A-R/0081/2020
Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern
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a-r-0081-2020-Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern (002)
6602 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0081/2020
Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern
- Ratsantrag -
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster unterstützt die Bemühungen der freien Kulturschaffenden
und der Kulturinstitutionen in Münster, kulturelle Veranstaltungen live oder digital trotz
der erschwerten Bedingungen durch die Corona -Epidemie durchzuführen und mit
Inhalt und neuen Formaten zu einem Diskurs und zu kreativen Lösungsansätzen
beizutragen.
2. Die V erwaltung wird beauftragt, weitere Mittel Kriterien -gestützt insbesondere an
kleinere Institutionen, freie Künstler*innen und Kulturschaffende zu vergeben, die von
bisherigen Hilfsangeboten nicht erfasst wurden. In einem fortlaufenden engen Dialog
mit den freien Kulturschaffenden , den öffentlichen Einrichtungen und weiteren
privaten Trägern von Kultur entwickelt die Verwaltung systematisch Szenarien,
Handlungskonzepte, kommunale Hilfsangebote und Lösungsmöglichkeiten, um die
vielfältige Kulturlandschaft in Münster zu erhalten. Dabei sind insbesondere diejenigen
Einrichtungen zu berücksichtigen, die von den Rettungs- und Förderprogrammen von
Bund und Land nicht erfasst sind (Subsidiaritätsprinzip).
3. Die Verwaltung nutzt gemeinsam mit den städt ischen Kultureinrichtungen und in
Kooperation mit dem LWL alle zur Verfügung stehenden
Kommunikationsmöglichkeiten, um das verunsicherte Publikum über kulturelle
Veranstaltungen unter strengen Hygienevorschriften zu informieren und die
Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen zu betonen, sobald offiziell wieder
kulturelle Veranstaltungen möglich sind.
4. Die Verwaltung sichert Corona -konforme Räume und Zeitfenster für Kultur in
Münster bzw. erschließt diese ggf. neu, indem sie
a. gemeinsam mit der freien Szene ä mterübergreifend nach passenden
Veranstaltungsräumen und Freiflächen inklusive der Infrastruktur sucht, die
kostenlos bzw. zu bezahlbaren Preisen angeboten werden können und vor
allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, freien
Musikgruppen/Songwritern, Bild, Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance
1.12.2020
geben, ihre Proben und Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten
durchführen zu können.
b. angesichts der zu erwarte nden Einschränkungen durch Corona auf den
Kulturbetrieb auch i m kommenden Frühjahr und Sommer prüft, welche
Räume und Open-Air-Gelände unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten
(z.B. Lärmschutzauflagen) für Kulturveranstaltungen angemietet, hergerichtet
oder zur Verfügung gestellt werden können. Dies betrifft z.B. die Prüfung, ob
der Gasometer temporär so ausgestattet werden kann, dass er von
unterschiedlichen Ensembles im Frühjahr und Sommer als kultureller
Veranstaltungsort genutzt werden kann. Deswei teren sollen temporäre
Nutzungen z.B. der Panzerhalle in Gremmendorf , des Mühlenhofs und der
Aaseeterassen geprüft werden. Mit der Uni Münster und dem Land soll über
kulturelle Nutzungen des Schlossplatzes und des Schlossparks und mit den
Kirchen (Bistum, Stadtdekanat, evang. Kichenkreis etc.) über die Nutzung von
Kirchen und kirchlichen Räumen verhandelt werden.
c. die Entwicklung situationsgerechter Veranstaltungsformate in
Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Einrichtungen unterstützt. Hierbei
sind bereits bestehende Konzepte der Szene einzubinden.
d. prüft, ob Veranstaltungen frühzeitig geplant in die Sommermonate
einschließlich der Ferien verschoben werden können.
5. Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden
Herausforderungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der
Kultureinrichtungen ist kontinuierlich im Kulturausschuss zu berichten. Darüber
hinaus sollen die im Rat vertretenen Parteien in die Gespräche zwischen OB,
Kulturdezernat, Kulturamt und Kulturakteur*innen einbezogen werden.
6. Bei Veranstalter*innen der freien Szene – nicht Eventim und anderen
kommerziellen Ticketportalen – ist zu prüfen, ob eine finanzielle Sicherheit
gewährleistet werden kann, indem der durch Corona -bedingt reduzierte
Teilnehmerzahlen oder – wenn eine solche Anpassung nicht möglich ist - der durch
den Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust durch kommunale Mittel,
subsidiär zu Landes - oder Bundesmittel sichergestellt wird. Solange diese Mittel
nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune dann in Vorleistung treten.
7. Die Verwaltung wirkt gegenüber dem Land NRW und dem Bund auf eine
Harmonisierung und Abstimmung der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen hin
und darauf, dass die Maßnahmen gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich
sachgerecht und angemessen sind, durch wissenschaftliche Daten untermauert
werden und der Kulturs zene offensiv, transparent und lösungsorientiert
kommuniziert werden.
Begründung:
Die zweite Coronawelle mit den notwendigen Kontaktreduzierungen hat schon jetzt
dazu geführt, dass Kulturveranstaltungen bis Ende des Jahres nicht stattfinden
dürfen. Auch für den Beginn des kommenden Jahres ist damit zu rechnen, dass sie
nur unter strengen Auflagen und mit reduzierten Teilnehmer*innen- und
Zuschauerzahlen erlaubt sein werden, trotz Impfung vermutlich bis mindestens zum
Sommer 2021, aber möglicherweise darüber hinaus. Dies stellt eine Bedrohung für
die kulturelle Vielfalt in Münster dar, da insbesondere Kulturschaffende aus der freien
Szene deutlich in ihren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten beschnitten werden bzw.
quasi einem Arbeitsverbot unterliegen. Die Auflagen für die von Bund und Land
aufgelegten Notfall- und Unterstützungsfonds führen dazu, dass nur ein Teil der
Künstlerinnen und Künstler Zugang zu ausreichenden Überbrückungshilfen hat.
Durch gegenseitige Verrechnung wirken sie sich teilweise negativ auf andere
Unterstützungen wie Wohngeld und Elterngeld aus.
Ebenso wichtig wie eine finanzielle Absicherung ist für Künstlerinnen und Künstler die
Möglichkeit, zu gestalten und mit Publikum in Kontakt und Austausch zu treten.
Münsters Kreative haben mi t Unterstützung durch das Kulturamt schon in den
vergangenen Monaten viele Ideen entwickelt, um Kulturveranstaltungen Corona -
konform möglich zu machen. Soweit dies trotz der notwendigen Reduktion der Corona-
Infektionszahlen möglich ist, sollten die Bemühun gen um Live-Veranstaltungen auch
im Sinne einer weiterhin lebendigen Kultur und eines öffentlichen Diskurses in Münster
unterstützt werden.
gez. gez. gez.
Christoph Kattentidt Mathias Kersting Tim Pasch
Sylvia Rietenberg und Fraktion Helene Goldbeck
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0081/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 01.12.2020 13:08