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RR 5/2024

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023

Sitzungsvorlage RR 23.02.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 23.02.2024, TOP 3.

Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen 08.12.23)

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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023)

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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen 08.12.23)

57541 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
13. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
 
am Freitag, dem 8. Dezember 2023, 
von 10:06 Uhr bis 12:29 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Rainer Deppe (CDU)

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1 Feststellung der Tagesordnung 6 
Der Regionalrat beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte  5, 12.2 
und 12.3 zusammen zu beraten. 
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur 
Mitunterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 6 
Der Regionalrat benennt Dietmar Tendler zur Mitunterzeichnung der 
Niederschrift seiner heutigen Sitzung. 
3  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 12. Sitzung am 
18. August 2023 6 
Drucksache Nr. RR 32/2023 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 12.  Sitzung am 
18. August 2023 einstimmig. 
4 Um-/Nachbesetzungen 6 
Drucksache Nr. RR 34/2023 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
a)  Der Regionalrat beruft Torsten Heerz als stimmberechtigtes 
Mitglied für die CDU in die Kommission für Digitalisierung. 
b)  Prof. Heinrich Schäfer (Erftverband) wird Nachfolger für 
Dr. Bernd Bucher (Erftverband) als beratendes Mitglied im 
Braunkohlenausschuss. 
4.1  Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den 
Regionalrat und seine Kommissionen 7 
Drucksache Nr. RR 35/2023 
Der Regionalrat fasst – 34 Stimmberechtigte sind anwesend – in geheimer 
Wahl folgenden Beschluss:

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 3 – 
Zum beratenden Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des 
Regierungsbezirks Köln und seinen Kommissionen wird Judith Gövert mit 
30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen gewählt. 
5  Bericht der Autobahn GmbH 7 
Drucksache Nr. RR 36/2023 
in Verbindung mit: 
12.2  Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Geschwindigkeitsbegrenzung 
Bundesautobahn A 1, Höhe der Anschlussstelle Weilerswist/Friesheim 7 
Drucksache Nr. RR 42/2023 
in Verbindung mit: 
12.3  Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Rodenkirchener Brücke 7 
Drucksache Nr. RR 43/2023 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
6  Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für den Regierungsbezirk 
Köln 11 
Vortrag von Thomas Müller (IT.NRW) 
Drucksache Nr. RR 40/2023 
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
7 Priorisierung der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 
3 Millionen € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2024 12 
Drucksache Nr. RR 37/2023 
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag  zur Priorisierung der 
Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3  Millionen € 
Gesamtkosten“ (UA II a) für das Jahr 2024 einstimmig. 
8  Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ 
(UA II r) für 2024 13 
Drucksache Nr. RR 38/2023

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 4 – 
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der 
Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das 
Jahr 2024 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt. 
9  Bericht über die AG Flächenkonsens und weiteres Vorgehen 13 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
10 Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. 
§ 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) für die 
Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich – hier: Herstellung des 
Einvernehmens 14 
Drucksache Nr. RR 31/2023 
Der Regionalrat stellt gem. §  16 LPlG NRW einstimmig sein Einvernehmen 
zu der beantragen Zielabweichung vom Regionalplan Köln für die geplante 
Klärschlammverwertungsanlage auf dem Kraftwerksstandort Köln -
Merkenich. 
11 Anträge 14 
12 Anfragen 14 
12.1  Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 28.11.2023: Der Wald weiterhin in 
der Krise – Waldzustandsbericht 2023 und Forschungsnetzwerk Wald NRW
 14 
Drucksache Nr. RR 41/2023 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
13 Mitteilungen 15 
13.1  der Bezirksregierung 15 
13.2  Freistellung von Bahnbetriebszwecken: Bericht über die Stellungnahmen der 
Bezirksregierung im Jahr 2023 15

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 5 – 
Drucksache Nr. RR 33/2023 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
13.3  des Vorsitzenden 15 
 
* * *

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 6 – 
1 Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristgerechte 
Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.  
Der Regionalrat beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte  5, 12.2 und 
12.3 zusammen zu beraten. 
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat benennt Dietmar Tendler zur Mitunterzeichnung der Nieder-
schrift seiner heutigen Sitzung. 
3  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 12.  Sitzung am 
18. August 2023  
Drucksache Nr. RR 32/2023   
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 12.  Sitzung am 18.  Au-
gust 2023 einstimmig.  
4 Um-/Nachbesetzungen  
Drucksache Nr. RR 34/2023   
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
a)  Der Regionalrat beruft Torsten Heerz als stimmberechtigtes Mitglied für die 
CDU in die Kommission für Digitalisierung.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 7 – 
b)  Prof. Heinrich Schäfer (Erftverband) wird Nachfolger für Dr.  Bernd Bucher 
(Erftverband) als beratendes Mitglied im Braunkohlenausschuss. 
4.1  Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regional-
rat und seine Kommissionen  
Drucksache Nr. RR 35/2023  
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat fasst – 34 Stimmberechtigte sind anwesend – in geheimer Wahl 
folgenden Beschluss: 
Zum beratenden Mitglied gem. §  8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des Re-
gierungsbezirks Köln und seinen  Kommissionen wird Judith Gövert mit 30  Ja-
Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen gewählt. 
5  Bericht der Autobahn GmbH  
Drucksache Nr. RR 36/2023 
in Verbindung mit: 
12.2  Anfrage der CDU -Fraktion vom 05.12.2023: Geschwindigkeitsbegrenzung 
Bundesautobahn A 1, Höhe der Anschlussstelle Weilerswist/Friesheim  
Drucksache Nr. RR 42/2023   
in Verbindung mit: 
12.3  Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Rodenkirchener Brücke  
Drucksache Nr. RR 43/2023   
Willi Kolks (Autobahn GmbH) und Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) tragen anhand 
einer Präsentation vor. 
Gregor Golland (CDU)  regt an, den Ersatzneubau der denkmalgeschützten Rodenkirchener 
Brücke optisch dem Bestandsbauwerk anzugleichen, um sie als Landmarke zu erhalten. Er be-
zweifelt, dass die Rheinspange bei Wesseling die Brücken in Rodenkirchen und Bonn ersetzen 
könne.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 8 – 
Willi Kolks (Autobahn GmbH) kündigt einen Gestaltungswettbewerb für den Ersatzneubau 
an und hält eine sehr ähnliche Gestaltung für gut denkbar. Die Rheinspange solle die beiden 
Brücken nicht ersetzen, sondern lediglich ihrer Entlastung dienen, denn es lasse sich nun einmal 
nicht vermeiden, die Brücken gleichzeitig anzugehen, wobei der Verkehr eingeschränkt weiter 
fließen werde. 
Rolf Beu (GRÜNE)  möchte wissen, ob die Autobahn  GmbH d enn keine Klagen gegen die 
Rheinspange erwarte, deren Fertigstellung sowieso schon mehr als ein Jahrzehnt dauern dürfte. 
Die Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn finde sich mitten im bebauten Bereich, sodass ihn interes-
siere, wie die Autobahn GmbH die neue Brücke errichten wolle. Wie auch beim Tausendfüßler 
spreche man über bis zu 12 m hohe Lärmschutzwände, die für die Stadt eine starke Zäsur be-
deuteten. 
Willi Kolks (Autobahn GmbH) hält es zwar für wahrscheinlich, dass wie gegen andere Groß-
projekte auch gegen die  Rheinspange geklagt werde, aber schon in der ersten Instanz wäre 
das Bundesverwaltungsgericht zuständig, sodass eine Klage zu einem Verzug von höchstens 
einem Jahr führte. In der Tat gestalte sich der Ersatzneubau der Friedrich -Ebert-Brücke auf-
grund der örtlichen Gegebenheiten noch als schwierig. 
Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) verweist in Bezug auf die Lärmschutzwände auf die 
eindeutigen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, über die hinaus die Auto-
bahn GmbH Flüsterasphalt einsetze. Für die Lärm schutzwände werde es in Abstimmung mit 
der Stadt Bonn ein Gestaltungskonzept geben. 
Reinhold Müller (FDP) befürchtet den Stillstand der Mobilität im Rheinland in den nächsten 
Jahren, zumal auch die Deutsche Bahn verschiedene Baumaßnahmen in der Region plane, was 
zu massiven Auswirkungen auf das gesellschaftliche und das Wirtschaftsleben führen werde. 
Er bittet um nähere Erläuterungen zu den Baumaßnahmen an der Brücke in Untereschbach und 
dazu, ob die Bezirksregierung bei den Planfeststellungsbeschlüssen inzwischen vorankomme. 
Willi Kolks (Autobahn GmbH) erläutert, die Stützkonstruktion des Bestandsbauwerks werde 
im Januar errichtet und die L 136 für drei Monate gesperrt, um anschließend im Ein-Richtungs-
Verkehr wieder zur Verfügung zu stehen. 2024 beginne die Autobahn GmbH mit der Errichtung 
der Behelfsfahrbahn. Hinzu kämen noch zwei Behelfsbrücken, sodass man die A  4 an einem 
Wochenende im Jahr 2025 komplett und eine Fahrtrichtung für voraussichtlich neun Tage sper-
ren müsse, um sie einzuheben. Abgesehen davo n bleibe die A  4 für den Verkehr vollständig 
nutzbar. Über die Arbeit der Bezirksregierung Köln bei den Planfeststellungsverfahren könne 
er gegenwärtig nicht klagen.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 9 – 
Michael Frenzel (SPD) wirft die Frage auf, ob die Autobahn GmbH kurzfristige Probleme wie 
bei der Rahmedetalbrücke im Regierungsbezirk ausschließen könne, warum die im Grunde ge-
nommen heute schon achtspurige Rodenkirchener Brücke noch stärker erweitert werden 
müsse, ob man nicht erst einen Teil des Ersatzbauwerks errichten könnte und nach einer  un-
verständlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 4 zwischen dem Kreuz Köln -West und 
der zukünftigen Anschlussstelle Königsdorf. 
Willi Kolks (Autobahn GmbH) sagt zu, die Frage nach der Geschwindigkeitsbegrenzung im 
Nachgang zu beantworten. Er räumt ei n, Probleme wie bei der Rahmedetalbrücke im Regie-
rungsbezirk nicht ausschließen zu können, wenn die Autobahn GmbH auch alles ihr Mögliche 
dafür tue, um sie zu vermeiden. In der Tat weise die Rodenkirchener Brücke schon jetzt eine 
ausreichende Breite für ac ht Spuren auf, halte aber den heutigen Verkehrsbelastungen nicht 
mehr stand und müsse deshalb ersetzt werden.  
Das Ersatzbauwerk werde nicht breiter, sondern man müsse es parallel zur bestehenden Brücke 
errichten, wofür man eben mehr Platz brauche. Eine geringfügige Ausweitung nach Norden sei 
bauartbedingt. Aus statischen Gründen gelinge es nicht, zuerst einen Teil des neuen Bauwerks 
zu errichten, um sodann einen Teil der alten Brücke abzureißen, zumal während der gesamten 
Bauphase sechs Fahrspuren zur Verfügung stehen sollten. 
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) fragt nach der Möglichkeit, auf die Rheinspange zu ver-
zichten, indem man mehr Schwerlastverkehr auf die Schiene verlagere, woraufhin Willi Kolks 
(Autobahn GmbH) ausführt, in den Prognosen versuchten  die beauftragten Gutachter, die 
Trends zu berücksichtigen. Er betont, er würde eine möglichst frühzeitige Verkehrswende be-
grüßen, aber selbst nach der Verkehrswende und dem Ausbau aller Verkehrsträger des Um-
weltverbundes bestehe immer noch der Bedarf für den Ausbau der Autobahn. 
Auf die Nachfrage von Stefan Götz (CDU) erläutert Willi Kolks (Autobahn GmbH), für die 
Angabe der Restnutzungsdauer müsse man stets das konkrete Bauwerk betrachten. Mit zeitli-
chen Sicherheitsabschlägen unterstelle die Autobahn  GmbH, dass es während der Restnut-
zungsdauer zur Verfügung stehe. 
Wilfried Fischer (GRÜNE) bittet um Mitteilung, welche Dienststellen der Autobahn GmbH sich 
denn mit Betrieb, Überprüfung und Unterhaltung im Regierungsbezirk beschäftigten. Zahlrei-
che Brücken im Regierungsbezirk erhielten eine Zustandsnote schlechter als 2,9, sodass er sich 
in einer zukünftigen Sitzung die Darstellung wünsche, welche Brücken betroffen würden und 
welche Überlegungen es diesbezüglich bereits gebe. 
Parallel zur Haarbachtalbrücke in Aachen nun auch die Brücke „Auf der Hüls“ zu erneuern, führe 
zu erheblichen Auswirkungen auf das bereits abgestimmte Verkehrsmodell. Zudem halte er es

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 10 – 
für notwendig, dass sich die Autobahn GmbH mit den anderen Straßenbaulastträgern und der 
Deutschen Bahn über einen Zeitraum von jeweils zwei bis drei Jahren abstimme. Nach Rück-
sprache mit dem Regierungspräsidenten offenbare sich hier eine Regelungslücke, die man 
schließen müsse, um die Mobilität im Rheinland sicherzustellen. 
Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) versichert, die Autobahn GmbH befinde sich bei der 
Brücke „Auf der Hüls“ selbstverständlich in Gesprächen und habe ein Verkehrsmodell erstellt, 
wonach die Umleitungsstrecken über die A 4 und die A 44 sowie die Hauptverkehrsachsen der 
Stadt Aachen eingerich tet würden. Dazu werde man auf der dreispurigen A  4 zeitweise die 
Seitenstreifen freigeben und vor dem Autobahnkreuz Aachen Verkehrsbeeinflussungsanlagen 
aufstellen, um den optimalen Weg in die Stadt anzuzeigen. Darüber hinaus würden auf Kosten 
der Autobahn GmbH mehr als 20 Lichtsignalanlagen der Stadt Aachen angepasst und der Er-
folg überprüft. Straßen.NRW werde in der Stadt Aachen weitere Verkehrsanzeigen errichten. 
Nach der DIN 1076 würden Brückenbauwerke geprüft, und zwar das Brückenbauwerk „Auf der 
Hüls“ jährlich. Im September habe sich sein Zustand bedauerlicherweise stark verschlechtert; 
während der Vollsperrung über 22 Monate hinweg wolle die Autobahn GmbH daher auch die-
ses Brückenbauwerk ersetzen. Dabei werde die Straße „Auf der Hüls“ nicht voll gesperrt, zumal 
es sich bei diesem Brückenwerk im Gegensatz zur Haarbachtalbrücke um ein Standardbauwerk 
handele. Bei der Straße „Auf der Hüls“ handele es sich zudem um keine offizielle Umleitungs-
strecke, sondern um eine vor Ort gar nicht erwünschte Schleichstrecke.  
Die erwünschte Übersicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr über die Bauwerke 
liege bereits vor und könne über die Bundesanstalt für Straßenwesen eingesehen werden. Er 
bietet an, den entsprechenden Link für das Protokoll zur Verfügung  zu stellen.  
(https://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Fachthemen/brueckenstatistik/bruecken_hidden_node
.html;jsessionid=DD80C9D36A29D3ED76751F33FC4A7E44.live11314) 
Willi Kolks (Autobahn GmbH) setzt fort, die Zuständigkeit über das komplette Betriebsnetz 
liege bei der Außenstelle Köln. Bei der Baustellenkoordinierung erkenne er keine Regelungslü-
cke, denn der Regierungspräsident leite die Baustellenkonferenz. 
Raphael Jonas  (IHK) fragt nach zu erwartenden Verzögerungen aufgrund der ungeklärten 
Haushaltssituation des Bundes, woraufhin Willi Kolks (Autobahn GmbH) versichert, die Haus-
haltssperre werde nach seiner Einschätzung keine großen Auswirkungen zeitigen. Vielmehr 
würden die Projekte bis zur Veröffentlichung vorangetrieben, woraufhin in Abstimmung mit 
dem Bundesverkehrsministerium entschieden werde, ob sie fortgesetzt würden. Die Haushalts-
sperre gelte zudem nur für das laufende Jahr, denn im nächsten Jahr gebe es dann eine vor-
läufige Haushaltsführung.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 11 – 
Wilfried Fischer (GRÜNE) widerspricht der Einschätzung, es bestehe beim Baustellenmanage-
ment keine Regelungslücke; erwarte die Autobahn GmbH doch schlicht, dass sich alle anderen 
nach ihrer Planung richteten. 
Vorsitzender Rainer Deppe erinnert an das unter der letzten Regierungspräsidentin aufge-
baute Baustellenkoordinierungssystem. Auf seine Nachfrage hin sagt Willi Kolks (Auto-
bahn GmbH) zu, die beiden schriftlichen Anfragen im Nachgang zu beantworten. 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
6  Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für den Regierungsbezirk 
Köln 
Vortrag von Thomas Müller (IT.NRW)  
Drucksache Nr. RR 40/2023   
Thomas Müller (IT.NRW) trägt anhand der Präsentation „Zukünftige Entwicklung der Bevöl-
kerung und der Privathaushalte im Regierungsbezirk Köln – Ergebnisse der Vorausberechnung 
2021-2050/2070“ vor. 
Dr. Ralf Nolten (CDU) meint, der soziale Wandel werde sich wesentlich stärker als die demo-
grafische Entwicklung auswirken; so steige die Wohnfläche pro Person in Euskirchen am stärks-
ten und in Köln am geringsten. Menschen mit Kinderwunsch, die wüssten, dass sie keine grö-
ßere Wohnung finden, würden sich die Familienplanung sehr genau überlegen. Seit den 50er-
Jahren vernehme man immer wieder „den Abgesang auf den ländlichen Raum“, stelle aber 
erstaunt fest, dass sich die Wirklichkeit anders darstelle. Thomas Müller möge dieses Argument 
gegenüber der Landesplanung vertreten. 
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt)  sieht den entsprechenden Aufstellungsbeschluss und 
seine eigene Aussage bestätigt, dass man im Regierungsbezirk zwar eine Anstellung, aber keine 
Wohnung finde. Bis auf den Oberb ergischen Kreis bestehe ein wesentlich höherer Bedarf an 
ASB als an GIB. Kurioserweise verzichteten manche Kommunen auf ASB, für die IT.NRW aber 
Wachstumspotenzial ausweise. Was Köln seinen Bürgern bei Wohnraum und Kinderbetreuung 
zumute, bezeichnet er als  Katastrophe, sodass es nicht verwundere, dass die Menschen aufs 
Land flüchteten. Er hoffe, dass die vorgestellten Zahlen noch in die Regionalplanung einfließen 
könnten, da sie den Aufstellungsbeschluss bestätigten. Hinzu kämen noch der Ukrainekrieg 
und die klimatischen Veränderungen.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 12 – 
Vorsitzender Rainer Deppe  möchte wissen, ob IT.NRW die Prognosen mit der Wirklichkeit 
abgleiche. So höre er seit über 20  Jahren Voraussagen zum Oberbergischen Kreis, die nicht 
eingetreten seien. 
Thomas Müller (IT.NRW) bestätigt, im Nachgang die tatsächliche Entwicklung zu betrachten 
wie selbstverständlich auch den angesprochenen Ukrainekrieg; seien doch 50.000 Menschen 
von dort in den Regierungsbezirk gezogen. Bei den Wanderungen verzeichne man deutliche 
Abweichungen zur Voraus berechnung: Nach dem Babyboom des Jahres 2021 gebe es nun 
deutlich andere Zahlen, sodass sich die Annahmen der Vorausberechnung vermutlich als zu 
positiv erwiesen. Er versichert, es gehe keinesfalls darum, Kommunen schlecht oder gut daste-
hen zu lassen, sondern ausschließlich darum, die sich aufgrund der empirischen Daten abzeich-
nenden Entwicklungen aufzuzeigen. 
Michael Frenzel (SPD) interessiert, ob IT.NRW auch berücksichtige, dass es eine Leerstands-
quote von mindestens 2  % geben müsse, um Wohnungswechsel z u ermöglichen, die aber in 
Köln nur bei 0,1  % liege, was den Wohnungsbedarf noch vergrößere, was Thomas Müller 
(IT.NRW) verneint, denn IT.NRW betrachte ausschließlich die Anzahl und die Struktur der 
Haushalte. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) spricht sich dafür aus, wie vereinbart die Prognose des 
Jahres 2018 zugrunde zu legen, um den engen Zeitplan einhalten zu können. Auch damit stelle 
man für die Kommunen ein sehr großes Angebot zur Wohnraumschaffung in den nächsten 
Jahren zur Verfügung. Weiterem Bedarf könnte man über Änderungen entsprechen. 
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
7 Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3  Millio-
nen € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2024  
Drucksache Nr. RR 37/2023  
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maß-
nahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3  Millionen € Gesamtkosten“ 
(UA II a) für das Jahr 2024 einstimmig.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 13 – 
8  Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden  Landesstraßen“ 
(UA II r) für 2024  
Drucksache Nr. RR 38/2023 
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt)  kritisiert, die Liste habe sich im Vergleich zum Vorjahr 
kaum verändert. 
Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maß-
nahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das Jahr 2024 
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt. 
9  Bericht über die AG Flächenkonsens und weiteres Vorgehen 
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk berichtet, obwohl ein vollständiger Flächen konsens 
objektiv nicht zu erreichen sei, habe man nach drei Sitzungen im Sommer zumindest eine An-
näherung bei den Flächenkonkurrenzen zwischen Industrie/Gewerbe, Landwirtschaft/Natur-
schutz erreicht. Leider habe der NABU sein Biotopverbundkonzept erst am 30. Oktober vorge-
stellt; vorher sah sich dieser nicht in der Lage, einen Entwurf oder Grundzüge zur Verfügung zu 
stellen, so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Gespräche zum Flächenkonsens möglich 
gewesen wäre. Eine Vorstellung der Inhalte sei erst in der jüngsten ZRR-Aufsichtsratssitzung 
am 01. Dezember erfolgt. Der Forderung nach 30 % der Landesfläche könne die Landesregie-
rung nicht entsprechen, sondern angestrebt werde ein Anteil von 15  %, dies auch im Rheini-
schen Revier. Rein rechnerisch sei in Nordrhein-Westfalen und auch im Rheinischen Revier ein 
Anteil von sogar 21 % möglich. Eine weitere Flächenkonkurrenz ergebe sich aus dem Ausbau 
der Erneuerbaren Energien. Die AG Flächenkonsens sei in der Aufsichtsratssitzung der ZRR ein-
vernehmlich wie verabredet beendet worden; nunmehr erfolge die regionalplanerische Umset-
zung der Inhalte rechtlich verbindlich im Gesamtplan sowie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare 
Energien. 
Auf Nachfrage von Manfred Waddey (GRÜNE) konkretisiert er, es gebe keinen abschließen-
den Bericht, sagt aber zu, die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 
Vorsitzender Rainer Deppe betont, das Ergebnis werde von allen drei beteiligten Ministerien 
für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft sowie von den meisten der Mitglieder der AG F lä-
chenkonsens gemeinsam getragen, sodass nach großer geleisteter Arbeit und zahlreichen Dis-
kussionen ein gutes Ergebnis erreicht worden sei.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 14 – 
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk bestätigt, man spreche in der Tat über „stimmungs-
volle Sitzungen“ der AG. Die Bezirksregierung habe bewusst themenbezogen teilweise unter-
schiedliche Personen in die AG-Sitzungen eingeladen, um eine arbeitsfähige Größe zu behalten 
und wie verabredet in möglichst drei Sitzungen während des Sommers ein Ergebnis zu errei-
chen. 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
10 Zielabweichungsverfahren gem. §  6 Abs.  2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.  V. m. 
§ 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) für die Klärschlammverwertungsan-
lage in Köln-Merkenich – hier: Herstellung des Einvernehmens 
Drucksache Nr. RR 31/2023  
Auf Nachfrage von Manfred Waddey (GRÜNE) versichert ORBR Paul Schleef (Bezirksregie-
rung), den zweiten Planentwurf werde die Verwaltung mit den AGs abstimmen, zumal es so-
wieso Änderungsbedarf bei den Abfallbehandlungsanlagen und den Kraftwerken gebe. 
Der Regionalrat stellt gem. § 16 LPlG NRW einstimmig sein Einvernehmen zu der 
beantragen Zielabweichung vom Regionalplan Köln für die geplante Klär-
schlammverwertungsanlage auf dem Kraftwerksstandort Köln-Merkenich. 
11 Anträge    
(keine) 
12 Anfragen  
12.1  Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 28.11.2023: Der Wald weiterhin in 
der Krise – Waldzustandsbericht 2023 und Forschungsnetzwerk Wald NRW  
Drucksache Nr. RR 41/2023   
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 15 – 
13 Mitteilungen  
13.1  der Bezirksregierung 
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk weist darauf hin, beim Biotopverbundkonzept han-
dele es sich um keinen formalen Fachbeitrag zur Regionalplanung. Wenn es auch verfristet 
vorgelegt worden sei, beschäftige sich die Bezirksregierung selbstverständlich mit den Inhal-
ten. Maßgeblich für die Regionalplanung sei jedoch letztlich der Fachbeitrag des LANUV zur 
Natur- und Landschaftspflege aus dem Jahr 2019.  
Die Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare En ergien liege im Zeitplan, auch wenn 
die Fertigstellung bis Anfang 2025 eine große Herausforderung für die Regionalplanungsbe-
hörde bedeute. Ende Februar wolle die Bezirksregierung einen ersten Vorentwurf mit konkre-
ten Vorranggebieten und noch vor den Sommer ferien einen kompletten Vorentwurf mit Flä-
chen und zeichnerischen Festlegungen präsentieren, sodass der Aufstellungsbeschluss in der 
letzten Sitzung des kommenden Sommers erfolgen könnte. 
AD Daniel Lüngen (Bezirksregierung) teilt mit, auch aufgrund des engen Zeitplans werde es 
in der Regionalplanungsbehörde zukünftig eine Doppelspitze geben, die neben HD’in Vera 
Müller für die Braunkohle auch aus ORBR Gerit Ulmen für die Regionalpläne und Teilpläne be-
stehen werde. 
13.2  Freistellung von Bahnbetriebszwecken: Bericht über die Stellungnahmen der 
Bezirksregierung im Jahr 2023  
Drucksache Nr. RR 33/2023  
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
13.3  des Vorsitzenden 
Vorsitzender Rainer Deppe kündigt an, in seiner Sitzung am 3. Mai 2024 dürfe der Regionalrat 
Ministerin Neubaur begrüßen. 
 
 
gez. Rainer Deppe gez. Dietmar Tendler

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
13. Sitzung  8.12.2023 
 
 
– 16 – 
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)

Niederlassung Rheinland
13. Sitzung des Regionalrates des 
Regierungsbezirkes Köln 
am 08. Dezember 2023
Sitzung am 08. Dezember 2023

13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 2
Remscheid
Leverkusen
Overath
Sankt
Augustin
Köln
BonnWeilerswist
Düren
❹
❶
❷
❸
AUßENSTELLE
KÖLN + 
EUSKIRCHEN
▪ Außenstelle Köln
▪ 4 Geschäftsbereiche
▪ 4 Baubüros
▪ 8 Autobahnmeistereien
▪ Außenstelle Euskirchen
▪ 2 Geschäftsbereiche
▪ 1 Projektbüro
Unsere Standorte-
Die Außenstelle Köln
Die Außenstelle Euskirchen

13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 3
Organisation: Außenstellen Köln und Euskirchen
Außenstelle Köln
Leitung
Willi Kolks 
GB Bau & Erhaltung
Andreas Zenz
GB Betrieb & Verkehr
Bernd Bartelt
GB Rheinbrücken
Nicole Ritterbusch
GB Planung
Friederike Schaffrath
Außenstelle Euskirchen
Leitung
Athanasios Mpasios
GB Bau & Erhaltung
Helmut Frings
GB Planung
Martin Zielenbach
Niederlassung Rheinland
Direktion
Thomas Ganz
Außenstelle Essen
Leitung
Mario Korte

13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 4
1. Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes
A. Bauwerke
B. Strecke
2. Schaffung von zusätzlichen LKW-Stellplätzen, Elektromobilität, …
3. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten
4. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen
Prioritäten der 
Autobahn 
GmbH

Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes
1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze
3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Untereschbach
4. A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 
5. A544 Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten
1. A1 A-bei-Lev
2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer 
Standstreifenfreigabe (TSF)
3. A4plus
4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 
5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage
6. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der Rheinbrücke
7. A565 Tausendfüßler
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen
1. A553 Rheinspange
2. A1 Lückenschluss
3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen
Agenda
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 5

1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze
3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS 
Untereschbach
4. A59 Grundhafte Erneuerung 
AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 
5. A544 Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke
Erhaltung und 
Bereitstellung des 
Bestandsnetzes
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 6

A3
Erhaltungsmaßnahme in der Umsetzung:
Ausbau AS LEV-Opladen – AK Hilden (o)
Abschnitt 1: AS Opladen – AD Langenfeld
Stand: Abgeschlossen in I/2017 – II/2018 
Abschnitt 2: AD Langenfeld – AK Hilden
Stand: Abgeschlossen in III/2018 – IV/2022
Abschnitt 3: AS Solingen 
Stand: im Bau
Zeitrahmen: Auftragserteilung erfolgt in IV/2023, Baubeginn III/2024
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 7

A3
Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze
Abschnitt 1: AD Heumar- AS Rösrath
Stand: 2 Ersatzneubauten vorgezogen, fertiggestellt
2 weitere Ersatzneubauten (Bäche) ab 2026
Zeitraum: ab 2026
Abschnitt 2: AS Rösrath - AS Lohmar
Stand: Planungen laufen
Zeitraum: Baubeginn nicht vor 2026; Koordination mit Nachbarabschnitten
Abschnitt 3: AS Lohmar – AK BN/Siegburg
Stand: Im Bau
Zeitraum: Bauende 2023, nachgelagerte Arbeiten bis 2028
Abschnitt 4: AK BN/Siegburg - AS Siebengebirge
Stand: Planungen laufen
Zeitraum: Baubeginn vorlaufender Arbeiten Ende 2022
Abschnitt 5: AS Siebengebirge – AS Bad Honnef/Linz
Stand: Planung erfolgt zeitversetzt,
Verstärkung Logebachtalbrücke ab 2025
Zeitraum: Koordinierung mit Abschnitt 4
9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 8

Erhaltungsmaßnahmen
A4 AS K-Merheim bis AK K-Ost, 
Grundhafte Erneuerung 
Stand: Im Bau, in mehreren Abschnitten
Zeitrahmen: Seit IV 2020 – IV 2028
A4 AS K-Merheim bis AS Untereschbach, 
Grundhafte Erneuerung
Stand: Im Bau, in mehreren Abschnitten
Zeitrahmen: Baubeginn in III 2023
A4
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 9

A59
Grundhafte Erneuerung 
AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o)
Stand: Bauvorbereitung
Zeitraum: Beginn Ausschreibung IV. Quartal 2024
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 10

A544
Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke
Stand: Baubeginn im Juni 2023
Zeitraum: Vollsperrung der A 544 ab 15.01.2024
Nach 22 Monaten Vollsperrung wird mindestens 
eine 1+1-Verkehrsführung zur Verfügung stehen.
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 11

1. A1 A-bei-Lev
2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung 
Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF)
3. A4plus
4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 
5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage
6. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der 
Rheinbrücke
7. A565 Tausendfüßler
Wichtige 
Bedarfsplan-
maßnahmen mit 
dringenden 
Ersatzneubauten
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 12

A-bei-LEV 
Abschnitt 1:
A1 – 8-streifiger Ausbau von AS K-Niehl bis AK LEV-West,
inkl. Ersatzneubau Rheinbrücke Leverkusen
Stand: Im Bau
Zeitraum: VerkehrsfreigabeFR Trier Januar 2024, 
Gesamtfertigstellung 2027
Abschnitt 2+3:
A3 – 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Zentrum (m) bis
AK Leverkusen (m) incl. Hochstraße B (A1)
Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf
Zeitraum: Vorentwurf bis 2027
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 13

A3
Planungsmaßnahme:
8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff
Stand: Vorplanung abgeschlossen, Machbarkeitsstudie TSF liegt vor
Zeitrahmen: Vorentwurf in Vorbereitung
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 14

A4
A4plus Ausbauvorhaben
8-streifiger Ausbau AK K-Süd bis AK K-Gremberg
mit Neubau der Rodenkirchener Brücke
Stand: Vorplanung abgeschlossen;
Entwurfsplanung läuft
Zeitrahmen: Abschluss Entwurfsplanung 2025
A4/A555 Umbau AK Köln-Süd
Ausbau Autobahnkreuz
Stand: Vorplanung läuft;
Planung in Koordinierung/ Abhängigkeit zu A4plus
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 15

A59
Sechsstreifiger- bzw. achtstreifiger Ausbau AD K-Porz – AD BN-Nordost
inkl. einer TR-Anlage
Abschnitt 1: AD K-Porz – AS Flughafen
Stand: Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2018, 
Beschluss beklagt - 2 Klagen anhängig
Zeitrahmen: Vereinfachtes Planänderungsverfahren, Einreichung II. Quartal2024
Abschnitt 2: AS Flughafen – TR Liburer Heide
Stand: Genehmigter Vorentwurf vom 20.08.2019,
vorgezogener Ersatzneubau AS Porz-Wahn fertig
Zeitrahmen: Überarbeitung Planung mit Vorzugsvariante Rheinspange A553,
Anschluss L82n berücksichtigen
Abschnitt 3: TR Liburer Heide – AD St.Augustin/West
Stand: Vorplanung inkl. Neubau Siegbrücke, Ergänzung um TSF
Zeitrahmen: Vorbereitung der Vergabe zur Überarbeitung Vorplanung mit TSF
inkl. Machbarkeitsstudie Neubau der Siegbrücke
Abschnitt 4: AD St. Augustin/West - AD BN-Nordost
Stand: Planfeststellungsverfahren
Zeitrahmen: 2. Deckblattverfahren läuft mit Bearbeitung der Einwendungen, 
Baubeginn Anfang 2027
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 16

A565
6-streifiger Ausbau AK BN-Nord bis AS BN-Beuel 
mit Neubau der Rheinbrücke Friedrich-Ebert-Brücke
Stand: Vorbereitung der Vergabe zur 
Variantenuntersuchung; Zwangspunktanalyse 
und Grundlagenermittlung
Zeitrahmen: Koordination mit der Rheinspange 553 
und Umbau AK Bonn-Nord
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 17

A565 Tausendfüßler 
6-streifiger Ausbau der A 565​
incl. Ersatzneubau von 3 Bauwerken
Stand: Einleitung Planfeststellung: 11.08.2020
Offenlage Planfeststellung: 10.09.2020–09.10.2020
aktuelle Offenlage Deckblatt: 12.09.2023–08.12.2023​
Kommunikation über „bonnbewegt.“​
Zeitrahmen: Baubeginn 2025​
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 18

1. A553 Rheinspange
2. A1 Lückenschluss
3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen
Wichtige 
Bedarfsplan-
maßnahmen
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 19

Neubau einer Rheinquerung
Stand: Vorplanung läuft
Zeitrahmen: Linienbestimmung 2024, 
Unterlagen bei FBA eingereicht
A553 Rheinspange
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 20

A1
Lückenschluss Kelberg–Blankenheim
Abschnitt 1: AS Blankenheim – AS Lommersdorf
Stand: Der Abschnitt befindet sich im Planfeststellungsverfahren
Zeitraum: vorgesehene Fertigstellung des Deckblattes in I. Quartal 2024
Abschnitt 2: AS Lommersdorf – AS Adenau
Stand: Für die optimierte Linie wird der Vorentwurf erarbeitet
Zeitraum: Fertigstellung VE bis in I. Quartal 2024
Abschnitt 3: AS Adenau – AS Kelberg
Das Planfeststellungsverfahren wird durch die NL West durchgeführt.
Stand: Einleitung Planfeststellung 05/2018
Offenlage 23.07.–22.08.2018
Offenlage 1. Deckblatt 06.10.–07.11.2022
Zeitraum: Planfeststellungsbeschluss 25.07.2023
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 21

Umbau AK Aachen
Ausbau Autobahnkreuz
Abschnitt 5: AK Aachen
Stand: Bereits unter Verkehr
Zeitraum: Verkehrsfreigabe AK 12.11.2021
Abschnitt 6.2: A44
Stand: Im Bau
Zeitraum: 6-streifiger Ausbau A 44
AK AC – AS Broichweiden II. Quartal 2025
A4/A44/A544
13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 22

Vielen Dank 
für Ihre Aufmerksamkeit!

Geschäftsführung 
Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) 
Gunther Adler 
Dirk Brandenburger 
Anne Rethmann 
Aufsichtsratsvorsitz 
Oliver Luksic 
Sitz 
Berlin 
AG Charlottenburg  
HRB 200131 B 
Steuernummer 
29/666/01246 
Bankverbindung 
UniCredit Bank 
IBAN 
DE59 2073 0010 3000 2000 10 
BIC HYVEDEMM10 
 
Anfrage zur Rodenkirchener Brücke 
Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.12.2023 
Die Rodenkirchener Brücke in Köln ist eine wesentliche Rheinquerung für den                    
Regierungsbezirk Köln und die Metropolregion Rheinland. Die heutige Brücke besteht 
aus     einem Ursprungsteil (Fertigstellung 1941, Wiederaufbau 1954) und einer deutlich       
jüngeren Erweiterung (Fertigstellung 1994). Die nunmehr geplante Kapazitäts -                
erweiterung (Sanierung oder Neubau) wirft folgende Fragestellungen auf: 
 
1. Wer entscheidet über die (Teil-)Sanierungsfähigkeit der Brücke? 
 
Für die Planungen zum 8-streifigen Ausbau der A4 wurde das Bestandsbauwerk     
rechnerisch detailliert überprüft. Fragestellungen hierzu waren unter anderem: 
 
- Ist das Bestandsbauwerk den zukünftigen Belastungen gewachsen?  
- Sind die ermittelten rechnerischen Defizite durch Verstärkungsmaßnahmen   
zu beseitigen? 
- Ist ein Teilrückbau möglich, um vorhandene Bauwerksteile weiter nutzen        
zu können? 
 
Die Berechnungsergebnisse zeigten erhebliche Defizite und die Untersuchungen    
ergaben, dass Verstärkungsmaßnahmen nicht möglich sind. Auch ein Teilrückbau 
schied aus.  
Diese Untersuchungen und Ergebnisse wurden dem Bundesministerium für Verkehr 
vorgestellt. Die Beteiligten kamen zu dem Ergebnis, dass das Bestandsbauwerk             
– unabhängig vom 8-streifigen Ausbau der A4 - nicht zukunftsfähig ist und durch        
einen Ersatzneubau ersetzt werden muss. 
 
 
 
 
 
 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland  
Außenstelle Essen  
Hatzper Straße 34  
45149 Essen  
T: +49 201 7298 -1 
 
E: vorname.name@autobahn.de  
www.autobahn.deDie Autobahn GmbH des Bundes · Hansastr. 2 · 47799 Kre-
feld 
An den Vorsitzenden 
des Regionalrates Köln  
Herrn Rainer Deppe 
 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland  
Außenstelle Köln  
Deutz-Kalker Straße 18 -26 
50679 Köln  
 
T: +49 221 299270  
E: rheinland@autobahn.de   
www.autobahn.de  
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum 
  Willi Kolks, -600 19.12.2023

2  
2. Wird es ein (externes) Gutachten zur Sanierungsfähigkeit geben? 
 
Mit der Vorplanung für den 8-streifigen Ausbau der A 4 zwischen dem AK Köln-Grem-
berg und dem AK Köln-Süd wurde eine Ingenieurgemeinschaft beauftragt. Teil dieser 
Ingenieurgemeinschaft ist ein renommiertes, international tätiges Büro, das auf     
Großbrücken spezialisiert ist. Die im Rahmen der Vorplanung durchgeführten             
Berechnungen erfüllen alle Anforderungen, um fachlich fundierte Entscheidungen   
treffen zu können.  
 
3. Ist eine Erweiterung auch im Bestand möglich (Zustand wie früher, jeder      
Brückenteil 4 Fahrspuren)? 
 
Das Bestandsbauwerk erfüllt nicht die Vorgaben der aktuell gültigen Nachrechnungs-
Norm, die die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen berücksichtigen muss. 
Dies gilt auch für eine Nutzung nur für eine Fahrtrichtung. Es ist auch nicht möglich, 
das Bauwerk entsprechend zu verstärken (siehe 1.). Es ist daher nicht zukunftsfähig 
und muss ersetzt werden. 
 
4. Gibt es ein Verkehrsgutachten über die zukünftige Verkehrsentwicklung auf  
der Rodenkirchener Brücke? 
 
Das bei a4plus veröffentlichte Gutachten, die „Großräumige Verkehrsuntersuchung 
Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange“, umfasst den ganzen 
Raum Köln-Bonn. Unter anderem sind daher auch Bemessungswerte für die Roden- 
kirchener Brücke enthalten. 
Die umfangreiche Verkehrsuntersuchung Raum Köln/Bonn erstreckt sich entlang der 
A61 im Westen, der A3 im Osten, der A1 im Norden sowie der Landesgrenze Rhein-
land-Pfalz im Süden.  
Damit geht der Untersuchungsraum deutlich über den Planungsraum der A4 hinaus.  
Es berücksichtigt viele Bedarfsplanprojekte (unter anderem auch die Rheinspange 553) 
und ist daher insbesondere auch als Grundlage für den Ausbau der A4 sehr gut           
geeignet.  
 
5. Wie umfangreich sind die Eingriffe in privates Eigentum bei der aktuell           
diskutierten Vorzugsvariante? 
 
Zurzeit befindet sich das Projekt in der Planungsphase Entwurfsplanung. Erste             
Abschätzungen über Eingriffe in privates Eigentum können am Ende der Entwurfs-  
planung getroffen werden. In der Entwurfsplanung wird die Variante detailliert aus- 
gearbeitet, optimiert und zu einem technischen Straßenentwurf ausgearbeitet. 
Dadurch werden sich die letztendlichen Betroffenheiten noch verändern. 
Endgültige Aussagen zu privaten Betroffenheiten können erst nach der Genehmi-
gungsphase getätigt werden. 
 
6. Wie beurteilt der Denkmalschutz die Möglichkeit der Erhaltung der                  
Rodenkirchener Brücke? 
 
Die Rodenkirchener Autobahnbrücke ist nicht zukunftsfähig und muss ersetzt werden 
(siehe 1. und 3.).

3  
7. Wie ist der zeitliche Horizont für die weiteren Schritte? 
 
Der genehmigte Vorentwurf wird für das Jahr 2027 erwartet. Nach weiteren Planungs-
phasen ist die bauliche Umsetzung des Projektes für die Jahre 2034-2039 vorgesehen. 
 
8. Welche politischen Gremien werden im weiteren Verfahren wie beteiligt? 
 
Grundsätzlich gibt es bei diesem Projekt ein sehr großes informelles Beteiligungs- 
spektrum, das weit über die gesetzlich geforderte Beteiligung hinausgeht. 
Der vorhandene informelle Beteiligungsprozess mit dem Dialogforum, Informations-
messen, dem Informationsforum Rheinbrücken Süd und vielem mehr soll beibehalten 
werden. 
Die Autobahn GmbH plant darüber hinaus, in der Entwurfsplanung verstärkt An-    
wohner und direkt Betroffene anzusprechen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Willi Kolks  
Willi Kolks 
Leiter der Außenstelle Köln

Geschäftsführung 
Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) 
Gunther Adler 
Dirk Brandenburger 
Anne Rethmann 
Aufsichtsratsvorsitz 
Oliver Luksic 
Sitz 
Berlin 
AG Charlottenburg  
HRB 200131 B 
Steuernummer 
29/666/01246 
Bankverbindung 
UniCredit Bank 
IBAN 
DE59 2073 0010 3000 2000 10 
BIC HYVEDEMM10 
 
Anfrage zur Bundesautobahn A1, AK Bliesheim – AS Euskirchen  
Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.12.2023 
 
 
1. Auf der Bundesautobahn A1 gibt es in Höhe der Anschlussstelle Weilerswist / 
Friesheim seit Monaten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. 
2. 1. Was ist der Grund für die Beschränkung? 
3. 2. Was wird getan, um die Beschränkung möglichst zügig aufheben zu können? 
3. Wie ist der zeitliche Horizont für die zu ergreifenden Maßnahmen? Wer ent-
scheidet über die (Teil-)Sanierungsfähigkeit der Brücke? 
 
Die Fragen 1-3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: 
 
In 2021 - nach der Unwetterkatastrophe – wurden auf der A1 bei Km 445,0 in beiden 
Fahrtrichtungen Fahrbahnabsenkungen festgestellt. Daraufhin wurde Beschilderung 
mit den Verkehrszeichen „Achtung Bodenwelle“ aufgestellt und in beiden Fahrt-     
richtungen Geschwindigkeitstrichter 100 / 80 eingerichtet. Zudem wurden in diesem 
Bereich Bohrkerne entnommen und die Fahrbahn mit einem Tiefensonar befahren.   
Ein Grund für die Absenkung der Fahrbahn konnte dennoch nicht gefunden werden.  
 
Da bis heute auch keine weiteren Zustandsveränderungen an der Fahrbahn-               
absenkung eingetreten sind, soll die Deckschicht zwischen dem AK Bliesheim und      
der AS Euskirchen nun in 2024 in beiden Richtungen erneuert werden. Danach kann 
die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Willi Kolks  
Willi Kolks 
Leiter der Außenstelle Köln 
 
 
 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland  
Außenstelle Essen  
Hatzper Straße 34  
45149 Essen  
T: +49 201 7298 -1 
 
E: vorname.name@autobahn.de  
www.autobahn.deDie Autobahn GmbH des Bundes · Hansastr. 2 · 47799 Kre-
feld 
An den Vorsitzenden 
des Regionalrates Köln  
Herrn Rainer Deppe 
 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland  
Außenstelle Köln  
Deutz-Kalker Straße 18 -26 
50679 Köln  
 
T: +49 221 299270  
E: rheinland@autobahn.de   
www.autobahn.de  
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum 
  Willi Kolks, -600 19.12.2023

08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20701
Zukünftige Entwicklung 
der Bevölkerung und der Privathaushalte 
im Regierungsbezirk Köln
Ergebnisse der Vorausberechnung 2021 - 2050/2070

Gliederung
• Einführung
• Bevölkerungsvorausberechnung
• Annahmen und methodische Weiterentwicklungen
• Ergebnisse
• Haushaltsmodellrechnung
• Methodik
• Ergebnisse
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20702 08.12.2023

Einführung (I)
• Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW liefert Ergebnisse nach 
einheitlicher Berechnungsmethodik für Land, Kreise/kreisfreie Städte und 
Gemeinden  
• Die Bevölkerungsvorausberechnung ist Datengrundlage für 
anschließende Modellrechnungen (u.a. Haushaltsmodellrechnung, 
Pflegemodellrechnung) sowie auch für Zwecke der Landes- und 
Regionalplanung
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20703 08.12.2023

Einführung (II)
• Bevölkerungsvorausberechnungen schreiben die demografische 
Entwicklung unter bestimmten Annahmen zu den Geburten, Sterbefällen 
und Wanderungen in die Zukunft fort 
• Die Annahmen beruhen überwiegend auf einer Analyse der bisherigen 
Verläufe der demografischen Komponenten → Daten der 
Bevölkerungsstatistik
• Vorausberechnungen sind keine exakten Vorhersagen, sondern „Wenn-
dann-Prognosen“
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20704 08.12.2023

Eckpunkte der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung
• Kohorten-Komponenten-Methode
• Ausgangsbevölkerung am 01.01.2021
• Prognosezeitraum: Gemeinden/Kreise → 2050
Land NRW → 2070
• Methodische Weiterentwicklungen:
• Integration der Berechnungen auf Gemeindeebene
• Berücksichtigung der Wanderungen zwischen Gemeinden innerhalb 
eines Kreises (Kreisbinnenwanderung)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20705 08.12.2023

Bevölkerungsvorausberechnung 
2021 – 2050/2070
– Annahmen –
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20706 08.12.2023

Annahmen: Überblick (I)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20707 08.12.2023
Demographische Komponente Annahmen 2021 Zum Vergleich: Annahmen 2018
Fertilität
Geburtenziffer 2021 - 2025: 1,55 Kinder je Frau 2018 – 2020: 1,61
(Total Fertility Rate - TFR) ab 2026: 1,50 Kinder je Frau ab 2021: 1,56
Mortalität
Säuglingssterblichkeit
konstant konstant
(Stützzeitraum 2018 - 2020) (Stützzeitraum 2013 - 2017)
Lebenserwartung bei Geburt
Anstieg bis 2070 auf: Anstieg bis 2060 auf:
84,5 Jahre (Jungen) 83,5 Jahre (Jungen)
87,7 Jahre (Mädchen) 87,3 Jahre (Mädchen)

Annahmen: Überblick (II)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20708 08.12.2023
Demographische Komponente Annahmen 2021 Zum Vergleich: Annahmen 2018
Wanderungen
Landesbinnenwanderung
konstante Entwicklung konstante Entwicklung
(Stützzeitraum 2017 - 2020) (Stützzeitraum 2012 – 2014, 2017)
Wanderungen in die/aus den übrigen 
Bundesländern 2021 - 2025:  - 7 000 2018 - 2020: - 12 000
2021 - 2034: - 10 000
(Nettozuwanderung/Wanderungssaldo) ab 2026:  - 5 000 ab 2035:   - 5 000
Wanderungen in das/aus dem Ausland 
(Nettozuwanderung/Wanderungssaldo)
2021 - 2025:  + 45 000 2018 – 2029: + 70 000
ab 2026:  + 55 000 ab 2030: + 60 000

Annahmen: Fertilität (I)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20709 08.12.2023
1,00
1,05
1,10
1,15
1,20
1,25
1,30
1,35
1,40
1,45
1,50
1,55
1,60
1,65
1,70
1,75
1,80
1,85
1,90
1,95
2,00
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 - 2025
(Durchschnitt
2019+2020)
2026ff.
(Durchschnitt
2010 - 2020)
Durchschnittliche Kinderzahl je Frau im Regierungsbezirk Köln 2010 - 2020 sowie Annahmen zur  
Bevölkerungsvorausberechnung 2021 - 2050
Nordrhein-Westfalen Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Stadt
Städteregion Aachen Düren, Kreis Rhein-Erft-Kreis Euskirchen, Kreis
Heinsberg, Kreis Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis

Annahmen: Lebenserwartung
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207010 08.12.2023
Lebenserwartung nach Geschlecht*), 2017/2019¹
Annahmen zur 
Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050
Entwicklung bis 2050
Verwaltungsbezirk
Mittlere Lebenserwartung bei der 
Geburt in Jahren
Abweichung vom 
Landesdurchschnitt
in Jahren Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren
weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich
Aachen 83,3        79,2        +  0,5 +  0,8 86,2 82,8
Bonn 83,9        79,5        +  1,1 +  1,2 86,8 83,2
Köln 82,9        78,8        +  0,1 +  0,5 85,8 82,4
Leverkusen 83,8        79,1        +  0,9 +  0,8 86,7 82,8
Aachen (ehem. Kreis) 82,8        78,5        – 0,0 +  0,2 85,7 82,1
Düren 82,2        78,0        – 0,7 – 0,4 85,1 81,6
Rhein-Erft-Kreis 83,0        78,7        +  0,1 +  0,4 85,9 82,4
Euskirchen 82,5        78,4        – 0,4 +  0,1 85,4 82,1
Heinsberg 82,5        78,5        – 0,3 +  0,2 85,4 82,1
Oberbergischer Kreis 82,8        78,1        – 0,1 – 0,3 85,7 81,7
Rhein.-Berg. Kreis 83,9        79,4        +  1,0 +  1,1 86,8 83,1
Rhein-Sieg-Kreis 83,6        79,6        +  0,8 +  1,2 86,5 83,2
Reg.-Bez. Köln 83,1        78,9        +  0,3 +  0,5 86,0 82,5
Nordrhein-Westfalen 82,8        78,3        x x 85,7 82,0
*) Berechnungen durch das LZG NRW; 1) 3-Jahres-Mittelwerte

Annahmen: Wanderungen
Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnung 2021 gegenüber 2018 
→ Stützzeiträume Gesamtwanderungen (Wanderungssaldo)
Beispiele: 
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207011 08.12.2023
Gemeinde
BVB 2018 
Stützzeitraum 
(Durchschnitt
2013, 2014, 2017)
BVB 2021
Stützzeitraum
(Durchschnitt
2017-2020)
Veränderung  2021 ggü. 2018
Nideggen +19,0 +131,8 ++ [positiver → positiver Wanderungssaldo]
Merzenich -6,0 +66,3 ++ [negativer → positiver Wanderungssaldo]
Brühl, Stadt +114,0 +18,5
+ [positiver → abnehmender positiver 
Wanderungssaldo]
Monschau, Stadt -113,0 -25,0
– [negativer → abnehmend negativer 
Wanderungssaldo]
Sankt Augustin, 
Stadt 80,7 -105,5
– – [positiver → negativer Wanderungssaldo]
Wipperfürth, 
Stadt -37,0 -64,3
– – [negativer → zunehmend negativer 
Wanderungssaldo]
Entwicklung im gesamten 
RegBez Köln (Gemeinden)
Kategorie Anzahl
++ 36
+ 49
– 3
– – 11

Entwicklung der Bevölkerung 
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207012 08.12.2023

Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207013 08.12.2023
4 476
4 522 4 552 4 563
4 651
4 738
4000
4100
4200
4300
4400
4500
4600
4700
4800
2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Köln 2015 bis 2050
(in 1000) 
RB Köln (BVB 2021-2050) RB Köln (BVB 2018-2040)
2021
-186.000
bzw. -3,9%

-6,7
-10,3
Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegungen
-12,3
-14,5
4,3
14,2
Wanderungssaldo
14,5 14,5
-2,4
3,9
Veränderung insgesamt
2,1
-0,1
-20
-15
-10
- 5
 0
+ 5
+10
+15
+20
+25
+30
+35
+40
+45
+50
+55
+60
+65
2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045
Anzahl
in Tsd.
Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Köln 
2015 bis 2049 nach demografischen Komponenten
2049
08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207014

08.12.202315
Bevölkerungsentwicklung
2050 ggü. 2021 (in %)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/2070

08.12.202316
Bevölkerungsentwicklung
2050 ggü. 2021 (in %)
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/2070

Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207017 08.12.2023
Bevölkerungsstand 2040 - Vergleich der Ergebnisse 2021 zu 2018 
Regierungsbezirk Köln: -3,9%
[…]
-10 und
kleiner -5 bis -10 -5 bis 0 0 bis 5 5 bis 10 10 und größer
Häufigkeit 10 13 25 18 18 15
0
5
10
15
20
25
30
Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung2021 ggü. 
Bevölkerungsvorausberechnung2018
- Bevölkerungsstand zum 01.01.2040, Abweichung in Prozent
-
Verwaltungsbezirk 01.01.2040 
(BVB2021)
01.01.2040 
(GMR2018/BVB2018)
Veränderung 
01.01.2040  (BVB2021) - 
01.01.2040 
(GMR2018/BVB2018)
Veränderung 
01.01.2040  (BVB2021) - 
01.01.2040 
(GMR2018/BVB2018) in  %
Nideggen, Stadt  10,9         8,2        + 2,6        + 24,4        
Schleiden, Stadt  13,9         11,5        + 2,4        + 17,2        
Nettersheim  8,4         6,9        + 1,4        + 17,2        
Merzenich  10,3         8,7        + 1,6        + 15,8        
Mechernich, Stadt  30,5         26,0        + 4,5        + 14,7        
Heimbach, Stadt  4,2         3,6        + 0,6        + 14,6        
Monschau, Stadt  11,6         9,9        + 1,7        + 14,4        
Bornheim, Stadt  50,2         55,5        - 5,4        - 10,7        
Alfter  23,0         25,5        - 2,5        - 10,9        
Köln, krfr. Stadt 1 118,2        1 251,1        - 132,9        - 11,9        
Meckenheim, Stadt  24,1         27,3        - 3,2        - 13,1        
Sankt Augustin, Stadt  53,7         60,8        - 7,1        - 13,2        
Inden  8,0         9,2        - 1,2        - 15,2        
Frechen, Stadt  51,1         58,9        - 7,8        - 15,3        
Würselen, Stadt  37,3         43,9        - 6,6        - 17,8        
Hürth, Stadt  61,6         74,5        - 12,9        - 20,9        
Weilerswist  18,6         22,6        - 4,0        - 21,7

Entwicklung der Privathaushalte
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207018 08.12.2023

Haushaltsmodellrechnung – Methodik (I)
Eckpunkte
• Ermittlung der zukünftigen Anzahl und Struktur der Privathaushalte
• Definition: Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung 
einschließlich der Personen mit Nebenwohnsitz
• Datenbasis: a) Ergebnisse Bevölkerungsvorausberechnung
b) Ergebnisse des Mikrozensus
• Kleinste räumliche Ebene: Kreise/kreisfreie Städte 
• Prognosezeitraum: 2021 - 2050/2070
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207019 08.12.2023

Haushaltsmodellrechnung – Methodik (II)
Haushaltsmodellrechnung 2018 und 2021 → gleiche Berechnung
• Ermittlung von alters- und geschlechtsspezifischen Quoten 
(„Haushaltsmitgliederquoten“) für die Haushaltstypen (1-, 2-, 3- sowie 4 und 
mehr-Personenhaushalte aus dem Mikrozensus (räumliche Ebene: 
Kreise/kreisfreie Städte)
• Festlegung konstanter Quoten für den Prognosezeitraum → Annahme 
gleichbleibender Haushaltsbildungsprozesse in der Zukunft
• Zukünftige Personenzahlen in privaten Haushalten ergeben sich durch 
Multiplikation der Quoten mit den korrespondierenden Ergebnissen der 
Bevölkerungsvorausberechnung 
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207020 08.12.2023

Haushaltsmodellrechnung – Methodik (III)
Unterschiede zwischen den Ergebnissen 2018 und 2021:
• Aktualisierung der Datengrundlage: Berechnung der Haushaltsstrukturen 
aus dem Mikrozensus (MZ)
• Haushaltsmodellrechnung 2018 → MZ Jahre 2016+2017
• Haushaltsmodellrechnung 2021 → MZ Jahre 2018+2019
→ z.T. unterschiedliche Haushaltsstrukturen, die als Basis in die 
Berechnungen eingehen
→ zusammen mit den unterschiedlichen Ergebnissen aus der 
Bevölkerungsvorausberechnung als Basis resultieren andere Ergebnisse 
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207021 08.12.2023

2,1
1,3
-3,7
6,8
7,7
3,6
3,9
1,3
1,6
6,3
10,7
2,0
4,1
0,2
-6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0
Rhein-Sieg-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Heinsberg, Kreis
Euskirchen, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Düren, Kreis
ehem. Kreis Aachen
Leverkusen, krfr. Stadt
Köln, krfr. Stadt
Bonn, krfr. Stadt
Aachen, krfr. Stadt
Regierungsbezirk Köln
Nordrhein-Westfalen
Zahl der Privathaushalte - Veränderung 2050 gegenüber 2021 (in %)
08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207022

2,13
2,08
2,13
2,15
2,12
2,14
2,09
2,12
1,93
1,83
1,92
1,70
2,00
2,02
2,06
2,04
2,07
2,07
2,05
2,10
2,04
2,07
1,91
1,81
1,89
1,71
1,95
1,98
0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50
Rhein-Sieg-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Heinsberg, Kreis
Euskirchen, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Düren, Kreis
ehem. Kreis Aachen
Leverkusen, krfr. Stadt
Köln, krfr. Stadt
Bonn, krfr. Stadt
Aachen, krfr. Stadt
Regierungsbezirk Köln
Nordrhein-Westfalen
Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße 2021 gegenüber 2050
(Personen je Haushalt)
2050 2021
08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207023

0 20 40 60 80 100
Rhein-Sieg-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Heinsberg, Kreis
Euskirchen, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Düren, Kreis
Kreis Aachen
Leverkusen, krfr. Stadt
Köln, krfr. Stadt
Bonn, krfr. Stadt
Aachen, krfr. Stadt
Regierungsbezirk Köln
Nordrhein-Westfalen
35,5
35,9
37,3
33,8
37,3
35,2
37,7
35,2
45,6
50,4
48,9
58,5
42,6
41,2
36,7
37,8
35,0
38,9
35,3
36,7
36,6
38,6
33,3
30,1
28,2
25,1
33,6
34,4
13,7
13,3
13,4
13,5
12,4
14,7
13,2
12,4
9,8
9,5
11,3
8,1
11,8
11,9
14,1
13,0
14,3
13,8
15,0
13,4
12,3
13,8
11,3
9,9
11,7
8,3
12,1
12,5
Privathaushalte 2021 und 2050 nach Haushaltgröße (Anteile in %)
1 2 3 4 und mehr2021
0 20 40 60 80 100
37,6
37,5
39,0
36,7
40,3
36,7
39,9
37,3
46,3
50,9
49,6
58,4
44,0
42,6
37,2
38,1
35,6
39,1
34,8
36,6
36,2
38,3
33,3
30,7
29,0
25,1
33,8
34,5
12,3
12,2
12,2
11,9
11,1
13,9
12,3
11,4
9,4
9,0
10,5
8,1
10,9
11,1
12,8
12,2
13,1
12,4
13,8
12,8
11,6
13,0
11,0
9,3
10,8
8,4
11,3
11,8
2050
08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207024

Veröffentlichungen Bevölkerungsvorausberechnung 
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207025 08.12.2023
• Statistik kompakt: 
https://www.it.nrw/bevoelkerungsv
orausberechnung-fuer-nrw
• Landesdatenbank NRW:
→ für alle kreisfreien Städte und 
Kreise: 
https://www.landesdatenbank.nrw.d
e/ldbnrw/online?operation=statistic
&code=12421
→ für alle Gemeinden: 
https://www.landesdatenbank.nrw.d
e/ldbnrw/online?operation=statistic
&code=12422

Veröffentlichungen Haushaltsmodellrechnung
Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207026 08.12.2023
• Statistik kompakt:
https://www.it.nrw/haushaltsmodellrec
hnung-fuer-nrw
• Landesdatenbank NRW:
→ für alle kreisfreien Städte und 
Kreise:
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldb
nrw/online?operation=statistic&code=12
421

08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207027
Thomas Müller
S4-1 Service Bevölkerung
Telefon: 0211 9449-2944
E-Mail: thomas.mueller@it.nrw.de oder                
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Kontakt

Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023)

603 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 5/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Denise Viola 
Telefon 0221-147 2788 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 16.02.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 23.02.2024 3.  
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche 
Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 13. Sitzung. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift mit Anlagen 08.12.23

Beratungsverlauf (1)

23.02.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
RR 5/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
23.02.2024
Erstellt
02.02.2024 14:01