0286/2020
Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18
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Anlage 4 Stellungnahme RPA 2020/0555
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14 06.04.2020 143 37 über Dez. | Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt) Agrippastraße 18 Hier: Bedarfsprüfung zum Grundsatz- und Planungsbeschluss RPA-Nr. 2020/0555 Planungskosten eingereicht: ca. 2,933 Mio. € (netto) bzw. ca. 3,49 Mio. € (brutto) Planungskosten bestätigt: siehe Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 25.03.2020, letztmalig ergänzt am 02.04.2020, legt 26 - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - in Abstimmung mit 37 — Berufsfeuerwehr Köln — abweichend von üblichen Verfahren (aktiven Einbindung des Rechnungsprüfungsamt in den Bedarfsprüfungsprozess und Dokumentation in cMarket) lediglich die Beschlussvorlage für die Einholung des Grund- satz- und Planungsbeschluss zum Neubau der Feuerwache 1 (FW 1) in der Kölner Innen- stadt zur Stellungnahme vor. Die Beschlussvorlage beschreibt neben dem eigentlichen Neubau der FW 1 auch den Neu- bau einer Leitstelle und Führungsräume als Ausweichstandort für die Führungseinrichtun- gen, den Neubau von Büroräumen, den Neubau von Dienstwohnungen sowie die Erarbei- tung eines Konzeptes für die temporäre Verlagerung der FW 1 unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Rettungsbedarfspläne. Aus der Prüfung ergeben sich die folgenden Anmerkungen: Neben der Beschlussvorlage wurden mir zur Prüfung bis auf die mit pauschalen Beträgen aufgeschlüsselten Wettbewerbskosten keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit ist mir eine Beurteilung der in Ziffer drei des Beschlussvorschlages angegebenen Kos- ten mangels Grundlage nicht möglich. Grundsätzlich richten sich die Planungs-und Wettbewerbskosten nach den zu erwartenden Baukosten. Die Gesamtkosten werden in der Regel nach der DIN 276 in Form eines Kostenrahmens als erste Stufe der Kostenermittlung zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung ermittelt. Eine derartige Kostenermittlung wurde mir nicht vorgelegt. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, da in der Beschlussvorlage schon konkrete Flächenbedarfe genannt wurden und sich Kosten, z. B. anhand von BKI-Werten' berechnen lassen würden. Bei dem Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln handelt es sich It. 37 - Berufsfeuerwehr Köln - u. a. um eine vollwertige Redundanz der in Planung bzw. Ausführung befindlichen Leitstelle 2020. Auch hier hätten Kosten errechnet werden können. Die Dienstwohnungen dienen laut Auskunft von 37 überwiegend dem Zweck der Unterbrin- gung von Referendaren und Anwärtern des feuerwehrtechnischen Dienstes, auch von exter- nen Feuerwehren. ! Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 12 -2- Die temporäre Verlagerung der FW 1 wird laut Auskunft von 37 organisatorisch selbst ge- plant. Planungs- und Baukosten für einen eventuellen Interimsstandort sind in den bisher genannten Kosten nicht enthalten. Der Rahmen des Planungswettbewerbes ist bisher nicht näher erläutert. Ich kann nicht er- kennen, welche Verfahrensform gewählt werden soll, wie sich die Teilnehmer zusammenset- zen (z. B. interdisziplinäre Planungsteams) und welche Leistungen von diesen konkret er- wartet werden. Die Kosten des Wettbewerbes in Höhe von 665.000€ (Brutto) wurden mit E-Mail von 26 vom 31.03.2020 zwar näher mit Pauschalen (z. B. für Preisgelder, Honorare der Preisrichter) auf- geschlüsselt. Aber auch hier gilt, dass die Preisgelder auf Basis des zu ermittelten Kosten- rahmens anzusetzen sind. Unklar ist weiter, wofür die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 2.835.000€ (Brutto) zum jetzigen Zeitpunkt benötigt werden. Gemäß der beim Bund verbindliche einge- führten Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 ist die Leistungen bis zur Vorplanung (Lph. 2) mit der der Ausschüttung der Preisgelder bereits vollständig abgegolten. In den an- gegebenen Wettbewerbskosten sind Preisgelder in Höhe von ca. 385.000€ (Brutto) bereits enthalten. Empfehlung: Auch wenn ich einen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die Feuerwache 1 erkenne, emp- fehle ich die beabsichtigte Vorgehensweise in dieser Form nicht weiter zu verfolgen. Zunächst empfehle ich eine Bedarfsplanung (z. B. in Anlehnung an DIN 18205) und den Kostenrahmen als erste Stufe der Kostenermittlung abzuschließen sowie anschließend den vorgesehenen Planungswettbewerb durchzuführen. Erst nach Abschluss dieser Schritte und Kenntnis über die erforderlichen Objekt- und Fachplaner empfehle ich einen Planungsbe- schluss für die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-9 der HOAI zu fassen. Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise empfehle ich der Beschlussvorlage einen Rahmenterminplan beizufügen. Die Auswirkungen einer temporären Verlagerung der FW 1 sollte hier besonderen Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen besonders kritischen Meilenstein handelt und sich hieraus erhebli- che zeitliche und monetäre Risiken für das Gesamtprojekt ergeben können. Unklar ist darüber hinaus, wie mit den freiwerdenden Flächen am bisherigen Ausweich- standort der Leitstelle (Schillingsrotter Straße, Köln-Rodenkirchen) verfahren werden soll. Ggf. wären diese für Dienstwohnungen geeignet. Ein gesamtstädtisches strategisches Bau- konzept der Feuerwehr wäre hier empfehlenswert. Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme erhält 26 über Dez. VI. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 Ansichten Feuer- und Rettungswache 1
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Anlage 3 Ansichten der Feuer- und Rettungswache 1 Abb.1: Ostansicht Hauptgebäude Feuer- u. Rettungswache 1 (Sternengasse Ecke Krummer Büchel) Abb.2: Westansicht Hauptgebäude Feuer- u. Rettungswache 1 (Agrippastraße)
Anlage 1 Auszug Gebäudekataster Feuer- und Rettungswache 1
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Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Grünflächen nahezu nicht vorhanden Hartflächen (Pfllaster, Asphalt, Beton) 3 Asphalt, Nutzungsspuren vorhanden, Stellfläche für Einsatzgroßfahrzeuge sehr eingeschrängt Art der Umzäunung 4-5 Backsteinmauer, starke Rissbildung, freiliegende Armierung an Teilen des Sockels 2 Tragkonstruktion Zustand 4 Mauerwerk und Stahlbeton: Aufgrund der unter Pos. 3 beschriebenen Mängel ist fraglich, ob diese Schäden Einfluß auf die Statik nehmen (gutachterliche Prüfung erforderlich) Art der Fassade (Bsp: Putz, Sichtmauerwerk, -beton) 5 Großflächige Abplatzungen und freiligende Armierungen an der Betonfassade; Großflächige Abplatzungen an der gefließten Fassade insbesonder zur Nord-Süd-Fahrt, Abplatzungen an den Fensterleibungen und Betonstützen mit teils freiliegenden Armierungen Verschmutzungen 5 großflächig vorhanden Grundstück1 3 Fassadenaussenfläche Gebäudezustandskataster Feuerwache 1 (Stand 1. Quartal 2020) Gebäude, aussen 1/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Dehnungsfugen 5 Dehnungsfugen liegen offen, Eintritt von Feuchtigkeit Fassade, Klinker 5 lose Klinker, loser Fugenbeton Zustand 5 Lage zum Innenhof (ehem. Dienstwohnungen): Betonabplatzungen, Korrosion Bewehrungsstahl Risse 5 Ja Verankerung 5 sanierungsbedürftig Konstruktionsart (Beton, Mauerwerk, etc.) 5 Mauerwerk und Betonbauteile: große Abplatzungen aussen an der Betonfassade, freiliegende Armierung Schäden durch Kältebrücken Ja/Nein ? 5 nahezu keine Dämmung der Aussenfassade 3-4 Betonfliesen, starke Abnutzung (Rutschgefahr)6 3 Fassadenaussenfläche Kellerräume Boden; Konstruktionsart ? 4 Balkone und Loggien Keller, Untergeschoss 5 Aussenwände innen und aussen 2/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos 4-5 Betonfliesen defekt 6.1 Wände; Konstruktionsart ? 5 Mauerwerk verputzt: feuchte Kellerwände insbesondere zur Nord-Süd-Fahrt (Schimmelbildung) 4 Stahlbeton: Starke Gebrauchsspuren, nachinstallierte Elektro-, Heizung-, Brauch- und Abwasserleitungen, nicht verschlossene Durchbrüche 5 nicht verschlossene Deckendurchbrüche 7 Kellerdecke, -boden, - wände Wärmedämmung Ja/Nein ? 4 keine Dämmung vorhanden 8 Kellerfenster 5 Einfachverglasung, Rahmen durchgerostet 6.2 6 Kellerräume Boden; Konstruktionsart ? Decken; Konstruktionsart ? 3/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Art der Heizungsanlage 4 Gasheizungsanlage: sehr wartungsintensiv, hoher Energieverbrauch aufgrund des Alters der Anlage, starke Verkalkung des Brauchwasserspeichers, Wartungsintensive elektrisch gesteuerte Luftheizung in den Fzg-Hallen Baujahr 1960 Zustand; Schäden vorhanden Ja/Nein ? 4 nicht erklärbarer große Wasserverlust in der gesamten Heizungsanlage, Nachfüllen der Anlage ist 2 x wöchendlich nötig, Fzg-Hallen werden nicht richtig warm Dämmung der Heizungsleitungen Ja/Nein ? 4 teilweise fehlende Dämmung 11 Heizkörper ausreichend Heizkörper vorhanden? 4 Gußheizkörper in den Sozialräumen und Werkstätten, Wärmeverteilung nur sehr schlecht regulierbar, elektrisch gesteuerte Luftheizung in den Fzg-Hallen, anfällige Steuerung, schwierige Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Alters (Bj,1960) 12 Heizungspumpen Pumpenleistung 4 die Pumpenleistung ist ausreichend, hoher Energieverbrauch 5 häufige Reparaturen; unterschiedliche technische Standards, so dass Wartung und Reparatur sehr aufwändig sind, die Ersatzteilbeschaffung ist ebenfalls sehr aufwändig, die Tore sind nicht für häufigen Lastwechsel ausgelegt, die ältesten Tore sind Baujahr 1998 10 Wärmeverteilung 13 9 Heizungsanlage Hallentore Bauart 4/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos 5 defekte Tor-/ Mauerwerkanschlüsse 14 Treppenraumwände Bauart (Putz, Sichtbeton, etc.) 4 angestrichener Putz mit starken Gebrauchsspuren Bauart; Beläge ? 3 Steintreppe, gebrauchter aber noch ausreichen nutzbarer Zustand Untersichten 3 Beton verputzt Geländer 4-5 Metall, teilweise lose Bauart (Holz-, Alu-, Kunststoff); häufige Schäden Ja/Nein ? 3 Alu, doppeltverglast, neuwertig, Türe schleift über die Fliesen Wärmedämmung Ja Bauart (Holz-, Alu-, Kunststoff); häufige Schäden Ja/Nein ? 4 Holztüren, teilweise mit Glaseinsätzen, teilweise starke Gebrauchsspuren, teils erneuert Sicherheit 3 Glaseinsatz wurde der UVV entsprechend ausgetauscht, bzw mit Folie beklebt 16 Hauseingangstür/ Aussentüren 17 Innentüren 15 Treppen und Podeste 13 Treppenräume Hallentore Bauart 5/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos 18 Türzargen Bauart 3-4 Holz und Stahl, starke Gebrauchsspuren 19 Starkstrom ¹; Installationseinrichtung Baujahr NHV; wartungsintensiv/ häufige Schäden Ja/Nein ? 5 Gutachten des Ing. Büros Peters: übliche Nutzungszeit für die Elektroanlage ist überschritten, Fehlerstromschalter nur teilweise in Betrieb und mussten überbrückt werden, angeratene Komplettsanierung zunächst zurückgestellt 20 Aufzugsanlage vorhanden Ja/Nein ?; Bauart 3 Lastenaufzug, jährliche Wartung erfolgt, Gebrauchsspuren, technisch i.O. 21 Holztragwerk des Daches und Verbindungen Bauart 5 Beton-Flachdachkonstruktion, häufige Dichtigkeitsschäden der Eindeckung Bauart 5 Bitumeneindeckung: starke Blasenbildung, ständig undicht, besteht größenteils aus Ausbesserungen Alter 1960 Dämmung vorhanden ? Ja/Nein ? 5 keine Dämmung Dach und Dachraum 22 Dachoberflächen 23 Beurteilung der Dämmung 6/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Dämmstärke festtstellbar ? Angabe in cm 0 cm 24 Dachabschlüsse und äussere Dachentwässerung Innenliegend/Aussenliegend ? 4-5 Innen- und Aussenliegend, häufige Verstopfung durch einfallendes Blattwerk und Blütendolden 25 Kaltwasserleitungen Zustand 5 starke Korrosion und Inkrustierung der gesamten Kalt- und Warmwasserleitungen; Reparatur in Teilbereichen erfolgt schadensbedingt 26 Entsorgungsleitungen Zustand; häufige Verstopfungen ? 5 häufige Verstopfungen; Reparatur in Teilbereichen erfolgt schadensbedingt Bauart; Holz, Alu, PVC 4 Baujahr 1997, zur Nord-Süd-Fahrt Schallschutzverglasung, bauartbedingte häufige Anfälligkeit der Beschläge (zu hohes Gewicht der Flügel) führt zu hohem Wartungsaufwand Zweifachverglasung ja Vorhanden Ja/Nein ? 4 ausschließlich innenliegender Sonnenschutz vorhanden; in den Sommermonaten werden die nach Arbeitsstättenrichtlinie zulässigen Rauminnentemperaturen an mehrern aufeinander folgeden Tagen überschritten 27 Fenster Gebäude allgemein 28 Sonnenschutz 23 Beurteilung der Dämmung 7/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Bauart Stoff und Lamellenvorhänge, Sonnenschutzfolie auf den Fenstern 29 Bodenbeläge (Sozial- /Ruheräume, Werkstätten) Bauart 3-4 verschiedene Bodenbeläge sind verbaut (PVC, Linolium, Spaltplatten, Steinplatten); bis auf wenige Ausnahmen sind alle Sozialräume erneuert worden; Flure,Gänge und teilweise die Werkstätten weisen starke Abnutzung auf und müssen saniert werden Bauart 5 Spaltplatten in der Brandschutzfzg-Halle abgenutzter aber funktionstüchtiger Zustand, Rett- Halle Betonestrich, Wasser in der Rettungshalle fließt nicht ab (falsches Gefälle) - Unfallgefahr; Gefälleveränderung ist mit hohem Kostenaufwand verbunden. Dehnungsfugen 2 31 Wandoberflächen (Sozial- /Ruheräume) Bauart 3 Putz, teilweise tapeziert, wird optisch instandgehalten, Setzrisse 32 Wandoberflächen (Fahrzeughalle) Bauart 3-4 Sichtbetonwände teilweise gefließt, alterbedingte Abnutzung, 33 Deckenoberflächen (Sozial-/Ruheräume) Bauart 4 verschiedene Ausführungen: Abhangdecken GKP, Kassettendecken, etc., starke alterbedingte Abnutzung, wird so gut wie möglich instandgehalten 34 Deckenoberflächen (Fahrzeughalle/Werkstätt en) Bauart 3-4 Sichtbeton gestrichen, alterbedingte Abnutzung, stellenweise Feuchtigkeitschäden durch Undichtigkeiten der Dacheindeckung 28 Sonnenschutz 30 Bodenbeläge (Fahrzeughalle) 8/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos 35 Abluftanlagen (Sozialräume) Vorhanden Ja/Nein 3 im Gebäude ist grundsätzlich keine Lüftungsanlage vorhanden, lediglich die Sanitärbereiche sind mit einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung ausgestattet 36 Druckluftanlage Bauart 3 Kompressor fest montiert, Baujahr 1997, Leistung ausreichend, aufgrund des Alters hoher Energieverbrauch 37 Ölabscheider 3 Baujahr 2004, saniert 2013 38 Gleitschächte 4 Baujahr 1960, alterbedingte Abnutzung, erfüllen ihre Funktion, handbtriebene Gleitschachttüren zur Absturzsicherung, nicht selbstständig schließend, keine weiteren Sicherheitseinrichtungen vorhanden, entsprechen nicht dem Stand der Technik 39 Brandschutz- und Rauchschutztüren 5 keine brandschutztechnische Abtrennung durch Brandschutztüren am Übergang von der Fahrzeughalle zum Hauptgebäude vorhanden, auch innerhalb des Gebäudes sind keine Brandabschnitte durch bauliche Abschlüsse gebildet 40 Notstromaggregat 3 ausreichendende Leistung, aufgrund des Alters sehr wartungsintensiv, verbunden mit hohen Instandhaltungskosten 41 Hoftor 4 Sanierung 1998, altersbedingte Abnutzung, Steuerung sehr wartungsintensiv, Ersatzteilbeschaffung schwierig Zustand 3 Instandhaltung durch Eigenleistung der Wache Alter neuwertig 42 Sanitärräume Sonstiges 9/10 Pos. Bezeichnung Element Zustand Zustandsbeschreibung Fotos Schimmel vorhanden; Ja/Nein ? regelmäßige Beseitigung durch Spezialreinigungen 43 Beleuchtung Bauart 3 Neondeckenleuchten unterschiedlicher Bautypen in den Sozialräumen, Werkstätten und Fzg-Hallen, hoher Verbrauch an Leuchtmitteln, RD Halle LED Beleuchtung 1 Neuzustand 2 Zustand gut 3 leichte Abnutzung; kleinere Instandsetzung 4 größere Abnutzung; größere Instandsetzung 5 Ende Lebensdauer; sofortiger Ersatz Legende der Zustandsbewertung 42 Sanitärräume 10/10
Anlage 5 Stellungnahme Verwaltung RPA 2020/0555
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37 14 13.05.2020 über Dez. I Eingang 14, Mai 2920 Büro des Sladtdirektors Grundsatz- und Planungsbeschluss der Feuer- u. Rettungswache 1 Hier: Stellungnahme zum Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes RPA-Nr. 2020/0555 vom 06.04.2020 Sehr geehrte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat auf der. Grundlage der Inhalte der Beschlussvorlage einen Prüfbericht verfasst (RPA-Nr. 2020/0555). Zu diesen Prüfanmerkungen nimmt 37 wie folgt Stellung: 1. Prüfanmerkung des RPA: „Neben der Beschlussvorlage wurden mir zur Prüfung bis auf die mit pauschalen Be- trägen aufgeschlüsselten Wettbewerbskosten keine weiteren Unterlagen zur Verfü- gung gestellt. Damit ist mir eine Beurteilung der in Ziffer drei des Beschlussvorschla- ges angegebenen Kosten mangels Grundlage nicht möglich. Grundsätzlich richten sich die Planungs-und Wettbewerbskosten nach den zu erwartenden Baukosten. Die Gesamtkosten werden in der Regel nach der DIN 276 in Form eines Kostenrahmens als erste Stufe der Kostenermittlung zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung ermittelt. Eine derartige Kostenermittlung wurde mir nicht vorgelegt. Dies ist insofern nicht nachvoll- ziehbar, da in der Beschlussvorlage schon konkrete Flächenbedarfe genannt wurden und sich Kosten, z. B. anhand von BKI-Werten berechnen lassen würden.“ Die zu erwartenden Baukosten sind zweifelsohne essentielle Planungs- und Ent- scheidungskriterien für dieses Bauvorhaben. Aufgrund der Gebäudekomplexität einer zukunftsfähigen und modernen Feuer- und Rettungswache und aufgrund der Innen- stadtlage des Baugrundstücks kann der Baukostenindex (BKI), wie vorgeschlagen, nicht zur belastbaren Baukostenprognose herangezogen werden. Beim Baukostenin- dex (BKI) werden abgeschlossene Baumaßnahmen nach ihren tatsächlich entstan- denen Kosten rückwirkend ausgewertet und anhand von typischen Gebäudearten wie z. B. Bürogebäude etc. gemittelt bzw. mit Standardabweichungen ausgewiesen. Mit einer pauschalen Kostenermittlung über Flächenbedarfe und Kostenkennwerte finden die Besonderheiten des Grundstückes, städtebauliche Aspekte (Innenstadtlage, stra- tegische Kriterien, Prozess- und Funktionsabhängigkeiten etc.) und damit einherge- hende Nachhaltigkeitskriterien keine ausreichende Berücksichtigung. . Die Ermittlung valider Baukosten erfolgt belastbar in den entsprechenden Leistungs- phasen. Erst dann kann die notwendige Aussagekraft der Kostenprognose erreicht werden, um nachhaltige Bauentscheidungen treffen zu können. Eine unzureichende Kostenprognose, die außerhalb der Leistungsphasen ermittelt wird, kann erhebliche und empfindliche Projektrisiken schaffen, die u. U. negative Auswirkungen auf das Bauprojekt haben können. So könnten nicht belastbare Kostenschätzungen bei- 12 Rn spielsweise dazu führen, dass städtebaulich wertvolle Entwurfsoptionen schon in der Frühphase verworfen werden, mit möglichen negativen Folgen für den städtebaulich so interessanten Innenstadtbereich (kulturelles, wirtschaftliches und politisches Zent- rum Kölns) oder. Nachhaltigkeitskriterien des Bauprojekts nicht betrachtet werden und zu einer Vorwegnahme wertvoller Synergiemöglichkeiten führen, mit negativen Aus- wirkungen auf die gesamte Gebäudenutzungsdauer. In der Gesamtsicht dieses komplexen Bauvorhabens lässt sich auf Grundlage von Flächenbedarfen in Verbindung mit dem BKI kein belastbarer Kostenrahmen in dieser Phase ableiten. Ein valider Kostenrahmen kann erst durch die Planungen in den ent- sprechenden Leistungsphasen unter Berücksichtigung von städtebaulichen Beson- derheiten, strategischen Kriterien und Nachhaltigkeit über die Gebäudenutzungsdau- er ermittelt werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 liegen dann valide Kostenplanungen und Bau- zeitenpläne vor, die eine umfassende Prüfung und nachhaltige Entscheidung ermög- lichen. . Prüfanmerkung des RPA: 4 „Bei dem Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln han- delt es sich It. 37 - Berufsfeuerwehr Köln - u. a. um eine vollwertige Redundanz der in Planung bzw. Ausführung befindlichen Leitstelle 2020. Auch hier hätten Kosten er- rechnet werden können." Mit der Kombination einer Feuer- und Rettungswache und benötigten (redundanten) Führungseinrichtungen (vgl. hierzu $28 (1) BHKG), wird ein wichtiges sicherheits- strategisches Element für die Millionenstadt Köln durch den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 verwirklicht. Der Innenstadtbereich wird somit in der Gefahrenab- wehrperspektive wesentlich weiterentwickelt. Dadurch können Synergien unter wirt- schaftlichen und prozessualen Kriterien erschlossen werden, die im gesamtstädti- schen Sicherheitsinteresse liegen. Parallelen zur Hauptleitstelle am Standort Scheibenstraße zur Ableitung von Kosten- prognosen können deshalb nicht herangezogen werden, da hier grundsätzlich andere Rahmenbedingungen vorliegen. So sind die wesentlichen Kostenmerkmale der Hauptleitstelle nur aus der Bauphase der Hauptleitstelle bekannt (Inbetriebnahme 2007) und damit veraltet. Aufgrund der kurzen Lebenszyklen in der IT-Technik sind zudem keine belastbaren Parallelen für die Kostenschätzung aus aktuellen IT- Projekten ableitbar. Hier handelt es sich in Teilen um Spezialtechnik für Leitstellen, die nur wenige, spezialisierte Anbieter umsetzen können. , Prüfanmerkung des RPA: „Die Dienstwohnungen dienen laut Auskunft von 37 überwiegend dern Zweck der Un- terbringung von Referendaren und Anwärtern des feuerwehrtechnischen Dienstes, auch von externen Feuerwehren.“ Die Ausbildung von feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten bereitet auf die zukünftigen Aufgabengebiete des Feuerwehrdienstes vor. Die Unterbringung auf ei- ner Feuerwache schafft Möglichkeiten am Wachalltag der Einsatzkräfte teilhaben und bei außergewöhnlichen Einsätzen innerhalb- und außerhalb des regulären Dienstes teilnehmen zu können. Da aktuell die Unterbringungsmöglichkeiten für feuerwehr- - technische Ausbildungsbeamtinnen und -beamte (eigene und ggf. externe im Rah- 13 -3- men von Ausbildungskooperationen) eng begrenzt sind und die spezielle Situation auf der Innenstadtwache besonders wertvolle Rahmenbedingungen aufgrund des Einsatzspektrums und der Einsatzintensität bietet, sollen hier Unterbringungsmög- lichkeiten geschaffen werden. Diese Kombinationsmöglichkeit bedeutet auch einen Attraktivitätsbonus in der Nachwuchsgewinnung. Beabsichtigt ist, Synergien durch al- ternative Raumnutzung mit anderen Funktionsbereichen z.B. mit der Ausweichleitstel- le zu schaffen und soll in Abhängigkeit von Funktionszusammenhängen erstmals im Rahmen des angestrebten Wettbewerbs bestimmt werden. . Prüfanmerkung des RPA: „Die temporäre Verlagerung der FW 1 wird laut Auskunft von 37 organisatorisch selbst geplant. Planungs- und Baukosten für einen eventuellen Interimsstandort sind in den bisher genannten Kosten nicht enthalten.“ Ohne eine konkrete Bauablaufplanung bzw. eine Bauzeitenplanung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Interimsunterbringung der Feuer- und Rettungswache 1 pla- nen. Aus Sicht der Verwaltung muss dazu ein belastbarer Bauzeitenplan vorliegen, um den Zeitraum der temporären Verlagerung der gesamten Feuer- u. Rettungswa- che 1 bestimmen und die Planungen hierzu beginnen zu können. Neben den einsatz- taktischen Belangen müssen bei der Planung eines Ausweichstandortes auch die personalwirtschaftlichen Aspekte und die Kosten berücksichtigt werden. Eine belast- bare Planung und Kostenschätzung kann daher erst nach Vorliegen der Ergebnisse der entsprechenden Bauplanungsphasen erstellt werden. . Prüfanmerkung des RPA.: „Der Rahmen des Planungswettbewerbes ist bisher nicht näher erläutert, Ich kann nicht erkennen, welche Verfahrensform gewählt werden soll, wie sich die Teilnehmer zusammensetzen (z. B. interdisziplinäre Planungsteams) und welche Leistungen von diesen konkret erwartet werden. Die Kosten des Wettbewerbes in Höhe von 665.000 € (Brutto) wurden mit E-Mail von 26 vom 31.03.2020 zwar näher mit Pauschalen (2. B. für Preisgelder, Honorare der Preisrichter) aufgeschlüsselt. Aber auch hier gilt, dass die Preisgelder auf Basis des zu ermittelten Kostenrahmens anzusetzen sind. Unklar ist weiter, wofür die Honorare der Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 2.835.000 € (Brutto) zum jetzigen Zeitpunkt benötigt werden. Gemäß der beim Bund verbindlich eingeführten Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 ist die Leis- tungen bis zur Vorplanung (Lph. 2) mit der Ausschüttung der Preisgelder bereits voll- ständig abgegolten. In den angegebenen Wettbewerbskosten sind Preisgelder in Hö- he von ca. 385.000 € (Brutto) bereits enthalten.“ Aus Sicht der Verwaltung werden mit Abschluss des Wettbewerbs zwar Leistungen der Leistungsphase 2 erbracht, allerdings findet innerhalb des Wettbewerbs keine Abstimmung mit den Nutzern statt, so dass nach Abschluss des Wettbewerbs Fi- nanzmittel für etwaige Anpassungen zur Verfügung stehen sollten. Um die Planungen zeitnah weiterführen zu können, sind hierfür die angeführten Planungskosten erfor- derlich. Die Preisgelder werden zwar insgesamt nach dem Honorar der Leistungsphase 2 ermittelt, jedoch ist das anteilige Preisgeld beim Honorar für die Leistungen der Leis- tungsphase 2 beim Gewinner des Wettbewerbs in Abzug zu bringen. 14 6. Prüfanmerkung des RPA: 8, „Auch wenn ich einen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die Feuerwache 1 erken- ne, empfehle ich die beabsichtigte Vorgehensweise in dieser Form nicht weiter zu verfolgen. Zunächst empfehle ich eine Bedarfsplanung (z. B. in Anlehnung an DIN 18205) und den Kostenrahmen als erste Stufe der Kostenermittlung abzuschließen sowie anschließend den vorgesehenen Planungswettbewerb durchzuführen. Erst nach Abschluss dieser Schritte und Kenntnis über die erforderlichen Objekt- und Fachplaner empfehle ich einen Planungsbeschluss für die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-9 der HOAI zu fassen.“ Eine Bedarfszusammenstellung mit der Ausweisung konkreter Raumbedarfe wurde bereits durch die Verwaltung erstellt. Die abschließende Bedarfsplanung und die Be- schreibung aller erforderlichen Funktionsbeziehungen erfolgen aufgrund der komple- xen Zusammenhänge der Einzelbedarfe im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung mit externer Unterstützung durch das Auslobungsbüro in Form einer Auslobungsbro- schüre. Von der Bestimmung eines nicht belastbaren Kostenrahmens ohne die ent- sprechenden Planungen in den Leistungsphasen wird aus den unter Ziff. 1 beschrie- benen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands, der akuten (Belastungs-)Situation für die Mitarbeitenden und aus Gründen des Mitarbeiterschutzes (Umsetzung gesetzlicher Vorgaben) vertritt die Verwaltung die Position, die Beschlussfassung in der ursprüng- lichen Vorgehensweise beizubehalten. Erst nach Abschluss der Leistungsphase 3 liegen belastbare Kostenprognosen vor, um alle entscheidungsrelevanten Kriterien bewerten zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, das RPA eng in die fort- schreitenden Planungen einzubeziehen. . Prüfanmerkung des RPA: „Unabhängig von der weiteren Vorgehensweise empfehle ich der Beschlussvorlage einen Rahmenterminplan beizufügen. Die Auswirkungen einer temporären Verlage- rung der FW 1 sollte hier besonderer Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um einen besonders kritischen Meilenstein handelt und sich hieraus erhebliche zeitliche und monetäre Risiken für das Gesamt- projekt ergeben können.“ Die Einsatzbereitschaft der Feuer- und Rettungswache 1 während der Bauphase be- darf einer umsichtigen verlässlichen Planung und Vorbereitung. Voraussetzung für diese Planungen des Interimsstandorts unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereit- schaft ist allerdings eine belastbare Bauablaufplanung bzw. Bauzeitenplanung. Um die Kosten für die Interimsunterbringung zu ermitteln, bedarf es aber wiederum einer Planungstiefe bis zur Leistungsphase 3. Aus Sicht der Verwaltung muss deshalb ein entsprechender Planungsstand der Leistungsphasen vorliegen, um den Zeitraum der temporären Verlagerung der gesamten Feuer- u. Rettungswache 1 verlässlich be- stimmen und damit einhergehend die Planungen hierzu beginnen zu können. Prüfanmerkung des RPA: „Unklar ist darüber hinaus, wie mit den freiwerdenden Flächen am bisherigen Aus- weichstandort der Leitstelle (Schillingsrotter Straße, Köln-Rodenkirchen) verfahren werden soll. Ggf. wären diese für Dienstwohnungen geeignet.“ 15 gez. Aktuell wird der Kellerraum am bisherigen Standort bis zur Inbetriebnahme der Not- leitstelle im „Zeemann" Gebäude noch benötigt. Insgesamt stehen aktuell 55,3 qm Kellerraum als Notleitstelle mit vier Leitstellenarbeitsplätzen im Gebäude der Feuer- und Rettungswache 2 (Schillingsrotter Weg in Köln-Marienburg) zur Verfügung. Auf- grund der Personalveränderungen auf der Feuer- und Rettungswache 2 (Inbetrieb- nahme des BVA und der RTW 2-4 und RTW 12-2) ist der Platzbedarf auf dieser Feu- er- u. Rettungswache in den letzten vier Jahren enorm gestiegen. Diese Kellerräume werden dringend zur Unterbringung weiterer Umkleidekapazitäten für die Mitarbeiten- den benötigt. Darüber hinaus ist dieser Kellerraum bauordnungsrechtlich nicht zur Einrichtung von Dienstwohnungen geeignet. . Prüfanmerkung des RPA: „Ein gesamtstädtisches strategisches Baukonzept der Feuerwehr wäre hier empfeh- lenswert.“ Dieser Bedarf wird seitens der Verwaltung ebenfalls gesehen und befindet sich be- reits in der Konzepterarbeitungsphase. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe wird ein strategisches Baukonzept für alle Neubauprojekte der Feuerwehr und des Ret- tungsdienstes allerdings frühestens in einem Jahr vorliegen. Da der Neubau der Feu- er- u. Rettungswache 1 u. a. aufgrund des Gebäudezustandes keinen weiteren Auf- schub erlaubt, soll die Maßnahme als Einzelmaßnahme mit hoher Dringlichkeit vor- gezogen werden. MM Ms.20
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
I/37/372
Vorlagen-Nummer
0286/2020
Stand: 21.01.2026
Sachstandsbericht
Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18
Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss
Beschluss:
Beschluss in der Fassung des Gesundheitsausschusses vom 09.06.2020 (Anlage 6):
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI so-
wie der Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens für den Neubau
der Feuer- und Rettungswache 1 am bisherigen Standort.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur temporä-
ren Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 1 unter Berücksichtigung der beste-
henden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne.
3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.000 € zur Durchfüh-
rung des Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.835.000 €
zur Planung innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im Teilfinanzplan 0212 -
Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020.
4. Der Verwaltung wird aufgegeben, bei den wesentlichen Schritten das Rech-
nungsprüfungsamt frühzeitig miteinzubeziehen, und das RPA wird gebeten, eine
Person für die Begleitung des Architektenwettbewerbs zu entsenden.
5. Als ein Kriterium des Architektenwettbewerbs ist das Wirtschaftlichkeitskrite-
rium mit aufzunehmen.
6. Der Verwaltung wird aufgegeben, die herausgehobene Lage des Neubaus zu
würdigen und städtebauliche Kriterien zu berücksichtigen.
Status X in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
In der Ratssitzung vom 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln den Neubau der Feuer- und
Rettungswache 1 an der Agrippastraße in der Innenstadt von Köln beschlossen (V orlagen-Nr.
0286/2020).
Seitdem wurden unterschiedliche Maßnahmen zur V orbereitung auf die Umsetzung der Pla-
2
nungsphase getroffen. Insbesondere zu erwähnen ist das vorgeschaltete, zweistufige Wettbe-
werbsverfahren, welches im Jahr 2022 beendet wurde. Die politischen Gremien wurden über
den Ablauf und den Ausgang des Wettbewerbsverfahrens per Mitteilung (V orlagen-Nr.
4101/2022) ausführlich informiert.
An das Wettbewerbsverfahren hat sich das V ergabeverfahren mit dem ausgewählten General-
planungsteam und die Beauftragung eines Projektsteurers für den komplexen Planungspro-
zess angeschlossen. Inzwischen ist das V ergabeverfahren mit dem Generalplaner, welches
als V erhandlungsverfahren durchgeführt wurde, abgeschlossen. Der V ertrag ist endverhandelt
und wurde im dritten Quartal 2025 final mit allen Unterschriften besiegelt. Der Projektsteuerer
wurde ebenfalls ausgewählt und hat seine Arbeit bereits im Jahr 2024 aufgenommen.
Mit einem ergänzenden Planungsbeschluss zum Neubau der Feuer- und Rettungswache 1
(V orlagen-Nr. 2277/2025) hat die Politik die jetzt anfallenden Planungskosten bis zum Ende
der Leistungsphase 3 der HOAI genehmigt.
Die Arbeit mit dem Generalplaner, der Projektsteuerung sowie der Projektleitung, bestehend
aus der Gebäudewirtschaft und dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs-
schutz, wurde aufgenommen. Dort wurden Arbeitsweisen und Meilensteine definiert, um die-
ses hochkomplexe Planungsvorhaben professionell umsetzen zu können.
In dem Neubauprojekt der Feuer- und Rettungswache 1 besteht eine hohe Abhängigkeit zum
notwendigen Interimsstandort (V orlagen-Nr. 1589/2025) in Bezug auf die Kosten- und Zeitpla-
nung.
Nächste Schritte:
Der Planungsprozess sieht vor, die Leistungsphase 1 innerhalb der nächsten sechs Monate
abzuschließen sowie die Leistungsphase 2 im dritten Quartal 2026 zu beenden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der nächste Sachstandsbericht ist mit dem Abschluss der Leistungsphase 2 als Mitteilung an
die politischen Gremien geplant.
Anlage 6 Vorabauszug Gesundheitshausschuss 09.06.2020
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Anlage 6 Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 24831 Fax : (0221) 26500 E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 10.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 09.06.2020 öffentlich 6.1 Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18 Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss 0286/2020 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistun gsphase 3 HOAI sowie der Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 am bisherigen Standort. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur temporären Verlagerung der F euer- und Rettungswache 1 unter Berücksichtigung der bestehenden Brandschutz - und Rettungsdienstbedarfspläne. 3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.0 00 € zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.835.000 € zur Planung innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701- 0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020. Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert beschlossen mit folgenden Zusätzen: 1. Der Verwaltung wird aufgegeben, bei den wesentlichen Schritten das Rechnungsprüfungsamt frühzeitig miteinzubeziehen, und das RPA wird gebeten, eine Person für die Begleitung des Architektenwettbewerbs zu entsenden. 2. Als ein Kriterium des Architektenwettbewerbs ist das Wirtschaftlich- keitskriterium mit aufzunehmen. 3. Der Verwaltung wird aufgegeben, die herausgehobene Lage des Neu- baus zu würdigen und städtebauliche Kriterien zu berücksichtigen.
Anlage 2 Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis heute
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Anlage 2 - Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis Heute Im Zweiten Weltkrieg sind die beiden Kölner Innenstadtwachen der Feuerwehr, Apostelnkloster und Alter Markt, vollkommen zerstört worden. Die in der Nachkriegsphase begonnenen Planungen sahen vor, beide Standorte zu einer neu zu errichtenden Feuerwache Altstadt zusammen zu fassen und diese durch notwendige Werkstattbereiche und Dienstwohnungen zu ergänzen. Da in der gewünschten Verkehrslage kein Grundstück der erforderlichen Größe zur Verfügung stand, wurde im Jahr 1954 ein kleineres Grundstück an der Agrippastraße erworben. Ursprünglich sollte an diesem Standort eine viergeschossige Hauptfeuerwache mit insgesamt 12 Dienstwohnungen errichtet werden, welche aber aus Kostengründen auf eine dreigeschossige Löschzugwache mit zwei Dienstwohnungen verringert wurde. Die Feuer - und Rettungswache 1 umfasste bei der Inbetriebnahme im Jahr 1962 einen Personalbestand von ausschließlich 59 männlichen Mitarbeitern. 1973 wurde auf der Innenstadtwache für die Einrichtung eines zentralen Sanitätsmittellagers des Rettungsdienstes eine der b eiden Dienstwohnungen aufgegeben und die Räumlichkeiten entsprechend umgebaut. Die Fahrzeughalle der Feuer - und Rettungswache 1 wurde im Jahr 1975 im rückwärtigen Bereich um drei weitere Fahrzeugstellplätze für die Tauchergruppe erweitert. Bereits im Ja hr 1988 erfolgte die Aufgabe der zweiten Dienstwohnung zu Gunsten weiterer Ruhe- und Funktionsräume, welche schon damals für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend notwendig waren. Im Jahr 2011 mussten durch die rasant steigenden Zahlen im Rettungsdienst weitere Rettungswagen auf der Feuer- und Rettungswache 1 in Dienst gestellt werden. Hierzu wurde eine neue dreiständige Doppelfahrzeughalle zuzüglich einer Verbindung zum Bestandsbau an die Neuköllner Straße mit Ausfahrt zur Nord-Süd-Fahrt realisiert. Eine Erweiterung der Funktions- und Sozialräume erfolgte aufgrund mangelnder Möglichkeiten im bestehenden Baukörper seit 1988 nicht mehr. Inzwischen ist durch die Entwicklung in den letzten rund 60zig Jahren der Personalbedarf auf der Feuer - und Rettungswache 1 enorm gestiegen. Darüber hinaus steigt der Anteil der Frauen in der traditionell männlich geprägten Berufsfeuerwehr – bislang insbesondere im Rettungsdienst – kontinuierlich an. Aktuell versehen rund 160 Mitarbei tende als Stammpersonal an diesem Standort ihren Dienst. Dazu gehören 111 Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr Köln, aktuell 38 Mitarbeitende der Leistungserbringer der Hilfsorganisationen und mehr als 10 Notärztinnen und Notärzte. Dazu kommen dauerhaft Auszubildende und Hospitanten sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst. Aktuell werden bei Großveranstaltungen (Karneval, Kölner Lichter, CSD, Weihnachten etc.) in der Innenstadt auf der Feuer- u. Rettungswache 1 aufgrund der einsatztaktischen zentralen Lage zusätzlich weitere Rettungsmittel mit entsprechendem Personal stationiert. Diese Fahrzeuge inklusiv Personal müssen zusätzlich im Gebäude mit untergebracht werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37/372 Vorlagen-Nummer 0286/2020 Freigabedatum 20.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Innenstadt), Agrippastraße 18 Hier: Grundsatz- und Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI sowie der Durchführung eines vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 am bisherigen Standort. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur temporären Verlagerung der Feuer - und Rettungswache 1 unter Berücksichtigung der bestehenden Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfspläne. 3. Der Rat beschließt die erstmalige Mittelfreigabe in Höhe von 665.000 € zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sowie eine Mittelfreigabe in Höhe von 2.835.000 € zur Planung innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI im Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-0212-1-5550 - Neubau FW 1, Hj. 2020. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Bauausschuss 08.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Ziffer 6 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am bisherigen Standort der Feuer - und Rettungswache 1 ist ein Neubau erforderlich, bei welchem mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge für den Rettungsdienst und Brandschutz sowie A r- beits- u. Sozialraumbedarfe für die Feuer-u. Rettungswache, eine Leitstelle und Führungsräume als Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln als auch Büroflächen und Dienstwohnungen realisiert werden. Der Personalbestand der Feuer- und Rettungswache 1 ist seit der Inbetriebnahme im Jahr 1962 von ehemals ausschließlich 59 männlichen Mitarbeitern auf heute rd. 160 Mitarbeitende angestiegen (dies entspricht einem Mitarbeiterzuwachs von rd. 170%). Aufgrund geänderter gesetzlicher Verpflichtu n- gen muss die Feuerwehr Köln an mindestens zwei Standorten georedundante Führungseinrichtungen (Leitstelle und Führungsräume) vorhalten. Die immer stärker gestiegenen und weiter ansteigenden Anforderungen an die Berufsfeuerwehr und den Rettungsdienst der St adt Köln erfordern auch ein Aufwachsen der Abteilungsbereiche der Branddirektion, für welche zusätzliche Büroflächen erforder- lich sind. Bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden steht die Berufsfeuerwehr Köln in einem starken Wettbewerb. Um den Einstieg neuer Mitarbeitenden zu erleichtern und der Ausbildungsverpflichtung in allen Lauf- bahngruppen gerecht werden zu können, sollen auch Dienstwohnungen realisiert werden. 3 Die besondere Relevanz des Standortes der Feuer- und Rettungswache 1 wurde durch die gutachter- liche Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans bestätigt. Es liegt daher im gesamtstädtischen Interesse den Standort als wesentliches Infrastrukturprojekt in- nerhalb der Sicherheitsarchitektur der Stadt Köln zu sichern und weiter auszubauen. Im Folgenden wird die Notwendigkeit eines Neubaus am bestehenden Standort im Detail begründet und erforderliche Umsetzungsschritte aufgezeigt. 1. Gebäudezustand Im Gebäudekatasterauszug der Feuer- u. Rettungswache 1 (Anlage 1) werden die einzelnen Gebäu- deelemente mit einem überwiegend mangelhaften Zustand (Ende Lebensdauer, sofortiger Ersatz) bewertet, so dass u. a. die folgenden Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind: • Erneuerung der gesamten Elektroinstallation auf den heutigen Stand der Technik • Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich aller Versorgungsleitungen • Sanierung der Gebäudeaußenhülle wie Fassade, Fenster und Türen gemäß den Anforderungen der Energieleitlinie der Stadt Köln • Erneuerung der gesamten Frisch- und Abwasserleitungen • Erneuerung aller Fahrzeughallentore • Dachsanierung • Betonsanierung • Trockenlegung der durchfeuchteten Kellerwände • Erneuerung des Bodens der Rettungsdiensthalle wegen fehlender Entwässerung • Malerarbeiten an den Wänden und Decken der Fahrzeughalle Darüber hinaus müssten zur Anpassung an heutige gesetzliche Vorgaben, sofern es im Bestand bau- lich überhaupt realisierbar ist, beispielhaft die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: • Bauliche Trennung der Funktionsbereiche zur Gewährleistung heute erforderlicher Hygienestandards (sogenannte Schwarz-/Weiß-Trennung) • Optimierung des Arbeitsschutzes gemäß den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben (z.B. in Bezug auf Hitze und Straßenlärm) • Erneuerung der Sanitäranlagen mit der Ausweitung der Trennung von Frauen und Männern Der Aufwand für die bauliche Umsetzung vorgenannt beschriebener Sanierungs - u. Anpassungs- maßnahmen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und würde der erforderlichen zukunftsorientierten Nutzung an diesem Standort entgegenstehen, da die unter Ziff. 3 der Beschlussvorlage beschriebe- nen Raumbedarfe in dem vorhandenen Baukörper nicht umgesetzt werden können. 2. Einsatztaktische Standortbewertung Die Kölner Innenstadt beschreibt räumlich und flächig betrachtet einen stark verdichteten Ballung s- raum mit Wo hn- und Bürogebäuden mit hohem Verkehrsaufkommen, besonders schützenswerten Kulturgütern und einem eng bebauten Altstadtbereich. Hier befinden sich vielfältige Bildungs - und Kultureinrichtungen, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie die dafür erforderliche Infrastruktur. Auf Grund der Vielzahl möglicher Gefahren, der hohen Personendichte und der einhergehenden Wertekonzentration kommt es im Schadensfall unverzüglich zu der Gefährdung einer Vielzahl von Menschen und Sachwerten. Dies unterscheidet urbane Innenstadtbereiche wesent- lich von Peripheriegebieten oder ländlichen Regionen. Sowohl für den Brandschutz bzw. die Technische Hilfe als auch für den Rettungsdienst ist die Kölner Innenstadt im nationalen Vergleich einer der neuralgischen Einsatzschwerpunkte. Vom Standort der Feuer- und Rettungswache 1 wurden im Jahr 2019 ca. 40.000 Einsätze für Feuerwehr und Rettungs- dienst, davon ca. 7.500 Brände und Technische Hilfeleistungen, bewältigt. Jährliche Steigerungen 4 sind zu erwarten. In dem Verbund der derzeit 11 Kölner Feuer- und Rettungswachen kommt insbesondere der Feuer- und Rettungswache 1 besondere Bedeutung zu. Durch die zentrale Lage und die außerordentlich gute verkehrliche Anbindung werden nicht nur die Risiken im eigenen Zustän digkeitsbereich mit be- sonders kurzen Interventionszeiten abgedeckt, sondern auch Unterstützungsmöglichkeiten der b e- nachbarten Feuer- und Rettungswachen ermöglicht. So können über die Nord -Süd-Fahrt und die in unmittelbarer Nähe gelegenen Rheinbrücken alle angrenzenden Stadtteile optimal erreicht werden. Bei großen Flächenveranstaltungen wie z. B. Karneval, Marathon, Radrennen und Kölner Lichter werden auf dem derzeit sehr beengten Standort zusätzliche Einsatzmittel vorgehalten, weil dann die üblichen Fahrbeziehungen innerhalb des Stadtgebietes nicht mehr existieren. Dadurch kann autark von den anderen Standorten im Stadtgebiet das Einsatzaufkommen im Innenstadtbereich sicherg e- stellt werden. 3. Raumbedarf Der jetzige Grundsatz- und Planungsbeschluss berücksichtigt den derzeitigen Bedarf aus den gülti- gen Bedarfsplänen (Brandschutzbedarfsplan, Rettungsdienstbedarfsplan). Änderungen und Bedarfs- ergänzungen werden sich durch notwendige Anpassungen und Fortschreibungen ergeben. Unter Berücksichtigung der zurückliegenden Entwicklung ist sowohl bis zur Inbetriebnahme des Neubaus als auch insbesondere über die Nutzungsdauer des Gebäudes ein weiterer Zuwachs an Mitarbeiten- den wahrscheinlich, so dass für ein zukunftsfähiges Gebäude einer Feuer - und Rettungswache Raumreserven z. B. in Form von Ausbaureserven zu berücksichtigen sind. 3.1 Feuer- und Rettungswache Die Ermittlung des notwendigen Raumbedarfs für den Neubau einer Feuer - und Rettungswache er- folgt bei der Feuerwehr Köln durch eine Verfahrensanweisung, in der alle Grundbedarfe einer Feuer- und Rettungswache standardisiert wurden. Aufgrund dieser Verfahrensanweisung wurde für den Neubau der Feuer - und Rettungswache 1 ein Raumbuch erstellt, in welchem zusätzlich die notwendigen Bedarfe für Sonder - und Großveranstal- tungen (z. B. CSD, Kölner Lichter etc.) und Sonderaufgaben (Tauchergruppe) mit aufgenommen wur- den. Der Bedarf stellt sich auf der Grundlage derzeitiger Bedarfspläne (Brandschutzbedarfsplan, Re t- tungsdienstbedarfsplan) wie folgt dar: Stellplatzbedarf: mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge für den Re t- tungsdienst und Brandschutz zuzüglich weiterer Stellplätze für zu erwartende Mehrbedarfe durch weiter ansteigende Einsat z- zahlen Raumbedarf ohne Verkehrsflächen: rd. 3.650 qm Hof und Übungsfläche: mindestens 250 qm 3.2 Ausweichstandort für die Führungseinrichtungen der Feuerwehr Köln Aufgrund in den vergangenen Jahren geänderter gesetzlicher Verpflichtungen muss die Feuerwehr Köln an mindestens zwei Standorten (georedundante) Führungseinrichtungen vorhalten. Diese Ver- pflichtung ergibt sich insbesondere aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). 5 Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 bietet mit der zentralen Innenstadtlage die einmalige Gelegenheit, eine dem Stand der Technik entsprechende redundante Ausweichleitstelle und Fü h- rungsräume für das Krisenmanagement in unmittelbarer Nähe zu den anderen städtischen Ämtern und Dezernaten zu errichten. 3.2.1 Ausweichleitstelle Bestandteil der Neubaumaßnahme soll eine Ausweichleitstelle sein, welche alle Redundanzanforde- rungen gemäß § 28 Abs. 1 BHKG erfüllen wird. Als Basis für die Anforderungen zu erstellender Leitstellen dient der Abgleich mit der derzeitigen Hauptleitstelle in Köln-Weidenpesch und die Ergänzung nach dem derzeitigen Stand der Technik. Der Bedarf für die Ausweichleitstelle stellt sich wie folgt dar: Betriebsraum der Ausweichleitstelle : 400 qm für 20 bis 22 Einsatzleitplätze Technikraum: 200 qm Gesamter Raumbedarf der Ausweichleitstelle ohne Verkehrsflächen: rd. 1.150 qm 3.2.2 Führungsräume Gemäß § 4 Abs. 2 BHKG treffen die Kreise bzw. kreisfreien Städte die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr und halten hierfür Einrichtungen vor. Somit ist die Vorhaltung von Führungsräumen nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der g e- samtstädtischen Gefahrenabwehr. Der Ausfall der vorhandenen Führungsräume am Hauptstandort in Köln-Weidenpesch ist derzeit nicht im erforderlichen Maße kompensiert. Gleiches gilt für die nach § 38 BHKG einzurichtende Personenauskunftsstelle, die sich derzeit ebenfalls ausschließlich am Hauptstandort in Köln-Weidenpesch befindet. Der Bedarf für die Führungsräume des Krisenmanagements stellt sich wie folgt dar: Betriebsraum der beiden Führungsräume: 300 qm (je 150 qm für Krisenstab und Einsatzleitung) Gesamter Raumbedarf der Führungsebene ohne Verkehrsflächen: rd. 730 qm 3.3 Büroflächen und Dienstwohnungen (optional) Die immer stärker gestiegenen und weiter ansteigenden Anforderungen an die Berufsfeuerwehr und den Rettungsdienst der Stadt Köln erfordern auch ein Aufwachsen der Abteilungsbereiche der Brand- direktion. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können nicht mehr alle Mitarbeitenden im zentralen Gebäude der Branddirektion untergebracht werden, so dass Gebäudeanmietungen an externen Standorten bereits erforderlich wurden und noch weitere Gebäudeanmietungen erforderlich werden. Aufgrund der anstehenden Pensionierung geburtenstarker Jahrgänge ist die Berufsfeuerwehr Köln im kommenden Jahrzehnt auf einen überdurchschnittlich hohen Zugang neuer Mitarbeitenden angewie- sen. Die Berufsfeuerwehr Köl n befindet sich bei der Gewinnung neuer Mitarbeitenden in einem star- ken Wettbewerb mit anderen Feuerwehren sowohl im unmittelbaren Umland als auch bundesweit. 6 Der angespannte Wohnungsmarkt erschwert den Zugang neuer Mitarbeitenden zur Berufsfeuerwehr Köln. Um einerseits den Einstieg neuer Mitarbeitenden bei der Berufsfeuerwehr Köln zu erleichtern und andererseits der Ausbildungsverpflichtung in allen Laufbahngruppen gerecht werden zu können, sollen bei der Neubaumaßnahme Dienstwohnungen ggfs. in Form von 1 -Raum „Miniappartements“ oder Wohngemeinschaften realisiert werden. Aufgrund der begrenzten Grundstücksfläche an der Agrippastraße ist die mögliche Realisierung von Büroflächen und Dienstwohnungen sehr stark von der Verdichtung und letztendlich vom jeweilig en Gebäudeentwurf abhängig. Der Bedarf für Büroflächen und Dienstwohnungen wird daher nicht abschließend definiert, sondern die mögliche Realisierung soll im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens mit den folgenden Randb e- dingungen geprüft werden: Büroflächen für Branddirektion: maximal mögliche Nutzfläche Dienstwohnungen: Zielsetzung Unterbringung von 12 Mitarbeitenden 4. Umsetzung des Neubauvorhabens 4.1 Architekturprojekt der Technischen Hochschule Köln-Deutz Durch die Technische Hochschule Köln-Deutz wurde in den Jahren 2015 und 2016 mit enger Beglei- tung durch die Berufsfeuerwehr Köln im Rahmen eines Architekturprojektes die grundsätzliche Ei g- nung des Grundstückes insbesondere zur Umsetzung der heutigen Flächenbedarfe eines Neubaus der Feuer- und Rettungswache 1 untersucht und im Ergebnis festgestellt. 4.2 Verwaltungsinterne Vorabstimmungen Die Bebaubarkeit und Verdichtung des Bestandsgrundstückes an der Agrippastraße ist gemäß den verwaltungsinternen Vorabstimmungen mit dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik anhand der folgenden orientierenden Randbedingungen grundsätzlich möglich: a. Eine Bebauung oberhalb der Hochhausgrenze ist aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht gewünscht. b. Die östliche und westliche Seite der Nord-Süd-Fahrt sind städtebaulich unterschiedlich zu be- werten. c. Eine Bebauung zur Nord -Süd-Fahrt sollte sich der aktuellen Bebauungshöhe des Umfeldes anpassen. d. Die Bebauungshöhe zur östlichen Seite (Krummer Büchel) soll sich an der vorhandenen Wohnbebauung orientieren. 4.3 Weitere Vorgehensweise Aufgrund der besonderen städtebaulich exponierten Lage der Feuer - und Rettungswache 1 in der Innenstadt sowie der Bedeutung des Standortes soll ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden, auf dessen Grundlage die weitergehenden Planungen erfolgen. Bei der Planung und Realisierung des Neubauvorhabens soll über die gesamte Projektdauer die Ko- operation mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in der mit der Feuerwehr Köln abgestimmten Form gemeinsam fortgeführt werden. Während der Bauphase ist der Betrieb der Feuer- und Rettungswache 1 an dem Standort nicht mög- lich, so dass eine interimsweise Verlagerung erfolgen muss. Hierzu wird parallel zu der Gebäudepla- nung ein entsprechendes Konzept erstellt. 7 5. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat den grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Schreiben vom 06.04.2020, RPA – Nr. 2020/0555 anerkannt (Anlage 4). Zu der vorgenannten Stellungnahme des RPA hat das zuständige Fachamt mit Schreiben vom 13.05.2020 entsprechend Stellung genommen (Anlage 5). 6. Finanzierung 6.1 Wettbewerb und Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI Anhand von Vergleichsprojekten hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die Kosten für den Wettbewerb ermittelt. Diese betragen voraussichtlich rd. 665.000 €. Im Haushaltsplan 2020 stehen im Teilfinanzplan 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 3701-0212- 1-5550 - Neubau FW 1 ein Ansatz in Höhe von 3.200.000 € sowie im Rah men der Ermächtigungsübertragung erneut bereit gestellte Mittel in Höhe von 300.000 € zur Finanzierung der Planungskosten zur Verfügung. Nach Beendigung der Leistungsphase 2 HOAI wird im Rahmen einer Mitteilung die Kostenschätzung des Gesamtprojektes dem R at vorgelegt. Um im Projekt keine zeitlichen Verzögerungen zu erhalten, werden weitere zur Durchführung der Planung bis zur Leistungsphase 3 HOAI erforderlichen Mittel im Rahmen budgetneutraler haushaltsinterner Umschichtungen bzw. im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 ff. bereit gestellt. 6.2 Abschreibungen Mit Abschluss der Baumaßnahme ergeben sich bei einer fünfzigjährigen Nutzungsdauer entsprechende Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen, die zum Jahr der Inbetriebnahme im Teilergebnisplan 0212 - Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst veranschlagt werden. Eine konkrete Bezifferung des Abschreibungsaufwandes erfolgt im Rahmen der Einholung des Baubeschlusses nach genauer Kalkulation der Gesamtkosten der Baumaßnahme im Anschlu ss an die Leistungsphase 3 HOAI. 7. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden im Zuge des Bauplanungsverfahrens konkretisiert. Es ist zu erwarten, dass durch ein neues, modernes Gebäude eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz entsteht. Anlagen Anlage 1 Auszug Gebäudekataster Feuer- und Rettungswache 1 Anlage 2 Historie und Entwicklung der Feuer- und Rettungswache 1 bis heute Anlage 3 Ansichten der Feuer- und Rettungswache 1 Anlage 4 Stellungnahme RPA 2020/0555 Anlage 5 Stellungnahme Verwaltung RPA 2020/0555 8
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0286/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.05.2020
- Erstellt
- 27.01.2020 13:02