2023/0161
Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage 'Carsharing'
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Die Punkte 9 und 10 werden gemeinsam beraten. Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA/WGD und AfD Punkt 9: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing" (V-Nr. 2023/0161)
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Stand 17.03.2023 Anlage „Carsharing“ zur Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt : Allgemeines § 1 Aufgabenübertragung § 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung § 3 Ziele des Carsharingsystems 2. Abschnitt : Ausgestaltung des Carsharingsystems § 4 Eckpunkte der Ausgestaltung § 5 Stationsbasiertes und stationsungebundenes Carsharing § 6 Standorte für Carsharingstationen § 7 Zeitliche Verfügbarkeit / Ersatzfahrzeuge § 8 Fahrzeuggröße und -typen § 9 Umweltqualitäten und E-Carsharing § 10 Preisgestaltung § 11 Integration des Carsharingsystems mit dem Umweltverbund 3. Abschnitt : Aufgabenverteilung § 12 Allgemeine Aufgabenverteilung § 13 Aufgabenverteilung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das stationsbasierte Carsharing gemäß § 16a HStrG und § 5 CsgG § 14 Aufgabenverteilung bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. Auswahl von kooperierenden Carsharinganbietern 4. Abschnitt : Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen § 15 Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen - 2 - 1. Abschnitt: Allgemeines § 1 Aufgabenübertragung (1) Die Wissenschaftsstadt hat der HEAG mobilo die Wahrnehmung von R e- gie-Aufgaben mit Mobilitätsbezug, die keine Aufga ben im Bereich des ö f- fentlichen Personennahverkehrs sind, nach näherer Maßgabe der Aufg a- benübertragungsregelung und künftiger Ergänzungen und Anlagen übertr a- gen. Diese Aufgabenübertragungsregelung umfasst nur diejenigen Täti g- keitsfelder, die in den Anlagen näher bezeichnet sind. (2) In Konkretisierung der in Abs. (1) beschriebenen Aufgabenübertragung übernimmt die HEAG mobilo Aufgaben im Bereich des Carsharings , um den Bürgerinnen und Bürgern eine vollwertige Mobilität ohne eigenes Auto zu ermöglichen. Aufgabe der HEAG mobilo ist es, ein stadtweites Carsh a- ringsystem, das dieses Ziel erreichen kann, zu konzeptionieren, und in Ko- operation mit den Carsharing -Anbietern die Umsetzung der festgelegten Anforderungen an das Carsharingsystem sicherzustellen. (3) Daneben soll die HEAG mobilo die Wissenschaftsstadt unterstützen und mit dieser bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 16a des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) und des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Ca r- sharings (CsgG) kooperieren. (4) Die konkrete Aufgabenteil ung richtet sich nach den Vorgaben im 3. A b- schnitt und ergänzend nach den allgemeinen Vorgaben in § 2 Abs. 2 der Aufgabenübertragungsregelung. § 2 Weiterentwicklung und Fortschreibung Diese Anlage kann von der HEAG mobilo mit Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterentwickelt und fortgeschrieben werden . Die Zuständigkeitsregelun- gen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie etwaige Erfordernisse für Beschlüsse der Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt o. ä. bleiben unberührt. - 3 - § 3 Ziele des Carsharingsystems (1) Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung stehendenden, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven Carsh a- ringsystems soll der erweiterte Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußver- kehr sowie shared mobility) in Darmstadt ergänzt und somit weiter gestärkt werden. Ziel ist es, die Notwendigkeit eines eigenen Autos durch die Bereit- stellung mindestens gleichwertige r und aufeinander abgestimmter Mobili- tätsalternativen zu minimieren. (2) Zu berücksichtigen sind auch die bereits 2020 im von der Wissenschafts- stadt Darmstadt beschlossenen Masterplan DA 2030 + Vorgaben: „Ein M o- dal Split der Darmstädter Bevölkerung von 25 Prozent M IV – motorisierter Individualverkehr (gegenüber 35 Prozent) und 75 Prozent Umweltverbund – ÖPNV, Rad- und Fußverkehr (gegenüber 65 Prozent) wird als mindestens zu erreichendes Zielszenario bezeichnet“. (3) Die Verknüpfung des Carsharingsystems mit schon beste henden sowie zu- künftigen Mobilitätsangeboten zum Aufbau eines kohärenten Gesamtsy s- tems der öffentlichen Mobilität ist hierbei von zentraler Bedeutung. Durch die optimale Vernetzung der Mobilitätsangebote können sukzessive wicht i- ge Synergien entstehen und I neffizienzen im Gesamtverkehrssystem abge- baut werden. (4) Ziel ist es auch, durch die Bereitstellung des Carsharingsystems Multimoda- lität zu fördern und einen wichtigen Beitrag für eine umweltfreundliche, so- zial übergreifende und zukunftsfähige Mobilität zu leisten. 2. Abschnitt: Ausgestaltung des Carsharingsystems § 4 Eckpunkte der Ausgestaltung Die Ausgestaltung des Carsharingsystems soll den Eckpunkten in diesem Abschnitt und den Zielen des Carsharingsystems gemäß § 3 entsprechen. Die HEAG mobilo legt diese Eckpunkte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zugrunde (vgl. hierzu die kon- kreten Aufgabenverteilungen in § 2 der Regelung zur Aufgabenübertragung sowie im 3. Abschnitt). Die Anforderungen an das konkrete Angebot der Carsharinganbieter haben sich nach diesen Konkretisierungen zu richten. - 4 - § 5 Stationsbasiertes und stationsungebundenes Carsharing (1) Die Carsharingangebote werden jedenfalls stationsbasiertes Carsharing umfassen. Stationsflächen sollen im öffentlichen Straßenraum und auf pr i- vaten und fiskalischen Flächen geschaffen werden. Bei der Auswahl von Anbietern für Carsharingstationen im öffentlichen Straßenraum oder auf fis- kalischen Flächen werden nur solche Anbieter berücksichtigt, die in beso n- derem Maße zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beitr a- gen, indem sie mit der HEAG mobilo im Rahmen und nach Maßgabe der Vorgaben des Carsharingsystems kooperieren und den übrigen Vorausse t- zungen entsprechen. (2) Stationsungebundenes Carsharing und Mischformen sollen umfasst sein, soweit dies zur Erreichung der Ziele des Carsharingsystems erforderlich ist. § 6 Carsharingstationen (1) Die Standorte der Carsharing stationen sind so festzulegen, dass unter Be- rücksichtigung der Nachfrage - und Nutzungspotentiale sowie der übrigen Ziele des Carsharingsystems eine flächendeckende Versorgung des ge- samten Stadtgebietes bestmöglich gewährleistet wird. (2) Die Standorte der Carsharingstationen sind so festzulegen, dass das Ange- bot eindeutig zu erkennen und wahrnehmbar ist. (3) Soweit die Nachfrage- und Nutzungspotentiale sowie die übrigen Ziele des Carsharingsystems nicht entgegenstehen, ist bei der Standortwahl die sinn- volle Verknüpfung mit bestehenden Mobilitätsangeboten zu berücksicht i- gen. (4) Die Barrierefreiheit ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen. (5) Es können Vorgaben zur Ausgestaltung der Stationen und der Stationsin f- rastruktur gemacht werden (z. B. Kennzeichnungen, Absperrvorrichtungen und Vorrichtungen zur Abwehr von Falschparkern, Ladeinfrastruktur, Info r- mationsmaterial, Dekoration und Begrünung etc.). (6) Die Carsharinganbieter können zur Beschaffung der Ausstattung verpflic h- tet werden. Alternativ kann die Ausstattung beigestellt oder in anderer We i- se zum Gebrauch überlassen werden. - 5 - § 7 Zeitliche Verfügbarkeit / Ersatzfahrzeuge Es werden Vorgaben an die zeitliche Verfügbarkeit von Fahrzeugen gemacht z. B. Betriebspflichten, Verpflichtungen zur Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen bei Lan g- zeitbuchungen o. ä. . § 8 Fahrzeuggröße und -typen (1) Um unterschiedlichen Mobilitäts bedürfnissen Rechnung zu tragen , werden verschiedene Fahrzeuggrößen und -typen zur Verfügung gestellt. (2) Es können Vorgaben zum Fahrzeugalter gemacht werden. (3) Es werden Vorgaben zur Barrierefreiheit gemacht (z. B. Rollstuhlgerechti g- keit, Vorhaltung oder Verwendungsmöglichkeit von Sitzerhöhungen oder Kindersitzen, o. ä.). (4) Es können Vorgaben zu Komfort - oder Sicherheitsausstattungen, die über die g esetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, gemacht werden (z. B. Klimaanlage, Navi, Fahrassistenzsysteme, Radio und Unterhaltung s- elektronik, Entsperrung, Schadenerkennungssystemen, etc.). § 9 Umweltqualitäten und alternative Antriebe Es können Vorgaben zu Umweltqualitäten und zu alternativen Antriebsarten gemacht werden (z. B. Emissions- und Antriebsvorgaben, Abgasklasse o. ä.). Ziel ist es, einen möglichst weitgehenden Anteil von alternativ angetriebenen Fahrzeugen an der G e- samtflotte des Carsharingsystems zu erreichen. Zur Etablierung des Systems darf zunächst ein höherer Anteil an konventionell betriebenen Fahrzeugen vorgehalten werden. § 10 Preisgestaltung (1) Es können Vorgaben zur Preisgestaltung gemacht werden. Diese können über die Mindestanforderungen nach § 2 Nr. 1 CsgG bzw. § 16a Abs. 1 Satz 2 HStrG hinausgehen. (2) Der Tarif soll eine möglichst weitgehende Verfügbarkeit für alle gesel l- schaftlichen Gruppen ermöglichen und die Attraktivität des Carsharings g e- genüber dem motorisierten Individualverkehr steigern . Der Tarif soll die I n- tegration des Carsharingsystems mit dem erweiterten Umweltverbund för- - 6 - dern. Dafür können Vergünstigungen insbesondere für Inhaber :innen von ÖPNV-Zeitkarten vorgesehen werden. Der Tarif soll Wirtschaftlichkeitse r- wägungen abbilden, vorrangig jedoch der Verwirklichung der vorgenannten Ziele und der Ziele des Carsharingsystems dienen. (3) Die Carsharinganbieter bestimmen im Übrigen ihre Tarife, die sie unabhä n- gig vom Carsharingsystem nach dieser Anlage anwenden, selbst. § 11 Integration des Carsharingsystems mit dem Umweltverbund (1) Das Carsharingangebot soll mit dem erweiterten Umweltverbund, insb e- sondere mit dem ÖPNV und weiteren Mobilitätsdienstleistungen, integriert werden. Dies soll insbesondere geschehen durch 1. räumliche Nähe der Angebote, z. B. ü ber Mobilitätsstationen, soweit dies nicht den Zielen des Carsharingsystems widerspricht; 2. gemeinsamer oder wechselseitiger Vertrieb; 3. gegenseitige Beauskunftung und Buchbarkeit in den jeweiligen Apps der Anbieter etc., ggf. über (offene) Schnittstellen; 4. Vergünstigungen für die Kund:innen des jeweils anderen Systems; 5. gemeinsame (Dach-)Marke bzw. gemeinsames Produktdesign, wobei die Eigenständigkeit der kooperierenden Anbieter zu wahren ist; g e- meinsame Marketingmaßnahmen; 6. Verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsberatung und Schulungen. (2) Die kooperierenden Carsharinganbieter können verpflichtet werden, an di e- ser Integration mitzuwirken. 3. Abschnitt: Aufgabenverteilung § 12 Allgemeine Aufgabenverteilung (1) Die Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo richtet sich insbesondere nach § 2 der Regelung zur Aufg a- benübertragung. (2) Die Carsharinganbieter gestalten ihre Produkte nach eigenem unternehm e- rischen Ermessen, soweit keine verpflichtenden Vorgaben durch die Wi s- - 7 - senschaftsstadt oder die HEAG mobilo gemacht werden. Sie unterstützen die HEAG mobilo bei der Weiterentwicklung des Carsharingsystems, insb e- sondere durch Teilnahme an Kooperations - und Mark terkundungsgesprä- chen. Die Carsharinganbieter 1. stellen Carsharingangebote den Kund:innen auf eigene Rec hnung und in eigenem Namen zur Verfügung; 2. führen den Vertrieb und das Marketing für ihre Carsharingangebote durch und unterstützen die HEAG mobilo beim Marketing für das Ca r- sharinggesamtsystem; 3. stellen Apps und Buchungssoftware zur Verfügung, soweit dies n icht von der HEAG mobilo erledigt wird; 4. stellen Schnittstellen für die Integration ihrer Buchungssoftware in a n- dere IT-Systeme zur Verfügung; 5. stellen ggf. Vergünstigungen für ÖPNV -Kund:innen und ggf. Kund:innen anderer Mobilitätsdienstleistungen bereit; 6. stellen Daten, ggf. über Schnittstellen, zur Verfügung, um die Evalu a- tion, Weiterentwicklung und Kontrolle des Carsharingsystems zu e r- leichtern; 7. unterstützen die HEAG mobilo bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und kooperieren mit ihr. § 13 Aufgabenverteilung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das stationsbasierte Carsharing gemäß § 16a HStrG und § 5 CsgG (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Gemeinde zuständig für die B e- stimmung geeigneter Flächen und die Erteilung von Sondernutzungse r- laubnissen für das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßen- raum. Sie bestimmt die für das stationsbasierte Carsharing geeigneten Fl ä- chen, macht das Auswahlverfahren öffentlich bekannt und erlässt So n- dernutzungserlaubnisse sowie Ablehnungsbescheide in eigen em Namen. Sie macht sich dabei Ausarbeitungen der HEAG mobilo zu eigen, prüft j e- doch selbstständig, inwieweit dies geschehen soll. Sie hält das hierfür e r- forderliche Personal vor. - 8 - (2) Die HEAG mobilo unterstützt die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Verwa l- tungshelferin. 1. Die HEAG mobilo unterstützt bei der Auswahl der Flächen, indem sie ihre Erkenntnisse zur Verfügung stellt und daraus Vorschläge ableitet. Soweit gewünscht prüft sie die übrigen Voraussetzungen nach dem HStrG. 2. Die HEAG mobilo unterstützt auf Anf rage der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Verfahren zur Auswahl der Anbieter, indem sie einze l- ne, mehrere oder alle der folgenden Aufgaben übernimmt: - nähere Ausgestaltung des Verfahrens; - nähere Ausgestaltung der Anforderungen an das Carsharinga n- gebot, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung ist, und die zum Nachweis dieser Anforderungen einzureiche n- den Unterlagen; - Vorbereitung der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens; - nähere Ausgestaltung des Inhalts der Sondernutzungserlaubni s- se; - Durchführung des Verfahrens im Namen der Wissenschaftsstadt Darmstadt; - Vorbereitung der Sondernutzungserlaubnis und ablehnender Bescheide. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben verwendet die HEAG mobilo alle Erkenntnisse, die sie erlangt hat und berücksichtigt al le Anforderun- gen, die sich aus der Ausgestaltung und den Zielen des Carsharing- systems ergeben. § 14 Aufgabenverteilung bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. Auswahl von kooperierenden Carsharinganbietern (1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. verpflichtet Carsharing-Anbieter ggf. zum Betrieb. Soweit erforderlich schließt sie Verträge mit Carsharing -Anbietern und wird ggf. Auftra g- geber für Carsharing-Dienstleistungen; 2. verpflichtet Carsharinganbieter ggf. zum Abschluss von Kooperat i- onsverträgen mit der HEAG mobilo; - 9 - 3. zahlt ggf. einen Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch die Carsharinganbieter. (2) Die HEAG mobilo 1. bereitet auf Anfrage die Auswahl- und ggf. Vergabeverfahren vor und führt diese für die Wiss enschaftsstadt Darmstadt im Namen der Wi s- senschaftsstadt Darmstadt durch. Sie gestaltet die Verfahren und die Auswahl-, Eignungs - und/oder Zuschlagskriterien und/oder Lei s- tungsbeschreibungen nach den Zielen und der Ausgestaltung des Carsharingsystems aus. 2. übernimmt auf Anfrage für die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Vollzug und ggf. die Weiterentwicklung der Sondernutzungserlaubni s- se, soweit die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse nicht der Wi s- senschaftsstadt vorbehalten ist, und der Verträge mit den Car sharing- anbietern. (3) Die Carsharinganbieter bewerben sich als Bieter im Rahmen der Auswahl - und Vergabeverfahren und erfüllen ihre Verpflichtungen aus Vertrag und/oder Sondernutzungserlaubnis und deren Nebenbestimmungen. 4. Abschnitt: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen § 15 Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen (1) Die Finanzierung der HEAG mobilo richtet sich nach § 10 der Regelung zur Aufgabenübertragung. (2) Grundsätzlich ist es geplant, dass die Carsharinganbieter eigenwirtschaf t- lich tätig werden, ohne finanzielle Ausgleichsleistungen oder Vergütungen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder der HEAG mobilo zu erhalten. (3) Abweichend von Abs. (2) kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt ggf. im Rahmen der Vergabeverfahren Ausgleichsleistungen für die Einhaltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen an die Carsharinganbieter zahlen. Hierzu werden die Carsharinganbieter nach Maßgabe der Altmark -Trans- Kriterien oder des DAWI-Paketes betraut.
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6502 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0161
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG
mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"
Vorlage vom: 04.05.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt, dass die Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten
Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH
um die Anlage „Carsharing“ ergänzt wird.
Anlagen: Anlage Carsharing
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.05.2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, die Mobilitätswende weiter voranzutreiben.
Hierdurch soll nicht nur die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gesteigert, sondern
auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Diesbezüglich spielt
insbesondere die Erweiterung nachhaltiger Mobilitätsangebote zur Förderung einer multi - und
intermodalen Mobilit ät eine zentrale Rolle.
Um den genannten Zielen gerecht zu werden, soll die Verwaltung die Entwicklung zur
integrierten Mobilitätsverwaltung vorantreiben . Mit dem Beschluss der Stadtverordneten -
Versammlung vom 30.09.2021 wurde sie zu diesem Zweck beauftragt, die Betrauung der
HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle
weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung
vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267).
Dieser Aufgabe ist die V erwaltung nachgekommen. Den vorgeschlagenen Regelungen zur
Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters auf die HEAG mobilo
wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 (Magistratsvorlage 2022/0297)
bereits zugestimmt. In diesen Regelungen wurden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festgehalten. Die
Schaffung der notwendigen rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen
Voraussetzungen für die Inkraftsetzung der Aufgabenübertragungsregelung durch die
Verwaltung befindet sich in der Umsetzung.
Details zu den einzelnen Handlungsfeldern nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/026 7,
werden sukzessive in Form von Anlagen durc h die Wissenschaftsstadt Darmstadt – in
Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister – erarbeitet. Die Anlagen wirken erst mit dem
Inkrafttreten der Aufgabenübertragungsregelung.
Die Anlage „Carsharing“ (siehe Anlage 1) ist die erste Ergänzung der
Aufgabenübertragungsregelung.
Handlungsfeld Carsharing
Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung stehendenden,
qualitativ hochwertigen sow ie preislich attraktiven Carsha ringsystems soll der erweiterte
Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Shared Mobility) in Darmstadt ergänzt und
somit weiter gestärkt werden. Damit wird auch dem am 11.02.2021 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Grundsatzbeschluss Carsharing“ Rechnung
getragen, die Ausweitung des Darmstädter Car sharing-Angebotes durch die Nutzung der neuen
Möglichkeiten d es hessischen Straßengesetzes aktiv voranzutreiben (Magistratsvorlage
2021/0004). Basis für den Aufbau des Carsharingsystems stellt die am 23.08.2022
beauftragte und im April 2023 abgeschlossene Bedarfs- und Potentialanalyse inklusive
Stellplatzkonzept dar. Das Stellplatzkonzept wird gesondert zum Beschluss vorgelegt.
Die Anlage „Carsharing“ ist in die folgenden vier Abschnitte unterteilt:
• Abschnitt 1: Allgemeines
• Abschnitt 2: Ausgestaltung des Carsharingsystems
• Abschnitt 3: Aufgabenverteilung
• Abschnitt 4: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen
- 4 -
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben zur Aufgabenübertragung, zur Weiterentwicklung
und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des Carsharingsystems aufgeführt.
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Carsharingsystems sind im zweiten Abschnitt
zu finden. Diese umfassen sowohl Anforderungen an die Art des Carsharings (stationsbasiertes
und stationsgebundenes Carsharing ), die Standorte der Carsharingstationen (z. B.
Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, Ausgestaltung der Stationen), die zeitliche Verfügbarkeit der
eingesetzten Fahrzeuge, die Fahrzeuggrößen und –typen, Umweltqualitäten und alternative
Antriebe, die Preisgestal tung sowie die Integration des Carsharingsystems in den
Umweltverbund.
Im dritten Abschnitt erfolgt eine Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Neben
einer Beschreibung der Pflichten der Carsharing -Anbieter umfasst dies die Aufga benverteilung
bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für das stationsbasierte Carsharing sowie bei
der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. der Auswahl von kooperierenden
Carsharinganbietern.
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Fina nzierung, zu ggf. anfallenden
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.
Anfallenden Kosten der für die HEAG mobilo in der Anlage Carsharing beschriebenen Aufgaben
sind bereits über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, Sachkonto 7123000
etatisiert und wurden in der Stadtverordneten -Versammlung vom 20.10.2022 beschlossen
(Magistratsvorlage 2022/0297).
Die Anlage „Carsharing“ zur Aufgabenübertragungsregelung sowie di e vorliegende
Magistratsvorlage wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
6582 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.05.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 66
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0161
Magistratsbeschluss -Nr.
236
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 066-000-0510 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-22 Sachkonto: 7123000
Betreff: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG
mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing"
Vorlage vom: 04.05.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt, dass die Regelung zur Übertragung der Aufgaben eines integrierten
Mobilitätsdienstleisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt gegenüber der HEAG mobilo GmbH
um die Anlage „Carsharing“ ergänzt wird.
Anlagen: Anlage Carsharing
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 31.05.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.05.2023
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat das Ziel, die Mobilitätswende weiter voranzutreiben.
Hierdurch soll nicht nur die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gesteigert, sondern
auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Diesbezüglich spie lt
insbesondere die Erweiterung nachhaltiger Mobilitätsangebote zur Förderung einer multi -
und intermodalen Mobilität eine zentrale Rolle.
Um den genannten Zielen gerecht zu werden, soll die Verwaltung die Entwicklung zur
integrierten Mobilitätsverwaltung vorantreiben. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten -
Versammlung vom 30.09.2021 wurde sie zu diesem Zweck beauftragt, die Betrauung der
HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie alle
weiteren erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und zur weiteren Beschlussfassung
vorzulegen (Magistratsvorlage 2021/0267).
Dieser Aufgabe ist die Verwaltung nachgekommen. Den vorgeschlagenen Regelungen zur
Übertragung der Aufgaben eines integrierten Mobilitätsdienstleisters auf die HEAG mobilo
wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 (Magistratsvorlage 2022/0297)
bereits zugestimmt. In diesen Regelungen wurden die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und
Pflichten sowie Kooperationsstrukturen des Mobilitätsdienstleisters festge halten. Die
Schaffung der notwendigen rechtlichen, insbesondere gesellschaftsrechtlichen
Voraussetzungen für die Inkraftsetzung der Aufgabenübertragungsregelung durch die
Verwaltung befindet sich in der Umsetzung.
Details zu den einzelnen Handlungsfeldern nach Maßgabe der Magistratsvorlage 2021/026 7,
werden sukzessive in Form von Anlagen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt – in
Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister – erarbeitet. Die Anlagen wirken erst mit dem
Inkrafttreten der Aufgabenübertragungsr egelung.
Die Anlage „Carsharing“ (siehe Anlage 1) ist die erste Ergänzung der
Aufgabenübertragungsregelung.
Handlungsfeld Carsharing
Durch die Etablierung eines flächendeckend und allgemein zur Verfügung stehendenden,
qualitativ hochwertigen sow ie preislich attraktiven Carsha ringsystems soll der erweiterte
Umweltverbund (ÖPNV, Rad - und Fußver kehr sowie Shared M obility) in Darmstadt ergänzt
und somit weiter gestärkt werden. Damit wird auch dem am 11.02.2021 von der
Stadtverordnetenversammlung besc hlossenen „Grundsatzbeschluss Carsharing“ Rechnung
getragen, die Ausweitung des Darmstädter Carsharing -Angebotes durch die Nutzung der
neuen Möglichkeiten d es hessischen Straßengesetzes aktiv voranzutreiben
(Magistratsvorlage 2021/0004). Basis für den Aufb au des Carsharingsystems stellt die am
23.08.2022 beauftragte und im April 2023 abgeschlossene Bedarfs - und Potentialanalyse
inklusive Stellplatzkonzept dar. Das Stellplatzkonzept wird gesondert zum Beschluss
vorgelegt.
Die Anlage „Carsharing“ ist in die folgenden vier Abschnitte unterteilt:
Abschnitt 1: Allgemeines
Abschnitt 2: Ausgestaltung des Carsharingsystems
Abschnitt 3: Aufgabenverteilung
Abschnitt 4: Finanzierung, Ausgleichsleistungen und Vergütungen
Im ersten Abschnitt sind allgemeine Angaben z ur Aufgabenübertragung, zur
Weiterentwicklung und Fortschreibung der Anlage sowie zu den Zielen des
Carsharingsystems aufgeführt.
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Carsharingsystems sind im zweiten
Abschnitt zu finden. Diese umfassen sowohl Anforderungen an die Art des Carsharings
(stationsbasiertes und stationsgebundenes Carsharing), die Standorte der
Carsharingstationen (z. B. Sichtbarkeit, Barrierefreiheit, Ausgestaltung der Stat ionen), die
zeitliche Verfügbarkeit der eingesetzten Fahrzeuge, die Fahrzeuggrößen und –typen,
Umweltqualitäten und alternative Antriebe, die Preisgestaltung sowie die Integration des
Carsharingsystems in den Umweltverbund.
Im dritten Abschnitt erfolgt ei ne Ergänzung der in der Aufgabenübertragung beschriebenen
Aufgabenverteilung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Neben einer Beschreibung der Pflichten der Carsharing -Anbieter umfasst dies die
Aufgabenverteilung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für das stationsbasierte
Carsharing sowie bei der Beschaffung von Carsharingleistungen bzw. der Auswahl von
kooperierenden Carsharinganbietern.
Im vierten Abschnitt werden Vereinbarungen zur Finanzierung, zu ggf. anfallenden
Ausgleichsleistungen und Vergütungen getroffen.
Anfallenden Kosten der für die HEAG mobilo in der Anlage Carsharing beschriebenen
Aufgaben sind bereits über den Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -000-0510, Sachkonto
7123000 etatisiert und wurden in der Sta dtverordneten -Versammlung vom 20.10.2022
beschlossen (Magistratsvorlage 2022/0297).
Die Anlage „Carsharing“ zur Aufgabenübertragungsregelung sowie die vorliegende
Magistratsvorlage wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
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Punkt 6: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing" (V-Nr. 2023/0161) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 4: Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt; hier: Ergänzung der Aufgabenübertragungsregelung zwischen der HEAG mobilo und der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die Anlage "Carsharing" (V-Nr. 2023/0161) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0161
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.05.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00