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4033/2022

Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks

Mitteilung BV 22.11.2022

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Anlage 3 Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 17.05.2004

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Anlage 1 Einwohnerfrage

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Anlage 2 Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes, September 2004

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Mitteilung BV

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Anlage 3 Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 17.05.2004

34771 Zeichen

Der Oberbürgermeister 17. Mai 2004 
 
Stadtplanungsamt Herr Nottebrock 
Stadthaus Tel. ++49/+2 21 2 21-2 28 27 
Willy-Brandt-Platz 2 Fax ++49/+2 21 2 21-2 24 50 
50679 Köln  
Nied Koll 100504 Ke1SB.doc 
 
 
 
 
 
 
 
 
E RGEBNISPROTOKOLL  
 
 
über das Kolloquium für den  
städtebaulichen Realisierungswettbewerb  
 
 
"Clouth-Gelände in Köln-Nippes" 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Datum: 10.05.2004 
 
Ort: Aula der Gemeinschaftshauptschule Brehmstraße 
Brehmstr. 2, 50735 Köln (Nippes) 
 
Zeit: 16:13 Uhr - 17:30 Uhr 
 
Anwesende des Preisgerichts: siehe Anwesenheitsliste – Anlage 1

- 2 - 
 
 
 
 
Das Preisgericht besichtigte von ca. 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr das Wettbewerbsgebiet. 
 
In der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:10 Uhr fand die Vorbesprechung des Preisgerichtes statt, in der 
über die schriftlich eingegangenen Fragen der Wettbewerbsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen 
sowie über Fragen und Anregungen der Preisrichter bzw. Preisrichterinnen diskutiert wurde. 
 
Hierbei ist Folgendes für die Bearbeitung festgehalten worden: 
 
1. Der städtebauliche Entwurf soll für den Park eine Aufwertung mit sich bringen, d. h. die gute 
Nutzbarkeit mit einer zusammenhängenden Fläche muss gewährleistet sein, die Anschlüsse 
an den überörtlichen Grünzug, sofern die heutige Lage verändert werden sollte, sind 
nachzuweisen.  
 
2. Der städtebauliche Entwurf muss Aussagen zu den Rändern treffen, so auch zur Niehler 
Straße, die in dem heutigen Straßenprofil überdimensioniert ist. 
 
3. Hinsichtlich des nicht denkmalgeschützten Bestandes sind die Teilnehmer bzw. 
Teilnehmerinnen frei, diesen in ihr städtebauliches Konzept einzubeziehen (das 
Planungsprogramm mit 100 000 m² BGF Wohnen und 25 000 m² BGF gewerbliche Nutzung 
bleibt davon unberührt). Aus diesem Grunde wird der Text auf Seite 9, 2. Gewerbe, letzter 
Absatz, geändert: "Es können Lösungen angeboten werden, die eine Erhaltung bestehender, 
erhaltenswerter Gebäude und ggf. späterer Ersatz durch neue Gebäude vorsehen." 
 
 
Nach der Begrüßung stellt Frau Müller im Namen der Stadt Köln das Preisgericht vor:  
 
− Herr Prof. Jaques Blumer  Architekt, Bern/Schweiz 
− Frau Prof. Annette Marx Architektin, Eindhoven/Niederlande  
− Frau Prof. Rebecca Chestnutt Architektin, Berlin 
− Herr Prof. Jochem Jourdan Architekt, Frankfurt 
− Herr Prof. Johannes Schilling Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, Köln  
− Herr Theodor Josef Greif Vertreter der Wohnungswirtschaft, Köln  
 
 
Sie erklärt, dass das Preisgericht beschlossen hat, Herrn Prof. Dören, Stadtplaner, und einen noch 
zu benennenden Landschaftsarchitekten als Stellvertreter in das Gremium aufzunehmen.  
 
Frau Müller entschuldigt das Fernbleiben von Herrn Beigeordneten Streitberger. Sie gibt bekannt, 
dass geringfügige Korrekturen und weitere Erläuterungen zum Auslobungstext vorgenommen 
wurden. Diese Änderungen werden gemeinsam mit den schriftlich eingegangenen Fragen mit den 
Antworten verlesen (siehe Teil I). Danach werden die von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen 
gestellten Fragen beantwortet (Teil II).

- 3 - 
 
 
 
 
TEIL I Korrekturen und Erläuterungen zum Auslobungstext und  
Beantwortung der schriftlich oder per E-Mail eingereichten Fragen 
 
 
1. Frage zu Seite 1: Termine 
Für die Bearbeitung der Aufgabe stehen 6 ½ Wochen zur Verfügung, ab dem Kolloquium 
gerechnet nur 4 ½ Wochen. Dies scheint uns in Bezug auf die Komplexität der Aufgabe nicht 
angemessen zu sein. Die Teilnehmer haben dadurch wenig Möglichkeiten, die Integration 
der Bearbeitung des Wettbewerbs in den laufenden Bürobetrieb sinnvoll zu planen. Bitte um 
Begründung der gewählten engen Termine und um Einräumung einer vernünftigen 
Bearbeitungszeit. 
 
Antwort: 
Die Abgabe wird verlängert: Für die Pläne (CD-ROM etc.) Montag, den 14.06.2004, und für 
das Modell Montag, den 21.06.2004. 
 
...................................................................................................................................................  
 
2. Frage zu Seite 3: Beschreibung des Plangebietes 
Die Beschreibung der Plangebietsbegrenzung auf Seite 3 der Auslobung sowie die 
Einzeichnungen der Plangebietsbegrenzungen in den Planeinträgen unterscheiden sich. Ist 
die Kleingartenanlage Bestandteil des Plangebietes, und kann diese überplant werden, oder 
befindet sie sich außerhalb des Planungsbereichs? 
 
Antwort: 
Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht überplant 
werden. Falls städtebaulich begründet eine Überplanung vorgenommen wird, muss die 
Anlage innerhalb des Wettbewerbgebietes in Art und Umfang nachgewiesen werden - vgl. 
Beantwortung 24. und 25. 
 
...................................................................................................................................................  
 
3. Frage zu Seite 3: Lage/Ort 
Statt der westlichen Grenze der Kleingartenanlage im Osten begrenzt die östliche Grenze 
der Kleingartenanlage im Osten das Wettbewerbsgebiet. Sehen wir dies so richtig? 
 
Antwort: 
Ja.   
...................................................................................................................................................  
 
4. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung 
Wo befinden sich die derzeitig als Ateliers und von kleineren Dienstleistungsunternehmen 
genutzten Gebäude? Bestehen in dieser Hinsicht Präferenzen für bestimmte Gebäude? 
 
Antwort: 
Wurde durch Herrn Michaelis, Liegenschaftsverwaltung, anhand des Übersichtsplanes 
bezeichnet. Die in der zweiten Zeile an der südlichen Grenze (vgl. Anlageplan) 
 
...................................................................................................................................................  
 
5. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzungen 
Welche Gebäude werden derzeit von kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen 
genutzt?  
 
Antwort: 
Alle vorhandenen Gebäude werden zur Zeit gewerblich genutzt.

- 4 - 
 
 
 
 
...................................................................................................................................................   
6. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung, Werkhallen 
Wo liegen die Werkshallen 8408, 8416, 8417, 8424, 8425 und 8429? 
 
Antwort: 
Die Bezeichnungen der Hallen sind dem Textbeitrag zum Denkmalschutz entnommen, der 
allen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen auf der CD-ROM mitgeliefert wurde. Die Zuordnung 
der Hallennummern ist dem "Plan zum Denkmalschutz" zu entnehmen, der ebenfalls auf der 
CD-ROM unter der Datei Kapitel 3, Informationsmaterial, 9.2 Denkmalschutz (Plan), 
enthalten ist. 
 
...................................................................................................................................................  
 
7. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung 
Auch in der dfx-Datei fehlt die Eintragung der Werkhallen. Woher bekommen wir die 
Abmessungen der denkmalgeschützten/erhaltenswerten Hallen? 
 
Antwort: 
Die Abmessungen (Länge x Breite) sind dem o. g. Plan auf der CD-ROM zu entnehmen. Die 
Ausloberin bemüht sich, weitere Unterlagen zu diesen Gebäuden (Höhen, Ansichten) zu 
erhalten. Sofern solche Unterlagen existieren, werden sie den Teilnehmern bzw. 
Teilnehmerinnen kurzfristig zur Verfügung gestellt.  
 
...................................................................................................................................................  
 
8. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung 
Außerhalb des Werksgeländes liegen Übergangshäuser und ein Garagenhof. Wo finden wir 
diese? 
 
Antwort: 
Die Übergangshäuser befinden sich auf der Südseite der Xantener Straße, östlich der 
Wegeeinmündung zur Parkanlage. 
 
...................................................................................................................................................  
 
9. Frage zu Seite 4: Gewerbegrundstück Xantener Straße  
Wo befindet sich das auf Seite 4 der Auslobung beschriebene private Gewerbegrundstück 
an der Xantener Straße, und kann dieses vollständig überplant werden? 
 
Antwort: 
Das Grundstück liegt gegenüber der Einmündung der Kretzerstraße und trägt die 
Parzellennummer 2275/415. Es kann vollständig überplant werden. 
 
...................................................................................................................................................  
 
10. Frage zu Seite 4: Erhaltenswerte Gebäude 
Wie hoch ist die absolute Höhe der erhaltenswerten Gebäude? 
 
Antwort: 
Die Angabe der absoluten Höhen können nur als Dateien einer Scannerüberfliegung 
übergeben werden (vgl. Frage zu Seite 18 - Topographie). Die Ausloberin bemüht sich 
zusätzlich um weitere Unterlagen mit Aussagen zu Gebäudehöhen. Sofern solche 
Unterlagen vorhanden sind, werden sie umgehend den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen 
zur Verfügung gestellt.  
 
...................................................................................................................................................

- 5 - 
 
 
 
11. Frage zu Seite 4: Denkmalschutz 
Welche Gebäude sind denkmalgeschützt, welche sind erhaltenswert? 
 
Antwort: 
Die denkmalgeschützten Gebäude sind in dem Plan dargestellt ist, der allen Teilnehmern 
und Teilnehmerinnen auf der CD-ROM zur Verfügung gestellt wurde (Datei unter Kapitel 3, 
Informationsmaterial, 9.2 Denkmalschutz). Welche Gebäude darüber hinaus erhalten werden 
sollen, liegt im Ermessen der Planer bzw. Planerinnen. Diese sollen in Abhängigkeit ihres 
Entwurfskonzeptes entscheiden, welches Gebäude erhalten werden soll und welches nicht. 
 
...................................................................................................................................................  
 
12. Frage zu Seite 7 unten: Gebäude- und Wohnungstypen 
Wie ist die Aussage im Text auf Seite 7 unten bis Seite 8 oben zu verstehen: "Es steht dabei 
die Vorstellung im Hintergrund, ................ hiervon realisiert werden kann." 
 
Antwort: 
Für die gewählte städtebauliche Figur sind die Grundrisse exemplarisch nachzuweisen und 
zwar für alle vom Verfasser vorgesehenen Wohnungstypen. 
 
...................................................................................................................................................  
 
13. Frage zu Seite 7: Wohnungsbau 
Vorgegeben wird eine Bruttogeschossfläche von insgesamt mindestens 100 000 m² für 
Wohnen bei einem Wohnanteil von 75 % der Wettbewerbsgebietsflächen und einer GFZ von 
1,1 bis 1,2. Bei einer angenommenen Überrechnung der heute im FNP dargestellten 
Nutzflächen für GE/GI und W ergibt sich bei einem angenommenen 30 %igen Anteil für 
Erschließung und internes Grün und einem 75 %igen Anteil des Wohnens an den 
Grundstücksflächen und einer angenommenen GFZ von 1,2 auf den heutig genutzten 
Bauflächen eine Bruttogeschossfläche von ca. 96 000 m². Um mindestens 100 000 m² oder 
mehr zu erreichen, müsste der Johannes-Giesberts-Park ohne Ersatz in Anspruch 
genommen werden oder von einer höheren GFZ ausgegangen werden. Ist nicht eher von 
einer Obergrenze von maximal 100 000 qm für Wohnen auszugehen? 
 
Antwort: 
Bei der Berechnung der gesamten BGF soll von einem bis zu max. 30 %igen 
Erschließungsflächenanteil mit internem Grün ausgegangen werden. Es werden mindestens 
100 000 m² BGF für Wohnen bzw. Wohnen und Arbeiten und weitere 30 000 m² BGF für 
Gewerbe/Dienstleistungen/Künstler gefordert.  
 
...................................................................................................................................................  
 
14. Frage zu Seite 8: Wohnungsbau 
Was wird unter gehobenem Einfamilienhausbau bei einer GFZ von 1,0 verstanden? 
 
Antwort: 
Es handelt sich vornehmlich um den Bau- und nicht um einen Flächenstandard. 
Wohnungsbau in guter städtebaulicher Lage und Einbindung sowie in einer 
standortangemessenen Verdichtung, d. h. auf relativ kleinen Grundstücken bzw. wie in der 
Auslobung auf Seite 7 unter Punkt 1. beschrieben - vgl. auch Antwort zu 15. 
 
...................................................................................................................................................  
 
15. Frage zu Seite 8, Absatz 4: Wohnungsbau 
Der Passus "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ..." bleibt unklar, wir bitten um nochmalige 
Erläuterung, was ist gemeint?

- 6 - 
 
 
 
Antwort: 
Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen. Die 
Auslobung schreibt vor, dass Wohngebäude, auch Einfamilienhäuser, nicht weniger als drei 
Vollgeschosse haben dürfen. Grundsätzlich werden für die sehr günstige innerstädtische 
Lage innovative Wohnformen auch für das Eigenheim erwartet; das Eigenheim mit 
Vorstadtcharakter erfüllt nicht die Vorstellungen urbanen Wohnens.  
 
...................................................................................................................................................  
 
16. Frage zu Seite 8: Werkswohnungen  
Die privatisierten Werkswohnungen im Süden des Plangebietes sind in das Entwurfskonzept 
zu integrieren. Bedeutet dies im Sinne des Erhalts? 
 
Antwort: 
Die privatisierten Werkswohnungen sind ausnahmslos zu erhalten und städtebaulich in die 
Neuplanung zu integrieren. 
 
...................................................................................................................................................  
 
17. Frage zu Seite 9: Gewerbe  
Verstehen wir die Auslobung so richtig, dass mögliche Alternativen des schrittweisen 
Ersatzes von erhaltenswerten Gewerbegebäuden sich nicht auf den denkmalgeschützten 
Bestand beziehen dürfen? 
 
Antwort: 
Ja. Denkmalschutz heißt grundsätzlich, dass das geschützte Gebäude zu erhalten ist. Der in 
der Auslobung enthaltene Hinweis auf schrittweise Lösungen bezieht sich deshalb nicht auf 
die denkmalgeschützten Gebäude. 
 
...................................................................................................................................................  
 
18. Frage zu Seiten 9/10: 
Wie ist das Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe zu verstehen, wird eine 
eigene Gewerbezone oder eine Durchmischung im Sinne einer vertikalen Trennung 
innerhalb eines Gebäudes angestrebt? 
 
Antwort: 
Angestrebt wird eine gewerbliche Nutzung der Denkmalbauten und deren bauliche 
Ergänzung. Aus vermarktungstechnischen Gründen ist eine vertikale Nutzungstrennung 
gewünscht. 
 
...................................................................................................................................................  
 
19. Frage zu Seite 10: Erschließung des Plangebietes 
Können die zur Erschließung des Plangebietes auf Seite 10 aufgeführten Werkszufahrten an 
der Niehler Straße, Xantener Straße und Franz-Clouth-Straße hinsichtlich ihrer genauen 
Lage im Lageplan gekennzeichnet werden? 
 
Antwort: 
Die vier vorhandenen Zufahrten zum Clouth-Gelände sind in einem am 05.05.2004 
gemailten Plan dargestellt. 
 
...................................................................................................................................................  
 
20. Frage zu Seite 10: Erschließung 
Gibt es verkehrstechnische Vorgaben zur möglichen Dimensionierung der Gebietseinfahrten 
sowie deren Einbindung in den bestehenden Verkehrsfluss?

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Antwort: 
Es gibt keine Vorgaben für die Dimensionierung der Trassierungselemente. Es ist Teil der 
städtebaulichen Aufgabenstellung, diese so festzulegen, dass eine hinreichende 
leistungsfähige Gebietserschließung gewährleistet ist. Im Übrigen sind die Richtlinien der 
EAE 85/95 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen, Herausgeber: 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) zu Grunde zu legen.  
 
...................................................................................................................................................  
 
21. Frage zu Seite 10: Erschließung 
Welche Verkehrsbelastung DTV liegt auf der Xantener Straße, der Niehler Straße und der 
Florastraße? 
 
Antwort: 
Es können Aussagen über die Verkehrsbelastungen der angrenzenden Straßen gemacht 
werden, da Zählergebnisse vorliegen. Diese Diagramme werden als Anlage mit versendet. 
 
...................................................................................................................................................  
 
22. Frage zu Seite 11: Bauabschnitte 
Welche Größe sollen Bauabschnitte haben? 
 
Antwort: 
Die Ausloberin macht hierzu keine Vorgaben. Hier Vorschläge zu machen, ist Teil der 
städtebaulichen Aufgabenstellung des Wettbewerbs. 
 
...................................................................................................................................................  
 
23. Frage zu Seite 12 oben: Erhalt der Bäume 
Welche Bäume im Plangebiet können entfallen? 
 
Antwort: 
Die raumbildenden Teile des vorhandenen Baumbestandes am westliche Rand des Parks 
sollen erhalten werden. Ansonsten ist dies nach städtebaulichen Kriterien zu entscheiden.  
 
...................................................................................................................................................  
 
24. Frage zu Seite 12: Kleingärten  
Zitat: "Bei der Planung sind die Belange der Kleingärtner in der Anlage, die innerhalb des 
Wettbewerbsgebietes liegt, angemessen zu berücksichtigen." Ist die Aussage so zu 
verstehen, dass die Kleingartenanlage erhalten werden muss bzw. Ersatzflächen anzubieten 
sind?  
 
Antwort: 
Die Kleingartenanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und soll erhalten bleiben; 
falls entwurfsabhängig eine Verlagerung erforderlich ist, muss die Anlage innerhalb des 
Wettbewerbgebietes in Art und Umfang nachgewiesen werden (siehe Antwort zu Punkt 3.) 
 
...................................................................................................................................................  
 
25. Frage zu Seite 12: Freiflächen  
Die Kleingartenanlage am Ostrand des Plangebietes ist in das Plangebiet einbezogen. Was 
bedeutet es, die Belange der Kleingärtner angemessen zu berücksichtigen? Soll die 
Kleingartenanlage erhalten werden? Wird die Kleingartenanlage in vollem Umfang heute 
aktiv genutzt? Macht eine Verlegung zu den Kleingartenanlagen nördlich der Xantener 
Straße einen Sinn, und wären dort verfügbare Flächen vorhanden?

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Antwort: 
Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung besondere 
rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden städtebaulichen 
Gründen in Erwägung gezogen werden. Ersatzflächen stehen in engerer Nachbarschaft nicht 
zur Verfügung. Falls eine Überplanung trotzdem vorgenommen wird, muss innerhalb des 
Wettbewerbsgebietes eine Ersatzfläche in adäquatem Umfang und Größe ausgewiesen 
werden. 
 
...................................................................................................................................................  
 
26. Frage zu Seite 18, oben: Pläne als gerollte Plots 
Zur Planabgabe stellt sich die Frage, ob anstelle gerollter Plots auch montierte Pläne 
geliefert werden können (handelsübliche Plotter drucken nur mit max. 88 cm Breite). 
 
Antwort: 
Bei der Planabgabe ist wichtig, dass die Breite von 1,00 m und die Höhe/Länge von 1,80 m 
n i c h t  überschritten
 wird, da die Pläne für die Vorprüfung und vor allem für das 
Preisgericht auf Kappa-Leim-Platten befestigt werden, die diese Größe haben. Ob die Breite 
von 1,00 m unterschritten wird oder ob zwei Pläne von geringerer Breite auf das Maß 1 m 
gebracht werden, ist unerheblich. 
 
...................................................................................................................................................  
 
27. Frage zu Seite 18: Topographie, Schnitte 
Ist es möglich Aussagen/Zeichnungen zur Topographie auf dem Gelände zu erhalten (falls 
vorhanden)?  
 
Antwort: 
Die Topographie des Geländes geht aus der Unterlage hervor, die allen teilnehmenden 
Arbeitsgemeinschaften als ASCii-Datei (Textdatei), die auf Gauss-Krüger-Koordinaten 
Höhenangaben über m ü.NN ausweisen, diese sind aus der Scannerberfliegung von 1998, 
zugestellt wurde. Die Geländehöhen des ca. 14,5 ha großen Geländes liegen zwischen 42 m 
und 46 m ü. NN., nach Süden hin leicht geneigt. Die Grundwassergleichen des Staatlichen 
Umweltamtes liegen bei ca. 39,5 m ü. NN. beim höchsten Stand in Rheinnähe (3/1988) und 
zwischen 38 m bis 37,5 m ü. NN. beim mittleren Grundwasserstand (10/1987). Im Gutachten 
der Fa. Kühn Geoconsulting GmbH, Bonn, zum Flächenrecycling wurde das Grundwasser in 
24 Sondierungen in Tiefen zwischen 1,05 m und 6,6 m unter Gelände gemessen. 
Ausgehend von mittleren Grundwasserständen von ca. 6 m bis 7 m unter Flur wird davon 
ausgegangen, dass es sich bei den hohen Wasserständen um temporär vorhandene 
Schichtwässer handelt.  
 
...................................................................................................................................................  
 
28. Frage zu Seite 18: Schwarzplan 
Ist es möglich, den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen den abgedruckten Schwarzplan 
digital zur Verfügung zu stellen? 
 
Antwort: 
Ja. Ein solcher Plan wurde in der vergangenen Woche allen Teilnehmern und 
Teilnehmerinnen per E-Mail zugesandt. 
 
...................................................................................................................................................  
 
29. Frage zu Seite 18: Leistungen, Massenmodell  
Es wird ein Massenmodell maximal 1,0 x 1,0 m verlangt. Gehen wir richtig in der Annahme, 
dass keine Modellgrundplatte mit der Umgebungsbebauung zur Verfügung gestellt wird und 
sich jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin diese selbst herstellen muss einschließlich der 
Umgebungsbebauung, zu deren Maßstäblichkeit nur Geschosszahlen und Dachformen

- 9 - 
 
 
 
angegeben sind? Wenn ja, so scheint uns dies volkswirtschaftlich unvernünftig zu sein und 
lässt auch die Frage aufkommen, ob die Herstellung des Grundmodells in das Basishonorar 
zur Ermittlung der Wettbewerbssumme eingerechnet ist. Wir bitten um die Bereitstellung eines 
Bestandsmodells durch die Ausloberin. 
 
Antwort: 
Es wird von der Ausloberin keine Modellgrundplatte zur Verfügung gestellt, die in ein 
Umgebungsmodell eingesetzt werden könnte. Es soll nämlich kein aufwändiges Show-
Modell gebaut werden, sondern lediglich ein einfaches Massenmodell, das jeder Planer bzw. 
jede Planerin während des Planungsprozesses ohnehin erstellt. Die Erstellung des Modells 
wurde bei der Preisermittlung berücksichtigt und von der Architektenkammer NRW 
akzeptiert. 
 
...................................................................................................................................................  
 
30. Frage zu Seite 20: Preise und Anerkennungen 
Anerkennungen sind uns bisher aus der GRW nicht geläufig. 
 
Antwort: 
Der Ausloberin auch nicht. Es muss richtig heißen "Ankäufe". Der Begriff "Anerkennungen" 
ist durch den Begriff "Ankäufe" zu ersetzen. 
 
...................................................................................................................................................  
 
31. Frage zu Anlage 3: Digitale Daten 
Welche DXF-/DWG-Daten müssen übergeben werden? Reichen die Daten des Lageplans 
aus?  
 
Antwort:  
Der Lageplan muss als DXF- und DWG-Dateien übergeben werden und von AutoCad 2004-
Format (abwärts kompatibel bis zum Release 12-Format) lesbar sein. Die graphische 
Darstellung ist geordnet in verschiedene Layer anzulegen. Zusätzlich sind die Plot-Datei (HP 
DesignJet 755, 1055 oder 3500) für die Original-Darstellung der Planinhalte wichtig. Bitte 
vergleichen Sie Anlage 3 der Auslobung ("Digitale Übernahme von CAD Dateien - 
externe.doc"). Die einzureichenden Pläne zudem als PDF- oder JPG-Format abzugeben. 
 
...................................................................................................................................................  
32. Frage zu Anlage 3: Digitale Daten 
Ist die Übergabe auf Grundlage der Gauß-Krüger-Koordinaten zwingend?  
 
Antwort: 
Ja. Eine Übernahme der Daten auf der Grundlage von Gauß-Krüger-Koordinaten ist wie 
bereits im Auslobungstext beschrieben zwingend. Alle planungs- und raumbezogene Daten 
der Stadt Köln liegen in diesem System vor. Aus diesem Grunde können leicht weitere 
Informationen in die Planung, wie z. B. Altlastenflächen oder Analysen (Verschneidungen), 
mit aufgenommen werden. 
 
 
............................................................................................................................................................  
 
 
Auf Seite 18 ist bei "Folgende Leistungen sind zu erbringen" die Ziffer 2. ersatzlos zu streichen. 
 
Auf Seite 19 ist bezüglich der Einlieferung Folgendes zu erläutern: Bei verspätetem Eintreffen der 
Planunterlagen ist die rechtzeitige Absendung/Aufgabe durch den Teilnehmer bzw. die 
Teilnehmerin nachzuweisen. Ebenso gilt die Auftragsquittung bei einem Kurierdienst.  
 
............................................................................................................................................................

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33. Eine weitere schriftliche Anfrage wurde an die GEW Rheinenergie AG gestellt: 
 
Wie hoch sind die Kapazitäten der Fernwärmeleitungen zu Zoo/Flora/Krankenhaus? Wie 
stark werden sie ausgenutzt? Gibt es Daten zur Spreizung (Vorlauf-, Rücklauftemperatur), 
die möglicherweise zeigen, dass durch Optimierung der Haus- und Übergabeanlagen die 
Fernwärme besser ausgenutzt werden kann? 
 
Im Sinne einer CO
2-Minderung ist die Fernwärmeversorgung die optimale Lösung. Dem 
Ausschuss sollte auch verdeutlicht werden, dass das Heizkraftwerk Niehl durch eine 
komplett neue GuD-Anlage ersetzt wird, die wesentliche Effizienzsteigerungen bringt.  
 
Die Fernwärmelösung bringt zudem wirtschaftliche Pluspunkte: In Köln selbst fällt mehr 
Wertschöpfung an, was einen kleinen aber feinen Beschäftigungsgewinn bedeutet - dieser 
ist aber nicht subventioniert - im Gegensatz zu WEA.  
 
Antwort der GEW Rheinenergie AG (GEW RE):
 
 
Hierzu ist zu sagen, dass das Stadtplanungsamt u. E. richtigerweise die Aussagen zur 
Energieversorgung neutral und zurückhaltend formuliert hat, da die Energieversorgung 
naturgemäß nur begrenzt für die Stadtgestaltung relevant ist. Daraus lässt sich aber nicht 
ableiten, dass das Thema der Energieversorgung des Clouth-Geländes bisher nicht oder nur 
unzureichend behandelt worden ist. Vielmehr können wir Ihnen mitteilen, dass wir uns 
seitens GEW RE bereits bei bekannt werden der ersten städtischen Überlegungen Mitte 
letzten Jahres intensiv mit der zukünftigen Energieversorgung des Clouth-Geländes 
auseinandergesetzt haben.  
 
Im Rahmen einer ersten Machbarkeitsuntersuchung haben wir unter Zugrundelegung der 
prognostizierten Flächen und Leistungen die Versorgungsmöglichkeiten sowohl mit Gas als 
auch mit Fernwärme geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass bei den heutigen 
Randbedingungen eine Versorgung sowohl mit Gas als auch mit Fernwärme technisch und 
wirtschaftlich darstellbar ist. Während für Gas die äußere Erschließung bereits in den 
umgebenden Straßen des Plangebietes vorhanden ist, ist für die Fernwärme eine 
Netzvorstreckung aus Richtung Kinderkrankenhaus sowie eine zusätzliche 
Druckerhöhungsanlage im Bereich des Kölner Zoos nötig.  
 
In welcher Form letztendlich die spätere Erschließung des Clouth-Geländes durchgeführt 
wird, kann jedoch erst endgültig auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes bzw. 
Bebauungsplanes und in Kenntnis von Bedarfstruktur, Bedarfswerten und 
Realisierungszeiträume der geplanten Objekte entschieden werden. Sobald uns diese 
Informationen in verlässlicher Form vorliegen, werden wir in Abstimmung mit der Stadt und 
den Investoren eine Abgrenzungsplanung durchführen und die zukünftige 
Energieversorgung für das Clouth-Gelände festlegen. Wir versichern Ihnen, dass diese 
Abgrenzungsplanung neben dem technisch-wirtschaftlichen Energieträgervergleich auch die 
ökologischen Vor- und Nachteile der jeweils untersuchten Varianten ausweisen wird.

- 11 - 
 
 
 
 
TEIL II Beantwortung der mündlich gestellten Fragen 
 
 
 
34. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung 
Wann wird die Nutzung der Übergangshäuser aufgegeben? 
 
Antwort:  
Das gesamte Plangebiet soll in absehbarer Zeit Eigentum der Stadt Köln werden.  
 
...................................................................................................................................................  
 
35. Frage zu Seite 4: Denkmalschutz, erhaltenswerte Gebäude 
Können Planunterlagen zu den denkmalgeschützten Gebäuden zur Verfügung gestellt 
werden? 
 
Antwort:  
Nein, da es für die Gebäude auf dem Plangebiet keine detailliert ausgearbeiteten Pläne gibt. 
 
...................................................................................................................................................  
 
36. Frage zum Luftbild des Plangebietes: 
Die denkmalgeschützte Halle ist auf dem Luftbild mehr als doppelt so groß wie auf den 
Plänen. Welche Unterlage ist die Richtige? 
 
Antwort:  
Auf dem Plangebiet schließen sich verschiedene Hallen mit derselben Dachkonstruktion an, 
so dass im Luftbild eine einzige große Halle zu sehen ist. Allerdings steht nur die eine im 
Plan verzeichnete unter Denkmalschutz.  
 
...................................................................................................................................................  
 
37. Frage zu Seite 8: Wohnungsbau, Gemenge, Dichte 
Bezieht sich die vorgegebene GFZ auf die derzeit bestehende Bebauung? Die Größe des 
Parks muss demnach erhalten blieben, kann aber auf dem Plangebiet verschoben werden? 
 
Antwort:  
Eine GFZ-Berechnung ist für die Verfasser ohne Belang; entscheidend ist der Nachweis der 
geforderten Bruttogeschossflächen. Die Größe des Parks ist zu erhalten, kann in der 
stadträumlichen Konzeption jedoch eine andere Lage finden; der Anschluss an das 
übergeordnete Grünsystem ist darzustellen.  
 
...................................................................................................................................................  
 
38. Frage zu Seite 6: Umweltaspekte 
Gibt es für das Plangebiet eine Art "Altlastenkataster", um ggf. Altlasten umgehen zu 
können? 
 
Antwort:  
Da es sich um Industriefläche handelt, wird das gesamte Areal belastet sein, sowohl 
Gebäude als auch die Grundstücke. Sanierungsmaßnahmen werden grundsätzlich 
erforderlich; da die Belastung der Gebäude besonders hoch anzunehmen ist, wurde seitens 
der Stadt die Freiräumung des Geländes erwogen, außer den denkmalgeschützten 
Gebäuden.  
 
...................................................................................................................................................

- 12 - 
 
 
 
 
39. Frage zu Seite 11: Ruhender Verkehr 
Ist die Planung von Tiefgaragenplätzen verpflichtend oder können Alternativen 
vorgeschlagen werden? 
 
Antwort:  
Alternativvorschläge sind durchaus erwünscht. Von der Planung eines großen Parkhauses 
für das gesamte Plangebiet ist aber abzusehen. Ziel ist Realteilung. Zu beachten ist, dass 
der Grünstreifen an der Fassade Niehler Straße unter Bestandsschutz steht und demnach 
nicht in Parkplatzfläche umzuwandeln ist.  
 
...................................................................................................................................................  
 
40. Frage zu Seite 11: Ruhender Verkehr 
Pro 50 m² Bruttogeschossfläche (BGF) gewerbliche Nutzung soll ein ebenerdiger 
Einstellplatz vorgesehen werden. Bei einer Vorgabe von 25 000 m² BGF wären das 500 
ebenerdige Stellplätze. Ist das wirklich so gewollt? 
 
Antwort:  
Hierbei handelt es sich um Richtzahlen der Landesbauordnung.  Die  Anordnung  in  Hoch-  
oder Tiefgaragen ist zulässig; Voraussetzung ist jedoch, dass sinnvolle Abschnitte gebildet 
werden können. Eine Großgarage, vgl. Rheinauhafen, ist nicht erwünscht. Ein Anteil an ober-
flächennahen Stellplätzen ist nachzuweisen mit einem Anteil von ca. 10 %. 
 
...................................................................................................................................................  
 
41. Frage: 
Können Angaben zum Grundwasserspiegel und zur Hochwassergefahr gemacht werden? 
 
Antwort:  
Ja. Unterlagen hierzu sind dieser Niederschrift beigefügt.  
 
...................................................................................................................................................  
 
42. Frage: 
Können Höhenangaben für die Parkanlage gemacht werden? 
 
Antwort:  
Ein Höhenplan ist dieser Niederschrift beigefügt. Die Baumschutzordnung ist im Rahmen des 
Wettbewerbs nicht zu beachten; es wird jedoch erwartet, dass raumprägender Baumbestand 
im Planungskonzept Berücksichtigung findet. Die Kronendurchmesser aller Bäume sind dem 
Lageplan zu entnehmen.  
 
...................................................................................................................................................  
 
43. Frage: 
Können Angaben zu den Höhen der Gebäude am Rande des Plangebietes gemacht 
werden? 
 
Antwort:  
Alle Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden können, liegen dieser Niederschrift bei.  
 
...................................................................................................................................................  
 
44. Frage: 
Es ist hochwertiger Wohnungsbau in der Auslobung erwünscht. Welches Zielpublikum soll 
angesprochen werden?

- 13 - 
 
 
 
Antwort:  
Öffentlich-geförderter Wohnungsbau ist nicht beabsichtigt; Eigentumsbildungsmaßnahmen 
des 3. Förderweges sowie frei-finanzierter Wohnungsbau für unterschiedliche 
Wohnbedürfnisse von Familien, Ältere, Alleinerziehende u. a. sind Zielsetzung.  
 
...................................................................................................................................................  
 
45. Frage: 
Ist die Bebauung Niehler Straße/Florastraße überplanbar? 
 
Antwort:  
Nein. Es soll ein adäquater Anschluss geschaffen werden.  
 
...................................................................................................................................................  
 
46. Frage: 
Ist die Planung von Hochhäusern ausgeschlossen? 
 
Antwort:  
Ja. 
 
...................................................................................................................................................  
 
 
 
 
Frau Müller bedankt sich für die rege Teilnahme, wünscht den Teilnehmern und Teilnehmerinnen 
viel Erfolg. 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Anne L. Müller   gez. Nottebrock 
Anne L. Müller   Nottebrock (Schriftführer) 
 
 
Anlagen

Anlage 1 Einwohnerfrage

6717 Zeichen

An

Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert
Bezirksrathaus Nippes

Neusser Str. 450

50733 Köln

per Emailan D

An die
Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes

Köln, den 23. November 2022

Einwohnerfrage nach $ 39 GO:
Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks in Köln-

Nippes

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert,

als Einwohner des Stadtbezirks Nippes reiche ich Ihnen für die Sitzung der Bezirksvertretung
Nippes am 01.12.2022 eine Einwohnerfrage gemäß $ 39 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Bezirksvertretungen der Stadt Köln ein.

Wegen ständig steigender Einwohnerzahlen, benötigt die Stadt Köln dringend Bauland um neue
Wohnungen zu errichten. Verfügbare innerstädtische Flächen stehen kaum bzw. gar nicht zur
Verfügung. Folglich werden mit anderen Nutzungsarten belegte Flächen zum Wohnungsbau
umgewidmet, auch Kleingartenanlagen.

Erst im Jahr 2016 wollte die Stadt auf dem Gelände der Nippeser „Kleingartenanlage Flora e.V.“
zwischen Sechzigviertel und Innerer Kanalstraße neue Wohnungen errichten.

Aufgrund des massiven Widerstands der daraufhin gegründeten Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE
KÖLN beschloß der Rat der Stadt Köln die Abkehr von den Bebauungsabsichten. Zahlreiche
Umweltverbände, Vereine, Institutionen und Privatpersonen, schlossen sich zum nachhaltigen
Schutz des Kölner Stadtgrüns zusammen und initiierten das eigenständige Projekt
gruensystem.koeln.

Zum Ende des Jahres 2024 laufen die auf 20 Jahre befristeten Pachtverträge der Kleingärtner am
Johannes-Giesberts-Park ab. Der Vereinsvorstand befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit der
Eigentümerin, der Stadt Köln, zwecks Verlängerung bzw. Erneuerung der Pachtverträge.

Da eine Verlängerung der Pachtverträge zur Disposition steht, besteht bei der Stadtverwaltung
offensichtlich eine alternative Folgenutzungsmöglichkeit.

Sofern diese in einer Wohnbebauung besteht, könnten auf einer Gesamtfläche von ca. 9.200
Quadratmetern geschätzte 80 bis 100 neue Wohnungen errichtet werden. Diese wären über neue
Wege und Straßen zu erschließen, welche aufgrund der geschlossenen Wohn- und
Gewerbebebauung an der Xantener und der Amsterdamer Straße durch den Johannes-Giesberts-
Park geführt werden müssten:

- Im Norden wäre die Erschließung nur über die Xantener Straße und die im Park befindliche
Zufahrt zur Kleingartenanlage möglich. ;

Seite 1 von 3

- Im Süden könnte die neue Siedlung lediglich von der Amsterdamer Straße aus erschlossen
werden.
Es wären äußerst umfangreiche Eingriffe in den Johannes-Giesberts-Park erforderlich.

Im Jahre 2004, beim Städtebaulichen Realisierungswettbewerb (SBR) „Clouth-Gelände in Köln-
Nippes” wurden der Johannes-Giesberts-Park und die Kleingartenanlage dem Planungsgebiet aus
mir unbekannten Gründen zugeschlagen, siehe Anhang Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘, Deckblatt und Lageplan auf Seite 3.

Am 10.05.2004 fand ein dokumentiertes Kolloquium für die teilnehmenden Planungsbüros statt,
siehe Anhang Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 17.05.2004.
Dieses steht in Bezug zu der aktuellen Situation der Kleingärtner.

Die Fragen Nr. 2, 3, 24 und 25 bezogen sich auf die Überplanung des Geländes der
‚Kleingartenanlage. 5

Die Beantwortung zweier Fragen wirkt sich auf die aktuelle Situation aus:

- Antwort zu Nr. 2: „Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht
überplant werden.“

- Antwort zu Nr. 25: „Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung
besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden
städtebaulichen Gründen in Erwägung gezogen werden.“

In Beantwortung der Frage Nr. 15 bezüglich "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ...", wurde
seitens des Stadtplanungsamtes die Aussage getroffen:

„Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen =

Diese Antwort verwundert insofern, als der Johannes-Giesberts-Park seit dem Jahr 1968 als
Öffentliche Grünfläche festgesetzt und im Landschaftsplan der Stadt Köln als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.

Ferner ist er als wichtige Radialverbindung des Inneren mit dem Äußeren Grüngürtel ein
Bestandteil des zusammenhängenden Kölner Grünsystems. i

Somit kommt dem Park in Zeiten der Klimaerwärmung als Kaltluftschneise eine Stadtteil-
übergreifende Bedeutung zu. Eine Bebauung würde den nächtlichen Kaltluftaustausch behindern
und somit die sommerliche Hitze-Insel Köln zusätzlich aufheizen.

Dieser Zusammenhang war bereits im Jahr 2004 unbestritten.

Ein Wettbewerbs-Ankauf veranschaulicht, wie Wohnbebauung die Funktion des Kölner
Grünsystems behindern kann. Siehe Seite 10 des Anhangs Broschüre der Stadt Köln
„Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes“.

Aus diesem für mich widersprüchlichen Zusammenhang heraus, stelle ich folgende Fragen:
Hauptfrage: .

Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser
Kleingartenanlage im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende
des Jahres 2024, Wohnungen zu errichten?

Unterfrage 1:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, aufgrund welcher ‚rechtlichen und tatsächlichen Probleme“ wurde
die Überplanung der Kleingartenanlage im Rahmen des Städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs „Clouth-Gelände in Köln-Nippes" im Jahr 2004 ausgeschlossen, und
aus welchen Gründen sollen diese Probleme 20 Jahre später nicht mehr bestehen?

Unterfrage 2:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, wie konkret sind diese Absichten bzw. wie weit sind die
Planungen zum jetzigen Zeitpunkt fortgeschritten?

Seite 2 von 3

Unterfrage 3:
Falls die Hauptfrage bejaht wird, inwieweit wurde das aktuelle „Gesamtkonzept zum Umbau des

Johannes-Giesberts-Parks“ hierauf abgestimmt und berücksichtigt es die erforderlichen und
umfangreichen Eingriffe in dieses Landschaftsschutzgebiet?

Unterfrage 4:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, beabsichtigt die Stadt Köln, den gesetzlich vorgeschriebenen
Kinderspielplatz-Bedarf von geschätzten 500 Quadratmetern, welchen die Wohnbebauung
auslösen wird, in den Park auszulagern um dafür zusätzliche Wohnungen errichten zu können?

Unterfrage 5:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, besteht die langfristige Absicht bzw. bestehen Planungen, die
östliche Clouth-Siedlung mit der Amsterdamer Straße mittels einer Autostraße-zu verbinden,
welche durch den Johannes-Giesberts-Park geführt werden müsste?

Anhänge

- Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘“,
September 2004

- Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 1 7.05.2004

Seite 3 von 3

Anlage 2 Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes, September 2004

31743 Zeichen

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Impressum

Herausgeber:

Stadt Köln
Stadtplanungsamt Abt. 610/3
Stadthaus

Willy-Brandt-Platz 2 °
50679 Köln

Tel.: 0221/221-22893

Fax: 0221/221-22450

Redaktionelle Bearbeitung:
Redaktion wettbewerbe aktuell
Judith Jaeger “

Verlag: ?

wettbewerbe aktuell %
Ischaft mbH

Maximilianstraße 5 : 79100 Freiburg im Breisgau

Tel.: 0761/77455-0 - Fax: 0761/77455-11

Internet: www.wettbewerbe-aktuell.de

E-Mail: verlag@wettbewerbe-aktuell.de

Druck:
Dinner Druck GmbH
Schlehenweg 6 - 77963 Schwanau

Schutzgebühr € 5,-

September 2004

Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen

Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.ddb.de abrufbar.

Vorwort

Mit dem Kauf des Clouth-Geländes in Köln-Nippes durch die Stadt Köln im Jahre 2003
wurde entschieden, dass in absehbarer Zeit auf diesem über 130 Jahre lang industriell
genutzten Areal eine Nutzung entstehen soll, die sich in die vorhandene Wohnnutzung
im Umfeld des Fabrikgeländes einfügt.

Die Clouth-Werke, die ihre Produktion von Gummiwaren in den Jahren 1867/1868 begannen und kontinuier-
lich bis 1981 vergrößerten, spezialisierten sich in den letzten Jahren auf die Herstellung von Förderbändern
für die Braun- und Steinkohle. In den besten Zeiten des Familienbetriebes Clouth arbeiteten hier mehr als
3000 Beschäftigte. Die Produktion soll nun in den nächsten Jahren eingestellt werden.

Bei der günstigen Lage des Gebietes an einem städtischen Park und umgeben von einem gewachsenen
Wohpstandort bietet sich eine Wohnnutzung mit kleineren, nicht störenden Gewerbeeinheiten an. So lautete
auch die Aufgabenstellung des Wettbewerbes, den die Stadt Köln von April bis Juli 2004 durchgeführt hat.

Das Werksgelände soll zu einem eigenständigen Wohngebiet mit ergänzender, nicht störender gewerblicher
Nutzung und mit einer der Lage im Stadtgebiet entsprechenden Verdichtung entwickelt werden. Dabei soll-
ten auf dem 15 ha großen Gelände etwa 100 bis 120 Wohnungen und Appartements und etwa 35.000 qm
Fläche für gewerbliche Nutzungen entstehen. Für das Thema „Wohnen und Arbeiten“ waren Lösungen gefragt,
die eine Kombination im selben Gebäude ebenso ermöglichen wie das Nebeneinander dieser Nutzungen in
einem Block oder in einer Bauzeile. Darüber hinaus sollte der benachbarte, etwa 10 ha große Johannes-
Giesberts-Park in die Planung miteinbezogen werden, wobei zu beachten war, dass die allgemeine Nutzbarkeit
des Parks sowie sein Charakter als weitläufige Grünanlage und als Teil eines zusammenhängenden
Grünzuges nicht verloren geht.

Dem eigentlichen Wettbewerb wurde ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, so dass aus einem Bewer-
berkreis von über 100 Büros aus ganz Europa letztlich 40 Büros ausgewählt und 10 Büros eingeladen wur-
den. Das Preisgericht trat am 9. Juli 2004 unter Vorsitz von Jaques Blumer aus Bern zusammen und hat aus
den 47 eingereichten Arbeiten die besten ausgewählt und prämiert.

Die vorliegende Dokumentation der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Entwürfe belegt die
Möglichkeit der Weiterentwicklung des Stadtteils Nippes als attraktiven Standort für vielfältige Wohn- und
Lebensformen.

Als nächsten Schritt müssen die von den Architekten entwickelten Ideen in einen Bebauungsplan einfließen.
Dazu werden auch die in Nippes lebenden Bürgerinnen und Bürger mit in das Verfahren eingebunden, damit
deren Vorstellungen in die weitere Planung einfließen können.

Bernd Streitberger
Beigeordneter der Stadt Köln
Dezernat VI - Stadtentwicklung Planen und Bauen

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Auslober:
Stadt Köln

Betreuung:
Stadtplanungsamt Abt. 610/3
Stadthaus

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Herr Gellissen - Herr Horn

Wettbewerbsart:

Einphasiger, begrenzt offener, städtebaulicher
Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem
Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 31
Arbeitsgemeinschaften sowie 9 Zuladungen

- Baumschlager & Eberle, Österreich

- Baufrösche, Kassel

- Straub und Tacke Architekten, München
- Architekt Jan Störmer, Hamburg

- 3-Pass, Köln

- Reinhard Angelis Architekten, Köln
-d.n.a., Köln

- Prof. Coersmeier, Köln

- Architekt Gernolt Schulz, Köln

Zul ich:

Europäische Gemeinschaft, Schweiz
Teilnehmer:

Architekten oder Stadtplaner in Arbeitsgemein-
schaft mit Landschaftsarchitekten
Beteiligung:

47 Arbeiten von 103 Bewerbungen

Termine:

Bewerbungsschluß 15. 04. 2004
Auswahlgremium 20. 04. 2004
Ausgabe der Unterlagen 26. 04. 2004
Schriftliche Rückfragen bis zum 30.04. 2004
Kolloquium 10. 05. 2004
‚Abgabetermin Pläne 09. 06. 2004
Abgabetermin Modell » 15. 06. 2004
Vorprüfung 21.06. - 01. 07. 2004
Preisgerichtssitzung 09. 07. 2004

eye Leistungen waren zu erbringen:

1. Lageplan im Maßstab 1:1.000

Darstellung der städtebaulichen Grundidee

- Baukörper mit Angaben der Nutzungsart,
Geschosse und Dachform

-Außenanlagen mit Differenzierung der
öffentlichen und privaten Flächen

- Erschließung (innere und plangebietsüber-
greifende Wegebeziehungen)

- Hauseingangssituationen

-Flächen und baulichen Anlagen für den
ruhenden Verkehr (einschließlich Fahrrad-
und Besucherstellplätze) und deren Er-
schließung

2. optional 3D (dreidimensionale) Darstellungen
des Planbereichs oder Modellfotos aus den
vier Himmelsrichtungen

3. beispielhafte Gebäudeplanung im Maßstab
1:200 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten),
schematische Darstellungen der unter-
schiedlichen Gebäude- und Wohnungstypen

4. Schwarzplan im Maßstab 1:5.000 (zusätzlich
als separater DIN A4 Ausdruck)

5. Massenmodell für den gesamten Wettbe-
werbsbereich im M 1:1.000, max. 1,00 m x
1,00 m

6. Erläuterungsbericht (zusätzlicher Ausdruck
auf max. zwei Seiten DIN A4)

7. Flächenbilanz mit tabellarischem Nachweis,
getrennt nach unterschiedlichen Nutzungsar-
ten und Wohnungstypen (als separater DIN
A4 Ausdruck auf vorgegebenem Formblatt)

8. Verfassererklärung (Formblatt)

Preisrichter:

Prof. Jaques Blumer, Bern/Schweiz (Vors.)
Prof. Annette Marx, Eindhoven/Niederlande
Prof. Rebecca Chestnutt, Berlin

Prof. Johannes Schilling,

Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, Köln
Anne Luise Müller,

Leiterin des Stadtplanungsamtes, Köln
Theodor Josef Greif,

Vertreter der Wohnungswirtschaft, Köln
Karl Jürgen Klipper,

Vorsitzender der CDU-Fraktion, Köln
Michael Zimmermann,

Geschäftsführer der SPD-Franktion, Köln
Barbara Moritz,

Vors. der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen, Köln
Ralph Sterck,

Vorsitzender der FDP-Franktion, Köln

Prof. Dr. Udo Weilacher, Hannover

Stellv.: Stefan Götz,

CDU-Franktion, Köln

Bernd Schössler,

Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Köln-Nippes
Horst Thelen,

Fraktion Bündnis '90/Die Grünen, Köln
Stephan Wieneritsch,

FDP-Fraktion, Köln

Sachverständige Berater:

Prof. Jochem Jourdan, Frankfurt

Prof. Bela Dören, modernes köln, Köln

Bernd Henke, Leiter Bürgeramt, Nippes
Michael Behr, Verein „Für Nippes e.V.“
Joerg-Detiev Michaelis, Liegenschaftsamt, Köln
Dr. Gertrud Scholz, Stadtkonservator, Köln
Hermann Gellissen, Stadtplanungsamt, Köln
Ulrich Horn, Stadtplanungsamt, Köln

Dr. Joachim Bauer,

Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen, Köln
Andreas von Wolff, Stadtplanungsamt, Köln
Heidemarie Bruchhausen,

Vertreterin der Wohnungswirtschaft, Köln

Karin Janesch, Stadtkonservator, Köln
Alexander Dieper, Wirtschaftsjunioren, Köln

Vorprüfung:
Stadtplanungsamt Abt. 610/3, Köln

Protokoll: ”
Alexander Nottebrock, Stadtplanungsamt
Dagmar Gezici, Stadtplanungsamt
Sabine von der Ruhr, Schulamt

Preisgerichtsempfehlu:

Das Preisgericht empfiehlt die Arbeit des 1. Prei-
ses zur Grundlage der weiteren Planungen zu
machen.

Hierzu formuliert das Preisgericht die Empfeh-

lungen für die weitere Überarbeitung:

-Um eine Anbindung an die Blücherstraße in
das Quartier zu erhalten, ist ein massiver Ein-
griff in das Denkmal erforderlich; hierzu bedarf
es einer alternativen Lösung, die denkmalpfle-
gerisch verträglich ist,

- der Kubus in der Nord-West-Ecke ist in der
Überschneidung mit dem Denkmal zu überar-
beiten,

- die Alleebäume sind in ihrer Wuchsgröße in
Bezug auf die Straßenprofile kritisch zu prüfen,

- die Grundrisslösungen für Eckwohnungen mit
Nord-Ost-Ausrichtung sind in ihren Strukturen
zu überarbeiten,

- der Stellplatznachweis mit den Zufahrten ist zu
überprüfen und darzustellen,

-die Fahrerschließung an der Franz-Clouth-
Straße ist zu überprüfen.

1. Preis (€ 29.000,-):

MEURER Architekten + Stadtplaner,
Frankfurt am Main

Mitarbeit: Michael Fassold - Kristina Heußner
Christoph Wiesner

Landschaftsarchitekt:

Bielefeld - Gillich - Heckel
Landschaftsarchitekten, Trier

2. Preis (€ 18.000.-):

Arbeitsgemeinschaft

Scheuvens + Wachten, Dortmund

Gerber Architekten, Dortmund

Prof. Rudolf Scheuvens - Prof. Kunibert Wachten
Prof, Eckhard Gerber

Mitarbeit: Arnold Brückner - Catrin Kirchner
Gregor Polaczek - Olaf Schüler

Thomas Treitz - Siegbert Hennecke
Landschaftsarchitekt:

Gerber Architekten - Landschaft

Birgit Hassenteufel

Modell: Henrik Hilsbos

3. Preis (€ 11.000,-):
Arbeitsgemeinschaft

Kränzle + Fischer-Wasels Architekten,
Karlsruhe

Mitarbeit: Jens Mergenthaler
zimmermann » leber - feilberg architekten,
Darmstadt

Landschaftsarchitekt:

Karl Bauer, Karlsruhe

Freier Garten- und Landschaftsarchitekt
Mitarbeit: Wilhelm Hildebrandt

Ankauf (€ 3.625,-):
Michael Viktor Müller, Köln
Landschaftsarchitekt:

Latz und Partner, Kranzberg
Tilman Latz

Ankauf (€ 3.625,-):

d.n.a. dynamic network architects, Köln
Kai Trint - Hanno Kreuder

Mitarbeit: Carsten Bohn
Landschaftsarchitekt:

nagel - schonhoff - partner
landschaftsarchitekten, Hannover
Christoph Schonhoff

Ankauf (€ 3.625.-):

rha reicher haase architekten und stadtplaner,
Aachen

Mitarbeit: Heike Matcha

Ankauf (€ 3.625,-):

Baufrösche Architekten Stadtplaner GmbH,
Kassel

Landschaftsarchitekt:

Tobias Mann

Engere Wahl:

Lorber + Paul Architekten, Köln

Gert Lorber - Annette Paul

Mitarbeit: Angelina Bolten : Vera Hermanns
Stefan Filz - Jörg Matthaei - Nina Hansen
Landschaftsarchitekt:

scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
Matthias Funk - Hiltrud Lintel - Rainer Sachse
Mitarbeit: Anke Hunrath

Engere Wahl:

de Architekten Cie, Amsterdam
Mitarbeit: P. de Bruijn - J. van den Hoek
C. Baumann - C. Fuchs

H. van de Wijgert : L. Theiler
Landschaftsarchitekt:

Buro Sant en Co.

E. Santhagens - H. Van de Broek

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Wettbewei E

Das Werksgelände der ehemaligen Franz
Clouth-Rheinische Gummiwarenfabrik ist in den
„Jahren1867/1868 entstanden und hat sich bis
1981 kontinuierlich vergrößert.

Nach der Veräußerung des Unternehmens an
einen namhaften deutschen Gummiwarenpro-
duzenten soll die hier noch betriebene Produk-
tion von Förderbändern in den nächsten Jahren
aufgegeben werden, so dass das Gelände für
andere Nutzungszwecke zur Verfügung steht.
Der Rat der Stadt Köln hat am 17.06.2003
beschlossen, das Grundstück der Firma Clouth
in Köln-Nippes zu erwerben, um hier vornehm-
lich Wohnungsbau und nicht störendes Gewer-
be/Dienstleistungen anzusiedeln. Zugleich hat
der Rat die Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbs beschlossen, der Grundlage für
die Aufstellung des Bebauungsplans sein soll.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Werks-
gelände der Fa. Clouth an der Niehler Straße in
Köln-Nippes einschließlich einer derzeit mit
Übergangshäusern bebauten Fläche an der
Xantener Straße sowie den angrenzenden
Johanne$*Giesberts-Park.

Auf dem Wettbewerbsgelände soll ein hoch-
wertiges und eigenständiges Wohngebiet mit
ergänzender, nicht störender gewerblicher Nut-
zung und mit einer der Lage im Stadtgebiet
angemessenen Verdichtung entwickelt werden.
Dabei sind rd. 75 % der Fläche für Wohnen und
rd. 25 % der Fläche, insbesondere im Bereich
der denkmalgeschützten und erhaltenswerten
Aufbauten, für Gewerbe vorzusehen.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ver-
dichteten, innenstadtnahen Wohngebiets mit
einem breiten Angebot unterschiedlicher
Wohnformen (Mietwohnungen, Eigentumswoh-
nungen, Stadthäuser, verdichtete Einfamilien-
häuser, Mischformen wie „gestapelte” Einfamili-
enhäuser u.ä.). Wohnungspolitisch ist die
Möglichkeit zur Bildung von Wohnungs- oder
Hauseigentum gleichrangig mit der Bereitstel-
lung von Mietwohnungen.

Um einen möglichst großen Planungsspielraum
zu schaffen, wird auf die Vorgabe eines Woh-
nungsgemenges und der Anteile der einzelnen
Gebäude oder Wohnungstypen verzichtet.
Vorgegeben wird eine Bruttogeschossfläche
von insgesamt mindestens 100.000 m? für Woh-
nen. Dies entspricht bei einem Wohnanteil von
75% des Nettobaulands einer städtebaulichen
Dichte von GFZ 1,1 - 1,2. Dieser Dichtewert soll
insgesamt nicht unterschritten werden.
Vorgegeben wird ferner eine Höhenentwicklung
von mindestens drei Vollgeschossen. Eine Ober-
grenze wird nicht vorgegeben, jedoch sollte die
absolute Höhe der erhaltenswerten Gebäude
nicht wesentlich überschritten werden.

Es werden städtebauliche Lösungen erwartet,
die die jeweils besonderen städtebaulichen
Anforderungen und Möglichkeiten unterschied-
licher Gebäude- und Wohnungstypen berück-
sichtigen und umsetzen.

Ziel ist es, in der späteren Umsetzung auf die
sich ändernden Bedingungen des Wohnungs-
marktes ohne Änderungen der städtebaulichen
Planung dadurch reagieren zu können, dass
eine vorgegebene Baukörperfigur mit den
jeweils nachfrageorientierten Wohnungsformen
realisiert werden kann. In der Planung ist des-
halb auch die Eignung einzelner städtebaulicher
Figuren für einen besonderen Gebäude- und
Wohnungstyp durch exemplarische Entwürfe
nachzuweisen und ein ausgewogenes Gebäu-
de- und Wohnungsgemenge vorzuschlagen.
Die Dichtewerte des Wohnungsbaus sollen sich

an den Obergrenzen der Baunutzungsverord-
nung orientieren und können diese im Einzelfall
und mit dem Nachweis ausreichender Beson-
nung auch geringfügig überschreiten.

Dies gilt ausdrücklich auch für den Bereich der Ein-
familienhäuser. Eine Geschossflächenzahl (GFZ)
von 1,0 sollte hier nicht unterschritten werden

Die geplante Wohnbebauung kann sich auch
teilweise auf den benachbarten Johannes-Gies-
berts-Park erstrecken, wenn die hier in
Anspruch genommene Fläche durch eine
zusammenhängende und gut nutzbare Grün-
fläche in mindestens gleicher Größe innerhalb
des Clouth- Geländes ausgeglichen wird.

Das Thema Nutzungsmischung spielt bei der
Aufgabenstellung eine besondere Rolle.

Für die gewerbliche Nutzung mit einem Umfang
von rd. 25 % der Bauflächen sind vorzugsweise
die denkmalgeschützten und erhaltenswerten
Bauten vorzusehen. Die Ausloberin geht davon

aus, dass die gewerbliche Nutzung überwie-
gend büro- und dienstleistungsorientiert ist und
eine grundsätzliche Verträglichkeit mit benach-
barten Wohnnutzungen damit gegeben ist.

Für das Gebiet ist ein Freiflächenkonzept zu ent-
wickeln, das kleinteilige, stadträumlich definierte
und vielfältig nutzbare Aufenthaltsflächen inner-
halb des Gebiets miteinander verbindet und auch
eine funktional angemessene und attraktive Ver-
knüpfung des Plangebiets mit dem benachbarten
Johannes-Giesberts-Park herstellt. Dabei ist frei-
gestellt, ob dies durch neue, im Plangebiet lie-
gende öffentliche Freiflächen oder allein durch
Wegebeziehungen hergestellt wird.

Werden innerhalb des Johannes-Giesberts-
Parks Wohnbauflächen vorgesehen, sind die
hier in Anspruch genommenen Flächen durch
eine zusammenhängende und gut nutzbare
Grünfläche in mindestens gleicher Größe inner-
halb des Clouth-Geländes auszugleichen.

1. Preis:
MEURER Architekten + Stadtplaner,
Frankfurt am Main

Bielefeld - Gillich - Heckel
Landschaftsarchitekten, T

LAGEPLAN M. 1

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Hier stand die Ide

d.h. die

ar Verbindung im Vorder-
Verknüpfung
Straßennetz der
>. Die Erschließung
von der Niehler Straße als
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je Park’bleibt in seiner bisherigen
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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Die starke Bebauungsstruktur erlaubt unter-
schiedliche Wohnungstypen. Die Vorgaben an
die Wohn- und Gewerbeflächen sind erfüllt. Ins-
gesamt ist ein abwechslungsreicher neuer
Wohnstadtteil von hoher atmosphärischer Qua-
lität zu erwarten, der einfach zu realisieren ist

Wohnhöfe

Gemischte Wohnformen Es 22 SEREE

ar
7er Km -Typ

G

CET

Geschosswohnungen

Wohnen am Park

Atriumhäuser am Park

Lonvanante

TypB
verdichtetes
Einfamilienhaus
3 -geschoniger Typ

Typ8

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

2. Preis:

Arbeitsgemeinschaft

Scheuvens + Wachten, Dortmund

Gerber Architekten, Dortmund

Prof. Rudolf Scheuvens - Prof. Kunibert Wachten
Prof. Eckhard Gerber

Gerber Architekten - Landschaft

Birgit Hassenteufel

Preisgerichtsbeurteilung:

Die Arbeit überzeugt durch eine klare Bezeich-
nung zwischen Park und Bebauung. Insbeson-
dere die robuste, tragfähige städtebauliche
Struktur im Kontrast zur Offenheit der Parkfläche
qualifiziert das Konzept. Der Entwurf berück-
sichtigt in angemessener Weise die denkmal-
pflegerischen Belange, mit Ausnahme der un-
klaren überragenden Geschosse an der Niehler
Straße. Hingegen bewertet die Jury die Umnut-

zung der zentralen Fabrikhalle als positiv. Die
Vielfalt der Nutzungsoptionen für die Halle am
Quartiersplatz wird besonders gewürdigt, ins-
besondere im Hinblick auf die identitätsstiften-
de Rolle des industriellen Relikts. Höhenent-
wicklung und Dichte des Quartiers sind den
städtebaulichen Anforderungen angemessen.
Die etappenweise Realisierung des Quartiers ist
problemlos gegeben. Darüber hinaus eignet
sich die städtebauliche Struktur zwar generell

Kantenbikdung zum Johannes-Giesberts-Park

BY

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

für unterschiedliche Gebäude- und Wohnungs-
typen, wenn auch im zentralen Bereich mit der
Blockrandbebauung in eingeschränkten Maß.
Das Quartier scheint auf den ersten Blick sinn-
voll erschlossen, doch bei näherer Betrachtung
erscheint die Parkierungsproblematik nicht aus-
reichend gelöst. Die hohe Anzahl der Tiefgara-
genzufahrten sowie die nicht nachgewiesenen
oberirdischen Stellplätze werden nachteilig be-
urteilt.

tt) MT5T3,. a

Die Flächen des Johannes-Giesbert-Parks blei-
ben weitgehend unverändert und werden über
Baumreihen nachvollziehbar mit der Freiraum-
struktur des Quartiers verknüpft, wirken aber
etwas zu schwach ausgeprägt. Die Mischung
zwischen öffentlichem und privatem Freiraum
wirkt ausgewogen und bietet eine interessante
Vielfalt an Nutzungsoptionen. Die Verbindung
zum angrenzenden Stadtraum ist entsprechend
den denkmalpflegerischen Vorgaben an der

Niehler Straße ausreichend, entlang der ande-
ren Quartiersränder gut gelöst.

Insgesamt überzeugt der Entwurf durch sein
klares städtebauliches Konzept, den behut-
samen Umgang mit dem Bestand und der
Respektierung sowie gelungenen Anbindung
des bestehenden Parks.

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West-Ost-Schnitt durch das Gelände M. 1:1.250

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

3. Preis:

Arbeitsgemeinschaft

Kränzle + Fischer-Wasels Architekten,
Karlsruhe

zimmermann - leber - feilberg architekten,
Darmstadt

Karl Bauer, Karlsruhe

Freier Garten- und Landschaftsarchitekt

Preisgerichtsbeurteilung:

Städtebaulich bindet der Verfasser das Quartier
folgerichtig über die Niehler Straße an die
Gneisenaustraße. Mit der Art der Ausbildung
der Wohncluster ermöglicht er unterschiedliche
Bauherren, Investoren u.a. schrittweise Reali-
sierungsmöglichkeiten. Besonders qualitätvoll
in den Clustern erscheint die Abfolge von öffent-
lichen, halböffentlichen und privaten Räumen.
Die Identität des Standortes wird ausschließlich

durch die weitestgehende Erfüllung der denk-
malpflegerischen Belange erreicht.

Die gelungene innere Erschließung wird durch
die teils ausgeprägten ebenerdigen Parkie-
rungsanlagen beeinträchtigt. Der Park wird qua-
Iitätvoll in das Quartier erweitert und erschließt
sich nunmehr für die Nippeser Bürger. Nicht
ganz nachvollziehbar ist die übertriebene Geste
der Promenade als Verkehrsfläche zum See. Die
Gestaltung des Johannes-Giesbert-Parks mit

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

einer großzügigen Wasserfläche scheint in der
Realisierung problematisch. Die Arbeit ist ein
guter Beitrag für die Umstrukturierung des
Clouth-Geländes.

Ankauf:

Michael Viktor Müller, Köln
Latz und Partner, Kranzberg
Tilman Latz

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Schwarzplan

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Preisgerichtsbeurteilung

Die Iobenswerte Umstrukturierung und Integra-
tion des denkmalgeschützten Bestands setzt
einen klaren städtebaulichen Rahmen für die dif-
ferenzierte kleinteilige Bebauung im Inneren d
Entwicklungsgebiets. Da dichten Bauvo-
lumen im westlichen Bi h ausgegangen
wird, wird die bauliche Struktur in ihrer Höhen-
entwicklung abgestuft und gleichzeitig ihre
Baulücken aufgelockert. Es entsteht dabei ein

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

intelliegentes Flächenmuster, das eine Vielzahl
an gelungener Haus- und Wohntypologien wie
auch Nutzung ermöglicht. Die entstandene
Dichte muss auf ihre Maßstäblichkeit überprüft
werden. Das Erschließungsprinzip, jede Dop-
pelzeile am Kopfende im Westen bzw. aus der
Mitte der Häusergruppe im Mittelbereich und im
Osten ist bewußt reduziert. Kerngriff der städte-
baulichen Ranmenbedingungen für dieses Be-
bauungskonzept ist die Verlagerung ins Zen-

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

trum des Quartiers und die Umstrukturierung
des Johannes-Giesbert-Parks. Dadurch entste-
hen neue Freiraumqualitäten und eine starke
Ost-West-Einbindung in die umliegenden Stadt-
teile. Allerdings wirkt dies zu Ungunsten des
Gewachsenen und schwächt den Nord-Süd-
Grünzug erheblich,

Die Setzung der landschaftsarchitektonischen
Einzelobjekte von Hügel und Wasserbecken
wirkt gezwungen

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Ankauf:

d.n.a. dynamic network architects, Köln
Kai Trint - Hanno Kreuder

nagel - schonhoff - partner
landschaftsarchitekten, Hannover
Christoph Schonhoff

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Preisgerichtsbeurteilung

Der Entwurf setzt sich mit der stufenweisen Ent-
wicklung des Gebiets in der Form auseinander,
dass der Bestand zunächst überwiegend erhal-
ten wird und östlich und südlich durch eine hohe
verdichtete Block- und Zeilenbebauung ergänzt
wird.

Gegenüber dem Park entsteht hierdurch eine
klare städtebauliche Kante, die bestehende
Viertelstruktur wird über eine breite, von Was-

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

serflächen begleitete Allee gut an die Parkanla-
ge angebunden, welche im Übrigen unverän-
dert übernommen wird

Es werden Vorschläge entwickelt, die einen
kontinuierlichen Umwandlungsprozess des Be-
standes vom Abriss, störungsfreie Ergänzung
der Erschließung bis hin zur vollständigen Neu-
bebauung vorschlägt. Das Konzept nutzt damit
die Entwicklungspotentiale des Bestandes,
ohne diese jedoch konkret nachzuweisen

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes 13

Die städtebaulichen Vorgaben werden nur mit
einer sehr hohen Verdichtung der Neubebau-
ung erreicht, welche, wenn überhaupt in dieser
Form möglich, eine sehr eingeschränkte Flexi-
bilität hinsichtlich unterschiedlicher Wohnfor-
men zulässt und auch bezüglich der erzielbaren
Wohnqualität Fragen offen lässt. Gleiches gilt
auch für die ergänzende Bebauung südlich der
Xantener Straße

münden unmittelbar in den Park

Stadthäuer am Kanal Promenade am Park offene Mitte des Johahannes-Giesberts-Park Amsterdamer Strasse

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den Blick frei auf die offene Mitt

14

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Ankauf:

rha reicher haase architekten und stadtplaner,
Aachen

Preisgerichtsbeurteilung:

‚Auf Grundlage einer einfachen, robusten Block-
struktur, welche sich um die Halle 17 und einen
westlich vorgelagerten großen Platz gruppiert,
wird das neue Quartier in selbstverständlicher
Form an die umgebenden Viertelsstrukturen an-
gebunden.

Eine Alleeachse zwischen Gneisenauer Straße
und Amsterdamer Straße, die das Gebiet
nochmals untergliedert, bietet eine einfache

AktivZone/Park_Traverse

aber gut funktionierende Verbindung der Stadt-
gebiete östlich und westlich des zu beplanen-
den Bereichs.

Durch die Anbindungen des neuen Quartiers an
die Niehler Straße wird allerdings die denkmal-
werte Fassade an zwei Stellen unterbrochen.
Die vorgeschlagene städtebauliche Struktur
ermöglich insgesamt oder in Teilen unter-
schiedliche Wohnformen, die Baublöcke sind
aufgrund ihrer Dimensionierung gut geeignet.

AktivZone/Garten_Höfe

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Zur Parkanlage wird eine klare stadträumliche
Kante ausgebildet, welche die Grenze des der-
zeitigen Geländes aufgreift. Auch die Bebauung
südlich der Xantener Straße bildet eine klare
Raumkante und setzt die städtebauliche Struk-
tur der Umgebung konsequent fort.

3 Erschließung Nord_Ost_West Erschließung Süd
HR Eh Takgunoe: 1.06 a 5 1.06 DG Variante DG Variante
adtbaustein Urbanes Wohnen
T Die Biocktypokogue wird ım Bereich der Wohnnutzung fongeführt. so dass aın Naßen-
96 Übergang unterschwedlicher Nutzungen möglich ist Im Inneren der Blöcke ere-
BR Z Modulare Wohneinheiten ermöglichen eıne bunte Mischung aus unterscuedichen.
Wohnungs. und Haustyben HOrZONtB und verika Orgeniserte Wohnungen hören.
wantwmnan organnarı werden Dak Naitei Bauhasteraysten gewärvientet are
8 iR Michung der Eigenlume- ung Bewhnerinuihz Entsprechend der, Beat könen -
isn - manaen Ua: Buenngen nban. dad Bene vorn aber pen
1.06 EG 1.06 ‚Freiraum - Garten, Terrassen. Loggien undioder Dachgärten Die „grüne Schubladen“
Ommamensen.n denen Werna.aben eine nene Wornauaitar
Erschließung Nord_Ost West Erschließung Süd
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= Typ 2.90 m
j Wohnung
Ä ; | 3
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1.3.06 1.3.06
Erschließung Nora_Ost_West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_ West Erschließung Süd
7 Typ 3_90 m?
1.06 ” 1.06 2.06 06 2.06 06
Erschließung Nord_Ost West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_ West Erschließung Süd
- Typ 420m?
j = Wohnung Tgeschossig
ei 1.3.06 1.3.06
Erschließung Nord_Ost_West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_West ErschiieBung Süd

16

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Ankauf:

Baufrösche Architekten Stadtplaner GmbH,

Kassel
Tobias Mann

Preisgerichtsbeurteilung:

Der Verfasser entwickelt ein räumliches Konzept
auf einer Blockstruktur, die die vorhandene
Struktur des Betriebsgeländes widerspiegelt.
Durch den Erhalt und Umnutzung einzelner Ele-
mente der Ursprungsbebauung wahrt die Arbeit
nur ansatzweise die Identität des Gebiets. Die
einzelnen Blöcke eignen sich gut für unter-
schiedliche Wohnungstypologien. Der Verfas-
ser versucht die randlichen Sockelzonen als

durchmischte Nutzungen mit Ateliers und klei-
neren Gewerbeflächen umzusetzen; es bleibt zu
vermuten, dass letztendlich nur Parkplätze in
den Sockelzonen realisiert werden können. Dies
würde zu einer unwirtlichen Erschließungsebe-
ne führen. Die Anbindung des Parks an das
Gebiet wird durch-die Waldmulde beeinträch-
tigt. Die Randbebauung am Park mit Wohn-
türmen ist zu hoch und zu massiv, Die Er-
schließung ist als Netz im neuen Quartier

ISOMETRIE NORD WEST

ISOMETRIE SÜD WEST

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

ausgebildet, lässt jedoch die Freiraumqualitäten
eines Wohngebietes vermissen. Insgesamt lässt
die Arbeit eine klare Strukturierung und wirt-
schaftliche Ausnutzung erkennen.

|

Die Stadthäuser

Sie sind in einer Reihe angeordnet, die durch gestalterische Ele-
mente verbunden ist. Die verschiedenen Hausbreiten und die Vari-

18

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Engere Wahl:

Lorber + Paul Architekten, Köln

Gerd Lorber : Annette Paul

scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
Matthias Funk - Hiltrud Lintel - Rainer Sachse

Auszug aus der Preisgerichtsbeurteilung:

Im Plan sind die erhaltenswerten Bestandteile
insgesamt vorgesehen. Nicht nur die Fassade
sondern auch die dahinter liegenden Gebäude

sind im Plan eingesetzt. Man hat Ateliers hinzu-
gefügt. Vier Durchgänge für Fußgänger sind in
der Denkmalfassade konzipiert

Der Plan gibt ein detailliertes Bild von verschie-
denen Wohnungstypologien: Lofts, Apparte-
ments, Maisonettes, Einfamilienhäuser und Rei-
henhäuser. Die vier Loftgebäude sind über den
Plan verteilt. Das nördliche bildet eine städtebau-
liche Blockade zu einer wichtigen Sichtachse.
Die Erschließung von der Xantener Straße hat

BAUFELDER/BAUABSCHNITTE

ÖFFENTLICHES GRÜN
I PRIVATES GRÜN
ERSCHLIESSUNG + PARKEN

PRIVATES/ÖFFENTLICHES GRÜN

zwei Zugänge zum Gelände und von dort
abzweigend Wohnwege. Die Flächen des beste-
henden Parks bleiben erhalten. Die Grünstruktur
dient als Verbindung zur neuen Wohnanlage.
Negativ bewertet werden die formellen und gra-
fischen Wegbeziehungen im Park. Positiv sind
die Programme für Jugendliche an der Xantener
Straße zu bewerten

Lageplan M. 1:5.000

SPIEL + SPORT

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

Engere Wahl:

de Architekten Cie, Amsterdam
Buro Sant en Co

Auszug aus der Preisgerichtsbeurteilung

Eine ausgewogene Blockbildung mit großzügi-
gen Gartenhöfen bestimmt die neue Wohn-
struktur. Die Bebauung an der Niehler Straße
und an der Xantener Straße bilden den nördli-

chen westlichen Rand. Die Einbindung der
denk eschützten Fassade an der Niehler
Straße ist nicht geglückt

Die Blockzuschnitte lassen unterschiedliche
Wohnungstypen zu, d.h. sie sind flexibel zu ent-
wickeln. Am günstigsten erscheint eine Woh-
nungsmischung

Im Quartier werden unterschiedlich gestaltete
Stadtplätze vorgeschlagen, was die Atmosphä-
re fördert. Das Blumenfenster im Park wirkt

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etwas aufgesetzt. Die Verzahnung des Parks mit
dem neuen Stadtteil ist gelungen. Eine gute Ori-
entierung ist zu erwarten, da klare Sichtlinien
und Fußwegverbindungen die umgebende
Bebauung gut mit dem neuen Gebiet verknüp-
fen. Die große Flexibilität der Struktur erlaubt
unterschiedliche Baufenster und vielfältige Bau-
abschnitte. Insgesamt ein Wohnstadtteil, der
eine gute Wohn- und Lebensumgebung ver-
spricht.

Clouth-Gelände in Köln-Nippes

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Smeets + Damaschek, Erftstadt

Weitere Teilnehmer:
Stefan Schmitz, Köln

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Wennemar + ech Düsseldorf

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

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Kaspar Kraemer Architekten, Köln
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Gernot Schulz, Köln
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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

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Clouth-Gelände in Köln-Nippes

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Mitteilung BV

340 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4033/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 
 
Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks 
- Einwohnerfrage zur Sitzung am 01.12.2022 - 
Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4033/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.11.2022
Erstellt
24.11.2022 10:13