SV-2025/0007
Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti
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Punkt 27.1: Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti (V-Nr. SV-2025-0007) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Antrag: Der Magistrat wird gebeten, den Mängelmelder auf der Dabei- Bürgerbeteiligungsplattform (www.da-bei.darmstadt.de) um die Kategorien „Illegale Graffitis“ und „Müllablagerungen“ zu ergänzen. Im Anschluss stellt die Fraktion AfD folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Darmstadt, bzw. zuständigen Dezernate mögen Schulungs-und Aufklärungsprogramme entwickeln, um die Anzahl der illegalen Graffitis zu reduzieren. 2. Zusammenarbeit mit der Graffiti AG Westwall und verwandte Organisationen. Prüfung der Möglichkeit mehr legale Flächen zur Verfügung zu stellen. 3. Mehr Hilfe und Aufklärung für private Bürger zur Beseitigung der illegalen Graffitis, z.B. Nutzung des EAD Graffitimobils. 4. Prüfung des Erfolgs nach einem Jahr und Erfassung der Kosten. Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass er beide gestellten Anträge als Alternativanträge ansehe. Er werde daher alle 3 nun vorliegenden Anträge abstimmen lassen werde. Angefangen mit dem Ursprungsantrag von Stadtv. Uhl, im Anschluss den Antrag der Fraktion AfD und zum Schluss den Antrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt. Der Ursprungsantrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Stadtv. Uhl Der Antrag der Fraktion AfD wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: AfD Stimmenthaltung: Stadtv. Klett Dem Antrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt wird zugestimmt. Gegenstimmen: Stadtv. Uhl Stimmenthaltung: AfD und UWIGA/WGD
SV-2025/0007
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Vorlage-Nr. SV-2025/0007 Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti
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Harald Uhl
Harald Uhl 64295 Darmstadt
Harald Uhl
64295 Darmstadt
Mail : haralduhl@aol.com
10.03.2025
Büro der Stadtverordnetenversammlung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Antrag.
Hiermit beantrage ich,
Hauseigentümer deren Fassade mit Graffiti oder ähnlichem beschädigt wurde zu ermitteln und zu
verpflichten unverzüglich diese zu entfernen oder von der Darmstädter EAD oder anderen
Dienstleistern entfernen zu lassen.
Hilfreich wären Hinweise in allen relevanten Medien zu veröffentlichen um die Verpflichtung der
Graffiti Entfernung Öffentlich zu machen.
Begründung:
Die derzeitige Situation ist nicht weiter hinnehmbar, praktisch jedes Viertel in Darmstadt ist
betroffen, besonders negativ fällt hier die Holzstraße und der Wohnkomplex negativ für das
Stadtbild auf.
Die Eigentümer betroffener Immobilien und Stadt für Städtische Immobilien müssen
verstärkt dagegen vorgehen, zumal hier die Verantwortung für das öffentliche Erscheinungsbild
liegt.
Gerade im Hinblick auf das Weltkulturerbe ist das öffentliche Erscheinungsbild wichtig und wird
wahrgenommen.
Weitere Begründung mündlich.
Vielen Dank
Mit Freundlichen Grüßen
H.Uhl
Das Dokument wurde Elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Holzstraße
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2025/0007
- Typ
- Antrag
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00