1865/2024
Evaluation Kooperatives Baulandmodell 2024
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Anlage 1 Sachstandsbericht und Evaluation KoopBLM
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Kooperatives Baulandmodell Köln Sachstandsbericht und Evaluation 2 3 Sachstandsbericht und Evaluation Kooperatives Baulandmodell Köln Inhalt 1. Einleitung 5 2. Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Köln 6 3. Übersicht Bebauungsplanverfahren (Stand 01/ 2024) 7 4. Auswertung der Durchführungsverträge 10 5. Auswertung der Aufgabenbeschreibung in der Richtlinie 12 6. Beitrag des Kooperativen Baulandmodells zum öffentlich geförderten Wohnungsbau in Köln 12 7 Auswertung interne und externe Umfrage 13 7.1 Auswertung der verwaltungsinternen Umfrage 13 7.2 Auswertung der externen Umfrage 15 8. Zielerreichungsgrad des Modells und Handlungsempfehlungen 18 4 5 1. Einleitung Das Kooperative Baulandmodell Köln wurde 2014 nach Ratsbeschluss vom 17.12.2013 in Köln eingeführt (Vorlage 4325/2012) . Es ver- pflichtet einheitlich alle Vorhabenträger*innen von Bebauungsplanverfahren mit Wohnungs- bau, 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen (gem. § 20 Abs. 3 S. 1 BauNVO) als öffentlich geförderter Wohnraum (ögW) zu errichten. Damit folgt die Richtlinie dem Ziel der Stadt Köln, den Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums am Gesamtwohnungsbestand langfristig wieder zu steigern und diesen auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Darüber hinaus sind die Bedarfe für öffentliche Spielplätze, Grünflächen und Betreuungsmög- lichkeiten für Kinder, die sich aus dem Vorha- ben ergeben, herzustellen oder in bestimmten Fällen abzulösen. Da die tatsächliche Anwendung des Modells erst mit seiner Fortschreibung in 2017 sicher- gestellt werden konnte und die Anwendung mit dem Einleitungs- und Aufstellungs- beschluss, also dem offiziellen Start eines Bebauungsplanverfahrens, verbunden ist, lässt sich die Wirksamkeit des Modells erst nach mehreren Jahren ablesen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Rechtskraft des jewei- ligen Bebauungsplans, auf dessen Grundlage entsprechende Baugenehmigungen beantragt und erteilt werden (können) und das geplante Vorhaben realisiert werden kann. Öffentlich geförderte Wohnungen, öffentliche Spielplätze sowie Grünflächen werden in der Regel erst mit Beginn des Hochbaus entstehen. Zum Zeitpunkt der Evaluation sind neun Bebauungspläne unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells rechtskräftig, von denen sich bereits sechs Vorhaben in der Umsetzung mit einem Umfang von 1.088 Wohnungen - davon 485 öffentlich gefördert - befinden. Die Richtlinie Kooperatives Baulandmodell Köln formuliert unter Nr. 6 (3) die Aufgabe an die Verwaltung (hier: die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell im Stadtpla- nungsamt), die ihre Anwendung alle fünf Jahre ab Inkrafttreten wirkungsbezogen zu evaluie- ren. Dazu heißt es in der Richtlinie: „Ziel des Modells ist es, den Anteil des öffent- lich geförderten Wohnungsbaus am gesamt- städtischen Wohnungsneubau zu erhöhen und die planbedingten Folgekosten auf die Planbegünstigten zu übertragen. Aufgabe der Richtlinie ist es, die Verpflichtun- gen des Planbegünstigten auf Grundlage von Absatz (1) zu definieren und Regelungen für den Ablauf der Bebauungsplanverfahren bei Anwendung des Modells festzulegen. “ Anhand der jährlichen Sachstandsberichte zwischen 2018 und 2022, der fortgeführten Zahlen aus 2023 und der Auswertung der abgeschlossenen Durchführungsverträge der neun rechtskräftigen Bebauungspläne unter Anwendung des Kooperativen Bauland- modells, kann eine erste Einschätzung zur Wirkung des Modells abgelesen werden. Ein Abgleich mit den aktuellen Entwicklungen der Bestandszahlen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus dient der Einordnung in den Gesamtkontext der Stadtentwicklung. Darüber hinaus werden durch eine Analyse der Prozesse innerhalb der Stadt Köln mittels einer internen Umfrage und Betrachtung der zugewiesenen Aufgaben in der Umsetzungs- anweisung sowie einer Befragung externer Protagonisten (v.a. Mitglieder des Wohnungs- bauforums) die Regelungen zum Ablauf der Verfahren und die Verpflichtungen der Planbegünstigten auf den Prüfstand gestellt. Daraus werden Handlungsempfehlungen der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell abgeleitet. 6 2. Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Köln In Köln ist der Anteil an gefördertem Wohn- raum in den letzten 30 Jahren dramatisch gesunken. Lag der Anteil der öffentlich geför- derten Wohnungen in Köln 1990 noch bei rund 22 Prozent, ist er innerhalb von zehn Jahren um 10 Prozent gesunken und lag in 2023 sogar bei nur 6,5 Prozent des Gesamtbestandes an Mietwohnungen (siehe Abbildung 1). Der Neubau öffentlich geförderter Wohnun- gen pro Jahr konnte in den letzten Jahren zwar gesteigert werden, ersetzt aber bei Weitem nicht die Wohnungen, die aus der Belegungsbindung fallen. Dies wird sich in den nächsten Jahren weiterhin verschärfen. Dar- über hinaus ist auch die Zahl der möglichen Antragssteller*innen auf einem hohen Niveau, so dass nicht jeder suchende Haushalt mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden kann. Über 40 Prozent der Kölner Haushalte haben theoretisch Anspruch auf einen Wohn- berechtigungsschein (Gruppe A/ 1. Förderweg; nach Schätzung des Amtes für Stadtentwick- lung und Statistik). Abbildung 1: Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Köln seit 1990, (Statista 2023) 7 stattfanden und die Weiterführung der Vor- haben sich als ungewiss darstellt. Nachfolgende Darstellung (Abbildung 2) zeigt zusätzlich zu den 32 laufenden Bebauungs- planverfahren die neun Verfahren, die mit den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmo- dell Köln rechtskräftig wurden. Die Auswertung der Durchführungsverträge dokumentiert die tatsächliche Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Kooperativen Baulandmodell in den einzelnen Vorhaben (s. Kapitel 4). 3. Übersicht Bebau- ungsplanverfahren (Stand 01/ 2024) Derzeit befinden sich 32 Bebauungsplanver- fahren unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells im Verfahren. Die Planverfah- ren befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Bearbeitung. Darüber hinaus gibt es 15 Bebauungspläne, die derzeit ruhen, da zum Beispiel Vorhabenträger*innen sich zurück- gezogen haben oder Eigentümerwechsel Abbildung 2: Übersicht der laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren in der Stadt Köln mit Anwen- dung des Kooperativen Baulandmodells (Stand Januar 2024), eigene Darstellung 8 Abbildung 3: Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren in der Stadt Köln mit Anwen- dung des Kooperativen Baulandmodells (Stand Januar 2024), eigene Darstellung 9 Abbildung 4 zeigt den geschätzten Umfang an Wohnungen sowie Spiel- und Grünflächen, die entstehen werden, wenn alle oben benannten 32 Bebauungspläne in den nächsten Jahren rechtskräftig werden sollten. Die Zahlen für die Geschossfläche (GF) Wohnen und die Spiel- und Grünflächen beruhen auf den im KoopBLM 2017 und KoopBLM 2017plus festgeschriebenen Berechnungsmethoden (Normwohnung 90 m², Erstbelegungsquote 2,3 Einwohner/WE, 2 m²/Einwohner Spielfläche bzw. 10 m²/Einwohner Grünfläche). Abbildung 4: Darstellungen der positiven Effekte durch die Verpflichtungen aus dem Kooperativen Baulandmodell, eigene Darstellung !"" ##$ %& !"# $%# & !" $""" '& ( )*++,- *). ' %% # ( (# )$*% + , , #- ( # . /+ + %0 ($ /1 .,- #% + &' % (# 2 / % #- /%# &/% +( / , % # ,- & 10 4. Auswertung der Durchführungsverträ- ge Die Auswertung der Durchführungsverträge der neun rechtskräftigen Bebauungsplan- verfahren*, in denen die Umsetzung der jeweiligen Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und der Bedarfe für Betreu- ungseinrichtungen sowie öffentliche Spiel- plätze und Grünflächen vertraglich vereinbart werden, gibt Hinweise auf die Wirksamkeit des Modells (s. Abbildung 5). Insgesamt zeigt sich, dass das Kooperative Baulandmodell Wirkung zeigt, auch wenn dies in den vier Bereichen Grünflächen, Spielplät- zen, Betreuungseinrichtungen und öffentlich geförderter Wohnungsbau unterschiedlich stark bzw. gut ausgeprägt ist. Die Quote von 30 Prozent öffentlich geför- dertem Wohnungsbau wird – sofern politisch nicht anders entschieden (Simonskaul) – in allen Vorhaben umgesetzt. Im Vorhaben Simonskaul wurden 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau auf städtischer Fläche und 20% auf privater Fläche errichtet, was insgesamt einem Anteil von 24% entspricht. Einige Vorhaben, wie Damiansweg oder Campus Kartause, sehen sogar eine höhere Quote als 30% vor. Das Modell entfaltet hier also seine Wirksamkeit und schafft darüber hinaus eine Erhöhung der Akzeptanz öffentlich geförder- ten Wohnraums. Der Abgleich mit den beim Amt für Wohnungswesen eingereichten Förderanträgen für die einzelnen Bauvor- haben zeigt, dass die vertraglich vereinbarten Regelungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Berechnung der theoretischen Anzahl der Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Normwohnung von 90m² zugrunde gelegt wird. In der Realität werden dann aber verschiedene Wohnungstypen (z.B. auch Studierendenappartements oder Ein- familienhäuser) errichtet, so dass die Anzahl an Wohneinheiten variieren kann und sich * Dies sind folgende Verfahren: Simonskaul, Scheidtweiler Straße, Subbelrather Straße, Seeadlerweg, Ossendorfer Weg/ Mühlenweg, Mannsfelder Straße, Sechtemer Straße, Damiansweg, Campus Kartause Abbildung 5: Bilanz des Kooperativen Baulandmodells Köln (Stand 01/ 2024), eigene Darstellung 11 wurden die Grünflächen gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells hergestellt. In zwei weiteren Fällen wurden Grünflächen trotz Unterschreitung des Schwellenwertes von 5.000 m² (Modell 2017) bzw. 2.500 m² (2017plus) als öffentlich zugängliche Grün- flächen freiwillig hergestellt. In fünf von neun Fällen wurden die Grünflächenbedarfe abge- löst, da sie unterhalb des Schwellenwertes herzustellender Grünflächen lagen. Die Verpflichtung zur Errichtung von öffentli- chen Spielplätzen wurde in der Mehrheit der neun Fälle umgesetzt. In drei Vorhaben kam es aufgrund der städtebaulichen Situation (z.B. Lage oder Größe des Plangebietes), trotz eines Bedarfs über dem Schwellenwert von 500 m², nicht zu der verpflichtenden Herstellung im Plangebiet, sondern zur monetären Ablösung des Bedarfs. Grundsätzlich soll die Ablöse- summe die Stadt Köln in die Lage versetzen, die Bedarfe eines Vorhabens an anderer Stelle umzusetzen. So floss die Ablöse aus den drei Vorhaben in die Herstellung oder Aufwertung von Spielplätzen in der jeweiligen Umgebung. Die Anpassungen des Modells 2017 bzw. der Umsetzungsanweisung 2017plus führten zu unterschiedlichen Kostenkennwerten für die Ablösebeträge und damit auch zu einer Intransparenz. Daher sollten die Kennwerte in den beiden Umsetzungsanweisungen 2017 und 2017plus synchronisiert werden. nicht zwangsläufig mit den in diesem Bericht aufgeführten Wohnungszahlen deckt. Gleich- bleibend ist die Geschossfläche Wohnen, die für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll. Die Umsetzung einer Quote für den öffent- lich geförderten Wohnungsbau ist bei den Wohnungsmarktakteuren unumstritten. Die Förderkulisse ist momentan sehr attraktiv für Vorhabenträger*innen. Das Ziel, in allen Vor- haben unter Anwendung des KoopBLM eine Quote von mindestens 30 Prozent umzusetzen, ist somit vollumfänglich erreicht. Ebenso positiv sieht die Bilanz für die Verpflich- tung zur Errichtung von Betreuungsangeboten aus. Obwohl der rechnerisch ermittelte Bedarf in einigen Vorhaben unter dem Schwellen- wert zur Errichtung einer Kindertagesstätte lag, wurde in fast allen Projekten eine Betreuungseinrichtung errichtet und konnte der Mehrbedarf auch aus den angrenzenden Wohnquartieren gedeckt werden. Durch die Änderung in der Umsetzungsanweisung 2017plus, auch bei kleineren Bedarfen Räum- lichkeiten zum Beispiel für Großtagespflegen anzubieten, wird dem umfänglichen Betreu- ungsgedanken zusätzlich Geltung getragen. Beim Thema Grünflächen werden die Verpflich- tungen aus dem Kooperativen Baulandmodell rein formell entsprechend umgesetzt (Beispiel siehe Abbildung 6). In zwei von neun Fällen Abbildung 6: KoopBLM in der Praxis, Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler, eigene Fotos 12 30 Prozent der entstehenden Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Segment zu errichten, um dem rapide abnehmendem Bestand des geförderten Wohnungsbaus (vgl. Kapitel 2) entgegenzuwirken. Die Einführung der Richtlinie zeigte auch Wirkungen auf Vorhaben, bei denen das Kooperative Bau- landmodell nicht zur Anwendung kam (z.B. bei Vorhaben nach § 34 BauGB und bei Vorhaben, die vor 2014 eingeleitet worden sind). Hier wurden sowohl öffentlich geförderte Wohnun- gen als auch teilweise Spielplätze und eine Kindertagesstätte errichtet. Das Klima für den öffentlich geförderten Wohnungsbau wurde nicht nur durch die Verpflichtungen aus dem Kooperativen Baulandmodell in seiner Akzep- tanz erhöht, sondern auch durch vereinfachte Förderbedingungen seitens des Landes NRW positiv gestärkt. Die sechs 2022 rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne in Köln stellen rund 38 Pro- zent öffentlich geförderten Wohnungsbau sicher. Damit werden in den Vorhaben auf Grundlage dieser Bebauungspläne die Ver- pflichtungen aus dem Kooperativen Bauland- modell übertroffen. Es ist festzustellen, dass vor allem Vorhaben von Bestandshalter*innen die Quote von 30 Prozent überschreiten, andere Vorhabenträger*innen maximal 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten. In 2023 wurden drei weitere Bebauungs- planverfahren rechtskräftig (s. Kapitel 3). Dadurch kann insgesamt Baurecht für 154.717 m² Geschossfläche Wohnen (1.719 Normwohnungen gemäß Kooperativem Baulandmodell) – davon 644 Wohnungen im öffentlich geförderten Segment – entstehen. Die Krise im Bausektor hat aber auch hier ihre Spuren hinterlassen. Einzelne Bebauungs- planverfahren verzögerten sich aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage oder aufgrund von Insolvenzen bzw. Wechsel der Vorhabenträger*innen. 5. Auswertung der Aufgabenbeschrei- bung in der Richtlinie In der Richtlinie und der Umsetzungsan- weisung Kooperatives Baulandmodell Köln werden Aufgaben und Zuständigkeiten insbesondere für die Lenkungsgruppe for- muliert, die sich in der alltäglichen Arbeit und Zuordnung von Verantwortlichkeiten als nicht praktikabel herausgestellt haben. Dazu gehören zum Beispiel Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Stadtplanungs- amtes (z. B. die Entscheidung über das Format eines Qualifizierungsverfahrens) oder des Amtes für Wohnungswesen (z. B. die Auftei- lung der Förderwege A und B im geförderten Wohnungsbau) liegen. Diese Aufgabenbe- schreibung gilt es anzupassen. Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Die Lenkungsgruppe - tagt in der Regel dreimal im Jahr; - entscheidet über Änderungsvorschläge der Geschäftsstelle KoopBLM für Richt- linie und Umsetzungsanweisung; - sichert die Gleichbehandlung von Vor- habenträger*innen in den Verfahren; - berät übergeordnete Themen. 6. Beitrag des Koope- rativen Baulandmodells zum öffentlich geför- derten Wohnungsbau in Köln Mit dem Kooperativen Baulandmodell wurde in 2014 erstmalig eine Verpflichtung für Vor- habenträger*innen und Investor*innen in Köln eingeführt, einen Anteil von mindestens 13 Von den in 2022 und 2023 rechtskräftigen Bebauungsplanverfahren befinden sich bereits sechs Vorhaben in der Umsetzung. Weitere Vor- haben befinden sich in der Antragsstellung für die Förderung. Das Kooperative Baulandmodell ist per Rats- beschluss Vorgabe für alle Bebauungsplanver- fahren, die die Anwendungsvoraussetzungen erfüllen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Baus von öffentlich geförderten Wohnungen. 7. Auswertung inter- ne und externe Umfra- ge Im Rahmen der Evaluation des KoopBLM wurden an der Umsetzung beteiligte Per- sonenkreise zur Anwendungspraxis befragt. Es wurden eine interne Umfrage unter den maßgeblichen Fachämtern und eine externe Umfrage mit Vertreter*innen der Wohnungs- wirtschaft durchgeführt. Die interne Umfrage erfolgte über die Platt- form LimeSurvey. Die externe Umfrage bei Ver- treter*innen der Wohnungswirtschaft erfolgte mittels Versand eines Fragebogens per E-Mail. In beiden Umfragen wurde ein Fragenkatalog in den Bereichen A Einstiegsfragen, B Informa- tion/Kommunikation und C Anwendung des KoopBLM bereitgestellt. Die externe Umfrage schloss mit einem Fragenblock D Abschlussfra- gen/allgemeine Fragen zur Stadtentwicklung ab. Nachfolgend werden die Erkenntnisse dargestellt. 7.1 Auswertung der verwaltungsinternen Umfrage Die Online-Umfrage fand vom 01.12.2023 bis 12.01.2024 statt. Die Beantwortung der Fragen erfolgte freiwillig und anonym. 34 Fragebögen wurden vollständig ausgefüllt. Betroffene Ämter wie das Stadtplanungsamt (61), das Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) oder das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege Abbildung 7: Verteilung der beantworteten internen Fragebögen, eigene Darstellung 14 (67), bei denen viele Personen mit dem KoopBLM in Berührung kommen, haben prozentual häufiger geantwortet als andere Ämter, in denen nur wenige Personen mit dem Koop-BLM arbeiten (zum Beispiel Amt 30), siehe Abbildung 7. Im anschließenden Fragenblock B zur Informa- tionsbereitstellung über das KoopBLM sowie der Kommunikation zwischen den beteiligten Dienststellen wurden einige Hinweise und Anregungen genannt, die nun in die verwal- tungsinterne Abstimmung gehen. Dazu zählen zum Beispiel mögliche Handreichungen zu Kennwerten/ Parametern des Modells oder die Online-Verfügbarkeit von Informationen zum Modell. Insgesamt lässt sich hierbei jedoch ableiten, dass das KoopBLM gut in den Bebau- ungsplanverfahren verankert ist. Der nachfolgende Fragenblock C Anwendung/ Praxis geht näher auf die einzelnen Themen- bereiche des KoopBLM ein und beschreibt u. a. Reibungspunkte, Anpassungsbedarfe und die Zusammenarbeit aller am Modell Beteiligten. Die Hälfte der Befragten sieht Reibungspunkte zwischen den einzelnen Verpflichtungen. Im Detail beziehen sich diese alle auf die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen im Plangebiet und den damit einhergehenden Flächenkonkurrenzen. Sei es zwischen den Verpflichtungen öffentlich geförderten Woh- nungsbaus und Freiflächen, als auch zwischen den Nutzungen auf Freiflächen untereinander. Dies deckt sich mit den Antworten auf die Fragestellung nach Anpassungsbedarfen des Modells. 50 % der Befragten sehen Anpas- sungsbedarfe bei den bestehenden Verpflich- tungen für die Themen öffentlich geförderter Wohnungsbau und Freiflächen. Zu nennen sind hier u. a. die verschiedenen Parameter (Geschossfläche Wohnen, Mehrbedarf pro Ein- wohner, Schwellenwerte Errichtung/ Ablöse) für die Berechnung der Mehrbedarfe für Spiel- und Grünflächen sowie eine Erhöhung der Quote des zu errichtenden geförderten Abbildung 8 : Widerstände gegen Verpflichtungen aus Sicht der Dienststellen, eigene Darstellung 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau Schaffung von Betreuungsangeboten für U3- und Ü3-jährige Kinder Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes Errichtung einer öffentlichen (öffentlich zugänglichen) Grünfläche Errichtung einer Kombifläche Ablöse von Spielplatz- und Grünflächenbedarfen Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens ab einer Vorhabengröße von 6.750 m² Geschossfläche Wohnen Sonstiges 15 Wohnungsbaus. Darüber hinaus wurden einzelne Themen zur Aufnahme ins KoopBLM genannt, die weiter betrachtet werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Fach- ämtern wird von 70 % der Befragten als „eher gut“ bewertet. Es besteht der Bedarf, früher und kontinuierlicher in den Verfahren beteiligt zu werden, die Anforderungen des Bauland- modells noch frühzeitiger zu kommunizieren und Zuständigkeiten für einzelne Vorgänge zu schärfen. Bei der Zusammenarbeit mit den Vorhaben- träger*innen stellen 80 % der Befragten Widerstände gegen einzelne oder mehrere Verpflichtungen fest (siehe Abbildung 8). 7.2 Auswertung inter- ne und externe Umfra- ge Die Umfrage lief vom 31.01.2024 bis 23.02.2024. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte freiwillig. Es wurden 54 Fragebögen versendet, die Rücklaufquote liegt bei 38 %. Der Großteil der Befragten sind Immobilien- unternehmen der Privatwirtschaft. Nur 27 % der Befragten gaben an, Bestandshalter zu sein. Im Fragenblock zu Informationsbereitstellung und Kommunikation zwischen Verwaltung und Wohnungswirtschaft kam der Bekannt- heitsgrad des KoopBLM ebenfalls zur Geltung. Auch hier wird Verbesserungspotential in der frühzeitigen und transparenten Kommu- nikation gesehen (z.B. zu den entstehenden Freiflächenbedarfen; Entscheidungshilfe zur Wahl der Modellfassung, sofern ein Wechsel möglich ist). Der Verpflichtungsumfang des KoopBLM ist den Mitgliedern der Wohnungs- wirtschaft vollumfänglich bekannt. Es gibt allerdings Nachbearbeitungsbedarf bei den Themen Betreuungsbedarfe, Ablöse von Spiel- und Grünflächen, Kombifläche sowie bei Qualifizierungsverfahren. Der nachfolgende Fragenblock C Anwendung/ Praxis geht näher auf die einzelnen Themen- bereiche des KoopBLM ein und beschreibt u. a. Reibungspunkte, Anpassungsbedarfe und die Zusammenarbeit aller am Modell Beteiligten. Hier sehen 80% der Befragten Reibungspunkte Abbildung 9: Verteilung der beantworteten externen Fragebögen, interne Darstellung 16 zwischen den Verpflichtungen. Dabei geht es beispielsweise um Flächenkonkurrenzen (bauliche Dichte vs. Freiflächen) oder auch um Wirtschaftlichkeit (Kosten durch Quali- fizierungsverfahren oder spät im Verfahren gestellte Anforderungen durch Verwaltung/ Politik). Hier decken sich die Antworten zur nächsten Fragestellung. 77% der Befragten sehen Anpassungsbedarfe bei verschiedenen Themen und Verpflichtungen. Dazu gehören die Bedarfsermittlung von Betreuungsplätzen und Grünflächen und damit einhergehend die Ablöseregelung, die Berechnungsgrundlage der Geschossfläche Wohnen sowie die Effi- zienzsteigerung von Qualifizierungsverfahren. Ergänzend hierzu nennen 22% der Befragten weitere Themen, die in das KoopBLM auf- genommen werden sollten. Hierzu zählen u. a. die Anwendung des KölnKatalogs, die Anpassung der Stellplatzvorschriften an den tatsächlichen Bedarf, städtische Beteiligung an den Erschließungskosten, Entscheidungs- kompetenz für die Wohnungsbauleitstelle zwischen Ämtern und Dezernaten, mehr Fle- xibilität bei den Anforderungen, Ausweitung und Beschleunigung der Durchführung von Planverfahren oder Verlängerung der Bin- dungsdauer des ögW. Einige der genann-ten Punkte entsprechen den Erkenntnissen aus dem Prozess „Wohnungsbau stärken“ , die in diesem Rahmen bewertet wurden und dem angestrebten Beschluss (Vorlage 1015/2024) zugrunde liegen. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit aller am KoopBLM Beteiligten machen 95% der Befragten Vorschläge, wie die Zusammenarbeit aller verbessert werden kann. Hierbei geht es vor allem um die Themen Kommunikation (Terminplanung, frühzeitige und stetige Abstimmung, Erfahrungsaustausch), Trans- parenz (im Umgang mit Anforderungen und Modellanpassungen) und Standardisierung (Städtebauliche Verträge). Denn 89 % der Befragten stellen Verzögerungen in den Ver- fahren fest. Die Hauptgründe sind Abbildung 10 zu entnehmen. 72% der Befragten geben Abstimmungs- schwierigkeiten für die Verzögerungen an, ebenso die Wirtschaftlichkeit (72%) des Vor- habens wird benannt. Eine Baustoffknappheit (0%) hingegen sei kein Grund. 72% 0% 22% 72% 28% Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (SQ001) Baustoffknappheit (SQ002) Flächenkonkurrenzen (SQ003) Abstimmungsschwierigkeiten (SQ004) Sonstiges Was sind die Hauptgründe für diese Verzögerung(en)? Bitte wählen Sie die zutreffenden Antworten aus: Abbildung 10: Gründe für zeitliche Verzögerungen in Bebauungsplanverfahren 17 Die Flächenkonkurrenzen (22%) sind ähnlich wie bei der Dienststellenumfrage ein weiterer Grund für planerische Verzögerungen. Ergän- zend hierzu wurden weitere Punkte benannt, deren Ursprung nicht in der Anwendung des KoopBLM liegt (z.B. politischer Wille, Digitalisie- rung, Terminierung Fördergeldauszahlung). Die Wohnungswirtschaft wurde in einem abschließenden Fragenblock zudem zur Wohn- raumförderung befragt (siehe Abbildung 11). Auf die Frage nach einer Erhöhung der Quote sprachen sich 72 % der Befragten dagegen aus. Gründe hierfür seien eine Reduzierung der Wohnbautätigkeit und eine Verstärkung der Quersubventionierung durch den freifinanzier- ten Wohnungsbau. Hinsichtlich der sich jähr- lich ändernden Förderbestimmungen bestehe eine fehlende langfristige Planungssicherheit. Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen müssten zudem durch den freifinanzierten Wohnungsbau aufgefangen werden. Hierfür fehle es an attraktiven Fördermitteln für Infra- strukturmaßnahmen. Wirtschaftliche Anreize (z. B. eine höhere Dichte) sprechen hingegen für eine Erhöhung der Quote. Gleichzeitig zu diesen Ergebnissen gab die Hälfte der Befragten an, dass die Wohnraum- förderung aktuell attraktiv für Investor*innen sei. Die Attraktivität sei insbesondere in der Anpassung der Miethöhen im Förderweg B begründet. Gegen die Attraktivität sprächen hingegen die bereits im oberen Abschnitt benannten Fördermittel für die notwenigen Infrastrukturmaßnahmen und die nicht deut- lich erhöhten Darlehen bei gleichzeitig deut- lich gestiegenen Baukosten. Vorbehalte gegenüber öffentlich geförder- tem Wohnraum werden nur von 33% der Befragten bejaht. Gründe sind hier u. a. die Durchmischung der Wohnformen eines Treppenaufgangs als Ausschlusskriterium für die Vermarktung des Gebäudes sowie die „Befürchtung“ von Kunden/Investoren/Nach- barschaften vor „sozialer Mischung“ . Insgesamt sind die Vorbehalte in den letzten Jahren jedoch rückläufig. Zuletzt wurde auf die Auswirkungen des öffentlichen Raumes bzw. der gestalteten Grünflächen auf die Vermarktung der Wohnun- gen im Projekt eingegangen. Hierbei bewerten 60 % der Befragten eine ansprechende Pla- nung als positiven Faktor für die Vermarktung. Zusammenfassend liefern sowohl die interne als auch die externe Umfrage wichtige Rück- schlüsse und Erkenntnisse für die Evaluation des KoopBLM. Inhaltlich wird der Fokus auf das Thema der Flächenkonkurrenzen insbesondere in Bezug auf die Freiflächen gelegt. Darüber hinaus werden zahlreiche organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten genannt, die die Arbeitsstrukturen der Geschäftsstelle KoopBLM und aller Beteiligten betreffen. Abbildung 11: Umfrage zu Förderquote und Attraktivität der Förderbestimmungen 18 8. Zielerreichungs- grad des Modells und Handlungsempfehlun- gen Das Kooperative Baulandmodell entfaltet seine Wirkung in den seit 2017 eingeleiteten oder aufgestellten Bebauungsplanverfahren ent- sprechend seiner Vorgaben. Das Instrument ist weitestgehend etabliert. Mit der Rechtskraft von neun Bebauungsplänen in den Jahren 2021 bis 2023 kann in den nächsten ein bis zwei Jahren ein Volumen von 154.714 m² Geschossfläche Wohnen (entspricht 1.719 WE gem. KoopBLM), von denen mindestens 30% öffentlich gefördert sind. In den kommen- den Jahren werden mehr abgeschlossene Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des Kooperativen Baulandmodells und ent- sprechende Bauvolumina hinzukommen. Die Auswertung der Durchführungsverträge zeigt, dass die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells umgesetzt werden und attes- tiert die Zielerreichung des Modells in seinem gesetzten Rahmen. Gleichzeitig bestätigen beide Befragungen der Fachämter der Stadt Köln und der Vertreter*innen der Wohnungs- wirtschaft, dass es Anpassungsbedarfe gibt, die vor allen Dingen interne Prozesse betref- fen, nicht aber das Gerüst des Kooperativen Baulandmodells als solches. Die Themen Trans- parenz, Gleichbehandlung, Verlässlichkeit, Ver- fahrenserleichterung sollen richtungsweisend für die Maßnahmen sein. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bewältigung der Grünbedarfe. Es gilt zu eru- ieren, inwiefern die Vorgaben des KoopBLM noch flächendeckender umsetzbar gemacht werden können, d.h. auch in städtebaulichen Situationen (z.B. verdichtete Gebiete oder Gebiete der Innenentwicklung), wo dies aktuell schwerer zu realisieren ist. So gilt es zu prüfen, ob in manchen Lagen vielseitigere Möglich- keiten der Bedarfsdeckung bestehen, zum Beispiel mit einer Diskussion zu öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Grünflächen und der Interpretation dieser Räume im urbanen Kontext. Ein grün gestalteter Stadtplatz mit hoher Aufenthaltsqualität, eine Stadtprome- nade mit Baumbestand, öffentlich zugängliche Mietergärten oder ein Dachgarten könnten Erholungsräume für die Bewohner*innen der neuen Wohnungsbauvorhaben darstellen, wie sie auch in öffentlichen Grünanlagen gefunden werden können und für den entstehenden Bedarf angerechnet werden könnten. Die Mul- tikodierung von Flächen gilt es im Weiteren zu prüfen. Dies war auch eines der Schwerpunkt- themen in den beiden Umfragen. Ein weiteres Ergebnis aus den Umfragen ist, dass die Implementierung der Idee der Kombi- fläche ins Modell in der Praxis noch zu bestä- tigen ist. Dafür ist es wichtig, die Vorgaben für die Errichtung einer Kombifläche, aber auch von Spiel- und Grünflächen bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens, besonders im Qualifizierungsverfahren, noch einmal ihre Bedeutung zuzumessen und entsprechend zu berücksichtigen. In den laufenden Bebauungs- planverfahren zeigt sich einerseits, dass es gelingt, die unterschiedlichen Bedarfe in den Vorhaben zu integrieren. Andererseits müssen die Bemühungen dafür weiter hochgehalten werden. Eine Änderung der Richtlinie und der Umsetzungsanweisung in der Aufgabenbe- schreibung der Lenkungsgruppe hat zum Ziel, Zuständigkeiten zu verschlanken und diese an das tatsächliche Verwaltungshandeln anzu- passen. Die Lenkungsgruppe mit ihrem eta- blierten Teilnehmer*innenkreis soll weiterhin ihre Funktion als Steuerungsgremium behalten und über die gesamtstädtische Anwendung des Modells entscheiden. 19 Mit einer Verbesserung von Abstimmungspro- zessen zwischen einzelnen Dienststellen sowie der Vorhabenseite können Entscheidungen transparenter werden. Dazu gehören auch die Erstellung verschiedener Handreichungen und einer aktuellen Printversion des Kooperativen Baulandmodells, um die Bereitstellung von In- formationsmaterial zum Verpflichtungsumfang und den Modellvarianten zu optimieren. Im Zuge einer entsprechenden Vorlage soll der Rat über die redaktionellen Änderungen der Umsetzungsanweisung und der Richt- linie beschließen. Damit soll gleichzeitig ein Beschluss zur Änderung der Kostenkennwerte in allen Umsetzungsanweisungen erfolgen. Begleitend dazu soll weiterhin der jährliche Sachstandsbericht zum Kooperativen Bauland- modell als Mitteilung in die politischen Gre- mien gehen. Dieser verschafft einen Überblick über laufende und abgeschlossene Verfahren und zeigt, wie viele geförderte Wohnungen durch das Kooperative Baulandmodell umge- setzt wurden und perspektivisch umgesetzt werden könnten.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 30.08.2024 1865/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 02.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Evaluation und Handlungsempfehlungen Kooperatives Baulandmodell 2024 Das Kooperative Baulandmodell entfaltet seine Wirkung in den seit 2017 eingeleiteten oder aufgestellten Bebauungsplanverfahren entsprechend seiner Vorgaben. Das Instrument ist weitestgehend etabliert. Mit der Rechtskraft von neun Bebauungsplänen in den Jahren 2021 bis 2023 kann in den nächsten ein bis zwei Jahren ein Volumen von 154.714 m² Geschossflä- che Wohnen (entspricht 1.719 Wohneinheiten gem. KoopBLM) für Wohnzwecke entstehen, von denen mindestens 30% öffentlich gefördert sind. In den kommenden Jahren werden mehr abgeschlossene Bebauungsplanverfahren und entsprechende Bauvolumina hinzukommen, in denen das Kooperative Baulandmodell angewandt wird. Die Auswertung der Durchführungsverträge zeigt, dass die Vorgaben des Kooperativen Bau- landmodells umgesetzt werden und attestiert die Zielerreichung des Modells in seinem ge- setzten Rahmen. Gleichzeitig bestätigen eine interne Umfrage unter den maßgeblichen Fachämtern der Stadt Köln und eine externe Umfrage mit Vertreter*innen der Wohnungswirt- schaft, dass es Anpassungsbedarfe gibt, die vor allen Dingen interne Prozesse betreffen, nicht aber das Gerüst des Kooperativen Baulandmodells als solches. Die Evaluation hat ergeben, dass eine redaktionelle und in Teilen auch inhaltliche Anpassung der Richtlinie und Umsetzungsanweisung notwendig ist. Die Änderung der Richtlinie und Um- setzungsanweisung wird als Beschlussvorlage in den Rat eingebracht. Dafür bedarf es noch der Überprüfung einzelner Themen, die in den kommenden Monaten erfolgen wird. Gez. Greitemann Anlage: 1 Sachstandsbericht und Evaluation
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1865/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2024
- Erstellt
- 07.06.2024 12:39