Bezug: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0003/2021 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates:
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0230/2021 vom 21.01.2021
Stand: Am 11.03.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 0230/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Bezug: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0003/2021 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Sachstand Soziale Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel, Gem. Antrag AN/0509/2019 Fragen: Wann soll der Beschluss (2018 sowie 2019) umgesetzt bzw. mit den Planungen begonnen werden? Wann werden der Bezirksvertretung Innenstadt Ergebnisse (Teilergebnisse, Planungen etc.) vorge- legt? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 beauftragt, „für das Verdachtsgebiet Se- verinsviertel eine Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 2 BauGB aufzustellen und der Be- zirksvertretung sowie den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.“ Diese Soziale Erhaltungssatzung ist am 30.01.2020 in Kraft getreten und befindet sich nach Einrichtung der personellen Ressourcen ak- tuell in der Umsetzung. Mit gleichem Beschluss hat der Rat die Verwaltung beauftragt, analog ein Verfahren zur Satzungs- aufstellung zum Verdachtsgebiet ‚Mülheim‘ einzuleiten. Dementsprechend hat die Verwaltung der BV Mülheim und dem Stadtentwicklungsausschuss im Juni 2020 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West vorgelegt. Nach dem Aufstellungsbeschluss wird nun für dieses Gebiet eine vertiefte Untersuchung durch ein externes Büro durchgeführt. Parallel werden 2021 die weiteren von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete hinsichtlich der Kriterien für den Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen verwaltungsintern geprüft. Dies betrifft die Bezirke Innenstadt, Ehrenfeld und Lindenthal. Für die vorgeschlagenen Gebiete werden - sollte die Prüfung die Notwendigkeit einer Sozialen Erhaltungssatzung bestätigen - Aufstellungsbeschlüsse für die Bezirksvertretungen und den Stadtentwicklungsausschuss erarbeitet.
Beratungsverlauf
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11.03.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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