1627/2021
Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels
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Anlage 3 Übersichtsplan
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Abschnitt 1 Im Abschnitt1 wird der Radverkehr auf beiden beidseits geführt. Es wird geprüft, ob jeweils eine Kfz- Fahrspur dem Radverkehr zur Verfügung gestellt wird. Abschnitt 2 von Merheimer Straße bis Parkveedel Südlage, ab Parkveedel Nordlage Abschnitt 3 Nordlage Abschnitt 4 Nord und Südlage Abschnitt 5 auf der Mülheimer Brücke wird der Radverkehr beidseitig geführt. Es wird geprüft, ob jeweils eine Kfz- Fahrspur dem Radverkehr zur Verfügung gestellt wird. Wird parallel näher untersucht, Radverkehrsführung noch offen Trassenführung in den Planungsabschnitten Abschnitt1 im Abschnitt 1 wird der Radverkehr beidseitig geführt. Es wird geprüft, ob jeweils eine Kfz- Fahrspur dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden kann. Wird parallel näher untersucht, Radverkehrsführung noch offen Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung Anlage 3 Übersichtsplan
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021
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Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 17.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 öffentlich 3.6 Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels hier: Amsterdamer Straße bis Mülheimer Brücke und Abschnitt Mer- heimer Straße bis Amsterdamer Straße 1627/2021 SB Dr. Beese bittet um Mitteilung, wie der Planungsstand zu den neuen Haltestellen aussieht. Zudem regt er an, bei Planungsfortschritt die Radwege außen laufen zu lassen, damit die Option, auf der Innenseite noch eine Straße bauen zu können, of- fen gehalten werde. Die weitere Ausgestaltung der Grünanlagen sollte künftig der Bezirksvertretung überlassen werden. Ausschussvorsitzender Hammer bestätigt diese letzte Feststellung. RM Wahlen weist darauf hin, dass die Wegebeziehungen im Bereich der Mülheimer Brücke nicht optimal seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt daher an, im weiteren Planungsverlauf beispielsweise auf der Südseite stadteinwärts Möglichkei- ten zu schaffen, die Straße zu queren oder auch Hinweisbeschilderungen für Rad- fahrende aufzustellen, damit diese ihr Ziel möglichst einfach erreichen können. Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Rad- verkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beach- ten: Im Abschnitt von der Merheimer Straße bis zur Amsterdamer Straße ist die Radverkehrsverbindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordseite der KVB- Trasse zu verschwenken. Im Abschnitt von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ist eine durchgehende Verbindung auf der Nordseite der KVB-Trasse und auf der 2 Südseite der KVB-Trasse eine Verbindung von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke zu realisieren. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes unein- geschränkt zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) x Information Es wird eine virtuelle Informationsver- anstaltung durchgeführt. Die eingehenden Anregungen werden zur nächsten Sitzung mit Stellungnahme der Verwaltung den betroffenen Gremien mitgeteilt. ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 6 vorgezogene Maßnahmen 2021
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Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Umnutzung Rechtsabbiegespur Parkgürtel zur Kempener Straße Geldernstraße 2021 Weiterplanung des Niehler Gürtels Vorgezogene Maßnahmen Bestehender Zweirichtungsradweg Zusätzliche Radinfrastruktur Anlage 6 geplante, vorgezogene Maßnahmen 2021 Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2021 Vorgezogene Maßnahmen: Kempener Straße Kfz-Verkehr Richtung Norden unterbinden Weiterplanung des Niehler Gürtels Vorgezogene Maßnahmen Unterbindung Fahrtrichtung Nord für Kfz Neue Kfz-Führung Stärkung Radverkehrsachse Perspektivisch Stärkung Radverkehrsachse Mögliche Ausgestaltung Variante mit Poller Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Vorgezogene Maßnahmen: Niehler Straße bis Amsterdamer Straße: Verbesserung der Radverkehrsverbindung Urban Gardening Sportanlage Maßnahme: Verbreiterung Geh-Radweg Perspektivische spätere Weiterführung Niehler Straße Amsterdamer Straße 2021 Wertstoffzentrum West Weiterplanung des Niehler Gürtels Vorgezogene Maßnahmen
Anlage 5 Anschluss Amsterdamer Straße und Boltensternstraße
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Anlage 5 Anbindung Amsterdamer Straße/Boltensternstraße Vorhandene Radwege Gürteltrasse Anbindung an Gürteltrasse Mögliche Fahrbeziehung Anschluss Amsterdamer Straße Südseite nur auf Westseite Anschluss Amsterdamer Straße Nordseite beidseitig möglich Querung Amsterdamer Straße erforderlich Ab- und Auffahrtsmöglichkeit fehlt Möglicher Anschluss an Amsterdamer Straße Ab- und Auffahrtsmöglichkeit beidseitig vorhanden Anschluss Boltensternstraße Südseite Querung Boltensternstraße erforderlich Anschluss Boltensternstraße Nordseite Ab- und Auffahrtsmöglichkeit fehlt Möglicher Anschluss an Boltensternstraße Ab- und Auffahrtsmöglichkeit beidseitig möglich
Anlage 4 Detailansicht Lage der Radverkehrsführung
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Planungsabschnitt 2-1: Nord- und Südlage Nord: Umsteigende von Bus zur Bahn sowie Besucher Bezirksrathaus, VHS queren Süd: Radverbindung in Randlage, minimale Freiraumbeeinträchtigung Süd: Parkplatzerschließung muss nicht geändert werden, aber ggfs. weiterer Wegfall von Parkplätzen Nord: Lage setzt Umplanung vorhandener Bereiche voraus; Fussgänger Parkplatz !(Erschließung Parkplatz) Nord: Freiraum wird durch Trasse von der Wohnbebauung getrennt Nord: Lage setzt Umplanung vorhandener Bereiche voraus (Parkfläche) Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung Wird parallel näher untersucht, Radverkehrsführung bis Geldernstraße noch offen Abschnitt 2 – Merheimer Str. - Niehler Str. Anlage 4 Detailansicht Lage der Radverkehrsführung Nord: Gebäude des Wertstoffhofes muss zwingend verlagert werden Süd: Beeinträchtigung der Freiraumfunktion des Nordparkes Süd: nur einseitige Anbindung an Radverkehr Amsterdamer Straße möglich (stadteinwärts; stadtauswärts Querung Straße notwendig) Nord: beidseitige Anbindung an Radverkehr Amsterdamer Straße Nord: Berücksichtigung Urban Gardening Spielplatz Planungsabschnitt 2-2: Nord- und Südlage Süd: Verlegung Basketballplatz Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung Abschnitt 2 – Niehler Straße - Amsterdamer Str. Berücksichtigung der Neuplanung der Stadtbahnhaltestelle Niehler Straße Planungsabschnitt 3: Nord- und Südlage Süd: Anbindung Barbarastraße Süd: nur einseitige Anbindung an Radverkehr Amsterdamer Straße möglich (stadteinwärts; stadtauswärts Querung Straße notwendig) Nord: beidseitige Anbindung an Radverkehr Amsterdamer Straße möglich Nord: beidseitige Anbindung an Radverkehr Boltensterstraße möglich Süd: nur einseitige Anbindung an Radverkehr Boltensterstraße möglich (stadtauswärts; stadteinwärts Querung Straße notwendig) Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung Abschnitt 3 –Amsterdamer Str. - Boltensternstraße Planungsabschnitt 4: Nord- und Südlage Legende Gürtelverlauf: Kfz-Trasse Radverkehrstrasse Süd: nur einseitige Anbindung an Radverkehr Boltensterstraße möglich (stadtauswärts; stadteinwärts Querung Straße notwendig) Süd: Kreuzung Rad-Kfz LSA erforderlich Nord: Kreuzung Rad-Kfz (Spurwechsel) LSA erforderlich Süd: Kreuzung Rad-Kfz LSA erforderlich Alternativ Brückenbauwerk Nord: Option Anbindung Kuhweg Nord: beidseitige Anbindung an Radverkehr Boltensterstraße Nord: Anbindung Kuhweg Süd: Anbindung Radweg An der Schanz Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung Wird parallel näher untersucht, Radverkehrsführung bis Wiener Platz noch offen Abschnitt 4 – Boltensternstraße – Mülheimer Brücke Berücksichtigung der Neuplanung der Stadtbahnhaltestelle Boltensterstraße
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1627/2021 Freigabedatum 10.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels hier: Amsterdamer Straße bis Mülheimer Brücke und Abschnitt Merheimer Straße bis Amsterdamer Straße Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Radverkehrsverbin- dung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beachten: Im Abschnitt von der Merheimer Straße bis zur Amsterdamer Straße ist die Radverkehrsver- bindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordseite der KVB-Trasse zu verschwenken. Im Abschnitt von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ist eine durchgehende Verbindung auf der Nordseite der KVB-Trasse und auf der Südseite der KVB-Trasse eine Verbindung von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke zu realisieren. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes uneingeschränkt zu- stimmt. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat für den Niehler Gürtel von der Merheimer Straße bis zur Mülheimer Brücke mit Ratsbeschluss vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr.: 2871/2017) u. a. folgende Beschlüsse gefasst: Er beauftragt die Stadtverwaltung mit der Konkretisierung der Planung für den Bereich der Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße auf der Grundlage der Entwürfe des Büros WEST 8. Die Ausgestaltung der in diesem Abschnitt entstehenden Parklandschaft soll darüber hinaus im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt werden. Die Er- gebnisse sind dem Rat vorzustellen. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Konkretisierung der Vorentwurfsplanung von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Hier ist zu prüfen, ob die Radver- kehrsverbindung auf der Nord und/ oder der Südseite geschaffen werden kann. Diesen Prüfauftrag für den Abschnitt zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke hat die Verwaltung in der Zwischenzeit durch eine Vielzahl an Untersuchungen, Abstimmungen und Ortster- minen abgeschlossen und ist dabei zu folgendem Ergebnis gelangt: Insgesamt ist eine Realisierung der durchgehenden Radverkehrsverbindung zwischen der Amster- damer Straße und der Mülheimer Brücke auf der Nordseite zielführender als auf der Südseite. Insbe- sondere ist die Anbindung an der Boltensternstraße und an der Amsterdamer Straße deutlich besser und komfortabler als bei der Südlage, da dort Anschlussmöglichkeiten durch die baulichen Gegeben- heiten nicht umsetzbar sind (siehe Anlagen 4 + 5). Ebenso ist die erforderliche Querung der Kfz-Fahrspur durch den Radverkehr an der Rampe Bol- tensternstraße bei der Südlage (Lichtsignalanlage oder Bauwerk) deutlich ungünstiger als bei der Nordlage. Weiterhin ist die Führung der Radverbindung durch den Nordpark aufgrund entstehender Nutzungs- konflikte problembeladen. Die detaillierte Betrachtung ist den weiteren Ausführungen des Erläute- rungsberichtes und den entsprechenden Abbildungen zu entnehmen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die durchgängige Verbindung von der Mülheimer Brücke bis zur Amsterdamer Straße auf der Nordseite zu realisieren. Auf der Südseite sollte der Radverkehr lediglich von der Mülheimer Brücke zur Boltensternstraße (und umgekehrt) geführt werden. Somit wird ein sinnvoller Anschluss auch zur Südseite der Mülheimer Brücke sichergestellt. Im Abschnitt zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße soll nach dem Ratsbe- schluss eine Parklandschaft entstehen. Die erforderlichen Planungen werden an ein externes Büro vergeben. Das Vergabeverfahren ist eingeleitet. Auch hier hat die Verwaltung Untersuchungen, Orts- begehungen und Abstimmungsgespräche durchgeführt, um eine Vorzugstrasse festlegen zu können, die dann als Vorgabe in die weitere Freiraumplanung einfließen kann. Als Vorzugsvariante schlägt die 3 Verwaltung hier die Südlage vor, um die Eingriffe in den geplanten Freiraum so gering wie möglich zu halten. Zwischen der Niehler Straße und der Amsterdamer Straße verschwenkt die Trasse dann in die Nordlage. Auch hier ist eine detaillierte Betrachtung den Ausführungen im Erläuterungsbericht und den entsprechenden Abbildungen zu entnehmen. Die Festlegung der Trassenführung in den vorgelegten Bereichen ist für die nun anstehenden Pla- nungsprozesse von zentraler Bedeutung. Erst durch diese Festlegung können die nun anstehenden weiteren Planungs- und Untersuchungsprozesse eingeleitet werden. Die Abschnitte 1 und 5 (siehe Anlage 3, Übersichtsplan) sind von dieser Festlegung nicht betroffen, da hier unabhängig davon Pla- nungsprozesse durchgeführt werden können. Für die Planungen der einzelnen Abschnitte werden zu gegebener Zeit weitere Beschlussvorlagen erstellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies gilt auch für die Anbindung der Radverkehrsverbindung an den Rheinradweg im Planungsab- schnitt 4/5. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1.: Öffentlichkeitsbeteiligung 2.: Erläuterungsbericht 3.: Übersichtsplan 4.: Detailansicht Lage der Radverkehrsführung 5.: Anbindung an Amsterdamer Straße und Boltensternstraße 6.: geplante, vorgezogene Maßnahmen 2021
Anlage 2 Erläuterungsbericht
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/ 2 Anlage 2 Erläuterungsbericht zur Trassenfindung Niehler Gürtel Planungsabschnitte Um eine durchgängige Befahrbarkeit vom Stadtbezirk Ehrenfeld bis zum Stadtbezirk Mül- heim zu erreichen, hat die Verwaltung den Planungsraum von der Geldernstraße zur Merhei- mer Straße und den Bereich der Mülheimer Brücke erweitert. Der gesamte Planungsraum lässt sich nunmehr in 5 Teilabschnitte gliedern, die jeweils un- terschiedliche Planungsanforderungen stellen. Der erste Abschnitt erstreckt sich von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße. Die hier bestehende Verkehrsinfrastruktur (jeweils zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung) muss hin- sichtlich der Ansprüche des Fahrradverkehrs umgeplant und optimiert werden. Der zweite Abschnitt umfasst den Bereich von der Merheimer Straße bis zur Amsterda- mer Straße/Nordpark. Hier hat das Büro WEST 8 eine Machbarkeitsuntersuchung für die Ausgestaltung des Planbereichs als Grün- und Freiraum erstellt, die auch eine Radverkehrs- verbindung berücksichtigt. Diesem Raum gilt in erster Linie die Aufmerksamkeit der Bürger- beteiligung zur Freiraumgestaltung. Die entstehende Parklandschaft soll entsprechend des vorliegenden Ratsbeschlusses im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens weiter entwickelt werden. Die Verkehrsplanung wird hier eine Trassenführung für die Radver- kehrsanlage in Radschnellwegequalität entwickeln, die dann in die weitere Freiraumplanung eingearbeitet wird. Vorschläge für die Trassenführung und Gestaltung des Querschnittes der Radverkehrsanlage werden dabei mit der Grünraumplanung abgestimmt und der Politik zur Abstimmung vorgelegt. Im dritten Abschnitt zwischen dem Nordpark und der Boltensternstraße verläuft die be- stehende KVB-Trasse in Dammlage. Parallel dazu sind sowohl auf der Nord-als auch auf der Südseite ausreichende Flächen für die Einrichtung einer Radschnellwegeverbindung vorhan- den. Hier ist zu entscheiden, ob die Radverkehrsführung auf der Nord- und/ oder auf der Südseite verlaufen soll. Der vierte Abschnitt von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke weist heute jeweils 2 Kfz-Fahrspuren pro Richtung aus. Aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastungen ist jedoch eine Kfz-Fahrspur je Richtung ausreichend. Auch hier ist vorab zu klären, ob die Radverkehrsverbindung auf der Nord und/ oder auf der Südseite der KVB-Trasse geplant werden soll. Der fünfte Abschnitt erstreckt sich über die Mülheimer Brücke bis zum Clevischen/Ber- gischen Ring in Mülheim. Mit Abschluss der Brückensanierung soll auch hier eine Optimie- rung für den Radverkehr erfolgen. - 2 - / 3 Abbildung 1 Planungsräume Planungsabschnitte 1 und 5 Für den Planungsabschnitt 1 werden noch Verkehrsuntersuchungen an den Knoten Geldern- straße/Gürtel und Merheimer Straße Gürtel durchgeführt. Liegen die Ergebnisse vor, kann entschieden werden, in welchen Maß die Knoten umgebaut und hinsichtlich der Anforderun- gen des Radverkehrs angepasst werden können. Ziel ist der Abbau freilaufender Rechtsab- bieger sowie ggf. eine Umnutzung einer Kfz-Fahrspur für den Radverkehr auf dem Gürtel zwischen den genannten Knoten. Im Planungsabschnitt 5 erfolgt derzeit die Sanierung der Mülheimer Brücke. Auch hier sind vertiefende Verkehrsuntersuchungen erforderlich, um Möglichkeiten einer Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr aufzeichnen zu können. Die Entscheidung welche planerischen Maßnahmen in den Planungsabschnitten 1 und 5 umgesetzt werden, insbesondere Aussagen zur Lage der Radverkehrsverbindungen (Nord und/oder Südlage) haben nur marginale Auswirkungen auf die angrenzenden Planungsab- schnitte. Die Entscheidung, in welcher Lage die Radverkehrsführung eingerichtet wird, ist nach Abschluss oben genannter Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. In jedem Fall werden für alle Planungen für das weitere Vorgehen in diesen Abschnitten je- weilige Beschlussvorlagen erstellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beschluss- fassung vorgelegt. Dies gilt z.B. für den Anschluss an den Clevischen Ring oder die Anbin- dung an die rheinbegleitende Radverkehrsinfrastruktur im Planungsabschnitt 5. Planungsabschnitte 2 ,3 und 4 In den Planungsabschnitten 2, 3 und 4 stellt sich ein anderer Sachverhalt dar. Der Planungs- abschnitt 2 umfasst den Raum indem laut Ratsbeschluss eine Parklandschaft entstehen soll. Die Planungen hierzu sollen in einem Wettbewerbsverfahren an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Die Planung der Radverkehrsverbindung wird als Vorgabe in dieses Ver- fahren eingebracht. Hierzu bedarf es der Festlegung einer Trassenalge in diesem Abschnitt. Weiterhin soll der Prüfauftrag, ob die Radverkehrsverbindung in den Abschnitten 3 und 4 auf der Nord und /oder der Südseite der KVB-Trasse geschaffen werden kann, abgearbeitet und - 3 - / 4 ein entsprechender politischer Beschluss herbeigeführt werden. Für die Abschnitte 2, 3 und 4 sind deshalb Grundsatzentscheidungen für die jeweilige Trassenlage für die weitere Pla- nung erforderlich. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Trassenführungen für den Fahrradverkehr in den Planungsabschnitten 2, 3 und 4 kurz erläutert. Auch hier werden für alle weiteren Planungen in den einzelnen Abschnitten jeweilige Be- schlussvorlagen erstellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dieser Vorlage soll nur die Trassenlage in den betroffenen Abschnitten 2, 3 und 4 geklärt werden, damit darauf aufbauend die weiteren Planungen konkretisiert werden können. Planungsraum 2-Südseite: Um den Eingriff in den Planungsraum so gering wie möglich zu halten und somit den Gestal- tungspielraum für die Grün- und Freiraumplanung möglich wenig einzuschränken soll die Trasse der Radverkehrsanlage in Randlage geführt werden. Dies gilt für die Südlage oder auch für eine Nordlage. Im Abschnitt zwischen der Merheimer Straße und der Neusser Straße verläuft die Trasse deshalb unmittelbar parallel zu der Kleigartenanlage, bzw. zum Grundstück der Realschule. An der Neusser Straße ist eine Querungsstelle vorgesehen. Im weiteren Verlauf bis zum Nie- hler Kirchweg wird die Lage der heutigen Führung südlich des Parkplatzes am Bezirksrat- haus aufgenommen. Zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße soll die Führung aus den bereits genannten Gründen ebenfalls in Randlage geführt werden. Nach Querung der Niehler Straße verläuft die Trasse zunächst parallel entlang des Erschließungsweges zur Be- bauung des Parkveedels. Sie wird dann durch den Nordpark bis zur Amsterdamer Straße geführt. Über ein Rampenbauwerk erfolgt dann die Anbindung der Dammlage im Abschnitt 3. Planungsraum 2-Nordlage: Zwischen der Merheimer Straße und der Neusser Straße verläuft die Trasse parallel zur Eckewartstraße, quert die Neusser Straße und wird entlang des Bezirksrathauses bis zum Niehler Kirchweg geführt. Die Trassenführung berührt die Parkplätze westlich der Neusser Straße, die Bushaltestelle und die Erschließungsstraße der Parkplätze am Bezirksrathaus. Zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße liegt die Trasse in nördlicher Randlage. Nach Querung der Niehler Straße erfolgt die Fortführung bis an das notwendige Rampenbauwerk zur Erschließung der Dammlage im Abschnitt 3. Eine Verlagerung des Wertstoffzentrums östlich der Niehler Straße ist erforderlich. Im Bereich der Niehler Straße muss sowohl bei der Nord- wie auch bei der Südlage eine hier geplante Stadtbahnhaltestelle berücksichtigt werden. Die hier heute vorhandene Lagerfläche des Wertstoffzentrums muss in allen Fällen der Stadtbahnhaltestelle weichen. Bewertung Planungsraum 2: Zwischen der Merheimer Straße und dem Niehler Kirchweg ist für die Umsetzung einer Nordlage ein deutlich höherer Planungsaufwand erforderlich. So müssen insbesondere die Bereiche vor dem Novesiagebäude und dem Bezirksrathaus planerisch angepasst werden. Zeitlich ist dies deutlich längerfristig anzusehen als die Südlage. Die Qualität der nördlichen Führung ist nicht höher zu bewerten, als die südliche Führung, bedarf dafür allerdings einen deutliche höheren Planungs- und Abstimmungsaufwand. Bei der Nordlage muss im Bereich des Bezirksrathauses der Fussverkehr von der Hochbahn zur Bushaltestelle, bzw. zum Be- zirksrathaus und der VHS beachtet werden. Gleiches gilt für den Bereich des Parkplatzes. Auch hier sind Fussgängerverkehre mit Ziel Bezirksrathaus und VHS zu beachten. Unter - 4 - / 5 dem Aspekt der schnelleren und weniger aufwändigen Realisierung ist die südliche Lage der Radverkehrsverbindung weiterhin zu bevorzugen. In dem Abschnitt von der Merheimer Straße bis zum Niehler Kirchweg ist aus Sicht der Ver- waltung die Südlage zu bevorzugen. Weitere Konfliktpunkte entstehen am Wertstoffhof an der Niehler Straße und im Nordpark. Bei einer Führung in Nordlage muss der Wertstoffhof (Niehler Straße Ost) zwingend verla- gert werden. In der Südlage wäre eine Realisierung bei Erhalt des Wertstoffhofes denkbar. Allerdings erfolgt ein Eingriff in das Grundstück des Wertstoffhofes. Aus diesem Grund soll die Südlage vom Niehler Kirchweg bis zum Parkveedel weiter geführt werden. Eine Führung der Radverkehrsverbindung durch den Nordpark kann zu Konflikten mit den Nutzern und Nutzerinnen des Nordparks führen, da nicht auszuschließen ist, dass Zufußge- hende den Radweg nutzen. Weiterhin ist auf der Südseite ein größerer Eingriff in den Naturraum von Nöten (Baumbe- stand, Wurzelwerk, Versiegelung). Auf der Nordseite ist in diesem Bereich der Baumbestand weiter abgesetzt. Der Eingriff damit geringer. Außerdem wird die nördlich gelegene Wohnbe- bauung besser angebunden. Aus diesem Grund soll die Verbindung östlich des Parkveedels in die Nordlage geführt wer- den und dort weiter in Richtung Dammlage des Abschnittes 3. Planungsraum 3-Südseite: In diesem Abschnitt ist parallel zur KVB-Gleistrasse ausreichend Raum vorhanden, die ge- plante Radverkehrsanlage zu realisieren. Auf dem Brückenbauwerk Amsterdamer Straße muss die heute vorhandene Basketballanlage verlagert werden. Eine Fußwegeverbindung ist möglich, allerdings ist die Anbindung zur Boltensternstraße problematisch. Ggf. kann diese im Zusammenhang mit der an der Boltensternstraße geplanten Stadtbahnhaltestelle ermög- licht werden. Zur KVB Trasse hin muss eine Zaunanlage errichtet werden. Ein Anschluss an die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur erfolgt an der Amsterdamer Straße, allerdings nur auf der westlichen Seite. Die baulichen Gegebenheiten lassen dies auf der östlichen Seite nicht zu. Somit muss der Radverkehr mit Ziel stadtauswärts die Amster- damer Straße queren. Möglicherweise kann im Rahmen der beabsichtigten Umplanungen auf dem Grundstück des Bundesverwaltungsamtes ein Anschluss auf der östlichen Seite re- alisiert werden, allerdings eher langfristig. Auch kann ein Anschluss zur Barbarastraße her- gestellt werden. Die ehemalige Straßenplanung hat die hierfür erforderlichen Flächen reser- viert. Westlich der Amsterdamer Straße wird dann die Dammlage verlassen. Die Trasse mündet dann über eine Rampe in den Nordpark. Der Nordpark ist sehr attraktiv und Ziel vieler Erho- lungssuchender. Aufgrund des Besucheraufkommens kann es zu Konflikten mit dem Rad- verkehr kommen, da nicht sichergestellt ist, dass Fußgänger auch die Radverkehrsanlage nutzen. Vom Amt für Grünflächen wird eine Führung des Radverkehrs durch den Nordpark abgelehnt. Planungsraum 3-Nordseite: Über das Brückenbauwerk Boltensternstraße wird die Radverkehrstrasse Richtung Nippes geführt. Auch hier ist neben der KVB-Trasse ausreichend Platz für eine Radverkehrsanlage, ebenso kann ein Fußweg von der Boltensternstraße in westliche Richtung berücksichtigt werden. Zur KVB-Trasse hin ist eine Zaunanlage zu errichten. Sowohl in der Nord, wie auch in der Südlage ist die geplante Stadtbahnhaltestelle am Brückenbauwerk Boltensternstraße zu berücksichtigen. - 5 - / 6 Der Anschluss an die Radwege entlang der Amsterdamer Straße erfolgt sowohl auf der Westseite wie auf der Ostseite, sodass eine Anbindung stadteinwärts und stadtauswärts ohne Querung der Amsterdamer Straße möglich ist. Westlich der Amsterdamer Straße wird die Dammlage verlassen. Hier muss eine Rampenan- lage errichtet werden. Dabei muss die Urban Gardening Anlage und ein kleiner Spielplatz berücksichtigt werden. Ggf. sind hier kleinere Anpassungen erforderlich. Bewertung Planungsraum 3: Im Planungsraum 3 erlaubt nur die Nordlage einen Anschluss der Radschnellverbindung auf beiden Seiten der Amsterdamer Straße. Bei der Südlage ist nur ein einseitiger Anschluss (im Westen) möglich, da das Grundstück des Bundesverwaltungsamtes hier an die Trasse an- schließt, die für eine Anbindung notwendigen Flächen möglicherweise nur längerfristig zur Verfügung stehen wird. Gleiches gilt für den Anschluss an der Boltensternstraße. Auch hier ist eine beidseitige An- bindung nur bei der Nordlage möglich. Die vorhandenen baulichen Gegebenheiten lassen eine Anbindung bei der Südlage auf der Westseite der Boltensternstraße nicht zu. Planungsraum 4-Südseite: Auf dem Niehler Gürtel stehen dem Kfz-Verkehr zwischen der Mülheimer Brücke und der Boltensternstraße auf der Südseite in Fahrtrichtung Mülheim zwei Fahrspuren zur Verfü- gung. Die Kfz-Verkehrsbelastungen in diesem Abschnitt lassen es zu, auf eine Kfz-Spur zu verzichten und stattdessen eine Kfz- Spur dem Radverkehr zu Verfügung zu stellen. Der Radverkehr kann hier im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Eine bauliche Trennung von Kfz-Spur und Radspur ist erforderlich. Von der Mülheimer Brücke kommend (und Gegenrichtung) quert der Radverkehr zunächst die Straße „Auf der Schanz“. An dieser Querungsstelle ist die Einrichtung einer Lichtsignal- anlage erforderlich, um eine gefahrlose Kreuzung zu ermöglichen. Die Kfz-Verkehrsstärken von Süden kommend (An der Schanz) sind zu hoch, um hier unsignalisiert und ungeschützt zu queren. Eine erste Leistungsfähigkeitseinschätzung weist nach, dass es zu keinen nen- nenswerten Einschränkungen des Kfz-Verkehrs kommen wird. Im weiteren Verlauf wird die südliche Fahrspur dem Radverkehr gewidmet. Die nördliche, der KVB-Trasse zugewandte Spur verbleibt für den Kfz-Verkehr. So wird der bestehende Ver- kehrsraum bis zur Boltensternstraße umgenutzt. Über die hier vorhandene Rampe erfolgt dann der Anschluss an die Boltensternstraße. An der heute zweispurigen Rampe wird eben- falls eine Fahrspur für den Radverkehr umgenutzt. Soll die Radverkehrsverbindung in der Südlage in Richtung Nippes weiter verlängert werden, so muss diese die Kfz-Fahrspur queren. Hier wäre vor Rampenbeginn (Dammlage) die In- stallation einer Lichtsignalanlage vorstellbar. Bei dieser Lösung liegt der Haltebereich (und auch die Anfahrzone) des Kfz-Verkehrs vor der Lichtsignalanlage in einer Steigungsstrecke. Vor dem Hintergrund einer relativ hohen Lkw-Belastung hat dies Auswirkungen auf die Leis- tungsfähigkeit. Alternativ kommt eine planfreie Querung durch Schaffung eines Brückenbau- werks infrage. Dies ist allerdings sehr zeitaufwändig und kostenintensiv. Bei der Südlage erfolgen Anschlüsse an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur an der Boltensternstraße und an „An der Schanz“. Die Boltensternstraße kann jedoch nur auf der östlichen Seite angebunden werden. Auf der westlichen Seite ist diese aufgrund der bauli- chen Gegebenheiten nicht möglich. Somit erfolgt eine direkte Anbindung nur in Richtung stadtauswärts, stadteinwärts muss die Boltensternstraße gequert werden. - 6 - Planungsraum 4- Nordseite: Auf der Nordseite stehen dem Kfz-Verkehr ebenso wie auf der Südseite 2 Fahrspuren zur Verfügung. Auch hier erfordert die Verkehrsbelastung nicht zwingend eine Zweispurigkeit, sodass hier ebenfalls eine Kfz-Fahrspur für den Radverkehr umgewidmet werden kann. Der Radverkehr kann im Zweirichtungsverkehr geführt werden, baulich abgetrennt vom Kfz-Ver- kehr. Von der Mülheimer Brücke kommend wird der Radverkehr auf diese separate Spur ge- führt. Eine Querung des Kfz-Verkehrs erfolgt nicht. Im Bereich der Rampe zum Kuhweg muss eine bauliche Anpassung erfolgen, da hier ein Engpass besteht. Hier sind weiterhin zwei Fahrspuren erforderlich, eine in Richtung Gürtel, die andere in Richtung An der Schanz. Um eine ausreichende Breite für die Radverkehrsinfrastruktur zu erhalten ist deshalb eine bauliche Erweiterung notwendig. Im weiteren Verlauf in Richtung Boltensternstraße erfolgt dann ein Spurwechsel. Die Radver- kehrstrasse wird dann zur KVB-Trasse hin verlegt. Der Spurwechsel erfolgt im Schutz einer Lichtsignalanlage, nach einer Leistungsfähigkeitsabschätzung ist dies ohne nennenswerte Einschränkung für den Kfz-Verkehr möglich. Durch diesen Spurwechsel werden Konflikte mit dem Kfz-Verkehr vermieden, die sonst ab der Kfz- Zufahrt vom Kuhweg zum Gürtel entstan- den wären. So kann der Radverkehr konfliktfrei bis zur Boltensternstraße geführt werden. Die Weiterführung in Richtung Nippes ist ebenfalls konfliktfrei über die vorhandene Brücke möglich. Es erfolgt keine weitere Querung mit dem Kfz-Verkehr. Anschlüsse an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur sind unmittelbar an der Mülheimer Brücke zum Kuhweg vorhanden. Die Boltensternstraße kann auf der östlichen Seite über die vorhandene Rampe angebunden werden. Auf der Westseite ist der Bau einer weiteren An- schlußrampe möglich, sodass eine direkte Anbindung stadteinwärts und stadtauswärts an die Boltensternstraße erfolgen kann. Eine zusätzliche Rampe kann eine Anbindung an den vorhandenen Radweg vom Kuhweg zur Boltensternstraße ermöglichen. Bewertung Planungsraum 4: Da im Planungsraum 3 die Nordlage gewählt wurde, ist die Weiterführung in der Nordlage in diesem Abschnitt zwingend, um eine durchgehende Verbindung zu schaffen. Allerdings schlägt die Verwaltung hier auch eine Verbindung auf der Südlage vor. Da auf der Mülheimer Brücke der Radverkehr auf beiden Seiten geführt werden soll, würde der Verzicht auf die Südlage dazu führen, dass der Radverkehr von der Mülheimer Brücke kommend nur bis zur Straße „An der Schanz“ geführt wird und dort an die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur angebunden werden muss. Verkehre in Richtung Mülheim könnten dann auch nur von dieser bestehenden Radverkehrsinfrastruktur einfließen. Gegenüber dem heutigen Zustand wird dies keine Verbesserung darstellen. Ein deutlich höherer Verkehrswert wird erreicht, wenn die Radverkehrsverbindung in der Südlage bis zur Boltensternstraße geführt wird und dort an die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur angebunden wird. Anbindung an den rheinbegleitenden Radweg Unabhängig von den bisherigen Überlegungen zur Planung der Radschnellwegverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels muss eine Planung erstellt werden, um die Anbindung an den rheinbegleitenden Radweg zu verbessern. Abbildungen als Anlage 3 bis 6
Anlage 7 - Zusammenfassung Bürgerinformationsveranstaltung Niehler Gürtel (09.06.21)
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Anlage 7 Zusammenfassung der digitalen Bürgerinformationsveranstaltung zur Radverkehrsplanung Niehler Gürtel Dienstag, 09.06 2021, 18:00 – 19:30 Uhr Teilnehmende: Frau Dr. Siebert, Bezirksbürgermeisterin Nippes//Vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung: Herr Harzendorf, Herr Möllers, Herr Leitow /Frau Ingendaay von der BauData Projektentwicklungs- und Beratungsgesellschaft Ablauf: Die Moderation erfolgte durch Frau Ingendaay. Nach Vorstellung der Teilnehmenden Grußwort durch Fr. Dr. Siebert. Anschließende Vorstellung der Radverkehrsplanung Niehler Gürtel. Im Anschluss daran Diskussionsrunde mit Beantwortung der Fragen der Zuschauer*innen durch die Anwesenden. In der Spitze waren 56 Teilnehmende der Veranstaltung zugeschaltet. Fragen, Kommentare und Antworten zu folgenden Themenbereichen: Gestaltung und Breite des Radschnellweges: Die einzelnen Abschnitte haben verschiedene Charakteristika; es geht darum in allen Abschnitten möglichst viel Platz für den Radverkehr herzustellen. Wo welche Breite von 4 bis 5 Metern erzielt werden kann, muss geprüft werden. Radverkehrsregelung an Knotenpunkten: Hängt von der Trassenlage ab. Kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden; es gibt dazu jedoch Vorüberlegungen. Mögliche Pop-up-Bike-Lane im Bereich Mauenheimer Gürtel – Kempener Str.: Kurzfristig sollen zwei vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden. Kosten für die Errichtung des Radschnellweges: Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern. Radverkehrssituation auf der Mülheimer Brücke und zukünftige Planung in diesem Bereich: Zukünftig planerische Prüfung, ob und wie weit Wegnahme einer KFZ-Spur; zukünftig Verkehrsuntersuchungen in diesem Bereich. Im Bereich der Pylone wird es im Zuge der Sanierung eine Aufweitung der Rad-/Fußwege geben (u. a. aus Gründen des Denkmalschutzes nur im Bereich der Pylone). Schlechte Beleuchtungssituation einiger Abschnitte: Der Radschnellwegstandard beinhaltet in der Regel auch eine durchgängige Beleuchtung. Konkrete Ausgestaltungen etc. sind im weiteren Planungsabschnitt entsprechend den verschiedenen Abschnitten zu berücksichtigen. Zeitlicher Rahmen für bestimmte Maßnahmen und das gesamte Projekt: Es gibt verschiedene Zeithorizonte von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Eine Zwischenlösung mit durchgängiger Befahrbarkeit ist bis 2023 angestrebt, die endgültige Fertigstellung ist abhängig von der Brückensanierung. Unterstützung des Projekts durch BV Nippes: Die Tendenz ist, dass die BV Nippes das Projekt unterstützen wird. Begleitende Grünflächengestaltung/Freiraumplanung: Wird in einem separaten Bürgerbeteiligungsverfahren vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen behandelt. Barrierefreiheit, z. B. bei Rampenanlagen: Anhand der gängigen Regelwerke wird eine Barrierefreiheit sichergestellt. Zugriff auf private Eigentumsflächen: Soweit heute abzusehen, ist die Stadt Köln in Besitz aller für die Planung relevanter Flächen. Service-Punkte mit Werkzeug und Luftpumpen: Aktuell noch nicht Gegenstand der Planung, die Idee wird im weiteren Projektverlauf aber herangezogen. Projektentwicklungs- und Eupener Str. 57 Tel.: +49 221 67 02 55 33 Beratungsgesellschaft mbH 50933 Köln info@baudata.net
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (22)
- Amsterdamer Straße 1627
- Merheimer Straße
- Niehler Straße
- Boltensternstraße 6
- Geldernstraße 2021
- Kempener Straße
- Neusser Straße
- Eckewartstraße
- Barbarastraße
- Eupener Straße 57
- Mülheimer Brücke
- Kirchweg
- Niehler Kirchweg
- An der Schanz
- Mauenheimer Gürtel
- Niehler Gürtel
- Wiener Platz
- Straße 16
- Parkgürtel
- Straße 20
- Kuhweg
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1627/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 29.04.2021 10:30