Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1293/2020 vom 23.11.2020
Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig zurückgezogen.
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Fraktion Grüne - weitere Förderung Solaranlagen
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Fraktion in der Bezirksvertretung 7 Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln - Porz Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln Porz, den 15.11.2020 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz zum 03.12.2020 Thema: Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, zum obigen Thema stellen wir folgenden Antrag Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netz - gesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundes - rechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie ein - speisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Ei - genverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. Begründung: 1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein Kilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie darf verloren gehen. 2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpediert. 3. Nach derzeitigem Recht (und so wurde es den Kunden am 19.10.20 in der Kündigung der Ein - speiseverträge durch die RNG mitgeteilt) gibt es nur drei Möglichkeiten: voll funktionsfähige Anlage abbauen, Strom mit viel Bürokratie und Zusatzkosten über Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/-speichern umstellen; dies betrifft ab 1.1.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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