V/0619/2022
Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Verstetigung der Kfz-Parkregelungen
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Beschlussvorlage
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V/0619/2022 V/0619/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Verstetigung der Kfz-Parkregelungen Beratungsfolge 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die seit 2021 geltenden und zunächst als Interimslösung angeordneten Kfz-Parkregelungen auf der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße werden verstetigt ( Anlage 1 – Beschilde- rungsplan). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Fahrradstraße sowie im Quartier zu prüfen. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat am 17.6.2021 die Einrichtung von zunächst befristeten Kfz- Halteverboten auf der südlichen Straßenseite der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße beschlos- sen (vgl. Vorlage V/0459/2021). Dabei handelt es sich, abweichend von den geltenden Qualitätsstan- dards für Fahrradstraßen, um einen Kompromiss für die spezifische baulich-räumliche Situation. Der Gehweg auf nördlicher Seite wird durch parkende Kraftfahrzeuge auf 1,15 m eingeschränkt, während der Gehweg auf südlicher S eite in voller Breite zur Verfügung steht. Außerhalb der Baumscheiben lässt der Gehweg auf südlicher Seite mit ca. 2,35 m Platz für das Begegnen der zu Fuß Gehenden. Dem war ein intensiver Abstimmungs- und Beteiligungsprozess mit der Öffentlichkeit – insbesondere mit den Anliegerinnen und Anliegern – vorausgegangen. Abb. 1: Südliches Halteverbot / Aufgesatteltes Parken auf der Nordseite als Kompromisslösung Amt für Mobilität und Tiefbau 03.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6582 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0619/2022 Um die verkehrlichen Auswirkungen der Kompromisslösung einordnen zu können, wurden seit Som- mer 2021 intensive Vorher- und Nachher-Erhebungen durchgeführt. Mittels dieser Erhebungen lässt sich belegen, dass die Kfz -Halteverbote auf der Fahrradstraße beachtet werden und die Verlage- rungseffekte im Quartier verträglich sind. Etwaige Bedenken zu möglichen, nicht hinnehmbaren Aus- wirkungen auf die unmittelbar angrenzenden Nachbarstraßen haben sich nicht bewahrheitet (Anlage 2 – Ergebnisse der Parkraumerhebung). Die Prüfung der Verwaltung zur Einrichtung eines Kfz-Stellplatzes für Menschen mit Behinderung hat ergeben, dass dieser Stellplatz direkt gegenüber der Physiotherapiepraxis in Höhe der Hausnummer 4 auf der Nordseite baulich angelegt und ausgewiesen werden könnte. Die von der Praxis vorge- schlagene, alternative Einrichtung des Stellplatzes unmittelbar vor der Praxis auf südlicher Straßen- seite ist dagegen leider nicht möglich, da hierdurch eine Engstelle / Barriere auf der Fahrradstraße geschaffen würde. Auch eingeschränkte Halteverbote kommen an dieser Stelle nicht in Frage. Denn gemäß der Verwaltungsvorschrift 118 zu § 46 StVO dürften schwerbehinderte Menschen mit außer- gewöhnlicher Gehbehinderung an der Stelle bis zu drei Stunden parken, was dem intendierten kurz- zeitigen Ein- und Aussteigen widerspricht. Nach konstruktivem Austausch und Abstimmung mit der Praxis schlägt die Verwaltung vor, zunächst auf die bauliche Einrichtung des Stellplatzes zu verzichten. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Bedarf entwickeln, ließe sich die skizzierte Baumaßnahme auf der Nordseite kurzfristig umsetzen. Neben der Evaluation der verkehrlichen Auswirkungen wurde ein besonderer Fokus auf die Akzep- tanz der Maßnahme gelegt. Um ein möglichst umfassendes Meinungsbild zu erhalten, hat die Verwal- tung einen Infostand am 3. September auf dem Hiltruper Wochenm arkt eingerichtet, Postwurfsen- dungen mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme verteilt, einen Quartiers -Spaziergang mit Anliege- rinnen und Anliegern am 28. September durchgeführt und Gespräche mit den Leitungen sowie der Schülerschaft der angrenzenden Schule n geführt (Anlage 3 – Dokumentation der Beteiligung). Es zeichnete sich ein sehr breiter Konsens ab, die derzeit geltende Verkehrsregelung zu verstetigen. Darüber hinaus gab es einige ergänzende Verbesserungsvorschläge für das Quartier, z. B. Maßnah- men zur Verkehrsberuhigung (Dialogdisplay, Fahrbahnschwellen), Freihalten von Knotenpunkten, Einbahnstraßensystem aufgrund reduzierter Begegnungsmöglichkeiten in den Nebenstraßen, die die Verwaltung hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirkung prüfen wird. Diese sind aber im Ergebnis für die Entscheidung zur Verstetigung der angeordneten Kfz -Parkregelungen auf der Fahrradstraße nicht relevant. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Beschilderungsplan Anlage 2: Ergebnisse der Parkraumerhebung Anlage 3: Dokumentation der Beteiligung
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Anlage 1 V/0459/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0619/2022 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat am 17.6.2021 die Einrichtung von zunächst befristeten Kfz-Halteverboten auf der südlichen Straßenseite der Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße beschlossen (vgl. Vorlage V/0459/2021). Um die verkehrlichen Auswirkungen der Kompromisslö- sung einordnen zu können, wurden seit Sommer 2021 intensive Vorher- und Nachher- Erhebungen durchgeführt. Nun sollen die Halteverbote verstetigt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Verstetigung der Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes auf der Fahr- radstraße Max-Winkelmann-Straße zur Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs“. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
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Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße Dokumentation der Beteiligung: September / Oktober 2022 Info- und Beteiligungsangebote zur Max-Winkelmann-Straße (Fotos: Stadt Münster) Anlage 3 zur Vorlage V/0619/2022 Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung Seite 2 von 4 ANLASS Um die breite Öffentlichkeit und insbesondere die Anliegerinnen und Anlieger der Max -Win- kelmann-Straße über die Ergebnisse der verkehrlichen Evaluation zu informieren und ein Mei- nungsbild zur Umgestaltung der Fahrradstraße einzuholen, ist die Verwaltung mit insgesamt drei niederschwelligen Formaten vor Ort gewesen. INFOSTAND auf dem Wochenmarkt Hiltrup | 3. September 2022 Mit einem Infostand auf dem Hiltruper Wochenmarkt am 3. September konnten Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog kommen. Bei den zahl- reich geführten Gesprächen haben viele Menschen die Qualitätsstandards an Münsteraner Fahrradstraßen grundsätzlich begrüßt und die Vorteile insbesondere für junge Familien und mobilitätseingeschränkte Personen herausgehoben. Gleichzeitig wurde kontrovers über das Kfz-Parken diskutiert. Bei der überwiegenden Mehrheit bestand Konsens, dass die einseitigen Halteverbote an der Max-Winkelmann-Straße aufgrund der besonderen örtlichen Situation ei- nen guten Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmenden darstellen. Informationsangebot auf dem Hiltruper Wochenmarkt (Fotos Stadt Münster) Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung Seite 3 von 4 QUARTIERSSPAZIERGANG | 28. September 2022 Anfang September hat die Stadtverwaltung per Postwurfsendung im Quartier ein Informations- faltblatt mit Angaben zu den regelmäßig durchgeführten Parkraumerhebungen verteilt und alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner zu einem gemeinsamen Quartiersspa ziergang am 28. September eingeladen. Es haben knapp 25 Personen an dem Quartiersspaziergang teilgenommen und konkrete Hinweise zur Verbesserung der Verkehrssituation gegeben. Auch hier zeigte sich während eines sehr konstruktiven Austausches, dass eine große Mehrheit die einseitigen Halteverbote an der Max-Winkelmann-Straße begrüßt. Quartiersspaziergang mit der Anwohnerschaft (Fotos Stadt Münster) Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße: Dokumentation der Beteiligung Seite 4 von 4 Beteiligung des SCHULZENTRUMS | 26.Oktober 2022 Die Max-Winkelmann-Straße ist eine wichtige Verbindung zwischen Schulzentrum und dem Hiltruper Bahnhof. Besonders zu Stoßzeiten wird das Teilstück von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt. Um ein aussagekräftiges Meinungsbild zur Umgestaltung der Fahrradstraße zu erhalten, hat die Stadtverwaltung deshalb alle Schulen des Schulzentrums kontaktiert und um Rückmeldungen gebeten. Daraus folgte ein Gespräch mit der Schulpflegschaft der Haupt- schule Hiltrup sowie ein intensiver Vor-Ort-Austausch mit der Schülervertretung (SV) des Im- manuel-Kant-Gymnasiums. Hier konnten alle Klassen repräsentiert werden. Zusammenfas- send kann festgehalten werden, dass die bislang umgesetzten Maßnahmen auf der Max-Win- kelmann-Straße vollumfänglich begrüßt werden. Sowohl der Schulpfl egschaft, als auch den Kindern und Jugendlichen der SV ist besonders wichtig, dass auf Radinfrastruktur wie der Max-Winkelmann-Straße sicher auf einer glatten sowie gepflegten Oberfläche gefahren wer- den kann und viel Raum zur Verfügung steht. Diese Kriterien seien mit der Umgestaltung der Max-Winkelmann-Straße verbessert worden. Zugleich wird eine größere Rücksichtnahme ein- gefordert, da gerade zu Stoßzeiten viele Verkehrsteilnehmende unterwegs sind (Fuß, Rad und Kfz). Radfahrende fühlen sich oftmals von Autofahrenden bedrängt, da diese teilweise weiter- hin zu schnell sowie zu nah (auf-)fahren und zum Teil auch gefährliche Überholmanöver star- ten. Hier wünschen sich einige der Schülerinnen und Schüler weitere Maßnahmen.
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Fahrradstraße Max-Winkelmann-Straße Kfz-Parken im Quartier Max-Winkelmann-Straße Parkmöglichkeiten • VOR Einführung des einseitigen Halteverbots: 70 • NACH Einführung des einseitigen Halteverbots: 50 Anzahl der parkenden PKW Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 40 (max. 50) Ø zwei Zählungen November 2021: 40 Ø zwei Zählungen April 2022: 40 Parkmöglichkeiten: 44 Anzahl der parkenden PKW Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 23 (max. 30) Ø zwei Zählungen November 2021: 25 Ø zwei Zählungen April 2022: 25 Am Klosterwald Parkmöglichkeiten: 33 Anzahl der parkenden PKW Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 19 (max. 21) Ø zwei Zählungen November 2021: 19 Ø zwei Zählungen April 2022: 21 Leibnizstraße Parkmöglichkeiten: 62 Anzahl der parkenden PKW Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 36 (max. 48) Ø zwei Zählungen November 2021: 30 Ø zwei Zählungen April 2022: 42 Hanses-Ketteler-Straße Parkmöglichkeiten: 79 Anzahl der parkenden PKW Ø zwei Zähltage Oktober 2021: 34 (max. 50) Ø zwei Zählungen November 2021: 25 Ø zwei Zählungen April 2022: 40 Heideggerstraße Für das Quartier südlich der Marktallee – zwischen Schulzentrum und Bahnhaltepunkt – ist die Kfz-Parksituation erhoben worden. Ergebnis: Sowohl vor (Oktober 2021) als auch nach (ab November 2021) der Einführung der Fahrradstraßen-Standards mit einem einseitigen Halteverbot sind Parkraumkapazitäten vorhanden. Bedeutung der Abkürzungen und Zeichen: max. = maximal Ø = Durchschnitt Anlage 2 zur Vorlage V/0619/2022 Amt für Mobilität und Tiefbau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Max-Winkelmann-Straße
- Leibnizstraße
- Hanses-Ketteler-Straße
- Heideggerstraße
- Marktallee
- Am Klosterwald
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Details
- Aktenzeichen
- V/0619/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 13:51