Mandari Insight

V/0615/2022

Entsendung von Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 29.09.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.10.2022, TOP 4.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2894 Zeichen

V/0615/2022 
V/0615/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entsendung von Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des 
Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2022 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitglieder-
versammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: 
 
Vertreter*in Stellvertretung 
 
 
 
 
2. Der Integrationsrat entsendet als Stellvertretung für Claudia Cortes Cruz  in die Mitgliederver-
sammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: 
 
___________________ 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Mitgliederversammlung des  Landesintegrationsrates NRW setzt sich, den Integrationsrat der 
Stadt Münster betreffend, aktuell wie folgt zusammen. (siehe entsprechende Beschlüsse des Integra-
tionsrates in den Sitzungen am 24.02.2021 und 2.02.2022) 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
06.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0615/2022 
 
Vertreter*in Stellvertretung 
 
Germaine Fonseca De Bräuer 
 
 
Dr. Azzedine Echcharif 
 
Claudia Cortes Cruz 
 
 
Firas Alomar 
 
Dr. Ömer Lütfü Yavuz 
 
Katy Karen Cordeiro dos Santos 
 
 
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW werden die Mitglieder durch 
ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat 
entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates 
können nicht als Deleg ierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW be-
nannt werden. (§ 6 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW) 
 
Frau Fonseca De Bräuer und Herr Alomar sind keine direkt gewählten Mitglieder des Integrationsra-
tes. Damit ist die aktuelle Besetzung der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW 
durch den Integrationsrat der Stadt Münster in der Form nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist nach 
seiner Mandatsniederlegung im Integrationsrat auch für Herrn Dr. Echcharif ein/e neue/r Delegierte*r 
für den Landesintegrationsrat NRW zu benennen. Der Landesintegrationsrat NRW hat per E -Mail 
vom 12.08.2022 auf das Erfordernis der Neubenennung von Delegierten hingewiesen. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

1469 Zeichen

Anlage A zur V/0615/2022 
Kurzüberblick 
Die Entsendung von Herrn Frau Fonseca De Bräuer und Herrn Alomar in die Mitgliederversamm-
lung des Landesintegrationsrates NRW war mangels ordentlicher Mitgliedschaft im Integrationsrat 
unzulässig. (§ 6 Abs.1 S.1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW) Damit ist eine 
Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser Mandate zu treffen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private  
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die 
rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird 
mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (1)

19.10.2022 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0615/2022
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2022
Erstellt
29.09.2022 14:20