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2012/0233

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 48.500,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkonto 7178120 (Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2012

Magistratsvorlage 05.07.2012

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2012/0233

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2012/0233

4945 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.08.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0233 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 231010 
Kostenstelle: 040-022-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 7178120 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben  gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe 
von 48.500,00 € bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkon to 7178120  
(Ersatzschulfinanzierung) für das Haushaltsjahr 2012 
 
Vorlage vom: 05.07.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Kostenstelle 040-022-1000 (Berufsschulen), Sachkonto 7178120 (Ersatzschulfinanzierung) wer-
den überplanmäßige Mittel in Höhe von 48.500,00 € erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese über-
planmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind, 
gem. § 100 HGO. 
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 040-022.1000, Sachkonto 5481100 (Beschu-
lungskosten) und 5482100 (Gastschulbeiträge), sowie durch Minderaufwendungen bei der Kostenstelle 
040-023-1000, Sachkonto 7178110 (Erstattung Mehrkosten für Besuch auswärtiger PTA-Schulen). 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.07.2012:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gemäß § 8 Ersatzschulfinanzierungs-gesetz 
verpflichtet, den beihilfeberechtigten Ersatzschulen alljährlich einen Beitrag zur laufenden sachlichen 
Schulunterhaltung zu leisten. Er beträgt für jede Schülerin und jeden Schüler dieser Schulen, die bzw. 
der am Stichtag der Landesschulstatistik den Wohnsitz im Gebiet des Leistungspflichtigen hatte, 75 % 
des Gastschulbeitrages, der nach § 165 des Hessischen Schulgesetzes für auswärtige Schüler öffent-
licher Schulen der entsprechenden Schulform und –stufe festgesetzt wird. Die Festsetzung der Gast-
schulbeiträge erfolgt jährlich neu durch das Kultusministerium. 
 
Das Hinzukommen neuer Ersatzschulen, der Ausbau bereits bestehender Privatschulen, als auch die 
steigende Zahl Darmstädter Schülerinnen und Schüler, die die Privatschulen in Darmstadt und im 
Umland besuchen, lassen die Ausgabenverpflichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als kommu-
naler Schulträger jährlich ansteigen. Expandierende Schulen sind insbesondere die Freie Montessori 
Schule Darmstadt, die Förderschule Schule am Geisberg, die Berufsschulen Pädagogische Akademie 
Elisabethenstift und das Institut für Berufsbildung Dr. Engel.  
 
Obwohl bei der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2012 bereits höhere Ausgaben eingeplant 
wurden und auch bereitgestellt sind, reichen diese wegen des unvorhersehbaren hohen Anstiegs der 
Schülerzahlen nicht aus.  
 
Dem Schulamt liegen noch Anforderungen zur Ersatzschulfinanzierung vor, die jedoch aus den zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. 
 
Da die Ausgabe-Sachkonten der Ersatzschulfinanzierung bei allen Kostenstellen gegenseitig de-
ckungsfähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle (040-022-1000 
Berufliche Schulen) beantragt und stehen dann im Deckungskreis insgesamt zur Verfügung. Gebucht 
wird dann jeweils auf der der beantragenden Schule zugeordneten Kostenstelle. 
 
Übersicht der bisherigen Anforderungen: 
 
Grundschulen 040-016-1000 75.735,00 €
 
Haupt- u. Realschulen 040-017-1000 47.520,00 € 
Gymnasien 040-018-1000 333.382,50 € 
Gesamtschulen 040-019-1000 34.512,75 € 
Förderschulen 040-020-1000 63.472,50 € 
Berufliche Schulen 040-022-1000 106.864,35 € 
Summe/ Ausgaben   661.487,10 € 
abzügl. verfügbare Mittel im Deckungskreis   615.000,00 € 
erforderliche Mehrausgaben im HHJ 2012   46.487,10 € 
 
Aufgrund der Statistik der Vorjahre sind noch Anforderungen von Ersatzschulen zu erwarten, wodurch 
mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 663.500,00 €, d. h. mit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 
48.500,00 € zu rechnen ist.  
 
       . . .

- 4 - 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehrerträge/ Minderaufwendungen bei folgen-
den Kostenstellen zur Verfügung: 
 
5481100 (Beschulungskosten) 040-022-1000  13.000,00 €
 
5482100 (Gastschulbeiträge) 040-022-1000 30.000,00 € 
7178110 (Erstattung Mehrkosten f. Besuch 
ausw. PTA-Schulen) 040-023-1000 5.500,00 € 
Gesamt:  48.500,00 € 
 
 
Darmstadt, den 05.07.2012 
 
Dezernat II  Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer     André Schellenberg 
Bürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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TOP 35
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0233
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.07.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00