V/0416/2009
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0004/2009 vom 02.03.2009 - "Kinderhauser Schleife - Wohnverhältnisse verbessern und soziales Umfeld stärken"
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a-r-0004-2009
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2009
RATSFRAKT ION
02. März 2009
Antrag
Kinderhauser Schleife - Wohnverhältnisse verbessern und soziales
Umfeld stärken
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt ,
• den gegenwärtigen Sachstand über die Eigentumsverh ältnisse und dazu
absehbare Entwicklungen bezüglich der 685 Wohnungen in der Kinderhauser
"Schleife" darzustellen, die sich aktuell im Eigent um von Babcock + Brown
und der Nau Real Estate Group befinden
• die ihr vorliegenden Informationen über den Instan dsetzungs- und
Sanierungsaufwand der 685 Wohnungen, die sich im Ei gentum von Babcock
+ Brown und der Nau Real Estate Group befinden, zus ammenzustellen sowie
weitere zusätzliche Informationen einzuholen
• Handlungsoptionen der Stadt und deren Konsequenzen sowohl für den Fall,
dass die Eigentümer ihren Wohnungsbestand ganz oder teilweise verkaufen
als auch für den Fall, dass es bei den bisherigen E igentumsverhältnissen
bleibt, aufzuzeigen. Ziel soll es sein, die Wohnver hältnisse zu verbessern
sowie das soziale Umfeld zu stärken.
Begründung:
Seit dem Erwerb der Wohnungen in der so genannten "Schleife" in Kinderhaus-West
durch die Nau Real Estate Group und Babcock + Brown sind offenbar trotz anders
lautender Zusagen keinerlei Investitionen vorgenommen worden.
Die örtliche Wohnsituation – desolater Zustand der Wohnungen, hohe
Mieterfluktuation, hohe Leerstandsquote und die damit einhergehende
Imageverschlechterung des gesamten Stadtteils Kinderhaus – begründen ein
öffentliches Interesse an der Situation und führen zu einem erhöhten
Handlungsbedarf der Stadt Münster.
Um die Konsequenzen eines möglichen Handelns der Stadt einschätzen zu können,
wird die Verwaltung beauftragt, Handlungsoptionen und deren Auswirkungen zu
ermitteln und darzustellen.
Gez. H.-Dieter Sellenriek
CDU-Fraktion im Rat
Carola Möllemann-Appelhoff
FDP-Fraktion im Rat
a-r-0009-2009
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0009/2009 1 Antrag 16.03.2009 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Handlungskonzept Nordwestschleife Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Um eine nachhaltige Behebung der städtebaulichen Mi ssstände und eine Verbesserung der sozialen Situation in der Nordwest schleife im Stadtteil Kinderhaus zu erreichen, werden unverzüglich folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die Unternehmen Babcock & Brown sowie Nau Real Estate Group , die als Eigentümer von Wohnhäusern in der Nordwestschleife erkennbar ihren sozialen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind un d beispielsweise die Gebäudeinstandhaltung massiv vernachlässigt haben, werden aufgefordert, endlich im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu hand eln und umgehend den aufgelaufenen Investitionsstau zu beseitigen. Die V erwaltung soll in diesem Sinne Gespräche mit den betroffenen Unternehmen füh ren und zu einem klärenden Abschluss bringen. 2. Die Verwaltung legt in diesem Zusammenhang (gege benenfalls nicht- öffentliche) Berichte vor zu ihren bisherigen Aktivitäten in der Nordwestschleife sowie zu den rechtlichen und sonstigen Intervention smöglichkeiten der Stadt im Sinne einer dauerhaften Verbesserung der städtebaulichen Missstände und der sozialen Probleme. 3. Vorsorgliche Einleitung vorbereitender Untersuch ungen für den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß Baugesetzbuch. Die damit mö glichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sollen das „Geb iet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessern od er umgestalten“ (§ 136 BauGB). 4. Initiierung einer leitbildgestützten Rahmenplanu ng für die Nordwestschleife. Hier soll vor allem die angestrebte zukünftige städ tebauliche Situation geklärt werden. Im Rahmen eines möglichen sog. Stadtumbaus bestehen unterschiedliche Optionen, die Planungsfehler der V ergangenheit zu korrigieren. Es ist zu prüfen, ob dieser Prozess an das Projekt „Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide“ angekoppelt oder ob hier e in zusätzlicher Weg beschritten werden soll. In jedem Fall ist die Bete iligung der Bürgerschaft und der Akteure aus dem Projekt „Soziale Stadt“ vorauszusetzen. 2 5. Die Verwaltung klärt die Voraussetzungen und Rah menbedingungen für die Übernahme bzw. den Ankauf der Wohnungen von Babcock & Brown sowie der Nau Group in der Nordwestschleife für den Fall, dass diese Eigentümer nicht willens oder in der Lage sind, sich an der Umsetzung der Sanierung bzw. der Rahmenplanung zu beteiligen (Klärung der Mitwir kungsbereitschaft im Rahmen der erwähnten „Vorbereitenden Untersuchungen“). Zudem sollen die Fördermöglichkeiten aus Programmen von Bund, Land u nd EU geklärt werden. 6. Vorbereitung einer eigentumsrechtlichen bzw. woh nungswirtschaftlichen Auffanglösung unter Beteiligung einer oder mehrerer vor Ort bereits tätigen Wohnungsunternehmen oder einer Auffanggesellschaft mit Drittbeteiligung bei mangelnder Beteiligungsbereitschaft oder -möglichke it der bisherigen Eigentümer. 7. Fortsetzung des Projekts „Soziale Stadt Kinderha us-Brüningheide“ über das Jahr 2010 hinaus. Die Stadt wird beauftragt, entspr echende Vorbereitungen zu treffen. 8. Einrichtung einer „Clearingstelle“ für Mieterinn en und Mieter im Stadtteil Kinderhaus. 9. Ständige Berichterstattung über den Fortgang der Aktivitäten zu den Punkten 1. bis 8. im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Nord. Begründung: Bereits seit Jahren sind in der Nordwestschleife im Stadtteil Kinderhaus in einigen Bereichen ganz erhebliche Mängel bezüglich des äuße ren wie des inneren Wohngebäudezustandes, des Wohnumfeldes und auch bez üglich der Erfüllung der ursprünglich vorgesehenen Funktion als attraktives Wohnquartier insgesamt festzustellen. Der enorme Investitionsstau in den W ohnungsbeständen der Unternehmen Babcock & Brown sowie Nau Real Estate G roup, die damit verbundenen städtebaulichen Mängel und die negative n Folgen für die Mieterinnen und Mieter begründen ein öffentliches Interesse an einer unverzüglichen Behebung dieser Zustände. Hierzu bestehen nach dem Baugesetz buch unterschiedliche Instrumente, mit deren Hilfe die Stadt eingreifen k ann und die Teil eines umfassenderen „Handlungsprogramms Nordwestschleife“ sein sollen. Beantragt wird die Einleitung vorbereitender Unters uchungen für den Erlass einer Sanierungssatzung nach BauGB, um einen verbindliche n Weg zur Sanierung des Wohnungsbestandes sowie zur Beseitigung der sonstig en Missstände festzulegen. In diesem Zusammenhang sollte darüber hinaus eine R ahmenplanung für die Nordwestschleife angestoßen werden, die die angestr ebte zukünftige städtebauliche Situation im Rahmen eines möglichen sog. „Stadtumba us“ klärt. Die Beteiligung der Bürgerschaft und der Akteure aus dem Projekt „Sozia le Stadt“ sollte hier sichergestellt werden. Für den Fall, dass die heuti gen Eigentümer nicht willens oder in der Lage sind, sich an der Umsetzung der Sanieru ng bzw. der Rahmenplanung zu beteiligen, sollte zudem eine wohnungswirtschaftlic he Auffanglösung unter 3 Beteiligung einer oder mehrerer vor Ort bereits tät iger Wohnungsunternehmen vorbereitet werden. Zu einem „Handlungsprogramm Nordwestschleife“ gehört auch die Fortsetzung des seit 2007 laufenden Projekts „Soziale Stadt Kinderh aus-Brüningheide“. Die bislang erkennbaren Erfolge dieses integrierten Maßnahmepla ns etwa in den Bereichen Bildung, Integration und soziale Netze sollten nach Möglichkeit verstetigt und daher - in Abstimmung mit einer möglichen Sanierungssatzung - Vorbereitungen für eine Fortsetzung des Projekts über das Jahr 2010 hinaus getroffen werden. Darüber hinaus sollte für die betroffenen Mieterinn en und Mieter eine sog. „Clearingstelle“ im Stadtteil eingerichtet werden, wo Rat und Hilfestellung angeboten werden. Die Frage der Trägerschaft sollte einverneh mlich zwischen Stadt und Mieterorganisationen geklärt werden. Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wint zler Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhja lmsson Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Marianne Hopmann
Beschlussvorlage
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V/0416/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0004/2009 vom 02.03.2009 - "Kinderhauser Schleife - Wohnverhältnisse verbessern und soziales Umfeld stärken" Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0009/2009 vom 16.03.2009 - "Handlungskonzept Nordwestschleife" Beratungsfolge 24.06.2009 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Bericht zur aktuellen Situation und den bisherigen Aktivitäten der Ver- waltung im Wohnquartier Kinderhaus-Brüningheide zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung setzt die Beratung der Mieterinnen und Mieter – wie in der Begründung skizziert – fort und initiiert den beschriebenen kontinuierlichen Austausch mit den sozialen Institutionen vor Ort. 3. Soweit Mieten und Heiz- und Nebenkosten im Rahmen von Leistungen nach den Sozialge- setzbüchern II und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen sind, wird die Verwaltung im Einzelfall bei Neuanmietungen prüfen, ob die Angemessenheitssätze dem tatsächlichen Mietwert entsprechen und gegebenenfalls nur den geringeren Betrag anerkennen; bei bestehenden Mietverhältnissen wird verstärkt vor Ort auf die Möglichkeit der Nutzung von Mieterberatungsscheinen hingewiesen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen und in der Bezirksvertretung Nord ein Handlungskonzept für das Wohnquartier Kinderhaus- Brüningheide vorzulegen, das folgende wesentliche Eckpunkte enthält: • Analyse und Bewertung aller privat- und wohnungswirtschaftlicher sowie städtebauli- cher Instrumente und Maßnahmen mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse und des sozialen Umfeldes • Prüfung und Darstellung der Fördermöglichkeiten aus Programmen von EU, Bund und Land zur Mitfinanzierung möglicher städtebaulicher Maßnahmen. Vorlagen-Nr.: V/0416/2009 Auskunft erteilt: Frau Regenitter Ruf: 492 64 00 E-Mail: RegenitterG@stadt-muenster.de Datum: 29.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0416/2009 Begründung: 1. Inhalt der Anträge Intention des gemeinsamen Antrags der CDU- und FDP-Fraktionen sowie des Antrags der SPD-Fraktion ist, die Wohn- und Lebenssituation der Mieterinnen und Mieter im Wohnquar- tier Kinderhaus-Brüningheide und die soziale Situation insgesamt nachhaltig zu verbessern. Die Verwaltung greift das Anliegen der Fraktionen auf, dem Rat zunächst zum aktuellen Sachstand und den bisherigen Aktivitäten im Wohnquartier zu berichten. Hiernach werden Vorschläge zum weiteren Verfahren im Sinne der Anträge unterbreitet. 2. Aktueller Sachstand Im Wohnquartier Kinderhaus-Brüningheide gibt es 1.095 Wohnungen. Babcock & Brown Residential Property 4 S.à.r.l. & Co KG (B & B), ein Investmentfonds, dessen Gesellschaftssitz München ist, erwarb im November 2005 630 Wohnungen von der Wohnungsgesellschaft Münsterland GmbH. Davon sind 519 Wohnungen öffentlich geför- dert. Zwischen B & B und der australischen Investmentfirma GPT-Group besteht ein Joint Ven- ture. Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass B & B sich aufgrund der Auswir- kungen der internationalen Finanzkrise aus dem Immobiliengeschäft zurückgezogen hat. Die Eigentümerstruktur wird sich verändern. Es ist davon auszugehen, dass die GPT- Group Australien über eine europäische Tochter, GPT Halverton mit Sitz der Europazentra- le in London, ein Investment und Asset Management Unternehmen, die Anteile von B & B übernehmen wird. Die GPT-Group soll finanziell stabil sein (Veröffentlichung in den Westfä- lischen Nachrichten vom 04.03.2009). Die Nau Real Estate Group AG, ein Berliner Immobilienunternehmen, ist seit Dezember 2006 Eigentümerin von 55 geförderten Wohnungen. Die Wohn + Stadtbau GmbH besitzt 185 Wohnungen, die Firma Sahle verfügt über 124 Wohnungen. Der WohnSieger GbR ge- hören 101 Wohnungen. Auch diese 410 Wohnungen sind öffentlich gefördert. Die städtischen Belegungsrechte für die geförderten Wohnungen sind seit Mitte der 1980er Jahre abgelaufen. Das heißt, die Eigentümer haben die freie Mieterauswahl. Zur Verbesse- rung der Sozialstruktur hat die Verwaltung allen Wohnungsgesellschaften im Wohnquartier seit 2004 die Möglichkeit eingeräumt, die ö ffentlich geförderten Wohnungen auch an Haus- halte zu vermieten, die nicht über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Die Nettokaltmieten für die öffentlich geförderten Wohnungen von B & B und der Nau Group liegen zwischen 3,01 €/qm und 4,80 €/qm. Für die freifinanzierten Wohnungen wer- den Mieten von 3,63 €/qm bis 4,62 €/qm bezahlt. Nach der letzten Erhebung im März 2009 standen im Bestand der Nau Group 18 Wohnun- gen leer (rd. 33 %), im Bestand von B & B waren 104 Wohnungen nicht vermietet (17 %). In den 563 vermieteten Wohnungen lebten 393 Haushalte, deren Mieten von der Stadt Münster übernommen werden (rd. 70 %). Nennenswerte Investitionen zur Verbesserung der Gebäudequalität und des Wohnumfel- des haben weder B & B noch die Nau Group getätigt. Aktuelle belastbare Informationen zur Bewertung des Sanierungsstaus liegen für die Woh- nungen der Nau Group und von B & B nicht vor. Der Geschäftsführer der Wohnungsgesell- - 3 - V/0416/2009 schaft Münsterland mbH bezifferte seinerzeit das Investitionsvolumen für die Modernisie- rung des Bestandes von 630 Wohnungen vor Verkauf an B & B im Jahr 2005 auf 15 Mio. Euro. Das geht aus einer Presseveröffentlichung der Westfälischen Nachrichten vom 31.08.2005 hervor. Der Vorstand der Nau Group bewertet den Zustand seines Wohnungsbestandes allerdings als befriedigend und dem Baualter entsprechend. Vor diesem Hintergrund kann auch wei- terhin nicht mit einem nennenswerten finanziellen Engagement der Nau Group gerechnet werden. Ein Verkauf des Wohnungsbestandes käme – laut Aussage des Vorstandes - nicht in Betracht. 3. Aktivitäten der Verwaltung Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen Seit Jahren arbeitet die Verwaltung mit den Wohnungseigentümern mit Ausnahme der Nau Group und deren Voreigentümer zusammen, um die Wohn- und Lebenssituation der Mieter und Mieterinnen in Kinderhaus-Brüningheide zu verbessern. Im Februar 2005 unterzeich- neten die Wohnungsunternehmen (seinerzeit noch u. a. die Wohnungsgesellschaft Müns- terland mbH) eine Kooperationsvereinbarung, der B & B im Februar 2006 beigetreten ist. Die Vertreter der von B & B beauftragten Hausverwaltung, der Krüger Immoblien GmbH, nehmen regelmäßíg an den von der Verwaltung initiierten Arbeitsgruppen und auch an den Handlungsfeldkonferenzen zum Handlungsfeld Wohnen im Rahmen des Programms „Sozi- ale Stadt“ teil. Gemeinsam mit anderen Wohnungseigentümern beteiligen sich B & B an verschiedenen Aktionen (z.B. Blumenaktion, Jubiläumsfeier 25-Jahre Zentrum Kinderhaus, Clean Kinderhaus, Familienkalender) und finanzieren anteilig die Projekte des Programms „Soziale Stadt“ im Handlungsfeld Wohnen. Im letzten Gespräch Mitte Mai d. J. mit Vertretern der Krüger Immobilien GmbH wurde die schon in der örtlichen Presse angekündigte Freigabe von Mitteln in Höhe von 1,5 Mio. Euro durch B & B für verschiedene Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen in den Woh- nungen, den Treppenhäusern und den Eingangsbereichen bestätigt. Auch werde der Mie- terservice vor Ort verbessert. Die Verwaltung wird die angekündigten Maßnahmen beglei- ten und unterstützen. In dem gemeinsamen Gespräch bekräftigten die Vertreter der Krüger Immobilien GmbH, dass ein Verkauf der 630 Wohnungen nicht geplant sei. Hierauf hatte der Geschäftsführer der Barg Holding, zu der die Krüger Immobilien GmbH gehört, schon im März 2009 hingewiesen (Veröffentlichung in der Münsterschen Zeitung vom 04.03.2009). Ganz aktuell konnte die Verwaltung in Erfahrung bringen, dass die Barg Holding bis zum 30.09.2009 aufgelöst wird. Entsprechende Hinweise hatte der Vorsitzende der Geschäfts- leitung der Barg Holding, Jens Christophers, bereits im März 2009 gegeben (Veröffentli- chung in der Münsterschen Zeitung vom 04.03.2009). Es soll aber sichergestellt sein, dass zum 01.07.2009, spätestens aber zum 01.08.2009, eine neue Hausverwaltung vor Ort die Wohnungsbestände in Kinderhaus-Brüningheide betreuen wird. Es sollen alle bisherigen Engagements der Krüger Immobilien GmbH uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Nau Group hat hingegen auf mehrere Schreiben der Verwaltung, zu dem Sanierungs- stau in ihren Wohnungsbeständen Stellung zu nehmen, nicht reagiert. Die Verwaltung hat die für die Nau Group vor Ort tätige Hausverwaltung bisher ebenfalls ohne Erfolg mehrfach gebeten, an den Handlungsfeldkonferenzen zum Handlungsfeld Wohnen teilzunehmen und aktiv bei den Projekten des Programms „Soziale Stadt“ mitzu- wirken. - 4 - V/0416/2009 Maßnahmen nach dem Bauordnungsrecht Die Verwaltung hat gemeinsam mit Vertretern der Krüger Immobilien GmbH im März d. J. eine Begehung der Wohnungsbestände und des Wohnumfeldes durchgeführt. Bis auf ei- nen Defekt bei einer Rauchabzugsanlage in einem Gebäude konnte kein bauordnungs- rechtlicher Mangel festgestellt werden, den die Eigentümerin zu vertreten hat. Der Mangel ist umgehend behoben worden. Einige Mieter der Erdgeschosswohnungen haben ver- schiedene Anbauten vor ihren Terrassen angebracht, die im Brandfall einen Flammen- überschlag in das 1. Obergeschoss erwarten lassen. Aus Gründen des Brandschutzes werden die betroffenen Mieter um Beseitigung der Anbauten gebeten. Bei einer bereits im Sommer 2008 durchgeführten Besichtigung der Wohnungsbestände der Nau Group konnten einzelne sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt werden. Nach Aufforderung durch das Bauordnungsamt wurden die Mängel beseitigt. Maßnahmen nach dem Wohnungsgesetz NRW (WOG) Das WOG ermächtigt die Gemeinden, gegenüber Eigentümern die Instandsetzung ihrer Wohnungen anzuordnen, wenn der Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist oder wenn die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung besteht. Die Hürden für die An- wendung des Wohnungsaufsichtsrechts sind hoch. Das Prinzip der freiwilligen Abhilfe durch die Hauseigentümer steht im Vordergrund. Aufgrund von Mängelanzeigen einiger Mieter im Wohnungsbestand von B & B hat die Verwaltung die betroffenen Wohnungen be- sichtigt. In den Fällen, in denen sich die Mängel bestätigt haben, hat die Verwaltung die Krüger Immobilien GmbH zur Abhilfe aufgefordert. Mieterberatung Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ fanden in den Monaten Februar und März d. J. vier Mieterschulungen zu mietvertraglichen Rechten und Pflichten statt, die eine Vertreterin des MieterInnenschutzvereins im Auftrag der Verwaltung durchgeführt hat. Die über 20 Mieterinnen und Mieter, die jeweils an den Schulungen teilgenommen haben, bewerteten die ihnen vermittelten sachlichen Informationen als hilfreich im Umgang mit ihren Vermie- tern. Die Verwaltung wird, nicht zuletzt vor diesem Hintergrund, die Mieterberatung intensivieren. Mieterinnen und Mieter, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerber- leistungsgesetz beziehen, haben die Möglichkeit, sich mit Mieterberatungsscheinen des Sozialamtes und der Arbeitsgemeinschaft Münster an die örtlichen Mietervereine zu wen- den, um z. B. die Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen oder Mietminderungen bei Mängeln durchzusetzen. Hiervon machen einzelne Mieterinnen und Mieter der Wohnungen in Kinderhaus-Brüningheide bereits Gebrauch. Leistungsberechtigte Mieterinnen und Mieter werden nun offensiv auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Mieterberatungsscheinen hingewiesen, mit denen eine Mitglied- schaft in einer Mietervereinigung begründet werden kann. Mieterberatungsscheine sollen künftig auch von einer dafür autorisierten unabhängigen Stelle im Wohnquartier Kinder- haus-Brüningheide an leistungsberechtigte Haushalte ausgegeben werden. Die Träger und Vereine aus dem Wohnquartier, die im engeren und weiteren Sinne Bera- tungen für Mieterinnen und Mieter anbieten, werden zur verbesserten Abstimmung zu ei- nem gemeinsamen Austausch eingeladen. Zu beteiligen sind die Anbieter von Schuldner- beratungen, der Wohnungslosenhilfe, die Mietervereine, das Sozialbüro, das Begegnungs- zentrum Sprickmannplatz und weitere Anbieter. - 5 - V/0416/2009 Übernahme der Mietkosten durch die Stadt Münster Mehr als zwei Drittel der Mieterinnen und Mieter im Wohnquartier Kinderhaus-Brüningheide erhalten Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mietkosten können im Rahmen der Leistungsgewährung nur übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Die Stadt Münster hat wie andere Sozialhilfeträger zur Prüfung der Angemessenheit Richtlinien aufgestellt, die zur Prüfung des Regelfalles herangezogen werden. Auf die Entscheidung der Leistungsberechtigten, wo sie eine Wohnung anmieten, ob es sich hierbei um eine günstigere flächenmäßig etwas größere Altbauwohnung oder ei- ne kleinere weniger günstige Neubauwohnung handelt, hat der Leistungsträger keinen Ein- fluss, soweit die Angemessenheitssätze nicht überschritten werden. Die Richtlinien der Stadt Münster sehen jedoch für Wohnungen und Gebäude, die in der Vergangenheit nicht instand gehalten wurden, Einzelfallentscheidungen vor. In diesen Fäl- len können nur Mietkosten unterhalb der Angemessenheitssätze akzeptiert werden. Diese Voraussetzungen sind bei einigen Wohnungsbeständen in Kinderhaus erfüllt. Die Verwal- tung wird bei Neuanmietung in Gebäuden mit mangelhafter Gebäudeunterhaltung daher zukünftig nur noch reduzierte Angemessenheitssätze anwenden. 4. Weiteres Verfahren Mit dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation der Mieterin- nen und Mieter und des sozialen Umfeldes soll die Verwaltung gemäß der Anträge der CDU- und FDP-Fraktionen sowie der SPD-Fraktion geeignete Handlungsmöglichkeiten darstellen. In den Anträgen werden eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Instrumente (z. B. Sanie- rungssatzung, Stadtumbau, leitbildgestützte Rahmenplanung u.a.), privatwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. eigentumsrechtliche oder wohnungswirtschaftliche Auffanglösung bzw. Auffanggesellschaft) und ökonomische Aspekte (Fördermöglichkeiten aus Programmen von EU, Bund und Land) angesprochen. Die Verwaltung wird diese Instrumente und Maßnahmen, aber auch noch andere Hand- lungsoptionen aus dem Städtebaurecht oder dem Wohnungsrecht auf ihre Anwendbarkeit und ihre jeweiligen Beiträge zur Erreichung des Ziels untersuchen. Als Ergebnis dieser dezidierten Untersuchung wird dem Rat ein Handlungskonzept vorge- legt, das konkrete Perspektiven für das Wohnquartier Kinderhaus-Brüningheide aufzeigen wird. I. V. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0004/2009 vom 02.03.2009 – „Kinderhauser Schleife – Wohnverhältnisse verbessern und soziales Umfeld stärken“ Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0009/2009 vom 16.03.2009 – - 6 - V/0416/2009 „Handlungskonzept Nordwestschleife“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Münzstraße 15
- Sprickmannplatz
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0416/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37