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V/0939/2011

Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0014/2011 vom 07.02.2011

Vorlagen 20.12.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2012, TOP 6

a-r-0014-2011_Schuleinzugsbezirke

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Beschlussvorlage

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a-r-0014-2011_Schuleinzugsbezirke

2060 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2011 
 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
Antrag/ Resolution  
zur sofortigen Beschlussfassung 
 
07.02.2011 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wiedereinführun g von Schuleinzugsbezirken in 
Münster zu prüfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit 
Schuleinzugsbezirke 
 
• im Bereich der Grundschulen die soziale Segregatio n in einzelnen 
Stadtquartieren begrenzen können. 
 
• eine Stabilisierung der Schulstandorte Kinderhaus und Coerde unterstützen 
können. 
 
• die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Schül er insbesondere am 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium begrenzen können.  
 
Die Verwaltung berichtet zeitnah über die Ergebnisse. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Änderung des Schulgesetzes hat der nordrhei n-westfälische Landtag den 
Kommunen wieder die Möglichkeit gegeben, Schuleinzu gsbezirke einzuführen. 
Angesichts der auch in Münster problematischen Ausw irkungen der Abschaffung 
durch die abgewählte Landesregierung sollte ergebni soffen geprüft werden, ob und 
in welchem Umfang eine erneute Einführung von Schul einzugsbezirken Sinn macht. 
Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob Schulein zugsbezirke sicherstellen 
können, dass Münsteraner Schülerinnen und Schüler a us der unmittelbaren 
Umgebung einer Schule Vorrang vor Auswärtigen gewin nen können und ob die 
soziale Segregation an einzelnen Schulstandorten damit gemildert werden kann. 
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Koch   Petra Seyfferth 
Wolfgang Heuer   Dr. Thorsten Kornblum  Beate Vilhj almsson 
Dr. Fritz Baur   Gaby Kubig-Steltig   Lars Wieneke 
Philipp Gabriel   Thomas Marquardt   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Robert von Olberg   Maria Winkel 
Thomas Fastermann  Kurt Pölling    Karl-Heinz Winte r 
Anne Hakenes      Anne Schulze Wintzler

Beschlussvorlage

11287 Zeichen

V/0939/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0014/2011 vom 07.02.2011 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Schuleinzugsbezirke 
 
a) im Bereich der Grundschulen die soziale Segregation in einzelnen Stadtquartieren nur    
    bedingt begrenzen können und in der Stadt Münster kein geeignetes Instrument zur      
    Stabilisierung einzelner Schulstandorte darstellen, 
 
      b) die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Schüler (insbesondere am Freiherr- 
          vom-Stein-Gymnasium) nicht begrenzen können. 
 
2. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A -R/0014/2011 „Einführung von 
Schuleinzugsbezirken prüfen“ vom 07.02.2011 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 a): 
 
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundsch u-
le der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rah men der vom Schu lträger festgelegten 
Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich festgelegt hat (§ 46 A b-
satz 3 Schulgesetz NRW (SchulG)). 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0939/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Meyering 
Ruf: 
492-4056 
E-Mail: 
Meyering@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0939/2011 
Das aktuelle Schulgesetz ermöglicht dem Schulträger mit der Regelung in § 84 Absatz 1 Sch ulG, 
für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Sch u-
leinzugsbereich zu bilden. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule  auch andere Ki n-
der auf (§ 1 Absatz 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grund schule (Ausbildungs-
ordnung Grundschule – AO-GS)). 
 
Soweit Schuleinzugsbereiche gebildet wurden, werden bei einem Anmeldeüberhang z unächst die 
Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich für di ese Schulart wohnen oder bei denen ein 
wichtiger Grund vorliegt (§ 1 Absatz 2 AO-GS).  
 
Im Falle eines Anmeldeüberhanges sind eines oder mehrere der folgenden Kriterien heranzuzi e-
hen: 
 
1. Geschwisterkinder, 
2. Schulwege, 
3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 
4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 
5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Muttersprache. 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster sich für die Bildung von Schuleinzugsbereichen en tscheiden 
würde, hätte dies nicht die Verpflichtung der Eltern zur Folge, eine Grundsch ule in dem festgeleg-
ten Bereich auszuwählen, wie dies mit den Schulbezirken, die zum 31.07.2008 aufgehoben wu r-
den, geregelt wurde (Vorlage V/0501/2007). Schuleinzugsb ereiche bewirken, dass die Schule die 
Aufnahme ablehnen kann, wenn eine Schülerin oder ein  Schüler nicht im Schuleinzug sbereich 
wohnt.  
In Gemeinden mit verschiedenen Schularten können die Eltern die Schulart zu Beginn jedes 
Schuljahres wählen (§ 26 Absatz 5 SchulG). Im Stadtgebiet Münster müsste den E ltern daher – 
sofern Schuleinzugsbereiche f estgelegt würden –  mindestens die Wahl zwischen einer kathol i-
schen, evangelischen oder gemeinschaftlichen Grundschule ermö glicht werden. Darüber hinaus 
besteht das Angebot an Ersatzschulen, aktuell die Montessori -Schule Münster, die Freie Waldor f-
schule sowie die Hugo-de-Groot-Schule. 
 
Die Schulbezirke waren letztmalig beim Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2007/2008 zu berück-
sichtigen.  
 
Die folgende Tabelle 1.1 gibt einen Überblick über das Schulwahlverhalten in den einzelnen Stad t-
bezirken jeweils im Nov ember vor Schuljahresbeginn 2007/2008 und 2012/2013. Bei den aufg e-
führten Werten handelt es sich um Momentaufnahmen, die aufgrund von Zu - und Fortzügen, Prü-
fungen der Schulfähigkeit und durchgeführten AO -SF-Verfahren im Regelfall nicht den tatsächl i-
chen Schülerzahlen zu Schuljahresbeginn entsprechen. Basis für die Auswertung waren die statis-
tischen Bezirke, in denen die Kinder wohnen, nicht die Anschriften. Dadurch kann es bzgl. der Z u-
ordnung zu den ehemaligen Schulbezirken zu leichten Abweichungen kommen.

- 3 - 
V/0939/2011 
Tabelle 1.1 
Stadtteil 
(Anschrift des 
Kindes) 
Anmeldungen an städtischen Grundschulen, 
Stand: November des Vorjahres 
2007/2008 2012/2013 
Ange-
meldete 
Kinder 
aus 
dem 
Stadtteil 
Gesamt 
davon mit Wohnort Ange-
meldete 
Kinder 
aus 
dem 
Stadtteil 
Gesamt 
davon mit Wohnort 
innerhalb 
des ehem. 
Schulbezirks 
Anzahl 
Prozent 
außerhalb 
des ehem. 
Schulbezirks 
Anzahl 
Prozent 
innerhalb 
des ehem. 
Schulbezirks 
Anzahl 
Prozent 
außerhalb 
des ehem. 
Schulbezirks 
Anzahl 
Prozent 
1 2 3 4 5 6 7 
Altstadt 25 
20 5 
26 
21 5 
80,00% 20,00% 80,77% 19,23% 
Innenstadtring 228 
211 17 
237 
201 36 
92,54% 7,46% 84,81% 15,19% 
Mitte-Süd 211 
192 19 
201 
171 30 
91,00% 9,00% 85,07% 14,93% 
Mitte-Nordost 252 
233 19 
222 
208 14 
92,46% 7,54% 93,69% 6,31% 
Münster-West 586 
555 31 
557 
526 31 
94,71% 5,29% 94,43% 5,57% 
Münster-Nord 326 
304 22 
283 
257 26 
93,25% 6,75% 90,81% 9,19% 
Münster-Ost 195 
187 8 
218 
202 16 
95,90% 4,10% 92,66% 7,34% 
Münster-Südost 283 
268 15 
270 
244 26 
94,70% 5,30% 90,37% 9,63% 
Münster-Hiltrup 397 
379 18 
315 
302 13 
95,47% 4,53% 95,87% 4,13% 
Stadt Münster 2.503 
2.349 154 
2.329 
2.132 197 
93,85% 6,15% 91,54% 8,46% 
 
6,15 % der Kinder wurden im gesamten Stadtgebiet trotz bestehender Einschränkungen schon 
zum Schuljahr 2007/2008 an anderen  Schulen a ngemeldet. Für das kommende Schuljahr 
2012/2013 wurden 197 der 2.329 Schülerinnen und Schüler an anderen als den als Schulen im 
Bezirk berücksichtigten Schulen angemeldet, dies entspricht 8,46 %. 
 
Die Auswertung der Anmeldedaten für das Stadtgebiet zeigt, dass die freie Grundschulwahl insge-
samt zu keinen unverhältnismäßig hohen Wanderungsbewegungen geführt hat.

- 4 - 
V/0939/2011 
Allerdings ist die Häufigkeit von Abwanderungen aus dem Schulbezirk hin zu anderen Schulen in 
den einzelnen Stadtteilen prozentual seh r unterschiedlich. Sie bewegten sich zum Schuljahr 
2007/2008 zwischen 4,10 % (bei einer Gesamtzahl von 218 Anmeldungen) im Stadtteil Münster - 
Ost und 20,00 % (bei einer Anzahl von insgesamt 25 Anmeldungen) im Bereich Altstadt. Der g e-
ringste Anteil von Abwa nderungen zum Schuljahr 2012/2013 ist im Stadtteil Münster -Hiltrup mit 
4,13 % bei einer Gesamtsumme von 315 Anmeldungen e rkennbar. Im Bereich Altstadt wird der 
prozentuale Anteil der Abwanderungen mit 19,23 % bei einer Gesamtsumme von 26 wieder ve r-
hältnismäßig hoch sein.  
 
Schuleinzugsbereiche eignen sich nicht als Instrument zur Stabilisierung einzelner Schulstandorte, 
weil sie nur den Vorrang der in diesem Bereich wohnenden Kinder bewi rken, nicht jedoch den 
Ausschluss von Kindern, die außerhalb des festgelegten Schuleinzugsbereichs wohnen. 
 
Die Verwaltung bewertet derzeit die Festlegung der Zügigkeiten als ausreichendes Steuerung s-
instrument und rät daher von der Bildung von Schuleinzugsbereichen für die städtischen Grun d-
schulen auch im Hinblick auf die Anerkennung des Elternwillens ab. 
 
Zu 1 b): 
 
Die Möglichkeit des Schulträgers, Schuleinzugsbereiche zu bilden, besteht für jede öffen tliche 
Schule (§ 84 Absatz 1 SchulG). 
 
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule  und hat der Schult räger 
einen Schuleinzugsbereich gebildet, werden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder berüc k-
sichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder bei denen ein wicht iger Grund besteht gemäß § 
1 Absatz 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe 
I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I).  
 
Bei der Bildung von Schuleinzugsbereichen darf Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde 
eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, die Aufnahme in die Schule einer 
anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen (§ 46 A b-
satz 5 SchulG) 
 
Besteht nach der vorrangigen Berücksichtigung von Kindern, die  im Schuleinzugsbereich wohnen 
oder bei denen ein wichti ger Grund besteht, auch weiterhin ein Anmel deüberhang, berücksichtigt 
die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härte-
fälle und zieht im Übrigen eines  oder mehrere der folgenden Kr iterien heran (§ 1 Absatz 2 APO-S 
I): 
1. Geschwisterkinder, 
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, 
4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leis-
tungsfähigkeit (Leistungsheterogenität), 
5. Schulwege, 
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule, 
7. Losverfahren. 
 
Die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen  und Schüler ange-
meldet worden sind, die in ihrer Gemein de eine Schule der gewünschten Schulform nicht bes u-
chen können. 
 
Im Schuljahr 2011/2012 besuchen insgesamt 1.300 Kinder den 5. Jahrgang eines städtischen 
Gymnasiums. Darunter sind 223 Kinder, die nicht in Münster wohnen, dies entspricht  17,15 %. Die 
folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die Anzahl der Auswärtigen an den einze l-
nen Gymnasien.

- 5 - 
V/0939/2011 
 
Tabelle 2.1 
Gymnasium 
Anzahl  
Schüler/innen 
im 5. Jahrgang 
davon 
Münsteraner 
davon 
Auswärtige 
Anzahl % Anzahl % 
1 2 3 4 5 6 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 155 151 97,42% 4 2,58% 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 155 110 70,97% 45 29,03% 
Geschwister-Scholl-Gymnasium 86 83 96,51% 3 3,49% 
Gymnasium Paulinum 115 96 83,48% 19 16,52% 
Gymnasium Wolbeck 129 62 48,06% 67 51,94% 
Immanuel-Kant-Gymnasium 116 88 75,86% 28 24,14% 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 88 86 97,73% 2 2,27% 
Pascal-Gymnasium 136 109 80,15% 27 19,85% 
Ratsgymnasium 95 95 100,00% 0 0,00% 
Schillergymnasium 101 79 78,22% 22 21,78% 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 124 118 95,16% 6 4,84% 
Summe 1.300 1.077 82,85% 223 17,15% 
 
Die auswärtigen Schüler, die zum Beispiel das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium besuchen, wohnen 
überwiegend in Havixbeck. In der Gemeinde Havixbeck befindet sich eine Gesamtschule, die auch 
von Münsteraner Schülern gut ang enommen wird. Der Besuch eines Gymnas iums ist dort nicht 
möglich.  
 
Aus diesem Grunde könnten die Havixbecker Kinder durch die Bildung eines Schuleinzugsb e-
reichs für das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Die 
Rechtsverordnung hätte überwiegend den Ausschluss der Münsteraner Kinder zur Folge, die nicht 
im Einzugsbereich wohnen. Damit könnten diese Kinder von vornherein nicht berücksichtigt we r-
den und wären schlechter gestellt als die auswärtigen Kinder. 
 
Seitens der Verwaltung wird die Bildung von Schuleinzugsbereichen für Schulen der Sekundarst u-
fe als kein geeignetes Instrument bewertet, die Bevorzugung auswärtiger Schülerinnen und Sch ü-
ler zu begrenzen. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage 
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2011  
„Einführung von Schuleinzugsbezirken prüfen“ vom 07.02.2011

Beratungsverlauf (2)

17.01.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münzstraße 15
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0939/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37