Genehmigung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Informationsaustausch zwischen den Jugendämtern im Kreis Viersen und der Kreispolizeibehörde im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW
Dringlichkeitsbeschluss 142/2021 vom 09.06.2021
Stand: Am 09.06.2021 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Dringlichkeitsbeschluss (Entwurf der Kooperationsvereinbarung)
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Dringlichkeitsbeschluss (Genehmigung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Informationsaustausch zwischen den Jugendämtern im Kreis Viersen und der Kreispolizeibehörde im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW)
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Beratungsverlauf
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