V/0509/2018
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer
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Anlage A
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Anlage A zur V/0509/2018 Kurzüberblick Entscheidung über die Anfragen zur Nutzung der Räumlichkeiten Rathausfestsaal und Rüstkam- mer im Rathaus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Bereitstellung der Räumlichkeiten im Rathaus werden mehrere Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess in Abhängigkeit von den Veranstaltungen unterstützt. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es werden Einnahmen erzielt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0509/2018
V/0509/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer
Beratungsfolge
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Folgenden Raumvergaben wird zugestimmt:
Veranstalter Veranstaltung/
Raum
Datum Nutzungs-
entgelt
entspricht Ziffer … der B e-
gründung
Selbst-
kosten
& Miete
Selbst-
kosten
Kosten-
freiheit
Alternative für
Deutschland
Neujahrsemp-
fang Kreisver-
band Münster
der AfD
Rathausfestsaal
22.02.2019 1.350,00 € X
Consulaat van
het Koninkrijk
der Nederlanden
Koningsdag
Rathausfestsaal/
Rüstkammer
02.05.2019 X
3.2
Kassenärztliche
Vereinigung
Westfalen-Lippe
Empfang zum
Deutschen Ärz-
tetag 2019
Rathausfestsaal/
Foyer
26.05.2019 1.675,00 € X
Amt für Bürger- und
Ratsservice
19.06.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Cosack
Telefon: 492-3366
Cosack@stadt-muenster.de
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V/0509/2018
Begründung:
1. volle Kosten einschl. Miete
Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der
Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Umräu m-
kosten und eine Miete in Rechnung zu stellen.
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100 -jährigem Bestehen und für folgende
Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster
2.4 besonderes Interesse der Stadt Münster
Bei einer Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten werden dem Veranstalter/Nutzer die
entstehenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmei s-
ter) und gegebenenfalls Umräumkosten in Rechnung gestellt.
3. Kostenfreiheit
3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung
3.2 Traditionsveranstaltung
3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften
3.4 Städtische Veranstaltung
Bei einer Kostenfreiheit wird dem Veranstalter/Nutzer kein Nutzungsentgelt in Rechnung g e-
stellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt.
Bei Raumvergaben an externe Veranstalter sind diese bei der eingehenden Raumanfrage über das
zu entrichtende Nutzungsentgelt, das für die Veranstaltungszeit, für die Zeiten der Vor - und Nachbe-
reitungsarbeiten, für die Umräumarbeiten sowie bei einem weiteren Raumbedarf entsteht, informiert
worden.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0509/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37