mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen

Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/1379/2016 vom 30.08.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1379/2016 Stand: 04.02.2022 Sachstandsbericht Wohnungsbau in Ehrenfeld voranbringen Antrag der SPD-Fraktion vom 27.08.2016 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die hier genannten Wohnbauvorhaben im Stadtbezirk Ehren- feld alles Notwendige zu tun, damit diese zügig umgesetzt werden können und ein Mindestanteil von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau sichergestellt wird - Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf - Wohnungsbau und Kindertagestätte Liebigstraße gegenüber ehem. Schlachthof - Wohnungsbau an der Alsdorferstraße 2. Zu allen drei Vorhaben erwartet die Bezirksvertretung bis auf weiteres regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Quartal, Sachstandsberichte. 3. Die der Verwaltung vorliegende gutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Liebigstraße ist der Bezirksvertretung spätestens in der kommenden Sitzung vorzustellen. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 30.09.2017: -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bauanträge für die Kita und die Wohnbebauung liegen vor und werden geprüft. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 -Bebauung Alsdorfer Straße: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 folgenden Beschluss gefasst: 2. Beschluss: Ergänzte Beschlussalternative: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Vorhabenträgerin stattzugeben und nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 2 § 13a BauGB das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße (Flurstücke 244, 3994/202, 3995/202, 1734, 1736, 1738, 1740, 1742, 1744, 202/10 und teilweise 1084, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf), mit dem Ziel, Wohnen festzu- setzen, einzuleiten. Bei den weiteren Planungen ist die Linienführung des Low Line Linear Parks zu berücksichtigen. Die BV wird weiter über die Sachstände informiert. Sachstand zum 15.09.2018 -Wohnungsbau am Erlenweg in Bickendorf Die Bebauung wurde begonnen. Die Einweihung unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin wurde durchgeführt. -Bebauung Liebigstraße: siehe Sachstand zu Beschluss Nr. 577 -Bebauung Alsdorfer Straße: Die Verwaltung hat zur Sitzung am 10.09.2018 folgendes mitgeteilt (Vorlage 2879/2018): Für die Planbereiche "Alsdorfer Straße" und "Alsdorfer Straße 7 - 9" liegt jeweils ein Einleitungsbe- schluss vor. Der Vorhabenträger, der das Grundstück "Alsdorfer Straße 7 - 9" gekauft hat, hat nun auch die an- grenzende Fläche "Alsdorfer Straße" erworben. Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Verwaltung im Juli 2018 eine zweistufige Mehrfach- beauftragung mit sieben Planungsbüros zur Findung eines städtebaulichen Planungskonzeptes ge- startet. Die Bezirksvertretung ist durch Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in der Jury in das Verfahren involviert. Dadurch, dass nun ein Vorhabeträger über die gesamte Fläche verfügt, kann der Bereich insgesamt einheitlich beplant und entwickelt werden. Da derzeit zwei Einleitungsbeschlüsse für die Fläche vorliegen (Alsdorfer Straße und Alsdorfer Straße 7 - 9), aber nur noch ein Vorhabenträger vorhanden ist, muss aus formellen Gründen ein neuer Einlei- tungsbeschluss für die gesamte Fläche gefasst werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage soll nach Vorliegen des Siegerentwurfs zusammen mit dem städtebaulichen Planungskonzept und dem Beschlussvorschlag über die frühzeitige Bürgerbeteiligung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht werden. Sachstand zum 20.05.2019 - Wohnbebauung Erlenweg in Bickendorf Das Vorhaben befindet sich im Bau. - Bebauung Liebigstraße Ein Bauvorbescheid für das Grundstück liegt vor. Das Grundstück Liebigstraße wurde inzwischen an einen neuen Investor veräußert. Der neue Eigentümer ist in den städtebaulichen Vertrag eingetreten, was bedeutet, dass auch dieser die Verpflichtung hat, 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau und eine Kita zu errichten. 3 - Bebauung Alsdorfer Straße Die Mehrfachbeauftragung ist im Januar 2019 abgeschlossen worden. Im Anschluss daran wurde von den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie der Verwaltung ein Dialog mit den Anwohnerinnen und An- wohnern der Alsdorfer Straße sowie der Osterinsel geführt. Als Ergebnis daraus wird nun die „redu- zierte“ Planvariante ohne das Grundstück der sogenannten „Gleisharfe“ weiterverfolgt. Der Vorhaben- träger hat einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines VEP gestellt. Die Aufhebung der vorlie- genden Einleitungsbeschlüsse sowie der neue Beschluss zur Einleitung für das Bebauungsplanver- fahren (VEP) sollen kurzfristig in die politischen Gremien eingebracht werden. Das kooperative Bau- landmodell wird zur Anwendung kommen und 30 % öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2019 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz