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2012/0315

Sportinfrastruktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Gebühren für anerkannte Sportvereine der Wissenschaftsstadt Darmstadt Bezug: Haushaltskonsolidierung

Magistratsvorlage 27.09.2012

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2012/0315

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2012/0315

4599 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Sportamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0315 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:   424010 
Kostenstelle:  052-010-1100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 5003130 
 
Betreff: Sportinfrastruktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hier: Gebühren für anerkannte Sportvereine der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bezug: Haushaltskonsolidierung 
 
Vorlage vom: 27.09.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Darmstädter Sportvereine zahlen künftig für alle Sportinfrastrukturen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ein Nutzungsentgelt für Training und Wettkampf, unterschiedlich für Erwachsene und Kinder/Jugend. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.09.2012:  
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet den Darmstädter Sportvereinen in vielfältiger und sehr 
differenzierter Art und Weise Grundlagen für die Ausübung der Sportangebote, indem entsprechen-
de Sporthallen bei Schulen, Großsporthallen, Leichtathletikleistungszentren, Krafträume, Gymnas-
tiksäle und Bäder mit Lehrschwimmbecken zur Verfügung gestellt werden.  
 
Im Zuge des Vermieter-Mieter-Modells und der dringlichen Forderung zur Haushaltskonsolidierung 
wird mit Wirkung vom 01.01.2013 künftig für all diese Nutzungen ein Entgelt von den Vereinen er-
hoben, wobei als Parameter 60 Minuten Nutzung als Grundlage benannt wird. 
 
Erwachsenen-Gruppen zahlen 4,00 Euro pro Stunde 
Kinder-/Jugend-Gruppen        2,00 Euro pro Stunde 
 
Dies soll insbesondere die Vereine begünstigen, die intensiv Ki nder- und Jugendarbeit betreiben. 
 
Diese Kostengröße gilt für die Nutzung aller Sporthallen, einzelner Felder in Großsporthallen, für 
Bahnen in den Schwimmbädern, Lehrschwimmbecken, Krafträume usw. Die entsprechenden Ent-
gelte werden zweimal im Jahr pauschal von den Vereinen erhoben, abhängig von der Nutzungszeit 
für das Training unter der Woche, und zwar in aller Regel für Sportarten, die durchgängig in der 
Halle für 10 Monate betrieben werden.  
 
Für Sportarten, die nur saisonal und temporär (überwiegend in den Wintermonaten: Tennis, Hockey, 
American Football, Leichtathletik usw.) ausgeübt werden, wird entsprechend der jeweiligen Nut-
zungszeit von 7 – 8 Monaten dieser Betrag erhoben. 
 
Die Zeiten für Wettkampfnutzungen an den Wochenenden werden nach konkretem Stundenauf-
wand erhoben und mit gleichem Parameter berechnet. 
 
Diese Lösung ist zunächst mit der Magistratskommission Sport und dann bei einer gemeinsamen 
Veranstaltung, bei der die Vereine der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeladen waren, diskutiert 
und im Sinne einer direkten Bete iligung vorbereitet worden und die Überlegungen der Vereine ha-
ben Eingang in die o. g. Lösung gefunden. Grundlegend ist dieser Schritt durch entsprechende Ein-
nahme-Erhöhung in der Sportinfrastruktur ein zumutbarer Weg, weil ansonsten Zuschüsse in der 
bislang erbrachten Höhe reduziert werden müssten, was dann schwerpunktmäßig die Vereine tref-
fen würde, die über eigene Hallen und somit über eigene Sportinfrastrukturen verfügen. 
 
Das Sportamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die entsprechenden Entgelte für sämtliche 
Sportinfrastrukturen bei den in Darmstadt anerkannten Sportvereinen erheben.  
Die durch das Vermieter-Mieter-Modell in der internen Verrechnung notwendigen Leistungen zwi-
schen Immobilienmanagement Darmstadt, Schulamt und Eigenbetrieb Bäder bleiben hiervon unbe-
rührt. 
 
 
           .  .  .

- 4 - 
Diese o. g. Regelung gilt nicht für andere Organisationen, Institutionen usw., mit Ausnahme der TU 
Darmstadt, für die bei entsprechender Anmietung von städtischer Sportinfrastruktur die Parameter 
wie für städtische Vereine gelten.  
 
Es wird mit jährlichen Einnahmen im Kernhaushalt in Höhe von ca. 82.000 Euro im Haushalt   2013 ge-
rechnet. Der Eigenbetrieb Bäder rechnet mit Mehrerträgen von ca. 50.000 Euro in 2013. 
 
Darmstadt, 27.09.2012 
52 ras-scha 
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg  
Bürgermeister      Kämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0315
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.09.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00