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3000/2022

Zweiter Risikobericht

Mitteilung Ausschuss 22.09.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 29.09.2022, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5308 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  22.09.2022 
 3000/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 29.09.2022 
 
Zweiter Risikobericht 
Risikobericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
zum 09.09.2022 
 
Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risikofrüher-
kennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt identifizierten 
und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssystem wird jährlich und die 
Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. 
 
Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, 
 die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht 
 für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt 
 das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und 
 trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. 
 
Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung mindestens 
mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. 
 
Es besteht kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiterzuentwickeln. 
 
Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber des letzten Risikoberichts wurden die Risiken 
1, 2 und 3 (s. u.) neu bewertet. Es hat sich gezeigt, dass die Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit in der ersten Risikobewertung zu pessimistisch eingeschätzt wurden. Demgegenüber ist ins-
besondere seit Beginn des Kriegs in der Ukraine die künftige Entwicklung in vielen Gesellschaftsbe-
reichen von sehr großen Unsicherheiten und Risiken geprägt. Die steigende Teuerungsrate und die 
Situation am Energiemarkt wirken sich sehr unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen 
sind infolge der Inflation starke Verbraucherpreiszuwächse zu verzeichnen, die als Kalkulationsbe-
standteil gebührensteigernd wirken. Zum anderen kommen die hohen Erlöse für Verwertungsproduk-
te des Abfalls am hochpreisigen Energiemarkt den Gebührenzahlenden zugute. So steht einer höhe-
ren Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegen-
über. 
 
Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: 
 
Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 
1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen 
Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, trans-
parent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebührenverände-
rungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehrheitsfähige 
Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Ge-
bührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebührenentwicklung ent-

2 
 
scheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu 
bewerten. 
2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten 
Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind 
Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren Jahren 
auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation späterer 
Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung des kos-
tendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden können, ist 
mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlechter“ Jahre 
damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die Eigenkapi-
talausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem allgemeinen 
städtischen Haushalt auszugleichen. 
3 Gebührenausfallrisiken 
Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebühren-
kalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Ausgleichs-
betrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Gebühren-
schuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Gebühren verzö-
gert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die Gebühren 
endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenmindereinnahmen lasten 
angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kosten entstanden sind, 
auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem allgemeinen städ-
tischen Haushalt ausgeglichen werden. 
 
Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich (Ein-
schätzung aus dem letzten Risikobericht in Klammern): 
 
Lfd. 
Nr. 
Schaden Eintritt Risiko-
bedeu-
tung 
Risiko-
einstu-
fung 
Gegen-
maßnah-
men 
Risikoverantwortung 
1 mittel bis 
hoch 
(hoch) 
wahr-
scheinlich 
14 (16) mittel 
(hoch) 
ja Betriebsleitung 
2 mittel 
(hoch) 
wahr-
scheinlich 
(möglich / 
denkbar bis 
wahr-
scheinlich) 
12 (14) mittel ja Stellvertretende ge-
schäftsführende Be-
triebsleitung / Grund-
satzangelegen-heiten, 
Sachgebiets-leitung 
Finanzen; Steueramt, 
Kasse der Kämmerei 3 niedrig 
bis mittel 
(hoch) 
wahr-
scheinlich 
(möglich / 
denkbar bis 
wahr-
scheinlich) 
10 (14) mittel ja 
 
Risiko 1 ist in 2021 nicht eingetreten. Risiko 3 ist insbesondere derzeit weiterhin gegeben; je nach 
Umfang endgültiger Gebührenausfälle ist die Realisierung des Risikos 2 zu bewerten. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
3000/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.09.2022
Erstellt
09.09.2022 14:10