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1627/2021

Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels

Beschlussvorlage Ausschuss 10.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.2.5

Anlage 3 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 6 vorgezogene Maßnahmen 2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Anschluss Amsterdamer Straße und Boltensternstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Detailansicht Lage der Radverkehrsführung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 7 - Zusammenfassung Bürgerinformationsveranstaltung Niehler Gürtel (09.06.21)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Übersichtsplan

936 Zeichen

Abschnitt 1 
Im Abschnitt1 wird der 
Radverkehr auf beiden beidseits 
geführt. Es wird geprüft, ob 
jeweils eine Kfz- Fahrspur dem 
Radverkehr zur Verfügung 
gestellt wird. 
Abschnitt 2 
von Merheimer Straße bis Parkveedel Südlage, ab 
Parkveedel Nordlage 
Abschnitt 3 
Nordlage 
Abschnitt 4 Nord und 
Südlage 
Abschnitt 5 
auf der Mülheimer Brücke 
wird der Radverkehr  
beidseitig geführt. Es wird 
geprüft, ob jeweils eine Kfz-
Fahrspur dem Radverkehr zur 
Verfügung gestellt wird. 
Wird parallel näher 
untersucht, 
Radverkehrsführung noch 
offen 
Trassenführung in den Planungsabschnitten 
Abschnitt1 
im Abschnitt 1 wird der 
Radverkehr beidseitig 
geführt. Es wird geprüft, 
ob jeweils eine Kfz-
Fahrspur dem 
Radverkehr zur 
Verfügung gestellt 
werden kann. 
Wird parallel näher 
untersucht, 
Radverkehrsführung 
noch offen 
Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung 
Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung 
Anlage 3 Übersichtsplan

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 08.06.2021

2151 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 17.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 08.06.2021 
öffentlich 
3.6 Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels  
hier: Amsterdamer Straße bis Mülheimer Brücke und Abschnitt Mer-
heimer Straße bis Amsterdamer Straße 
1627/2021 
SB Dr. Beese bittet um Mitteilung, wie der Planungsstand zu den neuen Haltestellen 
aussieht. Zudem regt er an, bei Planungsfortschritt die Radwege außen laufen zu 
lassen, damit die Option, auf der Innenseite noch eine Straße bauen zu können, of-
fen gehalten werde. Die weitere Ausgestaltung der Grünanlagen sollte künftig der 
Bezirksvertretung überlassen werden. 
 
Ausschussvorsitzender Hammer bestätigt diese letzte Feststellung. 
 
RM Wahlen weist darauf hin, dass die Wegebeziehungen im Bereich der Mülheimer 
Brücke nicht optimal seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt daher an, im 
weiteren Planungsverlauf beispielsweise auf der Südseite stadteinwärts Möglichkei-
ten zu schaffen, die Straße zu queren oder auch Hinweisbeschilderungen für Rad-
fahrende aufzustellen, damit diese ihr Ziel möglichst einfach erreichen können.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Rad-
verkehrsverbindung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beach-
ten: 
 
 Im Abschnitt von der Merheimer Straße bis zur Amsterdamer Straße ist die 
Radverkehrsverbindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und 
östlich der Niehler Straße ab dem Parkveedel auf die Nordseite der KVB-
Trasse zu verschwenken. 
 
 Im Abschnitt von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ist eine 
durchgehende Verbindung auf der Nordseite der KVB-Trasse und auf der

2 
 
Südseite der KVB-Trasse eine Verbindung von der Boltensternstraße bis zur 
Mülheimer Brücke zu realisieren.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes unein-
geschränkt zustimmt.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1728 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
x Information Es wird eine virtuelle Informationsver- 
anstaltung  durchgeführt. Die eingehenden 
Anregungen werden zur nächsten Sitzung 
mit Stellungnahme der Verwaltung den 
betroffenen Gremien mitgeteilt. 
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 6 vorgezogene Maßnahmen 2021

1031 Zeichen

Folie 1Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Umnutzung Rechtsabbiegespur Parkgürtel zur Kempener Straße
Geldernstraße
2021
Weiterplanung des Niehler Gürtels
Vorgezogene Maßnahmen
Bestehender Zweirichtungsradweg
Zusätzliche Radinfrastruktur
Anlage 6 geplante, vorgezogene Maßnahmen 2021

Folie 2Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
2021 
Vorgezogene Maßnahmen: Kempener Straße Kfz-Verkehr Richtung Norden unterbinden 
Weiterplanung des Niehler Gürtels 
Vorgezogene Maßnahmen 
Unterbindung Fahrtrichtung Nord für Kfz 
Neue Kfz-Führung 
Stärkung Radverkehrsachse 
Perspektivisch Stärkung 
Radverkehrsachse 
Mögliche Ausgestaltung 
Variante mit Poller

Folie 3Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Vorgezogene Maßnahmen: Niehler Straße bis Amsterdamer Straße: Verbesserung der 
Radverkehrsverbindung 
Urban Gardening Sportanlage 
Maßnahme: Verbreiterung Geh-Radweg 
Perspektivische spätere Weiterführung 
Niehler Straße 
Amsterdamer Straße 
2021 
Wertstoffzentrum West 
Weiterplanung des Niehler Gürtels 
Vorgezogene Maßnahmen

Anlage 5 Anschluss Amsterdamer Straße und Boltensternstraße

679 Zeichen

Anlage 5 Anbindung Amsterdamer Straße/Boltensternstraße 
Vorhandene Radwege 
Gürteltrasse 
Anbindung an Gürteltrasse 
Mögliche Fahrbeziehung 
Anschluss Amsterdamer Straße 
Südseite nur auf Westseite 
Anschluss Amsterdamer Straße 
Nordseite beidseitig möglich 
Querung Amsterdamer 
Straße erforderlich 
Ab- und Auffahrtsmöglichkeit fehlt 
Möglicher Anschluss an Amsterdamer Straße Ab- und Auffahrtsmöglichkeit beidseitig vorhanden

Anschluss 
Boltensternstraße 
Südseite 
Querung 
Boltensternstraße 
erforderlich 
Anschluss 
Boltensternstraße 
Nordseite 
Ab- und Auffahrtsmöglichkeit fehlt 
Möglicher Anschluss an Boltensternstraße 
Ab- und Auffahrtsmöglichkeit beidseitig möglich

Anlage 4 Detailansicht Lage der Radverkehrsführung

2880 Zeichen

Planungsabschnitt 2-1:  Nord- und Südlage 
Nord: Umsteigende von Bus zur Bahn sowie 
Besucher Bezirksrathaus, VHS queren 
Süd: Radverbindung in Randlage, minimale 
Freiraumbeeinträchtigung 
Süd: Parkplatzerschließung muss nicht 
geändert werden, aber ggfs. weiterer Wegfall 
von Parkplätzen 
Nord: Lage setzt Umplanung vorhandener Bereiche 
voraus; Fussgänger Parkplatz !(Erschließung 
Parkplatz) 
Nord: Freiraum wird durch Trasse 
von der Wohnbebauung getrennt 
Nord: Lage setzt Umplanung vorhandener 
Bereiche voraus (Parkfläche) 
Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung 
Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung 
Wird parallel näher untersucht, 
Radverkehrsführung bis 
Geldernstraße noch offen 
Abschnitt 2 – Merheimer Str. - Niehler Str. 
Anlage 4 Detailansicht Lage der Radverkehrsführung

Nord: Gebäude des Wertstoffhofes muss 
zwingend verlagert werden 
Süd: Beeinträchtigung der 
Freiraumfunktion des Nordparkes 
Süd: nur einseitige Anbindung an 
Radverkehr Amsterdamer Straße möglich 
(stadteinwärts; stadtauswärts Querung 
Straße notwendig) 
Nord: beidseitige Anbindung an 
Radverkehr Amsterdamer Straße 
Nord: Berücksichtigung Urban Gardening 
Spielplatz 
Planungsabschnitt 2-2:  Nord- und Südlage 
Süd: Verlegung Basketballplatz 
Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung 
Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung 
Abschnitt 2 – Niehler Straße - Amsterdamer Str. 
Berücksichtigung der Neuplanung der 
Stadtbahnhaltestelle Niehler Straße

Planungsabschnitt 3:  Nord- und Südlage 
Süd: Anbindung Barbarastraße 
Süd: nur einseitige Anbindung an 
Radverkehr Amsterdamer Straße möglich 
(stadteinwärts; stadtauswärts Querung 
Straße notwendig) 
Nord: beidseitige Anbindung an 
Radverkehr Amsterdamer Straße möglich 
Nord: beidseitige Anbindung an 
Radverkehr Boltensterstraße möglich 
Süd: nur einseitige Anbindung an 
Radverkehr Boltensterstraße möglich 
(stadtauswärts; stadteinwärts Querung 
Straße notwendig) 
Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung 
Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung 
Abschnitt 3 –Amsterdamer Str. - Boltensternstraße

Planungsabschnitt 4:  Nord- und Südlage 
Legende Gürtelverlauf: 
Kfz-Trasse 
Radverkehrstrasse 
Süd: nur einseitige Anbindung an 
Radverkehr Boltensterstraße möglich 
(stadtauswärts; stadteinwärts Querung 
Straße notwendig) 
Süd: Kreuzung Rad-Kfz 
LSA erforderlich 
Nord: Kreuzung Rad-Kfz 
(Spurwechsel) 
LSA erforderlich 
Süd: Kreuzung Rad-Kfz 
LSA erforderlich 
Alternativ Brückenbauwerk 
Nord: Option Anbindung 
Kuhweg 
Nord: beidseitige Anbindung an 
Radverkehr Boltensterstraße 
Nord: Anbindung 
Kuhweg 
Süd: Anbindung Radweg 
An der Schanz 
Positiver Aspekt zur Trassenfestlegung 
Negativer Aspekt zur Trassenfestlegung 
Wird parallel näher untersucht, 
Radverkehrsführung bis Wiener 
Platz noch offen 
Abschnitt 4 – Boltensternstraße – Mülheimer Brücke 
Berücksichtigung der Neuplanung der 
Stadtbahnhaltestelle Boltensterstraße

Beschlussvorlage Ausschuss

6225 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1627/2021 
Freigabedatum 
 10.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Trassenfindung in Teilabschnitten des Niehler Gürtels 
hier: Amsterdamer Straße bis Mülheimer Brücke und Abschnitt Merheimer Straße bis 
Amsterdamer Straße 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterplanung der Radverkehrsverbin-
dung im Verlauf des Niehler Gürtels folgende Maßnahmen zu beachten: 
 
 Im Abschnitt von der Merheimer Straße bis zur Amsterdamer Straße ist die Radverkehrsver-
bindung auf der Südseite der KVB-Trasse zu realisieren und östlich der Niehler Straße ab 
dem Parkveedel auf die Nordseite der KVB-Trasse zu verschwenken. 
 
 Im Abschnitt von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke ist eine durchgehende 
Verbindung auf der Nordseite der KVB-Trasse und auf der Südseite der KVB-Trasse eine 
Verbindung von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke zu realisieren.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Nippes uneingeschränkt zu-
stimmt.  
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 
Verkehrsausschuss 31.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat für den Niehler Gürtel von der Merheimer Straße bis zur Mülheimer Brücke 
mit Ratsbeschluss vom 07.06.2018 (Vorlagen-Nr.: 2871/2017) u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 
 
 Er beauftragt die Stadtverwaltung mit der Konkretisierung der Planung für den Bereich der 
Gürteltrasse zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße auf der Grundlage 
der Entwürfe des Büros WEST 8. 
 Die Ausgestaltung der in diesem Abschnitt entstehenden Parklandschaft soll darüber hinaus 
im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortentwickelt werden. Die Er-
gebnisse sind dem Rat vorzustellen.  
 Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Konkretisierung der Vorentwurfsplanung 
von der Amsterdamer Straße bis zur Mülheimer Brücke. Hier ist zu prüfen, ob die Radver-
kehrsverbindung auf der Nord und/ oder der Südseite geschaffen werden kann.  
 
Diesen Prüfauftrag für den Abschnitt zwischen Amsterdamer Straße und Mülheimer Brücke hat die 
Verwaltung in der Zwischenzeit durch eine Vielzahl an Untersuchungen, Abstimmungen und Ortster-
minen abgeschlossen und ist dabei zu folgendem Ergebnis gelangt: 
 
Insgesamt ist eine Realisierung der durchgehenden Radverkehrsverbindung zwischen der Amster-
damer Straße und der Mülheimer Brücke auf der Nordseite zielführender als auf der Südseite. Insbe-
sondere ist die Anbindung an der Boltensternstraße und an der Amsterdamer Straße deutlich besser 
und komfortabler als bei der Südlage, da dort Anschlussmöglichkeiten durch die baulichen Gegeben-
heiten nicht umsetzbar sind (siehe Anlagen 4 + 5). 
 
Ebenso ist die erforderliche Querung der Kfz-Fahrspur durch den Radverkehr an der Rampe Bol-
tensternstraße bei der Südlage (Lichtsignalanlage oder Bauwerk) deutlich ungünstiger als bei der 
Nordlage. 
 
Weiterhin ist die Führung der Radverbindung durch den Nordpark aufgrund entstehender Nutzungs-
konflikte problembeladen. Die detaillierte Betrachtung ist den weiteren Ausführungen des Erläute-
rungsberichtes und den entsprechenden Abbildungen zu entnehmen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die durchgängige Verbindung von der Mülheimer Brücke bis zur 
Amsterdamer Straße auf der Nordseite zu realisieren. Auf der Südseite sollte der Radverkehr lediglich 
von der Mülheimer Brücke zur Boltensternstraße (und umgekehrt) geführt werden. Somit wird ein 
sinnvoller Anschluss auch zur Südseite der Mülheimer Brücke sichergestellt. 
 
Im Abschnitt zwischen der Merheimer Straße und der Amsterdamer Straße soll nach dem Ratsbe-
schluss eine Parklandschaft entstehen. Die erforderlichen Planungen werden an ein externes Büro 
vergeben. Das Vergabeverfahren ist eingeleitet. Auch hier hat die Verwaltung Untersuchungen, Orts-
begehungen und Abstimmungsgespräche durchgeführt, um eine Vorzugstrasse festlegen zu können, 
die dann als Vorgabe in die weitere Freiraumplanung einfließen kann. Als Vorzugsvariante schlägt die

3 
Verwaltung hier die Südlage vor, um die Eingriffe in den geplanten Freiraum so gering wie möglich zu 
halten. Zwischen der Niehler Straße und der Amsterdamer Straße verschwenkt die Trasse dann in 
die Nordlage. Auch hier ist eine detaillierte Betrachtung den Ausführungen im Erläuterungsbericht und 
den entsprechenden Abbildungen zu entnehmen.  
 
Die Festlegung der Trassenführung in den vorgelegten Bereichen ist für die nun anstehenden Pla-
nungsprozesse von zentraler Bedeutung. Erst durch diese Festlegung können die nun anstehenden 
weiteren Planungs- und Untersuchungsprozesse eingeleitet werden. Die Abschnitte 1 und 5 (siehe 
Anlage 3, Übersichtsplan) sind von dieser Festlegung nicht betroffen, da hier unabhängig davon Pla-
nungsprozesse durchgeführt werden können. 
 
Für die Planungen der einzelnen Abschnitte werden zu gegebener Zeit weitere Beschlussvorlagen 
erstellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.  
Dies gilt auch für die Anbindung der Radverkehrsverbindung an den Rheinradweg im Planungsab-
schnitt 4/5. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen 
1.: Öffentlichkeitsbeteiligung 
2.: Erläuterungsbericht 
3.: Übersichtsplan 
4.: Detailansicht Lage der Radverkehrsführung 
5.: Anbindung an Amsterdamer Straße und Boltensternstraße 
6.: geplante, vorgezogene Maßnahmen 2021

Anlage 2 Erläuterungsbericht

18980 Zeichen

/ 2 
Anlage 2 
Erläuterungsbericht zur Trassenfindung Niehler Gürtel 
 
 
Planungsabschnitte 
 
Um eine durchgängige Befahrbarkeit vom Stadtbezirk Ehrenfeld bis zum Stadtbezirk Mül-
heim zu erreichen, hat die Verwaltung den Planungsraum von der Geldernstraße zur Merhei-
mer Straße und den Bereich der Mülheimer Brücke erweitert. 
 
Der gesamte Planungsraum lässt sich nunmehr in 5 Teilabschnitte gliedern, die jeweils un-
terschiedliche Planungsanforderungen stellen. 
 
Der erste Abschnitt erstreckt sich von der Geldernstraße bis zur Merheimer Straße. Die 
hier bestehende Verkehrsinfrastruktur (jeweils zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung) muss hin-
sichtlich der Ansprüche des Fahrradverkehrs umgeplant und optimiert werden. 
Der zweite Abschnitt umfasst den Bereich von der Merheimer Straße bis zur Amsterda-
mer Straße/Nordpark. Hier hat das Büro WEST 8 eine Machbarkeitsuntersuchung für die 
Ausgestaltung des Planbereichs als Grün- und Freiraum erstellt, die auch eine Radverkehrs-
verbindung berücksichtigt. Diesem Raum gilt in erster Linie die Aufmerksamkeit der Bürger-
beteiligung zur Freiraumgestaltung. Die entstehende Parklandschaft soll entsprechend des 
vorliegenden Ratsbeschlusses im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens 
weiter entwickelt werden. Die Verkehrsplanung wird hier eine Trassenführung für die Radver-
kehrsanlage in Radschnellwegequalität entwickeln, die dann in die weitere Freiraumplanung 
eingearbeitet  wird. Vorschläge für die Trassenführung und Gestaltung des Querschnittes der 
Radverkehrsanlage werden dabei mit der Grünraumplanung abgestimmt und der Politik zur 
Abstimmung vorgelegt. 
 
Im dritten Abschnitt zwischen dem Nordpark und der Boltensternstraße verläuft die be-
stehende KVB-Trasse in Dammlage. Parallel dazu sind sowohl auf der Nord-als auch auf der 
Südseite ausreichende Flächen für die Einrichtung einer Radschnellwegeverbindung vorhan-
den. Hier ist zu entscheiden, ob die Radverkehrsführung auf der Nord- und/ oder auf der 
Südseite verlaufen soll.  
 
Der vierte Abschnitt von der Boltensternstraße bis zur Mülheimer Brücke weist heute 
jeweils 2 Kfz-Fahrspuren pro Richtung aus. Aufgrund der bestehenden Verkehrsbelastungen 
ist jedoch eine Kfz-Fahrspur je Richtung ausreichend. Auch hier ist vorab zu klären, ob die 
Radverkehrsverbindung auf der Nord und/ oder auf der Südseite der KVB-Trasse geplant 
werden soll. 
 
Der fünfte Abschnitt erstreckt sich über die Mülheimer Brücke bis zum Clevischen/Ber-
gischen Ring in Mülheim. Mit Abschluss der Brückensanierung soll auch hier eine Optimie-
rung für den Radverkehr erfolgen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Abbildung 1 Planungsräume 
 
Planungsabschnitte 1 und 5 
 
Für den Planungsabschnitt 1 werden noch Verkehrsuntersuchungen an den Knoten Geldern-
straße/Gürtel und Merheimer Straße Gürtel durchgeführt. Liegen die Ergebnisse vor, kann 
entschieden werden, in welchen Maß die Knoten umgebaut und hinsichtlich der Anforderun-
gen des Radverkehrs angepasst werden können. Ziel ist der Abbau freilaufender Rechtsab-
bieger sowie ggf. eine Umnutzung einer Kfz-Fahrspur für den Radverkehr auf dem Gürtel 
zwischen den genannten Knoten.  
 
Im Planungsabschnitt 5 erfolgt derzeit die Sanierung der Mülheimer Brücke. Auch hier sind 
vertiefende Verkehrsuntersuchungen erforderlich, um Möglichkeiten einer Verbesserung der 
Situation für den Fahrradverkehr aufzeichnen zu können.  
 
Die Entscheidung welche planerischen Maßnahmen in den Planungsabschnitten 1 und 5 
umgesetzt werden, insbesondere Aussagen zur Lage der Radverkehrsverbindungen (Nord 
und/oder Südlage) haben nur marginale Auswirkungen auf die angrenzenden Planungsab-
schnitte. Die Entscheidung, in welcher Lage die Radverkehrsführung eingerichtet wird, ist 
nach Abschluss oben genannter Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. 
 
In jedem Fall werden für alle Planungen für das weitere Vorgehen in diesen Abschnitten je-
weilige Beschlussvorlagen erstellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beschluss-
fassung vorgelegt. Dies gilt z.B. für den Anschluss an den Clevischen Ring oder die Anbin-
dung an die rheinbegleitende Radverkehrsinfrastruktur im Planungsabschnitt 5. 
 
 
Planungsabschnitte 2 ,3 und 4 
 
In den Planungsabschnitten 2, 3 und 4 stellt sich ein anderer Sachverhalt dar. Der Planungs-
abschnitt 2 umfasst den Raum indem laut Ratsbeschluss eine Parklandschaft entstehen soll. 
Die Planungen hierzu sollen in einem Wettbewerbsverfahren an ein externes Planungsbüro 
vergeben werden. Die Planung der Radverkehrsverbindung wird als Vorgabe in dieses Ver-
fahren eingebracht. Hierzu bedarf es der Festlegung einer Trassenalge in diesem Abschnitt.  
Weiterhin soll der Prüfauftrag, ob die Radverkehrsverbindung in den Abschnitten 3 und 4 auf 
der Nord und /oder der Südseite der KVB-Trasse geschaffen werden kann, abgearbeitet und

- 3 - 
 
/ 4 
ein entsprechender politischer Beschluss herbeigeführt werden. Für die Abschnitte 2, 3 und 
4 sind deshalb Grundsatzentscheidungen für die jeweilige Trassenlage für die weitere Pla-
nung erforderlich. 
 
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Trassenführungen für den Fahrradverkehr in 
den Planungsabschnitten 2, 3 und 4 kurz erläutert. 
 
Auch hier werden für alle weiteren Planungen in den einzelnen Abschnitten jeweilige Be-
schlussvorlagen erstellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit 
dieser Vorlage soll nur die Trassenlage in den betroffenen Abschnitten 2, 3 und 4 geklärt 
werden, damit darauf aufbauend die weiteren Planungen konkretisiert werden können. 
 
 
Planungsraum 2-Südseite: 
 
Um den Eingriff in den Planungsraum so gering wie möglich zu halten und somit den Gestal-
tungspielraum für die Grün- und Freiraumplanung möglich wenig einzuschränken soll die 
Trasse der Radverkehrsanlage in Randlage geführt werden. Dies gilt für die Südlage oder 
auch für eine Nordlage.  
 
Im Abschnitt zwischen der Merheimer Straße und der Neusser Straße verläuft die Trasse 
deshalb unmittelbar parallel zu der Kleigartenanlage, bzw. zum Grundstück der Realschule. 
An der Neusser Straße ist eine Querungsstelle vorgesehen. Im weiteren Verlauf bis zum Nie-
hler Kirchweg wird die Lage der heutigen Führung südlich des Parkplatzes am Bezirksrat-
haus aufgenommen. Zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße soll die Führung aus 
den bereits genannten Gründen ebenfalls in Randlage geführt werden. Nach Querung der 
Niehler Straße verläuft die Trasse zunächst parallel entlang des Erschließungsweges zur Be-
bauung des Parkveedels. Sie wird dann durch den Nordpark bis zur Amsterdamer Straße 
geführt. Über ein Rampenbauwerk erfolgt dann die Anbindung der Dammlage im Abschnitt 3. 
 
 
Planungsraum 2-Nordlage: 
 
Zwischen der Merheimer Straße und der Neusser Straße verläuft die Trasse parallel zur 
Eckewartstraße, quert die Neusser Straße und wird entlang des Bezirksrathauses bis zum 
Niehler Kirchweg geführt. Die Trassenführung berührt die Parkplätze westlich der Neusser 
Straße, die Bushaltestelle und die Erschließungsstraße der Parkplätze am Bezirksrathaus. 
Zwischen Niehler Kirchweg und Niehler Straße liegt die Trasse in nördlicher Randlage. Nach 
Querung der Niehler Straße erfolgt die Fortführung bis an das notwendige Rampenbauwerk 
zur Erschließung der Dammlage im Abschnitt 3. Eine Verlagerung des Wertstoffzentrums 
östlich der Niehler Straße ist erforderlich. 
 
Im Bereich der Niehler Straße muss sowohl bei der Nord- wie auch bei der Südlage eine hier 
geplante Stadtbahnhaltestelle berücksichtigt werden. Die hier heute vorhandene Lagerfläche 
des Wertstoffzentrums muss in allen Fällen der Stadtbahnhaltestelle weichen. 
 
 
Bewertung Planungsraum 2:  
 
Zwischen der Merheimer Straße und dem Niehler Kirchweg ist für die Umsetzung einer 
Nordlage ein deutlich höherer Planungsaufwand erforderlich. So müssen insbesondere die 
Bereiche vor dem Novesiagebäude und dem Bezirksrathaus planerisch angepasst werden. 
Zeitlich ist dies deutlich längerfristig anzusehen als die Südlage. Die Qualität der nördlichen 
Führung ist nicht höher zu bewerten, als die südliche Führung, bedarf dafür allerdings einen 
deutliche höheren Planungs- und Abstimmungsaufwand. Bei der Nordlage muss im Bereich 
des Bezirksrathauses der Fussverkehr von der Hochbahn zur Bushaltestelle, bzw. zum Be-
zirksrathaus und der VHS beachtet werden. Gleiches gilt für den Bereich des Parkplatzes. 
Auch hier sind Fussgängerverkehre mit Ziel Bezirksrathaus und VHS zu beachten. Unter

- 4 - 
 
/ 5 
dem Aspekt der schnelleren und weniger aufwändigen Realisierung ist die südliche Lage der 
Radverkehrsverbindung weiterhin zu bevorzugen. 
 
In dem Abschnitt von der Merheimer Straße bis zum Niehler Kirchweg ist aus Sicht der Ver-
waltung die Südlage zu bevorzugen. 
 
Weitere Konfliktpunkte entstehen am Wertstoffhof an der Niehler Straße und im Nordpark. 
Bei einer Führung in Nordlage muss der Wertstoffhof (Niehler Straße Ost) zwingend verla-
gert werden. In der Südlage wäre eine Realisierung bei Erhalt des Wertstoffhofes denkbar. 
Allerdings erfolgt ein Eingriff in das Grundstück des Wertstoffhofes. Aus diesem Grund soll 
die Südlage vom Niehler Kirchweg bis zum Parkveedel weiter geführt werden. 
 
Eine Führung der Radverkehrsverbindung durch den Nordpark kann zu Konflikten mit den 
Nutzern und Nutzerinnen des Nordparks führen, da nicht auszuschließen ist, dass Zufußge-
hende den Radweg nutzen.  
Weiterhin ist auf der Südseite ein größerer Eingriff in den Naturraum von Nöten (Baumbe-
stand, Wurzelwerk, Versiegelung). Auf der Nordseite ist in diesem Bereich der Baumbestand 
weiter abgesetzt. Der Eingriff damit geringer. Außerdem wird die nördlich gelegene Wohnbe-
bauung besser angebunden. 
 
Aus diesem Grund soll die Verbindung östlich des Parkveedels in die Nordlage geführt wer-
den und dort weiter in Richtung Dammlage des Abschnittes 3. 
 
 
Planungsraum 3-Südseite: 
 
In diesem Abschnitt ist parallel zur KVB-Gleistrasse ausreichend Raum vorhanden, die ge-
plante Radverkehrsanlage zu realisieren. Auf dem Brückenbauwerk Amsterdamer Straße 
muss die heute vorhandene Basketballanlage verlagert werden. Eine Fußwegeverbindung ist 
möglich, allerdings ist die Anbindung zur Boltensternstraße problematisch. Ggf. kann diese 
im Zusammenhang mit der an der Boltensternstraße geplanten Stadtbahnhaltestelle ermög-
licht werden. Zur KVB Trasse hin muss eine Zaunanlage errichtet werden. 
 
Ein Anschluss an die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur erfolgt an der Amsterdamer 
Straße, allerdings nur auf der westlichen Seite. Die baulichen Gegebenheiten lassen dies auf 
der östlichen Seite nicht zu. Somit muss der Radverkehr mit Ziel stadtauswärts die Amster-
damer Straße queren. Möglicherweise kann im Rahmen der beabsichtigten Umplanungen 
auf dem Grundstück des Bundesverwaltungsamtes ein Anschluss auf der östlichen Seite re-
alisiert werden, allerdings eher langfristig. Auch kann ein Anschluss zur Barbarastraße her-
gestellt werden. Die ehemalige Straßenplanung hat die hierfür erforderlichen Flächen reser-
viert.  
 
Westlich der Amsterdamer Straße wird dann die Dammlage verlassen. Die Trasse mündet 
dann über eine Rampe in den Nordpark. Der Nordpark ist sehr attraktiv und Ziel vieler Erho-
lungssuchender. Aufgrund des Besucheraufkommens kann es zu Konflikten mit dem Rad-
verkehr kommen, da nicht sichergestellt ist, dass Fußgänger auch die Radverkehrsanlage 
nutzen. Vom Amt für Grünflächen wird eine Führung des Radverkehrs durch den Nordpark 
abgelehnt. 
 
 
Planungsraum 3-Nordseite: 
 
Über das Brückenbauwerk Boltensternstraße wird die Radverkehrstrasse Richtung Nippes 
geführt. Auch hier ist neben der KVB-Trasse ausreichend Platz für eine Radverkehrsanlage, 
ebenso kann ein Fußweg von der Boltensternstraße in westliche Richtung berücksichtigt 
werden. Zur KVB-Trasse hin ist eine Zaunanlage zu errichten. Sowohl in der Nord, wie auch 
in der Südlage ist die geplante Stadtbahnhaltestelle am Brückenbauwerk Boltensternstraße 
zu berücksichtigen.

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Der Anschluss an die Radwege entlang der Amsterdamer Straße erfolgt sowohl auf der 
Westseite wie auf der Ostseite, sodass eine Anbindung stadteinwärts und stadtauswärts 
ohne Querung der Amsterdamer Straße möglich ist. 
 
Westlich der Amsterdamer Straße wird die Dammlage verlassen. Hier muss eine Rampenan-
lage errichtet werden. Dabei muss die Urban Gardening Anlage und ein kleiner Spielplatz 
berücksichtigt werden. Ggf. sind hier kleinere Anpassungen erforderlich. 
 
 
Bewertung Planungsraum 3: 
 
Im Planungsraum 3 erlaubt nur die Nordlage einen Anschluss der Radschnellverbindung auf 
beiden Seiten der Amsterdamer Straße. Bei der Südlage ist nur ein einseitiger Anschluss (im 
Westen) möglich, da das Grundstück des Bundesverwaltungsamtes hier an die Trasse an-
schließt, die für eine Anbindung notwendigen Flächen möglicherweise nur längerfristig zur 
Verfügung stehen wird.  
 
Gleiches gilt für den Anschluss an der Boltensternstraße. Auch hier ist eine beidseitige An-
bindung nur bei der Nordlage möglich. Die vorhandenen baulichen Gegebenheiten lassen 
eine Anbindung bei der Südlage auf der Westseite der Boltensternstraße nicht zu. 
 
 
Planungsraum 4-Südseite: 
 
Auf dem Niehler Gürtel stehen dem Kfz-Verkehr zwischen der Mülheimer Brücke und der 
Boltensternstraße auf der Südseite in Fahrtrichtung Mülheim zwei Fahrspuren zur Verfü-
gung. Die Kfz-Verkehrsbelastungen in diesem Abschnitt lassen es zu, auf eine Kfz-Spur zu 
verzichten und stattdessen eine Kfz- Spur dem Radverkehr zu Verfügung zu stellen. Der 
Radverkehr kann hier im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Eine bauliche Trennung von 
Kfz-Spur und Radspur ist erforderlich.  
 
Von der Mülheimer Brücke kommend (und Gegenrichtung) quert der Radverkehr zunächst 
die Straße „Auf der Schanz“. An dieser Querungsstelle ist die Einrichtung einer Lichtsignal-
anlage erforderlich, um eine gefahrlose Kreuzung zu ermöglichen. Die Kfz-Verkehrsstärken 
von Süden kommend (An der Schanz) sind zu hoch, um hier unsignalisiert und ungeschützt 
zu queren. Eine erste Leistungsfähigkeitseinschätzung weist nach, dass es zu keinen nen-
nenswerten Einschränkungen des Kfz-Verkehrs kommen wird. 
 
Im weiteren Verlauf wird die südliche Fahrspur dem Radverkehr gewidmet. Die nördliche, der 
KVB-Trasse zugewandte Spur verbleibt für den Kfz-Verkehr. So wird der bestehende Ver-
kehrsraum bis zur Boltensternstraße umgenutzt. Über die hier vorhandene Rampe erfolgt 
dann der Anschluss an die Boltensternstraße. An der heute zweispurigen Rampe wird eben-
falls eine Fahrspur für den Radverkehr umgenutzt. 
 
Soll die Radverkehrsverbindung in der Südlage in Richtung Nippes weiter verlängert werden, 
so muss diese die Kfz-Fahrspur queren. Hier wäre vor Rampenbeginn (Dammlage) die In-
stallation einer Lichtsignalanlage vorstellbar. Bei dieser Lösung liegt der Haltebereich (und 
auch die Anfahrzone) des Kfz-Verkehrs vor der Lichtsignalanlage in einer Steigungsstrecke. 
Vor dem Hintergrund einer relativ hohen Lkw-Belastung hat dies Auswirkungen auf die Leis-
tungsfähigkeit. Alternativ kommt eine planfreie Querung durch Schaffung eines Brückenbau-
werks infrage. Dies ist allerdings sehr zeitaufwändig und kostenintensiv. 
 
Bei der Südlage erfolgen Anschlüsse an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur an der 
Boltensternstraße und an „An der Schanz“. Die Boltensternstraße kann jedoch nur auf der 
östlichen Seite angebunden werden. Auf der westlichen Seite ist diese aufgrund der bauli-
chen Gegebenheiten nicht möglich. Somit erfolgt eine direkte Anbindung nur in Richtung 
stadtauswärts, stadteinwärts muss die Boltensternstraße gequert werden.

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Planungsraum 4- Nordseite: 
 
Auf der Nordseite stehen dem Kfz-Verkehr ebenso wie auf der Südseite 2 Fahrspuren zur 
Verfügung. Auch hier erfordert die Verkehrsbelastung nicht zwingend eine Zweispurigkeit, 
sodass hier ebenfalls eine Kfz-Fahrspur für den Radverkehr umgewidmet werden kann. Der 
Radverkehr kann im Zweirichtungsverkehr geführt werden, baulich abgetrennt vom Kfz-Ver-
kehr. Von der Mülheimer Brücke kommend wird der Radverkehr auf diese separate Spur ge-
führt. Eine Querung des Kfz-Verkehrs erfolgt nicht. Im Bereich der Rampe zum Kuhweg 
muss eine bauliche Anpassung erfolgen, da hier ein Engpass besteht. Hier sind weiterhin 
zwei Fahrspuren erforderlich, eine in Richtung Gürtel, die andere in Richtung An der Schanz. 
Um eine ausreichende Breite für die Radverkehrsinfrastruktur zu erhalten ist deshalb eine 
bauliche Erweiterung notwendig. 
 
Im weiteren Verlauf in Richtung Boltensternstraße erfolgt dann ein Spurwechsel. Die Radver-
kehrstrasse wird dann zur KVB-Trasse hin verlegt. Der Spurwechsel erfolgt im Schutz einer 
Lichtsignalanlage, nach einer Leistungsfähigkeitsabschätzung ist dies ohne nennenswerte 
Einschränkung für den Kfz-Verkehr möglich. Durch diesen Spurwechsel werden Konflikte mit 
dem Kfz-Verkehr vermieden, die sonst ab der Kfz- Zufahrt vom Kuhweg zum Gürtel entstan-
den wären. So kann der Radverkehr konfliktfrei bis zur Boltensternstraße geführt werden.  
Die Weiterführung in Richtung Nippes ist ebenfalls konfliktfrei über die vorhandene Brücke 
möglich. Es erfolgt keine weitere Querung mit dem Kfz-Verkehr. 
 
Anschlüsse an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur sind unmittelbar an der Mülheimer 
Brücke zum Kuhweg vorhanden. Die Boltensternstraße kann auf der östlichen Seite über die 
vorhandene Rampe angebunden werden. Auf der Westseite ist der Bau einer weiteren An-
schlußrampe möglich, sodass eine direkte Anbindung stadteinwärts und stadtauswärts an 
die Boltensternstraße erfolgen kann. 
 
Eine zusätzliche Rampe kann eine Anbindung an den vorhandenen Radweg vom Kuhweg 
zur Boltensternstraße ermöglichen. 
 
 
Bewertung Planungsraum 4: 
 
Da im Planungsraum 3 die Nordlage gewählt wurde, ist die Weiterführung in der Nordlage in 
diesem Abschnitt zwingend, um eine durchgehende Verbindung zu schaffen. Allerdings 
schlägt die Verwaltung hier auch eine Verbindung auf der Südlage vor. Da auf der Mülheimer 
Brücke der Radverkehr auf beiden Seiten geführt werden soll, würde  der Verzicht auf die 
Südlage dazu führen, dass der Radverkehr von der Mülheimer Brücke kommend nur bis zur 
Straße „An der Schanz“ geführt wird und dort an die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur 
angebunden werden muss. Verkehre in Richtung Mülheim könnten dann auch nur von dieser 
bestehenden Radverkehrsinfrastruktur einfließen. Gegenüber dem heutigen Zustand wird 
dies keine Verbesserung darstellen. Ein deutlich höherer Verkehrswert wird erreicht, wenn 
die Radverkehrsverbindung in der Südlage bis zur Boltensternstraße geführt wird und dort an 
die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur angebunden wird. 
 
Anbindung an den rheinbegleitenden Radweg 
 
Unabhängig von den bisherigen Überlegungen zur Planung der Radschnellwegverbindung 
im Verlauf des Niehler Gürtels muss eine Planung erstellt werden, um die Anbindung an den 
rheinbegleitenden Radweg zu verbessern. 
 
 
 
 
Abbildungen als Anlage 3 bis 6

Anlage 7 - Zusammenfassung Bürgerinformationsveranstaltung Niehler Gürtel (09.06.21)

3273 Zeichen

Anlage 7 
  
 
Zusammenfassung der digitalen Bürgerinformationsveranstaltung 
zur Radverkehrsplanung Niehler Gürtel Dienstag, 09.06 2021, 
18:00 – 19:30 Uhr 
Teilnehmende: 
Frau Dr. Siebert, Bezirksbürgermeisterin Nippes//Vom Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung: Herr Harzendorf, Herr Möllers, Herr Leitow /Frau Ingendaay von der 
BauData Projektentwicklungs- und Beratungsgesellschaft 
 
Ablauf: 
Die Moderation erfolgte durch Frau Ingendaay. Nach Vorstellung der Teilnehmenden 
Grußwort durch Fr. Dr. Siebert. Anschließende Vorstellung der Radverkehrsplanung Niehler 
Gürtel. Im Anschluss daran Diskussionsrunde mit Beantwortung der Fragen der 
Zuschauer*innen durch die Anwesenden. In der Spitze waren 56 Teilnehmende der 
Veranstaltung zugeschaltet. 
 
Fragen, Kommentare und Antworten zu folgenden Themenbereichen: 
 Gestaltung und Breite des Radschnellweges: Die einzelnen Abschnitte haben 
verschiedene Charakteristika; es geht darum in allen Abschnitten möglichst viel Platz 
für den Radverkehr herzustellen. Wo welche Breite von 4 bis 5 Metern erzielt werden 
kann, muss geprüft werden. 
 Radverkehrsregelung an Knotenpunkten: Hängt von der Trassenlage ab. Kann daher 
noch nicht abschließend beantwortet werden; es gibt dazu jedoch Vorüberlegungen. 
 Mögliche Pop-up-Bike-Lane im Bereich Mauenheimer Gürtel – Kempener Str.: 
Kurzfristig sollen zwei vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden. 
 Kosten für die Errichtung des Radschnellweges: Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu 
beziffern. 
 Radverkehrssituation auf der Mülheimer Brücke und zukünftige Planung in diesem 
Bereich: Zukünftig planerische Prüfung, ob und wie weit Wegnahme einer KFZ-Spur; 
zukünftig Verkehrsuntersuchungen in diesem Bereich. Im Bereich der Pylone wird es 
im Zuge der Sanierung eine Aufweitung der Rad-/Fußwege geben (u. a. aus Gründen 
des Denkmalschutzes nur im Bereich der Pylone). 
 Schlechte Beleuchtungssituation einiger Abschnitte: Der Radschnellwegstandard 
beinhaltet in der Regel auch eine durchgängige Beleuchtung. Konkrete 
Ausgestaltungen etc. sind im weiteren Planungsabschnitt entsprechend den 
verschiedenen Abschnitten zu berücksichtigen. 
 Zeitlicher Rahmen für bestimmte Maßnahmen und das gesamte Projekt: Es gibt 
verschiedene Zeithorizonte von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Eine 
Zwischenlösung mit durchgängiger Befahrbarkeit ist bis 2023 angestrebt, die 
endgültige Fertigstellung ist abhängig von der Brückensanierung. 
 Unterstützung des Projekts durch BV Nippes: Die Tendenz ist, dass die BV Nippes 
das Projekt unterstützen wird. 
 Begleitende Grünflächengestaltung/Freiraumplanung: Wird in einem separaten 
Bürgerbeteiligungsverfahren vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
behandelt. 
 Barrierefreiheit, z. B. bei Rampenanlagen: Anhand der gängigen Regelwerke wird 
eine Barrierefreiheit sichergestellt. 
 Zugriff auf private Eigentumsflächen: Soweit heute abzusehen, ist die Stadt Köln in 
Besitz aller für die Planung relevanter Flächen. 
 Service-Punkte mit Werkzeug und Luftpumpen: Aktuell noch nicht Gegenstand der 
Planung, die Idee wird im weiteren Projektverlauf aber herangezogen. 
Projektentwicklungs- und   Eupener Str. 57  Tel.: +49 221 67 02 55 33 
Beratungsgesellschaft mbH  50933 Köln  info@baudata.net

Beratungsverlauf (2)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Amsterdamer Straße 1627
  • Merheimer Straße
  • Niehler Straße
  • Boltensternstraße 6
  • Geldernstraße 2021
  • Kempener Straße
  • Neusser Straße
  • Eckewartstraße
  • Barbarastraße
  • Eupener Straße 57
  • Mülheimer Brücke
  • Kirchweg
  • Niehler Kirchweg
  • An der Schanz
  • Mauenheimer Gürtel
  • Niehler Gürtel
  • Wiener Platz
  • Straße 16
  • Parkgürtel
  • Straße 20
  • Kuhweg
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1627/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.05.2021
Erstellt
29.04.2021 10:30