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SV-2016/0013

Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. Mai 2016 betr. Fehlverhalten von Ordnungsdezernent Rafael Reißer während des Hessen-Derbys

Große Anfragen 10.05.2016

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SV-2016/0013

5995 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0013 
 
 
Dringliche Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. Mai 2016 betr. Fehlverhalten 
von Ordnungsdezernent Rafael Reißer während des Hessen-Derbys 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT    
SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
IBAN DE46 5085 0150 0008 0063 77 
BIC HELADEF1DAS 
Dringliche Große Anfrage 
 
 
Fehlverhalten von Ordnungsdezernent Rafael Reißer während des Hessen-Derbys 
 
Wir fragen den Magistrat und den Ordnungsdezernenten: 
 
1. Wann wurde die erste Allgemeinverfügung zum Aufenthaltsverbot für Fans von Eintracht 
Frankfurt erlassen? 
2. Welche Stellungnahmen von Ordnungsamt und Rechtsamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt lagen vor Erlass der Allgemeinverfügung vor? 
3. Welche internen und externen Institutionen wurden im Vorfeld des Erlasses 
eingebunden? 
4. Warum wurden keine Einzelverfügungen gegen polizeibekannte, gewalttätige 
Frankfurter Fans erlassen, beispielsweise gegenüber den vom Ordnungsdezernenten in 
der Presse erwähnten 350 extrem gewalttätigen Frankfurter Fans? 
5. Wann und in welcher Form wurde der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt über 
die polizeiliche Lage informiert? 
6. Wieso war die Verfügung des Magistrats nur mangelhaft begründet? 
7. Wieso wurde, nachdem das Verwaltungsgericht die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs 
in die Grundrechte festgestellt hat, an der Sperrzone festgehalten? 
8. Hat sich der Ordnungsdezernent fachkundigen Rechtsrat nach der Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts eingeholt? 
9. Welche Stellungnahmen des Rechtsamt lagen nach der Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts vor? 
10. Welche Erkenntnisse lagen vor, die den unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte 
rechtfertigen? 
11. Auf welche Quelle bezieht sich der Ordnungsdezernent, wenn er von Hinweisen auf 
8.000 gewaltbereite Frankfurter Fans spricht? 
12. Aufgrund welcher Rechtslage definiert der Ordnungsdezernent "angstfreie Räume"?  
13. Wie viele Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung sind bei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt eingegangen und zwar wie viele vor der Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts und wie viele nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts? 
14. Wie viele Eilanträge sind beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht worden und 
zwar wie viele vor der Aufhebung der Allgemeinverfügung und wie viele nach der 
Aufhebung der Allgemeinverfügung?

2 
15. Wie viele Eilanträge sind bereits entschieden worden? Wie viele davon wurden zu 
Ungunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt entschieden? 
16. Wie viele Widersprüche und wie viele Eilanträge sind von Anwälten eingereicht worden?  
17. Welche bekannten Kosten werden bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die 
Bearbeitung der Eilanträge anfallen (differenziert nach Gerichtskosten, Anwaltskosten 
und ggf. weiteren Kosten)? 
18. Welche weiteren Kosten sind im Zusammenhang mit den erhobenen Widersprüchen 
möglich? 
19. Warum hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss 
des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingelegt, wenn sie eine abweichende 
Rechtsauffassung vertritt? 
20. Aus welchen Gründen hat der Ordnungsdezernent die Allgemeinverfügung aufgehoben?  
21. Waren bei dieser Entscheidung finanzielle Gründe entscheidend? 
22. Hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Rechtswidrigkeit ihrer Allgemeinverfügung 
erkannt? 
23. Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Magistrat der 
Stadt Frankfurt zum Umgang mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
24. Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Vereinen 
zum Umgang mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
25. Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden 
Fanbeauftragten zum Umgang mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
26. Ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Krisenstab eingerichtet worden und wenn 
ja, wer hat diesem Krisenstab angehört? 
27. Ist folgendes Zitat des Ordnungsdezernenten im Darmstädter Echo vom 03.05.2016 
auf Seite 11 richtig: „Das war zwar formalrechtlich zu kurzfristig, aber wir konnten 
nicht anders und haben die Demo erlaubt“? 
28. War der Oberbürgermeister – auch während seines USA Aufenthalts – über die 
Handlungen des Ordnungsdezernenten, insbesondere über die Entscheidung, die 
Allgemeinverfügung trotz gerichtlichem Verbot aufrecht zu erhalten, informiert?  
29. In welcher Form ist der Oberbürgermeister informiert worden? 
30. Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, ein allgemeines 
Aufenthaltsverbot für Fans von Eintracht Frankfurt zu erlassen, involviert gewesen?  
31. Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, am allgemeinen 
Aufenthaltsverbot für Fans von Eintracht Frankfurt trotz des Beschlusses des 
Verwaltungsgerichts festzuhalten, involviert gewesen? 
32. Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, die Allgemeinverfügung am 
Morgen des 30. April 2016 doch zurückzuziehen, involviert gewesen? 
33. Warum hat der Oberbürgermeister sich erst am 03. Mai 2016 in dieser Frage an die 
Öffentlichkeit gewandt? 
34. Wie soll das beschädigte Image der Stadt Darmstadt wiederhergestellt werden? 
35. Ist eine neue Gefahrenabwehrverordnung geplant? 
36. Wie viele Festnahmen gab es im Zusammenhang mit dem Fußballspiel? 
37. Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz und wie teuer war er (falls 
bezifferbar)? 
38. Wie viele Anzeigen sind bei der Polizei eingegangen? Wie viele beziehen sich davon auf 
Personenverletzungen, wie viele auf Sachbeschädigung? 
39. Welche Sachbeschädigungen gab es am Rande des Spiels in der Innenstadt und wie 
viele an anderen Orten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt? 
 
 
Darmstadt, 9. Mai 2016 
 
Tim Huß    Michael Siebel 
Yasemin Aslan    (Fraktionssprecher) 
Moritz Röder 
Ursula Knechtel     
(Stadtverordnete)

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15663 Zeichen

Bürgermeister  
Rafael Reißer 
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
SPD-Stadtverordnetenfraktion  
Wilhelminenstraße 7 a  
64283 Darmstadt  
  
 
Bürgermeister 
Rafael Reißer 
  
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon: 06151 13-2301 – 04 
Telefax: 06151 13-2214 
Internet: http://www.darmstadt.de  
E-Mail: buergermeister@darmstadt.de  
 
Datum: 
   12. Mai 2016 
Dringliche Große Anfrage vom 9.5.2016 
Fehlverhalten von Ordnungsdezernent Rafael Reißer während des Hessen-Derby 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
Frage 1: 
Wann wurde die erste Allgemeinverfügung zum Aufenthaltsverbot für Fans von Eintracht Frankfurt 
erlassen? 
 
Antwort: 
Die Allgemeinverfügung zum Aufenthaltsverbot für Fans von Eintracht Frankfurt datiert vom 
21.04.2016. Sie wurde am 27.04.2016 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.  
 
Frage 2: 
Welche Stellungnahmen von Ordnungsamt und Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt lagen 
vor Erlass der Allgemeinverfügung vor? 
 
Antwort: 
Das Bürger- und Ordnungsamt erachtete die Allgemeinverfügung zwar für rechtlich grenzwertig, 
gleichwohl aber noch für rechtlich vertretbar. Eine Stellungnahme des Rechtsamts wurde nicht 
eingeholt. 
 
Frage 3: 
Welche internen und externen Institutionen wurden im Vorfeld des Erlasses eingebunden?  
 
Antwort: 
Der Erlass der Allgemeinverfügung erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Bürger - und 
Ordnungsamt und dem Polizeipräsidium Südhessen.  
 
 
. . .

2 
Frage 4: 
Warum wurden keine Einzelverfügungen gegen polizeibekannte, gewalttätige Frankfurter Fans 
erlassen, beispielsweise gegenüber den vom Ordnungsdezernenten in der Presse erwähnten 350 
extrem gewalttätigen Frankfurter Fans? 
 
Antwort: 
Seitens des Polizeipräsidiums Südhessen wurden 26 Einzelverfügungen erlassen.  
 
Frage 5: 
Wann und in welcher Form wurde der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die polizeili-
che Lage informiert? 
 
Antwort: 
Der Magistrat wurde am 27.04.2016 in dessen Sitzung über die vorliegende Lage und die geplanten 
Sicherheitsmaßnahmen informiert.  
 
Frage 6: 
Wieso war die Verfügung des Magistrats nur mangelhaft begründet? 
 
Antwort: 
Die Begründung der Allgemeinverfügung war nicht „mangelhaft“. Sie basiert auf einer polizeilichen 
Gefahrenabschätzung und enthält eine sorgfältige Güter- und Interessenabwägung. Dem Sicherheits-
interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger wurde dabei Vorrang gegenüber dem Interesse 
der Eintrachtfans an freier Bewegungsmöglichkeit in der erweiterten Darmstädter Innenstadt einge -
räumt. Das Aufenthaltsverbot galt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Allgemeinverfügung von 
vornherein nicht für Personen, die ein berechtigtes Interesse am Betreten des Verbotsbereichs gel -
tend machen können. 
 
Frage 7: 
Wieso wurde, nachdem das Verwaltungsgericht die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs in die 
Grundrechte festgestellt hat, an der Sperrzone festgehalten? 
 
Antwort: 
Die Feststellungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt wurden lediglich in einem vorläufigen, 
summarischen Verfahren getroffen. Die ergangenen Entscheidungen betrafen bis zum Abend des 
29.04.2016 lediglich 6 Einzelfälle. Es erschien insoweit jedenfalls vertretbar, an der Allgemeinver -
fügung und der von ihr ausgehenden „Botschaft“ festzuhalten.  
 
Frage 8: 
Hat sich der Ordnungsdezernent fachkundigen Rechtsrat nach der Entscheidung des Verwaltungsg e-
richts eingeholt? 
 
Antwort: 
Ja. 
 
Frage 9: 
Welche Stellungnahmen des Rechtsamts lagen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor?  
 
Antwort: 
Das Rechtsamt wurde nicht beteiligt. Die rechtliche Beratung des Ordnungsdezernenten erfolgt in 
erster Linie durch die Juristen des Bürger- und Ordnungsamtes. 
 
 
 
 
. . .

3 
Frage 10: 
Welche Erkenntnisse lagen vor, die den unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte  rechtfert i-
gen? 
 
Antwort: 
Diese Erkenntnisse sind in der Begründung der Allgemeinverfügung ausführlich dargestellt, sodass 
an dieser Stelle hierauf verwiesen werden kann.  
 
Frage 11: 
Auf welche Quelle bezieht sich der Ordnungsdezernent, wenn er von Hinweisen auf 8.000 gewaltb e-
reite Frankfurter Fans spricht? 
 
Antwort: 
Am 13.04.2016 berichtete die Bild Zeitung über einen geplanten Sternmarsch von 8.000 Frank-
furtfans zum Merckstadion am Böllenfalltor. Diese Meldung wurde jedoch durch zahlreiche andere 
Medien kurz darauf dementiert. Trotzdem rechnete die Polizei mit mehreren tausend Fans, die trotz 
Fanausschluss nach Darmstadt kommen wollten. 
 
Frage 12: 
Aufgrund welcher Rechtslage definiert der Ordnungsdezernent „angstfreie Räume“?  
 
Antwort: 
Nach dem Grundrecht des Artikels 2 des Grundgesetztes hat jeder das Recht auf Leben und 
körperliche Unversehrtheit. Deshalb sind den Bürgerinnen und Bürgern, Geschäftstreibenden sowie 
den Gästen der Wissenschaftsstadt Darmstadt „angstfreie Räume“ zu gewährleisten.  
 
Frage 13: 
Wie viele Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung sind bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eingegangen und zwar wie viele vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wie viele nach der 
Entscheidung des Verwaltungsgerichts? 
 
Antwort: 
Es sind 301 Widersprüche eingegangen. Eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt „der Entscheidung 
des Verwaltungsgerichts“ ist nicht möglich, da das Verwaltungsgericht mehrere Einzelfallentschei -
dungen getroffen hat. Außerdem wird der genaue Zeitpunkt des Eingangs der Widersprüche beim 
Bürger- und Ordnungsamt nicht registriert. 
 
Frage 14: 
Wie viele Eilanträge sind beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht worden und zwar wie viele 
vor der Aufhebung der Allgemeinverfügung und wie viele nach der Aufhebung der Allgemeinverf ü-
gung? 
 
Antwort: 
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Darmstadt sind dort insgesamt 303 Eilanträge anhängig 
gemacht worden. Nähere Angaben hierzu sind derzeit nicht möglich. 
 
Frage 15: 
Wie viele Eilanträge sind bereits entschieden worden? Wie viele davon wurden zu Ungunsten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entschieden? 
 
Antwort: 
Auch hierzu können keine exakten Angaben gemacht werden. Soweit ersichtlich hat das Verwaltungs -
gericht ca. 15 bis 20 Eilanträgen entsprochen. Weitere Sachentscheidungen werden nicht mehr er -
gehen, da sich die Hauptsache dieser Verfahren nach Aufhebung der Allgemeinverfügung  erledigt 
hat. 
 
 
 
  . . .

4 
Frage 16: 
Wie viele Widersprüche und wie viele Eilanträge sind von Anwälten eingereicht worden?  
 
Antwort: 
Nahezu alle. 
 
Frage 17: 
Welche bekannten Kosten werden bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Bearbeitung der 
Eilanträge anfallen (differenziert nach Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. weiteren Kosten)?  
 
Antwort: 
Nach derzeitiger Einschätzung werden sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf insgesamt knapp 
165.000,00 € belaufen. Eine nähere Aufschlüsselung dieser Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.  
 
Frage 18: 
Welche weiteren Kosten sind im Zusammenhang mit den erhobenen Widersprüchen möglich?  
 
Antwort: 
Die Widersprüche haben sich durch Zeitablauf bzw. die  Aufhebung der Allgemeinverfügung erledigt.   
 
Frage 19: 
Warum hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwa l-
tungsgerichts Darmstadt eingelegt, wenn sie eine abweichende Rechtsauffassung vertritt?  
 
Antwort: 
Die bis zum Ablauf des 29.04.2016 ergangenen Entscheidungen betrafen lediglich 6 Einzelfälle. Die 
Begründung des Verwaltungsgerichts Darmstadt in diesen Beschlüssen war teilweise nachvollzie h-
bar. Eine endgültige Klärung der Rechtsfragen hätte auch durch die Einlegung von Rechtsmitteln 
nicht erfolgen können. 
 
Frage 20: 
Aus welchen Gründen hat der Ordnungsdezernent die Allgemeinverfügung aufgehoben?  
 
Antwort: 
Durch die Fanszene von Eintracht Frankfurt war in wenigen Stunden eine gezielte Prozessflut in Gang 
gesetzt worden, die durch das Verwaltungsgericht Darmstadt schon logistisch nicht mehr zu bewäl-
tigen war. Die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung machte in Anbetracht einer nunmehr zu 
erwartenden Vielzahl von Ausnahmen keinen Sinn mehr. Nach mehreren Telefongesprächen mit der 
Präsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt wurde daher am 30.04.2016 um 9.00 Uhr entschie-
den, die Allgemeinverfügung aufzuheben. Hinzu kam, dass in der Nacht zum 30.04.2016 um 00.24 
Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt durch die Vorsitzende der Eintrachtfanclubs eine Versammlung 
für den 30.04.2016, 14.00 - 18.00 Uhr, auf dem Luisenplatz zum Thema Polizeiwillkür/Repres--
sionen mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemeldet worden war.  
 
Frage 21: 
Waren bei dieser Entscheidung finanzielle Gründe entscheidend? 
 
Antwort: 
Vgl. Antwort zu Frage 20. Finanzielle Erwägungen spielten nur eine sekundäre Rolle.  
 
Frage 22: 
Hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Rechtswidrigkeit ihrer Allgemeinverfügung erkannt?  
 
Antwort: 
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 6. 
 
             . . .

5 
Frage 23: 
Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Magistrat der Stadt Frankfurt 
zum Umgang mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
 
Antwort: 
Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt wurde zur gemeinsamen Pressekonferenz am  
26.04.2016 u. a. betreffend der Sicherheitslage eingeladen. Hierzu erfolgte jedoch am 22.04.2016 
eine Absage seitens der Stadt Frankfurt. Die zunächst erfolgte Zusage zu einem O -Ton des Frankfur-
ter Oberbürgermeisters betreffend eines Appells zum gewaltfreien Derby wurde zunächst zugesagt, 
dann jedoch wieder revidiert.  
 
Frage 24: 
Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Vereinen zum Umgang 
mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
 
Antwort: 
Der Präsident des SV 98 wurde ebenfalls zur Pressekonferenz am 26.04.2016 eingeladen. Eine 
Absage erfolgte durch den Präsidenten am 22.04.2016. Im Rahmen der Sicherheitsbesprechung 
beim SV 98 am 27.04.2016 nahmen neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vertreter des SV 98 
als auch von Eintracht Frankfurt teil, darunter auch ein Vorstandsmitglied. 
 
Frage 25: 
Gab es Kontakte zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den beiden Fanbeauftragten zum 
Umgang mit der Sicherheitslage und wenn ja, welche? 
 
Antwort: 
In der Sicherheitsbesprechung beim SV 98 am 27.04.2016 nahmen ebenfalls die Fanbeauftragten 
beider Vereine teil. 
 
Frage 26: 
Ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Krisenstab eingerichtet worden und wenn ja, wer hat 
diesem Krisenstab angehört? 
 
Antwort: 
Es wurde kein Krisenstab eingerichtet.  
 
Frage 27: 
Ist folgendes Zitat des Ordnungsdezernenten im Darmstädter Echo vom 03.05.2016 auf Seite 11 
richtig: „Das war zwar formalrechtlich zu kurzfristig, aber wir konnten nicht anders und haben die 
Demo erlaubt“? 
 
Antwort: 
Die in der Nacht zum 30.04.2016 eingegangene Demonstrationsanmeldung genügte nicht der im 
Versammlungsgesetz normierten 48-Stundenfrist. Eine Erlaubnispflicht sieht das Versammlungsge-
setz nicht vor. Mit der Anmelderin wurde am 30.04.2016, ca. 13.00 Uhr seitens der Polize i und der 
städtischen Versammlungsbehörde ein Kooperationsgespräch geführt. Zu der Versammlung war 
bereits über die sozialen Medien aufgerufen worden. Zahlreiche Fans waren bereits in der Stadt bzw. 
auf dem Weg dorthin. Eine von Polizei und Versammlungsbehörde dringend angeregte Verlegung der 
Versammlung auf den Karolinenplatz wurde von der Anmelderin strikt abgelehnt. Die Versam m-
lungsbehörde entschied daher in enger Abstimmung mit der Polizei zum Zwecke der Deeskalation, 
die Versammlung auf dem Luisenplatz vor dem Kollegiengebäude zuzulassen.  
 
 
 
 
 
             . . .

6 
Frage 28: 
War der Oberbürgermeister – auch während seines USA Aufenthalts – über die Handlungen des 
Ordnungsdezernenten, insbesondere über die Entscheidung, die Allgemeinverfügung trotz gerichtli-
chem Verbot aufrecht zu erhalten, informiert? 
 
Antwort: 
Herr Oberbürgermeister Partsch wurde aufgrund der Zeitverschiebung nachträglich von der En t-
scheidung informiert. 
 
Frage 29: 
In welcher Form ist der Oberbürgermeister informiert worden? 
 
Antwort: 
Herr Oberbürgermeister Partsch wurde telefonisch von seinem Büroleiter informiert.  
 
Frage 30: 
Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, ein allgemeines Aufenthaltsverbot für Fans 
von Eintracht Frankfurt zu erlassen, involviert gewesen? 
 
Antwort: 
Der Oberbürgermeister hat den Erlass der Allgemeinverfügung vorab gebilligt. 
 
Frage 31: 
Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, am allgemeinen Aufenthaltsverbot für Fans 
von Eintracht Frankfurt trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts festzuhalten, involviert 
gewesen? 
 
Antwort: 
Herr Oberbürgermeister Partsch wurde aufgrund der Zeitverschiebung nachträglich von der En t-
scheidung informiert. 
 
Frage 32: 
Inwiefern ist der Oberbürgermeister in die Entscheidung, die Allgemeinverfügun g am Morgen des  
30. April 2016 doch zurückzuziehen, involviert gewesen? 
 
Antwort: 
Herr Oberbürgermeister Partsch wurde aufgrund der Zeitverschiebung nachträglich von der En t-
scheidung informiert. 
 
Frage 33: 
Warum hat der Oberbürgermeister sich erst am 03. Mai 2016 in dieser Frage an die Öffentlichkeit 
gewandt? 
 
Antwort: 
1. Der Oberbürgermeister wird durch den Bürgermeister vertreten. 
2. Der Bürgermeister ist auch fachlich zuständig. 
3. Im politischen Tagesgeschäft ist es üblich, zu komplexen Vorgängen im Inland keine ausführliche 
    Stellungnahme abzugeben, wenn man sich im Ausland befindet. 
4. Die Äußerung erfolgte allgemein als Vertrauensaussage zu Bürgermeister Reißer auf Nachfrage  
    durch einen Reporter des Sender FFH auf der Auslandsreise des Oberbürgermeisters. 
 
Frage 34: 
Wie soll das beschädigte Image der Stadt Darmstadt wiederhergestellt werden? 
 
Antwort: 
Nach hiesiger Einschätzung ist der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein derartiger Imageschaden nicht 
entstanden. Die Verantwortlichen haben lediglich mit legitimen Mitteln - und letztlich erfolgreich - 
versucht, Schaden von der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden.  
             . . .

7 
Frage 35: 
Ist eine neue Gefahrenabwehrverordnung geplant? 
 
Antwort: 
Der Erlass einer neuen Gefahrenabwehrverordnung (mit welchem Inhalt?) ist nicht geplant. 
 
Frage 36: 
Wie viele Festnahmen gab es im Zusammenhang mit dem Fußballspiel? 
 
Antwort: 
Hierüber liegen der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit keine verbindlichen Informationen vom 
zuständigen Polizeipräsidium vor. 
 
Frage 37: 
Wie viele Polizistinnen und Polizisten waren im Einsatz und wie teuer war er (falls bezifferbar)?  
 
Antwort: 
Hierüber liegen der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit keine verbindlichen Informationen vom 
zuständigen Polizeipräsidium vor. 
 
Frage 38: 
Wie viele Anzeigen sind bei der Polizei eingegangen? Wie viele beziehen sich davon auf Personenve r-
letzungen, wie viele auf Sachbeschädigungen? 
 
Antwort: 
Hierüber liegen der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit keine verbindlichen Informationen vom 
zuständigen Polizeipräsidium vor. 
 
Frage 39: 
Welche Sachbeschädigungen gab es am Rande des Spiels in der Innenstadt und wie viele an anderen 
Orten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt? 
 
Antwort: 
Hierüber liegen der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit keine verbindlichen Informationen vom 
zuständigen Polizeipräsidium vor. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister 
 
 
Verteiler: 
 
Büro des Oberbürgermeisters 
Büro der STAVO m.d.B. um Verteilung an die Fraktionen + pdf 
Büro des Bürgermeisters 
Magistratsgeschäftsstelle 
Pressestelle    (  ) zur Kenntnis 
                      (  ) zur Publikation 
 
32 
z. V.

Beratungsverlauf (1)

TOP 56

Orte (3)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Luisenplatz 5a
  • Karolinenplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0013
Typ
Große Anfragen
Datum
10.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00