1975/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 27.04.26
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2316 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 15.07.2026 1975/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 27.04.26 betreffend TOP 8.1 (AN/0053/2026) Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (2914/2025) André Burghardt (SPD) erkundigt sich nach den dargestellten Zahlen und verweist darauf, dass 216 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe II sowie 56 Schüler*innen an Berufskollegs ausgewiesen seien. Gleichzeitig würden 860 Abgänge von allgemeinbildenden Schulen genannt. Daraus ergebe sich eine Differenz von 588 Schüler*innen. Er fragt, ob die Sekundarstufe II in dieser Differenz bereits berücksichtigt sei. Darüber hinaus regt er an, die Daten zur Sekundarstufe II künftig in vergleichbaren In- klusionsberichten grundsätzlich mit darzustellen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Die für die Sekundarstufe II ausgewiesenen Lernenden verteilen sich auf alle Jahr- gänge der Sekundarstufe II, d.h. es handelt sich um junge Menschen, die im Vorjahr die Sekundarstufe I besucht haben und solche, die sich bereits länger als ein Jahr in der Sekundarstufe II befinden. Die ausgewiesenen Abgänge umfassen alle Abgänge, die am Ende des Schuljahres 23/24 und nach dem Erreichen der Vollzeitschulpflicht eine Kölner Schule verlassen haben. Der weitere Bildungsweg findet bei der Ermittlung der Abgänge durch die amt- liche Schulstatistik keine Berücksichtigung: Schüler*innen, die nach der Sekundar- stufe I die Sekundarstufe II derselben Schule wechseln, werden nicht als Abgang ge- zählt, weil sie die Schule nicht verlassen. Demgegenüber werden Lernende, die nach der Sekundarstufe I die Schule verlassen, als Abgang gezählt, unabhängig davon, ob sie im nächsten Schuljahr die Sekundarstufe II einer anderen Schule besuchen. Da es sich in der Schulstatistik bei Lernenden und Abgängen um Aggregatdaten und nicht um Schülerindividualdaten handelt, können Zusammenhänge nicht herstellt wer- den. 2 Die Verwaltung greift die Anregung, die Daten zur Sekundarstufe II künftig im Inklusi- onsmonitoring aufzunehmen, auf. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1975/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 15.07.2026
- Erstellt
- 02.07.2026 14:17