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V/0681/2010

Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine, hier: Baubeginn und städtische Förderung

Vorlagen 07.09.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.11.2010, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0681/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der SSB-Mitgliedsvereine; hier: Baubeginn und städtische Förderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.11.2010 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung 
 
1. unter den Vorbehalten nach Ziffer 1.2 bis 1.4 die Genehmigung des förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns für  
  
- die vom RFV Hiltrup e. V. geplante Reithallensanierung (ca. 14.000 € Fi-
nanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 09.09.2010, 
- den vom SC Hansa Münster e. V. geplanten Ausbau des Bootsgestells (ca. 
1.000 € Finanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 20.09.2010, 
- die vom SC Hansa Münster e. V. geplante Wegsanierung (ca. 1.000 € Fi-
nanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 20.09.2010, 
- die vom THC Münster e. V. geplante Sanierung des Heizöltanks im Clubhaus 
(ca. 3.100 € Finanzaufwand) gemäß Vereinsantrag vom 14.09.2010. 
  
1.1 Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn lässt 
die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster 
über die von den Sportvereinen beantragte Sportförderung unbeeinflusst. 
  
1.2 Die Sportvereine müssen sich eigen verantwortlich und sachbezogen darum 
bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für die geplanten Bau-
maßnahmen zu erhalten. 
  
1.3 Die Sportvereine müssen die geplanten Baumaßnahmen sachgemäß durch-
Vorlagen-Nr.: 
V/0681/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Die Stadt Münster beschließt nach ihrer Sportförderrichtlinie

- 2 - 
V/0681/2010 
führen und die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie 
müssen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster 
abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 
  
1.4 Die Stadt Münster verbindet ihre  Genehmigung zum förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginn mit keiner Bewertung der Vereinsanträge auf 
Sportförderung. Es ist offen, wann und mit welchem Ergebnis sie über die 
von den Sportvereinen beantragte Sportförderung entscheiden wird. 
  
2. Die Stadt Münster bewilligt folgenden neun SSB-Mitgliedsvereinen, die bis 
28.02.2010 städtische Sportförderung für ihre Vereinsbaumaßnahmen bean-
tragten, als Maximalförderung insgesamt 25.200 € Baukostenzuschuss und 
2.700 € Zuschuss zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte 
  
 
Nr. 
 
Verein 
 
Maßnahme 
 
Vorauss. 
Aufwand 
Bau-
kosten-
Zuschuss 
Zuschuss 
Soz.-int. 
1 BSV Roxel Bau einer Ballwand auf der 
Tennisanlage 
1.600 €  800 € 300 € 
2 Eisenbah-
ner-
Sportverein  
Verlagerung der Stromver-
sorgung von der Sport- zur 
Kegelhalle 
10.000 € 5.000 € 300 € 
3 FC Gieven-
beck 
Einbau einer Anzeigentafel in 
der Peter-Demling-Halle, 
Sportpark Hensenstraße 
4.000 € 2.000 € 300 € 
4 FC Gieven-
beck 
Sanierung der Beleuchtung 
Peter-Demling-Halle, Sport-
park Hensenstraße 
2.000 € 1.000 € 300 € 
5 FC Gieven-
beck 
Neubau einer Bouleanlage im 
Sportpark Hensenstraße 
8.000 € 4.000 € 300 € 
6 Hiltruper  
Segelclub 
Sanierung der Heizung im 
Clubhaus 
4.000 € 2.000 € 300 € 
7 Tennis- und  
Hockeyclub 
Sanierung der Beregnungs-
anlage (Tennisanlage) 
6.300 € 3.150 € 300 € 
8 Tennis- und  
Hockeyclub 
Sanierung der Duschen im 
Tennisheim 
8.500 € 4.250 € 300 € 
9 TuS Hiltrup Bau eines Unterstands im  
Sportzentrum Hiltrup-Ost 
6.000 € 3.000 € 300 € 
S u m m e 50.400 € 25.200 € 2.700 € 
 
3. Die Stadt Münster zahlt dem Eisenb ahner-Sportverein (Beschlusspunkt 2., 
lfd. Nr. 2) die Zuschüsse erst, wenn er die mindestens 25-jährige Sicherung 
seiner Sportanlagen für Sportzwecke nachweist. 
  
4. Die Stadt Münster behält sich vor, die bewilligten Zuschüsse von den vor-
stehenden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Vorberei-
tung, Durchführung, Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zuschuss-
relevante Änderungen ergeben. 
  
Finanzierung 
 
5.1 Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlüsse zum förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn nach Beschlusspunkt Ziffer 1. keine Kosten. 
  
5.2 Die Haushaltsmittel zur Finanzierung der 25.200 € Baukostenzuschüsse und

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V/0681/2010 
2.700 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit 
gemäß Beschlusspunkt Ziffer 2. stehen im Haushaltsplan 2010 bei der Pro-
duktgruppe 0801, Sportentwicklung, Sportanlagen und Sportstätten in der 
Zeile 15: Transferaufwendungen – zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Vereinsbaumaßnahmen und Termine – förderungsunschädlicher vorzeiti-
ger Baubeginn 
 
Wenn Sportvereine auf ihren Sportanlagen städtisch geförderte Baumaßnahmen pla-
nen, müssen sie das Verfahren der Sportförderrichtlinie einhalten. Danach dürfen die 
Baumaßnahmen erst starten, nachdem die Bezirksvertretungen zum Förderantrag an-
gehört wurden und der Sportausschuss darüber entschied. Für die Sportvereine ent-
stehen Zeitprobleme, wenn sie auf diese politische Beratung und Entscheidung warten 
müssen. 
 
Um das Verfahren zu erleichtern, kann der Sportausschuss die Abfolge von Zuschuss-
entscheidung und Baubeginn aufheben, indem er den Sportvereinen den förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, wenn alle Fördervoraussetzungen 
nach der Sportförderrichtlinie vorliegen. Unabhängig von der Genehmigung zum Bau-
beginn bleibt es beim ursprünglichen Verfahren und Zeitplan für den Zuschussbe-
schluss. Der Sportausschuss kommt mit der Genehmigung zum Baubeginn den Sport-
vereinen entgegen ohne die Zuschussentscheidung der Stadt Münster zu beeinflussen. 
Das bringt den Sportvereinen zeitliche Vorteile, der Stadt keine Nachteile. 
 
RFV Hiltrup, Segelclub Hansa, Tennis- und Hockeyclub beantragten für kurzfristig 
notwendige Baumaßnahmen städtische Sportförderung sowie den förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn. Über die Vereinsförderung wird der Sportausschuss frü-
hestens 2011 entscheiden. Die Maßnahmen sollen so schnell als möglich umgesetzt 
werden. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanliegen zum zügigen Baubeginn und 
schlägt vor, den kurzfristigen Baustart vor der städtischen Zuschussentscheidung zu 
genehmigen. 
 
2. Vereinsbauten – städtische Zuschüsse 
 
Die Stadt Münster finanziert bewilligte Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für sozial-
integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit aus den Ermächtigungen im Haushalts-
plan bei der Produktgruppe 0801, „Sportentwicklung, Sportanlagen und Sportstätten“ 
in der Zeile 15, Transferaufwendungen. 2010 stehen im Haushalt 350.000 € für Bau-
kostenzuschüsse und 18.000 € für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte bereit. Da-
von bewilligte der Sportausschuss am 17.06.2010 (öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 
V/0372/2010) zu den Vereinanträgen, die förderfähig waren, 323.500 € Baukostenzu-
schüsse und 15.000 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte. Es stehen wei-
tere 26.500 € für Baukostenzuschüsse und 3.000 € zur Förderung sozial-integrativer 
Schwerpunkte bereit. Mit dem Geld kann der  Sportausschuss die Bauprojekte för-
dern, die seit der Zuschussvergabe im Juni zuschussfähig wurden. 
 
Neun Baumaßnahmen wurden förderfähig. Sie sollten so schnell als möglich mit siche-
rer Finanzierung umgesetzt werden können. Die Verwaltung schlägt vor, die betref-
fenden Maßnahmen aus den v. g. Mitteln zu fördern. Das dient einer kontinuierlichen

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V/0681/2010 
Sportentwicklung in den Stadtteilen, der wohnortnahen Versorgung mit Vereinssport-
stätten und dem wirtschaftlichen Einsatz städtischer Haushaltsmittel. Die Verwaltung 
schlägt für jede der Maßnahmen als Maximalförderung 50 % Baukostenzuschuss zu 
den förderfähigen Aufwendungen vor und je Verein 300 € für seine sozial-integrativen 
Schwerpunkte. 
 
Nach Bauende müssen die Sportvereine ihren tatsächlichen Aufwand für die Baumaß-
nahmen belegen. Die Verwaltung prüft dann, welche Aufwendungen förderfähig sind 
und legt dem entsprechend den Baukostenzuschuss fest. Belegen die Sportvereine 
weniger sachbezogenen Aufwand als für die Zuschussvergabe geschätzt wurde, redu-
ziert sich der städtische Baukostenzuschuss. Über die Förderung von sachlich begrün-
detem Mehraufwand nach Bauende wird der Sportausschuss entscheiden. 
 
3. Wahrung der Vereinsinteressen 
 
Die Verwaltung stimmte die Beschlussvorschläge mit dem Stadtsportbund Münster e. 
V., der Interessenvertretung der Münsteraner Sportvereine, ab. 
 
 
 
i. V. 
gez.  
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2010 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hensenstraße 4

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0681/2010
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37