Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Stadt Euskirchen vom 30.08.2009 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Beschlussvorlage 244/2009 vom 03.09.2009
Stand: Am 03.09.2009 im Wahlausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beschlussvorlage (Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Stadt Euskirchen vom 30.08.2009 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO))
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