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AN/1293/2020

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 23.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 8.4

Fraktion Grüne - weitere Förderung Solaranlagen

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Fraktion Grüne - weitere Förderung Solaranlagen

2059 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 7
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln - Porz
Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Köln
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Köln Porz, den 15.11.2020
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Köln Porz zum 03.12.2020
Thema:  Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei auslaufen der EEG-Förderung 
31.12.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
zum obigen Thema stellen wir folgenden Antrag
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln mögen schnellstmöglich erwirken, dass vor Auslaufen der
EEG-Förderung 31.12.2020 die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netz -
gesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundes -
rechts wie folgt verfahren wird:
Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie ein -
speisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und
erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Ei -
genverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein.
Begründung:
1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein Kilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie darf
verloren gehen. 
2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – das
würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpediert. 
3. Nach derzeitigem Recht (und so wurde es den Kunden am 19.10.20 in der Kündigung der Ein -
speiseverträge durch die RNG mitgeteilt) gibt es nur drei Möglichkeiten: voll funktionsfähige
Anlage abbauen, Strom mit viel Bürokratie und Zusatzkosten über Direktvermarkter vertreiben
oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/-speichern umstellen;
dies betrifft ab 1.1.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet 
Dieter Redlin
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1293/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
23.11.2020
Erstellt
23.11.2020 10:27