V/0939/2011
Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0014/2011 vom 07.02.2011
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a-r-0014-2011_Schuleinzugsbezirke
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de Antrag/ Resolution zur sofortigen Beschlussfassung 07.02.2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiedereinführun g von Schuleinzugsbezirken in Münster zu prüfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit Schuleinzugsbezirke • im Bereich der Grundschulen die soziale Segregatio n in einzelnen Stadtquartieren begrenzen können. • eine Stabilisierung der Schulstandorte Kinderhaus und Coerde unterstützen können. • die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Schül er insbesondere am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium begrenzen können. Die Verwaltung berichtet zeitnah über die Ergebnisse. Begründung: Mit der Änderung des Schulgesetzes hat der nordrhei n-westfälische Landtag den Kommunen wieder die Möglichkeit gegeben, Schuleinzu gsbezirke einzuführen. Angesichts der auch in Münster problematischen Ausw irkungen der Abschaffung durch die abgewählte Landesregierung sollte ergebni soffen geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine erneute Einführung von Schul einzugsbezirken Sinn macht. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Schulein zugsbezirke sicherstellen können, dass Münsteraner Schülerinnen und Schüler a us der unmittelbaren Umgebung einer Schule Vorrang vor Auswärtigen gewin nen können und ob die soziale Segregation an einzelnen Schulstandorten damit gemildert werden kann. Dr. Michael Jung Marianne Koch Petra Seyfferth Wolfgang Heuer Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhj almsson Dr. Fritz Baur Gaby Kubig-Steltig Lars Wieneke Philipp Gabriel Thomas Marquardt Holger Wigger Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel Thomas Fastermann Kurt Pölling Karl-Heinz Winte r Anne Hakenes Anne Schulze Wintzler
Beschlussvorlage
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V/0939/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0014/2011 vom 07.02.2011
Beratungsfolge
17.01.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Schuleinzugsbezirke
a) im Bereich der Grundschulen die soziale Segregation in einzelnen Stadtquartieren nur
bedingt begrenzen können und in der Stadt Münster kein geeignetes Instrument zur
Stabilisierung einzelner Schulstandorte darstellen,
b) die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Schüler (insbesondere am Freiherr-
vom-Stein-Gymnasium) nicht begrenzen können.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A -R/0014/2011 „Einführung von
Schuleinzugsbezirken prüfen“ vom 07.02.2011 ist damit erledigt.
Begründung:
Zu 1 a):
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundsch u-
le der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rah men der vom Schu lträger festgelegten
Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich festgelegt hat (§ 46 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW (SchulG)).
Vorlagen-Nr.:
V/0939/2011
Auskunft erteilt:
Frau Meyering
Ruf:
492-4056
E-Mail:
Meyering@stadt-muenster.de
Datum:
20.12.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0939/2011
Das aktuelle Schulgesetz ermöglicht dem Schulträger mit der Regelung in § 84 Absatz 1 Sch ulG,
für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Sch u-
leinzugsbereich zu bilden. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Ki n-
der auf (§ 1 Absatz 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grund schule (Ausbildungs-
ordnung Grundschule – AO-GS)).
Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang z unächst die
Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für di ese Schulart wohnen oder bei denen ein
wichtiger Grund vorliegt (§ 1 Absatz 2 AO-GS).
Im Falle eines Anmeldeüberhanges sind eines oder mehrere der folgenden Kriterien heranzuzi e-
hen:
1. Geschwisterkinder,
2. Schulwege,
3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Muttersprache.
Sofern der Rat der Stadt Münster sich für die Bildung von Schuleinzugsbereichen en tscheiden
würde, hätte dies nicht die Verpflichtung der Eltern zur Folge, eine Grundsch ule in dem festgeleg-
ten Bereich auszuwählen, wie dies mit den Schulbezirken, die zum 31.07.2008 aufgehoben wu r-
den, geregelt wurde (Vorlage V/0501/2007). Schuleinzugsb ereiche bewirken, dass die Schule die
Aufnahme ablehnen kann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler nicht im Schuleinzug sbereich
wohnt.
In Gemeinden mit verschiedenen Schularten können die Eltern die Schulart zu Beginn jedes
Schuljahres wählen (§ 26 Absatz 5 SchulG). Im Stadtgebiet Münster müsste den E ltern daher –
sofern Schuleinzugsbereiche f estgelegt würden – mindestens die Wahl zwischen einer kathol i-
schen, evangelischen oder gemeinschaftlichen Grundschule ermö glicht werden. Darüber hinaus
besteht das Angebot an Ersatzschulen, aktuell die Montessori -Schule Münster, die Freie Waldor f-
schule sowie die Hugo-de-Groot-Schule.
Die Schulbezirke waren letztmalig beim Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2007/2008 zu berück-
sichtigen.
Die folgende Tabelle 1.1 gibt einen Überblick über das Schulwahlverhalten in den einzelnen Stad t-
bezirken jeweils im Nov ember vor Schuljahresbeginn 2007/2008 und 2012/2013. Bei den aufg e-
führten Werten handelt es sich um Momentaufnahmen, die aufgrund von Zu - und Fortzügen, Prü-
fungen der Schulfähigkeit und durchgeführten AO -SF-Verfahren im Regelfall nicht den tatsächl i-
chen Schülerzahlen zu Schuljahresbeginn entsprechen. Basis für die Auswertung waren die statis-
tischen Bezirke, in denen die Kinder wohnen, nicht die Anschriften. Dadurch kann es bzgl. der Z u-
ordnung zu den ehemaligen Schulbezirken zu leichten Abweichungen kommen.
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V/0939/2011
Tabelle 1.1
Stadtteil
(Anschrift des
Kindes)
Anmeldungen an städtischen Grundschulen,
Stand: November des Vorjahres
2007/2008 2012/2013
Ange-
meldete
Kinder
aus
dem
Stadtteil
Gesamt
davon mit Wohnort Ange-
meldete
Kinder
aus
dem
Stadtteil
Gesamt
davon mit Wohnort
innerhalb
des ehem.
Schulbezirks
Anzahl
Prozent
außerhalb
des ehem.
Schulbezirks
Anzahl
Prozent
innerhalb
des ehem.
Schulbezirks
Anzahl
Prozent
außerhalb
des ehem.
Schulbezirks
Anzahl
Prozent
1 2 3 4 5 6 7
Altstadt 25
20 5
26
21 5
80,00% 20,00% 80,77% 19,23%
Innenstadtring 228
211 17
237
201 36
92,54% 7,46% 84,81% 15,19%
Mitte-Süd 211
192 19
201
171 30
91,00% 9,00% 85,07% 14,93%
Mitte-Nordost 252
233 19
222
208 14
92,46% 7,54% 93,69% 6,31%
Münster-West 586
555 31
557
526 31
94,71% 5,29% 94,43% 5,57%
Münster-Nord 326
304 22
283
257 26
93,25% 6,75% 90,81% 9,19%
Münster-Ost 195
187 8
218
202 16
95,90% 4,10% 92,66% 7,34%
Münster-Südost 283
268 15
270
244 26
94,70% 5,30% 90,37% 9,63%
Münster-Hiltrup 397
379 18
315
302 13
95,47% 4,53% 95,87% 4,13%
Stadt Münster 2.503
2.349 154
2.329
2.132 197
93,85% 6,15% 91,54% 8,46%
6,15 % der Kinder wurden im gesamten Stadtgebiet trotz bestehender Einschränkungen schon
zum Schuljahr 2007/2008 an anderen Schulen a ngemeldet. Für das kommende Schuljahr
2012/2013 wurden 197 der 2.329 Schülerinnen und Schüler an anderen als den als Schulen im
Bezirk berücksichtigten Schulen angemeldet, dies entspricht 8,46 %.
Die Auswertung der Anmeldedaten für das Stadtgebiet zeigt, dass die freie Grundschulwahl insge-
samt zu keinen unverhältnismäßig hohen Wanderungsbewegungen geführt hat.
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Allerdings ist die Häufigkeit von Abwanderungen aus dem Schulbezirk hin zu anderen Schulen in
den einzelnen Stadtteilen prozentual seh r unterschiedlich. Sie bewegten sich zum Schuljahr
2007/2008 zwischen 4,10 % (bei einer Gesamtzahl von 218 Anmeldungen) im Stadtteil Münster -
Ost und 20,00 % (bei einer Anzahl von insgesamt 25 Anmeldungen) im Bereich Altstadt. Der g e-
ringste Anteil von Abwa nderungen zum Schuljahr 2012/2013 ist im Stadtteil Münster -Hiltrup mit
4,13 % bei einer Gesamtsumme von 315 Anmeldungen e rkennbar. Im Bereich Altstadt wird der
prozentuale Anteil der Abwanderungen mit 19,23 % bei einer Gesamtsumme von 26 wieder ve r-
hältnismäßig hoch sein.
Schuleinzugsbereiche eignen sich nicht als Instrument zur Stabilisierung einzelner Schulstandorte,
weil sie nur den Vorrang der in diesem Bereich wohnenden Kinder bewi rken, nicht jedoch den
Ausschluss von Kindern, die außerhalb des festgelegten Schuleinzugsbereichs wohnen.
Die Verwaltung bewertet derzeit die Festlegung der Zügigkeiten als ausreichendes Steuerung s-
instrument und rät daher von der Bildung von Schuleinzugsbereichen für die städtischen Grun d-
schulen auch im Hinblick auf die Anerkennung des Elternwillens ab.
Zu 1 b):
Die Möglichkeit des Schulträgers, Schuleinzugsbereiche zu bilden, besteht für jede öffen tliche
Schule (§ 84 Absatz 1 SchulG).
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule und hat der Schult räger
einen Schuleinzugsbereich gebildet, werden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder berüc k-
sichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein wicht iger Grund besteht gemäß §
1 Absatz 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe
I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I).
Bei der Bildung von Schuleinzugsbereichen darf Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde
eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, die Aufnahme in die Schule einer
anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen (§ 46 A b-
satz 5 SchulG)
Besteht nach der vorrangigen Berücksichtigung von Kindern, die im Schuleinzugsbereich wohnen
oder bei denen ein wichti ger Grund besteht, auch weiterhin ein Anmel deüberhang, berücksichtigt
die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härte-
fälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kr iterien heran (§ 1 Absatz 2 APO-S
I):
1. Geschwisterkinder,
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leis-
tungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
5. Schulwege,
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
7. Losverfahren.
Die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler ange-
meldet worden sind, die in ihrer Gemein de eine Schule der gewünschten Schulform nicht bes u-
chen können.
Im Schuljahr 2011/2012 besuchen insgesamt 1.300 Kinder den 5. Jahrgang eines städtischen
Gymnasiums. Darunter sind 223 Kinder, die nicht in Münster wohnen, dies entspricht 17,15 %. Die
folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Anzahl der Auswärtigen an den einze l-
nen Gymnasien.
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Tabelle 2.1
Gymnasium
Anzahl
Schüler/innen
im 5. Jahrgang
davon
Münsteraner
davon
Auswärtige
Anzahl % Anzahl %
1 2 3 4 5 6
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 155 151 97,42% 4 2,58%
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 155 110 70,97% 45 29,03%
Geschwister-Scholl-Gymnasium 86 83 96,51% 3 3,49%
Gymnasium Paulinum 115 96 83,48% 19 16,52%
Gymnasium Wolbeck 129 62 48,06% 67 51,94%
Immanuel-Kant-Gymnasium 116 88 75,86% 28 24,14%
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 88 86 97,73% 2 2,27%
Pascal-Gymnasium 136 109 80,15% 27 19,85%
Ratsgymnasium 95 95 100,00% 0 0,00%
Schillergymnasium 101 79 78,22% 22 21,78%
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 124 118 95,16% 6 4,84%
Summe 1.300 1.077 82,85% 223 17,15%
Die auswärtigen Schüler, die zum Beispiel das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium besuchen, wohnen
überwiegend in Havixbeck. In der Gemeinde Havixbeck befindet sich eine Gesamtschule, die auch
von Münsteraner Schülern gut ang enommen wird. Der Besuch eines Gymnas iums ist dort nicht
möglich.
Aus diesem Grunde könnten die Havixbecker Kinder durch die Bildung eines Schuleinzugsb e-
reichs für das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Die
Rechtsverordnung hätte überwiegend den Ausschluss der Münsteraner Kinder zur Folge, die nicht
im Einzugsbereich wohnen. Damit könnten diese Kinder von vornherein nicht berücksichtigt we r-
den und wären schlechter gestellt als die auswärtigen Kinder.
Seitens der Verwaltung wird die Bildung von Schuleinzugsbereichen für Schulen der Sekundarst u-
fe als kein geeignetes Instrument bewertet, die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Sch ü-
ler zu begrenzen.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2011
„Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen“ vom 07.02.2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Münzstraße 15
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0939/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.12.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37