V/0681/2010
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine, hier: Baubeginn und städtische Förderung
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Beschlussvorlage
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V/0681/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine; hier: Baubeginn und städtische Förderung Beratungsfolge 02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.11.2010 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung 1. unter den Vorbehalten nach Ziffer 1.2 bis 1.4 die Genehmigung des förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für - die vom RFV Hiltrup e. V. geplante Reithallensanierung (ca. 14.000 € Fi- nanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 09.09.2010, - den vom SC Hansa Münster e. V. geplanten Ausbau des Bootsgestells (ca. 1.000 € Finanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 20.09.2010, - die vom SC Hansa Münster e. V. geplante Wegsanierung (ca. 1.000 € Fi- nanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 20.09.2010, - die vom THC Münster e. V. geplante Sanierung des Heizöltanks im Clubhaus (ca. 3.100 € Finanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 14.09.2010. 1.1 Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragte Sportförderung unbeeinflusst. 1.2 Die Sportvereine müssen sich eigen verantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für die geplanten Bau- maßnahmen zu erhalten. 1.3 Die Sportvereine müssen die geplanten Baumaßnahmen sachgemäß durch- Vorlagen-Nr.: V/0681/2010 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 19.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage Die Stadt Münster beschließt nach ihrer Sportförderrichtlinie - 2 - V/0681/2010 führen und die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie müssen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 1.4 Die Stadt Münster verbindet ihre Genehmigung zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn mit keiner Bewertung der Vereinsanträge auf Sportförderung. Es ist offen, wann und mit welchem Ergebnis sie über die von den Sportvereinen beantragte Sportförderung entscheiden wird. 2. Die Stadt Münster bewilligt folgenden neun SSB-Mitgliedsvereinen, die bis 28.02.2010 städtische Sportförderung für ihre Vereinsbaumaßnahmen bean- tragten, als Maximalförderung insgesamt 25.200 € Baukostenzuschuss und 2.700 € Zuschuss zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte Nr. Verein Maßnahme Vorauss. Aufwand Bau- kosten- Zuschuss Zuschuss Soz.-int. 1 BSV Roxel Bau einer Ballwand auf der Tennisanlage 1.600 € 800 € 300 € 2 Eisenbah- ner- Sportverein Verlagerung der Stromver- sorgung von der Sport- zur Kegelhalle 10.000 € 5.000 € 300 € 3 FC Gieven- beck Einbau einer Anzeigentafel in der Peter-Demling-Halle, Sportpark Hensenstraße 4.000 € 2.000 € 300 € 4 FC Gieven- beck Sanierung der Beleuchtung Peter-Demling-Halle, Sport- park Hensenstraße 2.000 € 1.000 € 300 € 5 FC Gieven- beck Neubau einer Bouleanlage im Sportpark Hensenstraße 8.000 € 4.000 € 300 € 6 Hiltruper Segelclub Sanierung der Heizung im Clubhaus 4.000 € 2.000 € 300 € 7 Tennis- und Hockeyclub Sanierung der Beregnungs- anlage (Tennisanlage) 6.300 € 3.150 € 300 € 8 Tennis- und Hockeyclub Sanierung der Duschen im Tennisheim 8.500 € 4.250 € 300 € 9 TuS Hiltrup Bau eines Unterstands im Sportzentrum Hiltrup-Ost 6.000 € 3.000 € 300 € S u m m e 50.400 € 25.200 € 2.700 € 3. Die Stadt Münster zahlt dem Eisenb ahner-Sportverein (Beschlusspunkt 2., lfd. Nr. 2) die Zuschüsse erst, wenn er die mindestens 25-jährige Sicherung seiner Sportanlagen für Sportzwecke nachweist. 4. Die Stadt Münster behält sich vor, die bewilligten Zuschüsse von den vor- stehenden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Vorberei- tung, Durchführung, Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zuschuss- relevante Änderungen ergeben. Finanzierung 5.1 Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlüsse zum förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn nach Beschlusspunkt Ziffer 1. keine Kosten. 5.2 Die Haushaltsmittel zur Finanzierung der 25.200 € Baukostenzuschüsse und - 3 - V/0681/2010 2.700 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit gemäß Beschlusspunkt Ziffer 2. stehen im Haushaltsplan 2010 bei der Pro- duktgruppe 0801, Sportentwicklung, Sportanlagen und Sportstätten in der Zeile 15: Transferaufwendungen – zur Verfügung. Begründung: 1. Vereinsbaumaßnahmen und Termine – förderungsunschädlicher vorzeiti- ger Baubeginn Wenn Sportvereine auf ihren Sportanlagen städtisch geförderte Baumaßnahmen pla- nen, müssen sie das Verfahren der Sportförderrichtlinie einhalten. Danach dürfen die Baumaßnahmen erst starten, nachdem die Bezirksvertretungen zum Förderantrag an- gehört wurden und der Sportausschuss darüber entschied. Für die Sportvereine ent- stehen Zeitprobleme, wenn sie auf diese politische Beratung und Entscheidung warten müssen. Um das Verfahren zu erleichtern, kann der Sportausschuss die Abfolge von Zuschuss- entscheidung und Baubeginn aufheben, indem er den Sportvereinen den förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, wenn alle Fördervoraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie vorliegen. Unabhängig von der Genehmigung zum Bau- beginn bleibt es beim ursprünglichen Verfahren und Zeitplan für den Zuschussbe- schluss. Der Sportausschuss kommt mit der Genehmigung zum Baubeginn den Sport- vereinen entgegen ohne die Zuschussentscheidung der Stadt Münster zu beeinflussen. Das bringt den Sportvereinen zeitliche Vorteile, der Stadt keine Nachteile. RFV Hiltrup, Segelclub Hansa, Tennis- und Hockeyclub beantragten für kurzfristig notwendige Baumaßnahmen städtische Sportförderung sowie den förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn. Über die Vereinsförderung wird der Sportausschuss frü- hestens 2011 entscheiden. Die Maßnahmen sollen so schnell als möglich umgesetzt werden. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanliegen zum zügigen Baubeginn und schlägt vor, den kurzfristigen Baustart vor der städtischen Zuschussentscheidung zu genehmigen. 2. Vereinsbauten – städtische Zuschüsse Die Stadt Münster finanziert bewilligte Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für sozial- integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit aus den Ermächtigungen im Haushalts- plan bei der Produktgruppe 0801, „Sportentwicklung, Sportanlagen und Sportstätten“ in der Zeile 15, Transferaufwendungen. 2010 stehen im Haushalt 350.000 € für Bau- kostenzuschüsse und 18.000 € für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte bereit. Da- von bewilligte der Sportausschuss am 17.06.2010 (öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0372/2010) zu den Vereinanträgen, die förderfähig waren, 323.500 € Baukostenzu- schüsse und 15.000 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte. Es stehen wei- tere 26.500 € für Baukostenzuschüsse und 3.000 € zur Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte bereit. Mit dem Geld kann der Sportausschuss die Bauprojekte för- dern, die seit der Zuschussvergabe im Juni zuschussfähig wurden. Neun Baumaßnahmen wurden förderfähig. Sie sollten so schnell als möglich mit siche- rer Finanzierung umgesetzt werden können. Die Verwaltung schlägt vor, die betref- fenden Maßnahmen aus den v. g. Mitteln zu fördern. Das dient einer kontinuierlichen - 4 - V/0681/2010 Sportentwicklung in den Stadtteilen, der wohnortnahen Versorgung mit Vereinssport- stätten und dem wirtschaftlichen Einsatz städtischer Haushaltsmittel. Die Verwaltung schlägt für jede der Maßnahmen als Maximalförderung 50 % Baukostenzuschuss zu den förderfähigen Aufwendungen vor und je Verein 300 € für seine sozial-integrativen Schwerpunkte. Nach Bauende müssen die Sportvereine ihren tatsächlichen Aufwand für die Baumaß- nahmen belegen. Die Verwaltung prüft dann, welche Aufwendungen förderfähig sind und legt dem entsprechend den Baukostenzuschuss fest. Belegen die Sportvereine weniger sachbezogenen Aufwand als für die Zuschussvergabe geschätzt wurde, redu- ziert sich der städtische Baukostenzuschuss. Über die Förderung von sachlich begrün- detem Mehraufwand nach Bauende wird der Sportausschuss entscheiden. 3. Wahrung der Vereinsinteressen Die Verwaltung stimmte die Beschlussvorschläge mit dem Stadtsportbund Münster e. V., der Interessenvertretung der Münsteraner Sportvereine, ab. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hensenstraße 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0681/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37