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Radverkehrskonzept Porz - Radverkehrshauptnetz (1962/2022)

Mitteilung BV 1659/2023 vom 24.05.2023

Stand: Am 13.06.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 682/4 Vorlagen-Nummer 1659/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 Radverkehrskonzept Porz - Radverkehrshauptnetz (1962/2022) hier: Mitteilung zu den Änderungsanträgen (1546/2022, 1562/2022, 1564/2022) Die Bezirksvertretung Porz hat in der Sitzung vom 01.09.2022 das Radverkehrshauptnetz (AN/1962/2022) für den Bezirk Porz beschlossen. In der Sitzung am 01.09.2022 wurden zu- sätzliche Änderungsanträge (AN/1546/2022, AN/1561/2022, AN/1564/2022) zum Radver- kehrshauptnetz beschlossen. Die Verwaltung hat die Änderungsanträge zum Radverkehrshauptnetz zur Kenntnis genom- men und aus fachplanerischer Sicht geprüft. Nach erfolgter Prüfung konnten einige Aspekte angepasst werden, bei einzelnen Aspekten kann die Verwaltung aus fachlicher Sicht nicht zustimmen. Die Verwaltung nimmt die Änderungsanträge zur Kenntnis und stimmt überein, dass die fol- genden Punkte im Radverkehrshauptnetz übernommen werden:  Ernst-Mach-Straße (zwischen Linder Mauspfad und DLR) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Frankfurter Straße (zwischen Hirschgraben und Mozartstraße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Am Bahnhof (zwischen Frankfurter Straße und St. Sebastianus-Straße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Hauptstraße (zwischen Poststraße und Bergerstraße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Hauptstraße (Zündorf) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Schmittgasse (Zündorf) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz. Die Verwaltung kann den Änderungsanträgen in den nachfolgenden Abschnitten aus fachpla- nerischer Sicht nicht zustimmen, da die betreffenden Abschnitte aufgrund der dort herrschen- den durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke, ihrer Netzbedeutung und/oder aufgrund ihres Charakters als Geschäftsstraße nicht den Kriterien des gelben Netzes entsprechen. Zudem würde eine Änderung in das gelbe Netz eine weitere Priorisierung des Kfz-Verkehrs auf die- sen Abschnitten bedeuten, mit Lichtsignalanlagen, Tempo 50 und entsprechendem Schwer- verkehr. Das grüne Netz bietet eine größere Bandbreite an Maßnahmen zur Verkehrsreduzie- rung und Geschwindigkeitsverringerung. Aus diesen Gründen werden die Abschnitte als neue Kategorie „Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung“ im Radverkehrshauptnetz aufge- nommen. Dies bedeutet, dass sobald der Planungsprozess in diesem Bereich ansteht, die planerischen Randbedingungen erneut überprüft und abgestimmt werden. 2  Siegburger Straße (zwischen Raiffeisenstraße und Salmstraße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Waldstraße (zwischen Frankfurter Straße und Krieger Straße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Akazienweg (zwischen Waldstraße und Hermann-Löns-Straße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Rather Straße (zwischen Langebardenplatz und Bahnhofplatz) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Ortsdurchfahrt Sandbergstraße (zwischen An der Mühle und Lülsdorfer Straße) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.  Frankfurter Straße (zwischen Nachtigallenstraße und Auf dem Acker) ins gelbe Netz, statt ins grüne Netz.
  • Anlage 1_Radverkehrshauptnetz mit neuer Kategorie

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    Gelbes Netz Grünes Netz Grünes Netz (geplant) straßenunabhängige Verbindung Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung Radverkehrshauptnetz Porz Anlage 1 Stand: 15.05.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023 Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2023

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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