AN/1293/2020
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Fraktion Grüne - weitere Förderung Solaranlagen
2059 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 7 Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln - Porz Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Köln Porz, den 15.11.2020 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz zum 03.12.2020 Thema: Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, zum obigen Thema stellen wir folgenden Antrag Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netz - gesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundes - rechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie ein - speisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Ei - genverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. Begründung: 1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein Kilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie darf verloren gehen. 2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpediert. 3. Nach derzeitigem Recht (und so wurde es den Kunden am 19.10.20 in der Kündigung der Ein - speiseverträge durch die RNG mitgeteilt) gibt es nur drei Möglichkeiten: voll funktionsfähige Anlage abbauen, Strom mit viel Bürokratie und Zusatzkosten über Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/-speichern umstellen; dies betrifft ab 1.1.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1293/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 23.11.2020 10:27