2482/2019
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019
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Beschlussvorlage Ausschuss
2872 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2482/2019 Freigabedatum 26.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 99.860 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2019 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 99.860,00 € veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge. Der Verein Agisra hat zusätzliche Zuschüsse für 2019 und die Folgejahre beantragt, da wegen Ver- mieterkündigung ansonsten die weitere Existenz bedroht sei. Die Verwaltung wird hierzu gegebenen- falls eine gesonderte Vorlage erstellen. Begründung der Dringlichkeit: Es gab technische Verzögerungen im elektronischen Mitzeichnungsverfahren. Die Beschlussfassung des Ausschusses Soziales und Senioren am 05.09.2019 ist unbedingt erforderlich, um den Fortbe- stand der von den Zuschussnehmern geleisteten Arbeit nicht zu gefährden.
Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2019
1115 Zeichen
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2019
Verein Zuschuss
2018 (€)
Bean-
tragter
Zuschuss
2019 (€)
Haushalts-
ansatz 2019
(€)
Fördervor-
schlag 2019
(€)*
Bisherige
Abschläge
2019 (€)
(Stand:15.07.2019)
Restzahlung
2019 (€)
Hagazussa e.V. 45.415,17 51.742,67
99.860,00
46.508,73 34.881,54 11.627,19
Agisra e.V. 42.236,22 65.044,00 43.253,23 32.439,93 10.813,30
FrauenLeben e.V. 4.692,37 4.805,36 4.805,36 3.604,02 1.201,34
Frauen gegen
Erwerbslosigkeit e.V.
5.168,24
5.292,68 5.292,68 3.969,51 1.323,17
97.512,00 126.884,71 99.860,00 99.860,00 74.895,00 24.965,00
* 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die
als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet
werden (vgl. Anlagen 4 und 5).
2. Die Verteilung der Mittel 2019 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2018. Die Berechnung der
Abschläge 2019 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2019.
Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2482/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 15.07.2019 13:38