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AN/0628/2019

Änderungsantrag zu TOP 8.1

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 02.05.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 17.06.2019, TOP 8.1.1

Änderungsantrag zu TOP 8.1

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Änderungsantrag zu TOP 8.1

2163 Zeichen

Turan Özküçük        Köln, d. 30.04.2019 
Tayfun Keltek 
 
Tischvorlage 
An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
Änderungsantrag gem. § 12 der GO des Integrationsrates  
zu TOP 8.1 in der Sitzung des Integrationsrates am 30.4.2019  
‚Geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen 
bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln (3264/2018) 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
Ich bitte folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
Die geänderte Richtlinie wird wie folgt geändert und alle folgepunkte werden dieser Änderung 
angepasst. 
 
Seite 1 Allgemeine Bedingungen…..  Abs. 2: 
Die Stadt Köln begrüßt es, wenn die in der Kindertageseinrichtung vorkommenden 
Herkunftssprachen der betreuten Familien im bilingualen Konzept berücksichtigt werden. 
‚Die in den Kindertageseinrichtungen vorkommenden Herkunftssprachen der betreuten Familien 
sind im bilingualen Konzept zu berücksichtigen‘ 
 
Begründung:  
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kleinkinder mehrere Sprachen zugleich lernen können, wenn 
diese Sprachen in ihrem unmittelbaren Umfeld gesprochen werden (direkter Spracherwerb). 
Es ist ferner erwiesen, dass Kinder eine Fremdsprache erst im Alter von 10-11 Jahren erwerben 
können, wenn diese Sprache in ihrem unmittelbaren Umfeld nicht gesprochen wird (indirekter 
Spracherwerb). Aus diesem Grunde geht die Landesregierung dazu über in den Grundschulen das 
Englischunterricht abzuschaffen und diesen erst ab der 5. Klasse anzubieten. 
Die Förderung einer 2. Sprache in den Kindertageseinrichtungen würde daher nur Sinn machen, 
wenn diese Sprache in der Einrichtung durch eine Gruppe von Kindern bereits gesprochen wird. 
Wir stellen fest, dass bei den Einrichtungen, die in Köln gefördert werden, die meisten als 2. Sprache 
Englisch ausweisen. Dies wäre nur dann sinnvoll, wenn in dieser Einrichtung Kinder betreut würden, 
deren Herkunftssprache  Englisch wäre und diese Sprache in der Einrichtung angewendet würde. 
Ansonsten werden die öffentlichen Mittel eine Aktivität verwendet, die keinen greifbaren Nutzen 
bringt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Turan Özküçük, Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

17.06.2019 Integrationsrat
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/0628/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
02.05.2019
Erstellt
02.05.2019 17:29