Mandari Insight

A-R/0081/2020

Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern

Antrag an den Rat 01.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 37.3

a-r-0081-2020-Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern (002)

· application/pdf

Ansehen

a-r-0081-2020-Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern (002)

6602 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0081/2020 
 
      
 
 
 
Kulturelle Vielfalt in und nach der Corona-Pandemie sichern  
 
- Ratsantrag - 
  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster unterstützt die Bemühungen der freien Kulturschaffenden 
und der Kulturinstitutionen in Münster, kulturelle Veranstaltungen live oder digital trotz 
der erschwerten Bedingungen durch die Corona -Epidemie durchzuführen und mit 
Inhalt und neuen Formaten zu einem Diskurs und zu kreativen Lösungsansätzen 
beizutragen. 
2. Die V erwaltung wird beauftragt, weitere Mittel Kriterien -gestützt insbesondere an 
kleinere Institutionen, freie Künstler*innen und Kulturschaffende zu vergeben, die von 
bisherigen Hilfsangeboten nicht erfasst wurden.  In einem fortlaufenden engen Dialog 
mit den freien Kulturschaffenden ,  den öffentlichen Einrichtungen und weiteren 
privaten Trägern von Kultur  entwickelt die Verwaltung  systematisch Szenarien, 
Handlungskonzepte, kommunale  Hilfsangebote und Lösungsmöglichkeiten, um die 
vielfältige Kulturlandschaft in Münster zu erhalten. Dabei sind insbesondere diejenigen 
Einrichtungen zu berücksichtigen, die von den Rettungs- und Förderprogrammen von 
Bund und Land nicht erfasst sind (Subsidiaritätsprinzip). 
 
3. Die Verwaltung nutzt gemeinsam mit den städt ischen Kultureinrichtungen und in 
Kooperation mit dem LWL alle zur Verfügung stehenden 
Kommunikationsmöglichkeiten, um das verunsicherte Publikum über kulturelle 
Veranstaltungen unter strengen Hygienevorschriften zu informieren und die 
Vereinbarkeit von Kulturgenuss und Maskentragen zu betonen, sobald offiziell wieder 
kulturelle Veranstaltungen möglich sind.  
 
4. Die Verwaltung sichert Corona -konforme Räume und Zeitfenster für Kultur in 
Münster bzw. erschließt diese ggf. neu, indem sie 
 
a. gemeinsam mit der freien Szene ä mterübergreifend nach passenden 
Veranstaltungsräumen und Freiflächen inklusive der Infrastruktur sucht, die 
kostenlos bzw. zu bezahlbaren Preisen angeboten werden können und  vor 
allem kleineren Theatern, Veranstaltern von Musik, freien 
Musikgruppen/Songwritern, Bild, Kunst, Literatur, Tanz usw. die Chance 
1.12.2020

geben, ihre Proben und Veranstaltungen in coronakonformen Räumlichkeiten 
durchführen zu können.  
b. angesichts der zu erwarte nden Einschränkungen durch Corona auf den 
Kulturbetrieb auch i m kommenden Frühjahr und Sommer prüft, welche 
Räume und Open-Air-Gelände unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten 
(z.B. Lärmschutzauflagen)  für Kulturveranstaltungen angemietet, hergerichtet 
oder zur Verfügung gestellt werden können. Dies betrifft z.B. die Prüfung, ob 
der Gasometer temporär so ausgestattet werden kann, dass er von 
unterschiedlichen Ensembles im Frühjahr und Sommer als kultureller 
Veranstaltungsort genutzt werden kann. Deswei teren sollen temporäre 
Nutzungen z.B. der Panzerhalle in Gremmendorf , des Mühlenhofs und der 
Aaseeterassen geprüft werden. Mit der Uni Münster und dem Land soll über 
kulturelle Nutzungen des Schlossplatzes und des Schlossparks und mit den 
Kirchen (Bistum, Stadtdekanat, evang. Kichenkreis etc.) über die Nutzung von 
Kirchen und kirchlichen Räumen verhandelt werden.  
c. die Entwicklung situationsgerechter Veranstaltungsformate in 
Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Einrichtungen unterstützt. Hierbei 
sind bereits bestehende Konzepte der Szene einzubinden. 
d. prüft, ob Veranstaltungen frühzeitig geplant in die Sommermonate 
einschließlich der Ferien verschoben werden können. 
 
5. Über die durch Corona entstandenen und weiterhin entstehenden 
Herausforderungen sowie über die Situation der Künstler*innen und der 
Kultureinrichtungen ist kontinuierlich im Kulturausschuss zu berichten. Darüber  
hinaus sollen die im Rat vertretenen Parteien in die Gespräche zwischen OB, 
Kulturdezernat, Kulturamt und Kulturakteur*innen einbezogen werden. 
6. Bei Veranstalter*innen der freien Szene – nicht Eventim und anderen 
kommerziellen Ticketportalen – ist zu prüfen, ob  eine finanzielle Sicherheit 
gewährleistet werden kann, indem der durch Corona -bedingt reduzierte 
Teilnehmerzahlen oder – wenn eine solche Anpassung nicht möglich ist - der durch 
den Ausfall von Veranstaltungen angefallene Verlust durch kommunale Mittel, 
subsidiär zu Landes - oder Bundesmittel sichergestellt wird. Solange diese Mittel 
nicht zur Verfügung stehen, soll die Kommune dann in Vorleistung treten.  
 
7. Die Verwaltung wirkt  gegenüber dem Land NRW und dem Bund  auf eine 
Harmonisierung und Abstimmung der jeweiligen Unterstützungsmaßnahmen  hin 
und darauf, dass die Maßnahmen gegen die COVID19-Pandemie im Kulturbereich 
sachgerecht und angemessen sind, durch wissenschaftliche Daten untermauert 
werden und der Kulturs zene offensiv, transparent und lösungsorientiert 
kommuniziert werden.  
 
 
Begründung: 
 
Die zweite Coronawelle mit den notwendigen Kontaktreduzierungen hat schon jetzt 
dazu geführt, dass Kulturveranstaltungen bis Ende des Jahres nicht stattfinden 
dürfen. Auch für den Beginn des kommenden Jahres ist damit zu rechnen, dass sie

nur unter strengen Auflagen und mit reduzierten Teilnehmer*innen- und 
Zuschauerzahlen erlaubt sein werden, trotz Impfung vermutlich bis mindestens zum 
Sommer 2021, aber möglicherweise darüber hinaus. Dies stellt eine Bedrohung für 
die kulturelle Vielfalt in Münster dar, da insbesondere Kulturschaffende aus der freien 
Szene deutlich in ihren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten beschnitten werden bzw. 
quasi einem Arbeitsverbot unterliegen. Die Auflagen für die von Bund und Land 
aufgelegten Notfall- und Unterstützungsfonds führen dazu, dass nur ein Teil der 
Künstlerinnen und Künstler Zugang zu ausreichenden Überbrückungshilfen hat. 
Durch gegenseitige Verrechnung wirken sie sich teilweise negativ auf andere 
Unterstützungen wie Wohngeld und Elterngeld aus. 
 
Ebenso wichtig wie eine finanzielle Absicherung ist für Künstlerinnen und Künstler die 
Möglichkeit, zu gestalten und mit Publikum in Kontakt und Austausch zu treten. 
Münsters Kreative haben mi t Unterstützung durch das Kulturamt schon in den 
vergangenen Monaten viele Ideen entwickelt, um Kulturveranstaltungen Corona -
konform möglich zu machen. Soweit dies trotz der notwendigen Reduktion der Corona-
Infektionszahlen möglich ist, sollten die Bemühun gen um Live-Veranstaltungen auch 
im Sinne einer weiterhin lebendigen Kultur und eines öffentlichen Diskurses in Münster 
unterstützt werden.  
 
 
 
gez.     gez.     gez.  
Christoph Kattentidt  Mathias Kersting   Tim Pasch  
Sylvia Rietenberg   und Fraktion    Helene Goldbeck 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 37.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0081/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.12.2020
Erstellt
01.12.2020 13:08