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BV1/006/2026

Gehäuse des Lüftungsschachts und Fläche an der Kasernenstraße 1a; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 05.12.2025; BV1/251/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 16.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 30.01.2026, TOP 9.1

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2317 Zeichen

BV1/006/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Gehäuse des Lüftungsschachts und Fläche an der Kasernenstraße 1a; Beschluss der 
Bezirksvertretung 1 vom 05.12.2025; BV1/251/2025
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 30.01.2026 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, einen Sachstandsbericht über die weitere
Vorgehensweise und deren Zeitplan zu geben.
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Sowohl das Gehäuse des Lüftungsschachts (Eigentum der Düsseldorf, Carschhaus
GmbH), als auch die öffentlichen Flächen im Bereich der Kasernenstraße 1a sind
Bestandteil der geplanten Umgestaltung des Heinrich-Heine-Platzes. 
 
Die Bautätigkeiten am Carschhaus wurden im Herbst dieses Jahres wieder
aufgenommen. Der Investor ist bestrebt, das Carsch-Haus im Herbst 2027
fertigzustellen. Der Investor knüpft die Eröffnung des Carsch-Hauses an die
Fertigstellung des Heinrich-Heine-Platzes. Ob dies auch bis Herbst 2027 vollständig
erfolgen wird, kann aktuell noch nicht mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden.
Hierfür wird die Fertigstellung der Ausführungsplanung und die Vergabe an die
bauausführenden Unternehmen abzuwarten sein. 
 
Das Lüftungsbauwerk wird in eins von drei in diesem Bereich geplanten Hochbeeten
(„Heinrichs Lesegarten“) integriert und ringsum mit Rankpflanzen eingegrünt. Das
heutige Zeltdach wird durch eine umlaufende Banderole aus Messing verdeckt, die
mit einem Zitat von Heinrich Heine beschriftet ist. Die Bodenbeläge werden analog
zur übrigen Platzfläche mit einem hochwertigen Natursteinpflaster ausgestattet.
 
Dem Amt für Verkehrsmanagement ist durch regelmäßige Zustandserfassungen und
-bewertungen der teilweise instandsetzungsbedürftige Zustand des in Rede
stehenden Gehwegbereiches bekannt. Darüber hinaus werden öffentliche
Verkehrsflächen regelmäßig von besonders geschultem Personal des Amtes für
Verkehrsmanagement kontrolliert, um Schäden zu erkennen und ggf. erforderliche
Maßnahmen zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands einleiten zu
können.

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Eine Ortsbesichtigung aufgrund Ihrer Hinweise hat ergeben, dass sich die in Rede
stehenden Straßenbereiche in einem verbesserungswürdigen, jedoch
verkehrssicheren Zustand befinden.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2026 Bezirksvertretung 1
TOP 9.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/006/2026
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
16.12.2025
Erstellt
16.12.2025 08:59