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2244/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Brunner aus der Sitzung des „Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales" vom 05.06.2023 betreffend „Erster Kölner Antidiskriminierungsmonitoring"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.07.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 25.09.2023, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4527 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer  20.07.2023 
 2244/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 28.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Brunner aus der Sitzung des 
„Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales" 
vom 05.06.2023 betreffend „Erster Kölner Antidiskriminierungsmonitoring" 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache: 
 
Frau Brunner fragt im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales, ob im Bericht „Kölner Antidiskriminierungsmonitoring“ noch andere Formen der 
Befragung geplant sind. Sie wünscht sich auch, dass die Beratungsstellen in Köln noch bes-
ser bekannt gemacht werden. In diesem Bericht wird über die Erfahrungen von Menschen be-
richtet, die von anderen Menschen benachteiligt werden. Die Verwaltung sagt dazu, dass im 
nächsten Bericht über die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung berichtet wird. 
Darüber gibt es bis jetzt noch nicht viel Informationen. Für den nächsten Bericht werden noch 
mehr Beratungsstellen als bisher befragt.   
 
 
Anfrage:  
 
In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales vom 05.06.2023, hat Frau Brunner bezüglich der Mitteilung 0232/2023 „Erstes Köl-
ner Antidiskriminierungsmonitoring“ gefragt, ob weitere Erhebungsmaßnahmen herangezogen 
werden können (wie zum Beispiel eine repräsentative Umfrage) und ob weitere Maßnahmen 
geplant seien, die Meldestellen besser bekannt zu machen. Es sei wünschenswert, dass die 
wissenschaftlichen Grundlagen zu den Strukturen der Entstehung von Diskriminierung und 
der Machtverhältnisse kommuniziert werden, um das System für die Mitarbeitenden verständ-
licher zu machen. 
 
 
Die Verwaltung dankt Frau Brunner für die Fragen zum Antidiskriminierungsmonitoring 
und nimmt wie folgt Stellung:  
 
Das bestehende erste Monitoring ist so aufgebaut, dass es um weitere Beratungs- und An-
laufstellenstellen erweitert werden soll. Dies wird im Bericht 2023 (Berichtszeitraum 2022) be-
reits erfolgen. Daher wird auf mögliche weitere Partner zugegangen werden, die bereits ge-
genüber der Verwaltung den Wunsch nach einer Einbindung in Folgeberichte kommuniziert 
haben.  
Darüber hinaus wird das Monitoring 2023 einen Fokus auf „Behindertenfeindlichkeit/Ableis-
mus“ legen. Im vergangenen Monitoring ist deutlich geworden, dass es bisher keine valide 
Datenlage zu dieser Art der Diskriminierung in Köln gibt. Daher soll sich der wissenschaftliche

2 
 
Input des nächsten Berichts hiermit auseinandersetzen und der Frage nachgehen, inwieweit 
die Problematik der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung (Ableismus) in Köln durch die 
bestehenden Melde- und Beratungsstrukturen behandelt wird oder ob es in diesem Bereich 
einen höheren Bedarf an Aufklärungs- und Beratungsarbeit gibt.  
In der Vorlage 2918/2022 hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Mittel zur Evaluierung des 
BTHG (Bundesteilhabegesetz) zur Stärkung und Verbesserung der Teilhabe von Menschen 
mit Behinderungen einzusetzen. Die Ratsgremien sind dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt 
und haben beschlossen, dass das Kölner Antidiskriminierungsmonitoring insbesondere ableis-
tische Diskriminierung und Behindertenfeindlichkeit stärker in den Blick nehmen soll, da die 
Erfassung dieser Arten von Diskriminierung bisher unterrepräsentiert ist. Dem soll der Bericht 
2023 Rechnung tragen. 
Eine repräsentative Stichprobe ist nicht vorgesehen, denn diese muss so gewählt sein, dass 
allgemeine Rückschlüsse aus der Gruppe der Befragten auf die Gesamtgruppe in allen Merk-
malen gezogen werden können. Dies ist ein sehr aufwändiges Verfahren, das aus finanziellen 
und personellen Ressourcengründen nicht möglich ist. 
 
Seitens der Verwaltung ist nicht geplant die Meldestellen über Kommunikationsmaßnahmen 
weiter bekannt zu machen, da die Melde- und Beratungsstellen bereits jetzt berichten, dass 
eine immer größere Anzahl von Menschen Beratungsbedarf haben, dem die Stellen kaum ge-
recht werden können.  
 
Durch die Umwidmung der Mittel zur Evaluierung des BTHG (Bundesteilhabegesetz) zur Stär-
kung und Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konnte für den Be-
richt 2023 (Berichtszeitraum 2022) die wissenschaftliche Begleitung und die Fortführung für 
das Folgejahr gesichert werden.  
 
 
Gez. Blome i.V. für Frau OB Reker

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2244/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.07.2023
Erstellt
11.07.2023 19:16