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2018/0276

Wahl der Mitglieder des Beirates der Entega Energie GmbH

Magistratsvorlage 11.09.2018

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2018/0276

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2018/0276

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.09.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0276 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Beirates der Entega Energie GmbH  
 
Vorlage vom: 11.09.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat wählt drei städtische Vertreter/innen für den Beirat der ENTEGA Energie GmbH 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.09.2018 
 
Im Gesellschaftsvertrag der ENTEGA Energie GmbH ist  die Einrichtung eines Beirates 
festgelegt. Über die HEAG kann der Magistrat 3 städtische Vertreterinnen bzw. Vertretern 
benennen. Die Wahlzeit des Beirates ist auf 5 Jahre festgelegt. Mit Magistratsvorlage 
2013/0280 hat der Magistrat erstmals 3 Vertreter/innen gewählt. Die Amtszeit endet nun.  
 
Die bisherigen Vertreter waren Stadtv . Prof. Dr. Lothar Petry, Stadtv. Paul Wandrey und 
Stadtv. Michael Siebel.  
 
Die der Wissenschaftsstadt Darmstadt zustehenden Sitze sind gleichartige, unbesoldete 
Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
(Listenwahl) zu besetzen sind.  
Die Listen sind so zu erstellen, dass für den Fall des Ausscheidens eines Mitglieds die 
freiwerdende Stelle nachbesetzt wird.  
 
Hinweis: 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
 
Darmstadt, 11.09.2018  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0276
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.09.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00