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V/0466/2015

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/'GAL Münster Nr. A-R/0023/2015 "Kein Geld für Atomstrom - Klage gegen britische Subventionen für Hinkley Point C unterstützen!"

Vorlagen 28.05.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.06.2015, TOP 2.2

A-R/0023/2015 - Kein Geld für Atomstrom – Klage gegen britische Subventionen für Hinkley Point C unterstützen.

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Ansehen

Beschlussvorlage

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A-R/0023/2015 - Kein Geld für Atomstrom – Klage gegen britische Subventionen für Hinkley Point C unterstützen.

4857 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2015 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Stadtwerke Münster als städtische Tochter werde n vom Rat der Stadt Münster 
dazu beauftragt, vor dem zuständigen Gericht der eu ropäischen Union eine Klage 
gegen die von der EU-Kommission genehmigten Beihilf en für den Neubau des 
AKW-Reaktors Hinkley Point C in Großbritannien einz ureichen oder sich einer 
bestehenden Klagegemeinschaft anderer Energieanbiet er (bisher u.a. oekostrom 
AG, Greenpeace Energy) anzuschließen. 
 
Die vom Rat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrate s der Stadtwerke werden 
ermächtigt, diese Entscheidung im Aufsichtsrat zu vertreten und durchzusetzen. 
 
 
 
Begründung 
 
Mit Beschluss vom 21.9.2011 hat der Rat die Stadtwe rke Münster beauftragt, ihre 
Kunden bis 2020 zu 100% mit Strom aus atomstromfrei en Quellen zu beliefern und 
einen perspektivischen Investitionsplan zur Realisi erung dieses Projekts 
beschlossen. Dieser sieht vor, das Ziel nicht durch  den Kauf von Zertifikaten, 
sondern durch den Ausbau der eigenen Energieerzeugu ngskapazitäten zu 
realisieren, darunter insbesondere erneuerbare Ener giequellen die aktuell auf 
Bundesebene nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert werden. 
Das EEG wurde von der EU-Kommission zuletzt mehrfac h als marktverzerrendes 
Beihilfeverfahren kritisiert und Änderungen in der Gestaltung der Förderinstrumente 
angemahnt. Unter anderem deshalb hat die Bundesregi erung in 2014 ein 
Auslaufen der bisher gewährten 20jährigen Festvergütung für regenerative Anlagen 
ab Beginn 2017 beschlossen. 
 
Ungeachtet dessen hat die Kommission im Oktober 201 4 den Neubau zweier 
Kernenergie-Druckwasserreaktoren im britischen Kern kraftwerk Hinkley Point 
genehmigt und dessen Förderung über eine 35jährige Festvergütung von 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de  
 
21. April 2015 
Ratsa ntrag :  
Kein Geld für Atomstrom – Klage gegen 
britische Subventionen für Hinkley Point 
C unterstützen!

Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2015 
umgerechnet 10,9 Cent/kWh zuzüglich eines Inflation sausgleichs genehmigt. Die 
Kosten für den Neubau werden sich nach Schätzungen der britischen Regierung 
auf 31 Mrd. Euro belaufen. 
 
Die geplante Nettoleistung der beiden Reaktoren (Hi nkley Point C) von 3200 MW  
entspricht ca. 1300 Windenergieanlagen aktuellen Ty ps, wie sie in den 
kommenden Jahren in Münster in Folge der Ausweisung  neuer 
Konzentrationszonen ans Netz gehen sollen. Gleichze itig soll für  Hinkley Point C 
per Gesetz über einen fast doppelt so langen Zeitra um (35 Jahre) eine deutlich 
höhere Einspeisevergütung garantiert werden als in Deutschland aktuell für 
regenerativ erzeugten Strom (durchschnittliche Anfa ngsvergütung für Windenergie 
Onshore und Photovoltaik <9 
 cent/kWh). Sobald Hinkley Point C ans Netz geht, 
werden auch deutsche kommunale Energieerzeuger auf dem zunehmend stärker 
vernetzten europäischen Strommarkt den Preisdruck d urch die hohen und 
langfristigen Einspeisevergütungen wirtschaftlich s püren. Durch die lange Laufzeit 
der Beihilfen und den garantierten Inflationsausgle ich wird der Strom aus Hinkley 
Point über 35 Jahre Druck auf die europäischen Stro mpreise ausüben und damit 
auch Münsters Energiewende hin zu klimafreundlicher  erneuerbarer 
Stromerzeugung nachhaltig ausbremsen. Die eigene En ergieerzeugung der 
Stadtwerke Münster, sowohl aus regenerativen Quelle n als auch aus der ohnehin 
bereits defizitären GuD-Anlage am Hafen, wird somit  unzweifelhaft 
unwirtschaftlicher werden, das Ziel „Münster atomst romfrei 2020“ wird dadurch  
schwieriger zu erreichen sein. 
 
Aufgrund des abzusehenden Drucks der britischen Bei hilfen auf die 
Börsenstrompreise und der mangelnden Begründung ein er Förderung der 
Atomenergie, die als unkalkulierbare Risikotechnolo gie auch in der 
perspektivischen Energieplanung der Kommission kein e bedeutende Rolle mehr 
einnimmt, haben sowohl die EU-Mitgliedsstaaten Öste rreich und Luxemburg als 
auch eine zunehmende Zahl deutscher und österreichi scher Energieerzeuger (u.a. 
oekostrom AG, Greenpeace Energy) eine Klage gegen d ie Beihilfen für Hinkley 
Point C angekündigt. Auch kommunale Energieerzeuger , darunter die Stadtwerke 
Schwäbisch Hall, prüfen eine Beteiligung an einer Klagegemeinschaft. 
 
Angesichts der dargestellten energiewirtschaftliche n Folgen und der politischen 
Bedeutung eines derart massiv geförderten AKW-Neuba us innerhalb des 
europäischen Strommarkts liegt es daher im wirtscha ftlichen und umweltpolitischen 
Interesse der Stadt Münster, Hinkley Point C zu ver hindern und sich dafür zum 
Zwecke des Erfolgs der anstehenden Klage an dieser zu beteiligen. 
 
gez. Gerhard Joksch  
und Fraktion

Beschlussvorlage

2316 Zeichen

V/0466/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/'GAL Münster Nr. A-R/0023/2015 "Kein Geld für 
Atomstrom - Klage gegen britische Subventionen für Hinkley Point C unterstützen!“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/'GAL Münster Nr. A-R/0023/2015 "Kein 
Geld für Atomstrom - Klage gegen britische Subventionen für Hinkley Point C unterstüt-
zen!“ wird nicht gefolgt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat den  Antrag Nr. A -R/0023/2015 angenommen und an den Haupt - 
und Finanzausschuss verwiesen. 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde seitens der Verwaltung um Stellungnahme aus fachlicher 
und finanzieller Sicht gebeten. 
Die Stadtwerke Münster GmbH teilen mit, dass keine Gerichtskosten entstehen. 
 
In Bezug auf die Rechtsanwaltskosten ist danach zu unterscheiden, an welchem Punkt die Klage 
beendet wird:  
In dem Fall der Ablehnung der Zulässigkeit entstehen ca.37.200 € zuzüglich Umsat zsteuer. Bei 
einem Endurteil entstehen ca.54.600 € zuzüglich Umsatzsteuer. 
 
Darüber hinaus sind v orsorglich für erstattungsfähige Kosten von Streithelfern ca. 18.000 € anz u-
setzen. 
 
Bei einer renommierten Kanzlei wird gerade eine Klägergemeinschaft aufgebaut  (z.Z. 8 Kläger). 
Die Rechtsanwaltskosten verteilen sich dann auf die einzelnen Kläger. 
 
Ganz grob könnte man von ca. 10.000 € zuzüglich Umsatzsteuer ausgehen. 
 
Hinzu kommen interne Kosten der Stadtwerke Münster GmbH für die Begleitung des Klageverfah-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0466/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0466/2015 
rens und die Zuarbeit. Diese können ebenfalls mit ca. 10.000 € abgeschätzt werden. 
 
Angesichts der Kosten für das Rechtsverfahren und der fehlenden direkten Vorteile für die Stad t-
werke Münster GmbH aus einer solchen Beteiligung , empfehlen die Stadtwerke Münster GmbH , 
den Antrag nicht zu folgen bzw. sich nicht an dem Klageverfahren i. S. Hinkley Point C zu beteil i-
gen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag Nr. A-R/0023/2015

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
V/0466/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37