RR 5/2024
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023
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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen 08.12.23)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 13. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am Freitag, dem 8. Dezember 2023, von 10:06 Uhr bis 12:29 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Rainer Deppe (CDU) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 6 Der Regionalrat beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 5, 12.2 und 12.3 zusammen zu beraten. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 6 Der Regionalrat benennt Dietmar Tendler zur Mitunterzeichnung der Niederschrift seiner heutigen Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 12. Sitzung am 18. August 2023 6 Drucksache Nr. RR 32/2023 Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 12. Sitzung am 18. August 2023 einstimmig. 4 Um-/Nachbesetzungen 6 Drucksache Nr. RR 34/2023 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Regionalrat beruft Torsten Heerz als stimmberechtigtes Mitglied für die CDU in die Kommission für Digitalisierung. b) Prof. Heinrich Schäfer (Erftverband) wird Nachfolger für Dr. Bernd Bucher (Erftverband) als beratendes Mitglied im Braunkohlenausschuss. 4.1 Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen 7 Drucksache Nr. RR 35/2023 Der Regionalrat fasst – 34 Stimmberechtigte sind anwesend – in geheimer Wahl folgenden Beschluss: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 3 – Zum beratenden Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln und seinen Kommissionen wird Judith Gövert mit 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen gewählt. 5 Bericht der Autobahn GmbH 7 Drucksache Nr. RR 36/2023 in Verbindung mit: 12.2 Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Geschwindigkeitsbegrenzung Bundesautobahn A 1, Höhe der Anschlussstelle Weilerswist/Friesheim 7 Drucksache Nr. RR 42/2023 in Verbindung mit: 12.3 Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Rodenkirchener Brücke 7 Drucksache Nr. RR 43/2023 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 6 Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für den Regierungsbezirk Köln 11 Vortrag von Thomas Müller (IT.NRW) Drucksache Nr. RR 40/2023 Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 7 Priorisierung der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2024 12 Drucksache Nr. RR 37/2023 Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamtkosten“ (UA II a) für das Jahr 2024 einstimmig. 8 Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für 2024 13 Drucksache Nr. RR 38/2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 4 – Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das Jahr 2024 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt. 9 Bericht über die AG Flächenkonsens und weiteres Vorgehen 13 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 10 Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) für die Klärschlammverwertungsanlage in Köln-Merkenich – hier: Herstellung des Einvernehmens 14 Drucksache Nr. RR 31/2023 Der Regionalrat stellt gem. § 16 LPlG NRW einstimmig sein Einvernehmen zu der beantragen Zielabweichung vom Regionalplan Köln für die geplante Klärschlammverwertungsanlage auf dem Kraftwerksstandort Köln - Merkenich. 11 Anträge 14 12 Anfragen 14 12.1 Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 28.11.2023: Der Wald weiterhin in der Krise – Waldzustandsbericht 2023 und Forschungsnetzwerk Wald NRW 14 Drucksache Nr. RR 41/2023 Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 13 Mitteilungen 15 13.1 der Bezirksregierung 15 13.2 Freistellung von Bahnbetriebszwecken: Bericht über die Stellungnahmen der Bezirksregierung im Jahr 2023 15 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 5 – Drucksache Nr. RR 33/2023 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 13.3 des Vorsitzenden 15 * * * Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 6 – 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Regionalrat beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 5, 12.2 und 12.3 zusammen zu beraten. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter- zeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat benennt Dietmar Tendler zur Mitunterzeichnung der Nieder- schrift seiner heutigen Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 12. Sitzung am 18. August 2023 Drucksache Nr. RR 32/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 12. Sitzung am 18. Au- gust 2023 einstimmig. 4 Um-/Nachbesetzungen Drucksache Nr. RR 34/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Regionalrat beruft Torsten Heerz als stimmberechtigtes Mitglied für die CDU in die Kommission für Digitalisierung. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 7 – b) Prof. Heinrich Schäfer (Erftverband) wird Nachfolger für Dr. Bernd Bucher (Erftverband) als beratendes Mitglied im Braunkohlenausschuss. 4.1 Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regional- rat und seine Kommissionen Drucksache Nr. RR 35/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst – 34 Stimmberechtigte sind anwesend – in geheimer Wahl folgenden Beschluss: Zum beratenden Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des Re- gierungsbezirks Köln und seinen Kommissionen wird Judith Gövert mit 30 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen gewählt. 5 Bericht der Autobahn GmbH Drucksache Nr. RR 36/2023 in Verbindung mit: 12.2 Anfrage der CDU -Fraktion vom 05.12.2023: Geschwindigkeitsbegrenzung Bundesautobahn A 1, Höhe der Anschlussstelle Weilerswist/Friesheim Drucksache Nr. RR 42/2023 in Verbindung mit: 12.3 Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.12.2023: Rodenkirchener Brücke Drucksache Nr. RR 43/2023 Willi Kolks (Autobahn GmbH) und Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) tragen anhand einer Präsentation vor. Gregor Golland (CDU) regt an, den Ersatzneubau der denkmalgeschützten Rodenkirchener Brücke optisch dem Bestandsbauwerk anzugleichen, um sie als Landmarke zu erhalten. Er be- zweifelt, dass die Rheinspange bei Wesseling die Brücken in Rodenkirchen und Bonn ersetzen könne. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 8 – Willi Kolks (Autobahn GmbH) kündigt einen Gestaltungswettbewerb für den Ersatzneubau an und hält eine sehr ähnliche Gestaltung für gut denkbar. Die Rheinspange solle die beiden Brücken nicht ersetzen, sondern lediglich ihrer Entlastung dienen, denn es lasse sich nun einmal nicht vermeiden, die Brücken gleichzeitig anzugehen, wobei der Verkehr eingeschränkt weiter fließen werde. Rolf Beu (GRÜNE) möchte wissen, ob die Autobahn GmbH d enn keine Klagen gegen die Rheinspange erwarte, deren Fertigstellung sowieso schon mehr als ein Jahrzehnt dauern dürfte. Die Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn finde sich mitten im bebauten Bereich, sodass ihn interes- siere, wie die Autobahn GmbH die neue Brücke errichten wolle. Wie auch beim Tausendfüßler spreche man über bis zu 12 m hohe Lärmschutzwände, die für die Stadt eine starke Zäsur be- deuteten. Willi Kolks (Autobahn GmbH) hält es zwar für wahrscheinlich, dass wie gegen andere Groß- projekte auch gegen die Rheinspange geklagt werde, aber schon in der ersten Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht zuständig, sodass eine Klage zu einem Verzug von höchstens einem Jahr führte. In der Tat gestalte sich der Ersatzneubau der Friedrich -Ebert-Brücke auf- grund der örtlichen Gegebenheiten noch als schwierig. Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) verweist in Bezug auf die Lärmschutzwände auf die eindeutigen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, über die hinaus die Auto- bahn GmbH Flüsterasphalt einsetze. Für die Lärm schutzwände werde es in Abstimmung mit der Stadt Bonn ein Gestaltungskonzept geben. Reinhold Müller (FDP) befürchtet den Stillstand der Mobilität im Rheinland in den nächsten Jahren, zumal auch die Deutsche Bahn verschiedene Baumaßnahmen in der Region plane, was zu massiven Auswirkungen auf das gesellschaftliche und das Wirtschaftsleben führen werde. Er bittet um nähere Erläuterungen zu den Baumaßnahmen an der Brücke in Untereschbach und dazu, ob die Bezirksregierung bei den Planfeststellungsbeschlüssen inzwischen vorankomme. Willi Kolks (Autobahn GmbH) erläutert, die Stützkonstruktion des Bestandsbauwerks werde im Januar errichtet und die L 136 für drei Monate gesperrt, um anschließend im Ein-Richtungs- Verkehr wieder zur Verfügung zu stehen. 2024 beginne die Autobahn GmbH mit der Errichtung der Behelfsfahrbahn. Hinzu kämen noch zwei Behelfsbrücken, sodass man die A 4 an einem Wochenende im Jahr 2025 komplett und eine Fahrtrichtung für voraussichtlich neun Tage sper- ren müsse, um sie einzuheben. Abgesehen davo n bleibe die A 4 für den Verkehr vollständig nutzbar. Über die Arbeit der Bezirksregierung Köln bei den Planfeststellungsverfahren könne er gegenwärtig nicht klagen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 9 – Michael Frenzel (SPD) wirft die Frage auf, ob die Autobahn GmbH kurzfristige Probleme wie bei der Rahmedetalbrücke im Regierungsbezirk ausschließen könne, warum die im Grunde ge- nommen heute schon achtspurige Rodenkirchener Brücke noch stärker erweitert werden müsse, ob man nicht erst einen Teil des Ersatzbauwerks errichten könnte und nach einer un- verständlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 4 zwischen dem Kreuz Köln -West und der zukünftigen Anschlussstelle Königsdorf. Willi Kolks (Autobahn GmbH) sagt zu, die Frage nach der Geschwindigkeitsbegrenzung im Nachgang zu beantworten. Er räumt ei n, Probleme wie bei der Rahmedetalbrücke im Regie- rungsbezirk nicht ausschließen zu können, wenn die Autobahn GmbH auch alles ihr Mögliche dafür tue, um sie zu vermeiden. In der Tat weise die Rodenkirchener Brücke schon jetzt eine ausreichende Breite für ac ht Spuren auf, halte aber den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr stand und müsse deshalb ersetzt werden. Das Ersatzbauwerk werde nicht breiter, sondern man müsse es parallel zur bestehenden Brücke errichten, wofür man eben mehr Platz brauche. Eine geringfügige Ausweitung nach Norden sei bauartbedingt. Aus statischen Gründen gelinge es nicht, zuerst einen Teil des neuen Bauwerks zu errichten, um sodann einen Teil der alten Brücke abzureißen, zumal während der gesamten Bauphase sechs Fahrspuren zur Verfügung stehen sollten. Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) fragt nach der Möglichkeit, auf die Rheinspange zu ver- zichten, indem man mehr Schwerlastverkehr auf die Schiene verlagere, woraufhin Willi Kolks (Autobahn GmbH) ausführt, in den Prognosen versuchten die beauftragten Gutachter, die Trends zu berücksichtigen. Er betont, er würde eine möglichst frühzeitige Verkehrswende be- grüßen, aber selbst nach der Verkehrswende und dem Ausbau aller Verkehrsträger des Um- weltverbundes bestehe immer noch der Bedarf für den Ausbau der Autobahn. Auf die Nachfrage von Stefan Götz (CDU) erläutert Willi Kolks (Autobahn GmbH), für die Angabe der Restnutzungsdauer müsse man stets das konkrete Bauwerk betrachten. Mit zeitli- chen Sicherheitsabschlägen unterstelle die Autobahn GmbH, dass es während der Restnut- zungsdauer zur Verfügung stehe. Wilfried Fischer (GRÜNE) bittet um Mitteilung, welche Dienststellen der Autobahn GmbH sich denn mit Betrieb, Überprüfung und Unterhaltung im Regierungsbezirk beschäftigten. Zahlrei- che Brücken im Regierungsbezirk erhielten eine Zustandsnote schlechter als 2,9, sodass er sich in einer zukünftigen Sitzung die Darstellung wünsche, welche Brücken betroffen würden und welche Überlegungen es diesbezüglich bereits gebe. Parallel zur Haarbachtalbrücke in Aachen nun auch die Brücke „Auf der Hüls“ zu erneuern, führe zu erheblichen Auswirkungen auf das bereits abgestimmte Verkehrsmodell. Zudem halte er es Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 10 – für notwendig, dass sich die Autobahn GmbH mit den anderen Straßenbaulastträgern und der Deutschen Bahn über einen Zeitraum von jeweils zwei bis drei Jahren abstimme. Nach Rück- sprache mit dem Regierungspräsidenten offenbare sich hier eine Regelungslücke, die man schließen müsse, um die Mobilität im Rheinland sicherzustellen. Athanasios Mpasios (Autobahn GmbH) versichert, die Autobahn GmbH befinde sich bei der Brücke „Auf der Hüls“ selbstverständlich in Gesprächen und habe ein Verkehrsmodell erstellt, wonach die Umleitungsstrecken über die A 4 und die A 44 sowie die Hauptverkehrsachsen der Stadt Aachen eingerich tet würden. Dazu werde man auf der dreispurigen A 4 zeitweise die Seitenstreifen freigeben und vor dem Autobahnkreuz Aachen Verkehrsbeeinflussungsanlagen aufstellen, um den optimalen Weg in die Stadt anzuzeigen. Darüber hinaus würden auf Kosten der Autobahn GmbH mehr als 20 Lichtsignalanlagen der Stadt Aachen angepasst und der Er- folg überprüft. Straßen.NRW werde in der Stadt Aachen weitere Verkehrsanzeigen errichten. Nach der DIN 1076 würden Brückenbauwerke geprüft, und zwar das Brückenbauwerk „Auf der Hüls“ jährlich. Im September habe sich sein Zustand bedauerlicherweise stark verschlechtert; während der Vollsperrung über 22 Monate hinweg wolle die Autobahn GmbH daher auch die- ses Brückenbauwerk ersetzen. Dabei werde die Straße „Auf der Hüls“ nicht voll gesperrt, zumal es sich bei diesem Brückenwerk im Gegensatz zur Haarbachtalbrücke um ein Standardbauwerk handele. Bei der Straße „Auf der Hüls“ handele es sich zudem um keine offizielle Umleitungs- strecke, sondern um eine vor Ort gar nicht erwünschte Schleichstrecke. Die erwünschte Übersicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr über die Bauwerke liege bereits vor und könne über die Bundesanstalt für Straßenwesen eingesehen werden. Er bietet an, den entsprechenden Link für das Protokoll zur Verfügung zu stellen. (https://www.bast.de/DE/Ingenieurbau/Fachthemen/brueckenstatistik/bruecken_hidden_node .html;jsessionid=DD80C9D36A29D3ED76751F33FC4A7E44.live11314) Willi Kolks (Autobahn GmbH) setzt fort, die Zuständigkeit über das komplette Betriebsnetz liege bei der Außenstelle Köln. Bei der Baustellenkoordinierung erkenne er keine Regelungslü- cke, denn der Regierungspräsident leite die Baustellenkonferenz. Raphael Jonas (IHK) fragt nach zu erwartenden Verzögerungen aufgrund der ungeklärten Haushaltssituation des Bundes, woraufhin Willi Kolks (Autobahn GmbH) versichert, die Haus- haltssperre werde nach seiner Einschätzung keine großen Auswirkungen zeitigen. Vielmehr würden die Projekte bis zur Veröffentlichung vorangetrieben, woraufhin in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium entschieden werde, ob sie fortgesetzt würden. Die Haushalts- sperre gelte zudem nur für das laufende Jahr, denn im nächsten Jahr gebe es dann eine vor- läufige Haushaltsführung. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 11 – Wilfried Fischer (GRÜNE) widerspricht der Einschätzung, es bestehe beim Baustellenmanage- ment keine Regelungslücke; erwarte die Autobahn GmbH doch schlicht, dass sich alle anderen nach ihrer Planung richteten. Vorsitzender Rainer Deppe erinnert an das unter der letzten Regierungspräsidentin aufge- baute Baustellenkoordinierungssystem. Auf seine Nachfrage hin sagt Willi Kolks (Auto- bahn GmbH) zu, die beiden schriftlichen Anfragen im Nachgang zu beantworten. Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 6 Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für den Regierungsbezirk Köln Vortrag von Thomas Müller (IT.NRW) Drucksache Nr. RR 40/2023 Thomas Müller (IT.NRW) trägt anhand der Präsentation „Zukünftige Entwicklung der Bevöl- kerung und der Privathaushalte im Regierungsbezirk Köln – Ergebnisse der Vorausberechnung 2021-2050/2070“ vor. Dr. Ralf Nolten (CDU) meint, der soziale Wandel werde sich wesentlich stärker als die demo- grafische Entwicklung auswirken; so steige die Wohnfläche pro Person in Euskirchen am stärks- ten und in Köln am geringsten. Menschen mit Kinderwunsch, die wüssten, dass sie keine grö- ßere Wohnung finden, würden sich die Familienplanung sehr genau überlegen. Seit den 50er- Jahren vernehme man immer wieder „den Abgesang auf den ländlichen Raum“, stelle aber erstaunt fest, dass sich die Wirklichkeit anders darstelle. Thomas Müller möge dieses Argument gegenüber der Landesplanung vertreten. Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) sieht den entsprechenden Aufstellungsbeschluss und seine eigene Aussage bestätigt, dass man im Regierungsbezirk zwar eine Anstellung, aber keine Wohnung finde. Bis auf den Oberb ergischen Kreis bestehe ein wesentlich höherer Bedarf an ASB als an GIB. Kurioserweise verzichteten manche Kommunen auf ASB, für die IT.NRW aber Wachstumspotenzial ausweise. Was Köln seinen Bürgern bei Wohnraum und Kinderbetreuung zumute, bezeichnet er als Katastrophe, sodass es nicht verwundere, dass die Menschen aufs Land flüchteten. Er hoffe, dass die vorgestellten Zahlen noch in die Regionalplanung einfließen könnten, da sie den Aufstellungsbeschluss bestätigten. Hinzu kämen noch der Ukrainekrieg und die klimatischen Veränderungen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 12 – Vorsitzender Rainer Deppe möchte wissen, ob IT.NRW die Prognosen mit der Wirklichkeit abgleiche. So höre er seit über 20 Jahren Voraussagen zum Oberbergischen Kreis, die nicht eingetreten seien. Thomas Müller (IT.NRW) bestätigt, im Nachgang die tatsächliche Entwicklung zu betrachten wie selbstverständlich auch den angesprochenen Ukrainekrieg; seien doch 50.000 Menschen von dort in den Regierungsbezirk gezogen. Bei den Wanderungen verzeichne man deutliche Abweichungen zur Voraus berechnung: Nach dem Babyboom des Jahres 2021 gebe es nun deutlich andere Zahlen, sodass sich die Annahmen der Vorausberechnung vermutlich als zu positiv erwiesen. Er versichert, es gehe keinesfalls darum, Kommunen schlecht oder gut daste- hen zu lassen, sondern ausschließlich darum, die sich aufgrund der empirischen Daten abzeich- nenden Entwicklungen aufzuzeigen. Michael Frenzel (SPD) interessiert, ob IT.NRW auch berücksichtige, dass es eine Leerstands- quote von mindestens 2 % geben müsse, um Wohnungswechsel z u ermöglichen, die aber in Köln nur bei 0,1 % liege, was den Wohnungsbedarf noch vergrößere, was Thomas Müller (IT.NRW) verneint, denn IT.NRW betrachte ausschließlich die Anzahl und die Struktur der Haushalte. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) spricht sich dafür aus, wie vereinbart die Prognose des Jahres 2018 zugrunde zu legen, um den engen Zeitplan einhalten zu können. Auch damit stelle man für die Kommunen ein sehr großes Angebot zur Wohnraumschaffung in den nächsten Jahren zur Verfügung. Weiterem Bedarf könnte man über Änderungen entsprechen. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 7 Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millio- nen € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2024 Drucksache Nr. RR 37/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maß- nahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Millionen € Gesamtkosten“ (UA II a) für das Jahr 2024 einstimmig. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 13 – 8 Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für 2024 Drucksache Nr. RR 38/2023 Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) kritisiert, die Liste habe sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Der Regionalrat beschließt den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der Maß- nahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das Jahr 2024 gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE./Volt. 9 Bericht über die AG Flächenkonsens und weiteres Vorgehen Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk berichtet, obwohl ein vollständiger Flächen konsens objektiv nicht zu erreichen sei, habe man nach drei Sitzungen im Sommer zumindest eine An- näherung bei den Flächenkonkurrenzen zwischen Industrie/Gewerbe, Landwirtschaft/Natur- schutz erreicht. Leider habe der NABU sein Biotopverbundkonzept erst am 30. Oktober vorge- stellt; vorher sah sich dieser nicht in der Lage, einen Entwurf oder Grundzüge zur Verfügung zu stellen, so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Gespräche zum Flächenkonsens möglich gewesen wäre. Eine Vorstellung der Inhalte sei erst in der jüngsten ZRR-Aufsichtsratssitzung am 01. Dezember erfolgt. Der Forderung nach 30 % der Landesfläche könne die Landesregie- rung nicht entsprechen, sondern angestrebt werde ein Anteil von 15 %, dies auch im Rheini- schen Revier. Rein rechnerisch sei in Nordrhein-Westfalen und auch im Rheinischen Revier ein Anteil von sogar 21 % möglich. Eine weitere Flächenkonkurrenz ergebe sich aus dem Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die AG Flächenkonsens sei in der Aufsichtsratssitzung der ZRR ein- vernehmlich wie verabredet beendet worden; nunmehr erfolge die regionalplanerische Umset- zung der Inhalte rechtlich verbindlich im Gesamtplan sowie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien. Auf Nachfrage von Manfred Waddey (GRÜNE) konkretisiert er, es gebe keinen abschließen- den Bericht, sagt aber zu, die vorhandenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vorsitzender Rainer Deppe betont, das Ergebnis werde von allen drei beteiligten Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft sowie von den meisten der Mitglieder der AG F lä- chenkonsens gemeinsam getragen, sodass nach großer geleisteter Arbeit und zahlreichen Dis- kussionen ein gutes Ergebnis erreicht worden sei. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 14 – Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk bestätigt, man spreche in der Tat über „stimmungs- volle Sitzungen“ der AG. Die Bezirksregierung habe bewusst themenbezogen teilweise unter- schiedliche Personen in die AG-Sitzungen eingeladen, um eine arbeitsfähige Größe zu behalten und wie verabredet in möglichst drei Sitzungen während des Sommers ein Ergebnis zu errei- chen. Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 10 Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) für die Klärschlammverwertungsan- lage in Köln-Merkenich – hier: Herstellung des Einvernehmens Drucksache Nr. RR 31/2023 Auf Nachfrage von Manfred Waddey (GRÜNE) versichert ORBR Paul Schleef (Bezirksregie- rung), den zweiten Planentwurf werde die Verwaltung mit den AGs abstimmen, zumal es so- wieso Änderungsbedarf bei den Abfallbehandlungsanlagen und den Kraftwerken gebe. Der Regionalrat stellt gem. § 16 LPlG NRW einstimmig sein Einvernehmen zu der beantragen Zielabweichung vom Regionalplan Köln für die geplante Klär- schlammverwertungsanlage auf dem Kraftwerksstandort Köln-Merkenich. 11 Anträge (keine) 12 Anfragen 12.1 Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 28.11.2023: Der Wald weiterhin in der Krise – Waldzustandsbericht 2023 und Forschungsnetzwerk Wald NRW Drucksache Nr. RR 41/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 15 – 13 Mitteilungen 13.1 der Bezirksregierung Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk weist darauf hin, beim Biotopverbundkonzept han- dele es sich um keinen formalen Fachbeitrag zur Regionalplanung. Wenn es auch verfristet vorgelegt worden sei, beschäftige sich die Bezirksregierung selbstverständlich mit den Inhal- ten. Maßgeblich für die Regionalplanung sei jedoch letztlich der Fachbeitrag des LANUV zur Natur- und Landschaftspflege aus dem Jahr 2019. Die Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare En ergien liege im Zeitplan, auch wenn die Fertigstellung bis Anfang 2025 eine große Herausforderung für die Regionalplanungsbe- hörde bedeute. Ende Februar wolle die Bezirksregierung einen ersten Vorentwurf mit konkre- ten Vorranggebieten und noch vor den Sommer ferien einen kompletten Vorentwurf mit Flä- chen und zeichnerischen Festlegungen präsentieren, sodass der Aufstellungsbeschluss in der letzten Sitzung des kommenden Sommers erfolgen könnte. AD Daniel Lüngen (Bezirksregierung) teilt mit, auch aufgrund des engen Zeitplans werde es in der Regionalplanungsbehörde zukünftig eine Doppelspitze geben, die neben HD’in Vera Müller für die Braunkohle auch aus ORBR Gerit Ulmen für die Regionalpläne und Teilpläne be- stehen werde. 13.2 Freistellung von Bahnbetriebszwecken: Bericht über die Stellungnahmen der Bezirksregierung im Jahr 2023 Drucksache Nr. RR 33/2023 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 13.3 des Vorsitzenden Vorsitzender Rainer Deppe kündigt an, in seiner Sitzung am 3. Mai 2024 dürfe der Regionalrat Ministerin Neubaur begrüßen. gez. Rainer Deppe gez. Dietmar Tendler Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 13. Sitzung 8.12.2023 – 16 – (Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln) Niederlassung Rheinland 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 08. Dezember 2023 Sitzung am 08. Dezember 2023 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 2 Remscheid Leverkusen Overath Sankt Augustin Köln BonnWeilerswist Düren ❹ ❶ ❷ ❸ AUßENSTELLE KÖLN + EUSKIRCHEN ▪ Außenstelle Köln ▪ 4 Geschäftsbereiche ▪ 4 Baubüros ▪ 8 Autobahnmeistereien ▪ Außenstelle Euskirchen ▪ 2 Geschäftsbereiche ▪ 1 Projektbüro Unsere Standorte- Die Außenstelle Köln Die Außenstelle Euskirchen 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 3 Organisation: Außenstellen Köln und Euskirchen Außenstelle Köln Leitung Willi Kolks GB Bau & Erhaltung Andreas Zenz GB Betrieb & Verkehr Bernd Bartelt GB Rheinbrücken Nicole Ritterbusch GB Planung Friederike Schaffrath Außenstelle Euskirchen Leitung Athanasios Mpasios GB Bau & Erhaltung Helmut Frings GB Planung Martin Zielenbach Niederlassung Rheinland Direktion Thomas Ganz Außenstelle Essen Leitung Mario Korte 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 4 1. Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes A. Bauwerke B. Strecke 2. Schaffung von zusätzlichen LKW-Stellplätzen, Elektromobilität, … 3. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 4. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen Prioritäten der Autobahn GmbH Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) 2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze 3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Untereschbach 4. A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 5. A544 Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 1. A1 A-bei-Lev 2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) 3. A4plus 4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage 6. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der Rheinbrücke 7. A565 Tausendfüßler Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 1. A553 Rheinspange 2. A1 Lückenschluss 3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen Agenda 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 5 1. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) 2. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze 3. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Untereschbach 4. A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) 5. A544 Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 6 A3 Erhaltungsmaßnahme in der Umsetzung: Ausbau AS LEV-Opladen – AK Hilden (o) Abschnitt 1: AS Opladen – AD Langenfeld Stand: Abgeschlossen in I/2017 – II/2018 Abschnitt 2: AD Langenfeld – AK Hilden Stand: Abgeschlossen in III/2018 – IV/2022 Abschnitt 3: AS Solingen Stand: im Bau Zeitrahmen: Auftragserteilung erfolgt in IV/2023, Baubeginn III/2024 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 7 A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze Abschnitt 1: AD Heumar- AS Rösrath Stand: 2 Ersatzneubauten vorgezogen, fertiggestellt 2 weitere Ersatzneubauten (Bäche) ab 2026 Zeitraum: ab 2026 Abschnitt 2: AS Rösrath - AS Lohmar Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn nicht vor 2026; Koordination mit Nachbarabschnitten Abschnitt 3: AS Lohmar – AK BN/Siegburg Stand: Im Bau Zeitraum: Bauende 2023, nachgelagerte Arbeiten bis 2028 Abschnitt 4: AK BN/Siegburg - AS Siebengebirge Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn vorlaufender Arbeiten Ende 2022 Abschnitt 5: AS Siebengebirge – AS Bad Honnef/Linz Stand: Planung erfolgt zeitversetzt, Verstärkung Logebachtalbrücke ab 2025 Zeitraum: Koordinierung mit Abschnitt 4 9. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 8 Erhaltungsmaßnahmen A4 AS K-Merheim bis AK K-Ost, Grundhafte Erneuerung Stand: Im Bau, in mehreren Abschnitten Zeitrahmen: Seit IV 2020 – IV 2028 A4 AS K-Merheim bis AS Untereschbach, Grundhafte Erneuerung Stand: Im Bau, in mehreren Abschnitten Zeitrahmen: Baubeginn in III 2023 A4 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 9 A59 Grundhafte Erneuerung AD Düsseldorf-Süd (o) – AD Monheim-Süd (o) Stand: Bauvorbereitung Zeitraum: Beginn Ausschreibung IV. Quartal 2024 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 10 A544 Ersatzneubau der Haarbachtalbrücke Stand: Baubeginn im Juni 2023 Zeitraum: Vollsperrung der A 544 ab 15.01.2024 Nach 22 Monaten Vollsperrung wird mindestens eine 1+1-Verkehrsführung zur Verfügung stehen. 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 11 1. A1 A-bei-Lev 2. A3 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) 3. A4plus 4. A4/A555 Umbau AK Köln-Süd 5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage 6. A565 6-streifiger Ausbau AK Bonn-Nord bis AS Bonn Beuel mit Neubau der Rheinbrücke 7. A565 Tausendfüßler Wichtige Bedarfsplan- maßnahmen mit dringenden Ersatzneubauten 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 12 A-bei-LEV Abschnitt 1: A1 – 8-streifiger Ausbau von AS K-Niehl bis AK LEV-West, inkl. Ersatzneubau Rheinbrücke Leverkusen Stand: Im Bau Zeitraum: VerkehrsfreigabeFR Trier Januar 2024, Gesamtfertigstellung 2027 Abschnitt 2+3: A3 – 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Zentrum (m) bis AK Leverkusen (m) incl. Hochstraße B (A1) Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf Zeitraum: Vorentwurf bis 2027 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 13 A3 Planungsmaßnahme: 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff Stand: Vorplanung abgeschlossen, Machbarkeitsstudie TSF liegt vor Zeitrahmen: Vorentwurf in Vorbereitung 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 14 A4 A4plus Ausbauvorhaben 8-streifiger Ausbau AK K-Süd bis AK K-Gremberg mit Neubau der Rodenkirchener Brücke Stand: Vorplanung abgeschlossen; Entwurfsplanung läuft Zeitrahmen: Abschluss Entwurfsplanung 2025 A4/A555 Umbau AK Köln-Süd Ausbau Autobahnkreuz Stand: Vorplanung läuft; Planung in Koordinierung/ Abhängigkeit zu A4plus 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 15 A59 Sechsstreifiger- bzw. achtstreifiger Ausbau AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage Abschnitt 1: AD K-Porz – AS Flughafen Stand: Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2018, Beschluss beklagt - 2 Klagen anhängig Zeitrahmen: Vereinfachtes Planänderungsverfahren, Einreichung II. Quartal2024 Abschnitt 2: AS Flughafen – TR Liburer Heide Stand: Genehmigter Vorentwurf vom 20.08.2019, vorgezogener Ersatzneubau AS Porz-Wahn fertig Zeitrahmen: Überarbeitung Planung mit Vorzugsvariante Rheinspange A553, Anschluss L82n berücksichtigen Abschnitt 3: TR Liburer Heide – AD St.Augustin/West Stand: Vorplanung inkl. Neubau Siegbrücke, Ergänzung um TSF Zeitrahmen: Vorbereitung der Vergabe zur Überarbeitung Vorplanung mit TSF inkl. Machbarkeitsstudie Neubau der Siegbrücke Abschnitt 4: AD St. Augustin/West - AD BN-Nordost Stand: Planfeststellungsverfahren Zeitrahmen: 2. Deckblattverfahren läuft mit Bearbeitung der Einwendungen, Baubeginn Anfang 2027 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 16 A565 6-streifiger Ausbau AK BN-Nord bis AS BN-Beuel mit Neubau der Rheinbrücke Friedrich-Ebert-Brücke Stand: Vorbereitung der Vergabe zur Variantenuntersuchung; Zwangspunktanalyse und Grundlagenermittlung Zeitrahmen: Koordination mit der Rheinspange 553 und Umbau AK Bonn-Nord 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 17 A565 Tausendfüßler 6-streifiger Ausbau der A 565 incl. Ersatzneubau von 3 Bauwerken Stand: Einleitung Planfeststellung: 11.08.2020 Offenlage Planfeststellung: 10.09.2020–09.10.2020 aktuelle Offenlage Deckblatt: 12.09.2023–08.12.2023 Kommunikation über „bonnbewegt.“ Zeitrahmen: Baubeginn 2025 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 18 1. A553 Rheinspange 2. A1 Lückenschluss 3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen Wichtige Bedarfsplan- maßnahmen 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 19 Neubau einer Rheinquerung Stand: Vorplanung läuft Zeitrahmen: Linienbestimmung 2024, Unterlagen bei FBA eingereicht A553 Rheinspange 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 20 A1 Lückenschluss Kelberg–Blankenheim Abschnitt 1: AS Blankenheim – AS Lommersdorf Stand: Der Abschnitt befindet sich im Planfeststellungsverfahren Zeitraum: vorgesehene Fertigstellung des Deckblattes in I. Quartal 2024 Abschnitt 2: AS Lommersdorf – AS Adenau Stand: Für die optimierte Linie wird der Vorentwurf erarbeitet Zeitraum: Fertigstellung VE bis in I. Quartal 2024 Abschnitt 3: AS Adenau – AS Kelberg Das Planfeststellungsverfahren wird durch die NL West durchgeführt. Stand: Einleitung Planfeststellung 05/2018 Offenlage 23.07.–22.08.2018 Offenlage 1. Deckblatt 06.10.–07.11.2022 Zeitraum: Planfeststellungsbeschluss 25.07.2023 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 21 Umbau AK Aachen Ausbau Autobahnkreuz Abschnitt 5: AK Aachen Stand: Bereits unter Verkehr Zeitraum: Verkehrsfreigabe AK 12.11.2021 Abschnitt 6.2: A44 Stand: Im Bau Zeitraum: 6-streifiger Ausbau A 44 AK AC – AS Broichweiden II. Quartal 2025 A4/A44/A544 13. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Geschäftsführung Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) Gunther Adler Dirk Brandenburger Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin AG Charlottenburg HRB 200131 B Steuernummer 29/666/01246 Bankverbindung UniCredit Bank IBAN DE59 2073 0010 3000 2000 10 BIC HYVEDEMM10 Anfrage zur Rodenkirchener Brücke Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.12.2023 Die Rodenkirchener Brücke in Köln ist eine wesentliche Rheinquerung für den Regierungsbezirk Köln und die Metropolregion Rheinland. Die heutige Brücke besteht aus einem Ursprungsteil (Fertigstellung 1941, Wiederaufbau 1954) und einer deutlich jüngeren Erweiterung (Fertigstellung 1994). Die nunmehr geplante Kapazitäts - erweiterung (Sanierung oder Neubau) wirft folgende Fragestellungen auf: 1. Wer entscheidet über die (Teil-)Sanierungsfähigkeit der Brücke? Für die Planungen zum 8-streifigen Ausbau der A4 wurde das Bestandsbauwerk rechnerisch detailliert überprüft. Fragestellungen hierzu waren unter anderem: - Ist das Bestandsbauwerk den zukünftigen Belastungen gewachsen? - Sind die ermittelten rechnerischen Defizite durch Verstärkungsmaßnahmen zu beseitigen? - Ist ein Teilrückbau möglich, um vorhandene Bauwerksteile weiter nutzen zu können? Die Berechnungsergebnisse zeigten erhebliche Defizite und die Untersuchungen ergaben, dass Verstärkungsmaßnahmen nicht möglich sind. Auch ein Teilrückbau schied aus. Diese Untersuchungen und Ergebnisse wurden dem Bundesministerium für Verkehr vorgestellt. Die Beteiligten kamen zu dem Ergebnis, dass das Bestandsbauwerk – unabhängig vom 8-streifigen Ausbau der A4 - nicht zukunftsfähig ist und durch einen Ersatzneubau ersetzt werden muss. Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Essen Hatzper Straße 34 45149 Essen T: +49 201 7298 -1 E: vorname.name@autobahn.de www.autobahn.deDie Autobahn GmbH des Bundes · Hansastr. 2 · 47799 Kre- feld An den Vorsitzenden des Regionalrates Köln Herrn Rainer Deppe Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln Deutz-Kalker Straße 18 -26 50679 Köln T: +49 221 299270 E: rheinland@autobahn.de www.autobahn.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum Willi Kolks, -600 19.12.2023 2 2. Wird es ein (externes) Gutachten zur Sanierungsfähigkeit geben? Mit der Vorplanung für den 8-streifigen Ausbau der A 4 zwischen dem AK Köln-Grem- berg und dem AK Köln-Süd wurde eine Ingenieurgemeinschaft beauftragt. Teil dieser Ingenieurgemeinschaft ist ein renommiertes, international tätiges Büro, das auf Großbrücken spezialisiert ist. Die im Rahmen der Vorplanung durchgeführten Berechnungen erfüllen alle Anforderungen, um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können. 3. Ist eine Erweiterung auch im Bestand möglich (Zustand wie früher, jeder Brückenteil 4 Fahrspuren)? Das Bestandsbauwerk erfüllt nicht die Vorgaben der aktuell gültigen Nachrechnungs- Norm, die die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen berücksichtigen muss. Dies gilt auch für eine Nutzung nur für eine Fahrtrichtung. Es ist auch nicht möglich, das Bauwerk entsprechend zu verstärken (siehe 1.). Es ist daher nicht zukunftsfähig und muss ersetzt werden. 4. Gibt es ein Verkehrsgutachten über die zukünftige Verkehrsentwicklung auf der Rodenkirchener Brücke? Das bei a4plus veröffentlichte Gutachten, die „Großräumige Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange“, umfasst den ganzen Raum Köln-Bonn. Unter anderem sind daher auch Bemessungswerte für die Roden- kirchener Brücke enthalten. Die umfangreiche Verkehrsuntersuchung Raum Köln/Bonn erstreckt sich entlang der A61 im Westen, der A3 im Osten, der A1 im Norden sowie der Landesgrenze Rhein- land-Pfalz im Süden. Damit geht der Untersuchungsraum deutlich über den Planungsraum der A4 hinaus. Es berücksichtigt viele Bedarfsplanprojekte (unter anderem auch die Rheinspange 553) und ist daher insbesondere auch als Grundlage für den Ausbau der A4 sehr gut geeignet. 5. Wie umfangreich sind die Eingriffe in privates Eigentum bei der aktuell diskutierten Vorzugsvariante? Zurzeit befindet sich das Projekt in der Planungsphase Entwurfsplanung. Erste Abschätzungen über Eingriffe in privates Eigentum können am Ende der Entwurfs- planung getroffen werden. In der Entwurfsplanung wird die Variante detailliert aus- gearbeitet, optimiert und zu einem technischen Straßenentwurf ausgearbeitet. Dadurch werden sich die letztendlichen Betroffenheiten noch verändern. Endgültige Aussagen zu privaten Betroffenheiten können erst nach der Genehmi- gungsphase getätigt werden. 6. Wie beurteilt der Denkmalschutz die Möglichkeit der Erhaltung der Rodenkirchener Brücke? Die Rodenkirchener Autobahnbrücke ist nicht zukunftsfähig und muss ersetzt werden (siehe 1. und 3.). 3 7. Wie ist der zeitliche Horizont für die weiteren Schritte? Der genehmigte Vorentwurf wird für das Jahr 2027 erwartet. Nach weiteren Planungs- phasen ist die bauliche Umsetzung des Projektes für die Jahre 2034-2039 vorgesehen. 8. Welche politischen Gremien werden im weiteren Verfahren wie beteiligt? Grundsätzlich gibt es bei diesem Projekt ein sehr großes informelles Beteiligungs- spektrum, das weit über die gesetzlich geforderte Beteiligung hinausgeht. Der vorhandene informelle Beteiligungsprozess mit dem Dialogforum, Informations- messen, dem Informationsforum Rheinbrücken Süd und vielem mehr soll beibehalten werden. Die Autobahn GmbH plant darüber hinaus, in der Entwurfsplanung verstärkt An- wohner und direkt Betroffene anzusprechen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Willi Kolks Willi Kolks Leiter der Außenstelle Köln Geschäftsführung Dr. Michael Güntner (Vorsitzender) Gunther Adler Dirk Brandenburger Anne Rethmann Aufsichtsratsvorsitz Oliver Luksic Sitz Berlin AG Charlottenburg HRB 200131 B Steuernummer 29/666/01246 Bankverbindung UniCredit Bank IBAN DE59 2073 0010 3000 2000 10 BIC HYVEDEMM10 Anfrage zur Bundesautobahn A1, AK Bliesheim – AS Euskirchen Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 05.12.2023 1. Auf der Bundesautobahn A1 gibt es in Höhe der Anschlussstelle Weilerswist / Friesheim seit Monaten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. 2. 1. Was ist der Grund für die Beschränkung? 3. 2. Was wird getan, um die Beschränkung möglichst zügig aufheben zu können? 3. Wie ist der zeitliche Horizont für die zu ergreifenden Maßnahmen? Wer ent- scheidet über die (Teil-)Sanierungsfähigkeit der Brücke? Die Fragen 1-3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: In 2021 - nach der Unwetterkatastrophe – wurden auf der A1 bei Km 445,0 in beiden Fahrtrichtungen Fahrbahnabsenkungen festgestellt. Daraufhin wurde Beschilderung mit den Verkehrszeichen „Achtung Bodenwelle“ aufgestellt und in beiden Fahrt- richtungen Geschwindigkeitstrichter 100 / 80 eingerichtet. Zudem wurden in diesem Bereich Bohrkerne entnommen und die Fahrbahn mit einem Tiefensonar befahren. Ein Grund für die Absenkung der Fahrbahn konnte dennoch nicht gefunden werden. Da bis heute auch keine weiteren Zustandsveränderungen an der Fahrbahn- absenkung eingetreten sind, soll die Deckschicht zwischen dem AK Bliesheim und der AS Euskirchen nun in 2024 in beiden Richtungen erneuert werden. Danach kann die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Willi Kolks Willi Kolks Leiter der Außenstelle Köln Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Essen Hatzper Straße 34 45149 Essen T: +49 201 7298 -1 E: vorname.name@autobahn.de www.autobahn.deDie Autobahn GmbH des Bundes · Hansastr. 2 · 47799 Kre- feld An den Vorsitzenden des Regionalrates Köln Herrn Rainer Deppe Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Außenstelle Köln Deutz-Kalker Straße 18 -26 50679 Köln T: +49 221 299270 E: rheinland@autobahn.de www.autobahn.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum Willi Kolks, -600 19.12.2023 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20701 Zukünftige Entwicklung der Bevölkerung und der Privathaushalte im Regierungsbezirk Köln Ergebnisse der Vorausberechnung 2021 - 2050/2070 Gliederung • Einführung • Bevölkerungsvorausberechnung • Annahmen und methodische Weiterentwicklungen • Ergebnisse • Haushaltsmodellrechnung • Methodik • Ergebnisse Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20702 08.12.2023 Einführung (I) • Die Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW liefert Ergebnisse nach einheitlicher Berechnungsmethodik für Land, Kreise/kreisfreie Städte und Gemeinden • Die Bevölkerungsvorausberechnung ist Datengrundlage für anschließende Modellrechnungen (u.a. Haushaltsmodellrechnung, Pflegemodellrechnung) sowie auch für Zwecke der Landes- und Regionalplanung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20703 08.12.2023 Einführung (II) • Bevölkerungsvorausberechnungen schreiben die demografische Entwicklung unter bestimmten Annahmen zu den Geburten, Sterbefällen und Wanderungen in die Zukunft fort • Die Annahmen beruhen überwiegend auf einer Analyse der bisherigen Verläufe der demografischen Komponenten → Daten der Bevölkerungsstatistik • Vorausberechnungen sind keine exakten Vorhersagen, sondern „Wenn- dann-Prognosen“ Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20704 08.12.2023 Eckpunkte der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung • Kohorten-Komponenten-Methode • Ausgangsbevölkerung am 01.01.2021 • Prognosezeitraum: Gemeinden/Kreise → 2050 Land NRW → 2070 • Methodische Weiterentwicklungen: • Integration der Berechnungen auf Gemeindeebene • Berücksichtigung der Wanderungen zwischen Gemeinden innerhalb eines Kreises (Kreisbinnenwanderung) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20705 08.12.2023 Bevölkerungsvorausberechnung 2021 – 2050/2070 – Annahmen – Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20706 08.12.2023 Annahmen: Überblick (I) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20707 08.12.2023 Demographische Komponente Annahmen 2021 Zum Vergleich: Annahmen 2018 Fertilität Geburtenziffer 2021 - 2025: 1,55 Kinder je Frau 2018 – 2020: 1,61 (Total Fertility Rate - TFR) ab 2026: 1,50 Kinder je Frau ab 2021: 1,56 Mortalität Säuglingssterblichkeit konstant konstant (Stützzeitraum 2018 - 2020) (Stützzeitraum 2013 - 2017) Lebenserwartung bei Geburt Anstieg bis 2070 auf: Anstieg bis 2060 auf: 84,5 Jahre (Jungen) 83,5 Jahre (Jungen) 87,7 Jahre (Mädchen) 87,3 Jahre (Mädchen) Annahmen: Überblick (II) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20708 08.12.2023 Demographische Komponente Annahmen 2021 Zum Vergleich: Annahmen 2018 Wanderungen Landesbinnenwanderung konstante Entwicklung konstante Entwicklung (Stützzeitraum 2017 - 2020) (Stützzeitraum 2012 – 2014, 2017) Wanderungen in die/aus den übrigen Bundesländern 2021 - 2025: - 7 000 2018 - 2020: - 12 000 2021 - 2034: - 10 000 (Nettozuwanderung/Wanderungssaldo) ab 2026: - 5 000 ab 2035: - 5 000 Wanderungen in das/aus dem Ausland (Nettozuwanderung/Wanderungssaldo) 2021 - 2025: + 45 000 2018 – 2029: + 70 000 ab 2026: + 55 000 ab 2030: + 60 000 Annahmen: Fertilität (I) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/20709 08.12.2023 1,00 1,05 1,10 1,15 1,20 1,25 1,30 1,35 1,40 1,45 1,50 1,55 1,60 1,65 1,70 1,75 1,80 1,85 1,90 1,95 2,00 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 - 2025 (Durchschnitt 2019+2020) 2026ff. (Durchschnitt 2010 - 2020) Durchschnittliche Kinderzahl je Frau im Regierungsbezirk Köln 2010 - 2020 sowie Annahmen zur Bevölkerungsvorausberechnung 2021 - 2050 Nordrhein-Westfalen Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Stadt Städteregion Aachen Düren, Kreis Rhein-Erft-Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Annahmen: Lebenserwartung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207010 08.12.2023 Lebenserwartung nach Geschlecht*), 2017/2019¹ Annahmen zur Bevölkerungsvorausberechnung 2021-2050 Entwicklung bis 2050 Verwaltungsbezirk Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren Abweichung vom Landesdurchschnitt in Jahren Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich Aachen 83,3 79,2 + 0,5 + 0,8 86,2 82,8 Bonn 83,9 79,5 + 1,1 + 1,2 86,8 83,2 Köln 82,9 78,8 + 0,1 + 0,5 85,8 82,4 Leverkusen 83,8 79,1 + 0,9 + 0,8 86,7 82,8 Aachen (ehem. Kreis) 82,8 78,5 – 0,0 + 0,2 85,7 82,1 Düren 82,2 78,0 – 0,7 – 0,4 85,1 81,6 Rhein-Erft-Kreis 83,0 78,7 + 0,1 + 0,4 85,9 82,4 Euskirchen 82,5 78,4 – 0,4 + 0,1 85,4 82,1 Heinsberg 82,5 78,5 – 0,3 + 0,2 85,4 82,1 Oberbergischer Kreis 82,8 78,1 – 0,1 – 0,3 85,7 81,7 Rhein.-Berg. Kreis 83,9 79,4 + 1,0 + 1,1 86,8 83,1 Rhein-Sieg-Kreis 83,6 79,6 + 0,8 + 1,2 86,5 83,2 Reg.-Bez. Köln 83,1 78,9 + 0,3 + 0,5 86,0 82,5 Nordrhein-Westfalen 82,8 78,3 x x 85,7 82,0 *) Berechnungen durch das LZG NRW; 1) 3-Jahres-Mittelwerte Annahmen: Wanderungen Vergleich der Bevölkerungsvorausberechnung 2021 gegenüber 2018 → Stützzeiträume Gesamtwanderungen (Wanderungssaldo) Beispiele: Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207011 08.12.2023 Gemeinde BVB 2018 Stützzeitraum (Durchschnitt 2013, 2014, 2017) BVB 2021 Stützzeitraum (Durchschnitt 2017-2020) Veränderung 2021 ggü. 2018 Nideggen +19,0 +131,8 ++ [positiver → positiver Wanderungssaldo] Merzenich -6,0 +66,3 ++ [negativer → positiver Wanderungssaldo] Brühl, Stadt +114,0 +18,5 + [positiver → abnehmender positiver Wanderungssaldo] Monschau, Stadt -113,0 -25,0 – [negativer → abnehmend negativer Wanderungssaldo] Sankt Augustin, Stadt 80,7 -105,5 – – [positiver → negativer Wanderungssaldo] Wipperfürth, Stadt -37,0 -64,3 – – [negativer → zunehmend negativer Wanderungssaldo] Entwicklung im gesamten RegBez Köln (Gemeinden) Kategorie Anzahl ++ 36 + 49 – 3 – – 11 Entwicklung der Bevölkerung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207012 08.12.2023 Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207013 08.12.2023 4 476 4 522 4 552 4 563 4 651 4 738 4000 4100 4200 4300 4400 4500 4600 4700 4800 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Köln 2015 bis 2050 (in 1000) RB Köln (BVB 2021-2050) RB Köln (BVB 2018-2040) 2021 -186.000 bzw. -3,9% -6,7 -10,3 Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegungen -12,3 -14,5 4,3 14,2 Wanderungssaldo 14,5 14,5 -2,4 3,9 Veränderung insgesamt 2,1 -0,1 -20 -15 -10 - 5 0 + 5 +10 +15 +20 +25 +30 +35 +40 +45 +50 +55 +60 +65 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 Anzahl in Tsd. Bevölkerungsentwicklung im Regierungsbezirk Köln 2015 bis 2049 nach demografischen Komponenten 2049 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207014 08.12.202315 Bevölkerungsentwicklung 2050 ggü. 2021 (in %) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/2070 08.12.202316 Bevölkerungsentwicklung 2050 ggü. 2021 (in %) Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/2070 Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207017 08.12.2023 Bevölkerungsstand 2040 - Vergleich der Ergebnisse 2021 zu 2018 Regierungsbezirk Köln: -3,9% […] -10 und kleiner -5 bis -10 -5 bis 0 0 bis 5 5 bis 10 10 und größer Häufigkeit 10 13 25 18 18 15 0 5 10 15 20 25 30 Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung2021 ggü. Bevölkerungsvorausberechnung2018 - Bevölkerungsstand zum 01.01.2040, Abweichung in Prozent - Verwaltungsbezirk 01.01.2040 (BVB2021) 01.01.2040 (GMR2018/BVB2018) Veränderung 01.01.2040 (BVB2021) - 01.01.2040 (GMR2018/BVB2018) Veränderung 01.01.2040 (BVB2021) - 01.01.2040 (GMR2018/BVB2018) in % Nideggen, Stadt 10,9 8,2 + 2,6 + 24,4 Schleiden, Stadt 13,9 11,5 + 2,4 + 17,2 Nettersheim 8,4 6,9 + 1,4 + 17,2 Merzenich 10,3 8,7 + 1,6 + 15,8 Mechernich, Stadt 30,5 26,0 + 4,5 + 14,7 Heimbach, Stadt 4,2 3,6 + 0,6 + 14,6 Monschau, Stadt 11,6 9,9 + 1,7 + 14,4 Bornheim, Stadt 50,2 55,5 - 5,4 - 10,7 Alfter 23,0 25,5 - 2,5 - 10,9 Köln, krfr. Stadt 1 118,2 1 251,1 - 132,9 - 11,9 Meckenheim, Stadt 24,1 27,3 - 3,2 - 13,1 Sankt Augustin, Stadt 53,7 60,8 - 7,1 - 13,2 Inden 8,0 9,2 - 1,2 - 15,2 Frechen, Stadt 51,1 58,9 - 7,8 - 15,3 Würselen, Stadt 37,3 43,9 - 6,6 - 17,8 Hürth, Stadt 61,6 74,5 - 12,9 - 20,9 Weilerswist 18,6 22,6 - 4,0 - 21,7 Entwicklung der Privathaushalte Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207018 08.12.2023 Haushaltsmodellrechnung – Methodik (I) Eckpunkte • Ermittlung der zukünftigen Anzahl und Struktur der Privathaushalte • Definition: Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung einschließlich der Personen mit Nebenwohnsitz • Datenbasis: a) Ergebnisse Bevölkerungsvorausberechnung b) Ergebnisse des Mikrozensus • Kleinste räumliche Ebene: Kreise/kreisfreie Städte • Prognosezeitraum: 2021 - 2050/2070 Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207019 08.12.2023 Haushaltsmodellrechnung – Methodik (II) Haushaltsmodellrechnung 2018 und 2021 → gleiche Berechnung • Ermittlung von alters- und geschlechtsspezifischen Quoten („Haushaltsmitgliederquoten“) für die Haushaltstypen (1-, 2-, 3- sowie 4 und mehr-Personenhaushalte aus dem Mikrozensus (räumliche Ebene: Kreise/kreisfreie Städte) • Festlegung konstanter Quoten für den Prognosezeitraum → Annahme gleichbleibender Haushaltsbildungsprozesse in der Zukunft • Zukünftige Personenzahlen in privaten Haushalten ergeben sich durch Multiplikation der Quoten mit den korrespondierenden Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207020 08.12.2023 Haushaltsmodellrechnung – Methodik (III) Unterschiede zwischen den Ergebnissen 2018 und 2021: • Aktualisierung der Datengrundlage: Berechnung der Haushaltsstrukturen aus dem Mikrozensus (MZ) • Haushaltsmodellrechnung 2018 → MZ Jahre 2016+2017 • Haushaltsmodellrechnung 2021 → MZ Jahre 2018+2019 → z.T. unterschiedliche Haushaltsstrukturen, die als Basis in die Berechnungen eingehen → zusammen mit den unterschiedlichen Ergebnissen aus der Bevölkerungsvorausberechnung als Basis resultieren andere Ergebnisse Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207021 08.12.2023 2,1 1,3 -3,7 6,8 7,7 3,6 3,9 1,3 1,6 6,3 10,7 2,0 4,1 0,2 -6,0 -4,0 -2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 Rhein-Sieg-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Kreis Rhein-Erft-Kreis Düren, Kreis ehem. Kreis Aachen Leverkusen, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Aachen, krfr. Stadt Regierungsbezirk Köln Nordrhein-Westfalen Zahl der Privathaushalte - Veränderung 2050 gegenüber 2021 (in %) 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207022 2,13 2,08 2,13 2,15 2,12 2,14 2,09 2,12 1,93 1,83 1,92 1,70 2,00 2,02 2,06 2,04 2,07 2,07 2,05 2,10 2,04 2,07 1,91 1,81 1,89 1,71 1,95 1,98 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 Rhein-Sieg-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Kreis Rhein-Erft-Kreis Düren, Kreis ehem. Kreis Aachen Leverkusen, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Aachen, krfr. Stadt Regierungsbezirk Köln Nordrhein-Westfalen Entwicklung der durchschnittlichen Haushaltsgröße 2021 gegenüber 2050 (Personen je Haushalt) 2050 2021 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207023 0 20 40 60 80 100 Rhein-Sieg-Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Oberbergischer Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Kreis Rhein-Erft-Kreis Düren, Kreis Kreis Aachen Leverkusen, krfr. Stadt Köln, krfr. Stadt Bonn, krfr. Stadt Aachen, krfr. Stadt Regierungsbezirk Köln Nordrhein-Westfalen 35,5 35,9 37,3 33,8 37,3 35,2 37,7 35,2 45,6 50,4 48,9 58,5 42,6 41,2 36,7 37,8 35,0 38,9 35,3 36,7 36,6 38,6 33,3 30,1 28,2 25,1 33,6 34,4 13,7 13,3 13,4 13,5 12,4 14,7 13,2 12,4 9,8 9,5 11,3 8,1 11,8 11,9 14,1 13,0 14,3 13,8 15,0 13,4 12,3 13,8 11,3 9,9 11,7 8,3 12,1 12,5 Privathaushalte 2021 und 2050 nach Haushaltgröße (Anteile in %) 1 2 3 4 und mehr2021 0 20 40 60 80 100 37,6 37,5 39,0 36,7 40,3 36,7 39,9 37,3 46,3 50,9 49,6 58,4 44,0 42,6 37,2 38,1 35,6 39,1 34,8 36,6 36,2 38,3 33,3 30,7 29,0 25,1 33,8 34,5 12,3 12,2 12,2 11,9 11,1 13,9 12,3 11,4 9,4 9,0 10,5 8,1 10,9 11,1 12,8 12,2 13,1 12,4 13,8 12,8 11,6 13,0 11,0 9,3 10,8 8,4 11,3 11,8 2050 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207024 Veröffentlichungen Bevölkerungsvorausberechnung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207025 08.12.2023 • Statistik kompakt: https://www.it.nrw/bevoelkerungsv orausberechnung-fuer-nrw • Landesdatenbank NRW: → für alle kreisfreien Städte und Kreise: https://www.landesdatenbank.nrw.d e/ldbnrw/online?operation=statistic &code=12421 → für alle Gemeinden: https://www.landesdatenbank.nrw.d e/ldbnrw/online?operation=statistic &code=12422 Veröffentlichungen Haushaltsmodellrechnung Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207026 08.12.2023 • Statistik kompakt: https://www.it.nrw/haushaltsmodellrec hnung-fuer-nrw • Landesdatenbank NRW: → für alle kreisfreien Städte und Kreise: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldb nrw/online?operation=statistic&code=12 421 08.12.2023Bevölkerungsvorausberechnung NRW 2021 - 2050/207027 Thomas Müller S4-1 Service Bevölkerung Telefon: 0211 9449-2944 E-Mail: thomas.mueller@it.nrw.de oder bevoelkerung@it.nrw.de Kontakt
Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 5/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Denise Viola Telefon 0221-147 2788 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 16.02.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 23.02.2024 3. TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 08.12.2023 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 13. Sitzung. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift mit Anlagen 08.12.23
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- RR 5/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 23.02.2024
- Erstellt
- 02.02.2024 14:01