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0144/2021

Fahrbahnsanierung Neuenhöfer Allee

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.03.2021, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Übersichtsplan Bauvorhaben Fahbahndeckensanierung Neuenhöfer Allee

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 3- Fotos Bauvorhaben Deckensanierung Neuenhöfer Allee in Köln

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0144/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrbahnsanierung Neuenhöfer Allee 
hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Straßenunterhaltungsmaßnahme Neuenhö-
fer Allee im Stadtbezirk Lindenthal mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 425.425 € für das Jahr 
2021 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Auf eine Wiedervorlage 
im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  425.425,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 361.611,00 
 85 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Neuenhöfer Allee handelt es sich um eine Hauptsammelstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lin-
denthal. 
 
Im Rahmen einer Begehung wurde der desolate Zustand festgestellt. 
 
Die Fahrbahndecke der Neuenhöfer Allee soll im Abschnitt von der Hermeskeiler Straße bis zur 
Münstereifeler Straße sowie im Abschnitt Berrenrather Straße bis Luxemburger Straße durch Auf-
bringen einer neuen Asphaltdeckschicht saniert werden. Insgesamt sollen ca. 6.600 m² auf ca. 900 m 
Länge ertüchtigt werden. Die Entwässerungsanlagen werden bei Bedarf ebenfalls saniert (Sinkkäs-
ten, Sinkkastenleitungen). 
 
Des Weiteren werden punktuell Schadstellen in den Nebenanlagen beseitigt. 
 
In Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung werden mit der Wiederherstellung der Fahrbahn-
decke markierungstechnische Verbesserungen für den Radverkehr geprüft.

3 
 
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der vorgenannten Abschnitte werden Finanzmittel in 
Höhe von ca. 425.425,00 € benötigt. 
 
Diese Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus, da es 
sich hier um eine reine Deckensanierung handelt. 
 
Finanzierung: 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
425.425,00 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2021 in aus-
reichender Höhe zur Verfügung. 
Die Maßnahme ist über das Sonderprogramm für die Erhaltung kommunaler Straßen und Radwege 
des Landes NRW förderfähig. Der Fördersatz beträgt 85 %. Ein entsprechender Antrag wurde ge-
stellt. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist der Abschluss der Maßnahme bis zum 31.12.2021. 
Insofern ist eine zügige Umsetzung der Maßnahme erforderlich. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Übersichtsplan 
3. Fotos

Anlage 2- Übersichtsplan Bauvorhaben Fahbahndeckensanierung Neuenhöfer Allee

431 Zeichen

200m15010050 0 Mittelpunkt: [353354,5642396]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR),
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 17.09.2020
Anlage 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1873 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich hierbei um eine reine 
Fahrbahndeckschichtsanierung als 
Unterhaltungsmaßnahme im Bestand. 
X Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Da es sich um eine geförderte 
Baumaßnahme handelt, muss gemäß 
Fördermittelgeber diese Baumaßnahme 
auch noch in 2021 abgeschlossen werden. 
Somit droht bei einer eventuellen 
Verfahrensverlängerung der Verlust der 
Fördergelder. 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Bla tt bei.

Anlage 3- Fotos Bauvorhaben Deckensanierung Neuenhöfer Allee in Köln

105 Zeichen

Bauvorhaben Deckensanierung Neuenhöfer Allee in Köln-Sülz 
Hier: Zustandsfotos 
Anlage 3

Erstellt: 665/3

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hermeskeiler Straße
  • Münstereifeler Straße
  • Luxemburger Straße
  • Berrenrather Straße
  • Neuenhöfer Allee

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Details

Aktenzeichen
0144/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.02.2021
Erstellt
15.01.2021 10:08