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2482/2019

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019

Beschlussvorlage Ausschuss 26.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2019, TOP 3.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

2872 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer 
 2482/2019 
Freigabedatum 
26.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019 
Beschlussorgan 
Ausschuss Soziales und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine 
 
- Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., 
- Agisra e.V., 
- FrauenLeben e.V. und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 
 
im Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  99.860 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis-
plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 
2019 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 99.860,00 € veranschlagt. 
 
Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich 
als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. 
Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera-
tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter-
stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs-
stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. 
 
Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge-
leistete Abschläge. 
 
Der Verein Agisra hat zusätzliche Zuschüsse für 2019 und die Folgejahre beantragt, da wegen Ver-
mieterkündigung ansonsten die weitere Existenz bedroht sei. Die Verwaltung wird hierzu gegebenen-
falls eine gesonderte Vorlage erstellen. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Es gab technische Verzögerungen im elektronischen Mitzeichnungsverfahren. Die Beschlussfassung 
des Ausschusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 ist unbedingt erforderlich, um den Fortbe-
stand der von den Zuschussnehmern geleisteten Arbeit nicht zu gefährden.

Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2019

1115 Zeichen

Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019 
 
 
Verein Zuschuss 
2018 (€) 
Bean- 
tragter 
Zuschuss 
2019 (€) 
Haushalts-
ansatz 2019 
(€) 
Fördervor-
schlag 2019 
(€)* 
 
Bisherige 
Abschläge 
2019 (€) 
(Stand:15.07.2019) 
Restzahlung 
2019 (€) 
 
Hagazussa e.V. 45.415,17  51.742,67   
 
 
99.860,00 
 
46.508,73  34.881,54  11.627,19   
Agisra e.V. 42.236,22  65.044,00  43.253,23  32.439,93  10.813,30   
FrauenLeben e.V. 4.692,37  4.805,36  4.805,36  3.604,02  1.201,34   
Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit e.V. 
5.168,24 
 5.292,68  5.292,68  3.969,51  1.323,17   
 97.512,00  126.884,71  99.860,00  99.860,00  74.895,00  24.965,00   
 
 
      
 
* 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die  
      als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet  
      werden (vgl. Anlagen 4 und 5). 
   2. Die Verteilung der Mittel 2019 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2018. Die Berechnung der  
       Abschläge 2019 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2019. 
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2482/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.08.2019
Erstellt
15.07.2019 13:38