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1656/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken und Anliegerstraße Swisttalstraße, Aktenzeichen 21/26

Mitteilung BV 08.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 2.1.2

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2896 Zeichen

Bezirksvertretung Rodenkirchen 
Bezirksbürgermeisterin Dr. Sabine Müller 
Industriestraße 161 - Haus 1 
50999 Köln
Betr.: Sammelantrag auf Einführung von Anwohnerparken und Kontrolle der 
Anliegerregelung - Swisttalstraße
Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir, die unterzeichnenden Anwohnerinnen und Anwohner der Swisttalstraße in Köln, 
beantragen hiermit gemeinsam die Prüfung sowie Einführung einer Anwohnerparkregelung 
für die Swisttalstraße und den angrenzenden Bereich.
Die Swisttalstraße ist als reine Wohnstraße ausgewiesen und mit dem Verkehrszeichen 
„Durchfahrt verboten-Anlieger frei" beschildert, in der Praxis wird diese Regelung jedoch 
vielfach nicht beachtet. Zahlreiche Fahrzeuge ohne erkennbares Anliegen nutzen die Straße 
regelmäßig als Abstellfläche.
Die Parksituation ist seit längerer Zeit erheblich angespannt. Bereits ab ca. 18:00 Uhr und 
das gesamte Wochenende über sind regelmäßig keine Parkplätze mehr verfügbar. Ursache 
hierfür sind vor allem dauerhaft parkende Fahrzeuge von Berufstätigen umliegender- 
Einrichtungen sowie Anwohnern angrenzender Straßen (u.a. Brühler Straße) die die 
Wohnstraße als Ausweichparkraum nutzen. Wenn man diese Personen diesbezüglich 
anspricht werden sie frech und beschimpfen einen.
Besonders problematisch ist die Situation, da in der Straße vielen ältere Anwohnerinnen und 
Anwohner leben. Für diese ist es häufig nicht zumutbar, weiter entfernt zu parken oder 
längere Fußwege zurückzulegen. Die derzeitige Situation stellt daher eine erhebliche 
Einschränkung der Wohnqualität und eine zusätzliche Belastung für' 
mobilitätseingeschränkte Personen dar.
Zudem führt die Parkplatzsuche zu verstärktem Parksucherverkehr innerhalb der 
Wohnstraße, was dem Charakter einer Wohnstraße widerspricht

Nach mehrfachen Versuchen, das Ordnungsamt zum Tätigwerden zu bewegen, melden 
mehrere Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin wöchentlich Falschparker und Verstöße 
gegen die Aniiegerregeiung, sowohl telefonisch als auch über Online-Meldewesen. Trotz 
dieser wiederholten Kontaktaufnahmen ist bislang keine nachhaltige Verbesserung der 
Situation festzustellen.
Zusätzlich wird die Verkehrssicherheit in der Wohnstraße zunehmend beeinträchtigt. Trotz 
der geltenden Tempo-30-Regelung fahren einzelne Fahrzeuge deutlich schneller. Da in der
Straße Kinder leben und sich regelmäßig im Straßenraum aufhalten, stellt dies eine 
erhebliche Gefährdung dar und auch dies widerspricht dem Charakter einer Wohnstraße.
Wir bitten Sie daher herzlich, sich dieses Themas anzunehmen und die zuständigen Stellen 
bei der
Überprüfung der Parksituation,
ergänzende Parkraumbewirtschaftung sowie
eine verstärkte Kontrolle der bestehenden Anliegerregelung,
Verbesserung der Verkehrssicherheit (z.B. Kontrollen der verkehrsberuhigenden 
Maßnahmen)
zu unterstützen.
Für Rückfragen oder eine Ortsbegehung stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

5168 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 21-26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Anwohnerparken und Anliegerstraße Swisttal-
straße“, Aktenzeichen 21/26 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück-
meldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Der zunehmende Parkraummangel lässt sich nicht allein auf auswärtige Verkehrsteil-
nehmerinnen zurückführen. Die angespannte Parksituation hängt insgesamt mit der 
steigenden Zahl neu zugelassener Fahrzeuge und deren zunehmender Größe zusam-
men. 
Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln 
eine fußläufige Distanz von bis zu 1.500 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur 
Wohnung zumutbar. 
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, auf-
grund eines erheblichen allgemeinen Parkraummangels im öffentlichen Straßenland 
die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit 
haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen 
Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Ein erheblicher Parkraummangel besteht, 
wenn die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf den öffentlichen Straßen in einem Ge-
biet im Durchschnitt zu mehr als 80 % ausgelastet sind. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver-
mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich keine Erkenntnisse vor, die eine Park-
raumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, 
in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von 
Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. 
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkrau-
muntersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein Parkraummangel besteht 
und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvor-
rechten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Raderthal erfasst. 
Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von 
Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit 
kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für 
weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann. 
Der Begriff des Anliegers wurde in den vergangenen Jahren in der Rechtsprechung 
sehr weit gefasst. Danach sind Anlieger Personen, die mit Bewohnenden oder Grund-
stückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese 
Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vor-
beifahrt am betreffenden Grundstück, dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er, 
ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucherei-
nes Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Die Kontrolle und Ahndung entsprechen-
der Verstöße ist nur schwer möglich und selten zielführend. Maßgeblicher Grund hier-
für ist, dass ein belastbarer Nachweis, dass ein bestimmtes Fahrzeug tatsächlich zum 
berechtigten Anliegerverkehr gehört, kaum erbracht werden kann. Die rechtliche 
Durchsetzung dieser Beschilderung ist somit kaum möglich.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau    , Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in 
der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

898 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1656/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken und Anliegerstraße 
Swisttalstraße, Aktenzeichen 21/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Industriestraße 161
  • Swisttalstraße
  • Brühler Straße
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
1656/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2026
Erstellt
03.06.2026 14:32