2013/0093
Bebauungsplan W 56 – Südlicher Haardtring – (Aufstellungsbeschluss)
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2013/0093
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.04.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0093 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: Bebauungsplan W 56 – Südlicher Haardtring – (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 06.03.2013 Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet südlicher Haardtring, Gemarkung Darmstadt, Flur 19 mit den westlich angrenzenden Flurstücken Nr. 295/2 bis 295/4 und den östlich angrenzenden Flurstücken Nr. 302/3 und 298/4 tlw., ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsfläche und eine Neuordnung der privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen. 2. Das Bebauungsplanverfahren W 56 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.03.2013: Zu 1.: Für den südlichen Abschnitt des Haardtrings ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um das Gebiet des Haardtrings zwischen Heimstättenweg und Sportanlage TG Bessungen neu zu ordnen und um Nutzungsänderungen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan soll die öffentliche Verkehrsfläche auf das notwendige Maß reduzieren sowie die Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücksflächen ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha. Geltungsbereich zum Bebauungsplan W 56 - Südlicher Haardtring - ohne Maßstab Die zur Erschließung der anliegenden Privatgrundstücke und städtischen Liegenschaften, wie der Sportflächen der TG Bessungen, vorhandene Verkehrsfläche ist z. T. provisorisch hergestellt. Die gepflasterte Stichstraße hat eine Breite von ca. 6 m, die angrenzenden Seitenbereiche, ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche (gem. dem Fluchtlinienplan Nr. 135 s. Abb. unten) gewidmet, sind nicht befestigt. Auf ihnen wird besonders bei Veranstaltungen der TG Bessungen ungeordnet geparkt. - 4 - Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Trasse des Fluchtlinienplans ohne Maßstab Die Planung sieht eine 6,00 m breite Mischfläche als Anliegerstraße mit seitlichen Stellplatzflächen und einem Wendehammer vor dem Gelände des Sportplatzes vor. Diese öffentliche Verkehrsfläche ist ausreichend, um die angrenzenden Grundstücke zu erschließen und, wie im Rahmenplan Bessungen – Süd vorgesehen, eine Fuß- und Radwegverbindung von der Lincoln-Siedlung zum Südbahnhof, zu realisieren. Die verbleibenden, noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Seitenbereiche abzüglich der seitlichen Stellplätze haben eine Tiefe von ca. 7,50 m bzw. 12,50 m und können den Anliegern zur Erweiterung ihrer Grundstücke angeboten werden. Die Ausbaumaßnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ist erschließungsbeitragspflichtig (Erstausbau). Die Aufstellung des Bebauungsplans W 56 ist zur Neuordnung der Verkehrsflächen, die z. T. anderen Nutzungen zugeführt werden sollen, erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans W 56 eingeleitet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 56 und darüber hinaus besteht der rechtskräftige Fluchtlinienplan Nr. 135 (Anlage 1) aus dem Jahr 1954, der den Anschluss des Haardtrings an die Heidelberger Straße als 26 m breite Trasse (Fluchtlinien: s. Abb. oben) vorsieht. Der Fluchtlinienplan Nr. 135 steht den Zielsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans W 56 entgegen und ist daher in einem gesonderten Verfahren (siehe Magistratsvorlage Nr. 2013/0094) aufzuheben. - 5 - Zu 2.: Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: - Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche darf 20.000 m² nicht übersteigen. - Die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, darf nicht begründet werden. - Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren W 56 erfüllt sind, kann hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 06.03.2013 III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Heidelberger Straße
- Haardtring
- Heimstättenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0093
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.03.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00