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Standorte für (Lasten-)fahrräder, Fahrradverleih und E-Scooter in der Innenstadt

Mitteilung Ausschuss 0344/2021 vom 15.02.2021

Stand: Am 11.03.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 15.02.2021 0344/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Standorte für (Lasten-)fahrräder, Fahrradverleih und E-Scooter in der Innenstadt Lastenfahrräder werden in Köln immer stärker nachgefragt, nicht zuletzt aufgrund des Förderpro- gramms der Stadt Köln. E-Scooter sind seit nunmehr über einem Jahr in Deutschland zugelassen, in Köln sind mittlerweile fünf Anbieter präsent. Um der gestiegenen Nachfrage nach (Lasten-)Fahrradabstellplätzen weiter gerecht zu werden und die Nebenanlagen und Platzflächen von Leihrädern sowie E-Scootern frei zu halten, wird die Verwal- tung Anfang 2021 weitere Abstellflächen hierfür einrichten. Aufgrund der StVO-Novelle im Frühjahr 2020 (vgl. Mitteilung 1004/20021) kann die Verwaltung solche erstmals mit den damit verbundenen neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ und „E-Scooter“ auswei- sen. In Fußgängerzonen wird das Abstellen von E-Scootern per Geofencing unterbunden, da das Befah- ren dort nicht gestattet ist. Hierdurch entstehen an den Zugangsbereichen Ansammlungen von abge- stellten E-Scootern. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln im Rahmen des Verkehrskonzepts Altstadt zunächst sieben Standorte eingerichtet, an denen die Kundinnen und Kunden ein geordnetes Abstellen tätigen kön- nen. Diese Flächen können auch seitens der Anbieter bedient werden. Der Verwaltung ist es wichtig, dass die Maßnahmen in einem nachvollziehbaren Gesamtkontext ste- hen, da hierdurch die Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar werden und somit eine größere Akzeptanz erfahren. Aus planerischer Sicht ist es somit sinnvoll, je nach örtlicher Gegebenheit und dem Bedarf neben E-Scooter-Flächen auch Angebote für andere Verkehrsmittel anzubieten. Dies sorgt für eine umfassende Förderung der Nahmobilität (s. Mobilitätskonzept 2212/2020). Diese Standorte können aus folgenden Modulen bestehen: - Einrichtung für zusätzliches privates Fahrradparken; - Einrichtung von eigens ausgeschilderten Lastenradabstellplätzen; - Anbieterneutrale Fläche für Fahrradverleihsysteme mit einheitlicher Beschilderung; - Anbieterneutrale Fläche für E-Scooter inklusive der StVO-Beschilderung. Neue Standorte befinden sich in folgenden Straßen (siehe Anlage 1): - Richartzstraße, - Ludwigstraße, - Herzogstraße, - Perlenpfuhl, - Margarethenkloster. 2 Im Bereich des Kolumbaviertel wird insgesamt Platz für 26 Lastenräder, 40 Fahrräder sowie Platz für bis zu 100 E-Scooter und 60 Leihräder geschaffen. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit der DB und dem NVR im Rahmen der SmartCity- Partnerschaft am Hauptbahnhof drei weitere Standorte zur Abstellung von E-Scootern abgesprochen. Diese dienen dazu, die Platzflächen freizuhalten und auch ein Befahren des Hauptbahnhofes zu un- terbinden. Die Standorte werden ebenfalls Anfang 2021 eingerichtet (siehe Anlage 1). Nach Abschluss aller umgesetzten und derzeit geplanten Maßnahmen (Altstadt, Kolumbaviertel und Hauptbahnhof) werden insgesamt 102 neue Fahrradabstellplätze sowie 48 neue Lastenradabstell- plätze geschaffen. Dazu kommen Flächen für ca. 200 E-Scooter sowie 110 Leihräder. Bedarfsorientiert werden zukünftig weitere Flächen für E-Scooter, Leihräder sowie Lastenräder, ana- log zum Fahrradparken, im Rahmen anstehender Umplanungen berücksichtigt. Dies ist bereits in der Ehrenstraße erfolgreich umgesetzt worden und findet beispielsweise auch in der Umplanung des Ei- gelsteins Berücksichtigung. Anlage: Übersichtsplan Standorte Fußgängerzone (Altstadt, Kolumbaviertel und Hauptbahnhof) Gez. Blome
  • Anlage 1 Übersichtsplan Standorte Altstadt-Kolumbaviertel-Hauptbahnhof_

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    !( !( !( !( !(!( !(!( !( !( !( !( !( !( !( !( ± Anlage 1 Legende Eingerichtete Bereiche Sommer 2020 !( Neue E-Scooterflächen Bahnhofsvorplatz Vorder- und Rückseite !( !( Neue Bereiche Kolumbaviertel Arbeitsstand Oktober 2020 E-Scooter Abstellverbotszonen

Beratungsverlauf

  1. 02.03.2021

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 11.03.2021 zuletzt

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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