Mandari Insight

2101/2021

Aktualisierung der Richtlinien für bezirkorientierte Mittel

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 17.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.14

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Richtlinien April 2021

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

1183 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2101/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Aktualisierung der Richtlinien für bezirkorientierte Mittel 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie 
unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit-
telfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Verga-
be bezirksorientierter Mittel. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
30.04.2021    gez. Dr. Siebert  ez. Schmitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Auf die Begründung des Antrages AN/0456/2021 wird verwiesen.

Richtlinien April 2021

6420 Zeichen

Stadt Köln          Köln, im April 2021 
Stadtbezirk Nippes 
 
 
Richtlinien 
 
 
zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 
 
 
1. Rechtsgrundlage 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat am 30.04.2021 beschlossen, mit den bezirksorientierten 
Haushaltsmitteln Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Ökologie und des Kli-
maschutzes, des Sports, der Kultur, der Sozial- und Senior*innenpolitik sowie des gesell-
schaftlichen Zusammenhalts durch die Gewährung von Zuschüssen zu fördern. 
 
 
2.  Zuschusszweck, Zuschussverwendung 
 
Der Stadtbezirk Nippes gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien 
 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial- und Senior*innenpolitik, 
 Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternpflegschaften an Schulen, 
 Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine bzw. Elternräte von Kindertagesstätten, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur und der Heimat- und Brauchtumspfle-
ge 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Umwelt- und Klimaschutzes, 
 Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung 
 Zuschüsse zu antirassistischen, antisexistischen, antihomophoben und queeren Maßnahmen und 
Veranstaltungen 
 
 Zuschüsse werden nach folgenden Kriterien vergeben:  
 
Die beantragte Maßnahme kann ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt werden.  
Es wird eine angemessene Eigenleistung erbracht. Dabei kann diese im Einzelfall dann entfallen, 
wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe der sozialen Unterstützung handelt.  
Die Beantragenden bemühen sich zur Minimierung der bezirksorientierten Mittel um weitere Un-
terstützungen.  
 
Die Maßnahme muss sich an die Öffentlichkeit oder an breitere gesellschaftliche Kreise richten.  
Interne Maßnahmen scheiden daher grundsätzlich aus (Ausnahmen: Zuschüsse für Kindergärten, Se-
nioreneinrichtungen, Sportvereine Schulen und Jugendeinrichtungen).  
 
Die Klimakrise muss berücksichtigt und danach entschieden werden, welche klima- und umwelt-
schädlichen Auswirkungen die Maßnahme hat 
 
Bei jeder Mittelvergabe bzw. mit der Durchführung der Maßnahme wird in geeigneter Weise 
deutlich gemacht, dass diese Mittel von der Bezirksvertretung Nippes bereitgestellt worden sind. 
Geschieht dies nicht können die Mittel durch Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zurückgefordert

werden. Zuschüsse dürfen nur für solche Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt 
werden, die einen örtlichen Bezug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstelle-
rinnen oder Antragsteller entweder nachweisen, dass sie bei der Durchführung der beantragten 
Projekte mit anderen Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeiten oder be-
gründen, dass eine entsprechende Kooperation nicht sinnvoll oder möglich ist.  
 
Die Zuschüsse dienen der Förderung von Aktivitäten der genannten Art im Stadtbezirk Nippes. 
Diese Förderung erfolgt in der Regel als Teil finanzierung in Form eines Festbetrages.  
 
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon abgeschlos-
sen sind.  
 
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die hauptsächlich religiösen Charakter haben. Ausnah-
men können gestattet werden, wenn  die Maßnahme tatsächlich allen Menschen zugänglich 
ist und auch außerhalb der entsprechenden religiösen Gruppe wahrgenommen wird.  
 
 
3. Anträge 
 
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt.  
 
Die Zuschussempfänger*innen sollen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung der 
Mittel bieten und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. 
 
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bezirksvertretung Nippes 
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
 
4. Verfahren 
 
4.1. Antrag 
 
Ein Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Bürgeramt Nippes eingereicht werden. Dafür 
ist der entsprechende Formvordruck zu verwenden:  
 
www.stadt-koeln.de/mediaset/content/pdf-bv/nippes/antrag-auf-bezirksorientiertemittel.pdf 
 
Wird dieser nicht vollständig ausgefüllt, kann kein Zuschuss gewährt werden.  
 
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich versierte Stel-
len und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen 
um Stellungnahme gebeten werden. 
 
Im Rahmen der Förderung dürfen auch Zuschüsse für solche Vorhaben bewilligt werden, die 
bereits begonnen haben. 
 
Den Antragsteller*innen wird über die Entscheidung ein schriftlicher Bescheid erteilt. 
 
 
4.2. Abwicklung 
 
Bewilligungsbehörde ist die Stadt Köln, Bürgeramt Nippes.  
 
Anträge, die mindestens vierzehn Tage vor der jeweils nächsten Bezirksvertretungssitzung ein-
gereicht werden, werden zur Entscheidung vorgelegt. Nach dieser Frist eingehende Anträge 
werden erst bei der darauf folgenden Sitzung behandelt.

4.3  Auszahlung 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsbescheides aus-
gezahlt werden, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist. 
 
Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben sollen nur Teilbeträge ausgezahlt werden und die 
Auszahlung in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung der bereits 
ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt wird. 
 
 
4.4 Verwendungsnachweis 
 
Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass der Zuschussempfänger rechtsverbindlich 
binnen drei Monaten erklärt, dass die Zuschussmittel ordnungsgemäß verwendet wurden. 
 
Das Bürgeramt Nippes sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt, Belege und 
sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Zuschusses durch örtliche 
Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuschussempfänger 
hat die erforderlichen Unterlagen noch drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung 
oder Beschaffung bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
 
 
4.5 Erstattung des Zuschusses 
 
Der Zuschuss ist ohne Aufforderung der Bewilligungsbehörde zurückzuerstatten, wenn die bezuschusste 
Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt wurden.  
 
 
5. Inkrafttreten 
 
Die Richtlinien treten sofort in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2101/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.06.2021
Erstellt
01.06.2021 12:05