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2016/0329

Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #178: Radweggestaltung in Einklang mit Markierung für Blinde

Magistratsvorlage 11.08.2016

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2016/0329

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2016/0329

2810 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0329 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #178:  
Radweggestaltung in Einklang mit Markierung für  Blinde 
 
Vorlage vom: 11.08.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2016 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Die eindeutige Ausweisung eines Radweges in Kranichstein sollte erfolgen. Hier besteht in der Bart-
ningstraße die (für DA schon fast einmalige) Chance, Radfahrer und Fußgänger zu trennen; die erfol g-
te Blindenmarkierung erschwert dies allerdings. Zudem sind die weißen (Blinden -) Markierungen an 
verschiedenen Stellen unfallgefährdend für Radfahrer. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 20 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Die Bartningstraße ist im Abschnitt zwischen der Kranichsteiner Straße und der Grundstraße 
als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Ein wesentliches Gestaltungsmerkmal für eine Tempo 30-
Zone ist die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr zusammen mit den Kraftfahrzeugen auf 
der Fahrbahn. 
 
Bei der angesprochenen Führung des Radverkehrs im Seitenraum (Gehweg, Radfahrer frei) 
handelt sich lediglich um ein Angebot für den Radverkehr. Der Radverkehr hat hier in besond e-
rer Weise auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen und seine Geschwindigkeit an den 
Fußgängerverkehr anzupassen. Die taktilen Elemente entsprechen dem Technischen Regelwerk 
und sind mit dem Club Behinderter und Ihrer Freunde in Darmstadt e. V., welcher die Aufgabe 
eines Beauftragten für barrierefreies Planen und Mobilität der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
inne hat, abgestimmt.  
 
Darmstadt, 11.08.2016 
66/2S-RK-Si 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent IV    Dezernat III 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg    Jochen Partsch  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Oberbürgerme ister

Beratungsverlauf (4)

TOP 461 zur Kenntnis
TOP 19
TOP 23.20 zur Kenntnis
TOP 77 zur Kenntnis

Orte (2)

  • Kranichsteiner Straße
  • Bartningstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0329
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00