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Rheinboulevard

Beschlussvorlage Ausschuss 1010/2019 vom 29.05.2019

Stand: Am 08.07.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen des späteren Planungsprozesses. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 6700-1301-1-9732 Vorlagen-Nummer 1010/2019 Freigabedatum 29.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rheinboulevard Wegeverbindung Hohenzollernbrücke / Tanzbrunnen Planungsaufnahme und Mittelfreigabe Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt für die Aufnahme einer Planung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfs- planung) die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 75.000 € im Teilfi- nanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, bei Finanzstelle 6700-1301-1-9732, Wegeverbindung Rheinboulevard Tanzbrunnen, Hj. 2019. Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 75.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 (politischer VN) u. a. Mittel i. H. v. 0,5 Mio. € für die nördliche Fortführung des Rheinboulevards Deutz vor der Alten Messe bis zum Tanzbrunnen in den Haushalt für 2019 eingestellt. Dieser Bereich war bereits Bestandteil des im Februar 2007 ausgelobten freiraumplanerischen Wett- bewerbsverfahrens Rheinboulevard Köln, aus dem das Berliner Büro Planorama als Sieger hervor- ging. Als Impulsprojekt wurde bisher der Abschnitt zwischen der Hohenzollern- und Deutzer Brücke mit der Treppenanlage realisiert. Die Gesamtrealisierung des Rheinboulevards war gleichsam im Zu- ge des zweiphasigen kooperativen landschaftsplanerischen Wettbewerbs stets Gegenstand gestalte- rischer Machbarkeits- und Verknüpfungsüberlegungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ge- wesen. Mit obiger finanzpolitischer Mittelbereitstellung kann der nördliche Teilbereich nicht komplett mit ei- nem durchgehenden befestigten Weg mit angrenzenden wassergebundenen Wege- und Rasenflä- chen realisieren werden, so wie es das damalige Wettbewerbsergebnis vom Büro Planorama vorsah. Hierfür werden die Baukosten zurzeit mit ca. 1,0 Mio. € geschätzt. Für die Planungsaufnahme und der damit verbundenen Erstellung der Kostenberechnung soll nun das Büro Planorama mit den Leis- tungsphasen Grundlagenermittlung, Vorentwurf und Entwurf (Leistungsphase 1 – 3) beauftragt wer- den. Aus dem damaligen Wettbewerbsverfahren generiert sich ein Auftragsversprechen für das Büro Planorama bis zur Ausführungsplanung. Mit der Vorlage der Entwurfsplanung ist bis Ende 2020 zu rechnen. In 2021 sind die Ausführungspla- nung und die Auftragsvergabe vorgesehen. Der Baubeginn (2 Jahre Ausführungszeit) ist in 2022 ge- plant. 3 Finanzierung: Die Planungskosten für die o. g. Leistungsphasen belaufen sich auf rd. 75.000 €. Überschlägig lassen sich die Baukosten auf rd. 1,0 Mio. € taxieren; für die Planungsaufwendungen sind insgesamt rd. 0,25 Mio. € zu kalkulieren. Die Herstellung der Maßnahmen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grün- vermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzma- nagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzin- vestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe (1,25 Mio. €) Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Daher ist hier als haushaltsmäßige Auswirkung die Investition als ergebniswirksame Belastung auszuweisen. Gem. den investiven Veranschlagungsvoraussetzungen kann zum Haushaltsplanaufstellungsverfah- rens 2020/2021 noch keine Veranschlagung des Gesamtbedarfs in der Mittelfristplanung erfolgen. Eine Finanzierung des Gesamtbedarfs kann somit nur im Rahmen des Baubeschlusses durch Priori- tätensetzung innerhalb des Dezernatsbudgets - vorbehaltlich der Einhaltung der Budgetvorgaben des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020/2021 - in Aussicht gestellt werden. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Übersichtsplan Anlage 3 Detailplan
  • Anlage 2 Übersichtsplan

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    WettbewerbsergebnisRheinboulevard DeutzƺƌŽWůĂŶŽƌĂŵĂ
  • Anlage 3 Detailplan

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    Rheinboulevard Deutz Teilbereich Hohenzollernbrücke bis Tanzbrunnen

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 27.06.2019

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 08.07.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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