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V/0262/2020

78. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung

Vorlagen 23.03.2020

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Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0262-2020-Anlage-2-Begruendung

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Anlage A

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V-0262-2020-Anlage-3-Plan

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V-0262-2020-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung

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Berichtsvorlage

2825 Zeichen

V/0262/2020 
V/0262/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / 
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
[Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 
öffentlich auszulegen.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 den Beschluss zur 78.  Änderung des FNP im Bereich 
Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper  Straße / Albersloher Weg  / Hochspannungsfreilei-
tung) gefasst (Vorlage Nr.  V/0194/2016). Dieser Beschluss erfolgte gemeinsam mit Änderungsb e-
schlüssen des FNP in einigen weiteren Bereichen des Stadtgebiets im Zuge der seinerzeit anstehe n-
den Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025.  
 
Die 78.  Änderung des FNP ist notwendige Voraussetzung für die Erstellung des Bebauungsplans 
Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach für das gepla n-
te Wohngebiet südlich der Hiltru per Straße. Für diesen Bebauungsplan wurde der Aufstellungsb e-
schluss durch den Rat am 16.05.2018 gefasst (Vorlage Nr. V/0177/2018). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78.  Änderung des FNP und zum Bebauungsplan 
Nr. 595 fand am 09.04.2019 in Form einer Bürgeranhörung in der Eichendorffschule in Angelmodde 
statt (Protokoll siehe Anlage 1 dieser Vorlage).  
 
Für die 78.  Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Die Entwürfe der B e-
gründung und des Plans sind als Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage beigefügt. Die öffentliche Auslegung 
soll im Juni 2020 im Anschluss an die Beratungen in den politischen Gremien erfolgen.  
Stadtplanungsamt 
 
07.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hergarten /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6198 /  
492-6194 
Hergarten@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0262/2020 
 
Der Planentwurf der 78. Änderung des FNP beinhaltet gegenüber dem Änderungsbeschluss aus dem 
Jahr 2016 eine Reduzierung des Geltungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Süden durch 
die Darstellung eines Regenrückhaltebeckens südlich der Hochs pannungsfreileitung. Daher erfolgt 
parallel zu dieser Vorlage eine Vorlage an den Rat zur Änderung des seinerzeitigen Beschlusses 
(siehe Vorlage Nr. V/0261/2020).  
 
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Anlage 1: Protokoll der Bürgeranhörung  
Anlage 2: Begründung  
Anlage 3: Plan

V-0262-2020-Anlage-2-Begruendung

57760 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 18 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0262/2020 
Begründung   
zum Entwurf der 78. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde  
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße  
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsziele ............................................................................................................ 2 
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 4 
3.2 Landschaftsplanerische Belange................................................................................................. 4 
3.3 Immissionsschutzrechtliche Belange .......................................................................................... 4 
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 5 
4.1 Wohnbauflächen .......................................................................................................................... 5 
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 5 
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten ....................................................................................... 5 
4.3 Grünflächen ................................................................................................................................. 5 
4.3.1 Zweckbestimmung Parkanlage ......................................................................................... 5 
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 5 
4.4.1 Regenrückhaltebecken...................................................................................................... 5 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 5 
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 5 
5.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 6 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6 
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 7 
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 7 
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 
5.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 11 
5.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 12 
5.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 13 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 14 
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 14 
5.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 15 
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 15 
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 15 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 16 
5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 16 
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 16 
5.9 Quellen ...................................................................................................................................... 17 
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 17 
6.1 Altlasten ..................................................................................................................................... 17 
6.2 Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 17 
7 Quellen ................................................................................................................................................. 18

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 18 
1. Planungsanlass / Planungsziele  
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn-  und Lebensqualität sowie stei-
gender Bevölkerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohn-
raum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots ist daher ein zentr a-
les Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.  
Mit der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche Angelmodde -Süd soll im Südosten der Stadt 
Münster ein neuer Wohns tandort geschaffen werden. Durch die räumliche Nähe zu den A r-
beitsplatzschwerpunkten der Fa. BASF in Hiltrup sowie den Gewerbe- und Dienstleistungsstan-
dorten Loddenheide und Wolbeck -Münsterstraße ermöglicht dieses neue Baugebiet  arbeits-
platznahes Wohnen. Darüber hinaus bieten die Hohe Ward sowie der Landschaftsraum Werse 
attraktive Naherholungsgebiete in kurzer Entfernung. Angebote der Nahversorgung sowie der 
sozialen Infrastruktur sind ebenfalls im Stadtteil Angelmodde vorhanden und können durch di e-
se beabsichtigte, neue wohnbauliche Entwicklung gestärkt werden.  
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Münster über ein Werkstattverfahren verschiedene Ent-
würfe für die städtebauliche Gestaltung des neuen Wohngebiets entwickeln lassen. Zur pl a-
nungsrechtlichen Sicherung dieses Konzeptes ist – neben der Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 595 – auch die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster erforderlich.  
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fl ä-
che dar. Die Planungen sehen vor, einen attraktiven Wohnstandort im Übergang zum Land-
schaftsraum zu entwickeln, weshalb, neben den erforderlichen Wohnbauflächen, im südlichen 
Bereich öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parklandschaft dargestellt werden 
sollen. Aufgrund des zukünftigen Bedarfs ist zudem auch die Einrichtung einer Kindertagesstä t-
te innerhalb des neuen Wohngebietes geplant.  
Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr. 862- 03 in Stufe 1 des fortgeschriebenen Bau-
landprogramms 2019-2025/2030 (vgl. Vorlage V/0224/2019) verzeichnet. In dem Baugebiet ist 
die Errichtung von ca. 200 Wohnungen geplant.  
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)  
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell über 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwoh-
nerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein 
sinkenden Haushaltsgrößen – zu einem Bedarf von ca. 2.000 neuen Wohnungen pro Jahr 1 bei 
einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen2.  
Um die Inanspruchnahme bisher nicht genutzter Freiflächen i.S. des Bodenschutzgebotes des 
BauGB zu minimieren hat der Rat der Stadt Münster bereits festgelegt, dass mindest ens die 
Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleer-
stand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regel-
mäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, mili-
tärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wur-
den. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung 
                                                
1 Siehe Ratsbeschluss zum Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und  
Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 – 2020 (Beschluss zur Vorlage V/0088/2015)  
2 Vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 18 
in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den 
prognostizierten Einwohnern Wohnraum in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu 
können.  
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandentwicklung auf bisherigen Frei-
flächen findet daher statt  
• im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der wei-
tere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,  
• auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt 
Münster und  
• durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.  
Im fortgeschriebenen Baulandprogramm 2019- 2025/2030 hat die Stadt Münster vor dem Hi n-
tergrund der Bedarfssituation eine Priorisierung der vorgesehenen Wohnbauflächen in zeitlicher 
Hinsicht festgelegt; das vorliegende Baugebiet ist eines dieser priorisierten Projekte.  Die vorlie-
gende Planung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im aktuellen Regional-
plan Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für eine Siedlungsentwicklung dar-
gestellt.  
Mit der Inanspruchnahme und planerischen Umsetzung der Potenzial-Fläche Angelmodde-Süd 
wird das abgestimmte Vorgehen konsequent weitergeführt. Die vorliegende Planung entspricht 
daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und s chonend um-
zugehen.  
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)  
Der Änderungsbereich ist durch agrarisch genutzte Flächen gekennzeichnet. Darüber hinaus 
befinden sich keine weiteren klima- bzw. luftrelevanten Strukturen auf der Fläche. Gemäß U m-
weltkataster werden durch die geplante Entwicklung keine bedeutenden  Funktionen im Sinne 
von Kaltluftentstehungsgebieten oder –leitbahnen, Belüftungskorridoren oder klimaökologischen 
Ausgleichsräumen berührt. Eine besondere thermische Belastung und damit Gefährdun g liegt 
demnach nicht vor.  
Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels , 
z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhaus-
gasemissionen, bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des 
Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Über-
schwemmungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen - z.B. durch einen et-
waigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.  
2. Änderungsbereich  
Der Änderungsbereich der 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das 
geplante Wohngebiet „Angelmodde -Süd“ liegt im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil A n-
gelmodde. Er wird begrenzt durch  
• die Hiltruper Straße im Norden,  
• landwirtschaftliche Flächen im Osten,  
• landwirtschaftliche Flächen südlich der Hochspannungsfreileitung und  
• den Albersloher Weg im Westen.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 18 
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan „Energie“ ergänzt. Mit Wirksamwerden der 9. Änderung des Regionalplans am 16.05.2018 
wird der Bereich der im Rahmen der 78.  FNP-Änderung geplanten Wohnbaufläche als Allg e-
meiner Siedlungsbereich dargestellt.  
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme 
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob 
die beabsichtigen Darstellungen der 78.  Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen 
der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 09.  April 2019 teilte die Bezirksregierung 
Münster mit, dass die beabsichtigte geänderte Plandarstellung mit den Zielen der Raumor d-
nung vereinbar ist.  
3.2 Landschaftsplanerische Belange  
Die Flächen des Änderungsgebietes befinden sich innerhalb des rechtskräf tigen Landschafts-
plans Werse. Aufgrund der geplanten wohnbaulichen Entwicklung an dieser Stelle ist der Land-
schaftsplan anzupassen.  
3.3 Immissionsschutzrechtliche Belange  
In der Umgebung der geplanten Wohnbaufläche befinden sich mehrere landwirtschaftlic he so-
wie gewerbliche Betriebe, deren Geruchsemissionen Beeinträchtigungen auf das Vorhaben ha-
ben können. Zur Einschätzung dieser immissionsschutzrechtlichen Situation wurde ein Gut-
achten3 erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebe im derzeit  genehmigten Be-
stand Emissionen verursachen, die auf dem Gebiet der geplanten Wohnbebauung die gesetzl i-
chen Immissions -Grenzwerte überschreiten. Durch vertragliche Regelungen wurde sicherg e-
stellt, dass einer der Hauptemittenten zugunsten der wohnbaulichen Entwicklung in Angelmo d-
de-Süd den Betrieb eingestellt hat, sodass die relevanten Immissions -Grenzwerte auf dieser 
Grundlage eingehalten werden können.  
Zwischenzeitlich liegt ein Baugesuch auf einer weiteren Hofstelle in südwestlicher Richtung vor. 
Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen 
Nähe zwischen der landwirtschaftlichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, 
wurde für den gesamten Bereich eine Veränderungssperre
4 erlassen. Eine Lösung diese s 
Sachverhaltes wird daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. 
                                                
3 Immissionsschutz-Gutachten – Geruchsimmissionen durch geruchsemittierende Betriebe auf geplanten 
Wohnbauflächen in Münster-Angelmodde, Uppenkamp und Partner, April 2016  
4 V/0050/2019: Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 18 
4. Änderungsinhalte  
4.1 Wohnbauflächen  
Die Planungen sehen eine wohnbauliche Entwicklung im Änderungsbereich nach Süden bis 
zum Abstandsbereich zur Hochspannungsfreileitung vor. D ieser Bereich soll mit der 
78. Änderung des Flächennutzungsplans zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.  
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf  
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten  
Neben der vorgesehenen wohnbaulichen Nutzung sollen im geplanten Baugebi et auch Flächen 
für eine Kindertagesstätte vorgehalten werden. Hierfür wird in der Planzeichnung zur 
78. Änderung des FNP das entsprechende Planzeichen Kindergarten ergänzt.  
4.3 Grünflächen  
4.3.1 Zweckbestimmung Parkanlage  
Um einen gestalteten Übergang in den sich südlich anschließenden Landschaftsraum zu schaf-
fen und den Bereich unter der Hochspannungsfreileitung von Bebauung freizuhalten, wird der 
südliche Teil des Änderungsbereichs als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
dargestellt. Des Wei teren umfasst die öffentliche Grünfläche auch die Fläche für das geplante 
Regenrückhaltebecken.  
Der östliche Änderungsbereich wird zukünftig  ebenfalls als öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Sie umfasst auch die im Osten des Änderungsbe-
reichs gelegene Wallhecke, die damit weiterhin in ihrem Erhalt gesichert wird.  
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung  
4.4.1 Regenrückhaltebecken  
Zur Regenentwässerung des zukünftigen Wohngebiets wird angrenzend zur Wohnbaufläche 
am südöstlichen Ende des Änderungsbereichs ein Regenrückhaltebecken geplant. Das en t-
sprechende Planzeichen wird an dieser Stelle in der Planzeichnung ergänzt. 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB  
5.1 Rahmen der Umweltprüfung  
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Es wurden auch die Umwel t-
daten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015  
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 18 
Auf weitere Quellen wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen.  
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.  
5.2 Kurzdarstellung der Planung  
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Angelmodde südlich der Hiltruper Straße und westlich 
des Albersloher Weges und umfasst eine Größe von rund 8,5 ha.  
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als landwi rt-
schaftliche Fläche dargestellt und als Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichnet.  
Mit der 78.  Änderung erfolgt eine Darstellung überwiegend als Wohnbaufläche einschließlich 
Kindergarten (KiTa), im Süden und Osten wird eine Grünfläche mit der Zwec kbestimmung 
Parkanlage dargestellt. Im Südosten wird eine Fläche für die Ver- und Entsorgung / Regenrück-
haltebecken dargestellt. Da es sich bei dem Änderungsbereich nicht um eine Altlast - / Ver-
dachtsfläche handelt, wird die diesbezügliche Kennzeichnung aufgehoben.  
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz (Verkehrslärm, Geruch), dem Bundesbodenschutzgesetz ( Altlast- / Verdachtsflächen), 
dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick 
auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG).  
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.  
Regionalplan  
Im Rahmen der 9. Änderung des Regionalplans wurde im Bereich der 78. Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans ein Allgemeiner Siedlungsbereich als Ziel der Raumordnung festgelegt. Die 
Änderung wurde am  16.05.2018 im Gesetz - und Verordnungsblatt (GV.NRW, Ausgabe 2018 
Nr. 11) bekanntgemacht und ist seitdem wirksam.  
Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel  
Bei der Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Außenbereichsflächen, wie im vorliegen-
den Fall, is t insbesondere die Bodenschutzklausel des § 1a Absatz 2 BauGB zu berücksicht i-
gen, wonach mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll und landwirtschaftliche 
Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden soll (s. Punkt 5.4.3 Fläche und Boden).  
Folgen des Klimawandels  
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen bege g-
net werden soll, erfolgen Ausführungen unter den Punkten 5.4.4 Wasser und 5.4.5 Klima / Luft.   
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes  
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 78. Änderung des FNP 
betroffen.  
Das Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“ liegt nordöstlich außerhalb des Änderungsbereichs, 
nördlich der Hiltruper Straße. Das Landschaftsschutzgebi et „Werse -Ems-Niederung, Kreuz-

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 18 
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ liegt rund 400 m bis 500 m Luftlinie östlich und südlich 
im Bereich der Werse und des Emmerbachs.  
Landschaftsplan Werse (LP 1)  
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaft s-
plans Werse. Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel 1- 1.1 „Erhaltung einer mit natürl i-
chen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.  
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog. 
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz NRW. Bei 
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr.  595) au-
ßer Kraft.  
Mit Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.  595 werden die entsprechenden Flä-
chen aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes entlassen. Die künftige Abgrenzung des 
Landschaftsplans „Werse“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftspl a-
nerische Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entg e-
gen gehalten.  
Grünordnung Münster  
Gemäß der Grünordnung Münster liegt der Änderungsbereich im 3. Grünring der Stadt Münster. 
Die Fläche ist zusätzlich als Freifläche, in der stadtö kologische und / oder grünstrukturelle An-
forderungen Vorrang haben, ausgewiesen.  
Sonstige Schutzwürdigkeiten  
Der Änderungsbereich grenzt im Osten an das Biotopverbundsystem „Gehölze und Grünland-
komplexe im Raum Angelmodde / St. Mauritz“ (VB-MS-4011-018). Es handelt sich um Gehölz -
Acker-Grünlandkomplexe, die an die Werseaue angrenzen und Reste der ehemaligen, reich 
strukturierten Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes darstellen. Die Wallhecke im Osten des 
Änderungsbereichs liegt am Rand dieses Biotopverbundsystems. Bestandteile dieses Bi o-
topverbundsystems sind auch das Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“, nordöstlich außerhalb des 
Änderungsbereichs sowie der Emmerbach südlich außerhalb des Änderungsbereichs.  
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d.h. mit einem gewissen Abstra-
hierungsgrad.  
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich wird als Ackerfläche genutzt. Wohngebäude sind nicht vorhanden. Nörd-
lich der Hiltruper Straße befindet sich das Wohngebiet „Angelmodde -Waldsiedlung“. Die B e-
wohner der Waldsiedlung nutzen das östlich angrenzende Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“ für 
die Naherholung.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 18 
Im Änderungsbereich findet keine Freizeit - und Erholungsnutzung statt, da keine Wege bzw. 
sonstige Einrichtungen vorhanden sind. Für die ruhige, landschaftsbezogene Erholung ist der 
rund 700  m östlich gelegene Landschaftsraum an der Werse geeignet, der als Landschaft s-
schutzgebiet ausgewiesen ist. Der Änderungsbereich ist Teil der großräumigen Landschaftsk u-
lisse dieses Raumes.  
Im Umfeld des Änderungsbereichs befinden sich landwirtschaftliche Hofstellen und gewerbliche 
Betriebe, deren Geruchsemissionen auf den Änderungsbereich einwirken. Lärmvorbelastungen 
gehen von dem Kfz-Verkehr auf dem Albersloher Weg im Westen sowie der Hiltruper Straße im 
Norden aus.  
Eine 110-kV-Hochspannungsleitung, die die Funktion einer Bahnstromleitung innehat, verläuft 
im Süden des Änderungsbereichs.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche entfällt mit der Inanspruchnahme durch die Wohn-
bebauung ersatzlos. Generell wird die landwirtschaftliche Nutzfläche in Münster durch die for t-
schreitende Siedlungsentwicklung im Außenbereich kontinuierlich geringer. Als Grundlage zur 
Vermeidung der Überplanung von Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft 
sind diese im Fläc hennutzungsplan dargestellt. Eine solche Bedeutung hat die Fläche des Ä n-
derungsbereiches nicht.  
Für die Freizeit- und Erholungsnutzung soll der Raum zukünftig durch eine geplante Fuß-  und 
Radwegeverbindung in den Grünflächen im Süden und Osten des Änderun gsbereichs aufge-
wertet werden. Die nächsten vorhandenen öffentlichen Spielflächen befinden sich nördlich der 
Hiltruper Straße. Durch die geplante Wohnbebauung entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffent-
lichen Spielflächen der B/C -Kategorie (Schulkinder). Der Flächennutzungsplan trifft keine ge-
sonderte Darstellung des B/C-Bereichs, eine Festsetzung erfolgt im Bebauungsplan.  
Die zukünftigen Bewohner des Änderungsbereichs werden voraussichtlich das Naturschutzg e-
biet Bonnenkamp für die Naherholung nutzen, wodur ch sich der Erholungsdruck auf das kleine 
Naturschutzgebiet erhöhen wird. Der östlich an den Änderungsbereich angrenzende Wers e-
raum ist gut geeignet für die landschaftsbezogene Erholung.  
Immissionsschutz  
Lärm  
Für das zukünftige Wohngebiet sind die Lärmi mmissionen durch die Verkehre auf der Hiltruper 
Straße und dem Albersloher Weg zu berücksichtigen. Die Lärmpegel aus dem Straßenverkehr 
führen zu einer Lärmvorbelastung des Gebietes. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1 
für WA-Gebiete, werden im N ahbereich der Hiltruper Straße und des Albersloher Weges vor -
aussichtlich überschritten. Im Bebauungsplanverfahren sind die Lärmbelastung und die geei g-
neten Gegenmaßnahmen (aktiver  / passiver Lärmschutz, Abrücken der Wohnbebauung von 
den Straßen, etc.) zu ermitteln und temporäre bauzeitliche Lärmauswirkungen zu thematisieren.  
Luftschadstoffe  
Im Änderungsbereich ist überwiegend eine Luftschadstoffbelastung anzunehmen, die weitg e-
hend der allgemeinen Hintergrundbelastung von Münster entspricht. Erhöhte Luftbelastungen 
sind nicht zu erwarten. Insbesondere hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf t-

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 18 
schadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub / PM 10) liegen keine Hinweise auf erhöhte Belastun-
gen oder gar Grenzwertüberschreitungen vor.  
Geruch  
In der Umgebung der geplanten Wohnbaufläche befinden sich mehrere landwirtschaftliche s o-
wie gewerbliche Betriebe, deren Geruchsemissionen Beeinträchtigungen auf das Vorhaben ha-
ben können. Zur Einschätzung dieser immissionsschutzrechtlichen Situation wurde ein Gutac h-
ten (UPPENKAMP UND PARTNER, 2016) erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die 
Betriebe im derzeit genehmigten Bestand Emissionen verursachen, die auf dem Gebiet der g e-
planten Wohnbebauung die Immissionswerte der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) über-
schreiten. Durch vertragliche Regelungen ist jedoch sichergestellt, dass einer der Hauptemitten-
ten zugunsten der wohnbaulichen Entwicklung in Angelmodde -Süd den Betrieb einstellt, so 
dass die relevanten Immissions-Grenzwerte auf dieser Grundlage eingehalten werden können.  
Für ein Grundstück außerhalb des Änderungsbereichs liegt ein Baugesuch vor, dessen Real i-
sierung eine Geruchsbelastung für die geplante Wohnbebauung bedeuten würde, die die Pl a-
nung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Zur Verm eidung und Bewältigung 
möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der landwirtschaft-
lichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, wurde der Bereich des landwir t-
schaftlichen Betriebes in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mitein-
bezogen und die Veränderungssperre Nr.  110 für den Bebauungsplanbereich beschlossen. Als 
Grundlage für einen rechtswirksamen Bebauungsplan ist das potentielle Geruchsproblem im 
weiteren Verfahren zu lösen.  
Aufgrund der Lage des Änderungsbereichs angrenzend an den Außenbereich ist mit G e-
ruchsimmissionen durch Gülleauftrag etc. auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen 
zu rechnen.  
Hochspannungsleitung  
Gemäß einer Stellungnahme der Deutschen Bahn ist ein Streifen von 19 m beidseitig der 
Längsachse der 110 -kV-Hochspannungsfreileitung (Bahnstromleitung) als Schutzstreifen fes t-
gelegt. Der Änderungsbereich umfasst den Bereich nördlich der Längsachse der Bahnstromlei-
tung. Dort wird mit der 78.  Änderung des FNP eine öffentliche Grünfläche dargestellt. Wohnbe-
bauung ist in diesem Schutzstreifen ausgeschlossen.  
Potentielle Risiken für die menschliche Gesundheit  
Die nächstgelegenen Störfallbetriebe befinden sich in rund 2  km Luftlinie Entfernung in Gre m-
mendorf (Umzug des Be triebs ist geplant) sowie in rund 2,5  km westlich in Hiltrup. Besondere 
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Zusammenhang mit der 78. Änderung des Flä-
chennutzungsplans mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung 
zu schaffen, nicht erkennbar und nicht zu erwarten. Grundsätzlich sind potenzielle Risiken im 
Rahmen der nachfolgenden Verfahren zu betrachten und zu minimieren (z.B. durch Überpr ü-
fung der Flächen auf Kampfmittel, Brandschutzkonzepte etc.) bzw. auszuschließen.  
Kumulationswirkungen  
Hinsichtlich der Kumulationswirkungen mit anderen Planungen und Vorhaben ist die abg e-
schlossene Planung des York -Quartiers in der ehemaligen Kaserne in Gremmendorf sowie die

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 18 
perspektivische Planung eines großen Wohngebietes in Hiltrup nördlich Osttor zu nennen. Mit 
diesen Wohngebieten wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den Verkehrsachsen Alber s-
loher Weg, Hiltruper Straße und Osttor verbunden sein.  
Unter der Voraussetzung der Bewältigung der Lärm - und Geruchsthematik im Rahmen des Be-
bauungsplans ist nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Menschen und 
ihre Gesundheit auszugehen.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich besteht im Wesentlichen aus einer Ackerfläche, diese wird im Norden 
von einer Baumreihe mit Strauchunterwuchs entlang der Hiltruper Straße und im O sten von ei-
ner Wallhecke begrenzt. Diese Wallhecke liegt am Rande des östlich angrenzenden Biotopver-
bundsystems „Gehölze und Grünlandkomplexe im Raum Angelmodde / St. Mauritz“ (VB -MS-
4011-018). Es handelt sich um Gehölz -Acker-Grünlandkomplexe, die an die W erseaue angren-
zen und Reste der ehemaligen, reich strukturierten Kulturlandschaft des  Kernmünsterlandes 
darstellen. Bestandteile dieses Biotopverbundsystems sind auch das Naturschutzgebiet 
„Bonnenkamp“, nordöstlich außerhalb des Änderungsbereichs sowie der  Emmerbach südlich 
außerhalb des Änderungsbereichs.  
Im Landschaftsplan Werse ist im Änderungsbereich als Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit 
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft ausgewiesen.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Eingriffe in Natur und Landschaft  
Mit der 78.  Änderung des FNP wird die im gültigen FNP ausgewiesene „Fläche für die Land-
wirtschaft“ überwiegend in eine „Wohnbaufläche“ geändert. Ein Bereich nördlich der Hochspan-
nungsleitungstrasse sowie im Osten im Bereich der Wallhecke wird zukünftig als Grünfläche mit 
der Zweckbestimmung Parkanlage deklariert. Insbesondere die Überplanung der bisherigen 
landwirtschaftlich genutzten Bereiche mit Wohnbauflächen führt au fgrund des damit verbunde-
nen Verlustes an pflanzlichem und tierischem Lebensraum, in Kombination mit der zu erwar-
tenden Flächenversiegelung, zu einem Eingriff in den Naturhaushalt.  
Für den Kompensationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompensationsflächen-
pool im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt und somit der Ausgleich sichergestellt. Die Ermittlung 
der zu erwartenden Eingriffe in den Boden, die Natur und Landschaft im Detail und die Veror-
tung der dafür erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt im  nachfolgenden Bebauungsplanver-
fahren.  
Artenschutzrechtliche Prüfung  
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten, 
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für den Änderungsbereich und für die Umgebung 
nicht vor. Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 18 
2018, ergänzt durch Beobachtungen der Fläche in 2019) kommen im Änderungsbereich und 
der Umgebung keine Kiebitze vor.  
Die Baumreihe an der Hiltruper Straße und die Wal lhecke im Osten des Änderungsbereichs 
können mit Einschränkungen als Brut -, Jagd- und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogela r-
ten sowie potentiell auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Die Einschränkungen der 
Nutzbarkeit bestehen insbesondere für die Baumreihe an der Hiltruper Straße durch Störungen 
durch den Kfz-Verkehr.  
Die Wallhecke im Osten des Änderungsbereichs wird als Grünfläche ausgewiesen und bleibt 
dauerhaft erhalten. Die Baumreihe an der Hiltruper Straße ist im weiteren Verfahren weitestg e-
hend (bis auf erforderliche Zufahrten und Sichtbereiche) zu erhalten. Eine Fällung von Bäumen 
erfolgt i.d.R. nur im Winterhalbjahr außerhalb der Brutperiode bzw. bei Ausnahmen davon ist 
der Nachweis zu erbringen, dass keine Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in 
den Bäumen erfolgt eine weitergehende Kontrolle.  
Im Süden des Änderungsbereichs wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
dargestellt. Diese Darstellung schafft die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Bereichs für 
Fledermäuse und Vögel gegenüber der bisherigen Ackernutzung.  
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 595 sind Maßnahmen zur Ver-
meidung, Minimierung und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft fest zuset-
zen.  
5.4.3 Fläche und Boden  
Derzeitige Umweltsituation  
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,5 ha. Es handelt sich um unversiegelten, 
überwiegend landwirtschaftlich genutzten Boden.  
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkata ster über-
wiegend Gley -Braunerde sowie im Süden Gley -Podsol. Schutzwürdige Böden befinden sich 
nicht im Änderungsbereich. Der Änderungsbereich wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt 
und ist unversiegelt.  
Altlasten  
Der Änderungsbereich der 78. Änderung des FNP war bisher als Altlast - / Verdachtsfläche dar-
gestellt. Dieser Verdacht hat sich allerdings nicht bestätigt, daher entfällt mit der 78.  Änderung 
die diesbezügliche Kennzeichnung.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, dem anhaltend hohen Druck auf dem  Wohnungsmarkt so-
wohl durch Nachverdichtung im Innenbereich und, da das dortige Potenzial nicht ausreicht, 
durch Ausweisung neuer Siedlungsflächen im Außenbereich zu begegnen. Bei der Si edlungs-
flächenentwicklung ist das Gebot der Bodenschutzklausel des §  1a des Baugesetzbuches zu 
beachten, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und in der planerischen Abwägung zu 
berücksichtigen. Es besteht eine Selbstverpflichtung der Stadt Münster, jährl ich maximal 30 ha 
zusätzlich für Siedlungs - und Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen. Im Sinne der Boden-
schutzklausel ist die Einhaltung dieses Zielwertes im Rahmen eines Siedlungsflächenmonit o-

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 18 
rings zu überprüfen ( siehe Punkt 5.7 Monitoring). Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass 
landwirtschaftliche Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden soll.  
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in 
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt . Der 
konkrete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbi-
lanzierung im Bebauungsplanverfahren ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung 
berücksichtigt, sodass gemäß dieser anerkannten Verfahrensweise kein erheblicher Eingriff z u-
rückbleibt. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Fl ä-
che nicht vermehrbar ist und aufgrund des Siedlungswachstums der Freiraum und die landwir t-
schaftliche Nutzfläche verringert werden.  
Abfall  
Es ist mit dem typischen Abfallaufkommen von Wohngebieten zu rechnen, es erfolgt eine G e-
trenntsammlung der Wertstoffe.  
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.4.7 (Kulturgüter).  
5.4.4 Wasser  
Derzeitige Umweltsituation  
Im Änderungsber eich befinden sich keine Fließ-  oder Stillgewässer. Der mittlere höchste 
Grundwasserstand (Bemessungswasserstand) liegt gemäß einem Gutachten von HINZ 
INGENIEURE (2019) im geplanten Baugebiet etwa zwischen 0,70 m bis 1,50 m unter Gelände. 
Gemäß der Karte der potenziell überfluteten Flächen des Klimaanpassungskonzeptes (STADT 
MÜNSTER, 2015) liegt der Änderungsbereich in überfluteten Freiraumflächen. Der Änderungs-
bereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Es sind 
jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so 
dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.  
Für die Rückhaltung des Niederschlagswassers ist in der 78.  Änderung des FNP ein Regen-
rückhaltebecken dargestellt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 595 ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Menge und Schädlic h-
keit von Abwasser, zu dem auch in Siedlungsgebieten gesammeltes und abgeleitetes Regen-
wasser zählt, so gering wie technisch möglich zu halten sind. Die Maßnahmen betreffen die 
Versickerung sowie die verzögerte Abführung und Verdunstung von Niederschlagswass er, z.B. 
durch Dachbegrünungen. Auch die Nutzung von Niederschlagswasser gehört zu diesen Maß-
nahmen. Neben dem Schutz der Gewässer bieten diese Bewirtschaftungskonzepte auch Vortei-
le bei extremen Wetterverhältnissen. Bei starken Niederschlägen können verzögerte Direkta b-
flüsse Schäden durch urbane Sturzfluten mindern. Erhöhte Verdunstungsanteile sorgen wiede-
rum bei Hitzeperioden für einen Kühleffekt. Zusätzlich sollte eine entsprechende Gestaltung der 
Höhenlagen im Gebiet und der öffentlichen (Verkehrs-) Flächen eine möglichst kontrollierte und 
schadensarme Ableitung von urbanen Sturzfluten im Starkregenfall ermöglichen (Notwasser-
wege).

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 18 
Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetz ter Überschwemmungsbereiche, sodass anla-
gebedingte erhebliche Auswirkungen  – z.B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräu-
men – nicht anzunehmen sind.  
Die oben genannten, konkreten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erheblicher U m-
weltauswirkungen betreffen die Ebene des Bebauungsplanverfahrens.  
5.4.5 Klima / Luft  
Derzeitige Umweltsituation  
Das Klima des Änderungsbereichs ist dem Freilandklimatop zuzuordnen. Generell sind große 
Ackerflächen wie im Änderungsbereich geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine beson-
dere Klimafunktion weist der Änderungsbereich und s eine Umgebung jedoch nicht auf. Die 
Bäume und Gehölze am Nord- und Ostrand des Änderungsbereichs fungieren als Frischluftpro-
duzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftprodukt i-
on auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt au f-
rechterhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch 
nicht zu erwarten. Die Gehölze als Sauerstoffproduzenten bleiben weitgehend erhalten und 
werden in der ausgewiesenen Grünfläche sowie in den zukünftigen Hausgärten ergänzt.  
Klimawandel  
Als Treibhausgase werden gasf örmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Änderungsbereich sind bei Realisierung des Wohngebi e-
tes bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt Treibhausgasemissio-
nen durch Heizanlagen sowie durch den Kfz -Verkehr zu erwarten. Durch die geplante Anbi n-
dung an die potentielle stadtregionale Veloroute am Albersloher Weg sowie an den ÖPNV wird 
der motor isierte Individualverkehr eingedämmt. Durch Nutzung erneuerbarer Energien sowie 
die sparsame und effiziente Nutzung von Energie können Treibhausgasemissionen vermindert 
werden.  
Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und Hit-
zeperioden sind im weiteren Verfahren konkrete Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Bei starken Niederschlägen können verzögerte Direktabflüsse Schäden durch urbane Sturzfl u-
ten mindern. Erhöhte Verdunstungsanteile sorgen wiederum bei Hitzeperioden für einen Kühlef-
fekt. Zusätzlich kann eine entsprechende Gestaltung der Höhenlagen im Gebiet und der öffent-
lichen (Verkehrs-) Flächen eine möglichst kontrollierte und schadensarme Ableitung von urba-
nen Sturzfluten im Starkregenfall ermöglichen (Notwasserwege).  
Im Zusammenhang mit der Versiegelung und Bebauung der Fläche entstehen erhebliche U m-
weltauswirkungen auf Boden, Natur und Landschaft, die auch das lokale Klima des Änderung s-
bereichs umfassen, aufgrund der Lage angrenzend an den Freiraum jedoch für dieses Schutz-
gut als geringfügig einzuschätzen sind. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und der Kom-
pensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft ( siehe Punkt 5.4.2) wirken sich auch 
positiv auf das lokale Klima aus.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 18 
5.4.6 Landschaft / Ortsbild  
Derzeitige Umweltsituation  
Die Hiltruper Straße stellt die Grenze des bebauten Bereichs von Angelmodde- Waldsiedlung 
nach Süden hin dar. Der Änderungsbereich liegt südlich der Hiltruper Straße im landwirtschaf t-
lich geprägten Außenbereich der Stadt Münster. Eingegrünt wird die Fläche im Ist -Zustand 
durch die Baumreihe mit Strauchunterwuchs im Norden entlang der Hiltruper Straße sowie 
durch die Wallhecke im Osten. Im Westen des Änderungsbereichs bestehen keine Gehölze, 
südlich außerhalb des Änderungsbereichs befindet sich eine kleine Waldparzelle.  
Der Landschaftsplan Werse sieht für den Änderungsbereich sowie die südliche und östliche 
Umgebung die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig aus-
gestatteten Landschaft vor. Der östliche Rand des Änderungsbereichs mit der dortigen Wallhe-
cke ragt in ein Biotopverbundsystem herein, das im Bereich der ehemaligen, reichhaltig strukt u-
rierten Kulturlandschaft liegt. Der Änderungsbereich ist Teil der landwirtschaftlich geprägten 
Raumkulisse.  
Südlich und östlich außerhalb des Änderungsbereichs liegt ein bedeutsamer Kulturlandschaft s-
bereich hinsichtlich Landschaftskultur gemäß dem kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum R e-
gionalplan. Der Änderungsbereich liegt in einem großräumig bedeuts amen Bereich hinsichtlich 
Archäologie und Denkmalpflege.  
Vorbelastungen bestehen durch die Hauptverkehrsstraßen Albersloher Weg im Westen und 
Hiltruper Straße im Norden sowie die Hochspannungsfreileitung mit ihren Masten im Süden.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Durch die Anlage des Wohngebiets erfolgt eine Erweiterung des Stadtteils Angelmodde über 
den geschlossenen Siedlungsrand, den die Hiltruper Straße bildet, hinaus nach Süden, in den 
Landschaftsraum hinein. Durch den Erhalt der vorhandenen Baum - und Gehölzstrukturen im 
Norden und Osten des Änderungsbereichs sowie durch die Darstellung der Grünfläche im S ü-
den und weitere Begrünungsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festzusetzen sind, erfolgt eine 
Vermeidung und Verminderung der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft. Für den Kompen-
sationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompensationsflächenpool im Stadtgebiet 
zur Verfügung gestellt und somit der  Ausgleich sichergestellt. Die k onkrete Eingriffs -/ Aus-
gleichsbilanzierung erfolgt im Bebauungsplanverfahren (siehe Punkt 5.4.2).  
Unter der Voraussetzung der Umsetzung von Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahmen im weiteren Verfahren ist nicht von erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen auf 
das Schutzgut Landschaft auszugehen.  
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter  
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung 
und Minderung  
Gemäß der Stellungnahme der Städtischen Denkmalbehörde  / Bodendenkmalpflege bestehen 
gegen die 78. Änderung des FNP keine Bedenken. Die Denkmalbehörde geht mit an Sicherheit 
grenzender Wahrscheinlichkeit von dem Vorkommen eines Bodendenkmals aus, dessen Aus-
dehnung in der Fläche beim derzeitigen Kenntnisstand nicht genau zu beschreiben ist. Arc häo-
logische Fundstellen belegen eine intensive Nutzung des am Emmerbach gelegenen Areals

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 18 
insbesondere während der Steinzeit. Analog zu vielen anderen Orten mit vergleichbar günstiger 
Topographie (hochwasserfreies Ufer an einem Fließgewässer) ist davon auszugehen, dass sich 
im Gelände auch Siedlungsbefunde aus anderen Epochen vor - und frühgeschichtlicher Zeit be-
finden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Um Planungssicherheit zu gewinnen,  empfiehlt die 
städtische Denkmalbehörde Ausdehnung und Erhaltungszustand des Bodendenkmals im Vor-
feld der Umsetzung der Planung durch geeignete Prospektionsmaßnahmen zu klären. 
Baudenkmäler befinden sich nicht im Änderungsbereich. Zum Thema Kulturlandschaft siehe 
Punkt 5.4.6. Als sonstige Sachgüter sind die Hochspannungsfreileitung mit ihren beiden Gitter-
masten innerhalb des Änderungsbereichs zu nennen, die erhalten bleiben ( siehe auch 
Punkt 5.4.1).  
Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter ist durch sachgerechten Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden Boden-
denkmal im weiteren Verfahren zu begegnen.  
5.4.8 Wechselwirkungen  
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Generell entstehen durch die Bodenversiegelung erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und 
Landschaft, die mit geeigneten Maßnahmen im weiteren Verfahren vermindert und kompensiert 
werden. Es verbleibt jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist und 
aufgrund des Siedlungswachstums der Freiraum und die landwirtschaftliche Nutzfläc he verrin-
gert werden.  
Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen durch Verkehrslärmimmissionen auf das zukün f-
tige Wohngebiet ist im Rahmen der Bebauungsplanung durch geeignete Maßnahmen zu be-
gegnen (Abstand zu den Straßen, aktive und / oder passive Lärms chutzmaßnahmen, etc.). 
Ebenso sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Vorfeld relevante Geruchs-
belastungen des zukünftigen Wohngebietes auszuschließen. Im weiteren Verfahren sind Maß-
nahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und 
Hitzeperioden zu prüfen. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden 
Bodendenkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde ist im weit e-
ren Verfahren vorzusehen.  
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, dass die bisherige 
Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft erhalten bliebe und die landwirtschaftliche Nut-
zung weitergeführt würde.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 18 
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Die grundsätzliche Prüfung geeigneter Siedlungsflächen erfolgte im Rahmen des fortgeschrie-
benen Baulandprogramms 2019 – 2025/2030, Stufe 1, deren Teil der Änderungsbereich ist. Die 
Fläche wurde als planerisch geeignet eingestuft und aufgrund fehlender K.O.-Kriterien mit posi-
tivem Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03 .07.2019 das 
fortgeschriebene Baulandprogramm 2018 – 2025/2030 beschlossen.  
5.7 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren 
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen 
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen. Geboten ist in diesem Zusammenhang die Überwachung des 
Flächenverbrauchs mit Blick auf die freiwillige Selbstbindung der St adt Münster, das Ziel von 
30 ha jährlichem Flächenverbrauch für Siedlungs - und Verkehrszwecke nicht zu überschreiten. 
Diese Überwachung erfolgt auf Ebene des Flächennutzungsplans.  
5.8 Zusammenfassung  
Durch die 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster werden die planerischen 
Voraussetzungen für die Schaffung eines neuen Wohngebietes im Stadtteil Angelmodde, süd-
lich der Hiltruper Straße und östlich des Albersloher Wegs geschaffen. Der Änderungsbereich 
ist Teil des fortgeschriebenen Baulandprogramms 2019-2025/2030, Stufe 1, das am 03.07.2019 
vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde.  
Die 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP greift in den Geltungsbereich des Landschaft s-
plans Werse ein, der als Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit natür lichen Landschaftsele-
menten reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft festsetzt. Mit der Planung sind erhebl i-
che Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der verbindlichen Bauleit-
planung durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen sowie eine Eingrü-
nung des geplanten Wohngebietes etc. zu vermeiden und zu minimieren sowie auszugleichen 
sind. Mit Blick auf das Schutzgut  Fläche ist zu berücksichtigen, dass diese nicht vermehrbar ist 
und aufgrund des Siedlungswachs tums der Freiraum sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche 
verringert we rden. Dem Gebot der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches begegnet die 
Stadt Münster mit der freiwilligen Selbstbindung eines Flächenverbrauchs von maximal 30 ha 
Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Jahr. Die Überwachung erfolgt auf Ebene des Flächennut-
zungsplans.  
Die Immissionsschutzthematik mit Blick auf Verkehrslärm - und Geruchsimmissionen ist im wei-
teren Bebauungsplanverfahren zu bewältigen. Im weiteren Verfahren sind auch Maßnahmen 
zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und Hitzepe-
rioden zu prüfen. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden Boden-

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 18 
denkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde ist im weiteren Ver-
fahren vorzusehen.  
5.9 Quellen  
• Hinz Ingenieure (2019): Beurteilung einer Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswas-
ser im Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße (BP Nr. 595) in Münster-Angelmodde – 
Versickerungsgutachten  
• Stadt Münster (2015): Klimaanpassungskonzept  
• Umweltdaten Münster 2014/2015  
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141  
• Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:  
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster  
• Uppenkamp und Partner (2016): Immissionsschutz-Gutachten: Geruchsimmissionen 
durch geruchsemittierende Betriebe auf geplanten Wohnbauflächen in Münster-
Angelmodde  
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise  
6.1 Altlasten  
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit bel asteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen -
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet 
werden. Der Änderungsbereich der 78. Änderung des FNP war bisher als eine solche Altlast - / 
Verdachtsfläche dargestellt. Dieser Verdacht hat sich allerdings nicht bestätigt, daher wird mit 
der 78. FNP-Änderung die zeichnerische Darstellung als Altlast- / Verdachtsfläche entfernt.  
6.2 Bodendenkmäler  
Innerhalb des Plangebietes befindet sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein 
Bodendenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetzes NRW, dessen Ausdehnung in der Fläche 
beim derzeitigen Kenntnisstand nicht genau zu beschrei ben ist. Archäologische Fundstellen i n-
nerhalb und außerhalb des Plangebietes belegen eine intensive Nutzung des am Emmerbach 
gelegenen Areals insbesondere während der Steinzeit. Analog zu vielen anderen Orten mit ver-
gleichbar günstiger Topographie (hochwas serfreies Ufer an einem Fließgewässer) ist davon 
auszugehen, dass sich im Gelände auch Siedlungsbefunde aus anderen Epochen vor - und 
frühgeschichtlicher Zeit befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollten Ausdehnung und 
Erhaltungszustand des Bodendenkmals im Vorfeld der Umsetzung der Planung durch geeigne-
te Prospektionsmaßnahmen geklärt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vo r-
kommenden Bodendenkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde 
ist im weiteren Verfahren vorzusehen.

78. Änderung des Flächennutzungsplans 
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße 
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 18 
7 Quellen  
• Vorlage V/0088/2015: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des 
Baulandprogramms 2015-2020  
• Vorlage V/0050/2019: Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans 
Nr. 595  
• Vorlage V/0224/2019: Intensivierung der Baulandentwicklung und Fortschreibung des 
Baulandprogramms 2019-2025/2030  
• Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014  
 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als 
Anlage zum Entwurf de r 78. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Angelmodde 
im Bereich Angelmodde  – südlich Hiltruper Str aße (Hiltruper Straße /  
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)  
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung  
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Anlage A

1510 Zeichen

Anlage A zur V/0262/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur beabsichtigten öffentlichen Auslegung der 78. Änderung des 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Angelmodde für das geplante Wohngebiet 
südlich der Hiltruper Straße.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet 
südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde. Neben der Erstellung eines Bebauungs-
plans ist die Änderung des Flächennutzungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Berichtsvor-
lage für die BV Südost und den ASSVW und der parallel an den Rat ergehenden Vorlage zum 
geänderten Änderungsbeschluss (V/0261/2020) werden notwendige Verfahrensschritte zur Ziel-
erreichung durchgeführt.  
 
Finanzierung 
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftproduktion 
auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrecht-
erhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht 
zu erwarten.

V-0262-2020-Anlage-3-Plan

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Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Plan zur 78. Änderung des 
Flächennutzungsplans
Angelmodde - 
südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher 
Weg / Hochspannungsfreileitung)
Stand: 06.06.2019
Änderungsbereich
W Wohnbaufläche
Grünflächen
Flächen für die Landwirtschaft
Altlast- /
Verdachtsfläche > 1 ha
Hochspannungsleitung
ab 110kV
Kennzeichnung,
nachrichtliche Übernahmen
u. Vermerke
Flächen für Ver- und Entsorgung
RegenrückhaltebeckenRRB
Flächen für den Gemeinbedarf
KindergartenK
N
M. 1:15.000
Parkanlage
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0262/2020

V-0262-2020-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung

16361 Zeichen

Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltru-
per Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] und 
zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk: Münster - Angelmodde 
Anlass: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
Datum, Zeit: 09.04.2019, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr 
Ort: Eichendorffschule 
Eichendorffstraße 36, 48167 Münster 
Teilnehmer: ca. 50 Bürger/-innen  
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Peitzmei er, stellvertretender Bezirksbürgermeister für 
den Bezirk Südost 
Vertretung der Verwaltung: Frau Terhechte, Frau Gierecker, Herr Nelle, Stadtpl a-
nungsamt Münster 
Eröffnung 
Herr Peitzmeier begrüßt die Bürger/-innen sowie die Vertreter/-innen aus der Bezirksvertretung 
und der Verwaltung. 
Vorstellung der Planungen 
Frau Terhechte informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und stellt den bisher i-
gen Verfahrensstand dar. Die heutige Veranstaltung dient im Rahmen der frühzeitigen Beteil i-
gung nach § 3 (1) BauGB der Information sowie der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anr e-
gungen zum Bebauungsplan Nr. 595 sowie zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans zu  
geben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) wurde am 16.05.2018 vom 
Rat gefasst, der Flächennutzungsplan (FNP) soll geändert werden. Im weiteren Verlauf des 
Bauleitplanverfahrens werden die Bürger/-innen die Gelegenheit für eine schriftliche Stellun g-
nahme im Rahmen der Offenlage der Planungsunterlagen haben. 
Anhand verschiedener Aufnahmen aus dem Plangebiet sowie der Nachbarschaft stellt Frau 
Terhechte in einem virtuellen Rundgang die Ausgangslage dar und erläutert die wesentlichen 
Ziele der Planung. Diese sind die Realisierung eines Wohngebiets mit einer angestrebten Dic h-
te von ca. 55 WE/ ha, die Schaffung einer Kita, eines Spielplatzes, der weitgehende Erhalt des 
Baumbestands entlang der Hiltruper Straße und die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens . 
Abstände, die zur 110 kV-Leitung im Süden des Gebiets eingehalten werden müssen sowie die 
Lärmvorbelastung durch umgebende Straßen, sind in einem Restriktionsplan dargestellt.  
Der Flächennutzungsplan zeigt derzeit eine Fläche für Landwirtschaft und soll zukünftig Woh n-
baufläche sowie Grünfläche darstellen.  
Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0262/2020

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 7 
Im Anschluss daran zeigt Frau Terhechte zwei Varianten, wie das geplante Baugebiet ‚ Angel-
modde Süd‘ aussehen könnte. Diese Varianten sind die Ergebnisse eines Workshops zur städ-
tebaulichen Konkretisierung für das geplante Wohngebiet . Variante 1 weist eine Dichte von 67 
WE/ha und ca. 24 0 Wohneinheiten auf, während die zweite Variante 50 WE/ha und ca. 198 
WE/ha aufweist. Im weiteren Verlauf nach Reflektion aller Anregungen der Bürger /-innen und 
Behörden wird der Politik eine Plankonzeption als Grundlage für das weitergehende Beba u-
ungsplanverfahren vorgeschlagen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Ausschnitt aus der Präsentation: Variante 1) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Ausschnitt aus der Präsentation: Variante 2)

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 7 
Im Anschluss an diese  Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anme r-
kungen und Fragen, die für das weitere Bauleitplanverfahren und die Entscheidung für eine Va-
riante nützlich sein können. 
 
Fragen und Anregungen der Bürger/-innen 
Zwei Bürgerinnen fragen, wie sinnvoll die Planung eines Wohngebietes an der Stelle südlich 
der Hiltruper Straße ist . Anzumerken seien hierbei die Zerstörung von fruchtbarem Ackerland 
oder die Luftverschmutzung durch die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen. Zudem liegt das 
geplante Wohngebiet in einer isolierten Lage, umschlossen von Hauptverkehrsstraßen und Fe l-
dern. Statt solch einen Zustand hervorzurufen, müsse die gewachsene Struktur gefördert we r-
den, beispielsweise am Clemens-August-Platz. 
 Es wird erklärt, dass die Fläche südlich der Hiltruper Straße vom Rat der Stadt Münster 
bestätigt und in das Wohnbaulandprogramm aufg enommen wurde. Da die Stadt wächst 
und Wohnbauflächen notwendig sind, gibt es seitens der Stadt Münster gesamtstädti-
sche Abwägungen und Entscheidungen, auf welchen Flächen Wohnbauland entste hen 
soll und auf welchen nicht. 
 Es ist richtig, dass die an das Pl angebiet angrenzenden Straßen zunächst eine Barriere 
darstellen. Das Ziel der Planung ist die Verknüpfung des neuen Wohngebiets mit dem 
bestehenden Quartier. 
 
Zum Thema Verkehr äußern sich mehrere Bürger/-innen. 
Es wird die Frage gestellt, ob es  ein Verkehrskonzept geben wird, da der Albersloher Weg b e-
reits heute verkehrlich überlastet sei und dies durch den neuen Verkehr des  Wohngebietes 
noch gesteigert würde. Kinder, die in dem neuen Wohngebiet leben oder zur Kita gehen, mü s-
sen die verkehrsreichen S traßen überqueren, was aus Sicht einiger Bürger/ -innen als proble-
matisch betrachtet wird. 
In Richtung Norden sei ein vierspuriger Ausbau des Albersloher Wegs notwendig, um den Ve r-
kehr aufnehmen zu können.  Zusätzlich sei  im Kreuzungsbereich Albersloher Weg / Osttor / 
Hiltruper Straße die Anlage eines Kreisverkehrs  notwendig, um die Verkehrsbelastung des 
Ortskerns in den Griff zu bekommen. 
Mehrere Bürger /-innen merken an , dass Lärmauswirkungen zu erwarten seien, die von der 
Hiltruper Straße und dem Albersloher Weg ausgehen und durch eine fehlende Lärmschutzwand 
begünstigt werden. 
Der durch den Verkehr produzierte Feinstaub soll von allen Seiten ins neue Quartier ziehen und 
insbesondere die Kita  betreffen, so eine Bürgerin. Sie fordert die Messung der tatsächlichen 
Verkehrsbelastung am Albersloher Weg zu normal-frequentierten Zeiten. 
Ein Bürger weist darauf hin , dass es bereits zum heutigen Zeitpunkt der Bürgeranhörung Er-
gebnisse eines Verkehrsgutachtens über Verkehr und Lärm geben müsse, noch bevor mit der 
städtebaulichen Konkretisierung in Form von Entwürfen begonnen wird.

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 7 
 Es wird auf Verkehrs- und Lärmgutachten hingewiesen, die im weiteren Verlauf des B e-
bauungsplanverfahrens erstellt werden. Sie werden sowohl Aussagen über die heutige 
Situation als auch Prognosen enthalten, welches Verkehrsaufkommen und dadurch ent-
stehende Lärmauswirkungen  für das geplante Wohngebiet sowie die bestehende B e-
bauung zu erwarten und bei der Planung zu berücksichtig en ist. Sämtliche Gutachten  
werden im Rahmen der Offenlage einzusehen sein. 
 Ob und welche Maßnahmen hinsichtlich des Verkehrsaufkommen s und -lärms getroffen 
werden, werden die Gutachten zeigen und im weiteren Verfahren abgestimmt. 
 Der B-Plan Nr. 595 wird im Vollverfahren stattfinden, wodurch zudem ein Umweltbericht 
erstellt wird, der auf Themen wie beispielsweise Feinstaub oder Lärm eingehen wird. 
 
Die Frage einer Bürgerin zielt auf die Stellplatzsituation im neuen Baugebiet ab. Sie  fragt, ob 
es Garagen oder gar Tiefgaragen geben wird und wie mit der Tatsache umgegangen wird, dass 
heutzutage viele Haushalte zwei Autos besitzen. 
 Bei allen Gebäuden wird im Rahmen des Bauantrages ein Stellplatznachweis gefordert, 
außerdem müssen ausreichend Besucherparkplätze im S traßenraum nachgewiesen 
werden. 
 Tiefgaragen werden in Randlagen und bei max. III-geschossigen Gebäuden nicht häufig 
realisiert, können aber dennoch möglich gemacht werden. 
 
Zur Infrastruktur (Kita, Quartiersplatz , Einkauf smöglichkeiten) des geplanten Wohngebietes 
gibt es mehrere Anregungen. 
Generell wird von einer Bürgerin angeregt, dass die Eichendorffschule ebenso wie die Kitas in 
Angelmodde bereits heute überfüllt sei. 
Mehrere Bürger/-innen regen an, dass sowohl die Kita als auch der Quartiersplatz einen Platz in 
der Mitte des Baugebiets finden und aufgrund der verkehrlichen Belastung – viele Eltern bri n-
gen ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita - für das geplante Wohngebiet nicht am Albersloher Weg 
liegen sollten. Seitens einer Bürgerin wird angemerkt, dass d ie Feinstäube der Abgase ein 
Problem darstellen, weshalb die Anordnung der Kita in der zwei ten Variante (am Albersloher 
Weg) nicht möglich sei. 
 Die für Schulen und Kitas zuständigen Ämter werden in der Planung beteiligt und prüfen 
die möglichen Bedarfe.  In den Entwürfen ist bisher eine 4 -5-gruppige Kita vorgesehen, 
die nicht nur den Kindern aus dem Wohngebiet selbst, sondern auch denen aus den 
umliegenden Quartieren Plätze anbieten wird. 
Eine Bürgerin kritisiert die Unterversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten in Angelmodde sowie die 
Isolation des Quartiers Waldsiedlung. Sie fordert die Anpassung der Infrastruktur an die heut i-
gen Gegebenheiten in Angelmodde.

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 7 
Zum Dichtewert, der Anordnung der Grundstücke sowie der Qualität der Bebauung interes-
sieren sich mehrere Bürger. 
Ein Bürger fragt, ob die Anregungen, die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung g e-
sammelt werden, Auswirkungen auf die Dichtewerte im Plangebiet haben. 
Eine Bürgerin äußert sich zur ersten Variante des Entwurfs. Aus ihrer Sicht sei dort zu dicht ge-
plant worden. Die Seite nördlich der Hiltruper Straße weise bereits eine dichte Bebauung auf, 
Gleiches dürfe nicht auch im geplanten Baugebiet erfolgen. Zudem sind in beiden Varianten die 
Mehrfamilienhäuser (Mefas) direkt an den Rand am Albersloher Weg gerückt worden, was aus 
Sicht der Bürgerin geändert werden müsse. 
 Es wird hervorgehoben , dass die Dichtewerte, wie sie in den beiden Varianten geplant 
sind, auch in anderen neuen Wohngebieten in Münster einen Zie lwert darstellen . Sie 
entsprechen in etwa der per Ratsbeschluss geforderten Dichte von 55 WE/ha.  Im weite-
ren Verfahren können sich, zum Beispiel durch Anregungen aus der Bürgeranhörung, 
Änderungen im Dichtewert ergeben. 
 Es sind bewusst zwei verschiedene Va rianten entwickelt worden, die sich auch in der  
Dichte unterscheiden (etwa 67 WE/ha und 50 WE/ha). Die Höhenentwicklung beider Va-
rianten nimmt von Norden nach Süden Richtung Landschaftsraum ab. Die Mehrfamil i-
enhausbebauungen sind städtebaulich sinnvoll an die angrenzenden Straßen orientiert 
und III-geschossig geplant. Die im südlichen Bereich befindlichen Einfamilien -, Doppel- 
und Reihenhäuser weisen II Geschosse auf. Trotz dessen sollen auch die Mehrfamilie n-
häuser eine ruhige Seite für Schlafzimmer und Gär ten erhalten, die abseits der Straßen 
ausgerichtet ist. Eine städtebauliche Qualität soll in jedem Fall garantiert werden. 
Bemängelt werden die privaten Gärten zwischen den Gebäuden, da diese zu groß seien und 
die Menschen eher kleinere Grundstücke bevorzugen. Als weitere Anregung schlägt der Bü r-
ger stärkere Versprünge der Straße vor, um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. 
 Beide Entwürfe zeigen verschiedene Verkehrserschließungen und Grundstücksgrößen 
auf, die noch einmal geprüft und ggf. optimiert werden. 
Eine 3D-Ansicht fordert ein weiterer Bürger, durch die das Baugebiet besser vorzustellen sei. Er 
bemängelt die nicht moderne Qualität der Bebauung  gegenüber der Hiltruper Straße. Es 
komme zudem zu einer harten Grenze im Übergang zum Feld im Süden und Osten. 
Die zweite Variante des Entwurfs gefällt mehreren Bürger/-innen besser. Diese befürworten die 
hohe Bebauung an der Hiltruper Straße und am Albersloher Weg sowie die Öffn ung im Südos-
ten zur Landschaft. 
Die erste Variante gefällt einer Bürgerin besser, die sich zugleich für eine Erweiter ung des 
Umgebungsgrüns einsetzt. 
 
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass  der Anteil der versiegelten Fläche beispielsweise durch 
Stellplätze oder begrünte Vorgärten festgelegt werden kann. 
 Der Anteil der versiegelten Fläche kann im Bebauungsplan durch verschiedene Festset-
zungen wie der GRZ und GFZ, den  überbaubaren Flächen, etc.  geregelt werden. Ob 
darüber hinaus dem Grundstückseigentümer weitere Auflagen durch Festsetzungen wie

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 7 
beispielsweise eine zwingende Begrün ung der Vorgärten gesetzt werden muss , wird 
geprüft. 
Es wird gefragt, ob das Regenwasser auf der Fläche versickern kann. Ein weiterer Bürger gibt 
den Hinweis, das Regenrückhaltebecken nicht außerhalb des Wohngebiets zu verorten, so n-
dern als Spiel- und Aufenthaltsfläche mitten im Quartier zu planen. 
 Es wird erklärt, dass aufgrund der Geländeentwicklung derzeit ein Regenrückhaltebe-
cken außerhalb des geplanten Wohngebietes geplant sei. 
 
Die Zielgruppe des geplanten Wohngebietes interessiert mehrere Bürger/-innen.    
Es wird gefragt, wieso nicht mehr für ältere Menschen mitgeplant werden kann und warum es 
kein Wohngebiet für ältere Menschen gebe, in dem sie sich austauschen können. Dies müsse 
bei der Planung von vornherein so festgelegt und im Entwurf berücksichtigt werden.  
Eine Bürgerin weist auf das Beispiel von altersgerechten Wohnformen in den Niederlanden hin. 
Dort wird so geplant, dass es zu einer Durchmischung der Altersschicht kommt und eine mon o-
tone Verteilung wie es sie in Münster gebe, verhindert würde. 
Dem entgegen steht die Meinung einer anderen Bürgerin, die dankbar für die Möglichkeit des 
Bauens durch junge Familien ist. 
 In dem neuen Wohngebiet kann es durchaus auc h altengerechte Wohnungen geben. 
Jedwede Interessenten mit ihren Bedürfnissen können sich für aus ihrer Sicht geeignete 
Grundstücke bewerben. 
 
Ein Bürger möchte wissen, welche Nutzungen auf den Flächen südlich des Wohngebietes en t-
stehen sollen. Werden diese bebaut? 
 Die südlich und südwestlich an das geplante Wohnge biet angrenzenden Flächen sollen 
in ihrer bisherigen Nutzung nicht geändert werden. Es soll l ediglich südöstlich an das 
geplante Wohngebiet ein Regenrückhaltebecken realisiert werden. 
 
Das Thema Realisierung des Wohngebietes interessiert zwei Bürger. 
Ein Bürger interessiert sich für den genauen Ablauf der Planung und fragt, wann mit einem 
Baubeginn zu rechnen ist. Weiterhin fragt ein Bürger, wie die Vermarktung des Wohngebiets 
funktionieren und ob es Investoren geben wird. 
 Die Stadtverwaltung erklärt, dass  die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens nie gleich 
ist, sondern jedes Verfahren ein Einzelfall ist. Abhängig ist ein Verfahren beispielsweise 
von diversen Gutachten oder den Anregungen, die im Verfahren eingereicht werden. 
Der nächste Schritt im Verfahren , die Of fenlage, ist für Anfang nächsten  Jahr geplant. 
Erst nach dem Satzungsbeschluss kann mit der Herstellung der Erschließung sowie der 
Vermarktung begonnen werden.

Bebauungsplan Nr. 595 
Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach 
[Wohngebiet Angelmodde Süd] 
Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 7 von 7 
 Die Grundstücke gehören sowohl der Stadt als auch einem privaten Eigentümer. Das 
Amt für  Immobilienmanagement wird sich mit den Vergabekriterien und der anschli e-
ßenden Vermarktung beschäftigen und Ansprechpartner für Fragen sein. 
 
Ende der Veranstaltung 
Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Vertreter /-innen der Verwaltung für die Vorstellung d er 
Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürger /-innen und beendet die Veransta l-
tung gegen 19:3 0 Uhr.  Der stellvertretende Bezirksbürgermeister erklärt, dass es in Münster 
aufgrund der starken Nachfrage nach Wohnraum keine optimalen Erweiterungen von Baugebie-
ten geben kann und deshalb oftmals Flächen ‚zweiter Klasse ‘ erschlossen werden müssen. 
Fragen und Anmerkungen, die im Rahmen dieser Bürgerinformationsveranstaltung nicht gestellt 
werden, können per E-Mail an Frau Terhechte gesendet werden. 
 
 
gez. 
Herr Peitzmeier 
stellv. Bezirksbürgermeister 
gez. 
Herr Nelle 
Protokollführer

Beratungsverlauf (3)

06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Orte (13)

  • Hiltruper Straße
  • Münsterstraße
  • Eichendorffstraße 36
  • Albersloher Weg
  • Bonnenkamp
  • Clemens-August-Platz
  • Loddenheide
  • Am Emmerbach
  • Hohe Ward
  • Tiergarten
  • Werse
  • Werseaue
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0262/2020
Typ
Vorlagen
Datum
23.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37