2014/0356
Durchführung von Kundenbefragungen im Auftrag des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
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Taw südwest Verbandsgruppe sudwest TdW südwest, Franklinstraße 62, 60486 Frankfurt LQM Marktforschung GmbH Frau Ute Kerber Augustinergäßchen 6 55116 Mainz 31. Juli 2014 Dr. Rid/HSW Durchwahl: Tel: 069/97065-214 Fax: 069/97065- 130 E-Mail: harald.schwelssguth@tdwsuedwest.de Kundenbefragung bei der EAD Darmstadt Sehr geehrte Frau Kerber, Zur geplanten Kundenbefragung bei der EAD Darmstadt teile ich Ihnen mit: 1. Die L.Q.M. hat über die TdW südwest einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftrag- ten bestellt, obwohl die L.Q.M. von der Anzahl der Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, gesetzlich dazu nicht verpflichtet war. 2. Alle Personen, die als Mitarbeiter der L.Q.M. mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind nach $ 5 BDSG (analog zum $ 9 des HDSG) auf den Datenschutz verpflichtet. 3. Die im Rahmen der Kundenbefragung von der EAD an die L.Q.M. übermittelte Daten darf diese nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihr übermit- telt werden ($ 28 (5) BDSG. \ 4. Nach der Vorschrift des $ 16 Abs. 1 und 2 HDSG ist eine solche Übermittlung zulässig. 5. Die L.Q.M. hat zur Sicherung der personenbezogenen Daten die technischen und organi- satorischen Maßnahmen ($ 9 BDSG) einzuhalten und hat entsprechende Maßnahmen hierzu getroffen. Falls noch Fragen bestehen, können Sie mich gerne kontaktieren. mit freundlichen Grüßen TREUHANDGESELLSCHAFT für die er swirtschaft mbH D Geschäftsführer: Treuhandgesellschaft für die Dr. Rudolf Ridinger Südwestdeutsche Wohnungswirtschaft mbH Franklinstraße 62 Vorsitzender des Aufsichtsrates: 60486 Frankfurt Bernd Amold reis Telefon: 069 9 70 65-02 Handelsregister: Frankfurt am Main B 7688 Telefax: 0699 70 65-130 Email: treuhand@tdwsuedwest.de www,tdwsuedwest.de
2014/0356
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0356
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Durchführung von Kundenbefragungen im Auftrag des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Vorlage vom: 01.09.2014 15.10.2014
Beschlussvorschlag :
Dem Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird gestattet,
die Firma L.Q.M. Marktforschung GmbH in Mainz mit der Durchführung der Kundenbefragung
„Kundenfocus Gewerbe“ Ende 2014 / Anfang 2015 zu beauftragen.
Anlagen: TdW südwest_Datenschutz zur Kundenbefragung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.10.2014:
Gemäß Hess. Landesstatistikgesetz und der Rundverfügung vom 14.04.2010 bedarf die
Durchführung einer Umfrage eines Magistratsbeschlusses.
Der EAD plant, mit Unterstützung durch den Bundesverband VKU (Verband kommunaler Unter -
nehmen), zur Steigerung der Kundenorientierung , die stichprobenartige Befragung einzelner
Gewerbekunden Ende 2014 / Anfang 2015 durchzuführen.
Der Kundenfocus erhebt die Zufried enheit der Gewerbekunden, gibt Aufschluss über das
Nutzerverhalten, erhebt die Zufriedenheit mit der Entsorgungsleistung und gibt Aufschlüsse
zum Image des EAD.
Diese Ergebnisse werden in einem Vergleich zu anderen Entsorgungsunternehmen bewertet
und dadurch die Stärken und Schwächen der Betriebe ermittelt, um in der Zukunft diese im
Sinne der Befragten zu verbessern bzw. abzustellen.
Die Befragung erfolgt über repräsentative Telefonbefragungen durch ein beauftragtes Markt -
forschungsunternehmen. Der Dat enschutz wird durch einen externen betrieblichen Daten -
schutzbeauftragten (TdW südwest) begleitet (Anlage), so dass die Anforderungen des
Datenschutzes und die Sicher heit der Daten gewährleistet ist. Der Auftragnehmer wird sich
über eine Auftragsdatenschutzvereinbarung dem Hessischen Datenschutzgesetz unterwerfen.
Die Befragung wurde am 10.10.2014 gemäß städtischer Rundverfügung Nr. 22 vom
14.09.2010 mit der Abteilung Statistik und Stadtforschung und der Datenschutzbeauftragten
der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt.
Darmstadt, den 15.10.2014
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Franklinstraße 62
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0356
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.09.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00