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SV-2025/0007

Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti

Antrag 24.03.2025

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1658 Zeichen

Punkt 27.1: Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti 
 (V-Nr. SV-2025-0007) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Antrag: 
 
Der Magistrat wird gebeten, den Mängelmelder auf der Dabei-
Bürgerbeteiligungsplattform (www.da-bei.darmstadt.de) um die Kategorien 
„Illegale Graffitis“ und „Müllablagerungen“ zu ergänzen. 
 
Im Anschluss stellt die Fraktion AfD folgenden Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Die Stadt Darmstadt, bzw. zuständigen Dezernate mögen Schulungs-und 
Aufklärungsprogramme entwickeln, um die Anzahl der illegalen Graffitis 
zu reduzieren. 
2. Zusammenarbeit mit der Graffiti AG Westwall und verwandte 
Organisationen. Prüfung der Möglichkeit mehr legale Flächen zur 
Verfügung zu stellen. 
3. Mehr Hilfe und Aufklärung für private Bürger zur Beseitigung der illegalen 
Graffitis, z.B. Nutzung des EAD Graffitimobils. 
4. Prüfung des Erfolgs nach einem Jahr und Erfassung der Kosten. 
 
Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass er beide gestellten Anträge als 
Alternativanträge ansehe. Er werde daher alle 3 nun vorliegenden Anträge 
abstimmen lassen werde. Angefangen mit dem Ursprungsantrag von Stadtv. Uhl, 
im Anschluss den Antrag der Fraktion AfD und zum Schluss den Antrag der 
Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt. 
 
Der Ursprungsantrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: Stadtv. Uhl  
 
Der Antrag der Fraktion AfD wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: AfD  
Stimmenthaltung: Stadtv. Klett 
 
Dem Antrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Stadtv. Uhl 
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA/WGD

SV-2025/0007

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Vorlage-Nr. SV-2025/0007 
 
 
Antrag des Stadtv. Uhl (Freie Wähler) vom 10. März 2025 betr. Graffiti

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Harald Uhl
                          
   
                                                                                               
Harald Uhl  64295 Darmstadt                                                                      
                                                                                                                                                                                                  Harald Uhl
                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                      64295 Darmstadt
                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                      Mail : haralduhl@aol.com
                                                                                                                                    
                                                                                                                                       10.03.2025
Büro der Stadtverordnetenversammlung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Antrag.
Hiermit beantrage ich,
Hauseigentümer deren Fassade mit Graffiti oder ähnlichem beschädigt wurde zu ermitteln und zu
verpflichten unverzüglich diese zu entfernen oder von der Darmstädter EAD oder anderen
Dienstleistern entfernen zu lassen. 
Hilfreich wären Hinweise in allen relevanten Medien zu veröffentlichen um die Verpflichtung der 
Graffiti Entfernung Öffentlich zu machen.
Begründung:
Die derzeitige Situation ist nicht weiter hinnehmbar, praktisch jedes Viertel in Darmstadt ist
betroffen, besonders negativ fällt hier die Holzstraße und der Wohnkomplex negativ für das
Stadtbild auf. 
Die Eigentümer betroffener Immobilien und Stadt für Städtische Immobilien müssen
verstärkt dagegen vorgehen, zumal hier die Verantwortung für das öffentliche Erscheinungsbild
liegt.
Gerade im Hinblick auf das Weltkulturerbe ist das öffentliche Erscheinungsbild wichtig und wird 
wahrgenommen. 
Weitere Begründung mündlich.
Vielen Dank
Mit Freundlichen Grüßen
H.Uhl
Das Dokument wurde Elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig

Beratungsverlauf (1)

TOP 27.1

Orte (2)

  • Holzstraße
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2025/0007
Typ
Antrag
Datum
24.03.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00