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2598/2017

Bürgereingabe betreffs Förderung der Elektromobilität am Pilotstandort Ottmar-Pohl-Platz

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.10.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.10.2017, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2933 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer  02.10.2017 
 2598/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.10.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 
 
Bürgereingabe betreffs Beschaffung von 10 Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten, hier 
Förderung der Elektromobilität am Pilotstandort Ottmar-Pohl-Platz (0553/2017, Az.: 02-1600-
203/16) 
Seniorenvertreter Meurer bittet vor Eintritt in die Tagesordnung zur 28. Sitzung des Verkehrsaus-
schusses vom 27.06.2017 um Mitteilung, wann sich der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für 
Umwelt und Grün mit dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 
09.05.2017 (0553/2017) zur kurzfristigen Umsetzung des Ottmar-Pohl-Platzes als Pilotstandort zur 
Förderung der Elektromobilität im öffentlichen Straßenland beschäftigen wird. 
 
Die Verwaltung teilt in Abstimmung mit der RheinEnergie hierzu mit: 
 
Die Vorstudie der RheinEnergie für ein integriertes Elektromobilitätskonzept zum Aufbau einer öffent-
lichen Ladeinfrastruktur in Köln liegt seit Ende Juli 2017 vor. Die Inhalte werden derzeit verwaltungs-
intern abgestimmt. Die mit der Verwaltung abgestimmte Vorstudie soll im Herbst in den Ratsgremien 
und den Bezirksvertretungen beraten werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einbindung der Bezir-
ke in die weitere Standortkonzepterarbeitung. In diesem Zuge wird die Eignung und Umsetzbarkeit 
des Standortes Ottmar-Pohl-Platz geprüft. Angaben zur weiteren Zeitplanung werden in der Vorstudie 
enthalten sein. 
 
Die Realisierung des Standortes Ottmar-Pohl-Platz als Pilot und damit außerhalb des Verfahrens zur 
Erarbeitung eines integrierten Elektromobilitätskonzeptes setzt voraus, dass es möglich sein muss, 
die Genehmigung der dafür erforderlichen Erlaubnis uneingeschränkt zu widerrufen. Für die Rhein-
Energie scheidet eine Schaffung von Ladeinfrastruktur im Vorgriff auf die endgültige Genehmigung 
mit der Konsequenz, diese absehbar wieder zu entfernen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grund-
sätzlich aus. 
 
Die Priorität zur Förderung der Elektromobilität in Köln liegt zudem bei der Schaffung von öffentlich 
zugänglicher Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland. Eine ausschließliche Nutzung durch den 
bezirklichen Ordnungsdienst würde dieses Ziel nicht befördern. Der im Verkehrsausschuss vom 
19.01.2016 gefasste Grundsatzbeschluss (AN/0159/2016) zur Umstellung der städtischen Fahrzeug-
flotte auf alternative Antriebe und insbesondere Elektromobilität, dort, wo es betriebswirtschaftlich 
auch sinnvoll ist, hält die städtischen Dienststellen an, bei Ersatzbeschaffungen entsprechende Alter-
nativen zu prüfen. Die Entscheidung über den Einsatz von Elektromobilität treffen die Dienststellen 
letztlich in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Einsatzzwecke und Alltagsanforderun-
gen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

10.10.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
12.10.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2598/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.10.2017
Erstellt
21.08.2017 13:50