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BV3/099/2025

Verbesserung Radverkehrsachse Talstraße-Weberstraße-Esmarchstraße (Antrag CDU)

Antrag 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 13.05.2025, TOP 9.6

Antrag

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Antrag

2984 Zeichen

BV3/099/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 05.05.2025 
CDU-Fraktion 
Bezirksvertretung 3 
 
 
An den 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Dietmar Wolf 
c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 
Bachstraße 145 
40217 Düsseldorf 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 13.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Verbesserung Radverkehrsachse Talstraße-Weberstraße-Esmarchstraße (Antrag 
CDU) 
 
Sehr geehrter Herr Wolf, 
 
wir bitten nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung am 13. Mai 2025 
zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig die im Betreff genannte Radverkehrsachse 
zu attraktivieren durch 
 
1) Erneuerung der Markierung des gegenläufigen Radfahrstreifens auf der 
Talstraße zwischen Königsallee und Herzogstraße (möglichst unter 
Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens), 
 
2) Ermöglichung einer Radvorbeifahrt an den Kopfsteinpflasterhubbeln auf Höhe 
Talstraße 57 und Talstraße 65, 
 
3) Aufbringung eines taktilen Trennstreifens zwischen dem baulichen Radweg 
und dem Gehweg auf der Talstraße, 
 
4) Markierung einer Zick-Zack-Linie (Vz. 299) an der Ecke 
Esmarchstraße/Heresbachstraße und 
 
5) Verbreiterung des Verbindungsstücks zwischen dem baulichen Radweg auf der 
Heresbachstraße und der Fahrbahn auf Höhe der Hn. 26 auf das Regelmaß für 
einen Zweirichtungsradweg (3 Meter).

Seite 2 
Begründung: 
 
 
Die Radverkehrsachse zwischen Königsallee und Karolingerplatz über die Talstraße, 
Weberstraße und Esmarchstraße wird intensiv g enutzt. Sie ist zugleich die 
Ausweichstrecke für die aktuell und noch auf Jahre baustellenbelastete 
Friedrichstraße. Leider befindet sich die Radverkehrsachse nicht in einem 
zeitgemäßen Zustand. Zu den Punkten im Einzelnen: 
 
1) Die Markierung des gegenläufige n Radfahrstreifens ist abgängig. Zudem fehlt 
der vorgeschriebene Sicherheitstrennstreifen (Dooring-Gefahr). 
 
 
 
 
2) Während an den Kopfsteinpflasterhubbeln auf Höhe der Hn. 60a und 75 eine 
bauliche Radvorbeifahrt hergestellt wurde, fehlt eine Vorbeifahrtmöglic hkeit 
an den Hubbeln auf Höhe der Hn. 57 und 65. Die beiseitigen Flächen jeweils 
neben den Hubbeln sind beidseitig beparkt. Denkbar ist eine 
Beschilderung/Markierung, die eine Radvorbeifahrt ermöglicht. 
 
3) Das „Rot“ des baulichen Radwegs (FR Nord) ist teilwe ise verblasst, bislang 
fehlt zudem eine ausreichende, barrierefreie Trennung zum Gehweg. Hier 
sollte nach dem Vorbild des Staufenplatzes ein taktiler Trennstreifen 
aufgeklebt werden.  
 
4) Das Abbiegen für den MIV und den Radverkehr wird an der Ecke 
Esmarchstraße/Heresbachstraße wegen unzulässig im Kurvenbereich und auf 
der Heresbachstraße geparkten PKW, vor allem zur Abend - und Nachtzeit, 
erschwert. 
 
5) Das kleine Verbindungsstück gegenüber der Esmarchstraße ist zu schmal und 
wird häufig zusätzlich von PKW halbhüftig beparkt, da der daneben befindliche 
Parkstand ungefähr 1 ½ Fahrzeugbreiten breit ist. 
 
Freundliche Grüße 
 
 
gez. Wolfgang Müller

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 9.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/099/2025
Typ
Antrag
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 12:12