V/0615/2022
Entsendung von Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage
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V/0615/2022 V/0615/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entsendung von Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 19.10.2022 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreter*innen des Integrationsrates in die Mitglieder- versammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: Vertreter*in Stellvertretung 2. Der Integrationsrat entsendet als Stellvertretung für Claudia Cortes Cruz in die Mitgliederver- sammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: ___________________ II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW setzt sich, den Integrationsrat der Stadt Münster betreffend, aktuell wie folgt zusammen. (siehe entsprechende Beschlüsse des Integra- tionsrates in den Sitzungen am 24.02.2021 und 2.02.2022) Amt für Bürger - und Ratsservice 06.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0615/2022 Vertreter*in Stellvertretung Germaine Fonseca De Bräuer Dr. Azzedine Echcharif Claudia Cortes Cruz Firas Alomar Dr. Ömer Lütfü Yavuz Katy Karen Cordeiro dos Santos Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW werden die Mitglieder durch ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Deleg ierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW be- nannt werden. (§ 6 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW) Frau Fonseca De Bräuer und Herr Alomar sind keine direkt gewählten Mitglieder des Integrationsra- tes. Damit ist die aktuelle Besetzung der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW durch den Integrationsrat der Stadt Münster in der Form nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist nach seiner Mandatsniederlegung im Integrationsrat auch für Herrn Dr. Echcharif ein/e neue/r Delegierte*r für den Landesintegrationsrat NRW zu benennen. Der Landesintegrationsrat NRW hat per E -Mail vom 12.08.2022 auf das Erfordernis der Neubenennung von Delegierten hingewiesen. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0615/2022 Kurzüberblick Die Entsendung von Herrn Frau Fonseca De Bräuer und Herrn Alomar in die Mitgliederversamm- lung des Landesintegrationsrates NRW war mangels ordentlicher Mitgliedschaft im Integrationsrat unzulässig. (§ 6 Abs.1 S.1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW) Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieser Mandate zu treffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0615/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 14:20