Mandari Insight

1975/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 27.04.26

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.07.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 21.09.2026, TOP 8.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2316 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.07.2026 
 1975/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 27.04.26 
betreffend TOP 8.1 (AN/0053/2026) Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an 
Kölner Schulen (2914/2025) 
André Burghardt (SPD) erkundigt sich nach den dargestellten Zahlen und verweist 
darauf, dass 216 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe 
II sowie 56 Schüler*innen an Berufskollegs ausgewiesen seien.  
Gleichzeitig würden 860 Abgänge von allgemeinbildenden Schulen genannt. Daraus 
ergebe sich eine Differenz von 588 Schüler*innen. Er fragt, ob die Sekundarstufe II in 
dieser Differenz bereits berücksichtigt sei. 
Darüber hinaus regt er an, die Daten zur Sekundarstufe II künftig in vergleichbaren In-
klusionsberichten grundsätzlich mit darzustellen. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Die für die Sekundarstufe II ausgewiesenen Lernenden verteilen sich auf alle Jahr-
gänge der Sekundarstufe II, d.h. es handelt sich um junge Menschen, die im Vorjahr 
die Sekundarstufe I besucht haben und solche, die sich bereits länger als ein Jahr in 
der Sekundarstufe II befinden.  
 
Die ausgewiesenen Abgänge umfassen alle Abgänge, die am Ende des Schuljahres 
23/24 und nach dem Erreichen der Vollzeitschulpflicht eine Kölner Schule verlassen 
haben. Der weitere Bildungsweg findet bei der Ermittlung der Abgänge durch die amt-
liche Schulstatistik keine Berücksichtigung: Schüler*innen, die nach der Sekundar-
stufe I die Sekundarstufe II derselben Schule wechseln, werden nicht als Abgang ge-
zählt, weil sie die Schule nicht verlassen. Demgegenüber werden Lernende, die nach 
der Sekundarstufe I die Schule verlassen, als Abgang gezählt, unabhängig davon, ob 
sie im nächsten Schuljahr die Sekundarstufe II einer anderen Schule besuchen.  
 
Da es sich in der Schulstatistik bei Lernenden und Abgängen um Aggregatdaten und 
nicht um Schülerindividualdaten handelt, können Zusammenhänge nicht herstellt wer-
den.

2 
 
 
Die Verwaltung greift die Anregung, die Daten zur Sekundarstufe II künftig im Inklusi-
onsmonitoring aufzunehmen, auf. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

21.09.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1975/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.07.2026
Erstellt
02.07.2026 14:17