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0286/2020

Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.2

Anlage 4 Stellungnahme RPA 2020/0555

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Ansehen

Anlage 3 Ansichten Feuer- und Rettungswache 1

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Ansehen

Anlage 1 Auszug Gebäudekataster Feuer- und Rettungswache 1

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme Verwaltung RPA 2020/0555

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 Vorabauszug Gesundheitshausschuss 09.06.2020

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Anlage 2 Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis heute

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme RPA 2020/0555

5273 Zeichen

14 06.04.2020
143

37 über Dez. |

Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt) Agrippastraße 18
Hier: Bedarfsprüfung zum Grundsatz- und Planungsbeschluss

RPA-Nr. 2020/0555
Planungskosten eingereicht: ca. 2,933 Mio. € (netto) bzw. ca. 3,49 Mio. € (brutto)
Planungskosten bestätigt: siehe Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 25.03.2020, letztmalig ergänzt am 02.04.2020, legt 26 - Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln - in Abstimmung mit 37 — Berufsfeuerwehr Köln — abweichend von üblichen
Verfahren (aktiven Einbindung des Rechnungsprüfungsamt in den Bedarfsprüfungsprozess
und Dokumentation in cMarket) lediglich die Beschlussvorlage für die Einholung des Grund-
satz- und Planungsbeschluss zum Neubau der Feuerwache 1 (FW 1) in der Kölner Innen-
stadt zur Stellungnahme vor.

Die Beschlussvorlage beschreibt neben dem eigentlichen Neubau der FW 1 auch den Neu-
bau einer Leitstelle und Führungsräume als Ausweichstandort für die Führungseinrichtun-
gen, den Neubau von Büroräumen, den Neubau von Dienstwohnungen sowie die Erarbei-
tung eines Konzeptes für die temporäre Verlagerung der FW 1 unter Berücksichtigung der
Brandschutz- und Rettungsbedarfspläne.

Aus der Prüfung ergeben sich die folgenden Anmerkungen:

Neben der Beschlussvorlage wurden mir zur Prüfung bis auf die mit pauschalen Beträgen
aufgeschlüsselten Wettbewerbskosten keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Damit ist mir eine Beurteilung der in Ziffer drei des Beschlussvorschlages angegebenen Kos-
ten mangels Grundlage nicht möglich.

Grundsätzlich richten sich die Planungs-und Wettbewerbskosten nach den zu erwartenden
Baukosten.

Die Gesamtkosten werden in der Regel nach der DIN 276 in Form eines Kostenrahmens als
erste Stufe der Kostenermittlung zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung ermittelt. Eine derartige
Kostenermittlung wurde mir nicht vorgelegt. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da in der
Beschlussvorlage schon konkrete Flächenbedarfe genannt wurden und sich Kosten, z. B.
anhand von BKI-Werten' berechnen lassen würden.

Bei dem Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln handelt es
sich It. 37 - Berufsfeuerwehr Köln - u. a. um eine vollwertige Redundanz der in Planung bzw.
Ausführung befindlichen Leitstelle 2020. Auch hier hätten Kosten errechnet werden können.

Die Dienstwohnungen dienen laut Auskunft von 37 überwiegend dem Zweck der Unterbrin-
gung von Referendaren und Anwärtern des feuerwehrtechnischen Dienstes, auch von exter-
nen Feuerwehren.

! Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern

12

-2-

Die temporäre Verlagerung der FW 1 wird laut Auskunft von 37 organisatorisch selbst ge-
plant. Planungs- und Baukosten für einen eventuellen Interimsstandort sind in den bisher
genannten Kosten nicht enthalten.

Der Rahmen des Planungswettbewerbes ist bisher nicht näher erläutert. Ich kann nicht er-
kennen, welche Verfahrensform gewählt werden soll, wie sich die Teilnehmer zusammenset-
zen (z. B. interdisziplinäre Planungsteams) und welche Leistungen von diesen konkret er-
wartet werden.

Die Kosten des Wettbewerbes in Höhe von 665.000€ (Brutto) wurden mit E-Mail von 26 vom
31.03.2020 zwar näher mit Pauschalen (z. B. für Preisgelder, Honorare der Preisrichter) auf-
geschlüsselt. Aber auch hier gilt, dass die Preisgelder auf Basis des zu ermittelten Kosten-
rahmens anzusetzen sind.

Unklar ist weiter, wofür die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 2.835.000€
(Brutto) zum jetzigen Zeitpunkt benötigt werden. Gemäß der beim Bund verbindliche einge-
führten Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 ist die Leistungen bis zur Vorplanung
(Lph. 2) mit der der Ausschüttung der Preisgelder bereits vollständig abgegolten. In den an-
gegebenen Wettbewerbskosten sind Preisgelder in Höhe von ca. 385.000€ (Brutto) bereits
enthalten.

Empfehlung:

Auch wenn ich einen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die Feuerwache 1 erkenne, emp-
fehle ich die beabsichtigte Vorgehensweise in dieser Form nicht weiter zu verfolgen.

Zunächst empfehle ich eine Bedarfsplanung (z. B. in Anlehnung an DIN 18205) und den
Kostenrahmen als erste Stufe der Kostenermittlung abzuschließen sowie anschließend den
vorgesehenen Planungswettbewerb durchzuführen. Erst nach Abschluss dieser Schritte und
Kenntnis über die erforderlichen Objekt- und Fachplaner empfehle ich einen Planungsbe-
schluss für die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-9 der HOAI zu fassen.

Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise empfehle ich der Beschlussvorlage einen
Rahmenterminplan beizufügen. Die Auswirkungen einer temporären Verlagerung der FW 1
sollte hier besonderen Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass
es sich hierbei um einen besonders kritischen Meilenstein handelt und sich hieraus erhebli-
che zeitliche und monetäre Risiken für das Gesamtprojekt ergeben können.

Unklar ist darüber hinaus, wie mit den freiwerdenden Flächen am bisherigen Ausweich-
standort der Leitstelle (Schillingsrotter Straße, Köln-Rodenkirchen) verfahren werden soll.
Ggf. wären diese für Dienstwohnungen geeignet. Ein gesamtstädtisches strategisches Bau-
konzept der Feuerwehr wäre hier empfehlenswert.

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme erhält 26 über Dez. VI.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3 Ansichten Feuer- und Rettungswache 1

236 Zeichen

Anlage 3     Ansichten der Feuer- und Rettungswache 1 
 
  
 
Abb.1: Ostansicht Hauptgebäude Feuer- u. Rettungswache 1  
(Sternengasse Ecke Krummer Büchel) 
 
 
 
Abb.2: Westansicht Hauptgebäude Feuer- u. Rettungswache 1 (Agrippastraße)

Anlage 1 Auszug Gebäudekataster Feuer- und Rettungswache 1

9797 Zeichen

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Grünflächen nahezu nicht vorhanden
Hartflächen (Pfllaster, Asphalt, 
Beton) 3
Asphalt, Nutzungsspuren vorhanden, Stellfläche für 
Einsatzgroßfahrzeuge sehr eingeschrängt
Art der Umzäunung 4-5
Backsteinmauer, starke Rissbildung, freiliegende 
Armierung an Teilen des Sockels
2 Tragkonstruktion Zustand
4
Mauerwerk und Stahlbeton: Aufgrund der unter 
Pos. 3 beschriebenen Mängel ist fraglich, ob diese 
Schäden Einfluß auf die Statik nehmen 
(gutachterliche Prüfung erforderlich) 
Art der Fassade (Bsp: Putz, 
Sichtmauerwerk, -beton)
5
Großflächige Abplatzungen und freiligende 
Armierungen an der Betonfassade;  
Großflächige Abplatzungen an der gefließten 
Fassade insbesonder zur Nord-Süd-Fahrt,  
Abplatzungen an den Fensterleibungen und 
Betonstützen mit teils freiliegenden 
Armierungen
Verschmutzungen 5 großflächig vorhanden
Grundstück1
3 Fassadenaussenfläche
Gebäudezustandskataster Feuerwache 1 (Stand 1. Quartal 2020)
Gebäude, aussen
1/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Dehnungsfugen
5
Dehnungsfugen liegen offen, Eintritt von 
Feuchtigkeit
Fassade, Klinker
5
lose Klinker, loser Fugenbeton
Zustand
5
Lage zum Innenhof (ehem. Dienstwohnungen): 
Betonabplatzungen, Korrosion Bewehrungsstahl 
Risse 5 Ja
Verankerung 5 sanierungsbedürftig
Konstruktionsart (Beton, 
Mauerwerk, etc.)
5
Mauerwerk und Betonbauteile: große 
Abplatzungen aussen an der Betonfassade, 
freiliegende Armierung
Schäden durch Kältebrücken 
Ja/Nein ? 5
nahezu keine Dämmung der Aussenfassade
3-4
Betonfliesen, starke Abnutzung (Rutschgefahr)6
3 Fassadenaussenfläche
Kellerräume Boden; Konstruktionsart ?
4 Balkone und Loggien
Keller, Untergeschoss
5 Aussenwände innen und 
aussen
2/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
4-5
Betonfliesen defekt
6.1 Wände; Konstruktionsart ?
5
Mauerwerk verputzt: feuchte Kellerwände 
insbesondere zur Nord-Süd-Fahrt 
(Schimmelbildung)
4
Stahlbeton:  Starke Gebrauchsspuren, 
nachinstallierte  Elektro-, Heizung-, Brauch- und 
Abwasserleitungen, nicht verschlossene 
Durchbrüche
5
nicht verschlossene Deckendurchbrüche
7 Kellerdecke, -boden, -
wände
Wärmedämmung Ja/Nein ? 4 keine Dämmung vorhanden
8 Kellerfenster
5
Einfachverglasung, Rahmen durchgerostet
6.2
6 Kellerräume Boden; Konstruktionsart ?
Decken; Konstruktionsart ?
3/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Art der Heizungsanlage
4
Gasheizungsanlage: sehr wartungsintensiv, hoher 
Energieverbrauch aufgrund des Alters der Anlage, 
starke Verkalkung des Brauchwasserspeichers, 
Wartungsintensive elektrisch gesteuerte 
Luftheizung in den Fzg-Hallen
Baujahr 1960
Zustand; Schäden vorhanden 
Ja/Nein ?
4
nicht erklärbarer große Wasserverlust in der 
gesamten Heizungsanlage, Nachfüllen der Anlage 
ist 2 x wöchendlich nötig, Fzg-Hallen  werden nicht 
richtig warm
Dämmung der Heizungsleitungen 
Ja/Nein ?
4 teilweise fehlende Dämmung
11 Heizkörper ausreichend Heizkörper 
vorhanden?
4
Gußheizkörper in den Sozialräumen und 
Werkstätten, Wärmeverteilung nur sehr schlecht 
regulierbar, elektrisch gesteuerte Luftheizung in 
den Fzg-Hallen, anfällige Steuerung, schwierige 
Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Alters 
(Bj,1960)
12 Heizungspumpen Pumpenleistung
4
die Pumpenleistung ist ausreichend,  hoher 
Energieverbrauch 
5
häufige Reparaturen; unterschiedliche technische 
Standards, so dass Wartung und Reparatur sehr 
aufwändig sind, die Ersatzteilbeschaffung ist 
ebenfalls sehr aufwändig, die Tore sind nicht für 
häufigen Lastwechsel ausgelegt, die ältesten Tore 
sind Baujahr 1998
  
10 Wärmeverteilung
13
9 Heizungsanlage
Hallentore Bauart 
4/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
5
defekte Tor-/ Mauerwerkanschlüsse
14 Treppenraumwände Bauart (Putz, Sichtbeton, etc.)
4 angestrichener Putz mit starken Gebrauchsspuren
Bauart; Beläge ? 3 Steintreppe, gebrauchter aber noch ausreichen 
nutzbarer Zustand
Untersichten 3 Beton verputzt
Geländer
4-5
Metall, teilweise lose
Bauart (Holz-, Alu-, Kunststoff); 
häufige Schäden Ja/Nein ?
3 Alu, doppeltverglast, neuwertig, Türe schleift über 
die Fliesen
Wärmedämmung Ja
Bauart (Holz-, Alu-, Kunststoff); 
häufige Schäden Ja/Nein ?
4
Holztüren, teilweise mit Glaseinsätzen, teilweise 
starke Gebrauchsspuren,  teils erneuert
Sicherheit 3 Glaseinsatz wurde der UVV entsprechend 
ausgetauscht, bzw mit Folie beklebt
16 Hauseingangstür/
Aussentüren
17 Innentüren
15 Treppen und Podeste
13
Treppenräume
Hallentore Bauart 
5/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
18 Türzargen Bauart 
3-4
Holz und Stahl, starke Gebrauchsspuren
19 Starkstrom ¹;
Installationseinrichtung
Baujahr NHV; wartungsintensiv/ 
häufige Schäden Ja/Nein ?
5
Gutachten des Ing. Büros Peters: übliche 
Nutzungszeit für die Elektroanlage ist 
überschritten, Fehlerstromschalter nur teilweise in 
Betrieb und mussten überbrückt werden, 
angeratene Komplettsanierung zunächst 
zurückgestellt 
20 Aufzugsanlage vorhanden Ja/Nein ?; Bauart
3
Lastenaufzug, jährliche Wartung erfolgt, 
Gebrauchsspuren, technisch i.O.
21 Holztragwerk des 
Daches und 
Verbindungen
Bauart
5 Beton-Flachdachkonstruktion,  häufige 
Dichtigkeitsschäden der Eindeckung 
Bauart
5
Bitumeneindeckung:  starke Blasenbildung, ständig 
undicht, besteht größenteils aus Ausbesserungen 
Alter 1960
Dämmung vorhanden ?
Ja/Nein ? 5 keine Dämmung
Dach und Dachraum
22 Dachoberflächen
23 Beurteilung der 
Dämmung
6/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Dämmstärke festtstellbar ? Angabe 
in cm
0 cm
24 Dachabschlüsse und 
äussere 
Dachentwässerung 
Innenliegend/Aussenliegend ?
4-5
Innen- und Aussenliegend, häufige Verstopfung 
durch einfallendes Blattwerk und Blütendolden
25 Kaltwasserleitungen Zustand
5
starke Korrosion und Inkrustierung der gesamten 
Kalt- und Warmwasserleitungen; Reparatur in 
Teilbereichen erfolgt schadensbedingt
26 Entsorgungsleitungen Zustand; häufige Verstopfungen ?
5
häufige Verstopfungen; 
Reparatur in Teilbereichen erfolgt schadensbedingt
Bauart; Holz, Alu, PVC 
4
Baujahr 1997, zur Nord-Süd-Fahrt 
Schallschutzverglasung, bauartbedingte häufige 
Anfälligkeit der Beschläge (zu hohes Gewicht der 
Flügel) führt zu hohem Wartungsaufwand
Zweifachverglasung ja
Vorhanden Ja/Nein ? 4 ausschließlich  innenliegender Sonnenschutz 
vorhanden; in den Sommermonaten werden die 
nach Arbeitsstättenrichtlinie zulässigen 
Rauminnentemperaturen an mehrern aufeinander 
folgeden Tagen überschritten
27 Fenster
Gebäude allgemein
28 Sonnenschutz
23 Beurteilung der 
Dämmung
7/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Bauart Stoff und Lamellenvorhänge, Sonnenschutzfolie 
auf den Fenstern
29 Bodenbeläge (Sozial-
/Ruheräume, 
Werkstätten)
Bauart
3-4
verschiedene Bodenbeläge sind verbaut (PVC, 
Linolium, Spaltplatten, Steinplatten);  bis auf 
wenige Ausnahmen sind alle Sozialräume erneuert 
worden; Flure,Gänge und teilweise die Werkstätten 
weisen starke Abnutzung auf und müssen saniert 
werden
Bauart
5
Spaltplatten in der Brandschutzfzg-Halle 
abgenutzter aber funktionstüchtiger Zustand, Rett-
Halle Betonestrich, Wasser in der Rettungshalle 
fließt nicht ab (falsches Gefälle) - Unfallgefahr; 
Gefälleveränderung ist mit hohem Kostenaufwand 
verbunden. 
Dehnungsfugen 2
31 Wandoberflächen (Sozial-
/Ruheräume)
Bauart
3 Putz, teilweise tapeziert, wird optisch 
instandgehalten, Setzrisse
32 Wandoberflächen 
(Fahrzeughalle)
Bauart 3-4 Sichtbetonwände teilweise gefließt, alterbedingte 
Abnutzung, 
33 Deckenoberflächen 
(Sozial-/Ruheräume)
Bauart
4
verschiedene Ausführungen:
Abhangdecken GKP, Kassettendecken, etc., 
starke alterbedingte Abnutzung, wird so gut wie 
möglich instandgehalten
34 Deckenoberflächen 
(Fahrzeughalle/Werkstätt
en)
Bauart
3-4
Sichtbeton gestrichen, alterbedingte Abnutzung, 
stellenweise Feuchtigkeitschäden durch 
Undichtigkeiten der Dacheindeckung
28 Sonnenschutz
30 Bodenbeläge 
(Fahrzeughalle)
8/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
35 Abluftanlagen 
(Sozialräume)
Vorhanden Ja/Nein
3
im Gebäude ist grundsätzlich keine Lüftungsanlage 
vorhanden,  lediglich die Sanitärbereiche sind mit 
einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung 
ausgestattet
36 Druckluftanlage Bauart 3 Kompressor fest montiert, Baujahr 1997, Leistung 
ausreichend, aufgrund des Alters hoher 
Energieverbrauch
37 Ölabscheider 3 Baujahr 2004, saniert 2013
38 Gleitschächte
4
Baujahr 1960, alterbedingte Abnutzung, erfüllen 
ihre Funktion, handbtriebene Gleitschachttüren zur 
Absturzsicherung, nicht selbstständig schließend, 
keine weiteren Sicherheitseinrichtungen 
vorhanden, entsprechen nicht dem Stand der 
Technik
39 Brandschutz- und 
Rauchschutztüren
5
 keine brandschutztechnische Abtrennung durch 
Brandschutztüren am Übergang von der 
Fahrzeughalle zum Hauptgebäude vorhanden, 
auch innerhalb des Gebäudes sind keine 
Brandabschnitte durch bauliche Abschlüsse 
gebildet
40 Notstromaggregat 3 ausreichendende Leistung, aufgrund des Alters 
sehr wartungsintensiv, verbunden mit hohen 
Instandhaltungskosten
41 Hoftor
4
Sanierung 1998, altersbedingte Abnutzung, 
Steuerung sehr wartungsintensiv, 
Ersatzteilbeschaffung schwierig
Zustand 3 Instandhaltung durch Eigenleistung der Wache
Alter neuwertig
42 Sanitärräume
Sonstiges
9/10

Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos
Schimmel vorhanden; Ja/Nein ? regelmäßige Beseitigung durch Spezialreinigungen  
43 Beleuchtung Bauart 3 Neondeckenleuchten unterschiedlicher Bautypen in 
den Sozialräumen, Werkstätten und Fzg-Hallen, 
hoher Verbrauch an Leuchtmitteln, RD Halle LED 
Beleuchtung
1 Neuzustand
2 Zustand gut
3 leichte Abnutzung; kleinere Instandsetzung
4 größere Abnutzung; größere Instandsetzung
5 Ende Lebensdauer; sofortiger Ersatz
Legende der Zustandsbewertung
42 Sanitärräume
10/10

Anlage 5 Stellungnahme Verwaltung RPA 2020/0555

13831 Zeichen

37

14

13.05.2020

über Dez. I Eingang 14, Mai 2920

Büro des Sladtdirektors

Grundsatz- und Planungsbeschluss der Feuer- u. Rettungswache 1

Hier: Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes RPA-Nr.
2020/0555 vom 06.04.2020

Sehr geehrte

das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat auf der. Grundlage der Inhalte der Beschlussvorlage

einen Prüfbericht verfasst (RPA-Nr. 2020/0555). Zu diesen Prüfanmerkungen nimmt 37 wie
folgt Stellung:

1.

Prüfanmerkung des RPA:

„Neben der Beschlussvorlage wurden mir zur Prüfung bis auf die mit pauschalen Be-
trägen aufgeschlüsselten Wettbewerbskosten keine weiteren Unterlagen zur Verfü-
gung gestellt. Damit ist mir eine Beurteilung der in Ziffer drei des Beschlussvorschla-
ges angegebenen Kosten mangels Grundlage nicht möglich. Grundsätzlich richten
sich die Planungs-und Wettbewerbskosten nach den zu erwartenden Baukosten. Die
Gesamtkosten werden in der Regel nach der DIN 276 in Form eines Kostenrahmens
als erste Stufe der Kostenermittlung zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung ermittelt. Eine
derartige Kostenermittlung wurde mir nicht vorgelegt. Dies ist insofern nicht nachvoll-
ziehbar, da in der Beschlussvorlage schon konkrete Flächenbedarfe genannt wurden
und sich Kosten, z. B. anhand von BKI-Werten berechnen lassen würden.“

Die zu erwartenden Baukosten sind zweifelsohne essentielle Planungs- und Ent-
scheidungskriterien für dieses Bauvorhaben. Aufgrund der Gebäudekomplexität einer
zukunftsfähigen und modernen Feuer- und Rettungswache und aufgrund der Innen-
stadtlage des Baugrundstücks kann der Baukostenindex (BKI), wie vorgeschlagen,
nicht zur belastbaren Baukostenprognose herangezogen werden. Beim Baukostenin-
dex (BKI) werden abgeschlossene Baumaßnahmen nach ihren tatsächlich entstan-
denen Kosten rückwirkend ausgewertet und anhand von typischen Gebäudearten wie
z. B. Bürogebäude etc. gemittelt bzw. mit Standardabweichungen ausgewiesen. Mit
einer pauschalen Kostenermittlung über Flächenbedarfe und Kostenkennwerte finden
die Besonderheiten des Grundstückes, städtebauliche Aspekte (Innenstadtlage, stra-
tegische Kriterien, Prozess- und Funktionsabhängigkeiten etc.) und damit einherge-
hende Nachhaltigkeitskriterien keine ausreichende Berücksichtigung. .

Die Ermittlung valider Baukosten erfolgt belastbar in den entsprechenden Leistungs-
phasen. Erst dann kann die notwendige Aussagekraft der Kostenprognose erreicht
werden, um nachhaltige Bauentscheidungen treffen zu können. Eine unzureichende
Kostenprognose, die außerhalb der Leistungsphasen ermittelt wird, kann erhebliche
und empfindliche Projektrisiken schaffen, die u. U. negative Auswirkungen auf das
Bauprojekt haben können. So könnten nicht belastbare Kostenschätzungen bei-

12

Rn

spielsweise dazu führen, dass städtebaulich wertvolle Entwurfsoptionen schon in der
Frühphase verworfen werden, mit möglichen negativen Folgen für den städtebaulich
so interessanten Innenstadtbereich (kulturelles, wirtschaftliches und politisches Zent-
rum Kölns) oder. Nachhaltigkeitskriterien des Bauprojekts nicht betrachtet werden und
zu einer Vorwegnahme wertvoller Synergiemöglichkeiten führen, mit negativen Aus-
wirkungen auf die gesamte Gebäudenutzungsdauer.

In der Gesamtsicht dieses komplexen Bauvorhabens lässt sich auf Grundlage von
Flächenbedarfen in Verbindung mit dem BKI kein belastbarer Kostenrahmen in dieser
Phase ableiten. Ein valider Kostenrahmen kann erst durch die Planungen in den ent-
sprechenden Leistungsphasen unter Berücksichtigung von städtebaulichen Beson-
derheiten, strategischen Kriterien und Nachhaltigkeit über die Gebäudenutzungsdau-
er ermittelt werden.

Nach Abschluss der Leistungsphase 3 liegen dann valide Kostenplanungen und Bau-

zeitenpläne vor, die eine umfassende Prüfung und nachhaltige Entscheidung ermög-
lichen.

. Prüfanmerkung des RPA: 4

„Bei dem Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln han-
delt es sich It. 37 - Berufsfeuerwehr Köln - u. a. um eine vollwertige Redundanz der in
Planung bzw. Ausführung befindlichen Leitstelle 2020. Auch hier hätten Kosten er-
rechnet werden können."

Mit der Kombination einer Feuer- und Rettungswache und benötigten (redundanten)
Führungseinrichtungen (vgl. hierzu $28 (1) BHKG), wird ein wichtiges sicherheits-
strategisches Element für die Millionenstadt Köln durch den Neubau der Feuer- und
Rettungswache 1 verwirklicht. Der Innenstadtbereich wird somit in der Gefahrenab-
wehrperspektive wesentlich weiterentwickelt. Dadurch können Synergien unter wirt-
schaftlichen und prozessualen Kriterien erschlossen werden, die im gesamtstädti-
schen Sicherheitsinteresse liegen.

Parallelen zur Hauptleitstelle am Standort Scheibenstraße zur Ableitung von Kosten-
prognosen können deshalb nicht herangezogen werden, da hier grundsätzlich andere
Rahmenbedingungen vorliegen. So sind die wesentlichen Kostenmerkmale der
Hauptleitstelle nur aus der Bauphase der Hauptleitstelle bekannt (Inbetriebnahme
2007) und damit veraltet. Aufgrund der kurzen Lebenszyklen in der IT-Technik sind
zudem keine belastbaren Parallelen für die Kostenschätzung aus aktuellen IT-
Projekten ableitbar. Hier handelt es sich in Teilen um Spezialtechnik für Leitstellen,
die nur wenige, spezialisierte Anbieter umsetzen können.

, Prüfanmerkung des RPA:

„Die Dienstwohnungen dienen laut Auskunft von 37 überwiegend dern Zweck der Un-
terbringung von Referendaren und Anwärtern des feuerwehrtechnischen Dienstes,
auch von externen Feuerwehren.“

Die Ausbildung von feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten bereitet auf die
zukünftigen Aufgabengebiete des Feuerwehrdienstes vor. Die Unterbringung auf ei-
ner Feuerwache schafft Möglichkeiten am Wachalltag der Einsatzkräfte teilhaben und
bei außergewöhnlichen Einsätzen innerhalb- und außerhalb des regulären Dienstes
teilnehmen zu können. Da aktuell die Unterbringungsmöglichkeiten für feuerwehr-
- technische Ausbildungsbeamtinnen und -beamte (eigene und ggf. externe im Rah-

13

-3-

men von Ausbildungskooperationen) eng begrenzt sind und die spezielle Situation
auf der Innenstadtwache besonders wertvolle Rahmenbedingungen aufgrund des
Einsatzspektrums und der Einsatzintensität bietet, sollen hier Unterbringungsmög-
lichkeiten geschaffen werden. Diese Kombinationsmöglichkeit bedeutet auch einen
Attraktivitätsbonus in der Nachwuchsgewinnung. Beabsichtigt ist, Synergien durch al-
ternative Raumnutzung mit anderen Funktionsbereichen z.B. mit der Ausweichleitstel-
le zu schaffen und soll in Abhängigkeit von Funktionszusammenhängen erstmals im
Rahmen des angestrebten Wettbewerbs bestimmt werden.

. Prüfanmerkung des RPA:

„Die temporäre Verlagerung der FW 1 wird laut Auskunft von 37 organisatorisch
selbst geplant. Planungs- und Baukosten für einen eventuellen Interimsstandort sind
in den bisher genannten Kosten nicht enthalten.“

Ohne eine konkrete Bauablaufplanung bzw. eine Bauzeitenplanung lässt sich zum
jetzigen Zeitpunkt keine Interimsunterbringung der Feuer- und Rettungswache 1 pla-
nen. Aus Sicht der Verwaltung muss dazu ein belastbarer Bauzeitenplan vorliegen,
um den Zeitraum der temporären Verlagerung der gesamten Feuer- u. Rettungswa-
che 1 bestimmen und die Planungen hierzu beginnen zu können. Neben den einsatz-
taktischen Belangen müssen bei der Planung eines Ausweichstandortes auch die
personalwirtschaftlichen Aspekte und die Kosten berücksichtigt werden. Eine belast-
bare Planung und Kostenschätzung kann daher erst nach Vorliegen der Ergebnisse
der entsprechenden Bauplanungsphasen erstellt werden.

. Prüfanmerkung des RPA.:

„Der Rahmen des Planungswettbewerbes ist bisher nicht näher erläutert, Ich kann
nicht erkennen, welche Verfahrensform gewählt werden soll, wie sich die Teilnehmer
zusammensetzen (z. B. interdisziplinäre Planungsteams) und welche Leistungen von
diesen konkret erwartet werden. Die Kosten des Wettbewerbes in Höhe von 665.000
€ (Brutto) wurden mit E-Mail von 26 vom 31.03.2020 zwar näher mit Pauschalen (2.
B. für Preisgelder, Honorare der Preisrichter) aufgeschlüsselt. Aber auch hier gilt,
dass die Preisgelder auf Basis des zu ermittelten Kostenrahmens anzusetzen sind.
Unklar ist weiter, wofür die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von
2.835.000 € (Brutto) zum jetzigen Zeitpunkt benötigt werden. Gemäß der beim Bund
verbindlich eingeführten Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 ist die Leis-
tungen bis zur Vorplanung (Lph. 2) mit der Ausschüttung der Preisgelder bereits voll-
ständig abgegolten. In den angegebenen Wettbewerbskosten sind Preisgelder in Hö-
he von ca. 385.000 € (Brutto) bereits enthalten.“

Aus Sicht der Verwaltung werden mit Abschluss des Wettbewerbs zwar Leistungen
der Leistungsphase 2 erbracht, allerdings findet innerhalb des Wettbewerbs keine
Abstimmung mit den Nutzern statt, so dass nach Abschluss des Wettbewerbs Fi-
nanzmittel für etwaige Anpassungen zur Verfügung stehen sollten. Um die Planungen

zeitnah weiterführen zu können, sind hierfür die angeführten Planungskosten erfor-
derlich.

Die Preisgelder werden zwar insgesamt nach dem Honorar der Leistungsphase 2
ermittelt, jedoch ist das anteilige Preisgeld beim Honorar für die Leistungen der Leis-
tungsphase 2 beim Gewinner des Wettbewerbs in Abzug zu bringen.

14

6. Prüfanmerkung des RPA:

8,

„Auch wenn ich einen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die Feuerwache 1 erken-
ne, empfehle ich die beabsichtigte Vorgehensweise in dieser Form nicht weiter zu
verfolgen. Zunächst empfehle ich eine Bedarfsplanung (z. B. in Anlehnung an DIN
18205) und den Kostenrahmen als erste Stufe der Kostenermittlung abzuschließen
sowie anschließend den vorgesehenen Planungswettbewerb durchzuführen. Erst
nach Abschluss dieser Schritte und Kenntnis über die erforderlichen Objekt- und
Fachplaner empfehle ich einen Planungsbeschluss für die stufenweise Beauftragung
der Leistungsphasen 3-9 der HOAI zu fassen.“

Eine Bedarfszusammenstellung mit der Ausweisung konkreter Raumbedarfe wurde
bereits durch die Verwaltung erstellt. Die abschließende Bedarfsplanung und die Be-
schreibung aller erforderlichen Funktionsbeziehungen erfolgen aufgrund der komple-
xen Zusammenhänge der Einzelbedarfe im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung
mit externer Unterstützung durch das Auslobungsbüro in Form einer Auslobungsbro-
schüre. Von der Bestimmung eines nicht belastbaren Kostenrahmens ohne die ent-
sprechenden Planungen in den Leistungsphasen wird aus den unter Ziff. 1 beschrie-
benen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.

Aufgrund des schlechten Gebäudezustands, der akuten (Belastungs-)Situation für die
Mitarbeitenden und aus Gründen des Mitarbeiterschutzes (Umsetzung gesetzlicher
Vorgaben) vertritt die Verwaltung die Position, die Beschlussfassung in der ursprüng-
lichen Vorgehensweise beizubehalten. Erst nach Abschluss der Leistungsphase 3
liegen belastbare Kostenprognosen vor, um alle entscheidungsrelevanten Kriterien
bewerten zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, das RPA eng in die fort-
schreitenden Planungen einzubeziehen.

. Prüfanmerkung des RPA:

„Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise empfehle ich der Beschlussvorlage
einen Rahmenterminplan beizufügen. Die Auswirkungen einer temporären Verlage-
rung der FW 1 sollte hier besonderer Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies vor
dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen besonders kritischen Meilenstein
handelt und sich hieraus erhebliche zeitliche und monetäre Risiken für das Gesamt-
projekt ergeben können.“

Die Einsatzbereitschaft der Feuer- und Rettungswache 1 während der Bauphase be-
darf einer umsichtigen verlässlichen Planung und Vorbereitung. Voraussetzung für
diese Planungen des Interimsstandorts unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereit-
schaft ist allerdings eine belastbare Bauablaufplanung bzw. Bauzeitenplanung. Um
die Kosten für die Interimsunterbringung zu ermitteln, bedarf es aber wiederum einer
Planungstiefe bis zur Leistungsphase 3. Aus Sicht der Verwaltung muss deshalb ein
entsprechender Planungsstand der Leistungsphasen vorliegen, um den Zeitraum der
temporären Verlagerung der gesamten Feuer- u. Rettungswache 1 verlässlich be-
stimmen und damit einhergehend die Planungen hierzu beginnen zu können.

Prüfanmerkung des RPA:

„Unklar ist darüber hinaus, wie mit den freiwerdenden Flächen am bisherigen Aus-
weichstandort der Leitstelle (Schillingsrotter Straße, Köln-Rodenkirchen) verfahren
werden soll. Ggf. wären diese für Dienstwohnungen geeignet.“

15

gez.

Aktuell wird der Kellerraum am bisherigen Standort bis zur Inbetriebnahme der Not-
leitstelle im „Zeemann" Gebäude noch benötigt. Insgesamt stehen aktuell 55,3 qm
Kellerraum als Notleitstelle mit vier Leitstellenarbeitsplätzen im Gebäude der Feuer-
und Rettungswache 2 (Schillingsrotter Weg in Köln-Marienburg) zur Verfügung. Auf-
grund der Personalveränderungen auf der Feuer- und Rettungswache 2 (Inbetrieb-
nahme des BVA und der RTW 2-4 und RTW 12-2) ist der Platzbedarf auf dieser Feu-
er- u. Rettungswache in den letzten vier Jahren enorm gestiegen. Diese Kellerräume
werden dringend zur Unterbringung weiterer Umkleidekapazitäten für die Mitarbeiten-
den benötigt. Darüber hinaus ist dieser Kellerraum bauordnungsrechtlich nicht zur
Einrichtung von Dienstwohnungen geeignet.

. Prüfanmerkung des RPA:

„Ein gesamtstädtisches strategisches Baukonzept der Feuerwehr wäre hier empfeh-
lenswert.“

Dieser Bedarf wird seitens der Verwaltung ebenfalls gesehen und befindet sich be-
reits in der Konzepterarbeitungsphase. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe wird
ein strategisches Baukonzept für alle Neubauprojekte der Feuerwehr und des Ret-
tungsdienstes allerdings frühestens in einem Jahr vorliegen. Da der Neubau der Feu-
er- u. Rettungswache 1 u. a. aufgrund des Gebäudezustandes keinen weiteren Auf-
schub erlaubt, soll die Maßnahme als Einzelmaßnahme mit hoher Dringlichkeit vor-
gezogen werden.

MM
Ms.20

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3953 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37/372 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0286/2020
Stand: 21.01.2026 
Sachstandsbericht  
Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18 
Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss 
Beschluss: 
Beschluss in der Fassung des Gesundheitsausschusses vom 09.06.2020 (Anlage 6):  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI so-
wie der Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens für den Neubau 
der Feuer- und Rettungswache 1 am bisherigen Standort. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur temporä-
ren Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 1 unter Berücksichtigung der beste-
henden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne.  
 
3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.000 € zur Durchfüh-
rung des Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.835.000 € 
zur Planung innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im Teilfinanzplan 0212 - 
Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020. 
 
4. Der Verwaltung wird aufgegeben, bei den wesentlichen Schritten das Rech-
nungsprüfungsamt frühzeitig miteinzubeziehen, und das RPA wird gebeten, eine 
Person für die Begleitung des Architektenwettbewerbs zu entsenden.  
 
5. Als ein Kriterium des Architektenwettbewerbs ist das Wirtschaftlichkeitskrite-
rium mit aufzunehmen.  
 
6. Der Verwaltung wird aufgegeben, die herausgehobene Lage des Neubaus zu 
würdigen und städtebauliche Kriterien zu berücksichtigen. 
 
Status   X in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
In der Ratssitzung vom 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln den Neubau der Feuer- und 
Rettungswache 1 an der Agrippastraße in der Innenstadt von Köln beschlossen (V orlagen-Nr. 
0286/2020). 
Seitdem wurden unterschiedliche Maßnahmen zur V orbereitung auf die Umsetzung der Pla-

2 
 
nungsphase getroffen. Insbesondere zu erwähnen ist das vorgeschaltete, zweistufige Wettbe-
werbsverfahren, welches im Jahr 2022 beendet wurde. Die politischen Gremien wurden über 
den Ablauf und den Ausgang des Wettbewerbsverfahrens per Mitteilung (V orlagen-Nr. 
4101/2022) ausführlich informiert. 
 
An das Wettbewerbsverfahren hat sich das V ergabeverfahren mit dem ausgewählten General-
planungsteam und die Beauftragung eines Projektsteurers für den komplexen Planungspro-
zess angeschlossen. Inzwischen ist das V ergabeverfahren mit dem Generalplaner, welches 
als V erhandlungsverfahren durchgeführt wurde, abgeschlossen. Der V ertrag ist endverhandelt 
und wurde im dritten Quartal 2025 final mit allen Unterschriften besiegelt. Der Projektsteuerer 
wurde ebenfalls ausgewählt und hat seine Arbeit bereits im Jahr 2024 aufgenommen. 
Mit einem ergänzenden Planungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 
(V orlagen-Nr. 2277/2025) hat die Politik die jetzt anfallenden Planungskosten bis zum Ende 
der Leistungsphase 3 der HOAI genehmigt. 
Die Arbeit mit dem Generalplaner, der Projektsteuerung sowie der Projektleitung, bestehend 
aus der Gebäudewirtschaft und dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz, wurde aufgenommen. Dort wurden Arbeitsweisen und Meilensteine definiert, um die-
ses hochkomplexe Planungsvorhaben professionell umsetzen zu können.  
In dem Neubauprojekt der Feuer- und Rettungswache 1 besteht eine hohe Abhängigkeit zum 
notwendigen Interimsstandort (V orlagen-Nr. 1589/2025) in Bezug auf die Kosten- und Zeitpla-
nung. 
Nächste Schritte: 
Der Planungsprozess sieht vor, die Leistungsphase 1 innerhalb der nächsten sechs Monate 
abzuschließen sowie die Leistungsphase 2 im dritten Quartal 2026 zu beenden.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der nächste Sachstandsbericht ist mit dem Abschluss der Leistungsphase 2 als Mitteilung an 
die politischen Gremien geplant.

Anlage 6 Vorabauszug Gesundheitshausschuss 09.06.2020

1834 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
 Kohlhof 
Telefon:  (0221) 24831  
Fax       :  (0221) 26500 
E-Mail:  Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE 
Datum: 10.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses  vom 09.06.2020  
öffentlich 
6.1 Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 
18  
Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss 
0286/2020 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistun gsphase 3 
HOAI sowie der Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens 
für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 am bisherigen Standort.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur 
temporären Verlagerung der F euer- und Rettungswache 1 unter 
Berücksichtigung der bestehenden Brandschutz - und 
Rettungsdienstbedarfspläne. 
 
3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.0 00 € zur 
Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe 
von 2.835.000 € zur Planung innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im 
Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, 
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-
0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig geändert beschlossen mit folgenden Zusätzen:

1. Der Verwaltung wird aufgegeben, bei den wesentlichen Schritten das 
Rechnungsprüfungsamt frühzeitig miteinzubeziehen, und das RPA wird 
gebeten, eine Person für die Begleitung des Architektenwettbewerbs zu 
entsenden. 
2. Als ein Kriterium des Architektenwettbewerbs ist das Wirtschaftlich-
keitskriterium mit aufzunehmen. 
3. Der Verwaltung wird aufgegeben, die herausgehobene Lage des Neu-
baus zu würdigen und städtebauliche Kriterien zu berücksichtigen.

Anlage 2 Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis heute

3108 Zeichen

Anlage 2 -  Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis Heute 
 
Im Zweiten Weltkrieg sind die beiden Kölner Innenstadtwachen der Feuerwehr, 
Apostelnkloster und Alter Markt, vollkommen zerstört worden.  
 
Die in der Nachkriegsphase begonnenen Planungen sahen vor, beide Standorte zu einer 
neu zu errichtenden Feuerwache Altstadt zusammen zu fassen und diese durch notwendige 
Werkstattbereiche und Dienstwohnungen zu ergänzen. Da in der gewünschten Verkehrslage 
kein Grundstück der erforderlichen Größe zur Verfügung stand, wurde im Jahr 1954 ein 
kleineres Grundstück an der Agrippastraße erworben. Ursprünglich sollte an diesem 
Standort eine viergeschossige Hauptfeuerwache mit insgesamt 12 Dienstwohnungen  
errichtet werden, welche aber aus Kostengründen auf eine dreigeschossige Löschzugwache 
mit zwei Dienstwohnungen verringert wurde.  
 
Die Feuer - und Rettungswache 1 umfasste  bei der Inbetriebnahme im Jahr 1962 einen 
Personalbestand von ausschließlich 59 männlichen Mitarbeitern. 
 
1973 wurde auf der Innenstadtwache für die Einrichtung eines zentralen Sanitätsmittellagers 
des Rettungsdienstes eine der b eiden Dienstwohnungen aufgegeben und die 
Räumlichkeiten entsprechend umgebaut.  
 
Die Fahrzeughalle der Feuer - und Rettungswache 1 wurde im Jahr 1975 im rückwärtigen 
Bereich um drei weitere Fahrzeugstellplätze für die Tauchergruppe erweitert. 
 
Bereits im Ja hr 1988 erfolgte die Aufgabe der zweiten Dienstwohnung zu Gunsten weiterer 
Ruhe- und Funktionsräume, welche schon damals für die Aufrechterhaltung des 
Dienstbetriebes zwingend notwendig waren.  
 
Im Jahr 2011 mussten durch die rasant steigenden Zahlen im Rettungsdienst weitere 
Rettungswagen auf der Feuer- und Rettungswache 1 in Dienst gestellt werden. Hierzu wurde 
eine neue dreiständige Doppelfahrzeughalle zuzüglich einer Verbindung zum Bestandsbau 
an die Neuköllner Straße mit Ausfahrt zur Nord-Süd-Fahrt realisiert. Eine Erweiterung der 
Funktions- und Sozialräume erfolgte aufgrund mangelnder Möglichkeiten im bestehenden 
Baukörper seit 1988 nicht mehr. 
Inzwischen ist durch die Entwicklung in den letzten rund 60zig Jahren der Personalbedarf auf 
der Feuer - und Rettungswache 1 enorm gestiegen. Darüber hinaus steigt der Anteil der 
Frauen in der traditionell männlich geprägten Berufsfeuerwehr – bislang insbesondere im 
Rettungsdienst – kontinuierlich an. Aktuell versehen rund 160 Mitarbei tende als 
Stammpersonal an diesem Standort ihren Dienst. Dazu gehören 111 Beamtinnen und 
Beamte der Feuerwehr Köln, aktuell 38 Mitarbeitende der Leistungserbringer der 
Hilfsorganisationen und mehr als 10 Notärztinnen und Notärzte. Dazu kommen dauerhaft 
Auszubildende und Hospitanten sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst. Aktuell 
werden bei Großveranstaltungen (Karneval, Kölner Lichter, CSD, Weihnachten etc.) in der 
Innenstadt auf der Feuer- u. Rettungswache 1 aufgrund der einsatztaktischen zentralen Lage 
zusätzlich weitere Rettungsmittel mit entsprechendem Personal stationiert. Diese Fahrzeuge 
inklusiv Personal müssen zusätzlich im Gebäude mit untergebracht werden.

Beschlussvorlage Rat

18486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/372 
 
Vorlagen-Nummer 
 0286/2020 
Freigabedatum 
20.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18 
Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI sowie der 
Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens für den Neubau der Feuer- und 
Rettungswache 1 am bisherigen Standort.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes  zur temporären 
Verlagerung der Feuer - und Rettungswache 1 unter Berücksichtigung der bestehenden 
Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne. 
 
3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.000 € zur Durchführung des 
Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.835.000 € zur Planung 
innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei 
der Finanzstelle 3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Gesundheitsausschuss 09.06.2020 
Bauausschuss 08.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   siehe Ziffer 6  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Am bisherigen Standort der Feuer - und Rettungswache 1 ist ein Neubau erforderlich, bei welchem 
mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge für den Rettungsdienst und Brandschutz sowie A r-
beits- u. Sozialraumbedarfe für die Feuer-u. Rettungswache, eine Leitstelle und Führungsräume als 
Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln als auch Büroflächen und 
Dienstwohnungen realisiert werden.   
 
Der Personalbestand der Feuer- und Rettungswache 1 ist seit der Inbetriebnahme im Jahr 1962 von 
ehemals ausschließlich 59 männlichen Mitarbeitern auf heute rd. 160 Mitarbeitende angestiegen (dies 
entspricht einem Mitarbeiterzuwachs von rd. 170%). Aufgrund geänderter gesetzlicher Verpflichtu n-
gen muss die Feuerwehr Köln an mindestens zwei Standorten georedundante Führungseinrichtungen 
(Leitstelle und Führungsräume) vorhalten. Die immer stärker gestiegenen und weiter ansteigenden 
Anforderungen an die Berufsfeuerwehr und den Rettungsdienst der St adt Köln erfordern auch ein 
Aufwachsen der Abteilungsbereiche der Branddirektion, für welche zusätzliche Büroflächen erforder-
lich sind. Bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden steht die Berufsfeuerwehr Köln in einem starken 
Wettbewerb.  
 
Um den Einstieg neuer Mitarbeitenden zu erleichtern und der Ausbildungsverpflichtung in allen Lauf-
bahngruppen gerecht werden zu können, sollen auch Dienstwohnungen realisiert werden.

3 
 
Die besondere Relevanz des Standortes der Feuer- und Rettungswache 1 wurde durch die gutachter-
liche Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans bestätigt.  
 
Es liegt daher im gesamtstädtischen Interesse den Standort als wesentliches Infrastrukturprojekt in-
nerhalb der Sicherheitsarchitektur der Stadt Köln zu sichern und weiter auszubauen.  
 
Im Folgenden wird die Notwendigkeit eines Neubaus am bestehenden Standort im Detail begründet 
und erforderliche Umsetzungsschritte aufgezeigt.   
 
 
1. Gebäudezustand 
 
Im Gebäudekatasterauszug der Feuer- u. Rettungswache 1 (Anlage 1) werden die einzelnen Gebäu-
deelemente mit einem überwiegend mangelhaften Zustand (Ende Lebensdauer, sofortiger Ersatz) 
bewertet, so dass u. a. die folgenden Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind: 
 
• Erneuerung der gesamten Elektroinstallation auf den heutigen Stand der Technik 
• Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich aller Versorgungsleitungen 
• Sanierung der Gebäudeaußenhülle wie Fassade, Fenster und Türen gemäß den 
Anforderungen der Energieleitlinie der Stadt Köln 
• Erneuerung der gesamten Frisch- und Abwasserleitungen 
• Erneuerung aller Fahrzeughallentore 
• Dachsanierung  
• Betonsanierung  
• Trockenlegung der durchfeuchteten Kellerwände 
• Erneuerung des Bodens der Rettungsdiensthalle wegen fehlender Entwässerung 
• Malerarbeiten an den Wänden und Decken der Fahrzeughalle 
 
Darüber hinaus müssten zur Anpassung an heutige gesetzliche Vorgaben, sofern es im Bestand bau-
lich überhaupt realisierbar ist, beispielhaft die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 
• Bauliche Trennung der Funktionsbereiche zur Gewährleistung heute erforderlicher 
Hygienestandards (sogenannte Schwarz-/Weiß-Trennung) 
• Optimierung des Arbeitsschutzes gemäß den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben (z.B. in 
Bezug auf Hitze und Straßenlärm) 
• Erneuerung der Sanitäranlagen mit der Ausweitung der Trennung von Frauen und Männern  
 
Der Aufwand für die bauliche Umsetzung vorgenannt beschriebener Sanierungs - u. Anpassungs-
maßnahmen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und würde der erforderlichen zukunftsorientierten 
Nutzung an diesem Standort entgegenstehen, da die unter Ziff. 3 der Beschlussvorlage beschriebe-
nen Raumbedarfe in dem vorhandenen Baukörper nicht umgesetzt werden können. 
 
 
2. Einsatztaktische Standortbewertung 
 
Die Kölner Innenstadt beschreibt räumlich und flächig betrachtet einen stark verdichteten Ballung s-
raum mit Wo hn- und Bürogebäuden mit hohem Verkehrsaufkommen, besonders schützenswerten 
Kulturgütern und einem eng bebauten Altstadtbereich. Hier befinden sich vielfältige Bildungs - und 
Kultureinrichtungen, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie die dafür 
erforderliche Infrastruktur. Auf Grund der Vielzahl möglicher Gefahren, der hohen Personendichte und 
der einhergehenden Wertekonzentration kommt es im Schadensfall unverzüglich zu der Gefährdung 
einer Vielzahl von Menschen und Sachwerten. Dies unterscheidet urbane Innenstadtbereiche wesent-
lich von Peripheriegebieten oder ländlichen Regionen. 
 
Sowohl für den Brandschutz bzw. die Technische Hilfe als auch für den Rettungsdienst ist die Kölner 
Innenstadt im nationalen Vergleich einer der neuralgischen Einsatzschwerpunkte. Vom Standort der 
Feuer- und Rettungswache 1 wurden im Jahr 2019 ca. 40.000 Einsätze für Feuerwehr und Rettungs-
dienst, davon ca. 7.500 Brände und Technische Hilfeleistungen, bewältigt. Jährliche Steigerungen

4 
sind zu erwarten.  
 
In dem Verbund der derzeit 11 Kölner Feuer- und Rettungswachen kommt insbesondere der Feuer-
und Rettungswache 1 besondere Bedeutung zu. Durch die zentrale Lage und die außerordentlich 
gute verkehrliche Anbindung werden nicht nur die Risiken im eigenen Zustän digkeitsbereich mit be-
sonders kurzen Interventionszeiten abgedeckt, sondern auch Unterstützungsmöglichkeiten der b e-
nachbarten Feuer- und Rettungswachen ermöglicht. So können über die Nord -Süd-Fahrt und die in 
unmittelbarer Nähe gelegenen Rheinbrücken alle angrenzenden Stadtteile optimal erreicht werden. 
Bei großen Flächenveranstaltungen wie z. B. Karneval, Marathon, Radrennen und Kölner Lichter 
werden auf dem derzeit sehr beengten Standort zusätzliche Einsatzmittel vorgehalten, weil dann die 
üblichen Fahrbeziehungen innerhalb des Stadtgebietes nicht mehr existieren. Dadurch kann autark 
von den anderen Standorten im Stadtgebiet das Einsatzaufkommen im Innenstadtbereich sicherg e-
stellt werden. 
 
 
3. Raumbedarf 
 
Der jetzige Grundsatz- und Planungsbeschluss berücksichtigt den derzeitigen Bedarf aus den gülti-
gen Bedarfsplänen (Brandschutzbedarfsplan, Rettungsdienstbedarfsplan). Änderungen und Bedarfs-
ergänzungen werden sich durch notwendige Anpassungen und Fortschreibungen ergeben. Unter 
Berücksichtigung der zurückliegenden Entwicklung ist sowohl bis zur Inbetriebnahme des Neubaus 
als auch insbesondere über die Nutzungsdauer des Gebäudes ein weiterer Zuwachs an Mitarbeiten-
den wahrscheinlich, so dass für ein zukunftsfähiges Gebäude einer Feuer - und Rettungswache 
Raumreserven z. B. in Form von Ausbaureserven zu berücksichtigen sind. 
 
 
3.1 Feuer- und Rettungswache 
 
Die Ermittlung des notwendigen Raumbedarfs für den Neubau einer Feuer - und Rettungswache er-
folgt bei der Feuerwehr Köln durch eine Verfahrensanweisung, in der alle Grundbedarfe einer Feuer- 
und Rettungswache standardisiert wurden. 
 
Aufgrund dieser Verfahrensanweisung wurde für den Neubau der Feuer - und Rettungswache 1 ein 
Raumbuch erstellt, in welchem zusätzlich die notwendigen Bedarfe für Sonder - und Großveranstal-
tungen (z. B. CSD, Kölner Lichter etc.) und Sonderaufgaben (Tauchergruppe) mit aufgenommen wur-
den. 
 
Der Bedarf stellt sich auf der Grundlage derzeitiger Bedarfspläne (Brandschutzbedarfsplan, Re t-
tungsdienstbedarfsplan) wie folgt dar:  
 
Stellplatzbedarf: mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge für den Re t-
tungsdienst und Brandschutz zuzüglich weiterer Stellplätze für 
zu erwartende Mehrbedarfe durch weiter ansteigende Einsat z-
zahlen 
 
Raumbedarf ohne     
Verkehrsflächen:   rd. 3.650 qm  
 
Hof und Übungsfläche:  mindestens 250 qm  
 
 
3.2 Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln 
 
Aufgrund in den vergangenen Jahren geänderter gesetzlicher Verpflichtungen muss die Feuerwehr 
Köln an mindestens zwei Standorten (georedundante) Führungseinrichtungen vorhalten. Diese Ver-
pflichtung ergibt sich insbesondere aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz (BHKG).

5 
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 bietet mit der zentralen Innenstadtlage die einmalige 
Gelegenheit, eine dem Stand der Technik entsprechende redundante Ausweichleitstelle und Fü h-
rungsräume für das Krisenmanagement in unmittelbarer Nähe zu den anderen städtischen Ämtern 
und Dezernaten zu errichten. 
 
 
3.2.1 Ausweichleitstelle  
 
Bestandteil der Neubaumaßnahme soll eine Ausweichleitstelle sein, welche alle Redundanzanforde-
rungen gemäß § 28 Abs. 1 BHKG erfüllen wird. 
 
Als Basis für die Anforderungen zu erstellender Leitstellen dient der Abgleich mit der derzeitigen 
Hauptleitstelle in Köln-Weidenpesch und die Ergänzung nach dem derzeitigen Stand der Technik. 
Der Bedarf für die Ausweichleitstelle stellt sich wie folgt dar: 
 
Betriebsraum der     
Ausweichleitstelle :   400 qm für 20 bis 22 Einsatzleitplätze 
 
Technikraum:    200 qm 
 
Gesamter Raumbedarf   
der Ausweichleitstelle 
ohne Verkehrsflächen:  rd. 1.150 qm 
 
 
3.2.2 Führungsräume 
 
Gemäß § 4 Abs. 2 BHKG treffen die Kreise bzw. kreisfreien Städte die erforderlichen Maßnahmen zur 
Vorbereitung und Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren 
den Einsatz zur Gefahrenabwehr und halten hierfür Einrichtungen vor. Somit ist die Vorhaltung von 
Führungsräumen nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der g e-
samtstädtischen Gefahrenabwehr. Der Ausfall der vorhandenen Führungsräume am Hauptstandort in 
Köln-Weidenpesch ist derzeit nicht im erforderlichen Maße kompensiert. Gleiches gilt für die nach § 
38 BHKG einzurichtende Personenauskunftsstelle, die sich derzeit ebenfalls ausschließlich am 
Hauptstandort in Köln-Weidenpesch befindet. 
 
Der Bedarf für die Führungsräume des Krisenmanagements stellt sich wie folgt dar: 
 
Betriebsraum der     
beiden Führungsräume:  300 qm (je 150 qm für Krisenstab und Einsatzleitung) 
 
Gesamter Raumbedarf   
der Führungsebene 
ohne Verkehrsflächen:  rd. 730 qm 
 
 
3.3 Büroflächen und Dienstwohnungen (optional) 
 
Die immer stärker gestiegenen und weiter ansteigenden Anforderungen an die Berufsfeuerwehr und 
den Rettungsdienst der Stadt Köln erfordern auch ein Aufwachsen der Abteilungsbereiche der Brand-
direktion. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können nicht mehr alle Mitarbeitenden im zentralen Gebäude 
der Branddirektion untergebracht werden, so dass Gebäudeanmietungen an externen Standorten 
bereits erforderlich wurden und noch weitere Gebäudeanmietungen erforderlich werden.  
 
Aufgrund der anstehenden Pensionierung geburtenstarker Jahrgänge ist die Berufsfeuerwehr Köln im 
kommenden Jahrzehnt auf einen überdurchschnittlich hohen Zugang neuer Mitarbeitenden angewie-
sen. Die Berufsfeuerwehr Köl n befindet sich bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden in einem star-
ken Wettbewerb mit anderen Feuerwehren sowohl im unmittelbaren Umland als auch bundesweit.

6 
Der angespannte Wohnungsmarkt erschwert den Zugang neuer Mitarbeitenden zur Berufsfeuerwehr 
Köln. Um einerseits den Einstieg neuer Mitarbeitenden bei der Berufsfeuerwehr Köln zu erleichtern 
und andererseits der Ausbildungsverpflichtung in allen Laufbahngruppen gerecht werden zu können, 
sollen bei der Neubaumaßnahme Dienstwohnungen ggfs. in Form von 1 -Raum „Miniappartements“ 
oder Wohngemeinschaften realisiert werden. 
Aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche an der Agrippastraße ist die mögliche Realisierung von 
Büroflächen und Dienstwohnungen sehr stark von der Verdichtung und letztendlich vom jeweilig en 
Gebäudeentwurf abhängig. 
Der Bedarf für Büroflächen und Dienstwohnungen wird daher nicht abschließend definiert, sondern 
die mögliche Realisierung soll im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens mit den folgenden Randb e-
dingungen geprüft werden: 
 
 
Büroflächen für Branddirektion: maximal mögliche Nutzfläche 
 
Dienstwohnungen:   Zielsetzung Unterbringung von 12 Mitarbeitenden 
 
 
4. Umsetzung des Neubauvorhabens 
 
4.1 Architekturprojekt der Technischen Hochschule Köln-Deutz  
 
Durch die Technische Hochschule Köln-Deutz wurde in den Jahren 2015 und 2016 mit enger Beglei-
tung durch die Berufsfeuerwehr Köln im Rahmen eines Architekturprojektes die grundsätzliche Ei g-
nung des Grundstückes insbesondere zur Umsetzung der heutigen Flächenbedarfe eines Neubaus 
der Feuer- und Rettungswache 1 untersucht und im Ergebnis festgestellt.  
 
 
4.2 Verwaltungsinterne Vorabstimmungen 
 
Die Bebaubarkeit und Verdichtung des Bestandsgrundstückes an der Agrippastraße ist gemäß den 
verwaltungsinternen Vorabstimmungen mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik anhand der folgenden orientierenden Randbedingungen grundsätzlich möglich: 
 
a. Eine Bebauung oberhalb der Hochhausgrenze ist aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht 
gewünscht. 
b. Die östliche und westliche Seite der Nord-Süd-Fahrt sind städtebaulich unterschiedlich zu be-
werten.  
c. Eine Bebauung zur Nord -Süd-Fahrt sollte sich der aktuellen Bebauungshöhe des Umfeldes 
anpassen. 
d. Die Bebauungshöhe zur östlichen Seite (Krummer Büchel) soll sich an der vorhandenen 
Wohnbebauung orientieren. 
 
 
4.3 Weitere Vorgehensweise 
 
Aufgrund der besonderen städtebaulich exponierten Lage der Feuer - und Rettungswache 1 in der 
Innenstadt sowie der Bedeutung des Standortes soll ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden, 
auf dessen Grundlage die weitergehenden Planungen erfolgen.  
 
Bei der Planung und Realisierung des Neubauvorhabens soll über die gesamte Projektdauer die Ko-
operation mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in der mit der Feuerwehr Köln abgestimmten 
Form gemeinsam fortgeführt werden. 
 
Während der Bauphase ist der Betrieb der Feuer- und Rettungswache 1 an dem Standort nicht mög-
lich, so dass eine interimsweise Verlagerung erfolgen muss. Hierzu wird parallel zu der Gebäudepla-
nung ein entsprechendes Konzept erstellt.

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5. RPA 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Schreiben vom 
06.04.2020, RPA – Nr. 2020/0555 anerkannt (Anlage 4). 
 
Zu der vorgenannten Stellungnahme des RPA hat das zuständige Fachamt mit Schreiben vom 
13.05.2020 entsprechend Stellung genommen (Anlage 5). 
 
 
6. Finanzierung 
 
6.1 Wettbewerb und Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI 
 
Anhand von Vergleichsprojekten hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die Kosten für den 
Wettbewerb ermittelt. Diese betragen voraussichtlich rd. 665.000 €. 
 
Im Haushaltsplan 2020 stehen im Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-0212-
1-5550 - Neubau FW 1 ein Ansatz in Höhe von 3.200.000 € sowie im Rah men der 
Ermächtigungsübertragung erneut bereit gestellte Mittel in Höhe von 300.000 € zur Finanzierung der 
Planungskosten zur Verfügung. Nach Beendigung der Leistungsphase 2 HOAI wird im Rahmen einer 
Mitteilung die Kostenschätzung des Gesamtprojektes dem R at vorgelegt. Um im Projekt keine 
zeitlichen Verzögerungen zu erhalten, werden weitere zur Durchführung der Planung bis zur 
Leistungsphase 3 HOAI erforderlichen Mittel im Rahmen budgetneutraler haushaltsinterner 
Umschichtungen bzw. im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 ff. bereit gestellt. 
 
 
6.2 Abschreibungen 
 
Mit Abschluss der Baumaßnahme ergeben sich bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer 
entsprechende Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen, die zum Jahr der Inbetriebnahme im 
Teilergebnisplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst veranschlagt werden. Eine 
konkrete Bezifferung des Abschreibungsaufwandes erfolgt im Rahmen der Einholung des 
Baubeschlusses nach genauer Kalkulation der Gesamtkosten der Baumaßnahme im Anschlu ss an 
die Leistungsphase 3 HOAI. 
 
 
7. Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden im Zuge des Bauplanungsverfahrens konkretisiert. Es 
ist zu erwarten, dass durch ein neues, modernes Gebäude eine positive Auswirkung auf den  
Klimaschutz entsteht. 
 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Auszug Gebäudekataster Feuer- und Rettungswache 1 
Anlage 2 Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis heute 
Anlage 3 Ansichten der Feuer- und Rettungswache 1 
Anlage 4 Stellungnahme RPA 2020/0555 
Anlage 5 Stellungnahme Verwaltung RPA 2020/0555

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Beratungsverlauf (5)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2020 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.06.2020 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0286/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.05.2020
Erstellt
27.01.2020 13:02