AN/0628/2019
Änderungsantrag zu TOP 8.1
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Änderungsantrag zu TOP 8.1
2163 Zeichen
Turan Özküçük Köln, d. 30.04.2019 Tayfun Keltek Tischvorlage An den Vorsitzenden des Integrationsrates Änderungsantrag gem. § 12 der GO des Integrationsrates zu TOP 8.1 in der Sitzung des Integrationsrates am 30.4.2019 ‚Geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln (3264/2018) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Ich bitte folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen: Die geänderte Richtlinie wird wie folgt geändert und alle folgepunkte werden dieser Änderung angepasst. Seite 1 Allgemeine Bedingungen….. Abs. 2: Die Stadt Köln begrüßt es, wenn die in der Kindertageseinrichtung vorkommenden Herkunftssprachen der betreuten Familien im bilingualen Konzept berücksichtigt werden. ‚Die in den Kindertageseinrichtungen vorkommenden Herkunftssprachen der betreuten Familien sind im bilingualen Konzept zu berücksichtigen‘ Begründung: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kleinkinder mehrere Sprachen zugleich lernen können, wenn diese Sprachen in ihrem unmittelbaren Umfeld gesprochen werden (direkter Spracherwerb). Es ist ferner erwiesen, dass Kinder eine Fremdsprache erst im Alter von 10-11 Jahren erwerben können, wenn diese Sprache in ihrem unmittelbaren Umfeld nicht gesprochen wird (indirekter Spracherwerb). Aus diesem Grunde geht die Landesregierung dazu über in den Grundschulen das Englischunterricht abzuschaffen und diesen erst ab der 5. Klasse anzubieten. Die Förderung einer 2. Sprache in den Kindertageseinrichtungen würde daher nur Sinn machen, wenn diese Sprache in der Einrichtung durch eine Gruppe von Kindern bereits gesprochen wird. Wir stellen fest, dass bei den Einrichtungen, die in Köln gefördert werden, die meisten als 2. Sprache Englisch ausweisen. Dies wäre nur dann sinnvoll, wenn in dieser Einrichtung Kinder betreut würden, deren Herkunftssprache Englisch wäre und diese Sprache in der Einrichtung angewendet würde. Ansonsten werden die öffentlichen Mittel eine Aktivität verwendet, die keinen greifbaren Nutzen bringt. Mit freundlichen Grüßen Turan Özküçük, Tayfun Keltek
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AN/0628/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.05.2019
- Erstellt
- 02.05.2019 17:29