V/0262/2020
78. Änderung FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung
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Berichtsvorlage
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V/0262/2020 V/0262/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) [Wohngebiet südlich Hiltruper Straße] Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 11.05.2016 den Beschluss zur 78. Änderung des FNP im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreilei- tung) gefasst (Vorlage Nr. V/0194/2016). Dieser Beschluss erfolgte gemeinsam mit Änderungsb e- schlüssen des FNP in einigen weiteren Bereichen des Stadtgebiets im Zuge der seinerzeit anstehe n- den Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025. Die 78. Änderung des FNP ist notwendige Voraussetzung für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach für das gepla n- te Wohngebiet südlich der Hiltru per Straße. Für diesen Bebauungsplan wurde der Aufstellungsb e- schluss durch den Rat am 16.05.2018 gefasst (Vorlage Nr. V/0177/2018). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Nr. 595 fand am 09.04.2019 in Form einer Bürgeranhörung in der Eichendorffschule in Angelmodde statt (Protokoll siehe Anlage 1 dieser Vorlage). Für die 78. Änderung des FNP wurde inzwischen der Planentwurf erarbeitet. Die Entwürfe der B e- gründung und des Plans sind als Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage beigefügt. Die öffentliche Auslegung soll im Juni 2020 im Anschluss an die Beratungen in den politischen Gremien erfolgen. Stadtplanungsamt 07.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hergarten / Herr Husmann Telefon: 492-6198 / 492-6194 Hergarten@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0262/2020 Der Planentwurf der 78. Änderung des FNP beinhaltet gegenüber dem Änderungsbeschluss aus dem Jahr 2016 eine Reduzierung des Geltungsbereichs im Osten und eine Erweiterung im Süden durch die Darstellung eines Regenrückhaltebeckens südlich der Hochs pannungsfreileitung. Daher erfolgt parallel zu dieser Vorlage eine Vorlage an den Rat zur Änderung des seinerzeitigen Beschlusses (siehe Vorlage Nr. V/0261/2020). I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Protokoll der Bürgeranhörung Anlage 2: Begründung Anlage 3: Plan
V-0262-2020-Anlage-2-Begruendung
57760 Zeichen
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 18
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0262/2020
Begründung
zum Entwurf der 78. Änderung des Flächennut-
zungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk
Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsziele ............................................................................................................ 2
2. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 3
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 4
3.2 Landschaftsplanerische Belange................................................................................................. 4
3.3 Immissionsschutzrechtliche Belange .......................................................................................... 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 5
4.1 Wohnbauflächen .......................................................................................................................... 5
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 5
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten ....................................................................................... 5
4.3 Grünflächen ................................................................................................................................. 5
4.3.1 Zweckbestimmung Parkanlage ......................................................................................... 5
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung .......................................................................................... 5
4.4.1 Regenrückhaltebecken...................................................................................................... 5
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................... 5
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 5
5.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 6
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 7
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 7
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10
5.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 11
5.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 12
5.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 13
5.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 14
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 14
5.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 15
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 15
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 15
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 16
5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 16
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 16
5.9 Quellen ...................................................................................................................................... 17
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 17
6.1 Altlasten ..................................................................................................................................... 17
6.2 Bodendenkmäler ....................................................................................................................... 17
7 Quellen ................................................................................................................................................. 18
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
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1. Planungsanlass / Planungsziele
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung, einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie stei-
gender Bevölkerungszahlen besteht in Münster eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohn-
raum. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebots ist daher ein zentr a-
les Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.
Mit der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche Angelmodde -Süd soll im Südosten der Stadt
Münster ein neuer Wohns tandort geschaffen werden. Durch die räumliche Nähe zu den A r-
beitsplatzschwerpunkten der Fa. BASF in Hiltrup sowie den Gewerbe- und Dienstleistungsstan-
dorten Loddenheide und Wolbeck -Münsterstraße ermöglicht dieses neue Baugebiet arbeits-
platznahes Wohnen. Darüber hinaus bieten die Hohe Ward sowie der Landschaftsraum Werse
attraktive Naherholungsgebiete in kurzer Entfernung. Angebote der Nahversorgung sowie der
sozialen Infrastruktur sind ebenfalls im Stadtteil Angelmodde vorhanden und können durch di e-
se beabsichtigte, neue wohnbauliche Entwicklung gestärkt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Münster über ein Werkstattverfahren verschiedene Ent-
würfe für die städtebauliche Gestaltung des neuen Wohngebiets entwickeln lassen. Zur pl a-
nungsrechtlichen Sicherung dieses Konzeptes ist – neben der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 595 – auch die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster erforderlich.
Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fl ä-
che dar. Die Planungen sehen vor, einen attraktiven Wohnstandort im Übergang zum Land-
schaftsraum zu entwickeln, weshalb, neben den erforderlichen Wohnbauflächen, im südlichen
Bereich öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parklandschaft dargestellt werden
sollen. Aufgrund des zukünftigen Bedarfs ist zudem auch die Einrichtung einer Kindertagesstä t-
te innerhalb des neuen Wohngebietes geplant.
Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr. 862- 03 in Stufe 1 des fortgeschriebenen Bau-
landprogramms 2019-2025/2030 (vgl. Vorlage V/0224/2019) verzeichnet. In dem Baugebiet ist
die Errichtung von ca. 200 Wohnungen geplant.
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell über 310.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwoh-
nerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein
sinkenden Haushaltsgrößen – zu einem Bedarf von ca. 2.000 neuen Wohnungen pro Jahr 1 bei
einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen2.
Um die Inanspruchnahme bisher nicht genutzter Freiflächen i.S. des Bodenschutzgebotes des
BauGB zu minimieren hat der Rat der Stadt Münster bereits festgelegt, dass mindest ens die
Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleer-
stand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit regel-
mäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche Brachflächen, mili-
tärische Konversionsflächen, aber auch bauliche Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wur-
den. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung
1 Siehe Ratsbeschluss zum Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und
Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 – 2020 (Beschluss zur Vorlage V/0088/2015)
2 Vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 18
in Münster vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den
prognostizierten Einwohnern Wohnraum in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu
können.
Die planerische Vorabstimmung über die weitere Wohnbaulandentwicklung auf bisherigen Frei-
flächen findet daher statt
• im Rahmen der Möglichkeiten des fortgeschriebenen Regionalplans Münsterland, der wei-
tere Wohnbauflächendarstellungen für Münster beinhaltet,
• auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan der Stadt
Münster und
• durch das regelmäßig fortzuschreibende Baulandprogramm der Stadt Münster.
Im fortgeschriebenen Baulandprogramm 2019- 2025/2030 hat die Stadt Münster vor dem Hi n-
tergrund der Bedarfssituation eine Priorisierung der vorgesehenen Wohnbauflächen in zeitlicher
Hinsicht festgelegt; das vorliegende Baugebiet ist eines dieser priorisierten Projekte. Die vorlie-
gende Planung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im aktuellen Regional-
plan Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für eine Siedlungsentwicklung dar-
gestellt.
Mit der Inanspruchnahme und planerischen Umsetzung der Potenzial-Fläche Angelmodde-Süd
wird das abgestimmte Vorgehen konsequent weitergeführt. Die vorliegende Planung entspricht
daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und s chonend um-
zugehen.
Hinweis zu § 1a (5) BauGB (Klimaschutzklausel)
Der Änderungsbereich ist durch agrarisch genutzte Flächen gekennzeichnet. Darüber hinaus
befinden sich keine weiteren klima- bzw. luftrelevanten Strukturen auf der Fläche. Gemäß U m-
weltkataster werden durch die geplante Entwicklung keine bedeutenden Funktionen im Sinne
von Kaltluftentstehungsgebieten oder –leitbahnen, Belüftungskorridoren oder klimaökologischen
Ausgleichsräumen berührt. Eine besondere thermische Belastung und damit Gefährdun g liegt
demnach nicht vor.
Das Planvorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels ,
z.B. durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhaus-
gasemissionen, bei. Eine besondere Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des
Klimawandels besteht nicht. Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetzter Über-
schwemmungsbereiche, so dass baubedingte erhebliche Auswirkungen - z.B. durch einen et-
waigen Verlust von Retentionsräumen - nicht anzunehmen sind.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das
geplante Wohngebiet „Angelmodde -Süd“ liegt im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil A n-
gelmodde. Er wird begrenzt durch
• die Hiltruper Straße im Norden,
• landwirtschaftliche Flächen im Osten,
• landwirtschaftliche Flächen südlich der Hochspannungsfreileitung und
• den Albersloher Weg im Westen.
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 18
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan „Energie“ ergänzt. Mit Wirksamwerden der 9. Änderung des Regionalplans am 16.05.2018
wird der Bereich der im Rahmen der 78. FNP-Änderung geplanten Wohnbaufläche als Allg e-
meiner Siedlungsbereich dargestellt.
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob
die beabsichtigen Darstellungen der 78. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen
der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 09. April 2019 teilte die Bezirksregierung
Münster mit, dass die beabsichtigte geänderte Plandarstellung mit den Zielen der Raumor d-
nung vereinbar ist.
3.2 Landschaftsplanerische Belange
Die Flächen des Änderungsgebietes befinden sich innerhalb des rechtskräf tigen Landschafts-
plans Werse. Aufgrund der geplanten wohnbaulichen Entwicklung an dieser Stelle ist der Land-
schaftsplan anzupassen.
3.3 Immissionsschutzrechtliche Belange
In der Umgebung der geplanten Wohnbaufläche befinden sich mehrere landwirtschaftlic he so-
wie gewerbliche Betriebe, deren Geruchsemissionen Beeinträchtigungen auf das Vorhaben ha-
ben können. Zur Einschätzung dieser immissionsschutzrechtlichen Situation wurde ein Gut-
achten3 erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebe im derzeit genehmigten Be-
stand Emissionen verursachen, die auf dem Gebiet der geplanten Wohnbebauung die gesetzl i-
chen Immissions -Grenzwerte überschreiten. Durch vertragliche Regelungen wurde sicherg e-
stellt, dass einer der Hauptemittenten zugunsten der wohnbaulichen Entwicklung in Angelmo d-
de-Süd den Betrieb eingestellt hat, sodass die relevanten Immissions -Grenzwerte auf dieser
Grundlage eingehalten werden können.
Zwischenzeitlich liegt ein Baugesuch auf einer weiteren Hofstelle in südwestlicher Richtung vor.
Zur Vermeidung und Bewältigung möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen
Nähe zwischen der landwirtschaftlichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten,
wurde für den gesamten Bereich eine Veränderungssperre
4 erlassen. Eine Lösung diese s
Sachverhaltes wird daher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen.
3 Immissionsschutz-Gutachten – Geruchsimmissionen durch geruchsemittierende Betriebe auf geplanten
Wohnbauflächen in Münster-Angelmodde, Uppenkamp und Partner, April 2016
4 V/0050/2019: Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 595
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 18
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbauflächen
Die Planungen sehen eine wohnbauliche Entwicklung im Änderungsbereich nach Süden bis
zum Abstandsbereich zur Hochspannungsfreileitung vor. D ieser Bereich soll mit der
78. Änderung des Flächennutzungsplans zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf
4.2.1 Zweckbestimmung Kindergarten
Neben der vorgesehenen wohnbaulichen Nutzung sollen im geplanten Baugebi et auch Flächen
für eine Kindertagesstätte vorgehalten werden. Hierfür wird in der Planzeichnung zur
78. Änderung des FNP das entsprechende Planzeichen Kindergarten ergänzt.
4.3 Grünflächen
4.3.1 Zweckbestimmung Parkanlage
Um einen gestalteten Übergang in den sich südlich anschließenden Landschaftsraum zu schaf-
fen und den Bereich unter der Hochspannungsfreileitung von Bebauung freizuhalten, wird der
südliche Teil des Änderungsbereichs als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
dargestellt. Des Wei teren umfasst die öffentliche Grünfläche auch die Fläche für das geplante
Regenrückhaltebecken.
Der östliche Änderungsbereich wird zukünftig ebenfalls als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Sie umfasst auch die im Osten des Änderungsbe-
reichs gelegene Wallhecke, die damit weiterhin in ihrem Erhalt gesichert wird.
4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung
4.4.1 Regenrückhaltebecken
Zur Regenentwässerung des zukünftigen Wohngebiets wird angrenzend zur Wohnbaufläche
am südöstlichen Ende des Änderungsbereichs ein Regenrückhaltebecken geplant. Das en t-
sprechende Planzeichen wird an dieser Stelle in der Planzeichnung ergänzt.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Es wurden auch die Umwel t-
daten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141.
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 18
Auf weitere Quellen wird im jeweiligen Kapitel Bezug genommen.
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über den Änderungsbereich hinaus.
5.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Angelmodde südlich der Hiltruper Straße und westlich
des Albersloher Weges und umfasst eine Größe von rund 8,5 ha.
Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster als landwi rt-
schaftliche Fläche dargestellt und als Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichnet.
Mit der 78. Änderung erfolgt eine Darstellung überwiegend als Wohnbaufläche einschließlich
Kindergarten (KiTa), im Süden und Osten wird eine Grünfläche mit der Zwec kbestimmung
Parkanlage dargestellt. Im Südosten wird eine Fläche für die Ver- und Entsorgung / Regenrück-
haltebecken dargestellt. Da es sich bei dem Änderungsbereich nicht um eine Altlast - / Ver-
dachtsfläche handelt, wird die diesbezügliche Kennzeichnung aufgehoben.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Immissions-
schutz (Verkehrslärm, Geruch), dem Bundesbodenschutzgesetz ( Altlast- / Verdachtsflächen),
dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick
auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG).
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Regionalplan
Im Rahmen der 9. Änderung des Regionalplans wurde im Bereich der 78. Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans ein Allgemeiner Siedlungsbereich als Ziel der Raumordnung festgelegt. Die
Änderung wurde am 16.05.2018 im Gesetz - und Verordnungsblatt (GV.NRW, Ausgabe 2018
Nr. 11) bekanntgemacht und ist seitdem wirksam.
Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel
Bei der Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Außenbereichsflächen, wie im vorliegen-
den Fall, is t insbesondere die Bodenschutzklausel des § 1a Absatz 2 BauGB zu berücksicht i-
gen, wonach mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll und landwirtschaftliche
Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden soll (s. Punkt 5.4.3 Fläche und Boden).
Folgen des Klimawandels
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen bege g-
net werden soll, erfolgen Ausführungen unter den Punkten 5.4.4 Wasser und 5.4.5 Klima / Luft.
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der 78. Änderung des FNP
betroffen.
Das Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“ liegt nordöstlich außerhalb des Änderungsbereichs,
nördlich der Hiltruper Straße. Das Landschaftsschutzgebi et „Werse -Ems-Niederung, Kreuz-
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 18
bach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ liegt rund 400 m bis 500 m Luftlinie östlich und südlich
im Bereich der Werse und des Emmerbachs.
Landschaftsplan Werse (LP 1)
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaft s-
plans Werse. Der Landschaftsplan stellt das Entwicklungsziel 1- 1.1 „Erhaltung einer mit natürl i-
chen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.
Das erforderliche Landschaftsplanänderungsverfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans innerhalb des Bebauungsplanverfahrens abgewickelt. Die Änderung erfolgt als sog.
„Klauselverfahren“ (Anpassungsklausel) gemäß § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz NRW. Bei
der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich ei-
nes Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Land-
schaftsplans mit dem In -Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans (hier: Nr. 595) au-
ßer Kraft.
Mit Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 595 werden die entsprechenden Flä-
chen aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes entlassen. Die künftige Abgrenzung des
Landschaftsplans „Werse“ erfolgt an der Außengrenze des Bebauungsplanes. Landschaftspl a-
nerische Belange werden seitens der Unteren Naturschutzbehörde dem Vorhaben nicht entg e-
gen gehalten.
Grünordnung Münster
Gemäß der Grünordnung Münster liegt der Änderungsbereich im 3. Grünring der Stadt Münster.
Die Fläche ist zusätzlich als Freifläche, in der stadtö kologische und / oder grünstrukturelle An-
forderungen Vorrang haben, ausgewiesen.
Sonstige Schutzwürdigkeiten
Der Änderungsbereich grenzt im Osten an das Biotopverbundsystem „Gehölze und Grünland-
komplexe im Raum Angelmodde / St. Mauritz“ (VB-MS-4011-018). Es handelt sich um Gehölz -
Acker-Grünlandkomplexe, die an die Werseaue angrenzen und Reste der ehemaligen, reich
strukturierten Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes darstellen. Die Wallhecke im Osten des
Änderungsbereichs liegt am Rand dieses Biotopverbundsystems. Bestandteile dieses Bi o-
topverbundsystems sind auch das Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“, nordöstlich außerhalb des
Änderungsbereichs sowie der Emmerbach südlich außerhalb des Änderungsbereichs.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Im Folgenden erfolgt eine schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwel t-
auswirkungen auf Maßstabsebene des Flächennutzungsplans, d.h. mit einem gewissen Abstra-
hierungsgrad.
5.4.1 Menschen und menschliche Gesundheit
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich wird als Ackerfläche genutzt. Wohngebäude sind nicht vorhanden. Nörd-
lich der Hiltruper Straße befindet sich das Wohngebiet „Angelmodde -Waldsiedlung“. Die B e-
wohner der Waldsiedlung nutzen das östlich angrenzende Naturschutzgebiet „Bonnenkamp“ für
die Naherholung.
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Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 18
Im Änderungsbereich findet keine Freizeit - und Erholungsnutzung statt, da keine Wege bzw.
sonstige Einrichtungen vorhanden sind. Für die ruhige, landschaftsbezogene Erholung ist der
rund 700 m östlich gelegene Landschaftsraum an der Werse geeignet, der als Landschaft s-
schutzgebiet ausgewiesen ist. Der Änderungsbereich ist Teil der großräumigen Landschaftsk u-
lisse dieses Raumes.
Im Umfeld des Änderungsbereichs befinden sich landwirtschaftliche Hofstellen und gewerbliche
Betriebe, deren Geruchsemissionen auf den Änderungsbereich einwirken. Lärmvorbelastungen
gehen von dem Kfz-Verkehr auf dem Albersloher Weg im Westen sowie der Hiltruper Straße im
Norden aus.
Eine 110-kV-Hochspannungsleitung, die die Funktion einer Bahnstromleitung innehat, verläuft
im Süden des Änderungsbereichs.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche entfällt mit der Inanspruchnahme durch die Wohn-
bebauung ersatzlos. Generell wird die landwirtschaftliche Nutzfläche in Münster durch die for t-
schreitende Siedlungsentwicklung im Außenbereich kontinuierlich geringer. Als Grundlage zur
Vermeidung der Überplanung von Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft
sind diese im Fläc hennutzungsplan dargestellt. Eine solche Bedeutung hat die Fläche des Ä n-
derungsbereiches nicht.
Für die Freizeit- und Erholungsnutzung soll der Raum zukünftig durch eine geplante Fuß- und
Radwegeverbindung in den Grünflächen im Süden und Osten des Änderun gsbereichs aufge-
wertet werden. Die nächsten vorhandenen öffentlichen Spielflächen befinden sich nördlich der
Hiltruper Straße. Durch die geplante Wohnbebauung entsteht ein zusätzlicher Bedarf an öffent-
lichen Spielflächen der B/C -Kategorie (Schulkinder). Der Flächennutzungsplan trifft keine ge-
sonderte Darstellung des B/C-Bereichs, eine Festsetzung erfolgt im Bebauungsplan.
Die zukünftigen Bewohner des Änderungsbereichs werden voraussichtlich das Naturschutzg e-
biet Bonnenkamp für die Naherholung nutzen, wodur ch sich der Erholungsdruck auf das kleine
Naturschutzgebiet erhöhen wird. Der östlich an den Änderungsbereich angrenzende Wers e-
raum ist gut geeignet für die landschaftsbezogene Erholung.
Immissionsschutz
Lärm
Für das zukünftige Wohngebiet sind die Lärmi mmissionen durch die Verkehre auf der Hiltruper
Straße und dem Albersloher Weg zu berücksichtigen. Die Lärmpegel aus dem Straßenverkehr
führen zu einer Lärmvorbelastung des Gebietes. Die Orientierungswerte nach DIN 18005, Teil 1
für WA-Gebiete, werden im N ahbereich der Hiltruper Straße und des Albersloher Weges vor -
aussichtlich überschritten. Im Bebauungsplanverfahren sind die Lärmbelastung und die geei g-
neten Gegenmaßnahmen (aktiver / passiver Lärmschutz, Abrücken der Wohnbebauung von
den Straßen, etc.) zu ermitteln und temporäre bauzeitliche Lärmauswirkungen zu thematisieren.
Luftschadstoffe
Im Änderungsbereich ist überwiegend eine Luftschadstoffbelastung anzunehmen, die weitg e-
hend der allgemeinen Hintergrundbelastung von Münster entspricht. Erhöhte Luftbelastungen
sind nicht zu erwarten. Insbesondere hinsichtlich der maßgeblichen verkehrsbedingten Luf t-
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
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schadstoffe (Stickstoffdioxid, Feinstaub / PM 10) liegen keine Hinweise auf erhöhte Belastun-
gen oder gar Grenzwertüberschreitungen vor.
Geruch
In der Umgebung der geplanten Wohnbaufläche befinden sich mehrere landwirtschaftliche s o-
wie gewerbliche Betriebe, deren Geruchsemissionen Beeinträchtigungen auf das Vorhaben ha-
ben können. Zur Einschätzung dieser immissionsschutzrechtlichen Situation wurde ein Gutac h-
ten (UPPENKAMP UND PARTNER, 2016) erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die
Betriebe im derzeit genehmigten Bestand Emissionen verursachen, die auf dem Gebiet der g e-
planten Wohnbebauung die Immissionswerte der GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) über-
schreiten. Durch vertragliche Regelungen ist jedoch sichergestellt, dass einer der Hauptemitten-
ten zugunsten der wohnbaulichen Entwicklung in Angelmodde -Süd den Betrieb einstellt, so
dass die relevanten Immissions-Grenzwerte auf dieser Grundlage eingehalten werden können.
Für ein Grundstück außerhalb des Änderungsbereichs liegt ein Baugesuch vor, dessen Real i-
sierung eine Geruchsbelastung für die geplante Wohnbebauung bedeuten würde, die die Pl a-
nung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Zur Verm eidung und Bewältigung
möglicher planerischer Konflikte, die sich aus der räumlichen Nähe zwischen der landwirtschaft-
lichen Hofstelle und der Wohnbebauung ergeben könnten, wurde der Bereich des landwir t-
schaftlichen Betriebes in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mitein-
bezogen und die Veränderungssperre Nr. 110 für den Bebauungsplanbereich beschlossen. Als
Grundlage für einen rechtswirksamen Bebauungsplan ist das potentielle Geruchsproblem im
weiteren Verfahren zu lösen.
Aufgrund der Lage des Änderungsbereichs angrenzend an den Außenbereich ist mit G e-
ruchsimmissionen durch Gülleauftrag etc. auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
zu rechnen.
Hochspannungsleitung
Gemäß einer Stellungnahme der Deutschen Bahn ist ein Streifen von 19 m beidseitig der
Längsachse der 110 -kV-Hochspannungsfreileitung (Bahnstromleitung) als Schutzstreifen fes t-
gelegt. Der Änderungsbereich umfasst den Bereich nördlich der Längsachse der Bahnstromlei-
tung. Dort wird mit der 78. Änderung des FNP eine öffentliche Grünfläche dargestellt. Wohnbe-
bauung ist in diesem Schutzstreifen ausgeschlossen.
Potentielle Risiken für die menschliche Gesundheit
Die nächstgelegenen Störfallbetriebe befinden sich in rund 2 km Luftlinie Entfernung in Gre m-
mendorf (Umzug des Be triebs ist geplant) sowie in rund 2,5 km westlich in Hiltrup. Besondere
Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Zusammenhang mit der 78. Änderung des Flä-
chennutzungsplans mit dem Ziel, die planerischen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
zu schaffen, nicht erkennbar und nicht zu erwarten. Grundsätzlich sind potenzielle Risiken im
Rahmen der nachfolgenden Verfahren zu betrachten und zu minimieren (z.B. durch Überpr ü-
fung der Flächen auf Kampfmittel, Brandschutzkonzepte etc.) bzw. auszuschließen.
Kumulationswirkungen
Hinsichtlich der Kumulationswirkungen mit anderen Planungen und Vorhaben ist die abg e-
schlossene Planung des York -Quartiers in der ehemaligen Kaserne in Gremmendorf sowie die
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 18
perspektivische Planung eines großen Wohngebietes in Hiltrup nördlich Osttor zu nennen. Mit
diesen Wohngebieten wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf den Verkehrsachsen Alber s-
loher Weg, Hiltruper Straße und Osttor verbunden sein.
Unter der Voraussetzung der Bewältigung der Lärm - und Geruchsthematik im Rahmen des Be-
bauungsplans ist nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Menschen und
ihre Gesundheit auszugehen.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich besteht im Wesentlichen aus einer Ackerfläche, diese wird im Norden
von einer Baumreihe mit Strauchunterwuchs entlang der Hiltruper Straße und im O sten von ei-
ner Wallhecke begrenzt. Diese Wallhecke liegt am Rande des östlich angrenzenden Biotopver-
bundsystems „Gehölze und Grünlandkomplexe im Raum Angelmodde / St. Mauritz“ (VB -MS-
4011-018). Es handelt sich um Gehölz -Acker-Grünlandkomplexe, die an die W erseaue angren-
zen und Reste der ehemaligen, reich strukturierten Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes
darstellen. Bestandteile dieses Biotopverbundsystems sind auch das Naturschutzgebiet
„Bonnenkamp“, nordöstlich außerhalb des Änderungsbereichs sowie der Emmerbach südlich
außerhalb des Änderungsbereichs.
Im Landschaftsplan Werse ist im Änderungsbereich als Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft ausgewiesen.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Eingriffe in Natur und Landschaft
Mit der 78. Änderung des FNP wird die im gültigen FNP ausgewiesene „Fläche für die Land-
wirtschaft“ überwiegend in eine „Wohnbaufläche“ geändert. Ein Bereich nördlich der Hochspan-
nungsleitungstrasse sowie im Osten im Bereich der Wallhecke wird zukünftig als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Parkanlage deklariert. Insbesondere die Überplanung der bisherigen
landwirtschaftlich genutzten Bereiche mit Wohnbauflächen führt au fgrund des damit verbunde-
nen Verlustes an pflanzlichem und tierischem Lebensraum, in Kombination mit der zu erwar-
tenden Flächenversiegelung, zu einem Eingriff in den Naturhaushalt.
Für den Kompensationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompensationsflächen-
pool im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt und somit der Ausgleich sichergestellt. Die Ermittlung
der zu erwartenden Eingriffe in den Boden, die Natur und Landschaft im Detail und die Veror-
tung der dafür erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanver-
fahren.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Hinweise auf verfahrenskritische Arten, die eine Restriktion für Planungen darstellen könnten,
liegen bei der Unteren Naturschutzbehörde für den Änderungsbereich und für die Umgebung
nicht vor. Gemäß der stadtweiten Kiebitzkartierung des Nabu (Projektbericht Kiebitz Stand
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 18
2018, ergänzt durch Beobachtungen der Fläche in 2019) kommen im Änderungsbereich und
der Umgebung keine Kiebitze vor.
Die Baumreihe an der Hiltruper Straße und die Wal lhecke im Osten des Änderungsbereichs
können mit Einschränkungen als Brut -, Jagd- und Ruheplatz für häufig vorkommende Vogela r-
ten sowie potentiell auch als Jagdgebiet für Fledermäuse dienen. Die Einschränkungen der
Nutzbarkeit bestehen insbesondere für die Baumreihe an der Hiltruper Straße durch Störungen
durch den Kfz-Verkehr.
Die Wallhecke im Osten des Änderungsbereichs wird als Grünfläche ausgewiesen und bleibt
dauerhaft erhalten. Die Baumreihe an der Hiltruper Straße ist im weiteren Verfahren weitestg e-
hend (bis auf erforderliche Zufahrten und Sichtbereiche) zu erhalten. Eine Fällung von Bäumen
erfolgt i.d.R. nur im Winterhalbjahr außerhalb der Brutperiode bzw. bei Ausnahmen davon ist
der Nachweis zu erbringen, dass keine Brutvögel betroffen sind. Bei Anzeichen von Höhlen in
den Bäumen erfolgt eine weitergehende Kontrolle.
Im Süden des Änderungsbereichs wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
dargestellt. Diese Darstellung schafft die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Bereichs für
Fledermäuse und Vögel gegenüber der bisherigen Ackernutzung.
Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 595 sind Maßnahmen zur Ver-
meidung, Minimierung und zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft fest zuset-
zen.
5.4.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,5 ha. Es handelt sich um unversiegelten,
überwiegend landwirtschaftlich genutzten Boden.
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkata ster über-
wiegend Gley -Braunerde sowie im Süden Gley -Podsol. Schutzwürdige Böden befinden sich
nicht im Änderungsbereich. Der Änderungsbereich wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt
und ist unversiegelt.
Altlasten
Der Änderungsbereich der 78. Änderung des FNP war bisher als Altlast - / Verdachtsfläche dar-
gestellt. Dieser Verdacht hat sich allerdings nicht bestätigt, daher entfällt mit der 78. Änderung
die diesbezügliche Kennzeichnung.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, dem anhaltend hohen Druck auf dem Wohnungsmarkt so-
wohl durch Nachverdichtung im Innenbereich und, da das dortige Potenzial nicht ausreicht,
durch Ausweisung neuer Siedlungsflächen im Außenbereich zu begegnen. Bei der Si edlungs-
flächenentwicklung ist das Gebot der Bodenschutzklausel des § 1a des Baugesetzbuches zu
beachten, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und in der planerischen Abwägung zu
berücksichtigen. Es besteht eine Selbstverpflichtung der Stadt Münster, jährl ich maximal 30 ha
zusätzlich für Siedlungs - und Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen. Im Sinne der Boden-
schutzklausel ist die Einhaltung dieses Zielwertes im Rahmen eines Siedlungsflächenmonit o-
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 18
rings zu überprüfen ( siehe Punkt 5.7 Monitoring). Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass
landwirtschaftliche Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden soll.
Durch die Überbauung und Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden in
seinen Funktionen für den Naturhaushalt erheblich und nachhaltig negativ beeinträchtigt . Der
konkrete Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird im Rahmen der Eingriffs -/ Ausgleichsbi-
lanzierung im Bebauungsplanverfahren ermittelt und bei der Ausgleichsmaßnahmenplanung
berücksichtigt, sodass gemäß dieser anerkannten Verfahrensweise kein erheblicher Eingriff z u-
rückbleibt. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Fl ä-
che nicht vermehrbar ist und aufgrund des Siedlungswachstums der Freiraum und die landwir t-
schaftliche Nutzfläche verringert werden.
Abfall
Es ist mit dem typischen Abfallaufkommen von Wohngebieten zu rechnen, es erfolgt eine G e-
trenntsammlung der Wertstoffe.
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.4.7 (Kulturgüter).
5.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Im Änderungsber eich befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Der mittlere höchste
Grundwasserstand (Bemessungswasserstand) liegt gemäß einem Gutachten von HINZ
INGENIEURE (2019) im geplanten Baugebiet etwa zwischen 0,70 m bis 1,50 m unter Gelände.
Gemäß der Karte der potenziell überfluteten Flächen des Klimaanpassungskonzeptes (STADT
MÜNSTER, 2015) liegt der Änderungsbereich in überfluteten Freiraumflächen. Der Änderungs-
bereich liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch die Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate gesenkt. Es sind
jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet o.ä. betroffen, so
dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.
Für die Rückhaltung des Niederschlagswassers ist in der 78. Änderung des FNP ein Regen-
rückhaltebecken dargestellt. Im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 595 ist die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Menge und Schädlic h-
keit von Abwasser, zu dem auch in Siedlungsgebieten gesammeltes und abgeleitetes Regen-
wasser zählt, so gering wie technisch möglich zu halten sind. Die Maßnahmen betreffen die
Versickerung sowie die verzögerte Abführung und Verdunstung von Niederschlagswass er, z.B.
durch Dachbegrünungen. Auch die Nutzung von Niederschlagswasser gehört zu diesen Maß-
nahmen. Neben dem Schutz der Gewässer bieten diese Bewirtschaftungskonzepte auch Vortei-
le bei extremen Wetterverhältnissen. Bei starken Niederschlägen können verzögerte Direkta b-
flüsse Schäden durch urbane Sturzfluten mindern. Erhöhte Verdunstungsanteile sorgen wiede-
rum bei Hitzeperioden für einen Kühleffekt. Zusätzlich sollte eine entsprechende Gestaltung der
Höhenlagen im Gebiet und der öffentlichen (Verkehrs-) Flächen eine möglichst kontrollierte und
schadensarme Ableitung von urbanen Sturzfluten im Starkregenfall ermöglichen (Notwasser-
wege).
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 18
Der Änderungsbereich liegt außerhalb festgesetz ter Überschwemmungsbereiche, sodass anla-
gebedingte erhebliche Auswirkungen – z.B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräu-
men – nicht anzunehmen sind.
Die oben genannten, konkreten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erheblicher U m-
weltauswirkungen betreffen die Ebene des Bebauungsplanverfahrens.
5.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Das Klima des Änderungsbereichs ist dem Freilandklimatop zuzuordnen. Generell sind große
Ackerflächen wie im Änderungsbereich geeignet, nächtlich Kaltluft zu produzieren. Eine beson-
dere Klimafunktion weist der Änderungsbereich und s eine Umgebung jedoch nicht auf. Die
Bäume und Gehölze am Nord- und Ostrand des Änderungsbereichs fungieren als Frischluftpro-
duzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftprodukt i-
on auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt au f-
rechterhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch
nicht zu erwarten. Die Gehölze als Sauerstoffproduzenten bleiben weitgehend erhalten und
werden in der ausgewiesenen Grünfläche sowie in den zukünftigen Hausgärten ergänzt.
Klimawandel
Als Treibhausgase werden gasf örmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Trei b-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können. Im Änderungsbereich sind bei Realisierung des Wohngebi e-
tes bauzeitlich durch die Baumaschinen, LKW etc. sowie betriebsbedingt Treibhausgasemissio-
nen durch Heizanlagen sowie durch den Kfz -Verkehr zu erwarten. Durch die geplante Anbi n-
dung an die potentielle stadtregionale Veloroute am Albersloher Weg sowie an den ÖPNV wird
der motor isierte Individualverkehr eingedämmt. Durch Nutzung erneuerbarer Energien sowie
die sparsame und effiziente Nutzung von Energie können Treibhausgasemissionen vermindert
werden.
Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und Hit-
zeperioden sind im weiteren Verfahren konkrete Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.
Bei starken Niederschlägen können verzögerte Direktabflüsse Schäden durch urbane Sturzfl u-
ten mindern. Erhöhte Verdunstungsanteile sorgen wiederum bei Hitzeperioden für einen Kühlef-
fekt. Zusätzlich kann eine entsprechende Gestaltung der Höhenlagen im Gebiet und der öffent-
lichen (Verkehrs-) Flächen eine möglichst kontrollierte und schadensarme Ableitung von urba-
nen Sturzfluten im Starkregenfall ermöglichen (Notwasserwege).
Im Zusammenhang mit der Versiegelung und Bebauung der Fläche entstehen erhebliche U m-
weltauswirkungen auf Boden, Natur und Landschaft, die auch das lokale Klima des Änderung s-
bereichs umfassen, aufgrund der Lage angrenzend an den Freiraum jedoch für dieses Schutz-
gut als geringfügig einzuschätzen sind. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und der Kom-
pensation von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft ( siehe Punkt 5.4.2) wirken sich auch
positiv auf das lokale Klima aus.
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 18
5.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation
Die Hiltruper Straße stellt die Grenze des bebauten Bereichs von Angelmodde- Waldsiedlung
nach Süden hin dar. Der Änderungsbereich liegt südlich der Hiltruper Straße im landwirtschaf t-
lich geprägten Außenbereich der Stadt Münster. Eingegrünt wird die Fläche im Ist -Zustand
durch die Baumreihe mit Strauchunterwuchs im Norden entlang der Hiltruper Straße sowie
durch die Wallhecke im Osten. Im Westen des Änderungsbereichs bestehen keine Gehölze,
südlich außerhalb des Änderungsbereichs befindet sich eine kleine Waldparzelle.
Der Landschaftsplan Werse sieht für den Änderungsbereich sowie die südliche und östliche
Umgebung die Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig aus-
gestatteten Landschaft vor. Der östliche Rand des Änderungsbereichs mit der dortigen Wallhe-
cke ragt in ein Biotopverbundsystem herein, das im Bereich der ehemaligen, reichhaltig strukt u-
rierten Kulturlandschaft liegt. Der Änderungsbereich ist Teil der landwirtschaftlich geprägten
Raumkulisse.
Südlich und östlich außerhalb des Änderungsbereichs liegt ein bedeutsamer Kulturlandschaft s-
bereich hinsichtlich Landschaftskultur gemäß dem kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zum R e-
gionalplan. Der Änderungsbereich liegt in einem großräumig bedeuts amen Bereich hinsichtlich
Archäologie und Denkmalpflege.
Vorbelastungen bestehen durch die Hauptverkehrsstraßen Albersloher Weg im Westen und
Hiltruper Straße im Norden sowie die Hochspannungsfreileitung mit ihren Masten im Süden.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch die Anlage des Wohngebiets erfolgt eine Erweiterung des Stadtteils Angelmodde über
den geschlossenen Siedlungsrand, den die Hiltruper Straße bildet, hinaus nach Süden, in den
Landschaftsraum hinein. Durch den Erhalt der vorhandenen Baum - und Gehölzstrukturen im
Norden und Osten des Änderungsbereichs sowie durch die Darstellung der Grünfläche im S ü-
den und weitere Begrünungsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festzusetzen sind, erfolgt eine
Vermeidung und Verminderung der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft. Für den Kompen-
sationsbedarf werden Flächen aus dem städtischen Kompensationsflächenpool im Stadtgebiet
zur Verfügung gestellt und somit der Ausgleich sichergestellt. Die k onkrete Eingriffs -/ Aus-
gleichsbilanzierung erfolgt im Bebauungsplanverfahren (siehe Punkt 5.4.2).
Unter der Voraussetzung der Umsetzung von Vermeidungs -, Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahmen im weiteren Verfahren ist nicht von erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen auf
das Schutzgut Landschaft auszugehen.
5.4.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung
Gemäß der Stellungnahme der Städtischen Denkmalbehörde / Bodendenkmalpflege bestehen
gegen die 78. Änderung des FNP keine Bedenken. Die Denkmalbehörde geht mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit von dem Vorkommen eines Bodendenkmals aus, dessen Aus-
dehnung in der Fläche beim derzeitigen Kenntnisstand nicht genau zu beschreiben ist. Arc häo-
logische Fundstellen belegen eine intensive Nutzung des am Emmerbach gelegenen Areals
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 18
insbesondere während der Steinzeit. Analog zu vielen anderen Orten mit vergleichbar günstiger
Topographie (hochwasserfreies Ufer an einem Fließgewässer) ist davon auszugehen, dass sich
im Gelände auch Siedlungsbefunde aus anderen Epochen vor - und frühgeschichtlicher Zeit be-
finden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Um Planungssicherheit zu gewinnen, empfiehlt die
städtische Denkmalbehörde Ausdehnung und Erhaltungszustand des Bodendenkmals im Vor-
feld der Umsetzung der Planung durch geeignete Prospektionsmaßnahmen zu klären.
Baudenkmäler befinden sich nicht im Änderungsbereich. Zum Thema Kulturlandschaft siehe
Punkt 5.4.6. Als sonstige Sachgüter sind die Hochspannungsfreileitung mit ihren beiden Gitter-
masten innerhalb des Änderungsbereichs zu nennen, die erhalten bleiben ( siehe auch
Punkt 5.4.1).
Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige
Sachgüter ist durch sachgerechten Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden Boden-
denkmal im weiteren Verfahren zu begegnen.
5.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Generell entstehen durch die Bodenversiegelung erhebliche Eingriffe in Boden, Natur und
Landschaft, die mit geeigneten Maßnahmen im weiteren Verfahren vermindert und kompensiert
werden. Es verbleibt jedoch die Tatsache, dass das Schutzgut Fläche nicht vermehrbar ist und
aufgrund des Siedlungswachstums der Freiraum und die landwirtschaftliche Nutzfläc he verrin-
gert werden.
Potentiellen erheblichen Umweltauswirkungen durch Verkehrslärmimmissionen auf das zukün f-
tige Wohngebiet ist im Rahmen der Bebauungsplanung durch geeignete Maßnahmen zu be-
gegnen (Abstand zu den Straßen, aktive und / oder passive Lärms chutzmaßnahmen, etc.).
Ebenso sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Vorfeld relevante Geruchs-
belastungen des zukünftigen Wohngebietes auszuschließen. Im weiteren Verfahren sind Maß-
nahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und
Hitzeperioden zu prüfen. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden
Bodendenkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde ist im weit e-
ren Verfahren vorzusehen.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Die Nullvariante auf Ebene des Flächennutzungsplans würde bedeuten, dass die bisherige
Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft erhalten bliebe und die landwirtschaftliche Nut-
zung weitergeführt würde.
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 18
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die grundsätzliche Prüfung geeigneter Siedlungsflächen erfolgte im Rahmen des fortgeschrie-
benen Baulandprogramms 2019 – 2025/2030, Stufe 1, deren Teil der Änderungsbereich ist. Die
Fläche wurde als planerisch geeignet eingestuft und aufgrund fehlender K.O.-Kriterien mit posi-
tivem Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 03 .07.2019 das
fortgeschriebene Baulandprogramm 2018 – 2025/2030 beschlossen.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen. Geboten ist in diesem Zusammenhang die Überwachung des
Flächenverbrauchs mit Blick auf die freiwillige Selbstbindung der St adt Münster, das Ziel von
30 ha jährlichem Flächenverbrauch für Siedlungs - und Verkehrszwecke nicht zu überschreiten.
Diese Überwachung erfolgt auf Ebene des Flächennutzungsplans.
5.8 Zusammenfassung
Durch die 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster werden die planerischen
Voraussetzungen für die Schaffung eines neuen Wohngebietes im Stadtteil Angelmodde, süd-
lich der Hiltruper Straße und östlich des Albersloher Wegs geschaffen. Der Änderungsbereich
ist Teil des fortgeschriebenen Baulandprogramms 2019-2025/2030, Stufe 1, das am 03.07.2019
vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde.
Die 78. Änderung des fortgeschriebenen FNP greift in den Geltungsbereich des Landschaft s-
plans Werse ein, der als Entwicklungsziel die Erhaltung einer mit natür lichen Landschaftsele-
menten reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft festsetzt. Mit der Planung sind erhebl i-
che Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der verbindlichen Bauleit-
planung durch den weitgehenden Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen sowie eine Eingrü-
nung des geplanten Wohngebietes etc. zu vermeiden und zu minimieren sowie auszugleichen
sind. Mit Blick auf das Schutzgut Fläche ist zu berücksichtigen, dass diese nicht vermehrbar ist
und aufgrund des Siedlungswachs tums der Freiraum sowie die landwirtschaftliche Nutzfläche
verringert we rden. Dem Gebot der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches begegnet die
Stadt Münster mit der freiwilligen Selbstbindung eines Flächenverbrauchs von maximal 30 ha
Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Jahr. Die Überwachung erfolgt auf Ebene des Flächennut-
zungsplans.
Die Immissionsschutzthematik mit Blick auf Verkehrslärm - und Geruchsimmissionen ist im wei-
teren Bebauungsplanverfahren zu bewältigen. Im weiteren Verfahren sind auch Maßnahmen
zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und Hitzepe-
rioden zu prüfen. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vorkommenden Boden-
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 18
denkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde ist im weiteren Ver-
fahren vorzusehen.
5.9 Quellen
• Hinz Ingenieure (2019): Beurteilung einer Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswas-
ser im Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße (BP Nr. 595) in Münster-Angelmodde –
Versickerungsgutachten
• Stadt Münster (2015): Klimaanpassungskonzept
• Umweltdaten Münster 2014/2015
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
• Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster
• Uppenkamp und Partner (2016): Immissionsschutz-Gutachten: Geruchsimmissionen
durch geruchsemittierende Betriebe auf geplanten Wohnbauflächen in Münster-
Angelmodde
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit bel asteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen -
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet
werden. Der Änderungsbereich der 78. Änderung des FNP war bisher als eine solche Altlast - /
Verdachtsfläche dargestellt. Dieser Verdacht hat sich allerdings nicht bestätigt, daher wird mit
der 78. FNP-Änderung die zeichnerische Darstellung als Altlast- / Verdachtsfläche entfernt.
6.2 Bodendenkmäler
Innerhalb des Plangebietes befindet sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein
Bodendenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetzes NRW, dessen Ausdehnung in der Fläche
beim derzeitigen Kenntnisstand nicht genau zu beschrei ben ist. Archäologische Fundstellen i n-
nerhalb und außerhalb des Plangebietes belegen eine intensive Nutzung des am Emmerbach
gelegenen Areals insbesondere während der Steinzeit. Analog zu vielen anderen Orten mit ver-
gleichbar günstiger Topographie (hochwas serfreies Ufer an einem Fließgewässer) ist davon
auszugehen, dass sich im Gelände auch Siedlungsbefunde aus anderen Epochen vor - und
frühgeschichtlicher Zeit befinden. Um Planungssicherheit zu gewinnen, sollten Ausdehnung und
Erhaltungszustand des Bodendenkmals im Vorfeld der Umsetzung der Planung durch geeigne-
te Prospektionsmaßnahmen geklärt werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Ein sachgerechter Umgang mit dem voraussichtlich vo r-
kommenden Bodendenkmal gemäß den Ausführungen der städtischen Denkmalschutzbehörde
ist im weiteren Verfahren vorzusehen.
78. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Straße
(Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 18
7 Quellen
• Vorlage V/0088/2015: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des
Baulandprogramms 2015-2020
• Vorlage V/0050/2019: Veränderungssperre Nr. 110 für den Bereich des Bebauungsplans
Nr. 595
• Vorlage V/0224/2019: Intensivierung der Baulandentwicklung und Fortschreibung des
Baulandprogramms 2019-2025/2030
• Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014
Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zum Entwurf de r 78. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Südost im Stadtteil Angelmodde
im Bereich Angelmodde – südlich Hiltruper Str aße (Hiltruper Straße /
Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung)
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlage A
1510 Zeichen
Anlage A zur V/0262/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur beabsichtigten öffentlichen Auslegung der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtteil Angelmodde für das geplante Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohngebiet südlich der Hiltruper Straße im Stadtteil Angelmodde. Neben der Erstellung eines Bebauungs- plans ist die Änderung des Flächennutzungsplans ein Teilziel. Mit der vorliegenden Berichtsvor- lage für die BV Südost und den ASSVW und der parallel an den Rat ergehenden Vorlage zum geänderten Änderungsbeschluss (V/0261/2020) werden notwendige Verfahrensschritte zur Ziel- erreichung durchgeführt. Finanzierung Durch die Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die positiven Klimafunktionen des Änderungsbereichs können mit Blick auf die Kaltluftproduktion auf Grund der zukünftigen Versiegelung und Bebauung nicht bzw. nur eingeschränkt aufrecht- erhalten werden. Relevante Auswirkungen über den Änderungsbereich hinaus sind jedoch nicht zu erwarten.
V-0262-2020-Anlage-3-Plan
629 Zeichen
63. K KW M GE W RRB RRB N L L 63. K KW M GE W RRB RRB N L L K RRBW Bisherige Darstellung Neue Darstellung Plan zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans Angelmodde - südlich Hiltruper Straße (Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Hochspannungsfreileitung) Stand: 06.06.2019 Änderungsbereich W Wohnbaufläche Grünflächen Flächen für die Landwirtschaft Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Hochspannungsleitung ab 110kV Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Flächen für Ver- und Entsorgung RegenrückhaltebeckenRRB Flächen für den Gemeinbedarf KindergartenK N M. 1:15.000 Parkanlage Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0262/2020
V-0262-2020-Anlage-1-Niederschrift-Buergeranhoerung
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Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 1 von 7 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 595: Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltru- per Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] und zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtbezirk: Münster - Angelmodde Anlass: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Datum, Zeit: 09.04.2019, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr Ort: Eichendorffschule Eichendorffstraße 36, 48167 Münster Teilnehmer: ca. 50 Bürger/-innen Leitung der Bürgeranhörung: Herr Peitzmei er, stellvertretender Bezirksbürgermeister für den Bezirk Südost Vertretung der Verwaltung: Frau Terhechte, Frau Gierecker, Herr Nelle, Stadtpl a- nungsamt Münster Eröffnung Herr Peitzmeier begrüßt die Bürger/-innen sowie die Vertreter/-innen aus der Bezirksvertretung und der Verwaltung. Vorstellung der Planungen Frau Terhechte informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung und stellt den bisher i- gen Verfahrensstand dar. Die heutige Veranstaltung dient im Rahmen der frühzeitigen Beteil i- gung nach § 3 (1) BauGB der Information sowie der Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anr e- gungen zum Bebauungsplan Nr. 595 sowie zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans zu geben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) wurde am 16.05.2018 vom Rat gefasst, der Flächennutzungsplan (FNP) soll geändert werden. Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens werden die Bürger/-innen die Gelegenheit für eine schriftliche Stellun g- nahme im Rahmen der Offenlage der Planungsunterlagen haben. Anhand verschiedener Aufnahmen aus dem Plangebiet sowie der Nachbarschaft stellt Frau Terhechte in einem virtuellen Rundgang die Ausgangslage dar und erläutert die wesentlichen Ziele der Planung. Diese sind die Realisierung eines Wohngebiets mit einer angestrebten Dic h- te von ca. 55 WE/ ha, die Schaffung einer Kita, eines Spielplatzes, der weitgehende Erhalt des Baumbestands entlang der Hiltruper Straße und die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens . Abstände, die zur 110 kV-Leitung im Süden des Gebiets eingehalten werden müssen sowie die Lärmvorbelastung durch umgebende Straßen, sind in einem Restriktionsplan dargestellt. Der Flächennutzungsplan zeigt derzeit eine Fläche für Landwirtschaft und soll zukünftig Woh n- baufläche sowie Grünfläche darstellen. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0262/2020 Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 2 von 7 Im Anschluss daran zeigt Frau Terhechte zwei Varianten, wie das geplante Baugebiet ‚ Angel- modde Süd‘ aussehen könnte. Diese Varianten sind die Ergebnisse eines Workshops zur städ- tebaulichen Konkretisierung für das geplante Wohngebiet . Variante 1 weist eine Dichte von 67 WE/ha und ca. 24 0 Wohneinheiten auf, während die zweite Variante 50 WE/ha und ca. 198 WE/ha aufweist. Im weiteren Verlauf nach Reflektion aller Anregungen der Bürger /-innen und Behörden wird der Politik eine Plankonzeption als Grundlage für das weitergehende Beba u- ungsplanverfahren vorgeschlagen. (Ausschnitt aus der Präsentation: Variante 1) (Ausschnitt aus der Präsentation: Variante 2) Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 3 von 7 Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anme r- kungen und Fragen, die für das weitere Bauleitplanverfahren und die Entscheidung für eine Va- riante nützlich sein können. Fragen und Anregungen der Bürger/-innen Zwei Bürgerinnen fragen, wie sinnvoll die Planung eines Wohngebietes an der Stelle südlich der Hiltruper Straße ist . Anzumerken seien hierbei die Zerstörung von fruchtbarem Ackerland oder die Luftverschmutzung durch die angrenzenden Hauptverkehrsstraßen. Zudem liegt das geplante Wohngebiet in einer isolierten Lage, umschlossen von Hauptverkehrsstraßen und Fe l- dern. Statt solch einen Zustand hervorzurufen, müsse die gewachsene Struktur gefördert we r- den, beispielsweise am Clemens-August-Platz. Es wird erklärt, dass die Fläche südlich der Hiltruper Straße vom Rat der Stadt Münster bestätigt und in das Wohnbaulandprogramm aufg enommen wurde. Da die Stadt wächst und Wohnbauflächen notwendig sind, gibt es seitens der Stadt Münster gesamtstädti- sche Abwägungen und Entscheidungen, auf welchen Flächen Wohnbauland entste hen soll und auf welchen nicht. Es ist richtig, dass die an das Pl angebiet angrenzenden Straßen zunächst eine Barriere darstellen. Das Ziel der Planung ist die Verknüpfung des neuen Wohngebiets mit dem bestehenden Quartier. Zum Thema Verkehr äußern sich mehrere Bürger/-innen. Es wird die Frage gestellt, ob es ein Verkehrskonzept geben wird, da der Albersloher Weg b e- reits heute verkehrlich überlastet sei und dies durch den neuen Verkehr des Wohngebietes noch gesteigert würde. Kinder, die in dem neuen Wohngebiet leben oder zur Kita gehen, mü s- sen die verkehrsreichen S traßen überqueren, was aus Sicht einiger Bürger/ -innen als proble- matisch betrachtet wird. In Richtung Norden sei ein vierspuriger Ausbau des Albersloher Wegs notwendig, um den Ve r- kehr aufnehmen zu können. Zusätzlich sei im Kreuzungsbereich Albersloher Weg / Osttor / Hiltruper Straße die Anlage eines Kreisverkehrs notwendig, um die Verkehrsbelastung des Ortskerns in den Griff zu bekommen. Mehrere Bürger /-innen merken an , dass Lärmauswirkungen zu erwarten seien, die von der Hiltruper Straße und dem Albersloher Weg ausgehen und durch eine fehlende Lärmschutzwand begünstigt werden. Der durch den Verkehr produzierte Feinstaub soll von allen Seiten ins neue Quartier ziehen und insbesondere die Kita betreffen, so eine Bürgerin. Sie fordert die Messung der tatsächlichen Verkehrsbelastung am Albersloher Weg zu normal-frequentierten Zeiten. Ein Bürger weist darauf hin , dass es bereits zum heutigen Zeitpunkt der Bürgeranhörung Er- gebnisse eines Verkehrsgutachtens über Verkehr und Lärm geben müsse, noch bevor mit der städtebaulichen Konkretisierung in Form von Entwürfen begonnen wird. Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 4 von 7 Es wird auf Verkehrs- und Lärmgutachten hingewiesen, die im weiteren Verlauf des B e- bauungsplanverfahrens erstellt werden. Sie werden sowohl Aussagen über die heutige Situation als auch Prognosen enthalten, welches Verkehrsaufkommen und dadurch ent- stehende Lärmauswirkungen für das geplante Wohngebiet sowie die bestehende B e- bauung zu erwarten und bei der Planung zu berücksichtig en ist. Sämtliche Gutachten werden im Rahmen der Offenlage einzusehen sein. Ob und welche Maßnahmen hinsichtlich des Verkehrsaufkommen s und -lärms getroffen werden, werden die Gutachten zeigen und im weiteren Verfahren abgestimmt. Der B-Plan Nr. 595 wird im Vollverfahren stattfinden, wodurch zudem ein Umweltbericht erstellt wird, der auf Themen wie beispielsweise Feinstaub oder Lärm eingehen wird. Die Frage einer Bürgerin zielt auf die Stellplatzsituation im neuen Baugebiet ab. Sie fragt, ob es Garagen oder gar Tiefgaragen geben wird und wie mit der Tatsache umgegangen wird, dass heutzutage viele Haushalte zwei Autos besitzen. Bei allen Gebäuden wird im Rahmen des Bauantrages ein Stellplatznachweis gefordert, außerdem müssen ausreichend Besucherparkplätze im S traßenraum nachgewiesen werden. Tiefgaragen werden in Randlagen und bei max. III-geschossigen Gebäuden nicht häufig realisiert, können aber dennoch möglich gemacht werden. Zur Infrastruktur (Kita, Quartiersplatz , Einkauf smöglichkeiten) des geplanten Wohngebietes gibt es mehrere Anregungen. Generell wird von einer Bürgerin angeregt, dass die Eichendorffschule ebenso wie die Kitas in Angelmodde bereits heute überfüllt sei. Mehrere Bürger/-innen regen an, dass sowohl die Kita als auch der Quartiersplatz einen Platz in der Mitte des Baugebiets finden und aufgrund der verkehrlichen Belastung – viele Eltern bri n- gen ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita - für das geplante Wohngebiet nicht am Albersloher Weg liegen sollten. Seitens einer Bürgerin wird angemerkt, dass d ie Feinstäube der Abgase ein Problem darstellen, weshalb die Anordnung der Kita in der zwei ten Variante (am Albersloher Weg) nicht möglich sei. Die für Schulen und Kitas zuständigen Ämter werden in der Planung beteiligt und prüfen die möglichen Bedarfe. In den Entwürfen ist bisher eine 4 -5-gruppige Kita vorgesehen, die nicht nur den Kindern aus dem Wohngebiet selbst, sondern auch denen aus den umliegenden Quartieren Plätze anbieten wird. Eine Bürgerin kritisiert die Unterversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten in Angelmodde sowie die Isolation des Quartiers Waldsiedlung. Sie fordert die Anpassung der Infrastruktur an die heut i- gen Gegebenheiten in Angelmodde. Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 5 von 7 Zum Dichtewert, der Anordnung der Grundstücke sowie der Qualität der Bebauung interes- sieren sich mehrere Bürger. Ein Bürger fragt, ob die Anregungen, die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung g e- sammelt werden, Auswirkungen auf die Dichtewerte im Plangebiet haben. Eine Bürgerin äußert sich zur ersten Variante des Entwurfs. Aus ihrer Sicht sei dort zu dicht ge- plant worden. Die Seite nördlich der Hiltruper Straße weise bereits eine dichte Bebauung auf, Gleiches dürfe nicht auch im geplanten Baugebiet erfolgen. Zudem sind in beiden Varianten die Mehrfamilienhäuser (Mefas) direkt an den Rand am Albersloher Weg gerückt worden, was aus Sicht der Bürgerin geändert werden müsse. Es wird hervorgehoben , dass die Dichtewerte, wie sie in den beiden Varianten geplant sind, auch in anderen neuen Wohngebieten in Münster einen Zie lwert darstellen . Sie entsprechen in etwa der per Ratsbeschluss geforderten Dichte von 55 WE/ha. Im weite- ren Verfahren können sich, zum Beispiel durch Anregungen aus der Bürgeranhörung, Änderungen im Dichtewert ergeben. Es sind bewusst zwei verschiedene Va rianten entwickelt worden, die sich auch in der Dichte unterscheiden (etwa 67 WE/ha und 50 WE/ha). Die Höhenentwicklung beider Va- rianten nimmt von Norden nach Süden Richtung Landschaftsraum ab. Die Mehrfamil i- enhausbebauungen sind städtebaulich sinnvoll an die angrenzenden Straßen orientiert und III-geschossig geplant. Die im südlichen Bereich befindlichen Einfamilien -, Doppel- und Reihenhäuser weisen II Geschosse auf. Trotz dessen sollen auch die Mehrfamilie n- häuser eine ruhige Seite für Schlafzimmer und Gär ten erhalten, die abseits der Straßen ausgerichtet ist. Eine städtebauliche Qualität soll in jedem Fall garantiert werden. Bemängelt werden die privaten Gärten zwischen den Gebäuden, da diese zu groß seien und die Menschen eher kleinere Grundstücke bevorzugen. Als weitere Anregung schlägt der Bü r- ger stärkere Versprünge der Straße vor, um eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Beide Entwürfe zeigen verschiedene Verkehrserschließungen und Grundstücksgrößen auf, die noch einmal geprüft und ggf. optimiert werden. Eine 3D-Ansicht fordert ein weiterer Bürger, durch die das Baugebiet besser vorzustellen sei. Er bemängelt die nicht moderne Qualität der Bebauung gegenüber der Hiltruper Straße. Es komme zudem zu einer harten Grenze im Übergang zum Feld im Süden und Osten. Die zweite Variante des Entwurfs gefällt mehreren Bürger/-innen besser. Diese befürworten die hohe Bebauung an der Hiltruper Straße und am Albersloher Weg sowie die Öffn ung im Südos- ten zur Landschaft. Die erste Variante gefällt einer Bürgerin besser, die sich zugleich für eine Erweiter ung des Umgebungsgrüns einsetzt. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass der Anteil der versiegelten Fläche beispielsweise durch Stellplätze oder begrünte Vorgärten festgelegt werden kann. Der Anteil der versiegelten Fläche kann im Bebauungsplan durch verschiedene Festset- zungen wie der GRZ und GFZ, den überbaubaren Flächen, etc. geregelt werden. Ob darüber hinaus dem Grundstückseigentümer weitere Auflagen durch Festsetzungen wie Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 6 von 7 beispielsweise eine zwingende Begrün ung der Vorgärten gesetzt werden muss , wird geprüft. Es wird gefragt, ob das Regenwasser auf der Fläche versickern kann. Ein weiterer Bürger gibt den Hinweis, das Regenrückhaltebecken nicht außerhalb des Wohngebiets zu verorten, so n- dern als Spiel- und Aufenthaltsfläche mitten im Quartier zu planen. Es wird erklärt, dass aufgrund der Geländeentwicklung derzeit ein Regenrückhaltebe- cken außerhalb des geplanten Wohngebietes geplant sei. Die Zielgruppe des geplanten Wohngebietes interessiert mehrere Bürger/-innen. Es wird gefragt, wieso nicht mehr für ältere Menschen mitgeplant werden kann und warum es kein Wohngebiet für ältere Menschen gebe, in dem sie sich austauschen können. Dies müsse bei der Planung von vornherein so festgelegt und im Entwurf berücksichtigt werden. Eine Bürgerin weist auf das Beispiel von altersgerechten Wohnformen in den Niederlanden hin. Dort wird so geplant, dass es zu einer Durchmischung der Altersschicht kommt und eine mon o- tone Verteilung wie es sie in Münster gebe, verhindert würde. Dem entgegen steht die Meinung einer anderen Bürgerin, die dankbar für die Möglichkeit des Bauens durch junge Familien ist. In dem neuen Wohngebiet kann es durchaus auc h altengerechte Wohnungen geben. Jedwede Interessenten mit ihren Bedürfnissen können sich für aus ihrer Sicht geeignete Grundstücke bewerben. Ein Bürger möchte wissen, welche Nutzungen auf den Flächen südlich des Wohngebietes en t- stehen sollen. Werden diese bebaut? Die südlich und südwestlich an das geplante Wohnge biet angrenzenden Flächen sollen in ihrer bisherigen Nutzung nicht geändert werden. Es soll l ediglich südöstlich an das geplante Wohngebiet ein Regenrückhaltebecken realisiert werden. Das Thema Realisierung des Wohngebietes interessiert zwei Bürger. Ein Bürger interessiert sich für den genauen Ablauf der Planung und fragt, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Weiterhin fragt ein Bürger, wie die Vermarktung des Wohngebiets funktionieren und ob es Investoren geben wird. Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Dauer eines Bebauungsplanverfahrens nie gleich ist, sondern jedes Verfahren ein Einzelfall ist. Abhängig ist ein Verfahren beispielsweise von diversen Gutachten oder den Anregungen, die im Verfahren eingereicht werden. Der nächste Schritt im Verfahren , die Of fenlage, ist für Anfang nächsten Jahr geplant. Erst nach dem Satzungsbeschluss kann mit der Herstellung der Erschließung sowie der Vermarktung begonnen werden. Bebauungsplan Nr. 595 Angelmodde / Hiltrup-Ost – Hiltruper Straße / Albersloher Weg / Emmerbach [Wohngebiet Angelmodde Süd] Niederschrift zur Bürgeranhörung / Seite 7 von 7 Die Grundstücke gehören sowohl der Stadt als auch einem privaten Eigentümer. Das Amt für Immobilienmanagement wird sich mit den Vergabekriterien und der anschli e- ßenden Vermarktung beschäftigen und Ansprechpartner für Fragen sein. Ende der Veranstaltung Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Vertreter /-innen der Verwaltung für die Vorstellung d er Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürger /-innen und beendet die Veransta l- tung gegen 19:3 0 Uhr. Der stellvertretende Bezirksbürgermeister erklärt, dass es in Münster aufgrund der starken Nachfrage nach Wohnraum keine optimalen Erweiterungen von Baugebie- ten geben kann und deshalb oftmals Flächen ‚zweiter Klasse ‘ erschlossen werden müssen. Fragen und Anmerkungen, die im Rahmen dieser Bürgerinformationsveranstaltung nicht gestellt werden, können per E-Mail an Frau Terhechte gesendet werden. gez. Herr Peitzmeier stellv. Bezirksbürgermeister gez. Herr Nelle Protokollführer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Hiltruper Straße
- Münsterstraße
- Eichendorffstraße 36
- Albersloher Weg
- Bonnenkamp
- Clemens-August-Platz
- Loddenheide
- Am Emmerbach
- Hohe Ward
- Tiergarten
- Werse
- Werseaue
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0262/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37