RR 50/2021
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021
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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021)
79624 Zeichen
Sitzungsvorlage RR
- öffentlich -
RR 50/2021
Dezernat
Regionalplanung,
Braunkohlenpla-
nung, Geschäfts-
stelle
Ansprechperson Stefan Ernst
Telefon
BEZIRKSREGIERUNG
Köln
Datum 17.08.2021
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.09.2021 3. beschließend
TOP:
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung des Re-
gionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021
Vorschlag:
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift.
Erläuterungen:
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
3. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln
am Freitag, 25. Juni 2021,
10:10 Uhr bis 11:55 Uhr,
im Stadtsaal Frechen
Vorsitzender:
Rainer Deppe (CDU)
Tagesordnung und Beschlüsse
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung 14
Der Regionalrat lehnt den Antrag auf Vertagung von
Tagesordnungspunkt 11 und dessen Zurückverweisung an
die Planungsbehörde mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD und FDP sowie des Vertreters der FW gegen die
Stimmen der Fraktion Die LINKE./Volt und Hans Josef De-
derichs (GRÜNE) bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN
mit Ausnahme von Hans Josef Dederichs ab.
TOP 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates
zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der 3. Sitzung des
Regionalrates am 25. Juni 2021 16
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
2. Sitzung des Regionalrates am 23. April 2021 16
Drucksache Nr.: RR 36/2021
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift.
TOP 4 Bestellung des Regionalplaners 16
Drucksache Nr.: RR 23/2021
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln stellt das
Benehmen her für die Bestellung von Herrn Lutz Urbach zum
Regionalplaner.
TOP 5 Um-/Nachbesetzungen in den Kommissionen 16
Drucksache Nr.: RR 28/2021
Der Regionalrat fasst einvernehmlich folgenden Beschluss:
a) Der Regionalrat beruft Herrn Berthold Rothe (GRÜNE) als
beratendes Mitglied in die Kommission für Regionalplanung
und Strukturfragen.
b) Der Regionalrat beruft Herrn Seb Schäfer (GRÜNE) und
Herrn Horst Becker (GRÜNE) als beratende Mitglieder in die
Kommission Regionale 2025.
c) Der Regionalrat beruft Herrn Peter Singer (DIE
LINKE./Volt) als Stellvertretung für Frau Marika Jungblut
(DIE LINKE./Volt) in die Unterkommission Ville-Eifel.
TOP 6 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 17
Bericht Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken
TOP 7 Änderung des Landesplanungsgesetzes 18
a) Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung
Drucksache Nr.: RR 19/2021
b) Gegenantrag zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Drucksache Nr.: RR 24/2021
Der Regionalrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung mit
den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie
der Vertreter der FW und der AfD gegen die Stimmen der
Fraktionen von GRÜNEN und Die Linke./Volt an.
Zuvor lehnte der Regionalrat den Gegenantrag mit den
Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der
Vertreter der FW und der AfD gegen die Stimmen der
Fraktionen von GRÜNEN und Die Linke./Volt ab.
TOP 8 22. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen –
Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für
zweckgebundene interkommunale gewerbliche und industrielle
Nutzungen GIBinterkommunal, Stadt Aachen und Stadt Eschweiler 23
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 29/2021 (Nachversand)
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD und FDP sowie der Vertreter von FW und AfD
gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNEN und
Die Linke./Volt folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E.) zur
Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken
zurück. Der Regionalrat schließt sich den regionalplaneri-
schen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage
Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren,
der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) und
der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunterlage Teil E) – an und
macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 22. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der
Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
TOP 9 21. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen –
Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches
(AFAB) in einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB),
Stadt Düren – 28
hier: Einstellung des Verfahrens
Drucksache Nr.: RR 25/2021
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde
einstimmig, das Erarbeitungsverfahren einzustellen.
TOP 10 23. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen – Festlegung eines Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebundene regionale
gewerbliche und industrielle Nutzungen GIBregional, Stadt Düren
und Gemeinde Niederzier 28
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 30/2021 (Nachversand)
Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss –
unter Berücksichtigung der Streichung der Ausführungen in
der Vorlage (Seite 21) zu Ziel 6.1-2 –:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil D.) zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken
zurück. Der Regionalrat schließt sich den regionalplaneri-
schen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage
Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren,
der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) an und
macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 23. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der
Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
TOP 11 24. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen –
Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches,
Stadt Geilenkirchen 30
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 31/2021 (Nachversand)
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD und FDP, der Vertreter von FW und AfD sowie
von Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) gegen die Stimmen
der Fraktion GRÜNE bei Enthaltung von Beate Hane-Knoll
(DIE LINKE./Volt) folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E) zur
Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken
zurück. Der Regionalrat schließt sich den regionalplaneri-
schen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage
Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren
und der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D) –
an und macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 24. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der
Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
TOP 12 33. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln –
Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für
zweckgebundene überregionale gewerbliche und industrielle
Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg 33
hier: Beschluss über den Fortgang des Verfahrens
Drucksache Nr.: RR 32/2021 (Nachversand)
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD und FDP sowie der Vertreter von FW und AfD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt bei
Enthaltung der Fraktion GRÜNE folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat schließt sich der Anregung der Stadt
Bedburg an (vgl. Anlage Niederschrift der schriftlichen
Erörterung S. 23) und beauftragt die Regionalplanungs-
behörde, den Umweltbericht für die Neuabgrenzung der
Fläche zu erarbeiten.
2. Die Entscheidung zu einer erneuten Offenlage trifft der
Regionalrat auf Grundlage der Ergebnisse dieses über-
arbeiteten Umweltberichtes.
TOP 13 34. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln –
Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für
zweckgebundene regionale gewerbliche und industrielle
Nutzungen GIBregional, Stadt Kerpen und Stadt Elsdorf 38
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 33/2021 (Nachversand)
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD, GRÜNE und FDP sowie der Vertreter FW und
AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt – unter
Berücksichtigung der Streichung der Ausführungen in der
Vorlage (Seite 22) zu Ziel 6.1-2 – folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E.) zur
Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken
zurück. Der Regionalrat schließt sich den regionalplaneri-
schen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage
Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren,
der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) an und
macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 34. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der
Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
TOP 14 28. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln –
Darstellung der Deponie Erftstadt-Erp, Stadt Erftstadt 39
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 26/2021
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD, GRÜNEN und FDP sowie der Vertreter der FW
und der AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt
folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung der Planung zur Kenntnis.
2. Die nicht ausgeräumten Bedenken werden zurück-
gewiesen. Der Regionalrat schließt sich den regionalplaneri-
schen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage
Teil B.) – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren,
der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und
der Öffentlichkeitsbeteiligung – an und macht sie sich zu
eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 28. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der
Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
TOP 15 6. Änderung Regionalplan Köln, Bonn/Rhein-Sieg – Umwandlung
eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) in einen Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Unternehmerpark
Kottenforst II, Stadt Meckenheim 41
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 34/2021
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von
CDU, SPD, GRÜNEN, FDP sowie der Vertreter von FW und
AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt folgenden
Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung
(vgl. Planunterlage Teil E) und das Ergebnis der öffentlichen
Auslegung der Planung zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat schließt sich den regionalplanerischen
Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der Planbe-
gründung (Planunterlage Teil B.) an.
Über die nicht ausgeräumten Bedenken des Landesbüros
der Naturschutzverbände (Bedenken Nr. 12000-001) und
des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und
Verbraucherschutz LANUV (Bedenken Nr.: 22000-001;
22000-002; 22000-003; 22000-004; 22000-005) entscheidet
er im Sinne der Ausgleichvorschläge der Regionalplanungs-
behörde (Planunterlage Teil E).
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW
die Aufstellung der 6. Änderung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-
Sieg, in der Fassung der übersandten Planunterlage (Stand
Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Aufstellung der vorbezeichneten Änderung der Landes-
planungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW
anzuzeigen.
5. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde,
die Bauleitpläne, die in der Folge für den Bereich der
Regionalplanänderung von der Stadt Meckenheim erarbeitet
werden, im Rahmen der Vorlage nach § 34 Landes-
planungsgesetz (LPlG) im Hinblick auf die Berücksichtigung
der in den Planunterlagen angeführten naturschutz- und
wasserschutzrechtlichen Schutz- und Vermeidungsmaß-
nahmen zu prüfen.
TOP 16 ÖPNV-Bedarfsplan NRW und ÖPNV-Ausbauplan NRW –
Voreifelbahn (S23) 43
Drucksache Nr.: RR 22/2021
Der Regionalrat schlägt dem Ministerium für Verkehr des
Landes NRW einstimmig die Aufnahme des ÖPNV-Vor-
habens „Elektrifizierung und Ausbau der Voreifelbahn
(RB23) für die Integration in das S-Bahnnetz als S23“ in die
1. Stufe des ÖPNV-Bedarfsplanes des Landes NRW sowie
in den ÖPNV-Ausbauplan des Landes NRW vor.
TOP 17 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf – Bestätigung der
Dringlichkeitsentscheidung des Regionalrats Köln 43
Drucksache Nr.: RR 35/2021
Der Regionalrat bestätigt die vorliegende Dringlichkeits-
entscheidung zur 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf
einstimmig.
TOP 18 Anträge 44
a) Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion u. FDP-Fraktion
Resolution des Regionalrates Köln zur Finanzierung der „Westspange“ im
Bahnknoten Köln
Drucksache Nr.: RR 37/2021
Der Regionalrat unterstützt die Resolution des NVR zur
Finanzierung der Westspange im Knoten Köln einstimmig:
- Kein Verzug bei Planung und Realisierung der West-
spange
- Übernahme des Fern- und Güterverkehrsanteils bei der
Finanzierung der Westspange durch den Bund im
Rahmen des Bedarfsplans Schiene
- Übernahme des Finanzierungsanteils für Ersatzinvesti-
tionen durch den Bund
- Keine Anrechnung der Bundesmittel für den Fern- und
Güterverkehr sowie der Ersatzinvestitionen auf den Fi-
nanzierungsrahmen des Strukturwandels im Rheini-
schen Revier
TOP 19 Anfragen 44
a) Anfrage der FDP-Fraktion
Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der
Aggerkraftwerke in Engelskirchen
Drucksache Nr: RR 27/2021 (Nachversand)
b) Anfrage der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Sonderwirtschafts- und Sonderplanungszonen für das Rheinische Revier
Drucksache Nr: RR 38/2021 (Nachversand)
c) Anfrage Fraktion DIE LINKE./Volt
Ausbaustand erneuerbare Energien
Drucksache Nr: RR 39/2021 (Tischvorlage)
TOP 20 Mitteilungen 46
a) der Bezirksregierung
b) des Vorsitzenden
* * *
Seite 12 von 32
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Rainer Deppe stellt die frist- und formgerecht erfolgte Einladung sowie die Be-
schlussfähigkeit fest. Die versandte aktuelle Fassung der Tagesordnung datiere vom 16. Juni
2021. Sodann dankt er den Beteiligten für die Organisation der heutigen Sitzung in diesem Bürger-
saal sowie der Stadt Frechen für die Gastfreundschaft.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) beantragt namens seiner Fraktion die Verschiebung von Ta-
gesordnungspunkt 11 und die Zurückverweisung des Vorgangs an die Planungsbehörde.
Nach Begutachtung der relevanten Planungsunterlagen spreche sich seine Fraktion dafür
aus, die vorgelegten Änderungen nochmals der Planungsbehörde zur Überprüfung zuzulei-
ten. Die LBBZ GmbH habe den Flächenbedarf bei der Stadt Geilenkirchen 2019 angemeldet
und noch während der Corona-Pandemie ihren Wunsch nach Expansion bekräftigt, wie man
der lokalen Presse im Juli 2020 habe entnehmen können. Seine Fraktion spreche sich für
die Bewilligung der vorgesehenen 10 ha zu bewilligen und unterstütze einen entsprechen-
den Aufstellungsbeschluss voll.
Der zugrundeliegende Beschluss der Stadt Geilenkirchen sehe allerdings vor, dass weitere
10 ha vermarktet werden sollten. Er sehe hierbei einen Konflikt mit Umweltaspekten und
dem Bedarf.
Hierzu zitiere er ergänzend aus dem Umweltbericht:
Wie bereits beim Schutzgut Boden aufgeführt, zeichnen sich laut Stellungnahme vom Geologi-
schen Dienst NRW (vom 28.10.20) die Böden der Fläche als „Wasserspeicher im 2-Meter-
Raum mit hoher Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion“ aus.
Unversiegelte Flächen und sehr schutzbedürftige Böden müssten geschützt werden, insbe-
sondere mit Blick – –
Vorsitzender Rainer Deppe erinnert daran, dass es um eine Frage zur Feststellung der Tages-
ordnung und nicht um eine inhaltliche Begründung gehe.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) merkt an, er gehe davon aus, dass man das begründen
dürfe.
Vorsitzender Rainer Deppe widerspricht. In der Sache sei dies nicht möglich, lediglich jedoch zur
Frage, warum heute Vertagung beantragt werde. Dies sei geschehen, weil Friedrich Jeschke auf
das Schreiben der Bürgerinitiative und den daraus resultierenden Beratungsbedarf hingewiesen
habe. Dies reiche zu diesem Punkt. Die sachlichen Argumente könnten vorgetragen werden, wenn
der Rat den Tagesordnungspunkt diskutiere.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) fasst daraufhin zusammen, seine Fraktion beantrage Ver-
schiebung, weil sie diese zwar zum Teil unterstütze, jedoch eine Bedarfsanalyse zu einem ande-
ren Teil vornehmen wolle.
Franz-Michael Jansen (CDU) informiert, seine Fraktion wolle den Antrag heute beraten und ab-
stimmen, weil es nicht nur um die 10 ha für LBBZ gehe, sondern da ein gültiger Ratsbeschluss zur
Offenlage existiere. Eine Verzögerung des Projekts komme daher aus Sicht seiner Fraktion nicht
infrage.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 13 von 32
Der Regionalrat lehnt den Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkt 11 und dessen Zurück-
verweisung an die Planungsbehörde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP so-
wie des Vertreters der FW und der AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die LINKE./Volt und Hans
Josef Dederichs (GRÜNE) bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN mit Ausnahme von Hans Jo-
sef Dederichs ab.
Vorsitzender Rainer Deppe stellt fest, dass es auf seine Nachfrage hin keine weiteren Wortmel-
dungen zur Tagesordnung gebe, sodass die Tagesordnung in der vorliegenden beschlossen sei.
TOP 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des
Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der
3. Sitzung des Regionalrates am 25. Juni 2021
Vorsitzender Rainer Deppe teilt mit, als Mitunterzeichner der Niederschrift werde Michael Frenzel
(SPD) benannt.
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche
Ergebnis der 2. Sitzung des Regionalrates am 23. April 2021
Drucksache Nr.: RR 36/2021
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift.
TOP 4 Bestellung des Regionalplaners
Drucksache Nr.: RR 23/2021
AL Lutz Urbach (Bezirksregierung) stellt sich als Leiter der Abteilung 3, Regionale Entwicklung,
Kommunalaufsicht, Wirtschaft, kurz vor. Nicht zuletzt aufgrund seines breiten kommunalen Hinter-
grunds freue er sich auf die Zusammenarbeit mit dem Regionalrat.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln stellt das Benehmen her für die Bestellung von
Herrn Lutz Urbach zum Regionalplaner.
TOP 5 Um-/Nachbesetzungen in den Kommissionen
Drucksache Nr.: RR 28/2021
Der Regionalrat fasst einvernehmlich folgenden Beschluss:
a) Der Regionalrat beruft Herrn Berthold Rothe (GRÜNE) als beratendes Mitglied in die Kommission für
Regionalplanung und Strukturfragen.
b) Der Regionalrat beruft Herrn Seb Schäfer (GRÜNE) und Herrn Horst Becker (GRÜNE) als beratende
Mitglieder in die Kommission Regionale 2025.
c) Der Regionalrat beruft Herrn Peter Singer (DIE LINKE./Volt) als Stellvertretung für Frau Marika Jung-
blut (DIE LINKE./Volt) in die Unterkommission Ville-Eifel.
TOP 6 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V.
Bericht Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken
RP'in Gisela Walsken (Bezirksregierung) legt dar, bei der Metropolregion stünden die Zeichen
auf Neubeginn. Heute Abend finde die letzte Sitzung des Vorstands in alter Zusammensetzung
statt. Der erfolgte Evaluationsprozess der Strukturen gehe mit einem personellen Veränderungs-
prozess einher. Frau Oberbürgermeisterin Reker werde heute die letzte Sitzung leiten. Die nächste
Mitgliederversammlung werde am 2. Juli 2021 abgehalten und voraussichtlich die neue Satzung
und damit die neue Struktur beschließen sowie eine neue Spitze wählen. Voraussichtlich werde
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 14 von 32
der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Herr Dr. Keller, kandidieren und mit einem Vor-
standsteam antreten.
Künftig würden Teile von Gremien zusammengefasst, um die Effektivität zu erhöhen. Der
(engere) Vorstand werde voraussichtlich vier Personen umfassen. Auch werde der Vorstand
in Verwaltungsrat umbenannt. Dabei werde eine paritätische Besetzung von Mitgliedern –
Hauptverwaltungsbeamten, Mitgliedern des Landtags und von Kreistagen sowie Vertrete-
rinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammern – aus dem Regierungsbezirk Düs-
seldorf und aus dem Regierungsbezirk Köln vorgesehen. Neben dem weiterhin bestehen-
den Kuratorium werde sich der Beirat verstärkt auf die inhaltliche Arbeit aus den Arbeits-
gruppen fokussieren.
Ihr selbst liege es am Herzen, mit Blick auf die Änderungen die Augenhöhe zu wahren und
auf die Repräsentanz beider Regierungsbezirke zu achten. Sodann stelle sie in Aussicht,
im Rahmen der nächsten Sitzung des Regionalrats umfangreicher zu berichten.
Der Düsseldorfer Oberbürgermeister habe angekündigt, die Metropolregion internationaler
auszurichten und die Außendarstellung zu verstärken. Hierzu wolle er sich zunehmend der
Repräsentanzen in Berlin und in Brüssel bedienen sowie Auftritte auf größeren Messen stär-
ken.
Vorsitzender Rainer Deppe dankt für den Bericht und die erfolgreichen Bemühungen der Regie-
rungspräsidentin, die Metropolregion – trotz unterschiedlicher Mentalitäten vor Ort – zusammenzu-
halten.
TOP 7 Änderung des Landesplanungsgesetzes
a) Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung
Drucksache Nr.: RR 19/2021
b) Gegenantrag zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Drucksache Nr.: RR 24/2021
Vorsitzender Rainer Deppe informiert über die vom Ältestenrat am 15. März 2021 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung sowie über die Ankündigung der Fraktion der Grünen in derselben Sit-
zung, einen Gegenantrag stellen zu wollen. Dieser liege nun als gemeinsamer Antrag der Fraktio-
nen von Grünen und Die Linke./Volt vor.
Manfred Waddey (GRÜNE) ruft die Diskussion in der KRS betreffend das Gebiet der ehemaligen
Grube Emil Mayrisch in Aldenhoven als Anlass für den vorliegenden Dringlichkeitsbeschluss in Er-
innerung. Nach Ansicht der dortigen Kommunen werde durch den Regionalplan der Bedarf nicht
vollständig erfüllt. Das Planungsrecht sehe zwar Möglichkeiten des Abweichens von Grundsätzen
in Einzelfällen oder den Beschluss von Zielabweichungsverfahren vor, jedoch dürfe das aus Sicht
der antragstellenden Fraktionen nicht zum Anlass genommen werden, für das Rheinische Revier
gleichsam alle Regeln aufzuheben.
Zwar würden Flächen benötigt, um neue Arbeitsplätze für die wegfallenden zu schaffen,
allerdings sollten diese Flächen vornehmlich bei bereits bestehenden Industrieflächen aus-
gewiesen werden, also auf den Kraftwerksgeländen, auf den Geländen der Nebenbetriebe
der Kraftwerke usw. Dort stünden im Laufe der Zeit immer mehr freie Flächen zur Verfügung.
Der Flächenfraß dürfe nicht ungebremst fortgesetzt werden.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 15 von 32
Das Beispiel der 1992 stillgelegten Zeche Emil Mayrisch zeige, wie man es nicht machen
solle. Erst kurz vor 2010 sei der damalige Bergbautreibende gewillt gewesen, diese Flächen
einer Entwicklung zuzuführen. Einen solchen Zeitraum erachte er als viel zu lang; Flächen
müssten sofort nach ihrem Freiwerden in Wert gesetzt werden – gegebenenfalls teilweise.
So ein vernünftiges Flächenrecycling schaffe im Übrigen auch Arbeitsplätze. Daher sollten
keine Sonderregelungen getroffen werden, die bestehende Freiflächen in Anspruch näh-
men.
Seine Fraktion werde dem Gegenantrag nicht zustimmen, da er sich nicht konkret auf das Landes-
planungsgesetz beziehe, so Stefan Götz (CDU). Vielmehr bestehe für den Strukturwandel im
Rheinischen Revier sehr wohl – auch schon zum jetzigen Zeitpunkt – zusätzlicher Flächenbedarf.
Man könne nicht bis zum Ende des Braunkohlenbergbaus 2038 warten, um erst dann mit den Pla-
nungen für Ersatzarbeitsplätze zu beginnen, sondern das müsse eine Zeit lang parallel laufen. Da-
her stelle er die Bestätigung der Dringlichkeitsentscheidung durch seine Fraktion in Aussicht.
Im Übrigen könne anhand der Diskussion im Landtag ersehen werden, dass die Anregun-
gen dort Gehör gefunden hätten. Er danke insbesondere dem Vorsitzenden Rainer Deppe
für sein Engagement und hoffe, dass dadurch ein schnellerer Strukturwandel im Rheini-
schen Revier ermöglicht werde. Es gehe nicht um Flächenfraß, sondern darum, die Men-
schen im Rheinischen Revier in Lohn und Brot zu behalten sowie ihnen einen Perspektive
ohne Braunkohle zu eröffnen.
Thorsten Konzelmann (SPD) merkt an, zwar sollten Dringlichkeitsentscheidungen die Ausnahme
bleiben, jedoch halte dieses ungewöhnliche Mittel im vorliegenden Fall für absolut gerechtfertigt,
da sich der Landesgesetzgeber derzeit final mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes,
mithin der wichtigsten Rechtsgrundlage der Arbeit des Regionalrates, beschäftige. Eine Interven-
tion durch das Treffen einer Dringlichkeitsentscheidung erachte er daher sogar für geboten, um
den Einfluss des Regionalrates in Düsseldorf mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren
geltend zu machen. Die Anregungen wirkten im Übrigen auch bei der SPD-Landtagsfraktion, was
er für ein gutes Zeichen halte. Der verfolgte Weg sei daher richtig, und seine Fraktion werde die
Dringlichkeitsentscheidung bestätigen.
Reinhold Müller (FDP) macht darauf aufmerksam, dass die Dringlichkeitsentscheidung bereits
nach Düsseldorf übermittelt worden sei. Daher werde er sich inhaltlich damit nicht mehr auseinan-
dersetzen. Schließlich kündigt er an, seine Fraktion werde der Dringlichkeitsentscheidung zustim-
men und den Gegenantrag ablehnen.
Seine Fraktion wolle erfahren, worin sich die Dringlichkeit begründe, so Friedrich Jeschke (DIE
LINKE./Volt). Ende letzten Jahres habe der Regionalrat das Thema abgelehnt. Eine Sitzung der
KRS habe das Thema jedoch wieder auf die Agenda gebracht und in der Folge zur vorliegenden
Dringlichkeitsentscheidung geführt. Seine Fraktion habe nichts gegen Arbeitsplätze, Strukturwan-
del und -förderung. In der heutigen Sitzung stünden Entscheidung über Flächen im Umfang von
219 ha an. Der Blick in den Wirtschaftsatlas NRW zeige hingegen, dass immer noch 289 ha zur
Verfügung stünden. Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels stelle sich die Frage, ob es wirklich
nötig sei, die in Rede stehenden Flächen wie geplant zu versiegeln. Daher werde seine Fraktion
die Dringlichkeitsentscheidung ablehnen.
Vorsitzender Rainer Deppe entgegnet, er wolle sich nicht zur Sache äußern. Die Dringlichkeit
liege darin begründet – dies habe Herr Konzelmann bereits erwähnt –, dass sich der Landtag im
Beratungsverfahren des Landesplanungsgesetzes befinde. Am 13. Januar 2021 habe hierzu eine
Anhörung im zuständigen Fachausschuss stattgefunden. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Aus-
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 16 von 32
wertung der Anhörung werde die Verabschiedung in der kommenden Woche vorgenommen.
Durch die Dringlichkeitsentscheidung habe die Meinung des Regionalrats die Beratungen in den
Ausschüssen und in den Fraktionen erreichen können, bevor bald das Plenum des Landtags final
entscheide.
Prof. Dr. Stephan Wimmers (IHK Bonn) führt aus, der Dringlichkeitsbeschluss eröffne eine
schnellere und zusätzliche Möglichkeit der Entwicklung von Gewerbeflächen. Dies werde als sehr
wichtig für die regionale wirtschaftliche Entwicklung erachtet. Er verweise auf eine Broschüre der
Industrie- und Handelskammern, der zufolge nicht alle von den Betrieben in Anspruch genomme-
nen Flächen komplett versiegelt würden. Man müsse differenzieren und von einer Brutto- zu einer
Nettobetrachtung kommen.
Das Problem stelle sich heute nicht, wenn man frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und vor
zehn Jahren auf die Hinweise der Wissenschaft gehört hätte, so Kaj Neumann (GRÜNE). So sei
die Notwendigkeit des Kohleausstiegs und von Änderungen an der bestehenden Wirtschaftsweise
absehbar gewesen. Er warne davor, heute denselben Fehler wie vor zehn Jahren zu machen und
zu denken, dass der Ausstieg aus der Kohle im Jahr 2038 beendet sei. Die Kohleverstromung
müsse bereits vorher beendet werden, zumal die Erreichung des Klimaziels durch Deutschland auf
2045 vorgezogen worden sei. Er halte die Flächendiskussion zum jetzigen Zeitpunkt daher für ver-
nünftig.
RWE zeige sich bisher sehr unflexibel mit den entsprechenden Flächen. Auch fielen die
Planungen von RWE, wann welche Flächen zur Verfügung stünden, alles andere als konkret
aus. RWE erhalte sehr viel Geld für den frühzeitigen Ausstieg aus der Kohle, obwohl das
Unternehmen dies ohnehin aufgrund von wirtschaftlichen Zwängen tun müsse. Daher sehe
er die Politik in der Pflicht, intensiv mit RWE zu verhandeln und mit Blick auf die Planbarkeit
auf eine möglichst frühzeitige Freigabe deren Flächen zu dringen. Die Inanspruchnahme
von Flächen auf der grünen Wiese erweise der Natur und den Landwirten einen Bären-
dienst. Dies lasse sich durch intensive und auch konfrontative Gespräche mit RWE aus
seiner Sicht vermeiden.
Gudrun Zentis (GRÜNE) merkt in Richtung von Stefan Götz an, sie könne sich gut vorstellen, wie
das Verfahren abgelaufen sei. Auch pflichte sie Thorsten Konzelmann bei, dieses Verfahren sei
ungewöhnlich. Daher erhebe sich der Protest ihrer Fraktion gegen das gewählte Verfahren.
Die Gründe, die zur Dringlichkeitsentscheidung geführt hätten, hätten schon früher bedacht
werden müssen. Bei Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes hätte man andere Hand-
lungsmöglichkeiten der Regionen erwägen müssen, um die Verfahren zu beschleunigen.
Sie betone ausdrücklich, dass sich ihre Fraktion nicht gegen neue Arbeitsplätze wende.
Sicherlich würden für deren Schaffung auch Flächen benötigt. Dieser Flächenbedarf solle
möglichst durch das Recycling von freiwerdenden Flächen gestillt werden.
Im Übrigen pflichte sie Manfred Waddey bei: Man könne aus den Fehlern des Steinkoh-
leausstiegs in der Region vor 20 Jahren lernen. Nun bestehe die Chance, das im Rahmen
des Braunkohleausstiegs besser zu machen. Allerdings werde jetzt kein besserer Weg be-
schritten, sondern offenbar wiederhole man die Fehler.
Für die in Rede stehende Fläche in Aldenhoven werde sicherlich eine Lösung gefunden. Im
Übrigen gehe es auch nicht, wie der Vertreter der Industrie- und Handelskammern ausge-
führt habe, darum, welche Flächen versiegelt bzw. nicht versiegelt würden, sondern viel-
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 17 von 32
mehr darum, Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen. In diesem Zusammenhang hätte
es aus Sicht ihrer Fraktion eines Agreements zur Rückführung von Flächen bedurft.
Der Regionalrat nimmt die Dringlichkeitsentscheidung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU,
SPD und FDP sowie der Vertreter der FW und der AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von
GRÜNEN und Die Linke./Volt an.
Zuvor lehnte der Regionalrat den Gegenantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und
FDP sowie der Vertreter der FW und der AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNEN und Die
Linke./Volt ab.
Vorsitzender Rainer Deppe informiert über den Stand der Beratungen im nordrhein-westfälischen
Landtag und insbesondere im fachlich zuständigen Ausschuss. Zum ersten Vorschlag mit Blick auf
den strukturwandelbedingten Mehrbedarf werde der neue § 38a einen erweiterten Handlungsspiel-
raum bei der Ermittlung der Wirtschaftsflächenbedarfe für das Rheinische Revier vorsehen. Da-
nach müssten einheitliche Kriterien für die Feststellung und Ausweisung zugrunde gelegt werden.
Flächen mit besonders schutzwürdigen Böden und sehr hoher Bodenfruchtbarkeit seien bei der
Auswahl der Flächen zu berücksichtigen.
Der zweite Vorschlag beinhalte, temporäre Festsetzungen in Raumordnungsplänen zuzu-
lassen. Die bisherige Rechtslage ermögliche eine solche Regelung, sodass hierzu keine
Gesetzesänderung erforderlich sei. Auch weise er in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass diese Regelung bislang keine Anwendung gefunden habe.
Der dritte Vorschlag sehe die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren in der Braunkoh-
lenplanung und der Betriebsplanung – ähnlich denjenigen in der Regionalplanung – vor. Der
Ausschuss habe empfohlen, auch diesem Vorschlag zu folgen.
Die abschließende Beratung im Plenum werde voraussichtlich am Mittwoch kommender
Woche stattfinden.
TOP 8 22. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Aachen – Festlegung eines Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereiches für zweckgebundene interkommunale ge-
werbliche und industrielle Nutzungen GIBinterkommunal, Stadt
Aachen und Stadt Eschweiler
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 29/2021 (Nachversand)
Stefan Götz (CDU) merkt zu diesem sowie den folgenden Tagesordnungspunkten betreffend Re-
gionalplanänderungen grundsätzlich Folgendes an: Er danke erstens der Bezirksregierung für das
schnelle Verfahren, das eine Entscheidung noch vor der Sommerpause ermögliche. Zweitens ma-
che er darauf aufmerksam, dass die Vorlagen im Grundsatz dem bereits beschlossenen Plankon-
zept entsprächen. Drittens bestehe die Notwendigkeit, die Fälle jetzt zu beraten, da Unternehmen
konkrete Ansiedlungs- und Erweiterungsabsichten geäußert hätten, denen man möglichst zügig
Rechnung tragen wolle. Nach der eben geführten Diskussion rufe er in Erinnerung, dass die heute
zur Abstimmung stehenden Sachverhalte bislang gemeinsam mitgetragen worden seien.
Thorsten Konzelmann (SPD) hält die Frage des Verfahrens für geklärt, gleichwohl werde seine
Fraktion zu einzelnen Maßnahmen an entsprechender Stelle der heutigen Sitzung Ausführungen
machen.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 18 von 32
Vorsitzender Rainer Deppe bekräftigt, er werde die Verfahren einzeln aufrufen.
Manfred Waddey (GRÜNE) merkt an, in den meisten heute zur Beratung anstehenden Fällen
habe nicht nur das Landesbüro der Naturschutzverbände, sondern auch Landwirtschaftskammer
und LANUV schwere Bedenken erhoben, denen zufolge wertvolle landwirtschaftliche Fläche zu-
gunsten der GIB-Darstellung aufgegeben werde.
Er halte es für einen grundsätzlichen Fehler, nach Landesplanungsgesetz und nach den
Richtlinien der Landesregierung zwar Bedarfe für Siedlungsflächen und für Rohstoffgewin-
nung zu ermitteln, nicht jedoch für land- und forstwirtschaftliche sowie erst recht nicht für
nichtwirtschaftliche Flächen. Dieses Ungleichgewicht führe dazu, zukünftig immer mehr
Freiflächen für Siedlungen und Rohstoffabbau zu nutzen.
Im konkreten Fall habe seine Fraktion dem Erarbeitungsbeschluss zwar zugestimmt, jedoch
sei sie nach Auswertung der Unterlagen jetzt zu dem Schluss gekommen, dass die Beden-
ken überwögen. Daher werde sie diesem konkreten Punkt nicht zustimmen.
Aus Sicht von Reinhold Müller (FDP) zeigten die nun vorliegenden Maßnahmen die gute Hand-
lungsfähigkeit des Regionalrats. Die Verwaltung habe sehr schnell gearbeitet, und der Regionalrat
zeige Bereitschaft, die ihm relativ spät zugegangenen Vorlagen durchzuwinken, da er die Maßnah-
men für sehr wichtig erachte und die Menschen in der Region vom Regionalrat Taten erwarteten.
Auf die Ausführungen von Manfred Waddey erwidert er, bei Übernahme der Herkulesauf-
gabe der Konversion des Rheinischen Reviers komme es dazu, dass einige Punkte wie
landwirtschaftliche Flächen normalerweise eine höhere Wertschätzung erführen, allerdings
würden nach Ausstieg aus der Braunkohle relativ schnell industrielle Flächen benötigt, um
dort Arbeitsplätze zu binden. An irgendeiner Stelle müssten Konzessionen gemacht werden.
Die Kritik des LANUV und der übrigen Stellen halte er für berechtigt. Zum Schluss müsse
abgewogen werden, was im konkreten Fall wichtiger sei – nach Ansicht seiner Fraktion eine
Perspektive für die Menschen und die Kommunen in der Region. Daher werde sie den vor-
gesehenen Maßnahmen zustimmen. Im Rahmen der Aufstellung des Erarbeitungsbe-
schlusses seien diese Maßnahmen im Übrigen im Detail besprochen worden. Heute der
Region ein Signal zur Umsetzung der Maßnahmen zu geben, halte er für wichtig.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) pflichtet Stefan Götz bei, dass es um die in der Region le-
benden und arbeitenden Menschen gehe. Entscheidungen könnten indes erst getroffen werden,
sobald alle Fakten auf dem Tisch lägen. Dies sei erst mit der aktuellen Tischvorlage der Fall.
Seine Fraktion spreche sich gegen den Aufstellungsbeschluss aus. Zum einen bestünden
erhebliche Einwände der Landwirtschaftskammer und der Naturschutzverbände, zum an-
deren vermisse seine Fraktion die Bestimmung des tatsächlichen Bedarfs, denn in der Re-
gion existierten weitere große Gewerbe- und Industrieflächen, die zum Teil noch nicht voll
ausgeschöpft seien. Flächen in unmittelbarer Nähe seien angefragt worden, etwa durch den
Future Mobility Park. Den Unterlagen könne entnommen werden, dass eine regionale Be-
vorzugung drohe. Laut Angaben im Wirtschaftsatlas NRW stünden in Eschweiler 23 ha und
in Aachen noch 28 ha verfügbarer Gewerbeflächen zur Verfügung, also insgesamt etwa 51
ha. Er frage, warum vor diesem Hintergrund 70 ha neu vergeben werden sollten.
Die in den Planungsunterlagen angesprochenen Bedenken zur Erweiterung der Industrie-
und Gewerbefläche sehe seine Fraktion außerdem kritisch, weil die angrenzenden Bundes-
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 19 von 32
und Landstraßen noch stärker frequentiert würden. Der zunehmenden Verkehrsbelastung
trage der Beschluss nicht genügend Rechnung.
Der Vorlage der Bezirksregierung könne man folgendes Zitat entnehmen:
Hinsichtlich der differenzierten schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei einem
der v. g. Kriterien (…) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten.
Nach Ansicht seiner Fraktionen müssten fundierte und klar geäußerte Bedenken zu Um-
weltauswirkungen eine deutlich höhere Gewichtung erhalten. Insbesondere Punkt 2 des Be-
schlussvorschlags, der die Zurückweisung nicht ausgeräumter Bedenken betreffe, könne
sie daher nicht unterstützen, sondern sie trete vielmehr für eine deutlich stärkere Gewich-
tung ein.
Weiterhin widerspreche die Empfehlung zum Aufstellungsbeschlusses den Zielen des nord-
rhein-westfälischen Umweltministeriums, das am 21. Juni 2021 nochmals öffentlich eine Un-
terstützung des Strukturwandels für bioökonomische Wertschöpfungsmodelle in der Land-
und Ernährungswirtschaft, nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft für Klima, Resilienz,
Innovation und Biodiversität, Klimaanpassungsmaßnahmen, grüne Infrastruktur sowie Bil-
dung für nachhaltige Ernährung gefordert habe. Der Beschluss wende sich somit die gegen
die Ziele des unionsgeführten Umweltministeriums.
Die benötigten Flächen würden infolge des Beschlusses (größtenteils) versiegelt und stün-
den dem nachhaltigen Strukturwandel nicht mehr zur Verfügung.
Unterstützt werde diese Position auch durch die Maßnahme „Allianz für die Fläche“ des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.
Die Allianz mahne an, den Flächenfraß einzudämmen. Ein entsprechendes Zitat erspare er
dem Regionalrat, zumal er davon ausgehe, dass dies den Vertretern der CDU ohnehin vor-
liege.
Ralf Woelk (DGB) führt aus, er sei nach dem Anhören der Debattenbeiträge von GRÜNEN und
Die Linke./Volt zum letzten und zum aktuellen Tagesordnungspunkt recht enttäuscht. Die Vorarbei-
ten zur Bewältigung der anstehenden Jahrhundertaufgabe in der Kommission für Wachstum,
Strukturwandel und Entwicklung seien gemeinsam vorgenommen worden. Dabei sei auch klarge-
worden, welche Maßnahmen nun anstünden. In allen Beiträgen zur Debatte und zur Umsetzung
des Kommissionsberichts sei der Wille niedergelegt worden, alles zur Beschleunigung der Verfah-
ren Notwendige zu tun.
Man wisse, dass man vor hohen Hürden stehe, etwa mit Blick auf das Europarecht und die
eingeschränkte Änderungs- und Beschleunigungsmöglichkeit der Verfahren. Daher appel-
liere er, die wenigen möglichen Dinge nun gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Der Regionalrat könne den Strukturwandel maßgeblich beschleunigen, verändern und be-
einflussen. Wenn man bei der Beratung jedes Tagesordnungspunkts diese grundsätzlichen
Bedenken anführe und ideologische Debatten ausfechte, zeige er sich sehr besorgt, ob die
Gestaltung des Strukturwandels in den nächsten Jahren wirklich gelinge.
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) merkt an, die Akustik im Raum falle miserabel aus, und bitte,
diese bei der nächsten Sitzung zu verbessern.
Auf dem Podium habe man alles verstanden, so Vorsitzender Rainer Deppe.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 20 von 32
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) setzt unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Ralf Wo-
elk fort, man solle keine Schnellschüsse vornehmen, sondern alles genau betrachten. Selbst wenn
die Erarbeitungsbeschlüsse Zustimmung gefunden hätten, würden die Umweltverträglichkeitsprü-
fung und Bedenken vieler Institutionen hinsichtlich einer nachhaltigen Betrachtung außer Acht ge-
lassen. Lediglich Flächen für Industrieansiedlungen freizugeben, erachte sie nicht für nachhaltig.
Daher fordere sie eine eingehendere Betrachtung. Diese stünde im Übrigen den Interessen
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entgegen, Arbeitsplätze zu erhalten oder
neu zu schaffen. Nicht all diese Arbeitsplätze fänden sich übrigens in der Industrie. Bereits
im Zuge des Abbaus vieler Arbeitsplätze im Braunkohlerevier in den vergangenen Jahr-
zehnten hätten entsprechende Überlegungen angestellt werden sollen. Das sei indes nicht
geschehen. Vielmehr habe man weitergemacht, ohne den Klimawandel und weitere As-
pekte zu betrachten.
Thorsten Konzelmann (SPD) stellt klar, Schnellschüsse würden nicht vorgenommen, vielmehr
komme der Regionalrat seiner Pflicht nach, die Entwicklung des Rheinischen Reviers im Rahmen
seiner – auch gesetzlichen – Möglichkeiten zu gestalten. Das geschehe mit Sorgfalt und Zielrich-
tung.
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der Vertre-
ter von FW und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNEN und Die Linke./Volt folgen-
den Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E.) zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zurück. Der Regionalrat schließt sich den
regionalplanerischen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Ein-
gaben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) und der Öffent-
lichkeitsbeteiligung (Planunterlage Teil E) – an und macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 22. Änderung des Re-
gionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der über-
sandten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 21 von 32
TOP 9 21. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Aachen – Umwandlung eines Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereiches (AFAB) in einen Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereich (GIB), Stadt Düren –
hier: Einstellung des Verfahrens
Drucksache Nr.: RR 25/2021
(keine Wortmeldung)
Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde einstimmig, das Erarbeitungsverfahren
einzustellen.
TOP 10 23. Änderung des Regionalplanes für den Regie-
rungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen – Festlegung
eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweck-
gebundene regionale gewerbliche und industrielle Nutzungen
GIBregional, Stadt Düren und Gemeinde Niederzier
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 30/2021 (Nachversand)
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) weist auf einen Fehler in der Planbegründung (Anlage Teil
B.) hin. Auf Seite 21 werde Ziel 6.1-2 aus dem LEP zitiert, das gestrichen werde, weil es inzwi-
schen obsolet geworden sei.
Gudrun Zentis (GRÜNE) stellt die Zustimmung ihrer Fraktion zum Aufstellungsbeschluss in Aus-
sicht. Die Dürener Verantwortlichen bestehend aus SPD, Grünen, Linken und Unabhängigen hät-
ten sich über die Flächen ausgetauscht. Die jetzt in Rede stehende Fläche eigne sich aus ihrer
Sicht hervorragend, um den Strukturwandel in der Region weiter voranzutreiben und um Arbeits-
plätze zu schaffen. Sie passe sich in bestehende Strukturen ein und erweitere sowie ergänze
diese, sodass keine Ackerflächen in Anspruch genommen werden müssten. Dies werde möglich,
wenn man – diesen Appell richte sie an Udo Woelk – ordentlich miteinander umgehen und reden
würde.
Vorsitzender Rainer Deppe wirft ein, Letzteres sei immer gut. Er habe allerdings den Eindruck,
dass man mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund immer gut reden könne.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) zeigt sich erfreut über die positive Art der Planung. Auch
seine Fraktion schließe sich an. Gleichwohl wolle er festhalten, dass in Düren und Umgebung der-
zeit freie Flächen im Umfang von 155 ha zur Verfügung stünden.
Als Vorsitzender des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesund-
heit des Zweckverbandes der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverbandes führt
Dr. Ralf Nolten (CDU) aus, seit über zehn Jahren bestehe eine klare Protokollierung der Flächen-
inanspruchnahme in der Region, etwa durch gisTRA-Verfahren. Wenn entlang der A 4 keine Flä-
chen zur Verfügung stünden, nütze ein Verweis auf mögliche Flächen in der Eifel, in Heinsberg
oder im Selfkant nichts. Er bitte, solcherlei Hinweise zu unterlassen, da sie unsinnig seien.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 22 von 32
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) dankt für die gemachten Ausführungen, die er jedoch leider
nicht verstanden habe. Er rege an, in vernünftiger Lautstärke miteinander zu sprechen, in der Sa-
che zu streiten und einander respektvoll zu begegnen. Das tue seine Fraktion im Übrigen auch.
Er schlage vor, die entsprechenden Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen und gleich-
zeitig dies ebenfalls als Regionalplanänderung zu gestalten. Er verstehe nicht, warum ihm
Häme für das Vorbringen von Ideen im Sinne der hier lebenden und arbeitenden Bürgerin-
nen und Bürger entgegenschlage.
Der Regionalrat fasst einstimmig folgenden Beschluss – unter Berücksichtigung der Streichung
der Ausführungen in der Vorlage (Seite 21) zu Ziel 6.1-2 –:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil D.) zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zurück. Der Regionalrat schließt sich den
regionalplanerischen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Ein-
gaben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) an und macht
sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 23. Änderung des Re-
gionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der über-
sandten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
TOP 11 24. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Aachen – Festlegung eines Gewerbe- und Industriean-
siedlungsbereiches, Stadt Geilenkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 31/2021 (Nachversand)
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) macht darauf aufmerksam, dass 20 ha, darunter 10 ha für
ein konkretes Unternehmen angefragt würden, was seine Fraktion unterstütze. Weitere 10 ha soll-
ten der Vermarktung zugeführt werden. 5 ha stünden jedoch in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Die südliche Fläche weise besonders schutzwürdige Böden auf. Er betone die hohe Schutz- und
Klimafunktion des Bodens besonders. Mit Blick auf die zu erwartenden klimatischen Veränderung
in der Region spreche sich seine Fraktion dafür aus, den Beschluss einer kurzfristigen Überarbei-
tung zuzuführen. Dabei solle insbesondere entweder die für die Vermarktung vorgesehene Fläche
von 10 ha verringert oder von der Vermarktung abgesehen werden. Die von der LBBZ GmbH an-
gefragte Fläche von ebenfalls 10 ha solle indes bewilligt werden.
Norbert Spinrath (SPD) weist darauf hin, dass er gestern Abend eine Mitteilung über eine an den
Regionalrat gerichtete Aufforderung einer Bürgerinitiative erhalten habe, den entsprechenden
Punkt von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen, da es keine rechtskräftigen Be-
schlüsse der Stadt Geilenkirchen zu diesem Vorhaben gebe. Er habe sich erkundigt und in Erfah-
rung gebracht, dass der Rat der Stadt Geilenkirchen alle erforderlichen Beschlüsse gefasst habe.
Unter anderem sei dadurch auch die Bürgerbeteiligung durch die Offenlegung eingeleitet worden,
die in der nächsten Woche beendet werde.
Er wohne in Geilenkirchen und sei ortskundig. Er könne ein Stück weit nachvollziehen, dass
sich eine Bürgerinitiative gegen die Ausweitung der bestehenden Gewerbeflächen ausspre-
che, die durch eine Bundesstraße abgegrenzt werde, auf deren anderen Seite sich eine
idyllische Ackerlandschaft befinde. Allerdings müsse das politische Handeln auch von an-
deren Dingen geleitet werden und vielerlei Schutzbedürfnisse gegeneinander abwägen.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 23 von 32
Die durch eine Großauftragslage bei LBBZ bedingte Erweiterung sei auf anderen Gewerbe-
flächen in Geilenkirchen aufgrund deren Auslastung nicht möglich. Daher seien die hierfür
vorgesehenen 10 ha erforderlich. Er halte die weiteren 10 ha ebenfalls für erforderlich, das
zusätzlicher Erweiterungsbedarf bestehe, der durch andere Gewerbeflächen in Geilenkir-
chen nicht befriedigt werden könne. Daher spreche er sich für eine Zustimmung zum Auf-
stellungsbeschluss aus.
Es müsse gelinge, die Bedürfnisse der Menschen mit Klimaneutralität zu verbinden und
gleichzeitig dafür zu sorgen, Industriestandort zu bleiben, zumal Letzteres auch die Bedürf-
nisse der Menschen stille. Auch Arbeitsplätze und die Wirtschaftskraft der Stadt Geilenkir-
chen müssten den Ausschlag für politisches Handeln geben.
Er fordere die zukünftigen Nutzer der Gewerbefläche auf, bei der Umsetzung der Erweite-
rung auf die zu Recht aufgezeigten Bedingungen Rücksicht zu nehmen und ihre Ansiedlun-
gen so auszugestalten, dass sich diese im Einklang mit der von ihm eben beschriebenen
Idylle befänden.
Eine Bundesstraße grenze das bisherige Gewerbegebiet ein, so Hans Josef Dede-
richs (GRÜNE). Mit der Erweiterung springe man gleichsam über die Bundesstraße auf das Dorf
Hatterath zu. Das Dorf werde durch die Erweiterung de facto in das Gewerbegebiet einbezogen.
Seine Fraktion habe sich immer dafür ausgesprochen, bei Erweiterungen von Gewerbegebieten
auf den inneren Zusammenhang zu achten. Dieser könne allein durch Lage auf zwei Seiten der
Bundesstraße aus seiner Sicht nicht hergestellt werden. Der landwirtschaftliche Bereich, der für die
geplante Erweiterung in Anspruch genommen werde, stehe in keiner Beziehung zum vorhandenen
Gewerbegebiet. Er könne die Empörung von Bürgern in Hatterath und in der übrigen Stadt Geilen-
kirchen sehr gut nachvollziehen, da es letztlich um Lebensqualität gehe. Oftmals werde angeführt,
man wolle Klimaschutz, Arbeitsplätze usw. in Einklang bringen, jedoch müsse man auch damit be-
ginnen und sich auch mal für den Klimaschutz entscheiden, etwa bei der vorliegenden Frage zur
Erweiterung des Gewerbegebiets. Die hochwertigen Böden auf der für die Erweiterung vorgesehe-
nen Fläche sprächen im Übrigen ebenfalls gegen die Erweiterung. Auch vermisse er eine nachhal-
tige Flächenentwicklung. Vielmehr werde geplant wie vor 50 Jahren, etwa mit großflächigen Ge-
bäuden und vielen Parkplätzen. Hier sehe er Industrie und Gewerbe in der Pflicht, ihre Bauten an-
ders zu planen und sich so auf den Klimaschutz einzustellen. Auch mit Blick auf Hatterath könne
man unter diesem Gesichtspunkt mit den Antragstellern Gespräche führen, um vorhandene Ge-
werbeflächen zu nutzen, wenn Planungen der Erweiterungsvorhaben entsprechend verändert wür-
den. Da der Aufstellungsbeschluss zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehe, werde er ihm nicht
zustimmen.
Franz-Michael Jansen (CDU) merkt an, wer das Gewerbegebiet Niederheid kenne, wisse, dass
der Abstand von der Wohnbebauung zum Stadtkern wesentlich geringer als der Abstand des
neuen Gewerbegebietes zu den Dörfern ausfalle. Mit Blick darauf halte er das vorgebrachte Argu-
ment für nicht stichhaltig. Das Unternehmen LBBZ betreibe ein Produktionsgebäude an genau die-
ser Grenze, ohne dass sich die Anwohner in diesem Bereich sich über Emissionen beklagten. Da-
her könne er die Hysterie nicht verstehen; vielmehr solle man sich mit den Dingen erst einmal rich-
tig beschäftigen.
Zwar stelle die Umgehungsstraße derzeit die Grenze dar, jedoch existiere eine Abfahrt ins
Gewerbegebiet hinein. Eine Verknüpfung der beiden Seiten halte er auch mit Blick auf die
Straßen für die ideale Lösung. Viele Synergien entstünden aufgrund der Erweiterung, die er
für den richtigen Weg halte. Ohne die Erweiterung stünde zu befürchten, dass das Unter-
nehmen LBBZ ihre Produktionsstätte nach Rumänien verlege. Man solle sich bemühen, die
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 24 von 32
Arbeitsplätze in der Region zu behalten – erst recht unter dem Aspekt des Strukturwandels.
Daher bitte er alle Anwesenden, für das Vorhaben zu stimmen.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 25 von 32
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP, der Vertreter von
FW und AfD sowie von Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) gegen die Stimmen der Fraktion
GRÜNE bei Enthaltung von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E) zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zurück. Der Regionalrat schließt sich den
regionalplanerischen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Ein-
gaben im Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D) – an und
macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 24. Änderung des Re-
gionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, in der Fassung der über-
sandten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
TOP 12 33. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Köln – Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereiches für zweckgebundene überregionale gewerbli-
che und industrielle Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg
hier: Beschluss über den Fortgang des Verfahrens
Drucksache Nr.: RR 32/2021 (Nachversand)
Thorsten Konzelmann (SPD) informiert, die vorliegende Maßnahme habe zu Diskussionen in den
letzten Wochen und Monaten geführt. Frau Müller habe kontinuierlich darüber berichtet – auch in
den Sitzungen des Ältestenrates. Seine Fraktion danke für den jetzt vorliegenden einvernehmli-
chen Beschlussvorschlag.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) legt dar, seine Fraktion spreche sich gegen die Fortführung
des Verfahrens aus. Zunächst wolle er festhalten, dass aus den aktuellen Unterlagen keine klare
Fläche hervorgehe. Zwar gebe es eine Zeichnung, der er aber keine Flächenangabe habe entneh-
men können.
Die Stadt Bedburg habe wiederholt Ausführungen gemacht, dass sie die in ihrem ursprüng-
lichen – falschen – Flächennutzungsplan vorgesehenen 75 ha Gewerbegebiet beanspru-
chen wolle, was jedoch dem Baugesetzbuch widerspreche. Bald gebe es eine Änderung,
auch wenn der Flächennutzungsplan seines Wissens noch nicht aufgestellt worden sei.
Die Stadt habe im Übrigen keine konkreten Angaben zum Bedarf gemacht – nicht einmal
auf direkte Nachfrage. Seine Fraktion habe keine Antwort bezüglich des konkreten Bedarfs
erhalten.
Die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU sprächen sich vor Ort gegen den ent-
sprechenden Standort aus. Auch bestünden mit Blick auf die ASB-Flächen erhebliche Be-
denken, da der Abstand der vorgesehenen Fläche weniger als 200 m, teilweise sogar we-
niger als 150 m betrage. Der Abstandserlass des Landes NRW schränke eine Ansiedlung
von Unternehmen erheblich ein.
Des Weiteren stünden die Planungen und Unterlagen der Stadt Bedburg im klaren Wider-
spruch zum Baugesetzbuch und der im Regionalrat angeregten Änderung. So seien im
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg für die Sitzung am 25. Mai 2021 bereits
Entwurfsskizzen für eine Fläche beauftragt worden, die es so nie geben könne.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 26 von 32
In der Öffentlichkeit sowie in den Sitzungsunterlagen der Stadt Bedburg einschließlich der
Sitzungsvorlage sei bis zum 25. Mai 2021 nicht einmal die Rede von einer parallelen Pla-
nung gewesen. Diese sei erst zur Sitzung am 29. Juni 2021 angepasst worden. Darin führe
die Stadt Bedburg aus, dass sie 75 ha bei der Planungsbehörde beantragt habe. Dies werde
allerdings nicht anhand der Sitzungsunterlagen für die heutige Sitzung des Regionalrats
ersichtlich.
Laut Sitzungsvorlage halte die Stadt Bedburg unmissverständlich an der Fläche fest, obwohl
in der Vorlage für den Regionalrat von 41,4 ha ausgegangen werde. Dies widerspreche der
Definition von GIBplus, da es jetzt um ein reines Gewerbegebiet gehe.
In Anbetracht der zu erwartenden Bedenken hinsichtlich besonders schutzwürdiger Böden,
der betroffenen Anwohner sowie der politischen Akteure drohe ein enormes Konfliktpoten-
zial im Hinblick auf die Erweiterung des Gewerbegebiets. Aus einer Sicht liege der pragma-
tischste, korrekteste und günstige Weg darin, die Fortführung des Verfahrens auszusetzen,
was im Übrigen allen Beteiligten hohe Kosten erspare. Aus diesen Gründen werde seine
Fraktion dagegen stimmen.
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) betont, aufgrund des Verfahrens habe sich eine erfolgrei-
che Änderung für die betroffenen Menschen ergeben, die angesichts der ersten Abgrenzung laut
protestiert hätten. Mit der Stadt Bedburg sei die Neuabgrenzung des Bereichs als Lösung gefun-
den worden. Dies habe sich als nicht einfach gestaltet, da landesplanerische Zielsetzungen erfüllt
werden müssten, woraus auch die Anbindung des GIBplus an den ASB resultiere.
Ausweislich der Karte bleibe es bei einer Größe von 40 ha. Die Fläche in neuer Abgrenzung
ziehe sich bis fast in die Anschlussstelle Kerpen der A 61 und werde durch L 279 begrenzt.
Im Umfeld befinde sich keine große Ortslage. Daher halte sie die Fläche für die Ausweisung
eines GIBplus sehr geeignet. Das bedeute eine Flächenausweisung als GI. Dies habe sie
mit der Verwaltung besprochen. Um erhebliche Proteste vor Ort auszuschließen, wäre die
Bezirksregierung bereit, bei Genehmigung des FNP darauf zu achten, dass sich in Randbe-
reichen keine GI-Flächen befänden, sondern GE-Flächen ausgewiesen würden. Auch das
stelle ein Entgegenkommen dar.
Laut Vorschlag der Bezirksregierung solle die Fläche nun einer Umweltprüfung unterzogen
worden. Dem Regionalrat werde in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse informiert,
sodass dann über das weitere Vorgehen, etwa über eine zweite Offenlage, entschieden
werden könne.
Seine Fraktion habe bereits dem Erarbeitungsbeschluss nicht zugestimmt, so Manfred Waddey
(GRÜNE). Eine Verschiebung von Flächen reiche seiner Fraktion nicht. Bislang habe er nicht ver-
nehmen können, dass Investoren auf der Matte stünden. Mithin handele es sich um eine reine An-
gebotsplanung. Gleichzeitig stünden der Stadt Bedburg im GIB Mühlenerft noch freie ungenutzte
Flächen zur Verfügung. Daher könne er die Notwendigkeit in diesem Fall nicht erkennen.
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) informiert, sie sei der Anregung aus dem Ältestenrat nach-
gegangen und habe die Stadt Bedburg hinsichtlich interessierter Unternehmen befragt und eine
Übersicht erhalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitte sie um Verständnis, dass sich eine
nähere Spezifizierung verbiete. Die Befragung habe unmittelbaren Bedarf für ca. 14 ha für Unter-
nehmen aus den Branchen Pharmazie, Lebensmittelaufbereitung, Data Center und textile Produk-
tion ergeben. Sie weise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen von Prof. Vieregge hin.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 27 von 32
Von Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) befragt, warum jetzt die konkreten Unternehmen mit
Blick auf Datenschutzbelange nicht genannt würden, das aber im Fall von Geilenkirchen ohne Wei-
teres der Fall gewesen sei, legt HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) dar, im Verfahren Geilen-
kirchen handele es sich um ein bereits vorhandenes Unternehmen, das Bestand besitze und Er-
weiterungsbedarf angemeldet habe. So etwas könne förmlich nach außen preisgegeben werden.
Bei den von der Stadt Bedburg übermittelten Daten lägen Vertragsabschlüsse noch nicht vor, wes-
halb sie, Vera Müller, nichts Konkretes auf dem Tisch habe. Sobald Verträge unterzeichnet seien,
werde eine Informierung möglich.
Vorsitzender Rainer Deppe zeigt sich entsetzt, dass die Mitarbeiterin der Fraktion Die Linke./Volt,
Bettina Wolff, die Regel verletze, die Ton- und Bildaufnahmen untersage. Die Dame in der Sitz-
reihe vor ihr sei zur Seite gerückt. Daher habe er erst jetzt wahrgenommen, dass Frau Wolff filme
– offenbar schon seit längerer Zeit. Dies sei nicht zulässig. Er fordere sie nachdrücklich auf, die
Aufnahme zu löschen. Frau Wolff habe als Fraktionsgeschäftsführerin das Privileg, anders als die
Zuschauer mit im Sitzungssaal Platz zu nehmen. Gleichwohl missachte sie die Regeln in eklatan-
ter Weise. Er finde dieses Verhalten unverschämt. Er unterbreche die Sitzung, bis die Löschung
erfolgt sei.
(Kurze Sitzungsunterbrechung)
Die Frage des Vorsitzenden Rainer Deppe, ob die Löschung erfolgt sei, bejaht GF'in Bettina
Wolff (DIE LINKE./Volt).
Vorsitzender Rainer Deppe merkt an, die Fraktion Die Linke./Volt sei inzwischen nicht mehr neu
und müsse auf die Einhaltung der Gepflogenheiten sowie der Regeln der Geschäftsordnung auch
bei ihrem Personal hinwirken. Seit mehreren Monaten übe der Regionalrat große Nachsicht mit
Dingen, die die Fraktion Die Linke./Volt vortrage und die nicht der Geschäftsordnung entsprächen.
Irgendwann sei eine Grenze erreicht. Dies sei heute hier der Fall gewesen.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) hält die Rüge gegenüber Frau Wolff für absolut berechtigt.
Er teile diese Kritik vollumfänglich und stelle in Aussicht, dies in der Fraktion zu besprechen.
Allerdings habe der Vorsitzende die „pauschale Keule“, die Fraktion Die Linke./Volt habe an
anderer Stelle gegen die Geschäftsordnung verstoßen, bislang nicht angesprochen. Das
könne den einen oder anderen – –
Vorsitzender Rainer Deppe unterbricht, das solle er im Ältestenrat zur Sprache bringe.
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) setzt fort und spricht sich gegen pauschale Anschuldigun-
gen aus.
Vorsitzender Rainer Deppe entgegnet, er entziehe dem Redner jetzt das Wort. Kritik an der Sit-
zungsleitung könne im Ältestenrat, nicht jedoch im Gremium geübt werden.
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie der Vertre-
ter von FW und AfD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt bei Enthaltung der Fraktion
GRÜNE folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat schließt sich der Anregung der Stadt Bedburg an (vgl. Anlage Niederschrift der
schriftlichen Erörterung S. 23) und beauftragt die Regionalplanungsbehörde, den Umweltbericht für die
Neuabgrenzung der Fläche zu erarbeiten.
2. Die Entscheidung zu einer erneuten Offenlage trifft der Regionalrat auf Grundlage der Ergebnisse
dieses überarbeiteten Umweltberichtes.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 28 von 32
TOP 13 34. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Köln –Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansied-
lungsbereiches für zweckgebundene regionale gewerbliche
und industrielle Nutzungen GIBregional, Stadt Kerpen und
Stadt Elsdorf
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 33/2021 (Nachversand)
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) macht darauf aufmerksam, dass wie bei Tagesordnungs-
punkt 10 ein Fehler in der Planbegründung passiert sei. Sie bitte daher, auf Seite 22 Ziel 6.1-2 des
LEP zu streichen.
Manfred Waddey (GRÜNE) kündigt an, dass seine Fraktion trotz der geäußerten Bedenken von-
seiten der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Denkmalpflege und des Straßenbaus dem Auf-
stellungsbeschluss nach gründlicher Abwägung zustimmen werde.
Die beteiligten Kommunen hätten in Aussicht gestellt, dass es in den nachfolgenden Bebau-
ungsplanverfahren zu einer eher kleinteiligen Belegung des Gebietes kommen solle.
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und FDP sowie
der Vertreter FW und AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt – unter Berücksichtigung
der Streichung der Ausführungen in der Vorlage (Seite 22) zu Ziel 6.1-2 – folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil D.) und das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil E.) zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat weist die nicht ausgeräumten Bedenken zurück. Der Regionalrat schließt sich den
regionalplanerischen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Ein-
gaben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil D.) an und macht
sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 34. Änderung des Re-
gionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der Fassung der übersand-
ten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
TOP 14 28. Änderung Regionalplan Köln, Teilabschnitt Re-
gion Köln – Darstellung der Deponie Erftstadt-Erp, Stadt Erft-
stadt
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 26/2021
Ihre Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, so Beate Hane-Knoll (DIE
LINKE./Volt), weil anderenfalls die Trinkwasserversorgung im Bereich der Erftscholle langfristig
gefährdet sein könne. Sie könne nicht nachvollziehen, warum die Planung trotz der im Bericht ge-
äußerten Bedenken aufrechterhalten werde. Das Landesbüro der Naturschutzverbände und das
LANUV hätten die Bedenken ebenfalls aufgeführt. Eine Gefährdung des Trinkwasserbrunnens Dir-
merzheim aufgrund der Ausweitung der Deponie halte ihre Fraktion für nicht tragbar.
RB’r Paul Schleef (Bezirksregierung) erläutert, in diesem langjährigen Erarbeitungsverfahren
seien Bedenken seitens der Wasserwirtschaft geäußert worden. Im Rahmen mehrerer Gutachten
sei mit dem Rhein-Erft-Verband und der Oberen Wasserbehörde ein Vorschlag erarbeitet worden,
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 29 von 32
dem die Wasserwirtschaft habe zustimmen können. Die Deponie sei auf mehr als die Hälfte der
Fläche verkleinert worden, sodass die wasserwirtschaftlichen Bedenken hätten ausgeräumt wer-
den können. Der vorliegende Vorschlag sei aus Sicht der Fachbehörden mit Blick auf die Wasser-
wirtschaft raumverträglich.
Prof. Dr. Stephan Wimmers (IHK Bonn) legt dar, der Beschluss ermögliche die Ausweitung der
Deponie insbesondere für Gewerbeabfälle. Aufgrund der knappen Deponiekapazitäten in dem Ge-
biet sei aus Sicht der IHK eine Ausweitung notwendig.
Auf Hinweis von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt), sie habe diese Informationen den Unterla-
gen nicht entnehmen können, bekräftigt RB’r Paul Schleef, so sei es in den Unterlagen aufge-
führt. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) erwidert, dann habe sie es wahrscheinlich falsch inter-
pretiert.
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP sowie
der Vertreter der FW und der AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt folgenden Be-
schluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung der Planung zur Kenntnis.
2. Die nicht ausgeräumten Bedenken werden zurückgewiesen. Der Regionalrat schließt sich den regio-
nalplanerischen Bewertungen in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) – in Kenntnis der Einga-
ben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlich-
keitsbeteiligung – an und macht sie sich zu eigen.
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 28. Änderung des Re-
gionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, in der Fassung der übersand-
ten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
TOP 15 6. Änderung Regionalplan Köln, Bonn/Rhein-Sieg –
Umwandlung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) in
einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)
Unternehmerpark Kottenforst II, Stadt Meckenheim
hier: Aufstellungsbeschluss
Drucksache Nr.: RR 34/2021
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) gibt zu bedenken, dass erhebliche Umweltauswirkungen zu
befürchten stünden, die bei Überschwemmungs- bzw. Wasserschutzgebieten als mittel bis hoch
eingestuft würden. Auch befinde sich ein FFH-Gebiet in der Nähe. Umweltaspekte, die vom Lan-
desplanungsgesetz nachranging oder kaum gewichtet würden, fielen hier sehr deutlich ins Ge-
wicht. Es gehe um eine Fläche von 12 ha, während in direkter Nähe eine große Fläche sowie wei-
tere Flächen in Meckenheim zur Verfügung stünden. Auch hier müsse gefragt werden, ob wirklich
die Notwendigkeit bestehe, eine solche Fläche zu verplanen.
Das Gewerbegebiet sei aus Sicht der IHK unbedingt notwendig, so Prof. Dr. Stephan Wimmers
(IHK Bonn). In Bonn stünden kaum noch Gewerbeflächen zur Verfügung, sodass andere Flächen
für die wirtschaftliche Entwicklung im Kammerbezirk benötigt würden. Im Übrigen verweise er auf
ein entsprechendes Gutachten, das von den Mitgliedern des Regionalrats eingesehen werden
könne.
RB’r Holger Schilling (Bezirksregierung) stellt klar, dort existiere bereits ein Gewerbegebiet der
Stadt Meckenheim. Der Bedarf sei vor längerer Zeit geprüft worden. Der in Rede stehende Vor-
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 30 von 32
gang betreffe einen Betrieb mit industriellen Anforderungen sowie die unterschiedlichen Darstellun-
gen im Landesplanungsgesetz: Allgemeiner Siedlungsbereich sowie Gewerbe- und Industriebe-
reich. Die Nähe zum FFH-Gebiet und eine potenzielle Betroffenheit des Trinkwasserschutzes hät-
ten Berücksichtigung gefunden.
LANUV und Landesbüro der Naturschutzverbände hätten sich gegenüber der Bezirksregie-
rung für detailliertere Regelungen zum Schutz dieser Gebiete eingesetzt. Dies könne jedoch
nicht im Rahmen des Regionalplans geschehen, vielmehr obliege dies der Kommune. Der
Beschlussvorschlag enthalte einen entsprechenden Hinweis.
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN, FDP sowie der
Vertreter von FW und AfD bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE./Volt folgenden Beschluss:
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E) und das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung der Planung zur Kenntnis.
2. Der Regionalrat schließt sich den regionalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde
in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) an.
Über die nicht ausgeräumten Bedenken des Landesbüros der Naturschutzverbände (Bedenken Nr.
12000-001) und des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV (Bedenken
Nr.: 22000-001; 22000-002; 22000-003; 22000-004; 22000-005) entscheidet er im Sinne der Ausgleich-
vorschläge der Regionalplanungsbehörde (Planunterlage Teil E).
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW die Aufstellung der 6. Änderung des Regi-
onalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in der Fassung der
übersandten Planunterlage (Stand Aufstellungsbeschluss).
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Aufstellung der vorbezeichneten Ände-
rung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Absatz 6 LPlG NRW anzuzeigen.
5. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Bauleitpläne, die in der Folge für den
Bereich der Regionalplanänderung von der Stadt Meckenheim erarbeitet werden, im Rahmen der Vor-
lage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) im Hinblick auf die Berücksichtigung der in den Planun-
terlagen angeführten naturschutz- und wasserschutzrechtlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen
zu prüfen.
TOP 16 ÖPNV-Bedarfsplan NRW und ÖPNV-Ausbauplan NRW
– Voreifelbahn (S23)
Drucksache Nr.: RR 22/2021
Vorsitzender Rainer Deppe macht darauf aufmerksam, der nun zu treffende Beschluss stelle die
Voraussetzung für die Aufnahme der Strecke in Bedarfsplan seitens der Landesregierung dar. Der
NVR habe dem Regionalrat den Vorschlag unterbreitet.
Prof. Dr. Stephan Wimmers (IHK Bonn) unterstreicht die Wichtigkeit dieser Planungen für die In-
dustrie- und Handelskammer. Sie erachte den Ausbau für dringend notwendig, wenn man Men-
schen vor allem im westlichen Rhein-Sieg-Kreis zum Umstieg vom MIV auf den ÖPNV bewegen
wolle.
Der Regionalrat schlägt dem Ministerium für Verkehr des Landes NRW einstimmig die Aufnahme
des ÖPNV-Vorhabens „Elektrifizierung und Ausbau der Voreifelbahn (RB23) für die Integration in
das S-Bahnnetz als S23“ in die 1. Stufe des ÖPNV-Bedarfsplanes des Landes NRW sowie in den
ÖPNV-Ausbauplan des Landes NRW vor.
TOP 17 3. Änderung des Regionalplans Düsseldorf – Bestäti-
gung der Dringlichkeitsentscheidung des Regionalrats Köln
Drucksache Nr.: RR 35/2021
(keine Wortmeldung)
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 31 von 32
Der Regionalrat bestätigt die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung zur 3. Änderung des Regio-
nalplans Düsseldorf einstimmig.
TOP 18 Anträge
a) Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion u. FDP-Fraktion
Resolution des Regionalrates Köln zur Finanzierung der „Westspange“ im Bahnknoten
Köln
Drucksache Nr.: RR 37/2021
Vorsitzender Rainer Deppe stellt fest, dass zusätzlich zu den ursprünglichen Antragstellern CDU,
SPD und FDP nun auch GRÜNE und Die Linke./Volt den Antrag beigetreten seien.
Der Regionalrat unterstützt die Resolution des NVR zur Finanzierung der Westspange im Knoten
Köln einstimmig:
- Kein Verzug bei Planung und Realisierung der Westspange
- Übernahme des Fern- und Güterverkehrsanteils bei der Finanzierung der
Westspange durch den Bund im Rahmen des Bedarfsplans Schiene
- Übernahme des Finanzierungsanteils für Ersatzinvestitionen durch den
Bund
- Keine Anrechnung der Bundesmittel für den Fern- und Güterverkehr sowie
der Ersatzinvestitionen auf den Finanzierungsrahmen des Strukturwandels
im Rheinischen Revier
TOP 19 Anfragen
a) Anfrage der FDP-Fraktion
Aktueller Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskir-
chen
Drucksache Nr: RR 27/2021 (Nachversand)
Reinhold Müller (FDP) dankt für die Beantwortung dieser regional sehr bedeutsamen Anfrage. Ihn
interessiere, wer die Herstellung der Durchlässigkeit und die Quereinbauten bezahle müsse.
RBD Harald Borsch (Bezirksregierung) antwortet, die Kosten müsse der Betreiber tragen.
Auf den Hinweis von Reinhold Müller (FDP), der Betreiber habe dies in der Vergangenheit stets
bestritten, entgegnet RBD Harald Borsch (Bezirksregierung) die Sachlage stelle sich wie vorge-
tragen dar.
b) Anfrage der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Sonderwirtschafts- und Sonderplanungszonen für das Rheinische Revier
Drucksache Nr: RR 38/2021 (Nachversand)
Stefan Götz (CDU) richtet die Bitte an den Regionalplaner, mit darauf zu achten, dass die ange-
kündigte Rechtsverordnung zum Strukturwandel des Rheinischen Reviers bald erscheine.
AL Lutz Urbach (Bezirksregierung) sagt dies zu.
Sitzungsvorlage RR RR 50/2021 Seite 32 von 32
c) Anfrage Fraktion DIE LINKE./Volt
Ausbaustand erneuerbare Energien
Drucksache Nr: RR 39/2021 (Tischvorlage)
Auf die Bitte von Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt), die teilweise noch ausstehenden Antwor-
ten möglichst in der Sommerpause nachzuliefern, erinnert Vorsitzender Rainer Deppe an die
Verabredung im Ältestenrat, so zu verfahren und die Informationen nach Zusammenstellung vorzu-
legen – spätestens zur nächsten Sitzung des Regionalrats.
TOP 20 Mitteilungen
a) der Bezirksregierung
b) des Vorsitzenden
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) erläutert, vonseiten der Bezirksregierung seien einige Ge-
spräche in Sachen Future Mobility Park durchgeführt worden, insbesondere zu Vertical Mobility mit
Herrn Prof. Dr.-Ing. Moormann und Herrn Dr.-Ing Ostermann aus der Gemeinde Aldenhoven. In
der letzten Sitzung sei die Erstellung einer Projektbeschreibung mit Blick auf die planerische Um-
setzung vereinbart worden. Diese liege nun vor. Auch eine Abstimmung mit Dez. 35 sei erfolgt. Ein
weiterer Termin sei für den 30. Juni 2021 vereinbart worden. Insgesamt sehe sie schon fast grünes
Licht.
Vorsitzender Rainer Deppe gratuliert Hauptdezernentin Vera Müller unter dem Beifall der Anwe-
senden zu ihrem runden Geburtstag vor einigen Tagen und wünscht ihr alles Gute sowie vortreffli-
che Gesundheit.
gez. Rainer Deppe gez. Michael Frenzel
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 50/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 10:28