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2023/0161

Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage 'Carsharing'

Magistratsvorlage 04.05.2023

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388 Zeichen

Die Punkte 9 und 10 werden gemeinsam beraten. 
 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UWIGA/WGD und AfD  
 
 
 
 
Punkt 9: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der 
HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"  
 (V-Nr. 2023/0161)

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Stand 17.03.2023 
Anlage  
„Carsharing“  
zur  
Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Abschnitt : Allgemeines 
§ 1 Aufgabenübertragung 
§ 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung 
§ 3 Ziele des Carsharingsystems 
2. Abschnitt : Ausgestaltung des Carsharingsystems 
§ 4 Eckpunkte der Ausgestaltung 
§ 5 Stationsbasiertes und stationsungebundenes Carsharing 
§ 6 Standorte für Carsharingstationen 
§ 7 Zeitliche Verfügbarkeit / Ersatzfahrzeuge 
§ 8 Fahrzeuggröße und -typen 
§ 9 Umweltqualitäten und E-Carsharing 
§ 10 Preisgestaltung 
§ 11 Integration des Carsharingsystems mit dem Umweltverbund 
3. Abschnitt : Aufgabenverteilung 
§ 12 Allgemeine Aufgabenverteilung 
§ 13 Aufgabenverteilung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das 
stationsbasierte Carsharing gemäß § 16a HStrG und § 5 CsgG 
§ 14 Aufgabenverteilung bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. 
Auswahl von kooperierenden Carsharinganbietern 
4. Abschnitt : Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen 
§ 15 Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen

- 2 - 
 
1. Abschnitt: Allgemeines 
§ 1 Aufgabenübertragung 
(1) Die Wissenschaftsstadt hat der HEAG mobilo die Wahrnehmung von R e-
gie-Aufgaben mit Mobilitätsbezug, die keine Aufga ben im Bereich des ö f-
fentlichen Personennahverkehrs sind, nach näherer Maßgabe der Aufg a-
benübertragungsregelung und künftiger Ergänzungen und Anlagen übertr a-
gen. Diese Aufgabenübertragungsregelung umfasst nur diejenigen Täti g-
keitsfelder, die in den Anlagen näher bezeichnet sind.  
(2) In Konkretisierung der in Abs. (1) beschriebenen Aufgabenübertragung 
übernimmt die HEAG mobilo Aufgaben im Bereich des Carsharings , um 
den Bürgerinnen und Bürgern eine vollwertige Mobilität ohne eigenes Auto 
zu ermöglichen. Aufgabe der HEAG mobilo ist es, ein stadtweites Carsh a-
ringsystem, das dieses Ziel erreichen kann,  zu konzeptionieren, und in Ko-
operation mit den Carsharing -Anbietern die Umsetzung der festgelegten 
Anforderungen an das Carsharingsystem sicherzustellen.  
(3) Daneben soll die HEAG mobilo die Wissenschaftsstadt unterstützen und mit 
dieser bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 16a des Hessischen 
Straßengesetzes (HStrG) und des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Ca r-
sharings (CsgG) kooperieren. 
(4) Die konkrete Aufgabenteil ung richtet sich nach den Vorgaben im 3. A b-
schnitt und ergänzend nach den allgemeinen Vorgaben in § 2 Abs. 2 der 
Aufgabenübertragungsregelung.  
§ 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung 
Diese Anlage kann von der HEAG mobilo mit Zustimmung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weiterentwickelt und fortgeschrieben werden . Die Zuständigkeitsregelun-
gen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie etwaige Erfordernisse für Beschlüsse 
der Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt o. ä. bleiben unberührt.

- 3 - 
§ 3 Ziele des Carsharingsystems 
(1) Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung 
stehendenden, qualitativ hochwertigen sowie  preislich attraktiven Carsh a-
ringsystems soll der erweiterte Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußver-
kehr sowie shared mobility) in Darmstadt ergänzt und somit weiter gestärkt 
werden. Ziel ist es, die Notwendigkeit eines eigenen Autos durch die Bereit-
stellung mindestens gleichwertige r und aufeinander abgestimmter Mobili-
tätsalternativen zu minimieren.  
(2) Zu berücksichtigen sind auch die bereits 2020 im von der  Wissenschafts-
stadt Darmstadt beschlossenen Masterplan DA 2030 + Vorgaben: „Ein M o-
dal Split der Darmstädter Bevölkerung von 25 Prozent M IV – motorisierter 
Individualverkehr (gegenüber 35 Prozent) und 75 Prozent Umweltverbund – 
ÖPNV, Rad- und Fußverkehr (gegenüber 65 Prozent) wird als mindestens 
zu erreichendes Zielszenario bezeichnet“.  
(3) Die Verknüpfung des Carsharingsystems mit schon beste henden sowie zu-
künftigen Mobilitätsangeboten zum Aufbau eines kohärenten Gesamtsy s-
tems der öffentlichen Mobilität ist hierbei von zentraler Bedeutung. Durch 
die optimale Vernetzung der Mobilitätsangebote können sukzessive wicht i-
ge Synergien entstehen und I neffizienzen im Gesamtverkehrssystem abge-
baut werden.  
(4) Ziel ist es auch, durch die Bereitstellung des Carsharingsystems Multimoda-
lität zu fördern und einen wichtigen Beitrag für eine  umweltfreundliche, so-
zial übergreifende und zukunftsfähige Mobilität zu leisten. 
2. Abschnitt: Ausgestaltung des Carsharingsystems  
§ 4 Eckpunkte der Ausgestaltung  
Die Ausgestaltung des Carsharingsystems soll den Eckpunkten in diesem Abschnitt  
und den Zielen des Carsharingsystems gemäß § 3 entsprechen. Die HEAG mobilo 
legt diese Eckpunkte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zugrunde (vgl. hierzu die kon-
kreten Aufgabenverteilungen in § 2 der Regelung zur Aufgabenübertragung sowie im 
3. Abschnitt). Die Anforderungen an das konkrete Angebot der Carsharinganbieter 
haben sich nach diesen Konkretisierungen zu richten.

- 4 - 
§ 5 Stationsbasiertes und stationsungebundenes Carsharing 
(1) Die Carsharingangebote werden jedenfalls stationsbasiertes Carsharing 
umfassen. Stationsflächen sollen im öffentlichen Straßenraum und auf pr i-
vaten und fiskalischen Flächen geschaffen werden. Bei der Auswahl von 
Anbietern für Carsharingstationen im öffentlichen Straßenraum oder auf fis-
kalischen Flächen werden nur solche Anbieter berücksichtigt, die in beso n-
derem Maße zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beitr a-
gen, indem sie mit der HEAG mobilo im Rahmen und nach Maßgabe der 
Vorgaben des Carsharingsystems kooperieren und den übrigen Vorausse t-
zungen entsprechen. 
(2) Stationsungebundenes Carsharing und Mischformen sollen umfasst sein, 
soweit dies zur Erreichung der Ziele des Carsharingsystems erforderlich ist.  
§ 6  Carsharingstationen 
(1) Die Standorte der Carsharing stationen sind so festzulegen, dass unter Be-
rücksichtigung der Nachfrage - und Nutzungspotentiale  sowie der übrigen 
Ziele des Carsharingsystems  eine flächendeckende Versorgung des ge-
samten Stadtgebietes bestmöglich gewährleistet wird.  
(2) Die Standorte der Carsharingstationen sind so festzulegen, dass das Ange-
bot eindeutig zu erkennen und wahrnehmbar ist. 
(3) Soweit die Nachfrage- und Nutzungspotentiale sowie die übrigen Ziele des 
Carsharingsystems nicht entgegenstehen, ist bei der Standortwahl die sinn-
volle Verknüpfung mit bestehenden Mobilitätsangeboten zu berücksicht i-
gen. 
(4) Die Barrierefreiheit ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen.  
(5) Es können Vorgaben zur Ausgestaltung der Stationen und der Stationsin f-
rastruktur gemacht werden (z.  B. Kennzeichnungen, Absperrvorrichtungen 
und Vorrichtungen zur Abwehr von Falschparkern, Ladeinfrastruktur, Info r-
mationsmaterial, Dekoration und Begrünung etc.). 
(6) Die Carsharinganbieter können zur Beschaffung der Ausstattung verpflic h-
tet werden. Alternativ kann die Ausstattung beigestellt oder in anderer We i-
se zum Gebrauch überlassen werden.

- 5 - 
§ 7 Zeitliche Verfügbarkeit / Ersatzfahrzeuge 
Es werden Vorgaben an die zeitliche Verfügbarkeit von Fahrzeugen gemacht z. B. 
Betriebspflichten, Verpflichtungen zur Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen bei Lan g-
zeitbuchungen o. ä. . 
§ 8 Fahrzeuggröße und -typen 
(1) Um unterschiedlichen Mobilitäts bedürfnissen Rechnung zu tragen , werden 
verschiedene Fahrzeuggrößen und -typen zur Verfügung gestellt.  
(2) Es können Vorgaben zum Fahrzeugalter gemacht werden. 
(3) Es werden Vorgaben zur Barrierefreiheit gemacht (z. B. Rollstuhlgerechti g-
keit, Vorhaltung oder Verwendungsmöglichkeit von Sitzerhöhungen oder 
Kindersitzen, o. ä.). 
(4) Es können Vorgaben zu Komfort - oder Sicherheitsausstattungen, die über 
die g esetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, gemacht werden 
(z. B. Klimaanlage, Navi, Fahrassistenzsysteme, Radio und Unterhaltung s-
elektronik, Entsperrung, Schadenerkennungssystemen, etc.). 
§ 9 Umweltqualitäten und alternative Antriebe 
Es können Vorgaben zu Umweltqualitäten und zu alternativen Antriebsarten gemacht 
werden (z. B. Emissions- und Antriebsvorgaben, Abgasklasse o. ä.). Ziel ist es, einen 
möglichst weitgehenden Anteil von alternativ angetriebenen Fahrzeugen an der G e-
samtflotte des Carsharingsystems zu erreichen. Zur Etablierung des Systems darf 
zunächst ein höherer Anteil an konventionell betriebenen Fahrzeugen vorgehalten 
werden.  
§ 10 Preisgestaltung 
(1) Es können Vorgaben zur Preisgestaltung gemacht werden. Diese können 
über die Mindestanforderungen nach §  2 Nr. 1 CsgG  bzw. § 16a Abs. 1 
Satz 2 HStrG hinausgehen.   
(2) Der Tarif soll eine möglichst weitgehende Verfügbarkeit für alle gesel l-
schaftlichen Gruppen ermöglichen und die Attraktivität des Carsharings g e-
genüber dem motorisierten Individualverkehr steigern . Der Tarif soll die I n-
tegration des Carsharingsystems mit dem erweiterten Umweltverbund för-

- 6 - 
dern. Dafür können Vergünstigungen insbesondere für Inhaber :innen von 
ÖPNV-Zeitkarten vorgesehen werden. Der Tarif soll Wirtschaftlichkeitse r-
wägungen abbilden, vorrangig jedoch der Verwirklichung der vorgenannten 
Ziele und der Ziele des Carsharingsystems dienen. 
(3) Die Carsharinganbieter bestimmen im Übrigen ihre Tarife, die sie unabhä n-
gig vom Carsharingsystem nach dieser Anlage anwenden, selbst. 
§ 11 Integration des Carsharingsystems mit dem Umweltverbund 
(1) Das Carsharingangebot soll mit dem erweiterten Umweltverbund, insb e-
sondere mit dem ÖPNV und weiteren Mobilitätsdienstleistungen, integriert 
werden. Dies soll insbesondere geschehen durch 
1. räumliche Nähe der Angebote, z. B. ü ber Mobilitätsstationen, soweit 
dies nicht den Zielen des Carsharingsystems widerspricht; 
2. gemeinsamer oder wechselseitiger Vertrieb; 
3. gegenseitige Beauskunftung und Buchbarkeit in den jeweiligen Apps 
der Anbieter etc., ggf. über (offene) Schnittstellen; 
4. Vergünstigungen für die Kund:innen des jeweils anderen Systems; 
5. gemeinsame (Dach-)Marke bzw. gemeinsames Produktdesign, wobei 
die Eigenständigkeit der kooperierenden Anbieter zu wahren ist; g e-
meinsame Marketingmaßnahmen; 
6. Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsberatung und Schulungen. 
(2) Die kooperierenden Carsharinganbieter können verpflichtet werden, an di e-
ser Integration mitzuwirken.  
3. Abschnitt: Aufgabenverteilung 
§ 12 Allgemeine Aufgabenverteilung 
(1) Die Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt  und der  
HEAG mobilo richtet sich insbesondere nach § 2 der Regelung zur Aufg a-
benübertragung.  
(2) Die Carsharinganbieter gestalten ihre Produkte nach eigenem unternehm e-
rischen Ermessen, soweit keine verpflichtenden Vorgaben durch die Wi s-

- 7 - 
senschaftsstadt oder die HEAG mobilo  gemacht werden. Sie unterstützen 
die HEAG mobilo bei der Weiterentwicklung des Carsharingsystems, insb e-
sondere durch Teilnahme an Kooperations - und Mark terkundungsgesprä-
chen.  
Die Carsharinganbieter 
1. stellen Carsharingangebote den Kund:innen auf eigene Rec hnung 
und in eigenem Namen zur Verfügung; 
2. führen den Vertrieb und das Marketing für ihre Carsharingangebote 
durch und unterstützen die HEAG mobilo beim Marketing für das Ca r-
sharinggesamtsystem; 
3. stellen Apps und Buchungssoftware zur Verfügung, soweit dies n icht 
von der HEAG mobilo erledigt wird; 
4. stellen Schnittstellen für die Integration ihrer Buchungssoftware in a n-
dere IT-Systeme zur Verfügung; 
5. stellen ggf. Vergünstigungen für ÖPNV -Kund:innen und ggf. 
Kund:innen anderer Mobilitätsdienstleistungen bereit; 
6. stellen Daten, ggf. über Schnittstellen, zur Verfügung, um die Evalu a-
tion, Weiterentwicklung und Kontrolle des Carsharingsystems zu e r-
leichtern; 
7. unterstützen die HEAG mobilo bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und 
kooperieren mit ihr. 
 
§ 13 Aufgabenverteilung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für 
das stationsbasierte Carsharing gemäß § 16a HStrG und § 5 CsgG 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Gemeinde zuständig für die B e-
stimmung geeigneter Flächen und die Erteilung von Sondernutzungse r-
laubnissen für das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen  Straßen-
raum. Sie bestimmt die für das stationsbasierte Carsharing geeigneten Fl ä-
chen, macht das Auswahlverfahren öffentlich bekannt und erlässt So n-
dernutzungserlaubnisse sowie Ablehnungsbescheide in eigen em Namen. 
Sie macht sich dabei Ausarbeitungen der HEAG mobilo zu eigen, prüft j e-
doch selbstständig, inwieweit dies geschehen soll. Sie hält das hierfür e r-
forderliche Personal vor.

- 8 - 
(2) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Verwa l-
tungshelferin.  
1. Die HEAG mobilo unterstützt bei der Auswahl der Flächen, indem sie 
ihre Erkenntnisse zur Verfügung stellt und daraus Vorschläge ableitet. 
Soweit gewünscht prüft sie die übrigen Voraussetzungen nach dem 
HStrG. 
2. Die HEAG mobilo unterstützt auf Anf rage der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Verfahren zur Auswahl der Anbieter, indem sie einze l-
ne, mehrere oder alle der folgenden Aufgaben übernimmt: 
- nähere Ausgestaltung des Verfahrens; 
- nähere Ausgestaltung der Anforderungen an das Carsharinga n-
gebot, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung 
ist, und die zum Nachweis dieser Anforderungen einzureiche n-
den Unterlagen; 
- Vorbereitung der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens; 
- nähere Ausgestaltung des Inhalts der Sondernutzungserlaubni s-
se; 
- Durchführung des Verfahrens im Namen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; 
- Vorbereitung der Sondernutzungserlaubnis  und ablehnender 
Bescheide. 
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben verwendet die HEAG mobilo alle 
Erkenntnisse, die sie erlangt hat und berücksichtigt al le Anforderun-
gen, die sich aus der Ausgestaltung und den Zielen des Carsharing-
systems ergeben. 
§ 14 Aufgabenverteilung bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. 
Auswahl von kooperierenden Carsharinganbietern 
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt  
1. verpflichtet Carsharing-Anbieter ggf. zum Betrieb. Soweit erforderlich 
schließt sie Verträge mit Carsharing -Anbietern und wird ggf. Auftra g-
geber für Carsharing-Dienstleistungen; 
2. verpflichtet Carsharinganbieter  ggf. zum Abschluss von Kooperat i-
onsverträgen mit der HEAG mobilo;

- 9 - 
3. zahlt ggf. einen Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher 
Verpflichtungen durch die Carsharinganbieter. 
(2) Die HEAG mobilo 
1. bereitet auf Anfrage die Auswahl- und ggf. Vergabeverfahren vor und 
führt diese für die Wiss enschaftsstadt Darmstadt im Namen der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt durch. Sie gestaltet die Verfahren und die 
Auswahl-, Eignungs - und/oder Zuschlagskriterien und/oder Lei s-
tungsbeschreibungen nach den Zielen und der Ausgestaltung des 
Carsharingsystems aus.  
2. übernimmt auf Anfrage  für die Wissenschaftsstadt Darmstadt den 
Vollzug und ggf. die Weiterentwicklung der Sondernutzungserlaubni s-
se, soweit die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse nicht der Wi s-
senschaftsstadt vorbehalten ist, und der Verträge mit den Car sharing-
anbietern.  
(3) Die Carsharinganbieter bewerben sich als Bieter im Rahmen der Auswahl - 
und Vergabeverfahren und erfüllen ihre Verpflichtungen aus Vertrag 
und/oder Sondernutzungserlaubnis und deren Nebenbestimmungen.  
4. Abschnitt: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen 
§ 15  Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen  
(1) Die Finanzierung der HEAG mobilo richtet sich nach § 10 der Regelung zur 
Aufgabenübertragung.  
(2) Grundsätzlich ist es geplant, dass die Carsharinganbieter eigenwirtschaf t-
lich tätig werden,  ohne finanzielle Ausgleichsleistungen oder Vergütungen 
von der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder der HEAG mobilo zu erhalten. 
(3) Abweichend von Abs. (2) kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt ggf. im 
Rahmen der Vergabeverfahren Ausgleichsleistungen für die Einhaltung 
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen an die Carsharinganbieter zahlen. 
Hierzu werden die Carsharinganbieter nach Maßgabe der Altmark -Trans-
Kriterien oder des DAWI-Paketes betraut.

2023/0161

6502 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0161 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG 
mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"  
 
Vorlage vom: 04.05.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt, dass die Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten 
Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH 
um die Anlage „Carsharing“ ergänzt wird.  
 
 
Anlagen: Anlage Carsharing  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.05.2023 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, die Mobilitätswende weiter voranzutreiben. 
Hierdurch soll nicht nur die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gesteigert, sondern 
auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Diesbezüglich spielt 
insbesondere die Erweiterung nachhaltiger Mobilitätsangebote zur Förderung einer multi - und 
intermodalen Mobilit ät eine zentrale Rolle.  
 
Um den genannten Zielen gerecht zu werden, soll die Verwaltung die Entwicklung zur 
integrierten Mobilitätsverwaltung vorantreiben . Mit dem Beschluss der  Stadtverordneten -
Versammlung vom 30.09.2021 wurde sie zu diesem Zweck beauftragt, die Betrauung der 
HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle 
weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267).  
Dieser Aufgabe ist die V erwaltung nachgekommen. Den vorgeschlagenen Regelungen zur 
Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters auf die HEAG mobilo 
wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 (Magistratsvorlage 2022/0297) 
bereits zugestimmt. In  diesen Regelungen wurden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und 
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die 
Schaffung der notwendigen rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Inkraftsetzung der Aufgabenübertragungsregelung durch die 
Verwaltung befindet sich in der Umsetzung.  
 
Details zu den einzelnen Handlungsfeldern nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/026 7, 
werden sukzessive in Form von Anlagen durc h die Wissenschaftsstadt Darmstadt – in 
Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister – erarbeitet. Die Anlagen wirken erst mit dem 
Inkrafttreten der Aufgabenübertragungsregelung.   
 
Die Anlage „Carsharing“ (siehe Anlage 1) ist die erste Ergänzung der 
Aufgabenübertragungsregelung.  
 
Handlungsfeld Carsharing  
 
Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung stehendenden, 
qualitativ hochwertigen sow ie preislich attraktiven Carsha ringsystems soll der erweiterte 
Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Shared Mobility) in Darmstadt ergänzt und 
somit weiter gestärkt werden. Damit wird auch dem am 11.02.2021 von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Grundsatzbeschluss Carsharing“ Rechnung 
getragen, die Ausweitung des Darmstädter Car sharing-Angebotes durch die Nutzung der neuen 
Möglichkeiten d es hessischen Straßengesetzes  aktiv voranzutreiben  (Magistratsvorlage 
2021/0004). Basis für den Aufbau des Carsharingsystems stellt die am 23.08.2022 
beauftragte und im April 2023  abgeschlossene Bedarfs- und Potentialanalyse inklusive 
Stellplatzkonzept dar. Das Stellplatzkonzept wird gesondert zum Beschluss vorgelegt.  
 
Die Anlage „Carsharing“ ist in die folgenden vier Abschnitte unterteilt:  
 
• Abschnitt 1: Allgemeines  
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des  Carsharingsystems  
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung  
• Abschnitt 4: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen

- 4 - 
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabenübertragung, zur Weiterentwicklung 
und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen  des Carsharingsystems aufgeführt.  
 
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Carsharingsystems sind im zweiten Abschnitt 
zu finden. Diese umfassen sowohl Anforderungen an die Art des Carsharings (stationsbasiertes 
und stationsgebundenes Carsharing ), die Standorte der Carsharingstationen (z. B.  
Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, Ausgestaltung der Stationen), die zeitliche Verfügbarkeit der 
eingesetzten Fahrzeuge, die Fahrzeuggrößen und –typen, Umweltqualitäten und alternative 
Antriebe, die Preisgestal tung sowie die Integration des Carsharingsystems in den 
Umweltverbund.  
 
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen 
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Neben 
einer Beschreibung der Pflichten der Carsharing -Anbieter umfasst dies die Aufga benverteilung 
bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für das stationsbasierte Carsharing sowie bei 
der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. der Auswahl von kooperierenden 
Carsharinganbietern.  
 
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Fina nzierung, zu ggf. anfallenden 
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.  
 
Anfallenden Kosten der für die HEAG mobilo in der Anlage Carsharing beschriebenen Aufgaben 
sind bereits über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, Sachkonto 7123000 
etatisiert und wurden in der Stadtverordneten -Versammlung vom 20.10.2022  beschlossen 
(Magistratsvorlage 2022/0297).  
 
Die Anlage „Carsharing“ zur Aufgabenübertragungsregelung sowie di e vorliegende 
Magistratsvorlage wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
 
Dezernat I   Dezernat III   Dezernat IV  
 
 
 
Jochen Partsch   Michael Kolmer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadtrat   Stadtkämmerer

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 66 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0161 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
236 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  066-000-0510 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-22 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG 
mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"  
 
Vorlage vom: 04.05.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt, dass die Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten 
Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH 
um die Anlage „Carsharing“ ergänzt wird.  
 
 
Anlagen: Anlage Carsharing

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 31.05.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.05.2023 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, die Mobilitätswende weiter voranzutreiben. 
Hierdurch soll nicht nur die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gesteigert, sondern 
auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Diesbezüglich spie lt 
insbesondere die Erweiterung nachhaltiger Mobilitätsangebote zur Förderung einer multi - 
und intermodalen Mobilität eine zentrale Rolle.  
 
Um den genannten Zielen gerecht zu werden, soll die Verwaltung die Entwicklung zur 
integrierten Mobilitätsverwaltung  vorantreiben. Mit dem Beschluss der  Stadtverordneten -
Versammlung vom 30.09.2021 wurde sie zu diesem Zweck beauftragt, die Betrauung der 
HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle 
weiteren erforderlichen Maßnahmen  zu erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung 
vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267).  
Dieser Aufgabe ist die Verwaltung nachgekommen. Den vorgeschlagenen Regelungen zur 
Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters auf die HEAG mobilo 
wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 (Magistratsvorlage 2022/0297) 
bereits zugestimmt. In diesen Regelungen wurden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und 
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festge halten. Die 
Schaffung der notwendigen rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen 
Voraussetzungen für die Inkraftsetzung der Aufgabenübertragungsregelung durch die 
Verwaltung befindet sich in der Umsetzung.  
 
Details zu den einzelnen Handlungsfeldern  nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/026 7, 
werden sukzessive in Form von Anlagen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt – in 
Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister – erarbeitet. Die Anlagen wirken erst mit dem 
Inkrafttreten der Aufgabenübertragungsr egelung.  
 
Die Anlage „Carsharing“ (siehe Anlage 1) ist die erste Ergänzung der 
Aufgabenübertragungsregelung.  
 
Handlungsfeld Carsharing  
 
Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung stehendenden, 
qualitativ hochwertigen sow ie preislich attraktiven Carsha ringsystems soll der erweiterte 
Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußver kehr sowie Shared M obility) in Darmstadt ergänzt 
und somit weiter gestärkt werden. Damit wird auch dem am 11.02.2021 von der 
Stadtverordnetenversammlung besc hlossenen „Grundsatzbeschluss Carsharing“ Rechnung 
getragen, die Ausweitung des Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der 
neuen Möglichkeiten d es hessischen Straßengesetzes  aktiv voranzutreiben  
(Magistratsvorlage 2021/0004).  Basis für den Aufb au des Carsharingsystems stellt die am 
23.08.2022 beauftragte und im April 2023  abgeschlossene Bedarfs - und Potentialanalyse 
inklusive Stellplatzkonzept dar. Das Stellplatzkonzept wird gesondert zum Beschluss 
vorgelegt. 
 
Die Anlage „Carsharing“ ist in die folgenden vier Abschnitte unterteilt:  
 
 Abschnitt 1: Allgemeines  
 Abschnitt 2: Ausgestaltung des Carsharingsystems  
 Abschnitt 3: Aufgabenverteilung

 Abschnitt 4: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen  
 
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben z ur Aufgabenübertragung, zur 
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des 
Carsharingsystems aufgeführt.  
 
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Carsharingsystems  sind im zweiten 
Abschnitt zu finden. Diese umfassen sowohl Anforderungen an die Art des Carsharings 
(stationsbasiertes und stationsgebundenes Carsharing), die Standorte der 
Carsharingstationen (z. B.  Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, Ausgestaltung der Stat ionen), die 
zeitliche Verfügbarkeit der eingesetzten Fahrzeuge, die Fahrzeuggrößen und –typen, 
Umweltqualitäten und alternative Antriebe, die Preisgestaltung sowie die Integration des 
Carsharingsystems in den Umweltverbund.  
 
Im dritten Abschnitt erfolgt ei ne Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen 
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Neben einer Beschreibung der Pflichten der Carsharing -Anbieter umfasst dies die 
Aufgabenverteilung bei der Erteilung  der Sondernutzungserlaubnis für das stationsbasierte 
Carsharing sowie bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. der Auswahl von 
kooperierenden Carsharinganbietern.  
 
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden 
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.  
 
Anfallenden Kosten der für die  HEAG mobilo in der Anlage Carsharing beschriebenen 
Aufgaben sind  bereits über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, Sachkonto 
7123000 etatisiert und wurden in der Sta dtverordneten -Versammlung vom 20.10.2022  
beschlossen (Magistratsvorlage 2022/0297).  
 
Die Anlage „Carsharing“ zur Aufgabenübertragungsregelung sowie die vorliegende 
Magistratsvorlage wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
 
Dezernat I   Dezernat III   Dezernat IV  
 
 
 
Jochen Partsch   Michael Kolmer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Stadtrat   Stadtkämmerer

anlage 3

409 Zeichen

Punkt 6: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der 
HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"  
 (V-Nr. 2023/0161) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

373 Zeichen

Punkt 4: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der 
HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"  
 (V-Nr. 2023/0161) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0161
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00