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V/0367/2026

5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030

Vorlagen 28.07.2026

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5. Münsteraner KiJuFöPlan 2026-30

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A-R-0023-2025

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Rückblick 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025

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Beschlussvorlage

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5. Münsteraner KiJuFöPlan 2026-30

172667 Zeichen

KINDER- 
UND JUGEND-
ARBEIT
JUGEND- 
SOZIAL-
ARBEIT
SCHULNAHE 
JUGENDHILFE
ERZIEHER- 
ISCHER KINDER- 
UND JUGEND-
SCHUTZ
Jugendrat
Außer- 
unterrichtliche 
Angebote der 
Offenen 
Ganztagsschulen 
(OGS)
Jugend- 
verbands-
arbeit
QUALITÄTSENTWICKLUNG 
UND -SICHERUNG
RESSOURCEN
STEUERUNGS- UND 
PLANUNGSSTRUKTUR
ZIELE / PRINZIPIEN
ZIELE / MAß NAHMEN
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
5. Münsteraner Kinder- und  
Jugendförderplan 2026 – 2030

1. EINLEITUNG  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 04 
2.  GESTALTUNG DES 5. KINDER- UND  
JUGENDFÖRDERPLANS UND  
FACHLICHE VERÄNDERUNGEN   –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––10 
3. BETEILIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN   ––––––––––––––––––––––––––16 
4.  RÜCKBLICK AUF DEN 4. KINDER- UND  
JUGENDFÖRDERPLAN – LEUCHTTÜRME   –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––  20 
5. KINDER- UND JUGENDARBEIT   ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––  30 
OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT   ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––  32
Ressourcen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––34
Leitprinzipien  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––37
Steuerungs- und Planungsstruktur  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––40
Qualitätsentwicklung und -sicherung  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––42
Ziele und Maßnahmen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––46
JUGENDRAT  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––50
Ressourcen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––53
Leitziele  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––53
Ziele und Maßnahmen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––54
JUGENDVERBANDSARBEIT   –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––58
Münsteraner Jugendverbände und Stadtjugendring Münster  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––59
Ressourcen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––62
Leitprinzipien  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––66
Ziele und Maßnahmen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––68
6. JUGENDSOZIALARBEIT  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––70 
Ressourcen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––76
Leitprinzipien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Streetwork  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––78
Steuerungs- und Planungsstruktur  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––80
Ziele und Maßnahmen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––84
7. SCHULNAHE JUGENDHILFE  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––88 
JUGENDHILFE AN SCHULEN   –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––91
Ressourcen  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––95
Leitziele und Arbeitsprinzipien  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––98
Steuerungs- und Planungsstruktur  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––100
Qualitätsentwicklung und -sicherung  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––100
Ziele und Maßnahmen  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––102
AUSSERUNTERRICHTLICHE ANGEBOTE DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS)   ––––––––––––––––––––––––––––––––106
Ressourcen  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––112
Leitziele und Arbeitsprinzipien (OGS-Standards)  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––113
Steuerungs- und Planungsstruktur  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––114
Qualitätsentwicklung und -sicherung  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––114
Ziele und Maßnahmen  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––118
8. ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ  –––––––––––––––––––––––––––––120 
Ressourcen  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––124
Ziele und Maßnahmen  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––126
9. ANLAGEN  –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––130 
10. LITERATURVERZEICHNIS  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––138 
11. IMPRESSUM  ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––141
NEU
INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG
KAPITEL 1
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn

06 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  07
1.  EINLEITUNG
Die Entwicklung eines kommunalen Kinder- und 
Jugendförderplans ist seit der Einführung des 
Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (3. 
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugend-
hilfegesetzes, 3. AG-KJHG – KJFöG) eine gesetz-
lich verankerte Planungsverpflichtung für die 
Kommunen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen 
erstellt für jede Wahlperiode einen Kinder- und 
Jugendförderplan (§ 9 KJFöG), in welchem die 
Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendför-
derung auf Landesebene beschrieben und die 
Förderung der im Gesetz genannten Handlungs-
felder dargelegt werden.
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des 
Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die 
Kommunen zur Entwicklung eines Förderplans 
auf der Grundlage der kommunalen Jugend-
hilfeplanung (§ 80 SGB VIII), der jeweils für die 
Dauer einer Wahlperiode der Vertretungskörper-
schaft festgeschrieben wird (§ 15 Abs. 4 KJFöG). 
Mit dem hier vorgelegten 5. Münsteraner Kin-
der- und Jugendförderplan kommt die Stadt 
Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, 
eine Maßnahmenplanung für die Kinder- und 
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulnahe Ju-
gendhilfe und den erzieherischen Kinder- und Ju-
gendschutz (im Weiteren „Leistungsfelder/Hand-
lungsfelder“ genannt) in Münster aufzustellen, an 
der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
gemeinsam mit dem öffentlichen Träger ihre Ar-
beit ausrichten. 
Der kommunale Förderplan hat zum einen das 
Ziel der finanziellen Absicherung der Leistungs-
felder und dementsprechend der Planungssi-
cherheit. Gleichzeitig dient er als Instrument der 
qualitativen Weiterentwicklung. Die Handlungs-
felder des Förderplans werden nach den Pro-
duktgruppen des Haushaltsplans aufgegliedert, 
damit demensprechend auch eine Ressourcen-
übersicht hinterlegt werden kann. Die Ziele sind 
strategisch ausgerichtet und die entsprechenden 
Maßnahmenplanungen folgen dieser Struktur. 
Die inkludierte Ziel- und Maßnahmenplanung 
beschreibt keine automatisierte Reihenfolge der 
Bearbeitung. Das SGB VIII verpflichtet die öffent-
liche Kinder- und Jugendhilfe zu einer partner-
schaftlichen Zusammenarbeit mit den freien 
Trägern (§§ 70 und 71 SGB VIII). Die Umsetzung 
des Kinder- und Jugendförderplans 2026–2030 
wird daher in enger Abstimmung mit den in 
den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern der 
Kinder- und Jugendhilfe, den Ämtern der Stadt 
Münster, den Unter-Arbeitsgemeinschaften nach 
§ 78 SGB VIII Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 
und Schulnahe Jugendhilfe und unter Beteiligung 
des Jugendrates, der Arbeitsgemeinschaft JIPA 
(Jugendliche inklusiv politisch aktiv) und der Ju-
gendverbandsarbeit vorgenommen. 
LEISTUNGSFELDER DES KINDER-        
UND JUGENDFÖRDERPLANS:
KINDER- UND JUGENDARBEIT,
JUGENDSOZIALARBEIT, 
SCHULNAHE JUGENDHILFE UND 
DER ERZIEHERISCHE KINDER- 
UND JUGENDSCHUTZ
Die finanziellen Ressourcen mit ihren Stellen, 
Erträgen und Aufwendungen für die jeweiligen 
Leistungsfelder werden in den entsprechenden 
Kapiteln dargestellt. Die Aufwendungen setzen 
sich zum überwiegenden Teil aus Personalauf-
wendungen, aber auch aus Programmmitteln 
und gegebenenfalls weiteren Sachaufwendungen 
zusammen. Die Grundlage für die Berechnung 
der Personalaufwendungen bilden sogenannte 
Personaldurchschnittskosten. Für alle Leistungs-
12 MIO. EURO
OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT / OGS
JUGENDVERBANDSARBEIT
JUGENDSOZIALARBEIT
JUGENDHILFE AN SCHULEN 
(OHNE DIE NACHRICHTLICHEN ANGABEN DES AMTES 40)
SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN  
0,4 MIO. EURO
3,8 MIO. EURO
4,5 MIO. EURO
0,2 MIO. EURO
AUFWEN-  
DUNGEN  
DES AMTES 
FÜR KINDER, 
JUGENDLICHE 
UND FAMILIEN
JE PRODUKT 
(IN MIO. €) 
IM JAHR 2026
felder werden die Aufwendungen nach den je-
weiligen Angeboten sowie nach den Trägern der 
öffentlichen und der freien Kinder- und Jugend-
hilfe in den folgenden Kapiteln differenziert dar-
gestellt. Die Gesamtaufwendungen im Jahr 2026 
(Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 
und der freien Kinder- und Jugendhilfe) für die 
Produkte stellen sich in absoluten und Prozent-
zahlen wie folgt dar:

08 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  09
AUFWENDUNGEN 
DES AMTES 
FÜR KINDER, 
JUGENDLICHE 
UND FAMILIEN
JE PRODUKT 
(IN %) 
IM JAHR 2026 
JUGENDHILFE 
AN SCHULEN
(OHNE DIE 
NACHRICHTLICHEN  
ANGABEN DES 
AMTES 40)
JUGENDSOZIALARBEIT JUGENDVERBANDSARBEIT
SCHUTZ VON KINDERN UND  
JUGENDLICHEN  
(ERZIEHERISCHER KINDER-  
UND JUGENDSCHUTZ)
21,6 %
18,2 % 1,9 %
1,0 %
OFFENE KINDER- UND JUGEND-
ARBEIT / OGS
AUFWENDUNGEN JE PRODUKT
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit / OGS 11.990.295 €
060202 Jugendverbandsarbeit 406.300 €
060301 Jugendsozialarbeit 3.827.046 €
060203 Jugendhilfe an Schulen 
(ohne die nachrichtlichen Angaben des Amtes 40) 4.537.354 €
060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 213.372 €
AUFWENDUNGEN 
DES AMTES 
FÜR KINDER, 
JUGENDLICHE 
UND FAMILIEN
JE PRODUKT 
(IN MIO. €) 
IM JAHR 2026
57,2 %
Beim Produkt 060201 Offene Kinder- und Ju-
gendarbeit / OGS ergibt sich im Vergleich zum 
Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 eine 
Differenz in Höhe von 8.166.024 Euro. Diese ist 
im Wesentlichen auf die erstmalige Behandlung 
der Offenen Ganztagsschule im Kinder- und Ju-
gendförderplan zurückzuführen.
Foto: envato elements

GESTALTUNG  
DES 5. KINDER-  
UND JUGEND-  
FÖRDERPLANS  
UND FACHLICHE  
VERÄNDERUNGEN
KAPITEL 2
Foto: envato elements

12 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  13
2.   GESTALTUNG DES  
 5. KINDER- UND JUGEND-  
 FÖRDERPLANS UND FACH-  
 LICHE VERÄNDERUNGEN
Der Kinder- und Jugendförderplan mit seinen 
Zielen und Maßnahmen ermöglicht planvolles 
Handeln bei gleichzeitiger Berücksichtigung 
aktueller Entwicklungen und Bedarfe. Er erfüllt 
damit den Anspruch einer qualifizierten und in-
klusiven kommunalen Kinder- und Jugendhilfe-
planung für die dargestellten Handlungsfelder.
Der letzte Münsteraner Kinder- und Jugendför-
derplan hat sich in seinem Aufbau und seinen 
Strukturen als Steuerungs- und Planungsinstru-
ment bewährt. Auf dieser Grundlage sind fach-
lich notwendige Weiterentwicklungen für den 
5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
erfolgt. 
Das Netzwerk „Gender – Kinder und Jugendliche“ fördert das Wis-
sen um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und setzt sich für Ak-
zeptanz, Gleichstellung aller Geschlechter, Menschenrechte und 
Demokratieförderung ein. Es besteht aus Vertretungen verschie-
dener Fachämter sowie Mitarbeitenden von Trägern, Vereinen 
und Verbänden aus Münster. Das Ziel ist das Zusammenführen 
von Expertise, um bedarfsorientierte Maßnahmen zu entwickeln 
und zu verankern, die das Thema Gender in der münsteraner 
Stadtgesellschaft wirksam fördern.
Die Geschäftsführung des Netzwerks liegt beim städtischen Amt 
für Gleichstellung. 
NETZWERK GENDER –  
KINDER UND JUGENDLICHE
§ 80 JUGENDHILFEPLANUNG, SGB VIII
Eine deutliche Veränderung wird im Kapitel 
„Schulnahe Jugendhilfe“ durch die Ergänzung 
der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen 
Ganztagsschulen sichtbar. Schnittstellen, die sich 
in den letzten Jahren fachlich weiterentwickelt 
haben, werden nun auch formal in einen gemein-
samen, zukünftigen Planungs- und Steuerungs-
kontext gestellt. Sichtbar wird dies ebenfalls 
durch die Neuausrichtung der Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII (V/0145/2024) und 
der damit verbunden Neugründung der Unter-
Arbeitsgemeinschaft (UAG) „Schulnahe Jugend-
hilfe“ (UAG 5) sowie der Zusammenführung der 
Arbeitsgemeinschaften „Kinder- und Jugend-
arbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ (UAG 3). Die 
ehemalige „Arbeitsgemeinschaft 1 – Mädchen 
und Jungen/Gender“ hat sich aufgelöst. Die 
fachliche, inhaltliche Arbeit zu diesem Quer-
schnittsthema wird im „Netzwerk Gender 
– Kinder und Jugendliche“ fortgeführt. Die 
Geschäftsführung dieses Netzwerkes obliegt 
dem Amt für Gleichstellung der Stadt Müns-
ter. Die Ausführungen zu den Themen Quali-
tätsentwicklung und -sicherung sowie den 
Steuerungs- und Planungsstrukturen sind pro-
duktbezogen dargestellt. In ihren Ausführun-
gen unterscheiden sie sich je nach Sachstand. 
Entsprechend sind in den einzelnen Leistungs-
feldern Ziele und Maßnahmen zu den Themen 
Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie 
zur Steuerung und Planung hinterlegt.
(1)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben 
im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 
 1.   den Bestand an Einrichtungen und Diensten 
festzustellen,
 2.   den Bedarf unter Berücksichtigung der Wün-
sche, Bedürfnisse und Interessen der jungen 
Menschen und der Erziehungsberechtigten 
für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermit-
teln und
 3.   die zur Befriedigung des Bedarfs notwendi-
gen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend 
zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass 
auch ein unvorhergesehener Bedarf befrie-
digt werden kann.
(2)  Einrichtungen und Dienste sollen so geplant 
werden, dass insbesondere 
 1.   Kontakte in der Familie und im sozialen Um-
feld erhalten und gepflegt werden können,
 2.   ein möglichst wirksames, vielfältiges, inklusi-
ves und aufeinander abgestimmtes Angebot 
von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
 3.  ein dem nach Absatz 1 Nummer 2 ermittel-
ten Bedarf entsprechendes Zusammenwir-
ken der Angebote von Jugendhilfeleistungen 
in den Lebens- und Wohnbereichen von 
jungen Menschen und Familien sicherge-
stellt ist,
 4.  junge Menschen mit Behinderungen oder 
von Behinderung bedrohte junge Menschen 
mit jungen Menschen ohne Behinderung  
gemeinsam unter Berücksichtigung spezi-
fischer Bedarfslagen gefördert werden 
können,
 5.  junge Menschen und Familien in gefährde-
ten Lebens- und Wohnbereichen besonders 
gefördert werden,
 6.  Mütter und Väter Aufgaben in der Familie 
und Erwerbstätigkeit besser miteinander 
vereinbaren können.
(3)  Die Planung insbesondere von Diensten zur 
Gewährung niedrigschwelliger ambulanter Hil-
fen nach Maßgabe von § 36a Absatz 2 umfasst 
auch Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung 
der Leistungserbringung.
(4)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben 
die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 
in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu 
beteiligen. Zu diesem Zwecke sind sie vom 
Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich 
tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung 
des überörtlichen Trägers vom Landesjugend-
hilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das 
Landesrecht.
(5)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen 
darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung 
und andere örtliche und überörtliche Planun-
gen aufeinander abgestimmt werden und die 
Planungen insgesamt den Bedürfnissen und 
Interessen der jungen Menschen und ihrer 
Familien Rechnung tragen.

14 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  15
Am 18.04.2024 hat der Aus-
schuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien die Neustruk-
turierung und Konzeptionierung 
der Arbeitsgemeinschaften nach § 
78 SGB VIII beschlossen (V/0145/2024). Bis zur 
neuen Struktur der Arbeitsgemeinschaften hat 
es einen intensiven Weiterentwicklungsprozess 
mit allen Beteiligten gegeben. Der Weiterent-
wicklungsprozess konnte mit unterschiedlichen 
Vereinbarungen zur zukünftigen, gemeinsamen 
Arbeit abgeschlossen werden. Das übergeordne-
te Ziel ist dabei, dem § 80 SGB VIII folgend, die 
bedarfsentsprechende Vorhaltung von Angebo-
ten und die Planung von Maßnahmen für Kinder, 
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Jugendliche und Familien und junge Volljährige 
voranzubringen. Daran ausgerichtet wurde zum 
einen eine neue Struktur für die Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII entwickelt und zum 
anderen ein Rahmenkonzept, welches ein ge-
meinsames Selbstverständnis, fachliche Leitli-
nien, Teilziele sowie eine einheitliche Geschäfts-
ordnung beinhaltet, erarbeitet.
Im Ergebnis gibt es jetzt eine Arbeitsgemein-
schaft nach § 78 SGB VIII und ergänzend fünf 
handlungsfeldbezogene Unter-Arbeitsgemein-
schaften: Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erzie-
hung, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Familien-
förderung und Schulnahe Jugendhilfe.
Der Verzicht auf Fachthemen im 5. Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030 ent-
spricht dem Ansatz, Barrieren abzubauen und die 
sich aus Diversität ergebenden Anforderungen 
bei der Gestaltung der Angebote zu berücksich-
tigen. Damit unterstützt der neue Kinder- und Ju-
gendförderplan die Entwicklung einer inklusiven 
Kinder- und Jugendhilfe.
Der Förderplan ist in gemeinsamer Verantwor-
tung der Träger der freien und öffentlichen Kin-
der- und Jugendhilfe, verschiedener Ämter der 
Stadt Münster, den Unter-Arbeitsgemeinschaften 
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Schulnahe 
Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII und mit dem Ju-
gendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklu-
siv politisch aktiv) und der Jugendverbandsarbeit 
entstanden. 
Auch die Neuerungen des Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetzes (KJSG) und die damit verbun-
denen fachlichen Herausforderungen betreffen 
die Leistungen des 5. Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplans. Demnach werden die Bedarfe 
der Zielgruppen in den Mittelpunkt gestellt und 
die Leistungen des Förderplans werden so gestal-
tet, dass Vielfalt berücksichtigt wird. 
Die Ziele und Maßnahmen richten sich an alle 
Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
in der Stadt Münster, unabhängig von ihren  
Fähigkeiten, ihrer Beeinträchtigung, Herkunft, 
geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung 
und sozialer Lage.
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller

BETEILIGUNG  
VON KINDERN  
UND  
JUGENDLICHEN
KAPITEL 3
Foto: envato elements

18 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  19
3.  BETEILIGUNG   
VON KINDERN UND   
JUGENDLICHEN
Der Jugendrat und auch die Jugendverbands-
arbeit sind gelungene Beispiele wie die Betei-
ligung von Kindern und Jugendlichen an ihrer 
Lebenswelt gelebt wird. Die Bildung des Stadt-
jugendrings in Münster ist ebenfalls ein Beispiel 
für Mitbestimmung. Eine Methode war auch die 
durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien durchgeführte Jugendbefragung aus dem 
Jahr 2025. Hierbei wurden alle Münsteraner Kin-
der und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jah-
ren zu ihrem Freizeitverhalten in Bezug auf das 
Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit befragt. 
Die Ergebnisse der Befragung (vgl. Auswertungs-
bericht zur Kinder- und Jugendbefragung in der 
Stadt Münster) nehmen in Teilen Einzug in die 
Ziel- und Maßnahmenplanungen der jeweiligen 
Leistungsfelder des 5. Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplans. Die Jugendbefragung stellt 
neben der Jugendverbandsarbeit und dem Ju-
gendrat eine zentrale Form der Partizipation der 
jungen Menschen an der Erstellung des 5. Kinder- 
und Jugendförderplans dar.
Um die Wirksamkeit der Beteiligung und die Ver-
netzung mit anderen Beteiligungsmöglichkeiten 
in Schule, offener Kinder- und Jugendarbeit oder 
im Stadtjugendring zu stärken, sollen die nächs-
ten Jahre bis zum Ende der Laufzeit des 5. Kinder- 
und Jugendförderplanes genutzt werden, Parti-
zipationsformen weiterzuentwickeln und damit 
die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zu 
stärken.
Junge Menschen besitzen die Expertise für ihre 
eigene Lebenswelt und wollen aktiv mitbestim-
men und mitgestalten.
Neben den erprobten institutionellen Beteili-
gungsformaten in Münster sollen Experimentier-
räume geschaffen werden, in denen Kinder und 
Jugendliche Beteiligung erlernen und damit ihre 
Selbstwirksamkeit stärken können. Neue Be-
teiligungsformate sollen vor Ort entstehen, das 
bedeutet dort, wo die Kinder- und Jugendlichen 
sind. Demnach können Beteiligungsideen unter-
schiedlich sein, z. B. stadtteil- oder projektbezo-
gen. 
Der Förderzeitraum soll genutzt werden, unter-
schiedliche Formate und Instrumente zur Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen zu ent-
wickeln und zu erproben. Es soll eine vielfältige 
und gut vernetzte Beteiligungslandschaft reali-
siert werden, die verschiedenste Zielgruppen an-
spricht. Damit werden über die reine Information 
hinaus Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbst-
bestimmung gefördert, ermöglicht und erlernt.   
AN DER JUGENDBEFRAGUNG HABEN 
INSGESAMT 4.337 JUNGE MENSCHEN 
IM ALTERN VON 12 BIS 18 JAHREN 
TEILGENOMMEN UND IHRE MEINUNGEN, 
WÜNSCHE UND IDEEN ZU UNTERSCHIED-
LICHEN THEMEN EINGEBRACHT.
Foto: envato elements

RÜCKBLICK AUF  
DEN 4. KINDER-  
UND JUGEND-
FÖRDERPLAN –  
LEUCHTTÜRME  
KAPITEL 4
Foto: envato elements

22 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  23
4.  RÜCKBLICK AUF DEN   
4. KINDER- UND   
JUGENDFÖRDERPLAN –   
LEUCHTTÜRME  
In diesem Kapitel werden erstmals ausgewählte  
Ergebnisse des vergangenen Kinder- und Jugend-
förderplans in Form von „Leuchttürmen“ präsen-
tiert. 
In Kooperation mit dem Amt für Schule und Wei-
terbildung, der Bezirksregierung und dem Ge-
sundheitsamt hat das Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien besser aufeinander abgestimmte 
und bedarfsgerechtere Unterstützungen für Kin-
der und Jugendliche mit Schulabsentismus mit 
einer größeren Platzanzahl ausgebaut. Finanzielle 
Mittel früherer Angebote wurden hierfür einge-
setzt (V/0798/2022): Zusätzliche Plätze in der Villa 
Interim für schulabsente junge Menschen, digitale 
Zusatzangebot für diejenigen, die nicht an einem 
Präsenzangebot teilnehmen können, sowie die 
Weiterentwicklung der Werkstattschule. 
Die Villa Interim richtet sich seit 2023 an schulab-
sente Kinder und Jugendliche aller Schulformen im 
Alter von elf bis 15 Jahren. Dieses Angebot wurde 
auf 15 Plätze erweitert. Die Jahrgangsstufen fünf 
bis acht werden mit dem Ziel der Rückführung 
in die Unterrichtspräsenz ihrer Stammschule auf-
genommen und gefördert. Kindern und Jugendli-
chen der Klassen fünf bis zehn, die nicht an einem 
Präsenzangebot teilnehmen können, wird ein di-
gitales Lernangebot gemacht. Das Intensivange-
bot richtet sich an junge Menschen, bei denen der 
Schulabsentismus so weit fortgeschritten ist, dass 
die Maßnahmen von Schule, Schulsozialarbeit, Be-
ratungsdiensten (z. B. Beratungsstelle Schulabsen-
tismus, Schulpsychologie oder Gesundheitsamt) 
nicht mehr greifen. Wer wegen einer psychischen 
oder physischen Beeinträchtigung (z. B. Ängste) 
oder aus anderen Gründen (z. B. Mobbing in der 
Schule, Erkrankungen von Familienangehörigen) 
den Schulort oder die Präsenzgruppe der Villa 
Interim teilweise oder dauerhaft nicht betreten 
kann, erhält ein individuelles, digitales Lernange-
bot. 
Die Werkstattschule des Amtes für Schule und 
Weiterbildung richtet sich an Münsteraner Ju-
gendliche, die vom regulären Schulsystem nicht 
mehr ausreichend erreicht werden, aber weiter-
hin einen Schulabschluss anstreben. In der Regel 
erfolgt die Aufnahme im 9. und 10. Schulbesuchs-
jahr. In begründeten und abgestimmten Ausnah-
mefällen ist eine Teilnahme auch im 11. Schulbe-
suchsjahr möglich. Die Werkstattschule wird vom 
Amt für Schule und Weiterbildung gesteuert. In 
einem intensiv begleiteten Lernumfeld mit prak-
tischem Bezug werden sie durch Werkstattarbeit 
in den Bereichen Metall, Friseur und Gastronomie, 
praxisorientierten Unterricht sowie sozialpäda-
SCHULABSENTISMUS –  
KOOPERATIVE WEITERENTWICKLUNG   
In Ergänzung sind in der Anlage Nr.1 zur Vorla-
ge V/0367/2026 des 5. Münsteraner Kinder- und  
Jugendförderplans zu allen Zielen und Maßnah-
men des letzten Kinder- und Jugendförderplans 
(2021–2025) Bearbeitungsstände dokumentiert.
gogische Begleitung unterstützt. Ziel ist es, den 
Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen 
und den Übergang in Ausbildung oder Beruf zu 
fördern. 
Die im Jahr 2023 neu eingerichtete Fallclearing-
stelle Schulabsentismus berät multiprofessionell 
und einzelfallorientiert bei komplexen Problem-
lagen von jungen Menschen mit Schulabsentis-
mus. Im Rahmen der Beratung werden sozial-
pädagogische, psychologische, medizinische, 
jugendhilfe-, schul- und ordnungsrechtliche 
Handlungsempfehlungen individuell auf den je-
weiligen Fall abgestimmt gegeben. Des Weiteren 
berät die Fallclearingstelle verbindlich im Rahmen 
des Aufnahmeverfahrens für die Angebote Vil-
la Interim und Werkstattschule. Am Fallclearing 
sind Vertretungen aus dem Schulamt für die Stadt 
Münster, den Schulaufsichten für die Sekundarstu-
fe I, dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie 
dem Gesundheits- und Veterinäramt beteiligt. 
Im Schuljahr 2024/25 wurden 37 Fallberatungen 
durchgeführt. 
„NETZWERK  
SCHUL-
ABSENTISMUS“
Diese fachlichen Entwicklungen wurden 
durch das „Netzwerk Schulabsentismus“ ge-
fördert, das seit 2014 in Münster besteht und 
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
koordiniert wird. Es setzt sich aus Vertretun-
gen weiterer unterschiedlicher Institutionen 
zusammen, darunter die Stadt Münster mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung und 
dem Gesundheitsamt, die Bezirksregierung 
Münster, das Universitätsklinikum Münster 
sowie fachärztliche und therapeutische Kräfte 
aus den Bereichen der Kinder- und Jugendme-
dizin und -psychiatrie sowie freie Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe. 
Aus dem Netzwerk Schulabsentismus heraus 
wurde der „Fachtag Schulabsentismus 2026“ am 
25. Februar 2026 durchgeführt. Dieser bot 120 
teilnehmenden Fachkräften aus Schule, Gesund-
heitswesen und Jugendhilfe einen fachlichen In-
put, Austauschmöglichkeiten und Workshops 
rund um das dringende Thema Schulabsentismus.

24 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  25
 
„Was wir tun, tun nur wir!“ – so lautet der Slogan 
der stadtweiten Kampagne der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit zur Sichtbarkeit der Arbeitsbereiche 
in der Öffentlichkeit.
Entstanden ist die Aktion aus einem Ziel aus dem 
vergangen Kinder- und Jugendförderplan. Die 
Fachkräfte aus den beiden Handlungsfeldern ha-
ben sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025 
mit verschiedensten Aktionen und Angeboten 
dezentral im Stadtgebiet über ihre Arbeit und 
ihre Alleinstellungsmerkmale informiert. 
Beide Leistungsbereiche sind wichtige Soziali-
sationsinstanzen, um Kinder und Jugendliche in 
ihrer persönlichen Entwicklung zu begleiten und 
zu unterstützen. Dementsprechend ist es rele-
vant, den Beitrag und die Grundsätze der zwei 
Arbeitsfelder in der Öffentlichkeit und Gesell-
schaft sichtbarer zu machen. 
Im Jahr 2024 fand unter dem oben beschriebe-
nen Motto eine gesamte Aktionswoche statt, in 
der die Einrichtungen und Angebote ihre Arbeit 
in öffentlichen Aktionen 
zeigen und so demonst-
rieren konnten, dass sie 
einen wesentlichen Bei-
trag für junge Menschen 
und die Gesellschaft 
leisten. Nach dieser 
erfolgreichen Aktions-
woche haben sich die 
Beteiligten für eine 
Wiederholung der 
Kampagne ausgesprochen. 
Somit wurden 2025 zwei Aktionstage ins Leben 
gerufen. An einem Tag fanden dezentrale Aktio-
nen im Stadtgebiet statt, an dem darauffolgen-
den Tag erfolgte eine stadtweite Aktion unter 
dem Motto „Jugend trifft Politik“ mit Vertreten-
den der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung 
sowie dem Jugendrat Münster in der B-Side am 
Hafen. Darüber hinaus haben die Fachkräfte ge-
meinsam einen Dokumentarfilm über die Müns-
teraner Kinder- und Jugendarbeit erstellt, der bei 
dieser Veranstaltung seine Premiere feierte.
Hier gehts zum Film:
https://www.youtube.com/
watch?v=hCj8FJWlDUI
„WAS WIR TUN, TUN NUR WIR!“
Foto: envato elements

26 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  27
Von 2022 bis 2024 haben sich rund 24 Träger der 
freien Kinder- und Jugendhilfe sowie fünf evange-
lische und acht katholische Kirchengemeinden 
sowie die neun Fachstellen der Abteilung Kinder- 
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien auf den Weg 
gemacht, für ihre Einrichtungen und Angebote 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit und der spezifischen 
Jugendsozialarbeit institutionelle Rechte- und 
Schutzkonzepte zu erstellen. Rechtliche Grund-
lagen für institutionelle Rechte- und Schutzkon-
zepte sind § 11 des Landeskinderschutzgesetzes 
NRW sowie § 45 SGB VIII. 
Hierfür konnten finanzielle Mittel des „Landes-
programm Wertevermittlung, Demokratiebil-
dung und Prävention sexualisierter Gewalt in der 
und durch die Jugendhilfe“ des Landes NRW in 
den Jahren 2022 bis 2024 insbesondere für ein 
Qualifizierungsprogramm eingesetzt werden. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
hat in Kooperation mit dem Amt für Schule und 
Weiterbildung sowie allen Trägern der freien Kin-
der- und Jugendhilfe in der Schulsozialarbeit ein 
Einarbeitungskonzept und Kompetenzprofil ge-
meinsam mit Fachkräften der Schulsozialarbeit 
erarbeitet.
Die Einarbeitungskonzepte der jeweiligen Träger 
wurden zusammengeführt, sodass künftig alle 
Fachkräfte der Schulsozialarbeit davon profitie-
ren können. 
Das Kompetenzprofil wurde erstellt, um Fach-
kräften der Schulsozialarbeit das erwartete An-
forderungsprofil zu verdeutlichen, es beschreibt 
die notwendigen Fach-, Methoden-, Sozial- und 
Persönlichkeitskompetenzen, die Fachkräfte der 
Schulsozialarbeit benötigen, um ihre Aufgaben 
effektiv zu erfüllen. Ziel ist es, eine professionel-
le und ganzheitliche Unterstützung für Kinder, 
Jugendliche und junge Volljährige zu gewähr-
leisten. In Ergänzung wird das Kompetenzprofil 
gegenüber Kooperationsbeteiligten der Schulso-
zialarbeit zur Transparenz genutzt.  
Das Qualifizierungsprogramm vermittelte Wis-
sen u. a. über die verschiedenen Formen von 
Gewalt und Täterstrukturen und wie man diesen 
entgegenwirken kann, die Erhebung von Risiko- 
und Potenzialanalysen und die notwendigen Be-
standteile für Rechte- und Schutzkonzepte. Ein 
besonderer Fokus lag hierbei auf Kinder und Ju-
gendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen. 
Parallel zur Erstellung der einrichtungsbezoge-
nen Rechte- und Schutzkonzepte entstanden ge-
meinsam mit den Trägern der freien Kinder- und 
Jugendhilfe die „Münsteraner Qualitätsmerkma-
le für die Erstellung von institutionellen Rechte- 
und Schutzkonzepten“. 
Die Jugendverbände haben gemeinsam eine 
Qualifizierung durchlaufen und im Jahr 2025 
Qualitätsmerkmale für ein institutionelles Rech-
te- und Schutzkonzept in der Jugendverbands-
arbeit entwickelt. 
PROFESSIONALISIERUNG VON  
JUGENDVERBANDSSTRUKTUREN –  
GRÜNDUNG DES STADTJUGENDRINGS
Die Gründung des Stadtjugendrings ist für die Ju-
gendverbandsarbeit in Münster ein Meilenstein 
und ist aus dem Projekt „#jungesnrw – Perspek-
tiven vor Ort“, welches seit 2019 die Jugend-
verbandsarbeit in Münster unterstützt hat, ent-
standen. Nach einer intensiven Vernetzung der 
Jugendverbände wurde der Stadtjugendring im 
August 2022 gemeinsam von 15 Jugendverbän-
den gegründet. Damit wurde die Vernetzung und 
Interessenvertretung der Jugendverbandsarbeit 
in eine nachhaltige Struktur überführt. 
Durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Ju-
gendliche und Familien (V/0549/2024) wurde 
der Stadtjugendring Münster e.V. am 26. Sep-
tember 2024 als Träger der freien Kinder- und Ju-
gendhilfe gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 
25 AG-KJHG anerkannt. 
Der Stadtjugendring Münster agiert als zentra-
le Ansprechstelle und bündelt die Perspektiven 
und Bedarfe der einzelnen Jugendverbände. Der 
Stadtjugendring liefert wichtige Rückmeldungen 
aus den Jugendverbänden zu aktuellen Entwick-
lungen und Herausforderungen sowie aus den 
Lebenswelten von jungen Menschen. Verwal-
tung und Politik verfügen somit über eine gute 
ENTWICKLUNG VON QUALITÄTSMERKMALEN ZU  
RECHTE- UND SCHUTZKONZEPTEN (IRSK)  
KOMPETENZPROFIL UND EINARBEITUNGS-
KONZEPT IN DER SCHULSOZIALARBEIT
Grundlage für bedarfsgerechte Entscheidungen 
und Ausrichtungen. Beispielhaft wird an dieser 
Stelle die gemeinsame Fortbildungsreihe vom 
Stadtjugendring und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zum Thema „Schutzkon-
zeptentwicklung in der Jugendverbandsarbeit“ 
2023/2024 angeführt, die vor allem die ehren-
amtlichen Strukturen der Verbandsarbeit sowie 
die gemeinsame Entwicklung von Qualitätsmerk-
malen für Schutzkonzepte in 2024/25 in den 
Blick genommen hat. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
fördert auf Grundlage von Etatanträgen seit 
2023 den Stadtjugendring Münster mit einer 
Geschäftsführungsstelle in Vollzeit, seit 2025 zu-
sätzlich mit Programmmitteln. Darüber hinaus 
werden dem Stadtjugendring kostenlos Räum-
lichkeiten in der alten Dechanei zur Verfügung 
gestellt. 
DER STADTJUGENDRING DER STADT MÜNSTER VERSTEHT SICH ALS:
•  DACHVERBAND DER KINDER- UND JUGENDARBEIT IN MÜNSTER
•  INTERESSENVERTRETUNG SEINER MITGLIEDSVERBÄNDE
•  INTERESSENVERTRETUNG ALLER KINDER UND JUGENDLICHEN DER 
STADT MÜNSTER

28 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  29
STÄRKUNG DER SUBSIDIARITÄT –  
ÜBERLEITUNG DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN  
(OGS) IN DIE FREIE TRÄGERSCHAFT
Mit der Einführung der OGS in NRW im Jahr 2003 
lag die Trägerschaft in Münster überwiegend in 
öffentlicher Hand. Zurückgehend auf den Ratsbe-
schluss vom 24. Juni 2020 (V/330/2020) hat die 
Stadt Münster festgelegt, alle Offenen Ganztags-
schulen in die freie Trägerschaft überzuleiten. 
Zentrales Ziel dieser Maßnahme war die Stärkung 
des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 SGB VIII,). 
Nach Abschluss des Überleitungsprozesses zum 
1. Februar 2027 haben sich somit insgesamt acht 
Jugendhilfeträger für alle 47 OGS-Standorte he-
rausgebildet, welche die OGS-Landschaft Müns-
ters maßgeblich prägen (Anlage 3: „Liste- Jugend-
hilfeträger der OGS“).
Die OGS-Träger können zu einem überwiegenden 
Teil auch in weiteren Arbeitsfeldern der Kinder- 
und Jugendhilfe auf ein großes Repertoire an 
Expertise und Erfahrung zurückgreifen. Insbeson-
dere im System Schule gibt es Schnittstellen zur 
Schulsozialarbeit, den Förderinseln, der Kinder- 
und Jugendarbeit und der Eingliederungshilfe ge-
mäß § 35a SGB VIII, die mit der Verantwortung 
des Jugendhilfeträgers am Standort eine synerge-
tische Wirksamkeit entfalten können. Hier setzt 
die 2023 beschlossene Bündelung von Jugend-
hilfeleistungen (V/0469/2023) an, welche die 
Verantwortung des Jugendhilfeträgers in Schule 
stärkt und diesen als zentralen Akteur für eine 
bedarfsgerechte und lebensweltnahe Unterstüt-
zung aus einer Hand für Kinder und deren Fami-
lien in Münster hervorhebt. 
JUGENDRATSWAHL 2024
Der Jugendrat der Stadt Münster wird seit jeher 
direkt durch die 12- bis 18-jährigen Kinder und 
Jugendlichen gewählt, deren Interessen er in der 
Kommunalpolitik und -verwaltung vertritt. Diese 
Wahl wurde 2024 in enger Kooperation mit dem 
Amt für Bürger- und Ratsservice erstmals ange-
bunden an die Europawahl durchführt. Der Wahl-
prozess verlief dabei analog zu den Wahlen der 
Parlamente und des Stadtrates. Alle Wahlberech-
tigten erhielten vor der Wahl eine Wahlbenach-
richtigung mit allen Informationen. Sie konnten 
ihre Stimme im Hauptwahlbüro sowie in den 
Wahllokalen abgeben, die auch für die Europa-
wahl eingerichtet wurden. Auch die Möglichkeit 
der Briefwahl konnte genutzt werden. 
Durch die Vergleichbarkeit zu Parlaments- und 
Kommunalwahlen eröffnete diese Form der 
Durchführung neue Lernmöglichkeiten. Die jun-
gen Menschen konnten, begleitet durch ihre 
Eltern, aber auch durch die Kontextualisierung 
in der Schule, das Wahlverfahren kennenlernen 
und ausprobieren. Während die Wahlen zuvor 
online oder an den Schulen stattfanden, wertet 
diese neue Form der Durchführung die Wahl 
auch symbolisch auf, da sie im Verfahren der „Er-
wachsenenpolitik“ gleichgestellt wird. Mit knapp 
36 % konnte die Wahlbeteiligung im Vergleich 
zur Onlinewahl 2021 deutlich erhöht werden. 
Hier liegt jedoch Potenzial, um etwa durch zu-
sätzliche unterstützende Maßnahmen und in-
tensivere Bewerbung mehr Kinder und Jugend-
liche dazu zu bewegen, ihre Stimme zu nutzen. 
Diese Form der Wahldurchführung soll verstetigt 
werden, sodass auch die künftigen Jugendrats-
wahlen nach Möglichkeit im Rahmen von Kom-
munal-, Landtags-, Bundestags- oder Europa-
wahlen stattfinden sollen. 
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn

KINDER- UND  
JUGENDARBEIT  
KAPITEL 5
Foto: Adobe Stock

32 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  33
5.  KINDER- UND  
 JUGENDARBEIT  
OFFENE KINDER- UND  
JUGENDARBEIT
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein wert-
voller Bestandteil der sozialen Infrastruktur in 
Münster, da sie einen wesentlichen Beitrag zur 
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leis-
tet. Sie greift die Interessen und Bedarfe aller jun-
ger Menschen ab sechs Jahren auf und setzt sich 
für deren Umsetzung ein. 
Dieses Angebotsfeld zeichnet sich durch die Of-
fenheit der Angebotsstruktur und den freiwilli-
gen Zugang, eine Bandbreite an fachlich diffe-
renzierten Methoden sowie professionelle und 
innovative Konzepte und Maßnahmen aus. Die 
Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
begleiten und fördern junge Menschen, sie set-
zen an deren Stärken an und unterstützen sie in 
ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die of-
fene Kinder- und Jugendarbeit stellt einen eigen-
ständigen und lebensweltorientierten (außer-
schulischen) Bildungs- und Sozialisationsort dar, 
welcher die Kinder und Jugendlichen durch ver-
schiedene Altersphasen begleitet und beim Auf-
wachsen unterstützt. 
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die gelebte 
Beteiligung. Hierzu ist es notwendig, partizipati-
ve Angebote kontinuierlich und verlässlich vorzu-
halten, insbesondere zu Zeiten, in denen Kinder 
und Jugendliche ihre Freizeit verbringen – das 
heißt nachmittags, abends, an Wochenenden 
und während der Schulferien.
Die Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 
sechs bis 21 Jahren, in speziellen Angeboten auch 
bis 27 Jahre.
(1)  Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderli-
chen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an 
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt 
und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu ge-
sellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und 
hinführen.
(2)   Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Ju-
gend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen 
Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugend-
arbeit und gemeinwesen orientierte Angebote.
(3)   Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:  
a. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer,  
    gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
 b. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
 c. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
 d. Internationale Jugendarbeit
 e. Kinder- und Jugenderholung
 f. Jugendberatung
(4)  Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr voll-
endet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 11 JUGENDARBEIT, SGB VIII
2021
43.261
44.867 45.397 45.398 44.998
2022 20242023 2025
ENTWICKLUNG 
DER 6- BIS 
20-JÄHRIGEN 
BEVÖLKERUNG IN 
MÜNSTER 
(vgl.: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten)

34 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  35
Ressourcen
Mit dem Stand Januar 2026 werden in Münster 
40 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit in städtischer und freier Trägerschaft ge-
fördert, darunter drei Abenteuerspielplätze. Seit 
2025 hält Münster auch ein digitales Jugend-
zentrum für alle Münsteraner Kinder und 
Jugendlichen ab 12 Jahren vor. Die Einrich-
tungen sind über das gesamte Stadtgebiet 
in Münster verteilt und arbeiten bedarfs-
orientiert im Sozialraum bzw. Stadtteil. So-
mit sind sie fester Bestandteil der sozialen 
Infrastruktur in den verschiedenen Stadtgebie-
ten in Münster. Alle Einrichtungen verfügen über 
ein Personal von mindestens 0,5–3,0 Vollzeitäqui-
valenten. Die Programmmittelförderung orien-
tiert sich hierbei nach wie vor an der personellen 
Ausstattung und zieht gewisse Mindeststandards 
mit sich, welche die Einrichtungen erfüllen müs-
sen. 
Mit der Beschlussvorlage V/0241/2026 „Ände-
rung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit“ wird ab 2027 ein Teil der Finanzen 
der ehemaligen „Richtlinien zur Förderung der 
Kinder- und Jugendarbeit“ dauerhaft in die struk-
turelle Förderung der jeweiligen Einrichtungen 
überführt. Diese zusätzliche Förderung soll für 
die Einrichtungen die Kosten für Ferienangebo-
te, Renovierungen, Anschaffungen und Projekte 
mitabdecken. Die Einrichtungen halten analog 
zu ihrem Personalschlüssel eine gewisse Anzahl 
an Ferienbetreuungswochen vor. Auch die Pro-
grammmittelförderung der bezirksbezogenen 
Einrichtungen und Standorte ist an den jeweiligen 
Personalschlüssel angepasst und an Mindeststan-
dards gekoppelt.
Mit Entscheidung des Rates der Stadt Münster 
werden für die Jahre 2026 und 2027 sowohl die 
Programmmittel erhöht als auch der Personalkos-
tenanteil von 10 % gegenfinanziert. Somit wird das 
Personal in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
zu 100 % von der Stadt finanziert. Neben der Per-
sonalförderung werden auch Förderungen für die 
Betriebs- und Mietkosten gezahlt. 
Zusätzlich zu den sozialraumorientierten Einrich-
tungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt 
es stadtweit agierende Einrichtungen und Ange-
bote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die 
durch die Stadt Münster gefördert werden.
STRUKTUR-  
FÖRDERUNG 
DER OFFENEN 
KINDER- UND 
JUGENDARBEIT 
SOWIE WEITERE 
STADTWEITE  
ANGEBOTE IN 
DER KINDER- 
UND JUGEND-
ARBEIT  
(IN MIO. EURO)
PERSONAL
hauptamtliche pädagogische 
Fachkräfte
programm-
und Sachmittel
ERTRÄGE
Freie Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
stadtweite Angebote freier Träger
0,7
0,3 0,3
2,7
0,5 0,5
1,4
0,1
„WIR HÖREN HEUTE KINDERN UND JUGENDLICHEN 
SCHON VIEL ZU SELTEN ZU. WIR INTERESSIEREN UNS 
NICHT WIRKLICH FÜR SIE, FÜR IHRE PERSPEKTIVE 
AUF DEN ALTLAG UND AUFS LEBEN. UND EINE DER 
WENIGEN INSTANZEN DIE DAS SYSTEMATISCH TUT, 
IST DIE OFFENEN JUGENDARBEIT UND DARAN 
SOLLTEN WIR NICHT SPAREN.“ 
„Was wir tun, tun nur wir“ , 2025, Sebastian Kurtenbach
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn

36 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  37
PRODUKT-  
GRUPPE 0602 
"KINDER-  
UND JUGEND-
ARBEIT"
 STRUKTURFÖRDERUNG DER OFFENEN KINDER- UND   
JUGENDARBEIT (TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW) 277.224 Euro
Summe 277.224 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 2.668.589 Euro
Programmmittel 667.795 Euro
Summe  3.336.384 Euro
Saldo -3.059.160 Euro
 WEITERE STADTWEITE ANGEBOTE IN DER KINDER- UND JU-
GENDARBEIT (TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW) 0 Euro
Summe 0 Euro
AUFWENDUNGEN 
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 80.611 Euro
Personal-/Programm- und Sachmittel (Pauschalzuschüsse) 253.237 Euro
Summe 333.848 Euro
Saldo -333.848 Euro
EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE IN DER OFFENEN   
KINDER- UND JUGENDARBEIT (AMT FÜR KINDER,   
JUGENDLICHE UND FAMILIEN)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW + Projekte) 277.224 Euro
Privatrechtliche Leistungsentgelte 217.084 Euro
Summe 494.308 Euro
AUFWENDUNGEN 
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 1.360.722 Euro
Programmmittel 523.670 Euro
Summe 1.884.392 Euro
Saldo -1.390.084 Euro
Leitprinzipien
Die Stadt Münster hat sich gemeinsam mit sämtli-
chen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
(im Weiteren als OKJA bezeichnet) auf insgesamt 
neun Leitprinzipien geeinigt, die für die Arbeit in 
Münster richtungsweisend sind. Die fachlichen 
Leitprinzipien wurden im Zuge der Qualitätsent-
wicklung in einem dialogischen 
Prozess zwischen Fachkräften aus 
kommunaler und freier Trägerschaft 
entwickelt und bieten sowohl einen strategischen 
Rahmen sowie Handlungssicherheiten/Orientie-
rungen für die Arbeit.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
FÜR ALLLE LEITPRINZIPIEN WURDEN 
EBENFALLS HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 
FÜR DIE FACHKRÄFTE FORMULIERT UND 
DIESEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
Foto: Stadt Münster / Münsterview

38 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  39
SOZIALRAUM- & LEBENSWELTORIENTIERUNG
Die OKJA Münster orientiert sich mit ihren Ange-
boten an den Lebensrealitäten junger Menschen. 
Ein ganzheitliches Verständnis umfasst dabei das 
Umfeld, die Erfahrungen, Beziehungen, Persön-
lichkeiten und individuellen Themen und Bedürf-
nisse der Zielgruppen. Daher basiert die Arbeit auf 
einer kontinuierlichen Beobachtung und Analyse 
des Sozialraums und macht ihn so zur zentralen 
Bezugsgröße. Demzufolge sind auch Koopera-
tionen mit Vereinen und Institutionen des Sozial-
raums ein elementarer Bestandteil der Arbeit.
OFFENHEIT & NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
Die OKJA Münster zeichnet sich als offenes Ange-
bot mit zielgruppenspezifischen Öffnungszeiten 
aus, welches stadtweit auf die jeweilige Lebens-
welt der Zielgruppen zugeschnitten ist. Sie rich-
tet sich ausnahmslos an alle jungen Menschen 
und zielt dementsprechend darauf ab, jegliche 
Hürden einer Teilnahme so gering wie möglich 
zu halten. Folglich arbeitet die OKJA inklusiv und 
nutzt dafür unter anderem die Expertise der be-
troffenen jungen Menschen.
RESSOURCEN- & BEDÜRFNISORIENTIERUNG
Die OKJA Münster setzt an den Stärken, Fähig-
keiten und Interessen junger Menschen an und 
betrachtet diese als Quelle von Handlungskom-
petenzen und Grundlage für deren Erweiterung. 
Demnach schafft sie ausschließlich Angebote, 
welche sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen 
orientieren.
FREIWILLIGKEIT
Die OKJA Münster definiert sich als Erfahrungs-
raum, in welchem die Freiwilligkeit im Vorder-
grund steht. Junge Menschen können freiwillig 
und eigenständig entscheiden, in welcher Form 
und in welchem Maße sie mitwirken, Eigenini-
tiative zeigen, Kontakte knüpfen und die Zusam-
menarbeit zulassen möchten.
DEMOKRATIELERNEN & PARTIZIPATION
Alle Angebote der OKJA Münster werden grund-
sätzlich in Koproduktion mit jungen Menschen 
gestaltet. Die aktive Beteiligung junger Menschen 
an der Gestaltung ihres Umfeldes unterstützt 
ihre Selbstorganisationsfähigkeit und Artikula-
tion ihrer Interessen. Bei Mitbestimmung von 
Angebotsstrukturen können so Erfahrungen der 
aktiven Beteiligung gesammelt und ein demokra-
tisches Miteinander erlernt werden.
PROFESSIONELLE BEZIEHUNGSARBEIT
Professionelle Beziehungsarbeit ermöglicht eine 
verlässliche, fachliche und emotionale Beglei-
tung von jungen Menschen. Eine permanente 
Selbstreflexion des Fachpersonals ist in diesem 
Arbeitskontext unabdingbar, um mögliche Span-
nungsfelder, wie zum Beispiel Nähe vs. Distanz 
und unterschiedliche Machtverhältnisse konti-
nuierlich überprüfen zu können.
REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT
Die OKJA Münster betrachtet junge Menschen als 
gleichberechtigten Teil der Gesellschaft. Damit 
kommt sie auch der Aufgabe nach, auf die Inte-
ressen, Rechte, Kompetenzen und Bedürfnisse 
der Zielgruppen aufmerksam zu machen. Bei der 
Durchsetzung dieser unterstützt die OKJA Müns-
ter die Anliegen der Zielgruppen in reflektierter 
Parteilichkeit und fungiert mitunter als Sprach-
rohr.
DIVERSITÄT & VIELFALT
Die OKJA Münster steht für Diversität und Vielfalt. 
Dafür schafft sie Aushandlungs- und Erfahrungs-
räume, welche frei von Konsumzwang, ohne Vor-
aussetzungen oder Verpflichtungen sind und To-
leranz und Offenheit fördern. Sie setzt sich dafür 
ein, Benachteiligungen abzubauen und Chancen-
gleichheit zu fördern. Dabei berücksichtigt sie 
die Auswirkungen gesellschaftlicher Strukturen 
und struktureller Ausgrenzung, um Teilhabe für 
alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
BILDUNG
Die OKJA Münster schafft Angebote für junge 
Menschen, in welchen formales, nonformales und 
vor allem informelles Lernen und damit Subjekt- 
und Identitätsbildung stattfinden können. Ein be-
sonderer Schwerpunkt der OKJA liegt dabei auf 
dem Sozialen Lernen innerhalb der Zielgruppen. 
Auch hier orientiert sie sich stets an den Interes-
sen und Bedürfnissen der Zielgruppen und greift 
die in der Interaktion dynamisch entstehenden 
Bildungsanlässe aktiv auf. Nicht zuletzt leistet die 
OKJA somit in vielerlei Hinsicht wichtige Präven-
tionsarbeit.
„DIE OFFENE UND AUFSUCHENDE  
JUGENDARBEIT IST DESWEGEN SO  
WICHTIG, WEIL SIE ZU GAST IST  
IN DER ALLTAGSWELT VON KINDERN  
UND JUGENDLICHEN UND SIE  
NICHT EINLÄDT SICH AN IHRE REGELN  
ZU HALTEN.“ 
„Was wir tun, tun nur wir“ , 2025, Sebastian Kurtenbach
Foto: Adobe Stock

40 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  41
und die Stadt Münster, um das Arbeitsfeld in den 
finanziell schwierigen Zeiten auch weiterhin auf-
recht erhalten zu können.
Die Arbeitsgruppe hat entsprechend dem Rat-
santrag die veränderten Bedarfe und das Frei-
zeitverhalten der jungen Menschen in den Blick 
genommen. Auch die Ergebnisse der Jugendbe-
fragung haben hierzu einen Teil beigetragen. An-
hand der JugendbefragungJugendbefragung 
ließ sich erkennen, dass die 
meisten jungen Menschen 
ihre Freizeit dort verbrin-
gen, wo sie wohnen. So-
mit liegt auch weiterhin 
ein besonderer Fokus auf 
dem Sozialraum als Ein-
zugsgebiet und es bedurfte 
keiner Neujustierung des Ein-
zugsbereichs von Schule und Jugend-
arbeit. Die jungen Menschen nutzen die offene 
Kinder- und Jugendarbeit nicht nur für Freizeitak-
tivitäten und soziale Kontakte, sondern auch als 
Ort für Unterstützungsleistungen. 
Die Arbeitsgruppe hat sich dementsprechend 
auf die Beibehaltung der Indikatoren und eine 
Neugewichtung in der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit geeinigt. Darüber hinaus werden im 
bedarfsorientierten Konzept ab 2027 die Öff-
nungsstunden in Abhängigkeit zu den geförder-
ten Personalstellen zu Grunde gelegt. Hierbei hat 
sich Münster an der Steuerungs- und Planungs-
struktur vergleichbarer Kommunen orientiert.
Auf der Grundlage dieser neuen Aufstellungen erfolgt die 
Verteilung von Öffnungsstunden für die Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit in den statistischen Be-
zirken für die Periode 2026–2030. 
MINDESTSTANDARDS IN DER OFFENEN KINDER-  
UND JUGENDARBEIT IN MÜNSTER:
STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förder-
konzept (V/0886/2017) bildet weiterhin die 
Grundlage in der Steuerungs- und Planungs-
struktur in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Im 
vergangenen Kinder- und Jugendförderplan be-
stand eine Maßnahme aus der Überarbeitung des 
Konzeptes.
Die Weiterführung des Konzeptes schafft auch 
in Zukunft einen verlässlichen Rahmen für die 
kooperative und transparente Zusammenarbeit 
zwischen dem öffentlichen Träger und den freien 
Trägern in Münster.
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine 
an den aktuellen Bedürfnissen und Lebenslagen 
der Kinder und Jugendlichen orientierte offene 
Kinder- und Jugendarbeit in Münster. Ziel ist es, 
die vorhandene Personalressource bedarfsbe-
zogen einzusetzen und die Angebote stetig den 
fachlichen Standards anzupassen. 
Der Maßnahme entsprechend, aber auch als 
Antwort auf den Ratsantrag von der CDU-Rats-
fraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90/die Grü-
nen, der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt (A-
R/0023/2025), wurde eine Arbeitsgruppe aus 
dem öffentlichen Träger und den freien Trägern 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit gebildet 
und Indikatoren zur Verteilung der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit diskutiert, evaluiert und 
weiterentwickelt. Hierbei ging es vor allem um 
einen ganzheitlichen Blick auf das Leistungsfeld 
  Bevölkerungszahlen 6- bis 20-Jährige 2025
  SGB II Zahlen 6- bis 20-Jährige 2025
  Gewichtung: Bevölkerungszahlen 70 %, SGB II Zahlen 30 %
Die gewichteten Indikatoren wurden mit dem Öffnungsstunden-IST 2026 der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit verrechnet und ergeben für den jeweiligen statistischen Bezirk ein bedarfsgerechtes 
Öffnungsstunden-Soll, welches der Anlage 1 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept ab 
2027 Offene Kinder- und Jugendarbeit“, zu entnehmen ist. 
ALS GRUNDLAGE ZUR BEDARFSERMITTLUNG WERDEN FOLGENDE INDIKATOREN 
FÜR DIE OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT ZU GRUNDE GELEGT:
GEFÖRDERTE PERSONAL- 
STELLEN
ÖFFNUNGSSTUNDEN  
(pro Woche)
ÖFFNUNGSWOCHEN 
(pro Jahr)
ÖFFNUNGSSTUNDEN  
(pro Jahr)
0,5 10 44 440
0,75 12,5 44 550
1,0 15,0 44 660
1,25 17,5 44 770
1,5 20,0 44 880
1,75 22,5 44 990
2,0 25,0 44 1.100
2,25 27,5 44 1.210
2,5 30,0 44 1.320
2,75 32,5 44 1.430
3,0 35 48 1.680
3,25 37,5 48 1.800
3,5 40,0 48 1.920
3,75 42,5 48 2.040
4,0 45,0 48 2.160
Jugend-
befragung
Im Rahmen der Vereinbarungen zu den Mindest-
standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
sind ebenso bedarfsorientierte Öffnungszeiten am 
Wochenende vorzuhalten. Hierbei sind 15 % des Öff-
nungsstunden-Soll anzustreben.

42 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  43
Qualitätsentwicklung und -sicherung 
In Münster wird eine strukturierte Qualitätsent-
wicklung und -sicherung zwischen dem öffent-
lichen Träger und den freien Trägern der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit gelebt. Diese bietet ab-
gestimmte Bausteine und Prozesse für die Träger 
und Einrichtungen des Leistungsfeldes und er-
möglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit 
aller Beteiligten. Besonders hervorzuheben ist 
hierbei, dass Qualitätsentwicklungsprozesse der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit in Münster als 
gemeinsame Aufgabe verstanden werden und 
dementsprechend vom öffentlichen Träger und 
den freien Trägern umgesetzt werden. Dieser 
gemeinsam abgestimmte Prozess ist der Wirk-
samkeitsdialog, ein vom Jugendministerium des 
Landes Nordrhein-Westfalen initiiertes Verfahren 
zur Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit. Dieser wird sowohl auf kommunaler 
als auch auf Landesebene geführt und steht im Zu-
sammenhang mit der Förderung durch den Lan-
desjugendplan.
Der kommunale Wirksamkeitsdialog für die offe-
ne Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zwi-
schen dem Träger der öffentlichen Kinder- und Ju-
gendhilfe und den mit Landes- und kommunalen 
Mitteln geförderten Einrichtungen und Trägern 
geführt.
Die von der Stadt Münster finanzierten Träger ha-
ben mit dem öffentlichen Träger eine Leistungs-
vereinbarung abgeschlossen, in der ein Baustein 
die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog ist.
Aufgrund der Planungs- und Steuerungsschnitt-
stelle zur aufsuchenden Jugendsozialarbeit wer-
den die Leistungsfelder in einen gemeinsamen 
produktübergreifenden Wirksamkeitsdialog ein-
bezogen.
Eine Maßnahme aus der vergangenen Förderplan-
periode zielte auf die Überarbeitung des Wirk-
samkeitsdialoges ab. Hierzu wurde, entsprechend 
den neuen Strukturen der Unter-Arbeitsgemein-
schaften der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB 
VIII eine Projektgruppe aus freien Trägern und 
dem öffentlichen Träger aus den Leistungsfeldern 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit gegründet. Diese 
hat alle Bausteine des Wirksamkeitsdialoges über-
prüft und angepasst. 
Das Ergebnis ist ein neu überarbeiteter Wirk-
samkeitsdialog, der von der Trägerlandschaft der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit im Jahr 2025 verab-
schiedet wurde. 
Foto: Adobe Stock

44 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  45
 JAHRES-  
GESPRÄCH 
INKL. 
JAHRESZIELE
AG NACH 
§ 78 SGB VIII
NETZWERK
OFFENE KINDER- 
UND JUGEND-  
ARBEIT
 FACHTAG
 U-AG 3
JUGENDARBEIT/ 
JUGENDSOZIAL-  
ARBEIT
 AKJF
 KOMMUNALER 
GESAMTBERICHT
LEISTUNGS-
VEREINBARUNGEN/ 
-BESCHREIBUNGEN
 KINDER- UND 
JUGENDFÖRDER-
PLAN
WIRKSAMKEITS-
DIALOG 
DER OFFENEN KINDER- 
UND 
JUGENDARBEIT / 
AUFSUCHENDEN
JUGENDSOZIALARBEIT
 AK 
STREETWORK
Foto: Adobe Stock
 SACHBERICHT 
INKLUSIVE 
QUALITÄTS-  
ENTWICKLUNG
 GEM. § 79A SGB VIII

KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  47
5.1
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
 ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG 
DES EINRICHTUNGSBEZOGENEN 
PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a.    Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung  
der institutionellen Rechte- und Schutzkonzepte  
(Medienpädagogik und Sexualpädagogik)
 ZIEL
FÖRDERUNG DES POLITISCHEN 
EMPOWERMENTS DER ZIELGRUPPE – 
DEMOKRATIEBILDUNG
MAß NAHMEN
a.    Die Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, 
insbesondere im Hinblick auf Demokratiebildung und 
-förderung überprüfenZIEL
FORTSCHREIBUNG DER STRUKTURELLEN QUALITÄTSENTWICKLUNG UND 
-SICHERUNG DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT
MAß NAHMEN
a.    Aktualisierung des Finanzierungsmodells der Einrichtungen im Hinblick auf Programm-, Personal- 
und Overheadkosten und die Sunset Klausel (V/0066/2026)
b.    Anpassung der Leistungsvereinbarungen, auch im Hinblick auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten an 
den Wochenenden 
c.    Die personelle Ausstattung in der Arbeit mit der Zielgruppe prüfen
d.    Planung und Durchführung trägerübergreifender Fortbildungsformate
e.    Überprüfung der Angebotsfelder im Hinblick auf die Landes- und Bundesstatistik
f.    Einführung einer kommunalen Berichterstattung bezogen auf das  
Leistungsfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit
g.    Sichtbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhöhen –  
für die uneingeschränkte Teilhabe junger Menschen an den  AngebotenAngeboten 
ZIEL
GESTALTUNG VON SOZIALRÄUMEN UND ÖFFENTLICHEN 
RÄUME FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN
MAß NAHMEN
a.    Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im öffentlichen Raum  prüfenprüfen
b.    Die Teilhabe bzw. Beteiligung junger Menschen bei der jugendgerechten Gestaltung  
und Nutzung öffentlicher Räume  unterstützenunterstützen
c.    Die zielgruppenorientierten Vernetzungsangebote und -strukturen im  
Stadtteil/Stadtgebiet prüfen, ausbauen, intensivieren
d.    Bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Ferienangebote im Sozialraum
e.    Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung des Programms Europäische  
Jugendhauptstadt 2029 – bei erfolgreicher Bewerbung der EUREGIO
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen sind in 
gemeinsamer Verantwortung der UAG 3 Kinder- 
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 78 
SGB VIII erarbeitet worden.
5.2
5.4
5.3
46 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN
Jugend-
befragung
Jugend-
befragung

48 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  49
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
GESTALTUNG VON GESUNDEN LEBENSWELTEN 
FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN
MAß NAHMEN
a.   Die Vernetzungsressourcen stadtweit sowie sozialraumbezo-
gen prüfen und verstetigen (z. B. Sport, Gesundheitswesen, 
Tafeln etc.)
b.   Die Angebote in den Einrichtungen im Sinne der Gesundheits-
förderung junger Menschen prüfen und partizipativ ausbauen/
weiterentwickeln
c.  Soziale Teilhabe in den Einrichtungen gewährleisten
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG UND AUSBAU 
BARRIEREFREIER ANGEBOTE
MAß NAHMEN
a.    Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver 
Angebote in Einrichtungen und Angeboten für 
Kinder und Jugendliche entwickeln.
b.    Den Bedarf der jungen Menschen mit Beein-
trächtigungen und deren Eltern/Erziehungsbe-
rechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a. 
in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kin-
der, Jugendliche, junge Erwachsene der Kommis-
sion zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderung (KIB) und der AG JIPA (Jugend-
liche inklusiv und politisch aktiv) erheben.
c.    Standards zur Informations- und Vermittlungs-
kompetenz von Fachkräften im Bereich Angebo-
te für junge Menschen mit Beeinträchtigungen 
erarbeiten und etablieren.
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND  
DER ANTIDISKRIMINIERUNG 
MAß NAHMEN
a.    Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“  
für Münster 2025, im Besonderen mit dem Fokus auf folgende Themen:  
Fortbildung für / Sensibilisierung von Fachkräften  
und Vernetzung (V/0217/2025)
b.    Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan  
„Istanbul Konvention“ (V/0218/2025)
5.5
5.6
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vollständigen Bericht  
zu lesen:
5.7

50 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  51
JUGENDRAT  
Der Jugendrat der Stadt Münster als gewählte In-
teressen- und Selbstvertretung ist ein fester Be-
standteil der kommunalen Kinder- und Jugendbe-
teiligung. Die 30 direkt gewählten Mitglieder aus 
allen sechs Stadtbezirken treffen sich zu monatli-
chen Sitzungen, arbeiten in themenbezogenen Ar-
beitsgruppen und initiieren eigene Projekte. Der 
Jugendrat beschäftigt sich mit den Themen, die 
Kindern und Jugendlichen wichtig sind und greift 
Inhalte auf, die die gesellschaftliche und kommu-
nalpolitische Debatte prägen. Mit den Inhalten 
müssen auch die Strukturen stetig wandelbar blei-
ben, um eine langfristige, wirksame und jugendge-
rechte Beteiligung zu ermöglichen.
Die gewählten Mitglieder vertreten die Interes-
sen von jungen Menschen durch ihre beratende 
Mitgliedschaft im Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien sowie durch ihre Teilnahme 
an den Sitzungen verschiedener Ausschüsse und 
der Bezirksvertretungen. Für eine wirk-
same Beteiligung sollen die formalen 
Mitwirkungsrechte ausgeweitet 
werden, etwa in Form eines Rede-, 
Antrags- und Anhörungsrechtes. 
Der Jugendrat muss bei einer Brei-
te von Themen einbezogen werden 
können, denn auch die Themen, die 
Kinder und Jugendliche betreffen und 
interessieren sind vielfältig – wie auch die 
JugendbefragungJugendbefragung für Münster gezeigt hat.  
Die Mitwirkung in kommunalpolitischen Gremien 
stellt sie vor besondere Herausforderungen, da 
Abläufe, Sprache und Organisation nicht auf ihre 
Lebensrealitäten ausgerichtet sind. Zudem enga-
gieren sich die Mitglieder darüber hinaus in Pro-
jekten, vertreten den Jugendrat bei öffentlichen 
Anlässen und bringen sich ehrenamtlich als An-
sprechperson für Jugendthemen in die Stadtge-
sellschaft ein. 
In der vergangenen Wahlperiode wurde der Ju-
gendrat weiterentwickelt und strukturell gestärkt. 
Die Jugendratswahl im Jahr 2024 wurde erstmals 
analog und zeitgleich zur Europawahl durchge-
führt und dadurch organisatorisch und symbolisch 
aufgewertet. Auf Anregung des Jugendrates wurde 
das jährliche Budget auf 10.000 Euro erhöht. Zur 
Einführung des neu gewählten Jugendrates wurde 
ein Workshop durchgeführt, der das Kennenler-
nen, die Stärkung der Gruppendynamik sowie die 
Vermittlung zentraler Kompetenzen fördertet. 
Die Arbeit des Jugendrats beinhaltet neben der 
Interessenvertretung auch pädagogische Ange-
bote für die Mitglieder, die in Zukunft ausgebaut 
werden sollen. Die kontinuierliche und intensi-
ve pädagogische Begleitung sorgt dafür, dass die 
kommunalpolitischen Themen jugendgerecht 
aufgearbeitet werden, sodass alle Kinder und Ju-
gendlichen unabhängig von ihren Voraussetzun-
gen gleichwertig partizipieren können. Sie ist not-
wendig, um die Arbeit jugendgerecht zu gestalten, 
die Mitglieder in ihr Mandat einzuführen, sie fach-
lich zu qualifizieren und während ihrer Amtszeit 
zu begleiten. 
Die JugendbefragungJugendbefragung hat gezeigt, dass der 
Jugendrat bislang nur etwa 42 % der jungen Men-
schen bekannt ist. Eine weitere Aufgabe der nächs-
ten Jahre besteht deswegen darin, den Jugendrat 
in der Zielgruppe bekannter zu machen und stär-
ker zu verankern. Zudem strebt der Jugendrat an, 
inklusiver zu werden. 
Der Anspruch auf Jugendbeteiligung und die 
Arbeit der Jugendgremien sind in Art. 12 UN-Kin-
derrechtskonvention, § 8 SGB VIII und in § 27a GO 
NRW verankert:
Art 12 UN-KRK (1): „Die Vertragsstaaten sichern 
dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung 
zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das 
Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äu-
ßern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes 
angemessen und entsprechend seinem Alter und 
seiner Reife.“
§ 27a GO NRW: „(1) Die Gemeinde soll Kinder und 
Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre 
Interessen berühren, in angemessener Weise be-
teiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete 
Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesonde-
re kann die Gemeinde einen Jugendrat oder eine 
andere Beteiligungsform (Jugendvertretung) ein-
richten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind 
ehrenamtlich tätig.“
§ 8 SGB VIII (1): „Kinder und Jugendliche sind ent-
sprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie 
betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Ju-
gendhilfe zu beteiligen. […]“ 
Foto: envato elements
Jugend-
befragung

52 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  53
PRODUKT-  
GRUPPE 0602 
"KINDER-  
UND JUGEND-
ARBEIT"
Ressourcen
Die pädagogische Begleitung ist mit einem Stel-
lenumfang von 30 Wochenstunden im Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien verortet. Für die 
Arbeit des Jugendrats steht ein jährliches Budget 
in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung, über 
Leitziele
Die Einrichtung des Jugendrats basiert auf dem Handlungsprinzip, Kinder und  
Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
JUGENDRAT
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkraft) 60.459 Euro
Programmmittel / Sachaufwendungen 10.000 Euro
Summe 70.459 Euro
Saldo -70.459 Euro
dessen Verwendung der Jugendrat entscheidet. 
Für die Durchführung der Jugendratswahl sind 
im Jahr 2024 zusätzliche Aufwendungen nötig 
gewesen.
DER JUGENDRAT...
  fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen  
auf kommunalpolitische Prozesse.
  gestaltet die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv mit.
  bietet Freiräume der Mitverantwortung.
   bietet die Gelegenheit, demokratische Lernprozesse einzuüben.
* Die finanziellen Mittel für die AG JIPA (Jugendliche inklusiv und politisch aktiv)  
sind hier nicht aufgeführt.
Foto: envato elements

54 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  55
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
OPTIMIERUNG DER STRUKTURELLEN UND 
ORGANISATORISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN
MAß NAHMEN
a.   Für die Jugendratssitzungen wird ein neuer Raum gesucht, der die Anforderungen  
der Jugendratsarbeit erfüllt. 
b.   Der Jugendrat bekommt Zugang zu dauerhaft und flexibel nutzbaren  
Räumlichkeiten für die AG- und Vorstandsarbeit.
c.   Eine Aufstockung und Teilung der Personalstelle der pädagogischen  
Begleitung wird geprüft.
ZIELE
STÄRKUNG DER BETEILIGUNGSRECHTE 
UND DER POLITISCHEN WIRKSAMKEIT 
MAß NAHMEN
a.   Der Jugendrat erhält eine ständige Vertretung im Rat mit offi-
ziellem Rederecht
b.   Der Jugendrat erhält ein Rede- und Anregungsrecht in den 
Ausschüssen, in denen er vertreten ist
c.   Die Verwaltung wird für die Beteiligungsrechte des Jugendrats 
sensibilisiert
d.   Der Jugendrat wird bei allen Vorlagen, die Kinder und Jugend-
liche betreffen, angefragt, ob er in die Beratungskette aufge-
nommen werden will
e.   Für die strukturierte und zeitnahe Bearbeitung von Anregun-
gen des Jugendrats werden verbindliche Verfahren etabliert
Die im Förderplan formulierten Ziele und 
Maßnahmen wurden in einem partizipativen Prozess 
durch eine Arbeitsgruppe des Jugendrats in 
Zusammenarbeit mit der pädagogischen Begleitung 
erarbeitet, durch die Arbeitsgemeinschaft AG JIPA 
(Jugendliche inklusiv und politisch aktiv) ergänzt 
und abschließend im Plenum des Jugendrats 
beraten und beschlossen. 
ZIELE
WEITERENTWICKLUNG DER INTERNEN 
ARBEITSWEISEN UND STRUKTUREN
MAß NAHMEN
a.   Der jährliche Workshoptag wird als Qualifizierungsformat  
verstetigt.
b.   Ein Übersichtsdokument („Onboarding-Paket“) mit Glossar,  
Leitfaden, Beschlüssen und grundlegenden Informationen zur 
Arbeit des Jugendrats wird erstellt und regelmäßig aktualisiert.
c.   Das thematische Profil des Jugendrats wird auf alle jugendrele-
vanten Politikfelder ausgeweitet (z. B. Mobilität, Klima, Stadt-  
entwicklung).
d.   Die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendrats wird professionalisiert 
und weiterentwickelt.
e.   Es werden Strukturen und Formate zur Einbindung weiterer 
Jugendlicher außerhalb des Jugendrats geschaffen.
f.   Zusätzlich zur Niederschrift werden zu den Jugendratssitzungen 
Protokolle in einfacher Sprache verfasst und veröffentlicht.  
5.9
5.8
5.10

56 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  57
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
AUSBAU KOMMUNALER UND ÜBERREGIONALER 
KOOPERATIONEN UND NETZWERKE
MAß NAHMEN
a.  Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Jugend-
beteiligung wie dem Stadtjugendring, der AG JIPA und der 
Bezirksschüler*innenvertretung wird ausgebaut und vertieft.
b.  Gemeinsame Projekt- oder Arbeitsgruppen mit kommunalen 
Kooperationspartner*innen werden sachbezogen eingerichtet. 
c.  Der strukturierte Austausch mit Kommunalpolitiker*innen 
wird vertieft und regelmäßige Dialogformate – auch mit dem 
Oberbürgermeister – etabliert.
d.  Die überregionale Netzwerkarbeit (z. B. Kinder- und Jugendrat 
NRW, EUREGIO) wird kontinuierlich verstetigt.
ZIELE
AUSBAU UND VERSTETIGUNG DER AG JIPA (JUGENDLICHE 
INKLUSIV UND POLITISCH AKTIV) ALS INKLUSIVES BETEILIGUNGS-  
FORMAT IM JUGENDRAT ZUR GLEICHBERECHTIGTEN POLITISCHEN  
TEILHABE VON JUGENDLICHEN MIT UND OHNE BEHINDERUNG
MAß NAHMEN
a.  Regelmäßige, niedrigschwellige Austausch- und Begegnungsformate  
zwischen Jugendlichen mit und ohne Behinderung etablieren
b.  Fachkräfte, Mitglieder des Jugendrats sowie  
Besucher*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden durch Qualifizierungs- und Work-
shopformate im Umgang mit Inklusion, Awareness und Diskriminierung sensibilisiert und hand-
lungssicher gemacht.
c.  Jugendzentren systematisch auf bauliche, kommunikative und soziale Barrieren überprüfen, um 
konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der inklusiven Nutzung anzustoßen
5.11
5.12
WORKSHOPS
BARRIERECHECKS
Du kannst immer vorbeikommen!
 
ICH MÖCHTE MITMACHEN...WAS JETZT?
Neugierig geworden? Hast du Lust bei JIPAmal reinzuschnuppern 
oder bei einer Aktionmitzumachen? Unsere JIPA-Treffen sind füralle offen (1. Mittwoch im Monat um 17 Uhr).
  
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jipa_muenster

58 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  59
Die Erfahrungen von Mitbestimmung und Selbst-
organisation, die Kinder und Jugendliche in Ver-
bänden machen, erhöhen die Bereitschaft, sich 
auch in anderen Bereichen der Gesellschaft aktiv 
mit einzubringen. Jugendverbände sind Lern- und 
Erfahrungsräume aktiver Demokratie und Partizi-
pation und die Ausbildung eines Demokratiever-
ständnisses ist ständige Querschnittsaufgabe. Sie 
stellen einen wichtigen Raum der politischen So-
zialisation junger Menschen dar. 
Die Angebote der Jugendverbände richten sich 
zunächst an die eigenen Mitglieder, wobei eine 
Teilnahme und ein Mitwirken prinzipiell für alle 
möglich ist. Angebote sind z. B. Gruppenstunden, 
Ferienfreizeiten, Bildungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen oder Tagesaktionen. Bei diesen Ange-
boten ist die Jugendverbandsarbeit ein wichtiger 
Ort der außerschulischen Bildung – sowohl durch 
informelles Lernen bei vielfältigen Angeboten als 
auch als Anbieter von expliziten Bildungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen. Die Begleitung von 
Kindern und Jugendlichen in verbandlichen Ange-
boten erfolgt in der Regel über junge, ehrenamt-
lich engagierte Erwachsene, die meist im eigenen 
Verband groß geworden sind. Die Qualifizierung 
der Ehrenamtlichen ist, aufgrund der Strukturen 
der Jugendverbandsarbeit, ein fester Bestandteil 
des Handlungsfeldes. Ein bundesweit anerkannter 
Qualifizierungsnachweis in der Jugendverbands-
arbeit ist die Jugendleiter*in-Card (Juleica). 
JUGENDVERBANDS-  
ARBEIT   
Jugendverbände bieten jungen Menschen Räu-
me für Engagement, Bildung und Freizeitaktivi-
täten. In Jugendverbänden schließen sich Kinder 
und Jugendliche aufgrund gemeinsamer Inter-
essen zusammen und gestalten ihre Freizeit 
kontinuierlich mit- und füreinander. Die 
gemeinsamen Interessen kommen aus 
unterschiedlichen gesellschaftlichen 
Bereichen wie z. B. Kultur, Sport, Politik 
oder Religion. Junge Menschen organi-
sieren sich in Jugendverbänden selbst 
und bringen sich aktiv dort ein. Diese 
Aspekte spiegeln auch die Ergebnisse der 
stadtweiten Münsteraner Jugend- stadtweiten Münsteraner Jugend- 
befragungbefragung wider. Hier gaben 13 % der Be-
fragten an, in einem Jugendverband aktiv zu sein, 
wobei sich ein ausgewogenes Verhältnis der Ge-
schlechter zeigt. Insgesamt ist eine heterogene 
Landschaft von Münsteraner Verbänden in der Be-
fragung zu verzeichnen. Von den dort aktiven Kin-
dern und Jugendlichen gaben knapp 75 % an, an 
den Angeboten des Verbandes mindestens einmal 
die Woche teilzuhaben. „Sich einbringen können“ 
und „gleiche Interessen“ bilden neben den Punk-
ten „Freund*innen treffen“ und „interessante An-
gebote“ die zentralen Begründungen der jungen 
Menschen für die Mitwirkung in einem Jugendver-
band. 
(1)   Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugend-
gruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maß-
gabe des § 74 zu fördern.
(2)   In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Men-
schen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre 
Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausge-
richtet. Sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglie-
der sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen 
und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 12 FÖRDERUNG DER  
JUGENDVERBÄNDE, SGB VIII
Münsteraner Jugendverbände und 
Stadtjugendring Münster
In Münster gibt es zurzeit 32 aktive Jugend-  
verbände – ergänzend dazu Jugendgruppen in 
Kirchengemeinden und Sportvereinen, die unter-
schiedliche Interessen und Bedürfnisse von jun-
gen Menschen in den Blick nehmen und deren 
persönliche Entwicklung sowie gesellschaftliche 
Teilhabe fördern. Die Münsteraner Jugendver-
bandsarbeit bildet dabei ein breites Spektrum 
ab. Von konfessionellen Verbänden, Pfadfinder-
verbänden über politische und überparteiliche 
Jugendverbände bin hin zu helfenden Verbänden, 
Sportjugenden und weiteren Jugendverbänden.
Foto: CVJM Bündisch Münster
Jugend-
befragung

60 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  61
Die Jugendverbände sind für sich eigenständig, 
schließen sich jedoch zusammen, um ihre Inter-
essen und die Anliegen junger Menschen zu ver-
treten und um sich gemeinsam zu unterstützen. 
Seit 2022 erfolgt die gemeinsame Interessenver-
tretung in Münster über den gemeinsam gegrün-
deten Stadtjugendring Münster als Dachverband, 
dem sich inzwischen 25 Jugendverbände direkt 
oder durch ihre Dachorganisationen angeschlos-
sen haben. 
Der Stadtjugendring bildet die Schnittstelle 
zwischen den Jugendverbänden, der Stadt-
verwaltung sowie der kommunalen Politik. 
Hier agiert er als zentrale Ansprechstelle 
und bündelt die Perspektiven und Bedarfe 
der einzelnen Jugendverbände. Das ermög-
licht einfachere Kommunikations- und Beteili-
gungsprozesse für das Handlungsfeld. Der Stadt-
jugendring ist als freier Träger der Kinder- und 
Jugendhilfe Mitglied in der UAG 3 Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII. Über die 
Zusammenarbeit vom Stadtjugendring und der 
Kinder- und Jugendförderung wurde u. a. die Be-
teiligung und Mitwirkung der Jugendverbände bei 
der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 
2026–2030 sichergestellt. 
 „Münster als kinder- und jugendfreundliche  
Kommune weiterentwickeln“
Der Stadtjugendring setzt sich für eine Förderung 
der demokratischen Strukturen und Meinungsbil-
dungsprozesse in der Jugendverbandsarbeit und 
den Ausbau einer kommunalen Jugendpolitik ein. 
Ziel ist es, bestehende Beteiligungsstrukturen zu 
stärken und vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten 
zu schaffen, bei denen sich junge Menschen wirk-
sam in politische Entscheidungsprozesse einbrin-
gen können, um ihre Interessen zu vertreten und 
ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Neben 
Politik und Verwaltung arbeitet der Stadtjugend-
ring dafür mit anderen gesellschaftlichen und 
politischen Beteiligten zusammen und verstärkt in 
Zukunft seine Zusammenarbeit mit dem Jugend-
rat der Stadt Münster. 
Mit der Vorlage (V/0625/2025) „Besetzung des 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien“ 
verfügen die Jugendverbände zudem seit 2026 
über drei Sitze als ordentliche stimmberechtigte 
Mitglieder der im Bereich der Stadt Münster wir-
kenden und anerkannten Träger der freien Jugend-
hilfe gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
In den Jugendverbänden und ihren Angeboten wird ein wichtiger Beitrag geleistet, 
positive Lebenswelten von und mit jungen Menschen zu gestalten. Für die Angebo-
te in den Jugendverbänden stehen folgende pädagogische Themen im Fokus:
– „Echte“ Beteiligung ermöglichen und ausbauen, bei der Kinder und Jugendlichen 
befähigt werden, eine eigene Meinung zu bilden und für diese einzustehen
– Jugendverbände als Orte der Demokratie verstehen, in denen ein demokratisches 
Miteinander und beteiligungsorientierte Arbeitsweisen den Alltag prägen
– Den ressourcenorientierten Umgang mit Natur und Umwelt im Sinne des ökologischen 
Bewusstseins fördern: Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, die es jungen Menschen 
ermöglichen, sich aktiv und selbstbestimmt für eine nachhaltige Gesellschaft und Zukunft einsetzen zu 
können. 
–  Förderung einer ganzheitlichen Gesundheit durch Rahmenbedingungen, die zu einem körperlichen, 
psychischen und sozialem Wohlbefinden beitragen
–  Gesundheitsthemen, wie mentale Gesundheit und Ernährung, verstärkt platzieren
–  Die Medienkompetenz von jungen Menschen stärken, damit diese unterstützt werden, selbstbe-
stimmt, kritisch und bewusst digitale Medien zu nutzen und zu konsumieren
Foto: THW-Jugend - Technisches Hilfswerk

62 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  63
ASJ – Arbeiter-Samariter-Jugend 
BDKJ – Bund der Deutschen Katholischen Jugend
BDSJ – Bund der St. Sebastianus Schützenjugend
BdP Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Totila 
CAJ – Christliche Arbeiterjugend Deutschland
CPD – Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands – Siedlung Maria Sybilla Merian 
CVJM Bündisch Münster – Christlicher Verein Junger Menschen 
DGB-Jugend – Deutscher Gewerkschaftsbund – Jugend 
DJK Sportjugend – Diözesanverband Münster 
DLRG – Jugend Bezirk Münster
DPSG – Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg
Jugendfeuerwehr
Jugendreferat im evangelischen Kirchenkreis Münster
Jugendrotkreuz
Jugendwerke der AWO:  
Kreisjugendwerk Münster, Ortsjugendwerk Albachten und Coerde
KjG – Katholische junge Gemeinde
KLJB – Katholische Landjugendbewegung
Kolpingjugend – Diözesanverband Münster
Malteser-Jugend (Logo fehlt)
Mot-Treff-Kotten 
PSG - Pfadfinderinnenschaft St. Georg 
SJD – Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken 
SSB – Sportjugend im Stadtsportbund Münster
THW-Jugend – Technisches Hilfswerk 
VCP Münster-Hiltrup – Verein christlicher Pfadfinder 
Darüber hinaus sind folgende Jugendverbände in Münster aktiv: 
BUNDjugend – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
CVJM Münster – Christlicher Verein Junger Menschen 
Johanniter-Jugend 
Marine-Jugend Münster 
NaJu – Naturschutzjugend im NABU (Naturschutzbund) 
Stamm Friedensreiter im Pfadfinderbund Großer Jäger 
Verein für Aquarien- und Terrarienkunde – Jugend
Ressourcen
Die Jugendverbandsarbeit wird aktuell in Münster von insgesamt 32 Jugendverbän-
den geleistet. Im Stadtjugendring Münster haben sich folgende 25 Verbände zusam-
mengeschlossen:

64 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  65
Das Jugendreferat im evangelischen Kirchenkreis Münster und das Sachgebiet 
Jugendpastoral des Bistums Münster begleiten neben der Jugendverbandsarbeit 
auch weitere Kinder- und Jugendgruppen und bieten Qualifizierungsprogramme 
für ehrenamtlich aktive junge Menschen an. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert den Stadtjugendring Müns-
ter für die Zeit der Förderplanperiode mit einer Geschäftsführungsstelle in Vollzeit, 
Programmmitteln und der Nutzung von Räumlichkeiten in der alten Dechanei. 
Neben der strukturellen Förderung des Stadtjugendrings Münster haben die 
einzelnen Jugendverbände die Möglichkeit, Gelder über die Richtlinien zur För-
derung der Kinder- und Jugendarbeit zu beantragen. Mit der Beschlussvorlage 
V/0241/2026 „Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugend-
arbeit“ wurde die Richtlinienförderung inhaltlich überarbeitet und die strukturge-
förderte offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit aus 
der Richtlinienförderung herausgelöst. An der Neuausrichtung und Überarbeitung 
der Richtlinien haben die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe der UAG 3 Jugendarbeit/Jugend-
sozialarbeit nach § 78 SGB VIII mitgewirkt. Im Rahmen der Förderplanperiode wird geprüft ob und 
unter welchen Bedingungen die Verwaltung der Richtlinienförderung an den Stadtjugendring Münster 
übertragen werden kann. 
In der folgenden Tabelle/Darstellung ist die Zuschusssumme der Richtlinienförderung für 2026 ff. für 
die Angebote der Jugendverbandsarbeit abgebildet. 
Zuschüsse nach den "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit", in %
PRODUKT-  
GRUPPE 0602 
"KINDER-  
UND JUGEND-
ARBEIT"
 JUGENDVERBANDSARBEIT (ZUSCHÜSSE NACH DEN   
"RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER KINDER- UND   
JUGENDARBEIT")
ERTRÄGE
./. 0 Euro
Summe 0 Euro
AUFWENDUNGEN
Stadtjugendring 72.300 Euro
Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 250.000 Euro
Inklusionsförderung 75.000 Euro
Weitere Zuschüsse an Verbände 9.000 Euro
Summe 406.300 Euro
AUFWENDUNGEN IN 
DER JUGEND-  
VERBANDSARBEIT
STADTJUGENDRING
17,8 %
WEITERE ZUSCHÜSSE AN VERBÄNDE
2,2 %
INKLUSIONSFÖRDERUNG
18,5 %
ZUSCHÜSSE NACH DEN RICHTLINIEN ZUR 
FÖRDERUNG DER KINDER- UND JUGENDARBEIT
61,5 %
Foto: PDSG - Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sank Georg

66 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  67
AUF DAUER ANGELEGT
Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nach-
haltigkeit ausgelegt. Viele Mitglieder sind seit 
ihrer Kindheit im Jugendverband aktiv und 
bleiben bis ins junge Erwachsenenalter dem 
Verband verbunden. In dieser Zeit lernen sie 
Aushandlungsprozesse in Gruppen und Verant-
wortungsübernahme kennen.
SELBSTORGANISIERT & EIGENSTÄNDIG
Jugendverbände bzw. die jeweiligen Gliederun-
gen sind eigenständig und selbstorganisiert. 
Dadurch liegt die Verantwortung der Jugendver-
bandsarbeit immer in den Händen der jeweili-
gen Gruppe. Gleichzeitig können die Gliederun-
gen Unterstützung durch andere Gruppen oder 
andere Ebenen erfahren. 
EHRENAMTLICHKEIT
Jugendverbandsarbeit wird vor Ort in der Regel 
von Ehrenamtlichen getragen und verantwortet. 
Dadurch wird die hohe Identifikation der Mit-
glieder mit dem eigenen Verband zum Ausdruck 
gebracht. Durch die Übernahme von Ehren-
ämtern, die im Jugendverband immer demo-
kratisch legitimiert sind, lernen junge Menschen 
demokratische Strukturen kennen. Gleichzeitig 
benötigen Ehrenamtliche auch hauptberufliche 
Ressourcen, damit sie ihre Aufgaben bestmög-
lich wahrnehmen können und nicht ihre eigenen 
zeitlichen Ressourcen komplett für ihr ehren-
amtliches Engagement geben müssen. 
INTERESSENSVERTRETUNG 
JUNGER MENSCHEN
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse ver-
treten die Interessen junger Menschen nach außen. 
Die Anliegen junger Menschen werden durch 
Einmischung in aktuelle gesellschaftliche Debatten 
miteingebracht. Neben politischer Bildung und der 
gemeinsamen Freizeitgestaltung ist dies ein weite-
rer Grundbaustein der Jugendverbandsarbeit.
PARTIZIPATION
Jugendverbandsarbeit stärkt die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft. 
Innerhalb des eigenen Verbandes und anderen 
gesellschaftlichen Bezügen machen Kinder und 
Jugendliche Erfahrungen von Mitbestimmung 
und Partizipation. Durch Meinungsbildungspro-
zesse und demokratische Strukturen im Jugend-
verband ist Partizipation ein Grundpfeiler der 
Jugendverbandsarbeit.
WERTEORIENTIERUNG
Jugendverbände schließen sich aufgrund ge-
meinsamer Interessen und Werte zusammen, die 
in ihren Angeboten zugrunde liegen und diese 
charakteristisch prägen. Sowohl innerhalb eines 
Jugendverbandes als auch in Zusammenschlüs-
sen wird sich an Werten orientiert, die gemein-
sam ausgehandelt und gelebt werden. Somit 
gestaltet sich in der Jugendverbandsarbeit eine 
Vielfalt in Einigkeit. 
AUSSERSCHULISCHER BILDUNGSORT
Junge Menschen lernen in Jugendverbänden auf 
vielfältige Weise – sowohl bei Fortbildungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen als auch in infor-
melleren Kontexten. Bei der Organisation und 
Planung von Veranstaltungen werden Planungs-
kompetenzen und Aushandlungsprozesse 
gelernt. Die Möglichkeiten, voneinander und 
miteinander zu lernen, sind in verschiedenen 
Themen- und Handlungsfeldern im Jugendver-
band gegeben. Darüber hinaus sind Jugendver-
bände ein Ort, wo gesellschaftliche Prozesse und 
politisches Handeln gelernt werden können.
Leitprinzipien
Die Landschaft der Jugendverbände ist durch Vielfalt geprägt. So plural und unterschiedlich die Ju-
gendverbände sind, gemeinsam stehen sie für folgende Leitprinzipien:
Foto: Stadtjugendring Münster e.V.

68 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  69
Über die Zusammenarbeit vom Stadtjugendring 
und der Kinder- und Jugendförderung wurde die 
Beteiligung und Mitwirkung der Jugendverbände 
bei der Erstellung der Ziel- und Maßnahmen- 
planung des Kinder- und Jugendförderplans  
2026–2030 sichergestellt. 
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER JUGENDVERBANDSARBEIT FOKUSSIERT 
AUF DIE STRUKTURELLE UND FINANZIELLE SICHERUNG
MAß NAHMEN
a.  Umsetzung der Sunset Klausel (V/0066/2026) bezogen auf die strukturelle Förderung  
des Stadtjugendringes und die Richtlinienförderung
b.  Verankerung von angebotsbezogenen Schutzkonzepten als Fördergrundlage im Rahmen  
der Richtlinienförderung zum Ende der Förderplanperiode
c.  Förderung der Umsetzung der Münsteraner Qualitätsmerkmale bei der Erstellung  
von Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit
d.  Vernetzung von Schulungsangeboten zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und  
gegebenenfalls bedarfsgerechter Ausbau im Bereich Juleica
e.  Erhöhung der Attraktivität der Juleica durch das Zurverfügungstellen von Ehrenamtskarten  
für Inhabende der Juleica (Empfehlung Staatskanzlei NRW)
f.  Weiterentwicklung der Dankeschön-Kultur (thx*) für ehrenamtlich Engagierte  
in der Münsteraner Kinder- und Jugendarbeit
ZIELE
INTENSIVIERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG UND STÄRKUNG 
DER KOMMUNALPOLITISCHEN MITWIRKUNG 
MAß NAHMEN
a.  Kommunalpolitische Mitwirkung durch die stetige Einbindung der Jugendverbände und des 
Stadtjugendring Münster e.V. in städtische Gremien sicherstellen (Ausschuss für Kinder,  
Jugendliche und Familien, UAG 3 Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII, 
Projektgruppen, AK Kinderrechte…)
b.  Die „Alte Dechanei“ als Ort für junge Menschen, für die Jugendverbandsarbeit und andere  
Organisationen und Initiativen für junge Menschen absichern
c.  Die Vernetzung verschiedener Beteiligungsgremien, wie z. B. Stadtjugendring Münster e.V. und 
Jugendrat der Stadt Münster ausbauen und Kooperationen der Beteiligungsgremien fördern
d.  Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung des Programms Europäische Jugendhauptstadt 2029 
– bei erfolgreicher Bewerbung der EUREGIO
e.  Niedrigschwellige Unterstützungsangebote für die Inanspruchnahme der Richtlinienförderung 
vorhalten und ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen entwickeln
5.13 5.14

JUGENDSOZIAL-  
ARBEIT   
KAPITEL 6
Foto: Stadt Münster / Angelika Klauser

72 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  73
6.  JUGENDSOZIALARBEIT   
Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen 
in besonderen Lebenslagen, soziale Benachteili-
gungen auszugleichen oder individuelle Beein-
trächtigungen zu überwinden. 
2021 2022 20242023 2025ENTWICKLUNG 
DER 6-27
JÄHRIGEN  
BEVÖLKERUNG  
IN MÜNSTER
Gesellschaftliche Teilhabe ist Ziel der Jugendso-
zialarbeit. Wesentliche Bestandteile sind dabei die 
Entwicklung sozialer Kompetenzen (eigene Iden-
tität und Persönlichkeit) sowie die Verbesserung 
schulischer und beruflicher Kenntnisse (schuli-
sche und berufliche Ausbildung, Integration in 
die Arbeitswelt). Für gesellschaftliche Teilhabe 
braucht es Angebote, die Beteiligungserfahrungen 
ermöglichen. 
Die Angebote der Jugendsozialarbeit beruhen auf 
Freiwilligkeit. Junge Menschen erhalten die Mög-
lichkeit, ihre Bedarfe und Ideen zu erkennen, zu 
zeigen und zu artikulieren. 
85.104 85.578 85.514 84.160 82.554
(vgl.: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten)
(1)  Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung 
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, 
sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische 
und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2)  Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer 
Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Aus-
bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick-
lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3)  Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen 
oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an-
geboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sicher-
gestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4)  Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der 
Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäfti-
gungsangeboten abgestimmt werden.
§ 13 JUGENDSOZIAL-
ARBEIT, SGB VIII
Foto: Stadt Münster / Patrick Schulte

74 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  75
Die Beratung von LSBTIQ*, von Kindern, Jugend-
lichen und jungen Erwachsenen sowie deren 
Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften 
unterstützt die LSBTIQ* Community bei individu-
ellen Herausforderungen, baut Diskriminierung 
und Vorurteile ab, unterstützt bei der Identitäts-
findung und fördert die psychische Gesundheit. 
Die Jugendsozialarbeit richtet ihre Angebote in-
klusiv aus, um Kindern und Jugendlichen mit Be-
einträchtigungen in Freizeit- und Ferienangebo-
ten, politischer Bildung, schulischer Ausbildung 
und beruflicher Perspektivklärung Teilhabe zu 
ermöglichen.
In Ergänzung werden individuelle Angebote der 
Jugendsozialarbeit für Kinder und Jugendliche 
mit Beeinträchtigungen und ihren Eltern/Erzie-
hungsberechtigten vorgehalten.
Mit der Mototherapie als psychomotorische 
ganzheitliche Entwicklungsförderung werden 
Grundschulkinder sowie junge Menschen der 5. 
und 6. Klasse an zwei Hauptschulen in ihrer emo-
tionalen, motorischen und sozialen Entwicklung 
unterstützt. 
Das Angebot mit Förderung und Forderung, in 
dem Mädchen und Jungen Boxen trainieren und 
Hausaufgabenhilfe wahrnehmen, wird durch Vor-
bilder im Verein, die Wettkampfziele in höheren 
Ligen erreichen, unterstützt. 
Theaterinszenierungen geben Jugendlichen Räu-
me für gemeinschaftliche Produktionsprozesse 
und schaffen vertrauliche Arbeitsbeziehungen, 
auf deren Grundlage Jugendliche sozialpädagogi-
sche Hilfen annehmen. 
Die FanArbeit beim Fußball will die integrative 
Kraft des Fußballsports befördern und eine de-
mokratische und tolerante Fankultur erhalten 
und schaffen. Sie unterstützt insbesondere junge 
Fans in ihrer Entwicklung und dient als Brücke 
zwischen den Anhängern, dem Verein und der 
Polizei. 
Freizeitpädagogische Angebote für geflüch-
tete Kinder und Jugendliche ermöglichen den 
Zugang zur offenen Kinder- und Jugendarbeit. 
Ziel ist es, die unterschiedlichen Gruppen junger 
Menschen in einen aktiven Austausch miteinan-
der zu bringen und die Teilhabe dieser Zielgruppe 
an den Freizeitangeboten mit ihrer informellen 
Ausrichtung an Selbstwirksamkeit, Resilienz und 
Förderung der Gemeinschaftlichkeit zu bewirken. 
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und brenn-
punktbezogene Streetwork sind parteiliche und 
adressatenorientierte Jugendhilfeangebote für 
14- bis 27-Jährige. Beide Ansätze orientieren sich 
an niedrigschwelligen und lebensweltorientier-
ten Konzepten sozialer Arbeit, jedoch mit unter-
schiedlichen Handlungsansätzen. Die aufsuchen-
de Jugendsozialarbeit steht stadtteilorientiert in 
enger Kooperation mit der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit. Die Streetwork versteht sich als 
szene- bzw. brennpunktorientiertes Angebot für 
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich über-
wiegend im Bereich des Hauptbahnhofs und der 
Innenstadt aufhalten. 
Soziale Gruppenarbeit zur Prävention von Delin-
quenz richtet sich an junge Menschen zwischen 
14 und 27 Jahren, die durch vorhandene Frei-
zeitangebote im Stadtteil nicht erreicht werden. 
Hierbei werden primärpräventive Strategien im 
Rahmen der Angebotsstruktur umgesetzt, aber 
auch sekundär- und tertiärpräventive Konzep-
te aufgegriffen, um jungen Menschen, die eine 
richterliche Weisung zur sozialen Gruppenarbeit 
erhalten haben, ebenfalls bedarfsorientierte An-
gebote vorzuhalten. 
Die Jugend(sucht)beratung richtet sich sowohl 
an suchtmittelkonsumierende junge Menschen 
als auch an deren Eltern/Erziehungsberechtigte 
und Angehörige. Das Angebot umfasst Informa-
tionen zu legalen und illegalen Drogen, die kri-
tische Reflexion des Konsums, Begleitung und 
Unterstützung bei der konkreten Verhaltens-
änderung bis hin zu Therapievermittlung und 
Nachsorge. In der Jugendsuchtberatung gibt es 
hinsichtlich konsumierter Drogen, Abhängig-
keitsgrad und Motivationslage grundlegende 
Unterschiede zur Erwachsenenberatung. 
Mit Stand 2026 gibt es folgende Angebote der Jugendsozialarbeit in Münster. Die Angebote sind sozi-
alraumbezogen oder aber stadtweit ausgerichtet.  Die Förderung der Angebote der Jugendberufshilfe 
sind in der Zuständigkeit des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und damit nicht 
Gegenstand dieses Förderplanes. 
26 FREIZEITPÄDAGOGISCHE 
ANGEBOTE FÜR GEFLÜCHTETE KINDER 
UND JUGENDLICHE
AUFSUCHENDE
JUGENDSOZIALARBEIT AN
18 STANDORTEN
3 ANGEBOTE DER SOZIALEN  
GRUPPENARBEIT
9 ANGEBOTE MIT THEMEN-  
SPEZIFISCHER AUSRICHTUNG
1 ANGEBOT
BRENNPUNKTBEZOGENE
STREETWORK
2 ANGEBOTE
SOZIALPÄDAGOGISCH
BEGLEITETES WOHNEN
SOZIALRAUM-BEZUG STADTWEITER BEZUG
Foto: envato elements

76 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  77
PRODUKT-  
GRUPPE 0603 
"FÖRDERUNG 
VON BE-  
NACHTEILIGTEN 
JUNGEN  
MENSCHEN"
JUGENDSOZIALARBEIT - EINRICHTUNGEN /   
ANGEBOTE VON TRÄGERN DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
Rückforderungen aus Zuwendungen 8.013 Euro
Summe 8.013 Euro
AUFWENDUNGEN
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit 701.956 Euro
Wohnhilfen 1.961.201 Euro
Spezifische Angebote der Jugendsozialarbeit /  
Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche 695.645 Euro
Summe 3.358.802 Euro
Saldo -3.350.789 Euro
 JUGENDSOZIALARBEIT - EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE   
DES AMTES FÜR KINDER; JUGENDLICHE UND FAMILIEN
ERTRÄGE
./. –
AUFWENDUNGEN
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit 128.117 Euro
Spezifische Angebote der Jugendsozialarbeit / Freizeitpädagogische An-
gebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche 348.140 Euro
Summe 476.257 Euro
Saldo -476.257 Euro
Ressourcen
Die 59 Angebote/Einrichtungen der Jugendsozi-
alarbeit mit Sozialraumbezug oder stadtweitem 
Bezug mit Stand 2026 werden hinsichtlich der in 
Anspruch genommenen Plätze, Fachkraftstellen 
Aufsuchende 
Jugendsozialarbeit und 
Soziale Gruppenarbeit
Wohnhilfen Spezifische  Angebote  
der Jugendsozialarbeit/  
Freizeitpädagogische  
Angebote für  
geflüchtete Kinder und  
Jugendliche
0,1 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0,3 MIO. EURO
0,7 MIO. EURO
0,7 MIO. EURO
2,0 MIO. EURO
JUGENDSOZIAL-
ARBEIT –  
EINRICHTUNGEN 
/ ANGEBOTE  
(IN MIO. EURO)
Freie Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
oder eines Festbetrages finanziert. Die Aufwen-
dungen und Erträge der Jugendsozialarbeit wer-
den im Folgenden in absoluten Summen für das 
Berichtsjahr 2026 dargestellt. 
In Münster gibt es 46 Plätze in den sozialpäd-
agogisch begleiteten Wohnplätzen für junge 
Menschen ab 16 Jahren. Unterstützt werden 
hier junge Menschen bei der Schul- oder Aus-
bildungsplatzsuche, bei der Qualifizierung, der 
Entwicklung eines eigenen Lebensentwurfes, der 
psychischen und gesundheitlichen Stabilisierung 
und der Verselbstständigung.
Foto: envato elements

78 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  79
Leitprinzipien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Streetwork 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit und die Streetwork wurden in einem partizipativen Prozess 
zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger Leitprinzipien inklusive der dazugehörigen 
Handlungsempfehlungen entwickelt. Für die Erarbeitung der Leitprinzipien wurden als Grundlage 
die Leitlinien und Arbeitsprinzipien der Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork Nordrhein-Westfalen 
herangezogen. Folgende Leitprinzipien dienen der Weiterentwicklung der fachlichen Qualität und 
der Einhaltung von professionellen Standards in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Street-
work. 
FREIWILLIGKEIT 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
erfolgt grundsätzlich durch freiwillige Kontakt-
aufnahme. Die Grenzen werden gewahrt und 
Räume akzeptiert („Unaufdringlichkeit“). Die 
adressatenbezogene aufsuchende Jugendsozial-
arbeit/Streetwork fängt erst mit einem spezifi-
schen Auftrag der Zielgruppe an. 
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, eine vertrauensvolle 
Zusammenarbeit ist nur auf der Grundlage von 
Freiwilligkeit möglich.
NIEDRIGSCHWELLIGKEIT 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
ist mit kontinuierlichen Angebotszeiten auf der 
Straße für die Adressatinnen und Adressaten 
präsent. Auf die Bedarfe dieser wird darüber 
hinaus flexibel reagiert. Die Beziehungsarbeit 
erfolgt über verschiedene Zugänge. 
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine akzeptierende 
Haltung, eine Wahrung der Anonymität sowie 
unbürokratische, kostenlose und schnelle 
Angebote einen niedrigschwelligen Zugang be-
günstigen.
VERTRAULICHKEIT/TRANSPARENZ 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
sichert ihren Adressatinnen und Adressaten 
Vertraulichkeit und Anonymität zu. Eine Rollen-
klarheit und Transparenz sind von enormer 
Bedeutung. Münster hat standardisierte Vordru-
cke über die Entbindung der Schweigepflicht 
(Datenschutz, Bildrecht) und hält den Daten-
schutz ein. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/
Streetwork nutzt das trägerinterne Verfahren 
nach § 8a SGB VIII.  
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, Offenheit und Ehrlichkeit 
sind im vertrauensvollen Umgang mit den Adres-
satinnen und Adressaten unverzichtbar. Die Ver-
fahrensweisen der Aufsuche werden offengelegt 
und die Möglichkeiten der Angebote realistisch 
dargestellt.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, die Methoden und Ange-
bote an der Lebenswelt der Adressatinnen und 
Adressaten zu orientieren.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine akzeptierende 
Haltung Kritik, mit dem Ziel, das eigenverant-
wortliche Handeln zu stärken, nicht ausschließt. 
Dies hängt besonders von der Intensität der 
professionellen Beziehung der pädagogischen 
Fachkraft zu den Adressatinnen und Adressaten 
ab.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, die Fachkräfte sind zu-
ständig für die lebensweltspezifischen Anliegen, 
welche die Jugendlichen haben, jedoch nicht für 
die Beseitigung der Probleme, die sie verursa-
chen.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass Kontinuität und 
Verbindlichkeit eine wichtige Basis für den 
Vertrauensaufbau zu den Adressatinnen und 
Adressaten darstellen.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine partizipative 
Arbeitsweise eine Hilfe zur Selbsthilfe ermög-
licht.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER 
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt eine flexible Ausrichtung 
der pädagogischen Arbeit nach den Erreich-
barkeiten, Kompetenzen und Interessen der 
Adressatinnen und Adressaten.
LEBENSWELTORIENTIERUNG 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
bietet ein Angebot, das auf die individuelle 
Lebenssituation der Adressatinnen und Adres-
saten abgestimmt ist. Hierzu ist eine differen-
zierte Lebenswelt- und Alltagskenntnis nötig 
sowie eine Berücksichtigung der Möglichkeiten, 
Gewohnheiten, Lebensrhythmen, Ausdrucksfor-
men und kulturellen und ethischen Identitäten 
der Adressatinnen und Adressaten.  
AKZEPTANZ 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
findet den Zugang zu ihren Adressatinnen und 
Adressaten, wenn deren individuelle Vorstellun-
gen, Lebensentwürfe und Strategien als gege-
ben akzeptiert und respektvoll angenommen 
werden. Gerade dies ist Voraussetzung für die 
Zusammenarbeit mit ansonsten sozial benach-
teiligten Personen bzw. Personen mit alternati-
ven Lebensentwürfen. 
FLEXIBILITÄT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
passt sich den Bedarfen der Adressatinnen und 
Adressaten hinsichtlich der Entwicklung der The-
matiken, Problemlagen, Methoden, Angebote, 
Orte und Zeiten an. Im Rahmen der Partizipation 
werden realistische Ziele, Problemlösungen und 
Zukunftsperspektiven mit den Adressatinnen 
und Adressaten formuliert. 
PARTIZIPATION 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
beteiligt ihre Adressatinnen und Adressaten 
kleinschrittig und transparent an der Planung, 
Ausgestaltung und Durchführung der Angebote. 
Sie motiviert ihre Adressatinnen und Adressaten 
dazu, politische und gesellschaftliche Thema-
tiken ihrer Lebenswelt eigenverantwortlich 
mitzugestalten. 
KONTINUITÄT 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
garantiert den Adressatinnen und Adressaten 
eine Erreichbarkeit sowohl durch das kontinu-
ierliche Aufsuchen und eine Anwesenheit an 
den Treffpunkten zu individuell vereinbarten 
Terminen als auch durch kontinuierliche Be-
ratungszeiten. Auch eine personelle Kontinuität 
(Beziehungsarbeit) führt zu einer akzeptieren-
den Haltung der Adressatinnen und Adressaten 
gegenüber der Gastrolle der pädagogischen 
Fachkräfte in ihrer Lebenswelt.  
REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT 
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork 
vertritt parteiisch die Interessen und Bedarfe der 
Adressatinnen und Adressaten – aber nicht ohne 
sie kritisch zu reflektieren. Grundlage hierfür ist 
eine akzeptierende Haltung.

80 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  81
ALS GRUNDLAGE ZUR BEDARFSERMITTLUNG WERDEN FOLGENDE 
INDIKATOREN FÜR DIE AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT ZU 
GRUNDE GELEGT:
  Bevölkerungszahlen 13- bis 20-Jährige 2025
  SGB II Zahlen 13- bis 20-Jährige 2025
  Gewichtung: Bevölkerungszahlen 60 %, SGB II Zahlen 40 %
Die gewichteten Indikatoren wurden mit dem Kernleistungs-  
stunden-IST 2026 der aufsuchenden Jugendsozialarbeit verrechnet 
und ergeben für den jeweiligen statistischen Bezirk ein bedarfsgerech-
tes Kernleistungsstunden-Soll, welches der Anlage 2 „Bedarfsorien-
tiertes Steuerungs- und Förderkonzept ab 2027 Aufsuchende Jugend-  
sozialarbeit“ zu entnehmen ist. 
Auf der Grundlage dieser neuen Aufstellungen erfolgt die 
Verteilung von Kernleistungsstunden für die Angebote der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den statistischen Be-
zirken für die Periode 2026–2030. 
GEFÖRDERTE 
PERSONALSTELLEN
KERNLEISTUNGSSTUNDEN  
(pro Woche)
ANGEBOTSWOCHEN 
(pro Jahr)
KERNLEISTUNGSSTUNDEN  
(pro Jahr)
0,5 10 44 440
0,75 12,5 44 550
1,0 15,0 44 660
MINDESTSTANDARDS IN DER AUFSUCHENDEN  
JUGENDSOZIALARBEIT IN MÜNSTER:
  STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Analog der Steuerungs- und Planungsstruktur, welche bereits in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
beschrieben wurde, wurde auch das Steuerungsinstrument für die aufsuchende Jugendsozialarbeit 
überarbeitet. 
Aufgrund von veränderten Bedarfen wurden die Standorte der sozialen Gruppenarbeit auf insgesamt 
drei Angebote reduziert, sodass diese nicht mehr bezirksbezogen arbeiten, sondern stadtweit tätig 
sind. Schlussfolgernd werden die Angebote nicht mehr in dem bedarfsorientierten Konzept einbe-
rechnet, da dieses sozialraumorientiert aufgestellt ist. Dementsprechend entfällt der Indikator der Ju-
gendgerichtshilfezahlen, da dieser für die soziale Gruppenarbeit ausschlaggebend war.
Bereits im vergangenen Förderplan bestand eine Maßnahme aus der Überprüfung der Altersstruktur 
der Zielgruppe in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Immer wieder gab es Rückmeldungen, dass 
die Zielgruppe, die in den Angeboten auftaucht, sich verjüngt. Diese Aussagen wurden verifiziert und 
die Altersstruktur der aufsuchenden Jugendsozialarbeit beginnt ab sofort ab 13 Jahren. Dementspre-
chend werden die Bevölkerungszahlen auf die 13- bis 20-Jährigen angepasst. 
In der Arbeitsgruppe mit den freien Trägern wurde die Anpassung der Bevölkerungszahlen, der Wegfall 
der Jugendgerichtshilfezahlen und damit die Neugewichtung der Indikatoren beschlossen. Darüber 
hinaus werden im bedarfsorientierten Konzept ab 2027 die Kernleistungsstunden (Arbeit die unmit-
telbar mit den jungen Menschen geleistet wird) in Abhängigkeit zu den geförderten Personalstellen zu 
Grunde gelegt. Hierbei hat Münster sich an der Steuerungs- und Planungsstruktur der vergleichbaren 
Kommunen orientiert.
Im Rahmen der Vereinbarungen zu den Mindest-
standards der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sind 
ebenso bedarfsorientierte Angebotszeiten am Wo-
chenende vorzuhalten. Hierbei sind 15 % des Kern-
leistungsstunden-Soll anzustreben.

82 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  83
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller

84 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  85
6. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
FÖRDERUNG DES POLITISCHEN EMPOWERMENTS 
DER ZIELGRUPPE – DEMOKRATIEBILDUNG
MAß NAHMEN
a.  Die Angebote der aufsuchenden Jugendsozial-  
arbeit insbesondere im Hinblick auf Demokratie-  
bildung und -förderung überprüfen 
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
FORTSCHREIBUNG DER STRUKTURELLEN 
QUALITÄTSENTWICKLUNG UND -SICHERUNG DER 
AUFSUCHENDEN JUGENDSOZIALARBEIT 
MAß NAHMEN
a.  Aktualisierung des Finanzierungsmodells inklusive Umsetzung der Sunset Klau-
sel (V/0066/2026) der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
b.  Trägerübergreifende Fortbildungsformate entwickeln und durchführen
c. Kooperationen mit den Münsteraner (Fach-)Hochschulen ausbauen
d.  Die Sichtbarkeit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit für die uneingeschränkte  
Teilhabe junger Menschen an den Angeboten erhöhen
e.  Anpassung der Leistungsvereinbarungen (auch im Hinblick auf bedarfsgerechte  
Angebotszeiten an den Wochenenden) 
f.  Das Profil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sowie des Arbeitskreises  
Streetwork, als Instrument des kommunalen Wirksamkeitsdialogs überprüfen 
und weiterentwickeln
g.  Die Ausrichtung der Angebote für die Zielgruppen unter Berücksichtigung der  
aktuellen Bedarfe, des Alters / der Verjüngung, der inklusiven Ausrichtung sowie 
der Mobilität von Zielgruppen überprüfen und weiterentwickeln
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
GESTALTUNG VON SOZIALRÄUMEN UND ÖFFENTLICHEN 
RÄUMEN FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN 
MAß NAHMEN
a.  Die stadtweite Mobilität der Zielgruppen prüfen/berücksichtigen und  
stadtteilübergreifende Zusammenarbeit stärken
b.  Digitale aufsuchende Jugendsozialarbeit als ein Kontakt- und Beratungs-  
instrument prüfen und gegebenenfalls initiieren
c.  Die Teilhabe bzw. Beteiligung junger Menschen bei der jugendgerechten  
Gestaltung und Nutzung öffentlicher Räume unterstützen
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG DES ANGEBOTS-  
BEZOGENEN, PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a.   Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung der institutionellen Rechte-  
und Schutzkonzepte (Medienpädagogik und Sexualpädagogik)
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND DER ANTIDISKRIMINIERUNG
MAß NAHMEN
a.   Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“ für Münster 2025, im Besonderen  
mit dem Fokus auf folgenden Themen: Fortbildung für / Sensibilisierung von Fachkräften  
und Vernetzung (V/0217/2025)
b.   Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan „Istanbul Konvention“ V/0218/2025
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen 
sind in gemeinsamer Verantwortung 
der UAG 3 Kinder- und Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII 
erarbeitet worden.
6.2
6.1
6.5
6.4
6.3
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vollständigen Bericht  
zu lesen:

86 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  87
ZIEL
FORTSCHREIBUNG DER 
STRUKTURELLEN QUALITÄTS-  
ENTWICKLUNG DER FREIZEIT-  
PÄDAGOGISCHEN ANGEBOTE  
FÜR GEFLÜCHTETE KINDER UND 
JUGENDLICHE
MAß NAHMEN
a.  Die finanziellen Ressourcen im Hinblick auf 
eine bedarfsgerechte Verteilung  
ab 2027 ff. überprüfen und die  
Sunset Klausel (V/0066/20226)  
umsetzen
>>  FREIZEITPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE 
FÜR GEFLÜCHTETE KINDER UND  
JUGENDLICHE
ZIEL
VERANKERUNG EINER INKLUSIVEN STRUKTUR 
IN ALLEN ANGEBOTEN DER SPEZIFISCHEN 
JUGENDSOZIALARBEIT 
MAß NAHMEN
a.   Die spezifische Jugendsozialarbeit erstellt in  
Zusammenarbeit mit der UAG 3 nach § 78 SGB VIII  
eine Arbeitshilfe für einen Barrierefreiheitscheck.
>> SPEZIFISCHE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
AUSBAU UND FACHLICHE WEITER-  
ENTWICKLUNG DER NETZWERKSTRUKTUR  
DER JUGEND(SUCHT)BERATUNG 
MAß NAHMEN
a.   Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Gremien der 
Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, der stationären 
Jugendhilfe sowie im Kommunalen Sozialdienst durchführen
b.   Weiterentwicklung digitaler Zugangswege und Angebote für 
Eltern und Angehörige
>> SPEZIFISCHE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
AUSBAU DER NETZWERKARBEIT ZUR 
SICHERUNG VON BEDARFSGERECHTEM 
UND BEZAHLBAREM WOHNRAUM FÜR 
JUNGE ERWACHSENE
MAß NAHMEN
a.   Die Jugendhilfeträger mit Wohnraumbezug forcieren die  
Vernetzung mit den Wohngesellschaften und weiteren  
Vermietern in Münster.
b.   Die Jugendhilfeträger mit Wohnraumbezug  
sichern eine Einbindung der Jugendhilfe in  
Gremien der Wohnungslosenhilfe/  
Wohnraumsicherung.
>>  JUGENDWOHNEN
ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG DES ANGEBOTS-  
BEZOGENEN, PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a.    Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung der  
institutionellen Rechte- und Schutzkonzepte (Medien-  
pädagogik und Sexualpädagogik)
>>  FREIZEITPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR GEFLÜCHTETE  
KINDER UND JUGENDLICHE
6. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10

SCHULNAHE  
JUGENDHILFE   
KAPITEL 7
Foto: Istock

90 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  91
4. Baustein:
Kita Sozialarbeit
1. Baustein:
Jugendhilfe an Schulen 
(Förderinseln, Mobiles Team 
Münster, Flexibles Jugendhilfe-
angebot an weiterführenden 
Schulen, Jugendhilfe an der 
Kompass- Schule, Beratungs-
stelle Schulabsentismus und die 
Fallclearingstelle Schule-
Jugendhilfe- Gesundheitshilfe)
UNSERE VIER 
BAUSTEINE DER
KOOPERATION
7.   SCHULNAHE   
JUGENDHILFE     
Die Angebote im Kapitel „Schulnahe Jugend-
hilfe“ beinhalten Leistungen im Rahmen der Ju-
gendhilfe an Schulen, der kommunalen Schulso-
zialarbeit, der außerunterrichtlichen Angebote 
der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und der Kita 
Sozialarbeit.
Die Leistungen des Produkts Schulnahe Jugend-
hilfe in Münster sind vielschichtig und im Beson-
deren zielgruppenorientiert ausgerichtet. Alle 
Leistungen vereint, dass Jugendhilfe und Schule 
eine gemeinsame Verantwortung für die Erzie-
hung, Sozialisation und ganzheitliche Bildung 
von Kindern und Jugendlichen tragen.
Lernorts ist die Rückführung der Kinder und Ju-
gendlichen an ihre Stammschulen. 
Die Beratungsstelle Schulabsentismus bietet Kin-
dern und Jugendlichen, deren Eltern/Erziehungs-
berechtigten sowie allen Fach- und Lehrkräften 
an Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und 
Gesamtschulen bei Schulabsentismus kurzfristig 
Beratung und Unterstützung in Form von Kurzin-
tervention, bis hin zu persönlichen Begleitungen 
an. Eine entsprechende Beratung wird des Wei-
teren von der kommunal finanzierten Schulso-
zialarbeit, mit dem Schwerpunkt „Jugendhilfe an 
Hauptschulen“ durchgeführt, die zudem schul-
fördernde Trainings bei ordnungsrechtlichen Ver-
fahren wegen Schulabsentismus anbieten. 
Die Beratungsstelle Schulabsentismus koordiniert 
des Weiteren das „Netzwerk Schulabsentismus“. 
Es setzt sich zusammen aus Fachkräften der Stadt 
Münster (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Amt für Schule und Weiterbildung und Gesundheits -
amt) sowie der Bezirksregierung Münster, dem Uni -
versitätsklinikums Münster sowie fachärztliche und 
therapeutische Kräfte aus den Bereichen der Kinder- 
und Jugendmedizin und -psychiatrie sowie freie Trä -
ger der Kinder- und Jugendhilfe sowie fachärztliche 
und therapeutische Kräfte aus den Bereichen der 
Kinder- und Jugendmedizin und -psychiatrie sowie 
freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fallclearingstelle Schule – Jugendhilfe –  
Gesundheitshilfe bei drohendem Schulaus-
schluss sowie bei Schulabsentismus berät mul-
tiprofessionell und einzelfallorientiert. Das Ziel 
ist es, Lösungen für Kinder und Jugendliche zu er-
arbeiten, die vom Unterrichtsausschluss bedroht 
sind oder die dauerhaft nicht zur Unterrichts-/
Schulpräsenz rückkehren. Die Handlungsemp-
fehlungen beziehen sozialpädagogische, psycho-
logische, medizinische, jugendhilfe-, schul- und 
ordnungsrechtliche Fragen ein. Darüber hinaus 
werden die Aufnahmen in den schulischen Lern-
ort Kompass-Schule, Villa Interim sowie Werk-
stattschule verbindlich in der Fallclearingstelle 
beraten.
3. Baustein:
außerunterrichtlichen 
Angebote der offenen 
Ganztagsschulen (OGS)
Die Förderinseln sind individuelle, heilpädago-
gische Jugendhilfeangebote an ausgewählten 
Grundschulen für Kinder mit besonderem Unter-
stützungsbedarf in der Schuleingangsphase. Das 
spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpäda-
gogischen Förderinseln ist als präventives Ange-
bot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet.
Die Mobilen Teams Münster sind sowohl für die 
Primarstufe wie auch für die weiterführenden 
Schulen tätig. Multiprofessionell bieten Fachkräf-
te der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulpsycho-
logie und des Schulamtes für die Stadt Münster 
Fach- und Lehrkräften von Grundschulen und 
weiterführenden Schulen Beratung, Hospitation, 
Analysen und Vermittlungsleistungen nach defi-
nierten Qualitätsstandards an. 
Das Flexible Jugendhilfeangebot an weiterfüh-
renden Schulen (flexible Hilfe) bietet niedrig-
schwellige Unterstützung für Eltern/Erziehungs-
berechtigte an, deren Kinder sich in akuten 
schulischen Konflikt- und Problemsituationen 
befinden. Die Hilfe ist zwischen Schulsozialarbeit 
und Erzieherischen Hilfen zu verorten und zeich-
net sich in ihrer Flexibilität in Zeit, Ort, Settings 
und Methoden aus. 
Die Jugendhilfe an der Kompass-Schule ist ein 
Kooperationsangebot der freien Jugendhilfe mit 
der gleichnamigen Kompass-Schule, einem schu-
lischen Lernort für Kinder und Jugendliche mit 
einem intensivpädagogischen Unterstützungs-
bedarf im Bereich emotionale und soziale Ent-
wicklung. Die Jugendhilfe an der Kompass-Schu-
le arbeitet in der Primarstufe, der Sekundarstufe 
und in der Villa Interim. Die Villa Interim bietet 
Kindern und Jugendlichen mit chronifizierten 
Schulabsentismus oder sehr herausforderndem 
Verhalten mit drohendem Schulausschluss eine 
intensive Förderung. Das Angebot der Jugendhilfe 
an der Kompass-Schule schafft in Kooperation 
mit den Professionen der Schule und der Schul-
psychologie einen individuellen Lehr- und Lern-
raum mit einer temporären Beschulung an ei-
nem anderen Ort. Erklärtes Ziel des schulischen 
JUGENDHILFE AN SCHULEN
Jugendhilfe an Schulen umfassen: Förderinseln, Mobiles Team Münster, Flexibles Jugendhilfeangebot 
an weiterführenden Schulen, Jugendhilfe an der Kompass-Schule, Beratungsstelle Schulabsentismus 
und die Fallclearingstelle Schule – Jugendhilfe – Gesundheitshilfe.
2. Baustein:
Kommunale Schulsozialarbeit

92 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  93
AKTUELLER STAND  
IN MÜNSTER
Kita Sozialarbeit
Im Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule unterstützt Kita Sozial-
arbeit Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte sowie die Entwicklung der Kinder. Eltern/
Erziehungsberechtigte und Fachkräfte werden im Rahmen der Kindesentwicklung von der Kita Sozial-
arbeit beraten. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden unterstützt. Dies ist eine fachliche Weiter-
entwicklung des individuellen Jugendhilfeangebots im Übergang von der Kindertageseinrichtung in 
die Grundschulen für den Stadtteil Coerde (vgl. Berichtsvorlage V/0538/2024). Sie zählt damit nun 
nicht mehr zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII, sondern zu den 
Leistungen gem. §§ 1, 16, 22a SGB VIII. 
Foto: envato elements

94 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  95
GESETZLICHE  
GRUNDLAGEN  
Die Leistungen der Jugendhilfe an Schulen und der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit basieren im Wesentlichen auf den Ausfüh-
rungen der §§ 13 und 13a SGB VIII. 
Die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentli-
chen Einrichtungen fordert der § 81 SGB VIII ein, hier mit der Schule. 
Im Schulgesetz NRW ist die Abstimmung der Schulentwicklungs-
planung gem. § 80 Abs. 1 SchulG mit der Jugendhilfeplanung aufge-
führt. Weiterhin finden sich im Schulgesetz NRW Ausführungen zur 
Öffnung von Schule und zur Zusammenarbeit mit außerschulischen 
Partnern in § 5 SchulG sowie zur Ganztagsschule und ergänzenden 
Angeboten in § 9 SchulG. 
Ressourcen
 JUGENDHILFE AN SCHULEN - EINRICHTUNGEN /   
ANGEBOTE DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Förderinseln 836.409 Euro
Kompass-Schule 576.755 Euro
Summe 1.413.164 Euro
Saldo -1.413.164 Euro
 JUGENDHILFE AN SCHULEN - EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE DES  
AMTES FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN  
ERTRÄGE
./. –
AUFWENDUNGEN
Förderinseln 464.672 Euro
Kita Sozialarbeit 443.363 Euro
Weitere Angebote der Jugendhilfe an Schulen 282.140 Euro
Summe 1.190.175 Euro
Saldo -1.190.175 Euro
Weitere Angebote der 
Jugendhilfe an Schulen
JUGENDHILFE  
AN SCHULEN – 
EINRICHTUNGEN /  
 ANGEBOTE (IN 
MIO. EURO)
Förderinseln Kompass-Schule Kita 
Sozialarbeit
0,8 MIO. EURO
0,5 MIO. EURO
0,6 MIO. EURO
0,4 MIO. EURO
0,3 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0 MIO. EURO
Foto: Envato Elements

96 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  97
Schulsozialarbeit
Die kommunale Schulsozialarbeit nimmt eine 
zentrale Rolle im schulischen Alltag ein. Sie 
unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer per-
sönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung 
und trägt dazu bei, Benachteiligung abzubauen. 
Durch individuelle Beratung, präventive Angebo-
te und Krisenintervention schafft Schulsozialar-
beit einen geschützten Raum, um Unterstützung 
bei der Lösung von Herausforderungen, auch 
unter Einbeziehung von Erziehungsberechtigten, 
zu finden. 
Die kommunale Schulsozialarbeit ist in den ver-
gangenen Jahren stark ausgebaut worden. So sind 
inzwischen alle städtischen Schulen in Münster 
mit einem Mindeststandard einer 0,5 Stelle aus-
gestattet. Dies unterstreicht die Bedeutung und 
Funktion, die Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe 
eingenommen hat und reagiert damit auf grund-
legende gesellschaftliche Veränderungen. Bisher 
wurde die kommunale Schulsozialarbeit durch 
das Amt für Schule und Weiterbildung und das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordi-
niert. Es ist geplant, alle kommunalen Leistungen 
der Schulsozialarbeit unter das Dach des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen 
zu führen. 
PRODUKT-  
GRUPPE 0603 
"FÖRDERUNG 
VON BE-  
NACHTEILIGTEN 
JUNGEN  
MENSCHEN"
KOMMUNAL FINANZIERTE SCHULSOZIALARBEIT /   
ANGEBOTE DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Personal, Förderung durch das Amt für Schule und Weiterbildung  
(nachrichtlich) 2.599.720 Euro
Personal, Förderung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 1.490.652 Euro
Summe 4.090.373 Euro
Saldo -4.090.373 Euro
 KOMMUNAL FINANZIERTE SCHULSOZIALARBEIT /   
ANGEBOTE DER STADT MÜNSTER
ERTRÄGE
AUFWENDUNGEN
Landeszuweisung Bildung und Teilhabe" sowie Inklusionspauschale und 
Belastungsausgleich (lt. V/0007/2025, nachrichtlich!)
(Die Erträge beziehen sich auf die gesamte kommunalfinanzierte Schulsozialarbeit der Stadt  
Münster, werden aber zentral in den Produktgruppen 0301 Leistungen für Schulen und  
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft vereinnnahmt.)
1.896.175 Euro
Summe 1.896.175 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal, Amt für Schule und Weiterbildung (nachrichtlich) 2.176.510 Euro
Personal, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 443.363 Euro
Summe 2.619.873 Euro
Saldo -723.698 Euro
Ressourcen
Personal, Förderung durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung (nachrichtlich)
Personal, Amt für Schule und  
Weiterbildung (nachrichtlich)
Landeszuweisung "Bildung und Teilhabe", 
Inklusionspauschale, Belastungsausgleich
Personal, Förderung durch das Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien
Personal, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
2,6 MIO. EURO
2,2 MIO. EURO
1,9 MIO. EURO
0,4 MIO. EURO
1,5 MIO. EURO
FREIE TRÄGER
STADT MÜNSTER
ERTRÄGE (STADT MÜNSTER)
Foto: envato elements

98 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  99
Leitziele und 
Arbeitsprinzipien
Die bestehenden Leitziele und Arbeitsprinzipen der Schulsozialarbeit bilden die Grundlage pädagogi-
schen Handelns. Sie wurden mit den in dem Arbeitsfeld tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugend-
hilfe, dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Schulaufsicht gemeinsam entwickelt und ab-
gestimmt und sind nun Bestandteil der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zur kommunalen 
Schulsozialarbeit.
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UNTERSTÜTZEN
BILDUNGSCHANCEN ERÖFFNEN
AUSGLEICH SOZIALER UND EMOTIONALER DEFIZITE                
SOZIALER BENACHTEILIGUNG ENTGEGENWIRKEN
STÄRKUNG SOZIALER KOMPETENZ 
SICHERUNG DES SCHULBESUCHS
STÄRKUNG DER ELTERNKOMPETENZ/-VERANTWORTUNG
Folgende Leitziele gelten für die Schulsozialarbeit: 
VERSCHWIEGENHEIT
FREIWILLIGKEIT
NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
RESSOURCEN- UND LÖSUNGSORIENTIERUNG
LEBENSWELT- UND BEDÜRFNISORIENTIERUNG
PARTIZIPATION
INKLUSION
MIGRATIONSSENSIBILITÄT
GESCHLECHTERSENSIBILITÄT
VERNETZUNG VOR ORT
Folgende Arbeitsprinzipien gelten für die Schulsozialarbeit:
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller

100 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  101
  STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Die maßgebliche Steuerungs- und Planungsstruktur für die kommunale Schulsozialarbeit in Münster 
ist die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln. Die Indikatoren wur-
den im Jahr 2025 weiterentwickelt, berechnet und politisch beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wur-
de die Verteilung der Personalressourcen umgesetzt. 
Für die Grund- und weiterführenden Schulen wird ein jeweils definiertes Indikatoren-Tableau verwen-
det, um den Grad des jeweiligen Unterstützungsbedarfs an den verschiedenen Standorten zu berech-
nen. 
Das Tableau für die Grundschulen umfasst folgende Faktoren:
–  Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
–  Sozioökonomischer Hintergrund
–  Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
Das Tableau für die weiterführenden Schulen umfasst folgende Faktoren:
–  Festgestellte Förderbedarfe im Rahmen der AO-SF  
(Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung)
–  Sozioökonomischer Hintergrund
–  Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
Qualitätsentwicklung und –sicherung
In den verschiedenen Angebotsfeldern der Ju-
gendhilfe an Schule und der kommunalen Schul-
sozialarbeit gibt es vielfältige Instrumente und 
Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -siche-
rung. Dabei gibt es zwischen dem öffentlichen 
Träger und den freien Trägern der Kinder- und 
Jugendhilfe eine strukturierte Qualitätsentwick-
lung und -sicherung. Handlungsleitend für alle 
Angebote sind die jeweiligen Leistungs- oder 
Kooperationsvereinbarungen. Darüber hinaus 
konkretisieren die Angebots- oder Arbeitsplatz-
beschreibungen das Aufgabengebiet. Ein träger-
übergreifender Austausch der Fachkräfte der 
Schulsozialarbeit ist von allen Beteiligten ge-
wünscht. Die dafür zuständigen regionalen Fach-
arbeitskreise sollen wieder aktiviert werden. Eine 
Weiterentwicklung der Strukturqualität bildet 
die neugeschaffene UAG 5 Schulnahe Jugendhil-
fe nach § 78 SGB VIII. Zu den Neuerungen zählen 
auch ein gemeinsames Einarbeitungskonzept für 
neue Mitarbeitende in der Schulsozialarbeit und 
ein Kompetenzprofil für die Schulsozialarbeit. 
Beide wurden gemeinsam mit den freien Trägern 
der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. 
Foto: Stadt Münster / Münsterview

102 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  103
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen 
sind in gemeinsamer Verantwortung der 
UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach § 78 
SGB VIII erarbeitet worden.
ZIEL
STÄRKUNG DER FRÜHEN INTERVENTION 
UND PRÄVENTION IN DER BERATUNG 
SCHULABSENTISMUS
MAß NAHMEN
a.   Die Zielgruppe der Beratungsstelle Schulabsentismus wird um 
die Primarstufe erweitert.
b.   Die spezifischen Bedarfe werden mit pädagogischen  
Fachkräften aus den Bereichen der Schule, der Kinder- und  
Jugendhilfe, der schulpsychologischen Beratungsstelle  
und dem Gesundheitsamt erhoben.
c.   Präventive und intervenierende Angebote werden  
speziell für den Primarbereich fachlich angepasst  
und etabliert.
ZIEL
ZUSAMMENFÜHRUNG UND EFFIZIENTERE RESSOURCEN-
STEUERUNG DER LEISTUNGEN DER KOMMUNALEN SCHUL-
SOZIALARBEIT IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a.   Etablierung von fachlichen Zuständigkeiten und transparenten Steuerungs-
strukturen 
b.   Weiterentwicklung und Förderung der Kooperation und Vernetzung  
zwischen öffentlichem Träger, freien Trägern und Schule
c.   Verzahnung der Jugendhilfeangebote an Schule im Sinne eines ganz- 
heitlichen Unterstützungsansatzes für Kinder, Jugendliche und Familien
 
 ZIEL
FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG UND STÄRKUNG  
DER QUALITÄT DER SCHULSOZIALARBEIT AUF  
DER GRUNDLAGE BESTEHENDER STRUKTUREN UND  
VERFAHREN DER JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a.   Anpassung der Kooperationsvereinbarung
b.   Überprüfung / Anpassung des qualitativen und quantitativen  
Leistungsprofils der Schulsozialarbeit
c.   Überprüfung und Weiterentwicklung der Vernetzungsstrukturen  
der Fachkräfte der Schulsozialarbeit  
d.   Implementierung des spezifischen Einarbeitungskonzepts als  
flächendeckender Standard in der Schulsozialarbeit
e.   Einführung eines einheitlichen Sachberichts in der kommunalen  
Schulsozialarbeit
f.   Qualifizierung der Fachkräfte durch Anwendung des  
Kompetenzprofils Schulsozialarbeit 
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
7.1
7.2
7.3
7.4
ZIEL
FACHLICHE UND STRUKTURELLE WEITERENTWICKLUNG 
DER FÖRDERINSELN
MAß NAHMEN
a.   Einbindung der Förderinseln (z. B. über Splint – eine digitale Schülerplattform 
für individuelle Lernbegleitung und Inklusion) bei der integrierten Förder-  
planung an den Grundschulen
b.   Sicherung der aktiven Teilhabe von Schulkindern bei der Entwicklung  
ihrer Lern- und Förderziele im Rahmen der heilpädagogischen  
Förderung
c.   Weiterentwicklung und Stärkung der fachlichen Netzwerk-  
strukturen (Facharbeitskreise)

104 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  105
ZIEL
ETABLIERUNG DER SCHULFÖRDERNDEN TRAININGSMASS-  
NAHME BEI SCHULPFLICHTSVERLETZUNGEN ALS LEISTUNGS-
ANGEBOT IN DER KOMMUNALEN SCHULSOZIALARBEIT 
MAß NAHMEN
a.   Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Begleitung der durch-
führenden Fachkräfte der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit durch die 
Beratungsstelle Schulabsentismus
b.   Überprüfung der Strukturen und Verfahren, Weiterentwicklung der  
inhaltlichen Standards
c.  Aufbau und Implementierung eines fachbezogenen Netzwerks
d.   Erweiterung der Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit  
um das Leistungssegment schulfördernde Trainingsmaßnahme
e.   Umsetzung der schulfördernden Trainingsmaßnahme in der  
Schnittstelle zum Leistungsfeld Schulabsentismus
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG EINER KRITERIENGELEITETEN 
VERTEILUNG VON SCHULSOZIALARBEIT UND 
FÖRDERINSELN UNTER EINBEZIEHUNG DER SCHUL-
AUFSICHT UND DER SCHULEN
MAß NAHMEN
a.   Überprüfung des Indikatoren-Tableaus in einer Arbeitsgruppe be-
stehend aus dem öffentlichen Träger und freien Trägern und unter 
Einbeziehung der Schulaufsicht und der Schulen
b.   Entwicklung von qualitativen und quantitativen  
Kriterien zur Steuerung der Schulsozialarbeit  
und der Förderinseln
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
7.6
7.5
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND 
DER ANTIDISKRIMINIERUNG 
MAß NAHMEN
a.   Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“ für Münster 2025, 
im Besonderen mit dem Fokus auf folgenden Themen: Fortbildung für /  
Sensibilisierung von Fachkräften und Vernetzung; V/0217/2025
b.   Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan  
„Istanbul Konvention“; V/0218/2025
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7.7

106 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  107
Mit dem bundesweiten Startschuss der ganztägi-
gen Betreuungsangebote durch das Investitions-
programm Zukunft, Bildung und Betreuung im 
Jahre 2003 und der gleichzeitigen Einrichtung 
von Offenen Ganztagsangeboten an zwölf Grund-
schulstandorten im Schuljahr 2003/04 hat die 
Stadt Münster den Ausbau der Offenen Ganztags-
schulen von Anfang an begleitet. 
Die absoluten Zahlen der Kinder, die die Offene 
Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, haben 
sich innerhalb von zehn Jahren seit dem Schul-
jahr 2013/14 (3.790) bis zum Schuljahr 2023/24 
(7.416) nahezu verdoppelt. Im Schuljahr 2025/26 
nehmen rund 70 % aller Grundschulkinder einen 
OGS-Platz in Anspruch. 
Während es OGS-Standorte – oftmals in eher 
ländlich geprägten Außen-Stadtteilen – gibt, an 
denen etwa die Hälfte der Kinder einen OGS-
Vertrag besitzt, gibt es wiederum Offene Ganz-
tagsschulen im Stadtgebiet, die eine nahezu 
vollständige Inanspruchnahme des Offenen 
Ganztagsangebots verzeichnen können. 
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe 
haben sich in diesem Wandlungsprozess der 
kommunalen Schullandschaft als Kooperations-
partner für den öffentlichen Träger etabliert. 
Der Überleitungsprozess der Trägerschaft von 
der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu den 
freien Trägern wird wird zum 1. Februar 2027  
abgeschlossen sein. abgeschlossen sein. Damit 
werden alle Angebote der 47 Offenen Ganztags-
schulen in freier Trägerschaft verantwortet. 
DIE STADT MÜNSTER BESITZT, AUCH NACH ABSCHLUSS 
DER ÜBERLEITUNGSVERFAHREN IN FREIE TRÄGERSCHAFT, 
AKTUELL DIE PERSONALVERANTWORTUNG FÜR ETWA 250 
STÄDTISCHE OGS-MITARBEITENDE IN PERSONALGESTELLUNG 
BEIM FREIEN TRÄGER.
AUSSERUNTERRICHTLICHE ANGEBOTE  
DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS)  
Foto: envato elements
NEU
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
ENTWICKLUNG  
DER INAN-
SPRUCHNAHME 
VON OFFENER 
GANZTAGS-  
SCHULE UND 
BIS-MITTAG-
BETREUUNG 
IN MÜNSTER 
(GRUND- UND 
FÖRDER-  
SCHULEN)
OGS-Anteil (in %)
BMB-Anteil (in %)
Schülerinnen und Schüler insg. 
OGS
 BMB
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0
 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26

108 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  109
Offenes Ganztagsangebot 
inkl. OGS-Ferienbetreuung
Offene Ganztagsschulen in Münster bieten den 
Familien ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- 
und Betreuungsangebot bis spätestens 16 Uhr 
an. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, 
das von Familien für mindestens ein Schuljahr 
verbindlich gebucht werden kann. Im Angebot 
enthalten sind ein Mittagessen, eine begleitete 
Hausaufgaben- bzw. Lernzeitbetreuung sowie 
freizeitpädagogische Elemente wie Arbeitsge-
meinschaften und Gelegenheiten zum Freispiel. 
Es wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag 
erhoben. Dem Jugendhilfeträger an OGS obliegt 
hier jeweils die Verantwortung für die Ausge-
staltung der OGS-Nutzungsmodalitäten (Anmel-
dung, Verträge etc.). Die 2018 beschlossenen 
Qualitätsstandards für Offene Ganztagsschulen 
in Münster bilden hierfür den Bezugs- und Orien-
tierungsrahmen. 
Bis-Mittag-Betreuung (BMB)
Bei der Bis-Mittag-Betreuung handelt es sich 
um ein verlässliches Betreuungsangebot im An-
schluss an den Unterricht, bis spätestens nach 
der sechsten Unterrichtsstunde. Das Betreuungs-
personal führt freizeitpädagogische Angebote 
durch, jedoch finden keine Hausaufgabenbe-
treuung/Lernzeiten und keine Förderung statt. 
Ebenso wird kein Mittagessen angeboten. Für die 
Bis-Mittag-Betreuung wird ein einkommensab-
hängiger Elternbeitrag erhoben; die Anmeldung 
erfolgt in der Regel für mindestens ein Schuljahr.
 
Erweiterte Betreuungszeiten
Bei einem entsprechend nachgewiesenen Be-
treuungsbedarf durch die Familien ist es für 
Offene Ganztagsschulen möglich, auf Antrag 
sogenannte „erweiterte Betreuungszeiten“ ein-
zurichten. Diese bieten eine verlässliche Frühbe-
treuung bis zu 45 Minuten vor dem Unterricht. 
Der Bedarf wird schuljahresbezogen ermittelt. 
Ebenso kann eine Spätbetreuung angeboten 
werden, die die Betreuung der Kinder bis zu 60 
Minuten nach dem Ende der OGS (in der Regel 
bis 17 Uhr) abdeckt. Das Betreuungsangebot 
wird installiert, sofern eine festgesetzte Mindest-
anzahl an Bedarfsmeldungen vorliegt und sofern 
entsprechendes Personal für die Durchführung 
zur Verfügung steht. Geprüft wird ebenfalls, ob 
eine Kinder- und Jugendeinrichtung dieses An-
gebot im Rahmen ihrer regulären Öffnungszeit 
übernimmt. Für diese Betreuungsform fällt kein 
Elternbeitrag an. 
Die gesetzlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Müns-
ter sind auf verschiedenen Ebenen verortet: 
Im achten Sozialgesetzbuch wird das Angebot der außerunterrichtlichen Betreuung 
von Kindern im schulpflichtigen Alter in einer Ganztagsschule als Angebot in einer 
Tageseinrichtung gefasst. Die öffentlichen Jugendhilfeträger sind verpflichtet, hier 
ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten (§ 24 SGB VIII). 
Auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen wird in § 9 Abs. 3 SchulG NRW das 
Modell der Offenen Ganztagsschule als kooperatives Angebot von Schule und Ju-
gendhilfe verstanden. Rahmenbedingungen Offener Ganztagsschulen sind bzw. wa-
ren bis zuletzt im Grundlagenerlass für „Gebundene und offene Ganztagsschulen so-
wie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und 
Sekundarstufe I“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW aus dem Jahr 
2010 geregelt. 
Für die Stadt Münster regeln ergänzend die jeweils geltenden Beschlüsse des Rates 
der Stadt Münster die Ausstattung, Finanzierung und Durchführung der Offenen 
Ganztagsschulen. Im Besonderen wurden im Jahr 2018 die Qualitätsstandards der 
Offenen Ganztagsschulen in Münster, die für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe 
und Schule im Bereich des Offenen Ganztags und für die Ausgestaltung der Ange-
bote durch die unterschiedlichen Jugendhilfeträger verbindlich sind, durch den Rat 
beschlossen. 
Ab dem 1. August 2026 greift schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf 
ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Hierfür wurde der § 24 SGB 
VIII entsprechend ergänzt. Das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG; § 
24 SGB VIII) verpflichtet die öffentlichen Jugendhilfeträger ab dem 1. August 2026 
zur bedarfsgerechten Bereitstellung ganztägiger Betreuungsplätze für Kinder im 
Grundschulalter. Beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/27 wird 
der Rechtsanspruch aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/30 flächendeckend ein-
geführt.
Parallel wird auf Landesebene zum 1. August 2026 vom Ministerium für Schule und 
Bildung (MSB) NRW und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW eine neue Fassung in einem gemein-
samen „Erlass über die Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ in Kraft treten, die 
den Rechtsanspruch von Kindern im Grundschulalter auf ganztägige Betreuung und 
Förderung aufgreift und für NRW regelt. Flankierend wurden auf Landesebene die 
„fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförde-
rung“ verabschiedet, welche Hinweise für die weitere Ausgestaltung des Rechtsan-
spruchs enthalten.
Dieser individuelle Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung 
schließt auch die Ferienzeiten mit ein. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Än-
derung des Kinderbildungsgesetzes im Juli 2026 wurde von der nordrhein-westfäli-
schen Landesregierung die Regelung getroffen, dass „je Schuljahr eine Schließzeit 
von insgesamt höchstens vier Wochen während der Schulferien“ (Art. 4, Neunter Ab-
schnitt Ganztagsförderung, § 30) zulässig sei. 
GESETZLICHE  
GRUNDLAGEN  
BETREUUNGSFORMEN AN OFFENEN  
GANZTAGSSCHULEN IN MÜNSTER

110 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  111
Foto: envato elements

112 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  113
Ressourcen
OFFENE GANZTAGSSCHULEN 
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land 14.689.382 Euro
Elternbeiträge 6.998.659 Euro
Summe 21.688.041 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 27.905.390 Euro
Sachaufwendungen (Förderbudget / Sachmittel) 919.394 Euro
Summe 28.824.785 Euro
Saldo -7.136.744 Euro
Foto: envato elements
Leitziele und Arbeitsprinzipien 
(OGS- Standards) 
Für die Offenen Ganztagsschulen in Münster gelten seit 2018 verbindliche, handlungsleitende OGS-
Standards, die den gemeinsamen Handlungs- und Bezugsrahmen für die Beteiligten bilden. In Anleh-
nung an diese lassen sich die folgenden Leitziele ableiten:  
Die Offenen Ganztagschulen in Münster bieten Kindern und Eltern
–  EINE VERLÄSSLICHE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG.
–  EINE PROFESSIONELLE, PÄDAGOGISCHE ERZIEHUNG, BILDUNG UND BETREUUNG.
–  EINE MULTIPROFESSIONELLE KOOPERATION.
–  PÄDAGOGISCHE RÄUME ALS LERN- UND LEBENSORT.
–  SOZIALES LERNEN UND GANZHEITLICHE FÖRDERUNG  
DURCH „FREISPIEL“ UND INTERAKTION IN GRUPPEN.
–  EINE INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND -ENTWICKLUNG.  
–  EINE INDIVIDUELLE LERNZEIT ALS UNTERRICHTSNAHE FÖRDERUNG.
–  EINE ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT AUF AUGENHÖHE,  
DURCH VERLÄSSLICHE FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT.
–  EINE GEMEINSAME NACHHALTIGE MITTAGSVERPFLEGUNG ALS  
PÄDAGOGISCHEN BESTANDTEIL DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE.
–  EINE KULTUR DER BETEILIGUNG DURCH AKTIVE PARTIZIPATIONSFORMEN. 
–  TEILHABECHANCEN DURCH DIE KOOPERATIVE  
ZUSAMMENARBEIT NACH INNEN UND AUSSEN.
–  SCHUTZ DURCH DIE WAHRUNG UND UMSETZUNG DER KINDERRECHTE.
–  EINE STETIGE, FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG DURCH IMPLEMENTIERTE  
QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSENTWICKLUNG.
Personal (hauptamtliche 
pädagogische Fachkräfte)
Zuweisungen vom Land
Eigenanteil
Sachaufwendungen 
(Förderbudget / 
Sachmittel)
Elternbeiträge
27,9 MIO. EURO
14,7 MIO. EURO
7,1 MIO. EURO
7,0 MIO. EURO
0,9 MIO. EURO
AUFWENDUNGEN
ERTRÄGE
EIGENANTEIL (OHNE ELTERNBEITRÄGE)
BETRIEB  
OFFENE GANZ-
TAGSSCHULEN 
(IN MIO. EURO)
An einigen Stellen konnten in der vergangenen Förderperiode bereits  
Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarfe in Bezug auf die Qualitätsstandards 
identifiziert werden. Ihre fachliche Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung ist 
ein zentraler Bestandteil der Ziel- und Maßnahmenplanung des 5. Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026–2030.
Foto: envato elements

114 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  115
  STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Das Handlungsfeld der außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagsschulen erfährt eine Steue-
rung durch mehrere Ebenen. Es wird maßgeblich durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster 
gesteuert. Im Rahmen der UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII festgestellte Handlungs-
bedarfe werden an die Verwaltung herangetragen, von dieser geprüft und bestmöglich umgesetzt. 
Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen, themenbezogenen Austausch mit der Jugendhilfeplanung. 
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Kinder- und Jugendförderung, insbesondere im Hinblick 
auf Ferienbetreuung und die bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreu-
ung findet regelmäßig statt. 
Für die langfristige, bedarfsgerechte Planung und Bereitstellung der Betreuungsangebote Offener 
Ganztagsschulen in Münster arbeitet der Fachdienst für Offene Ganztagsschulen an Schnittstellen ins-
besondere mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Schule und Weiterbildung eng 
zusammen. 
Qualitätsentwicklung und –sicherung
In gemeinsamer Verantwortung von Schule und 
Kinder- und Jugendhilfe sind Bildung, Betreuung 
und Erziehung von Kindern das zentrale Ziel der 
Offenen Ganztagsschulen. Seit 2003 wird dieses 
Ziel durch eine Optimierung der Bildungsqualität 
und individuellere Förderung, die bessere Verein-
barkeit von Familie und Beruf sowie die Ganz-
tagsangebote aus einer Hand unter dem Dach 
der Schule in Münster umgesetzt.
Wie oben beschrieben, hat sich – insbesonde-
re in den vergangenen fünf Jahren – ein Prozess 
vollzogen, in dem die originäre Trägerschaft der 
Offenen Ganztagsschulen von der Stadt Münster 
zu insgesamt acht freien Trägern der Kinder- und 
Jugendhilfe übergeleitet wurde. 
Durch die in diesem Zuge entwickelte Kooperati-
onsvereinbarung ist ein zentrales Steuerungsins-
trument entstanden, welches die verschiedenen 
Bereiche der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten 
und die jeweiligen Aufgaben der zentralen Be-
teiligten im Angebotsfeld der Offenen Ganztags-
schule – der Schule, dem Jugendhilfeträger in der 
Offenen Ganztagsschule und dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien als öffentlichem Träger 
– regelt. 
•  Rechte, Pflichten und Leistungen der Beteiligten
•  Aufnahme-/Anmeldeverfahren, Teilnahmebedingungen
•  Finanzierung
•  Personal
•  Förderbudget
•  Sachmittel
•  Ganztägige Ferienbetreuung 
•  Raumkonzept und Infrastruktur
•  Mittagsverpflegung
•  Qualitätsentwicklung und -sicherung
•  Arbeits- und Gesundheitsschutz
•  Auszahlungsmodalitäten
•  Sachbericht/Übersicht Stellenvakanzen
•  Rückzahlungs- und Nachzahlungsgründe
•  Kinder- und Jugendschutz
•  Datenschutz
•   Laufzeit der Kooperationsvereinbarung
•  Anpassungspflicht
IN DER KOOPERATIONS-
VEREINBARUNG  
SIND GEREGELT:
Foto: Stadt Münster / Patrick Schulte

116 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  117
Bereits etablierte Instrumente 
und Formate der Qualitätsent-
wicklung und -sicherung wer-
den mit Abschluss des Über-
leitungsprozesses künftig auch 
weiterhin umgesetzt. 
Die Durchführung der Angebo-
te Offener Ganztagsschulen in 
Münster wird von einem abge-
stimmten, trägerübergreifen-
den Qualitätsentwicklungssys-
tem gerahmt.
OGS-QUALITÄTSSTANDARDS: 
Die Standards wurden 2018 verbindlich für die 
Beteiligten Offener Ganztagsschulen in Münster 
vereinbart und bilden einen wesentlichen Orien-
tierungsrahmen für die Ausgestaltung der Of-
fenen Ganztagsangebote in Münster und sollen 
zukünftig weiterentwickelt und angepasst in ein 
Rahmenkonzept münden.
OGS-QUALITÄTSZIRKEL: 
Das kommunale Gremium kommt in der Regel 
zweimal im Jahr zusammen und ist mit Vertreten-
den aus Schulaufsicht, Schulleitung, Jugendhilfe-
planung, OGS-Koordination in freier Trägerschaft 
sowie Vertretungen der OGS-Träger besetzt. Der 
Qualitätszirkel ist unter anderem Ort des Quali-
tätsdialogs, der Entwicklung geeigneter Maß-
nahmen, um Qualität offener Ganztagsangebote 
aufrecht zu erhalten bzw. zu steigern, einer Wei-
terentwicklung der OGS-Qualitätsstandards und 
flankiert die Arbeit der UAG 5. 
TRÄGERKONFERENZ: 
Das Gremium besteht aus den Geschäftsführun-
gen der OGS-Träger sowie Vertretungen aus der 
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugend-
sozialarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien der Stadt Münster. Es tagt quartalsweise, 
um sich trägerübergreifend mit Eckpunkten des 
Trägergeschäfts sowie Fragen der Trägerförde-
rung zu befassen.
FACHARBEITSKREISE: 
Die Facharbeitskreise richten sich bezirksbezo-
gen an die OGS-Koordination und dienen dazu, 
trägerunabhängig einen kollegialen und praxis-
orientierten Austausch der OGS-Leitungskräfte 
zu unterstützen. Das Format findet drei- bis vier-
mal im Schuljahr statt. Die thematischen Schwer-
punktsetzungen ergeben sich in der Regel aus 
den benannten Bedarfen der Teilnehmenden. 
Ebenso existiert ein Facharbeitskreis, der sich ge-
zielt an Fachbereichsleitungen und Fachberatun-
gen der freien Kinder- und Jugendhilfeträger der 
Offenen Ganztagsschulen richtet.
OGS-WERKSTATT: 
Die jährliche Großveranstaltung richtet sich an 
alle Schulleitungen, OGS-Koordinationen sowie 
Verantwortlichen der freien Träger Offener Ganz-
tagsschule. Mit dem Format wird das Ziel ver-
folgt, stadtweit und trägerübergreifend fachliche 
Impulse zu setzen und gleichzeitig einen Trans-
fer in die Praxis der Offenen Ganztagsschulen 
zu ermöglichen. Thematisch speist sich die Ver-
anstaltung aus den Qualitätsstandards. Jeweils 
im Vorjahr wird das Thema im Rahmen des OGS-
Qualitätszirkels abgestimmt. 
OGS-SACHBERICHT / JAHRESGESPRÄCHE / 
BERICHTERSTATTUNG: 
Der Sachbericht soll über die Abfrage von Kenn-
zahlen und gezielten Informationen zur Ausge-
staltung des Offenen Ganztagsangebots ab dem 
Schuljahr 2026/27 für jeden OGS-Standort Er-
kenntnisse über die Zielerreichung der Angebote 
liefern. In den Jahresgesprächen mit den Trägern 
werden die Ergebnisse aus dem Sachbericht auf-
genommen und stellen die qualitative Kompo-
nente der im Sachbericht abgebildeten, zumeist 
quantitativen Daten dar.
REGIONALE UND ÜBERREGIONALE 
ARBEITSGRUPPEN: 
Durch die Teilnahme an der Regionalkonferenz 
für den Regierungsbezirk Münster sowie am regi-
onalen Qualitätszirkel der Serviceagentur Ganz-
tagsbildung NRW findet ein regelmäßiger, inter-
kommunaler Austausch statt. 
Foto: Stadt Münster / MünsterView

118 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  119
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
STÄRKUNG DER KULTUR DER 
BETEILIGUNG VON KINDERN
MAß NAHMEN
a.  Bestandsanalyse auf der Grundlage von 
Partizipationsformen und -dimensionen
b.  Durchführung einer OGS-Werkstatt 
zum Thema „Kultur der Beteiligung von 
Kindern in der Offenen Ganztagsschule“
ZIEL
PRÜFUNG UND FORTSCHREIBUNG 
VON OGS-QUALITÄTSSTANDARDS 
MAß NAHMEN
a.  Aktualisierung der Standards an rechtliche und  
fachliche Weiterentwicklungen 
b.  Erarbeitung eines pädagogischen Rahmenkonzepts  
für die Offenen Ganztagschulen in Münster
c.  Entwicklung von Bildungszielen für die Offenen  
Ganztagschulen in Münster
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DES BEDARFSGERECHTEN 
OGS-PLATZANGEBOTS UNTER BERÜCKSICHTIGUNG 
DES RECHTSANSPRUCHS AUF GANZTÄGIGE 
BETREUUNG VON KINDERN IM GRUNDSCHULALTER
MAß NAHMEN
a.  Stufenweiser Ausbau unter Berücksichtigung der Bedarfserhebung
b.  Sicherstellung der Ferienbetreuung im Umfang von mindestens acht Wochen
c.  Abstimmung/Harmonisierung von Anmeldeverfahren für Schulanmeldung  
und OGS-Anmeldung
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTUREN UND VERFAHREN 
DES KINDERSCHUTZES IN DEN OFFENEN GANZTAGSSCHULEN  
MAß NAHMEN
a.   Schulbezogene Mitwirkung des OGS-Trägers bei der Entwicklung  
eines gemeinsamen Rechte- und Schutzkonzeptes von Schule
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTUREN UND VERFAHREN 
ZUR QUALITÄTSENTWICKLUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG
MAß NAHMEN
a.   Einführung des OGS-Sachberichts (neu ab Schuljahr 2026/27)
b.   Durchführung der Jahresgespräche an den OGS-Standorten
c.   Einführung einer qualitativen Berichterstattung
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen 
sind in gemeinsamer Verantwortung 
der UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach 
§ 78 SGB VIII und im Qualitätszirkel 
OGS erarbeitet worden.
7.9
7.8
7.10
7.13
7.12
ZIEL
FORTSETZUNG DER BÜNDELUNG VON JUGEND-  
HILFELEISTUNGEN AUS EINER HAND
MAß NAHMEN
a.  Systematische und anlassbezogene Überprüfung
7.14

ERZIEHERISCHER   
KINDER- UND   
JUGENDSCHUTZ   
KAPITEL 8
Foto: Istock

122 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  123
8.   ERZIEHERISCHER   
KINDER- UND JUGEND-
SCHUTZ
weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich 
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster über gesetzliche Bestimmungen 
des Kinder- und Jugendschutzes informieren und 
beraten zu lassen. 
Zum Aufgabenbereich des erzieherischen Kin-
der- und Jugendschutzes in Münster gehören 
darüber hinaus die Umsetzung präventiver Maß-
nahmen sowie die Durchführung von Fachver-
anstaltungen für Fachkräfte aus der Kinder- und 
Jugendhilfe und dem schulischen Bereich. Durch 
gezielte Informations- und Beratungsangebo-
te, Fachveranstaltungen sowie Fortbildungen 
werden diese in ihrer Rolle als zentrale Bezugs-
personen junger Menschen gestärkt. Ziel ist es, 
präventive Themen dauerhaft im pädagogischen 
Alltag zu verankern und Rahmenbedingungen zu 
schaffen, die Risiken – insbesondere im Bereich 
suchtbezogener Problemlagen – frühzeitig ent-
gegenwirken.
Durch den regelmäßigen fachlichen Austausch 
mit allen Beteiligten aus diesem Handlungsfeld 
können Bedarfe frühzeitig erkannt und Angebote 
stadtweit aufeinander abgestimmt werden. 
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster legt dabei den Schwerpunkt auf 
die Handlungsfelder Jugendmedienschutz und 
Gewaltprävention, Suchtprävention und Frage-
stellungen des ordnungsrechtlichen Kinder- und 
Jugendschutzes. 
Die suchtpräventiven Angebote in Münster ver-
folgen einen mehrdimensionalen Ansatz und 
richten sich sowohl an junge Menschen als auch 
an deren soziales Umfeld sowie an Fachkräfte aus 
Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Durch Bera-
tungs-, Informations- und Qualifizierungsangebo-
te werden Bezugspersonen befähigt, präventive 
Inhalte systematisch in ihren Arbeitsalltag einzu-
binden und unterstützende Rahmenbedingun-
gen zu schaffen.
(1)  Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieheri-
schen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2)  Die Maßnahmen sollen1.junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Ein-
flüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigen-
verantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen 
führen, 2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und 
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
§ 14 ERZIEHERISCHER  
KINDER- UND JUGEND
SCHUTZ, SGB VIII
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und spe-
zifische Präventionsangebote – etwa schulische 
Präventionsformate oder themenspezifische 
Kampagnen – werden kontinuierlich überprüft, 
angepasst und weiterentwickelt. Aktuelle gesell-
schaftliche Entwicklungen und Konsumtrends 
werden dabei fortlaufend aufgegriffen, um den 
professionellen Umgang mit suchtbezogenen 
Auffälligkeiten zu stärken und Präventionsarbeit 
nachhaltig auszurichten.
Die sich stetig wandelnde und zunehmend diffe-
renzierte Gesellschaft spiegelt sich auch in den 
vielfältigen Themen und Handlungsfeldern des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wi-
der. Zentrale Grundlage ist dabei der in § 14 SGB 
VIII verankerte Auftrag, der sich auf präventive 
Angebote für eine breite Zielgruppe in Münster 
richtet. Die Zielgruppe umfasst Kinder, Jugend-
liche und junge Erwachsene ebenso wie Eltern 
beziehungsweise Erziehungsberechtigte sowie 
Fachkräfte und Multiplizierende in den jeweili-
gen Einrichtungen.
Ausgehend von den Lebenswelten junger Men-
schen in Münster verfolgt der erzieherische 
Kinder- und Jugendschutz das Ziel, Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene zu stärken, zu 
begleiten und in ihren Entwicklungs- und Lern-
prozessen zu fördern. Ein besonderer Schwer-
punkt liegt darauf, ihnen ihre Rechte zu vermit-
teln, sie zur aktiven Wahrnehmung dieser Rechte 
zu befähigen und Beteiligung zu ermöglichen.
Kinder und junge Menschen sind vor Gewalt 
und Missbrauch zu schützen. Dazu zählen unter 
anderem Gewalt in Medien, der Konsum von Al-
kohol und Drogen, sexualisierte Gewalt und Aus-
beutung sowie weitere potenzielle Gefährdun-
gen. Ebenso wichtig ist es, Erziehungsberechtigte 
darin zu unterstützen, Kinder und Jugendliche 
vor schädlichen Einflüssen zu schützen und zu 
begleiten. Kinder, Jugendliche, Familien sowie

124 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  125
ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ -  
EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE DES AMTES FÜR KINDER,  
JUGENDLICHE UND FAMILIEN  
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Extremismusprävention 7.255 Euro
Gewaltprävention 7.255 Euro
Jugendarbeitsschutz 7.255 Euro
Jugendmedienschutz 24.183 Euro
Suchtprävention 161.223 Euro
Übergreifende Sachmittel 6.200 Euro
Summe 213.372 Euro
Saldo -213.372 Euro
Ressourcen 
Foto: Stadt Münster / Münsterview

126 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  127
8. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG UND STÄRKUNG 
DES ERZIEHERISCHEN KINDER- UND JUGENDSCHUTZES 
MAß NAHMEN
a.  Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmaterialien zu allgemeinen 
Themen des Kinder- und Jugendschutzes, des Jugendmedienschutzes und der 
Gewaltprävention
b.  Durchführung von Informations- und Fachtagungen in Kooperation mit dem 
Netzwerk Gewaltprävention Münster
c.  Umsetzung von Schulungen zur Zivilcourage/Gewaltprävention in Kooperation 
mit dem Netzwerk Gewaltprävention
d.  Durchführung von Kampagnen zur Prävention verschiedenster Themen des 
Kinder- und Jugendschutzes
e.  Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan „Istanbul Konvention“ 
(V/0218/2025)
ZIEL
STÄRKUNG UND AUSBAU VON MASSNAHMEN 
ZUR FÖRDERUNG DER DEMOKRATISCHEN 
TEILHABE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
MAß NAHMEN
a.  Einwerbung von Drittmitteln zur Umsetzung  
partizipativer Projekte
b.  Ausbau der Demokratiebildung und -förderung
ZIEL
FORTSCHREIBUNG UND WEITERENTWICKLUNG DER 
LEISTUNGEN DER SUCHTPRÄVENTION IN MÜNSTER
MAß NAHMEN
a.   Einsatz von Peerteams zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen  
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
b.   Neuausrichtung des Gruppenangebots zur Frühintervention FreD  
(Zielgruppen und Substanzen)
c.   Weiterentwicklung der (digitalen) Fortbildungsangebote unter  
Berücksichtigung aktueller Trends (Vapen, synthetische  
Cannabinoide u. a.)
d.   Konzeptionelle Weiterentwicklung und Fortschreibung  
der Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ für  
Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung
Diese Ziele und Maßnahmen sind mit allen 
Beteiligten aus diesem Handlungsfeld 
entwickelt und mit der UAG 3 Kinder- und 
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach 
§ 78 SGB VIII abgestimmt worden. 
8.3
8.1
8.2

128 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  129
ZIEL
INTENSIVIERUNG DER CANNABISPRÄVENTION 
IN SCHULE UND JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a.  Quantitative Ausweitung des Angebots für weiterführende Schulen in Münster 
in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse (TK)
b.  Konzeptionelle Erweiterung der unterstützenden Maßnahmen zur schulischen 
Cannabisprävention
c.  Kontinuierliche Evaluation der Durchführung und gezielte Öffentlichkeitsarbeit
d.  Weiterentwicklung und Verstetigung von (digitalen) Fortbildungsangeboten für 
die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
e.  Unterstützung bei der Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen in den 
Einrichtungen der stationären Jugendhilfe  
8. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
Ziel 
erreicht!
8.4
8.5
ZIEL
STÄRKUNG DES JUGENDMEDIEN-  
SCHUTZES UND DER MEDIEN-  
KOMPETENZ VON KINDERN,  
JUGENDLICHEN, ELTERN/  
ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN  
SOWIE FACHKRÄFTEN 
MAß NAHMEN
a.  Durchführung und Ausbau von Fortbildungs-, 
Weiterbildungs- und Beratungsangeboten 
für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsbe-
rechtigte und Fachkräfte; 
b.  Ausbau von Vernetzungs-, Austausch- und 
Qualifizierungsformaten zu Themen der 
Digitalisierung
c.  Unterstützung der Ausbildung von Medien-
scouts im Rahmen des Projekts „Medien-
scouts NRW“ (Umsetzung in Münster durch 
die schulpsychologische Beratungsstelle der 
Stadt Münster und das Digitallabor der Stadt 
Münster unter Projektleitung der Landesme-
dienanstalt NRW)
d.  Entwicklung fachlicher Standards für  
medienpädagogische Angebote einschließ-
lich ihrer technischen Ausstattung

ANLAGEN
KAPITEL 9
Foto: Envato Elements

132 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  133
TABELLE BEDARFSORIENTIERTES  
STEUERUNGS- UND FÖRDERKONZEPT AB 2027  
„OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT“  
ANLAGE 1
BITTE REICHEN SIE DAS PDF ALS EXCEL-TABELLE NACH
(SO KÖNNEN WIR KEINE INHALTE HERAUSKOPIEREN)
BEVÖLKERUNG                             
6 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
SGB II
6 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
ÖFFNUNGSSTUNDEN 
IST DER OKJA
STAND: 2026
DIFFERENZ
70% 30%
abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % abs.
stadtweit abs. / in % 44.998 100,00% 80,00% 4.509 100,00% 20,00% 29.750,00 100,00% -1.485,00
Altstadt (11-15) 732 1,63% 1,14% 18 0,40% 0,12% 880,00 2,96% 486,91 
Innenstadtring (21-29) 5.052 11,23% 7,86% 304 6,74% 2,02% 2.860,00 9,61% -226,53 
Mitte-Süd (31-34) 3.756 8,35% 5,84% 277 6,14% 1,84% 2.200,00 7,39% -200,69 
Mitte-Nordost (43-47) 4.309 9,58% 6,70% 300 6,65% 2,00% 2.200,00 7,39% -517,19 
MITTE 13.849 30,78% 21,54% 899 19,94% 5,98% 8.140,00 27,36% -457,50 
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 4.865 10,81% 7,57% 397 8,80% 2,64% 2.200,00 7,39% -988,94 
Mecklenbeck (54) 1.672 3,72% 2,60% 125 2,77% 0,83% 1.340,00 4,50% 267,80 
Albachten (56) 1.181 2,62% 1,84% 68 1,51% 0,45% 660,00 2,22% -55,16 
Roxel (57) 1.568 3,48% 2,44% 125 2,77% 0,83% 770,00 2,59% -251,66 
Nienberge (58) 1.050 2,33% 1,63% 84 1,86% 0,56% 660,00 2,22% -24,76 
WEST 10.336 22,97% 16,08% 799 17,72% 5,32% 5.630,00 18,92% -1.052,72 
Coerde (61) 2.242 4,98% 3,49% 648 14,37% 4,31% 2.120,00 7,13% -316,05 
Kinderhaus (62-63) 2.629 5,84% 4,09% 453 10,05% 3,01% 2.530,00 8,50% 311,16 
Sprakel (68) 696 1,55% 1,08% 49 1,09% 0,33% 660,00 2,22% 219,98 
NORD 5.567 12,37% 8,66% 1.150 25,50% 7,65% 5.310,00 17,85% 215,09 
Mauritz-Ost (71) 1.716 3,81% 2,67% 97 2,15% 0,65% 1.210,00 4,07% 174,61 
Gelmer-Dyckburg (76) 664 1,48% 1,03% 47 1,04% 0,31% 440,00 1,48% 19,69 
Handorf (77) 1.505 3,34% 2,34% 123 2,73% 0,82% 770,00 2,59% -216,89 
OST 3.885 8,63% 6,04% 267 5,92% 1,78% 2.420,00 8,13% -22,59 
Gremmendorf (81-82) 2.122 4,72% 3,30% 252 5,59% 1,68% 1.540,00 5,18% -14,78 
Angelmodde (86) 1.549 3,44% 2,41% 274 6,08% 1,82% 880,00 2,96% -442,08 
Wolbeck (87) 1.848 4,11% 2,87% 141 3,13% 0,94% 1.650,00 5,55% 459,04 
SÜDOST 5.519 12,26% 8,59% 667 14,79% 4,44% 4.070,00 13,68% 2,18 
Berg Fidel (91) 991 2,20% 1,54% 245 5,43% 1,63% 1.100,00 3,70% 109,32 
Hiltrup (95-97) 3.575 7,94% 5,56% 342 7,58% 2,28% 2.200,00 7,39% -247,83 
Amelsbüren (98) 1.276 2,84% 1,98% 140 3,10% 0,93% 880,00 2,96% -30,95 
HILTRUP 5.842 12,98% 9,09% 727 16,12% 4,84% 4.180,00 14,05% -169,46 
stadtweit abs. / in % 44.998 100,00% 70,00% 4.509 100,00% 30,00% 29.750,00 100,00% -1.485,00
Legende:
13 bis 20-Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2025
SGB II 13 bis 20-Jährige = Jugendliche von 13 bis 20 Jahren aus 
Haushalten mit SGB II Leistungen (31.12.2025)
Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; schwarze 
Zahlen bedeuten Überhänge
AJSA = aufsuchende Jugendsozialarbeit

134 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  135
TABELLE BEDARFSORIENTIERTES  
STEUERUNGS- UND FÖRDERKONZEPT AB 2027  
„AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT“  
ANLAGE 2
Legende:
13 bis 20-Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2025
SGB II 13 bis 20-Jährige = Jugendliche von 13 bis 20 Jahren aus 
Haushalten mit SGB II Leistungen (31.12.2025)
Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; schwarze 
Zahlen bedeuten Überhänge
AJSA = aufsuchende Jugendsozialarbeit
BEVÖLKERUNG                             
13 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
SGB II
13 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
KERNLEISTUNGSSTUNDEN 
IST DER AJSA      
STAND: 2026
DIFFERENZ
70% 30%
abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % abs.
stadtweit abs. / in % 25.566,00 100,00% 60,00% 2.314,00 100,00% 40,00% 6.081,00 100,00% 21,00
Altstadt (11-15) 562,00 2,20% 1,32% 9,00 0,39% 0,16% 0,00 0,00% -89,36
Innenstadtring (21-29) 3.423,00 13,39% 8,03% 160,00 6,91% 2,77% 0,00 0,00% -654,43
Mitte-Süd (31-34) 2.203,00 8,62% 5,17% 158,00 6,83% 2,73% 660,00 10,85% 181,18
Mitte-Nordost (43-47) 2.441,00 9,55% 5,73% 134,00 5,79% 2,32% 220,00 3,62% -267,53
MITTE 8.629,00 33,75% 20,25% 461,00 19,92% 7,97% 880,00 14,47% -830,13
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 3.210,00 12,56% 7,53% 208,00 8,99% 3,60% 440,00 7,24% -234,41
Mecklenbeck (54) 862,00 3,37% 2,02% 67,00 2,90% 1,16% 220,00 3,62% 27,22
Albachten (56) 659,00 2,58% 1,55% 42,00 1,82% 0,73% 220,00 3,62% 82,28
Roxel (57) 902,00 3,53% 2,12% 56,00 2,42% 0,97% 440,00 7,24% 253,06
Nienberge (58) 584,00 2,28% 1,37% 49,00 2,12% 0,85% 0,00 0,00% -134,39
WEST 6.217,00 24,32% 14,59% 422,00 18,24% 7,29% 1.320,00 21,71% -6,24
Coerde (61) 1.147,00 4,49% 2,69% 293,00 12,66% 5,06% 493,00 8,11% 22,95
Kinderhaus (62-63) 1.380,00 5,40% 3,24% 240,00 10,37% 4,15% 880,00 14,47% 432,33
Sprakel (68) 352,00 1,38% 0,83% 24,00 1,04% 0,41% 88,00 1,45% 12,80
NORD 2.879,00 11,26% 6,76% 557,00 24,07% 9,63% 1.461,00 24,03% 468,07
Mauritz-Ost (71) 853,00 3,34% 2,00% 44,00 1,90% 0,76% 220,00 3,62% 52,59
Gelmer-Dyckburg (76) 369,00 1,44% 0,87% 18,00 0,78% 0,31% 0,00 0,00% -71,33
Handorf (77) 787,00 3,08% 1,85% 69,00 2,98% 1,19% 0,00 0,00% -184,21
OST 2.009,00 7,86% 4,71% 131,00 5,66% 2,26% 220,00 3,62% -202,95
Gremmendorf (81-82) 1.130,00 4,42% 2,65% 149,00 6,44% 2,58% 165,00 2,71% -151,79
Angelmodde (86) 749,00 2,93% 1,76% 143,00 6,18% 2,47% 495,00 8,14% 238,68
Wolbeck (87) 876,00 3,43% 2,06% 86,00 3,72% 1,49% 440,00 7,24% 225,33
SÜDOST 2.755,00 10,78% 6,47% 378,00 16,34% 6,53% 1.100,00 18,09% 312,21
Berg Fidel (91) 521,00 2,04% 1,22% 130,00 5,62% 2,25% 440,00 7,24% 229,72
Hiltrup (95-97) 1.838,00 7,19% 4,31% 172,00 7,43% 2,97% 495,00 8,14% 53,42
Amelsbüren (98) 718,00 2,81% 1,69% 63,00 2,72% 1,09% 165,00 2,71% -3,11
HILTRUP 3.077,00 12,04% 7,22% 365,00 15,77% 6,31% 1.100,00 18,09% 280,04
stadtweit abs. / in % 25.566,00 100,00% 60,00% 2.314,00 100,00% 40,00% 6.081,00 100,00% 21,00

136 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  137
ANLAGE 3
LISTE „JUGENDHILFETRÄGER DER OGS“
JUGENDHILFETRÄGER DER OGS 
(ALPHABETH. SORTIERT) SCHULE ÜBERLEITUNG ZUM
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
(6 OGS-Standorte)
1. Aegidii-Ludgeri-Schule 01.08.2023
2. Gottfried-von-Cappenberg-Schule 01.08.2022
3. Johannisschule 01.08.2022
4. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 01.02.2024
5. Matthias-Claudius-Schule (Gut 
Insel) 01.08.2024
6. Hermannschule 01.02.2025
Caritasverband für die  
Stadt Münster e.V. 
(9 OGS-Standorte)
7. Davertschule 01.02.2023
8. Thomas-Morus-Schule 01.08.2022
9. Matthias-Claudius-Schule (Handorf) 01.08.2018
10. Paul-Schneider-Schule 01.08.2018
11. Grundschule Sprakel 01.02.2023
12. Ludgerusschule Albachten 01.02.2024
13. Kompassschule 01.08.2016
14. Clemensschule 01.08.2024
15. Paul-Gerhardt-Schule 01.08.2024
Diakonie Münster - Kinder-, Jugend-  
und Beratungsdienste gGmbH
(6 OGS-Standorte)
16. Marienschule Roxel 01.02.2022
17. Grundschule am Kinderbach 01.02.2022
18. Michaelschule 01.08.2025
19. Luderusschule Hiltrup 01.08.2025
20. Grundschule YORK 01.08.2025
21. Mosaik-Schule 01.02.2026
Kreisel Emsdetten e.V. 
(5 OGS-Standorte)
22. Grundschule Wolbeck-Nord 01.08.2019
23. Kardinal-von-Galen-Schule 01.08.2022
24. Melanchthonschule 01.08.2020
25. Norbertschule 01.08.2024
26. Pötterhoekschule 01.02.2025
JUGENDHILFETRÄGER DER OGS 
(ALPHABETH. SORTIERT) SCHULE ÜBERLEITUNG ZUM
Outlaw gGmbH 
(5-Standorte)
27. Marienschule Hiltrup 01.08.2023
28. Bodelschwinghschule 01.08.2023
29. Nikolaischule Wolbeck 01.08.2024
30.  Annette-v.-Droste-Hülshoff-Schule  
(Angelmodde) 01.02.2026
31. Idaschule 01.08.2026
SEHT e.V. 
(7 OGS-Standorte)
32. Albert-Schweitzer-Schule 01.08.2009
33. Peter-Wust-Schule 01.10.2024
34. Overbergschule 01.02.2025
35. Erich-Kästner Schule 01.08.2025
36. Theresienschule 01.02.2026
37. Eichendorffschule 01.08.2026
38.  Annette-v.-Droste-Hülshoff-Schule 
(Nienberge) 01.02.2027
Schule, Jugend, Kids & Co e.V.
(8 OGS-Standorte)
39. Grundschule Loevelingloh 01.08.2012
40. Kreuzschule 01.08.2023
41. Martinischule 01.08.2023
42. Margaretenschule 01.08.2022
43. Pleisterschule 01.02.2010
44. Martin-Luther-Schule 01.08.2021
45. Astrid-Lindgren-Schule 01.02.2024
46. Mauritzschule 01.02.2025
Trägerverein Dreifaltigkeitsschule e.V. 
(1 OGS-Standort) 47. Dreifaltigkeitsschule  01.08.2009

LITERATUR-
VERZEICHNIS
KAPITEL 10
Foto: envato elements

140 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN //  141
10. LITERATURVERZEICHNIS 11. IMPRESSUM
Literatur:
Auswertungsbericht 
zur Kinder- und 
Jugendbefragung 
in der Stadt Münster
Stadt Münster (2026): Jahres-Statistik der 
Stadt Münster – Bevölkerung, Abgerufen am 
26.03.2026 von 
https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/
zahlen-daten-fakten
Stadt Münster (2026): Aktionsplan- LSBTIQ- 
Münster-2025, Abgerufen am 15.05.2026 von 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_up -
load/stadt-muenster/17_gleichstellung/pdf/
ab_Otober_2023/Web_Aktionsplan-LSBTIQ-Muens -
ter-2025.pdf 
Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile 
Jugendarbeit NRW e.V.: Fachliche Leitlinien für 
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW,
https://www.streetwork-nrw.de/wp-content/up -
loads/2025/03/LAG_Broschuere_Leitlinien-Street-
work_PH2.pdf, 
Abgerufen am 23.04.2026
Kinder- und Jugendtreff Bonni: 
Was wir tun, tun nur wir. YouTube. 
https://www.youtube.com/watch?v=Q7wytdVJeEc 
Abgerufen am 23.04.2026
Herausgeberin
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Redaktion
•  Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit 
•  Abteilung Controlling und zentraler Service  
•  Stabsstellen Fachcontrolling/Jugendhilfeplanung/Bildungsplanung/-steuerung 
•  Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit  
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII 
•  Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe  
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII 
•  Jugendverbände der Stadt Münster 
•  Jugendrat der Stadt Münster 
•  Arbeitsgemeinschaft JIPA 
Ansprechpersonen
Bernhard Paschert, Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit 
Nadja Rengshausen, Stabsstelle Fachcontrolling/Jugendhilfeplanung
Silke Thesing, Stabsstelle Jugendhilfeplanung/Bildungsplanung/-steuerung
Maike Ingenfeld, Fachstelle Jugendförderung 
Hanna Böhm, Fachstelle Jugendförderung
Lukas Färber, Fachstelle Jugendförderung
Kerstin Brander, Fachstelle Jugendförderung
Heike Nees, Fachstelle Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe an Schulen 
Claudia Brörmann, Fachstelle Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe an Schulen 
Edgar Brey, Fachstelle Schulsozialarbeit
Karin Schild, Fachstelle Offene Ganztagsschulen (OGS)
Janina Billis, Fachstelle Offene Ganztagsschulen (OGS)
Georg Piepel, Fachstelle Drogenberatung 
Heinz-Albert van Dornick, Fachstelle Offene Kinder- und Jugendarbeit Mitte
Jochen Detering, Team Verwaltung
Lena Rehring, Abteilung Controlling und zentraler Service 
Design
HEIDER DESIGN, Münster
Foto Titelbild: 
Stadt Münster, Britta Roski
September 2026
Internetquellen:

A-R-0023-2025

3671 Zeichen

Ratsantrag 
 Münster, 12.05.2025 
Wir schaffen Räume für junge Menschen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der Gruppenarbeit in Münster wird 
evaluiert und weiterentwickelt.  
2. Aufgrund der sich verändernden Bedarfe und Freizeitverhalten von jungen Menschen sollen 
bei den Berechnungen der Personalstruktur folgende Faktoren ihre Berücksichtig finden: 
 Entwicklungen im Schulsystem und OGS 
 Neujustierung des Einzugsbereichs von Schule und Jugendarbeit 
 Stärkere Verbindung zwischen Schulsozialarbeit und Jugendhilfe 
 Outdoor-Points als neue Orte für die Kinder- und Jugendarbeit 
 Besonderer Fokus auf Sozialräume in den einzelnen Stadtteilen 
 Der Inklusionsgedanke der inklusiven Jugendhilfe nach SGB VIII 
3. Ziel ist es, die Ergebnisse der Evaluation und Weiterentwicklung hinsichtlich der inhaltlichen 
und personellen Ausgestaltung in die Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendförderplans 
einfließen zu lassen. 
4. Die Jugendlichen werden bei der Entwicklung der Räume miteinbezogen (z.B. in Form von 
Workshops). 
 
Begründung: 
Die aktuelle Grundlage für die Bemessung der aufsuchenden und offenen Kinder -und 
Jugendarbeit bildet die Vorlage 886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der 
Gruppenarbeit in Münster“. Anhand der aktuellen Zahlen und weiteren relevanten Faktoren soll 
die offene Kinder- und Jugendarbeit, die aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen 
Gruppenarbeit bedarfsorientiert und sozialraumorientiert geprüft, ggfls. bedarfsgerecht neu 
gewichtet und verteilt werden.  
 
Mit den Veränderungen in der Gesellschaft sind auch die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der 
Jugendlichen einem Wandel unterzogen. Neue Technologien, Digitalisierung, Mobilität, soziale 
Medien aber auch der Einfluss von sozialen Ungleichheiten wirken sich auf das Leben junger 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2025

Menschen aus. Die Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit ist aus mehreren Gründen 
essenziell. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung und Förderung junger Menschen 
in ihrer sozialen, persönlichen und beruflichen Entwicklung. Durch gezielte Maßnahmen und 
Angebote können Jugendliche gestärkt in ihren Lebensräumen abgeholt werden.  
 
Durch die ständige Verfügbarkeit mobiler Kommunikation hat sich das Freizeitverhalten hin zu 
mehr Flexibilität und Spontanität entwickelt. Jugendliche verabreden sich kurzfristiger und 
nutzen digitale Messenger-Apps, um Treffen zu organisieren oder sich über ihre Pläne 
abzustimmen. Dies führt dazu, dass neben den langfristigen oder regelmäßigen 
Freizeitaktivitäten wie etwa Vereinstreffen oder bestimmte feste Jugendgruppen-Angebote 
genutzt werden, zunehmend auch spontane und flexible Angebote auch als „Outdoor-Points“ im 
Vordergrund stehen. 
 
Auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Grundschule, OGS und Offener Arbeit erfordert 
eine neue Gesamtbetrachtung. Die Fragen von Kooperationsstrukturen, veränderten 
Zielgruppen und den Erwartungen der unterschiedlichen Akteure sowie ihrer Rollen müssen 
thematisiert werden. Jugendarbeit stellt damit eine Erweiterung der traditionellen 
Schullandschaft dar, in Richtung einer Bildungslandschaft, die von den Schulstandorten 
ausgehend auch weitere Bildungsorte mit einbezieht. 
 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Leon Herbstmann gez. Lia Kirsch 
und Fraktion und Fraktion und Fraktion 
 
gez. Jörg Berens und Fraktion  gez. Helene Goldbeck und Gruppe

Rückblick 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025

75356 Zeichen

Anlage 2: Rückblick Förderplan 2021–2025 
             
 
 
 
 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Rückblick 4. Münsteraner Kinder- 
und Jugendförderplan 2021–2025

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
1 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung              Produktnummer: – 
Ziel: Förderung der Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften Nr.: 3.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
 
a. Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder, 
Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive 
Bereitstellung von finanziellen Mitteln prüfen. 
b. Ein stadtweites Konzept zur Medienkompetenzförderung erarbeiten. 
c. Vernetzungs-, Austausch- und Qualifizierungstreffen zu Themen der 
Digitalisierung ausbauen. 
d. Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte 
und Fachkräfte stetig aktualisieren. 
e. Medienscouts im Rahmen des Projektes „Medienscouts NRW“ unter der 
Projektleitung der Landesmedienanstalt NRW ausbilden. 
a. Videoworkshops für Multiplikator*innen und Vorträge zur Medienerziehung 
finden jährlich statt. Von 2023–2025 stehen 60.000 Euro zum Ausbau der 
digitalen Infrastruktur und zur Förderung der Medienkompetenz in der 
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zur Verfügung 
(V0280/2022). 
b. Das Konzept für „Kinderpädagogik und digitale Medien“ liegt vor. 
c. Eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“ hat sich aus der 
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII gebildet. 
Im Jahr 2022 hat ein Qualitätszirkel für die Fachkräfte der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit stattgefunden mit dem Titel „Fachthema Digitalisierung – 
Auf dem Weg zum Medienkonzept.“  
d. Infomaterialien werden stetig aktualisiert und sind im Jugendinformations- 
und -bildungszentrum erhältlich. 
e. Das Projekt ist jährlich weiterhin aktiv in der Durchführung. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.1 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
2 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung              Produktnummer: – 
Ziel: Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder 
 
Nr.: 3.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und 
Personaleinsatz) überprüfen.  
b. Einen Strategieplan zur Umsetzung und strukturellen Verankerung der 
Digitalisierung in den Leistungsfeldern nachhaltig aufstellen.  
c. Stadtweite, digitale Anwendungen und Regularien für den sicheren 
Sozialdatenaustausch schaffen.  
d. Den Zugang zu Messenger-Diensten sichern und für Kompatibilität der 
digitalen Anwendungen auf Institutionsebene werben. 
a. Mit der Vorlage V/0280/2022 wurden finanzielle Mittel bereitgestellt. 
Beantragt wurden vorrangig Mittel für digitale Ausstattungen und vereinzelt 
auch für die Durchführung von pädagogischen Projekten. Die Förderung ist 
2025 ausgelaufen. 
b. Es wurde eine Bestandsanalyse zur Digitalisierung in den Leistungsfeldern 
durchgeführt. Das Fachthema Digitalisierung ist im Wirksamkeitsdialog und 
den Jahrgesprächen mit den Fachkräften strukturell verankert. Im 
Sachbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit wird seit 2025 abgefragt, ob die Angebote digital, analog 
oder hybrid durchgeführt werden. 
c. Eine Überprüfung der Maßnahme in Bezug auf die aktuelle Bedarfslage und 
Aktualität wurde durchgeführt. 
d. Die Maßnahme wird trägerbezogen durchgeführt. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.2 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
3 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Digitalisierung              Produktnummer: – 
Ziel: Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten Nr.: 3.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und 
deren Ausstattung entwickeln.  
b. Die medienpädagogischen Angebote zielgruppenorientiert  
sichern und weiterentwickeln. 
c. Die Verzahnung und Vernetzung im digitalen Raum eines  
Sozialraumes weiterentwickeln. 
d. Erreichbarkeiten und niedrigschwellige Zugänge in Bezug  
auf digitale Ausgestaltungen (Homepages, Online-Zugänge,  
Erreichbarkeit via WhatsApp/Messenger-Dienste, Videoberatung etc.) 
überprüfen und anpassen. 
e. Teilhabe junger Menschen mit Besonderheiten an digitaler  
Kommunikation ermöglichen. 
a. Eine Bestands- und Bedarfsanalyse zum Thema medienpädagogische 
Angebote und deren Ausstattung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde durchgeführt. Fachliche 
Standards sind noch nicht entwickelt worden. 
b. Die medienpädagogischen Angebote werden jährlich zielgruppenorientiert 
geprüft und bei Bedarf angepasst. 
c. Netzwerktreffen „Digitale Kinder- und Jugendarbeit“ der freien Träger fanden 
bis 2022 regelmäßig statt. Derzeit finden keine Netzwerktreffen mehr statt. 
d. Die finanzielle Förderung ist durch die Vorlage V/0280/2022 gesichert. Die   
Umsetzung erfolgt nach trägerbezogenen IT-Maßgaben. 
e. Die Träger SeHT und NetzStecker der Lebenshilfe Münster setzen diese 
Maßnahme bereits um. Das Jib ist am Netzwerk „Inklusion mit Medien“ 
beteiligt. Die Einrichtungen werden u. a. bei der inklusiveren Ausrichtung 
ihrer Homepages beraten.   
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.3 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
4 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Gender               Produktnummer: – 
Ziel: Förderung und Akzeptanz für Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen 
 
Nr.: 3.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Angebotsstrukturen mit reflexivem Genderansatz/Genderpädagogik 
bedarfsgerecht ausgestalten. 
b. Besetzungen von Personalstellen hinsichtlich der Vielfalt der  
Gesellschaft überprüfen. 
c. Regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte zu den  
Themen Gendersensibilität und Intersektionalität vorhalten. 
d. Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Kampagnen hinsichtlich der 
Gleichwertigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüfen und daraus 
differenzierte Angebote geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickeln. 
e. Kooperations- und Netzwerkstrukturen prüfen. 
a. Alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und alle Angebote 
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erbringen Angebote der 
Genderpädagogik.  
b. In größeren Einrichtungen wird eine vielfältige Besetzung von 
Personalstellen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit / aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit weitgehend umgesetzt. Ausschreibungen sind 
dementsprechend angepasst. 
c. Der Genderfachtag (Gender und Queerness in der Kinder- und Jugendarbeit) 
für alle Fachkräfte der freien Träger und des öffentlichen Trägers hat im Jahr 
2022 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster, dem Amt für 
Gleichstellung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
stattgefunden. 
d. In Ergänzung fanden ein stadtweiter Qualitätszirkel und eine pädagogische 
Konferenz für die städtischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit / 
Jugendsozialarbeit zum Thema „Gender“ statt. Darüber hinaus hat sich der 
Arbeitskreis Streetwork sowie das Team der Kinder- und Jugendförderung 
zum Thema „Gender“ weitergebildet.  
e. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nahm an einer Arbeitsgruppe 
des Amtes für Gleichstellung teil, um ein nichtbinäres Angebot zum Girls‘ und 
Boys‘ Day für Münster zu entwickeln. Zudem hat die Arbeitsgruppe die 
Berichtsvorlage V/0289/2023 zum Thema klischeefreie und 
diversitätssensible Lebens- und Berufsplanung erstellt.  
f. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen wurden geprüft und angepasst. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.4 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
5 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Inklusion               Produktnummer: –0602 
/0603 
Ziel: Weiterentwicklung und Ausbau barrierefreier Angebote und von Inklusion  Nr.: 3.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das Angebotsspektrum der inklusiven Ferienangebote für Kinder und 
Jugendliche evaluieren und ggf. erweitern. 
b. Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver Angebote in Einrichtungen und 
Angeboten für Kinder und Jugendliche entwickeln. 
c. Den Bedarf der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und deren 
Eltern/Erziehungsberechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a. in 
Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche, junge 
Erwachsene der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), erheben. 
d. Die spezialisierten Angebote den Bedarfen entsprechend für Kinder und 
Jugendliche mit Beeinträchtigung vorhalten. 
e. Die Leistungsvereinbarungen auf die strukturelle Berücksichtigung des 
Themas „Inklusion“ und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit 
Beeinträchtigung prüfen und ggf. nachbessern. 
f. Die Fachkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit individuellen 
Beeinträchtigungen qualifizieren. 
g. Das Soziale Lernen sowie pädagogische Konzepte für alle Leistungsfelder in 
klarer und leichter Sprache weiterentwickeln. 
h. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im 
Bereich Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigungen erarbeiten und 
etablieren. 
i. Die Kooperationsstrukturen zu den Angeboten anderer 
Rechtsbereiche/Rechtskreise prüfen. 
 
a. Das Angebotsspektrum ist erhoben. Es gibt einzelne inklusive Angebote von 
Trägern der Behindertenhilfe. Grundsätzlich wird eine inklusive Betreuung in 
den außerschulischen Ferienangeboten in Münster durch das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien gefördert, um wohnortnahe Betreuung zu 
ermöglichen.  
b. – 
c. – 
d. Die spezialisierten Angebote werden weiterhin vorgehalten und gefördert. 
e. Die Leistungsbeschreibungen wurden entsprechend aktualisiert und 
nachgebessert.  
f. Die Lebenshilfe Münster hat einrichtungsbezogene Fortbildungen für die 
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten und 
unterstützt bei der Überprüfung von Barrieren. 
g. – 
h. – 
i. – 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.5 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
6 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Inklusion               Produktnummer: – 
Ziel: Finanzielle Absicherung der barrierefreien Angebote und von Inklusion Nr.: 3.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Angebote zur 
Gewährleistung einer gelingenden Inklusion prüfen. 
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Umsetzung von Inklusion überprüfen 
 
a. – 
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurden unter 
Einbeziehung verschiedener Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit, 
der Jugendverbandsarbeit, der Sportjugend und Trägern der Behindertenhilfe 
im Jahr 2021 gemeinsam geprüft und überarbeitet. Mit der Beschlussvorlage 
V/0503/2021 wurde insbesondere im Bereich der Inklusion eine 
Verbesserung für die finanzielle Ausgestaltung von inklusiven Angeboten 
geschaffen. Ebenfalls wurde ein neuer Förderpunkt „Inklusionsförderung in 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ zur Förderung von inklusiven 
Angeboten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit – 
außerhalb von Ferienprogrammen und ganztägiger Ferienbetreuung – 
aufgegriffen.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.6 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
7 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen           Produktnummer: – 
Ziel: Weiterentwicklung des präventiven Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 3.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Den Bestand an präventiven Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben.  
b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter 
Kinder- und Jugendschutzkonzepte mit den Akteuren entwickeln und 
implementieren.  
c. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „präventiver  
Schutz von Kindern und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen 
Fördermöglichkeiten prüfen.  
d. Die Kooperationsstrukturen prüfen und enger verzahnen.  
e. Handlungs-, Maßnahmenkonzepte sowie Förderprogramme der  
Landesregierung NRW und der Bundesregierung einbinden.  
f. Pädagogische Konzepte und Angebote richten sich an den Kinderrechten 
(Förderung, Beteiligung und Schutz) aus.   
g. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „Stärkung  
der Kinder und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen 
Fördermöglichkeiten prüfen.  
h. Den Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben und die 
Unterstützung von Erstellung jener Schutzkonzepte bei Vereinen und 
Verbänden der Jugendarbeit prüfen. 
a. Die Erhebung erfolgte im Jahr 2021. Die Träger der freien und öffentlichen 
Jugendhilfe, die Angebote gem. § 11–14 SGB VIII anbieten, hatten die 
Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes (IRSK) 
mindestens begonnen bzw. bereits abgeschlossen. Der abschließende Stand 
wurde im Jahr 2025 nicht mehr erhoben.  
b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter 
institutioneller Rechte- und Schutzkonzepte wurden mit den Trägern der 
freien Jugendhilfe für die Leistungen gem. §§ 11, 12, 13, 13a, 14 SGB VIII 
erarbeitet, insbesondere die Bestandteile und deren Ausgestaltung wurden 
bestimmt.  
c. Fortbildungen und Beratung zur Erstellung von institutionellen Rechte- und 
Schutzkonzepten für Träger der freien Jugendhilfe bietet seit 2022 die 
Regionalstelle der Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt im 
Regierungsbezirk Münster an.  
d. Durch das gemeinsame Qualifizierungsprogramm von 2022 bis 2023 und die 
gemeinsame Erarbeitung von stadtweiten Kriterien zur Erstellung von IRSK 
sind die Kooperationsbeziehungen gestärkt worden.  
e. Finanzielle Mittel des „Landesprogramm Wertevermittlung, 
Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die 
Jugendhilfe“ wurden für das Qualifizierungsprogramm der freien Träger zur 
Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes in den Jahren 
2022, 2023 und 2024 eingesetzt. Einige freie Träger haben zur eigenen 
Qualifizierung Landesmittel erhalten.    
f. Das Qualifizierungsprogramm sowie die Erstellung einer Risiko- und 
Potenzialanalyse zur eigenen Einrichtung wurden von den freien Trägern und 
dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung von jungen 
Menschen umgesetzt. Nun bedarf es einer Weiterführung der pädagogischen 
Konzepte entlang der Kinderrechte – zumal dies in der Praxis bereits gelebt 
wird. Diese Maßnahme wird daher im 5. Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplan 2026–2030 übernommen.  
g. Für den Bedarf zur Begegnung von reproduzierter Diskriminierung unter 
jungen Menschen wird mit Landesmitteln „GemeinsamMehrwert“ eine 
dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/24 angeboten.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
8 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
h. Der Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten der Jugendverbände 
wurde im Jahr 2022 erhoben. In Kooperation mit dem Stadtjugendring 
Münster e.V. wurden 2023/24 Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema 
IRSK für Jugendverbände angeboten. 2025 wurden gemeinsam mit den 
Jugendverbänden Münsteraner Qualitätsmerkmale für ein IRSK in der 
Jugendverbandsarbeit entwickelt.   
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
9 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen           Produktnummer: – 
Ziel: Sicherung der Prozesse und Strukturen zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a, 8b SGB VIII Nr.: 3.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII prüfen und ggf.  
weiterentwickeln.  
b. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema  
„Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“  
erheben und die finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen.  
c. Die Kooperationsstrukturen der Fachleute in Kinderschutzfragen unter 
Einbeziehung des Fachdienst Kinderschutz prüfen und enger verzahnen. 
 
 
 
 
a. Die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB 
VIII wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterentwickelt. 
Die überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4) SGB VIII sollen im Jahr 
2026 mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgeschlossen werden.  
b. Im Zuge der abzuschließenden überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4) 
SGB VIII bietet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den 
Fachkräften der Träger der freien Jugendhilfe kostenfreie Online-Schulungen 
zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Jahr 2025 an. 
c. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat ein Netzwerk zur 
interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des 
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 9 
Landeskinderschutzgesetz NRW gebildet.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
10 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von ehrenamtlichen und nicht-hauptamtlichen Strukturen in der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
Nr.: 4.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von ehrenamtlichen/nicht-hauptamtlichen 
Mitarbeitenden überprüfen und weiterentwickeln. 
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln. 
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, 
Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. 
 
a. In Abstimmung mit den freien Trägern wurde die angespannte 
Personalsituation in den Einrichtungen und die Gewinnung von neuen nicht-
hauptamtlichen Mitarbeitenden für die offene Kinder- und Jugendarbeit 
thematisiert und eine stadtweite Post- und Plakatkampagne, inklusive Social 
Media, zur Personalgewinnung entwickelt und umgesetzt.  
b. – 
c. Auftaktgespräche mit der FH Münster / Fachbereich Sozialwesen und der 
KatHO-NRW / Abteilung Münster haben stattgefunden. Ziel ist es, die offene 
Kinder- und Jugendarbeit wieder präsenter an den Hochschulen zu 
platzieren. Lehrkooperationen erfolgen regelmäßig, auch in Kooperation mit 
freien Trägern. Eine Präsenz bei Fachtagen und Messen ist erfolgt. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.1 sind teilweise ungesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
11 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Nr.: 4.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Einrichtung (Fachkräftegebot) 
überprüfen.  
b. Eingruppierungskriterien für die Leitungsfunktionen definieren.  
c. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nichthauptamtlichen 
Mitarbeitenden entwickeln.  
d. Die Förderkriterien und Standards für die Betriebskostenförderung anpassen. 
e. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen. 
a. – 
b. – 
c. – 
d. Eine Projektgruppe der Unterarbeitsgruppe 3 nach § 78 SGB VIII beschäftigt 
sich mit der Thematik. 
e. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer 
Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei 
werden alle Förderpositionen in den Blick genommen. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.2 sind teilweise umgesetzt. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel 4.2 stehen in Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur 
Zuschussvergabe (Vorlage V0503/2022, V/0503/2022/1, V/0503/2022/2).

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
12 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen bzw. stadtweiten Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit 
Nr.: 4.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Themenbezogene Netzwerke installieren.  
b. Kooperationsstrukturen mit Schulen und Sportvereinen im Stadtteil 
intensivieren. 
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Kinder- und Jugendhilfe 
im Stadtteil optimieren. 
 
 
 
 
 
 
 
a. Themenbezogene Netzwerke werden bedarfsgerecht installiert. Im Rahmen 
des Wirksamkeitsdialogs wurde im Jahr 2025 das Netzwerk offene Kinder- 
und Jugendarbeit installiert, um einen inhaltlichen Austausch der Fachkräfte 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen. 
b. Es wurden zwei Etatanträge für stadtteilorientierte Sportangebote bewilligt, 
die gezielt die Kooperation zwischen Sportvereinen und der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit fördern. Im Rahmen des OGS-Rechtsanspruchs haben 
stadtteilbezogene Netzwerktreffen zum Austausch mit Schulen, 
Sportvereinen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit stattgefunden 
(siehe Maßnahme c). 
c. In den Stadtteilen werden regelmäßig die Angebote der Kinder- und 
Jugendarbeit und hier insbesondere die Ferienangebote abgestimmt. Durch 
eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wurde die 
Schnittstelle zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der offenen 
Ganztagsschule noch einmal in Bezug auf Kooperationsstrukturen im 
Stadtteil/Sozialraum geprüft und ausgebaut.  
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.3 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
13 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und Sicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach  
§ 79 a SGB VIII 
Nr.: 4.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems 
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.  
b. Ein stadtweites Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
erarbeiten.  
 
 
 
 
 
 
 
a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII 
wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in 
einer Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und 
verabschiedet. Die Fachthemen des Förderplans wurden im Berichtswesen 
ergänzt. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und Landesstatistik in 
den Sachbericht mitaufgenommen. 
b. Im Rahmen eines Qualitätszirkels wurde zum Thema „Sichtbarkeit der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit“ 
gearbeitet. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster unter 
dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie auch 
stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden 
Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand 
eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B-
Side statt.  
c. Ebenfalls haben die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
gemeinsam Leitprinzipien erarbeitet, die ebenfalls in der 
Unterarbeitsgemeinschaft 3 verabschiedet wurden. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.4 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
14 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit weiterentwickeln und überprüfen. 
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und anpassen. 
 
 
 
 
a. Kontinuierlich werden die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand 
der aktuellen Zahlen fortgeschrieben. Im Jahr 2025 wurde in Abstimmung mit 
den freien Trägern das Indikatoren-Tableau zur Verteilung der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur 
Neuberechnung für den Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030 
überarbeitet und angepasst. 
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der 
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In 
Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die 
Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert. 
Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.5 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
15 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Stärkung und Ausbau der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Nr.: 4.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Qualitätsmerkmale von Partizipation anhand der Kriterien des 
Grundlagenpapiers der Arbeitsgemeinschaft 2  
nach § 78 SGB VIII in der offenen Kinder- und Jugendarbeit überprüfen und 
konzeptionell weiterentwickeln. 
 
a. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahme zum Ziel 4.6 ist nicht umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
16 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Ausbau von bedarfsgerechten Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Konzepte für bedarfsgerechte Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum 
entwickeln.  
b. Die Gestaltung von Ferienangeboten strukturell anpassen (Prüfung der 
Mindeststandards).  
c. Die finanziellen Ressourcen für Ferienangebote überprüfen. 
 
 
 
a. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hält vielfältige, bedarfsgerechte 
Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum vor. In Absprache mit der Offenen 
Ganztagsschule unterstützt die offene Kinder- und Jugendarbeit, den OGS-
Rechtsanspruch bezüglich der Ferienangebote umzusetzen. 
b. Die einheitlichen Mindeststandards wurden geprüft. Diese sind aufgrund der 
veränderten Ferienbetreuungsstrukturen in den Offenen Ganztagsschulen 
veraltet. Eine strukturelle Anpassung gemeinsam mit den freien Trägern ist in 
Bearbeitung. 
c. Die finanzielle Ausstattung ist aktuell ausreichend. 
 
 
Gesamtfazit: 
 
Alle Maßnahmen zum Ziel 4.7 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
17 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Offene Kinder- und Jugendarbeit            Produktnummer: 060201 
Ziel: Ausbau der Schnittstelle zur Offenen Ganztagsschule Nr.: 4.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit und den Fachberatungen der Offenen Ganztagsschulen 
ausbauen. 
b. Die offene Kinder- und Jugendarbeit am Ausbau der erweiterten 
Betreuungszeiten beteiligen. 
a. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit allen Akteuren statt. In „Tandems“ 
hat das Team Kinder- und Jugendförderung gemeinsam mit dem Fachdienst 
Offene Ganztagsschulen einen Fahrplan zur gemeinsamen Abstimmung der 
Ferienbetreuung im Sozialraum entwickelt. 
b. Erweiterte Betreuungszeiten finden z. T. an den Standorten statt, wo die 
Kinder und Jugendeinrichtung in unmittelbarer Nähe zur Grundschule liegt. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.8 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
18 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat               Produktnummer: 060201 
Ziel: Überprüfung der Rahmenbedingungen des Jugendrats als Gremium Nr.: 4.9 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die organisatorische Anbindung der hauptamtlichen Personalstelle prüfen. 
b. Aufgaben und Umfang des Arbeitsplatzes der hauptamtlichen Personalstelle 
prüfen. 
c. Ein Rederecht im Rat prüfen. 
d. Die Altersstruktur des Jugendrats überprüfen. 
e. Ein beteiligungsorientiertes Konzept für die Jugendratswahl gemeinsam mit 
den Schnittstellen entwickeln. 
f. Das Budget für die pädagogische Arbeit überprüfen. 
g. Bedarf an Räumlichkeiten für den Jugendrat prüfen. 
 
 
 
 
a. Anfang 2022 wurde die Fachkraftstelle zur Betreuung des Jugendrats in das 
Team des Jugendinformations- und -bildungszentrums (jib) verlagert. 
Aufgrund der Umstrukturierungen innerhalb des jib wird die zukünftige 
organisatorische Anbindung im Jahr 2026 erneut geprüft.  
b. Der Stellenumfang der pädagogischen Begleitung wurde im Rahmen einer 
Anregung des Jugendrats (AJR/0003/2023), die eine Erhöhung auf 100 % 
und eine Teilung in zwei Stellen gefordert hatte, geprüft und durch die 
Verwaltung abgelehnt (Stellungnahme vom 16. Oktober 2023). Diese 
Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan erneut benannt. 
c. Ein Rederecht im Rat war bislang rechtlich nicht möglich. Mit der Änderung 
der Gemeindeordnung für das Land NRW ergeben sich neue Anforderungen 
und Möglichkeiten. So soll den Jugendvertretungen zukünftig ein Rede-, 
Anhörungs- und Anregungsrecht eingeräumt werden. Diese Neuerung 
befindet sich derzeit in Umsetzung.  
d. Die Altersstruktur wurde überprüft. Der Jugendrat spricht sich mit einem 
internen Beschluss vom 05. Juni 2023 für die Beibehaltung der Altersgrenzen 
aus.  
e. Die Wahlordnung zur Wahl des Jugendrates wurde unter Abstimmung mit 
dem Jugendrat erarbeitet.  
f. Das Budget des Jugendrats wurde ab dem Jahr 2024 auf 10.000 Euro erhöht.  
g. Der Jugendrat nutzt aktuell die Räumlichkeiten des jib. Diese sind aufgrund 
der Zugangsbarrieren aber nicht für den ganzen Jugendrat geeignet. Zudem 
wird sich durch die Umstrukturierung des jib auch die Verfügbarkeit der 
Räume ändern. Eine Prüfung ist aus diesem Grund sinnvoll und wird im 5. 
Kinder- und Jugendförderplan aufgegriffen. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.9 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
19 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat               Produktnummer: 060201 
Ziel: Entwicklung von Schnittstellen und Kooperationsstrukturen des Jugendrats Nr.: 4.10 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Austauschformate mit den kommunalpolitischen Gremien ausbauen und 
verzahnen. 
b. Einführung eines Mentoring-Programms prüfen. 
c. Zusammenarbeit mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern 
verstärken. 
d. Landesweite Vernetzungsstrukturen zu anderen Jugendräten festigen. 
e. Die öffentliche Verwaltung stärker für die Mitwirkungsrechte des Jugendrats 
sensibilisieren. 
 
 
 
 
 
a. Vertreter*innen des Jugendrats nehmen an den Sitzungen verschiedener 
Ausschüsse teil. Etablierte Austauschformate gibt es darüber hinaus nicht.  
b. Die Steuerungsgruppe des Jugendrats lehnt das Konzept eines Mentoring-
Programms ab, wünscht sich aber weiterhin eine personell breitere 
Aufstellung der pädagogischen Begleitung. 
c. Mit dem neuen Jugendrat sind Kontakte verloren gegangen. Ein engerer 
Austausch mit den jugendpolitischen Sprecher*innen wird weiter angestrebt.  
d. Der Jugendrat ist landes-, bundes,- und europaweit vernetzt. (z. B. im 
Kinder- und Jugendrat NRW oder in der EUREGIO). 
e. Der Jugendrat wird grundsätzlich an politischen Vorlagen aus 
verschiedensten Ämtern beteiligt. Das Gremium sieht hier aber weiteren 
Handlungsbedarf, insbesondere um echte Beteiligung in frühen Phasen der 
Planungen zu ermöglichen.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.10 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
20 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendrat               Produktnummer: 060201 
Ziel: Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts Nr.: 4.11 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das Konzept für die Arbeit im Jugendrat überprüfen und weiterentwickeln. 
b. Einführungsworkshops zu Beginn der Amtszeit fest etablieren. 
c. Pädagogische Gruppenangebote für den Jugendrat durchführen. 
d. Ein jugendgerechtes Glossar der kommunalpolitischen Begrifflichkeiten 
entwickeln. 
 
 
 
 
 
 
 
a. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, dass jeder neu gewählte 
Jugendrat selbst über seine Arbeitsweise, die flexibel angepasst werden 
kann, entscheiden soll. Aus diesem Grunde wurde vom Beschluss eines 
festen Konzepts abgesehen. Derzeit existieren projektorientierte 
Arbeitsgruppen, die allen Kindern und Jugendlichen offenstehen und interne 
Arbeitsgruppen, die der eigenen Organisation dienen. Mit der Evaluation der 
konzeptionellen Arbeit ist der Vorstand betraut.   
b. Zu Beginn der Amtszeit des neuen Jugendrats wurden im Juli 2024 
Einführungsworkshops durchgeführt. Diese wurden positiv bewertet und sind 
als jährlicher Workshoptag fest etabliert. 
c. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, pädagogische 
Gruppenangebote in Abstimmung mit der pädagogischen Begleitung 
bedarfsgerecht durchzuführen. Als regelmäßiges Format dient der jährliche 
Workshoptag mit Raum für Teambuilding und andere Formate. Darüber 
hinaus wurden z. B. internationale Fahrten und Fahrradtouren unternommen.   
d. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.11 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
21 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendverbandsarbeit             Produktnummer: 060201 
Ziel: Strukturelle und finanzielle Absicherung der Jugendverbandsarbeit  Nr.: 4.12 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Personalstelle für die 
Interessenvertretung und die Vernetzung prüfen. 
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit (Raumbedarfe, Fortbildungen, Materialien, etc.) stetig anpassen 
und sichern sowie die strukturelle Förderung von Jugendverbänden, die auf 
dem gesamten Stadtgebiet tätig sind, prüfen. 
 
a. Der Etatantrag für eine Personalstelle für den Stadtjugendring ist ab Mitte 
2023–2026 bewilligt worden. Der Jugendring hat ein Büro in der Alten 
Dechanei bezogen. Programmmittel sind ebenfalls eingestellt. 
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit wurde geprüft. Die Jugendverbände wurden bei der 
budgetneutralen Anpassung dieser Förderrichtlinien beteiligt. 
Diese Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan 
weiteraufgegriffen. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.12 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
22 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendverbandsarbeit             Produktnummer: 060201 
Ziel: Sicherung der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger und den ehrenamtlichen Strukturen  Nr.: 4.13 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die bedarfsgerechten Formate zur Sicherstellung der 
Kommunikationsstrukturen zwischen dem öffentlichen Träger und den 
Jugendverbänden weiterentwickeln. 
b. Beteiligungsmöglichkeiten bei gemeinsamen Aktionen und Kampagnen der 
Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Weltkindertag, thx-Party, JuLeiCa) 
sicherstellen. 
c. Ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen erstellen. 
 
 
 
 
a. Durch die Initiierung des Stadtjugendrings und der damit einhergehenden 
strukturgeförderten Personalstelle ist eine Vernetzungsstruktur sichergestellt. 
Die Jugendverbandsarbeit wird in allen Strukturen mitgedacht und ist 
ebenfalls Mitglied der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII und 
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vertreten. Das 
Jahresgespräch der Jugendverbände wird gemeinsam mit dem 
Stadtjugendring gestaltet.  
Antragstellung beim LWL (Entwicklung und Überprüfung von 
Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit): Der öffentliche Träger und 
der Stadtjugendring haben zusammen fünf Qualifizierungsveranstaltungen 
zum Thema Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit organisiert. 
Gemeinsam wurden Qualitätsmerkmale für Schutzkonzepte in der 
Münsteraner Jugendverbandsarbeit erstellt und veröffentlicht. 
b. Es findet eine gemeinsame Planung und Umsetzung von thx-
Veranstaltungen statt. Ebenso erfolgt eine Beteiligung bei der Überarbeitung 
der Vergünstigungen im Rahmen der Jugendleitercard (JuLeiCa).  
c. – 
  
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.13 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
23 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von nicht-Hauptamtlichen Strukturen in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit  Nr.: 5.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von nicht-hauptamtlichen Mitarbeitenden 
überprüfen und weiterentwickeln.  
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln.  
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen, 
Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen. 
 
a. Der gemeinsame Qualitätszirkel mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit im 
ersten Quartal 2023 hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt, eine 
Kampagne entwickelt und durchgeführt.  
b. – 
c. Siehe Maßnahme 4.1. 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.1 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
24 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nicht-hauptamtlichen 
Mitarbeitenden zur personellen Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte 
entwickeln.  
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der 
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen.  
c. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Angebot (Fachkräfteangebot) 
überprüfen. 
 
a. – 
b. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer 
Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei 
werden alle Förderpositionen in den Blick genommen. 
c. Die Zuwendungen für freie Träger werden derzeit in einer 
ämterübergreifenden Arbeitsgruppe grundständig überarbeitet. Siehe auch 
Vorlage V0503/2022 E. 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.2 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
25 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit 
Nr.: 5.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Fachtage und Austauschformate in Kooperation mit dem Jobcenter, der 
Drogenhilfe und weiteren Fachdiensten ausbauen und festigen.  
b. Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf Raumressourcen mit der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum abschließen.  
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Jugendhilfe im Stadtteil 
optimieren. 
a. Gemeinsame Sitzungen mit dem Jobcenter zum § 16h SGB II und weiteren 
Akteuren finden nach Bedarf statt. Im Rahmen des Arbeitskreises Streetwork 
werden diese Themen ebenfalls mitaufgegriffen und bearbeitet. 
b. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit nutzt die Räumlichkeiten der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit sozialraumbezogen und nach Bedarf. Schriftliche 
Kooperationsvereinbarungen liegen hierbei in der Regel nicht vor. 
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen werden anlassbezogen 
intensiviert.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.3 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
26 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und -sicherung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen 
Gruppenarbeit nach § 79a SGB VIII 
Nr.: 5.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems 
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.  
b. Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit überprüfen.  
c. Ein stadtweites Aufgabenprofil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
erarbeiten. 
 
 
 
 
a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII 
wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in 
einer Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und 
verabschiedet. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und 
Landesstatistik mit in den Sachbericht aufgenommen. 
b. Die soziale Gruppenarbeit wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen 
im Jahr 2025 auf drei Angebote reduziert. Seit 2025 wird einmal jährlich ein 
„Qualitätszirkel“ der sozialen Gruppenarbeit durchgeführt (gemeinsam mit 
Jugendhilfe im Strafverfahren), um die stadtweite Struktur regelmäßig zu 
überprüfen und gegebenenfalls inhaltlich weiterzuentwickeln.  
c. Ein Qualitätszirkel zum Thema „Aufgabenprofil der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit/ aufsuchender Jugendsozialarbeit“ hat im Jahr 2023 
stattgefunden. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster 
unter dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie 
auch stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden 
Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand 
eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B-
Side statt. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.4 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
27 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Jugendliche in Münster Nr.: 5.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit weiterentwickeln und 
überprüfen.  
b. Qualitätsstandards in Bezug auf die Ausstattung der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit entwickeln. 
c. Die Angebotsfelder und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und 
anpassen. 
d. Die Zielgruppe in Bezug auf die Altersstruktur überprüfen.  
e. Bedarfsgerechte Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen 
sichern. 
 
 
 
a. Kontinuierlich wird die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand der 
aktuellen Zahlen (Bevölkerung/SGBII/JGH-Zahlen) fortgeschrieben. Im Jahr 
2025 wurde in Abstimmung mit den freien Trägern das Indikatoren-Tableau 
zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden 
Jugendsozialarbeit zur Neuberechnung für den Kinder- und 
Jugendförderplan 2026–2030 überarbeitet und angepasst. 
b. – 
c. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der 
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In 
Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die 
Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert. 
Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst. 
d. Im Rahmen der Jahresgespräche hat eine Überprüfung der Altersstruktur 
stattgefunden. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept hat die 
Altersstruktur ab 13 Jahren aufgegriffen. 
e. Im Jahr 2025 hat eine Jugendbefragung stattgefunden. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.5 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
28 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Qualitätsentwicklung und -sicherung der freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche Nr.: 5.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das Berichtswesen überprüfen und anpassen.  
b. Die Angebotsstrukturen gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit analysieren. 
c. Fachaustausch der Mitarbeitenden installieren. 
d. Die Angebote im Sozialraum vernetzen. 
e. Schulungsangebote für Mitarbeitende etablieren.  
 
 
 
a. Das Berichtswesen wurde überprüft und angepasst. 
b. – 
c. Der stadtweite Fachaustausch wurde gemeinsam mit dem Sozialdienst zur 
Unterbringung und Begleitung von Geflüchteten im Jahr 2023 durchgeführt. 
Ein regelmäßiger, jährlicher Fachaustausch findet statt.  
d. Die Einrichtungsleitungen der Sozialunterkünfte sind über die im Sozialraum 
in Frage kommenden stadtteilorientierten Arbeitskreise informiert und 
nehmen an den Sitzungen teil. 
e. Es stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung, um Schulungsangebote 
durchzuführen.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.6 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
29 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit               Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungen für wohnungslose junge Menschen  Nr.: 5.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Netzwerkstrukturen zu Wohnraumanbietenden aufbauen und 
Kooperationseinrichtungen als Zugangsmöglichkeit nutzen. 
b. Alternative Wohnformen für junge Wohnungslose und die Einrichtung eines 
Kautionsfonds für junge Wohnungslose prüfen. 
c. Mediationsangebote zur Erhaltung von Treffpunkten bzw. 
Aufenthaltsmöglichkeiten im Innenstadtbereich ausbauen. 
d. Die zielgruppenspezifischen Angebote prüfen und ggf. neu ausrichten. 
 
 
 
 
a. Die Zusammenarbeit mit einzelnen Akteuren wurde intensiviert und führte 
vereinzelt zu Vermittlungen in Wohnraum.  
b. Die Einrichtung eines Kautionsfonds in Münster wurde geprüft. Sie ist als 
nicht zielführend bewertet worden, da bei jungen Wohnungslosen in der 
Regel die Kaution entweder über das Sozialamt oder das Jobcenter (§ 22 
SGB II) übernommen wird. Das Thema „Junge Wohnungslose“ wird derzeit 
im Rahmen der „Entwicklung eines ganzheitlichen gesamtstädtischen 
Konzepts für die Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in 
Wohnungsnotlagen" in einer Unterarbeitsgruppe bearbeitet.  
c. Der Kontakt zu Institutionen und zur Kaufmannschaft an informellen 
Treffpunkten im Innenstadtbereich findet derzeit anlassbezogen statt. Die 
Streetwork als Ansprechpartner ist bekannt. Es finden regelmäßig Mediation 
zwischen den Szenen wie auch eine regelmäßige Abstimmung mit dem 
Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei statt. 
d. Das Angebot zur Job- und Wohnungssuche wurde von einem offenen 
Angebot zu einem individuellen Einzelangebot zielgruppenorientiert 
umgestaltet.  
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.7 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
30 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Jugendsuchtberatung im Angebotsspektrum der Drogenhilfe verankern 
und profilieren. 
b. Den systemischen Beratungsansatz in der Jugendsuchtberatung 
fortschreiben.  
c. Coaching-Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte ausbauen.  
d. Digitale Zugangswege weiterentwickeln und festschreiben. 
 
 
 
 
 
 
a. Die Jugendberatung hat sich zu einem eigenständigen Arbeitsbereich in der 
Drogenhilfe entwickelt, was sich auch in der Anzahl der Neukontakte und der 
Altersverteilung der Klientel widerspiegelt. Für die Beratung junger 
Jugendlicher wurden pädagogische Standards entwickelt. 
b. Der systemische Beratungsansatz in der Jugendberatung wurde konsequent 
umgesetzt, Beratungen des Familiensystems bei Neukontakten forciert und 
neue Methoden in der Beratung erprobt. 
c. Das Gruppenangebot „Elterncoaching“ wurde bislang dreimal durchgeführt. 
Methodisch-didaktische Bausteine aus dem Coaching wurden in die 
Einzelfallberatung übertragen. 
d. Der Einsatz von pädagogischen Handys in der Jugendberatung zum 
Kontakthalten wurde eingeführt. Im Frühjahr 2025 wurde die vom Land NRW 
geförderte, digitale Beratungsplattform „DigiSucht“ als weiterer Zugangsweg 
in die Beratung eingeführt. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.8 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
31 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Ausbau von Netzwerkstrukturen mit Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.9 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Kooperationsbezüge mit Einrichtungen der ambulanten und stationären 
Jugendhilfe prüfen und ggf. systematisieren. 
b. Kooperationsstrukturen mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit 
fortschreiben. 
 
 
a. Die Durchführung verschiedener methodisch-didaktischer Schulungen für 
Einrichtungen der erzieherischen Hilfen findet statt. Die Ausschreibung und 
Durchführung der dreitägigen Fortbildung „MOVE“ mit dem Schwerpunkt 
Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung hat im Jahr 2023 ebenfalls 
stattgefunden. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ zum Umgang mit 
Suchtmittelkonsum in der stationären Jugendhilfe wurde von Frühjahr bis 
Herbst 2024 erfolgreich durchgeführt. 
b. – 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.9 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
32 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionierung und Umsetzung des ganzheitlichen Lernens von Diversität und Demokratie Nr.: 5.10 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die kontinuierlichen Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ausbauen 
und strukturell absichern. 
b. Den Bedarf an Fortbildungen zur Förderung von Sprachsensibilität/Abbau von 
Sprachbarrieren/Antidiskriminierung erheben.  
c. Den Anteil von Fachkräften mit internationalem Hintergrund  
erhöhen. 
 
 
a. Die bisher bestehenden Gruppenangebote werden beibehalten.  
b. Zur Begegnung und zum Schutz vor Diskriminierung von jungen Menschen 
wurde eine dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/2024 mit Landesmitteln aus 
dem Programm „GemeinsamMehrwert“ von der Fachstelle 
Jugendsozialarbeit für Fachkräfte des Amtes sowie der Träger der freien 
Jugendhilfe organisiert. 
c. Die Erhöhung des Anteils von Fachkräften mit internationalem Hintergrund in 
den Einrichtungen liegt in den jeweiligen Eigenverantwortungen der Träger.   
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.10 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
33 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Angeboten der spezifischen Jugendsozialarbeit  Nr.: 5.11 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die sozialraumbezogenen, spezifischen Jugendsozialarbeitsangeboten prüfen 
und ggf. etablieren. 
b. Die räumliche Verortung von Angeboten spezifischer Jugendsozialarbeit in 
den Sozialräumen (Schulen, Stadtteileinrichtungen, etc.) sichern. 
 
a. Die spezifische Jugendsozialarbeit arbeitet sowohl sozialraumübergreifend 
als auch in ihrem standortbedingten Sozialraum. Die Angebote stehen 
jungen Menschen stadtweit zur Verfügung.  
b. – 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.11 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
34 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit mit Eltern Erziehungsberechtigten in der spezifischen 
Jugendsozialarbeit 
Nr.: 5.12 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die niedrigschwelligen Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (u. a. 
Einbindung und proaktive Begleitung) prüfen und ggf. konzeptionell anpassen. 
b. Die Angebote der Jugendsozialarbeit für Eltern/Erziehungsberechtigten analog 
und digital bewerben. 
c. Eine ämterübergreifende Begrüßungsmappe für Eltern/Erziehungsberechtigte 
mit Informationen über (Jugendhilfe)-Angebote im Rahmen der 
Einschulungsphase erstellen und versenden. 
d. Einen ämterübergreifenden Brief für Eltern und Erziehungsberechtigte mit 
Informationen zu Tipps und Hilfen am Übergang Grundschule – 
weiterführende Schulen erstellen und versenden. 
 
a. Es hat eine Angebotsprüfung und eine konzeptionelle Anpassung der 
Angebote stattgefunden. 
b. - 
c. Es wurde davon abgesehen, Informationen in Druckform zu erstellen. 
d. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat an der Broschüre des 
Amtes für Schule und Weiterbildung „Förderung und Hilfe in Münster. 
Informationen für Schulen“ mitgewirkt.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.12 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
35 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendsozialarbeit              Produktnummer: 060301 
Ziel: Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystems für die spezifische Jugendsozialarbeit gem. § 79a SGB VIII Nr.: 5.13 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Leitziele für die spezifische Jugendsozialarbeit entwickeln.  
b. Stadtweite Qualitätsstandards für die spezifischen Angebote der 
Jugendsozialarbeit weiterentwickeln.  
c. Die Qualitätsinstrumente Leistungsvereinbarungen, Qualitätszirkel, 
Jahresgespräche mit Zielvereinbarungen prüfen und anpassen.  
d. Ein Berichtswesen und Controlling Verfahren entwickeln und einführen. 
a. – 
b. – 
c. – 
d. Das Berichtswesen wurde zusammen mit den Trägern der freien Jugendhilfe 
weiterentwickelt. Die Überarbeitung des Sachberichts orientiert sich an der 
Qualitätsentwicklung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.   
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.13 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
36 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Bedarfsgerechte Verteilung und Ausstattung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln Nr.: 6.1  
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Indikatoren basierte Verteilung im Spannungsfeld Personalkontinuität/ 
Verlängerung des Verteilerrhythmus und Bedarfsveränderungen prüfen und 
weiterentwickeln.  
b. Systematische Koordinationsstrukturen für das nicht-lehrende pädagogische 
Personal ausbauen.  
c. Raumressourcen für die Schulsozialarbeit und die Förderinseln prüfen und ggf. 
ergänzende Bedarfe benennen.  
d. Die finanzielle Förderung zur Ausstattung der digitalen Infrastruktur für die 
Förderinseln prüfen.  
 
 
 
a. Die Entwicklung von Indikatoren zur Verteilung der Schulsozialarbeit und die 
Neuverteilung der Schulsozialarbeit ist politisch beschlossen worden; siehe 
V/0007/2025. Die Umsetzung erfolgt nach Abstimmung mit den freien 
Trägern und Schulen ab dem 1. Januar 2026. 
b. Mit der Bildung der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe im 
Rahmen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wurde ein Gremium 
zum Austausch zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
und den freien Trägern der Jugendhilfe in den Tätigkeitsfeldern geschaffen. 
Weiterhin besteht dazu eine Steuerungsgruppe, um die Aktivitäten der 
Schulsozialarbeit zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
und dem Amt für Schule und Weiterbildung abzustimmen. Zusätzlich wurde 
eine Arbeitsgruppe innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien zum fortlaufenden, regelmäßigen Austausch geschaffen.  
c. Weitere Raumressourcen konnten für die Schulsozialarbeit und die 
Förderinseln nicht gefunden werden. Das grundsätzliche Raumkonzept für 
Grundschulneu-/umbauten gem. V/0238/2017/1 wurde seitdem nicht wieder 
neu beschlossen.  
d. Eine schriftliche Abfrage zur Notwendigkeit einer digitalen Infrastruktur für 
Förderinseln wurde bei Trägern und Fachkräften durchgeführt. Sowohl 
Träger als auch Fachkräfte sehen den Zugang zur digitalen Infrastruktur für 
Fachkräfte der Förderinseln als zwingend notwendig. Dieses Thema soll mit 
einer grundlegenden Entscheidung zum gesamtstädtischen 
Zuschusswesen, Stichwort Sachkostenpauschale, beantwortet werden.   
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.1 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
37 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Weiterentwicklung des Produkts „Jugendhilfe an Schule“ Nr.: 6.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Qualitätsentwicklungssysteme für die Schulsozialarbeit und die 
Förderinseln prüfen und weiter etablieren. 
b. Qualitätsstandards für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit im Rahmen 
eines kommunalen Gesamtkonzepts ämterübergreifend erarbeiten.  
c. Qualitätsstandards zum sozialpädagogischen Anforderungsprofil „Jugendhilfe 
an Schulen“ (Selbstverständnis, Methoden, Verfahren und Prozesse) 
weiterentwickeln. 
d. Die pädagogischen Konzepte (Neue Autorität, Reckahner Reflexionen zur 
Ethik pädagogischer Beziehungen) einführen. 
e. Das Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte in der kommunal finanzierten 
Schulsozialarbeit weiterentwickeln. 
f. Fortbildungskriterien/-standards entwickeln und in den 
Leistungsvereinbarungen festschreiben. 
g. Den Bereich „Jugendhilfe an Schulen“ in den Arbeitsgemeinschaften nach § 
78 SGB VIII stärker verorten. 
 
a. Das Berichtswesen und die Jahresgespräche für die Schulsozialarbeit 
wurden zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den 
Trägern der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Das Berichtswesen und die 
Jahresgespräche für die Förderinseln wurden zusammen mit den Trägern 
der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Die Überarbeitungen der 
Sachberichte orientiert sich an der Qualitätsentwicklung des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien.   
b. Verbindliche Qualitätsstandards zur kommunalen Schulsozialarbeit finden 
sich in den Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit, die mit den 
jeweiligen Schulen und freien Trägern abgeschlossen wurden und fortlaufend 
aktualisiert werden. Weitere Beschreibungen von Qualitätsstandards sind in 
der Leistungsvereinbarung für Schulsozialarbeit aufgenommen worden. Zu 
den Qualitätsstandards siehe auch 6.2 c. 
c. Ein Kompetenzprofil für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wurde mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der freien 
Jugendhilfe erarbeitet. Es wurde in der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 
Schulnahe Jugendhilfen gem. § 78 SGB VIII beschlossen.  
d. Die Jugendhilfe, Sonderpädagogik und Lehrkräfte an der Kompass-Schule 
haben die „Reckahner Reflexionen“ als Konzeptbaustein eingeführt. Die 
Umsetzung in der Praxis wird stetig eingeübt sowie mit Supervision begleitet. 
e. Ein Einarbeitungskonzept für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit 
wurde zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den 
Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Das Einarbeitungskonzept ist sehr 
umfangreich gestaltet worden und bietet auch Informationen für etablierte 
Schulsozialarbeiter*innen. Die Informationen sind für alle Fachkräfte, 
unabhängig davon, welchem Träger sie angehören, über das Internet 
abrufbar.   
f. – 
g. Die stärkere Verortung der Jugendhilfe an Schulen ist mit der 
„Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII“ 
(V/0145/2024) erfüllt worden. Die Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe 
Jugendhilfe gem. § 78 SGB VIII gibt es erstmalig seit 2024. In der Unter-

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
38 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Arbeitsgemeinschaft 5 sind verortet: Schulsozialarbeit, Offene 
Ganztagsschulen, Förderinseln und weitere Jugendhilfen an Schulen.  
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.2 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
39 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung der Beratungs- und Vermittlungskompetenz innerhalb des Hilfesystems / der 
Zuständigkeiten  
Nr.: 6.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im 
Bereich Jugendhilfe an Schulen erarbeiten. 
b. Die Vernetzungsstrukturen der schulspezifischen Ansprechpartner aus den 
Bereichen der Gesundheit, Schule, Jugendhilfe systematisieren.  
c. Das Leistungsprofil „Jugendhilfe an Schulen“ in Ausbildung, Fortbildung und 
Weiterbildung von Lehrkräften verankern. 
 
a. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Arbeitsgemeinschaft Nord haben 
Informationen zur Vermittlung an weitergehenden Unterstützungsangebote 
gesammelt.  
b. Die Vernetzungsstruktur ist implementiert und benötigt keine weitere 
Systematisierung.   
c. – 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.3 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
40 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Abbau von Schulabsentismus Nr.: 6.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Den im „Netzwerk Schulabsentismus“ und in der regionalen 
Schulaufsichtskonferenz „abgestimmten Handlungsleitfaden bei 
Schulabsentismus“ etablieren.  
b. Die fachliche Zusammenarbeit der Fachberatung Schulverweigerung mit den 
Fachkräften der Schulsozialarbeit weiterentwickeln.  
c. Ein kontinuierliches Monitoring (Daten zu Schulformwechseln, zu 
Schulformempfehlungen, Bußgeldverfahren, Schulabsentismus) aufbauen, 
fachlich analysieren und operativ umsetzen. 
d. Ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit Schulabsentismus 
ämterübergreifend entwickeln. 
 
 
a. Der Handlungsleitfaden wurde im Jahr 2022 marginal verändert. Inhalte und 
Verfahren wurden in den Arbeitskreisen der Schulsozialarbeit vorgestellt. Der 
Handlungsleitfaden und der Angebotsflyer Fachberatung bei 
Schulverweigerung ist an alle Schulen übermittelt worden. 
b. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Befragungen der Fachkräfte in der 
Schulsozialarbeit sowie einem Workshop wurde die fachliche 
Zusammenarbeit weiterentwickelt.  
c. – 
d. Der Rat der Stadt Münster hat mit Wirkung zum 1. August 2023 die 
Umsetzung der Angebote des Gesamtkonzepts Schulabsentismus 
beschlossen (V/2022/0798). Die Umsetzung des Konzepts erfolgt durch das 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit dem Amt für 
Schule und Weiterentwicklung und der Schulaufsicht. Die Fallclearingstelle 
Schulabsentismus, die Werkstattschule Münster sowie die Villa Interim mit 
einem Angebot in flexibler, digitaler oder präsenter Kommunikation werden 
häufig angefragt und haben sich qualitativ vernetzt etabliert.  
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.4 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
41 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Förderung von Strategien zur Vermeidung eskalierender Konflikte in Schulen Nr.: 6.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Das Projekt „Limit“ konzeptionell fortschreiben und die strukturelle 
Verankerung prüfen.  
b. Ein institutionalisiertes Ablaufverfahren eines externen Konfliktmanagements 
erarbeiten und etablieren.  
c. Bestehende Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch schriftliche 
Vereinbarungen von Zielen und Leitlinien frühzeitiger einbinden. 
a. Die Schulen sehen keinen Bedarf mehr für das Projekt „Limit“.  
b. –  
c. - 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.5 sind nicht umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
42 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung von Übergangskonzepten Nr.: 6.6 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Pädagogische Standards für die Begleitung von Übergängen entlang der 
Bildungsbiografie analysieren und weiterentwickeln.  
b. Die Übergangsbegleitung für Schulformwechslerinnen und Schulformwechsler 
ab der sechsten Klasse intensivieren.  
c. Das individuelle Jugendhilfeangebot im Übergang von der 
Kindertageseinrichtung in die Grundschulen für den Stadtteil Coerde 
evaluieren und die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile prüfen. 
a. – 
b. Eine Erhebung unter Fachkräften der Schulsozialarbeit in der Sekundarstufe 
I ergab, dass Schulen über ein Konzept der Willkommenskultur und 
Übergangsbegleitung für Schulformwechsler*innen verfügen.   
c. Die Evaluation hat ergeben, dass Kinder im letzten Kindergartenjahr im 
Übergang zur Schule gefördert werden konnten. Eltern, die wenig 
Ressourcen zur Unterstützung der Bildung ihrer Kinder haben, wurden 
unterstützt. Das Modellvorhaben Schulkindprojekt „Rückenwind“ wird nun in 
seiner Zielgruppe auf alle Kita-Kinder erweitert. Die Einführung von „Kita-
Sozialarbeit“ in Coerde wurde gem. V/0538/2024 beschlossen.   
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.6 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
43 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Entwicklung von niedrigschwelligen Informationsformaten  Nr.: 6.7 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Die Informationen zu den Angeboten der Jugendhilfe an Schulen 
mehrsprachig und/oder in einfacher Sprache verfassen und veröffentlichen.  
b. Einen ämterübergreifenden Informationsflyer über die Angebote der 
Schulsozialarbeit in Münster veröffentlichen. 
 
a. Die städtische Homepage bietet eine mehrsprachige Übersetzung an.  
b. Aus finanziellen Gründen wurde dieses Teilziel nicht weiterverfolgt.    
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.7 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
44 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Jugendhilfe an Schulen             Produktnummer: 060302 
Ziel: Systematische Implementierung von Mitbestimmungsprozessen von Schülerinnen und Schülern  Nr.: 6.8 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Beteiligungskultur der sozialpädagogischen Angebote für/mit Schülerinnen 
und Schülern ausbauen.  
b. Spezifische Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen 
Arbeit überprüfen und weiterentwickeln. 
a. Die Beteiligungskultur ist regelmäßig Bestandteil der sozialpädagogischen 
Arbeit in der Schulsozialarbeit, in den Förderinseln und in weiteren 
Jugendhilfen an Schulen. 
b. Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen Arbeit wurden 
im Kompetenzprofil Schulsozialarbeit aufgenommen.  
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.8 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
45 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           Produktnummer: 060504 
Ziel: Fortschreibung der Beratungsarbeit im Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 7.1 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe in Fragen der Gewaltprävention und bei 
der Fortschreibung von Bildungsbausteinen beraten.  
b. Beratungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und/oder 
Erziehungsberechtigten zu den Themenfeldern der Extremismusprävention 
ausbauen.  
c. Aufklärungsmaterialien über Gefährdungen bereitstellen. 
d. Pädagogische Lösungskonzepte entwickeln. 
a. Die Beratung wird seit 2024 durch das „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ 
gewährleistet. 
b. Zusammen mit den Beratungsstellen (Wegweiser, mobim u. a.) und den 
Netzwerken Gewaltprävention und dem Netzwerk „Rassismuskritik Münster“ 
wird bei Bedarf passgenau vermittelt. Vorhandene Konzepte und Bausteine 
werden regelmäßig fortgeschrieben. 
c. Die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien erfolgt kontinuierlich.  
d. In Facharbeitskreisen werden neue Konzepte thematisiert und auf 
Übertragbarkeit geprüft. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.1 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
46 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           Produktnummer: 060504 
Ziel: Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Jugendhilfe, Schule und Sport zu Themen im 
Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
Nr.: 7.2 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Informations-/Fachtagungen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk 
„Rassismuskritik Münster“, dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“, 
„mobim“ (Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster), „Wegweiser“ und 
dem Kommunalen Integrationszentrum durchführen.  
b. Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der „Aktion Noteingang“ in 
Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ regelmäßig 
fortsetzen. 
c. Inhouse-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention 
Münster“ zum Thema „Aktion Noteingang“ durchführen.  
d. Plakatkampagnen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ durch das 
„Netzwerk Gewaltprävention Münster“ durchführen. 
e. Stadteilorientierte Aktionswochen in Kooperation mit dem „Netzwerk 
Gewaltprävention Münster“ vorhalten. 
 
a. Die Fachveranstaltungen „Blut muss fließen“ / „Rechtsextremismus“ haben 
im Jahr 2022 stattgefunden. Die Fortbildung „Pädagogisch professioneller 
Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus - Handlungsmöglichkeiten 
für die Soziale Arbeit“ hat im Jahr 2023 stattgefunden. 
b. Die Schulungen werden regelmäßig fortgesetzt. 
c. Auf Anfrage werden Noteingangsschulungen inhouse für pädagogische 
Institutionen durchgeführt. 
d. Die Plakatkampagnen konnten aufgrund fehlender finanzieller Mittel vom 
Netzwerk nicht durchgeführt werden. Alternativ sind Informationspakete an 
Schulen versandt worden und sind auch weiterhin dort erhältlich. Die 
Kampagne „Pass auf, was deine Hände tun“, ist im Netzt veröffentlicht unter: 
https://www.gewaltpraevention-muenster.de.  
e. Die Aktionswochen sind aufgrund fehlender finanzieller Förderung/Drittmittel 
bislang nicht möglich. 
 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.2 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
47 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           Produktnummer: 060504 
Ziel: Förderung von Maßnahmen zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Nr.: 7.3 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2023: 
a. Drittmittel für Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Projekten 
akquirieren. 
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ auswerten 
und ggf. verlängern. 
 
a. – 
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ wurde im 
Jahr 2022 abgeschlossen und ausgewertet. 
 
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.3 sind teilweise umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
48 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           Produktnummer: 060504 
Ziel: Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leistungen der Suchtprävention in Münster Nr.: 7.4 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Kampagne „Voll ist out“ evaluieren und konzeptionell anpassen. 
b. Die Akquise der Klientinnen und Klienten im „Krankenhausprojekt HaLT“ 
überprüfen und konzeptionell fortschreiben. 
c. Das Seminar-Angebot „Kita-MOVE“ für pädagogische Fachkräfte aus 
Kindertageseinrichtungen einführen.  
d. Maßnahmen zur Cannabisprävention in Schule, Jugendsozialarbeit, offener 
Kinder- und Jugendarbeit und weiteren Institutionen der Jugendhilfe 
weiterentwickeln und verstetigen. 
 
 
 
 
a. Die Ergebnisse der Befragung der Zielgruppe im Rahmen des 18-jährigen 
Geburtstags der Kampagne (570 Rückläufe) haben keine Erkenntnisse für 
konkrete Veränderungen geliefert. Die Cannabislegalisierung im April 2024 
erforderte eine Verlagerung der Prioritäten des Fachdiensts Suchtprävention 
zugunsten der Cannabisprävention. Die erfolgreichen Bausteine von „Voll ist 
out“ wie die aufsuchende Peerarbeit bei öffentlichen Trinkanlässen und die 
regelmäßigen Angebote in Schulen und Jugendhilfe werden fortgeführt. 
b. Jährliche Evaluationstreffen mit den beteiligten Kooperationspartnern aus 
den Krankenhäusern finden statt. Ziel ist aktuell die Erörterung und 
Umsetzung von Maßnahmen, um Reibungsverluste bei der 
Adressatenvermittlung zu verringern. Die konzeptionelle Fortschreibung des 
Angebots und Erweiterung der Zielgruppe auf mit Cannabis oder illegalen 
Substanzen intoxikierte Jugendliche wurde geprüft. 
c. Das Kooperationsprojekt von Schulkindprojekt „Rückenwind“ und dem 
Fachdienst Suchtprävention der Drogenhilfe Münster wurde als dreitägige 
Fortbildung in den Jahren 2022, 2024 und 2025 durchgeführt.  
d. Der „Parcours zur Cannabisprävention“ als primärpräventives Regel-Angebot 
für die Jahrgangsstufe neun an weiterführenden Schulen in Münster ist 
inzwischen etabliert. Er wird jährlich an 13 bis 15 Schulen durchgeführt, 
regelmäßig evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt.  
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.4 sind umgesetzt.

Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025      
49 
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz           Produktnummer: 060504 
Ziel: Professionalisierung im Umgang mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in den Ambulanten und stationären 
Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung 
Nr.: 7.5 
 
Maßnahmen: 
 
Ergebnis 2025: 
a. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ mit Bausteinen zur 
Professionalisierung des Umgangs mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in 
den Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung durchführen.  
b. Die Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen unterstützen und 
begleiten. 
a. Die aus sieben Bausteinen bestehende Veranstaltungsreihe wurde konzipiert 
und im Jahr 2024 mit elf Einrichtungen erfolgreich durchgeführt.  
b. Regelmäßige methodisch-didaktische Schulungen für Einrichtungen der 
erzieherischen Hilfen auf Anfrage finden statt. Die dreitägige Fortbildung 
MOVE mit dem Schwerpunkt Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung wurde 
erfolgreich durchgeführt. Einrichtungen wurden bei der Erstellung von 
Regelwerken zum Umgang mit konsumierenden Jugendlichen in den 
Einrichtungen begleitet und beraten. 
 
 
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.5 sind umgesetzt.

Beschlussvorlage

14257 Zeichen

V/0367/2026 
V/0367/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   07.09.2026 Jugendrat Vorberatung 
   08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Vorberatung 
   23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.09.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt der Jugendhilfeplanung der Kin-
der- und Jugendförderung zu, wie sie im 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 
2026-2030 (Anlage 1) dargestellt ist. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien  
 
18.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Paschert  
Telefon: 492 -5890 
Paschert@stadt -
muenster.de   
 
Frau Rengshausen  
Telefon: 492-5156 
RengshausenN@stadt -
muenster.de   
 
 
Frau Thesing  
Telefon: 492 -5525 
Thesing@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0367/2026 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele und Maßnahmen für die Handlungsfel-
der: „Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Ju-
gendsozialarbeit, Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an Schule und außerunter-
richtliche Angebote der offenen Ganztagsschulen und den erzieherischen Kinder - und Ju-
gendschutz“ umzusetzen. 
 
3. Die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2026- 2030 wird in enger Abstimmung 
mit den in den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Äm-
tern der Stadt Münster, der Arbeitsgemeinschaft nach §  78 SGB VIII, den UAG‘ s der AG 
nach § 78 SGB  VIII) Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (UAG 3) und Schulnahe Jugendhilfe 
(UAG 5), der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) und unter Beteiligung des Ju-
gendrates und der Jugendverbände vorgenommen. 
 
4. Der Rückblick auf den 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2) 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
5. Der Antrag Nr. A -R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90/die Grü-
nen, der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt (Anlage 3) ist weitgehend aufgegriffen und er-
ledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
  
  Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkungen 
jahr € 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugend-
arbeit 
      
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen  
2026 ff. 15.244.000 Zuw. Landesförderplan, 
OGS u.a. 
  04 Öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte  
2026 ff. 6.999.000 OGS-Elternbeiträge 
  05 Privatrechtliche Leis-
tungsentgelte 
2026 ff. 217.000 Entgelte, Raummieten, 
Spenden, Sponsoring 
  Summe Erträge PG 
0602 
2026 ff. 22.460.000  
  11 Personalaufwendungen 2026 ff. 4.002.630  Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe 
  15 Transferaufwendungen 2026 ff. 29.483.410  Einrichtungen der freien 
Jugendhilfe, Jugendver-
bandsarbeit (Richtlinien-
förderung), OGS in freier 
Trägerschaft 
  16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2026 ff. 1.369.960  Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe (Sach-
mittel) 
  Summe Aufwendungen 
PG 0602 
2026 ff. 34.856.000

- 3 - 
V/0367/2026 
    Saldo PG 0602 2026 ff. 12.396.000   
 
 
            
Produktgruppe 0603 Förderung von be-
nachteiligten jungen 
Menschen 
      
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 
ff. 
2.101.000  Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe 
  15 Transferaufwendungen 2026 
ff. 
6.263.000 Einrichtungen der freien 
Jugendhilfe 
    Summe PG 0603 2026 
ff. 
8.364.000    
            
Produktgruppe 0605 Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen 
für Familien 
      
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026 
ff. 
213.000 Erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz (incl. Sucht-
prävention) 
    Summe PG 0605 2026 
ff. 
213.000   
    Insgesamt 2026 
ff. 
20.973.000    
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026 / 2027 bei den o. 
g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den 5. Kinder- und 
Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Hand-
lungsfelder offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Jugend-
sozialarbeit, Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an Schule und außer Unterrichtliche Ange-
bote der offenen Ganztagsschulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Mit dem hier 
vorgelegten 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster dieser gesetzli-
chen Verpflichtung nach, eine Ziel - und Maßnahmenplanung für die benannten Handlungsfeldern 
aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentlichen 
Träger ihre Arbeit ausrichten. In Ergänzung enthält der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan erstma-
lig einen Rückblick auf die Umsetzung ausgewählter Ziele und Maßnahmen, sogenannter „Leucht-
türme“ des letzten Förderplanes und in der Anlage 2 dieser Vorlage gibt es einen kompletten Rück-
blick über den Umsetzungsstand der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder - und Jugendförder-
plan 2021-2025.

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V/0367/2026 
Der 5. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan hat gemäß der gesetzlichen Aufgabe1 das Ziel der 
finanziellen Absicherung der Handlungsfelder und dementsprechend der Planungssicherheit unter 
Berücksichtigung der Entwicklungen im Zuschusswesen im Besonderen der Umsetzung der „Sunset-
Klausel“ (Vorlage V/0066/2026). Gleichzeitig dient er als Instrument der qualitativen Weiterentwick-
lung der oben genannten Handlungsfelder.  
 
Der letzte Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan hat sich in seinem Aufbau und seinen Struktu-
ren als Steuerungs- und Planungsinstrument bewährt. Auf dieser Grundlage sind fachlich notwendige 
Weiterentwicklungen für den 5. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan erfolgt.  
Der Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Zielen und Maßnahmen ermöglicht planvolles Handeln 
bei gleichzeitiger Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Bedarfe.  
 
Gestaltung des 5. Kinder- und Jugendförderplanes und fachliche Veränderungen 
Der vorliegende Plan ist in seinem Aufbau und seiner Ausrichtung in folgenden Bereichen verändert 
worden:  
- Die Schulnahe Jugendhilfe unterteilt sich in zwei Leistungsfelder. Diese lauten: „Jugendhilfe 
an Schulen und außerunterrichtliche Angebote der offenen Ganztagsschulen (OGS)“. Das 
zweite Leistungsfeld mit dem Titel „OGS“ ist erstmalig mit einem eigenen Kapitel im Kinder - 
und Jugendförderplan verortet. Mit der Ergänzung der außerunterrichtlichen Angebote der Of-
fenen Ganztagsschulen werden Schnittstellen, die sich in den letzten Jahren fachlich weiter-
entwickelt haben, nun auch formal in einem gemeinsamen, zukünftigen Planungs- und Steue-
rungskontext sichtbar. 
- Die Ziele sind strategisch ausgerichtet und die entsprechenden Maßnahmenplanungen folgen 
dieser Struktur. Die Ziele sind unter anderem durch die Analyse des 4. Förderplans, den Er-
gebnissen aus der Jugendbefragung 2025 und der aktuellen fachlichen Entwicklungen ent-
standen. 
- Der Verzicht auf Fachthemen im 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2026-2030 
entspricht dem Ansatz, Barrieren abzubauen und die sich aus Diversität ergebenden Anforde-
rungen bei der Gestaltung der Angebote zu berücksichtigen. Die Ziele und Maßnahmen rich-
ten sich an alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt Münster, unabhängig von ihren Fähigkei-
ten, Beeinträchtigungen, Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und sozia-
ler Lage. Damit unterstützt der neue Kinder - und Jugendförderplan die Entwicklung einer in-
klusiven Kinder- und Jugendhilfe.  
- Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan beinhaltet erstmalig einen Rückblick auf die Um-
setzung ausgewählter Ziele und Maßnahmen, sogenannter „Leuchttürme“ des letzten Förder-
planes.  
- In Ergänzung gibt es eine Anlage mit einem kompletten Rückblick über den Umsetzungsstand 
der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025.  
 
 
 
 
 
1 § 15 Abs. 1 Satz 2 Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung 
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes - Kinder- und 
Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG - KJFöG)

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V/0367/2026 
Mitwirkung am 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
 
Der Förderplan ist in gemeinsamer Verantwortung der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und 
Jugendhilfe, verschiedener Fachämter der Stadt Münster, den Unterarbeitsgruppen „Kinder- und Ju-
gendarbeit/ Jugendsozialarbeit“ und „Schulnahe Jugendhilfe“ der AG nach § 78 SGB VIII und mit dem 
Jugendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), der Jugendverbandsarbeit und 
dem Netzwerk Gewaltprävention entstanden.  
Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan ist 
neben der Beteiligung der Fachkräfte eine wichtige Säule. Es sollen möglichst viele junge Menschen 
eingebunden sein, die gleichzeitig einen repräsentativen Querschnitt der unterschiedlichen sozialen 
Gruppierungen in Münster darstellen. Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Förder-
plan sicherzustellen, sind sowohl der Jugendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch 
aktiv) wie auch die Jugendverbände beteiligt worden. Dementsprechend haben der Jugendrat inklusi-
ve der AG JIPA sowie auch die Jugendverbandsarbeit ein eigenes inhaltliches Kapitel im Förderplan 
bekommen.  
Jugendbefragung 2025 
Um die Bedürfnisse junger Menschen in Münster auch im Rahmen der Erstellung des 5. Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 noch besser zu berücksichtigen, hat die Stadt im Auftrag 
der Politik im Frühjahr 2025 eine umfassende  Jugendbefragung (V/0065/2022), durchgeführt. Alle in 
Münster lebenden Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren wurden beteiligt, um ihre Erfahrungen, 
Wünsche und Sichtweisen einzubringen. 
Die Ergebnisse geben einen wertvollen Einblick in Themen wie Freizeitgestaltung, Mitbestimmung, 
das soziale Miteinander und Wünschen nach Veränderung in Münster. Sie zeigen, was jungen Men-
schen wichtig ist und an welcher Stelle sie Verbesserungen als notwendig erachten.  
Diese Befragungsergebnisse liefern ebenfalls wichtige Hinweise, für die Weiterentwicklung der Ange-
bote und Strukturen der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der Jugendverbandsarbeit und 
der Jugendsozialarbeit. 
 
Fazit: 
Interessen, Bedürfnisse und Lebensformen von Kindern und Jugendlichen unterliegen einem kontinu-
ierlichen Wandel. Mit einem Förderplan die nächsten fünf Jahre bedarfsbezogenen zu planen, ist eine 
große Herausforderung. Zielsetzung dieses Förderplans ist es daher, Partizipationsformen weiterzu-
entwickeln, die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als kontinuierliches Element des ge-
samten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellt. Das bedeutet, dass die 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch nach der Erstellung des 5. Münsteraner Kinder- und 
Jugendförderplans kontinuierlich erfolgt. Entsprechende Ziele und Maßnahmen, die diese Beteiligung 
sichern, finden sich in den einzelnen Arbeitsfeldern dieses Förderplans wieder. 
Der 5. Kinder und Jugendförderplan 2026 -2030 dokumentiert den Anspruch an eine zeitgemäße, 
fachlich geprägte Arbeit in den Handlungsfeldern offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat 
und Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit,  Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an 
Schule und außer unterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen  und dem erzieherischen 
Kinder- und Jugendschutz in Münster. Dieser Plan ist bei seiner Erstellung ebenso wie bei seiner

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V/0367/2026 
Durchführung geprägt von einer kooperativen Arbeit aller Akteure. Der vorliegende 5. Münsteraner 
Kinder- und Jugendförderplan erfüllt damit den Anspruch einer qualifizierten und inklusiven, kommu-
nalen Kinder- und Jugendhilfeplanung für die dargestellten Leistungsbereiche. 
Der Antrag Nr. A -R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen, der 
SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt ist von der Verwaltung bei der Entwicklung sowie in der Ziel- und 
Maßnahmenplanung des 5. Kinder- und Jugendförderplanes weitgehend aufgegriffen und damit erle-
digt. Das bedarfsorientierte Förder- und Steuerkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der 
aufsuchenden Jugendsozialarbeit ist mit den freien Trägern evaluiert, fachlich diskutiert und weiter-
entwickelt worden. Die neuen Berechnungsergebnisse sind als Anlagen im neuen Förderplan inkludi-
ert. Die Einbindung der Jugendlichen zum Thema „Räume“ findet sich in der Ziel - und Maßnahmen-
planung in den unterschiedlichen Leistungsfeldern des 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderpla-
nes 2026-2030 wieder. 
 
 
In Vertretung  
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 
2. Rückblick auf den 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 
3. Der Antrag Nr. A-R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen, 
der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt. 
 
 
 
Hinweis: 
 
Die umfangreichen Dateien zum 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 (Anlage 1) 
und der Rückblick zum 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2) stehen 
ausschließlich als Download unter der Vorlagennummer V/0367/2026 zur Verfügung.  
Nach abgeschlossener politischer Beschlussfassung wird der 5. Münsteraner Kinder- und Jugendför-
derplan in Ergänzung auch als barrierefreie Datei auf den Internetseiten des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien veröffentlicht.

Beratungsverlauf (6)

23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Anhörung
Anhörung
Entscheidung
Vorberatung
Anhörung

Orte (3)

  • Loevelingloh 01
  • Kinderhaus
  • Gut Insel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0367/2026
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2026
Erstellt
10.06.2026 09:21