BV3/099/2025
Verbesserung Radverkehrsachse Talstraße-Weberstraße-Esmarchstraße (Antrag CDU)
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Antrag
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BV3/099/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.05.2025 CDU-Fraktion Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dietmar Wolf c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13.05.2025 Betrifft: Verbesserung Radverkehrsachse Talstraße-Weberstraße-Esmarchstraße (Antrag CDU) Sehr geehrter Herr Wolf, wir bitten nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. Mai 2025 zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen: Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig die im Betreff genannte Radverkehrsachse zu attraktivieren durch 1) Erneuerung der Markierung des gegenläufigen Radfahrstreifens auf der Talstraße zwischen Königsallee und Herzogstraße (möglichst unter Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens), 2) Ermöglichung einer Radvorbeifahrt an den Kopfsteinpflasterhubbeln auf Höhe Talstraße 57 und Talstraße 65, 3) Aufbringung eines taktilen Trennstreifens zwischen dem baulichen Radweg und dem Gehweg auf der Talstraße, 4) Markierung einer Zick-Zack-Linie (Vz. 299) an der Ecke Esmarchstraße/Heresbachstraße und 5) Verbreiterung des Verbindungsstücks zwischen dem baulichen Radweg auf der Heresbachstraße und der Fahrbahn auf Höhe der Hn. 26 auf das Regelmaß für einen Zweirichtungsradweg (3 Meter). Seite 2 Begründung: Die Radverkehrsachse zwischen Königsallee und Karolingerplatz über die Talstraße, Weberstraße und Esmarchstraße wird intensiv g enutzt. Sie ist zugleich die Ausweichstrecke für die aktuell und noch auf Jahre baustellenbelastete Friedrichstraße. Leider befindet sich die Radverkehrsachse nicht in einem zeitgemäßen Zustand. Zu den Punkten im Einzelnen: 1) Die Markierung des gegenläufige n Radfahrstreifens ist abgängig. Zudem fehlt der vorgeschriebene Sicherheitstrennstreifen (Dooring-Gefahr). 2) Während an den Kopfsteinpflasterhubbeln auf Höhe der Hn. 60a und 75 eine bauliche Radvorbeifahrt hergestellt wurde, fehlt eine Vorbeifahrtmöglic hkeit an den Hubbeln auf Höhe der Hn. 57 und 65. Die beiseitigen Flächen jeweils neben den Hubbeln sind beidseitig beparkt. Denkbar ist eine Beschilderung/Markierung, die eine Radvorbeifahrt ermöglicht. 3) Das „Rot“ des baulichen Radwegs (FR Nord) ist teilwe ise verblasst, bislang fehlt zudem eine ausreichende, barrierefreie Trennung zum Gehweg. Hier sollte nach dem Vorbild des Staufenplatzes ein taktiler Trennstreifen aufgeklebt werden. 4) Das Abbiegen für den MIV und den Radverkehr wird an der Ecke Esmarchstraße/Heresbachstraße wegen unzulässig im Kurvenbereich und auf der Heresbachstraße geparkten PKW, vor allem zur Abend - und Nachtzeit, erschwert. 5) Das kleine Verbindungsstück gegenüber der Esmarchstraße ist zu schmal und wird häufig zusätzlich von PKW halbhüftig beparkt, da der daneben befindliche Parkstand ungefähr 1 ½ Fahrzeugbreiten breit ist. Freundliche Grüße gez. Wolfgang Müller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/099/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 12:12