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1010/2019

Rheinboulevard

Beschlussvorlage Ausschuss 29.05.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 08.07.2019, TOP 7.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 3 Detailplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

1364 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
          Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen des späteren Planungsprozesses. 
 
 
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 Übersichtsplan

53 Zeichen

WettbewerbsergebnisRheinboulevard DeutzƺƌŽWůĂŶŽƌĂŵĂ

Anlage 3 Detailplan

67 Zeichen

Rheinboulevard Deutz
Teilbereich Hohenzollernbrücke
bis Tanzbrunnen

Beschlussvorlage Ausschuss

4722 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
6700-1301-1-9732 
Vorlagen-Nummer 
 1010/2019 
Freigabedatum  29.05.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rheinboulevard 
Wegeverbindung Hohenzollernbrücke / Tanzbrunnen 
Planungsaufnahme und Mittelfreigabe 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt für die Aufnahme einer Planung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfs-
planung) die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 75.000 € im Teilfi-
nanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 
6700-1301-1-9732, Wegeverbindung Rheinboulevard Tanzbrunnen, Hj. 2019. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   75.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  75.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
2019 (politischer VN) u. a. Mittel i. H. v. 0,5 Mio. € für die nördliche Fortführung des Rheinboulevards 
Deutz vor der Alten Messe bis zum Tanzbrunnen in den Haushalt für 2019 eingestellt.  
 
Dieser Bereich war bereits Bestandteil des im Februar 2007 ausgelobten freiraumplanerischen Wett-
bewerbsverfahrens Rheinboulevard Köln, aus dem das Berliner Büro Planorama als Sieger hervor-
ging. Als Impulsprojekt wurde bisher der Abschnitt zwischen der Hohenzollern- und Deutzer Brücke 
mit der Treppenanlage realisiert. Die Gesamtrealisierung des Rheinboulevards war gleichsam im Zu-
ge des zweiphasigen kooperativen landschaftsplanerischen Wettbewerbs stets Gegenstand gestalte-
rischer Machbarkeits- und Verknüpfungsüberlegungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ge-
wesen.  
 
Mit obiger finanzpolitischer Mittelbereitstellung kann der nördliche Teilbereich nicht komplett mit ei-
nem durchgehenden befestigten Weg mit angrenzenden wassergebundenen Wege- und Rasenflä-
chen realisieren werden, so wie es das damalige Wettbewerbsergebnis vom Büro Planorama vorsah. 
Hierfür werden die Baukosten zurzeit mit ca. 1,0 Mio. € geschätzt. Für die Planungsaufnahme und der 
damit verbundenen Erstellung der Kostenberechnung soll nun das Büro Planorama mit den Leis-
tungsphasen Grundlagenermittlung, Vorentwurf und Entwurf (Leistungsphase 1 – 3) beauftragt wer-
den. Aus dem damaligen Wettbewerbsverfahren generiert sich ein Auftragsversprechen für das Büro 
Planorama bis zur Ausführungsplanung.  
 
Mit der Vorlage der Entwurfsplanung ist bis Ende 2020 zu rechnen. In 2021 sind die Ausführungspla-
nung und die Auftragsvergabe vorgesehen. Der Baubeginn (2 Jahre Ausführungszeit) ist in 2022 ge-
plant.

3 
Finanzierung: 
Die Planungskosten für die o. g. Leistungsphasen belaufen sich auf rd. 75.000 €. Überschlägig lassen 
sich die Baukosten auf rd. 1,0 Mio. € taxieren; für die Planungsaufwendungen sind insgesamt rd. 0,25 
Mio. € zu kalkulieren.  
 
Die Herstellung der Maßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grün-
vermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzma-
nagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzin-
vestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe (1,25 Mio. €) Aufwand in der 
konsumtiven Ergebnisrechnung an. Daher ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung die Investition als 
ergebniswirksame Belastung auszuweisen.  
 
Gem. den investiven Veranschlagungsvoraussetzungen kann zum Haushaltsplanaufstellungsverfah-
rens 2020/2021 noch keine Veranschlagung des Gesamtbedarfs in der Mittelfristplanung erfolgen. 
 
Eine Finanzierung des Gesamtbedarfs kann somit nur im Rahmen des Baubeschlusses durch Priori-
tätensetzung innerhalb des Dezernatsbudgets - vorbehaltlich der Einhaltung der Budgetvorgaben des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 - in Aussicht gestellt werden.  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Übersichtsplan 
Anlage 3 Detailplan

Beratungsverlauf (3)

27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1010/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.05.2019
Erstellt
14.03.2019 12:43