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Landflächen im Besitz der Stadt

Anfrage nach § 4 BV9 (AfD) AN/0060/2023 vom 17.01.2023

Stand: Am 30.01.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Köln 16.1.2023 AfD in der BV Mülheim An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Ralph Hengstenberg Idsidor — Caro Str. 1 An den Bezirksbürgermeister der BV Mülheim 51061 Köln Herrn Norbert Fuchs ralph.hengstenberg@stadt- Bürgeramt Mülheim koeln.de Wiener Platz 2 51065 Köln Anfrage gem. $& 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium | Datum der Sitzung Bezirksvertretung Köln Mülheim Landflächen im Besitz der Stadt | 30.1.2022 In der Akte : " Ulrich- Haberland Haus " sind die Verhandlungen der SteB mit dem Liegenschafts- Ausschuß dokumentiert. Dort wird im Zusammenhang mit dem Interesse an der Nutzung des Hauses in Form eines Erbbaurechtes auf 80 Jahre auch das Kaufinteresse der Arrondierungsflächen bezeugt. Hierzu wurden auch Erklärungen in der Sitzung vom 28.11.2022 abgegeben, die genauerer Beschreibung bedürfen. 1. Kann anhand einer Flurkarte dargestellt werden, welche " Arrondierungs- Flächen " folgende Flure und Flurflächen umfaßt ? Im eigentlichen stehen in der Akte folgende Flächen benannt: Flur 43: Teilstück 70 + Teilstück 72 + Teilstück 74 2. Die Grundfläche Flur 43, Teilstück 70 befindet sich zwichen der Straße " Am Stammheimer Schlosspark " und dem südlichen Grenz- Zaun des Klärwerk . Kann in diesem Falle davon gesprochen werden, daß das Klärwerk nach Süden in Richtung Stammheim erweitert würde ? 3. In einem Artikel des " Stammheimer Leben " ( veröffentlicht vom Bürgerverein im Febuar 2017 ) heißt es eine Erweiterung des Klärwerks nach Süden werden die Stammheimer und Flittarder Bürger nicht zulassen. Wird diese Erklärung bei den Plänen den Flur 70 an die SteB zu verkaufen berücksichtigt ? 4. Wenn eine im Stadtbesitz befindliche Fläche den Besitzer wechselt, muß das zwingend vom Rat beschlossen werden, oder kann der Liegenschafts- Ausschuß in einzelnen Fällen selbst über eine Veräußerung von Landflächen entscheiden ? 5. Betreffend Flur 43, Teilstück 70 ist in der Akte erwähnt, daß hier nach Flächennutzungsplan (FNP) eine öffentliche Grünfläche vorgesehen ist. Deshalb wird hier der Preis pro Quadratmeter auf 17,56 € festgesetzt. Dieser Preis ist für Kölner Verhältnisse außerordentlich verlockend ! Kann die Fläche in der Flurkarte genauer gekennzeichnet werden ? und eventuell von anderen Interessenten - außer von der SteB - erworben werden ? ( z.B. Bürgervereine )

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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