2598/2017
Bürgereingabe betreffs Förderung der Elektromobilität am Pilotstandort Ottmar-Pohl-Platz
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2933 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 02.10.2017 2598/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.10.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 Bürgereingabe betreffs Beschaffung von 10 Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten, hier Förderung der Elektromobilität am Pilotstandort Ottmar-Pohl-Platz (0553/2017, Az.: 02-1600- 203/16) Seniorenvertreter Meurer bittet vor Eintritt in die Tagesordnung zur 28. Sitzung des Verkehrsaus- schusses vom 27.06.2017 um Mitteilung, wann sich der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Grün mit dem Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 09.05.2017 (0553/2017) zur kurzfristigen Umsetzung des Ottmar-Pohl-Platzes als Pilotstandort zur Förderung der Elektromobilität im öffentlichen Straßenland beschäftigen wird. Die Verwaltung teilt in Abstimmung mit der RheinEnergie hierzu mit: Die Vorstudie der RheinEnergie für ein integriertes Elektromobilitätskonzept zum Aufbau einer öffent- lichen Ladeinfrastruktur in Köln liegt seit Ende Juli 2017 vor. Die Inhalte werden derzeit verwaltungs- intern abgestimmt. Die mit der Verwaltung abgestimmte Vorstudie soll im Herbst in den Ratsgremien und den Bezirksvertretungen beraten werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einbindung der Bezir- ke in die weitere Standortkonzepterarbeitung. In diesem Zuge wird die Eignung und Umsetzbarkeit des Standortes Ottmar-Pohl-Platz geprüft. Angaben zur weiteren Zeitplanung werden in der Vorstudie enthalten sein. Die Realisierung des Standortes Ottmar-Pohl-Platz als Pilot und damit außerhalb des Verfahrens zur Erarbeitung eines integrierten Elektromobilitätskonzeptes setzt voraus, dass es möglich sein muss, die Genehmigung der dafür erforderlichen Erlaubnis uneingeschränkt zu widerrufen. Für die Rhein- Energie scheidet eine Schaffung von Ladeinfrastruktur im Vorgriff auf die endgültige Genehmigung mit der Konsequenz, diese absehbar wieder zu entfernen, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grund- sätzlich aus. Die Priorität zur Förderung der Elektromobilität in Köln liegt zudem bei der Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland. Eine ausschließliche Nutzung durch den bezirklichen Ordnungsdienst würde dieses Ziel nicht befördern. Der im Verkehrsausschuss vom 19.01.2016 gefasste Grundsatzbeschluss (AN/0159/2016) zur Umstellung der städtischen Fahrzeug- flotte auf alternative Antriebe und insbesondere Elektromobilität, dort, wo es betriebswirtschaftlich auch sinnvoll ist, hält die städtischen Dienststellen an, bei Ersatzbeschaffungen entsprechende Alter- nativen zu prüfen. Die Entscheidung über den Einsatz von Elektromobilität treffen die Dienststellen letztlich in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Einsatzzwecke und Alltagsanforderun- gen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2598/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.10.2017
- Erstellt
- 21.08.2017 13:50