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Auswirkungen auf den Klimaschutz
GUT Anfrage nach § 4 AN/0601/2022 vom 14.03.2022
Stand: Am 17.03.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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GUT Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.03.2022 AN/0601/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 17.03.2022 Auswirkungen auf den Klimaschutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung auf die Sitzung des Kölner Stadtrates am 17. März 2022. Seit dem Klimanotstandsbeschluss vom 9. Juli 2019 enthalten Beschlussvorlagen der Verwaltung auch Hinweise zu den „Auswirkungen auf den Klimaschutz“. Dies war ein wichtiger Schritt um bei Entscheidungen auch für den Klimaschutz zu sensibilisieren. In der Praxis zeigen sich die Hinweise leider oft als nicht hinreichend, manchmal auch verwirrend oder wider- sprüchlich. So wird etwa der Bau von Häusern oft als negativ bewertet, die mögliche Ausweisung eines Baugebie- tes wird jedoch ohne Auswirkungen dargestellt, da es sich ja nur um eine Planung handele. In einer Sitzung des Umweltausschusses deutete der Beigeordnete Willam Wolfgramm jüngst neue interne Richtlinien für die Darstel- lung der Auswirkungen an. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wenn die Verwaltung keine Auswirkungen auf den Klimaschutz sieht, begründet sie dies nicht. Wird es zukünf- tig für diese Einschätzung ebenfalls eine Begründung geben? 2. Der Hinweis „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ geht auf oben erwähnten Ratsbeschluss zurück. Wird der Rat (oder seine Ausschüsse) in eine Neufassung des Umgangs mit diesem Beschluss eingebunden? 3. Gibt es landes-/bundesweite Bemühungen wie solche Auswirkungen auf den Klimaschutz standardisiert darge- stellt werden können? 4. Ist geplant, negative Auswirkungen auf den Klimaschutz auch (wenn möglich) in „CO2-Tonnen“ zu quantifizie- ren? 5. Klimaschutz ist bislang kein Teil einer sogenannten „Umweltprüfung“. Gibt es Bestrebungen der Gesetzgeber Klimaschutz auch in eine Umweltprüfung mit einzubeziehen? Mit Dank für Ihre Antwort gez. Thor Zimmermann Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Köln Thor Zimmermann, MdR Einzelmandatsträger Rathaus, 50667 Köln thor.zimmermann@stadt -koeln.de www.thorzimmermann .koeln
Beratungsverlauf
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