3038/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Wohnmobilstellplatz Westhovener Aue" Az. 18/20 B
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 3038/2020 Freigabedatum 27.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Wohnmobilstellplatz Westhovener Aue" Az. 18/20 B Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Anregung. Aus den von der Verwaltung dargestellten Gründen spricht sich der Ausschuss jedoch dagegen aus, einen Wohnmobilstellplatz in der Westhovener Aue zu errichten. Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der betreffende Bereich liegt nördlich der Westhovener Aue, westlich des Peugeot-Areals, südlich der Kölner Straße und östlich der Kleingartenanlage und ist im Norden über die Armand-Peugeot-Straße erschlossen. Das Areal befindet sich im Eigentum des Bundes. Im Kataster ist die Nutzung des Areals als Grünfläche beschrieben, dieselbe Darstellung (Grünfläche) findet sich im aktuellen Flächennutzungsplan. Die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes ist alleine aus dieser Hinsicht planungsrechtlich nicht oh- ne weiteres umsetzbar, Planungsrecht müsste zunächst geschaffen werden. Ferner ist für eine not- wendige Bewirtschaftung eines solchen Platzes keinerlei Grundlage vorhanden. Gegen die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes an dieser Stelle spricht außerdem, dass jenseits der Autobahn BAB 4 in Poll, also tatsächlich in fußläufiger Entfernung, bereits ein städtischer Cam- pingplatz direkt am Rhein liegt. Der Bereich ist bewirtschaftet, es gibt Wohnmobilplätze und natürlich Zeltplätze. Aus Verwaltungssicht wird daher die Errichtung eines zusätzlichen Wohnmobilstellplatzes samt der dazu notwendigen Bewirtschaftungseinrichtungen sowie der Schaffung des notwendigen Planungs- rechts in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Campingplatz als nicht sinnvoll erachtet. Ferner würde die Nutzungsänderung der Grünfläche in eine bewirtschaftete Nutzung als Wohnmobilstellplatz bedeuten, dass hierfür eine Versiegelung zumindest von Teilflächen notwendig erscheint. Alternative: Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Anregungen und Be- schwerden, dem Vorschlag, einen Wohnmobilstellplatz in der Westhovener Aue zu errichten, nicht nachzukommen. Ein alternativer Beschlussvorschlag wird daher nicht gegeben. Anlagen: Eingabe gem. § 24 GO
Anregung nach §24 GO NRW_Wohnmobilstellplatz_AZ 18_20
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Anlage Eingabe AZ 18/20 Eingang per Mail am 20.01.2020 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Sehr geehrter Herr Thelen, mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW machen und mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden: Köln ist weiterhin eine der interessantesten Städte für Touristen und jeder zusätzliche Tourist bereichert m. E. diese wundervolle Stadt. Hierbei ist es völlig egal, ob er sich der Stadt mit seinen Sehenswürdigkeiten widmet, oder aber eines der zahlreichen Evente besuchen möchte. Und natürlich haben auch wir in Köln den Anspruch, die Emmissionen in der Innenstadt weiter zu senken. Auch aus diesem Grund möchte ich folgenden Vorschlag machen, der m. E. eine Bereicherung für den Tourismus darstellen könnte, aber zusätzlich einen kleinen weiteren Beitrag zum Bestreben nach sauberer Luft in der Innenstadt berücksichtigen würde: Erstellung eines städtischen Wohnmobilstellplatzes in 51149 Köln- Westhoven, Freifläche zwischen „In der Westhovener Aue“ und „Armand- Peugeot-Str.“ Ein schier nicht aufzuhaltender Trend ist seit Jahren der Zuwachs an Besitzern von Wohnmobilen. Damit steigt auch die spontane Reisefreudigkeit insbesondere auch in unsere Stadt. In letzter Zeit reifte mein Gedanke, mich mit diesem Vorschlag an Sie zu wenden, da die o. g. geografische Lage der Freifläche ein absolutes Highlight für Wohnmobilnutzer und somit Touristen werden könnte. Zu den Gründen: Die Lage dieser Freiflächen würde einen großen Anreiz für jeden Wohnmobilisten darstellen, der beabsichtigt, die Stadt Köln touristisch zu erforschen. Das liegt in erster Line an der bereits dort vorhandenen Infrastruktur, um 1.mit ÖPNV in das Zentrum der Stadt, zur Lanxess-Arena oder weiteren Veranstaltungsorten und zurück zu gelangen (KVB-Haltestelle „Köln-Westhoven, Kölner Str.“ fußläufig in unmittelbarer Nähe erreichbar) 2.sich sportlich zu betätigen (Westhovener See sowie der Rhein mit den dortigen befestigten Wegen für Radfahrer und Sportler ) 3.als Naturliebhaber die Rheinauen zu genießen und dort zu entspannen 4.mit dem Fahrrad/zu Fuß am Rhein entlang in die Innenstadt und/oder Umgebung zu gelangen 5.die Versorgung der Insassen des Wohnmobils (diverse Einkaufsmöglichkeiten in greifbarer Nähe) sowie des Fahrzeugs (nächste Tankstelle in unmittelbarer Nähe) zu gewährleisten Der meines Erachtens nach aber größte Vorteil gegenüber dem bereits in der Innenstadt vorhandenen Stellplatz liegt in der Reinerhaltung der Luft durch den Wegfall der Durchfahrt von Wohnmobilen quer durch die Innenstadt. Das o. g. Areal ist nach Verlassen der BAB 4, Anschlussstelle Köln-Poll, innerhalb kürzester Zeit erreichbar (maximal 1 km Fahrtstrecke bis zum Erreichen der Armand- Peugeot-Str.). Der Schadstoffausstoß durch die Wohnmobile wäre auf ein absolutes Minimum in Köln begrenzt und die Innenstadt durch ansonsten längere Anfahrtswege zusätzlich noch entlastet. Weiterhin wäre es eine weitere Einnahmequelle, welche dem Stadtsäckel zufließen würde. Dieses natürlich nach erfolgter Amortisation. Ich bitte den Ausschuss sich für dieses Anliegen einzusetzen. Für weitere Informationen bzw. einem Informationsaustausch stehe ich Ihnen gerne auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Ausschnitt Karte des betreffenden Areals
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölner Straße
- Armand-Peugeot-Straße
- In der Westhovener Aue
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Details
- Aktenzeichen
- 3038/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 16.10.2020 11:35