3000/2022
Zweiter Risikobericht
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 22.09.2022 3000/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 29.09.2022 Zweiter Risikobericht Risikobericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zum 09.09.2022 Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risikofrüher- kennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssystem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung mindestens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. Es besteht kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiterzuentwickeln. Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber des letzten Risikoberichts wurden die Risiken 1, 2 und 3 (s. u.) neu bewertet. Es hat sich gezeigt, dass die Schadenshöhe und Eintrittswahrschein- lichkeit in der ersten Risikobewertung zu pessimistisch eingeschätzt wurden. Demgegenüber ist ins- besondere seit Beginn des Kriegs in der Ukraine die künftige Entwicklung in vielen Gesellschaftsbe- reichen von sehr großen Unsicherheiten und Risiken geprägt. Die steigende Teuerungsrate und die Situation am Energiemarkt wirken sich sehr unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen sind infolge der Inflation starke Verbraucherpreiszuwächse zu verzeichnen, die als Kalkulationsbe- standteil gebührensteigernd wirken. Zum anderen kommen die hohen Erlöse für Verwertungsproduk- te des Abfalls am hochpreisigen Energiemarkt den Gebührenzahlenden zugute. So steht einer höhe- ren Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegen- über. Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, trans- parent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebührenverände- rungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehrheitsfähige Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Ge- bührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebührenentwicklung ent- 2 scheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu bewerten. 2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung des kos- tendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden können, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlechter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die Eigenkapi- talausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 3 Gebührenausfallrisiken Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebühren- kalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Ausgleichs- betrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Gebühren- schuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Gebühren verzö- gert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenmindereinnahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kosten entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem allgemeinen städ- tischen Haushalt ausgeglichen werden. Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich (Ein- schätzung aus dem letzten Risikobericht in Klammern): Lfd. Nr. Schaden Eintritt Risiko- bedeu- tung Risiko- einstu- fung Gegen- maßnah- men Risikoverantwortung 1 mittel bis hoch (hoch) wahr- scheinlich 14 (16) mittel (hoch) ja Betriebsleitung 2 mittel (hoch) wahr- scheinlich (möglich / denkbar bis wahr- scheinlich) 12 (14) mittel ja Stellvertretende ge- schäftsführende Be- triebsleitung / Grund- satzangelegen-heiten, Sachgebiets-leitung Finanzen; Steueramt, Kasse der Kämmerei 3 niedrig bis mittel (hoch) wahr- scheinlich (möglich / denkbar bis wahr- scheinlich) 10 (14) mittel ja Risiko 1 ist in 2021 nicht eingetreten. Risiko 3 ist insbesondere derzeit weiterhin gegeben; je nach Umfang endgültiger Gebührenausfälle ist die Realisierung des Risikos 2 zu bewerten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3000/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.09.2022
- Erstellt
- 09.09.2022 14:10