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3038/2020

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Wohnmobilstellplatz Westhovener Aue" Az. 18/20 B

Beschlussvorlage Ausschuss 01.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anregung nach §24 GO NRW_Wohnmobilstellplatz_AZ 18_20

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Beschlussvorlage Ausschuss

2715 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/2 
Vorlagen-Nummer 
 3038/2020 
Freigabedatum  27.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Wohnmobilstellplatz Westhovener Aue" Az. 18/20 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Anregung. Aus den 
von der Verwaltung dargestellten Gründen spricht sich der Ausschuss jedoch dagegen aus, einen 
Wohnmobilstellplatz in der Westhovener Aue zu errichten. 
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.12.2020 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der betreffende Bereich liegt nördlich der Westhovener Aue, westlich des Peugeot-Areals, südlich der 
Kölner Straße und östlich der Kleingartenanlage und ist im Norden über die Armand-Peugeot-Straße 
erschlossen.  
Das Areal befindet sich im Eigentum des Bundes. 
 
Im Kataster ist die Nutzung des Areals als Grünfläche beschrieben, dieselbe Darstellung (Grünfläche) 
findet sich im aktuellen Flächennutzungsplan.  
Die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes ist alleine aus dieser Hinsicht planungsrechtlich nicht oh-
ne weiteres umsetzbar, Planungsrecht müsste zunächst geschaffen werden. Ferner ist für eine not-
wendige Bewirtschaftung eines solchen Platzes keinerlei Grundlage vorhanden. 
 
Gegen die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes an dieser Stelle spricht außerdem, dass jenseits 
der Autobahn BAB 4 in Poll, also tatsächlich in fußläufiger Entfernung, bereits ein städtischer Cam-
pingplatz direkt am Rhein liegt. Der Bereich ist bewirtschaftet, es gibt Wohnmobilplätze und natürlich 
Zeltplätze. 
 
Aus Verwaltungssicht wird daher die Errichtung eines zusätzlichen Wohnmobilstellplatzes samt der 
dazu notwendigen Bewirtschaftungseinrichtungen sowie der Schaffung des notwendigen Planungs-
rechts in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Campingplatz als nicht sinnvoll erachtet. Ferner 
würde die Nutzungsänderung der Grünfläche in eine bewirtschaftete Nutzung als Wohnmobilstellplatz 
bedeuten, dass hierfür eine Versiegelung zumindest von Teilflächen notwendig erscheint. 
 
 
Alternative: 
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden, dem Vorschlag, einen Wohnmobilstellplatz in der Westhovener Aue zu errichten, nicht 
nachzukommen. Ein alternativer Beschlussvorschlag wird daher nicht gegeben. 
 
 
 
 
Anlagen: 
Eingabe gem. § 24 GO

Anregung nach §24 GO NRW_Wohnmobilstellplatz_AZ 18_20

3478 Zeichen

Anlage 
 
 
 
Eingabe AZ 18/20 
Eingang per Mail am 20.01.2020 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
  
Sehr geehrter Herr Thelen, 
  
mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW machen und  
mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden: 
  
Köln ist weiterhin eine der interessantesten Städte für Touristen und jeder zusätzliche  
Tourist bereichert m. E. diese wundervolle Stadt. 
Hierbei ist es völlig egal, ob er sich der Stadt mit seinen Sehenswürdigkeiten widmet,  
oder aber eines der zahlreichen Evente besuchen möchte. 
Und natürlich haben auch wir in Köln den Anspruch, die Emmissionen in der Innenstadt  
weiter zu senken.  
Auch aus diesem Grund  möchte ich folgenden Vorschlag machen, der m. E. eine  
Bereicherung für den Tourismus darstellen könnte,  
aber zusätzlich einen kleinen weiteren Beitrag zum Bestreben nach sauberer Luft in der  
Innenstadt berücksichtigen würde:  
  
Erstellung eines städtischen Wohnmobilstellplatzes in 51149 Köln- 
Westhoven, Freifläche zwischen „In der Westhovener Aue“ und „Armand- 
Peugeot-Str.“ 
  
Ein schier nicht aufzuhaltender Trend ist seit Jahren der Zuwachs an Besitzern von  
Wohnmobilen. 
Damit steigt auch die spontane Reisefreudigkeit insbesondere auch in unsere Stadt.  
In letzter Zeit reifte mein Gedanke, mich mit diesem Vorschlag an Sie zu wenden, da die  
o. g. geografische Lage der Freifläche ein absolutes Highlight für Wohnmobilnutzer und  
somit Touristen werden könnte. 
  
Zu den Gründen:  
Die Lage dieser Freiflächen würde  einen großen Anreiz  für  jeden Wohnmobilisten  
darstellen, der beabsichtigt, die Stadt Köln touristisch zu erforschen. 
Das liegt in erster Line an der bereits dort vorhandenen Infrastruktur, um  
  
1.mit ÖPNV in das Zentrum der Stadt, zur Lanxess-Arena oder weiteren  
Veranstaltungsorten und zurück zu gelangen  
(KVB-Haltestelle „Köln-Westhoven, Kölner Str.“ fußläufig in unmittelbarer Nähe  
erreichbar) 
  
2.sich sportlich zu betätigen  
(Westhovener See sowie der Rhein mit den dortigen befestigten Wegen für Radfahrer  
und Sportler ) 
  
3.als Naturliebhaber die Rheinauen zu genießen und dort zu entspannen 
  
4.mit dem Fahrrad/zu Fuß am Rhein entlang in die Innenstadt und/oder Umgebung zu

gelangen   
  
5.die Versorgung der Insassen des Wohnmobils (diverse Einkaufsmöglichkeiten in  
greifbarer Nähe) sowie des Fahrzeugs (nächste Tankstelle in unmittelbarer Nähe) zu  
gewährleisten  
  
Der meines Erachtens nach aber größte Vorteil gegenüber dem bereits in der Innenstadt  
vorhandenen Stellplatz liegt in der Reinerhaltung der Luft   
durch den Wegfall der Durchfahrt von Wohnmobilen quer durch die Innenstadt. 
  
Das o. g. Areal ist nach Verlassen der BAB 4, Anschlussstelle Köln-Poll, innerhalb  
kürzester Zeit erreichbar (maximal 1 km Fahrtstrecke bis zum Erreichen der Armand- 
Peugeot-Str.). 
Der Schadstoffausstoß durch die Wohnmobile wäre auf ein absolutes Minimum in Köln  
begrenzt und die Innenstadt durch ansonsten längere Anfahrtswege zusätzlich noch  
entlastet. 
  
Weiterhin wäre es eine weitere Einnahmequelle, welche dem Stadtsäckel zufließen  
würde. Dieses natürlich nach erfolgter Amortisation. 
  
Ich bitte den Ausschuss sich für dieses Anliegen einzusetzen. 
  
Für weitere Informationen bzw. einem Informationsaustausch stehe ich Ihnen gerne  
auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
Anlage: Ausschnitt Karte des betreffenden Areals

Beratungsverlauf (2)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (3)

  • Kölner Straße
  • Armand-Peugeot-Straße
  • In der Westhovener Aue

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Details

Aktenzeichen
3038/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
16.10.2020 11:35