2012/0233
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 48.500,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkonto 7178120 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2012
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2012/0233
4945 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
08.08.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0233
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 231010
Kostenstelle: 040-022-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 7178120
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe
von 48.500,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkon to 7178120
(Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage vom: 05.07.2012
Beschlussvorschlag:
Bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkonto 7178120 (Ersatzschulfinanzierung) wer-
den überplanmäßige Mittel in Höhe von 48.500,00 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese über-
planmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind,
gem. § 100 HGO.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 040-022.1000, Sachkonto 5481100 (Beschu-
lungskosten) und 5482100 (Gastschulbeiträge), sowie durch Minderaufwendungen bei der Kostenstelle
040-023-1000, Sachkonto 7178110 (Erstattung Mehrkosten für Besuch auswärtiger PTA-Schulen).
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.07.2012:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungs-gesetz
verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen
Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, die bzw.
der am Stichtag der Landesschulstatistik den Wohnsitz im Gebiet des Leistungspflichtigen hatte, 75 %
des Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler öffent-
licher Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der Gast-
schulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium.
Das Hinzukommen neuer Ersatzschulen, der Ausbau bereits bestehender Privatschulen, als auch die
steigende Zahl Darmstädter Schülerinnen und Schüler, die die Privatschulen in Darmstadt und im
Umland besuchen, lassen die Ausgabenverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommu-
naler Schulträger jährlich ansteigen. Expandierende Schulen sind insbesondere die Freie Montessori
Schule Darmstadt, die Förderschule Schule am Geisberg, die Berufsschulen Pädagogische Akademie
Elisabethenstift und das Institut für Berufsbildung Dr. Engel.
Obwohl bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2012 bereits höhere Ausgaben eingeplant
wurden und auch bereitgestellt sind, reichen diese wegen des unvorhersehbaren hohen Anstiegs der
Schülerzahlen nicht aus.
Dem Schulamt liegen noch Anforderungen zur Ersatzschulfinanzierung vor, die jedoch aus den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können.
Da die Ausgabe-Sachkonten der Ersatzschulfinanzierung bei allen Kostenstellen gegenseitig de-
ckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle (040-022-1000
Berufliche Schulen) beantragt und stehen dann im Deckungskreis insgesamt zur Verfügung. Gebucht
wird dann jeweils auf der der beantragenden Schule zugeordneten Kostenstelle.
Übersicht der bisherigen Anforderungen:
Grundschulen 040-016-1000 75.735,00 €
Haupt- u. Realschulen 040-017-1000 47.520,00 €
Gymnasien 040-018-1000 333.382,50 €
Gesamtschulen 040-019-1000 34.512,75 €
Förderschulen 040-020-1000 63.472,50 €
Berufliche Schulen 040-022-1000 106.864,35 €
Summe/ Ausgaben 661.487,10 €
abzügl. verfügbare Mittel im Deckungskreis 615.000,00 €
erforderliche Mehrausgaben im HHJ 2012 46.487,10 €
Aufgrund der Statistik der Vorjahre sind noch Anforderungen von Ersatzschulen zu erwarten, wodurch
mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 663.500,00 €, d. h. mit Mehraufwendungen in Höhe von rd.
48.500,00 € zu rechnen ist.
. . .
- 4 -
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehrerträge/ Minderaufwendungen bei folgen-
den Kostenstellen zur Verfügung:
5481100 (Beschulungskosten) 040-022-1000 13.000,00 €
5482100 (Gastschulbeiträge) 040-022-1000 30.000,00 €
7178110 (Erstattung Mehrkosten f. Besuch
ausw. PTA-Schulen) 040-023-1000 5.500,00 €
Gesamt: 48.500,00 €
Darmstadt, den 05.07.2012
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0233
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.07.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00