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2237/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21)

Beschlussvorlage Ausschuss 31.03.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 7.2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 10.03.2022

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 3 - Auszug Beschwerdeausschuss 14.03.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

7752 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2237/2021 
Freigabedatum 
 22.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02-
1600-104/21) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten 
für die Eingabe und spricht sich für die Beibehaltung der aktuell geltenden Verkehrsordnung (im Be-
reich Kennedyufer, Hermann-Pünder-Straße, Urbanstraße und Weidenweg) aus. Diese ist für die 
verkehrliche Erschließung des Gebietes notwendig und bietet auch eine hohe Aufenthaltsqualität am 
Rheinufer für Radfahrende sowie zu Fuß Gehende.  
 
Im Rahmen der städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen wird die Alfred-Schütte-Allee (inklusive 
Drehbrücke) zukünftig vom Kfz-Verkehr freigestellt und bleibt ausschließlich Radfahrenden und zu 
Fuß Gehenden vorbehalten. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 
Verkehrsausschuss 17.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent macht einige Vorschläge zur Schaffung von Erholungsorten am rechtsrheinischen Rhein-
ufer (s. Anlage 1).  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Für die Prüfung und Einrichtung ergänzender Maßnahmen im Zuge der Erholungsräume am rechts-
rheinischen Ufer ist es aufgrund der Gesamtlänge von rund 5,5 km sinnvoll hier Teilbereiche vorzu-
sehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der unterschiedlichen verkehrlichen Anforderungen und der vor-
handenen Angebote für den Erholungsraum. Hiernach wird die Gesamtlänge in neun verschiedene 
Teilbereiche aufgeteilt. Die Bereiche werden nachfolgend hinsichtlich ihrer notwendigen Erschließung 
und den vorhandenen Erholungsräumen betrachtet und auf mögliche Änderungen analysiert. 
 
Bereich 1 Reinparkweg Tanzbrunnen und Kennedystraße bis Charles-de-Gaulle-Platz:  
 
Die Rheinparkstraße und die Kennedystraße sind für die Erschließung des Parkhauses und der Stell-
plätze notwendig. Um die Erschließung des RTL-Geländes, des Talanx-Geländes, der HDI und des 
ampega-Geländes weiterhin ausreichend sicher zu stellen, ist die Anfahrt und Abfahrt über das vor-
handene Straßennetz erforderlich und notwendig; daher ist keine Änderung der Verkehrsführung 
möglich. Parallel zur Kennedystraße verläuft das Kennedyufer für Radfahrende und zu Fuß Gehende. 
Innerhalb des Kennedyufers sind Aufweitungen für zu Fuß Gehende vorhanden. Derzeit wird für den 
Bereich des Kennedyufers die Oberflächenplanung erarbeitet, um zukünftig die Aufenthaltsqualität für 
die Nutzer*innen zu verbessern (siehe Abbildung 1). 
Ergänzend hierzu gibt es einen erweiterten Planungsbeschluss für eine rechtsrheinische Fuß- und 
Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg (s. Vorlagen-Nr.: 0882/2020) sowie zur 
weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity, (siehe Abbildung 2). 
 
Abbildung 1: Planungskonzept Rheinboulevard

3 
 
 
 
Abbildung 2: Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Ho-
henzollernbrücke zum Auenweg  
 
 
Bereich 2 Kennedystraße/Charles-de-Gaulle-Platz bis Kennedystraße/Einbahnstraße Hyatt: 
 
Die Verkehrsführung der Kennedystraße wird in dem Bereich beibehalten, um die Stellplätze am 
Charles-de-Gaulle-Platz und unter der Deutzer Brücke anfahren zu können. Daher ist keine Änderung 
der Verkehrsführung möglich. Das Kennedyufer ist mit der Neugestaltung der Rheinterrassen ausge-
baut und die Aufenthaltsqualität für Radfahrende und zu Fuß Gehende wesentlich verbessert. 
 
 
Bereich 3 Kennedystraße/Einbahnstraße Hyatt bis Kennedystraße/Hermann-Pünder-Straße:  
 
Das Einbahnstraßensystem des Hyatt-Hotels erfordert weiterhin, dass das vorhandene Erschlie-
ßungssystem erhalten bleiben muss; daher ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Das 
Kennedyufer ist wie im Bereich 2 für Radfahrende und zu Fuß Gehende ausgebaut und bietet eine 
hohe Aufenthaltsqualität.  
 
 
Bereich 4 Kennedystraße/Hermann-Pünder-Straße bis Kennedystraße/Kennedyplatz/ 
Deutzer Brücke Fußgängerzone: 
 
Es ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Die Gesamtbreite von mehr als 12 m ist für 
Nahmobilität ausreichend. Das Kennedyufer mit der Rheinterrasse ist für Radfahrende und zu Fuß 
Gehende mit einer hoher Aufenthaltsqualität verbunden. 
 
Bereich 5 Bereich von der Deutzer Brücke, über die Deutzer Werft bis unterhalb der Severinsbrücke: 
 
Dieser Bereich ist für Kfz gesperrt (siehe Abbildung 3 und Abbildung 4). Die Breite der asphaltierten 
Fläche schwankt in dem Bereich zwischen 18 m bis 28 m. Die Flächen können ausschließlich von 
Radfahrenden und zu Fuß Gehenden genutzt werden. Daher ist keine Änderung erforderlich.

4 
Abbildung 3: Einfahrt Herbert-Liebertz-Weg 
 
 
 
Abbildung 4: Einfahrt Beschilderung Deutzer Werft 
 
 
Bereich 6 Bereich von der Severinsbrücke bis zur Drehbrücke: 
 
Dieser hat durchschnittlich eine Breite von 16 m. Der Bereich ist ausschließlich für Radfahrende und 
zu Fuß Gehende vorgesehen. Der Bereich hat in der Regel einen Gehweg mit ca. 2,5 m Breite, der 
direkt neben dem Rhein liegt. An den Gehweg schließt sich ein Grünstreifen mit rund 10 m Breite an. 
Neben dem Grünstreifen liegt der Radweg mit einer Breite von ca. 3,25 m. In Richtung der Drehbrü-
cke laufen der Gehweg und der Radweg zusammen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende sind 
ausreichende Flächen vorhanden; daher sind keine Änderungen erforderlich. 
 
 
Bereich 7 Bereich von der Drehbrücke/Alfred-Schütte-Allee bis Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert: 
 
Dieser ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen. Die Alfred-Schütte-Allee wird 
zukünftig vom Kfz-Verkehr freigestellt (inkl. der Drehbrücke) und bleibt ausschließlich den Radfahren-
den und Fuß Gehenden vorbehalten.  
 
 
Bereich 8 Bereich von der Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert (Südbrücke) bis Alfred-Schütte-
Allee/Maifischgasse (Poll): 
 
Dieser Abschnitt dient der Erschließung der Schütte-Werke, der Sportstätten und den Anwoh-
ner*innen. Wegen der notwendigen Erschließungsfunktion der Alfred-Schütte-Allee in diesem Bereich 
ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Auch fehlen in diesem Teil der Alfred-Schütte-Allee 
die notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30. Erst hinter dem Sportplatz und im 
weiteren Verlauf der Maifischgasse ist Tempo 30 möglich und auch bereits eingerichtet. 
 
Bereich 9 Bereich von der Alfred-Schütte-Allee/Maifischgasse/Weidenweg bis zur Rodenkirchener 
Brücke: 
 
Der Weidenweg ist ab der Alfred-Schütte-Allee/Maifischgasse bis zur Rodenkirchener Brücke als 
Fahrradstraße ausgewiesen (siehe Abbildung 5 und Abbildung 6).

5 
  
Abbildung 5: Weidenweg Fahrradstraße Alfred-Schütte-Allee 
 
 
 
Abbildung 6: Weidenweg Höhe Rodenkirchener Brücke 
 
In einer Fahrradstraße zu parken, ist nur dann erlaubt, wenn diese für einen anderen Verkehr freige-
geben ist; andernfalls ist dies untersagt. Zudem kann das Parken auch durch zusätzliche Schilder 
eingeschränkt oder auch gänzlich untersagt sein. Die Fahrradstraße ist für die Befahrung durch Pkw 
zugelassen. Haltverbote sind ebenfalls bereichsweise vorhanden. 
 
Als alternative Straßen sind weder der Westhover Weg noch In der Westhovener Aue geeignet. Eine 
Änderung der Erschließung über den Weidenweg für den Campingplatz ist nicht möglich. Die vorhan-
dene Erschließung muss daher beibehalten werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 10.03.2022

4059 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 11.03.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 10.03.2022  
öffentlich 
4.4 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am 
Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21) 
2237/2021 
Geänderter Beschluss: 
s. Änderungsantrag AN/0583/2022. 
 
4.4.1 Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2237/2021, gem. Än-
derungantrag Grüne und SPD 
AN/0583/2022 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt den Petent*innen für ihre Eingabe und bittet den Aus-
schuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wie folgt zu beschlie-
ßen:  
 
1. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Das Kennedy-Ufer wird zwischen 
der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz und dem Übergang zum Rhein-
parkweg zur Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung. Vom Charles-de-Gaulle-
Platz kommend wird die Zufahrt auf das Kennedy-Ufer in nördliche Richtung 
nur noch für den Radverkehr freigegeben.  
 
2. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: An Samstagen, Sonn- und Feier-
tagen wird auf dem Kennedy-Ufer die Durchfahrt mittels versenkbarer Poller 
oder anderer geeigneter Mittel in Höhe der Einmündung Charles-de-Gaulle-
Platz physisch gesperrt. Dabei ist zu gewährleisten, dass Busse zum Zweck 
von Stadtrundfahrten oder anderen touristischen Zwecken die Sperre passie-

ren können.  
 
3. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die bewirtschafteten Parkplätze in 
dem zur Einbahnstraße umgewidmeten Abschnitt des Kennedy-Ufers werden 
ersetzt durch Ladezonen, Behindertenparkplätze und Abstellzonen für Micro-
Mobilität, Fahrräder und Lastenräder.  
 
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver-
tretung Innenstadt zur Vorlage 2890/2014 vom 27.08.2015 (!) schnellstmöglich 
umzusetzen. Dieser sieht vor, dass die Brunnenruine auf dem Charles-de-
Gaulle-Platz entfernt wird und die dadurch entstehende Freifläche dem LVR 
als Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug dafür räumt dieser die 
bisher als Parkplatz genutzte, am Rheinufer gelegene Fläche unmittelbar 
nördlich der Hohenzollernbrücke.  
 
5. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: In der Hermann-Pünder-Straße 
werden die Poller, die als Absperrung zum Rheinboulevard eingesetzt sind, 
vorgezogen auf Höhe der Vorfahrt des Hyatt-Hotels. Außerdem wird die Zu-
fahrt in die Hermann-Pünder-Straße ab der Einmündung Kennedy -Ufer, also 
ab der Unterführung unter dem Hotel, in westliche Richtung für den MIV ge-
sperrt. Das Teilstück zwischen Kennedy-Ufer und Einfahrt Hyatt-Hotel wird al-
so zur Einbahnstraße mit dem Zusatz „Radverkehr frei“.  
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver-
tretung Innenstadt AN/0824/2019 vom 27.06.2019 schnellstmöglich umzuset-
zen. Dieser sieht vor, das gefährliche, ordnungswidrige Beparken der Platzflä-
che vor dem Caritas-Altenzentrum St. Heribert durch eine Schrankenanlage 
zu bestimmten Zeiten zu unterbinden.  
 
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver-
tretung Innenstadt AN/1685/2018 vom 06.12.2018 schnellstmöglich umzuset-
zen. Dieser sieht vor, die Lücken in der Asphaltierung der Deutzer Werft zu 
schließen, so dass Gefährdungen für den Radverkehr reduziert und die Nutz-
barkeit der Platzfläche zu Freizeitzwecken verbessert werden.  
 
8. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Deutzer Drehbrücke wird 
nach Abschluss der aktuellen Sanierungsarbeiten im Vorgriff auf die ohnehin 
im Rahmen des Projekts „Deutzer Hafen“ anstehende Umwidmung nicht wie-
der für den MIV, sondern nur noch für den Rad- und Fußverkehr freigegeben.  
 
9. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Alfred-Schütte-Allee wird zwi-
schen Drehbrücke und Südbrücke in eine Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz-
Verkehr frei“ umgewidmet. Der auf dem Damm befindliche Gehweg bleibt wei-
terhin für den Radverkehr freigegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 - Eingabe

5205 Zeichen

Antrag nach §24:  
Schaffung von Erholungsräumen am rechtsrheinischen Ufer 
Das Rheinufer ist sowohl rechts- wie linksrheinisch ein wichtiges Naherholungsgebiet nicht nur für 
die umliegenden Viertel. Es hat überregionale Bedeutung. Gerade rechtsrheinisch sind die 
Erholungsgebiete sehr wichtig, da es im Umkreis an Erholungsorten fehlt. Der Rheinpark, 
Rheinboulevard sowie die Poller Wiesen übernehmen diese Funktionen für die Deutzer und Kölner 
Bevölkerung. Im fortgeschriebenen Lärmschutzkonzept werden sie als ruhige Orte genannt, Orte zum 
Verweilen, zum Durchatmen und Erholen. 
Schon zu normalen Zeiten drängen sich hier viele Menschen sowie viele Verkehrsmittel auf engstem 
Raum. Straßen wie z. B. das Kennedy-Ufer sind trotz der Platznot dem Autoverkehr zugeteilt. 
Gleichzeitig haben andere Formen der Freizeitmobilität (Fahrradfahren, Inlinern, Skateboarden, 
Joggen, Walken etc.) deutlich zugenommen und knubbeln sich auf den knappen Restflächen. Zudem 
haben sich das Kennedy-Ufer und die Poller Wiesen zu einem Treffpunkt der Raser- und Tuning-
Szene entwickelt, die immer wieder illegale Rennen veranstalten und somit alle anderen Menschen 
gefährden! 
Die wenigen zur Verfügung gestellten Parkplätze sind ebenfalls ein Grund für viele Menschen die 
Straßen zu befahren. Ein Großteil des Verkehrs ist Parksuchverkehr. So wird überflüssiger Verkehr 
generiert.  
Die Einstufung des Rheinufers als ruhiger Ort wird konterkariert. 
Die oben beschriebene Situation hat sich mit ihren vielfältigen Nutzungskonflikten während der 
Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft. In Ermangelung anderer 
Gestaltungsmöglichkeiten während der Freizeit und bedingt durch das Arbeiten im Home-Office sind 
diese Orte inzwischen auch unter der Woche sehr stark frequentiert. 
Mit wenigen Maßnahmen können treffsicher deutliche Verbesserungen hergestellt werden, die das 
rechtsrheinische Ufer klar aufwerten, Orte der Ruhe herstellen und die Sicherheit für 
Fußgänger*innen/Jogger*innen/ Fahrradfahrer*innen deutlich erhöhen bzw. garantieren.  
Dazu ist es notwendig, dass Zu- und Durchfahrten gesperrt werden. Die Parkplätze am Rheinufer 
entfallen sinnvollerweise. Es stehen im Umkreis ausreichend Parkmöglichkeiten in Parkhäusern und 
Tiefgaragen zur Verfügung. Zudem ist das Gebiet hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. 
Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen werden natürlich weiterhin vorgehalten. 
Die Maßnahmen müssen durch Schilder und gezielte Kontrollen angemessen durchgesetzt werden. 
Lösungsvorschläge 
Kennedyufer 
- Sperrung des Kennedyufers für den Autoverkehr:
o Sperrung des Auenwegs für den Autoverkehr hinter dem Parkhaus, so dass lediglich
die Einfahrt zum Parkplatz am Picassoplatz möglich bleibt.
o Sperrung des Charles de Gaulle-Platz nach der Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz /
Mobilitätsstation. Zufahrt für die LVR-Mitarbeiter*innen bleibt möglich wie bisher
durch Schlüssel.
o Eventuell: Wechsel des Parkplatzes des LVR: Freigabe der unteren Fläche und Umzug
des LVR auf den bisherigen öffentlichen Parkplatz.
o Abpollerung des Kennedy-Ufers unter der Hohenzollernbrücke
Anlage
1

Herrmann—Pünder-Straße 
- Beschilderung als Einfahrt verboten / Anlieger frei
- Einzug einer der drei Ab- bzw. Zufahrten auf die Opladener Straße
- Wegnahme aller Parkplätze auf der Herrmann-Pünder-Straße bzw. Umwandlung in
Carsharing-Plätze / Parkplätze für Mobilitätseingeschränkte
o Verengung der Herrmann-Pünder-Straße auf Höhe des Hyatt-Hotels auf eine Spur
o Die Vorfahrt für das Hotel bleibt offen, die Abfahrt durch den Tunnel möglich.
o Die Sperrfläche für die Feuerwehr wird rigoros von parkenden Autos freigehalten.
Urbanstraße 
- Beschilderung als Einfahrt verboten / Anlieger frei
- Rigoroses Unterbinden des wilden Parkens auf der Sperrfläche vor dem Rheinboulevard und
im Umkreis des Altenpflegezentrums
Alfred-Schütte-Allee 
- Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr
o Verbot der Einfahrt von der Straße „Am Schnellert“
o Eindeutige Signale zeigen dies an (Poller auf einer Fahrspur), Einfahrt für Feuerwehr
bleibt möglich.
o Umwandlung in eine Fahrradstraße
- Errichtung von Fahrradinfrastruktur auf der unteren Alfred-Schütte-Allee (Südbrücke bis
Poll).
o Anordnung von Tempo 30.
o Kontrolle des herrschenden Parkverbots unter der Allee
Weidenweg 
- Parkverbot auf der gesamten Länge des Weges
o Untersuchung, wie man die Fahrradstraße Weidenweg von dem störenden
Autoverkehr befreien kann
o Überprüfen, ob die Zufahrt für die Campingplätze verlegt werden kann (entlang der
Rodenkirchener Brücke)
Dies Maßnahmen können ein Einstieg sein, um das rechtsrheinische Rheinufer als Erholungsort und 
ruhigen Ort zu etablieren und garantieren vor dem Hintergrund, dass die Einschränkungen durch die 
Corona-Pandemie noch länger anhalten werden, eine Reduzierung der diversen 
Gefahrensituationen. 
2

Legende: rot: Kontrolle von bestehenden Verboten blau: Wegfall oder Umwandlung von Parkplätzen 
Gelb: Fahrradstraße (ohne KFZ frei) X : Verbot der Einfahrt 
x 
x 
x 
3

Legende: rot: Kontrolle von bestehenden Verboten blau: Wegfall oder Umwandlung von Parkplätzen 
Gelb: Fahrradstraße (ohne KFZ frei) X : Verbot der Einfahrt 
Rheinboulevard 
x 
x 
4

Anlage 3 - Auszug Beschwerdeausschuss 14.03.2022

7169 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Möller 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:   julia.moeller@stadt-koeln.de 
Datum:  28.03.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 14.03.2022  
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am 
Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21) 
2237/2021 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender , bittet den Petenten seine Eingabe 
dem Ausschuss vorzustellen. 
Der Petent  von der Bürgerinitiative „Deutz familienfreundlich“ erläutert seine Einga-
be. Entstanden sei die Eingabe während der Pandemie, es sei deutlich geworden, 
wie eng die Räume hier seien und welche Nu tzungskonflikte es gebe. Man habe sich 
das gesamte Deutzer Rheinufer angesehen und möchte es aufwerten, in dem man 
diese Nutzungskonflikte entzerre. Es müsse mehr Platz geschaffen werden für 
spielende Kinder und unmotorisierte Verkehrsteilnehmer, was auch Bezug zum 
Lärmaktionsplan der Stadt Köln habe. Die Raserszene, die privaten Feiern mit der 
Müllproblematik und die parkenden Autos müssten gelenkt werden, das Tempo müs-
se auf 30 km/h gesenkt werden. Er sei nach dem Ortstermin zuversichtlich, da die 
hier besprochenen Kompromisse, die Eingang in den geänderten Beschluss der Be-
zirksvertretung Innenstadt gefunden hätten, eine Verbesserung bringen könnten. 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, dankt dem Petenten und verweist auf 
den geänderten Beschluss der  Bezirksvertretung Innenstadt, die nach dem Ortster-
min vorgelegt und einstimmig beschlossen wurde. Herr Dr. Höver könne dazu berich-
ten. 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt , bestätigt, dass die Vorlage in großen Teilen 
nicht im Sinne der Petenten war. Durc h den Ortstermin, bei dem alle in der Innen-
stadt liegenden Bereiche am Rheinufer abgefahren wurden, konnten Vertreter der 
Bezirkes und des Ausschusses noch einmal in die Einzelheiten gehen und Potential 
herausholen. Diesen Änderungen wurde im Beschluss der  BV Innenstadt einstimmig 
zugestimmt, während die BV Porz für ihre Bereiche der Vorlage der Verwaltung zu-
gestimmt habe. 
Herr Fischer, Grüne,  bedankt sich für die umfangreiche Eingabe von „Deutz fami-
lienfreundlich“, aber auch für die ausführliche Prüfung de r Verwaltung. Durch den 
konstruktiven Ortstermin sei es möglich gewesen die prinzipiellen Interessen der Pe-
tenten, die Verkehre dort zu entzerren, mit den hilfreichen Hinweisen der Fachver-

waltung in Einklang zu bringen. Diese seien in die geänderte Beschlu ssvorlage ein-
geflossen, wie auch einige bereits bestehende Beschlüsse der Bezirksvertretung, die 
das Deutzer Rheinufer als Erholungsort aufwerten sollen, aber bisher noch nicht um-
gesetzt worden seien. Für Fragen zu dem geänderten Beschluss stünde er gerne zur 
Verfügung und bittet um Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag der Grünen -
Fraktion. 
Herr Erkelenz, CDU , unterstützt mit seiner Fraktion den Änderungsbeschluss der 
Grünen. Er begrüßt es ausdrücklich, dass die Durchfahrt der Stadtrundfahrten zu den 
Orten des ehemaligen Konzentrationslagers auf dem Messegelände weiterhin mög-
lich sein wird, um der Opfer zu gedenken. 
Frau Bonk, SPD , schließt sich mit ihrer Fraktion dem Beschlussvorschlag der Grü-
nen an.  
Frau Röhrig, Linke , freut sich, dass nach dem Rundgang ein so positiver Vorschlag 
zustande gekommen sei und schließt sich dem vollumfänglich an. 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, sieht eine breite Zustimmung zu dem 
Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt und kommt zur Abstimmung. 
 
Geänderter Beschluss:  
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt 
den Petent*innen für ihre Eingabe, macht sich den Beschluss der Bezirksver-
tretung Innenstadt zu Eigen und beschließt:  
 
1. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Das Kennedy-Ufer wird zwi-
schen der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz und dem Übergang zum 
Rheinparkweg zur Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung. Vom 
Charles-de-Gaulle-Platz kommend wird die Zufahrt auf das Kennedy -Ufer 
in nördliche Richtung nur noch für den Radverkehr freigegeben.  
 
2. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: An Samstagen, Sonn- und 
Feiertagen wird auf dem Kennedy -Ufer die Durchfahrt mittels versenkba-
rer Poller oder anderer geeigneter Mittel in Höhe der Einmündung 
Charles-de-Gaulle-Platz physisch gesperrt. Da bei ist zu gewährleisten, 
dass Busse zum Zweck von Stadtrundfahrten oder anderen touristischen 
Zwecken die Sperre passieren können.  
 
3. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die bewirtschafteten Park-
plätze in dem zur Einbahnstraße umgewidmeten Abschnitt des Kennedy-
Ufers werden ersetzt durch Ladezonen, Behindertenparkplätze und Ab-
stellzonen für Micro-Mobilität, Fahrräder und Lastenräder.  
 
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be-
zirksvertretung Innenstadt zur Vorlage 2890/2014 vom 27.08.2015 (!) 
schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht vor, dass die Brunnenruine 
auf dem Charles-de-Gaulle-Platz entfernt wird und die dadurch entste-
hende Freifläche dem LVR als Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Im 
Gegenzug dafür räumt dieser die bisher als Parkplatz genutzte, am 
Rheinufer gelegene Fläche unmittelbar nördlich der Hohenzollernbrücke.

5. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: In der Hermann-Pünder-
Straße werden die Poller, die als Absperrung zum Rheinboulevard ein-
gesetzt sind, vorgezogen auf Höhe der Vorfahrt des Hyatt-Hotels. Außer-
dem wird die Zufahrt in die Hermann-Pünder-Straße ab der Einmündung 
Kennedy-Ufer, also ab der Unterführung unter dem Hotel, in westliche 
Richtung für den MIV gesperrt. Das Teilstück zwischen Kennedy -Ufer 
und Einfahrt Hyatt-Hotel wird also zur Einbahnstraße mit dem Zusatz 
„Radverkehr frei“.  
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be-
zirksvertretung Innenstadt AN/0824/2019 vom 27.06.2019 schnellstmög-
lich umzusetzen. Dieser sieht vor, das gefährliche, ordnungswidrige Be-
parken der Platzfläche vor dem Caritas-Altenzentrum St. Heribert durch 
eine Schrankenanlage zu bestimmten Zeiten zu unterbinden.  
 
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be-
zirksvertretung Innenstadt AN/1685/2018 vom 06.12.2018 schnellstmög-
lich umzusetzen. Dieser sieht vor, die Lücken in der Asphaltierung der 
Deutzer Werft zu schließen, so dass Gefährdungen für den Radverkehr 
reduziert und die Nutzbarkeit der Platzfläche zu Freizeitzwecken verbes-
sert werden.  
 
8. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Deutzer Drehbrücke wird 
nach Abschluss der aktuellen Sanierungsarbeiten im Vorgriff auf die oh-
nehin im Rahmen des Projekts „Deutzer Hafen“ anstehende Umwidmung 
nicht wieder für den MIV, sondern nur noch für den Rad- und Fußverkehr 
freigegeben.  
 
9. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Alfred-Schütte-Allee wird 
zwischen Drehbrücke und Südbrücke in eine Fahrradstraße mit dem Zu-
satz „Kfz-Verkehr frei“ umgewidmet. Der auf dem Damm befindliche 
Gehweg bleibt weiterhin für den Radverkehr freigegeben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

04.11.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2237/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.03.2022
Erstellt
09.06.2021 10:13