2237/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 2237/2021 Freigabedatum 22.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02- 1600-104/21) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe und spricht sich für die Beibehaltung der aktuell geltenden Verkehrsordnung (im Be- reich Kennedyufer, Hermann-Pünder-Straße, Urbanstraße und Weidenweg) aus. Diese ist für die verkehrliche Erschließung des Gebietes notwendig und bietet auch eine hohe Aufenthaltsqualität am Rheinufer für Radfahrende sowie zu Fuß Gehende. Im Rahmen der städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen wird die Alfred-Schütte-Allee (inklusive Drehbrücke) zukünftig vom Kfz-Verkehr freigestellt und bleibt ausschließlich Radfahrenden und zu Fuß Gehenden vorbehalten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 Verkehrsausschuss 17.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht einige Vorschläge zur Schaffung von Erholungsorten am rechtsrheinischen Rhein- ufer (s. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Für die Prüfung und Einrichtung ergänzender Maßnahmen im Zuge der Erholungsräume am rechts- rheinischen Ufer ist es aufgrund der Gesamtlänge von rund 5,5 km sinnvoll hier Teilbereiche vorzu- sehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der unterschiedlichen verkehrlichen Anforderungen und der vor- handenen Angebote für den Erholungsraum. Hiernach wird die Gesamtlänge in neun verschiedene Teilbereiche aufgeteilt. Die Bereiche werden nachfolgend hinsichtlich ihrer notwendigen Erschließung und den vorhandenen Erholungsräumen betrachtet und auf mögliche Änderungen analysiert. Bereich 1 Reinparkweg Tanzbrunnen und Kennedystraße bis Charles-de-Gaulle-Platz: Die Rheinparkstraße und die Kennedystraße sind für die Erschließung des Parkhauses und der Stell- plätze notwendig. Um die Erschließung des RTL-Geländes, des Talanx-Geländes, der HDI und des ampega-Geländes weiterhin ausreichend sicher zu stellen, ist die Anfahrt und Abfahrt über das vor- handene Straßennetz erforderlich und notwendig; daher ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Parallel zur Kennedystraße verläuft das Kennedyufer für Radfahrende und zu Fuß Gehende. Innerhalb des Kennedyufers sind Aufweitungen für zu Fuß Gehende vorhanden. Derzeit wird für den Bereich des Kennedyufers die Oberflächenplanung erarbeitet, um zukünftig die Aufenthaltsqualität für die Nutzer*innen zu verbessern (siehe Abbildung 1). Ergänzend hierzu gibt es einen erweiterten Planungsbeschluss für eine rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Hohenzollernbrücke zum Auenweg (s. Vorlagen-Nr.: 0882/2020) sowie zur weiterführenden Fahrradtrasse MesseCity, (siehe Abbildung 2). Abbildung 1: Planungskonzept Rheinboulevard 3 Abbildung 2: Erweiterter Planungsbeschluss rechtsrheinische Fuß- und Radwegerampe an der Ho- henzollernbrücke zum Auenweg Bereich 2 Kennedystraße/Charles-de-Gaulle-Platz bis Kennedystraße/Einbahnstraße Hyatt: Die Verkehrsführung der Kennedystraße wird in dem Bereich beibehalten, um die Stellplätze am Charles-de-Gaulle-Platz und unter der Deutzer Brücke anfahren zu können. Daher ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Das Kennedyufer ist mit der Neugestaltung der Rheinterrassen ausge- baut und die Aufenthaltsqualität für Radfahrende und zu Fuß Gehende wesentlich verbessert. Bereich 3 Kennedystraße/Einbahnstraße Hyatt bis Kennedystraße/Hermann-Pünder-Straße: Das Einbahnstraßensystem des Hyatt-Hotels erfordert weiterhin, dass das vorhandene Erschlie- ßungssystem erhalten bleiben muss; daher ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Das Kennedyufer ist wie im Bereich 2 für Radfahrende und zu Fuß Gehende ausgebaut und bietet eine hohe Aufenthaltsqualität. Bereich 4 Kennedystraße/Hermann-Pünder-Straße bis Kennedystraße/Kennedyplatz/ Deutzer Brücke Fußgängerzone: Es ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Die Gesamtbreite von mehr als 12 m ist für Nahmobilität ausreichend. Das Kennedyufer mit der Rheinterrasse ist für Radfahrende und zu Fuß Gehende mit einer hoher Aufenthaltsqualität verbunden. Bereich 5 Bereich von der Deutzer Brücke, über die Deutzer Werft bis unterhalb der Severinsbrücke: Dieser Bereich ist für Kfz gesperrt (siehe Abbildung 3 und Abbildung 4). Die Breite der asphaltierten Fläche schwankt in dem Bereich zwischen 18 m bis 28 m. Die Flächen können ausschließlich von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden genutzt werden. Daher ist keine Änderung erforderlich. 4 Abbildung 3: Einfahrt Herbert-Liebertz-Weg Abbildung 4: Einfahrt Beschilderung Deutzer Werft Bereich 6 Bereich von der Severinsbrücke bis zur Drehbrücke: Dieser hat durchschnittlich eine Breite von 16 m. Der Bereich ist ausschließlich für Radfahrende und zu Fuß Gehende vorgesehen. Der Bereich hat in der Regel einen Gehweg mit ca. 2,5 m Breite, der direkt neben dem Rhein liegt. An den Gehweg schließt sich ein Grünstreifen mit rund 10 m Breite an. Neben dem Grünstreifen liegt der Radweg mit einer Breite von ca. 3,25 m. In Richtung der Drehbrü- cke laufen der Gehweg und der Radweg zusammen. Für Radfahrende und zu Fuß Gehende sind ausreichende Flächen vorhanden; daher sind keine Änderungen erforderlich. Bereich 7 Bereich von der Drehbrücke/Alfred-Schütte-Allee bis Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert: Dieser ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen. Die Alfred-Schütte-Allee wird zukünftig vom Kfz-Verkehr freigestellt (inkl. der Drehbrücke) und bleibt ausschließlich den Radfahren- den und Fuß Gehenden vorbehalten. Bereich 8 Bereich von der Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert (Südbrücke) bis Alfred-Schütte- Allee/Maifischgasse (Poll): Dieser Abschnitt dient der Erschließung der Schütte-Werke, der Sportstätten und den Anwoh- ner*innen. Wegen der notwendigen Erschließungsfunktion der Alfred-Schütte-Allee in diesem Bereich ist keine Änderung der Verkehrsführung möglich. Auch fehlen in diesem Teil der Alfred-Schütte-Allee die notwendigen Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30. Erst hinter dem Sportplatz und im weiteren Verlauf der Maifischgasse ist Tempo 30 möglich und auch bereits eingerichtet. Bereich 9 Bereich von der Alfred-Schütte-Allee/Maifischgasse/Weidenweg bis zur Rodenkirchener Brücke: Der Weidenweg ist ab der Alfred-Schütte-Allee/Maifischgasse bis zur Rodenkirchener Brücke als Fahrradstraße ausgewiesen (siehe Abbildung 5 und Abbildung 6). 5 Abbildung 5: Weidenweg Fahrradstraße Alfred-Schütte-Allee Abbildung 6: Weidenweg Höhe Rodenkirchener Brücke In einer Fahrradstraße zu parken, ist nur dann erlaubt, wenn diese für einen anderen Verkehr freige- geben ist; andernfalls ist dies untersagt. Zudem kann das Parken auch durch zusätzliche Schilder eingeschränkt oder auch gänzlich untersagt sein. Die Fahrradstraße ist für die Befahrung durch Pkw zugelassen. Haltverbote sind ebenfalls bereichsweise vorhanden. Als alternative Straßen sind weder der Westhover Weg noch In der Westhovener Aue geeignet. Eine Änderung der Erschließung über den Weidenweg für den Campingplatz ist nicht möglich. Die vorhan- dene Erschließung muss daher beibehalten werden. Anlage Eingabe
Anlage 2, Auszug BV 1 Innenstadt vom 10.03.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 11.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 10.03.2022 öffentlich 4.4 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21) 2237/2021 Geänderter Beschluss: s. Änderungsantrag AN/0583/2022. 4.4.1 Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2237/2021, gem. Än- derungantrag Grüne und SPD AN/0583/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt den Petent*innen für ihre Eingabe und bittet den Aus- schuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wie folgt zu beschlie- ßen: 1. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Das Kennedy-Ufer wird zwischen der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz und dem Übergang zum Rhein- parkweg zur Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung. Vom Charles-de-Gaulle- Platz kommend wird die Zufahrt auf das Kennedy-Ufer in nördliche Richtung nur noch für den Radverkehr freigegeben. 2. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: An Samstagen, Sonn- und Feier- tagen wird auf dem Kennedy-Ufer die Durchfahrt mittels versenkbarer Poller oder anderer geeigneter Mittel in Höhe der Einmündung Charles-de-Gaulle- Platz physisch gesperrt. Dabei ist zu gewährleisten, dass Busse zum Zweck von Stadtrundfahrten oder anderen touristischen Zwecken die Sperre passie- ren können. 3. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die bewirtschafteten Parkplätze in dem zur Einbahnstraße umgewidmeten Abschnitt des Kennedy-Ufers werden ersetzt durch Ladezonen, Behindertenparkplätze und Abstellzonen für Micro- Mobilität, Fahrräder und Lastenräder. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver- tretung Innenstadt zur Vorlage 2890/2014 vom 27.08.2015 (!) schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht vor, dass die Brunnenruine auf dem Charles-de- Gaulle-Platz entfernt wird und die dadurch entstehende Freifläche dem LVR als Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug dafür räumt dieser die bisher als Parkplatz genutzte, am Rheinufer gelegene Fläche unmittelbar nördlich der Hohenzollernbrücke. 5. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: In der Hermann-Pünder-Straße werden die Poller, die als Absperrung zum Rheinboulevard eingesetzt sind, vorgezogen auf Höhe der Vorfahrt des Hyatt-Hotels. Außerdem wird die Zu- fahrt in die Hermann-Pünder-Straße ab der Einmündung Kennedy -Ufer, also ab der Unterführung unter dem Hotel, in westliche Richtung für den MIV ge- sperrt. Das Teilstück zwischen Kennedy-Ufer und Einfahrt Hyatt-Hotel wird al- so zur Einbahnstraße mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. 6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver- tretung Innenstadt AN/0824/2019 vom 27.06.2019 schnellstmöglich umzuset- zen. Dieser sieht vor, das gefährliche, ordnungswidrige Beparken der Platzflä- che vor dem Caritas-Altenzentrum St. Heribert durch eine Schrankenanlage zu bestimmten Zeiten zu unterbinden. 7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksver- tretung Innenstadt AN/1685/2018 vom 06.12.2018 schnellstmöglich umzuset- zen. Dieser sieht vor, die Lücken in der Asphaltierung der Deutzer Werft zu schließen, so dass Gefährdungen für den Radverkehr reduziert und die Nutz- barkeit der Platzfläche zu Freizeitzwecken verbessert werden. 8. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Deutzer Drehbrücke wird nach Abschluss der aktuellen Sanierungsarbeiten im Vorgriff auf die ohnehin im Rahmen des Projekts „Deutzer Hafen“ anstehende Umwidmung nicht wie- der für den MIV, sondern nur noch für den Rad- und Fußverkehr freigegeben. 9. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Alfred-Schütte-Allee wird zwi- schen Drehbrücke und Südbrücke in eine Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz- Verkehr frei“ umgewidmet. Der auf dem Damm befindliche Gehweg bleibt wei- terhin für den Radverkehr freigegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 - Eingabe
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Antrag nach §24: Schaffung von Erholungsräumen am rechtsrheinischen Ufer Das Rheinufer ist sowohl rechts- wie linksrheinisch ein wichtiges Naherholungsgebiet nicht nur für die umliegenden Viertel. Es hat überregionale Bedeutung. Gerade rechtsrheinisch sind die Erholungsgebiete sehr wichtig, da es im Umkreis an Erholungsorten fehlt. Der Rheinpark, Rheinboulevard sowie die Poller Wiesen übernehmen diese Funktionen für die Deutzer und Kölner Bevölkerung. Im fortgeschriebenen Lärmschutzkonzept werden sie als ruhige Orte genannt, Orte zum Verweilen, zum Durchatmen und Erholen. Schon zu normalen Zeiten drängen sich hier viele Menschen sowie viele Verkehrsmittel auf engstem Raum. Straßen wie z. B. das Kennedy-Ufer sind trotz der Platznot dem Autoverkehr zugeteilt. Gleichzeitig haben andere Formen der Freizeitmobilität (Fahrradfahren, Inlinern, Skateboarden, Joggen, Walken etc.) deutlich zugenommen und knubbeln sich auf den knappen Restflächen. Zudem haben sich das Kennedy-Ufer und die Poller Wiesen zu einem Treffpunkt der Raser- und Tuning- Szene entwickelt, die immer wieder illegale Rennen veranstalten und somit alle anderen Menschen gefährden! Die wenigen zur Verfügung gestellten Parkplätze sind ebenfalls ein Grund für viele Menschen die Straßen zu befahren. Ein Großteil des Verkehrs ist Parksuchverkehr. So wird überflüssiger Verkehr generiert. Die Einstufung des Rheinufers als ruhiger Ort wird konterkariert. Die oben beschriebene Situation hat sich mit ihren vielfältigen Nutzungskonflikten während der Corona-Pandemie noch einmal deutlich verschärft. In Ermangelung anderer Gestaltungsmöglichkeiten während der Freizeit und bedingt durch das Arbeiten im Home-Office sind diese Orte inzwischen auch unter der Woche sehr stark frequentiert. Mit wenigen Maßnahmen können treffsicher deutliche Verbesserungen hergestellt werden, die das rechtsrheinische Ufer klar aufwerten, Orte der Ruhe herstellen und die Sicherheit für Fußgänger*innen/Jogger*innen/ Fahrradfahrer*innen deutlich erhöhen bzw. garantieren. Dazu ist es notwendig, dass Zu- und Durchfahrten gesperrt werden. Die Parkplätze am Rheinufer entfallen sinnvollerweise. Es stehen im Umkreis ausreichend Parkmöglichkeiten in Parkhäusern und Tiefgaragen zur Verfügung. Zudem ist das Gebiet hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen werden natürlich weiterhin vorgehalten. Die Maßnahmen müssen durch Schilder und gezielte Kontrollen angemessen durchgesetzt werden. Lösungsvorschläge Kennedyufer - Sperrung des Kennedyufers für den Autoverkehr: o Sperrung des Auenwegs für den Autoverkehr hinter dem Parkhaus, so dass lediglich die Einfahrt zum Parkplatz am Picassoplatz möglich bleibt. o Sperrung des Charles de Gaulle-Platz nach der Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz / Mobilitätsstation. Zufahrt für die LVR-Mitarbeiter*innen bleibt möglich wie bisher durch Schlüssel. o Eventuell: Wechsel des Parkplatzes des LVR: Freigabe der unteren Fläche und Umzug des LVR auf den bisherigen öffentlichen Parkplatz. o Abpollerung des Kennedy-Ufers unter der Hohenzollernbrücke Anlage 1 Herrmann—Pünder-Straße - Beschilderung als Einfahrt verboten / Anlieger frei - Einzug einer der drei Ab- bzw. Zufahrten auf die Opladener Straße - Wegnahme aller Parkplätze auf der Herrmann-Pünder-Straße bzw. Umwandlung in Carsharing-Plätze / Parkplätze für Mobilitätseingeschränkte o Verengung der Herrmann-Pünder-Straße auf Höhe des Hyatt-Hotels auf eine Spur o Die Vorfahrt für das Hotel bleibt offen, die Abfahrt durch den Tunnel möglich. o Die Sperrfläche für die Feuerwehr wird rigoros von parkenden Autos freigehalten. Urbanstraße - Beschilderung als Einfahrt verboten / Anlieger frei - Rigoroses Unterbinden des wilden Parkens auf der Sperrfläche vor dem Rheinboulevard und im Umkreis des Altenpflegezentrums Alfred-Schütte-Allee - Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr o Verbot der Einfahrt von der Straße „Am Schnellert“ o Eindeutige Signale zeigen dies an (Poller auf einer Fahrspur), Einfahrt für Feuerwehr bleibt möglich. o Umwandlung in eine Fahrradstraße - Errichtung von Fahrradinfrastruktur auf der unteren Alfred-Schütte-Allee (Südbrücke bis Poll). o Anordnung von Tempo 30. o Kontrolle des herrschenden Parkverbots unter der Allee Weidenweg - Parkverbot auf der gesamten Länge des Weges o Untersuchung, wie man die Fahrradstraße Weidenweg von dem störenden Autoverkehr befreien kann o Überprüfen, ob die Zufahrt für die Campingplätze verlegt werden kann (entlang der Rodenkirchener Brücke) Dies Maßnahmen können ein Einstieg sein, um das rechtsrheinische Rheinufer als Erholungsort und ruhigen Ort zu etablieren und garantieren vor dem Hintergrund, dass die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch länger anhalten werden, eine Reduzierung der diversen Gefahrensituationen. 2 Legende: rot: Kontrolle von bestehenden Verboten blau: Wegfall oder Umwandlung von Parkplätzen Gelb: Fahrradstraße (ohne KFZ frei) X : Verbot der Einfahrt x x x 3 Legende: rot: Kontrolle von bestehenden Verboten blau: Wegfall oder Umwandlung von Parkplätzen Gelb: Fahrradstraße (ohne KFZ frei) X : Verbot der Einfahrt Rheinboulevard x x 4
Anlage 3 - Auszug Beschwerdeausschuss 14.03.2022
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Möller Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: julia.moeller@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2022 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 14.03.2022 öffentlich 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schaffung von Erholungsorten am Rheinufer (Az.: 02-1600-104/21) 2237/2021 Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender , bittet den Petenten seine Eingabe dem Ausschuss vorzustellen. Der Petent von der Bürgerinitiative „Deutz familienfreundlich“ erläutert seine Einga- be. Entstanden sei die Eingabe während der Pandemie, es sei deutlich geworden, wie eng die Räume hier seien und welche Nu tzungskonflikte es gebe. Man habe sich das gesamte Deutzer Rheinufer angesehen und möchte es aufwerten, in dem man diese Nutzungskonflikte entzerre. Es müsse mehr Platz geschaffen werden für spielende Kinder und unmotorisierte Verkehrsteilnehmer, was auch Bezug zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln habe. Die Raserszene, die privaten Feiern mit der Müllproblematik und die parkenden Autos müssten gelenkt werden, das Tempo müs- se auf 30 km/h gesenkt werden. Er sei nach dem Ortstermin zuversichtlich, da die hier besprochenen Kompromisse, die Eingang in den geänderten Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt gefunden hätten, eine Verbesserung bringen könnten. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, dankt dem Petenten und verweist auf den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt, die nach dem Ortster- min vorgelegt und einstimmig beschlossen wurde. Herr Dr. Höver könne dazu berich- ten. Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt , bestätigt, dass die Vorlage in großen Teilen nicht im Sinne der Petenten war. Durc h den Ortstermin, bei dem alle in der Innen- stadt liegenden Bereiche am Rheinufer abgefahren wurden, konnten Vertreter der Bezirkes und des Ausschusses noch einmal in die Einzelheiten gehen und Potential herausholen. Diesen Änderungen wurde im Beschluss der BV Innenstadt einstimmig zugestimmt, während die BV Porz für ihre Bereiche der Vorlage der Verwaltung zu- gestimmt habe. Herr Fischer, Grüne, bedankt sich für die umfangreiche Eingabe von „Deutz fami- lienfreundlich“, aber auch für die ausführliche Prüfung de r Verwaltung. Durch den konstruktiven Ortstermin sei es möglich gewesen die prinzipiellen Interessen der Pe- tenten, die Verkehre dort zu entzerren, mit den hilfreichen Hinweisen der Fachver- waltung in Einklang zu bringen. Diese seien in die geänderte Beschlu ssvorlage ein- geflossen, wie auch einige bereits bestehende Beschlüsse der Bezirksvertretung, die das Deutzer Rheinufer als Erholungsort aufwerten sollen, aber bisher noch nicht um- gesetzt worden seien. Für Fragen zu dem geänderten Beschluss stünde er gerne zur Verfügung und bittet um Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag der Grünen - Fraktion. Herr Erkelenz, CDU , unterstützt mit seiner Fraktion den Änderungsbeschluss der Grünen. Er begrüßt es ausdrücklich, dass die Durchfahrt der Stadtrundfahrten zu den Orten des ehemaligen Konzentrationslagers auf dem Messegelände weiterhin mög- lich sein wird, um der Opfer zu gedenken. Frau Bonk, SPD , schließt sich mit ihrer Fraktion dem Beschlussvorschlag der Grü- nen an. Frau Röhrig, Linke , freut sich, dass nach dem Rundgang ein so positiver Vorschlag zustande gekommen sei und schließt sich dem vollumfänglich an. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, sieht eine breite Zustimmung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt und kommt zur Abstimmung. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petent*innen für ihre Eingabe, macht sich den Beschluss der Bezirksver- tretung Innenstadt zu Eigen und beschließt: 1. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Das Kennedy-Ufer wird zwi- schen der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz und dem Übergang zum Rheinparkweg zur Einbahnstraße in südliche Fahrtrichtung. Vom Charles-de-Gaulle-Platz kommend wird die Zufahrt auf das Kennedy -Ufer in nördliche Richtung nur noch für den Radverkehr freigegeben. 2. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird auf dem Kennedy -Ufer die Durchfahrt mittels versenkba- rer Poller oder anderer geeigneter Mittel in Höhe der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz physisch gesperrt. Da bei ist zu gewährleisten, dass Busse zum Zweck von Stadtrundfahrten oder anderen touristischen Zwecken die Sperre passieren können. 3. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die bewirtschafteten Park- plätze in dem zur Einbahnstraße umgewidmeten Abschnitt des Kennedy- Ufers werden ersetzt durch Ladezonen, Behindertenparkplätze und Ab- stellzonen für Micro-Mobilität, Fahrräder und Lastenräder. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt zur Vorlage 2890/2014 vom 27.08.2015 (!) schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht vor, dass die Brunnenruine auf dem Charles-de-Gaulle-Platz entfernt wird und die dadurch entste- hende Freifläche dem LVR als Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug dafür räumt dieser die bisher als Parkplatz genutzte, am Rheinufer gelegene Fläche unmittelbar nördlich der Hohenzollernbrücke. 5. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: In der Hermann-Pünder- Straße werden die Poller, die als Absperrung zum Rheinboulevard ein- gesetzt sind, vorgezogen auf Höhe der Vorfahrt des Hyatt-Hotels. Außer- dem wird die Zufahrt in die Hermann-Pünder-Straße ab der Einmündung Kennedy-Ufer, also ab der Unterführung unter dem Hotel, in westliche Richtung für den MIV gesperrt. Das Teilstück zwischen Kennedy -Ufer und Einfahrt Hyatt-Hotel wird also zur Einbahnstraße mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. 6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt AN/0824/2019 vom 27.06.2019 schnellstmög- lich umzusetzen. Dieser sieht vor, das gefährliche, ordnungswidrige Be- parken der Platzfläche vor dem Caritas-Altenzentrum St. Heribert durch eine Schrankenanlage zu bestimmten Zeiten zu unterbinden. 7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Be- zirksvertretung Innenstadt AN/1685/2018 vom 06.12.2018 schnellstmög- lich umzusetzen. Dieser sieht vor, die Lücken in der Asphaltierung der Deutzer Werft zu schließen, so dass Gefährdungen für den Radverkehr reduziert und die Nutzbarkeit der Platzfläche zu Freizeitzwecken verbes- sert werden. 8. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Deutzer Drehbrücke wird nach Abschluss der aktuellen Sanierungsarbeiten im Vorgriff auf die oh- nehin im Rahmen des Projekts „Deutzer Hafen“ anstehende Umwidmung nicht wieder für den MIV, sondern nur noch für den Rad- und Fußverkehr freigegeben. 9. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen Drehbrücke und Südbrücke in eine Fahrradstraße mit dem Zu- satz „Kfz-Verkehr frei“ umgewidmet. Der auf dem Damm befindliche Gehweg bleibt weiterhin für den Radverkehr freigegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2237/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.03.2022
- Erstellt
- 09.06.2021 10:13