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AN/0231/2024

Erhalt Fährverbindung Köln-Langel – Leverkusen-Hitdorf

SPD Antrag nach § 3 19.02.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2024, TOP 1.2

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4684 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.02.2024 
 
AN/0231/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.03.2024 
 
Erhalt Fährverbindung Köln-Langel – Leverkusen-Hitdorf 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung der kommenden 
Sitzung zu setzen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt: 
1. Wiederaufnahme der Fährverbindung Köln-Langel – Leverkusen-Hitdorf mit einem 
geeigneten Fährschiff mit alternativen Antrieb für Personen, Fahrräder, PKW, LKW 
und den landwirtschaftlichen Verkehr. Die Fährverbindung stellt ein Teil der kommu-
nalen Daseinsvorsorge da. 
2. In der Zwischenzeit bis zur Auslieferung der neuen Fähre mit alternativen Antrieb ist 
ein Ersatzkonzept zu entwickeln und schnellstmöglich umzusetzen. 
3. Die Verwaltung möge kurzfristig Gespräche mit der Stadt Leverkusen und der HGK 
über die Fortsetzung des Fährbetriebes führen. 
4. Die Verwaltung prüft, wie die Fähre in den Nahverkehrsplan der Stadt Köln und in 
das VRS-Tarifsystem aufgenommen werden kann.

- 2 - 
 
5. Für den Neubau einer Fähre mit alternativen Antrieb sind entsprechende Fördermittel 
zu beantragen. 
6. Die Bürger:innen werden vor Ort in geeigneter Weise über die Konzepte informiert 
und eingebunden. 
Über die Gespräche und das neue Konzept der Fähre sind der Verkehrsausschuss 
und die Bezirksvertretung Chorweiler quartalsweise zu informieren. 
 
  
 
Begründung:  
 
Die mittlerweile über 60-Jahre alte Fähre „Fritz Middelains" kann nicht mehr instandgesetzt 
werden. Das hohe Alter der Fähre hat zu einer fortlaufenden Verschlechterung der Betriebs-
qualität bzw. -sicherheit geführt, sodass die Fahrgastzahlen tendenziell sinkend sind. Daher 
liefern diese allerdings auch keine valide Basis zur Abschätzung der zukünftigen Nutzung 
dieser Fährverbindung mit einer neuen, dann zuverlässig fahrenden Fähre. 
Für Pendler:innen in den Leverkusener-Norden bzw. in den Raum Monheim stellt diese 
Fähre abseits der viel genutzten und meist überlasteten Hauptrouten eine hervorragende Al-
ternative da und wurde in der Vergangenheit bestens angenommen. Gerade die Bauern und 
Landwirte, die teilweise Betriebsteile bzw. Felder auf beiden Seiten des Rheins bewirtschaf-
ten, brauchen für den Transport regionaler landwirtschaftlicher Produkte und um ihre land-
wirtschaftlichen Flächen effizient bearbeiten zu können eine Fähre mit entsprechenden La-
dekapazitäten. Der Verweis auf die wieder befahrbare A1-Brücke ist für den landwirtschaftli-
chen Verkehr leider nicht zielführend, da die dortige Brücke nur für den Verkehr über 60 
km/h genutzt werden kann. Die durch die Einstellung der Fähre entstehenden Umwege sind 
klimaschädlich und können durch den Weiterbetrieb vermieden werden.  
Die in Leverkusen öffentlich eingebrachte Summe von ca. 5 Mio. € für eine neue, umwelt-
freundliche Fähre, die auch für PKW, LKW und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge nutzbar 
wäre, ist ernsthaft zu hinterfragen. Die auf der Barthel Werft in Derben in Sachsen-Anhalt ge-
baute Schlei-Fähre Missunde III ist in Schleswig-Holstein Anfang Februar 2024 als neue bat-
terie- und solarbetriebene Fähre übergeben worden. Deren gesamte Baukosten werden in 
den Finanzveröffentlichungen der Landesregierung mit 3,3 Mio € angegeben, davon hat das 
Land Schleswig-Holstein 2,4 Mio € übernommen. Diese Fähre kann sogar besonders hohe 
Fahrzeuge befördern. Eine entsprechende Förderung des Landes ist anzustreben. Auch 
wenn die Fortsetzung des Fährbetriebes aktuell betriebswirtschaftlich nicht optimal ist, ist der 
volkswirtschaftliche Nutzen der Fährverbindung höher einzuschätzen. Niemand käme auf die 
Idee, die Kölner Brückenbauwerke betriebswirtschaftlich betreiben zu wollen. Die Fährverbin-
dung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge! 
Gerade die HGK mit ihrer Tochter der HGK Shipping kann dieses Projekt nutzen, um alterna-
tive Antriebe für den Schiffverkehr zu testen und hier einzusetzen. Dadurch können weitere 
Einsparungen in der Klimabilanz erwirkt und Synergien im Konzernverbund genutzt werden.   
Da bis zur Auslieferung eine Einstellung von bis zu zwei Jahren droht ist dringend ein Ersatz 
zu finden ist, sind Ersatzangebote zu nutzen und durchzuführen.  
 
 
gez. Christian Joisten   
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.03.2024 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0231/2024
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
19.02.2024
Erstellt
19.02.2024 10:06