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Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks

Mitteilung BV 4033/2022 vom 22.11.2022

Stand: Am 02.02.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 1 Einwohnerfrage

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    An Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert Bezirksrathaus Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln per Emailan D An die Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes Köln, den 23. November 2022 Einwohnerfrage nach $ 39 GO: Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks in Köln- Nippes Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert, als Einwohner des Stadtbezirks Nippes reiche ich Ihnen für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 01.12.2022 eine Einwohnerfrage gemäß $ 39 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln ein. Wegen ständig steigender Einwohnerzahlen, benötigt die Stadt Köln dringend Bauland um neue Wohnungen zu errichten. Verfügbare innerstädtische Flächen stehen kaum bzw. gar nicht zur Verfügung. Folglich werden mit anderen Nutzungsarten belegte Flächen zum Wohnungsbau umgewidmet, auch Kleingartenanlagen. Erst im Jahr 2016 wollte die Stadt auf dem Gelände der Nippeser „Kleingartenanlage Flora e.V.“ zwischen Sechzigviertel und Innerer Kanalstraße neue Wohnungen errichten. Aufgrund des massiven Widerstands der daraufhin gegründeten Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE KÖLN beschloß der Rat der Stadt Köln die Abkehr von den Bebauungsabsichten. Zahlreiche Umweltverbände, Vereine, Institutionen und Privatpersonen, schlossen sich zum nachhaltigen Schutz des Kölner Stadtgrüns zusammen und initiierten das eigenständige Projekt gruensystem.koeln. Zum Ende des Jahres 2024 laufen die auf 20 Jahre befristeten Pachtverträge der Kleingärtner am Johannes-Giesberts-Park ab. Der Vereinsvorstand befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Stadt Köln, zwecks Verlängerung bzw. Erneuerung der Pachtverträge. Da eine Verlängerung der Pachtverträge zur Disposition steht, besteht bei der Stadtverwaltung offensichtlich eine alternative Folgenutzungsmöglichkeit. Sofern diese in einer Wohnbebauung besteht, könnten auf einer Gesamtfläche von ca. 9.200 Quadratmetern geschätzte 80 bis 100 neue Wohnungen errichtet werden. Diese wären über neue Wege und Straßen zu erschließen, welche aufgrund der geschlossenen Wohn- und Gewerbebebauung an der Xantener und der Amsterdamer Straße durch den Johannes-Giesberts- Park geführt werden müssten: - Im Norden wäre die Erschließung nur über die Xantener Straße und die im Park befindliche Zufahrt zur Kleingartenanlage möglich. ; Seite 1 von 3 - Im Süden könnte die neue Siedlung lediglich von der Amsterdamer Straße aus erschlossen werden. Es wären äußerst umfangreiche Eingriffe in den Johannes-Giesberts-Park erforderlich. Im Jahre 2004, beim Städtebaulichen Realisierungswettbewerb (SBR) „Clouth-Gelände in Köln- Nippes” wurden der Johannes-Giesberts-Park und die Kleingartenanlage dem Planungsgebiet aus mir unbekannten Gründen zugeschlagen, siehe Anhang Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘, Deckblatt und Lageplan auf Seite 3. Am 10.05.2004 fand ein dokumentiertes Kolloquium für die teilnehmenden Planungsbüros statt, siehe Anhang Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 17.05.2004. Dieses steht in Bezug zu der aktuellen Situation der Kleingärtner. Die Fragen Nr. 2, 3, 24 und 25 bezogen sich auf die Überplanung des Geländes der ‚Kleingartenanlage. 5 Die Beantwortung zweier Fragen wirkt sich auf die aktuelle Situation aus: - Antwort zu Nr. 2: „Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht überplant werden.“ - Antwort zu Nr. 25: „Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden städtebaulichen Gründen in Erwägung gezogen werden.“ In Beantwortung der Frage Nr. 15 bezüglich "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ...", wurde seitens des Stadtplanungsamtes die Aussage getroffen: „Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen = Diese Antwort verwundert insofern, als der Johannes-Giesberts-Park seit dem Jahr 1968 als Öffentliche Grünfläche festgesetzt und im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Ferner ist er als wichtige Radialverbindung des Inneren mit dem Äußeren Grüngürtel ein Bestandteil des zusammenhängenden Kölner Grünsystems. i Somit kommt dem Park in Zeiten der Klimaerwärmung als Kaltluftschneise eine Stadtteil- übergreifende Bedeutung zu. Eine Bebauung würde den nächtlichen Kaltluftaustausch behindern und somit die sommerliche Hitze-Insel Köln zusätzlich aufheizen. Dieser Zusammenhang war bereits im Jahr 2004 unbestritten. Ein Wettbewerbs-Ankauf veranschaulicht, wie Wohnbebauung die Funktion des Kölner Grünsystems behindern kann. Siehe Seite 10 des Anhangs Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes“. Aus diesem für mich widersprüchlichen Zusammenhang heraus, stelle ich folgende Fragen: Hauptfrage: . Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser Kleingartenanlage im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende des Jahres 2024, Wohnungen zu errichten? Unterfrage 1: Falls die Hauptfrage bejaht wird, aufgrund welcher ‚rechtlichen und tatsächlichen Probleme“ wurde die Überplanung der Kleingartenanlage im Rahmen des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Clouth-Gelände in Köln-Nippes" im Jahr 2004 ausgeschlossen, und aus welchen Gründen sollen diese Probleme 20 Jahre später nicht mehr bestehen? Unterfrage 2: Falls die Hauptfrage bejaht wird, wie konkret sind diese Absichten bzw. wie weit sind die Planungen zum jetzigen Zeitpunkt fortgeschritten? Seite 2 von 3 Unterfrage 3: Falls die Hauptfrage bejaht wird, inwieweit wurde das aktuelle „Gesamtkonzept zum Umbau des Johannes-Giesberts-Parks“ hierauf abgestimmt und berücksichtigt es die erforderlichen und umfangreichen Eingriffe in dieses Landschaftsschutzgebiet? Unterfrage 4: Falls die Hauptfrage bejaht wird, beabsichtigt die Stadt Köln, den gesetzlich vorgeschriebenen Kinderspielplatz-Bedarf von geschätzten 500 Quadratmetern, welchen die Wohnbebauung auslösen wird, in den Park auszulagern um dafür zusätzliche Wohnungen errichten zu können? Unterfrage 5: Falls die Hauptfrage bejaht wird, besteht die langfristige Absicht bzw. bestehen Planungen, die östliche Clouth-Siedlung mit der Amsterdamer Straße mittels einer Autostraße-zu verbinden, welche durch den Johannes-Giesberts-Park geführt werden müsste? Anhänge - Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘“, September 2004 - Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 1 7.05.2004 Seite 3 von 3
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 4033/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks - Einwohnerfrage zur Sitzung am 01.12.2022 - Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.
  • Anlage 3 Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR Clouth-Gelände in Köln-Nippes, 17.05.2004

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    Der Oberbürgermeister 17. Mai 2004 Stadtplanungsamt Herr Nottebrock Stadthaus Tel. ++49/+2 21 2 21-2 28 27 Willy-Brandt-Platz 2 Fax ++49/+2 21 2 21-2 24 50 50679 Köln Nied Koll 100504 Ke1SB.doc E RGEBNISPROTOKOLL über das Kolloquium für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb "Clouth-Gelände in Köln-Nippes" Datum: 10.05.2004 Ort: Aula der Gemeinschaftshauptschule Brehmstraße Brehmstr. 2, 50735 Köln (Nippes) Zeit: 16:13 Uhr - 17:30 Uhr Anwesende des Preisgerichts: siehe Anwesenheitsliste – Anlage 1 - 2 - Das Preisgericht besichtigte von ca. 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr das Wettbewerbsgebiet. In der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:10 Uhr fand die Vorbesprechung des Preisgerichtes statt, in der über die schriftlich eingegangenen Fragen der Wettbewerbsteilnehmer bzw. -teilnehmerinnen sowie über Fragen und Anregungen der Preisrichter bzw. Preisrichterinnen diskutiert wurde. Hierbei ist Folgendes für die Bearbeitung festgehalten worden: 1. Der städtebauliche Entwurf soll für den Park eine Aufwertung mit sich bringen, d. h. die gute Nutzbarkeit mit einer zusammenhängenden Fläche muss gewährleistet sein, die Anschlüsse an den überörtlichen Grünzug, sofern die heutige Lage verändert werden sollte, sind nachzuweisen. 2. Der städtebauliche Entwurf muss Aussagen zu den Rändern treffen, so auch zur Niehler Straße, die in dem heutigen Straßenprofil überdimensioniert ist. 3. Hinsichtlich des nicht denkmalgeschützten Bestandes sind die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen frei, diesen in ihr städtebauliches Konzept einzubeziehen (das Planungsprogramm mit 100 000 m² BGF Wohnen und 25 000 m² BGF gewerbliche Nutzung bleibt davon unberührt). Aus diesem Grunde wird der Text auf Seite 9, 2. Gewerbe, letzter Absatz, geändert: "Es können Lösungen angeboten werden, die eine Erhaltung bestehender, erhaltenswerter Gebäude und ggf. späterer Ersatz durch neue Gebäude vorsehen." Nach der Begrüßung stellt Frau Müller im Namen der Stadt Köln das Preisgericht vor: − Herr Prof. Jaques Blumer Architekt, Bern/Schweiz − Frau Prof. Annette Marx Architektin, Eindhoven/Niederlande − Frau Prof. Rebecca Chestnutt Architektin, Berlin − Herr Prof. Jochem Jourdan Architekt, Frankfurt − Herr Prof. Johannes Schilling Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, Köln − Herr Theodor Josef Greif Vertreter der Wohnungswirtschaft, Köln Sie erklärt, dass das Preisgericht beschlossen hat, Herrn Prof. Dören, Stadtplaner, und einen noch zu benennenden Landschaftsarchitekten als Stellvertreter in das Gremium aufzunehmen. Frau Müller entschuldigt das Fernbleiben von Herrn Beigeordneten Streitberger. Sie gibt bekannt, dass geringfügige Korrekturen und weitere Erläuterungen zum Auslobungstext vorgenommen wurden. Diese Änderungen werden gemeinsam mit den schriftlich eingegangenen Fragen mit den Antworten verlesen (siehe Teil I). Danach werden die von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen gestellten Fragen beantwortet (Teil II). - 3 - TEIL I Korrekturen und Erläuterungen zum Auslobungstext und Beantwortung der schriftlich oder per E-Mail eingereichten Fragen 1. Frage zu Seite 1: Termine Für die Bearbeitung der Aufgabe stehen 6 ½ Wochen zur Verfügung, ab dem Kolloquium gerechnet nur 4 ½ Wochen. Dies scheint uns in Bezug auf die Komplexität der Aufgabe nicht angemessen zu sein. Die Teilnehmer haben dadurch wenig Möglichkeiten, die Integration der Bearbeitung des Wettbewerbs in den laufenden Bürobetrieb sinnvoll zu planen. Bitte um Begründung der gewählten engen Termine und um Einräumung einer vernünftigen Bearbeitungszeit. Antwort: Die Abgabe wird verlängert: Für die Pläne (CD-ROM etc.) Montag, den 14.06.2004, und für das Modell Montag, den 21.06.2004. ................................................................................................................................................... 2. Frage zu Seite 3: Beschreibung des Plangebietes Die Beschreibung der Plangebietsbegrenzung auf Seite 3 der Auslobung sowie die Einzeichnungen der Plangebietsbegrenzungen in den Planeinträgen unterscheiden sich. Ist die Kleingartenanlage Bestandteil des Plangebietes, und kann diese überplant werden, oder befindet sie sich außerhalb des Planungsbereichs? Antwort: Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht überplant werden. Falls städtebaulich begründet eine Überplanung vorgenommen wird, muss die Anlage innerhalb des Wettbewerbgebietes in Art und Umfang nachgewiesen werden - vgl. Beantwortung 24. und 25. ................................................................................................................................................... 3. Frage zu Seite 3: Lage/Ort Statt der westlichen Grenze der Kleingartenanlage im Osten begrenzt die östliche Grenze der Kleingartenanlage im Osten das Wettbewerbsgebiet. Sehen wir dies so richtig? Antwort: Ja. ................................................................................................................................................... 4. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung Wo befinden sich die derzeitig als Ateliers und von kleineren Dienstleistungsunternehmen genutzten Gebäude? Bestehen in dieser Hinsicht Präferenzen für bestimmte Gebäude? Antwort: Wurde durch Herrn Michaelis, Liegenschaftsverwaltung, anhand des Übersichtsplanes bezeichnet. Die in der zweiten Zeile an der südlichen Grenze (vgl. Anlageplan) ................................................................................................................................................... 5. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzungen Welche Gebäude werden derzeit von kleineren Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen genutzt? Antwort: Alle vorhandenen Gebäude werden zur Zeit gewerblich genutzt. - 4 - ................................................................................................................................................... 6. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung, Werkhallen Wo liegen die Werkshallen 8408, 8416, 8417, 8424, 8425 und 8429? Antwort: Die Bezeichnungen der Hallen sind dem Textbeitrag zum Denkmalschutz entnommen, der allen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen auf der CD-ROM mitgeliefert wurde. Die Zuordnung der Hallennummern ist dem "Plan zum Denkmalschutz" zu entnehmen, der ebenfalls auf der CD-ROM unter der Datei Kapitel 3, Informationsmaterial, 9.2 Denkmalschutz (Plan), enthalten ist. ................................................................................................................................................... 7. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung Auch in der dfx-Datei fehlt die Eintragung der Werkhallen. Woher bekommen wir die Abmessungen der denkmalgeschützten/erhaltenswerten Hallen? Antwort: Die Abmessungen (Länge x Breite) sind dem o. g. Plan auf der CD-ROM zu entnehmen. Die Ausloberin bemüht sich, weitere Unterlagen zu diesen Gebäuden (Höhen, Ansichten) zu erhalten. Sofern solche Unterlagen existieren, werden sie den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen kurzfristig zur Verfügung gestellt. ................................................................................................................................................... 8. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung Außerhalb des Werksgeländes liegen Übergangshäuser und ein Garagenhof. Wo finden wir diese? Antwort: Die Übergangshäuser befinden sich auf der Südseite der Xantener Straße, östlich der Wegeeinmündung zur Parkanlage. ................................................................................................................................................... 9. Frage zu Seite 4: Gewerbegrundstück Xantener Straße Wo befindet sich das auf Seite 4 der Auslobung beschriebene private Gewerbegrundstück an der Xantener Straße, und kann dieses vollständig überplant werden? Antwort: Das Grundstück liegt gegenüber der Einmündung der Kretzerstraße und trägt die Parzellennummer 2275/415. Es kann vollständig überplant werden. ................................................................................................................................................... 10. Frage zu Seite 4: Erhaltenswerte Gebäude Wie hoch ist die absolute Höhe der erhaltenswerten Gebäude? Antwort: Die Angabe der absoluten Höhen können nur als Dateien einer Scannerüberfliegung übergeben werden (vgl. Frage zu Seite 18 - Topographie). Die Ausloberin bemüht sich zusätzlich um weitere Unterlagen mit Aussagen zu Gebäudehöhen. Sofern solche Unterlagen vorhanden sind, werden sie umgehend den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt. ................................................................................................................................................... - 5 - 11. Frage zu Seite 4: Denkmalschutz Welche Gebäude sind denkmalgeschützt, welche sind erhaltenswert? Antwort: Die denkmalgeschützten Gebäude sind in dem Plan dargestellt ist, der allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen auf der CD-ROM zur Verfügung gestellt wurde (Datei unter Kapitel 3, Informationsmaterial, 9.2 Denkmalschutz). Welche Gebäude darüber hinaus erhalten werden sollen, liegt im Ermessen der Planer bzw. Planerinnen. Diese sollen in Abhängigkeit ihres Entwurfskonzeptes entscheiden, welches Gebäude erhalten werden soll und welches nicht. ................................................................................................................................................... 12. Frage zu Seite 7 unten: Gebäude- und Wohnungstypen Wie ist die Aussage im Text auf Seite 7 unten bis Seite 8 oben zu verstehen: "Es steht dabei die Vorstellung im Hintergrund, ................ hiervon realisiert werden kann." Antwort: Für die gewählte städtebauliche Figur sind die Grundrisse exemplarisch nachzuweisen und zwar für alle vom Verfasser vorgesehenen Wohnungstypen. ................................................................................................................................................... 13. Frage zu Seite 7: Wohnungsbau Vorgegeben wird eine Bruttogeschossfläche von insgesamt mindestens 100 000 m² für Wohnen bei einem Wohnanteil von 75 % der Wettbewerbsgebietsflächen und einer GFZ von 1,1 bis 1,2. Bei einer angenommenen Überrechnung der heute im FNP dargestellten Nutzflächen für GE/GI und W ergibt sich bei einem angenommenen 30 %igen Anteil für Erschließung und internes Grün und einem 75 %igen Anteil des Wohnens an den Grundstücksflächen und einer angenommenen GFZ von 1,2 auf den heutig genutzten Bauflächen eine Bruttogeschossfläche von ca. 96 000 m². Um mindestens 100 000 m² oder mehr zu erreichen, müsste der Johannes-Giesberts-Park ohne Ersatz in Anspruch genommen werden oder von einer höheren GFZ ausgegangen werden. Ist nicht eher von einer Obergrenze von maximal 100 000 qm für Wohnen auszugehen? Antwort: Bei der Berechnung der gesamten BGF soll von einem bis zu max. 30 %igen Erschließungsflächenanteil mit internem Grün ausgegangen werden. Es werden mindestens 100 000 m² BGF für Wohnen bzw. Wohnen und Arbeiten und weitere 30 000 m² BGF für Gewerbe/Dienstleistungen/Künstler gefordert. ................................................................................................................................................... 14. Frage zu Seite 8: Wohnungsbau Was wird unter gehobenem Einfamilienhausbau bei einer GFZ von 1,0 verstanden? Antwort: Es handelt sich vornehmlich um den Bau- und nicht um einen Flächenstandard. Wohnungsbau in guter städtebaulicher Lage und Einbindung sowie in einer standortangemessenen Verdichtung, d. h. auf relativ kleinen Grundstücken bzw. wie in der Auslobung auf Seite 7 unter Punkt 1. beschrieben - vgl. auch Antwort zu 15. ................................................................................................................................................... 15. Frage zu Seite 8, Absatz 4: Wohnungsbau Der Passus "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ..." bleibt unklar, wir bitten um nochmalige Erläuterung, was ist gemeint? - 6 - Antwort: Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen. Die Auslobung schreibt vor, dass Wohngebäude, auch Einfamilienhäuser, nicht weniger als drei Vollgeschosse haben dürfen. Grundsätzlich werden für die sehr günstige innerstädtische Lage innovative Wohnformen auch für das Eigenheim erwartet; das Eigenheim mit Vorstadtcharakter erfüllt nicht die Vorstellungen urbanen Wohnens. ................................................................................................................................................... 16. Frage zu Seite 8: Werkswohnungen Die privatisierten Werkswohnungen im Süden des Plangebietes sind in das Entwurfskonzept zu integrieren. Bedeutet dies im Sinne des Erhalts? Antwort: Die privatisierten Werkswohnungen sind ausnahmslos zu erhalten und städtebaulich in die Neuplanung zu integrieren. ................................................................................................................................................... 17. Frage zu Seite 9: Gewerbe Verstehen wir die Auslobung so richtig, dass mögliche Alternativen des schrittweisen Ersatzes von erhaltenswerten Gewerbegebäuden sich nicht auf den denkmalgeschützten Bestand beziehen dürfen? Antwort: Ja. Denkmalschutz heißt grundsätzlich, dass das geschützte Gebäude zu erhalten ist. Der in der Auslobung enthaltene Hinweis auf schrittweise Lösungen bezieht sich deshalb nicht auf die denkmalgeschützten Gebäude. ................................................................................................................................................... 18. Frage zu Seiten 9/10: Wie ist das Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe zu verstehen, wird eine eigene Gewerbezone oder eine Durchmischung im Sinne einer vertikalen Trennung innerhalb eines Gebäudes angestrebt? Antwort: Angestrebt wird eine gewerbliche Nutzung der Denkmalbauten und deren bauliche Ergänzung. Aus vermarktungstechnischen Gründen ist eine vertikale Nutzungstrennung gewünscht. ................................................................................................................................................... 19. Frage zu Seite 10: Erschließung des Plangebietes Können die zur Erschließung des Plangebietes auf Seite 10 aufgeführten Werkszufahrten an der Niehler Straße, Xantener Straße und Franz-Clouth-Straße hinsichtlich ihrer genauen Lage im Lageplan gekennzeichnet werden? Antwort: Die vier vorhandenen Zufahrten zum Clouth-Gelände sind in einem am 05.05.2004 gemailten Plan dargestellt. ................................................................................................................................................... 20. Frage zu Seite 10: Erschließung Gibt es verkehrstechnische Vorgaben zur möglichen Dimensionierung der Gebietseinfahrten sowie deren Einbindung in den bestehenden Verkehrsfluss? - 7 - Antwort: Es gibt keine Vorgaben für die Dimensionierung der Trassierungselemente. Es ist Teil der städtebaulichen Aufgabenstellung, diese so festzulegen, dass eine hinreichende leistungsfähige Gebietserschließung gewährleistet ist. Im Übrigen sind die Richtlinien der EAE 85/95 (Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen, Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) zu Grunde zu legen. ................................................................................................................................................... 21. Frage zu Seite 10: Erschließung Welche Verkehrsbelastung DTV liegt auf der Xantener Straße, der Niehler Straße und der Florastraße? Antwort: Es können Aussagen über die Verkehrsbelastungen der angrenzenden Straßen gemacht werden, da Zählergebnisse vorliegen. Diese Diagramme werden als Anlage mit versendet. ................................................................................................................................................... 22. Frage zu Seite 11: Bauabschnitte Welche Größe sollen Bauabschnitte haben? Antwort: Die Ausloberin macht hierzu keine Vorgaben. Hier Vorschläge zu machen, ist Teil der städtebaulichen Aufgabenstellung des Wettbewerbs. ................................................................................................................................................... 23. Frage zu Seite 12 oben: Erhalt der Bäume Welche Bäume im Plangebiet können entfallen? Antwort: Die raumbildenden Teile des vorhandenen Baumbestandes am westliche Rand des Parks sollen erhalten werden. Ansonsten ist dies nach städtebaulichen Kriterien zu entscheiden. ................................................................................................................................................... 24. Frage zu Seite 12: Kleingärten Zitat: "Bei der Planung sind die Belange der Kleingärtner in der Anlage, die innerhalb des Wettbewerbsgebietes liegt, angemessen zu berücksichtigen." Ist die Aussage so zu verstehen, dass die Kleingartenanlage erhalten werden muss bzw. Ersatzflächen anzubieten sind? Antwort: Die Kleingartenanlage befindet sich im Eigentum der Stadt Köln und soll erhalten bleiben; falls entwurfsabhängig eine Verlagerung erforderlich ist, muss die Anlage innerhalb des Wettbewerbgebietes in Art und Umfang nachgewiesen werden (siehe Antwort zu Punkt 3.) ................................................................................................................................................... 25. Frage zu Seite 12: Freiflächen Die Kleingartenanlage am Ostrand des Plangebietes ist in das Plangebiet einbezogen. Was bedeutet es, die Belange der Kleingärtner angemessen zu berücksichtigen? Soll die Kleingartenanlage erhalten werden? Wird die Kleingartenanlage in vollem Umfang heute aktiv genutzt? Macht eine Verlegung zu den Kleingartenanlagen nördlich der Xantener Straße einen Sinn, und wären dort verfügbare Flächen vorhanden? - 8 - Antwort: Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden städtebaulichen Gründen in Erwägung gezogen werden. Ersatzflächen stehen in engerer Nachbarschaft nicht zur Verfügung. Falls eine Überplanung trotzdem vorgenommen wird, muss innerhalb des Wettbewerbsgebietes eine Ersatzfläche in adäquatem Umfang und Größe ausgewiesen werden. ................................................................................................................................................... 26. Frage zu Seite 18, oben: Pläne als gerollte Plots Zur Planabgabe stellt sich die Frage, ob anstelle gerollter Plots auch montierte Pläne geliefert werden können (handelsübliche Plotter drucken nur mit max. 88 cm Breite). Antwort: Bei der Planabgabe ist wichtig, dass die Breite von 1,00 m und die Höhe/Länge von 1,80 m n i c h t überschritten wird, da die Pläne für die Vorprüfung und vor allem für das Preisgericht auf Kappa-Leim-Platten befestigt werden, die diese Größe haben. Ob die Breite von 1,00 m unterschritten wird oder ob zwei Pläne von geringerer Breite auf das Maß 1 m gebracht werden, ist unerheblich. ................................................................................................................................................... 27. Frage zu Seite 18: Topographie, Schnitte Ist es möglich Aussagen/Zeichnungen zur Topographie auf dem Gelände zu erhalten (falls vorhanden)? Antwort: Die Topographie des Geländes geht aus der Unterlage hervor, die allen teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften als ASCii-Datei (Textdatei), die auf Gauss-Krüger-Koordinaten Höhenangaben über m ü.NN ausweisen, diese sind aus der Scannerberfliegung von 1998, zugestellt wurde. Die Geländehöhen des ca. 14,5 ha großen Geländes liegen zwischen 42 m und 46 m ü. NN., nach Süden hin leicht geneigt. Die Grundwassergleichen des Staatlichen Umweltamtes liegen bei ca. 39,5 m ü. NN. beim höchsten Stand in Rheinnähe (3/1988) und zwischen 38 m bis 37,5 m ü. NN. beim mittleren Grundwasserstand (10/1987). Im Gutachten der Fa. Kühn Geoconsulting GmbH, Bonn, zum Flächenrecycling wurde das Grundwasser in 24 Sondierungen in Tiefen zwischen 1,05 m und 6,6 m unter Gelände gemessen. Ausgehend von mittleren Grundwasserständen von ca. 6 m bis 7 m unter Flur wird davon ausgegangen, dass es sich bei den hohen Wasserständen um temporär vorhandene Schichtwässer handelt. ................................................................................................................................................... 28. Frage zu Seite 18: Schwarzplan Ist es möglich, den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen den abgedruckten Schwarzplan digital zur Verfügung zu stellen? Antwort: Ja. Ein solcher Plan wurde in der vergangenen Woche allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen per E-Mail zugesandt. ................................................................................................................................................... 29. Frage zu Seite 18: Leistungen, Massenmodell Es wird ein Massenmodell maximal 1,0 x 1,0 m verlangt. Gehen wir richtig in der Annahme, dass keine Modellgrundplatte mit der Umgebungsbebauung zur Verfügung gestellt wird und sich jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin diese selbst herstellen muss einschließlich der Umgebungsbebauung, zu deren Maßstäblichkeit nur Geschosszahlen und Dachformen - 9 - angegeben sind? Wenn ja, so scheint uns dies volkswirtschaftlich unvernünftig zu sein und lässt auch die Frage aufkommen, ob die Herstellung des Grundmodells in das Basishonorar zur Ermittlung der Wettbewerbssumme eingerechnet ist. Wir bitten um die Bereitstellung eines Bestandsmodells durch die Ausloberin. Antwort: Es wird von der Ausloberin keine Modellgrundplatte zur Verfügung gestellt, die in ein Umgebungsmodell eingesetzt werden könnte. Es soll nämlich kein aufwändiges Show- Modell gebaut werden, sondern lediglich ein einfaches Massenmodell, das jeder Planer bzw. jede Planerin während des Planungsprozesses ohnehin erstellt. Die Erstellung des Modells wurde bei der Preisermittlung berücksichtigt und von der Architektenkammer NRW akzeptiert. ................................................................................................................................................... 30. Frage zu Seite 20: Preise und Anerkennungen Anerkennungen sind uns bisher aus der GRW nicht geläufig. Antwort: Der Ausloberin auch nicht. Es muss richtig heißen "Ankäufe". Der Begriff "Anerkennungen" ist durch den Begriff "Ankäufe" zu ersetzen. ................................................................................................................................................... 31. Frage zu Anlage 3: Digitale Daten Welche DXF-/DWG-Daten müssen übergeben werden? Reichen die Daten des Lageplans aus? Antwort: Der Lageplan muss als DXF- und DWG-Dateien übergeben werden und von AutoCad 2004- Format (abwärts kompatibel bis zum Release 12-Format) lesbar sein. Die graphische Darstellung ist geordnet in verschiedene Layer anzulegen. Zusätzlich sind die Plot-Datei (HP DesignJet 755, 1055 oder 3500) für die Original-Darstellung der Planinhalte wichtig. Bitte vergleichen Sie Anlage 3 der Auslobung ("Digitale Übernahme von CAD Dateien - externe.doc"). Die einzureichenden Pläne zudem als PDF- oder JPG-Format abzugeben. ................................................................................................................................................... 32. Frage zu Anlage 3: Digitale Daten Ist die Übergabe auf Grundlage der Gauß-Krüger-Koordinaten zwingend? Antwort: Ja. Eine Übernahme der Daten auf der Grundlage von Gauß-Krüger-Koordinaten ist wie bereits im Auslobungstext beschrieben zwingend. Alle planungs- und raumbezogene Daten der Stadt Köln liegen in diesem System vor. Aus diesem Grunde können leicht weitere Informationen in die Planung, wie z. B. Altlastenflächen oder Analysen (Verschneidungen), mit aufgenommen werden. ............................................................................................................................................................ Auf Seite 18 ist bei "Folgende Leistungen sind zu erbringen" die Ziffer 2. ersatzlos zu streichen. Auf Seite 19 ist bezüglich der Einlieferung Folgendes zu erläutern: Bei verspätetem Eintreffen der Planunterlagen ist die rechtzeitige Absendung/Aufgabe durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nachzuweisen. Ebenso gilt die Auftragsquittung bei einem Kurierdienst. ............................................................................................................................................................ - 10 - 33. Eine weitere schriftliche Anfrage wurde an die GEW Rheinenergie AG gestellt: Wie hoch sind die Kapazitäten der Fernwärmeleitungen zu Zoo/Flora/Krankenhaus? Wie stark werden sie ausgenutzt? Gibt es Daten zur Spreizung (Vorlauf-, Rücklauftemperatur), die möglicherweise zeigen, dass durch Optimierung der Haus- und Übergabeanlagen die Fernwärme besser ausgenutzt werden kann? Im Sinne einer CO 2-Minderung ist die Fernwärmeversorgung die optimale Lösung. Dem Ausschuss sollte auch verdeutlicht werden, dass das Heizkraftwerk Niehl durch eine komplett neue GuD-Anlage ersetzt wird, die wesentliche Effizienzsteigerungen bringt. Die Fernwärmelösung bringt zudem wirtschaftliche Pluspunkte: In Köln selbst fällt mehr Wertschöpfung an, was einen kleinen aber feinen Beschäftigungsgewinn bedeutet - dieser ist aber nicht subventioniert - im Gegensatz zu WEA. Antwort der GEW Rheinenergie AG (GEW RE): Hierzu ist zu sagen, dass das Stadtplanungsamt u. E. richtigerweise die Aussagen zur Energieversorgung neutral und zurückhaltend formuliert hat, da die Energieversorgung naturgemäß nur begrenzt für die Stadtgestaltung relevant ist. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass das Thema der Energieversorgung des Clouth-Geländes bisher nicht oder nur unzureichend behandelt worden ist. Vielmehr können wir Ihnen mitteilen, dass wir uns seitens GEW RE bereits bei bekannt werden der ersten städtischen Überlegungen Mitte letzten Jahres intensiv mit der zukünftigen Energieversorgung des Clouth-Geländes auseinandergesetzt haben. Im Rahmen einer ersten Machbarkeitsuntersuchung haben wir unter Zugrundelegung der prognostizierten Flächen und Leistungen die Versorgungsmöglichkeiten sowohl mit Gas als auch mit Fernwärme geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass bei den heutigen Randbedingungen eine Versorgung sowohl mit Gas als auch mit Fernwärme technisch und wirtschaftlich darstellbar ist. Während für Gas die äußere Erschließung bereits in den umgebenden Straßen des Plangebietes vorhanden ist, ist für die Fernwärme eine Netzvorstreckung aus Richtung Kinderkrankenhaus sowie eine zusätzliche Druckerhöhungsanlage im Bereich des Kölner Zoos nötig. In welcher Form letztendlich die spätere Erschließung des Clouth-Geländes durchgeführt wird, kann jedoch erst endgültig auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes bzw. Bebauungsplanes und in Kenntnis von Bedarfstruktur, Bedarfswerten und Realisierungszeiträume der geplanten Objekte entschieden werden. Sobald uns diese Informationen in verlässlicher Form vorliegen, werden wir in Abstimmung mit der Stadt und den Investoren eine Abgrenzungsplanung durchführen und die zukünftige Energieversorgung für das Clouth-Gelände festlegen. Wir versichern Ihnen, dass diese Abgrenzungsplanung neben dem technisch-wirtschaftlichen Energieträgervergleich auch die ökologischen Vor- und Nachteile der jeweils untersuchten Varianten ausweisen wird. - 11 - TEIL II Beantwortung der mündlich gestellten Fragen 34. Frage zu Seite 3: Derzeitige Nutzung Wann wird die Nutzung der Übergangshäuser aufgegeben? Antwort: Das gesamte Plangebiet soll in absehbarer Zeit Eigentum der Stadt Köln werden. ................................................................................................................................................... 35. Frage zu Seite 4: Denkmalschutz, erhaltenswerte Gebäude Können Planunterlagen zu den denkmalgeschützten Gebäuden zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Nein, da es für die Gebäude auf dem Plangebiet keine detailliert ausgearbeiteten Pläne gibt. ................................................................................................................................................... 36. Frage zum Luftbild des Plangebietes: Die denkmalgeschützte Halle ist auf dem Luftbild mehr als doppelt so groß wie auf den Plänen. Welche Unterlage ist die Richtige? Antwort: Auf dem Plangebiet schließen sich verschiedene Hallen mit derselben Dachkonstruktion an, so dass im Luftbild eine einzige große Halle zu sehen ist. Allerdings steht nur die eine im Plan verzeichnete unter Denkmalschutz. ................................................................................................................................................... 37. Frage zu Seite 8: Wohnungsbau, Gemenge, Dichte Bezieht sich die vorgegebene GFZ auf die derzeit bestehende Bebauung? Die Größe des Parks muss demnach erhalten blieben, kann aber auf dem Plangebiet verschoben werden? Antwort: Eine GFZ-Berechnung ist für die Verfasser ohne Belang; entscheidend ist der Nachweis der geforderten Bruttogeschossflächen. Die Größe des Parks ist zu erhalten, kann in der stadträumlichen Konzeption jedoch eine andere Lage finden; der Anschluss an das übergeordnete Grünsystem ist darzustellen. ................................................................................................................................................... 38. Frage zu Seite 6: Umweltaspekte Gibt es für das Plangebiet eine Art "Altlastenkataster", um ggf. Altlasten umgehen zu können? Antwort: Da es sich um Industriefläche handelt, wird das gesamte Areal belastet sein, sowohl Gebäude als auch die Grundstücke. Sanierungsmaßnahmen werden grundsätzlich erforderlich; da die Belastung der Gebäude besonders hoch anzunehmen ist, wurde seitens der Stadt die Freiräumung des Geländes erwogen, außer den denkmalgeschützten Gebäuden. ................................................................................................................................................... - 12 - 39. Frage zu Seite 11: Ruhender Verkehr Ist die Planung von Tiefgaragenplätzen verpflichtend oder können Alternativen vorgeschlagen werden? Antwort: Alternativvorschläge sind durchaus erwünscht. Von der Planung eines großen Parkhauses für das gesamte Plangebiet ist aber abzusehen. Ziel ist Realteilung. Zu beachten ist, dass der Grünstreifen an der Fassade Niehler Straße unter Bestandsschutz steht und demnach nicht in Parkplatzfläche umzuwandeln ist. ................................................................................................................................................... 40. Frage zu Seite 11: Ruhender Verkehr Pro 50 m² Bruttogeschossfläche (BGF) gewerbliche Nutzung soll ein ebenerdiger Einstellplatz vorgesehen werden. Bei einer Vorgabe von 25 000 m² BGF wären das 500 ebenerdige Stellplätze. Ist das wirklich so gewollt? Antwort: Hierbei handelt es sich um Richtzahlen der Landesbauordnung. Die Anordnung in Hoch- oder Tiefgaragen ist zulässig; Voraussetzung ist jedoch, dass sinnvolle Abschnitte gebildet werden können. Eine Großgarage, vgl. Rheinauhafen, ist nicht erwünscht. Ein Anteil an ober- flächennahen Stellplätzen ist nachzuweisen mit einem Anteil von ca. 10 %. ................................................................................................................................................... 41. Frage: Können Angaben zum Grundwasserspiegel und zur Hochwassergefahr gemacht werden? Antwort: Ja. Unterlagen hierzu sind dieser Niederschrift beigefügt. ................................................................................................................................................... 42. Frage: Können Höhenangaben für die Parkanlage gemacht werden? Antwort: Ein Höhenplan ist dieser Niederschrift beigefügt. Die Baumschutzordnung ist im Rahmen des Wettbewerbs nicht zu beachten; es wird jedoch erwartet, dass raumprägender Baumbestand im Planungskonzept Berücksichtigung findet. Die Kronendurchmesser aller Bäume sind dem Lageplan zu entnehmen. ................................................................................................................................................... 43. Frage: Können Angaben zu den Höhen der Gebäude am Rande des Plangebietes gemacht werden? Antwort: Alle Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden können, liegen dieser Niederschrift bei. ................................................................................................................................................... 44. Frage: Es ist hochwertiger Wohnungsbau in der Auslobung erwünscht. Welches Zielpublikum soll angesprochen werden? - 13 - Antwort: Öffentlich-geförderter Wohnungsbau ist nicht beabsichtigt; Eigentumsbildungsmaßnahmen des 3. Förderweges sowie frei-finanzierter Wohnungsbau für unterschiedliche Wohnbedürfnisse von Familien, Ältere, Alleinerziehende u. a. sind Zielsetzung. ................................................................................................................................................... 45. Frage: Ist die Bebauung Niehler Straße/Florastraße überplanbar? Antwort: Nein. Es soll ein adäquater Anschluss geschaffen werden. ................................................................................................................................................... 46. Frage: Ist die Planung von Hochhäusern ausgeschlossen? Antwort: Ja. ................................................................................................................................................... Frau Müller bedankt sich für die rege Teilnahme, wünscht den Teilnehmern und Teilnehmerinnen viel Erfolg. gez. Anne L. Müller gez. Nottebrock Anne L. Müller Nottebrock (Schriftführer) Anlagen
  • Anlage 2 Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes, September 2004

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    ii & E2 Stadt Köln i Dezernat Vi- Stadtentwieklung;Planer’ünd Bäuen Stadtplanungsamt u in 3 } u A baulicher Realisietungswättbewerb Fe in Köln "Nippes * > ..% sr T Pr Impressum Herausgeber: Stadt Köln Stadtplanungsamt Abt. 610/3 Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 ° 50679 Köln Tel.: 0221/221-22893 Fax: 0221/221-22450 Redaktionelle Bearbeitung: Redaktion wettbewerbe aktuell Judith Jaeger “ Verlag: ? wettbewerbe aktuell % Ischaft mbH Maximilianstraße 5 : 79100 Freiburg im Breisgau Tel.: 0761/77455-0 - Fax: 0761/77455-11 Internet: www.wettbewerbe-aktuell.de E-Mail: verlag@wettbewerbe-aktuell.de Druck: Dinner Druck GmbH Schlehenweg 6 - 77963 Schwanau Schutzgebühr € 5,- September 2004 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Vorwort Mit dem Kauf des Clouth-Geländes in Köln-Nippes durch die Stadt Köln im Jahre 2003 wurde entschieden, dass in absehbarer Zeit auf diesem über 130 Jahre lang industriell genutzten Areal eine Nutzung entstehen soll, die sich in die vorhandene Wohnnutzung im Umfeld des Fabrikgeländes einfügt. Die Clouth-Werke, die ihre Produktion von Gummiwaren in den Jahren 1867/1868 begannen und kontinuier- lich bis 1981 vergrößerten, spezialisierten sich in den letzten Jahren auf die Herstellung von Förderbändern für die Braun- und Steinkohle. In den besten Zeiten des Familienbetriebes Clouth arbeiteten hier mehr als 3000 Beschäftigte. Die Produktion soll nun in den nächsten Jahren eingestellt werden. Bei der günstigen Lage des Gebietes an einem städtischen Park und umgeben von einem gewachsenen Wohpstandort bietet sich eine Wohnnutzung mit kleineren, nicht störenden Gewerbeeinheiten an. So lautete auch die Aufgabenstellung des Wettbewerbes, den die Stadt Köln von April bis Juli 2004 durchgeführt hat. Das Werksgelände soll zu einem eigenständigen Wohngebiet mit ergänzender, nicht störender gewerblicher Nutzung und mit einer der Lage im Stadtgebiet entsprechenden Verdichtung entwickelt werden. Dabei soll- ten auf dem 15 ha großen Gelände etwa 100 bis 120 Wohnungen und Appartements und etwa 35.000 qm Fläche für gewerbliche Nutzungen entstehen. Für das Thema „Wohnen und Arbeiten“ waren Lösungen gefragt, die eine Kombination im selben Gebäude ebenso ermöglichen wie das Nebeneinander dieser Nutzungen in einem Block oder in einer Bauzeile. Darüber hinaus sollte der benachbarte, etwa 10 ha große Johannes- Giesberts-Park in die Planung miteinbezogen werden, wobei zu beachten war, dass die allgemeine Nutzbarkeit des Parks sowie sein Charakter als weitläufige Grünanlage und als Teil eines zusammenhängenden Grünzuges nicht verloren geht. Dem eigentlichen Wettbewerb wurde ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, so dass aus einem Bewer- berkreis von über 100 Büros aus ganz Europa letztlich 40 Büros ausgewählt und 10 Büros eingeladen wur- den. Das Preisgericht trat am 9. Juli 2004 unter Vorsitz von Jaques Blumer aus Bern zusammen und hat aus den 47 eingereichten Arbeiten die besten ausgewählt und prämiert. Die vorliegende Dokumentation der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Entwürfe belegt die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Stadtteils Nippes als attraktiven Standort für vielfältige Wohn- und Lebensformen. Als nächsten Schritt müssen die von den Architekten entwickelten Ideen in einen Bebauungsplan einfließen. Dazu werden auch die in Nippes lebenden Bürgerinnen und Bürger mit in das Verfahren eingebunden, damit deren Vorstellungen in die weitere Planung einfließen können. Bernd Streitberger Beigeordneter der Stadt Köln Dezernat VI - Stadtentwicklung Planen und Bauen Clouth-Gelände in Köln-Nippes Auslober: Stadt Köln Betreuung: Stadtplanungsamt Abt. 610/3 Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Herr Gellissen - Herr Horn Wettbewerbsart: Einphasiger, begrenzt offener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 31 Arbeitsgemeinschaften sowie 9 Zuladungen - Baumschlager & Eberle, Österreich - Baufrösche, Kassel - Straub und Tacke Architekten, München - Architekt Jan Störmer, Hamburg - 3-Pass, Köln - Reinhard Angelis Architekten, Köln -d.n.a., Köln - Prof. Coersmeier, Köln - Architekt Gernolt Schulz, Köln Zul ich: Europäische Gemeinschaft, Schweiz Teilnehmer: Architekten oder Stadtplaner in Arbeitsgemein- schaft mit Landschaftsarchitekten Beteiligung: 47 Arbeiten von 103 Bewerbungen Termine: Bewerbungsschluß 15. 04. 2004 Auswahlgremium 20. 04. 2004 Ausgabe der Unterlagen 26. 04. 2004 Schriftliche Rückfragen bis zum 30.04. 2004 Kolloquium 10. 05. 2004 ‚Abgabetermin Pläne 09. 06. 2004 Abgabetermin Modell » 15. 06. 2004 Vorprüfung 21.06. - 01. 07. 2004 Preisgerichtssitzung 09. 07. 2004 eye Leistungen waren zu erbringen: 1. Lageplan im Maßstab 1:1.000 Darstellung der städtebaulichen Grundidee - Baukörper mit Angaben der Nutzungsart, Geschosse und Dachform -Außenanlagen mit Differenzierung der öffentlichen und privaten Flächen - Erschließung (innere und plangebietsüber- greifende Wegebeziehungen) - Hauseingangssituationen -Flächen und baulichen Anlagen für den ruhenden Verkehr (einschließlich Fahrrad- und Besucherstellplätze) und deren Er- schließung 2. optional 3D (dreidimensionale) Darstellungen des Planbereichs oder Modellfotos aus den vier Himmelsrichtungen 3. beispielhafte Gebäudeplanung im Maßstab 1:200 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), schematische Darstellungen der unter- schiedlichen Gebäude- und Wohnungstypen 4. Schwarzplan im Maßstab 1:5.000 (zusätzlich als separater DIN A4 Ausdruck) 5. Massenmodell für den gesamten Wettbe- werbsbereich im M 1:1.000, max. 1,00 m x 1,00 m 6. Erläuterungsbericht (zusätzlicher Ausdruck auf max. zwei Seiten DIN A4) 7. Flächenbilanz mit tabellarischem Nachweis, getrennt nach unterschiedlichen Nutzungsar- ten und Wohnungstypen (als separater DIN A4 Ausdruck auf vorgegebenem Formblatt) 8. Verfassererklärung (Formblatt) Preisrichter: Prof. Jaques Blumer, Bern/Schweiz (Vors.) Prof. Annette Marx, Eindhoven/Niederlande Prof. Rebecca Chestnutt, Berlin Prof. Johannes Schilling, Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, Köln Anne Luise Müller, Leiterin des Stadtplanungsamtes, Köln Theodor Josef Greif, Vertreter der Wohnungswirtschaft, Köln Karl Jürgen Klipper, Vorsitzender der CDU-Fraktion, Köln Michael Zimmermann, Geschäftsführer der SPD-Franktion, Köln Barbara Moritz, Vors. der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen, Köln Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Franktion, Köln Prof. Dr. Udo Weilacher, Hannover Stellv.: Stefan Götz, CDU-Franktion, Köln Bernd Schössler, Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Köln-Nippes Horst Thelen, Fraktion Bündnis '90/Die Grünen, Köln Stephan Wieneritsch, FDP-Fraktion, Köln Sachverständige Berater: Prof. Jochem Jourdan, Frankfurt Prof. Bela Dören, modernes köln, Köln Bernd Henke, Leiter Bürgeramt, Nippes Michael Behr, Verein „Für Nippes e.V.“ Joerg-Detiev Michaelis, Liegenschaftsamt, Köln Dr. Gertrud Scholz, Stadtkonservator, Köln Hermann Gellissen, Stadtplanungsamt, Köln Ulrich Horn, Stadtplanungsamt, Köln Dr. Joachim Bauer, Amt f. Landschaftspflege und Grünflächen, Köln Andreas von Wolff, Stadtplanungsamt, Köln Heidemarie Bruchhausen, Vertreterin der Wohnungswirtschaft, Köln Karin Janesch, Stadtkonservator, Köln Alexander Dieper, Wirtschaftsjunioren, Köln Vorprüfung: Stadtplanungsamt Abt. 610/3, Köln Protokoll: ” Alexander Nottebrock, Stadtplanungsamt Dagmar Gezici, Stadtplanungsamt Sabine von der Ruhr, Schulamt Preisgerichtsempfehlu: Das Preisgericht empfiehlt die Arbeit des 1. Prei- ses zur Grundlage der weiteren Planungen zu machen. Hierzu formuliert das Preisgericht die Empfeh- lungen für die weitere Überarbeitung: -Um eine Anbindung an die Blücherstraße in das Quartier zu erhalten, ist ein massiver Ein- griff in das Denkmal erforderlich; hierzu bedarf es einer alternativen Lösung, die denkmalpfle- gerisch verträglich ist, - der Kubus in der Nord-West-Ecke ist in der Überschneidung mit dem Denkmal zu überar- beiten, - die Alleebäume sind in ihrer Wuchsgröße in Bezug auf die Straßenprofile kritisch zu prüfen, - die Grundrisslösungen für Eckwohnungen mit Nord-Ost-Ausrichtung sind in ihren Strukturen zu überarbeiten, - der Stellplatznachweis mit den Zufahrten ist zu überprüfen und darzustellen, -die Fahrerschließung an der Franz-Clouth- Straße ist zu überprüfen. 1. Preis (€ 29.000,-): MEURER Architekten + Stadtplaner, Frankfurt am Main Mitarbeit: Michael Fassold - Kristina Heußner Christoph Wiesner Landschaftsarchitekt: Bielefeld - Gillich - Heckel Landschaftsarchitekten, Trier 2. Preis (€ 18.000.-): Arbeitsgemeinschaft Scheuvens + Wachten, Dortmund Gerber Architekten, Dortmund Prof. Rudolf Scheuvens - Prof. Kunibert Wachten Prof, Eckhard Gerber Mitarbeit: Arnold Brückner - Catrin Kirchner Gregor Polaczek - Olaf Schüler Thomas Treitz - Siegbert Hennecke Landschaftsarchitekt: Gerber Architekten - Landschaft Birgit Hassenteufel Modell: Henrik Hilsbos 3. Preis (€ 11.000,-): Arbeitsgemeinschaft Kränzle + Fischer-Wasels Architekten, Karlsruhe Mitarbeit: Jens Mergenthaler zimmermann » leber - feilberg architekten, Darmstadt Landschaftsarchitekt: Karl Bauer, Karlsruhe Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Mitarbeit: Wilhelm Hildebrandt Ankauf (€ 3.625,-): Michael Viktor Müller, Köln Landschaftsarchitekt: Latz und Partner, Kranzberg Tilman Latz Ankauf (€ 3.625,-): d.n.a. dynamic network architects, Köln Kai Trint - Hanno Kreuder Mitarbeit: Carsten Bohn Landschaftsarchitekt: nagel - schonhoff - partner landschaftsarchitekten, Hannover Christoph Schonhoff Ankauf (€ 3.625.-): rha reicher haase architekten und stadtplaner, Aachen Mitarbeit: Heike Matcha Ankauf (€ 3.625,-): Baufrösche Architekten Stadtplaner GmbH, Kassel Landschaftsarchitekt: Tobias Mann Engere Wahl: Lorber + Paul Architekten, Köln Gert Lorber - Annette Paul Mitarbeit: Angelina Bolten : Vera Hermanns Stefan Filz - Jörg Matthaei - Nina Hansen Landschaftsarchitekt: scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf Matthias Funk - Hiltrud Lintel - Rainer Sachse Mitarbeit: Anke Hunrath Engere Wahl: de Architekten Cie, Amsterdam Mitarbeit: P. de Bruijn - J. van den Hoek C. Baumann - C. Fuchs H. van de Wijgert : L. Theiler Landschaftsarchitekt: Buro Sant en Co. E. Santhagens - H. Van de Broek Clouth-Gelände in Köln-Nippes Wettbewei E Das Werksgelände der ehemaligen Franz Clouth-Rheinische Gummiwarenfabrik ist in den „Jahren1867/1868 entstanden und hat sich bis 1981 kontinuierlich vergrößert. Nach der Veräußerung des Unternehmens an einen namhaften deutschen Gummiwarenpro- duzenten soll die hier noch betriebene Produk- tion von Förderbändern in den nächsten Jahren aufgegeben werden, so dass das Gelände für andere Nutzungszwecke zur Verfügung steht. Der Rat der Stadt Köln hat am 17.06.2003 beschlossen, das Grundstück der Firma Clouth in Köln-Nippes zu erwerben, um hier vornehm- lich Wohnungsbau und nicht störendes Gewer- be/Dienstleistungen anzusiedeln. Zugleich hat der Rat die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen, der Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans sein soll. Das Wettbewerbsgebiet umfasst das Werks- gelände der Fa. Clouth an der Niehler Straße in Köln-Nippes einschließlich einer derzeit mit Übergangshäusern bebauten Fläche an der Xantener Straße sowie den angrenzenden Johanne$*Giesberts-Park. Auf dem Wettbewerbsgelände soll ein hoch- wertiges und eigenständiges Wohngebiet mit ergänzender, nicht störender gewerblicher Nut- zung und mit einer der Lage im Stadtgebiet angemessenen Verdichtung entwickelt werden. Dabei sind rd. 75 % der Fläche für Wohnen und rd. 25 % der Fläche, insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten und erhaltenswerten Aufbauten, für Gewerbe vorzusehen. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ver- dichteten, innenstadtnahen Wohngebiets mit einem breiten Angebot unterschiedlicher Wohnformen (Mietwohnungen, Eigentumswoh- nungen, Stadthäuser, verdichtete Einfamilien- häuser, Mischformen wie „gestapelte” Einfamili- enhäuser u.ä.). Wohnungspolitisch ist die Möglichkeit zur Bildung von Wohnungs- oder Hauseigentum gleichrangig mit der Bereitstel- lung von Mietwohnungen. Um einen möglichst großen Planungsspielraum zu schaffen, wird auf die Vorgabe eines Woh- nungsgemenges und der Anteile der einzelnen Gebäude oder Wohnungstypen verzichtet. Vorgegeben wird eine Bruttogeschossfläche von insgesamt mindestens 100.000 m? für Woh- nen. Dies entspricht bei einem Wohnanteil von 75% des Nettobaulands einer städtebaulichen Dichte von GFZ 1,1 - 1,2. Dieser Dichtewert soll insgesamt nicht unterschritten werden. Vorgegeben wird ferner eine Höhenentwicklung von mindestens drei Vollgeschossen. Eine Ober- grenze wird nicht vorgegeben, jedoch sollte die absolute Höhe der erhaltenswerten Gebäude nicht wesentlich überschritten werden. Es werden städtebauliche Lösungen erwartet, die die jeweils besonderen städtebaulichen Anforderungen und Möglichkeiten unterschied- licher Gebäude- und Wohnungstypen berück- sichtigen und umsetzen. Ziel ist es, in der späteren Umsetzung auf die sich ändernden Bedingungen des Wohnungs- marktes ohne Änderungen der städtebaulichen Planung dadurch reagieren zu können, dass eine vorgegebene Baukörperfigur mit den jeweils nachfrageorientierten Wohnungsformen realisiert werden kann. In der Planung ist des- halb auch die Eignung einzelner städtebaulicher Figuren für einen besonderen Gebäude- und Wohnungstyp durch exemplarische Entwürfe nachzuweisen und ein ausgewogenes Gebäu- de- und Wohnungsgemenge vorzuschlagen. Die Dichtewerte des Wohnungsbaus sollen sich an den Obergrenzen der Baunutzungsverord- nung orientieren und können diese im Einzelfall und mit dem Nachweis ausreichender Beson- nung auch geringfügig überschreiten. Dies gilt ausdrücklich auch für den Bereich der Ein- familienhäuser. Eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 sollte hier nicht unterschritten werden Die geplante Wohnbebauung kann sich auch teilweise auf den benachbarten Johannes-Gies- berts-Park erstrecken, wenn die hier in Anspruch genommene Fläche durch eine zusammenhängende und gut nutzbare Grün- fläche in mindestens gleicher Größe innerhalb des Clouth- Geländes ausgeglichen wird. Das Thema Nutzungsmischung spielt bei der Aufgabenstellung eine besondere Rolle. Für die gewerbliche Nutzung mit einem Umfang von rd. 25 % der Bauflächen sind vorzugsweise die denkmalgeschützten und erhaltenswerten Bauten vorzusehen. Die Ausloberin geht davon aus, dass die gewerbliche Nutzung überwie- gend büro- und dienstleistungsorientiert ist und eine grundsätzliche Verträglichkeit mit benach- barten Wohnnutzungen damit gegeben ist. Für das Gebiet ist ein Freiflächenkonzept zu ent- wickeln, das kleinteilige, stadträumlich definierte und vielfältig nutzbare Aufenthaltsflächen inner- halb des Gebiets miteinander verbindet und auch eine funktional angemessene und attraktive Ver- knüpfung des Plangebiets mit dem benachbarten Johannes-Giesberts-Park herstellt. Dabei ist frei- gestellt, ob dies durch neue, im Plangebiet lie- gende öffentliche Freiflächen oder allein durch Wegebeziehungen hergestellt wird. Werden innerhalb des Johannes-Giesberts- Parks Wohnbauflächen vorgesehen, sind die hier in Anspruch genommenen Flächen durch eine zusammenhängende und gut nutzbare Grünfläche in mindestens gleicher Größe inner- halb des Clouth-Geländes auszugleichen. 1. Preis: MEURER Architekten + Stadtplaner, Frankfurt am Main Bielefeld - Gillich - Heckel Landschaftsarchitekten, T LAGEPLAN M. 1 Clouth-Gelände in Köln-Nippes Hier stand die Ide d.h. die ar Verbindung im Vorder- Verknüpfung Straßennetz der >. Die Erschließung von der Niehler Straße als intener Straße je Park’bleibt in seiner bisherigen D dtkante zum Park ist gut htsbeurteilung Ers der neuen Baufelc Wohr Die unter Denkmalschutz stanz wird weitgehe gebunden mit Ausr U ele ses an der Niehler Str ur Blüche: 3 in den Park Wohnungen einen Braun cm: weit, 5 m Er Re = aa Clouth-Gelände in Köln-Nippes Die starke Bebauungsstruktur erlaubt unter- schiedliche Wohnungstypen. Die Vorgaben an die Wohn- und Gewerbeflächen sind erfüllt. Ins- gesamt ist ein abwechslungsreicher neuer Wohnstadtteil von hoher atmosphärischer Qua- lität zu erwarten, der einfach zu realisieren ist Wohnhöfe Gemischte Wohnformen Es 22 SEREE ar 7er Km -Typ G CET Geschosswohnungen Wohnen am Park Atriumhäuser am Park Lonvanante TypB verdichtetes Einfamilienhaus 3 -geschoniger Typ Typ8 Clouth-Gelände in Köln-Nippes 2. Preis: Arbeitsgemeinschaft Scheuvens + Wachten, Dortmund Gerber Architekten, Dortmund Prof. Rudolf Scheuvens - Prof. Kunibert Wachten Prof. Eckhard Gerber Gerber Architekten - Landschaft Birgit Hassenteufel Preisgerichtsbeurteilung: Die Arbeit überzeugt durch eine klare Bezeich- nung zwischen Park und Bebauung. Insbeson- dere die robuste, tragfähige städtebauliche Struktur im Kontrast zur Offenheit der Parkfläche qualifiziert das Konzept. Der Entwurf berück- sichtigt in angemessener Weise die denkmal- pflegerischen Belange, mit Ausnahme der un- klaren überragenden Geschosse an der Niehler Straße. Hingegen bewertet die Jury die Umnut- zung der zentralen Fabrikhalle als positiv. Die Vielfalt der Nutzungsoptionen für die Halle am Quartiersplatz wird besonders gewürdigt, ins- besondere im Hinblick auf die identitätsstiften- de Rolle des industriellen Relikts. Höhenent- wicklung und Dichte des Quartiers sind den städtebaulichen Anforderungen angemessen. Die etappenweise Realisierung des Quartiers ist problemlos gegeben. Darüber hinaus eignet sich die städtebauliche Struktur zwar generell Kantenbikdung zum Johannes-Giesberts-Park BY - L Clouth-Gelände in Köln-Nippes für unterschiedliche Gebäude- und Wohnungs- typen, wenn auch im zentralen Bereich mit der Blockrandbebauung in eingeschränkten Maß. Das Quartier scheint auf den ersten Blick sinn- voll erschlossen, doch bei näherer Betrachtung erscheint die Parkierungsproblematik nicht aus- reichend gelöst. Die hohe Anzahl der Tiefgara- genzufahrten sowie die nicht nachgewiesenen oberirdischen Stellplätze werden nachteilig be- urteilt. tt) MT5T3,. a Die Flächen des Johannes-Giesbert-Parks blei- ben weitgehend unverändert und werden über Baumreihen nachvollziehbar mit der Freiraum- struktur des Quartiers verknüpft, wirken aber etwas zu schwach ausgeprägt. Die Mischung zwischen öffentlichem und privatem Freiraum wirkt ausgewogen und bietet eine interessante Vielfalt an Nutzungsoptionen. Die Verbindung zum angrenzenden Stadtraum ist entsprechend den denkmalpflegerischen Vorgaben an der Niehler Straße ausreichend, entlang der ande- ren Quartiersränder gut gelöst. Insgesamt überzeugt der Entwurf durch sein klares städtebauliches Konzept, den behut- samen Umgang mit dem Bestand und der Respektierung sowie gelungenen Anbindung des bestehenden Parks. I U Zu" = is z E23 West-Ost-Schnitt durch das Gelände M. 1:1.250 en ee Clouth-Gelände in Köln-Nippes 3. Preis: Arbeitsgemeinschaft Kränzle + Fischer-Wasels Architekten, Karlsruhe zimmermann - leber - feilberg architekten, Darmstadt Karl Bauer, Karlsruhe Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Preisgerichtsbeurteilung: Städtebaulich bindet der Verfasser das Quartier folgerichtig über die Niehler Straße an die Gneisenaustraße. Mit der Art der Ausbildung der Wohncluster ermöglicht er unterschiedliche Bauherren, Investoren u.a. schrittweise Reali- sierungsmöglichkeiten. Besonders qualitätvoll in den Clustern erscheint die Abfolge von öffent- lichen, halböffentlichen und privaten Räumen. Die Identität des Standortes wird ausschließlich durch die weitestgehende Erfüllung der denk- malpflegerischen Belange erreicht. Die gelungene innere Erschließung wird durch die teils ausgeprägten ebenerdigen Parkie- rungsanlagen beeinträchtigt. Der Park wird qua- Iitätvoll in das Quartier erweitert und erschließt sich nunmehr für die Nippeser Bürger. Nicht ganz nachvollziehbar ist die übertriebene Geste der Promenade als Verkehrsfläche zum See. Die Gestaltung des Johannes-Giesbert-Parks mit Clouth-Gelände in Köln-Nippes einer großzügigen Wasserfläche scheint in der Realisierung problematisch. Die Arbeit ist ein guter Beitrag für die Umstrukturierung des Clouth-Geländes. Ankauf: Michael Viktor Müller, Köln Latz und Partner, Kranzberg Tilman Latz “: zer Se. Bi EN = r a E x 2 Je) < Nyy EN Schwarzplan r a ha Et N“ Preisgerichtsbeurteilung Die Iobenswerte Umstrukturierung und Integra- tion des denkmalgeschützten Bestands setzt einen klaren städtebaulichen Rahmen für die dif- ferenzierte kleinteilige Bebauung im Inneren d Entwicklungsgebiets. Da dichten Bauvo- lumen im westlichen Bi h ausgegangen wird, wird die bauliche Struktur in ihrer Höhen- entwicklung abgestuft und gleichzeitig ihre Baulücken aufgelockert. Es entsteht dabei ein Clouth-Gelände in Köln-Nippes intelliegentes Flächenmuster, das eine Vielzahl an gelungener Haus- und Wohntypologien wie auch Nutzung ermöglicht. Die entstandene Dichte muss auf ihre Maßstäblichkeit überprüft werden. Das Erschließungsprinzip, jede Dop- pelzeile am Kopfende im Westen bzw. aus der Mitte der Häusergruppe im Mittelbereich und im Osten ist bewußt reduziert. Kerngriff der städte- baulichen Ranmenbedingungen für dieses Be- bauungskonzept ist die Verlagerung ins Zen- Clouth-Gelände in Köln-Nippes trum des Quartiers und die Umstrukturierung des Johannes-Giesbert-Parks. Dadurch entste- hen neue Freiraumqualitäten und eine starke Ost-West-Einbindung in die umliegenden Stadt- teile. Allerdings wirkt dies zu Ungunsten des Gewachsenen und schwächt den Nord-Süd- Grünzug erheblich, Die Setzung der landschaftsarchitektonischen Einzelobjekte von Hügel und Wasserbecken wirkt gezwungen ! dar ge arıı 12 Ankauf: d.n.a. dynamic network architects, Köln Kai Trint - Hanno Kreuder nagel - schonhoff - partner landschaftsarchitekten, Hannover Christoph Schonhoff ji l Preisgerichtsbeurteilung Der Entwurf setzt sich mit der stufenweisen Ent- wicklung des Gebiets in der Form auseinander, dass der Bestand zunächst überwiegend erhal- ten wird und östlich und südlich durch eine hohe verdichtete Block- und Zeilenbebauung ergänzt wird. Gegenüber dem Park entsteht hierdurch eine klare städtebauliche Kante, die bestehende Viertelstruktur wird über eine breite, von Was- Clouth-Gelände in Köln-Nippes serflächen begleitete Allee gut an die Parkanla- ge angebunden, welche im Übrigen unverän- dert übernommen wird Es werden Vorschläge entwickelt, die einen kontinuierlichen Umwandlungsprozess des Be- standes vom Abriss, störungsfreie Ergänzung der Erschließung bis hin zur vollständigen Neu- bebauung vorschlägt. Das Konzept nutzt damit die Entwicklungspotentiale des Bestandes, ohne diese jedoch konkret nachzuweisen W .— Clouth-Gelände in Köln-Nippes 13 Die städtebaulichen Vorgaben werden nur mit einer sehr hohen Verdichtung der Neubebau- ung erreicht, welche, wenn überhaupt in dieser Form möglich, eine sehr eingeschränkte Flexi- bilität hinsichtlich unterschiedlicher Wohnfor- men zulässt und auch bezüglich der erzielbaren Wohnqualität Fragen offen lässt. Gleiches gilt auch für die ergänzende Bebauung südlich der Xantener Straße münden unmittelbar in den Park Stadthäuer am Kanal Promenade am Park offene Mitte des Johahannes-Giesberts-Park Amsterdamer Strasse u a den Blick frei auf die offene Mitt 14 Clouth-Gelände in Köln-Nippes Ankauf: rha reicher haase architekten und stadtplaner, Aachen Preisgerichtsbeurteilung: ‚Auf Grundlage einer einfachen, robusten Block- struktur, welche sich um die Halle 17 und einen westlich vorgelagerten großen Platz gruppiert, wird das neue Quartier in selbstverständlicher Form an die umgebenden Viertelsstrukturen an- gebunden. Eine Alleeachse zwischen Gneisenauer Straße und Amsterdamer Straße, die das Gebiet nochmals untergliedert, bietet eine einfache AktivZone/Park_Traverse aber gut funktionierende Verbindung der Stadt- gebiete östlich und westlich des zu beplanen- den Bereichs. Durch die Anbindungen des neuen Quartiers an die Niehler Straße wird allerdings die denkmal- werte Fassade an zwei Stellen unterbrochen. Die vorgeschlagene städtebauliche Struktur ermöglich insgesamt oder in Teilen unter- schiedliche Wohnformen, die Baublöcke sind aufgrund ihrer Dimensionierung gut geeignet. AktivZone/Garten_Höfe Clouth-Gelände in Köln-Nippes Zur Parkanlage wird eine klare stadträumliche Kante ausgebildet, welche die Grenze des der- zeitigen Geländes aufgreift. Auch die Bebauung südlich der Xantener Straße bildet eine klare Raumkante und setzt die städtebauliche Struk- tur der Umgebung konsequent fort. 3 Erschließung Nord_Ost_West Erschließung Süd HR Eh Takgunoe: 1.06 a 5 1.06 DG Variante DG Variante adtbaustein Urbanes Wohnen T Die Biocktypokogue wird ım Bereich der Wohnnutzung fongeführt. so dass aın Naßen- 96 Übergang unterschwedlicher Nutzungen möglich ist Im Inneren der Blöcke ere- BR Z Modulare Wohneinheiten ermöglichen eıne bunte Mischung aus unterscuedichen. Wohnungs. und Haustyben HOrZONtB und verika Orgeniserte Wohnungen hören. wantwmnan organnarı werden Dak Naitei Bauhasteraysten gewärvientet are 8 iR Michung der Eigenlume- ung Bewhnerinuihz Entsprechend der, Beat könen - isn - manaen Ua: Buenngen nban. dad Bene vorn aber pen 1.06 EG 1.06 ‚Freiraum - Garten, Terrassen. Loggien undioder Dachgärten Die „grüne Schubladen“ Ommamensen.n denen Werna.aben eine nene Wornauaitar Erschließung Nord_Ost West Erschließung Süd E = Typ 2.90 m j Wohnung Ä ; | 3 - 1.3.06 1.3.06 Erschließung Nora_Ost_West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_ West Erschließung Süd 7 Typ 3_90 m? 1.06 ” 1.06 2.06 06 2.06 06 Erschließung Nord_Ost West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_ West Erschließung Süd - Typ 420m? j = Wohnung Tgeschossig ei 1.3.06 1.3.06 Erschließung Nord_Ost_West Erschließung Süd Erschließung Nord_Ost_West ErschiieBung Süd 16 Clouth-Gelände in Köln-Nippes Ankauf: Baufrösche Architekten Stadtplaner GmbH, Kassel Tobias Mann Preisgerichtsbeurteilung: Der Verfasser entwickelt ein räumliches Konzept auf einer Blockstruktur, die die vorhandene Struktur des Betriebsgeländes widerspiegelt. Durch den Erhalt und Umnutzung einzelner Ele- mente der Ursprungsbebauung wahrt die Arbeit nur ansatzweise die Identität des Gebiets. Die einzelnen Blöcke eignen sich gut für unter- schiedliche Wohnungstypologien. Der Verfas- ser versucht die randlichen Sockelzonen als durchmischte Nutzungen mit Ateliers und klei- neren Gewerbeflächen umzusetzen; es bleibt zu vermuten, dass letztendlich nur Parkplätze in den Sockelzonen realisiert werden können. Dies würde zu einer unwirtlichen Erschließungsebe- ne führen. Die Anbindung des Parks an das Gebiet wird durch-die Waldmulde beeinträch- tigt. Die Randbebauung am Park mit Wohn- türmen ist zu hoch und zu massiv, Die Er- schließung ist als Netz im neuen Quartier ISOMETRIE NORD WEST ISOMETRIE SÜD WEST Clouth-Gelände in Köln-Nippes ausgebildet, lässt jedoch die Freiraumqualitäten eines Wohngebietes vermissen. Insgesamt lässt die Arbeit eine klare Strukturierung und wirt- schaftliche Ausnutzung erkennen. | Die Stadthäuser Sie sind in einer Reihe angeordnet, die durch gestalterische Ele- mente verbunden ist. Die verschiedenen Hausbreiten und die Vari- 18 Clouth-Gelände in Köln-Nippes Engere Wahl: Lorber + Paul Architekten, Köln Gerd Lorber : Annette Paul scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf Matthias Funk - Hiltrud Lintel - Rainer Sachse Auszug aus der Preisgerichtsbeurteilung: Im Plan sind die erhaltenswerten Bestandteile insgesamt vorgesehen. Nicht nur die Fassade sondern auch die dahinter liegenden Gebäude sind im Plan eingesetzt. Man hat Ateliers hinzu- gefügt. Vier Durchgänge für Fußgänger sind in der Denkmalfassade konzipiert Der Plan gibt ein detailliertes Bild von verschie- denen Wohnungstypologien: Lofts, Apparte- ments, Maisonettes, Einfamilienhäuser und Rei- henhäuser. Die vier Loftgebäude sind über den Plan verteilt. Das nördliche bildet eine städtebau- liche Blockade zu einer wichtigen Sichtachse. Die Erschließung von der Xantener Straße hat BAUFELDER/BAUABSCHNITTE ÖFFENTLICHES GRÜN I PRIVATES GRÜN ERSCHLIESSUNG + PARKEN PRIVATES/ÖFFENTLICHES GRÜN zwei Zugänge zum Gelände und von dort abzweigend Wohnwege. Die Flächen des beste- henden Parks bleiben erhalten. Die Grünstruktur dient als Verbindung zur neuen Wohnanlage. Negativ bewertet werden die formellen und gra- fischen Wegbeziehungen im Park. Positiv sind die Programme für Jugendliche an der Xantener Straße zu bewerten Lageplan M. 1:5.000 SPIEL + SPORT Clouth-Gelände in Köln-Nippes Engere Wahl: de Architekten Cie, Amsterdam Buro Sant en Co Auszug aus der Preisgerichtsbeurteilung Eine ausgewogene Blockbildung mit großzügi- gen Gartenhöfen bestimmt die neue Wohn- struktur. Die Bebauung an der Niehler Straße und an der Xantener Straße bilden den nördli- chen westlichen Rand. Die Einbindung der denk eschützten Fassade an der Niehler Straße ist nicht geglückt Die Blockzuschnitte lassen unterschiedliche Wohnungstypen zu, d.h. sie sind flexibel zu ent- wickeln. Am günstigsten erscheint eine Woh- nungsmischung Im Quartier werden unterschiedlich gestaltete Stadtplätze vorgeschlagen, was die Atmosphä- re fördert. Das Blumenfenster im Park wirkt L ? etwas aufgesetzt. Die Verzahnung des Parks mit dem neuen Stadtteil ist gelungen. Eine gute Ori- entierung ist zu erwarten, da klare Sichtlinien und Fußwegverbindungen die umgebende Bebauung gut mit dem neuen Gebiet verknüp- fen. Die große Flexibilität der Struktur erlaubt unterschiedliche Baufenster und vielfältige Bau- abschnitte. Insgesamt ein Wohnstadtteil, der eine gute Wohn- und Lebensumgebung ver- spricht. Clouth-Gelände in Köln-Nippes eh en] Kom Smeets + Damaschek, Erftstadt Weitere Teilnehmer: Stefan Schmitz, Köln = AD 2 Mu nr = ne ug ge an Mt assne Br Erw he ee Ey A Ben, , "AS, 72a ei. ai Eee “ Po mılı ’ =f ci ii R ElRS h uni — rim” Ei] ER E han. IE = u Ik IE IHR Ra: DTP Davids - Terfrüchte + Partner, Essen PASD Feldmeier + Wrede, Hagen Leonhart & Mayr Landschafts mann) — I m We: -, I je Ai! i; (ir Topotek 1 Landschaftsarchitekten, Berlin Wennemar + ech Düsseldorf Felder ArchitekturBüro, Köln Clouth-Gelände in Köln-Nippes ı Do 28 25 -) 55 r a B 2 — Sär has. - = frer — Kaspar Kraemer Architekten, Köln WKM, Weber : Klein - Maas % [ ı%> B 2 BR mas Tre ‚ill 1] 4 k 2 N / — mm w l m 'w Be _ “lu: An: S= ee ımwr “ | r Gernot Schulz, Köln realgrün Landschaftsarchitekten, München | PERRERERE.) EZ [ fi Ihr = 1 A | PER. Fr a | ei: uf Er, —_—H Lif | ir, 2m ll = 4 5 d En 5 1.1 4 3 [e} o 2 e9 Es} ao zZ @ & fair} e EI eo - N “ | | 2] eg R HR Ei] je {7 ker: H m un PR u 2 K_ GEN L......... Clouth-Gelände in Köln-Nippes t GmbH, Berlin er Baı VIE FLSEIEH WZ/ARIE u hun he Een Der en u ee ee) I ke] 3 ne 6 E: ET E ET in Bla ; 1 Tan ! | | — A el Fr ERLITT f; er] . 7 | s Olmmeei Inf SEN ‚Jam un) Dummy ak, 3 nern Dean Ri Clouth-Gelände in Köln-Nippes ‚u ylı= ze Po af dr ann T nn STE die; lan | wadlan au a LE; er de ER ie Et -— tm üken W — : Fu . Si = Bi wu O:zzı= E ul 5 | .. F Kl: em Aljesıc:, AOL Di“ FE IE: air TER OL Joe Eli ‚JNZeR SI At L F di fi = PIE. Clouth-Gelände in Köln-Nippes ee. lee AT, s EEE LEER . 4 s Hl Z7, IE zn KL F 4 N: ur, = IT . ann Eu a Pi a —“- ri: ko zw EM. 2 Zum hier Landschaftsarchitektin, Bambi —.— | = > 3 ° R 3 4 7 N] 5] oe EI Irene Lohaus - Peter Carl Landschaftsarchit: | a - 32 2. ... “u... “... s Rommel, Stuttgart/Ti ’ ] Schaller - Theodı D az LK Architekten, Köl

Beratungsverlauf

  1. 02.02.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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