0144/2021
Fahrbahnsanierung Neuenhöfer Allee
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/3 Vorlagen-Nummer 0144/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrbahnsanierung Neuenhöfer Allee hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Neuenhö- fer Allee im Stadtbezirk Lindenthal mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 425.425 € für das Jahr 2021 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 425.425,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 361.611,00 85 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Neuenhöfer Allee handelt es sich um eine Hauptsammelstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lin- denthal. Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand festgestellt. Die Fahrbahndecke der Neuenhöfer Allee soll im Abschnitt von der Hermeskeiler Straße bis zur Münstereifeler Straße sowie im Abschnitt Berrenrather Straße bis Luxemburger Straße durch Auf- bringen einer neuen Asphaltdeckschicht saniert werden. Insgesamt sollen ca. 6.600 m² auf ca. 900 m Länge ertüchtigt werden. Die Entwässerungsanlagen werden bei Bedarf ebenfalls saniert (Sinkkäs- ten, Sinkkastenleitungen). Des Weiteren werden punktuell Schadstellen in den Nebenanlagen beseitigt. In Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung werden mit der Wiederherstellung der Fahrbahn- decke markierungstechnische Verbesserungen für den Radverkehr geprüft. 3 Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der vorgenannten Abschnitte werden Finanzmittel in Höhe von ca. 425.425,00 € benötigt. Diese Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus, da es sich hier um eine reine Deckensanierung handelt. Finanzierung: Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 425.425,00 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2021 in aus- reichender Höhe zur Verfügung. Die Maßnahme ist über das Sonderprogramm für die Erhaltung kommunaler Straßen und Radwege des Landes NRW förderfähig. Der Fördersatz beträgt 85 %. Ein entsprechender Antrag wurde ge- stellt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist der Abschluss der Maßnahme bis zum 31.12.2021. Insofern ist eine zügige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Übersichtsplan 3. Fotos
Anlage 2- Übersichtsplan Bauvorhaben Fahbahndeckensanierung Neuenhöfer Allee
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200m15010050 0 Mittelpunkt: [353354,5642396] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 17.09.2020 Anlage 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine reine Fahrbahndeckschichtsanierung als Unterhaltungsmaßnahme im Bestand. X Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Da es sich um eine geförderte Baumaßnahme handelt, muss gemäß Fördermittelgeber diese Baumaßnahme auch noch in 2021 abgeschlossen werden. Somit droht bei einer eventuellen Verfahrensverlängerung der Verlust der Fördergelder. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Bla tt bei.
Anlage 3- Fotos Bauvorhaben Deckensanierung Neuenhöfer Allee in Köln
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Bauvorhaben Deckensanierung Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz Hier: Zustandsfotos Anlage 3 Erstellt: 665/3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hermeskeiler Straße
- Münstereifeler Straße
- Luxemburger Straße
- Berrenrather Straße
- Neuenhöfer Allee
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Details
- Aktenzeichen
- 0144/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.02.2021
- Erstellt
- 15.01.2021 10:08