V/0367/2026
5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030
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5. Münsteraner KiJuFöPlan 2026-30
172667 Zeichen
KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT
JUGEND-
SOZIAL-
ARBEIT
SCHULNAHE
JUGENDHILFE
ERZIEHER-
ISCHER KINDER-
UND JUGEND-
SCHUTZ
Jugendrat
Außer-
unterrichtliche
Angebote der
Offenen
Ganztagsschulen
(OGS)
Jugend-
verbands-
arbeit
QUALITÄTSENTWICKLUNG
UND -SICHERUNG
RESSOURCEN
STEUERUNGS- UND
PLANUNGSSTRUKTUR
ZIELE / PRINZIPIEN
ZIELE / MAß NAHMEN
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplan 2026 – 2030
1. EINLEITUNG ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 04
2. GESTALTUNG DES 5. KINDER- UND
JUGENDFÖRDERPLANS UND
FACHLICHE VERÄNDERUNGEN –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––10
3. BETEILIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN ––––––––––––––––––––––––––16
4. RÜCKBLICK AUF DEN 4. KINDER- UND
JUGENDFÖRDERPLAN – LEUCHTTÜRME ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 20
5. KINDER- UND JUGENDARBEIT –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 30
OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 32
Ressourcen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––34
Leitprinzipien ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––37
Steuerungs- und Planungsstruktur ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––40
Qualitätsentwicklung und -sicherung –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––42
Ziele und Maßnahmen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––46
JUGENDRAT ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––50
Ressourcen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––53
Leitziele ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––53
Ziele und Maßnahmen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––54
JUGENDVERBANDSARBEIT –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––58
Münsteraner Jugendverbände und Stadtjugendring Münster –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––59
Ressourcen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––62
Leitprinzipien ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––66
Ziele und Maßnahmen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––68
6. JUGENDSOZIALARBEIT ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––70
Ressourcen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––76
Leitprinzipien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Streetwork ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––78
Steuerungs- und Planungsstruktur ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––80
Ziele und Maßnahmen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––84
7. SCHULNAHE JUGENDHILFE ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––88
JUGENDHILFE AN SCHULEN –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––91
Ressourcen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––95
Leitziele und Arbeitsprinzipien –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––98
Steuerungs- und Planungsstruktur –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––100
Qualitätsentwicklung und -sicherung ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––100
Ziele und Maßnahmen ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––102
AUSSERUNTERRICHTLICHE ANGEBOTE DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS) ––––––––––––––––––––––––––––––––106
Ressourcen ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––112
Leitziele und Arbeitsprinzipien (OGS-Standards) ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––113
Steuerungs- und Planungsstruktur –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––114
Qualitätsentwicklung und -sicherung ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––114
Ziele und Maßnahmen ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––118
8. ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ –––––––––––––––––––––––––––––120
Ressourcen ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––124
Ziele und Maßnahmen ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––126
9. ANLAGEN –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––130
10. LITERATURVERZEICHNIS ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––138
11. IMPRESSUM ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––141
NEU
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
KAPITEL 1
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn
06 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 07
1. EINLEITUNG
Die Entwicklung eines kommunalen Kinder- und
Jugendförderplans ist seit der Einführung des
Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (3.
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugend-
hilfegesetzes, 3. AG-KJHG – KJFöG) eine gesetz-
lich verankerte Planungsverpflichtung für die
Kommunen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen
erstellt für jede Wahlperiode einen Kinder- und
Jugendförderplan (§ 9 KJFöG), in welchem die
Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendför-
derung auf Landesebene beschrieben und die
Förderung der im Gesetz genannten Handlungs-
felder dargelegt werden.
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet die
Kommunen zur Entwicklung eines Förderplans
auf der Grundlage der kommunalen Jugend-
hilfeplanung (§ 80 SGB VIII), der jeweils für die
Dauer einer Wahlperiode der Vertretungskörper-
schaft festgeschrieben wird (§ 15 Abs. 4 KJFöG).
Mit dem hier vorgelegten 5. Münsteraner Kin-
der- und Jugendförderplan kommt die Stadt
Münster dieser gesetzlichen Verpflichtung nach,
eine Maßnahmenplanung für die Kinder- und
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulnahe Ju-
gendhilfe und den erzieherischen Kinder- und Ju-
gendschutz (im Weiteren „Leistungsfelder/Hand-
lungsfelder“ genannt) in Münster aufzustellen, an
der die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
gemeinsam mit dem öffentlichen Träger ihre Ar-
beit ausrichten.
Der kommunale Förderplan hat zum einen das
Ziel der finanziellen Absicherung der Leistungs-
felder und dementsprechend der Planungssi-
cherheit. Gleichzeitig dient er als Instrument der
qualitativen Weiterentwicklung. Die Handlungs-
felder des Förderplans werden nach den Pro-
duktgruppen des Haushaltsplans aufgegliedert,
damit demensprechend auch eine Ressourcen-
übersicht hinterlegt werden kann. Die Ziele sind
strategisch ausgerichtet und die entsprechenden
Maßnahmenplanungen folgen dieser Struktur.
Die inkludierte Ziel- und Maßnahmenplanung
beschreibt keine automatisierte Reihenfolge der
Bearbeitung. Das SGB VIII verpflichtet die öffent-
liche Kinder- und Jugendhilfe zu einer partner-
schaftlichen Zusammenarbeit mit den freien
Trägern (§§ 70 und 71 SGB VIII). Die Umsetzung
des Kinder- und Jugendförderplans 2026–2030
wird daher in enger Abstimmung mit den in
den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe, den Ämtern der Stadt
Münster, den Unter-Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 SGB VIII Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
und Schulnahe Jugendhilfe und unter Beteiligung
des Jugendrates, der Arbeitsgemeinschaft JIPA
(Jugendliche inklusiv politisch aktiv) und der Ju-
gendverbandsarbeit vorgenommen.
LEISTUNGSFELDER DES KINDER-
UND JUGENDFÖRDERPLANS:
KINDER- UND JUGENDARBEIT,
JUGENDSOZIALARBEIT,
SCHULNAHE JUGENDHILFE UND
DER ERZIEHERISCHE KINDER-
UND JUGENDSCHUTZ
Die finanziellen Ressourcen mit ihren Stellen,
Erträgen und Aufwendungen für die jeweiligen
Leistungsfelder werden in den entsprechenden
Kapiteln dargestellt. Die Aufwendungen setzen
sich zum überwiegenden Teil aus Personalauf-
wendungen, aber auch aus Programmmitteln
und gegebenenfalls weiteren Sachaufwendungen
zusammen. Die Grundlage für die Berechnung
der Personalaufwendungen bilden sogenannte
Personaldurchschnittskosten. Für alle Leistungs-
12 MIO. EURO
OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT / OGS
JUGENDVERBANDSARBEIT
JUGENDSOZIALARBEIT
JUGENDHILFE AN SCHULEN
(OHNE DIE NACHRICHTLICHEN ANGABEN DES AMTES 40)
SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
0,4 MIO. EURO
3,8 MIO. EURO
4,5 MIO. EURO
0,2 MIO. EURO
AUFWEN-
DUNGEN
DES AMTES
FÜR KINDER,
JUGENDLICHE
UND FAMILIEN
JE PRODUKT
(IN MIO. €)
IM JAHR 2026
felder werden die Aufwendungen nach den je-
weiligen Angeboten sowie nach den Trägern der
öffentlichen und der freien Kinder- und Jugend-
hilfe in den folgenden Kapiteln differenziert dar-
gestellt. Die Gesamtaufwendungen im Jahr 2026
(Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
und der freien Kinder- und Jugendhilfe) für die
Produkte stellen sich in absoluten und Prozent-
zahlen wie folgt dar:
08 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 09
AUFWENDUNGEN
DES AMTES
FÜR KINDER,
JUGENDLICHE
UND FAMILIEN
JE PRODUKT
(IN %)
IM JAHR 2026
JUGENDHILFE
AN SCHULEN
(OHNE DIE
NACHRICHTLICHEN
ANGABEN DES
AMTES 40)
JUGENDSOZIALARBEIT JUGENDVERBANDSARBEIT
SCHUTZ VON KINDERN UND
JUGENDLICHEN
(ERZIEHERISCHER KINDER-
UND JUGENDSCHUTZ)
21,6 %
18,2 % 1,9 %
1,0 %
OFFENE KINDER- UND JUGEND-
ARBEIT / OGS
AUFWENDUNGEN JE PRODUKT
060201 Offene Kinder- und Jugendarbeit / OGS 11.990.295 €
060202 Jugendverbandsarbeit 406.300 €
060301 Jugendsozialarbeit 3.827.046 €
060203 Jugendhilfe an Schulen
(ohne die nachrichtlichen Angaben des Amtes 40) 4.537.354 €
060504 Schutz von Kindern und Jugendlichen 213.372 €
AUFWENDUNGEN
DES AMTES
FÜR KINDER,
JUGENDLICHE
UND FAMILIEN
JE PRODUKT
(IN MIO. €)
IM JAHR 2026
57,2 %
Beim Produkt 060201 Offene Kinder- und Ju-
gendarbeit / OGS ergibt sich im Vergleich zum
Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 eine
Differenz in Höhe von 8.166.024 Euro. Diese ist
im Wesentlichen auf die erstmalige Behandlung
der Offenen Ganztagsschule im Kinder- und Ju-
gendförderplan zurückzuführen.
Foto: envato elements
GESTALTUNG
DES 5. KINDER-
UND JUGEND-
FÖRDERPLANS
UND FACHLICHE
VERÄNDERUNGEN
KAPITEL 2
Foto: envato elements
12 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 13
2. GESTALTUNG DES
5. KINDER- UND JUGEND-
FÖRDERPLANS UND FACH-
LICHE VERÄNDERUNGEN
Der Kinder- und Jugendförderplan mit seinen
Zielen und Maßnahmen ermöglicht planvolles
Handeln bei gleichzeitiger Berücksichtigung
aktueller Entwicklungen und Bedarfe. Er erfüllt
damit den Anspruch einer qualifizierten und in-
klusiven kommunalen Kinder- und Jugendhilfe-
planung für die dargestellten Handlungsfelder.
Der letzte Münsteraner Kinder- und Jugendför-
derplan hat sich in seinem Aufbau und seinen
Strukturen als Steuerungs- und Planungsinstru-
ment bewährt. Auf dieser Grundlage sind fach-
lich notwendige Weiterentwicklungen für den
5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
erfolgt.
Das Netzwerk „Gender – Kinder und Jugendliche“ fördert das Wis-
sen um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und setzt sich für Ak-
zeptanz, Gleichstellung aller Geschlechter, Menschenrechte und
Demokratieförderung ein. Es besteht aus Vertretungen verschie-
dener Fachämter sowie Mitarbeitenden von Trägern, Vereinen
und Verbänden aus Münster. Das Ziel ist das Zusammenführen
von Expertise, um bedarfsorientierte Maßnahmen zu entwickeln
und zu verankern, die das Thema Gender in der münsteraner
Stadtgesellschaft wirksam fördern.
Die Geschäftsführung des Netzwerks liegt beim städtischen Amt
für Gleichstellung.
NETZWERK GENDER –
KINDER UND JUGENDLICHE
§ 80 JUGENDHILFEPLANUNG, SGB VIII
Eine deutliche Veränderung wird im Kapitel
„Schulnahe Jugendhilfe“ durch die Ergänzung
der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen
Ganztagsschulen sichtbar. Schnittstellen, die sich
in den letzten Jahren fachlich weiterentwickelt
haben, werden nun auch formal in einen gemein-
samen, zukünftigen Planungs- und Steuerungs-
kontext gestellt. Sichtbar wird dies ebenfalls
durch die Neuausrichtung der Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII (V/0145/2024) und
der damit verbunden Neugründung der Unter-
Arbeitsgemeinschaft (UAG) „Schulnahe Jugend-
hilfe“ (UAG 5) sowie der Zusammenführung der
Arbeitsgemeinschaften „Kinder- und Jugend-
arbeit“ und „Jugendsozialarbeit“ (UAG 3). Die
ehemalige „Arbeitsgemeinschaft 1 – Mädchen
und Jungen/Gender“ hat sich aufgelöst. Die
fachliche, inhaltliche Arbeit zu diesem Quer-
schnittsthema wird im „Netzwerk Gender
– Kinder und Jugendliche“ fortgeführt. Die
Geschäftsführung dieses Netzwerkes obliegt
dem Amt für Gleichstellung der Stadt Müns-
ter. Die Ausführungen zu den Themen Quali-
tätsentwicklung und -sicherung sowie den
Steuerungs- und Planungsstrukturen sind pro-
duktbezogen dargestellt. In ihren Ausführun-
gen unterscheiden sie sich je nach Sachstand.
Entsprechend sind in den einzelnen Leistungs-
feldern Ziele und Maßnahmen zu den Themen
Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie
zur Steuerung und Planung hinterlegt.
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten
festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wün-
sche, Bedürfnisse und Interessen der jungen
Menschen und der Erziehungsberechtigten
für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermit-
teln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendi-
gen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend
zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass
auch ein unvorhergesehener Bedarf befrie-
digt werden kann.
(2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant
werden, dass insbesondere
1. Kontakte in der Familie und im sozialen Um-
feld erhalten und gepflegt werden können,
2. ein möglichst wirksames, vielfältiges, inklusi-
ves und aufeinander abgestimmtes Angebot
von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
3. ein dem nach Absatz 1 Nummer 2 ermittel-
ten Bedarf entsprechendes Zusammenwir-
ken der Angebote von Jugendhilfeleistungen
in den Lebens- und Wohnbereichen von
jungen Menschen und Familien sicherge-
stellt ist,
4. junge Menschen mit Behinderungen oder
von Behinderung bedrohte junge Menschen
mit jungen Menschen ohne Behinderung
gemeinsam unter Berücksichtigung spezi-
fischer Bedarfslagen gefördert werden
können,
5. junge Menschen und Familien in gefährde-
ten Lebens- und Wohnbereichen besonders
gefördert werden,
6. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie
und Erwerbstätigkeit besser miteinander
vereinbaren können.
(3) Die Planung insbesondere von Diensten zur
Gewährung niedrigschwelliger ambulanter Hil-
fen nach Maßgabe von § 36a Absatz 2 umfasst
auch Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung
der Leistungserbringung.
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu
beteiligen. Zu diesem Zwecke sind sie vom
Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich
tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung
des überörtlichen Trägers vom Landesjugend-
hilfeausschuss zu hören. Das Nähere regelt das
Landesrecht.
(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen
darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung
und andere örtliche und überörtliche Planun-
gen aufeinander abgestimmt werden und die
Planungen insgesamt den Bedürfnissen und
Interessen der jungen Menschen und ihrer
Familien Rechnung tragen.
14 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 15
Am 18.04.2024 hat der Aus-
schuss für Kinder, Jugendli-
che und Familien die Neustruk-
turierung und Konzeptionierung
der Arbeitsgemeinschaften nach §
78 SGB VIII beschlossen (V/0145/2024). Bis zur
neuen Struktur der Arbeitsgemeinschaften hat
es einen intensiven Weiterentwicklungsprozess
mit allen Beteiligten gegeben. Der Weiterent-
wicklungsprozess konnte mit unterschiedlichen
Vereinbarungen zur zukünftigen, gemeinsamen
Arbeit abgeschlossen werden. Das übergeordne-
te Ziel ist dabei, dem § 80 SGB VIII folgend, die
bedarfsentsprechende Vorhaltung von Angebo-
ten und die Planung von Maßnahmen für Kinder,
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Jugendliche und Familien und junge Volljährige
voranzubringen. Daran ausgerichtet wurde zum
einen eine neue Struktur für die Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB VIII entwickelt und zum
anderen ein Rahmenkonzept, welches ein ge-
meinsames Selbstverständnis, fachliche Leitli-
nien, Teilziele sowie eine einheitliche Geschäfts-
ordnung beinhaltet, erarbeitet.
Im Ergebnis gibt es jetzt eine Arbeitsgemein-
schaft nach § 78 SGB VIII und ergänzend fünf
handlungsfeldbezogene Unter-Arbeitsgemein-
schaften: Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erzie-
hung, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Familien-
förderung und Schulnahe Jugendhilfe.
Der Verzicht auf Fachthemen im 5. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030 ent-
spricht dem Ansatz, Barrieren abzubauen und die
sich aus Diversität ergebenden Anforderungen
bei der Gestaltung der Angebote zu berücksich-
tigen. Damit unterstützt der neue Kinder- und Ju-
gendförderplan die Entwicklung einer inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe.
Der Förderplan ist in gemeinsamer Verantwor-
tung der Träger der freien und öffentlichen Kin-
der- und Jugendhilfe, verschiedener Ämter der
Stadt Münster, den Unter-Arbeitsgemeinschaften
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Schulnahe
Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII und mit dem Ju-
gendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklu-
siv politisch aktiv) und der Jugendverbandsarbeit
entstanden.
Auch die Neuerungen des Kinder- und Jugend-
stärkungsgesetzes (KJSG) und die damit verbun-
denen fachlichen Herausforderungen betreffen
die Leistungen des 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplans. Demnach werden die Bedarfe
der Zielgruppen in den Mittelpunkt gestellt und
die Leistungen des Förderplans werden so gestal-
tet, dass Vielfalt berücksichtigt wird.
Die Ziele und Maßnahmen richten sich an alle
Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in der Stadt Münster, unabhängig von ihren
Fähigkeiten, ihrer Beeinträchtigung, Herkunft,
geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung
und sozialer Lage.
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller
BETEILIGUNG
VON KINDERN
UND
JUGENDLICHEN
KAPITEL 3
Foto: envato elements
18 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 19
3. BETEILIGUNG
VON KINDERN UND
JUGENDLICHEN
Der Jugendrat und auch die Jugendverbands-
arbeit sind gelungene Beispiele wie die Betei-
ligung von Kindern und Jugendlichen an ihrer
Lebenswelt gelebt wird. Die Bildung des Stadt-
jugendrings in Münster ist ebenfalls ein Beispiel
für Mitbestimmung. Eine Methode war auch die
durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien durchgeführte Jugendbefragung aus dem
Jahr 2025. Hierbei wurden alle Münsteraner Kin-
der und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jah-
ren zu ihrem Freizeitverhalten in Bezug auf das
Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit befragt.
Die Ergebnisse der Befragung (vgl. Auswertungs-
bericht zur Kinder- und Jugendbefragung in der
Stadt Münster) nehmen in Teilen Einzug in die
Ziel- und Maßnahmenplanungen der jeweiligen
Leistungsfelder des 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplans. Die Jugendbefragung stellt
neben der Jugendverbandsarbeit und dem Ju-
gendrat eine zentrale Form der Partizipation der
jungen Menschen an der Erstellung des 5. Kinder-
und Jugendförderplans dar.
Um die Wirksamkeit der Beteiligung und die Ver-
netzung mit anderen Beteiligungsmöglichkeiten
in Schule, offener Kinder- und Jugendarbeit oder
im Stadtjugendring zu stärken, sollen die nächs-
ten Jahre bis zum Ende der Laufzeit des 5. Kinder-
und Jugendförderplanes genutzt werden, Parti-
zipationsformen weiterzuentwickeln und damit
die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zu
stärken.
Junge Menschen besitzen die Expertise für ihre
eigene Lebenswelt und wollen aktiv mitbestim-
men und mitgestalten.
Neben den erprobten institutionellen Beteili-
gungsformaten in Münster sollen Experimentier-
räume geschaffen werden, in denen Kinder und
Jugendliche Beteiligung erlernen und damit ihre
Selbstwirksamkeit stärken können. Neue Be-
teiligungsformate sollen vor Ort entstehen, das
bedeutet dort, wo die Kinder- und Jugendlichen
sind. Demnach können Beteiligungsideen unter-
schiedlich sein, z. B. stadtteil- oder projektbezo-
gen.
Der Förderzeitraum soll genutzt werden, unter-
schiedliche Formate und Instrumente zur Be-
teiligung von Kindern und Jugendlichen zu ent-
wickeln und zu erproben. Es soll eine vielfältige
und gut vernetzte Beteiligungslandschaft reali-
siert werden, die verschiedenste Zielgruppen an-
spricht. Damit werden über die reine Information
hinaus Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbst-
bestimmung gefördert, ermöglicht und erlernt.
AN DER JUGENDBEFRAGUNG HABEN
INSGESAMT 4.337 JUNGE MENSCHEN
IM ALTERN VON 12 BIS 18 JAHREN
TEILGENOMMEN UND IHRE MEINUNGEN,
WÜNSCHE UND IDEEN ZU UNTERSCHIED-
LICHEN THEMEN EINGEBRACHT.
Foto: envato elements
RÜCKBLICK AUF
DEN 4. KINDER-
UND JUGEND-
FÖRDERPLAN –
LEUCHTTÜRME
KAPITEL 4
Foto: envato elements
22 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 23
4. RÜCKBLICK AUF DEN
4. KINDER- UND
JUGENDFÖRDERPLAN –
LEUCHTTÜRME
In diesem Kapitel werden erstmals ausgewählte
Ergebnisse des vergangenen Kinder- und Jugend-
förderplans in Form von „Leuchttürmen“ präsen-
tiert.
In Kooperation mit dem Amt für Schule und Wei-
terbildung, der Bezirksregierung und dem Ge-
sundheitsamt hat das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien besser aufeinander abgestimmte
und bedarfsgerechtere Unterstützungen für Kin-
der und Jugendliche mit Schulabsentismus mit
einer größeren Platzanzahl ausgebaut. Finanzielle
Mittel früherer Angebote wurden hierfür einge-
setzt (V/0798/2022): Zusätzliche Plätze in der Villa
Interim für schulabsente junge Menschen, digitale
Zusatzangebot für diejenigen, die nicht an einem
Präsenzangebot teilnehmen können, sowie die
Weiterentwicklung der Werkstattschule.
Die Villa Interim richtet sich seit 2023 an schulab-
sente Kinder und Jugendliche aller Schulformen im
Alter von elf bis 15 Jahren. Dieses Angebot wurde
auf 15 Plätze erweitert. Die Jahrgangsstufen fünf
bis acht werden mit dem Ziel der Rückführung
in die Unterrichtspräsenz ihrer Stammschule auf-
genommen und gefördert. Kindern und Jugendli-
chen der Klassen fünf bis zehn, die nicht an einem
Präsenzangebot teilnehmen können, wird ein di-
gitales Lernangebot gemacht. Das Intensivange-
bot richtet sich an junge Menschen, bei denen der
Schulabsentismus so weit fortgeschritten ist, dass
die Maßnahmen von Schule, Schulsozialarbeit, Be-
ratungsdiensten (z. B. Beratungsstelle Schulabsen-
tismus, Schulpsychologie oder Gesundheitsamt)
nicht mehr greifen. Wer wegen einer psychischen
oder physischen Beeinträchtigung (z. B. Ängste)
oder aus anderen Gründen (z. B. Mobbing in der
Schule, Erkrankungen von Familienangehörigen)
den Schulort oder die Präsenzgruppe der Villa
Interim teilweise oder dauerhaft nicht betreten
kann, erhält ein individuelles, digitales Lernange-
bot.
Die Werkstattschule des Amtes für Schule und
Weiterbildung richtet sich an Münsteraner Ju-
gendliche, die vom regulären Schulsystem nicht
mehr ausreichend erreicht werden, aber weiter-
hin einen Schulabschluss anstreben. In der Regel
erfolgt die Aufnahme im 9. und 10. Schulbesuchs-
jahr. In begründeten und abgestimmten Ausnah-
mefällen ist eine Teilnahme auch im 11. Schulbe-
suchsjahr möglich. Die Werkstattschule wird vom
Amt für Schule und Weiterbildung gesteuert. In
einem intensiv begleiteten Lernumfeld mit prak-
tischem Bezug werden sie durch Werkstattarbeit
in den Bereichen Metall, Friseur und Gastronomie,
praxisorientierten Unterricht sowie sozialpäda-
SCHULABSENTISMUS –
KOOPERATIVE WEITERENTWICKLUNG
In Ergänzung sind in der Anlage Nr.1 zur Vorla-
ge V/0367/2026 des 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplans zu allen Zielen und Maßnah-
men des letzten Kinder- und Jugendförderplans
(2021–2025) Bearbeitungsstände dokumentiert.
gogische Begleitung unterstützt. Ziel ist es, den
Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen
und den Übergang in Ausbildung oder Beruf zu
fördern.
Die im Jahr 2023 neu eingerichtete Fallclearing-
stelle Schulabsentismus berät multiprofessionell
und einzelfallorientiert bei komplexen Problem-
lagen von jungen Menschen mit Schulabsentis-
mus. Im Rahmen der Beratung werden sozial-
pädagogische, psychologische, medizinische,
jugendhilfe-, schul- und ordnungsrechtliche
Handlungsempfehlungen individuell auf den je-
weiligen Fall abgestimmt gegeben. Des Weiteren
berät die Fallclearingstelle verbindlich im Rahmen
des Aufnahmeverfahrens für die Angebote Vil-
la Interim und Werkstattschule. Am Fallclearing
sind Vertretungen aus dem Schulamt für die Stadt
Münster, den Schulaufsichten für die Sekundarstu-
fe I, dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie
dem Gesundheits- und Veterinäramt beteiligt.
Im Schuljahr 2024/25 wurden 37 Fallberatungen
durchgeführt.
„NETZWERK
SCHUL-
ABSENTISMUS“
Diese fachlichen Entwicklungen wurden
durch das „Netzwerk Schulabsentismus“ ge-
fördert, das seit 2014 in Münster besteht und
vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
koordiniert wird. Es setzt sich aus Vertretun-
gen weiterer unterschiedlicher Institutionen
zusammen, darunter die Stadt Münster mit
dem Amt für Schule und Weiterbildung und
dem Gesundheitsamt, die Bezirksregierung
Münster, das Universitätsklinikum Münster
sowie fachärztliche und therapeutische Kräfte
aus den Bereichen der Kinder- und Jugendme-
dizin und -psychiatrie sowie freie Träger der
Kinder- und Jugendhilfe.
Aus dem Netzwerk Schulabsentismus heraus
wurde der „Fachtag Schulabsentismus 2026“ am
25. Februar 2026 durchgeführt. Dieser bot 120
teilnehmenden Fachkräften aus Schule, Gesund-
heitswesen und Jugendhilfe einen fachlichen In-
put, Austauschmöglichkeiten und Workshops
rund um das dringende Thema Schulabsentismus.
24 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 25
„Was wir tun, tun nur wir!“ – so lautet der Slogan
der stadtweiten Kampagne der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugend-
sozialarbeit zur Sichtbarkeit der Arbeitsbereiche
in der Öffentlichkeit.
Entstanden ist die Aktion aus einem Ziel aus dem
vergangen Kinder- und Jugendförderplan. Die
Fachkräfte aus den beiden Handlungsfeldern ha-
ben sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2025
mit verschiedensten Aktionen und Angeboten
dezentral im Stadtgebiet über ihre Arbeit und
ihre Alleinstellungsmerkmale informiert.
Beide Leistungsbereiche sind wichtige Soziali-
sationsinstanzen, um Kinder und Jugendliche in
ihrer persönlichen Entwicklung zu begleiten und
zu unterstützen. Dementsprechend ist es rele-
vant, den Beitrag und die Grundsätze der zwei
Arbeitsfelder in der Öffentlichkeit und Gesell-
schaft sichtbarer zu machen.
Im Jahr 2024 fand unter dem oben beschriebe-
nen Motto eine gesamte Aktionswoche statt, in
der die Einrichtungen und Angebote ihre Arbeit
in öffentlichen Aktionen
zeigen und so demonst-
rieren konnten, dass sie
einen wesentlichen Bei-
trag für junge Menschen
und die Gesellschaft
leisten. Nach dieser
erfolgreichen Aktions-
woche haben sich die
Beteiligten für eine
Wiederholung der
Kampagne ausgesprochen.
Somit wurden 2025 zwei Aktionstage ins Leben
gerufen. An einem Tag fanden dezentrale Aktio-
nen im Stadtgebiet statt, an dem darauffolgen-
den Tag erfolgte eine stadtweite Aktion unter
dem Motto „Jugend trifft Politik“ mit Vertreten-
den der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung
sowie dem Jugendrat Münster in der B-Side am
Hafen. Darüber hinaus haben die Fachkräfte ge-
meinsam einen Dokumentarfilm über die Müns-
teraner Kinder- und Jugendarbeit erstellt, der bei
dieser Veranstaltung seine Premiere feierte.
Hier gehts zum Film:
https://www.youtube.com/
watch?v=hCj8FJWlDUI
„WAS WIR TUN, TUN NUR WIR!“
Foto: envato elements
26 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 27
Von 2022 bis 2024 haben sich rund 24 Träger der
freien Kinder- und Jugendhilfe sowie fünf evange-
lische und acht katholische Kirchengemeinden
sowie die neun Fachstellen der Abteilung Kinder-
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien auf den Weg
gemacht, für ihre Einrichtungen und Angebote
der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit und der spezifischen
Jugendsozialarbeit institutionelle Rechte- und
Schutzkonzepte zu erstellen. Rechtliche Grund-
lagen für institutionelle Rechte- und Schutzkon-
zepte sind § 11 des Landeskinderschutzgesetzes
NRW sowie § 45 SGB VIII.
Hierfür konnten finanzielle Mittel des „Landes-
programm Wertevermittlung, Demokratiebil-
dung und Prävention sexualisierter Gewalt in der
und durch die Jugendhilfe“ des Landes NRW in
den Jahren 2022 bis 2024 insbesondere für ein
Qualifizierungsprogramm eingesetzt werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
hat in Kooperation mit dem Amt für Schule und
Weiterbildung sowie allen Trägern der freien Kin-
der- und Jugendhilfe in der Schulsozialarbeit ein
Einarbeitungskonzept und Kompetenzprofil ge-
meinsam mit Fachkräften der Schulsozialarbeit
erarbeitet.
Die Einarbeitungskonzepte der jeweiligen Träger
wurden zusammengeführt, sodass künftig alle
Fachkräfte der Schulsozialarbeit davon profitie-
ren können.
Das Kompetenzprofil wurde erstellt, um Fach-
kräften der Schulsozialarbeit das erwartete An-
forderungsprofil zu verdeutlichen, es beschreibt
die notwendigen Fach-, Methoden-, Sozial- und
Persönlichkeitskompetenzen, die Fachkräfte der
Schulsozialarbeit benötigen, um ihre Aufgaben
effektiv zu erfüllen. Ziel ist es, eine professionel-
le und ganzheitliche Unterstützung für Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige zu gewähr-
leisten. In Ergänzung wird das Kompetenzprofil
gegenüber Kooperationsbeteiligten der Schulso-
zialarbeit zur Transparenz genutzt.
Das Qualifizierungsprogramm vermittelte Wis-
sen u. a. über die verschiedenen Formen von
Gewalt und Täterstrukturen und wie man diesen
entgegenwirken kann, die Erhebung von Risiko-
und Potenzialanalysen und die notwendigen Be-
standteile für Rechte- und Schutzkonzepte. Ein
besonderer Fokus lag hierbei auf Kinder und Ju-
gendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen.
Parallel zur Erstellung der einrichtungsbezoge-
nen Rechte- und Schutzkonzepte entstanden ge-
meinsam mit den Trägern der freien Kinder- und
Jugendhilfe die „Münsteraner Qualitätsmerkma-
le für die Erstellung von institutionellen Rechte-
und Schutzkonzepten“.
Die Jugendverbände haben gemeinsam eine
Qualifizierung durchlaufen und im Jahr 2025
Qualitätsmerkmale für ein institutionelles Rech-
te- und Schutzkonzept in der Jugendverbands-
arbeit entwickelt.
PROFESSIONALISIERUNG VON
JUGENDVERBANDSSTRUKTUREN –
GRÜNDUNG DES STADTJUGENDRINGS
Die Gründung des Stadtjugendrings ist für die Ju-
gendverbandsarbeit in Münster ein Meilenstein
und ist aus dem Projekt „#jungesnrw – Perspek-
tiven vor Ort“, welches seit 2019 die Jugend-
verbandsarbeit in Münster unterstützt hat, ent-
standen. Nach einer intensiven Vernetzung der
Jugendverbände wurde der Stadtjugendring im
August 2022 gemeinsam von 15 Jugendverbän-
den gegründet. Damit wurde die Vernetzung und
Interessenvertretung der Jugendverbandsarbeit
in eine nachhaltige Struktur überführt.
Durch Beschluss des Ausschusses für Kinder, Ju-
gendliche und Familien (V/0549/2024) wurde
der Stadtjugendring Münster e.V. am 26. Sep-
tember 2024 als Träger der freien Kinder- und Ju-
gendhilfe gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit §
25 AG-KJHG anerkannt.
Der Stadtjugendring Münster agiert als zentra-
le Ansprechstelle und bündelt die Perspektiven
und Bedarfe der einzelnen Jugendverbände. Der
Stadtjugendring liefert wichtige Rückmeldungen
aus den Jugendverbänden zu aktuellen Entwick-
lungen und Herausforderungen sowie aus den
Lebenswelten von jungen Menschen. Verwal-
tung und Politik verfügen somit über eine gute
ENTWICKLUNG VON QUALITÄTSMERKMALEN ZU
RECHTE- UND SCHUTZKONZEPTEN (IRSK)
KOMPETENZPROFIL UND EINARBEITUNGS-
KONZEPT IN DER SCHULSOZIALARBEIT
Grundlage für bedarfsgerechte Entscheidungen
und Ausrichtungen. Beispielhaft wird an dieser
Stelle die gemeinsame Fortbildungsreihe vom
Stadtjugendring und dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien zum Thema „Schutzkon-
zeptentwicklung in der Jugendverbandsarbeit“
2023/2024 angeführt, die vor allem die ehren-
amtlichen Strukturen der Verbandsarbeit sowie
die gemeinsame Entwicklung von Qualitätsmerk-
malen für Schutzkonzepte in 2024/25 in den
Blick genommen hat.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
fördert auf Grundlage von Etatanträgen seit
2023 den Stadtjugendring Münster mit einer
Geschäftsführungsstelle in Vollzeit, seit 2025 zu-
sätzlich mit Programmmitteln. Darüber hinaus
werden dem Stadtjugendring kostenlos Räum-
lichkeiten in der alten Dechanei zur Verfügung
gestellt.
DER STADTJUGENDRING DER STADT MÜNSTER VERSTEHT SICH ALS:
• DACHVERBAND DER KINDER- UND JUGENDARBEIT IN MÜNSTER
• INTERESSENVERTRETUNG SEINER MITGLIEDSVERBÄNDE
• INTERESSENVERTRETUNG ALLER KINDER UND JUGENDLICHEN DER
STADT MÜNSTER
28 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 29
STÄRKUNG DER SUBSIDIARITÄT –
ÜBERLEITUNG DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN
(OGS) IN DIE FREIE TRÄGERSCHAFT
Mit der Einführung der OGS in NRW im Jahr 2003
lag die Trägerschaft in Münster überwiegend in
öffentlicher Hand. Zurückgehend auf den Ratsbe-
schluss vom 24. Juni 2020 (V/330/2020) hat die
Stadt Münster festgelegt, alle Offenen Ganztags-
schulen in die freie Trägerschaft überzuleiten.
Zentrales Ziel dieser Maßnahme war die Stärkung
des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 SGB VIII,).
Nach Abschluss des Überleitungsprozesses zum
1. Februar 2027 haben sich somit insgesamt acht
Jugendhilfeträger für alle 47 OGS-Standorte he-
rausgebildet, welche die OGS-Landschaft Müns-
ters maßgeblich prägen (Anlage 3: „Liste- Jugend-
hilfeträger der OGS“).
Die OGS-Träger können zu einem überwiegenden
Teil auch in weiteren Arbeitsfeldern der Kinder-
und Jugendhilfe auf ein großes Repertoire an
Expertise und Erfahrung zurückgreifen. Insbeson-
dere im System Schule gibt es Schnittstellen zur
Schulsozialarbeit, den Förderinseln, der Kinder-
und Jugendarbeit und der Eingliederungshilfe ge-
mäß § 35a SGB VIII, die mit der Verantwortung
des Jugendhilfeträgers am Standort eine synerge-
tische Wirksamkeit entfalten können. Hier setzt
die 2023 beschlossene Bündelung von Jugend-
hilfeleistungen (V/0469/2023) an, welche die
Verantwortung des Jugendhilfeträgers in Schule
stärkt und diesen als zentralen Akteur für eine
bedarfsgerechte und lebensweltnahe Unterstüt-
zung aus einer Hand für Kinder und deren Fami-
lien in Münster hervorhebt.
JUGENDRATSWAHL 2024
Der Jugendrat der Stadt Münster wird seit jeher
direkt durch die 12- bis 18-jährigen Kinder und
Jugendlichen gewählt, deren Interessen er in der
Kommunalpolitik und -verwaltung vertritt. Diese
Wahl wurde 2024 in enger Kooperation mit dem
Amt für Bürger- und Ratsservice erstmals ange-
bunden an die Europawahl durchführt. Der Wahl-
prozess verlief dabei analog zu den Wahlen der
Parlamente und des Stadtrates. Alle Wahlberech-
tigten erhielten vor der Wahl eine Wahlbenach-
richtigung mit allen Informationen. Sie konnten
ihre Stimme im Hauptwahlbüro sowie in den
Wahllokalen abgeben, die auch für die Europa-
wahl eingerichtet wurden. Auch die Möglichkeit
der Briefwahl konnte genutzt werden.
Durch die Vergleichbarkeit zu Parlaments- und
Kommunalwahlen eröffnete diese Form der
Durchführung neue Lernmöglichkeiten. Die jun-
gen Menschen konnten, begleitet durch ihre
Eltern, aber auch durch die Kontextualisierung
in der Schule, das Wahlverfahren kennenlernen
und ausprobieren. Während die Wahlen zuvor
online oder an den Schulen stattfanden, wertet
diese neue Form der Durchführung die Wahl
auch symbolisch auf, da sie im Verfahren der „Er-
wachsenenpolitik“ gleichgestellt wird. Mit knapp
36 % konnte die Wahlbeteiligung im Vergleich
zur Onlinewahl 2021 deutlich erhöht werden.
Hier liegt jedoch Potenzial, um etwa durch zu-
sätzliche unterstützende Maßnahmen und in-
tensivere Bewerbung mehr Kinder und Jugend-
liche dazu zu bewegen, ihre Stimme zu nutzen.
Diese Form der Wahldurchführung soll verstetigt
werden, sodass auch die künftigen Jugendrats-
wahlen nach Möglichkeit im Rahmen von Kom-
munal-, Landtags-, Bundestags- oder Europa-
wahlen stattfinden sollen.
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn
KINDER- UND
JUGENDARBEIT
KAPITEL 5
Foto: Adobe Stock
32 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 33
5. KINDER- UND
JUGENDARBEIT
OFFENE KINDER- UND
JUGENDARBEIT
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein wert-
voller Bestandteil der sozialen Infrastruktur in
Münster, da sie einen wesentlichen Beitrag zur
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leis-
tet. Sie greift die Interessen und Bedarfe aller jun-
ger Menschen ab sechs Jahren auf und setzt sich
für deren Umsetzung ein.
Dieses Angebotsfeld zeichnet sich durch die Of-
fenheit der Angebotsstruktur und den freiwilli-
gen Zugang, eine Bandbreite an fachlich diffe-
renzierten Methoden sowie professionelle und
innovative Konzepte und Maßnahmen aus. Die
Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
begleiten und fördern junge Menschen, sie set-
zen an deren Stärken an und unterstützen sie in
ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die of-
fene Kinder- und Jugendarbeit stellt einen eigen-
ständigen und lebensweltorientierten (außer-
schulischen) Bildungs- und Sozialisationsort dar,
welcher die Kinder und Jugendlichen durch ver-
schiedene Altersphasen begleitet und beim Auf-
wachsen unterstützt.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die gelebte
Beteiligung. Hierzu ist es notwendig, partizipati-
ve Angebote kontinuierlich und verlässlich vorzu-
halten, insbesondere zu Zeiten, in denen Kinder
und Jugendliche ihre Freizeit verbringen – das
heißt nachmittags, abends, an Wochenenden
und während der Schulferien.
Die Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von
sechs bis 21 Jahren, in speziellen Angeboten auch
bis 27 Jahre.
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderli-
chen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt
und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu ge-
sellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und
hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Ju-
gend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugend-
arbeit und gemeinwesen orientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
a. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer,
gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
b. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
c. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
d. Internationale Jugendarbeit
e. Kinder- und Jugenderholung
f. Jugendberatung
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr voll-
endet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
§ 11 JUGENDARBEIT, SGB VIII
2021
43.261
44.867 45.397 45.398 44.998
2022 20242023 2025
ENTWICKLUNG
DER 6- BIS
20-JÄHRIGEN
BEVÖLKERUNG IN
MÜNSTER
(vgl.: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten)
34 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 35
Ressourcen
Mit dem Stand Januar 2026 werden in Münster
40 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit in städtischer und freier Trägerschaft ge-
fördert, darunter drei Abenteuerspielplätze. Seit
2025 hält Münster auch ein digitales Jugend-
zentrum für alle Münsteraner Kinder und
Jugendlichen ab 12 Jahren vor. Die Einrich-
tungen sind über das gesamte Stadtgebiet
in Münster verteilt und arbeiten bedarfs-
orientiert im Sozialraum bzw. Stadtteil. So-
mit sind sie fester Bestandteil der sozialen
Infrastruktur in den verschiedenen Stadtgebie-
ten in Münster. Alle Einrichtungen verfügen über
ein Personal von mindestens 0,5–3,0 Vollzeitäqui-
valenten. Die Programmmittelförderung orien-
tiert sich hierbei nach wie vor an der personellen
Ausstattung und zieht gewisse Mindeststandards
mit sich, welche die Einrichtungen erfüllen müs-
sen.
Mit der Beschlussvorlage V/0241/2026 „Ände-
rung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit“ wird ab 2027 ein Teil der Finanzen
der ehemaligen „Richtlinien zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit“ dauerhaft in die struk-
turelle Förderung der jeweiligen Einrichtungen
überführt. Diese zusätzliche Förderung soll für
die Einrichtungen die Kosten für Ferienangebo-
te, Renovierungen, Anschaffungen und Projekte
mitabdecken. Die Einrichtungen halten analog
zu ihrem Personalschlüssel eine gewisse Anzahl
an Ferienbetreuungswochen vor. Auch die Pro-
grammmittelförderung der bezirksbezogenen
Einrichtungen und Standorte ist an den jeweiligen
Personalschlüssel angepasst und an Mindeststan-
dards gekoppelt.
Mit Entscheidung des Rates der Stadt Münster
werden für die Jahre 2026 und 2027 sowohl die
Programmmittel erhöht als auch der Personalkos-
tenanteil von 10 % gegenfinanziert. Somit wird das
Personal in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
zu 100 % von der Stadt finanziert. Neben der Per-
sonalförderung werden auch Förderungen für die
Betriebs- und Mietkosten gezahlt.
Zusätzlich zu den sozialraumorientierten Einrich-
tungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt
es stadtweit agierende Einrichtungen und Ange-
bote im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die
durch die Stadt Münster gefördert werden.
STRUKTUR-
FÖRDERUNG
DER OFFENEN
KINDER- UND
JUGENDARBEIT
SOWIE WEITERE
STADTWEITE
ANGEBOTE IN
DER KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT
(IN MIO. EURO)
PERSONAL
hauptamtliche pädagogische
Fachkräfte
programm-
und Sachmittel
ERTRÄGE
Freie Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
stadtweite Angebote freier Träger
0,7
0,3 0,3
2,7
0,5 0,5
1,4
0,1
„WIR HÖREN HEUTE KINDERN UND JUGENDLICHEN
SCHON VIEL ZU SELTEN ZU. WIR INTERESSIEREN UNS
NICHT WIRKLICH FÜR SIE, FÜR IHRE PERSPEKTIVE
AUF DEN ALTLAG UND AUFS LEBEN. UND EINE DER
WENIGEN INSTANZEN DIE DAS SYSTEMATISCH TUT,
IST DIE OFFENEN JUGENDARBEIT UND DARAN
SOLLTEN WIR NICHT SPAREN.“
„Was wir tun, tun nur wir“ , 2025, Sebastian Kurtenbach
Foto: Stadt Münster / Thomas Mohn
36 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 37
PRODUKT-
GRUPPE 0602
"KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT"
STRUKTURFÖRDERUNG DER OFFENEN KINDER- UND
JUGENDARBEIT (TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW) 277.224 Euro
Summe 277.224 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 2.668.589 Euro
Programmmittel 667.795 Euro
Summe 3.336.384 Euro
Saldo -3.059.160 Euro
WEITERE STADTWEITE ANGEBOTE IN DER KINDER- UND JU-
GENDARBEIT (TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW) 0 Euro
Summe 0 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 80.611 Euro
Personal-/Programm- und Sachmittel (Pauschalzuschüsse) 253.237 Euro
Summe 333.848 Euro
Saldo -333.848 Euro
EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE IN DER OFFENEN
KINDER- UND JUGENDARBEIT (AMT FÜR KINDER,
JUGENDLICHE UND FAMILIEN)
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land (Kinder- und Jugendförderplan NRW + Projekte) 277.224 Euro
Privatrechtliche Leistungsentgelte 217.084 Euro
Summe 494.308 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 1.360.722 Euro
Programmmittel 523.670 Euro
Summe 1.884.392 Euro
Saldo -1.390.084 Euro
Leitprinzipien
Die Stadt Münster hat sich gemeinsam mit sämtli-
chen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit
(im Weiteren als OKJA bezeichnet) auf insgesamt
neun Leitprinzipien geeinigt, die für die Arbeit in
Münster richtungsweisend sind. Die fachlichen
Leitprinzipien wurden im Zuge der Qualitätsent-
wicklung in einem dialogischen
Prozess zwischen Fachkräften aus
kommunaler und freier Trägerschaft
entwickelt und bieten sowohl einen strategischen
Rahmen sowie Handlungssicherheiten/Orientie-
rungen für die Arbeit.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
FÜR ALLLE LEITPRINZIPIEN WURDEN
EBENFALLS HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
FÜR DIE FACHKRÄFTE FORMULIERT UND
DIESEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.
Foto: Stadt Münster / Münsterview
38 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 39
SOZIALRAUM- & LEBENSWELTORIENTIERUNG
Die OKJA Münster orientiert sich mit ihren Ange-
boten an den Lebensrealitäten junger Menschen.
Ein ganzheitliches Verständnis umfasst dabei das
Umfeld, die Erfahrungen, Beziehungen, Persön-
lichkeiten und individuellen Themen und Bedürf-
nisse der Zielgruppen. Daher basiert die Arbeit auf
einer kontinuierlichen Beobachtung und Analyse
des Sozialraums und macht ihn so zur zentralen
Bezugsgröße. Demzufolge sind auch Koopera-
tionen mit Vereinen und Institutionen des Sozial-
raums ein elementarer Bestandteil der Arbeit.
OFFENHEIT & NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
Die OKJA Münster zeichnet sich als offenes Ange-
bot mit zielgruppenspezifischen Öffnungszeiten
aus, welches stadtweit auf die jeweilige Lebens-
welt der Zielgruppen zugeschnitten ist. Sie rich-
tet sich ausnahmslos an alle jungen Menschen
und zielt dementsprechend darauf ab, jegliche
Hürden einer Teilnahme so gering wie möglich
zu halten. Folglich arbeitet die OKJA inklusiv und
nutzt dafür unter anderem die Expertise der be-
troffenen jungen Menschen.
RESSOURCEN- & BEDÜRFNISORIENTIERUNG
Die OKJA Münster setzt an den Stärken, Fähig-
keiten und Interessen junger Menschen an und
betrachtet diese als Quelle von Handlungskom-
petenzen und Grundlage für deren Erweiterung.
Demnach schafft sie ausschließlich Angebote,
welche sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen
orientieren.
FREIWILLIGKEIT
Die OKJA Münster definiert sich als Erfahrungs-
raum, in welchem die Freiwilligkeit im Vorder-
grund steht. Junge Menschen können freiwillig
und eigenständig entscheiden, in welcher Form
und in welchem Maße sie mitwirken, Eigenini-
tiative zeigen, Kontakte knüpfen und die Zusam-
menarbeit zulassen möchten.
DEMOKRATIELERNEN & PARTIZIPATION
Alle Angebote der OKJA Münster werden grund-
sätzlich in Koproduktion mit jungen Menschen
gestaltet. Die aktive Beteiligung junger Menschen
an der Gestaltung ihres Umfeldes unterstützt
ihre Selbstorganisationsfähigkeit und Artikula-
tion ihrer Interessen. Bei Mitbestimmung von
Angebotsstrukturen können so Erfahrungen der
aktiven Beteiligung gesammelt und ein demokra-
tisches Miteinander erlernt werden.
PROFESSIONELLE BEZIEHUNGSARBEIT
Professionelle Beziehungsarbeit ermöglicht eine
verlässliche, fachliche und emotionale Beglei-
tung von jungen Menschen. Eine permanente
Selbstreflexion des Fachpersonals ist in diesem
Arbeitskontext unabdingbar, um mögliche Span-
nungsfelder, wie zum Beispiel Nähe vs. Distanz
und unterschiedliche Machtverhältnisse konti-
nuierlich überprüfen zu können.
REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT
Die OKJA Münster betrachtet junge Menschen als
gleichberechtigten Teil der Gesellschaft. Damit
kommt sie auch der Aufgabe nach, auf die Inte-
ressen, Rechte, Kompetenzen und Bedürfnisse
der Zielgruppen aufmerksam zu machen. Bei der
Durchsetzung dieser unterstützt die OKJA Müns-
ter die Anliegen der Zielgruppen in reflektierter
Parteilichkeit und fungiert mitunter als Sprach-
rohr.
DIVERSITÄT & VIELFALT
Die OKJA Münster steht für Diversität und Vielfalt.
Dafür schafft sie Aushandlungs- und Erfahrungs-
räume, welche frei von Konsumzwang, ohne Vor-
aussetzungen oder Verpflichtungen sind und To-
leranz und Offenheit fördern. Sie setzt sich dafür
ein, Benachteiligungen abzubauen und Chancen-
gleichheit zu fördern. Dabei berücksichtigt sie
die Auswirkungen gesellschaftlicher Strukturen
und struktureller Ausgrenzung, um Teilhabe für
alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
BILDUNG
Die OKJA Münster schafft Angebote für junge
Menschen, in welchen formales, nonformales und
vor allem informelles Lernen und damit Subjekt-
und Identitätsbildung stattfinden können. Ein be-
sonderer Schwerpunkt der OKJA liegt dabei auf
dem Sozialen Lernen innerhalb der Zielgruppen.
Auch hier orientiert sie sich stets an den Interes-
sen und Bedürfnissen der Zielgruppen und greift
die in der Interaktion dynamisch entstehenden
Bildungsanlässe aktiv auf. Nicht zuletzt leistet die
OKJA somit in vielerlei Hinsicht wichtige Präven-
tionsarbeit.
„DIE OFFENE UND AUFSUCHENDE
JUGENDARBEIT IST DESWEGEN SO
WICHTIG, WEIL SIE ZU GAST IST
IN DER ALLTAGSWELT VON KINDERN
UND JUGENDLICHEN UND SIE
NICHT EINLÄDT SICH AN IHRE REGELN
ZU HALTEN.“
„Was wir tun, tun nur wir“ , 2025, Sebastian Kurtenbach
Foto: Adobe Stock
40 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 41
und die Stadt Münster, um das Arbeitsfeld in den
finanziell schwierigen Zeiten auch weiterhin auf-
recht erhalten zu können.
Die Arbeitsgruppe hat entsprechend dem Rat-
santrag die veränderten Bedarfe und das Frei-
zeitverhalten der jungen Menschen in den Blick
genommen. Auch die Ergebnisse der Jugendbe-
fragung haben hierzu einen Teil beigetragen. An-
hand der JugendbefragungJugendbefragung
ließ sich erkennen, dass die
meisten jungen Menschen
ihre Freizeit dort verbrin-
gen, wo sie wohnen. So-
mit liegt auch weiterhin
ein besonderer Fokus auf
dem Sozialraum als Ein-
zugsgebiet und es bedurfte
keiner Neujustierung des Ein-
zugsbereichs von Schule und Jugend-
arbeit. Die jungen Menschen nutzen die offene
Kinder- und Jugendarbeit nicht nur für Freizeitak-
tivitäten und soziale Kontakte, sondern auch als
Ort für Unterstützungsleistungen.
Die Arbeitsgruppe hat sich dementsprechend
auf die Beibehaltung der Indikatoren und eine
Neugewichtung in der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit geeinigt. Darüber hinaus werden im
bedarfsorientierten Konzept ab 2027 die Öff-
nungsstunden in Abhängigkeit zu den geförder-
ten Personalstellen zu Grunde gelegt. Hierbei hat
sich Münster an der Steuerungs- und Planungs-
struktur vergleichbarer Kommunen orientiert.
Auf der Grundlage dieser neuen Aufstellungen erfolgt die
Verteilung von Öffnungsstunden für die Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit in den statistischen Be-
zirken für die Periode 2026–2030.
MINDESTSTANDARDS IN DER OFFENEN KINDER-
UND JUGENDARBEIT IN MÜNSTER:
STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förder-
konzept (V/0886/2017) bildet weiterhin die
Grundlage in der Steuerungs- und Planungs-
struktur in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
sowie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Im
vergangenen Kinder- und Jugendförderplan be-
stand eine Maßnahme aus der Überarbeitung des
Konzeptes.
Die Weiterführung des Konzeptes schafft auch
in Zukunft einen verlässlichen Rahmen für die
kooperative und transparente Zusammenarbeit
zwischen dem öffentlichen Träger und den freien
Trägern in Münster.
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine
an den aktuellen Bedürfnissen und Lebenslagen
der Kinder und Jugendlichen orientierte offene
Kinder- und Jugendarbeit in Münster. Ziel ist es,
die vorhandene Personalressource bedarfsbe-
zogen einzusetzen und die Angebote stetig den
fachlichen Standards anzupassen.
Der Maßnahme entsprechend, aber auch als
Antwort auf den Ratsantrag von der CDU-Rats-
fraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90/die Grü-
nen, der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt (A-
R/0023/2025), wurde eine Arbeitsgruppe aus
dem öffentlichen Träger und den freien Trägern
der offenen Kinder- und Jugendarbeit gebildet
und Indikatoren zur Verteilung der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit diskutiert, evaluiert und
weiterentwickelt. Hierbei ging es vor allem um
einen ganzheitlichen Blick auf das Leistungsfeld
Bevölkerungszahlen 6- bis 20-Jährige 2025
SGB II Zahlen 6- bis 20-Jährige 2025
Gewichtung: Bevölkerungszahlen 70 %, SGB II Zahlen 30 %
Die gewichteten Indikatoren wurden mit dem Öffnungsstunden-IST 2026 der offenen Kinder- und
Jugendarbeit verrechnet und ergeben für den jeweiligen statistischen Bezirk ein bedarfsgerechtes
Öffnungsstunden-Soll, welches der Anlage 1 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept ab
2027 Offene Kinder- und Jugendarbeit“, zu entnehmen ist.
ALS GRUNDLAGE ZUR BEDARFSERMITTLUNG WERDEN FOLGENDE INDIKATOREN
FÜR DIE OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT ZU GRUNDE GELEGT:
GEFÖRDERTE PERSONAL-
STELLEN
ÖFFNUNGSSTUNDEN
(pro Woche)
ÖFFNUNGSWOCHEN
(pro Jahr)
ÖFFNUNGSSTUNDEN
(pro Jahr)
0,5 10 44 440
0,75 12,5 44 550
1,0 15,0 44 660
1,25 17,5 44 770
1,5 20,0 44 880
1,75 22,5 44 990
2,0 25,0 44 1.100
2,25 27,5 44 1.210
2,5 30,0 44 1.320
2,75 32,5 44 1.430
3,0 35 48 1.680
3,25 37,5 48 1.800
3,5 40,0 48 1.920
3,75 42,5 48 2.040
4,0 45,0 48 2.160
Jugend-
befragung
Im Rahmen der Vereinbarungen zu den Mindest-
standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit
sind ebenso bedarfsorientierte Öffnungszeiten am
Wochenende vorzuhalten. Hierbei sind 15 % des Öff-
nungsstunden-Soll anzustreben.
42 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 43
Qualitätsentwicklung und -sicherung
In Münster wird eine strukturierte Qualitätsent-
wicklung und -sicherung zwischen dem öffent-
lichen Träger und den freien Trägern der offenen
Kinder- und Jugendarbeit gelebt. Diese bietet ab-
gestimmte Bausteine und Prozesse für die Träger
und Einrichtungen des Leistungsfeldes und er-
möglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
aller Beteiligten. Besonders hervorzuheben ist
hierbei, dass Qualitätsentwicklungsprozesse der
offenen Kinder- und Jugendarbeit in Münster als
gemeinsame Aufgabe verstanden werden und
dementsprechend vom öffentlichen Träger und
den freien Trägern umgesetzt werden. Dieser
gemeinsam abgestimmte Prozess ist der Wirk-
samkeitsdialog, ein vom Jugendministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen initiiertes Verfahren
zur Qualitätsentwicklung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Dieser wird sowohl auf kommunaler
als auch auf Landesebene geführt und steht im Zu-
sammenhang mit der Förderung durch den Lan-
desjugendplan.
Der kommunale Wirksamkeitsdialog für die offe-
ne Kinder- und Jugendarbeit in Münster wird zwi-
schen dem Träger der öffentlichen Kinder- und Ju-
gendhilfe und den mit Landes- und kommunalen
Mitteln geförderten Einrichtungen und Trägern
geführt.
Die von der Stadt Münster finanzierten Träger ha-
ben mit dem öffentlichen Träger eine Leistungs-
vereinbarung abgeschlossen, in der ein Baustein
die Teilnahme am Wirksamkeitsdialog ist.
Aufgrund der Planungs- und Steuerungsschnitt-
stelle zur aufsuchenden Jugendsozialarbeit wer-
den die Leistungsfelder in einen gemeinsamen
produktübergreifenden Wirksamkeitsdialog ein-
bezogen.
Eine Maßnahme aus der vergangenen Förderplan-
periode zielte auf die Überarbeitung des Wirk-
samkeitsdialoges ab. Hierzu wurde, entsprechend
den neuen Strukturen der Unter-Arbeitsgemein-
schaften der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB
VIII eine Projektgruppe aus freien Trägern und
dem öffentlichen Träger aus den Leistungsfeldern
der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit gegründet. Diese
hat alle Bausteine des Wirksamkeitsdialoges über-
prüft und angepasst.
Das Ergebnis ist ein neu überarbeiteter Wirk-
samkeitsdialog, der von der Trägerlandschaft der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit im Jahr 2025 verab-
schiedet wurde.
Foto: Adobe Stock
44 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 45
JAHRES-
GESPRÄCH
INKL.
JAHRESZIELE
AG NACH
§ 78 SGB VIII
NETZWERK
OFFENE KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT
FACHTAG
U-AG 3
JUGENDARBEIT/
JUGENDSOZIAL-
ARBEIT
AKJF
KOMMUNALER
GESAMTBERICHT
LEISTUNGS-
VEREINBARUNGEN/
-BESCHREIBUNGEN
KINDER- UND
JUGENDFÖRDER-
PLAN
WIRKSAMKEITS-
DIALOG
DER OFFENEN KINDER-
UND
JUGENDARBEIT /
AUFSUCHENDEN
JUGENDSOZIALARBEIT
AK
STREETWORK
Foto: Adobe Stock
SACHBERICHT
INKLUSIVE
QUALITÄTS-
ENTWICKLUNG
GEM. § 79A SGB VIII
KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 47
5.1
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG
DES EINRICHTUNGSBEZOGENEN
PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a. Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung
der institutionellen Rechte- und Schutzkonzepte
(Medienpädagogik und Sexualpädagogik)
ZIEL
FÖRDERUNG DES POLITISCHEN
EMPOWERMENTS DER ZIELGRUPPE –
DEMOKRATIEBILDUNG
MAß NAHMEN
a. Die Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit,
insbesondere im Hinblick auf Demokratiebildung und
-förderung überprüfenZIEL
FORTSCHREIBUNG DER STRUKTURELLEN QUALITÄTSENTWICKLUNG UND
-SICHERUNG DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT
MAß NAHMEN
a. Aktualisierung des Finanzierungsmodells der Einrichtungen im Hinblick auf Programm-, Personal-
und Overheadkosten und die Sunset Klausel (V/0066/2026)
b. Anpassung der Leistungsvereinbarungen, auch im Hinblick auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten an
den Wochenenden
c. Die personelle Ausstattung in der Arbeit mit der Zielgruppe prüfen
d. Planung und Durchführung trägerübergreifender Fortbildungsformate
e. Überprüfung der Angebotsfelder im Hinblick auf die Landes- und Bundesstatistik
f. Einführung einer kommunalen Berichterstattung bezogen auf das
Leistungsfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit
g. Sichtbarkeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhöhen –
für die uneingeschränkte Teilhabe junger Menschen an den AngebotenAngeboten
ZIEL
GESTALTUNG VON SOZIALRÄUMEN UND ÖFFENTLICHEN
RÄUME FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN
MAß NAHMEN
a. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im öffentlichen Raum prüfenprüfen
b. Die Teilhabe bzw. Beteiligung junger Menschen bei der jugendgerechten Gestaltung
und Nutzung öffentlicher Räume unterstützenunterstützen
c. Die zielgruppenorientierten Vernetzungsangebote und -strukturen im
Stadtteil/Stadtgebiet prüfen, ausbauen, intensivieren
d. Bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung der Ferienangebote im Sozialraum
e. Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung des Programms Europäische
Jugendhauptstadt 2029 – bei erfolgreicher Bewerbung der EUREGIO
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen sind in
gemeinsamer Verantwortung der UAG 3 Kinder-
und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 78
SGB VIII erarbeitet worden.
5.2
5.4
5.3
46 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN
Jugend-
befragung
Jugend-
befragung
48 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 49
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
GESTALTUNG VON GESUNDEN LEBENSWELTEN
FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN
MAß NAHMEN
a. Die Vernetzungsressourcen stadtweit sowie sozialraumbezo-
gen prüfen und verstetigen (z. B. Sport, Gesundheitswesen,
Tafeln etc.)
b. Die Angebote in den Einrichtungen im Sinne der Gesundheits-
förderung junger Menschen prüfen und partizipativ ausbauen/
weiterentwickeln
c. Soziale Teilhabe in den Einrichtungen gewährleisten
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG UND AUSBAU
BARRIEREFREIER ANGEBOTE
MAß NAHMEN
a. Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver
Angebote in Einrichtungen und Angeboten für
Kinder und Jugendliche entwickeln.
b. Den Bedarf der jungen Menschen mit Beein-
trächtigungen und deren Eltern/Erziehungsbe-
rechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a.
in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kin-
der, Jugendliche, junge Erwachsene der Kommis-
sion zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderung (KIB) und der AG JIPA (Jugend-
liche inklusiv und politisch aktiv) erheben.
c. Standards zur Informations- und Vermittlungs-
kompetenz von Fachkräften im Bereich Angebo-
te für junge Menschen mit Beeinträchtigungen
erarbeiten und etablieren.
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND
DER ANTIDISKRIMINIERUNG
MAß NAHMEN
a. Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“
für Münster 2025, im Besonderen mit dem Fokus auf folgende Themen:
Fortbildung für / Sensibilisierung von Fachkräften
und Vernetzung (V/0217/2025)
b. Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan
„Istanbul Konvention“ (V/0218/2025)
5.5
5.6
QR-Code scannen oder
hier klicken um den
vollständigen Bericht
zu lesen:
5.7
50 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 51
JUGENDRAT
Der Jugendrat der Stadt Münster als gewählte In-
teressen- und Selbstvertretung ist ein fester Be-
standteil der kommunalen Kinder- und Jugendbe-
teiligung. Die 30 direkt gewählten Mitglieder aus
allen sechs Stadtbezirken treffen sich zu monatli-
chen Sitzungen, arbeiten in themenbezogenen Ar-
beitsgruppen und initiieren eigene Projekte. Der
Jugendrat beschäftigt sich mit den Themen, die
Kindern und Jugendlichen wichtig sind und greift
Inhalte auf, die die gesellschaftliche und kommu-
nalpolitische Debatte prägen. Mit den Inhalten
müssen auch die Strukturen stetig wandelbar blei-
ben, um eine langfristige, wirksame und jugendge-
rechte Beteiligung zu ermöglichen.
Die gewählten Mitglieder vertreten die Interes-
sen von jungen Menschen durch ihre beratende
Mitgliedschaft im Ausschuss für Kinder, Jugend-
liche und Familien sowie durch ihre Teilnahme
an den Sitzungen verschiedener Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen. Für eine wirk-
same Beteiligung sollen die formalen
Mitwirkungsrechte ausgeweitet
werden, etwa in Form eines Rede-,
Antrags- und Anhörungsrechtes.
Der Jugendrat muss bei einer Brei-
te von Themen einbezogen werden
können, denn auch die Themen, die
Kinder und Jugendliche betreffen und
interessieren sind vielfältig – wie auch die
JugendbefragungJugendbefragung für Münster gezeigt hat.
Die Mitwirkung in kommunalpolitischen Gremien
stellt sie vor besondere Herausforderungen, da
Abläufe, Sprache und Organisation nicht auf ihre
Lebensrealitäten ausgerichtet sind. Zudem enga-
gieren sich die Mitglieder darüber hinaus in Pro-
jekten, vertreten den Jugendrat bei öffentlichen
Anlässen und bringen sich ehrenamtlich als An-
sprechperson für Jugendthemen in die Stadtge-
sellschaft ein.
In der vergangenen Wahlperiode wurde der Ju-
gendrat weiterentwickelt und strukturell gestärkt.
Die Jugendratswahl im Jahr 2024 wurde erstmals
analog und zeitgleich zur Europawahl durchge-
führt und dadurch organisatorisch und symbolisch
aufgewertet. Auf Anregung des Jugendrates wurde
das jährliche Budget auf 10.000 Euro erhöht. Zur
Einführung des neu gewählten Jugendrates wurde
ein Workshop durchgeführt, der das Kennenler-
nen, die Stärkung der Gruppendynamik sowie die
Vermittlung zentraler Kompetenzen fördertet.
Die Arbeit des Jugendrats beinhaltet neben der
Interessenvertretung auch pädagogische Ange-
bote für die Mitglieder, die in Zukunft ausgebaut
werden sollen. Die kontinuierliche und intensi-
ve pädagogische Begleitung sorgt dafür, dass die
kommunalpolitischen Themen jugendgerecht
aufgearbeitet werden, sodass alle Kinder und Ju-
gendlichen unabhängig von ihren Voraussetzun-
gen gleichwertig partizipieren können. Sie ist not-
wendig, um die Arbeit jugendgerecht zu gestalten,
die Mitglieder in ihr Mandat einzuführen, sie fach-
lich zu qualifizieren und während ihrer Amtszeit
zu begleiten.
Die JugendbefragungJugendbefragung hat gezeigt, dass der
Jugendrat bislang nur etwa 42 % der jungen Men-
schen bekannt ist. Eine weitere Aufgabe der nächs-
ten Jahre besteht deswegen darin, den Jugendrat
in der Zielgruppe bekannter zu machen und stär-
ker zu verankern. Zudem strebt der Jugendrat an,
inklusiver zu werden.
Der Anspruch auf Jugendbeteiligung und die
Arbeit der Jugendgremien sind in Art. 12 UN-Kin-
derrechtskonvention, § 8 SGB VIII und in § 27a GO
NRW verankert:
Art 12 UN-KRK (1): „Die Vertragsstaaten sichern
dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung
zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das
Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äu-
ßern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und
seiner Reife.“
§ 27a GO NRW: „(1) Die Gemeinde soll Kinder und
Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre
Interessen berühren, in angemessener Weise be-
teiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete
Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesonde-
re kann die Gemeinde einen Jugendrat oder eine
andere Beteiligungsform (Jugendvertretung) ein-
richten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind
ehrenamtlich tätig.“
§ 8 SGB VIII (1): „Kinder und Jugendliche sind ent-
sprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie
betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Ju-
gendhilfe zu beteiligen. […]“
Foto: envato elements
Jugend-
befragung
52 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 53
PRODUKT-
GRUPPE 0602
"KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT"
Ressourcen
Die pädagogische Begleitung ist mit einem Stel-
lenumfang von 30 Wochenstunden im Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien verortet. Für die
Arbeit des Jugendrats steht ein jährliches Budget
in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung, über
Leitziele
Die Einrichtung des Jugendrats basiert auf dem Handlungsprinzip, Kinder und
Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
JUGENDRAT
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkraft) 60.459 Euro
Programmmittel / Sachaufwendungen 10.000 Euro
Summe 70.459 Euro
Saldo -70.459 Euro
dessen Verwendung der Jugendrat entscheidet.
Für die Durchführung der Jugendratswahl sind
im Jahr 2024 zusätzliche Aufwendungen nötig
gewesen.
DER JUGENDRAT...
fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen
auf kommunalpolitische Prozesse.
gestaltet die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen aktiv mit.
bietet Freiräume der Mitverantwortung.
bietet die Gelegenheit, demokratische Lernprozesse einzuüben.
* Die finanziellen Mittel für die AG JIPA (Jugendliche inklusiv und politisch aktiv)
sind hier nicht aufgeführt.
Foto: envato elements
54 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 55
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
OPTIMIERUNG DER STRUKTURELLEN UND
ORGANISATORISCHEN RAHMENBEDINGUNGEN
MAß NAHMEN
a. Für die Jugendratssitzungen wird ein neuer Raum gesucht, der die Anforderungen
der Jugendratsarbeit erfüllt.
b. Der Jugendrat bekommt Zugang zu dauerhaft und flexibel nutzbaren
Räumlichkeiten für die AG- und Vorstandsarbeit.
c. Eine Aufstockung und Teilung der Personalstelle der pädagogischen
Begleitung wird geprüft.
ZIELE
STÄRKUNG DER BETEILIGUNGSRECHTE
UND DER POLITISCHEN WIRKSAMKEIT
MAß NAHMEN
a. Der Jugendrat erhält eine ständige Vertretung im Rat mit offi-
ziellem Rederecht
b. Der Jugendrat erhält ein Rede- und Anregungsrecht in den
Ausschüssen, in denen er vertreten ist
c. Die Verwaltung wird für die Beteiligungsrechte des Jugendrats
sensibilisiert
d. Der Jugendrat wird bei allen Vorlagen, die Kinder und Jugend-
liche betreffen, angefragt, ob er in die Beratungskette aufge-
nommen werden will
e. Für die strukturierte und zeitnahe Bearbeitung von Anregun-
gen des Jugendrats werden verbindliche Verfahren etabliert
Die im Förderplan formulierten Ziele und
Maßnahmen wurden in einem partizipativen Prozess
durch eine Arbeitsgruppe des Jugendrats in
Zusammenarbeit mit der pädagogischen Begleitung
erarbeitet, durch die Arbeitsgemeinschaft AG JIPA
(Jugendliche inklusiv und politisch aktiv) ergänzt
und abschließend im Plenum des Jugendrats
beraten und beschlossen.
ZIELE
WEITERENTWICKLUNG DER INTERNEN
ARBEITSWEISEN UND STRUKTUREN
MAß NAHMEN
a. Der jährliche Workshoptag wird als Qualifizierungsformat
verstetigt.
b. Ein Übersichtsdokument („Onboarding-Paket“) mit Glossar,
Leitfaden, Beschlüssen und grundlegenden Informationen zur
Arbeit des Jugendrats wird erstellt und regelmäßig aktualisiert.
c. Das thematische Profil des Jugendrats wird auf alle jugendrele-
vanten Politikfelder ausgeweitet (z. B. Mobilität, Klima, Stadt-
entwicklung).
d. Die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendrats wird professionalisiert
und weiterentwickelt.
e. Es werden Strukturen und Formate zur Einbindung weiterer
Jugendlicher außerhalb des Jugendrats geschaffen.
f. Zusätzlich zur Niederschrift werden zu den Jugendratssitzungen
Protokolle in einfacher Sprache verfasst und veröffentlicht.
5.9
5.8
5.10
56 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 57
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
AUSBAU KOMMUNALER UND ÜBERREGIONALER
KOOPERATIONEN UND NETZWERKE
MAß NAHMEN
a. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Jugend-
beteiligung wie dem Stadtjugendring, der AG JIPA und der
Bezirksschüler*innenvertretung wird ausgebaut und vertieft.
b. Gemeinsame Projekt- oder Arbeitsgruppen mit kommunalen
Kooperationspartner*innen werden sachbezogen eingerichtet.
c. Der strukturierte Austausch mit Kommunalpolitiker*innen
wird vertieft und regelmäßige Dialogformate – auch mit dem
Oberbürgermeister – etabliert.
d. Die überregionale Netzwerkarbeit (z. B. Kinder- und Jugendrat
NRW, EUREGIO) wird kontinuierlich verstetigt.
ZIELE
AUSBAU UND VERSTETIGUNG DER AG JIPA (JUGENDLICHE
INKLUSIV UND POLITISCH AKTIV) ALS INKLUSIVES BETEILIGUNGS-
FORMAT IM JUGENDRAT ZUR GLEICHBERECHTIGTEN POLITISCHEN
TEILHABE VON JUGENDLICHEN MIT UND OHNE BEHINDERUNG
MAß NAHMEN
a. Regelmäßige, niedrigschwellige Austausch- und Begegnungsformate
zwischen Jugendlichen mit und ohne Behinderung etablieren
b. Fachkräfte, Mitglieder des Jugendrats sowie
Besucher*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden durch Qualifizierungs- und Work-
shopformate im Umgang mit Inklusion, Awareness und Diskriminierung sensibilisiert und hand-
lungssicher gemacht.
c. Jugendzentren systematisch auf bauliche, kommunikative und soziale Barrieren überprüfen, um
konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der inklusiven Nutzung anzustoßen
5.11
5.12
WORKSHOPS
BARRIERECHECKS
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58 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 59
Die Erfahrungen von Mitbestimmung und Selbst-
organisation, die Kinder und Jugendliche in Ver-
bänden machen, erhöhen die Bereitschaft, sich
auch in anderen Bereichen der Gesellschaft aktiv
mit einzubringen. Jugendverbände sind Lern- und
Erfahrungsräume aktiver Demokratie und Partizi-
pation und die Ausbildung eines Demokratiever-
ständnisses ist ständige Querschnittsaufgabe. Sie
stellen einen wichtigen Raum der politischen So-
zialisation junger Menschen dar.
Die Angebote der Jugendverbände richten sich
zunächst an die eigenen Mitglieder, wobei eine
Teilnahme und ein Mitwirken prinzipiell für alle
möglich ist. Angebote sind z. B. Gruppenstunden,
Ferienfreizeiten, Bildungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen oder Tagesaktionen. Bei diesen Ange-
boten ist die Jugendverbandsarbeit ein wichtiger
Ort der außerschulischen Bildung – sowohl durch
informelles Lernen bei vielfältigen Angeboten als
auch als Anbieter von expliziten Bildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen. Die Begleitung von
Kindern und Jugendlichen in verbandlichen Ange-
boten erfolgt in der Regel über junge, ehrenamt-
lich engagierte Erwachsene, die meist im eigenen
Verband groß geworden sind. Die Qualifizierung
der Ehrenamtlichen ist, aufgrund der Strukturen
der Jugendverbandsarbeit, ein fester Bestandteil
des Handlungsfeldes. Ein bundesweit anerkannter
Qualifizierungsnachweis in der Jugendverbands-
arbeit ist die Jugendleiter*in-Card (Juleica).
JUGENDVERBANDS-
ARBEIT
Jugendverbände bieten jungen Menschen Räu-
me für Engagement, Bildung und Freizeitaktivi-
täten. In Jugendverbänden schließen sich Kinder
und Jugendliche aufgrund gemeinsamer Inter-
essen zusammen und gestalten ihre Freizeit
kontinuierlich mit- und füreinander. Die
gemeinsamen Interessen kommen aus
unterschiedlichen gesellschaftlichen
Bereichen wie z. B. Kultur, Sport, Politik
oder Religion. Junge Menschen organi-
sieren sich in Jugendverbänden selbst
und bringen sich aktiv dort ein. Diese
Aspekte spiegeln auch die Ergebnisse der
stadtweiten Münsteraner Jugend- stadtweiten Münsteraner Jugend-
befragungbefragung wider. Hier gaben 13 % der Be-
fragten an, in einem Jugendverband aktiv zu sein,
wobei sich ein ausgewogenes Verhältnis der Ge-
schlechter zeigt. Insgesamt ist eine heterogene
Landschaft von Münsteraner Verbänden in der Be-
fragung zu verzeichnen. Von den dort aktiven Kin-
dern und Jugendlichen gaben knapp 75 % an, an
den Angeboten des Verbandes mindestens einmal
die Woche teilzuhaben. „Sich einbringen können“
und „gleiche Interessen“ bilden neben den Punk-
ten „Freund*innen treffen“ und „interessante An-
gebote“ die zentralen Begründungen der jungen
Menschen für die Mitwirkung in einem Jugendver-
band.
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugend-
gruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maß-
gabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Men-
schen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre
Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausge-
richtet. Sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglie-
der sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen
und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 12 FÖRDERUNG DER
JUGENDVERBÄNDE, SGB VIII
Münsteraner Jugendverbände und
Stadtjugendring Münster
In Münster gibt es zurzeit 32 aktive Jugend-
verbände – ergänzend dazu Jugendgruppen in
Kirchengemeinden und Sportvereinen, die unter-
schiedliche Interessen und Bedürfnisse von jun-
gen Menschen in den Blick nehmen und deren
persönliche Entwicklung sowie gesellschaftliche
Teilhabe fördern. Die Münsteraner Jugendver-
bandsarbeit bildet dabei ein breites Spektrum
ab. Von konfessionellen Verbänden, Pfadfinder-
verbänden über politische und überparteiliche
Jugendverbände bin hin zu helfenden Verbänden,
Sportjugenden und weiteren Jugendverbänden.
Foto: CVJM Bündisch Münster
Jugend-
befragung
60 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 61
Die Jugendverbände sind für sich eigenständig,
schließen sich jedoch zusammen, um ihre Inter-
essen und die Anliegen junger Menschen zu ver-
treten und um sich gemeinsam zu unterstützen.
Seit 2022 erfolgt die gemeinsame Interessenver-
tretung in Münster über den gemeinsam gegrün-
deten Stadtjugendring Münster als Dachverband,
dem sich inzwischen 25 Jugendverbände direkt
oder durch ihre Dachorganisationen angeschlos-
sen haben.
Der Stadtjugendring bildet die Schnittstelle
zwischen den Jugendverbänden, der Stadt-
verwaltung sowie der kommunalen Politik.
Hier agiert er als zentrale Ansprechstelle
und bündelt die Perspektiven und Bedarfe
der einzelnen Jugendverbände. Das ermög-
licht einfachere Kommunikations- und Beteili-
gungsprozesse für das Handlungsfeld. Der Stadt-
jugendring ist als freier Träger der Kinder- und
Jugendhilfe Mitglied in der UAG 3 Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII. Über die
Zusammenarbeit vom Stadtjugendring und der
Kinder- und Jugendförderung wurde u. a. die Be-
teiligung und Mitwirkung der Jugendverbände bei
der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans
2026–2030 sichergestellt.
„Münster als kinder- und jugendfreundliche
Kommune weiterentwickeln“
Der Stadtjugendring setzt sich für eine Förderung
der demokratischen Strukturen und Meinungsbil-
dungsprozesse in der Jugendverbandsarbeit und
den Ausbau einer kommunalen Jugendpolitik ein.
Ziel ist es, bestehende Beteiligungsstrukturen zu
stärken und vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten
zu schaffen, bei denen sich junge Menschen wirk-
sam in politische Entscheidungsprozesse einbrin-
gen können, um ihre Interessen zu vertreten und
ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen. Neben
Politik und Verwaltung arbeitet der Stadtjugend-
ring dafür mit anderen gesellschaftlichen und
politischen Beteiligten zusammen und verstärkt in
Zukunft seine Zusammenarbeit mit dem Jugend-
rat der Stadt Münster.
Mit der Vorlage (V/0625/2025) „Besetzung des
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien“
verfügen die Jugendverbände zudem seit 2026
über drei Sitze als ordentliche stimmberechtigte
Mitglieder der im Bereich der Stadt Münster wir-
kenden und anerkannten Träger der freien Jugend-
hilfe gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
In den Jugendverbänden und ihren Angeboten wird ein wichtiger Beitrag geleistet,
positive Lebenswelten von und mit jungen Menschen zu gestalten. Für die Angebo-
te in den Jugendverbänden stehen folgende pädagogische Themen im Fokus:
– „Echte“ Beteiligung ermöglichen und ausbauen, bei der Kinder und Jugendlichen
befähigt werden, eine eigene Meinung zu bilden und für diese einzustehen
– Jugendverbände als Orte der Demokratie verstehen, in denen ein demokratisches
Miteinander und beteiligungsorientierte Arbeitsweisen den Alltag prägen
– Den ressourcenorientierten Umgang mit Natur und Umwelt im Sinne des ökologischen
Bewusstseins fördern: Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, die es jungen Menschen
ermöglichen, sich aktiv und selbstbestimmt für eine nachhaltige Gesellschaft und Zukunft einsetzen zu
können.
– Förderung einer ganzheitlichen Gesundheit durch Rahmenbedingungen, die zu einem körperlichen,
psychischen und sozialem Wohlbefinden beitragen
– Gesundheitsthemen, wie mentale Gesundheit und Ernährung, verstärkt platzieren
– Die Medienkompetenz von jungen Menschen stärken, damit diese unterstützt werden, selbstbe-
stimmt, kritisch und bewusst digitale Medien zu nutzen und zu konsumieren
Foto: THW-Jugend - Technisches Hilfswerk
62 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 63
ASJ – Arbeiter-Samariter-Jugend
BDKJ – Bund der Deutschen Katholischen Jugend
BDSJ – Bund der St. Sebastianus Schützenjugend
BdP Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Totila
CAJ – Christliche Arbeiterjugend Deutschland
CPD – Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands – Siedlung Maria Sybilla Merian
CVJM Bündisch Münster – Christlicher Verein Junger Menschen
DGB-Jugend – Deutscher Gewerkschaftsbund – Jugend
DJK Sportjugend – Diözesanverband Münster
DLRG – Jugend Bezirk Münster
DPSG – Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg
Jugendfeuerwehr
Jugendreferat im evangelischen Kirchenkreis Münster
Jugendrotkreuz
Jugendwerke der AWO:
Kreisjugendwerk Münster, Ortsjugendwerk Albachten und Coerde
KjG – Katholische junge Gemeinde
KLJB – Katholische Landjugendbewegung
Kolpingjugend – Diözesanverband Münster
Malteser-Jugend (Logo fehlt)
Mot-Treff-Kotten
PSG - Pfadfinderinnenschaft St. Georg
SJD – Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken
SSB – Sportjugend im Stadtsportbund Münster
THW-Jugend – Technisches Hilfswerk
VCP Münster-Hiltrup – Verein christlicher Pfadfinder
Darüber hinaus sind folgende Jugendverbände in Münster aktiv:
BUNDjugend – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
CVJM Münster – Christlicher Verein Junger Menschen
Johanniter-Jugend
Marine-Jugend Münster
NaJu – Naturschutzjugend im NABU (Naturschutzbund)
Stamm Friedensreiter im Pfadfinderbund Großer Jäger
Verein für Aquarien- und Terrarienkunde – Jugend
Ressourcen
Die Jugendverbandsarbeit wird aktuell in Münster von insgesamt 32 Jugendverbän-
den geleistet. Im Stadtjugendring Münster haben sich folgende 25 Verbände zusam-
mengeschlossen:
64 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 65
Das Jugendreferat im evangelischen Kirchenkreis Münster und das Sachgebiet
Jugendpastoral des Bistums Münster begleiten neben der Jugendverbandsarbeit
auch weitere Kinder- und Jugendgruppen und bieten Qualifizierungsprogramme
für ehrenamtlich aktive junge Menschen an.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert den Stadtjugendring Müns-
ter für die Zeit der Förderplanperiode mit einer Geschäftsführungsstelle in Vollzeit,
Programmmitteln und der Nutzung von Räumlichkeiten in der alten Dechanei.
Neben der strukturellen Förderung des Stadtjugendrings Münster haben die
einzelnen Jugendverbände die Möglichkeit, Gelder über die Richtlinien zur För-
derung der Kinder- und Jugendarbeit zu beantragen. Mit der Beschlussvorlage
V/0241/2026 „Änderung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugend-
arbeit“ wurde die Richtlinienförderung inhaltlich überarbeitet und die strukturge-
förderte offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit aus
der Richtlinienförderung herausgelöst. An der Neuausrichtung und Überarbeitung
der Richtlinien haben die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe der UAG 3 Jugendarbeit/Jugend-
sozialarbeit nach § 78 SGB VIII mitgewirkt. Im Rahmen der Förderplanperiode wird geprüft ob und
unter welchen Bedingungen die Verwaltung der Richtlinienförderung an den Stadtjugendring Münster
übertragen werden kann.
In der folgenden Tabelle/Darstellung ist die Zuschusssumme der Richtlinienförderung für 2026 ff. für
die Angebote der Jugendverbandsarbeit abgebildet.
Zuschüsse nach den "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit", in %
PRODUKT-
GRUPPE 0602
"KINDER-
UND JUGEND-
ARBEIT"
JUGENDVERBANDSARBEIT (ZUSCHÜSSE NACH DEN
"RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DER KINDER- UND
JUGENDARBEIT")
ERTRÄGE
./. 0 Euro
Summe 0 Euro
AUFWENDUNGEN
Stadtjugendring 72.300 Euro
Zuschüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit 250.000 Euro
Inklusionsförderung 75.000 Euro
Weitere Zuschüsse an Verbände 9.000 Euro
Summe 406.300 Euro
AUFWENDUNGEN IN
DER JUGEND-
VERBANDSARBEIT
STADTJUGENDRING
17,8 %
WEITERE ZUSCHÜSSE AN VERBÄNDE
2,2 %
INKLUSIONSFÖRDERUNG
18,5 %
ZUSCHÜSSE NACH DEN RICHTLINIEN ZUR
FÖRDERUNG DER KINDER- UND JUGENDARBEIT
61,5 %
Foto: PDSG - Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sank Georg
66 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 67
AUF DAUER ANGELEGT
Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nach-
haltigkeit ausgelegt. Viele Mitglieder sind seit
ihrer Kindheit im Jugendverband aktiv und
bleiben bis ins junge Erwachsenenalter dem
Verband verbunden. In dieser Zeit lernen sie
Aushandlungsprozesse in Gruppen und Verant-
wortungsübernahme kennen.
SELBSTORGANISIERT & EIGENSTÄNDIG
Jugendverbände bzw. die jeweiligen Gliederun-
gen sind eigenständig und selbstorganisiert.
Dadurch liegt die Verantwortung der Jugendver-
bandsarbeit immer in den Händen der jeweili-
gen Gruppe. Gleichzeitig können die Gliederun-
gen Unterstützung durch andere Gruppen oder
andere Ebenen erfahren.
EHRENAMTLICHKEIT
Jugendverbandsarbeit wird vor Ort in der Regel
von Ehrenamtlichen getragen und verantwortet.
Dadurch wird die hohe Identifikation der Mit-
glieder mit dem eigenen Verband zum Ausdruck
gebracht. Durch die Übernahme von Ehren-
ämtern, die im Jugendverband immer demo-
kratisch legitimiert sind, lernen junge Menschen
demokratische Strukturen kennen. Gleichzeitig
benötigen Ehrenamtliche auch hauptberufliche
Ressourcen, damit sie ihre Aufgaben bestmög-
lich wahrnehmen können und nicht ihre eigenen
zeitlichen Ressourcen komplett für ihr ehren-
amtliches Engagement geben müssen.
INTERESSENSVERTRETUNG
JUNGER MENSCHEN
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse ver-
treten die Interessen junger Menschen nach außen.
Die Anliegen junger Menschen werden durch
Einmischung in aktuelle gesellschaftliche Debatten
miteingebracht. Neben politischer Bildung und der
gemeinsamen Freizeitgestaltung ist dies ein weite-
rer Grundbaustein der Jugendverbandsarbeit.
PARTIZIPATION
Jugendverbandsarbeit stärkt die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft.
Innerhalb des eigenen Verbandes und anderen
gesellschaftlichen Bezügen machen Kinder und
Jugendliche Erfahrungen von Mitbestimmung
und Partizipation. Durch Meinungsbildungspro-
zesse und demokratische Strukturen im Jugend-
verband ist Partizipation ein Grundpfeiler der
Jugendverbandsarbeit.
WERTEORIENTIERUNG
Jugendverbände schließen sich aufgrund ge-
meinsamer Interessen und Werte zusammen, die
in ihren Angeboten zugrunde liegen und diese
charakteristisch prägen. Sowohl innerhalb eines
Jugendverbandes als auch in Zusammenschlüs-
sen wird sich an Werten orientiert, die gemein-
sam ausgehandelt und gelebt werden. Somit
gestaltet sich in der Jugendverbandsarbeit eine
Vielfalt in Einigkeit.
AUSSERSCHULISCHER BILDUNGSORT
Junge Menschen lernen in Jugendverbänden auf
vielfältige Weise – sowohl bei Fortbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen als auch in infor-
melleren Kontexten. Bei der Organisation und
Planung von Veranstaltungen werden Planungs-
kompetenzen und Aushandlungsprozesse
gelernt. Die Möglichkeiten, voneinander und
miteinander zu lernen, sind in verschiedenen
Themen- und Handlungsfeldern im Jugendver-
band gegeben. Darüber hinaus sind Jugendver-
bände ein Ort, wo gesellschaftliche Prozesse und
politisches Handeln gelernt werden können.
Leitprinzipien
Die Landschaft der Jugendverbände ist durch Vielfalt geprägt. So plural und unterschiedlich die Ju-
gendverbände sind, gemeinsam stehen sie für folgende Leitprinzipien:
Foto: Stadtjugendring Münster e.V.
68 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 69
Über die Zusammenarbeit vom Stadtjugendring
und der Kinder- und Jugendförderung wurde die
Beteiligung und Mitwirkung der Jugendverbände
bei der Erstellung der Ziel- und Maßnahmen-
planung des Kinder- und Jugendförderplans
2026–2030 sichergestellt.
5. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER JUGENDVERBANDSARBEIT FOKUSSIERT
AUF DIE STRUKTURELLE UND FINANZIELLE SICHERUNG
MAß NAHMEN
a. Umsetzung der Sunset Klausel (V/0066/2026) bezogen auf die strukturelle Förderung
des Stadtjugendringes und die Richtlinienförderung
b. Verankerung von angebotsbezogenen Schutzkonzepten als Fördergrundlage im Rahmen
der Richtlinienförderung zum Ende der Förderplanperiode
c. Förderung der Umsetzung der Münsteraner Qualitätsmerkmale bei der Erstellung
von Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit
d. Vernetzung von Schulungsangeboten zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und
gegebenenfalls bedarfsgerechter Ausbau im Bereich Juleica
e. Erhöhung der Attraktivität der Juleica durch das Zurverfügungstellen von Ehrenamtskarten
für Inhabende der Juleica (Empfehlung Staatskanzlei NRW)
f. Weiterentwicklung der Dankeschön-Kultur (thx*) für ehrenamtlich Engagierte
in der Münsteraner Kinder- und Jugendarbeit
ZIELE
INTENSIVIERUNG DER JUGENDBETEILIGUNG UND STÄRKUNG
DER KOMMUNALPOLITISCHEN MITWIRKUNG
MAß NAHMEN
a. Kommunalpolitische Mitwirkung durch die stetige Einbindung der Jugendverbände und des
Stadtjugendring Münster e.V. in städtische Gremien sicherstellen (Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien, UAG 3 Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII,
Projektgruppen, AK Kinderrechte…)
b. Die „Alte Dechanei“ als Ort für junge Menschen, für die Jugendverbandsarbeit und andere
Organisationen und Initiativen für junge Menschen absichern
c. Die Vernetzung verschiedener Beteiligungsgremien, wie z. B. Stadtjugendring Münster e.V. und
Jugendrat der Stadt Münster ausbauen und Kooperationen der Beteiligungsgremien fördern
d. Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung des Programms Europäische Jugendhauptstadt 2029
– bei erfolgreicher Bewerbung der EUREGIO
e. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote für die Inanspruchnahme der Richtlinienförderung
vorhalten und ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen entwickeln
5.13 5.14
JUGENDSOZIAL-
ARBEIT
KAPITEL 6
Foto: Stadt Münster / Angelika Klauser
72 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 73
6. JUGENDSOZIALARBEIT
Jugendsozialarbeit unterstützt junge Menschen
in besonderen Lebenslagen, soziale Benachteili-
gungen auszugleichen oder individuelle Beein-
trächtigungen zu überwinden.
2021 2022 20242023 2025ENTWICKLUNG
DER 6-27
JÄHRIGEN
BEVÖLKERUNG
IN MÜNSTER
Gesellschaftliche Teilhabe ist Ziel der Jugendso-
zialarbeit. Wesentliche Bestandteile sind dabei die
Entwicklung sozialer Kompetenzen (eigene Iden-
tität und Persönlichkeit) sowie die Verbesserung
schulischer und beruflicher Kenntnisse (schuli-
sche und berufliche Ausbildung, Integration in
die Arbeitswelt). Für gesellschaftliche Teilhabe
braucht es Angebote, die Beteiligungserfahrungen
ermöglichen.
Die Angebote der Jugendsozialarbeit beruhen auf
Freiwilligkeit. Junge Menschen erhalten die Mög-
lichkeit, ihre Bedarfe und Ideen zu erkennen, zu
zeigen und zu artikulieren.
85.104 85.578 85.514 84.160 82.554
(vgl.: https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/zahlen-daten-fakten)
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind,
sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische
und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer
Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Aus-
bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwick-
lungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen
oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an-
geboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sicher-
gestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der
Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäfti-
gungsangeboten abgestimmt werden.
§ 13 JUGENDSOZIAL-
ARBEIT, SGB VIII
Foto: Stadt Münster / Patrick Schulte
74 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 75
Die Beratung von LSBTIQ*, von Kindern, Jugend-
lichen und jungen Erwachsenen sowie deren
Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften
unterstützt die LSBTIQ* Community bei individu-
ellen Herausforderungen, baut Diskriminierung
und Vorurteile ab, unterstützt bei der Identitäts-
findung und fördert die psychische Gesundheit.
Die Jugendsozialarbeit richtet ihre Angebote in-
klusiv aus, um Kindern und Jugendlichen mit Be-
einträchtigungen in Freizeit- und Ferienangebo-
ten, politischer Bildung, schulischer Ausbildung
und beruflicher Perspektivklärung Teilhabe zu
ermöglichen.
In Ergänzung werden individuelle Angebote der
Jugendsozialarbeit für Kinder und Jugendliche
mit Beeinträchtigungen und ihren Eltern/Erzie-
hungsberechtigten vorgehalten.
Mit der Mototherapie als psychomotorische
ganzheitliche Entwicklungsförderung werden
Grundschulkinder sowie junge Menschen der 5.
und 6. Klasse an zwei Hauptschulen in ihrer emo-
tionalen, motorischen und sozialen Entwicklung
unterstützt.
Das Angebot mit Förderung und Forderung, in
dem Mädchen und Jungen Boxen trainieren und
Hausaufgabenhilfe wahrnehmen, wird durch Vor-
bilder im Verein, die Wettkampfziele in höheren
Ligen erreichen, unterstützt.
Theaterinszenierungen geben Jugendlichen Räu-
me für gemeinschaftliche Produktionsprozesse
und schaffen vertrauliche Arbeitsbeziehungen,
auf deren Grundlage Jugendliche sozialpädagogi-
sche Hilfen annehmen.
Die FanArbeit beim Fußball will die integrative
Kraft des Fußballsports befördern und eine de-
mokratische und tolerante Fankultur erhalten
und schaffen. Sie unterstützt insbesondere junge
Fans in ihrer Entwicklung und dient als Brücke
zwischen den Anhängern, dem Verein und der
Polizei.
Freizeitpädagogische Angebote für geflüch-
tete Kinder und Jugendliche ermöglichen den
Zugang zur offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Ziel ist es, die unterschiedlichen Gruppen junger
Menschen in einen aktiven Austausch miteinan-
der zu bringen und die Teilhabe dieser Zielgruppe
an den Freizeitangeboten mit ihrer informellen
Ausrichtung an Selbstwirksamkeit, Resilienz und
Förderung der Gemeinschaftlichkeit zu bewirken.
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und brenn-
punktbezogene Streetwork sind parteiliche und
adressatenorientierte Jugendhilfeangebote für
14- bis 27-Jährige. Beide Ansätze orientieren sich
an niedrigschwelligen und lebensweltorientier-
ten Konzepten sozialer Arbeit, jedoch mit unter-
schiedlichen Handlungsansätzen. Die aufsuchen-
de Jugendsozialarbeit steht stadtteilorientiert in
enger Kooperation mit der offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Die Streetwork versteht sich als
szene- bzw. brennpunktorientiertes Angebot für
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich über-
wiegend im Bereich des Hauptbahnhofs und der
Innenstadt aufhalten.
Soziale Gruppenarbeit zur Prävention von Delin-
quenz richtet sich an junge Menschen zwischen
14 und 27 Jahren, die durch vorhandene Frei-
zeitangebote im Stadtteil nicht erreicht werden.
Hierbei werden primärpräventive Strategien im
Rahmen der Angebotsstruktur umgesetzt, aber
auch sekundär- und tertiärpräventive Konzep-
te aufgegriffen, um jungen Menschen, die eine
richterliche Weisung zur sozialen Gruppenarbeit
erhalten haben, ebenfalls bedarfsorientierte An-
gebote vorzuhalten.
Die Jugend(sucht)beratung richtet sich sowohl
an suchtmittelkonsumierende junge Menschen
als auch an deren Eltern/Erziehungsberechtigte
und Angehörige. Das Angebot umfasst Informa-
tionen zu legalen und illegalen Drogen, die kri-
tische Reflexion des Konsums, Begleitung und
Unterstützung bei der konkreten Verhaltens-
änderung bis hin zu Therapievermittlung und
Nachsorge. In der Jugendsuchtberatung gibt es
hinsichtlich konsumierter Drogen, Abhängig-
keitsgrad und Motivationslage grundlegende
Unterschiede zur Erwachsenenberatung.
Mit Stand 2026 gibt es folgende Angebote der Jugendsozialarbeit in Münster. Die Angebote sind sozi-
alraumbezogen oder aber stadtweit ausgerichtet. Die Förderung der Angebote der Jugendberufshilfe
sind in der Zuständigkeit des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und damit nicht
Gegenstand dieses Förderplanes.
26 FREIZEITPÄDAGOGISCHE
ANGEBOTE FÜR GEFLÜCHTETE KINDER
UND JUGENDLICHE
AUFSUCHENDE
JUGENDSOZIALARBEIT AN
18 STANDORTEN
3 ANGEBOTE DER SOZIALEN
GRUPPENARBEIT
9 ANGEBOTE MIT THEMEN-
SPEZIFISCHER AUSRICHTUNG
1 ANGEBOT
BRENNPUNKTBEZOGENE
STREETWORK
2 ANGEBOTE
SOZIALPÄDAGOGISCH
BEGLEITETES WOHNEN
SOZIALRAUM-BEZUG STADTWEITER BEZUG
Foto: envato elements
76 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 77
PRODUKT-
GRUPPE 0603
"FÖRDERUNG
VON BE-
NACHTEILIGTEN
JUNGEN
MENSCHEN"
JUGENDSOZIALARBEIT - EINRICHTUNGEN /
ANGEBOTE VON TRÄGERN DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
Rückforderungen aus Zuwendungen 8.013 Euro
Summe 8.013 Euro
AUFWENDUNGEN
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit 701.956 Euro
Wohnhilfen 1.961.201 Euro
Spezifische Angebote der Jugendsozialarbeit /
Freizeitpädagogische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche 695.645 Euro
Summe 3.358.802 Euro
Saldo -3.350.789 Euro
JUGENDSOZIALARBEIT - EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE
DES AMTES FÜR KINDER; JUGENDLICHE UND FAMILIEN
ERTRÄGE
./. –
AUFWENDUNGEN
Aufsuchende Jugendsozialarbeit und Soziale Gruppenarbeit 128.117 Euro
Spezifische Angebote der Jugendsozialarbeit / Freizeitpädagogische An-
gebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche 348.140 Euro
Summe 476.257 Euro
Saldo -476.257 Euro
Ressourcen
Die 59 Angebote/Einrichtungen der Jugendsozi-
alarbeit mit Sozialraumbezug oder stadtweitem
Bezug mit Stand 2026 werden hinsichtlich der in
Anspruch genommenen Plätze, Fachkraftstellen
Aufsuchende
Jugendsozialarbeit und
Soziale Gruppenarbeit
Wohnhilfen Spezifische Angebote
der Jugendsozialarbeit/
Freizeitpädagogische
Angebote für
geflüchtete Kinder und
Jugendliche
0,1 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0,3 MIO. EURO
0,7 MIO. EURO
0,7 MIO. EURO
2,0 MIO. EURO
JUGENDSOZIAL-
ARBEIT –
EINRICHTUNGEN
/ ANGEBOTE
(IN MIO. EURO)
Freie Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
oder eines Festbetrages finanziert. Die Aufwen-
dungen und Erträge der Jugendsozialarbeit wer-
den im Folgenden in absoluten Summen für das
Berichtsjahr 2026 dargestellt.
In Münster gibt es 46 Plätze in den sozialpäd-
agogisch begleiteten Wohnplätzen für junge
Menschen ab 16 Jahren. Unterstützt werden
hier junge Menschen bei der Schul- oder Aus-
bildungsplatzsuche, bei der Qualifizierung, der
Entwicklung eines eigenen Lebensentwurfes, der
psychischen und gesundheitlichen Stabilisierung
und der Verselbstständigung.
Foto: envato elements
78 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 79
Leitprinzipien der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Streetwork
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit und die Streetwork wurden in einem partizipativen Prozess
zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger Leitprinzipien inklusive der dazugehörigen
Handlungsempfehlungen entwickelt. Für die Erarbeitung der Leitprinzipien wurden als Grundlage
die Leitlinien und Arbeitsprinzipien der Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork Nordrhein-Westfalen
herangezogen. Folgende Leitprinzipien dienen der Weiterentwicklung der fachlichen Qualität und
der Einhaltung von professionellen Standards in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der Street-
work.
FREIWILLIGKEIT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
erfolgt grundsätzlich durch freiwillige Kontakt-
aufnahme. Die Grenzen werden gewahrt und
Räume akzeptiert („Unaufdringlichkeit“). Die
adressatenbezogene aufsuchende Jugendsozial-
arbeit/Streetwork fängt erst mit einem spezifi-
schen Auftrag der Zielgruppe an.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit ist nur auf der Grundlage von
Freiwilligkeit möglich.
NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
ist mit kontinuierlichen Angebotszeiten auf der
Straße für die Adressatinnen und Adressaten
präsent. Auf die Bedarfe dieser wird darüber
hinaus flexibel reagiert. Die Beziehungsarbeit
erfolgt über verschiedene Zugänge.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine akzeptierende
Haltung, eine Wahrung der Anonymität sowie
unbürokratische, kostenlose und schnelle
Angebote einen niedrigschwelligen Zugang be-
günstigen.
VERTRAULICHKEIT/TRANSPARENZ
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
sichert ihren Adressatinnen und Adressaten
Vertraulichkeit und Anonymität zu. Eine Rollen-
klarheit und Transparenz sind von enormer
Bedeutung. Münster hat standardisierte Vordru-
cke über die Entbindung der Schweigepflicht
(Datenschutz, Bildrecht) und hält den Daten-
schutz ein. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/
Streetwork nutzt das trägerinterne Verfahren
nach § 8a SGB VIII.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, Offenheit und Ehrlichkeit
sind im vertrauensvollen Umgang mit den Adres-
satinnen und Adressaten unverzichtbar. Die Ver-
fahrensweisen der Aufsuche werden offengelegt
und die Möglichkeiten der Angebote realistisch
dargestellt.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, die Methoden und Ange-
bote an der Lebenswelt der Adressatinnen und
Adressaten zu orientieren.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine akzeptierende
Haltung Kritik, mit dem Ziel, das eigenverant-
wortliche Handeln zu stärken, nicht ausschließt.
Dies hängt besonders von der Intensität der
professionellen Beziehung der pädagogischen
Fachkraft zu den Adressatinnen und Adressaten
ab.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, die Fachkräfte sind zu-
ständig für die lebensweltspezifischen Anliegen,
welche die Jugendlichen haben, jedoch nicht für
die Beseitigung der Probleme, die sie verursa-
chen.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass Kontinuität und
Verbindlichkeit eine wichtige Basis für den
Vertrauensaufbau zu den Adressatinnen und
Adressaten darstellen.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt, dass eine partizipative
Arbeitsweise eine Hilfe zur Selbsthilfe ermög-
licht.
AKTUELLER STAND IN MÜNSTER
Für die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Street-
work in Münster gilt eine flexible Ausrichtung
der pädagogischen Arbeit nach den Erreich-
barkeiten, Kompetenzen und Interessen der
Adressatinnen und Adressaten.
LEBENSWELTORIENTIERUNG
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
bietet ein Angebot, das auf die individuelle
Lebenssituation der Adressatinnen und Adres-
saten abgestimmt ist. Hierzu ist eine differen-
zierte Lebenswelt- und Alltagskenntnis nötig
sowie eine Berücksichtigung der Möglichkeiten,
Gewohnheiten, Lebensrhythmen, Ausdrucksfor-
men und kulturellen und ethischen Identitäten
der Adressatinnen und Adressaten.
AKZEPTANZ
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
findet den Zugang zu ihren Adressatinnen und
Adressaten, wenn deren individuelle Vorstellun-
gen, Lebensentwürfe und Strategien als gege-
ben akzeptiert und respektvoll angenommen
werden. Gerade dies ist Voraussetzung für die
Zusammenarbeit mit ansonsten sozial benach-
teiligten Personen bzw. Personen mit alternati-
ven Lebensentwürfen.
FLEXIBILITÄT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
passt sich den Bedarfen der Adressatinnen und
Adressaten hinsichtlich der Entwicklung der The-
matiken, Problemlagen, Methoden, Angebote,
Orte und Zeiten an. Im Rahmen der Partizipation
werden realistische Ziele, Problemlösungen und
Zukunftsperspektiven mit den Adressatinnen
und Adressaten formuliert.
PARTIZIPATION
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
beteiligt ihre Adressatinnen und Adressaten
kleinschrittig und transparent an der Planung,
Ausgestaltung und Durchführung der Angebote.
Sie motiviert ihre Adressatinnen und Adressaten
dazu, politische und gesellschaftliche Thema-
tiken ihrer Lebenswelt eigenverantwortlich
mitzugestalten.
KONTINUITÄT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
garantiert den Adressatinnen und Adressaten
eine Erreichbarkeit sowohl durch das kontinu-
ierliche Aufsuchen und eine Anwesenheit an
den Treffpunkten zu individuell vereinbarten
Terminen als auch durch kontinuierliche Be-
ratungszeiten. Auch eine personelle Kontinuität
(Beziehungsarbeit) führt zu einer akzeptieren-
den Haltung der Adressatinnen und Adressaten
gegenüber der Gastrolle der pädagogischen
Fachkräfte in ihrer Lebenswelt.
REFLEKTIERTE PARTEILICHKEIT
Die aufsuchende Jugendsozialarbeit/Streetwork
vertritt parteiisch die Interessen und Bedarfe der
Adressatinnen und Adressaten – aber nicht ohne
sie kritisch zu reflektieren. Grundlage hierfür ist
eine akzeptierende Haltung.
80 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 81
ALS GRUNDLAGE ZUR BEDARFSERMITTLUNG WERDEN FOLGENDE
INDIKATOREN FÜR DIE AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT ZU
GRUNDE GELEGT:
Bevölkerungszahlen 13- bis 20-Jährige 2025
SGB II Zahlen 13- bis 20-Jährige 2025
Gewichtung: Bevölkerungszahlen 60 %, SGB II Zahlen 40 %
Die gewichteten Indikatoren wurden mit dem Kernleistungs-
stunden-IST 2026 der aufsuchenden Jugendsozialarbeit verrechnet
und ergeben für den jeweiligen statistischen Bezirk ein bedarfsgerech-
tes Kernleistungsstunden-Soll, welches der Anlage 2 „Bedarfsorien-
tiertes Steuerungs- und Förderkonzept ab 2027 Aufsuchende Jugend-
sozialarbeit“ zu entnehmen ist.
Auf der Grundlage dieser neuen Aufstellungen erfolgt die
Verteilung von Kernleistungsstunden für die Angebote der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit in den statistischen Be-
zirken für die Periode 2026–2030.
GEFÖRDERTE
PERSONALSTELLEN
KERNLEISTUNGSSTUNDEN
(pro Woche)
ANGEBOTSWOCHEN
(pro Jahr)
KERNLEISTUNGSSTUNDEN
(pro Jahr)
0,5 10 44 440
0,75 12,5 44 550
1,0 15,0 44 660
MINDESTSTANDARDS IN DER AUFSUCHENDEN
JUGENDSOZIALARBEIT IN MÜNSTER:
STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Analog der Steuerungs- und Planungsstruktur, welche bereits in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
beschrieben wurde, wurde auch das Steuerungsinstrument für die aufsuchende Jugendsozialarbeit
überarbeitet.
Aufgrund von veränderten Bedarfen wurden die Standorte der sozialen Gruppenarbeit auf insgesamt
drei Angebote reduziert, sodass diese nicht mehr bezirksbezogen arbeiten, sondern stadtweit tätig
sind. Schlussfolgernd werden die Angebote nicht mehr in dem bedarfsorientierten Konzept einbe-
rechnet, da dieses sozialraumorientiert aufgestellt ist. Dementsprechend entfällt der Indikator der Ju-
gendgerichtshilfezahlen, da dieser für die soziale Gruppenarbeit ausschlaggebend war.
Bereits im vergangenen Förderplan bestand eine Maßnahme aus der Überprüfung der Altersstruktur
der Zielgruppe in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Immer wieder gab es Rückmeldungen, dass
die Zielgruppe, die in den Angeboten auftaucht, sich verjüngt. Diese Aussagen wurden verifiziert und
die Altersstruktur der aufsuchenden Jugendsozialarbeit beginnt ab sofort ab 13 Jahren. Dementspre-
chend werden die Bevölkerungszahlen auf die 13- bis 20-Jährigen angepasst.
In der Arbeitsgruppe mit den freien Trägern wurde die Anpassung der Bevölkerungszahlen, der Wegfall
der Jugendgerichtshilfezahlen und damit die Neugewichtung der Indikatoren beschlossen. Darüber
hinaus werden im bedarfsorientierten Konzept ab 2027 die Kernleistungsstunden (Arbeit die unmit-
telbar mit den jungen Menschen geleistet wird) in Abhängigkeit zu den geförderten Personalstellen zu
Grunde gelegt. Hierbei hat Münster sich an der Steuerungs- und Planungsstruktur der vergleichbaren
Kommunen orientiert.
Im Rahmen der Vereinbarungen zu den Mindest-
standards der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sind
ebenso bedarfsorientierte Angebotszeiten am Wo-
chenende vorzuhalten. Hierbei sind 15 % des Kern-
leistungsstunden-Soll anzustreben.
82 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 83
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller
84 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 85
6. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
FÖRDERUNG DES POLITISCHEN EMPOWERMENTS
DER ZIELGRUPPE – DEMOKRATIEBILDUNG
MAß NAHMEN
a. Die Angebote der aufsuchenden Jugendsozial-
arbeit insbesondere im Hinblick auf Demokratie-
bildung und -förderung überprüfen
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
FORTSCHREIBUNG DER STRUKTURELLEN
QUALITÄTSENTWICKLUNG UND -SICHERUNG DER
AUFSUCHENDEN JUGENDSOZIALARBEIT
MAß NAHMEN
a. Aktualisierung des Finanzierungsmodells inklusive Umsetzung der Sunset Klau-
sel (V/0066/2026) der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
b. Trägerübergreifende Fortbildungsformate entwickeln und durchführen
c. Kooperationen mit den Münsteraner (Fach-)Hochschulen ausbauen
d. Die Sichtbarkeit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit für die uneingeschränkte
Teilhabe junger Menschen an den Angeboten erhöhen
e. Anpassung der Leistungsvereinbarungen (auch im Hinblick auf bedarfsgerechte
Angebotszeiten an den Wochenenden)
f. Das Profil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit sowie des Arbeitskreises
Streetwork, als Instrument des kommunalen Wirksamkeitsdialogs überprüfen
und weiterentwickeln
g. Die Ausrichtung der Angebote für die Zielgruppen unter Berücksichtigung der
aktuellen Bedarfe, des Alters / der Verjüngung, der inklusiven Ausrichtung sowie
der Mobilität von Zielgruppen überprüfen und weiterentwickeln
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
GESTALTUNG VON SOZIALRÄUMEN UND ÖFFENTLICHEN
RÄUMEN FÜR UND MIT JUNGEN MENSCHEN
MAß NAHMEN
a. Die stadtweite Mobilität der Zielgruppen prüfen/berücksichtigen und
stadtteilübergreifende Zusammenarbeit stärken
b. Digitale aufsuchende Jugendsozialarbeit als ein Kontakt- und Beratungs-
instrument prüfen und gegebenenfalls initiieren
c. Die Teilhabe bzw. Beteiligung junger Menschen bei der jugendgerechten
Gestaltung und Nutzung öffentlicher Räume unterstützen
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG DES ANGEBOTS-
BEZOGENEN, PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a. Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung der institutionellen Rechte-
und Schutzkonzepte (Medienpädagogik und Sexualpädagogik)
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND DER ANTIDISKRIMINIERUNG
MAß NAHMEN
a. Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“ für Münster 2025, im Besonderen
mit dem Fokus auf folgenden Themen: Fortbildung für / Sensibilisierung von Fachkräften
und Vernetzung (V/0217/2025)
b. Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan „Istanbul Konvention“ V/0218/2025
>> AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen
sind in gemeinsamer Verantwortung
der UAG 3 Kinder- und Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit nach § 78 SGB VIII
erarbeitet worden.
6.2
6.1
6.5
6.4
6.3
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86 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 87
ZIEL
FORTSCHREIBUNG DER
STRUKTURELLEN QUALITÄTS-
ENTWICKLUNG DER FREIZEIT-
PÄDAGOGISCHEN ANGEBOTE
FÜR GEFLÜCHTETE KINDER UND
JUGENDLICHE
MAß NAHMEN
a. Die finanziellen Ressourcen im Hinblick auf
eine bedarfsgerechte Verteilung
ab 2027 ff. überprüfen und die
Sunset Klausel (V/0066/20226)
umsetzen
>> FREIZEITPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE
FÜR GEFLÜCHTETE KINDER UND
JUGENDLICHE
ZIEL
VERANKERUNG EINER INKLUSIVEN STRUKTUR
IN ALLEN ANGEBOTEN DER SPEZIFISCHEN
JUGENDSOZIALARBEIT
MAß NAHMEN
a. Die spezifische Jugendsozialarbeit erstellt in
Zusammenarbeit mit der UAG 3 nach § 78 SGB VIII
eine Arbeitshilfe für einen Barrierefreiheitscheck.
>> SPEZIFISCHE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
AUSBAU UND FACHLICHE WEITER-
ENTWICKLUNG DER NETZWERKSTRUKTUR
DER JUGEND(SUCHT)BERATUNG
MAß NAHMEN
a. Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Gremien der
Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, der stationären
Jugendhilfe sowie im Kommunalen Sozialdienst durchführen
b. Weiterentwicklung digitaler Zugangswege und Angebote für
Eltern und Angehörige
>> SPEZIFISCHE JUGENDSOZIALARBEIT
ZIEL
AUSBAU DER NETZWERKARBEIT ZUR
SICHERUNG VON BEDARFSGERECHTEM
UND BEZAHLBAREM WOHNRAUM FÜR
JUNGE ERWACHSENE
MAß NAHMEN
a. Die Jugendhilfeträger mit Wohnraumbezug forcieren die
Vernetzung mit den Wohngesellschaften und weiteren
Vermietern in Münster.
b. Die Jugendhilfeträger mit Wohnraumbezug
sichern eine Einbindung der Jugendhilfe in
Gremien der Wohnungslosenhilfe/
Wohnraumsicherung.
>> JUGENDWOHNEN
ZIEL
UMSETZUNG UND WEITERFÜHRUNG DES ANGEBOTS-
BEZOGENEN, PRÄVENTIVEN KINDERSCHUTZES
MAß NAHMEN
a. Kontinuierliche Überprüfung und Fortschreibung der
institutionellen Rechte- und Schutzkonzepte (Medien-
pädagogik und Sexualpädagogik)
>> FREIZEITPÄDAGOGISCHE ANGEBOTE FÜR GEFLÜCHTETE
KINDER UND JUGENDLICHE
6. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
6.6
6.7
6.8
6.9
6.10
SCHULNAHE
JUGENDHILFE
KAPITEL 7
Foto: Istock
90 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 91
4. Baustein:
Kita Sozialarbeit
1. Baustein:
Jugendhilfe an Schulen
(Förderinseln, Mobiles Team
Münster, Flexibles Jugendhilfe-
angebot an weiterführenden
Schulen, Jugendhilfe an der
Kompass- Schule, Beratungs-
stelle Schulabsentismus und die
Fallclearingstelle Schule-
Jugendhilfe- Gesundheitshilfe)
UNSERE VIER
BAUSTEINE DER
KOOPERATION
7. SCHULNAHE
JUGENDHILFE
Die Angebote im Kapitel „Schulnahe Jugend-
hilfe“ beinhalten Leistungen im Rahmen der Ju-
gendhilfe an Schulen, der kommunalen Schulso-
zialarbeit, der außerunterrichtlichen Angebote
der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und der Kita
Sozialarbeit.
Die Leistungen des Produkts Schulnahe Jugend-
hilfe in Münster sind vielschichtig und im Beson-
deren zielgruppenorientiert ausgerichtet. Alle
Leistungen vereint, dass Jugendhilfe und Schule
eine gemeinsame Verantwortung für die Erzie-
hung, Sozialisation und ganzheitliche Bildung
von Kindern und Jugendlichen tragen.
Lernorts ist die Rückführung der Kinder und Ju-
gendlichen an ihre Stammschulen.
Die Beratungsstelle Schulabsentismus bietet Kin-
dern und Jugendlichen, deren Eltern/Erziehungs-
berechtigten sowie allen Fach- und Lehrkräften
an Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen bei Schulabsentismus kurzfristig
Beratung und Unterstützung in Form von Kurzin-
tervention, bis hin zu persönlichen Begleitungen
an. Eine entsprechende Beratung wird des Wei-
teren von der kommunal finanzierten Schulso-
zialarbeit, mit dem Schwerpunkt „Jugendhilfe an
Hauptschulen“ durchgeführt, die zudem schul-
fördernde Trainings bei ordnungsrechtlichen Ver-
fahren wegen Schulabsentismus anbieten.
Die Beratungsstelle Schulabsentismus koordiniert
des Weiteren das „Netzwerk Schulabsentismus“.
Es setzt sich zusammen aus Fachkräften der Stadt
Münster (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
Amt für Schule und Weiterbildung und Gesundheits -
amt) sowie der Bezirksregierung Münster, dem Uni -
versitätsklinikums Münster sowie fachärztliche und
therapeutische Kräfte aus den Bereichen der Kinder-
und Jugendmedizin und -psychiatrie sowie freie Trä -
ger der Kinder- und Jugendhilfe sowie fachärztliche
und therapeutische Kräfte aus den Bereichen der
Kinder- und Jugendmedizin und -psychiatrie sowie
freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fallclearingstelle Schule – Jugendhilfe –
Gesundheitshilfe bei drohendem Schulaus-
schluss sowie bei Schulabsentismus berät mul-
tiprofessionell und einzelfallorientiert. Das Ziel
ist es, Lösungen für Kinder und Jugendliche zu er-
arbeiten, die vom Unterrichtsausschluss bedroht
sind oder die dauerhaft nicht zur Unterrichts-/
Schulpräsenz rückkehren. Die Handlungsemp-
fehlungen beziehen sozialpädagogische, psycho-
logische, medizinische, jugendhilfe-, schul- und
ordnungsrechtliche Fragen ein. Darüber hinaus
werden die Aufnahmen in den schulischen Lern-
ort Kompass-Schule, Villa Interim sowie Werk-
stattschule verbindlich in der Fallclearingstelle
beraten.
3. Baustein:
außerunterrichtlichen
Angebote der offenen
Ganztagsschulen (OGS)
Die Förderinseln sind individuelle, heilpädago-
gische Jugendhilfeangebote an ausgewählten
Grundschulen für Kinder mit besonderem Unter-
stützungsbedarf in der Schuleingangsphase. Das
spezialisierte Jugendhilfeangebot der heilpäda-
gogischen Förderinseln ist als präventives Ange-
bot den Hilfen zur Erziehung vorgeschaltet.
Die Mobilen Teams Münster sind sowohl für die
Primarstufe wie auch für die weiterführenden
Schulen tätig. Multiprofessionell bieten Fachkräf-
te der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulpsycho-
logie und des Schulamtes für die Stadt Münster
Fach- und Lehrkräften von Grundschulen und
weiterführenden Schulen Beratung, Hospitation,
Analysen und Vermittlungsleistungen nach defi-
nierten Qualitätsstandards an.
Das Flexible Jugendhilfeangebot an weiterfüh-
renden Schulen (flexible Hilfe) bietet niedrig-
schwellige Unterstützung für Eltern/Erziehungs-
berechtigte an, deren Kinder sich in akuten
schulischen Konflikt- und Problemsituationen
befinden. Die Hilfe ist zwischen Schulsozialarbeit
und Erzieherischen Hilfen zu verorten und zeich-
net sich in ihrer Flexibilität in Zeit, Ort, Settings
und Methoden aus.
Die Jugendhilfe an der Kompass-Schule ist ein
Kooperationsangebot der freien Jugendhilfe mit
der gleichnamigen Kompass-Schule, einem schu-
lischen Lernort für Kinder und Jugendliche mit
einem intensivpädagogischen Unterstützungs-
bedarf im Bereich emotionale und soziale Ent-
wicklung. Die Jugendhilfe an der Kompass-Schu-
le arbeitet in der Primarstufe, der Sekundarstufe
und in der Villa Interim. Die Villa Interim bietet
Kindern und Jugendlichen mit chronifizierten
Schulabsentismus oder sehr herausforderndem
Verhalten mit drohendem Schulausschluss eine
intensive Förderung. Das Angebot der Jugendhilfe
an der Kompass-Schule schafft in Kooperation
mit den Professionen der Schule und der Schul-
psychologie einen individuellen Lehr- und Lern-
raum mit einer temporären Beschulung an ei-
nem anderen Ort. Erklärtes Ziel des schulischen
JUGENDHILFE AN SCHULEN
Jugendhilfe an Schulen umfassen: Förderinseln, Mobiles Team Münster, Flexibles Jugendhilfeangebot
an weiterführenden Schulen, Jugendhilfe an der Kompass-Schule, Beratungsstelle Schulabsentismus
und die Fallclearingstelle Schule – Jugendhilfe – Gesundheitshilfe.
2. Baustein:
Kommunale Schulsozialarbeit
92 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 93
AKTUELLER STAND
IN MÜNSTER
Kita Sozialarbeit
Im Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule unterstützt Kita Sozial-
arbeit Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte sowie die Entwicklung der Kinder. Eltern/
Erziehungsberechtigte und Fachkräfte werden im Rahmen der Kindesentwicklung von der Kita Sozial-
arbeit beraten. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden unterstützt. Dies ist eine fachliche Weiter-
entwicklung des individuellen Jugendhilfeangebots im Übergang von der Kindertageseinrichtung in
die Grundschulen für den Stadtteil Coerde (vgl. Berichtsvorlage V/0538/2024). Sie zählt damit nun
nicht mehr zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII, sondern zu den
Leistungen gem. §§ 1, 16, 22a SGB VIII.
Foto: envato elements
94 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 95
GESETZLICHE
GRUNDLAGEN
Die Leistungen der Jugendhilfe an Schulen und der kommunal finan-
zierten Schulsozialarbeit basieren im Wesentlichen auf den Ausfüh-
rungen der §§ 13 und 13a SGB VIII.
Die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentli-
chen Einrichtungen fordert der § 81 SGB VIII ein, hier mit der Schule.
Im Schulgesetz NRW ist die Abstimmung der Schulentwicklungs-
planung gem. § 80 Abs. 1 SchulG mit der Jugendhilfeplanung aufge-
führt. Weiterhin finden sich im Schulgesetz NRW Ausführungen zur
Öffnung von Schule und zur Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern in § 5 SchulG sowie zur Ganztagsschule und ergänzenden
Angeboten in § 9 SchulG.
Ressourcen
JUGENDHILFE AN SCHULEN - EINRICHTUNGEN /
ANGEBOTE DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Förderinseln 836.409 Euro
Kompass-Schule 576.755 Euro
Summe 1.413.164 Euro
Saldo -1.413.164 Euro
JUGENDHILFE AN SCHULEN - EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE DES
AMTES FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN
ERTRÄGE
./. –
AUFWENDUNGEN
Förderinseln 464.672 Euro
Kita Sozialarbeit 443.363 Euro
Weitere Angebote der Jugendhilfe an Schulen 282.140 Euro
Summe 1.190.175 Euro
Saldo -1.190.175 Euro
Weitere Angebote der
Jugendhilfe an Schulen
JUGENDHILFE
AN SCHULEN –
EINRICHTUNGEN /
ANGEBOTE (IN
MIO. EURO)
Förderinseln Kompass-Schule Kita
Sozialarbeit
0,8 MIO. EURO
0,5 MIO. EURO
0,6 MIO. EURO
0,4 MIO. EURO
0,3 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0 MIO. EURO
0 MIO. EURO
Foto: Envato Elements
96 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 97
Schulsozialarbeit
Die kommunale Schulsozialarbeit nimmt eine
zentrale Rolle im schulischen Alltag ein. Sie
unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer per-
sönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung
und trägt dazu bei, Benachteiligung abzubauen.
Durch individuelle Beratung, präventive Angebo-
te und Krisenintervention schafft Schulsozialar-
beit einen geschützten Raum, um Unterstützung
bei der Lösung von Herausforderungen, auch
unter Einbeziehung von Erziehungsberechtigten,
zu finden.
Die kommunale Schulsozialarbeit ist in den ver-
gangenen Jahren stark ausgebaut worden. So sind
inzwischen alle städtischen Schulen in Münster
mit einem Mindeststandard einer 0,5 Stelle aus-
gestattet. Dies unterstreicht die Bedeutung und
Funktion, die Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe
eingenommen hat und reagiert damit auf grund-
legende gesellschaftliche Veränderungen. Bisher
wurde die kommunale Schulsozialarbeit durch
das Amt für Schule und Weiterbildung und das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien koordi-
niert. Es ist geplant, alle kommunalen Leistungen
der Schulsozialarbeit unter das Dach des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen
zu führen.
PRODUKT-
GRUPPE 0603
"FÖRDERUNG
VON BE-
NACHTEILIGTEN
JUNGEN
MENSCHEN"
KOMMUNAL FINANZIERTE SCHULSOZIALARBEIT /
ANGEBOTE DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Personal, Förderung durch das Amt für Schule und Weiterbildung
(nachrichtlich) 2.599.720 Euro
Personal, Förderung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 1.490.652 Euro
Summe 4.090.373 Euro
Saldo -4.090.373 Euro
KOMMUNAL FINANZIERTE SCHULSOZIALARBEIT /
ANGEBOTE DER STADT MÜNSTER
ERTRÄGE
AUFWENDUNGEN
Landeszuweisung Bildung und Teilhabe" sowie Inklusionspauschale und
Belastungsausgleich (lt. V/0007/2025, nachrichtlich!)
(Die Erträge beziehen sich auf die gesamte kommunalfinanzierte Schulsozialarbeit der Stadt
Münster, werden aber zentral in den Produktgruppen 0301 Leistungen für Schulen und
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft vereinnnahmt.)
1.896.175 Euro
Summe 1.896.175 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal, Amt für Schule und Weiterbildung (nachrichtlich) 2.176.510 Euro
Personal, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 443.363 Euro
Summe 2.619.873 Euro
Saldo -723.698 Euro
Ressourcen
Personal, Förderung durch das Amt für
Schule und Weiterbildung (nachrichtlich)
Personal, Amt für Schule und
Weiterbildung (nachrichtlich)
Landeszuweisung "Bildung und Teilhabe",
Inklusionspauschale, Belastungsausgleich
Personal, Förderung durch das Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien
Personal, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien
2,6 MIO. EURO
2,2 MIO. EURO
1,9 MIO. EURO
0,4 MIO. EURO
1,5 MIO. EURO
FREIE TRÄGER
STADT MÜNSTER
ERTRÄGE (STADT MÜNSTER)
Foto: envato elements
98 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 99
Leitziele und
Arbeitsprinzipien
Die bestehenden Leitziele und Arbeitsprinzipen der Schulsozialarbeit bilden die Grundlage pädagogi-
schen Handelns. Sie wurden mit den in dem Arbeitsfeld tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugend-
hilfe, dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Schulaufsicht gemeinsam entwickelt und ab-
gestimmt und sind nun Bestandteil der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zur kommunalen
Schulsozialarbeit.
PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UNTERSTÜTZEN
BILDUNGSCHANCEN ERÖFFNEN
AUSGLEICH SOZIALER UND EMOTIONALER DEFIZITE
SOZIALER BENACHTEILIGUNG ENTGEGENWIRKEN
STÄRKUNG SOZIALER KOMPETENZ
SICHERUNG DES SCHULBESUCHS
STÄRKUNG DER ELTERNKOMPETENZ/-VERANTWORTUNG
Folgende Leitziele gelten für die Schulsozialarbeit:
VERSCHWIEGENHEIT
FREIWILLIGKEIT
NIEDRIGSCHWELLIGKEIT
RESSOURCEN- UND LÖSUNGSORIENTIERUNG
LEBENSWELT- UND BEDÜRFNISORIENTIERUNG
PARTIZIPATION
INKLUSION
MIGRATIONSSENSIBILITÄT
GESCHLECHTERSENSIBILITÄT
VERNETZUNG VOR ORT
Folgende Arbeitsprinzipien gelten für die Schulsozialarbeit:
Foto: Stadt Münster / Michael C. Möller
100 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 101
STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Die maßgebliche Steuerungs- und Planungsstruktur für die kommunale Schulsozialarbeit in Münster
ist die indikatorenbasierte Verteilung der Schulsozialarbeit und der Förderinseln. Die Indikatoren wur-
den im Jahr 2025 weiterentwickelt, berechnet und politisch beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wur-
de die Verteilung der Personalressourcen umgesetzt.
Für die Grund- und weiterführenden Schulen wird ein jeweils definiertes Indikatoren-Tableau verwen-
det, um den Grad des jeweiligen Unterstützungsbedarfs an den verschiedenen Standorten zu berech-
nen.
Das Tableau für die Grundschulen umfasst folgende Faktoren:
– Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
– Sozioökonomischer Hintergrund
– Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
Das Tableau für die weiterführenden Schulen umfasst folgende Faktoren:
– Festgestellte Förderbedarfe im Rahmen der AO-SF
(Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung)
– Sozioökonomischer Hintergrund
– Migrationsvorgeschichte in schwieriger sozialer Lage
Qualitätsentwicklung und –sicherung
In den verschiedenen Angebotsfeldern der Ju-
gendhilfe an Schule und der kommunalen Schul-
sozialarbeit gibt es vielfältige Instrumente und
Verfahren zur Qualitätsentwicklung und -siche-
rung. Dabei gibt es zwischen dem öffentlichen
Träger und den freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe eine strukturierte Qualitätsentwick-
lung und -sicherung. Handlungsleitend für alle
Angebote sind die jeweiligen Leistungs- oder
Kooperationsvereinbarungen. Darüber hinaus
konkretisieren die Angebots- oder Arbeitsplatz-
beschreibungen das Aufgabengebiet. Ein träger-
übergreifender Austausch der Fachkräfte der
Schulsozialarbeit ist von allen Beteiligten ge-
wünscht. Die dafür zuständigen regionalen Fach-
arbeitskreise sollen wieder aktiviert werden. Eine
Weiterentwicklung der Strukturqualität bildet
die neugeschaffene UAG 5 Schulnahe Jugendhil-
fe nach § 78 SGB VIII. Zu den Neuerungen zählen
auch ein gemeinsames Einarbeitungskonzept für
neue Mitarbeitende in der Schulsozialarbeit und
ein Kompetenzprofil für die Schulsozialarbeit.
Beide wurden gemeinsam mit den freien Trägern
der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.
Foto: Stadt Münster / Münsterview
102 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 103
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen
sind in gemeinsamer Verantwortung der
UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach § 78
SGB VIII erarbeitet worden.
ZIEL
STÄRKUNG DER FRÜHEN INTERVENTION
UND PRÄVENTION IN DER BERATUNG
SCHULABSENTISMUS
MAß NAHMEN
a. Die Zielgruppe der Beratungsstelle Schulabsentismus wird um
die Primarstufe erweitert.
b. Die spezifischen Bedarfe werden mit pädagogischen
Fachkräften aus den Bereichen der Schule, der Kinder- und
Jugendhilfe, der schulpsychologischen Beratungsstelle
und dem Gesundheitsamt erhoben.
c. Präventive und intervenierende Angebote werden
speziell für den Primarbereich fachlich angepasst
und etabliert.
ZIEL
ZUSAMMENFÜHRUNG UND EFFIZIENTERE RESSOURCEN-
STEUERUNG DER LEISTUNGEN DER KOMMUNALEN SCHUL-
SOZIALARBEIT IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a. Etablierung von fachlichen Zuständigkeiten und transparenten Steuerungs-
strukturen
b. Weiterentwicklung und Förderung der Kooperation und Vernetzung
zwischen öffentlichem Träger, freien Trägern und Schule
c. Verzahnung der Jugendhilfeangebote an Schule im Sinne eines ganz-
heitlichen Unterstützungsansatzes für Kinder, Jugendliche und Familien
ZIEL
FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG UND STÄRKUNG
DER QUALITÄT DER SCHULSOZIALARBEIT AUF
DER GRUNDLAGE BESTEHENDER STRUKTUREN UND
VERFAHREN DER JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a. Anpassung der Kooperationsvereinbarung
b. Überprüfung / Anpassung des qualitativen und quantitativen
Leistungsprofils der Schulsozialarbeit
c. Überprüfung und Weiterentwicklung der Vernetzungsstrukturen
der Fachkräfte der Schulsozialarbeit
d. Implementierung des spezifischen Einarbeitungskonzepts als
flächendeckender Standard in der Schulsozialarbeit
e. Einführung eines einheitlichen Sachberichts in der kommunalen
Schulsozialarbeit
f. Qualifizierung der Fachkräfte durch Anwendung des
Kompetenzprofils Schulsozialarbeit
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
7.1
7.2
7.3
7.4
ZIEL
FACHLICHE UND STRUKTURELLE WEITERENTWICKLUNG
DER FÖRDERINSELN
MAß NAHMEN
a. Einbindung der Förderinseln (z. B. über Splint – eine digitale Schülerplattform
für individuelle Lernbegleitung und Inklusion) bei der integrierten Förder-
planung an den Grundschulen
b. Sicherung der aktiven Teilhabe von Schulkindern bei der Entwicklung
ihrer Lern- und Förderziele im Rahmen der heilpädagogischen
Förderung
c. Weiterentwicklung und Stärkung der fachlichen Netzwerk-
strukturen (Facharbeitskreise)
104 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 105
ZIEL
ETABLIERUNG DER SCHULFÖRDERNDEN TRAININGSMASS-
NAHME BEI SCHULPFLICHTSVERLETZUNGEN ALS LEISTUNGS-
ANGEBOT IN DER KOMMUNALEN SCHULSOZIALARBEIT
MAß NAHMEN
a. Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Begleitung der durch-
führenden Fachkräfte der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit durch die
Beratungsstelle Schulabsentismus
b. Überprüfung der Strukturen und Verfahren, Weiterentwicklung der
inhaltlichen Standards
c. Aufbau und Implementierung eines fachbezogenen Netzwerks
d. Erweiterung der Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit
um das Leistungssegment schulfördernde Trainingsmaßnahme
e. Umsetzung der schulfördernden Trainingsmaßnahme in der
Schnittstelle zum Leistungsfeld Schulabsentismus
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG EINER KRITERIENGELEITETEN
VERTEILUNG VON SCHULSOZIALARBEIT UND
FÖRDERINSELN UNTER EINBEZIEHUNG DER SCHUL-
AUFSICHT UND DER SCHULEN
MAß NAHMEN
a. Überprüfung des Indikatoren-Tableaus in einer Arbeitsgruppe be-
stehend aus dem öffentlichen Träger und freien Trägern und unter
Einbeziehung der Schulaufsicht und der Schulen
b. Entwicklung von qualitativen und quantitativen
Kriterien zur Steuerung der Schulsozialarbeit
und der Förderinseln
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
7.6
7.5
ZIEL
FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG UND
DER ANTIDISKRIMINIERUNG
MAß NAHMEN
a. Umsetzung der Maßnahmen des „Aktionsplans LSBTIQ*“ für Münster 2025,
im Besonderen mit dem Fokus auf folgenden Themen: Fortbildung für /
Sensibilisierung von Fachkräften und Vernetzung; V/0217/2025
b. Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan
„Istanbul Konvention“; V/0218/2025
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7.7
106 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 107
Mit dem bundesweiten Startschuss der ganztägi-
gen Betreuungsangebote durch das Investitions-
programm Zukunft, Bildung und Betreuung im
Jahre 2003 und der gleichzeitigen Einrichtung
von Offenen Ganztagsangeboten an zwölf Grund-
schulstandorten im Schuljahr 2003/04 hat die
Stadt Münster den Ausbau der Offenen Ganztags-
schulen von Anfang an begleitet.
Die absoluten Zahlen der Kinder, die die Offene
Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, haben
sich innerhalb von zehn Jahren seit dem Schul-
jahr 2013/14 (3.790) bis zum Schuljahr 2023/24
(7.416) nahezu verdoppelt. Im Schuljahr 2025/26
nehmen rund 70 % aller Grundschulkinder einen
OGS-Platz in Anspruch.
Während es OGS-Standorte – oftmals in eher
ländlich geprägten Außen-Stadtteilen – gibt, an
denen etwa die Hälfte der Kinder einen OGS-
Vertrag besitzt, gibt es wiederum Offene Ganz-
tagsschulen im Stadtgebiet, die eine nahezu
vollständige Inanspruchnahme des Offenen
Ganztagsangebots verzeichnen können.
Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
haben sich in diesem Wandlungsprozess der
kommunalen Schullandschaft als Kooperations-
partner für den öffentlichen Träger etabliert.
Der Überleitungsprozess der Trägerschaft von
der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu den
freien Trägern wird wird zum 1. Februar 2027
abgeschlossen sein. abgeschlossen sein. Damit
werden alle Angebote der 47 Offenen Ganztags-
schulen in freier Trägerschaft verantwortet.
DIE STADT MÜNSTER BESITZT, AUCH NACH ABSCHLUSS
DER ÜBERLEITUNGSVERFAHREN IN FREIE TRÄGERSCHAFT,
AKTUELL DIE PERSONALVERANTWORTUNG FÜR ETWA 250
STÄDTISCHE OGS-MITARBEITENDE IN PERSONALGESTELLUNG
BEIM FREIEN TRÄGER.
AUSSERUNTERRICHTLICHE ANGEBOTE
DER OFFENEN GANZTAGSSCHULEN (OGS)
Foto: envato elements
NEU
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
ENTWICKLUNG
DER INAN-
SPRUCHNAHME
VON OFFENER
GANZTAGS-
SCHULE UND
BIS-MITTAG-
BETREUUNG
IN MÜNSTER
(GRUND- UND
FÖRDER-
SCHULEN)
OGS-Anteil (in %)
BMB-Anteil (in %)
Schülerinnen und Schüler insg.
OGS
BMB
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0
2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
108 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 109
Offenes Ganztagsangebot
inkl. OGS-Ferienbetreuung
Offene Ganztagsschulen in Münster bieten den
Familien ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs-
und Betreuungsangebot bis spätestens 16 Uhr
an. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot,
das von Familien für mindestens ein Schuljahr
verbindlich gebucht werden kann. Im Angebot
enthalten sind ein Mittagessen, eine begleitete
Hausaufgaben- bzw. Lernzeitbetreuung sowie
freizeitpädagogische Elemente wie Arbeitsge-
meinschaften und Gelegenheiten zum Freispiel.
Es wird ein einkommensabhängiger Elternbeitrag
erhoben. Dem Jugendhilfeträger an OGS obliegt
hier jeweils die Verantwortung für die Ausge-
staltung der OGS-Nutzungsmodalitäten (Anmel-
dung, Verträge etc.). Die 2018 beschlossenen
Qualitätsstandards für Offene Ganztagsschulen
in Münster bilden hierfür den Bezugs- und Orien-
tierungsrahmen.
Bis-Mittag-Betreuung (BMB)
Bei der Bis-Mittag-Betreuung handelt es sich
um ein verlässliches Betreuungsangebot im An-
schluss an den Unterricht, bis spätestens nach
der sechsten Unterrichtsstunde. Das Betreuungs-
personal führt freizeitpädagogische Angebote
durch, jedoch finden keine Hausaufgabenbe-
treuung/Lernzeiten und keine Förderung statt.
Ebenso wird kein Mittagessen angeboten. Für die
Bis-Mittag-Betreuung wird ein einkommensab-
hängiger Elternbeitrag erhoben; die Anmeldung
erfolgt in der Regel für mindestens ein Schuljahr.
Erweiterte Betreuungszeiten
Bei einem entsprechend nachgewiesenen Be-
treuungsbedarf durch die Familien ist es für
Offene Ganztagsschulen möglich, auf Antrag
sogenannte „erweiterte Betreuungszeiten“ ein-
zurichten. Diese bieten eine verlässliche Frühbe-
treuung bis zu 45 Minuten vor dem Unterricht.
Der Bedarf wird schuljahresbezogen ermittelt.
Ebenso kann eine Spätbetreuung angeboten
werden, die die Betreuung der Kinder bis zu 60
Minuten nach dem Ende der OGS (in der Regel
bis 17 Uhr) abdeckt. Das Betreuungsangebot
wird installiert, sofern eine festgesetzte Mindest-
anzahl an Bedarfsmeldungen vorliegt und sofern
entsprechendes Personal für die Durchführung
zur Verfügung steht. Geprüft wird ebenfalls, ob
eine Kinder- und Jugendeinrichtung dieses An-
gebot im Rahmen ihrer regulären Öffnungszeit
übernimmt. Für diese Betreuungsform fällt kein
Elternbeitrag an.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Müns-
ter sind auf verschiedenen Ebenen verortet:
Im achten Sozialgesetzbuch wird das Angebot der außerunterrichtlichen Betreuung
von Kindern im schulpflichtigen Alter in einer Ganztagsschule als Angebot in einer
Tageseinrichtung gefasst. Die öffentlichen Jugendhilfeträger sind verpflichtet, hier
ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten (§ 24 SGB VIII).
Auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen wird in § 9 Abs. 3 SchulG NRW das
Modell der Offenen Ganztagsschule als kooperatives Angebot von Schule und Ju-
gendhilfe verstanden. Rahmenbedingungen Offener Ganztagsschulen sind bzw. wa-
ren bis zuletzt im Grundlagenerlass für „Gebundene und offene Ganztagsschulen so-
wie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und
Sekundarstufe I“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW aus dem Jahr
2010 geregelt.
Für die Stadt Münster regeln ergänzend die jeweils geltenden Beschlüsse des Rates
der Stadt Münster die Ausstattung, Finanzierung und Durchführung der Offenen
Ganztagsschulen. Im Besonderen wurden im Jahr 2018 die Qualitätsstandards der
Offenen Ganztagsschulen in Münster, die für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe
und Schule im Bereich des Offenen Ganztags und für die Ausgestaltung der Ange-
bote durch die unterschiedlichen Jugendhilfeträger verbindlich sind, durch den Rat
beschlossen.
Ab dem 1. August 2026 greift schrittweise der bundesweite Rechtsanspruch auf
ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Hierfür wurde der § 24 SGB
VIII entsprechend ergänzt. Das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG; §
24 SGB VIII) verpflichtet die öffentlichen Jugendhilfeträger ab dem 1. August 2026
zur bedarfsgerechten Bereitstellung ganztägiger Betreuungsplätze für Kinder im
Grundschulalter. Beginnend mit der ersten Klassenstufe im Schuljahr 2026/27 wird
der Rechtsanspruch aufwachsend bis zum Schuljahr 2029/30 flächendeckend ein-
geführt.
Parallel wird auf Landesebene zum 1. August 2026 vom Ministerium für Schule und
Bildung (MSB) NRW und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel-
lung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW eine neue Fassung in einem gemein-
samen „Erlass über die Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ in Kraft treten, die
den Rechtsanspruch von Kindern im Grundschulalter auf ganztägige Betreuung und
Förderung aufgreift und für NRW regelt. Flankierend wurden auf Landesebene die
„fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförde-
rung“ verabschiedet, welche Hinweise für die weitere Ausgestaltung des Rechtsan-
spruchs enthalten.
Dieser individuelle Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung
schließt auch die Ferienzeiten mit ein. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Än-
derung des Kinderbildungsgesetzes im Juli 2026 wurde von der nordrhein-westfäli-
schen Landesregierung die Regelung getroffen, dass „je Schuljahr eine Schließzeit
von insgesamt höchstens vier Wochen während der Schulferien“ (Art. 4, Neunter Ab-
schnitt Ganztagsförderung, § 30) zulässig sei.
GESETZLICHE
GRUNDLAGEN
BETREUUNGSFORMEN AN OFFENEN
GANZTAGSSCHULEN IN MÜNSTER
110 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 111
Foto: envato elements
112 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 113
Ressourcen
OFFENE GANZTAGSSCHULEN
ERTRÄGE
Zuweisungen vom Land 14.689.382 Euro
Elternbeiträge 6.998.659 Euro
Summe 21.688.041 Euro
AUFWENDUNGEN
Personal (hauptamtliche pädagogische Fachkräfte) 27.905.390 Euro
Sachaufwendungen (Förderbudget / Sachmittel) 919.394 Euro
Summe 28.824.785 Euro
Saldo -7.136.744 Euro
Foto: envato elements
Leitziele und Arbeitsprinzipien
(OGS- Standards)
Für die Offenen Ganztagsschulen in Münster gelten seit 2018 verbindliche, handlungsleitende OGS-
Standards, die den gemeinsamen Handlungs- und Bezugsrahmen für die Beteiligten bilden. In Anleh-
nung an diese lassen sich die folgenden Leitziele ableiten:
Die Offenen Ganztagschulen in Münster bieten Kindern und Eltern
– EINE VERLÄSSLICHE PÄDAGOGISCHE BETREUUNG.
– EINE PROFESSIONELLE, PÄDAGOGISCHE ERZIEHUNG, BILDUNG UND BETREUUNG.
– EINE MULTIPROFESSIONELLE KOOPERATION.
– PÄDAGOGISCHE RÄUME ALS LERN- UND LEBENSORT.
– SOZIALES LERNEN UND GANZHEITLICHE FÖRDERUNG
DURCH „FREISPIEL“ UND INTERAKTION IN GRUPPEN.
– EINE INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEITSBILDUNG UND -ENTWICKLUNG.
– EINE INDIVIDUELLE LERNZEIT ALS UNTERRICHTSNAHE FÖRDERUNG.
– EINE ERZIEHUNGSPARTNERSCHAFT AUF AUGENHÖHE,
DURCH VERLÄSSLICHE FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT.
– EINE GEMEINSAME NACHHALTIGE MITTAGSVERPFLEGUNG ALS
PÄDAGOGISCHEN BESTANDTEIL DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE.
– EINE KULTUR DER BETEILIGUNG DURCH AKTIVE PARTIZIPATIONSFORMEN.
– TEILHABECHANCEN DURCH DIE KOOPERATIVE
ZUSAMMENARBEIT NACH INNEN UND AUSSEN.
– SCHUTZ DURCH DIE WAHRUNG UND UMSETZUNG DER KINDERRECHTE.
– EINE STETIGE, FACHLICHE WEITERENTWICKLUNG DURCH IMPLEMENTIERTE
QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSENTWICKLUNG.
Personal (hauptamtliche
pädagogische Fachkräfte)
Zuweisungen vom Land
Eigenanteil
Sachaufwendungen
(Förderbudget /
Sachmittel)
Elternbeiträge
27,9 MIO. EURO
14,7 MIO. EURO
7,1 MIO. EURO
7,0 MIO. EURO
0,9 MIO. EURO
AUFWENDUNGEN
ERTRÄGE
EIGENANTEIL (OHNE ELTERNBEITRÄGE)
BETRIEB
OFFENE GANZ-
TAGSSCHULEN
(IN MIO. EURO)
An einigen Stellen konnten in der vergangenen Förderperiode bereits
Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarfe in Bezug auf die Qualitätsstandards
identifiziert werden. Ihre fachliche Weiterentwicklung bzw. Fortschreibung ist
ein zentraler Bestandteil der Ziel- und Maßnahmenplanung des 5. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2026–2030.
Foto: envato elements
114 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 115
STEUERUNGS- UND PLANUNGSSTRUKTUR
Das Handlungsfeld der außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagsschulen erfährt eine Steue-
rung durch mehrere Ebenen. Es wird maßgeblich durch die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster
gesteuert. Im Rahmen der UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach § 78 SGB VIII festgestellte Handlungs-
bedarfe werden an die Verwaltung herangetragen, von dieser geprüft und bestmöglich umgesetzt.
Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen, themenbezogenen Austausch mit der Jugendhilfeplanung.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Team der Kinder- und Jugendförderung, insbesondere im Hinblick
auf Ferienbetreuung und die bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreu-
ung findet regelmäßig statt.
Für die langfristige, bedarfsgerechte Planung und Bereitstellung der Betreuungsangebote Offener
Ganztagsschulen in Münster arbeitet der Fachdienst für Offene Ganztagsschulen an Schnittstellen ins-
besondere mit dem Amt für Immobilienmanagement und dem Amt für Schule und Weiterbildung eng
zusammen.
Qualitätsentwicklung und –sicherung
In gemeinsamer Verantwortung von Schule und
Kinder- und Jugendhilfe sind Bildung, Betreuung
und Erziehung von Kindern das zentrale Ziel der
Offenen Ganztagsschulen. Seit 2003 wird dieses
Ziel durch eine Optimierung der Bildungsqualität
und individuellere Förderung, die bessere Verein-
barkeit von Familie und Beruf sowie die Ganz-
tagsangebote aus einer Hand unter dem Dach
der Schule in Münster umgesetzt.
Wie oben beschrieben, hat sich – insbesonde-
re in den vergangenen fünf Jahren – ein Prozess
vollzogen, in dem die originäre Trägerschaft der
Offenen Ganztagsschulen von der Stadt Münster
zu insgesamt acht freien Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe übergeleitet wurde.
Durch die in diesem Zuge entwickelte Kooperati-
onsvereinbarung ist ein zentrales Steuerungsins-
trument entstanden, welches die verschiedenen
Bereiche der Zusammenarbeit, Zuständigkeiten
und die jeweiligen Aufgaben der zentralen Be-
teiligten im Angebotsfeld der Offenen Ganztags-
schule – der Schule, dem Jugendhilfeträger in der
Offenen Ganztagsschule und dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien als öffentlichem Träger
– regelt.
• Rechte, Pflichten und Leistungen der Beteiligten
• Aufnahme-/Anmeldeverfahren, Teilnahmebedingungen
• Finanzierung
• Personal
• Förderbudget
• Sachmittel
• Ganztägige Ferienbetreuung
• Raumkonzept und Infrastruktur
• Mittagsverpflegung
• Qualitätsentwicklung und -sicherung
• Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Auszahlungsmodalitäten
• Sachbericht/Übersicht Stellenvakanzen
• Rückzahlungs- und Nachzahlungsgründe
• Kinder- und Jugendschutz
• Datenschutz
• Laufzeit der Kooperationsvereinbarung
• Anpassungspflicht
IN DER KOOPERATIONS-
VEREINBARUNG
SIND GEREGELT:
Foto: Stadt Münster / Patrick Schulte
116 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 117
Bereits etablierte Instrumente
und Formate der Qualitätsent-
wicklung und -sicherung wer-
den mit Abschluss des Über-
leitungsprozesses künftig auch
weiterhin umgesetzt.
Die Durchführung der Angebo-
te Offener Ganztagsschulen in
Münster wird von einem abge-
stimmten, trägerübergreifen-
den Qualitätsentwicklungssys-
tem gerahmt.
OGS-QUALITÄTSSTANDARDS:
Die Standards wurden 2018 verbindlich für die
Beteiligten Offener Ganztagsschulen in Münster
vereinbart und bilden einen wesentlichen Orien-
tierungsrahmen für die Ausgestaltung der Of-
fenen Ganztagsangebote in Münster und sollen
zukünftig weiterentwickelt und angepasst in ein
Rahmenkonzept münden.
OGS-QUALITÄTSZIRKEL:
Das kommunale Gremium kommt in der Regel
zweimal im Jahr zusammen und ist mit Vertreten-
den aus Schulaufsicht, Schulleitung, Jugendhilfe-
planung, OGS-Koordination in freier Trägerschaft
sowie Vertretungen der OGS-Träger besetzt. Der
Qualitätszirkel ist unter anderem Ort des Quali-
tätsdialogs, der Entwicklung geeigneter Maß-
nahmen, um Qualität offener Ganztagsangebote
aufrecht zu erhalten bzw. zu steigern, einer Wei-
terentwicklung der OGS-Qualitätsstandards und
flankiert die Arbeit der UAG 5.
TRÄGERKONFERENZ:
Das Gremium besteht aus den Geschäftsführun-
gen der OGS-Träger sowie Vertretungen aus der
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugend-
sozialarbeit im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien der Stadt Münster. Es tagt quartalsweise,
um sich trägerübergreifend mit Eckpunkten des
Trägergeschäfts sowie Fragen der Trägerförde-
rung zu befassen.
FACHARBEITSKREISE:
Die Facharbeitskreise richten sich bezirksbezo-
gen an die OGS-Koordination und dienen dazu,
trägerunabhängig einen kollegialen und praxis-
orientierten Austausch der OGS-Leitungskräfte
zu unterstützen. Das Format findet drei- bis vier-
mal im Schuljahr statt. Die thematischen Schwer-
punktsetzungen ergeben sich in der Regel aus
den benannten Bedarfen der Teilnehmenden.
Ebenso existiert ein Facharbeitskreis, der sich ge-
zielt an Fachbereichsleitungen und Fachberatun-
gen der freien Kinder- und Jugendhilfeträger der
Offenen Ganztagsschulen richtet.
OGS-WERKSTATT:
Die jährliche Großveranstaltung richtet sich an
alle Schulleitungen, OGS-Koordinationen sowie
Verantwortlichen der freien Träger Offener Ganz-
tagsschule. Mit dem Format wird das Ziel ver-
folgt, stadtweit und trägerübergreifend fachliche
Impulse zu setzen und gleichzeitig einen Trans-
fer in die Praxis der Offenen Ganztagsschulen
zu ermöglichen. Thematisch speist sich die Ver-
anstaltung aus den Qualitätsstandards. Jeweils
im Vorjahr wird das Thema im Rahmen des OGS-
Qualitätszirkels abgestimmt.
OGS-SACHBERICHT / JAHRESGESPRÄCHE /
BERICHTERSTATTUNG:
Der Sachbericht soll über die Abfrage von Kenn-
zahlen und gezielten Informationen zur Ausge-
staltung des Offenen Ganztagsangebots ab dem
Schuljahr 2026/27 für jeden OGS-Standort Er-
kenntnisse über die Zielerreichung der Angebote
liefern. In den Jahresgesprächen mit den Trägern
werden die Ergebnisse aus dem Sachbericht auf-
genommen und stellen die qualitative Kompo-
nente der im Sachbericht abgebildeten, zumeist
quantitativen Daten dar.
REGIONALE UND ÜBERREGIONALE
ARBEITSGRUPPEN:
Durch die Teilnahme an der Regionalkonferenz
für den Regierungsbezirk Münster sowie am regi-
onalen Qualitätszirkel der Serviceagentur Ganz-
tagsbildung NRW findet ein regelmäßiger, inter-
kommunaler Austausch statt.
Foto: Stadt Münster / MünsterView
118 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 119
7. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
STÄRKUNG DER KULTUR DER
BETEILIGUNG VON KINDERN
MAß NAHMEN
a. Bestandsanalyse auf der Grundlage von
Partizipationsformen und -dimensionen
b. Durchführung einer OGS-Werkstatt
zum Thema „Kultur der Beteiligung von
Kindern in der Offenen Ganztagsschule“
ZIEL
PRÜFUNG UND FORTSCHREIBUNG
VON OGS-QUALITÄTSSTANDARDS
MAß NAHMEN
a. Aktualisierung der Standards an rechtliche und
fachliche Weiterentwicklungen
b. Erarbeitung eines pädagogischen Rahmenkonzepts
für die Offenen Ganztagschulen in Münster
c. Entwicklung von Bildungszielen für die Offenen
Ganztagschulen in Münster
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DES BEDARFSGERECHTEN
OGS-PLATZANGEBOTS UNTER BERÜCKSICHTIGUNG
DES RECHTSANSPRUCHS AUF GANZTÄGIGE
BETREUUNG VON KINDERN IM GRUNDSCHULALTER
MAß NAHMEN
a. Stufenweiser Ausbau unter Berücksichtigung der Bedarfserhebung
b. Sicherstellung der Ferienbetreuung im Umfang von mindestens acht Wochen
c. Abstimmung/Harmonisierung von Anmeldeverfahren für Schulanmeldung
und OGS-Anmeldung
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTUREN UND VERFAHREN
DES KINDERSCHUTZES IN DEN OFFENEN GANZTAGSSCHULEN
MAß NAHMEN
a. Schulbezogene Mitwirkung des OGS-Trägers bei der Entwicklung
eines gemeinsamen Rechte- und Schutzkonzeptes von Schule
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTUREN UND VERFAHREN
ZUR QUALITÄTSENTWICKLUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG
MAß NAHMEN
a. Einführung des OGS-Sachberichts (neu ab Schuljahr 2026/27)
b. Durchführung der Jahresgespräche an den OGS-Standorten
c. Einführung einer qualitativen Berichterstattung
Die dargestellten Ziele und Maßnahmen
sind in gemeinsamer Verantwortung
der UAG 5 Schulnahe Jugendhilfe nach
§ 78 SGB VIII und im Qualitätszirkel
OGS erarbeitet worden.
7.9
7.8
7.10
7.13
7.12
ZIEL
FORTSETZUNG DER BÜNDELUNG VON JUGEND-
HILFELEISTUNGEN AUS EINER HAND
MAß NAHMEN
a. Systematische und anlassbezogene Überprüfung
7.14
ERZIEHERISCHER
KINDER- UND
JUGENDSCHUTZ
KAPITEL 8
Foto: Istock
122 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 123
8. ERZIEHERISCHER
KINDER- UND JUGEND-
SCHUTZ
weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich
im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster über gesetzliche Bestimmungen
des Kinder- und Jugendschutzes informieren und
beraten zu lassen.
Zum Aufgabenbereich des erzieherischen Kin-
der- und Jugendschutzes in Münster gehören
darüber hinaus die Umsetzung präventiver Maß-
nahmen sowie die Durchführung von Fachver-
anstaltungen für Fachkräfte aus der Kinder- und
Jugendhilfe und dem schulischen Bereich. Durch
gezielte Informations- und Beratungsangebo-
te, Fachveranstaltungen sowie Fortbildungen
werden diese in ihrer Rolle als zentrale Bezugs-
personen junger Menschen gestärkt. Ziel ist es,
präventive Themen dauerhaft im pädagogischen
Alltag zu verankern und Rahmenbedingungen zu
schaffen, die Risiken – insbesondere im Bereich
suchtbezogener Problemlagen – frühzeitig ent-
gegenwirken.
Durch den regelmäßigen fachlichen Austausch
mit allen Beteiligten aus diesem Handlungsfeld
können Bedarfe frühzeitig erkannt und Angebote
stadtweit aufeinander abgestimmt werden.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der
Stadt Münster legt dabei den Schwerpunkt auf
die Handlungsfelder Jugendmedienschutz und
Gewaltprävention, Suchtprävention und Frage-
stellungen des ordnungsrechtlichen Kinder- und
Jugendschutzes.
Die suchtpräventiven Angebote in Münster ver-
folgen einen mehrdimensionalen Ansatz und
richten sich sowohl an junge Menschen als auch
an deren soziales Umfeld sowie an Fachkräfte aus
Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Durch Bera-
tungs-, Informations- und Qualifizierungsangebo-
te werden Bezugspersonen befähigt, präventive
Inhalte systematisch in ihren Arbeitsalltag einzu-
binden und unterstützende Rahmenbedingun-
gen zu schaffen.
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieheri-
schen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen1.junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Ein-
flüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigen-
verantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen
führen, 2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
§ 14 ERZIEHERISCHER
KINDER- UND JUGEND
SCHUTZ, SGB VIII
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und spe-
zifische Präventionsangebote – etwa schulische
Präventionsformate oder themenspezifische
Kampagnen – werden kontinuierlich überprüft,
angepasst und weiterentwickelt. Aktuelle gesell-
schaftliche Entwicklungen und Konsumtrends
werden dabei fortlaufend aufgegriffen, um den
professionellen Umgang mit suchtbezogenen
Auffälligkeiten zu stärken und Präventionsarbeit
nachhaltig auszurichten.
Die sich stetig wandelnde und zunehmend diffe-
renzierte Gesellschaft spiegelt sich auch in den
vielfältigen Themen und Handlungsfeldern des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wi-
der. Zentrale Grundlage ist dabei der in § 14 SGB
VIII verankerte Auftrag, der sich auf präventive
Angebote für eine breite Zielgruppe in Münster
richtet. Die Zielgruppe umfasst Kinder, Jugend-
liche und junge Erwachsene ebenso wie Eltern
beziehungsweise Erziehungsberechtigte sowie
Fachkräfte und Multiplizierende in den jeweili-
gen Einrichtungen.
Ausgehend von den Lebenswelten junger Men-
schen in Münster verfolgt der erzieherische
Kinder- und Jugendschutz das Ziel, Kinder, Ju-
gendliche und junge Erwachsene zu stärken, zu
begleiten und in ihren Entwicklungs- und Lern-
prozessen zu fördern. Ein besonderer Schwer-
punkt liegt darauf, ihnen ihre Rechte zu vermit-
teln, sie zur aktiven Wahrnehmung dieser Rechte
zu befähigen und Beteiligung zu ermöglichen.
Kinder und junge Menschen sind vor Gewalt
und Missbrauch zu schützen. Dazu zählen unter
anderem Gewalt in Medien, der Konsum von Al-
kohol und Drogen, sexualisierte Gewalt und Aus-
beutung sowie weitere potenzielle Gefährdun-
gen. Ebenso wichtig ist es, Erziehungsberechtigte
darin zu unterstützen, Kinder und Jugendliche
vor schädlichen Einflüssen zu schützen und zu
begleiten. Kinder, Jugendliche, Familien sowie
124 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 125
ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ -
EINRICHTUNGEN / ANGEBOTE DES AMTES FÜR KINDER,
JUGENDLICHE UND FAMILIEN
ERTRÄGE
./. –
Summe –
AUFWENDUNGEN
Extremismusprävention 7.255 Euro
Gewaltprävention 7.255 Euro
Jugendarbeitsschutz 7.255 Euro
Jugendmedienschutz 24.183 Euro
Suchtprävention 161.223 Euro
Übergreifende Sachmittel 6.200 Euro
Summe 213.372 Euro
Saldo -213.372 Euro
Ressourcen
Foto: Stadt Münster / Münsterview
126 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 127
8. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
ZIEL
WEITERENTWICKLUNG UND STÄRKUNG
DES ERZIEHERISCHEN KINDER- UND JUGENDSCHUTZES
MAß NAHMEN
a. Bereitstellung von Informations- und Aufklärungsmaterialien zu allgemeinen
Themen des Kinder- und Jugendschutzes, des Jugendmedienschutzes und der
Gewaltprävention
b. Durchführung von Informations- und Fachtagungen in Kooperation mit dem
Netzwerk Gewaltprävention Münster
c. Umsetzung von Schulungen zur Zivilcourage/Gewaltprävention in Kooperation
mit dem Netzwerk Gewaltprävention
d. Durchführung von Kampagnen zur Prävention verschiedenster Themen des
Kinder- und Jugendschutzes
e. Umsetzung der Maßnahmen zum Aktionsplan „Istanbul Konvention“
(V/0218/2025)
ZIEL
STÄRKUNG UND AUSBAU VON MASSNAHMEN
ZUR FÖRDERUNG DER DEMOKRATISCHEN
TEILHABE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
MAß NAHMEN
a. Einwerbung von Drittmitteln zur Umsetzung
partizipativer Projekte
b. Ausbau der Demokratiebildung und -förderung
ZIEL
FORTSCHREIBUNG UND WEITERENTWICKLUNG DER
LEISTUNGEN DER SUCHTPRÄVENTION IN MÜNSTER
MAß NAHMEN
a. Einsatz von Peerteams zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
b. Neuausrichtung des Gruppenangebots zur Frühintervention FreD
(Zielgruppen und Substanzen)
c. Weiterentwicklung der (digitalen) Fortbildungsangebote unter
Berücksichtigung aktueller Trends (Vapen, synthetische
Cannabinoide u. a.)
d. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Fortschreibung
der Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ für
Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung
Diese Ziele und Maßnahmen sind mit allen
Beteiligten aus diesem Handlungsfeld
entwickelt und mit der UAG 3 Kinder- und
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach
§ 78 SGB VIII abgestimmt worden.
8.3
8.1
8.2
128 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 129
ZIEL
INTENSIVIERUNG DER CANNABISPRÄVENTION
IN SCHULE UND JUGENDHILFE
MAß NAHMEN
a. Quantitative Ausweitung des Angebots für weiterführende Schulen in Münster
in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse (TK)
b. Konzeptionelle Erweiterung der unterstützenden Maßnahmen zur schulischen
Cannabisprävention
c. Kontinuierliche Evaluation der Durchführung und gezielte Öffentlichkeitsarbeit
d. Weiterentwicklung und Verstetigung von (digitalen) Fortbildungsangeboten für
die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
e. Unterstützung bei der Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen in den
Einrichtungen der stationären Jugendhilfe
8. KAPITELZIELE & MAßNAHMEN
Ziel
erreicht!
8.4
8.5
ZIEL
STÄRKUNG DES JUGENDMEDIEN-
SCHUTZES UND DER MEDIEN-
KOMPETENZ VON KINDERN,
JUGENDLICHEN, ELTERN/
ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
SOWIE FACHKRÄFTEN
MAß NAHMEN
a. Durchführung und Ausbau von Fortbildungs-,
Weiterbildungs- und Beratungsangeboten
für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsbe-
rechtigte und Fachkräfte;
b. Ausbau von Vernetzungs-, Austausch- und
Qualifizierungsformaten zu Themen der
Digitalisierung
c. Unterstützung der Ausbildung von Medien-
scouts im Rahmen des Projekts „Medien-
scouts NRW“ (Umsetzung in Münster durch
die schulpsychologische Beratungsstelle der
Stadt Münster und das Digitallabor der Stadt
Münster unter Projektleitung der Landesme-
dienanstalt NRW)
d. Entwicklung fachlicher Standards für
medienpädagogische Angebote einschließ-
lich ihrer technischen Ausstattung
ANLAGEN
KAPITEL 9
Foto: Envato Elements
132 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 133
TABELLE BEDARFSORIENTIERTES
STEUERUNGS- UND FÖRDERKONZEPT AB 2027
„OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT“
ANLAGE 1
BITTE REICHEN SIE DAS PDF ALS EXCEL-TABELLE NACH
(SO KÖNNEN WIR KEINE INHALTE HERAUSKOPIEREN)
BEVÖLKERUNG
6 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
SGB II
6 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
ÖFFNUNGSSTUNDEN
IST DER OKJA
STAND: 2026
DIFFERENZ
70% 30%
abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % abs.
stadtweit abs. / in % 44.998 100,00% 80,00% 4.509 100,00% 20,00% 29.750,00 100,00% -1.485,00
Altstadt (11-15) 732 1,63% 1,14% 18 0,40% 0,12% 880,00 2,96% 486,91
Innenstadtring (21-29) 5.052 11,23% 7,86% 304 6,74% 2,02% 2.860,00 9,61% -226,53
Mitte-Süd (31-34) 3.756 8,35% 5,84% 277 6,14% 1,84% 2.200,00 7,39% -200,69
Mitte-Nordost (43-47) 4.309 9,58% 6,70% 300 6,65% 2,00% 2.200,00 7,39% -517,19
MITTE 13.849 30,78% 21,54% 899 19,94% 5,98% 8.140,00 27,36% -457,50
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 4.865 10,81% 7,57% 397 8,80% 2,64% 2.200,00 7,39% -988,94
Mecklenbeck (54) 1.672 3,72% 2,60% 125 2,77% 0,83% 1.340,00 4,50% 267,80
Albachten (56) 1.181 2,62% 1,84% 68 1,51% 0,45% 660,00 2,22% -55,16
Roxel (57) 1.568 3,48% 2,44% 125 2,77% 0,83% 770,00 2,59% -251,66
Nienberge (58) 1.050 2,33% 1,63% 84 1,86% 0,56% 660,00 2,22% -24,76
WEST 10.336 22,97% 16,08% 799 17,72% 5,32% 5.630,00 18,92% -1.052,72
Coerde (61) 2.242 4,98% 3,49% 648 14,37% 4,31% 2.120,00 7,13% -316,05
Kinderhaus (62-63) 2.629 5,84% 4,09% 453 10,05% 3,01% 2.530,00 8,50% 311,16
Sprakel (68) 696 1,55% 1,08% 49 1,09% 0,33% 660,00 2,22% 219,98
NORD 5.567 12,37% 8,66% 1.150 25,50% 7,65% 5.310,00 17,85% 215,09
Mauritz-Ost (71) 1.716 3,81% 2,67% 97 2,15% 0,65% 1.210,00 4,07% 174,61
Gelmer-Dyckburg (76) 664 1,48% 1,03% 47 1,04% 0,31% 440,00 1,48% 19,69
Handorf (77) 1.505 3,34% 2,34% 123 2,73% 0,82% 770,00 2,59% -216,89
OST 3.885 8,63% 6,04% 267 5,92% 1,78% 2.420,00 8,13% -22,59
Gremmendorf (81-82) 2.122 4,72% 3,30% 252 5,59% 1,68% 1.540,00 5,18% -14,78
Angelmodde (86) 1.549 3,44% 2,41% 274 6,08% 1,82% 880,00 2,96% -442,08
Wolbeck (87) 1.848 4,11% 2,87% 141 3,13% 0,94% 1.650,00 5,55% 459,04
SÜDOST 5.519 12,26% 8,59% 667 14,79% 4,44% 4.070,00 13,68% 2,18
Berg Fidel (91) 991 2,20% 1,54% 245 5,43% 1,63% 1.100,00 3,70% 109,32
Hiltrup (95-97) 3.575 7,94% 5,56% 342 7,58% 2,28% 2.200,00 7,39% -247,83
Amelsbüren (98) 1.276 2,84% 1,98% 140 3,10% 0,93% 880,00 2,96% -30,95
HILTRUP 5.842 12,98% 9,09% 727 16,12% 4,84% 4.180,00 14,05% -169,46
stadtweit abs. / in % 44.998 100,00% 70,00% 4.509 100,00% 30,00% 29.750,00 100,00% -1.485,00
Legende:
13 bis 20-Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2025
SGB II 13 bis 20-Jährige = Jugendliche von 13 bis 20 Jahren aus
Haushalten mit SGB II Leistungen (31.12.2025)
Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; schwarze
Zahlen bedeuten Überhänge
AJSA = aufsuchende Jugendsozialarbeit
134 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 135
TABELLE BEDARFSORIENTIERTES
STEUERUNGS- UND FÖRDERKONZEPT AB 2027
„AUFSUCHENDE JUGENDSOZIALARBEIT“
ANLAGE 2
Legende:
13 bis 20-Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2025
SGB II 13 bis 20-Jährige = Jugendliche von 13 bis 20 Jahren aus
Haushalten mit SGB II Leistungen (31.12.2025)
Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; schwarze
Zahlen bedeuten Überhänge
AJSA = aufsuchende Jugendsozialarbeit
BEVÖLKERUNG
13 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
SGB II
13 BIS 20-JÄHRIGE
(31.12. 2025)
KERNLEISTUNGSSTUNDEN
IST DER AJSA
STAND: 2026
DIFFERENZ
70% 30%
abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % abs.
stadtweit abs. / in % 25.566,00 100,00% 60,00% 2.314,00 100,00% 40,00% 6.081,00 100,00% 21,00
Altstadt (11-15) 562,00 2,20% 1,32% 9,00 0,39% 0,16% 0,00 0,00% -89,36
Innenstadtring (21-29) 3.423,00 13,39% 8,03% 160,00 6,91% 2,77% 0,00 0,00% -654,43
Mitte-Süd (31-34) 2.203,00 8,62% 5,17% 158,00 6,83% 2,73% 660,00 10,85% 181,18
Mitte-Nordost (43-47) 2.441,00 9,55% 5,73% 134,00 5,79% 2,32% 220,00 3,62% -267,53
MITTE 8.629,00 33,75% 20,25% 461,00 19,92% 7,97% 880,00 14,47% -830,13
Gievenbeck/Sentrup (51-52) 3.210,00 12,56% 7,53% 208,00 8,99% 3,60% 440,00 7,24% -234,41
Mecklenbeck (54) 862,00 3,37% 2,02% 67,00 2,90% 1,16% 220,00 3,62% 27,22
Albachten (56) 659,00 2,58% 1,55% 42,00 1,82% 0,73% 220,00 3,62% 82,28
Roxel (57) 902,00 3,53% 2,12% 56,00 2,42% 0,97% 440,00 7,24% 253,06
Nienberge (58) 584,00 2,28% 1,37% 49,00 2,12% 0,85% 0,00 0,00% -134,39
WEST 6.217,00 24,32% 14,59% 422,00 18,24% 7,29% 1.320,00 21,71% -6,24
Coerde (61) 1.147,00 4,49% 2,69% 293,00 12,66% 5,06% 493,00 8,11% 22,95
Kinderhaus (62-63) 1.380,00 5,40% 3,24% 240,00 10,37% 4,15% 880,00 14,47% 432,33
Sprakel (68) 352,00 1,38% 0,83% 24,00 1,04% 0,41% 88,00 1,45% 12,80
NORD 2.879,00 11,26% 6,76% 557,00 24,07% 9,63% 1.461,00 24,03% 468,07
Mauritz-Ost (71) 853,00 3,34% 2,00% 44,00 1,90% 0,76% 220,00 3,62% 52,59
Gelmer-Dyckburg (76) 369,00 1,44% 0,87% 18,00 0,78% 0,31% 0,00 0,00% -71,33
Handorf (77) 787,00 3,08% 1,85% 69,00 2,98% 1,19% 0,00 0,00% -184,21
OST 2.009,00 7,86% 4,71% 131,00 5,66% 2,26% 220,00 3,62% -202,95
Gremmendorf (81-82) 1.130,00 4,42% 2,65% 149,00 6,44% 2,58% 165,00 2,71% -151,79
Angelmodde (86) 749,00 2,93% 1,76% 143,00 6,18% 2,47% 495,00 8,14% 238,68
Wolbeck (87) 876,00 3,43% 2,06% 86,00 3,72% 1,49% 440,00 7,24% 225,33
SÜDOST 2.755,00 10,78% 6,47% 378,00 16,34% 6,53% 1.100,00 18,09% 312,21
Berg Fidel (91) 521,00 2,04% 1,22% 130,00 5,62% 2,25% 440,00 7,24% 229,72
Hiltrup (95-97) 1.838,00 7,19% 4,31% 172,00 7,43% 2,97% 495,00 8,14% 53,42
Amelsbüren (98) 718,00 2,81% 1,69% 63,00 2,72% 1,09% 165,00 2,71% -3,11
HILTRUP 3.077,00 12,04% 7,22% 365,00 15,77% 6,31% 1.100,00 18,09% 280,04
stadtweit abs. / in % 25.566,00 100,00% 60,00% 2.314,00 100,00% 40,00% 6.081,00 100,00% 21,00
136 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 137
ANLAGE 3
LISTE „JUGENDHILFETRÄGER DER OGS“
JUGENDHILFETRÄGER DER OGS
(ALPHABETH. SORTIERT) SCHULE ÜBERLEITUNG ZUM
Beratungsstelle Südviertel e.V.
(6 OGS-Standorte)
1. Aegidii-Ludgeri-Schule 01.08.2023
2. Gottfried-von-Cappenberg-Schule 01.08.2022
3. Johannisschule 01.08.2022
4. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 01.02.2024
5. Matthias-Claudius-Schule (Gut
Insel) 01.08.2024
6. Hermannschule 01.02.2025
Caritasverband für die
Stadt Münster e.V.
(9 OGS-Standorte)
7. Davertschule 01.02.2023
8. Thomas-Morus-Schule 01.08.2022
9. Matthias-Claudius-Schule (Handorf) 01.08.2018
10. Paul-Schneider-Schule 01.08.2018
11. Grundschule Sprakel 01.02.2023
12. Ludgerusschule Albachten 01.02.2024
13. Kompassschule 01.08.2016
14. Clemensschule 01.08.2024
15. Paul-Gerhardt-Schule 01.08.2024
Diakonie Münster - Kinder-, Jugend-
und Beratungsdienste gGmbH
(6 OGS-Standorte)
16. Marienschule Roxel 01.02.2022
17. Grundschule am Kinderbach 01.02.2022
18. Michaelschule 01.08.2025
19. Luderusschule Hiltrup 01.08.2025
20. Grundschule YORK 01.08.2025
21. Mosaik-Schule 01.02.2026
Kreisel Emsdetten e.V.
(5 OGS-Standorte)
22. Grundschule Wolbeck-Nord 01.08.2019
23. Kardinal-von-Galen-Schule 01.08.2022
24. Melanchthonschule 01.08.2020
25. Norbertschule 01.08.2024
26. Pötterhoekschule 01.02.2025
JUGENDHILFETRÄGER DER OGS
(ALPHABETH. SORTIERT) SCHULE ÜBERLEITUNG ZUM
Outlaw gGmbH
(5-Standorte)
27. Marienschule Hiltrup 01.08.2023
28. Bodelschwinghschule 01.08.2023
29. Nikolaischule Wolbeck 01.08.2024
30. Annette-v.-Droste-Hülshoff-Schule
(Angelmodde) 01.02.2026
31. Idaschule 01.08.2026
SEHT e.V.
(7 OGS-Standorte)
32. Albert-Schweitzer-Schule 01.08.2009
33. Peter-Wust-Schule 01.10.2024
34. Overbergschule 01.02.2025
35. Erich-Kästner Schule 01.08.2025
36. Theresienschule 01.02.2026
37. Eichendorffschule 01.08.2026
38. Annette-v.-Droste-Hülshoff-Schule
(Nienberge) 01.02.2027
Schule, Jugend, Kids & Co e.V.
(8 OGS-Standorte)
39. Grundschule Loevelingloh 01.08.2012
40. Kreuzschule 01.08.2023
41. Martinischule 01.08.2023
42. Margaretenschule 01.08.2022
43. Pleisterschule 01.02.2010
44. Martin-Luther-Schule 01.08.2021
45. Astrid-Lindgren-Schule 01.02.2024
46. Mauritzschule 01.02.2025
Trägerverein Dreifaltigkeitsschule e.V.
(1 OGS-Standort) 47. Dreifaltigkeitsschule 01.08.2009
LITERATUR-
VERZEICHNIS
KAPITEL 10
Foto: envato elements
140 // KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN // 141
10. LITERATURVERZEICHNIS 11. IMPRESSUM
Literatur:
Auswertungsbericht
zur Kinder- und
Jugendbefragung
in der Stadt Münster
Stadt Münster (2026): Jahres-Statistik der
Stadt Münster – Bevölkerung, Abgerufen am
26.03.2026 von
https://www.stadt-muenster.de/stadtentwicklung/
zahlen-daten-fakten
Stadt Münster (2026): Aktionsplan- LSBTIQ-
Münster-2025, Abgerufen am 15.05.2026 von
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_up -
load/stadt-muenster/17_gleichstellung/pdf/
ab_Otober_2023/Web_Aktionsplan-LSBTIQ-Muens -
ter-2025.pdf
Landesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile
Jugendarbeit NRW e.V.: Fachliche Leitlinien für
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW,
https://www.streetwork-nrw.de/wp-content/up -
loads/2025/03/LAG_Broschuere_Leitlinien-Street-
work_PH2.pdf,
Abgerufen am 23.04.2026
Kinder- und Jugendtreff Bonni:
Was wir tun, tun nur wir. YouTube.
https://www.youtube.com/watch?v=Q7wytdVJeEc
Abgerufen am 23.04.2026
Herausgeberin
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Redaktion
• Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
• Abteilung Controlling und zentraler Service
• Stabsstellen Fachcontrolling/Jugendhilfeplanung/Bildungsplanung/-steuerung
• Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
• Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe
der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
• Jugendverbände der Stadt Münster
• Jugendrat der Stadt Münster
• Arbeitsgemeinschaft JIPA
Ansprechpersonen
Bernhard Paschert, Abteilung Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Nadja Rengshausen, Stabsstelle Fachcontrolling/Jugendhilfeplanung
Silke Thesing, Stabsstelle Jugendhilfeplanung/Bildungsplanung/-steuerung
Maike Ingenfeld, Fachstelle Jugendförderung
Hanna Böhm, Fachstelle Jugendförderung
Lukas Färber, Fachstelle Jugendförderung
Kerstin Brander, Fachstelle Jugendförderung
Heike Nees, Fachstelle Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe an Schulen
Claudia Brörmann, Fachstelle Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe an Schulen
Edgar Brey, Fachstelle Schulsozialarbeit
Karin Schild, Fachstelle Offene Ganztagsschulen (OGS)
Janina Billis, Fachstelle Offene Ganztagsschulen (OGS)
Georg Piepel, Fachstelle Drogenberatung
Heinz-Albert van Dornick, Fachstelle Offene Kinder- und Jugendarbeit Mitte
Jochen Detering, Team Verwaltung
Lena Rehring, Abteilung Controlling und zentraler Service
Design
HEIDER DESIGN, Münster
Foto Titelbild:
Stadt Münster, Britta Roski
September 2026
Internetquellen:
A-R-0023-2025
3671 Zeichen
Ratsantrag Münster, 12.05.2025 Wir schaffen Räume für junge Menschen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der Gruppenarbeit in Münster wird evaluiert und weiterentwickelt. 2. Aufgrund der sich verändernden Bedarfe und Freizeitverhalten von jungen Menschen sollen bei den Berechnungen der Personalstruktur folgende Faktoren ihre Berücksichtig finden: Entwicklungen im Schulsystem und OGS Neujustierung des Einzugsbereichs von Schule und Jugendarbeit Stärkere Verbindung zwischen Schulsozialarbeit und Jugendhilfe Outdoor-Points als neue Orte für die Kinder- und Jugendarbeit Besonderer Fokus auf Sozialräume in den einzelnen Stadtteilen Der Inklusionsgedanke der inklusiven Jugendhilfe nach SGB VIII 3. Ziel ist es, die Ergebnisse der Evaluation und Weiterentwicklung hinsichtlich der inhaltlichen und personellen Ausgestaltung in die Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendförderplans einfließen zu lassen. 4. Die Jugendlichen werden bei der Entwicklung der Räume miteinbezogen (z.B. in Form von Workshops). Begründung: Die aktuelle Grundlage für die Bemessung der aufsuchenden und offenen Kinder -und Jugendarbeit bildet die Vorlage 886/2017 „Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der Gruppenarbeit in Münster“. Anhand der aktuellen Zahlen und weiteren relevanten Faktoren soll die offene Kinder- und Jugendarbeit, die aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit bedarfsorientiert und sozialraumorientiert geprüft, ggfls. bedarfsgerecht neu gewichtet und verteilt werden. Mit den Veränderungen in der Gesellschaft sind auch die Lebensrealitäten und Bedürfnisse der Jugendlichen einem Wandel unterzogen. Neue Technologien, Digitalisierung, Mobilität, soziale Medien aber auch der Einfluss von sozialen Ungleichheiten wirken sich auf das Leben junger Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2025 Menschen aus. Die Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit ist aus mehreren Gründen essenziell. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung und Förderung junger Menschen in ihrer sozialen, persönlichen und beruflichen Entwicklung. Durch gezielte Maßnahmen und Angebote können Jugendliche gestärkt in ihren Lebensräumen abgeholt werden. Durch die ständige Verfügbarkeit mobiler Kommunikation hat sich das Freizeitverhalten hin zu mehr Flexibilität und Spontanität entwickelt. Jugendliche verabreden sich kurzfristiger und nutzen digitale Messenger-Apps, um Treffen zu organisieren oder sich über ihre Pläne abzustimmen. Dies führt dazu, dass neben den langfristigen oder regelmäßigen Freizeitaktivitäten wie etwa Vereinstreffen oder bestimmte feste Jugendgruppen-Angebote genutzt werden, zunehmend auch spontane und flexible Angebote auch als „Outdoor-Points“ im Vordergrund stehen. Auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Grundschule, OGS und Offener Arbeit erfordert eine neue Gesamtbetrachtung. Die Fragen von Kooperationsstrukturen, veränderten Zielgruppen und den Erwartungen der unterschiedlichen Akteure sowie ihrer Rollen müssen thematisiert werden. Jugendarbeit stellt damit eine Erweiterung der traditionellen Schullandschaft dar, in Richtung einer Bildungslandschaft, die von den Schulstandorten ausgehend auch weitere Bildungsorte mit einbezieht. gez. Stefan Weber gez. Leon Herbstmann gez. Lia Kirsch und Fraktion und Fraktion und Fraktion gez. Jörg Berens und Fraktion gez. Helene Goldbeck und Gruppe
Rückblick 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
75356 Zeichen
Anlage 2: Rückblick Förderplan 2021–2025
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Rückblick 4. Münsteraner Kinder-
und Jugendförderplan 2021–2025
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
1
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: –
Ziel: Förderung der Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachkräften Nr.: 3.1
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Kinder,
Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Fachkräfte inklusive
Bereitstellung von finanziellen Mitteln prüfen.
b. Ein stadtweites Konzept zur Medienkompetenzförderung erarbeiten.
c. Vernetzungs-, Austausch- und Qualifizierungstreffen zu Themen der
Digitalisierung ausbauen.
d. Informationsmaterialien für Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte
und Fachkräfte stetig aktualisieren.
e. Medienscouts im Rahmen des Projektes „Medienscouts NRW“ unter der
Projektleitung der Landesmedienanstalt NRW ausbilden.
a. Videoworkshops für Multiplikator*innen und Vorträge zur Medienerziehung
finden jährlich statt. Von 2023–2025 stehen 60.000 Euro zum Ausbau der
digitalen Infrastruktur und zur Förderung der Medienkompetenz in der
Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zur Verfügung
(V0280/2022).
b. Das Konzept für „Kinderpädagogik und digitale Medien“ liegt vor.
c. Eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“ hat sich aus der
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII gebildet.
Im Jahr 2022 hat ein Qualitätszirkel für die Fachkräfte der offenen Kinder-
und Jugendarbeit stattgefunden mit dem Titel „Fachthema Digitalisierung –
Auf dem Weg zum Medienkonzept.“
d. Infomaterialien werden stetig aktualisiert und sind im Jugendinformations-
und -bildungszentrum erhältlich.
e. Das Projekt ist jährlich weiterhin aktiv in der Durchführung.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.1 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
2
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: –
Ziel: Ausbau der digitalen Infrastruktur für die Leistungsfelder
Nr.: 3.2
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für digitale Angebote (Ausstattung und
Personaleinsatz) überprüfen.
b. Einen Strategieplan zur Umsetzung und strukturellen Verankerung der
Digitalisierung in den Leistungsfeldern nachhaltig aufstellen.
c. Stadtweite, digitale Anwendungen und Regularien für den sicheren
Sozialdatenaustausch schaffen.
d. Den Zugang zu Messenger-Diensten sichern und für Kompatibilität der
digitalen Anwendungen auf Institutionsebene werben.
a. Mit der Vorlage V/0280/2022 wurden finanzielle Mittel bereitgestellt.
Beantragt wurden vorrangig Mittel für digitale Ausstattungen und vereinzelt
auch für die Durchführung von pädagogischen Projekten. Die Förderung ist
2025 ausgelaufen.
b. Es wurde eine Bestandsanalyse zur Digitalisierung in den Leistungsfeldern
durchgeführt. Das Fachthema Digitalisierung ist im Wirksamkeitsdialog und
den Jahrgesprächen mit den Fachkräften strukturell verankert. Im
Sachbericht der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit wird seit 2025 abgefragt, ob die Angebote digital, analog
oder hybrid durchgeführt werden.
c. Eine Überprüfung der Maßnahme in Bezug auf die aktuelle Bedarfslage und
Aktualität wurde durchgeführt.
d. Die Maßnahme wird trägerbezogen durchgeführt.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.2 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
3
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Digitalisierung Produktnummer: –
Ziel: Etablierung und Weiterentwicklung von medienpädagogischen Angeboten Nr.: 3.3
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Fachliche Standards im Hinblick auf die medienpädagogischen Angebote und
deren Ausstattung entwickeln.
b. Die medienpädagogischen Angebote zielgruppenorientiert
sichern und weiterentwickeln.
c. Die Verzahnung und Vernetzung im digitalen Raum eines
Sozialraumes weiterentwickeln.
d. Erreichbarkeiten und niedrigschwellige Zugänge in Bezug
auf digitale Ausgestaltungen (Homepages, Online-Zugänge,
Erreichbarkeit via WhatsApp/Messenger-Dienste, Videoberatung etc.)
überprüfen und anpassen.
e. Teilhabe junger Menschen mit Besonderheiten an digitaler
Kommunikation ermöglichen.
a. Eine Bestands- und Bedarfsanalyse zum Thema medienpädagogische
Angebote und deren Ausstattung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde durchgeführt. Fachliche
Standards sind noch nicht entwickelt worden.
b. Die medienpädagogischen Angebote werden jährlich zielgruppenorientiert
geprüft und bei Bedarf angepasst.
c. Netzwerktreffen „Digitale Kinder- und Jugendarbeit“ der freien Träger fanden
bis 2022 regelmäßig statt. Derzeit finden keine Netzwerktreffen mehr statt.
d. Die finanzielle Förderung ist durch die Vorlage V/0280/2022 gesichert. Die
Umsetzung erfolgt nach trägerbezogenen IT-Maßgaben.
e. Die Träger SeHT und NetzStecker der Lebenshilfe Münster setzen diese
Maßnahme bereits um. Das Jib ist am Netzwerk „Inklusion mit Medien“
beteiligt. Die Einrichtungen werden u. a. bei der inklusiveren Ausrichtung
ihrer Homepages beraten.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.3 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
4
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Gender Produktnummer: –
Ziel: Förderung und Akzeptanz für Gleichstellung aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen
Nr.: 3.4
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Angebotsstrukturen mit reflexivem Genderansatz/Genderpädagogik
bedarfsgerecht ausgestalten.
b. Besetzungen von Personalstellen hinsichtlich der Vielfalt der
Gesellschaft überprüfen.
c. Regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte zu den
Themen Gendersensibilität und Intersektionalität vorhalten.
d. Leistungsvereinbarungen, Konzepte und Kampagnen hinsichtlich der
Gleichwertigkeit von Kindern und Jugendlichen überprüfen und daraus
differenzierte Angebote geschlechtlicher und sexueller Vielfalt entwickeln.
e. Kooperations- und Netzwerkstrukturen prüfen.
a. Alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und alle Angebote
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit erbringen Angebote der
Genderpädagogik.
b. In größeren Einrichtungen wird eine vielfältige Besetzung von
Personalstellen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit / aufsuchenden
Jugendsozialarbeit weitgehend umgesetzt. Ausschreibungen sind
dementsprechend angepasst.
c. Der Genderfachtag (Gender und Queerness in der Kinder- und Jugendarbeit)
für alle Fachkräfte der freien Träger und des öffentlichen Trägers hat im Jahr
2022 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster, dem Amt für
Gleichstellung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
stattgefunden.
d. In Ergänzung fanden ein stadtweiter Qualitätszirkel und eine pädagogische
Konferenz für die städtischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit zum Thema „Gender“ statt. Darüber hinaus hat sich der
Arbeitskreis Streetwork sowie das Team der Kinder- und Jugendförderung
zum Thema „Gender“ weitergebildet.
e. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nahm an einer Arbeitsgruppe
des Amtes für Gleichstellung teil, um ein nichtbinäres Angebot zum Girls‘ und
Boys‘ Day für Münster zu entwickeln. Zudem hat die Arbeitsgruppe die
Berichtsvorlage V/0289/2023 zum Thema klischeefreie und
diversitätssensible Lebens- und Berufsplanung erstellt.
f. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen wurden geprüft und angepasst.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 3.4 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
5
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Inklusion Produktnummer: –0602
/0603
Ziel: Weiterentwicklung und Ausbau barrierefreier Angebote und von Inklusion Nr.: 3.5
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das Angebotsspektrum der inklusiven Ferienangebote für Kinder und
Jugendliche evaluieren und ggf. erweitern.
b. Qualitätsstandards zur Förderung inklusiver Angebote in Einrichtungen und
Angeboten für Kinder und Jugendliche entwickeln.
c. Den Bedarf der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und deren
Eltern/Erziehungsberechtigten auf die bestehenden Angebote, u. a. in
Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB), erheben.
d. Die spezialisierten Angebote den Bedarfen entsprechend für Kinder und
Jugendliche mit Beeinträchtigung vorhalten.
e. Die Leistungsvereinbarungen auf die strukturelle Berücksichtigung des
Themas „Inklusion“ und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigung prüfen und ggf. nachbessern.
f. Die Fachkräfte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit individuellen
Beeinträchtigungen qualifizieren.
g. Das Soziale Lernen sowie pädagogische Konzepte für alle Leistungsfelder in
klarer und leichter Sprache weiterentwickeln.
h. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im
Bereich Angebote für junge Menschen mit Beeinträchtigungen erarbeiten und
etablieren.
i. Die Kooperationsstrukturen zu den Angeboten anderer
Rechtsbereiche/Rechtskreise prüfen.
a. Das Angebotsspektrum ist erhoben. Es gibt einzelne inklusive Angebote von
Trägern der Behindertenhilfe. Grundsätzlich wird eine inklusive Betreuung in
den außerschulischen Ferienangeboten in Münster durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien gefördert, um wohnortnahe Betreuung zu
ermöglichen.
b. –
c. –
d. Die spezialisierten Angebote werden weiterhin vorgehalten und gefördert.
e. Die Leistungsbeschreibungen wurden entsprechend aktualisiert und
nachgebessert.
f. Die Lebenshilfe Münster hat einrichtungsbezogene Fortbildungen für die
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten und
unterstützt bei der Überprüfung von Barrieren.
g. –
h. –
i. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.5 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
6
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Inklusion Produktnummer: –
Ziel: Finanzielle Absicherung der barrierefreien Angebote und von Inklusion Nr.: 3.6
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Angebote zur
Gewährleistung einer gelingenden Inklusion prüfen.
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der
Umsetzung von Inklusion überprüfen
a. –
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurden unter
Einbeziehung verschiedener Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit,
der Jugendverbandsarbeit, der Sportjugend und Trägern der Behindertenhilfe
im Jahr 2021 gemeinsam geprüft und überarbeitet. Mit der Beschlussvorlage
V/0503/2021 wurde insbesondere im Bereich der Inklusion eine
Verbesserung für die finanzielle Ausgestaltung von inklusiven Angeboten
geschaffen. Ebenfalls wurde ein neuer Förderpunkt „Inklusionsförderung in
der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ zur Förderung von inklusiven
Angeboten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit –
außerhalb von Ferienprogrammen und ganztägiger Ferienbetreuung –
aufgegriffen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.6 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
7
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen Produktnummer: –
Ziel: Weiterentwicklung des präventiven Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 3.7
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Den Bestand an präventiven Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben.
b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter
Kinder- und Jugendschutzkonzepte mit den Akteuren entwickeln und
implementieren.
c. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „präventiver
Schutz von Kindern und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen
Fördermöglichkeiten prüfen.
d. Die Kooperationsstrukturen prüfen und enger verzahnen.
e. Handlungs-, Maßnahmenkonzepte sowie Förderprogramme der
Landesregierung NRW und der Bundesregierung einbinden.
f. Pädagogische Konzepte und Angebote richten sich an den Kinderrechten
(Förderung, Beteiligung und Schutz) aus.
g. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema „Stärkung
der Kinder und Jugendlichen“ erheben und die finanziellen
Fördermöglichkeiten prüfen.
h. Den Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten erheben und die
Unterstützung von Erstellung jener Schutzkonzepte bei Vereinen und
Verbänden der Jugendarbeit prüfen.
a. Die Erhebung erfolgte im Jahr 2021. Die Träger der freien und öffentlichen
Jugendhilfe, die Angebote gem. § 11–14 SGB VIII anbieten, hatten die
Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes (IRSK)
mindestens begonnen bzw. bereits abgeschlossen. Der abschließende Stand
wurde im Jahr 2025 nicht mehr erhoben.
b. Stadtweite Kriterien zur Erstellung präventiver und beteiligungsorientierter
institutioneller Rechte- und Schutzkonzepte wurden mit den Trägern der
freien Jugendhilfe für die Leistungen gem. §§ 11, 12, 13, 13a, 14 SGB VIII
erarbeitet, insbesondere die Bestandteile und deren Ausgestaltung wurden
bestimmt.
c. Fortbildungen und Beratung zur Erstellung von institutionellen Rechte- und
Schutzkonzepten für Träger der freien Jugendhilfe bietet seit 2022 die
Regionalstelle der Landesfachstelle Prävention sexualisierter Gewalt im
Regierungsbezirk Münster an.
d. Durch das gemeinsame Qualifizierungsprogramm von 2022 bis 2023 und die
gemeinsame Erarbeitung von stadtweiten Kriterien zur Erstellung von IRSK
sind die Kooperationsbeziehungen gestärkt worden.
e. Finanzielle Mittel des „Landesprogramm Wertevermittlung,
Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die
Jugendhilfe“ wurden für das Qualifizierungsprogramm der freien Träger zur
Erstellung eines institutionellen Rechte- und Schutzkonzeptes in den Jahren
2022, 2023 und 2024 eingesetzt. Einige freie Träger haben zur eigenen
Qualifizierung Landesmittel erhalten.
f. Das Qualifizierungsprogramm sowie die Erstellung einer Risiko- und
Potenzialanalyse zur eigenen Einrichtung wurden von den freien Trägern und
dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unter Beteiligung von jungen
Menschen umgesetzt. Nun bedarf es einer Weiterführung der pädagogischen
Konzepte entlang der Kinderrechte – zumal dies in der Praxis bereits gelebt
wird. Diese Maßnahme wird daher im 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplan 2026–2030 übernommen.
g. Für den Bedarf zur Begegnung von reproduzierter Diskriminierung unter
jungen Menschen wird mit Landesmitteln „GemeinsamMehrwert“ eine
dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/24 angeboten.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
8
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
h. Der Stand von Kinder- und Jugendschutzkonzepten der Jugendverbände
wurde im Jahr 2022 erhoben. In Kooperation mit dem Stadtjugendring
Münster e.V. wurden 2023/24 Qualifizierungsveranstaltungen zum Thema
IRSK für Jugendverbände angeboten. 2025 wurden gemeinsam mit den
Jugendverbänden Münsteraner Qualitätsmerkmale für ein IRSK in der
Jugendverbandsarbeit entwickelt.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Fachthema: Schutz von Kindern und Jugendlichen Produktnummer: –
Ziel: Sicherung der Prozesse und Strukturen zur Gefährdungseinschätzung gem. § 8a, 8b SGB VIII Nr.: 3.8
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Vereinbarungen gem. § 8a SGB VIII prüfen und ggf.
weiterentwickeln.
b. Die Fortbildungsbedarfe der Fachkräfte zum Thema
„Umsetzung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“
erheben und die finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen.
c. Die Kooperationsstrukturen der Fachleute in Kinderschutzfragen unter
Einbeziehung des Fachdienst Kinderschutz prüfen und enger verzahnen.
a. Die Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB
VIII wurden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien weiterentwickelt.
Die überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4) SGB VIII sollen im Jahr
2026 mit den Trägern der freien Jugendhilfe abgeschlossen werden.
b. Im Zuge der abzuschließenden überarbeiteten Vereinbarungen gem. § 8a (4)
SGB VIII bietet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den
Fachkräften der Träger der freien Jugendhilfe kostenfreie Online-Schulungen
zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Jahr 2025 an.
c. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat ein Netzwerk zur
interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 9
Landeskinderschutzgesetz NRW gebildet.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 3.7 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
10
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von ehrenamtlichen und nicht-hauptamtlichen Strukturen in der offenen Kinder- und
Jugendarbeit
Nr.: 4.1
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von ehrenamtlichen/nicht-hauptamtlichen
Mitarbeitenden überprüfen und weiterentwickeln.
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln.
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen,
Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen.
a. In Abstimmung mit den freien Trägern wurde die angespannte
Personalsituation in den Einrichtungen und die Gewinnung von neuen nicht-
hauptamtlichen Mitarbeitenden für die offene Kinder- und Jugendarbeit
thematisiert und eine stadtweite Post- und Plakatkampagne, inklusive Social
Media, zur Personalgewinnung entwickelt und umgesetzt.
b. –
c. Auftaktgespräche mit der FH Münster / Fachbereich Sozialwesen und der
KatHO-NRW / Abteilung Münster haben stattgefunden. Ziel ist es, die offene
Kinder- und Jugendarbeit wieder präsenter an den Hochschulen zu
platzieren. Lehrkooperationen erfolgen regelmäßig, auch in Kooperation mit
freien Trägern. Eine Präsenz bei Fachtagen und Messen ist erfolgt.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.1 sind teilweise ungesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
11
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Nr.: 4.2
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Einrichtung (Fachkräftegebot)
überprüfen.
b. Eingruppierungskriterien für die Leitungsfunktionen definieren.
c. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nichthauptamtlichen
Mitarbeitenden entwickeln.
d. Die Förderkriterien und Standards für die Betriebskostenförderung anpassen.
e. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen.
a. –
b. –
c. –
d. Eine Projektgruppe der Unterarbeitsgruppe 3 nach § 78 SGB VIII beschäftigt
sich mit der Thematik.
e. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer
Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei
werden alle Förderpositionen in den Blick genommen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.2 sind teilweise umgesetzt.
Die Umsetzung der Maßnahmen zum Ziel 4.2 stehen in Abhängigkeit zu den stadtweiten Entwicklungen zur
Zuschussvergabe (Vorlage V0503/2022, V/0503/2022/1, V/0503/2022/2).
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
12
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen bzw. stadtweiten Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Nr.: 4.3
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Themenbezogene Netzwerke installieren.
b. Kooperationsstrukturen mit Schulen und Sportvereinen im Stadtteil
intensivieren.
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Kinder- und Jugendhilfe
im Stadtteil optimieren.
a. Themenbezogene Netzwerke werden bedarfsgerecht installiert. Im Rahmen
des Wirksamkeitsdialogs wurde im Jahr 2025 das Netzwerk offene Kinder-
und Jugendarbeit installiert, um einen inhaltlichen Austausch der Fachkräfte
der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen.
b. Es wurden zwei Etatanträge für stadtteilorientierte Sportangebote bewilligt,
die gezielt die Kooperation zwischen Sportvereinen und der offenen Kinder-
und Jugendarbeit fördern. Im Rahmen des OGS-Rechtsanspruchs haben
stadtteilbezogene Netzwerktreffen zum Austausch mit Schulen,
Sportvereinen und der offenen Kinder- und Jugendarbeit stattgefunden
(siehe Maßnahme c).
c. In den Stadtteilen werden regelmäßig die Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit und hier insbesondere die Ferienangebote abgestimmt. Durch
eine Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wurde die
Schnittstelle zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der offenen
Ganztagsschule noch einmal in Bezug auf Kooperationsstrukturen im
Stadtteil/Sozialraum geprüft und ausgebaut.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.3 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
13
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und Sicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach
§ 79 a SGB VIII
Nr.: 4.4
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.
b. Ein stadtweites Aufgabenprofil der offenen Kinder- und Jugendarbeit
erarbeiten.
a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII
wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in
einer Projektgruppe der Unterarbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und
verabschiedet. Die Fachthemen des Förderplans wurden im Berichtswesen
ergänzt. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und Landesstatistik in
den Sachbericht mitaufgenommen.
b. Im Rahmen eines Qualitätszirkels wurde zum Thema „Sichtbarkeit der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit“
gearbeitet. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster unter
dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie auch
stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden
Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand
eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B-
Side statt.
c. Ebenfalls haben die Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit
gemeinsam Leitprinzipien erarbeitet, die ebenfalls in der
Unterarbeitsgemeinschaft 3 verabschiedet wurden.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.4 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
14
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.5
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder-
und Jugendarbeit weiterentwickeln und überprüfen.
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und anpassen.
a. Kontinuierlich werden die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand
der aktuellen Zahlen fortgeschrieben. Im Jahr 2025 wurde in Abstimmung mit
den freien Trägern das Indikatoren-Tableau zur Verteilung der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur
Neuberechnung für den Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030
überarbeitet und angepasst.
b. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In
Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die
Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert.
Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.5 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
15
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offenen Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Stärkung und Ausbau der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Nr.: 4.6
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Qualitätsmerkmale von Partizipation anhand der Kriterien des
Grundlagenpapiers der Arbeitsgemeinschaft 2
nach § 78 SGB VIII in der offenen Kinder- und Jugendarbeit überprüfen und
konzeptionell weiterentwickeln.
a. –
Gesamtfazit: Die Maßnahme zum Ziel 4.6 ist nicht umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
16
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Ausbau von bedarfsgerechten Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche Nr.: 4.7
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Konzepte für bedarfsgerechte Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum
entwickeln.
b. Die Gestaltung von Ferienangeboten strukturell anpassen (Prüfung der
Mindeststandards).
c. Die finanziellen Ressourcen für Ferienangebote überprüfen.
a. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hält vielfältige, bedarfsgerechte
Ferienangebote im Stadtteil/Sozialraum vor. In Absprache mit der Offenen
Ganztagsschule unterstützt die offene Kinder- und Jugendarbeit, den OGS-
Rechtsanspruch bezüglich der Ferienangebote umzusetzen.
b. Die einheitlichen Mindeststandards wurden geprüft. Diese sind aufgrund der
veränderten Ferienbetreuungsstrukturen in den Offenen Ganztagsschulen
veraltet. Eine strukturelle Anpassung gemeinsam mit den freien Trägern ist in
Bearbeitung.
c. Die finanzielle Ausstattung ist aktuell ausreichend.
Gesamtfazit:
Alle Maßnahmen zum Ziel 4.7 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
17
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Ausbau der Schnittstelle zur Offenen Ganztagsschule Nr.: 4.8
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Netzwerk- und Kooperationsstrukturen zwischen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und den Fachberatungen der Offenen Ganztagsschulen
ausbauen.
b. Die offene Kinder- und Jugendarbeit am Ausbau der erweiterten
Betreuungszeiten beteiligen.
a. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit allen Akteuren statt. In „Tandems“
hat das Team Kinder- und Jugendförderung gemeinsam mit dem Fachdienst
Offene Ganztagsschulen einen Fahrplan zur gemeinsamen Abstimmung der
Ferienbetreuung im Sozialraum entwickelt.
b. Erweiterte Betreuungszeiten finden z. T. an den Standorten statt, wo die
Kinder und Jugendeinrichtung in unmittelbarer Nähe zur Grundschule liegt.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.8 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
18
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendrat Produktnummer: 060201
Ziel: Überprüfung der Rahmenbedingungen des Jugendrats als Gremium Nr.: 4.9
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die organisatorische Anbindung der hauptamtlichen Personalstelle prüfen.
b. Aufgaben und Umfang des Arbeitsplatzes der hauptamtlichen Personalstelle
prüfen.
c. Ein Rederecht im Rat prüfen.
d. Die Altersstruktur des Jugendrats überprüfen.
e. Ein beteiligungsorientiertes Konzept für die Jugendratswahl gemeinsam mit
den Schnittstellen entwickeln.
f. Das Budget für die pädagogische Arbeit überprüfen.
g. Bedarf an Räumlichkeiten für den Jugendrat prüfen.
a. Anfang 2022 wurde die Fachkraftstelle zur Betreuung des Jugendrats in das
Team des Jugendinformations- und -bildungszentrums (jib) verlagert.
Aufgrund der Umstrukturierungen innerhalb des jib wird die zukünftige
organisatorische Anbindung im Jahr 2026 erneut geprüft.
b. Der Stellenumfang der pädagogischen Begleitung wurde im Rahmen einer
Anregung des Jugendrats (AJR/0003/2023), die eine Erhöhung auf 100 %
und eine Teilung in zwei Stellen gefordert hatte, geprüft und durch die
Verwaltung abgelehnt (Stellungnahme vom 16. Oktober 2023). Diese
Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan erneut benannt.
c. Ein Rederecht im Rat war bislang rechtlich nicht möglich. Mit der Änderung
der Gemeindeordnung für das Land NRW ergeben sich neue Anforderungen
und Möglichkeiten. So soll den Jugendvertretungen zukünftig ein Rede-,
Anhörungs- und Anregungsrecht eingeräumt werden. Diese Neuerung
befindet sich derzeit in Umsetzung.
d. Die Altersstruktur wurde überprüft. Der Jugendrat spricht sich mit einem
internen Beschluss vom 05. Juni 2023 für die Beibehaltung der Altersgrenzen
aus.
e. Die Wahlordnung zur Wahl des Jugendrates wurde unter Abstimmung mit
dem Jugendrat erarbeitet.
f. Das Budget des Jugendrats wurde ab dem Jahr 2024 auf 10.000 Euro erhöht.
g. Der Jugendrat nutzt aktuell die Räumlichkeiten des jib. Diese sind aufgrund
der Zugangsbarrieren aber nicht für den ganzen Jugendrat geeignet. Zudem
wird sich durch die Umstrukturierung des jib auch die Verfügbarkeit der
Räume ändern. Eine Prüfung ist aus diesem Grund sinnvoll und wird im 5.
Kinder- und Jugendförderplan aufgegriffen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.9 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
19
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendrat Produktnummer: 060201
Ziel: Entwicklung von Schnittstellen und Kooperationsstrukturen des Jugendrats Nr.: 4.10
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Austauschformate mit den kommunalpolitischen Gremien ausbauen und
verzahnen.
b. Einführung eines Mentoring-Programms prüfen.
c. Zusammenarbeit mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern
verstärken.
d. Landesweite Vernetzungsstrukturen zu anderen Jugendräten festigen.
e. Die öffentliche Verwaltung stärker für die Mitwirkungsrechte des Jugendrats
sensibilisieren.
a. Vertreter*innen des Jugendrats nehmen an den Sitzungen verschiedener
Ausschüsse teil. Etablierte Austauschformate gibt es darüber hinaus nicht.
b. Die Steuerungsgruppe des Jugendrats lehnt das Konzept eines Mentoring-
Programms ab, wünscht sich aber weiterhin eine personell breitere
Aufstellung der pädagogischen Begleitung.
c. Mit dem neuen Jugendrat sind Kontakte verloren gegangen. Ein engerer
Austausch mit den jugendpolitischen Sprecher*innen wird weiter angestrebt.
d. Der Jugendrat ist landes-, bundes,- und europaweit vernetzt. (z. B. im
Kinder- und Jugendrat NRW oder in der EUREGIO).
e. Der Jugendrat wird grundsätzlich an politischen Vorlagen aus
verschiedensten Ämtern beteiligt. Das Gremium sieht hier aber weiteren
Handlungsbedarf, insbesondere um echte Beteiligung in frühen Phasen der
Planungen zu ermöglichen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.10 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
20
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendrat Produktnummer: 060201
Ziel: Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts Nr.: 4.11
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das Konzept für die Arbeit im Jugendrat überprüfen und weiterentwickeln.
b. Einführungsworkshops zu Beginn der Amtszeit fest etablieren.
c. Pädagogische Gruppenangebote für den Jugendrat durchführen.
d. Ein jugendgerechtes Glossar der kommunalpolitischen Begrifflichkeiten
entwickeln.
a. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, dass jeder neu gewählte
Jugendrat selbst über seine Arbeitsweise, die flexibel angepasst werden
kann, entscheiden soll. Aus diesem Grunde wurde vom Beschluss eines
festen Konzepts abgesehen. Derzeit existieren projektorientierte
Arbeitsgruppen, die allen Kindern und Jugendlichen offenstehen und interne
Arbeitsgruppen, die der eigenen Organisation dienen. Mit der Evaluation der
konzeptionellen Arbeit ist der Vorstand betraut.
b. Zu Beginn der Amtszeit des neuen Jugendrats wurden im Juli 2024
Einführungsworkshops durchgeführt. Diese wurden positiv bewertet und sind
als jährlicher Workshoptag fest etabliert.
c. Der Jugendrat hat sich dafür ausgesprochen, pädagogische
Gruppenangebote in Abstimmung mit der pädagogischen Begleitung
bedarfsgerecht durchzuführen. Als regelmäßiges Format dient der jährliche
Workshoptag mit Raum für Teambuilding und andere Formate. Darüber
hinaus wurden z. B. internationale Fahrten und Fahrradtouren unternommen.
d. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.11 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
21
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendverbandsarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Strukturelle und finanzielle Absicherung der Jugendverbandsarbeit Nr.: 4.12
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Einrichtung einer hauptamtlichen Personalstelle für die
Interessenvertretung und die Vernetzung prüfen.
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit (Raumbedarfe, Fortbildungen, Materialien, etc.) stetig anpassen
und sichern sowie die strukturelle Förderung von Jugendverbänden, die auf
dem gesamten Stadtgebiet tätig sind, prüfen.
a. Der Etatantrag für eine Personalstelle für den Stadtjugendring ist ab Mitte
2023–2026 bewilligt worden. Der Jugendring hat ein Büro in der Alten
Dechanei bezogen. Programmmittel sind ebenfalls eingestellt.
b. Die Finanzausstattung über die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit wurde geprüft. Die Jugendverbände wurden bei der
budgetneutralen Anpassung dieser Förderrichtlinien beteiligt.
Diese Maßnahme wird im 5. Kinder- und Jugendförderplan
weiteraufgegriffen.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 4.12 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
22
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendverbandsarbeit Produktnummer: 060201
Ziel: Sicherung der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Träger und den ehrenamtlichen Strukturen Nr.: 4.13
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die bedarfsgerechten Formate zur Sicherstellung der
Kommunikationsstrukturen zwischen dem öffentlichen Träger und den
Jugendverbänden weiterentwickeln.
b. Beteiligungsmöglichkeiten bei gemeinsamen Aktionen und Kampagnen der
Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Weltkindertag, thx-Party, JuLeiCa)
sicherstellen.
c. Ein jugendgerechtes Glossar von Verwaltungsbegriffen erstellen.
a. Durch die Initiierung des Stadtjugendrings und der damit einhergehenden
strukturgeförderten Personalstelle ist eine Vernetzungsstruktur sichergestellt.
Die Jugendverbandsarbeit wird in allen Strukturen mitgedacht und ist
ebenfalls Mitglied der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII und
im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vertreten. Das
Jahresgespräch der Jugendverbände wird gemeinsam mit dem
Stadtjugendring gestaltet.
Antragstellung beim LWL (Entwicklung und Überprüfung von
Schutzkonzepten in der Jugendverbandsarbeit): Der öffentliche Träger und
der Stadtjugendring haben zusammen fünf Qualifizierungsveranstaltungen
zum Thema Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit organisiert.
Gemeinsam wurden Qualitätsmerkmale für Schutzkonzepte in der
Münsteraner Jugendverbandsarbeit erstellt und veröffentlicht.
b. Es findet eine gemeinsame Planung und Umsetzung von thx-
Veranstaltungen statt. Ebenso erfolgt eine Beteiligung bei der Überarbeitung
der Vergünstigungen im Rahmen der Jugendleitercard (JuLeiCa).
c. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 4.13 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
23
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung von nicht-Hauptamtlichen Strukturen in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.1
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Qualifizierung und Gewinnung von nicht-hauptamtlichen Mitarbeitenden
überprüfen und weiterentwickeln.
b. Einarbeitungskonzepte entwickeln.
c. Die Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Hochschulen,
Fachhochschulen, Ausbildungsinstitutionen etc. ausbauen.
a. Der gemeinsame Qualitätszirkel mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit im
ersten Quartal 2023 hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt, eine
Kampagne entwickelt und durchgeführt.
b. –
c. Siehe Maßnahme 4.1.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.1 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
24
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Finanzielle Absicherung der Trägerlandschaft in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Nr.: 5.2
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Einen Personalschlüssel bezüglich des Einsatzes von nicht-hauptamtlichen
Mitarbeitenden zur personellen Unterstützung der hauptamtlichen Fachkräfte
entwickeln.
b. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich der
Förderposition „Fortbildungen“ überprüfen.
c. Den Mindeststandard an Personalstellen pro Angebot (Fachkräfteangebot)
überprüfen.
a. –
b. Die Richtlinien werden in Gänze neu überarbeitet, gemeinsam mit einer
Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 SGB VIII. Hierbei
werden alle Förderpositionen in den Blick genommen.
c. Die Zuwendungen für freie Träger werden derzeit in einer
ämterübergreifenden Arbeitsgruppe grundständig überarbeitet. Siehe auch
Vorlage V0503/2022 E.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.2 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
25
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Entwicklung von stadtteilbezogenen Schnittstellen und Kooperationsstrukturen in der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit
Nr.: 5.3
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Fachtage und Austauschformate in Kooperation mit dem Jobcenter, der
Drogenhilfe und weiteren Fachdiensten ausbauen und festigen.
b. Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf Raumressourcen mit der offenen
Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum abschließen.
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen der Jugendhilfe im Stadtteil
optimieren.
a. Gemeinsame Sitzungen mit dem Jobcenter zum § 16h SGB II und weiteren
Akteuren finden nach Bedarf statt. Im Rahmen des Arbeitskreises Streetwork
werden diese Themen ebenfalls mitaufgegriffen und bearbeitet.
b. Die aufsuchende Jugendsozialarbeit nutzt die Räumlichkeiten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit sozialraumbezogen und nach Bedarf. Schriftliche
Kooperationsvereinbarungen liegen hierbei in der Regel nicht vor.
c. Die Strukturen zu den Schnittstelleninstitutionen werden anlassbezogen
intensiviert.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.3 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
26
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und -sicherung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen
Gruppenarbeit nach § 79a SGB VIII
Nr.: 5.4
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Instrumente des Qualitätsentwicklungs- und -sicherungssystems
(Wirksamkeitsdialog) prüfen, überarbeiten und erweitern.
b. Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit überprüfen.
c. Ein stadtweites Aufgabenprofil der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
erarbeiten.
a. Die Überprüfung der Arbeitsgemeinschaftsstrukturen nach § 78 SGB VIII
wurde Ende 2023 abgeschlossen. Der Wirksamkeitsdialog der offenen
Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit wurde in
einer Projektgruppe der Unter-Arbeitsgemeinschaft 3 überarbeitet und
verabschiedet. Ebenfalls wurden Themen aus der Bundes- und
Landesstatistik mit in den Sachbericht aufgenommen.
b. Die soziale Gruppenarbeit wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierungen
im Jahr 2025 auf drei Angebote reduziert. Seit 2025 wird einmal jährlich ein
„Qualitätszirkel“ der sozialen Gruppenarbeit durchgeführt (gemeinsam mit
Jugendhilfe im Strafverfahren), um die stadtweite Struktur regelmäßig zu
überprüfen und gegebenenfalls inhaltlich weiterzuentwickeln.
c. Ein Qualitätszirkel zum Thema „Aufgabenprofil der offenen Kinder- und
Jugendarbeit/ aufsuchender Jugendsozialarbeit“ hat im Jahr 2023
stattgefunden. Im Jahr 2024 gab es eine Sichtbarkeitswoche in Münster
unter dem Slogan „Was wir tun, tun nur wir!“ mit stadtweiten Aktionen wie
auch stadtteilbezogenen Veranstaltungen. Auch im Jahr 2025 wurden
Sichtbarkeitstage unter demselben Motto durchgeführt. Zum Abschluss fand
eine stadtweite Aktion mit Politik, Fachkräften und der Zielgruppe in der B-
Side statt.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.4 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
27
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Weiterentwicklung der bedarfsgerechten Infrastruktur- und Angebotsplanung für Jugendliche in Münster Nr.: 5.5
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit weiterentwickeln und
überprüfen.
b. Qualitätsstandards in Bezug auf die Ausstattung der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit entwickeln.
c. Die Angebotsfelder und Angebotszeiten am Wochenende prüfen und
anpassen.
d. Die Zielgruppe in Bezug auf die Altersstruktur überprüfen.
e. Bedarfsgerechte Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen
sichern.
a. Kontinuierlich wird die Indikatoren gestützte Berechnung der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit anhand der
aktuellen Zahlen (Bevölkerung/SGBII/JGH-Zahlen) fortgeschrieben. Im Jahr
2025 wurde in Abstimmung mit den freien Trägern das Indikatoren-Tableau
zur Verteilung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden
Jugendsozialarbeit zur Neuberechnung für den Kinder- und
Jugendförderplan 2026–2030 überarbeitet und angepasst.
b. –
c. Die Öffnungs- und Angebotszeiten werden jährlich im Rahmen der
Jahresgespräche mit den freien Trägern der Jugendhilfe erhoben. In
Vorbereitung für den nächsten Kinder- und Jugendförderplan wurden die
Öffnungs- und Angebotsstunden in Form von Mindeststandards aktualisiert.
Ebenfalls werden die Öffnungstage und -zeiten am Wochenende angepasst.
d. Im Rahmen der Jahresgespräche hat eine Überprüfung der Altersstruktur
stattgefunden. Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept hat die
Altersstruktur ab 13 Jahren aufgegriffen.
e. Im Jahr 2025 hat eine Jugendbefragung stattgefunden.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.5 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Qualitätsentwicklung und -sicherung der freizeitpädagogischen Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche Nr.: 5.6
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das Berichtswesen überprüfen und anpassen.
b. Die Angebotsstrukturen gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder- und
Jugendarbeit analysieren.
c. Fachaustausch der Mitarbeitenden installieren.
d. Die Angebote im Sozialraum vernetzen.
e. Schulungsangebote für Mitarbeitende etablieren.
a. Das Berichtswesen wurde überprüft und angepasst.
b. –
c. Der stadtweite Fachaustausch wurde gemeinsam mit dem Sozialdienst zur
Unterbringung und Begleitung von Geflüchteten im Jahr 2023 durchgeführt.
Ein regelmäßiger, jährlicher Fachaustausch findet statt.
d. Die Einrichtungsleitungen der Sozialunterkünfte sind über die im Sozialraum
in Frage kommenden stadtteilorientierten Arbeitskreise informiert und
nehmen an den Sitzungen teil.
e. Es stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung, um Schulungsangebote
durchzuführen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.6 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungen für wohnungslose junge Menschen Nr.: 5.7
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Netzwerkstrukturen zu Wohnraumanbietenden aufbauen und
Kooperationseinrichtungen als Zugangsmöglichkeit nutzen.
b. Alternative Wohnformen für junge Wohnungslose und die Einrichtung eines
Kautionsfonds für junge Wohnungslose prüfen.
c. Mediationsangebote zur Erhaltung von Treffpunkten bzw.
Aufenthaltsmöglichkeiten im Innenstadtbereich ausbauen.
d. Die zielgruppenspezifischen Angebote prüfen und ggf. neu ausrichten.
a. Die Zusammenarbeit mit einzelnen Akteuren wurde intensiviert und führte
vereinzelt zu Vermittlungen in Wohnraum.
b. Die Einrichtung eines Kautionsfonds in Münster wurde geprüft. Sie ist als
nicht zielführend bewertet worden, da bei jungen Wohnungslosen in der
Regel die Kaution entweder über das Sozialamt oder das Jobcenter (§ 22
SGB II) übernommen wird. Das Thema „Junge Wohnungslose“ wird derzeit
im Rahmen der „Entwicklung eines ganzheitlichen gesamtstädtischen
Konzepts für die Neuausrichtung der Hilfen für Menschen in
Wohnungsnotlagen" in einer Unterarbeitsgruppe bearbeitet.
c. Der Kontakt zu Institutionen und zur Kaufmannschaft an informellen
Treffpunkten im Innenstadtbereich findet derzeit anlassbezogen statt. Die
Streetwork als Ansprechpartner ist bekannt. Es finden regelmäßig Mediation
zwischen den Szenen wie auch eine regelmäßige Abstimmung mit dem
Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei statt.
d. Das Angebot zur Job- und Wohnungssuche wurde von einem offenen
Angebot zu einem individuellen Einzelangebot zielgruppenorientiert
umgestaltet.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.7 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendberatung in der Drogenhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.8
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Jugendsuchtberatung im Angebotsspektrum der Drogenhilfe verankern
und profilieren.
b. Den systemischen Beratungsansatz in der Jugendsuchtberatung
fortschreiben.
c. Coaching-Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte ausbauen.
d. Digitale Zugangswege weiterentwickeln und festschreiben.
a. Die Jugendberatung hat sich zu einem eigenständigen Arbeitsbereich in der
Drogenhilfe entwickelt, was sich auch in der Anzahl der Neukontakte und der
Altersverteilung der Klientel widerspiegelt. Für die Beratung junger
Jugendlicher wurden pädagogische Standards entwickelt.
b. Der systemische Beratungsansatz in der Jugendberatung wurde konsequent
umgesetzt, Beratungen des Familiensystems bei Neukontakten forciert und
neue Methoden in der Beratung erprobt.
c. Das Gruppenangebot „Elterncoaching“ wurde bislang dreimal durchgeführt.
Methodisch-didaktische Bausteine aus dem Coaching wurden in die
Einzelfallberatung übertragen.
d. Der Einsatz von pädagogischen Handys in der Jugendberatung zum
Kontakthalten wurde eingeführt. Im Frühjahr 2025 wurde die vom Land NRW
geförderte, digitale Beratungsplattform „DigiSucht“ als weiterer Zugangsweg
in die Beratung eingeführt.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 5.8 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
31
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Ausbau von Netzwerkstrukturen mit Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe (Jugendsuchtberatung) Nr.: 5.9
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Kooperationsbezüge mit Einrichtungen der ambulanten und stationären
Jugendhilfe prüfen und ggf. systematisieren.
b. Kooperationsstrukturen mit der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
fortschreiben.
a. Die Durchführung verschiedener methodisch-didaktischer Schulungen für
Einrichtungen der erzieherischen Hilfen findet statt. Die Ausschreibung und
Durchführung der dreitägigen Fortbildung „MOVE“ mit dem Schwerpunkt
Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung hat im Jahr 2023 ebenfalls
stattgefunden. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ zum Umgang mit
Suchtmittelkonsum in der stationären Jugendhilfe wurde von Frühjahr bis
Herbst 2024 erfolgreich durchgeführt.
b. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.9 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
32
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Konzeptionierung und Umsetzung des ganzheitlichen Lernens von Diversität und Demokratie Nr.: 5.10
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die kontinuierlichen Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ausbauen
und strukturell absichern.
b. Den Bedarf an Fortbildungen zur Förderung von Sprachsensibilität/Abbau von
Sprachbarrieren/Antidiskriminierung erheben.
c. Den Anteil von Fachkräften mit internationalem Hintergrund
erhöhen.
a. Die bisher bestehenden Gruppenangebote werden beibehalten.
b. Zur Begegnung und zum Schutz vor Diskriminierung von jungen Menschen
wurde eine dreiteilige Fortbildung im Winter 2023/2024 mit Landesmitteln aus
dem Programm „GemeinsamMehrwert“ von der Fachstelle
Jugendsozialarbeit für Fachkräfte des Amtes sowie der Träger der freien
Jugendhilfe organisiert.
c. Die Erhöhung des Anteils von Fachkräften mit internationalem Hintergrund in
den Einrichtungen liegt in den jeweiligen Eigenverantwortungen der Träger.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.10 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
33
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Angeboten der spezifischen Jugendsozialarbeit Nr.: 5.11
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die sozialraumbezogenen, spezifischen Jugendsozialarbeitsangeboten prüfen
und ggf. etablieren.
b. Die räumliche Verortung von Angeboten spezifischer Jugendsozialarbeit in
den Sozialräumen (Schulen, Stadtteileinrichtungen, etc.) sichern.
a. Die spezifische Jugendsozialarbeit arbeitet sowohl sozialraumübergreifend
als auch in ihrem standortbedingten Sozialraum. Die Angebote stehen
jungen Menschen stadtweit zur Verfügung.
b. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.11 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
34
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit mit Eltern Erziehungsberechtigten in der spezifischen
Jugendsozialarbeit
Nr.: 5.12
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die niedrigschwelligen Angebote für Eltern/Erziehungsberechtigte (u. a.
Einbindung und proaktive Begleitung) prüfen und ggf. konzeptionell anpassen.
b. Die Angebote der Jugendsozialarbeit für Eltern/Erziehungsberechtigten analog
und digital bewerben.
c. Eine ämterübergreifende Begrüßungsmappe für Eltern/Erziehungsberechtigte
mit Informationen über (Jugendhilfe)-Angebote im Rahmen der
Einschulungsphase erstellen und versenden.
d. Einen ämterübergreifenden Brief für Eltern und Erziehungsberechtigte mit
Informationen zu Tipps und Hilfen am Übergang Grundschule –
weiterführende Schulen erstellen und versenden.
a. Es hat eine Angebotsprüfung und eine konzeptionelle Anpassung der
Angebote stattgefunden.
b. -
c. Es wurde davon abgesehen, Informationen in Druckform zu erstellen.
d. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat an der Broschüre des
Amtes für Schule und Weiterbildung „Förderung und Hilfe in Münster.
Informationen für Schulen“ mitgewirkt.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.12 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
35
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendsozialarbeit Produktnummer: 060301
Ziel: Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystems für die spezifische Jugendsozialarbeit gem. § 79a SGB VIII Nr.: 5.13
Maßnahmen:
Ergebnis 2023:
a. Leitziele für die spezifische Jugendsozialarbeit entwickeln.
b. Stadtweite Qualitätsstandards für die spezifischen Angebote der
Jugendsozialarbeit weiterentwickeln.
c. Die Qualitätsinstrumente Leistungsvereinbarungen, Qualitätszirkel,
Jahresgespräche mit Zielvereinbarungen prüfen und anpassen.
d. Ein Berichtswesen und Controlling Verfahren entwickeln und einführen.
a. –
b. –
c. –
d. Das Berichtswesen wurde zusammen mit den Trägern der freien Jugendhilfe
weiterentwickelt. Die Überarbeitung des Sachberichts orientiert sich an der
Qualitätsentwicklung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 5.13 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Bedarfsgerechte Verteilung und Ausstattung der kommunal finanzierten Schulsozialarbeit und der Förderinseln Nr.: 6.1
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Indikatoren basierte Verteilung im Spannungsfeld Personalkontinuität/
Verlängerung des Verteilerrhythmus und Bedarfsveränderungen prüfen und
weiterentwickeln.
b. Systematische Koordinationsstrukturen für das nicht-lehrende pädagogische
Personal ausbauen.
c. Raumressourcen für die Schulsozialarbeit und die Förderinseln prüfen und ggf.
ergänzende Bedarfe benennen.
d. Die finanzielle Förderung zur Ausstattung der digitalen Infrastruktur für die
Förderinseln prüfen.
a. Die Entwicklung von Indikatoren zur Verteilung der Schulsozialarbeit und die
Neuverteilung der Schulsozialarbeit ist politisch beschlossen worden; siehe
V/0007/2025. Die Umsetzung erfolgt nach Abstimmung mit den freien
Trägern und Schulen ab dem 1. Januar 2026.
b. Mit der Bildung der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe Jugendhilfe im
Rahmen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII wurde ein Gremium
zum Austausch zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
und den freien Trägern der Jugendhilfe in den Tätigkeitsfeldern geschaffen.
Weiterhin besteht dazu eine Steuerungsgruppe, um die Aktivitäten der
Schulsozialarbeit zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
und dem Amt für Schule und Weiterbildung abzustimmen. Zusätzlich wurde
eine Arbeitsgruppe innerhalb des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien zum fortlaufenden, regelmäßigen Austausch geschaffen.
c. Weitere Raumressourcen konnten für die Schulsozialarbeit und die
Förderinseln nicht gefunden werden. Das grundsätzliche Raumkonzept für
Grundschulneu-/umbauten gem. V/0238/2017/1 wurde seitdem nicht wieder
neu beschlossen.
d. Eine schriftliche Abfrage zur Notwendigkeit einer digitalen Infrastruktur für
Förderinseln wurde bei Trägern und Fachkräften durchgeführt. Sowohl
Träger als auch Fachkräfte sehen den Zugang zur digitalen Infrastruktur für
Fachkräfte der Förderinseln als zwingend notwendig. Dieses Thema soll mit
einer grundlegenden Entscheidung zum gesamtstädtischen
Zuschusswesen, Stichwort Sachkostenpauschale, beantwortet werden.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.1 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
37
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Weiterentwicklung des Produkts „Jugendhilfe an Schule“ Nr.: 6.2
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Qualitätsentwicklungssysteme für die Schulsozialarbeit und die
Förderinseln prüfen und weiter etablieren.
b. Qualitätsstandards für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit im Rahmen
eines kommunalen Gesamtkonzepts ämterübergreifend erarbeiten.
c. Qualitätsstandards zum sozialpädagogischen Anforderungsprofil „Jugendhilfe
an Schulen“ (Selbstverständnis, Methoden, Verfahren und Prozesse)
weiterentwickeln.
d. Die pädagogischen Konzepte (Neue Autorität, Reckahner Reflexionen zur
Ethik pädagogischer Beziehungen) einführen.
e. Das Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte in der kommunal finanzierten
Schulsozialarbeit weiterentwickeln.
f. Fortbildungskriterien/-standards entwickeln und in den
Leistungsvereinbarungen festschreiben.
g. Den Bereich „Jugendhilfe an Schulen“ in den Arbeitsgemeinschaften nach §
78 SGB VIII stärker verorten.
a. Das Berichtswesen und die Jahresgespräche für die Schulsozialarbeit
wurden zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den
Trägern der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Das Berichtswesen und die
Jahresgespräche für die Förderinseln wurden zusammen mit den Trägern
der freien Jugendhilfe weiterentwickelt. Die Überarbeitungen der
Sachberichte orientiert sich an der Qualitätsentwicklung des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien.
b. Verbindliche Qualitätsstandards zur kommunalen Schulsozialarbeit finden
sich in den Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit, die mit den
jeweiligen Schulen und freien Trägern abgeschlossen wurden und fortlaufend
aktualisiert werden. Weitere Beschreibungen von Qualitätsstandards sind in
der Leistungsvereinbarung für Schulsozialarbeit aufgenommen worden. Zu
den Qualitätsstandards siehe auch 6.2 c.
c. Ein Kompetenzprofil für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit wurde mit
dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Trägern der freien
Jugendhilfe erarbeitet. Es wurde in der Unter-Arbeitsgemeinschaft 5
Schulnahe Jugendhilfen gem. § 78 SGB VIII beschlossen.
d. Die Jugendhilfe, Sonderpädagogik und Lehrkräfte an der Kompass-Schule
haben die „Reckahner Reflexionen“ als Konzeptbaustein eingeführt. Die
Umsetzung in der Praxis wird stetig eingeübt sowie mit Supervision begleitet.
e. Ein Einarbeitungskonzept für die kommunal finanzierte Schulsozialarbeit
wurde zusammen mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und den
Trägern der freien Jugendhilfe erarbeitet. Das Einarbeitungskonzept ist sehr
umfangreich gestaltet worden und bietet auch Informationen für etablierte
Schulsozialarbeiter*innen. Die Informationen sind für alle Fachkräfte,
unabhängig davon, welchem Träger sie angehören, über das Internet
abrufbar.
f. –
g. Die stärkere Verortung der Jugendhilfe an Schulen ist mit der
„Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII“
(V/0145/2024) erfüllt worden. Die Unter-Arbeitsgemeinschaft 5 Schulnahe
Jugendhilfe gem. § 78 SGB VIII gibt es erstmalig seit 2024. In der Unter-
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
38
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Arbeitsgemeinschaft 5 sind verortet: Schulsozialarbeit, Offene
Ganztagsschulen, Förderinseln und weitere Jugendhilfen an Schulen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.2 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
39
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Qualitative Weiterentwicklung der Beratungs- und Vermittlungskompetenz innerhalb des Hilfesystems / der
Zuständigkeiten
Nr.: 6.3
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Standards zur Informations- und Vermittlungskompetenz von Fachkräften im
Bereich Jugendhilfe an Schulen erarbeiten.
b. Die Vernetzungsstrukturen der schulspezifischen Ansprechpartner aus den
Bereichen der Gesundheit, Schule, Jugendhilfe systematisieren.
c. Das Leistungsprofil „Jugendhilfe an Schulen“ in Ausbildung, Fortbildung und
Weiterbildung von Lehrkräften verankern.
a. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit der Arbeitsgemeinschaft Nord haben
Informationen zur Vermittlung an weitergehenden Unterstützungsangebote
gesammelt.
b. Die Vernetzungsstruktur ist implementiert und benötigt keine weitere
Systematisierung.
c. –
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.3 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
40
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Abbau von Schulabsentismus Nr.: 6.4
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Den im „Netzwerk Schulabsentismus“ und in der regionalen
Schulaufsichtskonferenz „abgestimmten Handlungsleitfaden bei
Schulabsentismus“ etablieren.
b. Die fachliche Zusammenarbeit der Fachberatung Schulverweigerung mit den
Fachkräften der Schulsozialarbeit weiterentwickeln.
c. Ein kontinuierliches Monitoring (Daten zu Schulformwechseln, zu
Schulformempfehlungen, Bußgeldverfahren, Schulabsentismus) aufbauen,
fachlich analysieren und operativ umsetzen.
d. Ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit Schulabsentismus
ämterübergreifend entwickeln.
a. Der Handlungsleitfaden wurde im Jahr 2022 marginal verändert. Inhalte und
Verfahren wurden in den Arbeitskreisen der Schulsozialarbeit vorgestellt. Der
Handlungsleitfaden und der Angebotsflyer Fachberatung bei
Schulverweigerung ist an alle Schulen übermittelt worden.
b. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Befragungen der Fachkräfte in der
Schulsozialarbeit sowie einem Workshop wurde die fachliche
Zusammenarbeit weiterentwickelt.
c. –
d. Der Rat der Stadt Münster hat mit Wirkung zum 1. August 2023 die
Umsetzung der Angebote des Gesamtkonzepts Schulabsentismus
beschlossen (V/2022/0798). Die Umsetzung des Konzepts erfolgt durch das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit dem Amt für
Schule und Weiterentwicklung und der Schulaufsicht. Die Fallclearingstelle
Schulabsentismus, die Werkstattschule Münster sowie die Villa Interim mit
einem Angebot in flexibler, digitaler oder präsenter Kommunikation werden
häufig angefragt und haben sich qualitativ vernetzt etabliert.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.4 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
41
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Förderung von Strategien zur Vermeidung eskalierender Konflikte in Schulen Nr.: 6.5
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Das Projekt „Limit“ konzeptionell fortschreiben und die strukturelle
Verankerung prüfen.
b. Ein institutionalisiertes Ablaufverfahren eines externen Konfliktmanagements
erarbeiten und etablieren.
c. Bestehende Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch schriftliche
Vereinbarungen von Zielen und Leitlinien frühzeitiger einbinden.
a. Die Schulen sehen keinen Bedarf mehr für das Projekt „Limit“.
b. –
c. -
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.5 sind nicht umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
42
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Aufbau und Weiterentwicklung von Übergangskonzepten Nr.: 6.6
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Pädagogische Standards für die Begleitung von Übergängen entlang der
Bildungsbiografie analysieren und weiterentwickeln.
b. Die Übergangsbegleitung für Schulformwechslerinnen und Schulformwechsler
ab der sechsten Klasse intensivieren.
c. Das individuelle Jugendhilfeangebot im Übergang von der
Kindertageseinrichtung in die Grundschulen für den Stadtteil Coerde
evaluieren und die Übertragbarkeit auf andere Stadtteile prüfen.
a. –
b. Eine Erhebung unter Fachkräften der Schulsozialarbeit in der Sekundarstufe
I ergab, dass Schulen über ein Konzept der Willkommenskultur und
Übergangsbegleitung für Schulformwechsler*innen verfügen.
c. Die Evaluation hat ergeben, dass Kinder im letzten Kindergartenjahr im
Übergang zur Schule gefördert werden konnten. Eltern, die wenig
Ressourcen zur Unterstützung der Bildung ihrer Kinder haben, wurden
unterstützt. Das Modellvorhaben Schulkindprojekt „Rückenwind“ wird nun in
seiner Zielgruppe auf alle Kita-Kinder erweitert. Die Einführung von „Kita-
Sozialarbeit“ in Coerde wurde gem. V/0538/2024 beschlossen.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.6 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
43
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Entwicklung von niedrigschwelligen Informationsformaten Nr.: 6.7
Maßnahmen:
Ergebnis 2023:
a. Die Informationen zu den Angeboten der Jugendhilfe an Schulen
mehrsprachig und/oder in einfacher Sprache verfassen und veröffentlichen.
b. Einen ämterübergreifenden Informationsflyer über die Angebote der
Schulsozialarbeit in Münster veröffentlichen.
a. Die städtische Homepage bietet eine mehrsprachige Übersetzung an.
b. Aus finanziellen Gründen wurde dieses Teilziel nicht weiterverfolgt.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 6.7 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
44
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendhilfe an Schulen Produktnummer: 060302
Ziel: Systematische Implementierung von Mitbestimmungsprozessen von Schülerinnen und Schülern Nr.: 6.8
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Beteiligungskultur der sozialpädagogischen Angebote für/mit Schülerinnen
und Schülern ausbauen.
b. Spezifische Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen
Arbeit überprüfen und weiterentwickeln.
a. Die Beteiligungskultur ist regelmäßig Bestandteil der sozialpädagogischen
Arbeit in der Schulsozialarbeit, in den Förderinseln und in weiteren
Jugendhilfen an Schulen.
b. Beteiligungsformen und -methoden der sozialpädagogischen Arbeit wurden
im Kompetenzprofil Schulsozialarbeit aufgenommen.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 6.8 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
45
Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504
Ziel: Fortschreibung der Beratungsarbeit im Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Nr.: 7.1
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe in Fragen der Gewaltprävention und bei
der Fortschreibung von Bildungsbausteinen beraten.
b. Beratungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und/oder
Erziehungsberechtigten zu den Themenfeldern der Extremismusprävention
ausbauen.
c. Aufklärungsmaterialien über Gefährdungen bereitstellen.
d. Pädagogische Lösungskonzepte entwickeln.
a. Die Beratung wird seit 2024 durch das „Netzwerk Gewaltprävention Münster“
gewährleistet.
b. Zusammen mit den Beratungsstellen (Wegweiser, mobim u. a.) und den
Netzwerken Gewaltprävention und dem Netzwerk „Rassismuskritik Münster“
wird bei Bedarf passgenau vermittelt. Vorhandene Konzepte und Bausteine
werden regelmäßig fortgeschrieben.
c. Die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien erfolgt kontinuierlich.
d. In Facharbeitskreisen werden neue Konzepte thematisiert und auf
Übertragbarkeit geprüft.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.1 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504
Ziel: Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Jugendhilfe, Schule und Sport zu Themen im
Leistungsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Nr.: 7.2
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Informations-/Fachtagungen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk
„Rassismuskritik Münster“, dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“,
„mobim“ (Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster), „Wegweiser“ und
dem Kommunalen Integrationszentrum durchführen.
b. Schulungen zur Zivilcourage im Rahmen der „Aktion Noteingang“ in
Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention Münster“ regelmäßig
fortsetzen.
c. Inhouse-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem „Netzwerk Gewaltprävention
Münster“ zum Thema „Aktion Noteingang“ durchführen.
d. Plakatkampagnen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ durch das
„Netzwerk Gewaltprävention Münster“ durchführen.
e. Stadteilorientierte Aktionswochen in Kooperation mit dem „Netzwerk
Gewaltprävention Münster“ vorhalten.
a. Die Fachveranstaltungen „Blut muss fließen“ / „Rechtsextremismus“ haben
im Jahr 2022 stattgefunden. Die Fortbildung „Pädagogisch professioneller
Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus - Handlungsmöglichkeiten
für die Soziale Arbeit“ hat im Jahr 2023 stattgefunden.
b. Die Schulungen werden regelmäßig fortgesetzt.
c. Auf Anfrage werden Noteingangsschulungen inhouse für pädagogische
Institutionen durchgeführt.
d. Die Plakatkampagnen konnten aufgrund fehlender finanzieller Mittel vom
Netzwerk nicht durchgeführt werden. Alternativ sind Informationspakete an
Schulen versandt worden und sind auch weiterhin dort erhältlich. Die
Kampagne „Pass auf, was deine Hände tun“, ist im Netzt veröffentlicht unter:
https://www.gewaltpraevention-muenster.de.
e. Die Aktionswochen sind aufgrund fehlender finanzieller Förderung/Drittmittel
bislang nicht möglich.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.2 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504
Ziel: Förderung von Maßnahmen zur demokratischen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Nr.: 7.3
Maßnahmen:
Ergebnis 2023:
a. Drittmittel für Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Projekten
akquirieren.
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ auswerten
und ggf. verlängern.
a. –
b. Das Projekt „Formen der demokratischen Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wertschätzen und stärken“ wurde im
Jahr 2022 abgeschlossen und ausgewertet.
Gesamtfazit: Die Maßnahmen zum Ziel 7.3 sind teilweise umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504
Ziel: Fortschreibung und Weiterentwicklung der Leistungen der Suchtprävention in Münster Nr.: 7.4
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Kampagne „Voll ist out“ evaluieren und konzeptionell anpassen.
b. Die Akquise der Klientinnen und Klienten im „Krankenhausprojekt HaLT“
überprüfen und konzeptionell fortschreiben.
c. Das Seminar-Angebot „Kita-MOVE“ für pädagogische Fachkräfte aus
Kindertageseinrichtungen einführen.
d. Maßnahmen zur Cannabisprävention in Schule, Jugendsozialarbeit, offener
Kinder- und Jugendarbeit und weiteren Institutionen der Jugendhilfe
weiterentwickeln und verstetigen.
a. Die Ergebnisse der Befragung der Zielgruppe im Rahmen des 18-jährigen
Geburtstags der Kampagne (570 Rückläufe) haben keine Erkenntnisse für
konkrete Veränderungen geliefert. Die Cannabislegalisierung im April 2024
erforderte eine Verlagerung der Prioritäten des Fachdiensts Suchtprävention
zugunsten der Cannabisprävention. Die erfolgreichen Bausteine von „Voll ist
out“ wie die aufsuchende Peerarbeit bei öffentlichen Trinkanlässen und die
regelmäßigen Angebote in Schulen und Jugendhilfe werden fortgeführt.
b. Jährliche Evaluationstreffen mit den beteiligten Kooperationspartnern aus
den Krankenhäusern finden statt. Ziel ist aktuell die Erörterung und
Umsetzung von Maßnahmen, um Reibungsverluste bei der
Adressatenvermittlung zu verringern. Die konzeptionelle Fortschreibung des
Angebots und Erweiterung der Zielgruppe auf mit Cannabis oder illegalen
Substanzen intoxikierte Jugendliche wurde geprüft.
c. Das Kooperationsprojekt von Schulkindprojekt „Rückenwind“ und dem
Fachdienst Suchtprävention der Drogenhilfe Münster wurde als dreitägige
Fortbildung in den Jahren 2022, 2024 und 2025 durchgeführt.
d. Der „Parcours zur Cannabisprävention“ als primärpräventives Regel-Angebot
für die Jahrgangsstufe neun an weiterführenden Schulen in Münster ist
inzwischen etabliert. Er wird jährlich an 13 bis 15 Schulen durchgeführt,
regelmäßig evaluiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.4 sind umgesetzt.
Rückblick auf den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025
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Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Produktnummer: 060504
Ziel: Professionalisierung im Umgang mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in den Ambulanten und stationären
Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
Nr.: 7.5
Maßnahmen:
Ergebnis 2025:
a. Die Veranstaltungsreihe „Gut aufgestellt“ mit Bausteinen zur
Professionalisierung des Umgangs mit konsumbezogenen Auffälligkeiten in
den Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung durchführen.
b. Die Implementierung suchtpräventiver Maßnahmen unterstützen und
begleiten.
a. Die aus sieben Bausteinen bestehende Veranstaltungsreihe wurde konzipiert
und im Jahr 2024 mit elf Einrichtungen erfolgreich durchgeführt.
b. Regelmäßige methodisch-didaktische Schulungen für Einrichtungen der
erzieherischen Hilfen auf Anfrage finden statt. Die dreitägige Fortbildung
MOVE mit dem Schwerpunkt Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung wurde
erfolgreich durchgeführt. Einrichtungen wurden bei der Erstellung von
Regelwerken zum Umgang mit konsumierenden Jugendlichen in den
Einrichtungen begleitet und beraten.
Gesamtfazit: Alle Maßnahmen zum Ziel 7.5 sind umgesetzt.
Beschlussvorlage
14257 Zeichen
V/0367/2026
V/0367/2026
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030
Beratungsfolge
03.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
07.09.2026 Jugendrat Vorberatung
08.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.09.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung
Vorberatung
23.09.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
24.09.2026 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
24.09.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt der Jugendhilfeplanung der Kin-
der- und Jugendförderung zu, wie sie im 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan
2026-2030 (Anlage 1) dargestellt ist.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
18.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Paschert
Telefon: 492 -5890
Paschert@stadt -
muenster.de
Frau Rengshausen
Telefon: 492-5156
RengshausenN@stadt -
muenster.de
Frau Thesing
Telefon: 492 -5525
Thesing@stadt -muenster.de
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V/0367/2026
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele und Maßnahmen für die Handlungsfel-
der: „Offene Kinder - und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Ju-
gendsozialarbeit, Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an Schule und außerunter-
richtliche Angebote der offenen Ganztagsschulen und den erzieherischen Kinder - und Ju-
gendschutz“ umzusetzen.
3. Die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans 2026- 2030 wird in enger Abstimmung
mit den in den Handlungsfeldern tätigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Äm-
tern der Stadt Münster, der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, den UAG‘ s der AG
nach § 78 SGB VIII) Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (UAG 3) und Schulnahe Jugendhilfe
(UAG 5), der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) und unter Beteiligung des Ju-
gendrates und der Jugendverbände vorgenommen.
4. Der Rückblick auf den 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2)
wird zur Kenntnis genommen.
5. Der Antrag Nr. A -R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90/die Grü-
nen, der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt (Anlage 3) ist weitgehend aufgegriffen und er-
ledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.- Betrag Bemerkungen
jahr €
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugend-
arbeit
Zeile 02 Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen
2026 ff. 15.244.000 Zuw. Landesförderplan,
OGS u.a.
04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2026 ff. 6.999.000 OGS-Elternbeiträge
05 Privatrechtliche Leis-
tungsentgelte
2026 ff. 217.000 Entgelte, Raummieten,
Spenden, Sponsoring
Summe Erträge PG
0602
2026 ff. 22.460.000
11 Personalaufwendungen 2026 ff. 4.002.630 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe
15 Transferaufwendungen 2026 ff. 29.483.410 Einrichtungen der freien
Jugendhilfe, Jugendver-
bandsarbeit (Richtlinien-
förderung), OGS in freier
Trägerschaft
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2026 ff. 1.369.960 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe (Sach-
mittel)
Summe Aufwendungen
PG 0602
2026 ff. 34.856.000
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V/0367/2026
Saldo PG 0602 2026 ff. 12.396.000
Produktgruppe 0603 Förderung von be-
nachteiligten jungen
Menschen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026
ff.
2.101.000 Einrichtungen der öffentli-
chen Jugendhilfe
15 Transferaufwendungen 2026
ff.
6.263.000 Einrichtungen der freien
Jugendhilfe
Summe PG 0603 2026
ff.
8.364.000
Produktgruppe 0605 Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen
für Familien
Zeile 11 Personalaufwendungen 2026
ff.
213.000 Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz (incl. Sucht-
prävention)
Summe PG 0605 2026
ff.
213.000
Insgesamt 2026
ff.
20.973.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026 / 2027 bei den o.
g. Produktgruppen veranschlagt.
Begründung:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien legt mit dieser Vorlage inzwischen den 5. Kinder- und
Jugendförderplan vor. Der Förderplan erfüllt umfassend die Vorgaben des Kinder- und Jugendförder-
gesetzes NRW und beschreibt erforderliche Rahmenbedingen, Ziele und Maßnahmen für die Hand-
lungsfelder offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat und Jugendverbandsarbeit, Jugend-
sozialarbeit, Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an Schule und außer Unterrichtliche Ange-
bote der offenen Ganztagsschulen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Mit dem hier
vorgelegten 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan kommt die Stadt Münster dieser gesetzli-
chen Verpflichtung nach, eine Ziel - und Maßnahmenplanung für die benannten Handlungsfeldern
aufzustellen, an der die freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe gemeinsam mit dem öffentlichen
Träger ihre Arbeit ausrichten. In Ergänzung enthält der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan erstma-
lig einen Rückblick auf die Umsetzung ausgewählter Ziele und Maßnahmen, sogenannter „Leucht-
türme“ des letzten Förderplanes und in der Anlage 2 dieser Vorlage gibt es einen kompletten Rück-
blick über den Umsetzungsstand der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder - und Jugendförder-
plan 2021-2025.
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V/0367/2026
Der 5. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan hat gemäß der gesetzlichen Aufgabe1 das Ziel der
finanziellen Absicherung der Handlungsfelder und dementsprechend der Planungssicherheit unter
Berücksichtigung der Entwicklungen im Zuschusswesen im Besonderen der Umsetzung der „Sunset-
Klausel“ (Vorlage V/0066/2026). Gleichzeitig dient er als Instrument der qualitativen Weiterentwick-
lung der oben genannten Handlungsfelder.
Der letzte Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan hat sich in seinem Aufbau und seinen Struktu-
ren als Steuerungs- und Planungsinstrument bewährt. Auf dieser Grundlage sind fachlich notwendige
Weiterentwicklungen für den 5. Münsteraner Kinder und Jugendförderplan erfolgt.
Der Kinder- und Jugendförderplan mit seinen Zielen und Maßnahmen ermöglicht planvolles Handeln
bei gleichzeitiger Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Bedarfe.
Gestaltung des 5. Kinder- und Jugendförderplanes und fachliche Veränderungen
Der vorliegende Plan ist in seinem Aufbau und seiner Ausrichtung in folgenden Bereichen verändert
worden:
- Die Schulnahe Jugendhilfe unterteilt sich in zwei Leistungsfelder. Diese lauten: „Jugendhilfe
an Schulen und außerunterrichtliche Angebote der offenen Ganztagsschulen (OGS)“. Das
zweite Leistungsfeld mit dem Titel „OGS“ ist erstmalig mit einem eigenen Kapitel im Kinder -
und Jugendförderplan verortet. Mit der Ergänzung der außerunterrichtlichen Angebote der Of-
fenen Ganztagsschulen werden Schnittstellen, die sich in den letzten Jahren fachlich weiter-
entwickelt haben, nun auch formal in einem gemeinsamen, zukünftigen Planungs- und Steue-
rungskontext sichtbar.
- Die Ziele sind strategisch ausgerichtet und die entsprechenden Maßnahmenplanungen folgen
dieser Struktur. Die Ziele sind unter anderem durch die Analyse des 4. Förderplans, den Er-
gebnissen aus der Jugendbefragung 2025 und der aktuellen fachlichen Entwicklungen ent-
standen.
- Der Verzicht auf Fachthemen im 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2026-2030
entspricht dem Ansatz, Barrieren abzubauen und die sich aus Diversität ergebenden Anforde-
rungen bei der Gestaltung der Angebote zu berücksichtigen. Die Ziele und Maßnahmen rich-
ten sich an alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt Münster, unabhängig von ihren Fähigkei-
ten, Beeinträchtigungen, Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und sozia-
ler Lage. Damit unterstützt der neue Kinder - und Jugendförderplan die Entwicklung einer in-
klusiven Kinder- und Jugendhilfe.
- Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan beinhaltet erstmalig einen Rückblick auf die Um-
setzung ausgewählter Ziele und Maßnahmen, sogenannter „Leuchttürme“ des letzten Förder-
planes.
- In Ergänzung gibt es eine Anlage mit einem kompletten Rückblick über den Umsetzungsstand
der Ziele und Maßnahmen aus dem 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025.
1 § 15 Abs. 1 Satz 2 Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder - und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes - Kinder- und
Jugendförderungsgesetz – (3. AG-KJHG - KJFöG)
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V/0367/2026
Mitwirkung am 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan
Der Förderplan ist in gemeinsamer Verantwortung der Träger der freien und öffentlichen Kinder- und
Jugendhilfe, verschiedener Fachämter der Stadt Münster, den Unterarbeitsgruppen „Kinder- und Ju-
gendarbeit/ Jugendsozialarbeit“ und „Schulnahe Jugendhilfe“ der AG nach § 78 SGB VIII und mit dem
Jugendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), der Jugendverbandsarbeit und
dem Netzwerk Gewaltprävention entstanden.
Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am 5. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan ist
neben der Beteiligung der Fachkräfte eine wichtige Säule. Es sollen möglichst viele junge Menschen
eingebunden sein, die gleichzeitig einen repräsentativen Querschnitt der unterschiedlichen sozialen
Gruppierungen in Münster darstellen. Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Förder-
plan sicherzustellen, sind sowohl der Jugendrat inklusive der AG JIPA (Jugendliche inklusiv politisch
aktiv) wie auch die Jugendverbände beteiligt worden. Dementsprechend haben der Jugendrat inklusi-
ve der AG JIPA sowie auch die Jugendverbandsarbeit ein eigenes inhaltliches Kapitel im Förderplan
bekommen.
Jugendbefragung 2025
Um die Bedürfnisse junger Menschen in Münster auch im Rahmen der Erstellung des 5. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 noch besser zu berücksichtigen, hat die Stadt im Auftrag
der Politik im Frühjahr 2025 eine umfassende Jugendbefragung (V/0065/2022), durchgeführt. Alle in
Münster lebenden Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren wurden beteiligt, um ihre Erfahrungen,
Wünsche und Sichtweisen einzubringen.
Die Ergebnisse geben einen wertvollen Einblick in Themen wie Freizeitgestaltung, Mitbestimmung,
das soziale Miteinander und Wünschen nach Veränderung in Münster. Sie zeigen, was jungen Men-
schen wichtig ist und an welcher Stelle sie Verbesserungen als notwendig erachten.
Diese Befragungsergebnisse liefern ebenfalls wichtige Hinweise, für die Weiterentwicklung der Ange-
bote und Strukturen der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der Jugendverbandsarbeit und
der Jugendsozialarbeit.
Fazit:
Interessen, Bedürfnisse und Lebensformen von Kindern und Jugendlichen unterliegen einem kontinu-
ierlichen Wandel. Mit einem Förderplan die nächsten fünf Jahre bedarfsbezogenen zu planen, ist eine
große Herausforderung. Zielsetzung dieses Förderplans ist es daher, Partizipationsformen weiterzu-
entwickeln, die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als kontinuierliches Element des ge-
samten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellt. Das bedeutet, dass die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch nach der Erstellung des 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplans kontinuierlich erfolgt. Entsprechende Ziele und Maßnahmen, die diese Beteiligung
sichern, finden sich in den einzelnen Arbeitsfeldern dieses Förderplans wieder.
Der 5. Kinder und Jugendförderplan 2026 -2030 dokumentiert den Anspruch an eine zeitgemäße,
fachlich geprägte Arbeit in den Handlungsfeldern offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Jugendrat
und Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulnahe Jugendhilfe inklusive Jugendhilfe an
Schule und außer unterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen und dem erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz in Münster. Dieser Plan ist bei seiner Erstellung ebenso wie bei seiner
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V/0367/2026
Durchführung geprägt von einer kooperativen Arbeit aller Akteure. Der vorliegende 5. Münsteraner
Kinder- und Jugendförderplan erfüllt damit den Anspruch einer qualifizierten und inklusiven, kommu-
nalen Kinder- und Jugendhilfeplanung für die dargestellten Leistungsbereiche.
Der Antrag Nr. A -R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen, der
SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt ist von der Verwaltung bei der Entwicklung sowie in der Ziel- und
Maßnahmenplanung des 5. Kinder- und Jugendförderplanes weitgehend aufgegriffen und damit erle-
digt. Das bedarfsorientierte Förder- und Steuerkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit ist mit den freien Trägern evaluiert, fachlich diskutiert und weiter-
entwickelt worden. Die neuen Berechnungsergebnisse sind als Anlagen im neuen Förderplan inkludi-
ert. Die Einbindung der Jugendlichen zum Thema „Räume“ findet sich in der Ziel - und Maßnahmen-
planung in den unterschiedlichen Leistungsfeldern des 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderpla-
nes 2026-2030 wieder.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
1. 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030
2. Rückblick auf den 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
3. Der Antrag Nr. A-R/0023/2025 der CDU-Ratsfraktion, der Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen,
der SPD, der Ratsfraktion FDP und Volt.
Hinweis:
Die umfangreichen Dateien zum 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030 (Anlage 1)
und der Rückblick zum 4. Münsteraner Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 (Anlage 2) stehen
ausschließlich als Download unter der Vorlagennummer V/0367/2026 zur Verfügung.
Nach abgeschlossener politischer Beschlussfassung wird der 5. Münsteraner Kinder- und Jugendför-
derplan in Ergänzung auch als barrierefreie Datei auf den Internetseiten des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien veröffentlicht.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Loevelingloh 01
- Kinderhaus
- Gut Insel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0367/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.07.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 09:21