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A-R/0046/2010

Schulsanierungen wie geplant durchführen - keine Vorfestlegungen in der Schulentwicklungsplanung

Antrag an den Rat 21.04.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.04.2010, TOP 24.1

Originalantrag

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Originalantrag

2097 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2010 

20.04.2010 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Schulsanierungen wie geplant durchführen – keine Vorfestlegungen in der 
Schulentwicklungsplanung 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die für das Jahr 2010 an folgenden Schulen geplanten Sanierungsmaßnahmen 
werden von der Verwaltung unverzüglich umgesetzt. Notwendig werdende 
Ausschreibungen werden umgehend vorgenommen, damit eine Durchführung der 
Maßnahmen möglichst noch in den Sommerferien 2010 gesichert ist. Dies gilt 
insbesondere für die an folgenden Schulen geplanten Maßnahmen: 
 
• Geistschule 
• Fürstenbergschule 
• Bodelschwinghschule 
• Overbergschule 
• Ratsgymnasium 
• Schillergymnasium 
 
 
Begründung: 
 
Am 18.3.2010 hat die Verwaltung in einem Gespräch einzelne Mitglieder des Rates 
über Pläne informiert, im Hinblick auf die anstehende Schulentwicklungsplanung die 
Durchführung einer Reihe von Sanierungsmaßnahmen an den o.g. Schulen 
auszusetzen und im Jahr 2010 nicht durchzuführen. Eine Information der betroffenen 
Schulen, der Schulleitungen, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und 
Schüler und der Eltern, hat seitens der Verwaltung entgegen der bei diesem 
Gespräch gemachten Ankündigungen nicht oder nur unvollständig stattgefunden.  
 
Die Begründung der Verwaltung, zunächst eine Schulentwicklungsplanung abwarten 
zu wollen, kann nicht überzeugen. Ein Sanierungsstopp wird in der öffentlichen 
Wahrnehmung und als politisches Signal mit Sicherheit den Eindruck vermitteln, an 
den genannten Standorten werde eine Schulschließung vorbereitet. Das ist nicht 
akzeptabel, zumal viele Maßnahmen (z.B. Toilettensanierungen) unmittelbar der 
Funktions- und Werterhaltung der Schulgebäude dienen und von daher sowieso 
unabhängig von einer Schulentwicklungsplanung zu sehen sind.  
 
Auch aus Gründen einer unvoreingenommenen und sachgerechten 
Schulentwicklungsplanung dürfen die Chancen einzelner Schulen nicht durch den  
Entzug von Mitteln für die Bauunterhaltung und für die bauliche Erneuerung  
vorschnell gemindert werden. 
 
gez. Klas 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

28.04.2010 Rat
TOP 24.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0046/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
21.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37