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V/0619/2022

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Verstetigung der Kfz-Parkregelungen

Vorlagen 05.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 15.11.2022, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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V_0619_2022_Anlage1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4736 Zeichen

V/0619/2022 
V/0619/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Verstetigung der Kfz-Parkregelungen 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die seit 2021 geltenden und zunächst als Interimslösung angeordneten Kfz-Parkregelungen 
auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße werden verstetigt ( Anlage 1 – Beschilde-
rungsplan).   
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der 
Fahrradstraße sowie im Quartier zu prüfen. 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat am 17.6.2021 die Einrichtung von zunächst befristeten Kfz-
Halteverboten auf der südlichen Straßenseite der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße beschlos-
sen (vgl. Vorlage V/0459/2021). Dabei handelt es sich, abweichend von den geltenden Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen, um einen Kompromiss für die spezifische baulich-räumliche Situation. Der 
Gehweg auf nördlicher Seite wird durch parkende Kraftfahrzeuge auf 1,15 m eingeschränkt, während 
der Gehweg auf südlicher S eite in voller Breite zur Verfügung steht. Außerhalb der Baumscheiben 
lässt der Gehweg auf südlicher Seite mit ca. 2,35 m Platz für das Begegnen der zu Fuß Gehenden.  
 
Dem war ein intensiver Abstimmungs- und Beteiligungsprozess mit der Öffentlichkeit – insbesondere 
mit den Anliegerinnen und Anliegern – vorausgegangen.  
 
Abb. 1: Südliches Halteverbot / Aufgesatteltes Parken auf der Nordseite als Kompromisslösung  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
03.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Oeinck 
Telefon: 492-6582 
OeinckP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0619/2022 
Um die verkehrlichen Auswirkungen der Kompromisslösung einordnen zu können, wurden seit Som-
mer 2021 intensive Vorher- und Nachher-Erhebungen durchgeführt. Mittels dieser Erhebungen lässt 
sich belegen, dass die Kfz -Halteverbote auf der Fahrradstraße beachtet werden und die Verlage-
rungseffekte im Quartier verträglich sind. Etwaige Bedenken zu möglichen, nicht hinnehmbaren Aus-
wirkungen auf die unmittelbar angrenzenden Nachbarstraßen haben sich nicht bewahrheitet (Anlage 
2 – Ergebnisse der Parkraumerhebung). 
 
Die Prüfung der Verwaltung zur Einrichtung eines Kfz-Stellplatzes für Menschen mit Behinderung hat 
ergeben, dass dieser Stellplatz direkt gegenüber der Physiotherapiepraxis in Höhe der Hausnummer 
4 auf der Nordseite baulich angelegt und ausgewiesen werden könnte. Die von der Praxis vorge-
schlagene, alternative Einrichtung des Stellplatzes unmittelbar vor der Praxis auf südlicher Straßen-
seite ist dagegen leider nicht möglich, da hierdurch eine Engstelle / Barriere auf der Fahrradstraße 
geschaffen würde. Auch eingeschränkte Halteverbote kommen an dieser Stelle nicht in Frage. Denn 
gemäß der Verwaltungsvorschrift 118 zu § 46 StVO dürften schwerbehinderte Menschen mit außer-
gewöhnlicher Gehbehinderung an der Stelle bis zu drei Stunden parken, was dem intendierten kurz-
zeitigen Ein- und Aussteigen widerspricht. 
Nach konstruktivem Austausch und Abstimmung mit der Praxis schlägt die Verwaltung vor, zunächst 
auf die bauliche Einrichtung des Stellplatzes zu verzichten. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt 
ein Bedarf entwickeln, ließe sich die skizzierte Baumaßnahme auf der Nordseite kurzfristig umsetzen. 
 
Neben der Evaluation der verkehrlichen Auswirkungen wurde ein besonderer Fokus auf die Akzep-
tanz der Maßnahme gelegt. Um ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu erhalten, hat die Verwal-
tung einen Infostand am 3. September auf dem Hiltruper Wochenm arkt eingerichtet, Postwurfsen-
dungen mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme verteilt, einen Quartiers -Spaziergang mit Anliege-
rinnen und Anliegern am 28. September durchgeführt und Gespräche mit den Leitungen sowie der 
Schülerschaft der angrenzenden Schule n geführt (Anlage 3 – Dokumentation der Beteiligung). Es 
zeichnete sich ein sehr breiter Konsens ab, die derzeit geltende Verkehrsregelung zu verstetigen. 
Darüber hinaus gab es einige ergänzende Verbesserungsvorschläge für das Quartier, z. B. Maßnah-
men zur  Verkehrsberuhigung (Dialogdisplay, Fahrbahnschwellen), Freihalten von Knotenpunkten, 
Einbahnstraßensystem aufgrund reduzierter Begegnungsmöglichkeiten in den Nebenstraßen, die die 
Verwaltung hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung prüfen wird. Diese sind aber im Ergebnis für die 
Entscheidung zur Verstetigung der angeordneten Kfz -Parkregelungen auf der Fahrradstraße nicht 
relevant. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Beschilderungsplan 
Anlage 2: Ergebnisse der Parkraumerhebung 
Anlage 3: Dokumentation der Beteiligung

V_0619_2022_Anlage1

20 Zeichen

Anlage 1 V/0459/2021

Anlage A

1999 Zeichen

Anlage A zur V/0619/2022 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat am 17.6.2021 die Einrichtung von zunächst befristeten 
Kfz-Halteverboten auf der südlichen Straßenseite der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße 
beschlossen (vgl. Vorlage V/0459/2021). Um die verkehrlichen Auswirkungen der Kompromisslö-
sung einordnen zu können, wurden seit Sommer 2021 intensive Vorher- und Nachher-
Erhebungen durchgeführt. Nun sollen die Halteverbote verstetigt werden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet: „Verstetigung der Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes auf der Fahr-
radstraße Max-Winkelmann-Straße zur Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs“. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

V_0619_2022_Anlage3

3935 Zeichen

Fahrradstraße   
Max-Winkelmann-Straße 
 
Dokumentation der Beteiligung: 
September / Oktober 2022 
 
 
  
  
Info- und Beteiligungsangebote zur Max-Winkelmann-Straße (Fotos: Stadt Münster)  
Anlage 3 zur Vorlage V/0619/2022

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung 
Seite 2 von 4 
 
ANLASS 
Um die breite Öffentlichkeit und insbesondere die Anliegerinnen und Anlieger der Max -Win-
kelmann-Straße über die Ergebnisse der verkehrlichen Evaluation zu informieren und ein Mei-
nungsbild zur Umgestaltung der Fahrradstraße einzuholen, ist die Verwaltung mit insgesamt 
drei niederschwelligen Formaten vor Ort gewesen. 
 
INFOSTAND auf dem Wochenmarkt Hiltrup | 3. September 2022 
Mit einem Infostand auf dem Hiltruper Wochenmarkt am 3. September konnten Mitarbeitende 
der Stadtverwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog kommen. Bei den zahl-
reich geführten Gesprächen haben viele Menschen die Qualitätsstandards an Münsteraner 
Fahrradstraßen grundsätzlich begrüßt und die Vorteile insbesondere für junge Familien und 
mobilitätseingeschränkte Personen herausgehoben. Gleichzeitig wurde kontrovers über das 
Kfz-Parken diskutiert. Bei der überwiegenden Mehrheit bestand Konsens, dass die einseitigen 
Halteverbote an der Max-Winkelmann-Straße aufgrund der besonderen örtlichen Situation ei-
nen guten Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmenden darstellen.  
  
Informationsangebot auf dem Hiltruper Wochenmarkt (Fotos Stadt Münster)

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung 
Seite 3 von 4 
 
 
 
QUARTIERSSPAZIERGANG | 28. September 2022 
Anfang September hat die Stadtverwaltung per Postwurfsendung im Quartier ein Informations-
faltblatt mit Angaben zu den regelmäßig durchgeführten Parkraumerhebungen verteilt und alle 
interessierten Anwohnerinnen und Anwohner zu einem gemeinsamen Quartiersspa ziergang 
am 28. September eingeladen. Es haben knapp 25 Personen an dem Quartiersspaziergang 
teilgenommen und konkrete Hinweise zur Verbesserung der Verkehrssituation gegeben. Auch 
hier zeigte sich während eines sehr konstruktiven Austausches, dass eine große Mehrheit die 
einseitigen Halteverbote an der Max-Winkelmann-Straße begrüßt. 
  
Quartiersspaziergang mit der Anwohnerschaft (Fotos Stadt Münster)

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung 
Seite 4 von 4 
 
 
 
Beteiligung des SCHULZENTRUMS | 26.Oktober 2022 
Die Max-Winkelmann-Straße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schulzentrum und dem 
Hiltruper Bahnhof. Besonders zu Stoßzeiten wird das Teilstück von vielen Schülerinnen und 
Schülern genutzt. Um ein aussagekräftiges Meinungsbild zur Umgestaltung der Fahrradstraße 
zu erhalten, hat die Stadtverwaltung deshalb alle Schulen des Schulzentrums kontaktiert und 
um Rückmeldungen gebeten. Daraus folgte ein Gespräch mit der Schulpflegschaft der Haupt-
schule Hiltrup sowie ein intensiver Vor-Ort-Austausch mit der Schülervertretung (SV) des Im-
manuel-Kant-Gymnasiums. Hier konnten alle Klassen repräsentiert werden. Zusammenfas-
send kann festgehalten werden, dass die bislang umgesetzten Maßnahmen auf der Max-Win-
kelmann-Straße vollumfänglich begrüßt werden. Sowohl der Schulpfl egschaft, als auch den 
Kindern und Jugendlichen  der SV ist besonders wichtig, dass auf Radinfrastruktur  wie der 
Max-Winkelmann-Straße sicher auf einer glatten sowie gepflegten Oberfläche gefahren wer-
den kann und viel Raum zur Verfügung steht. Diese Kriterien seien mit der Umgestaltung der 
Max-Winkelmann-Straße verbessert worden. Zugleich wird eine größere Rücksichtnahme ein-
gefordert, da gerade zu Stoßzeiten viele Verkehrsteilnehmende unterwegs sind (Fuß, Rad und 
Kfz). Radfahrende fühlen sich oftmals von Autofahrenden bedrängt, da diese teilweise weiter-
hin zu schnell sowie zu nah (auf-)fahren und zum Teil auch gefährliche Überholmanöver star-
ten. Hier wünschen sich einige der Schülerinnen und Schüler weitere Maßnahmen.

V_0619_2022_Anlage2

1491 Zeichen

Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße
Kfz-Parken im Quartier
Max-Winkelmann-Straße
Parkmöglichkeiten
• VOR Einführung des einseitigen 
Halteverbots: 70
• NACH Einführung des einseitigen 
Halteverbots: 50 
Anzahl der parkenden PKW
Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 40 
(max. 50)
Ø zwei Zählungen November 2021: 40
Ø zwei Zählungen April 2022: 40
Parkmöglichkeiten: 44 
Anzahl der parkenden PKW
Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 23 
(max. 30)
Ø zwei Zählungen November 2021: 25
Ø zwei Zählungen April 2022: 25
Am Klosterwald
Parkmöglichkeiten: 33 
Anzahl der parkenden PKW
Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 19 
(max. 21)
Ø zwei Zählungen November 2021: 19
Ø zwei Zählungen April 2022: 21
Leibnizstraße
Parkmöglichkeiten: 62 
Anzahl der parkenden PKW
Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 36 
(max. 48)
Ø zwei Zählungen November 2021: 30
Ø zwei Zählungen April 2022: 42
Hanses-Ketteler-Straße
Parkmöglichkeiten: 79 
Anzahl der parkenden PKW
Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 34 
(max. 50)
Ø zwei Zählungen November 2021: 25
Ø zwei Zählungen April 2022: 40
Heideggerstraße
Für das Quartier südlich der Marktallee – zwischen Schulzentrum und Bahnhaltepunkt – ist die Kfz-Parksituation erhoben worden. 
Ergebnis: Sowohl vor (Oktober 2021) als auch nach (ab November 2021) der Einführung der Fahrradstraßen-Standards mit 
einem einseitigen Halteverbot sind Parkraumkapazitäten vorhanden. 
Bedeutung der Abkürzungen und Zeichen:
max. = maximal
Ø = Durchschnitt
Anlage 2 zur Vorlage V/0619/2022
Amt für Mobilität  
und Tiefbau

Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Max-Winkelmann-Straße
  • Leibnizstraße
  • Hanses-Ketteler-Straße
  • Heideggerstraße
  • Marktallee
  • Am Klosterwald

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0619/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2022
Erstellt
05.10.2022 13:51