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2013/0093

Bebauungsplan W 56 – Südlicher Haardtring – (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 06.03.2013

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2013/0093

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2013/0093

5344 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.04.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0093 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan W 56 – Südlicher Haardtring – (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 06.03.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für das Gebiet südlicher Haardtring, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 mit den westlich angrenzenden 
Flurstücken Nr. 295/2 bis 295/4 und den östlich angrenzenden Flurstücken Nr. 302/3 und 298/4 tlw., 
ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um eine Neuordnung der öffentlichen 
Verkehrsfläche und eine Neuordnung der privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen. 
2. Das Bebauungsplanverfahren W 56 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne 
Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.03.2013:  
 
Zu 1.: 
 
Für den südlichen Abschnitt des Haardtrings ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, 
um das Gebiet des Haardtrings zwischen Heimstättenweg und Sportanlage TG Bessungen neu zu 
ordnen und um Nutzungsänderungen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan soll die öffentliche 
Verkehrsfläche auf das notwendige Maß reduzieren sowie die Bebaubarkeit der angrenzenden 
Grundstücksflächen ermöglichen.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.  
 
 
Geltungsbereich zum Bebauungsplan W 56 - Südlicher Haardtring -  ohne Maßstab 
 
Die zur Erschließung der anliegenden Privatgrundstücke und städtischen Liegenschaften, wie der 
Sportflächen der TG Bessungen, vorhandene Verkehrsfläche ist z. T. provisorisch hergestellt. Die 
gepflasterte Stichstraße hat eine Breite von ca. 6 m, die angrenzenden Seitenbereiche, ebenfalls als 
öffentliche Verkehrsfläche (gem. dem Fluchtlinienplan Nr. 135 s. Abb. unten) gewidmet, sind nicht 
befestigt. Auf ihnen wird besonders bei Veranstaltungen der TG Bessungen ungeordnet geparkt.

- 4 - 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Trasse des Fluchtlinienplans ohne Maßstab 
 
Die Planung sieht eine 6,00 m breite Mischfläche als Anliegerstraße mit seitlichen Stellplatzflächen 
und einem Wendehammer vor dem Gelände des Sportplatzes vor. Diese öffentliche Verkehrsfläche ist 
ausreichend, um die angrenzenden Grundstücke zu erschließen und, wie im Rahmenplan Bessungen 
– Süd vorgesehen, eine Fuß- und Radwegverbindung von der Lincoln-Siedlung zum Südbahnhof, zu 
realisieren. Die verbleibenden, noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Seitenbereiche 
abzüglich der seitlichen Stellplätze haben eine Tiefe von ca. 7,50 m bzw. 12,50 m und können den 
Anliegern zur Erweiterung ihrer Grundstücke angeboten werden. Die Ausbaumaßnahme der 
öffentlichen Verkehrsfläche ist erschließungsbeitragspflichtig (Erstausbau). 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans W 56 ist zur Neuordnung der Verkehrsflächen, die z. T. anderen 
Nutzungen zugeführt werden sollen, erforderlich.  
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans W 56 
eingeleitet. 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 56 und darüber hinaus besteht der rechtskräftige 
Fluchtlinienplan Nr. 135 (Anlage 1) aus dem Jahr 1954, der den Anschluss des Haardtrings an die 
Heidelberger Straße als 26 m breite Trasse (Fluchtlinien: s. Abb. oben) vorsieht. Der Fluchtlinienplan 
Nr. 135 steht den Zielsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans W 56 entgegen und ist daher in 
einem gesonderten Verfahren (siehe Magistratsvorlage Nr. 2013/0094) aufzuheben.

- 5 - 
 
Zu 2.: 
 
Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen 
der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 
- Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. 
- Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet 
werden. 
- Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der 
Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht 
nach § 2a und von der der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen.  
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren W 56 erfüllt sind, kann hier 
unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
Darmstadt, den 06.03.2013 
III/61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 19
TOP 5
TOP 146

Orte (3)

  • Heidelberger Straße
  • Haardtring
  • Heimstättenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0093
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.03.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00